An der Kindertagesstätte St. Christophorus begannen die Arbeiten zur Erweiterung - Mehr auf unserer Panoramaseite - Gemeinde Zapfendorf
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- 2 - Nr. 25/2019 Öffnungszeiten im Rathaus INFOTAFEL Kindertagesstätten Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr Kindergarten Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20 Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Kinderkrippe Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin. Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74 Telefonnummern............................. Durchwahlnummern Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27 Infothek /Vermittlung.................................. 0 95 47/8 79-0 E-Mail: st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11 Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12 Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13 Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43 Frau Förner������������������������������������������������������������� 8 79-14 E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-, Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de Wahl-, Ordnungsamt Frau Wießmeier..............................................................8 79-15 Grund- und Mittelschule Zapfendorf Frau Wiemann...............................................................8 79-17 Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22 Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99 Fax 0 95 47/52 49 E-Mail: vszapf@zapfendorf.de Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro Homepage: www.schule-zapfendorf.de Frau Büttner...................................................................8 79-18 Frau Freitag...................................................................8 79-19 Pfarrämter Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2 Kasse, Steueramt Öffnungszeiten: Frau Karl........................................................................8 79-20 Mo., Do., Fr................................................... 09:00 – 11:00 Uhr Frau Lienert...................................................................8 79-21 Di.................................................................. 15:30 – 17:30 Uhr Kämmerei, technisches Bauamt (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Frau Wittwer...................................................................8 79-22 Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33 Herr Dillig.......................................................................8 79-25 E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de Herr Helmreich..............................................................8 79-26 Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder www.pfarrei-kirchschletten.de Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27 Herr Eichhorn................................................................8 79-28 Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2 (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf) E-Mail: Öffnungszeiten: Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr Homepage:................................................ www.zapfendorf.de (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5) Kommunale Verkehrsüberwachung E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de Telefon............................................................0 95 47/87 24 48 Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de Telefax............................................................0 95 47/87 24 52 E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2 Notdienste Öffnungszeiten: Polizei..................................................................................110 Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112 Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40 (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117 Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39 (weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste) E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06 Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66 Homepage: www.dekanat-michelau.de Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55 Notariat Dr. Fackelmann Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02 Bahnhofstraße 56, Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24 96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0 (weitere Informationen siehe Gemeindebücherei) Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1. Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71 Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat (weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena) ist erforderlich!
