An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf

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An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
www.zapfendorf.de

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An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
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Öffnungszeiten im Rathaus
                                                        INFOTAFEL                              Kindertagesstätten
Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr                Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf
Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr         Kindergarten
Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr          Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20
Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren                                  Kinderkrippe
Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin.                                                  Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74
Telefonnummern............................. Durchwahlnummern                                   Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27
Infothek /Vermittlung.................................. 0 95 47/8 79-0                         E-Mail:
                                                                                               st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt                                                     Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de
Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11
Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12               Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf
Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13                    Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43
Frau Förner������������������������������������������������������������� 8 79-14              E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-,                                                         Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de
Wahl-, Ordnungsamt
Frau Wießmeier..............................................................8 79-15            Grund- und Mittelschule Zapfendorf
Frau Wiemann...............................................................8 79-17             Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22
Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99           Fax 0 95 47/52 49
                                                                                               E-Mail: vszapf@zapfendorf.de
Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro                                                        Homepage: www.schule-zapfendorf.de
Frau Büttner...................................................................8 79-18
Frau Freitag...................................................................8 79-19         Pfarrämter
                                                                                               Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2
Kasse, Steueramt
                                                                                               Öffnungszeiten:
Frau Karl........................................................................8 79-20
                                                                                               Mo., Do., Fr................................................... 09:00 – 11:00 Uhr
Frau Lienert...................................................................8 79-21         Di.................................................................. 15:30 – 17:30 Uhr
Kämmerei, technisches Bauamt                                                                   (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Frau Wittwer...................................................................8 79-22         Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33
Herr Dillig.......................................................................8 79-25      E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de
Herr Helmreich..............................................................8 79-26            Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder
                                                                                               www.pfarrei-kirchschletten.de
Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27
Herr Eichhorn................................................................8 79-28           Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2
                                                                                               (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf)
E-Mail:
                                                                                               Öffnungszeiten:
Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de
                                                                                               Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr
Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de
Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de                             Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr
Homepage:................................................ www.zapfendorf.de                    (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
                                                                                               Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5)
Kommunale Verkehrsüberwachung
                                                                                               E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de
Telefon............................................................0 95 47/87 24 48
                                                                                               Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de
Telefax............................................................0 95 47/87 24 52
E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de
                                                                                               Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2
Notdienste                                                                                     Öffnungszeiten:
Polizei..................................................................................110   Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112
                                                                                               Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr
Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40
                                                                                               (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117
                                                                                               Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39
(weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste)
                                                                                               E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de
Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06
Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66
                                                                                               Homepage: www.dekanat-michelau.de
Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55
                                                                                               Notariat Dr. Fackelmann
Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02
                                                                                               Bahnhofstraße 56,
Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24
                                                                                               96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0
(weitere Informationen siehe Gemeindebücherei)
                                                                                               Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1.
Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71                                      Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat
(weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena)                                             ist erforderlich!
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                                                                 Zum damaligen Zeitpunkt waren die Aufgaben der Teilneh-
                                                                 mergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung noch nicht
                                                                 erfüllt, da neben Darlehensverpflichtungen Grundbesitz und
                                                                 Unterhaltungsverpflichtungen vorhanden waren. Die Teil-
                                                                 nehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung blieb
                                                                 deshalb als Körperschaft des öffentlichen Rechtes über
                                                                 die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus mit
                                                                 eigener Vertretung und Verwaltung bestehen (§ 151 FlurbG).

     Die kommende Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes               Da inzwischen die Aufgaben erfüllt sind, stellte die Teilneh-
     in der Kalenderwoche 51 beschließt das Jahr 2019.           merversammlung am 16.04.2019 Antrag auf Auflösung der
                                                                 Teilnehmergemeinschaft.
     Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint
     in Kalenderwoche 3, die weiteren Ausgaben                   Verbindlichkeiten der Teilnehmergemeinschaft sind keine
     dann wieder im gewohnten Rhythmus.                          mehr vorhanden. Das Eigentum und die Unterhaltsverpflich-
                                                                 tung für den verbliebenen Weg FlstNr. 1858, Gemarkung
     Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen                        Memmelsdorf i.Ufr. ging am 23.07.2019 auf die Gemeinde
     und Leser, eine gesegnete                                   Untermerzbach über. Bei der Teilnehmergemeinschaft Itzre-
     Advents- und Weihnachtszeit.                                gulierung ist kein Vermögen mehr vorhanden. Die Widmung
                                                                 des übertragenen Weges erfolgte durch die Gemeinde
                                                                 Untermerzbach. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft
               Ihre LINUS WITTICH                                sind damit endgültig abgeschlossen. Das Amt für Ländliche
               Medien KG                                         Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zustän-
                                                                 dige Flurbereinigungs-behörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1
                                                                 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) hat deshalb nach § 153
                                                                 Abs. 1 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft aufzulösen.

   Redaktionsschlusshinweis                                      Rechtsbehelfsbelehrung:
Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am          Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats
                                                                 nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma-
Freitag, den 20.12.2019.                                         chung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist
Annahmeschluss für Textbeiträge ist am                           schriftlich oder zur Niederschrift beim
Freitag, den 13.12.2019, 10:00 Uhr.
bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail an:           Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
redaktion@zapfendorf.de                                                         Zeller Str. 40, 97082 Würzburg
Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte                  (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
nicht mehr berücksichtigt werden können.                         einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit
                                                                 einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen
                                                                 Dokuments unter der Adresse
                                                                                 poststelle@ale-ufr.bayern.de
   6bia^X]Z                                                     eingelegt werden.
   7Z`VccibVX]jc\Zc                                              Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs
                                                                 Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage
                                                                 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
   Amt für Ländliche Entwicklung                                 Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Haus-
                                                                 anschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben wer-
   Unterfranken                                                  den. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Amt für Ländliche Entwicklung  97082 Würzburg, den 15.11.2019   Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonati-
Unterfranken                               Zeller Straße 40     gen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den
Nr. LD-B - A 7530 – 2109                                         Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Kla-
                                                                 gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG                    enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
                                                                 Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
- und des Gesetzes zur Ausführung des                            allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Betei-
Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -;                           ligten beigefügt werden.
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung                         Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Gemeinde Untermerzbach                                           -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail
Landkreis Haßberge                                                   ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen
                                                                     Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erlässt fol-          Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauf-
gende                                                                tritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
                                                                     Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/
Verfügung:                                                           rechtsbehelf entnommen werden.
