Urbacher Wochenmarkt in der Osterwoche bereits am Donnerstag - Gemeinde Urbach

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Urbacher Wochenmarkt in der Osterwoche bereits am Donnerstag - Gemeinde Urbach
Nummer 12 Jahrgang 43                                                                 Donnerstag, 25. März 2021

                                       Amtsblatt der Gemeinde Urbach                       ü ro U rbach
                                                                               Ser   viceb          aus nur
                                                                                                         Rath
                                                                                        be dingt ist das vereinbarung
                                                                                Corona nischer Termin
                                                                                      lefo             t!
                                                                               n ch te
                                                                                a              geöffne
                                                                                                    7-99
                                                                                         n 07181 800
                                                                                   Telefo

                      Urbacher Wochenmarkt
         in der Osterwoche bereits am Donnerstag
        In der Osterwoche wird der beliebte Urbacher Wochenmarkt wie gewohnt auf Gründonnerstag von
     13.00 bis 18.00 Uhr vorverlegt. Darauf haben sich Marktbeschicker und Gemeindeverwaltung verständigt.
   Bitte achten Sie auf die gültigen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt.
Urbacher Wochenmarkt in der Osterwoche bereits am Donnerstag - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 25. März 2021                                   Urbacher Mitteilungen                                                               Nummer 12

                                                                             Störungsdienste
 Notdienste                               (Alle Angaben ohne Gewähr)         Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung                       0800 1135000
                                                                             z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach                                              (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-                Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung                         0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:                               z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117                                                 Remstalwerk: Wasserwerk                                         0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis                                z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90                                      EnBW: Gasstörungen                                            07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen-                 Deutsche Telekom: Telefon, Telefax                              0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol-             Kabel BW: Kabelfernsehen                                       0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden
                                                                              Gemeindeverwaltung Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen                Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
unter der kostenfreien Rufnummer 116117.                                     Zentrale mit Anrufbeantworter                      (0 71 81) 80 07-0
Augenärztlicher Notfalldienst                                                Fax Rathaus Urbach                               (0 71 81) 80 07-50
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).                   Fax Bauamt, Am Rathaus 1                         (0 71 81) 80 07-66
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                                    E-Mail                                             info@urbach.de
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt         Internet                                           www.urbach.de
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän-               während der üblichen Dienstzeiten
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117                      Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11
(auch am Wochenende).                                                        Haupt- und Ordnungsamt,
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91               Sekretariat, Amtsleiter                          (0 71 81) 80 07-31
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt,                Bauamt, Sekretariat Amtsleiter                   (0 71 81) 80 07-63
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang,                        Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter         (0 71 81) 80 07-21
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668                 Standesamt und
Apotheken Bereitschaftsdienst                                                Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer               (0 71 81) 80 07-34
26.03. Löwen-Apotheke, Urbach, Hauptstraße 5, Tel. 07181 995905              Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
27.03. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Tel. 07181 71313                               E-Mail: servicebuero@urbach.de
28.03. Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kichplatz 16, Tel.
                                                                             Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
        07182 805930 und Michaels-Apotheke, Winterbach, Ober-
        dorf 5, Tel. 07181 74023                                             Servicebüro
                                                                                                                         aus nUhrur
29.03. Hubertus Apotheke, Schorndorf (Haubersbronn), Wies-                                                ist d    Rath
                                                                             Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstaga:s8.00 – 16.00
                                                                                                                                    ng
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                                                                                                                             b a
                                                                                       Coronab ischer Terminvere
        lauftalstraße 31, Tel. 07181 62286                                   Donnerstag: 8.00  – 16.00                             Uhr
30.03. Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Künkelinstr. 2, Tel. 07181 65511                             n
                                                                                      ach telefo
                                                                             Übrige Ämter
31.03. Ahorn-Apotheke, Rudersberg, Backnanger Straße 17, Tel.                                            eöffnet!8.00 – 12.00 Uhr,
                                                                             Montagn14.00 – 19.00 Uhr, gDienstag
        07183 7650 und Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Plü-                Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
        derhausen, Hauptstraße 48, Tel. 07181 4746800                        oder nach telefonischer Vereinbarung!
01.04. Linden-Apotheke, Schorndorf (Weiler), Winterbacher
        Straße 14, Tel. 07181 43638 und Schiller-Apotheke, Alt-              Sprechstunden der Bürgermeisterin
        hütte, Theodor-Heuß-Straße 42, Tel. 07183 41685                      Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
Pflegedienst Bethel Welzheim                                                 Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach                                            Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi                   Dienstag (ab 12 Jahren) 16 - 21 Uhr
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi                    Mittwoch (ab 10 Jahren) 15 - 17.30 Uhr
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010                                            Mittwoch Mädelsabend 17.30 - 20.30 Uhr
                                                                             Donnerstag (offene Sprechstunde) 15 - 17 Uhr
 Entsorgungstermine                                                          Freitag (ab 12 Jahren) 16 - 22 Uhr · Sonntag 16 - 21 Uhr
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 26.03.2021                 Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1
Gelbe Tonne, Freitag, 26.03.2021                                             Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
Bio-Tonne, (14-tägige Leerung), Montag, 29.03.2021                           Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
                                                                             Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
Restmüll-Container, (wöchentl. und 14-tägige Leerung), Don-
nerstag, 01.04.2021 (noch fraglich!)
Wertstoffhof, Freitag, 09.04.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr                 Impressum
und Samstag, 10.04.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr                           Herausgeber:                    Gemeinde Urbach
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 26.03.2021 von 15:00 Uhr bis               Verantwortlich für              Bürgermeisterin
18:00 Uhr und Samstag, 27.03.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr                 den amtlichen Teil:             Martina Fehrlen
Reisigsammelplatz, Freitag, 26.03.2021 von 12:00 Uhr bis 16:00               Redaktion:                      Bürgermeisteramt Urbach,
Uhr und Samstag, 27.03.2021 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr                                                      Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
                                                                                                             schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
 Hilfe und Rat                                                                                               Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Polizei                                                                                                      servicebuero@urbach.de,
Notruf                                                            110                                        www.urbach.de
Revier Schorndorf                                      (0 71 81) 20 40       Verantwortlich für     WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt)          (0 71 81) 8 13 44       Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr                                          Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
Notruf                                                            112                               anzeigen@wuerthverlag.de,
Kreiskrankenhaus Schorndorf                            (0 71 81) 67-0                               www.wuerthverlag.de

                                                                         2
Urbacher Wochenmarkt in der Osterwoche bereits am Donnerstag - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 25. März 2021                                                                 Urbacher Mitteilungen                                                                                   Nummer 12

 Urbach aktuell

  Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut überarbeitet
  Seit Wochenbeginn gilt in Baden-Württemberg eine überarbeitete Version der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg, die
  allerdings nur bis zum 28.03.2021 Bestand haben wird. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, was derzeit gilt. Welche
  Regelungen nach der Ministerpräsidenten-Konferenz Anfang dieser Woche in Berlin in Baden-Württemberg bzw. im Rems-Murr-
  Kreis gelten werden, z.B., ob der Gründonnerstag zum Feiertag erklärt wird in diesem Jahr, ist leider bis zum Redaktionsschluss
  für diese Ausgabe des Mitteilungsblatts nicht bekannt gewesen.
  Maßnahmen            zur Pandemiebekämpfung
  Bitte achten Sie auf aktuelle Informationen und Hinweise in denin Baden-Württemberg
                                                                  tagesaktuellen Medien. ab 22. März