- 3 - Nr. 25/2019 Zum damaligen Zeitpunkt waren die Aufgaben der Teilneh- mergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung noch nicht erfüllt, da neben Darlehensverpflichtungen Grundbesitz und Unterhaltungsverpflichtungen vorhanden waren. Die Teil- nehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung blieb deshalb als Körperschaft des öffentlichen Rechtes über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus mit eigener Vertretung und Verwaltung bestehen (§ 151 FlurbG). Die kommende Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes Da inzwischen die Aufgaben erfüllt sind, stellte die Teilneh- in der Kalenderwoche 51 beschließt das Jahr 2019. merversammlung am 16.04.2019 Antrag auf Auflösung der Teilnehmergemeinschaft. Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint in Kalenderwoche 3, die weiteren Ausgaben Verbindlichkeiten der Teilnehmergemeinschaft sind keine dann wieder im gewohnten Rhythmus. mehr vorhanden. Das Eigentum und die Unterhaltsverpflich- tung für den verbliebenen Weg FlstNr. 1858, Gemarkung Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen Memmelsdorf i.Ufr. ging am 23.07.2019 auf die Gemeinde und Leser, eine gesegnete Untermerzbach über. Bei der Teilnehmergemeinschaft Itzre- Advents- und Weihnachtszeit. gulierung ist kein Vermögen mehr vorhanden. Die Widmung des übertragenen Weges erfolgte durch die Gemeinde Untermerzbach. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Ihre LINUS WITTICH sind damit endgültig abgeschlossen. Das Amt für Ländliche Medien KG Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zustän- dige Flurbereinigungs-behörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) hat deshalb nach § 153 Abs. 1 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft aufzulösen. Redaktionsschlusshinweis Rechtsbehelfsbelehrung: Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- Freitag, den 20.12.2019. chung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist Annahmeschluss für Textbeiträge ist am schriftlich oder zur Niederschrift beim Freitag, den 13.12.2019, 10:00 Uhr. bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail an: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken redaktion@zapfendorf.de Zeller Str. 40, 97082 Würzburg Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) nicht mehr berücksichtigt werden können. einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse poststelle@ale-ufr.bayern.de 6bia^X]Z eingelegt werden. 7Z`VccibVX]jc\Zc Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Amt für Ländliche Entwicklung Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Haus- anschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben wer- Unterfranken den. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Amt für Ländliche Entwicklung 97082 Würzburg, den 15.11.2019 Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonati- Unterfranken Zeller Straße 40 gen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Nr. LD-B - A 7530 – 2109 Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Kla- gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und - und des Gesetzes zur Ausführung des allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Betei- Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -; ligten beigefügt werden. Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Gemeinde Untermerzbach - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail Landkreis Haßberge ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erlässt fol- Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauf- gende tritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/ Verfügung: rechtsbehelf entnommen werden. Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Itzregulierung - Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge- wird aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind. richtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu Gründe: entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Das Flurbereinigungsverfahren Itzregulierung wurde mit Flurbereinigungsbeschluss vom 08.02.1962 angeord- (S) net. Die Schlussfeststellung des Neuordnungsverfahrens Jürgen Eisentraut erfolgte zum 18.12.1972. Baudirektor