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung        -   Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge-
wird aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind.                       richtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz
                                                                     der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu
Gründe:                                                              entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Das Flurbereinigungsverfahren Itzregulierung wurde mit
Flurbereinigungsbeschluss vom 08.02.1962 angeord-                                    (S)
net. Die Schlussfeststellung des Neuordnungsverfahrens           Jürgen Eisentraut
erfolgte zum 18.12.1972.                                         Baudirektor
An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
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   Freiwillige Feuerwehr Zapfendorf                           21.11.2019 Loop-Schal, blau, „Sterntaler“ (69/19)
                                                                           Sitzungssaal Rathaus, nach MGR-Sitzung
   mit Löschgruppe Reuthlos                                   22.11.2019 1 Jacke, schwarz, „Tom Tailor“, 1 Sweat-
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Zapfendorf mit Löschgruppe                  Jacke, blau, „Camp David“ (70/19)
Reuthlos steht die Wahl der Kommandanten an. Diese soll                    Praxis Dr. Reinhold, Laufer Str. 22
in der Jahreshauptversammlung der FFW Zapfendorf
                                                              26.11.2019 1 Steppweste, blau, „Esprit“, 1 Fleecejacke,
         am Sonntag, 05.01.2020 um 19:00 Uhr                               rot, „Bexley‘s“ (71/19)
                                                                           Kath. Pfarrheim Zapfendorf
im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses in Zap-
fendorf, Herrngasse 4, durchgeführt werden, wozu hiermit      Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer
durch den Markt Zapfendorf und durch den Vorstand der         7, zur Abholung bereit. Eine Liste sämtlicher Fundsachen
FFW Zapfendorf recht herzlich eingeladen wird. Wahlbe-        finden Sie unter: http://www.zapfendorf.de/rathaus-buerger-
rechtigt sind bei der Wahl der Kommandanten alle aktiven      service/service/fundsachen/
Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter (ab 16
Jahre bis zum vollendeten 65. Lebensjahr) der FFW Zapfen-
dorf und der Löschgruppe Reuthlos.

Zu dieser Versammlung ergeht recht herzliche Einladung an        6jhYZbGVi]Vjh
alle aktiven, passiven und fördernden Mitglieder.

   Fälligkeit Wassergeld                                         Bürgermeistersprechstunde
  Bitte beachten Sie, dass der nächste Abschlag für das       Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Volker Dit-
                      Wassergeld am                           trich einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließlich
                   31.12.2018 fällig ist!                     den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf für
                                                              Fragen und Anregungen zu Verfügung.
Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bit-   Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet statt am:
ten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von
                                                                     Montag, 09.12.2019 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden
kann.                                                         Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um
                                                              Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11.
                                                              Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech-
   Grüngutsammelplatz                                         stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach
Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße       Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g.
nach Kirchschletten ist geöffnet                              Telefonnummer.

     Samstag, 07.12.2019 und Samstag, 21.12.2019
               von 10:00 bis 13:00 Uhr.                          Rentensprechtag in Zapfendorf
Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen!      Der nächste Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenbe-
                                                              raters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard
Verstöße werden zur Anzeige gebracht!
                                                              Eger, zur Beratung in Rentenfragen, findet am
                                                                        Montag, den 09.12.2019 ab 14:00 Uhr
   Fundsachen                                                 im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt.
In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim         Terminvereinbarung unter
Markt Zapfendorf abgegeben:
                                                              Tel. 0 95 47/8 79-0 ist erforderlich!
Wann?      Was? Fundort                                       Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für
27.09.2019 Autoschlüssel am Ring (54/19)                      • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und
           Blumenweg 5/7, Zapfendorf                          • die Stellung von Rentenanträgen
17.10.2019 Anhänger Engel silber mit Gravur „13. März“
                                                              die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in
           (56/19)
                                                              Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Verfü-
           Feldweg nahe Schwimmbad Aquarena                   gung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist erfor-
17.10.2019 Brille aus Metall, silber, unten randlos (57/19)   derlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten entstehen.
           Raiffeisenmarkt Zapfendorf
23.10.2019 BW-T-Shirt, V-Ausschnitt, dkl.blau „Hollister“,
           Strickjacke mit Schalkragen schwarz, Stepp-           Notarsprechtag in Zapfendorf
           jacke mit Kapuze, dkl.blau, Futter orange,         Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet am
           Gr. S „Reebok“, Strickjacke, schwarz, Gr. L
           „ESMARA“, Windjacke mit Kapuze, schwarz,                    Montag, den 13.01.2020 ab 14:00 Uhr
           Gr. S „ H & M (59/19)                              im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. Terminverein-
           Festzelt Laufer Kirchweih                          barung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforderlich!
31.10.2019 Hexenhut, schwarz mit pinken Spinnweben
           (65/19)
           Gütleinsweg 17, Lauf
                                                                              Rathaus geschlossen
11.11.2019 Geldbeutel, schwarz „Wilde Kerle“ mit Inhalt
           (67/19)                                                                Das Rathaus ist am
           Gehweg vor Laufer Straße 6                                   Freitag, den 27.12.2019 geschlossen.
20.11.2019 3 Schlüssel „ACTIVE“ (68/19)                          Wir sind am Montag, den 30.12.2019 ab 08:00 Uhr
                                                               gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
           Maßdorfer Str. Unterleiterbach, Höhe Kirche
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                                                                Auch ohne Gutschein kann der BMW i3 stundenweise, für
          Prävention –                                          einen ganzen Tag, für ein Wochenende, eine ganze Woche
          Intervention – Integration                            oder einen ganzen Monat geliehen werden. Die Kosten für
                                                                die Ausleihe variieren je nach Dauer. Der Standort des Fahr-
 Für die offene Ganztagsschule an der Mittelschule Zap-         zeuges ist das Rathaus in Zapfendorf.
 fendorf suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt               Bei Interesse erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Info-
                     Schülerbetreuer*in                         thek gerne Auskünfte unter Telefon 0 95 47/8 79-0 oder
                                                                schauen Sie doch einfach persönlich vorbei.
   (auf geringfügiger Basis, Arbeitszeit am Nachmittag)
 Wichtig ist uns Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und        Wichtig für Besitzer von Gutscheinen aus den Jahren
 Jugendlichen sowie eine ausgeprägte Kommunikations-            2017 und 2018:
 und Sozialkompetenz. Idealerweise verfügen Sie über            Seit dem 1. Mai 2019 gelten neue Tarife für die E-Car
 pädagogische Vorerfahrung.                                     Ausleihe. Bei einer Einlösung wird daher ein Aufpreis
 Dafür bieten wir Ihnen eine interessante und verantwor-        auf den Wert des Gutscheines erhoben.
 tungsvolle Aufgabe, bei der Sie sich kreativ und enga-
 giert in kollegiale und aufgeschlossene Teams einbrin-
 gen können.
 Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung - gerne per Mail - an:
 gfi Bamberg, Lichtenhaidestr. 15, 96052 Bamberg,
                                                                   6jhYZb
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Vergabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes - Entschei-        Bisher erfolgte eine Grobkonzeptionierung für den Bahn-
dung zum Vertragsabschluss ab 01.01.2020                        hofsplatz Zapfendof, der als Pilotprojekt ausgewählt wurde.
                                                                Als nächster Schritt ist es erforderlich, eine Detailplanung
Es wurde der Abschluss eines neuen Vertrages mit der LINUS      auszuarbeiten, um anschließend Förderanträge zu stellen
WITTICH Medien KG mit einer Laufzeit vom 01.01.2020 bis         (Förderquote 70%). Die Vorbereitung der Ausschreibungen,
31.12.2024 beschlossen.                                         die Vergaben und der Baubeginn sind im aktuellen Zeitplan
Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates                zum 1. Quartal 2021 terminiert.