        Kontaktbeschränkungen                                                    Lockerung                                                            Maskenpflicht
        Private Treffen im öffentlichen oder privaten                            Lockerung in Stadt- und Land-                                        In folgenden Bereichen müssen alle Personen
        Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                   kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                 ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                           unter 35* möglich:                                                   • Im öffentlichen Personenverkehr
        14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                             Treffen von bis zu zehn Personen aus                                 • Beim Einkaufen
        nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                            maximal drei Haushalten möglich. Die                                 • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                                 Kinder dieser Haushalte werden bis                                     Öffentlichkeit oder für den Publikums-
        Notbremse                                                                einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.                              verkehr bestimmt sind
        Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                     *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
        Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft                                              • Bei den erlaubten körpernahen
        Inzidenz von über 100*:                                                                                                                         Dienstleistungen
        Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                                                                                      • Während Veranstaltungen der Religions-
        Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                                                                                                  ausübung und Beerdigungen
        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                                                • In Arztpraxen
        14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                                                             • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft                                                                               einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
                                                                                                                                                        mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
                                                                                                                                                        ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

         Bildung & Betreuung                                                • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen      • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
                                                                              sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz-              Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
         • Kitas sind für den Regelbetrieb unter
                                                                              unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-            möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
           Pandemiebedingungen offen.
                                                                              und Nachhilfebetreuung.                                 Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
         • An Grundschulen findet Präsenzunterricht
                                                                            • Medizinische Maskenpflicht für Personal in              ist nur online möglich.
           statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                              Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
         • Wechselunterricht für die Klassenstufen
                                                                              Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                  vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
           5 und 6 an den weiterführenden Schulen
                                                                              schließlichen Kontakt zu Kindern.                       Kontaktdaten möglich.
           ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
                                                                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
           stufen der Sonderschulen.
                                                                              Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-             Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
          • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
                                                                              beschränkungen möglich.                                 Testkonzept für das Personal.
           führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
                                                                            • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
         • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                                                                              können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind         Notbremse
           möglich und werden individuell festgelegt.
                                                                              möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fort-
         • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                                                                                        Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
                                                                              bildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie
           alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                                                                                       Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                              Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.
           Bildungs- und Beratungszentren sind                                                                                              Inzidenz von über 100*:
                                                                            • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
           weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                                                                                      Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen und Volks-
                                                                              verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
           Schulen und Kitas vor Ort.                                                                                                       hochschulen dürfen nur noch Online-Unterricht
                                                                              Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
         • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                                                                                       anbieten.
                                                                              gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
           5 Schüler*innen wieder möglich.                                                                                                 *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                              einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die         Gesundheitsamt geprüft
                                                                              nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

         Einzelhandel                                                            Sonstiger Einzelhandel darf neben                                            Arbeiten
                                                                                 „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                                   • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
          Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                       auch „Click&Meet“ anbieten:                                                    die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
          sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                        • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                                     ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
          der Corona-Verordnung geöffnet:                                          Corona-Verordnung                                                                    Office, sofern möglich
                                                                                                                                                              • Home Office
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                            • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
              Babyfachmärkte                                                    • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                                  und Geschäftsbetriebes
              Bäckereien und Konditoreien                                         festem Zeitfenster                                                         • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
              Banken                                                            • Dokumentation der Kontaktdaten                                               auch in Präsenz möglich
              Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                           • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                                 Regelung für offene Geschäfte:
              Buchhandlungen                                                                                                                                   Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                                 • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
              Blumenläden                                                                                                                                      Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                                   werden.
              Drogerien                                                                                                                                        (auch im Freien)
                                                                                 • Geschäfte mit weniger als 10 m²
              Getränkemärkte                                                                                                                                 • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                   Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
              Großhandel                                                                                                                                       auflagen
                                                                                 • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
              Hörgeräteakustiker
                                                                                   Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
              Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                                 • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               sowie Ersatzteilverkauf
                                                                                   ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
              Lebensmittelmärkte
              Metzgereien
                                                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)                                              Gesundheit & Soziales
                                                                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                       • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
              Optiker
                                                                                   auf den Parkplätzen                                                          Pflegeheimen, Senioren- und
              Orthopädieschuhtechniker
                                                                                 • Gesteuerter Zutritt                                                          Behinderteneinrichtungen
              Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                                 • Warteschlangen vermeiden.                                                  • Keine Isolation der Betroffenen
               den Verkauf von weiteren Waren
              Reformhäuser                                                      Notbremse                                                                    • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
              Reinigung und Waschsalons                                         Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                       SARS-CoV2-Schnelltests für
              Reise- und Kundenzentren für den                                  mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                       Patienten*innen und Besucher*innen
               öffentlichen Verkehr                                              Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                                 • Regelmäßige, verpflichtende Tests
              Sanitätshäuser                                                    anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                         des Pflegepersonals von Alten- und
              Tafeln                                                            *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft             Pflegeheimen
              Tankstellen
              Telefonshops für Reparatur, Austausch                             Lockerung
               und Störungsbehebung                                              Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
              Tierbedarf- und Futtermärkte                                      kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
              Wochenmärkte                                                      unter 50* möglich:
              Zeitschriften- und Zeitungskioske                                 Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                                                 Bedingungen öffnen:
          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                          • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                   der Corona-Verordnung
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                 *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                          Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                 Baden-Württemberg.de
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                                 Stand: 23.03.2021

                                                                                                                3
Donnerstag, 25. März 2021                                                               Urbacher Mitteilungen                                                                                              Nummer 12

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

         Dienstleistungen                                                         Gastronomie                                                           Religionsausübung
                                                                                   Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                            Gottesdienste und Beerdigungen unter
          Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                   Art bleiben geschlossen.                                              Hygieneauflagen.
          folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                   • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                              • Einhalten der AHA-Regeln über die
          • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                     Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                 gesamte Dauer
            Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                     bis 21 Uhr)                                                         • Tragen von medizinischen Masken
            müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                   • Kein Ausschank und Verzehr von                                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
            tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                     alkoholischen Getränken im öffentlichen                               als 10 Personen mindestens zwei
            Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                     Raum                                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
            Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                   • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
            konzept für das Personal benötigt.
                                                                                     in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                Beerdigungen.
          • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                         • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
          Weiterhin geschlossen:
                                                                                   Kantinen schließen überall dort, wo es die                              Räumen
           Prostitutionsgewerbe
                                                                                   Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                   Mitnehmen sind erlaubt.
          Ausführliche Liste auf
          » Baden-Württemberg.de                                                                                                                        Reisen
                                                                                                                                                        Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
       Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
      Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                                  Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
      mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                     im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
      Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                                Ausnahmen:
                                                                                                                                                        Hotspots durch die örtlichen Behörden.
      Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                     • Gerichtsverhandlungen
      weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                           • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                        Nicht gestattet:
      bleiben.                                                                       und Ordnung dienen
      *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
                                                                                   • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                   • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
         Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
         Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
         nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
         21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
         umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
         100 Neuinfektionen pro 100.000
         Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
         einem diffusen Infektionsgeschehen über-
         schritten ist und weitergehende regionale
         Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
         geführt haben.
         Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                       Abstand              Hygiene       Medizinische           Corona-App              Regelmäßig
         Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                       halten            praktizieren    Maske tragen             nutzen                  lüften