- 4 - Nr. 25/2019 Freiwillige Feuerwehr Zapfendorf 21.11.2019 Loop-Schal, blau, „Sterntaler“ (69/19) Sitzungssaal Rathaus, nach MGR-Sitzung mit Löschgruppe Reuthlos 22.11.2019 1 Jacke, schwarz, „Tom Tailor“, 1 Sweat- Bei der Freiwilligen Feuerwehr Zapfendorf mit Löschgruppe Jacke, blau, „Camp David“ (70/19) Reuthlos steht die Wahl der Kommandanten an. Diese soll Praxis Dr. Reinhold, Laufer Str. 22 in der Jahreshauptversammlung der FFW Zapfendorf 26.11.2019 1 Steppweste, blau, „Esprit“, 1 Fleecejacke, am Sonntag, 05.01.2020 um 19:00 Uhr rot, „Bexley‘s“ (71/19) Kath. Pfarrheim Zapfendorf im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses in Zap- fendorf, Herrngasse 4, durchgeführt werden, wozu hiermit Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer durch den Markt Zapfendorf und durch den Vorstand der 7, zur Abholung bereit. Eine Liste sämtlicher Fundsachen FFW Zapfendorf recht herzlich eingeladen wird. Wahlbe- finden Sie unter: http://www.zapfendorf.de/rathaus-buerger- rechtigt sind bei der Wahl der Kommandanten alle aktiven service/service/fundsachen/ Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter (ab 16 Jahre bis zum vollendeten 65. Lebensjahr) der FFW Zapfen- dorf und der Löschgruppe Reuthlos. Zu dieser Versammlung ergeht recht herzliche Einladung an 6jhYZbGVi]Vjh alle aktiven, passiven und fördernden Mitglieder. Fälligkeit Wassergeld Bürgermeistersprechstunde Bitte beachten Sie, dass der nächste Abschlag für das Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Volker Dit- Wassergeld am trich einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließlich 31.12.2018 fällig ist! den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf für Fragen und Anregungen zu Verfügung. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bit- Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet statt am: ten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Montag, 09.12.2019 von 16:00 bis 18:00 Uhr Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann. Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech- Grüngutsammelplatz stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g. nach Kirchschletten ist geöffnet Telefonnummer. Samstag, 07.12.2019 und Samstag, 21.12.2019 von 10:00 bis 13:00 Uhr. Rentensprechtag in Zapfendorf Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen! Der nächste Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenbe- raters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Verstöße werden zur Anzeige gebracht! Eger, zur Beratung in Rentenfragen, findet am Montag, den 09.12.2019 ab 14:00 Uhr Fundsachen im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim Terminvereinbarung unter Markt Zapfendorf abgegeben: Tel. 0 95 47/8 79-0 ist erforderlich! Wann? Was? Fundort Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für 27.09.2019 Autoschlüssel am Ring (54/19) • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und Blumenweg 5/7, Zapfendorf • die Stellung von Rentenanträgen 17.10.2019 Anhänger Engel silber mit Gravur „13. März“ die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in (56/19) Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Verfü- Feldweg nahe Schwimmbad Aquarena gung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist erfor- 17.10.2019 Brille aus Metall, silber, unten randlos (57/19) derlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten entstehen. Raiffeisenmarkt Zapfendorf 23.10.2019 BW-T-Shirt, V-Ausschnitt, dkl.blau „Hollister“, Strickjacke mit Schalkragen schwarz, Stepp- Notarsprechtag in Zapfendorf jacke mit Kapuze, dkl.blau, Futter orange, Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet am Gr. S „Reebok“, Strickjacke, schwarz, Gr. L „ESMARA“, Windjacke mit Kapuze, schwarz, Montag, den 13.01.2020 ab 14:00 Uhr Gr. S „ H & M (59/19) im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. Terminverein- Festzelt Laufer Kirchweih barung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforderlich! 31.10.2019 Hexenhut, schwarz mit pinken Spinnweben (65/19) Gütleinsweg 17, Lauf Rathaus geschlossen 11.11.2019 Geldbeutel, schwarz „Wilde Kerle“ mit Inhalt (67/19) Das Rathaus ist am Gehweg vor Laufer Straße 6 Freitag, den 27.12.2019 geschlossen. 20.11.2019 3 Schlüssel „ACTIVE“ (68/19) Wir sind am Montag, den 30.12.2019 ab 08:00 Uhr gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Maßdorfer Str. Unterleiterbach, Höhe Kirche