Herrn Michael Senger
                                                                Es ist vorgesehen, dass sich der Landkreis beim verblei-
Bürgermeister Dittrich begrüßte Herrn Michael Senger als        benden Eigenanteil der Gemeinde beteiligt. Die Höhe der
Listennachfolger für den ausgeschiedenen Marktgemeinde-         finanziellen Beteiligung muss noch durch Beschluss des
rat Heinrich Montag. Nachdem Herr Kilian Amann als erster       Umweltausschusses des Landkreises Bamberg festgelegt
Listennachfolger das Ehrenamt aus Altersgründen wirksam         werden. Angedacht ist eine hälftige Aufteilung des verblei-
abgelehnt hatte, wurde Herr Michael Senger als weiterer         benden Eigenanteils der Gemeinde.
Listennachfolger benachrichtigt und hat die Bestellung zum
Marktgemeinderatsmitglied schriftlich angenommen. Bür-          Nachdem die Fragen zum vorgestellten Projekt beantwortet
germeister Dittrich vereidigte ihn unter Nachsprechen fol-      waren, fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:
gender Eidesformel:
                                                                Das Gremium befürwortet einstimmig das vorgestellte Kon-
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepub-         zept über die Errichtung einer Mobilstation am Bahnhof in
lik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.      Zapfendorf im Rahmen des Intermodalen Mobilitätskonzep-
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine            tes des Landkreises Bamberg und stimmt der weiteren Teil-
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die        nahme zu.
Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“                          Antrag der Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co.
                                                                KG auf Errichtung einer Anlage zur Klärschlammtrock-
Michael Senger übernahm sodann den Platz von Heinrich           nung mit angrenzender Lager- und Maschinenhalle
Montag und nahm an der weiteren Sitzung als Marktge-            auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1192/32 und 1192/73
meinderat teil.                                                 der Gemarkung Zapfendorf - Behandlung des Schrei-
                                                                bens der Regierung von Oberfranken zum versagten
Neubesetzung des Bau-, Umwelt- und Grundstücksaus-              gemeindlichen Einvernehmen
schusses und Festlegung der Stellvertretung
                                                                Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom
Bezüglich der Ausschussbesetzung teilte Marktgemeinde-          03.09.2019, das an die Gremiumsmitglieder versandt
rat Dr. Büttner als Fraktionsvorsitzender der Ausschussge-      wurde, mitgeteilt, dass der geplanten Klärschlammtrock-
meinschaft der Listen „Aktive Bürgerliste Unterleiterbach“,     nungsanlage mit angrenzender Lager- und Maschinenhalle
„Bürger-Vertretung Lauf“, „Vereintes Umland“, „Wählerge-        der Fa. Veolia auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1192/32 und
meinschaft Oberleiterbach“ und „Wählergemeinschaft Sas-         1192/73 der Gemarkung Zapfendorf keine öffentlich-recht-
sendorf“ mit, dass Michael Senger den Posten von Heinrich       lichen planungsrechtlichen Gründe entgegen gehalten wer-
Montag im Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss und            den können, die eine Verweigerung des gemeindlichen Ein-
als Vertreter von Michael Vogel im Finanz-, Jugend-, Kultur-    vernehmens und eine daraus resultierende Ablehnung des
und Sportausschuss bzw. von Thomas Miske im Schwimm-            Vorhabens rechtfertigen könnten. Bevor das gemeindliche
badausschuss übernimmt.                                         Einvernehmen ersetzt wird, erhält der Markt Zapfendorf die
                                                                Gelegenheit, nochmals über die Erteilung des gemeindli-
Intermodales Mobilitätskonzept des Landkreises Bam-             chen Einvernehmens zu beraten und zu entscheiden.
berg - Vorstellung der Planungen über die Errichtung
einer Mobilstation am Bahnhof in Zapfendorf                     Bürgermeister Dittrich verlas zunächst das Schreiben der
                                                                Regierung von Oberfranken.
Bürgermeister Dittrich begrüßte zu diesem Tagesordnungs-
punkt Herrn Markus Hammrich vom Landratsamt Bamberg             Hinsichtlich der unterschiedlichen Angaben zu den Anliefer-
(Mobilität und Verkehrsplanung), der dem Gremium das            und Abtransportzeiten teilt die Regierung von Oberfranken
Konzept Mobilstationen im Landkreis Bamberg im Allgemei-        mit, dass in der Schallimmisionsprognose nach TA Lärm der
nen und anschließend eine konkretisierte Konzeptionierung       Wortlaut „werktags“ auf „Montag bis Freitag“ geändert wurde.
für den Bahnhofsplatz Zapfendorf vorstellte. Zum aktuellen
Sachstand hinsichtlich des gewünschten Flächenerwerbs           Zur Frage der Erheblichkeit der Geruchsimmissionen wird
am Bahnhofsplatz, Grundstück 1189/10 (inzwischen abge-          mitgeteilt, dass diese lt. der anzuwendenen Geruchsim-
rissenes Bahnhofsgebäude) sowie von Teilen des Grund-           missionsrichtlinie (GIRL) dann unerheblich sind, wenn die
stückes 1189/2 (Parkplatz und alte Radabstellanlage)            Schwellenwerte in Wohngebieten an nicht mehr als an 10%
teilte Bürgemeister Dittrich mit, dass im Zuge der aktuellen    der Jahresstunden und für Gewerbegebiete an nicht mehr
Kozeptionierung der Mobilstation Zapfendorf erneut Kontakt      als 15% der Jahresstunden überschritten werden. Auf den
mit der DB aufgenommen wurde. Auf den Flächen liegt der-        relevanten Beurteilungsflächen, auch an der am nähesten
zeit noch eine Veränderungssperre, die sich nach Auskunft       liegenden Wohnbebauung östlich der Hauptstraße, liegen
der DB nun in Auflösung befindet.                               die Immissionen nach der gutachterlichen Prognose noch
                                                                unterhalb der Irrelevanzschwelle der GIRL von 2%.
Mobilstationen sind Umsteigeplätze, die mindestens zwei
Mobilitätsangebote miteinander verknüpfen und bieten die        Hinsichtlich des Brandschutzes liegt der Regierung die Stel-
Möglichkeit, dass Personen flexibel unterschiedliche Ver-       lungnahme des Kreisbrandrates vor. Die mitgeteilten Aufla-
kehrsmittel nutzen bzw. während einer Fahrt zwischen ver-       gen werden im Verfahren berücksichtigt.
schiedenen Verkehrsmitteln wechseln können. Als Module          Zur Aussage der gesicherten Erschließung teilte Bürger-
einer Mobilstation sind neben den verkehrlichen Modulen,        meister Dittrich folgendes mit:
wie sichere Radabstellanlagen, Radluftstationen, Pkw-Par-
ken, Pendlerparken, Car-Sharing-Station, auch Module der        Die Fa. Veolia betreibt das Holzheizkraftwerk auf dem
Elektromobilität wie Ladestation für eAutos, eBikes und viele   Grundstück Fl.Nr. 1188 der Gemarkung Zapfendorf, wel-
weitere Serviceangebote und Dienstleistungen (W-LAN-Hot-        ches bis vor ca. 2 - 3 Jahren über die Mainstraße/Werkstraße
Spot, Schließfächer, Packstation etc.) denkbar.                 und dann über das Grundstück Fl.Nr. 1192/32 angefahren
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werden konnte. Nach Kenntnisstand der Marktgemeinde           Bei der nachfolgenden Kommandantenwahl wurde Herr
gibt es seit der Aufteilung des ehemaligen Grundstückes       Nikolas Dumsky zum Feuerwehrkommandanten gewählt.