          Sport                                                                                                                   Notbremse
          Individualsport im Freien und auf Außen-                         Ansonsten sind öffentlichen und privaten               Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
          und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten für den allgemeinen Publikums-            7-Tage-Inzidenz von über 100*:
          mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        verkehr geschlossen:                                   Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
          2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                                           Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
          einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                        Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
                                                                            Frei- und Hallenbäder
          Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                                              Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
          einen Haushalt.                                                                                                         Kontaktbeschränkungen.
                                                                            Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-                  *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                            betrieb, Profi- oder Spitzensport und
          Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                           für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei              Lockerung
          bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre                     und Feuerwehren) dürfen die                           Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
          ist erlaubt.                                                      Einrichtungen geöffnet werden.                        7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
                                                                                                                                  Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
          Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Spaßbäder                                            10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
          Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                            Skilifte und Gondeln
                                                                                                                                  einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
          Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                    Thermen und Saunen
                                                                                                                                  Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
          Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                                                                           einen Haushalt.
                                                                                                                                  *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

            Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                           Notbremse
            Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
            bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                      Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
            Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
             Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
             Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

             Camping- und Wohnmobilstellplätze
             Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
             Freizeitparks und Indoorspielplätze                                  „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
             Kinos und Autokinos                                                   Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
             Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                   Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
             Konzerte und Kulturhäuser                                            und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                           zoologischen und botanischen Gärten ohne
             Krabbelgruppen                                                        Autokino, Autotheater, Autokonzerte                              Voranmeldung und Dokumentation der
             Messen                                                                Galerien                                                         Kontaktdaten erlaubt.
             Opern                                                                 Museen                                                           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
             Spielbanken- und hallen                                               Gedenkstätten                                                     durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und

                                                                                    Zoologische und botanische Gärten                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                         Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                         Stand: 23.03.2021

                                                                                                          4
Donnerstag, 25. März 2021                               Urbacher Mitteilungen                                            Nummer 12

  Gewerbeflächen & Immobilien                                          Amtliche Bekanntmachungen
  in der Region Stuttgart
                                                                                               Einladung
  Sie suchen eine Gewerbeimmobilie in der Region Stuttgart
  oder möchten Ihre Gewerbeimmobilie vermieten oder ver-                zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
  kaufen?                                                                      am Dienstag, 30. März 2021 um 18:00 Uhr
                                                                       Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal
  Das Immobilienportal Region Stuttgart ist der führende
  Marktplatz für Gewerbeimmobilien in der Region Stuttgart.           Tagesordnung:
  Hier finden Sie ein umfassendes Angebot an Gewerbegrund-            1.   Baugesuche
  stücken, Büro-, Hallen- und Ladenflächen sowie gewerbli-            1.1. Einbau von drei Flachgauben
  chen Sonderimmobilien.                                                   Baugrundstück: Haubersbronner Straße 58
  Das Immobilienportal Region Stuttgart ist die regionale Ge-              Bauvorhaben-Nr. 2021/009
  werbeimmobilienbörse für Stuttgart, die Landkreise Böblin-          1.2. Neubau eines Carports
  gen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-                     Baugrundstück: Webbach 3
  Murr-Kreis.                                                              Bauvorhaben-Nr. 2020/091
  Über das Portal suchen                                              2.   Bauvoranfragen
  Über das Portal können Sie sich alle zur Verfügung stehen-          2.1. Nutzungsänderung im Erdgeschoss
  den Objekte anzeigen lassen. Über eine Suchfunktion kann                 (Einzelhandel in Bestattungsunternehmen)
  nach Ort, Flächengröße, Preis und Art der Gewerbefläche &                (Bauvoranfrage)
  Immobilie selektiert werden.                                             Baugrundstück: Mühlstraße 12
                                                                           Bauvorhaben-Nr.: 2021/014
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                                                                      2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen
  Sie können Ihre Immobilien kostenfrei über das Portal inse-              (Bauvoranfrage)
  rieren.                                                                  Baugrundstück: Grundstück Haubersbronner Straße 34
  Registrieren Sie sich hierzu unter „MeinPortal“, Sie können              Bauvorhaben-Nr.: 2021/017
  dann sofort Ihre Immobilie inserieren.
                                                                      3.   Verschiedenes
  Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum Immobilien-
  portal der Region Stuttgart:                                        Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli-
  http://immo.region-stuttgart.de/sks_wrs/index.xhtml                 chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein-
                                                                      derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde
  Ebenso können Sie auch über unsere Homepage                         Urbach unter www.urbach.de | Bürgerportal.
  www.urbach.de zu diesem Portal gelangen.
                                                                      Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu
  Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Mitarbeite-         beachten.
  rin Frau Johanna Schäfer unter der Telefonnummer
  07181/8007-25 wenden. Gerne können wir Ihnen bei der                Martina Fehrlen
  Suche sowie auch bei der Vermarktung/Registrierung behilf-          Bürgermeisterin
  lich sein.

                                                                                               Einladung
                                                                       zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses Leben im Alter
                                                                               am Dienstag, 30. März 2021, um 19:00 Uhr
                                                                       Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal
  Achtung: geänderter Redaktionsschluss
                                                                      Tagesordnung:
  für die Osterausgabe des „Blättles“
                                                                      1.   Einführung
  Liebe Redakteure der Urbacher Vereine,
  Schulen und Kirchen,                                                2.   „Inklusion und Teilhabe – Wie wir unser Zusammenleben
  da zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für das Urbacher                gestalten wollen.“
  Mitteilungsblatt noch nicht klar war, ob das „Blättle“ in der            Vortrag von Pfarrer Rainer Hinzen
  kommenden Woche donnerstags erscheinen kann oder we-                     Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten e.V.
  gen der Corona-Regeln zu Ostern bereits am Mittwoch fertig          3.   Fragen und Anregungen aus dem Gremium
  sein muss, wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe in
                                                                      4.   Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  der 13. Kalenderwoche auf Montag, 29. März 2021, 12.00
  Uhr vorverlegt!                                                     5.   Diskussion
  Wir bitten um Verständnis.                                          Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli-
                                                                      chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein-
                                                                      derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde
                                                                      Urbach unter www.urbach.de | Bürgerportal.
                                                                      Diese Sitzung wird als Livestream übertragen. Bitte beachten Sie
                                                                      den Link auf der Homepage der Gemeinde!
             Der schnellste und bequemste Weg                         Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu
       für Ihren Bericht im Urbacher Mitteilungsblatt:                beachten.
         www.amtsblatt-redaktion.de                                   Martina Fehrlen
                                                                      Bürgermeisterin

                                                                  5
Donnerstag, 25. März 2021                                Urbacher Mitteilungen                                                 Nummer 12