- 5 - Nr. 25/2019 Auch ohne Gutschein kann der BMW i3 stundenweise, für Prävention – einen ganzen Tag, für ein Wochenende, eine ganze Woche Intervention – Integration oder einen ganzen Monat geliehen werden. Die Kosten für die Ausleihe variieren je nach Dauer. Der Standort des Fahr- Für die offene Ganztagsschule an der Mittelschule Zap- zeuges ist das Rathaus in Zapfendorf. fendorf suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bei Interesse erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Info- Schülerbetreuer*in thek gerne Auskünfte unter Telefon 0 95 47/8 79-0 oder schauen Sie doch einfach persönlich vorbei. (auf geringfügiger Basis, Arbeitszeit am Nachmittag) Wichtig ist uns Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Wichtig für Besitzer von Gutscheinen aus den Jahren Jugendlichen sowie eine ausgeprägte Kommunikations- 2017 und 2018: und Sozialkompetenz. Idealerweise verfügen Sie über Seit dem 1. Mai 2019 gelten neue Tarife für die E-Car pädagogische Vorerfahrung. Ausleihe. Bei einer Einlösung wird daher ein Aufpreis Dafür bieten wir Ihnen eine interessante und verantwor- auf den Wert des Gutscheines erhoben. tungsvolle Aufgabe, bei der Sie sich kreativ und enga- giert in kollegiale und aufgeschlossene Teams einbrin- gen können. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung - gerne per Mail - an: gfi Bamberg, Lichtenhaidestr. 15, 96052 Bamberg, 6jhYZb
- 6 - Nr. 25/2019 Vergabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes - Entschei- Bisher erfolgte eine Grobkonzeptionierung für den Bahn- dung zum Vertragsabschluss ab 01.01.2020 hofsplatz Zapfendof, der als Pilotprojekt ausgewählt wurde. Als nächster Schritt ist es erforderlich, eine Detailplanung Es wurde der Abschluss eines neuen Vertrages mit der LINUS auszuarbeiten, um anschließend Förderanträge zu stellen WITTICH Medien KG mit einer Laufzeit vom 01.01.2020 bis (Förderquote 70%). Die Vorbereitung der Ausschreibungen, 31.12.2024 beschlossen. die Vergaben und der Baubeginn sind im aktuellen Zeitplan Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderates zum 1. Quartal 2021 terminiert. Herrn Michael Senger Es ist vorgesehen, dass sich der Landkreis beim verblei- Bürgermeister Dittrich begrüßte Herrn Michael Senger als benden Eigenanteil der Gemeinde beteiligt. Die Höhe der Listennachfolger für den ausgeschiedenen Marktgemeinde- finanziellen Beteiligung muss noch durch Beschluss des rat Heinrich Montag. Nachdem Herr Kilian Amann als erster Umweltausschusses des Landkreises Bamberg festgelegt Listennachfolger das Ehrenamt aus Altersgründen wirksam werden. Angedacht ist eine hälftige Aufteilung des verblei- abgelehnt hatte, wurde Herr Michael Senger als weiterer benden Eigenanteils der Gemeinde. Listennachfolger benachrichtigt und hat die Bestellung zum Marktgemeinderatsmitglied schriftlich angenommen. Bür- Nachdem die Fragen zum vorgestellten Projekt beantwortet germeister Dittrich vereidigte ihn unter Nachsprechen fol- waren, fasste der Marktgemeinderat folgenden Beschluss: gender Eidesformel: Das Gremium befürwortet einstimmig das vorgestellte Kon- „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepub- zept über die Errichtung einer Mobilstation am Bahnhof in lik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Zapfendorf im Rahmen des Intermodalen Mobilitätskonzep- Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine tes des Landkreises Bamberg und stimmt der weiteren Teil- Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die nahme zu. Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Antrag der Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG auf Errichtung einer Anlage zur Klärschlammtrock- Michael Senger übernahm sodann den Platz von Heinrich nung mit angrenzender Lager- und Maschinenhalle Montag und nahm an der weiteren Sitzung als Marktge- auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1192/32 und 1192/73 meinderat teil. der Gemarkung Zapfendorf - Behandlung des Schrei- bens der Regierung von Oberfranken zum versagten Neubesetzung des Bau-, Umwelt- und Grundstücksaus- gemeindlichen Einvernehmen schusses und Festlegung der Stellvertretung Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom Bezüglich der Ausschussbesetzung teilte Marktgemeinde- 03.09.2019, das an die Gremiumsmitglieder versandt rat Dr. Büttner als Fraktionsvorsitzender der Ausschussge- wurde, mitgeteilt, dass der geplanten Klärschlammtrock- meinschaft der Listen „Aktive Bürgerliste Unterleiterbach“, nungsanlage mit angrenzender Lager- und Maschinenhalle „Bürger-Vertretung Lauf“, „Vereintes Umland“, „Wählerge- der Fa. Veolia auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1192/32 und meinschaft Oberleiterbach“ und „Wählergemeinschaft Sas- 1192/73 der Gemarkung Zapfendorf keine öffentlich-recht- sendorf“ mit, dass Michael Senger den Posten von Heinrich lichen planungsrechtlichen Gründe entgegen gehalten wer- Montag im Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss und den können, die eine Verweigerung des gemeindlichen Ein- als Vertreter von Michael Vogel im Finanz-, Jugend-, Kultur- vernehmens und eine daraus resultierende Ablehnung des und Sportausschuss bzw. von Thomas Miske im Schwimm- Vorhabens rechtfertigen könnten. Bevor das gemeindliche badausschuss