der Holzwerke Zapfendorf in den 1990er-Jahren für alle        Die Wahl wurde auf Wunsch der anwesenden Wahlberech-
neugebildeten Hinterliegergrundstücke Geh-, Fahrt- und        tigten durchgeführt, obwohl sie darauf aufmerksam gemacht
Leitungsrechte über die vorderliegenden Grundstücke zur       wurden, dass Herr Dumsky lt. Art. 8 Abs. 3 BayFwG im Alter
Mainstraße/Werkstraße. Seit den umfangreichen Verände-        von 20 Jahren noch nicht wählbar ist.
rungen im Rahmen des Ausbaus der DB-Strecke zur ICE-
                                                              Gemäß dem BayFwG kann nur gewählt und durch die
Strecke im Jahr 2016 erfolgt die Zufahrt zum Grundstück
                                                              Gemeinde bestätigt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl
Fl.Nr. 1188 über die künftige Westtangente und von dort
                                                              bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleis-
über die Straße „Himmelreich“. Außer den Fl.Nrn. 1188/5
                                                              tet hat und zwar nach Vollendung seines 18. Lebensjahres.
und 1192/79 befinden sich alle Grundstücke, auf denen die
Zufahrtsstraßen liegen, im Gemeindeeigentum. Inwieweit        Aufgrund mangelnder Wählbarkeit des Herrn Dumsky ist
aufgrund der bestehenden Geh- und Fahrtrechte bzw. der        die durchgeführte Wahl ungültig. Der Mangel ist nicht heil-
neuen Zufahrt eine weitere grundbuchrechtliche Absiche-       bar. Herr Dumsky kann erst zum Feuerwehrkommandenten
rung notwendig ist, ist zu prüfen.                            gewählt werden, wenn er das 22. Lebensjahr vollendet hat,
                                                              also frühestens Ende Juli 2020. Folglich ist die Wahl des
Für die Wasserversorgung wurden in den 1990er-Jahren          ersten Kommandanten spätestens zu diesem Zeitpunkt zu
Leitungsrechte vereinbart. Für das Holzheizkraftwerk wurde    wiederholen, für den Fall, dass sich vorher kein anderer
eine Leitung vom Main zum Betriebsgelände gelegt. Ob für      geeigneter Kandidat zur Wahl stellt.
das Bauvorhaben Trinkwasser aus dem öffentlichen Was-
serversorgungsnetz oder Wasser vom Main benötigt wird,        Als stellvertretender Kommandant wurde Herr Markus Dros-
kann den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden.       sel gewählt, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Er
Gegebenenfalls sind für die Wasserversorgung Leitungs-        hat das 22. Lebensjahr bereits vollendet und ist seit 2015
rechte zu ergänzen und nachzuweisen.                          aktives Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberleiterbach.
                                                              Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der Gewählte der Bestäti-
Zur Abwasserbeseitigung wurden ebenfalls in den 1990er-       gung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbran-
Jahren Leitungsrechte vereinbart. Die Abwässer aus dem        drat. Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eig-
ehemaligen Holzwerkegrundstück gehen zum Teil Richtung        nung und der erforderlichen Zuverlässigkeit des Gewählten
Mainstraße/Werkstraße. Das Betriebsgelände der Fa. Veo-       sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die Stellungnahme
lia (Fl.Nr. 1188) ist zum Teil auf einen über dieses Grund-   des Kreisbrandrates bzgl. der fachlichen Eignung wurde von
stück verlaufenden gemeindlichen Hauptsammlerkanal            der Verwaltung angefordert, liegt aber noch nicht vor.
angeschlossen. Ein Großteil des Abwassers der Fa. Veolia
fließt über das betriebseigene Naturbecken auf dem Grund-     Der Marktgemeinderat bestätigt einstimmig, vorbehaltlich
stück Fl.Nr. 1192/68 in den Main. Gegebenenfalls sind für     der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates, Herrn
die Abwasserbeseitigung Leitungsrechte zu ergänzen und        Markus Drossel als für den Posten des stellvertretenden
nachzuweisen.                                                 Kommandanten geeignete Person. Die Bestätigung ergeht
                                                              unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Drossel inner-
Allgemein kann den Antragsunterlagen nicht entnommen          halb eines Jahres den Lehrgang „Gruppenführer“ und bin-
werden, ob die Baufläche auf den Grundstücken Fl.Nrn.         nen zwei Jahren den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit
1192/32 und 1192/73 dem Betriebsgelände der Fa. Veolia        Erfolg besuchen muss.
(Fl.Nr. 1188) zugemessen werden oder eigene Grundstü-
cke/Fl.Nrn. bleiben. Daher sei eine konkrete Aussage zu       Verschiedenes
evtl. noch benötigten Leitungsrechten schwierig.              a) Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass der Verwaltung für
Da die Regierung von Oberfranken das rechtswidrig ver-           den Grunderwerb und Abbruch des Anwesen Haupt-
sagte Einvernehmen, im Falle einer immisionschutzrechtli-        str. 27 die Förderbescheide der Regierung von Ober-
chen Genehmigung des Bauvorhabens, gemäß § 36 Abs.               franken vorliegen. Der Markt Zapfendorf erhält aus
2 Satz 3 BauGB ersetzen würde, fasste das Gremium nach           den bayerischen Förderintitativen „Flächenentsiege-
einer kurzen Diskussion folgenden Beschluss:                     lung“ und „Innen statt außen“ für den bereits getätigten
                                                                 Grunderwerb sowie für den Abriss und die Herstellung
Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauvorhaben der Fa.             von versickerungsfähigen Parkflächen eine voraussicht-
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG auf Errichtung            liche Gesamtzuwendung in Höhe von 142.200 EUR.
einer Anlage zur Klärschlammtrocknung mit angrenzender           Dies entspricht einem Fördersatz von 80%.
Lager- und Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn.
1192/32 und 1192/73 der Gemarkung Zapfendorf mit 14 zu        b) Bürgermeister Dittrich informierte das Gremium über
4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36               den Schriftverkehr zwischen Landrat Johann Kalb und
Abs. 1 BauGB.                                                    Staatssekretär Gerhard Eck bezüglich dem angestreb-
                                                                 ten Lückenschlusses im Geh- und Radwegenetz zwi-
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der               schen Zapfendorf und Unteroberndorf.