Frischwasserverbrauchsgebühren, Schmutz-                                  Ziel der Planung:
wasser- und Niederschlagswassergebühren                                   Als Nachverdichtungsmaßnahme wird für die an die Schur-
- Fälligkeit des 1. Abschlags am 31.03.2021 für den Zeitraum              waldstraße im Abschnitt zwischen der Gaisbergstraße und die
vom Januar bis März 2021                                                  Talstraße bzw. Schorndorfer Straße angrenzenden Grundstü-
                                                                          cke der bisherige Bebauungsplan geändert und ein neuer Be-
Grundlage der Abschlagszahlung ist der Verbrauch des Jahres
2020. Die Höhe der Abschlagszahlungen 2021 wurden in der Jah-             bauungsplan aufgestellt. Darin werden teilweise zusätzliche
resrechnung 2020 festgesetzt.                                             überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Der im bisheri-
                                                                          gen Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 enthaltene Ausbau der
Bitte beachten Sie, dass keine separate Fälligkeitsanzeige für            Schurwaldstraße auf eine Breite von 9 m wird auf eine Fahr-
Abbucher und Barzahler zugestellt wird!                                   bahnbreite von 4,75 m mit 0,25 m Schrammbord und einen
Der Abschlagsbetrag, wie in der Jahresrechnung 2020 dargestellt,          1,50 m breiten Gehweg reduziert. Da es sich um eine Innenent-
- wird bei Abbuchern zum 31.03.2021 abgebucht                             wicklungsmaßnahme handelt wird die Bebauungsplanände-
- ist von Barzahlern bis zum 31.03.2021 ohne weitere Aufforde-            rung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchge-
  rung zur Zahlung fällig, d.h., auf ein Konto der Gemeinde Urbach        führt.
  zu überweisen.
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte Ihr NEUES Buchungszei-                  Satzungstexte:
chen mit an.                                                                                              I.
Möchten Sie Abbucher werden?                                                                    GEMEINDE URBACH
Dann melden Sie sich bitte bei unserer Kollegin Frau Tucciarone                                  Rems-Murr-Kreis
um das entsprechende Formular anzufordern.                                Aufgrund § 10 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite
Rufen Sie an: 07181 8007 – 23                                             587), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
E-Mail senden an: tucciarone@urbach.de                                    Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582,
                                                                          berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom
Die einfachste Zahlungsart ist und bleibt das Bankeinzugsverfahren.       02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Ge-
                                                                          meinde Urbach am 23.03.2021 folgende Satzung beschlos-
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 181                                  sen.
„Untere Schurwaldstraße – Änderung“                                                              Satzung über die
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher                                  Aufstellung des Bebauungsplans
Sitzung am 23.03.2021 den Bebauungsplan mit Örtlicher Bau-                        Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“
vorschrift Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“ als                                 § 1 räumlicher Geltungsbereich
Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten                Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke, die im
mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft.                                 Bereich zwischen Gaisbergstraße und Talstraße bzw. Schorndor-
                                                                          fer Straße an die Schurwaldstraße angrenzen. Es handelt sich um
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke, die im             die Grundstücke Gaisbergstraße 11 und 15 sowie Schurwald-
Bereich zwischen Gaisbergstraße und Talstraße bzw. Schorndor-             straße 35 bis 44. Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des
fer Straße an die Schurwaldstraße angrenzen. Es handelt sich um           Bebauungsplans Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“
die Grundstücke Gaisbergstraße 11 und 15 sowie Schurwald-                 vom 26.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus
straße 35 bis 44. Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des          Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet.
Bebauungsplans Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“
vom 26.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus
                                                                                                 § 2 Festsetzungen
Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet.
                                                                          Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den
                                                                          zeichnerischen Festsetzungen vom 26.01.2021 und den textli-
                                                                          chen Festsetzungen vom 26.01./23.03.2021, aufgestellt vom Ver-
                                                                          messungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf. Dem Bebau-
                                                                          ungsplan wird die Begründung vom 26.01./23.03.2021, aufgestellt
                                                                          vom Bürgermeisteramt Urbach, beigefügt.

                                                                                                  § 3 Inkrafttreten
                                                                          Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat-
                                                                          zungsbeschlusses in Kraft.
                                                                          Ausgefertigt: Urbach, 25.03.2021
                                                                          Martina Fehrlen
                                                                          Bürgermeisterin

                                                                                                          II.
                                                                                                GEMEINDE URBACH
                                                                                                 Rems-Murr-Kreis
                                                                          Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung zuletzt geändert
                                                                          durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. Seite 313) in Verbindung mit
                                                                          § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas-
                                                                          sung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt
                                                                          geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der
                                                                          Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 23.03.2021 folgende Sat-
                                                                          zung beschlossen.

                                                                      6
Donnerstag, 25. März 2021                                  Urbacher Mitteilungen                                                    Nummer 12

                      Satzung über die                                           rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
        örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan                              Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
        Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“                              soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
                § 1 räumlicher Geltungsbereich                              Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke, die im               Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 44 Abs.
Bereich zwischen Gaisbergstraße und Talstraße bzw. Schorndor-               4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
fer Straße an die Schurwaldstraße angrenzen. Es handelt sich um             wenn der Anspruch nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gel-
die Grundstücke Gaisbergstraße 11 und 15 sowie Schurwald-                   tend gemacht wird, wird hingewiesen.
straße 35 bis 44. Er ist in den zeichnerischen Festsetzungen des            Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung ist der An-
Bebauungsplans Nr. 181 „Untere Schurwaldstraße – Änderung“                  trag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Be-
vom 26.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus                    bauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet.                                   und 3 oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, unzuläs-
                                                                            sig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen
                  § 2 örtliche Bauvorschriften                              geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus                   (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der be-
den örtlichen Bauvorschriften vom 01.12.2020/23.02.2021, auf-               troffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr.
gestellt vom Vermessungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf.               1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber
                                                                            hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechts-
                    § 3 Ordnungswidrigkeiten                                folge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.
Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder
fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO
können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden.
                                                                                Neues aus dem Gemeinderat
                         § 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat-
                                                                            Sitzungsbericht „Ausschuss Leben im Alter“
zungsbeschlusses in Kraft.                                                  In der letzten Sitzung des Ausschusses Leben im Alter am
                                                                            02.03.2021 wurde das Angebot des Pflegestützpunktes, Au-
Ausgefertigt: Urbach, 25.03.2021                                            ßenstelle Schorndorf von Frau Brigitte Wiedenmann und Frau
Martina Fehrlen                                                             Britta Liskamm vorgestellt.
Bürgermeisterin                                                             Das Angebot des Pflegestützpunktes richtet sich an Pflegebe-
                                                                            dürftige und ihre Angehörigen aller Altersklassen mit Anliegen
Hinweise:                                                                   rund um das Thema Pflege und Demenz, auch im Vorfeld als
Der Bebauungsplan kann einschließlich Örtlicher Bauvorschrift               wegweisende Beratung.
und Begründung beim Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt,                    Denn Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns betreffen, oft leider
Am Rathaus 1, während der Sprechzeiten (derzeit Mo. nachmit-                auch sehr plötzlich und unverhofft. Im Pflegestützpunkt erhalten
tags von 14.00 – 19.00 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags             Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen kostenlos und trägerun-
vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Aufgrund                abhängig Information rund um das Thema Pflege. Die Beraterin-
der aktuellen Pandemiesituation ist eine vorherige Terminverein-            nen und Berater übernehmen dabei die Funktion eines neutralen
barung per Telefon oder E-Mail zwingend erforderlich. Jeder-                Lotsen durch ein großes Angebot von Hilfen und Unterstützung,
mann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt                 die in unserem Landkreis angeboten werden. Die an der pflegeri-
Auskunft verlangen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der              schen Versorgung beteiligten Organisationen und Selbsthilfe-
Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a               gruppen werden in die Arbeit des Pflegestützpunkts mit einbezo-
Baugesetzbuch aufgestellt wurde.                                            gen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch                    Was tun bei Pflegebedürftigkeit?
(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie
Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbe-                     •   Wie komme ich zu einem Pflegegrad?
achtlich, wenn die Verletzung der genannten Verfahrens- und                 •   Wie lässt sich Pflege zuhause organisieren?
Formvorschriften nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntma-             •   Wo bekomme ich – auch kurzfristig – Entlastung?
chung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend                •   Welche ergänzenden oder entlastenden Hilfen gibt es in meiner
gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachver-                    Nähe?
halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll darzule-            •   Was tun bei Vergesslichkeit und Demenz?
gen.                                                                        •   Bin ich der körperlichen und seelischen Belastung der Pflege mei-
                                                                                nes Angehörigen gewachsen?
Nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württem-                   •   Welche finanziellen Unterstützung kann ich bekommen?
berg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von            •   Und vieles mehr ...
Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist – als                    Aufgaben des Pflegestützpunktes:
von Anfang an gültig zustande gekommen 1 Jahr nach dieser
Bekanntmachung.                                                             Der Pflegestützpunkt
Dies gilt nicht, wenn                                                       • bietet für alle Rat- und Hilfesuchenden eine kostenlose und indivi-
                                                                                duelle Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege.
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi-       • bietet Orientierungs- und Entscheidungshilfen rund um das Thema
   gung oder der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt                    Pflege
   worden sind,                                                             • unterliegt der Schweigepflicht, Datenschutz hat höchste Priorität
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge-                 • kann die Beratung telefonisch, persönlich und im Umfeld des Pfle-
   setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb 1 Jahres                gebedürftigen durchführen
   seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den                • bietet auf Wunsch die Zusammenarbeit mit Trägern von Hilfs- und
   Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung von Verfah-               Unterstützungsangeboten an (Case Management)