übernimmt. Einvernehmen ersetzt wird, erhält der Markt Zapfendorf die Gelegenheit, nochmals über die Erteilung des gemeindli- Intermodales Mobilitätskonzept des Landkreises Bam- chen Einvernehmens zu beraten und zu entscheiden. berg - Vorstellung der Planungen über die Errichtung einer Mobilstation am Bahnhof in Zapfendorf Bürgermeister Dittrich verlas zunächst das Schreiben der Regierung von Oberfranken. Bürgermeister Dittrich begrüßte zu diesem Tagesordnungs- punkt Herrn Markus Hammrich vom Landratsamt Bamberg Hinsichtlich der unterschiedlichen Angaben zu den Anliefer- (Mobilität und Verkehrsplanung), der dem Gremium das und Abtransportzeiten teilt die Regierung von Oberfranken Konzept Mobilstationen im Landkreis Bamberg im Allgemei- mit, dass in der Schallimmisionsprognose nach TA Lärm der nen und anschließend eine konkretisierte Konzeptionierung Wortlaut „werktags“ auf „Montag bis Freitag“ geändert wurde. für den Bahnhofsplatz Zapfendorf vorstellte. Zum aktuellen Sachstand hinsichtlich des gewünschten Flächenerwerbs Zur Frage der Erheblichkeit der Geruchsimmissionen wird am Bahnhofsplatz, Grundstück 1189/10 (inzwischen abge- mitgeteilt, dass diese lt. der anzuwendenen Geruchsim- rissenes Bahnhofsgebäude) sowie von Teilen des Grund- missionsrichtlinie (GIRL) dann unerheblich sind, wenn die stückes 1189/2 (Parkplatz und alte Radabstellanlage) Schwellenwerte in Wohngebieten an nicht mehr als an 10% teilte Bürgemeister Dittrich mit, dass im Zuge der aktuellen der Jahresstunden und für Gewerbegebiete an nicht mehr Kozeptionierung der Mobilstation Zapfendorf erneut Kontakt als 15% der Jahresstunden überschritten werden. Auf den mit der DB aufgenommen wurde. Auf den Flächen liegt der- relevanten Beurteilungsflächen, auch an der am nähesten zeit noch eine Veränderungssperre, die sich nach Auskunft liegenden Wohnbebauung östlich der Hauptstraße, liegen der DB nun in Auflösung befindet. die Immissionen nach der gutachterlichen Prognose noch unterhalb der Irrelevanzschwelle der GIRL von 2%. Mobilstationen sind Umsteigeplätze, die mindestens zwei Mobilitätsangebote miteinander verknüpfen und bieten die Hinsichtlich des Brandschutzes liegt der Regierung die Stel- Möglichkeit, dass Personen flexibel unterschiedliche Ver- lungnahme des Kreisbrandrates vor. Die mitgeteilten Aufla- kehrsmittel nutzen bzw. während einer Fahrt zwischen ver- gen werden im Verfahren berücksichtigt. schiedenen Verkehrsmitteln wechseln können. Als Module Zur Aussage der gesicherten Erschließung teilte Bürger- einer Mobilstation sind neben den verkehrlichen Modulen, meister Dittrich folgendes mit: wie sichere Radabstellanlagen, Radluftstationen, Pkw-Par- ken, Pendlerparken, Car-Sharing-Station, auch Module der Die Fa. Veolia betreibt das Holzheizkraftwerk auf dem Elektromobilität wie Ladestation für eAutos, eBikes und viele Grundstück Fl.Nr. 1188 der Gemarkung Zapfendorf, wel- weitere Serviceangebote und Dienstleistungen (W-LAN-Hot- ches bis vor ca. 2 - 3 Jahren über die Mainstraße/Werkstraße Spot, Schließfächer, Packstation etc.) denkbar. und dann über das Grundstück Fl.Nr. 1192/32 angefahren
- 7 - Nr. 25/2019 werden konnte. Nach Kenntnisstand der Marktgemeinde Bei der nachfolgenden Kommandantenwahl wurde Herr gibt es seit der Aufteilung des ehemaligen Grundstückes Nikolas Dumsky zum Feuerwehrkommandanten gewählt. der Holzwerke Zapfendorf in den 1990er-Jahren für alle Die Wahl wurde auf Wunsch der anwesenden Wahlberech- neugebildeten Hinterliegergrundstücke Geh-, Fahrt- und tigten durchgeführt, obwohl sie darauf aufmerksam gemacht Leitungsrechte über die vorderliegenden Grundstücke zur wurden, dass Herr Dumsky lt. Art. 8 Abs. 3 BayFwG im Alter Mainstraße/Werkstraße. Seit den umfangreichen Verände- von 20 Jahren noch nicht wählbar ist. rungen im Rahmen des Ausbaus der DB-Strecke zur ICE- Gemäß dem BayFwG kann nur gewählt und durch die Strecke im Jahr 2016 erfolgt die Zufahrt zum Grundstück Gemeinde bestätigt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl Fl.Nr. 1188 über die künftige Westtangente und von dort bereits mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleis- über die Straße „Himmelreich“. Außer den Fl.Nrn. 1188/5 tet hat und zwar nach Vollendung seines 18. Lebensjahres. und 1192/79 befinden sich alle Grundstücke, auf denen die Zufahrtsstraßen liegen, im Gemeindeeigentum. Inwieweit Aufgrund mangelnder Wählbarkeit des Herrn Dumsky ist aufgrund der bestehenden Geh- und Fahrtrechte bzw. der die durchgeführte Wahl ungültig. Der Mangel ist nicht heil- neuen Zufahrt eine weitere grundbuchrechtliche Absiche- bar. Herr Dumsky kann erst zum Feuerwehrkommandenten rung notwendig ist, ist zu prüfen. gewählt