Freiwilligen Feuerwehr Oberleiterbach
Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten und des stell-         c) Bürgermeister Dittrich informierte zudem über das Sch-
vertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr             reiben der Regierung von Oberfranken (FAG-Förde-
Oberleiterbach endet mit Ablauf des 26.10.2019. Auf              rung), in welchem sie ihre Zustimmung zum vorzeitigen
Wunsch und Veranlassung der Vorstandschaft und der               Maßnahmenbeginn für die Errichtung des Kunstrasen-
Kommandanten wurde, mit nachträglicher Zustimmung                spielfeldes erteilt. Nunmehr liegen alle Voraussetzun-
des Marktes Zapfendorf, die Neuwahl der Kommandanten             gen vor, damit mit dem Bau des 1. Teilbauabschnittes
bereits für den 23.03.2019 angesetzt, um diese zusammen          förderunschädlich begonnen werden kann.
mit der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuer-
wehr Oberleiterbach durchführen zu können. Überraschen-       d) Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass die Asphaltie-
derweise gaben in der Jahreshauptversammlung die amtie-          rung des Röthenweges weitestgehend abgeschlossen
renden Kommandanten, Benedikt Hennemann und Udo                  wurde und sagte zu, die unzureichende Beschilderung
Seelmann, bekannt, dass sie sich, so wie auch die gesamte        für Fahrradfahrer durch die Aufstellung von entspre-
Vorstandschaft des Vereins, nicht mehr für eine Wiederwahl       chenden einfachen Wegschildern durch den gemeind-
zur Verfügung stellen werden.                                    lichen Bauhof zu verbessern.
An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
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vom 07.11.2019                                                 Rücktritt eines Feldgeschworenen aus dem Gemeinde-
                                                               teil Lauf
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen
Sitzungen                                                      Mit Schreiben vom 16.10.2019 erklärte der Laufer Feldge-
                                                               schworene Herr Kaspar Schäfer, dass er aus gesundheitli-
Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen            chen Gründen sein Ehrenamt als Feldgeschworener in Lauf
Hauptstr. 27, Zapfendorf                                       mit sofortiger Wirkung niederlegen möchte.
Der Auftrag für den Abbruch des Anwesens Hauptstr. 27,         Da auch nach dem Rücktritt noch fünf Feldgeschworene in
Zapfendorf, wurde an die Fa. Stegner, Coburg, als mindest-     Lauf aktiv sind, wurde vom Laufer Feldgeschworenenob-
bietender Anbieter vergeben.                                   mann mitgeteilt, dass ein Nachfolger nicht dringlich gesucht
                                                               und ernannt werden muss.
Auftragsvergabe für die Erneuerung der Toranlagen der
Feuerwehrgerätehäuser Roth und Sassendorf                      Das Gremium stimmte einstimmig dem Rücktrittsersuchen
                                                               von Herrn Kaspar Schäfer zu.
Für die beiden Feuerwehrgerätehäuser in Roth und Sassen-
dorf ist die Ersatzbeschaffung der Toranlagen vorgesehen,      Antrag von Marktgemeinderat Kabitz vom 27.09.2019 auf
da diese aufgrund ihres Alters verschlissen sind und zudem     Bericht und Beschluss über die Senkung der Trinkwas-
nicht mehr den aktuellen UVV-Vorschriften entsprechen. Der     sergebühren
Auftrag wurde an die Fa. Niemitz, Königsfeld, vergeben.
                                                               Mit Schreiben vom 27.09.2019 beantragte Marktgemeinde-
Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung und Umrüstung        rat Kabitz einen Bericht und Beschluss über die Senkung
der Toranlagen der gemeindlichen Kläranlage                    der Trinkwassergebühren. Die Senkung der Trinkwasser-
                                                               gebühren begründet Marktgemeinderat Kabitz in seinem
Der Marktgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe für         Antrag damit, dass ein Großbetrieb in Zapfendorf in den
die Umrüstung sowie der Ersatzbeschaffung der Tore auf         nächsten Jahren sehr viel Trinkwasser vom Markt Zapfen-
der Kläranlage an die Fa. Niemitz, Königsfeld, zu.             dorf beziehen wird und daher mit Mehreinnahmen gerech-
                                                               net werden kann. Aus diesem Grunde sollten die Trinkwas-
Anschaffung eines Fahrzeuges für die Wasserversorgung          sergebühren gesenkt werden.
für den gemeindlichen Bauhof
                                                               Bürgermeister Dittrich teilte zum Antrag mit, dass sich der
Der Marktgemeinderat stimmte der Anschaffung eines Fahr-       Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 26.07.2018 mit
zeuges für die Wasserversorgung für den gemeindlichen          der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung ausführ-
Bauhof bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 30.000 € brutto      lich beschäftigt und aufgrund der günstigen Einnahmesi-
zu. Mit Kaufvertrag vom 10.10.2019 wurde ein Ford Tran-        tuation, die sich aufgrund der Gebührenerhöhung und der
sit Kastenwagen zu einem Kaufpreis in Höhe von 20.890 €        Verbrauchsentwicklung ergeben hat, bereits eine Senkung
angeschafft.                                                   der Gebühr von 1,35 €/cbm um 10 Cent auf 1,25 €/cbm
                                                               beschlossen hat. Die Änderungssatzung zur Beitrags- und
Genehmigung der Notariatsurkunde über die Ausmessung           Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist mit Wir-
und Neubildung der Grundstücke Fl.Nnr. 1189/19 und             kung zum 01.10.2018 in Kraft getreten. Die Gebührenkalku-
1189/20 aus dem Grundstück Fl.Nr. 1189/13 der Gemar-           lation wurde zusammen mit dem Bayer. Kommunalen Prü-
kung Zapfendorf                                                fungsverband erstellt.

Der Marktgemeinderat stimmte dem Verkauf der Teilflächen       Der Kalkulationszeitraum wurde auf 4 Jahre bis 2022 fest-
von 21 qm (Fl.Nr. 1189/19) und 446 qm (Fl.Nr. 1189/20) zu.     gelegt, insbesondere um eine Kontinuität in der Gebühren-
                                                               höhe zu gewährleisten.
Antrag der Fa. Veolia auf eine immissionsschutzrechtli-
                                                               Für das abgelaufene erste Geschäftsjahr (01.10.2018-
che Genehmigung für die Erweiterung der Altglaslage-
                                                               30.09.2019) erfolgt eine Nachkalkulation. Sollte sich im
rung auf dem Gelände des Bio- und Heizkraftwerks Zap-
                                                               Rahmen der Nachkalkulation herausstellen, dass eine
fendorf, Werkstraße 2 – Aufforderung zur Abgabe der
                                                               erhebliche Abweichung zu den ursprünglich angenom-
gemeindlichen Stellungnahme
                                                               menen Werten vorliegt, besteht die Möglichkeit, vor Ende
Die Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Peg-           des festgelegten Kalkulationszeitraumes auf diese Abwei-
nitz, hat bei der Regierung von Oberfranken die immissions-    chung durch Anpassung der Gebührenhöhe mit Beginn
schutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Alt-      des nächsten Geschäftsjahres (frühestens 01.10.2020) zu
glaslagerung auf dem Gelände des Bio- und Holzkraftwerks       reagieren. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, die
Zapfendorf, Werkstr. 2, Fl.Nr. 1188 der Gemarkung Zapfen-      Gebührenkalkulation auf einen zu kurzen Kalkulationszeit-
dorf beantragt. Der Durchsatz soll von bisher 3.500 t/Jahr     raum (z. B. 1 Jahr) zu stützen, da diese eine sprunghafte
auf 7.000 t/Jahr und die Lagerkapazität von bisher 150 t auf   Änderung der Gebührenhöhe zur Folge hätte.