                                                                        7
Donnerstag, 25. März 2021                                Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 12

Die Sprechzeiten des Pflegestützpunktes an allen Standorten
sind:                                                                     Umwelt und Entsorgung
Montag - Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, am Donnerstag von
13.30 bis 18 Uhr. Beratungen außerhalb der Sprechzeiten und              Einladung zur 5. Natur-Entmüll-Aktion in Urbach
Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich. Die Räumlichkei-             Samstag, 27. März 2021 , 13:30 – 18:30 Uhr, oberer Friedhof-
ten in Schorndorf liegen in der Außenstelle des Landratsamtes in         Parkplatz
der Karlstr. 3, telefonisch erreichbar unter der zentralen Rufnum-
                                                                         Bei der Aktion am 20.3.21 befreiten bei sonnigem, aber kaltem
mer 07151-501-1657 oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@
                                                                         Wetter 12 Erwachsene, 3 Jugendliche und 2 Kinder unter Einhal-
rems-murr-kreis.de.
                                                                         tung der Corona-Vorschriften mit Hilfe von Eimern, Müllzangen, 2
Zudem ist der Pflegestützpunkt kompetenter Ansprechpartner für           Lasten-Pedelecs und 1 AWRM-Container weitere Urbacher
Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätige.                              Grünbereiche von Müll.
Das Ziel ist eine flächendeckende, kostenneutrale und vor allem          Für alle, die der Natur helfen möchten und der Öffentlichkeit zei-
unabhängige Beratung auf die man als erste Anlaufstelle und bei          gen wollen, dass es eine alternative Lebensart zu „Ex-und-Hopp“
weiteren Fragen zählen kann.                                             gibt, besteht die Möglichkeit mitzumachen.
Die Träger des Pflegestützpunktes Rems- Murr- Kreis sind neben
                                                                         Bitte Maske, Warnweste, Handschuhe, Handy zum Anrufen des
dem Landkreis die gesetzlichen Krankenkassen: die AOK Lud-
                                                                         Müll-Abhol-Lastenpedelec mitbringen,- Eimer und Müllzangen
wigsburg/ Rems-Murr, die DAK, die BARMER, die Techniker
                                                                         werden gestellt.
Krankenkasse, die KKH, die HKK, die HEK, die Betriebskranken-
kassen, die IKK classic, die Knappschaft und die Landwirtschaft-         Infos gibt es bei Matthias Görtler, Tel. 07181 / 86308 (gerne auf
liche Sozialversicherung Baden-Württemberg (SVLFG).                      den AB sprechen, ich rufe zurück).
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Mitglieder des Gemein-
derats und die anwesenden Personen wieder die Möglichkeit,
Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Es entspannte sich
eine rege Diskussion.
                        Die Ausschusssitzung wurde als öffentliche
                        Präsenzveranstaltung, sowie auch als
                        Livestream angeboten.
                        Der Flyer des Pflegestützpunktes ist auf
                        der Homepage der Gemeinde Urbach zu
                        finden. https://www.urbach.de/ausschuss
                        leben im alter oder auch als QR Code.

 Neues aus dem Rathaus
Gratulation zum 25-jährigen Betriebsjubiläum                              Stellenangebote
Ortsbauamtsleiter Rolf Koch feierte dieser Tage im coronabedingt
kleinen Kreis sein 25-jähriges Betriebsjubiläum. „Gegen weit über
100 Konkurrentinnen und Konkurrenten hatten Sie sich Anfang                                      Gemeinde
1996 durchgesetzt“ zitierte Bürgermeisterin Martina Fehrlen aus
dem damaligen Pressebericht.
Geboren in Stuttgart und mit dem Abitur am Max Born Gymna-                                       Rems-Murr-Kreis
sium in Backnang in der Tasche zog es ihn nach der Staatsprü-
fung für den gehobenen Verwaltungsdienst an der Fachhoch-
schule Ludwigsburg für ein Jahr auf das Hauptamt von Lörrach.               In unseren acht kommunalen Kindertageseinrichtungen
Durch die Partnerschaft der Stadt mit der 20.000 Einwohner Stadt            hat die frühe Bildung und das Wohl des Kindes einen ho-
Meerane in Sachsen wagte er 1991 den Sprung in die neu ge-                  hen Stellenwert. Kinder sind neugierig auf die Welt und
gründeten Bundesländer. Fünf Jahre lang war er dafür verant-                brauchen auf diesem Weg Begleitung und Förderung. Un-
wortlich, auf dem Stadtbauamt die Rahmenbedingungen zu                      terstützen Sie unsere Kindertageseinrichtungen mit Ihrem
schaffen für die Übertragung der Zuständigkeit einer unteren                Wissen und Ihrer Erfahrung!
Baurechtsbehörde. Schon damals wurden seine Organisationsfä-                Wir suchen eine
higkeit, sein Fachwissen im Baurecht und seine Mitarbeiterfüh-
rung gelobt. Mit einem Schmunzeln erinnert er sich noch heute               Kindergartenfachberatung (m/w/d)
gerne an die ganz besonderen Rahmenbedingungen der damali-                  Ihre Perspektiven bei uns:
gen Zeit in den neuen Bundesländern zurück.
                                                                            Eine unbefristete 50%-Stelle, Eingruppierung bis Entgelt-
In Urbach ist Rolf Koch zuständig für das Baurecht, die Aufstel-            gruppe SuE 13 TVöD, flexible Arbeitszeiten, Fortbildungs-
lung und Änderung von Bebauungsplänen, für den Bereich Um-                  möglichkeiten und ein interessantes Aufgabenprofil. Die
weltschutz, die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und                                      ausführliche Stellenanzeige finden
seit 2018 übernimmt er als Leiter die Gesamtverantwortung für                                    Sie auf unserem Stellenportal unter
das Bauamt und den Bauhof. Viele Jahre war er Mitglied des Per-                                  www.urbach.de I Rathaus I Stel-
sonalrats und auch stellvertretender Vorsitzender.                                               lenangebote
Für die Gemeinde Urbach es ist ein Glücksfall, dass mit Rolf Koch                                  Folgen Sie einfach diesem QR-
ein versierter Verwaltungsfachmann für das Baurecht tätig ist.                                     Code.
Bürgermeisterin Martina Fehrlen dankte ihm herzlich für 25 Jahre
gute Mitarbeit und wünschte für die Zukunft Zufriedenheit, Ge-                                     Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
sundheit und alles Gute - beruflich wie privat.