300 t erhöht werden.
                                                               Eine angenommene erhöhte Trinkwasserabnahme eines
Die Regierung von Oberfranken bittet hierzu um Stellung-       Großabnehmers ist für eine, wie im Antrag geforderte Sen-
nahme bis zum 20.11.2019.                                      kung der Gebühr, nicht ausreichend, da die Gebührenhöhe
                                                               durch viele Faktoren beeinflusst wird.
Nach dem Erläuterungsbericht zu dem Vorhaben sind täg-
lich ca. 2 zusätzliche Anlieferungen und eine weitere Abho-
lung zu erwarten. Der Fahrverkehr erhöht sich nicht relevant   Eine wesentliche Einflussgröße sind die geplanten Inves-
zur bestehenden Situation. Anliefer- und Abholzeiten sind      titionen im Rahmen der RZWas 2018. Es ist vorgesehen,
wie bisher montags bis freitags von 7 - 17 Uhr und sams-       innerhalb des Förderzeitraumes bis 2021 die Trinkwasser-
tags von 7 - 16 Uhr. Wie in der Vergangenheit sind keine       leitungen in Lauf, Unterleiterbach und Zapfendorf mit einem
Staub-, Geruchs- und Lärmbelastungen bzw. Erschütte-           Gesamtvolumen von ca. 3 Mio. € zu erneuern. Da der Markt
rungen oder Lichteinwirkung zu erwarten. Das Lagergut ist      Zapfendorf die geltende Härtefallschwelle der RZWas 2018
nicht brennbar.                                                bereits zum Stichtag 01.01.2016 erreicht, wurde die Mög-
                                                               lichkeit genutzt, bereits getätigte Sanierungsmaßnahmen in
Der Marktgemeinderat hatte einstimmig keine Einwände           den Förderantrag aufzunehmen. Da für ein Kalenderjahr nur
gegen das Vorhaben einzubringen.                               ein Auszahlungsantrag für den Bereich der Wasserversor-
An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
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gung gestellt werden kann, ist die Verwaltung aktuell dabei,   b) Marktgemeinderat Kabitz fragte nach der Behandlung
für dieses Jahr einen Auszahlungsantrag für die bereits           seiner Anträge vom 21.04.2017 und 24.03.2019 bezüg-
getätigten Investitionen der Jahre 2016-2018 zu stellen. Die      lich der Überarbeitung der Mieten und Nutzungen von
Erstattungen sind bei der künftigen Gebührenkalkulation,          gemeindlichen Räumlichkeiten. Bürgemeister Dittrich
genauso wie die geplante Investitionen, miteinzubeziehen.         teilte mit, dass das umfangreiche Thema auf der Tages-
Weitere wesentliche Einflussgrößen sind die in den nächs-         ordnung für die nächste Finanzausschusssitzung steht,
ten Jahren geplanten Baugebiete im Gemeindegebiet und             die noch im Dezember 2019 stattfinden wird.
die Frage, welche Rechtsform der Erschließung der Markt-
gemeinderat festlegt.                                          vom 21.11.2019
Der Marktgemeinderat beschloss nach Erläuterung der            Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen
Sachlage einstimmig, keine Senkung der Trinkwasserge-          Sitzungen
bühren vorzunehmen.
                                                               Marktgemeinderatssitzung vom 07.11.2019
Antrag von Marktgemeinderat Kabitz vom 08.10.2019 auf
Bericht über den aktuellen Stand der Gemeindescheune           Freizeit- und Sportpark Zapfendorf – Auftragsvergabe des
in Unterleiterbach                                             1. Teilbauabschnittes der Ankermaßnahme A (Sportplatz-
                                                               bau und Spielfeldbeleuchtung)
Marktgemeinderat Kabitz hat mit Schreiben vom 08.10.2019
einen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der       Der Marktgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe an
Gemeindescheune in Unterleiterbach beantragt.                  die Fa. SK Sport- & Freianlagenbau GmbH, Hermsdorf, für
                                                               die Sportplatzbauarbeiten in Höhe von 896.744,73 € und an
Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass der Marktgemeinderat   die Fa. Likom Sachsen GmbH, Zeithain, für die Spielfeldbe-
am 15.11.2018 in der nichtöffentlichen Sitzung eine Anfrage    leuchtung in Höhe von 118.914,36 € zu.
zum Verkauf der Gemeindescheune behandelt hat. Nach
Abbruch der Scheune wollte der Interessent ein Carport         Verkauf Fl.Nr. 686/14 Zapfendorf
erstellen.
                                                               Das Grundstück Fl.Nr. 686/14 der Gemarkung Zapfendorf
In diesem Zusammenhang wurde damals im Gremium dis-            am Oberweg wurde mit Auflagen zur Erweiterung des Park-
kutiert, dass bei einem Abbruch des Gebäudes die Straße        platzes am dortigen Einkaufsmarkt verkauft.
verbreitert und der Gehweg durchgehend angelegt werden
könnte. Die Verbreiterung der Straße und die durchgehende      Auftragsvergabe für die Erneuerung der Schaltanlage und
Anlegung des Gehweges wurde insbesondere bei einem             Steuerung im Abwasserpumpwerk Unterleiterbach
evtl. Baugebiet „Perla II“ aus Verkehrssicherheitsgründen      Der Auftrag für die Erneuerung der Schaltanlage einschl.
für sinnvoll erachtet.                                         Fernwirktechnik für das Abwasserpumpwerk Unterleiter-
                                                               bach wurde an die Fa. Richter R+W, Ahorntal, zum Ange-
Da Unterleiterbacher Vereine seit Jahren verschiedene          botspreis von brutto 13.791,54 € vergeben.
Sachen in der Scheune lagern, wurde festgelegt, dass der
Bürgermeister vor Veräußerung der Gemeindescheune ver-         Neubau Kinderkrippe St. Christophorus – Auftragsvergabe
suchen soll, mit den Vereinen wegen der Verlagerung der        für die Errichtung der Aufzugsanlage
Gegenstände eine gütliche Lösung zu erreichen. Ein Haupt-
teil der gelagerten Gegenstände ist im Eigentum der Motor-     Der Marktgemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die
sportfreunde, die auch die anfallenden Stromkosten tragen.     Fa. Schmitt+Sohn Aufzüge GmbH, Bayreuth, zum Angebot-
                                                               spreis von brutto 36.015,35 € zu.