                                                                     8
Donnerstag, 25. März 2021                                  Urbacher Mitteilungen                                            Nummer 12

                         Gemeinde                                                             Gemeinde

                         Rems-Murr-Kreis                                                       Rems-Murr-Kreis

   Für Schulabgänger*innen, die sich sozial engagieren                    Wir suchen zum frühestmöglichen Eintritt
   möchten, bieten wir drei FSJ-Stellen an. Das Freiwillige So-           Betreuungskräfte (m/w/d)
   ziale Jahr (FSJ) bietet die Chance, etwas für sich und für an-
   dere Menschen zu tun. Dabei werden wichtige soziale und
                                                                          für die Wittumschule
   personale Kompetenzen erworben, die als Schlüsselqualifi-              a) für die Ganztagsbetreuung (GTB)
   kationen am Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Das FSJ wird               b) für die Kernzeitbetreuung (KZB)
   vielfach als Vorpraktikum anerkannt oder kann unter ande-              zur personellen Verstärkung unseres Betreuungsteams.
   rem als Wartezeit für das Studium angerechnet werden.                  In der Ganztagsbetreuung beträgt der Beschäftigungs-
                                                                          umfang arbeitsvertraglich 50%, die Arbeitszeit an Schul-
   Wir bieten in folgenden drei Bereichen                                 tagen beträgt wegen des zu berücksichtigenden Schulfe-
   jeweils FSJ-Stellen an:                                                rienüberhangs hingegen 23,3 Stunden/Woche (was ca.
   Integrationsarbeit                                                     59,7% entspricht). Die Arbeitszeiten liegen grob im Zeit-
   • Unterstützung der Mitarbeiter*innen des Integrationsbüros
                                                                          fenster zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, erfolgen aber täg-
                                                                          lich unterschiedlich nach Absprache.
     und der ehrenamtlichen Helfer*innen des Arbeitskreises
     Flüchtlingshilfe                                                     In der Kernzeitbetreuung werden an Schultagen
   • Betreuung von jungen Erwachsenen, Erwachsenen und                    Grundschüler*innen vor und nach dem Unterricht zusätz-
     evtl. Kindern aus unterschiedlichen Ländern (z.B. Gambia,            lich betreut von 7.00 bis 8.15 und von 11.00 (zurzeit coro-
     Syrien, Irak, Pakistan)                                              nabedingt erst ab 11.45) bis 13.00 Uhr. Der arbeitsvertrag-
                                                                          liche Beschäftigungsumfang beträgt 38,4% (Ø 15 Stunden/
   Jugendzentrum                                                          Woche), die Arbeitszeit an Schultagen beträgt aufgrund
                                                                          des zu berücksichtigenden Schulferienüberhangs hinge-
   • Im Jugendzentrum unterstützt du die offene Kinder- und
                                                                          gen 17,9 Stunden/Woche (was ca. 42% entspricht).
       Jugendarbeit in Urbach und hilfst im Jugendhaus organi-
       satorisch und hauswirtschaftlich mit                               Möglicherweise kommt auch eine Kombination beider
                                                                          Stellen in Betracht.
   Kinderbetreuung                                                        Der zusätzliche Personalbedarf ist gegeben, da zur Be-
   • Unterstützung bei der Betreuung in unseren Kindergärten              kämpfung der Ausbreitung des Coronavirus die
     & Kinderhaus Einrichtungen                                           Schüler*innen der einzelnen Klassenstufen nur in vonein-
                                                                          ander getrennten Gruppen betreut werden.
   Wir bieten dir:                                                        Daraus folgt, dass die Stellen im o.g. Umfang befristet zu
   • ein FSJ in einer Dauer von 6 Monaten bis zu 12 Monaten               besetzen sind, solange die Coronapandemie anhält und
   • ein monatliches Taschengeld                                          sich auf den Schulbetrieb und die Schülerbetreuung wie
   • eine Bezuschussung deines VVS-Tickets (50%)                          genannt auswirkt.
   • eine qualifizierte Anleitung und Praxisbegleitung                    Der Zeitpunkt der Rückkehr der Schulen zur Normalität
   • Jahresurlaub von 26 bzw. 28 Tagen (bei einer FSJ-Zeit von            ohne besondere Corona-Maßnahmen ist uns allen unbe-
     12 Monaten)                                                          kannt. Wir haben uns zu einer Befristung der Stellen bis
   • Freistellung von bis zu 3 Arbeitstagen für Bewerbungsge-             zunächst Ende Februar 2022 entschlossen.
     spräche                                                              Wir streben möglichst eine Entfristung der Stellen an, also
   • Freistellung und Fahrtkostenerstattung für die regelmäßige           deren unbefristetes Weiterbestehen unabhängig von Co-
     Teilnahme an FSJ-Seminaren                                           rona, ggf. unter Reduzierung des Beschäftigungsum-
   • Pädagogische Begleitung durch den Internationalen Bund               fangs. Im Gespräch mit Ihnen stellen wir Ihnen gerne un-
     bzw. den Kreisjugendring Rems-Murr e.V. In den Seminar-              sere Überlegungen hierzu vor.
     tagen und Fortbildungen werden unterschiedliche Themen-              Urbach ist eine lebens- und liebenswerte, kinder- und fa-
     schwerpunkte, wie z.B. Berufs- und Lebensplanung be-                 milienfreundliche Gemeinde in der Region Stuttgart mit
     handelt                                                              ca. 8.900 Einwohnern und verfügt über eine attraktive Inf-
                                                                          rastruktur. Reizvoll gelegen im schönen Remstal (Rems-
   Wir wünschen uns:                                                      Murr-Kreis, 35 km östlich der Landeshauptstadt Stuttgart)
   • Teamfähigkeit und persönliches Engagement                            bietet Urbach einen hohen Freizeitwert. Durch die Lage an
   • Bereitschaft zur verantwortlichen Mitarbeit                          der B 29, den Regionalexpress-Bahnhaltepunkt und die
                                                                          direkte Nähe zur S-Bahn S2 in Schorndorf besteht eine
   Genauere Informationen zu den einzelnen Stellen findest                sehr gute Verkehrsanbindung. Bei der Wohnungssuche
   du im Stellenportal der Gemeinde Urbach, oder wenn du                  sind wir Ihnen gerne behilflich.
   diesem QR-Code folgst:
                                                                          Wir sind ein moderner, zukunftsorientierter Arbeitgeber
   Für weitere Fragen oder Informationen darfst du gerne                  und freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen!
                       unser Personalamt unter der                        Vielleicht auf ein baldiges „Herzlich willkommen!“.
                       Tel. 07181-8007 31 anrufen oder                    Ihre Bewerbung dürfen Sie uns online über unser Stellen-
                       schreib uns eine E-Mail an:                        portal auf unserer Homepage unter
                       bewerbung@urbach.de
                                                                          www.urbach.de I Rathaus I Stellenangebote
                       Du möchtest wertvolle Erfahrun-
                       gen in einem FSJ sammeln?                          zusenden. Dort finden Sie auch weitere Einzelheiten.
                       Dann freuen wir uns auf deine                      Ihr Ansprechpartner ist Herr Jürgen Schunter,
                       Bewerbung!                                         Leiter des Hauptamts, Tel. 07181 8007-30.

                                                                    9
Donnerstag, 25. März 2021                                Urbacher Mitteilungen                                                     Nummer 12

                                                             Gemeinde

                                                             Rems-Murr-Kreis

   Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n                        Zusätzlich erhalten Sie:
   Straßenbaumeister oder Straßenbau-                                     • Leistungsentgelt,
   techniker (m/w/d) für unser Ortsbauamt!                                • Jahressonderzahlung,
                                                                          • attraktive zusätzliche betriebliche Altersversorgung mit Arbeit-
   Ihre Aufgabenschwerpunkte:                                               geberzuschuss
   • Planung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung                 Sicherheit
       (Bauherrenfunktion) kommunaler Tiefbaumaßnahmen in
       Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros,                                 • Wir wollen Sie nicht nur vorübergehend für unser Team gewinnen.
                                                                            Sie erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
   •   Architekten- und Ingenieurverträge bei Fremdvergaben,
   •   Strategische Planung und Überwachung von Instandset-               Freiraum
       zungen und Unterhaltungsmaßnahmen bei Straßen,
                                                                          • In unserem Team haben Sie den Raum sich kreativ und pro-
       Grünanlagen, Wasserläufen, Kanälen, Brücken und
                                                                            duktiv zu entfalten. Fachlich wie persönlich, sowie über
       Ingenieurbauwerken,
                                                                            Fachgrenzen hinaus.
   •   Technische Verantwortung für die Wasserversorgung                  • Ebenso bietet unser Betriebliches Vorschlagwesen Ihnen die
       und die Ortsentwässerung,                                            Möglichkeit aktiv den Arbeitsablauf zu gestalten.
   •   Fachaufsicht über den Gemeinde-Bauhof
       mit 11 Beschäftigten,                                              Work-Life-Balance
   •   Organisation des Winterdienstes,                                   • Wir bieten die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten.
   •   Mitarbeit bei Führung und Pflege des Geografischen                 • Wir bieten das flexible Arbeitszeitmodell der Gleitzeit an. Über-
       Informationssystems GIS Ingrada,                                     stunden werden in Freizeit ausgeglichen.
                                                                          • 30 Tage Jahresurlaub gehören natürlich dazu – der 24.12. und
   •   Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats und seiner                   der 31.12. sind dienstfrei.
       Ausschüsse, Erarbeitung der Sitzungsvorlagen.
                                                                          Fortbildungsangebot
   Diese Qualifikationen bringen Sie mit:
                                                                          • Wir bieten Ihnen interne und externe Fort- & Weiterbildungen,
   • Wir wünschen uns eine*n Bewerber*in mit abgeschlossener                mit denen Sie sich in Ihrem Fachbereich sowie in Ihren persön-
       Ausbildung zum Straßenbaumeister oder Straßenbautechniker,           lichen Kompetenzen weiterentwickeln können.
   •   Einschlägige Berufserfahrung wäre von Vorteil,
   •   Kenntnisse im Geografischen Informationssystem (GIS) und           Weitere Benefits
       EDV-Kenntnisse setzen wir voraus,                                  • Teilnahme am VVS-Firmenticket (50% Zuschuss der Gemeinde
   •   Wir erwarten die Fähigkeit, konzeptionell, fachübergreifend          Urbach)
       und teamorientiert zu denken und zu arbeiten,                      • JobRad-Leasing
                                                                          • Dienst iPhone, Laptop
   •   Selbstständigkeit, sowie Kooperations-, Kommunikations-
                                                                          • Kooperationen im Gesundheitswesen
       und Verhandlungsgeschick im Umgang mit Bürgerinnen
       und Bürgern sowie in Gremien.                                      Ihre Bewerbung dürfen Sie uns online über unser Stellenpor-
                                                                                              tal auf unserer Homepage unter
   Unsere Leistungen:                                                                         www.urbach.de I Rathaus I Stellenan-
                                                                                              gebote , zusenden. Folgen Sie einfach
   Vergütung                                                                                  diesem QR-Code.
   Wir können Ihr Know-how im Tarifbeschäftigtenverhältnis                                        Verstärken Sie unser Team im Orts-
   TVöD nach entsprechender Qualifikation honorieren.                                             bauamt!
   Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Entwicklung als                                    Wir freuen uns auf Sie!
   stellv. Amtsleitung an.

 Fundsachen                                                                Das Landratsamt teilt mit
Auf dem Urbacher Fundamt wurden abgegeben:                                Landrat Dr. Sigel bedauert erneute
1 Payback Karte                                                           Beschränkungen im Einzelhandel und fordert
1 Bluetooth-Lautsprecher „Intempo“                                        mehr Impfstoff
Diese können vom Verlierer im Servicebüro während den Öff-                Corona-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis am dritten Tag in Folge
nungszeiten abgeholt werden.                                              über 50 / Landrat Dr. Sigel fordert erneut mehr Impfstoff / Land-
                                                                          kreis will ausgesetzte AstraZeneca-Impftermine nachholen
                                                                          Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis hat am
                                                                          Dienstag, 16. März zum ersten Mal den Wert von 50 Neuinfektio-
                     www.urbach.de                                        nen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen

                                                                     10
Donnerstag, 25. März 2021                                 Urbacher Mitteilungen                                                    Nummer 12