Da ein Gesichtspunkt für die Veräußerung der Gemeinde-
scheune die Herstellung eines möglichen Baugebietes            Ausweisung von Bauflächen in Zapfendorf und Unterlei-
„Perla II“ ist, wurde zudem besprochen, dass vor Veräuße-      terbach (Einleitung von Bebauungsplanaufstellungsver-
rung der Gemeindescheune zunächst mit den entsprechen-         fahren: Fassung der Aufstellungsbeschlüsse)
den Grundstückseigentümern bezüglich der Verkaufsbe-
reitschaft und des Grundstückspreises verhandelt werden        Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass derzeit noch die Ver-
muss. Es fanden diesbezüglich mehrere Gespräche mit den        handlungen mit den Eigentümern bezüglich möglicher Bau-
Grundstückeigentümern statt. Nach jetzigem Stand der Ver-      gebiete in Zapfendorf und Unterleiterbach laufen. Damit evtl.
handlungen ist die Herstellung eines möglichen Baugebie-       anstehende Bauleitplanungen im beschleunigten Verfahren
tes „Perla II“ nicht realisierbar.                             nach § 13 b BauGB durchgeführt werden könnten, müsste
                                                               das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis
Da der Beschluss des Marktgemeinderats vom 15.11.2018          zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden.
in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasst wurde, wies Bür-
germeister Dittrich allgemein darauf hin, über Grundstück-     Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätzen (derzeit
sangelegenheiten, deren vertrauliche Behandlung im             haben ca. 70 überwiegend Einheimische schriftlich ihr Inte-
schützenswerten Interesse des Vertragspartners liegt, Ver-     resse bekundet) und der mangelnden Verkaufsbereitschaft
schwiegenheit zu bewahren.                                     der Eigentümer von ausgewiesenem Baugrund sollten
                                                               neben den Baugebieten in Lauf und Sassendorf, wo ca. 30
Verschiedenes                                                  Bauplätze geplant sind, auch im Hauptort Zapfendorf sowie
a) Marktgemeinderat Kabitz fragte nach dem Termin für          in Unterleiterbach Bebauungsgebiete angestrebt werden.
   die Bürgerversammlung 2019.
                                                               Geschäftsleiter Müller-Hoehne wies daraufhin, dass die
                                                               Geltungsbereiche der Bebauungsplangebiete im Nachhi-
    Geschäftsleiter Müller-Hoehne teilte mit, dass am          nein noch erweitert bzw. verringert werden können. Außer-
    06.07.2019 eine Bürgerversammlung in Kirchschlet-          dem obliegt es allein der Gemeinde, ob die Aufstellungsbe-
    ten stattgefunden hat, zu der im Mitteilungsblatt auch     schlüsse im weiteren Verfahren vollzogen werden oder nicht.
    öffentlich eingeladen wurde. Marktgemeinderat Kabitz
    monierte, dass vor Ort von den verantwortlichen Markt-     Der Marktgemeinderat hielt dies für sinnvoll und notwendig
    gemeinderäten mitgeteilt wurde, dass die Veranstaltung     und fasste daher jeweils einstimmig folgende Aufstellungs-
    ein Bürgergespräch sein soll.                              beschlüsse:
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Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortsrand Zapfendorfs    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol-
                                                               gende Grundstücke der Gemarkung Zapfendorf:
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der
Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-           Grundstück         Erläuterung
lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen        829                Flurweg
„Zapfendorf - Ost IV“.                                         830 Tfl.           Wiese
                                                               831 Tfl.           Parkplatz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol-            853 Tfl.           Laufer Bach
gende Grundstücke der Gemarkung Zapfendorf:                    856                Landw. Fläche
                                                               856/1              Landw. Fläche
Grundstück            Erläuterung                              857                Flurweg
300 Tfl.              Flurweg                                  857/1              Graben
311                   Landw. Fläche                            858                Kapelle
312 Tfl.              Wasserhochbehälter                       859                Landw. Fläche
313 Tfl.              Hecke                                    860                Landw. Fläche
314 Tfl.              Flurweg                                  861                Landw. Fläche
480 Tfl.              Flurweg                                  862                Landw. Fläche
494 Tfl.              Landw. Fläche                            863                Landw. Fläche
495 Tfl.              Flurweg                                  866/1 Tfl.         Flurweg
510 Tfl.              Aspach                                   880/4 Tfl.         Flurweg mit Graben
513                   Flurweg
1910 Tfl.             Kreisstraße BA 47                        In einem geringfügigen Teil wird auch das Bebauungsplan-
                                                               gebiet „Zapfendorf - Süd II“ berührt, das in diesem Verfah-
In einem geringfügigen Teil wird auch das Bebauungsplan-       ren geändert wird.
gebiet „Zapfendorf - Ost III“ berührt, das in diesem Verfah-
ren geändert wird.                                             Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 26.400 qm.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 22.900 qm.          Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Zap-
Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Zap-        fendorf und wird im Westen durch das Baugebiet Süd II, im
fendorf und wird im Westen durch das Baugebiet Ost III,        Osten durch den Laufer Bach bzw. die Gemeindeverbin-
im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen       dungsstraße Zapfendorf - Lauf und im Süden durch land-
und im Norden durch den Klingengraben begrenzt.                wirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)   Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
auszuweisen.                                                   auszuweisen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu-         Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu-
nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne      nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne
des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit     des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit
von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger          von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger
als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die       als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die
Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an.               Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an.
Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zap-              Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zapfen-
fendorf ist das Gebiet größtenteils als landwirtschaftliche    dorf ist das Gebiet größtenteils als geplante Wohnbaufläche
Fläche ausgewiesen. Eine kleine Fläche am südöstlichen         ausgewiesen. Eine kleine Fläche am südöstlichen Bereich
Bereich ist als landwirtschaftliche Fläche/Parkplatz aus-      ist als landwirtschaftliche Fläche/Parkplatz ausgewiesen.
gewiesen. Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a Abs. 2         Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nummer 2
Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.            BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei-         Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei-
lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen.             lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen.
Marktgemeinderat Porzner gab zu bedenken, dass eine            Es wurde im Gremium mehrheitlich die Meinung vertreten,
Erschließung des Baugebietes über den Flurweg Fl.Nr. 495       für die Herstellung einer Zufahrt die Teilfläche des Grund-
Tfl. und 513 Tfl. (S-Kurve) aufgrund der dafür notwendigen     stücks Fl.Nr. 831 mitaufzunehmen.
baulichen Maßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden
sein wird. Im Hinblick auf die Anzahl der entstehenden Bau-    Ausweisung von Bauflächen am nordöstlichen Ortsrand des
rechte (ca. 20 Stück) wären die Erschließungskosten unver-     Gemeindeteils Unterleiterbach
hältnismäßig hoch.