überschritten und blieb am Mittwoch und Donnerstag mit Inziden-            Diese Bewertung gibt das Landratsamt durch Pressearbeit be-
zen von jeweils 57 über der kritischen Marke. Laut Corona-Verord-          kannt, maßgeblich ist aber eine amtliche Bekanntmachung, die
nung muss das Landratsamt die Lockerungen zurücknehmen,                    am Freitag, 19. März erfolgt und offiziell feststellt, dass der Wert
wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass diese Grenze über-                über 50 liegt. Die Einschränkungen greifen dann am zweiten
schritten ist und das Infektionsgeschehen im Landkreis diffus ist.         Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also am Mon-
„Die Zahlen haben leider bestätigt, dass sich der Rems-Murr-               tag, 22. März 2021.
Kreis nicht dauerhaft gegen einen landesweiten Trend behaupten             Der Erweiterte Krisenstab im Rems-Murr-Kreis ist fester Bestand-
kann. Angesichts der nur langsam steigenden Infektionszahlen im            teil des Krisenmanagements seit der zweiten Welle. Entscheidun-
Rems-Murr-Kreis haben wir uns aber die Entscheidung nicht                  gen sollen von unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und so
leichtgemacht. Erneute Beschränkungen tun weh, denn unser                  transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Mitglieder des
Einzelhandel, aber auch die Musikschulen und Vereine, haben die            Erweiterten Krisenstabs sind neben dem Landkreis die Städte
Öffnungen so verantwortungsvoll umgesetzt und uns allen hat et-            und Gemeinden, der Pandemiebeauftragte der Kreisärzteschaf-
was mehr Normalität gutgetan“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.             ten, das Staatliche Schulamt, das Polizeipräsidium Aalen und ein
Die Lage wurde daher am Donnerstagnachmittag auch im Erwei-                Vertreter der Justiz.
terten Corona-Krisenstab intensiv mit Experten außerhalb der
Landkreisverwaltung diskutiert und Ausnahmeregelungen ausge-
lotet. „Im Ergebnis ist die Entwicklung und der Trend aber so klar,        Landratsamt gibt klare Hinweise zu
dass kein Spielraum für Ausnahmeregelungen von den Vorgaben                Maskenpflicht und Testungen bei Schülern
der Corona-Verordnung zu begründen ist“, so Sigel.                         Gesundheitsamt empfiehlt Maskentragen in der Grundschule
„Ein ständiges Auf und Zu kann aber keine Lösung sein. Ich habe            / Schnelltestportal bietet zuverlässige Grundlage für Schüler-
daher heute erneut an den Sozialminister appelliert, dass er uns           testungen
mehr Tempo beim Impfen ermöglicht. Nur mit Impfen kommen                   Der Rems-Murr-Kreis hat am Mittwoch, 16. März, die 50er Inzi-
wir aus der Pandemie. Wir stehen im Rems-Murr-Kreis schon                  denz bei Corona-Neuinfektionen überstiegen – das erste Mal seit
jetzt bereit, die Impf-Kapazitäten von heute auf morgen zu ver-            Ende Januar. „Die Lage ist trotz aller Anstrengungen und ge-
doppeln – wir warten nur auf ein klares Signal aus dem Sozialmi-           schaffener Strukturen zur Pandemiebekämpfung fragil. Gerade
nisterium. Wir wären bereit, die abgesagten AstraZeneca-Impf-              die Schulöffnungen und die Rückkehr zum Präsenzunterricht sind
termine schnell und unbürokratisch nachzuholen. Die heutige                eine Herausforderung. Schulleitungen, Schulträgern, Schülerin-
Entscheidung der EMA hat dafür heute die Weichen gestellt. Ich             nen und Schülern und Eltern stellen sich in diesem Zusammen-
hoffe, dass mein nunmehr dritter Appell an das Sozialministerium,
                                                                           hang eine Vielzahl an Fragen“, so Landrat Dr. Richard Sigel. Mit
dem Rems-Murr-Kreis mehr Impfstoff zur Verfügung zu stellen,
                                                                           einem Brief hat sich Sigel nun an die Schulen gewandt, hat klare
Gehör findet. Im Schulterschluss mit den niedergelassenen Ärz-
                                                                           Hinweise zum Thema Masken und Hilfestellungen zum Thema
ten und Betriebsärzten, unseren Rems-Murr-Kliniken und den be-
                                                                           Schülertestungen gegeben.
reits bestehenden Strukturen wäre die Ausweitung der Impfkam-
pagne sofort möglich, wenn Impfstoffzusagen kommen.“
                                                                           Maskentragen und AHA + L
Ab Montag, 22. März, ist im Einzelhandel nur noch Click & Meet
möglich: Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache                Das Gesundheitsamt im Rems-Murr-Kreis spricht folgende klare
in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und              Maskenempfehlung aus:
einkaufen. Die Kontaktdaten müssen festgehalten werden. Un-                • Kinderbetreuung: Keine Maskenempfehlung
verändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Masken-            • Grundschule: ab der 1. Klasse (Alltags-)Maske, ab der 3. Klasse
pflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch                   medizinischen Mund-Nasen-Schutz (keine FFP-Maske).
Museen und Galerien dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang              Für weiterführende Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht.
gewähren.                                                                  Es müssen medizinische Masken getragen werden. FFP-Masken
Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanla-              sind möglich, allerdings sind bei FFP-Masken beim Tragen be-
gen und Sportstätten im Freien. Waren hier bisher Gruppen von              sondere Hinweise, beispielsweise zur Tragedauer zu beachten.
maximal zehn Personen zulässig, so ist das nun nicht mehr ge-              Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises. Die Masken
stattet – auch dann nicht, wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt           auch bei Grundschülern sieht der Landkreis als ein probates Mit-
wird. Gemeinsam Sport treiben dürfen nur noch Angehörige des               tel der Pandemiebekämpfung - zumal nicht alle praktischen Fra-
eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weite-             gen zu Testungen in Schulen abschließend geklärt sind.
ren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder
der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei         Wichtig ist, dass weiterhin konsequent an Abstand, Hygiene und
nicht mit. Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren           Lüftung gedacht wird. Ohne die Einhaltung dieser Regeln ist trotz
Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20             Tragen einer Maske eine Quarantäne nicht auszuschließen. Das
Kindern ausüben, solange die Inzidenz unter 100 bleibt.                    Gesundheitsamt wird bei Quarantäneentscheidungen immer mit
                                                                           Augenmaß und Blick für den Einzelfall vorgehen, aber bei der Be-
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen für den Publi-                kämpfung der Pandemie ist auch Konsequenz notwendig.
kumsverkehr schließen, Online-Unterricht ist natürlich möglich.
Gleiches gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.                        Eine gewisse Erleichterung für die Familien von Schülerinnen und
                                                                           Schülern sowie Kindergartenkindern bringt ein Beschluss des
Hintergrund: Wie und wann kommt es zu Einschränkungen?                     VGH Mannheim von 16. März 2021, der am 17. März bekannt
Maßgeblich für die Überschreitung sind die Zahlen des Landes-              wurde: Die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontakt-
gesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert werden.                 person“ eines mit einer Virusvariante Infizierten ist außer Kraft ge-
Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen über 50             setzt.
liegt, dann müssen laut Corona-Verordnung des Landes Locke-
rungen nach einer Bewertung der Lage durch das Gesundheits-                Schnelltests
amt zurückgenommen werden.                                                 Tests für Schülerinnen und Schülern können schon seit dem 8.
Die Bewertung der Lage kam zu dem Ergebnis, dass die hohen                 März 2021 im gesamten Landkreis online über www.rems-murr-
Infektionszahlen nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht               kreis.de/schnelltest dezentral gebucht werden. Die jeweiligen
auf einen punktuellen Ausbruch zurückzuführen sind, sondern                Arztpraxen und Apotheken können die Tests zudem direkt vor Ort
dass vielmehr ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt.                   in den jeweiligen Schulen mit durchführen. Gemeinsam mit den

                                                                      11
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