                                                               Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der
Da der Flurweg Fl.Nr. 314 im Rahmen des Flurneuord-            Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-
nungsverfahrens Kirchschletten II ausgebaut wurde, bat         lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen
Marktgemeinderat Hümmer um Prüfung, ob die Ausweisung          „Unterleiterbach - Perla II“.
des geplanten Baugebietes nachträglich förderschädliche
Auswirkungen hätte, da der Weg möglicherweise den Sta-         Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol-
tus einer Ortsstraße erhalten würde.                           gende Grundstücke der Gemarkung Unterleiterbach:

Ausweisung von Bauflächen am südlichen Ortsrand Zap-           Grundstück       Erläuterung
fendorfs                                                       307              Landw. Fläche
                                                               308              Landw. Fläche
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der
Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-           309              Landw. Fläche
lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen        311              Landw. Fläche
„Zapfendorf - Süd III“.                                        320 Tfl.         Flurweg
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Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 12.200 qm.           Antrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und
                                                                Mittelschule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bam-
Das Planungsgebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von          berg-Land – Behandlung des eingereichten Bürgerantra-
Unterleiterbach und wird im Westen durch das Baugebiet          ges vom 14.10.2019
Perla I, im Osten durch den Leiterbach und im Norden und
im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.        Mit Schreiben vom 14.10.2019 bzw. 30.09.2019 wurde
                                                                durch die Initiatoren (Frau Stefanie Fischer, Frau Elena Röß-
Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4            ler, Frau Christine Dorsch und Frau Margareta Einwag) ein
BauNVO) auszuweisen.                                            Antrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und Mit-
                                                                telschule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bamberg-
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu-          Land eingereicht.
nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne
des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit      Aus kommunalrechtlicher Sicht ist der Antrag als Bürgeran-
von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger           trag gemäß § 18 b GO zu klassifizieren. Der Antrag ist for-
als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die        mell und materiell zulässig.
Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an.
                                                                Die Antragsteller fordern die Nutzung von Räumen der
Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zapfen-            Zapfendorfer Grund- und Mittelschule (Küche, Werkraum,
dorf ist das Gebiet größtenteils als landwirtschaftliche Flä-   Klassenzimmer, Turnhallen), bis durch die Errichtung eines
che ausgewiesen. Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a          Gemeinschaftshauses in Zapfendorf eine geeignetere
Abs. 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzu-            Räumlichkeit für VHS-Kurse zur Verfügung steht.
passen.
                                                                Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass er den vorliegenden
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei-          Antrag grundsätzlich befürwortet. Die VHS leistet einen
lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen.              wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge
                                                                und unterstützt die Gemeinde bei ihrer Aufgabenerfüllung
Marktgemeinderat Miske wies in Zusammenhang mit dem             im Bereich der Erwachsenenbildung. Im Vorfeld haben
Aufstellungsbeschluss auf die notwendige Trennung der           Gespräche mit den Antragstellern und der Schulleitung
Diskussion über den Abriss der Gemeindescheune und der          stattgefunden. Seitens der Schulleitung wurden zur beab-
Entwicklung des Baugebietes „Perla II“ hin. Die Entwicklung     sichtigten Nutzung der Räumlichkeiten Bedenken geäußert
des Baugebietes in Unterleiterbach ist aufgrund der hohen       (z.B. Datenschutz, Nutzung der alten Küche wegen Hygie-
Nachfrage sehr dringlich. Zudem gab er zu bedenken, dass        nevorschriften, persönliche Gegenstände der Schülerinnen
die Fläche für die Befriedigung der bekannten Nachfrage         und Schüler in den Räumen, Anschlussnutzung am nächs-
nicht ausreichend wird, so dass eine Erweiterung der Flä-       ten Tag im Rahmen des Schulbetriebes). Ziel muss jedoch
che in Richtung Süden sinnvoll wäre.                            sein, in Abstimmung mit der Schulleitung die Nutzung durch
                                                                die VHS zu ermöglichen.
Zur Nachfrage, ob auch für den Lückenschluss im Bereich
Unterleiterbach West die Durchführung eines beschleu-
                                                                Marktgemeinderat Dr. Rosenbusch war der Meinung, dass
nigten Verfahrens nach § 13 b BauGB möglich wäre, teilte
                                                                es zum vorliegenden Antrag keinen positiven Beschluss
Geschäftleiter Müller-Hoehne mit, dass die Einbeziehung
                                                                des Marktgemeinderates bedürfe, da seitens des Gremi-
der Außenbereichsfläche für ein beschleunigtes Verfahren
                                                                ums die Nutzung der Schulräume für die VHS stets befür-
tendenziell ausscheidet.
                                                                wortet wurde. Dass eine Nutzung für die VHS auch tatsäch-
Die Verwaltung wird den Sachverhalt jedoch nochmals             lich ermöglicht wird, liegt allein in der Verantwortung der
überprüfen, so dass ein möglicher Aufstellungsbeschluss         Verwaltung, die die bereits bestehende Beschlusslage bis-
in der nächsten Marktgemeinderatssitzung noch rechtzeitig       lang nicht umgesetzt hat.
gefasst werden könnte.
                                                                Marktgemeinderat Ries hätte es für wünschenswert gehal-
Bebauungsplan Zapfendorf Westtangente – Umverlegung             ten, wenn ein Vertreter der Schulleitung zu Behandlung des
einer Ausgleichsfläche                                          Themas auch anwesend gewesen wäre und merkte ergän-
                                                                zend zum vorliegenden Antrag an, dass auch den örtlichen
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den                 Vereinen die Nutzung der Schulräume der Grund- und Mit-
geplanten Lärmschutzwall Ehrenwörth in Zapfendorf               telschule Zapfendorf ermöglicht werden sollte.
westlich der DB-Strecke wurde von Seiten der Unteren
Naturschutzbehörde (UNB) vorgebracht, dass die im               Marktgemeinderat Porzner war ebenfalls der Ansicht, dass
Bebauungsplan „Zapfendorf - Westtangente“ festgelegte           die Probleme der Vergangenheit bei der Umsetzung lagen.
Ausgleichsfläche E 4 von dem geplanten Vorhaben über-           Da viele Problemstellungen auch durch die für die Umset-
deckt wird und daher verlegt werden muss. Es handelt sich       zung verantwortlichen Personen entstanden sind, müsse
dabei um eine kleine Sukzessionsfläche mit einer Größe von      künftig durch entsprechende interne Regelungen die Nut-
243 qm.                                                         zungsmöglichkeit sichergestellt werden.

Bei einer Besichtigung mit Herrn Struck von der UNB wurde       Marktgemeinderätin Raab war der Meinung, dass die Nut-
das Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Oberleiterbach          zung der Schulräume durch die VHS für eine Schulleitung
als mögliche Ersatzfläche befunden. Dort ist der überwie-       selbstverständlich sein sollte.
gende Teil der Fläche bereits bewachsen. Die restliche Flä-
che wird sich, nachdem man sie über einen längeren Zeit-        Marktgemeinderat Fischer bat zum Abschluss der Debatte
raum sich selbst überlässt, wieder natürlich entwickeln.        um eine zeitnahe Information über die Ergebnisse der
                                                                Umsetzung im Marktgemeinderat.
Nachdem die Flächen anhand von Plänen gezeigt worden
waren, beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, dass          Der Marktgemeinderat unterstützt den vorliegenden Bürge-
die Ausgleichsfläche E 4 des Bebauungsplanes „Zapfen-           rantrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und Mittel-
dorf - Westtangente“, die bisher auf der Fl.Nr. 1164 der        schule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bamberg-Land
Gemarkung Zapfendorf vorgesehen war, zur Fl.Nr. 546 der         einstimmig und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung
Gemarkung Oberleiterbach verlegt werden soll.                   sicherzustellen.
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