werden, wenn er das 22. Lebensjahr vollendet hat, also frühestens Ende Juli 2020. Folglich ist die Wahl des Für die Wasserversorgung wurden in den 1990er-Jahren ersten Kommandanten spätestens zu diesem Zeitpunkt zu Leitungsrechte vereinbart. Für das Holzheizkraftwerk wurde wiederholen, für den Fall, dass sich vorher kein anderer eine Leitung vom Main zum Betriebsgelände gelegt. Ob für geeigneter Kandidat zur Wahl stellt. das Bauvorhaben Trinkwasser aus dem öffentlichen Was- serversorgungsnetz oder Wasser vom Main benötigt wird, Als stellvertretender Kommandant wurde Herr Markus Dros- kann den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden. sel gewählt, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Er Gegebenenfalls sind für die Wasserversorgung Leitungs- hat das 22. Lebensjahr bereits vollendet und ist seit 2015 rechte zu ergänzen und nachzuweisen. aktives Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberleiterbach. Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der Gewählte der Bestäti- Zur Abwasserbeseitigung wurden ebenfalls in den 1990er- gung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbran- Jahren Leitungsrechte vereinbart. Die Abwässer aus dem drat. Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eig- ehemaligen Holzwerkegrundstück gehen zum Teil Richtung nung und der erforderlichen Zuverlässigkeit des Gewählten Mainstraße/Werkstraße. Das Betriebsgelände der Fa. Veo- sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die Stellungnahme lia (Fl.Nr. 1188) ist zum Teil auf einen über dieses Grund- des Kreisbrandrates bzgl. der fachlichen Eignung wurde von stück verlaufenden gemeindlichen Hauptsammlerkanal der Verwaltung angefordert, liegt aber noch nicht vor. angeschlossen. Ein Großteil des Abwassers der Fa. Veolia fließt über das betriebseigene Naturbecken auf dem Grund- Der Marktgemeinderat bestätigt einstimmig, vorbehaltlich stück Fl.Nr. 1192/68 in den Main. Gegebenenfalls sind für der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates, Herrn die Abwasserbeseitigung Leitungsrechte zu ergänzen und Markus Drossel als für den Posten des stellvertretenden nachzuweisen. Kommandanten geeignete Person. Die Bestätigung ergeht unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Drossel inner- Allgemein kann den Antragsunterlagen nicht entnommen halb eines Jahres den Lehrgang „Gruppenführer“ und bin- werden, ob die Baufläche auf den Grundstücken Fl.Nrn. nen zwei Jahren den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit 1192/32 und 1192/73 dem Betriebsgelände der Fa. Veolia Erfolg besuchen muss. (Fl.Nr. 1188) zugemessen werden oder eigene Grundstü- cke/Fl.Nrn. bleiben. Daher sei eine konkrete Aussage zu Verschiedenes evtl. noch benötigten Leitungsrechten schwierig. a) Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass der Verwaltung für Da die Regierung von Oberfranken das rechtswidrig ver- den Grunderwerb und Abbruch des Anwesen Haupt- sagte Einvernehmen, im Falle einer immisionschutzrechtli- str. 27 die Förderbescheide der Regierung von Ober- chen Genehmigung des Bauvorhabens, gemäß § 36 Abs. franken vorliegen. Der Markt Zapfendorf erhält aus 2 Satz 3 BauGB ersetzen würde, fasste das Gremium nach den bayerischen Förderintitativen „Flächenentsiege- einer kurzen Diskussion folgenden Beschluss: lung“ und „Innen statt außen“ für den bereits getätigten Grunderwerb sowie für den Abriss und die Herstellung Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauvorhaben der Fa. von versickerungsfähigen Parkflächen eine voraussicht- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG auf Errichtung liche Gesamtzuwendung in Höhe von 142.200 EUR. einer Anlage zur Klärschlammtrocknung mit angrenzender Dies entspricht einem Fördersatz von 80%. Lager- und Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1192/32 und 1192/73 der Gemarkung Zapfendorf mit 14 zu b) Bürgermeister Dittrich informierte das Gremium über 4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 den Schriftverkehr zwischen Landrat Johann Kalb und Abs. 1 BauGB. Staatssekretär Gerhard Eck bezüglich dem angestreb- ten Lückenschlusses im Geh- und Radwegenetz zwi- Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der schen Zapfendorf und Unteroberndorf. Freiwilligen Feuerwehr Oberleiterbach Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten und des stell- c) Bürgermeister Dittrich informierte zudem über das Sch- vertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr reiben der Regierung von Oberfranken (FAG-Förde- Oberleiterbach endet mit Ablauf des 26.10.2019. Auf rung), in welchem sie ihre Zustimmung zum vorzeitigen Wunsch und Veranlassung der Vorstandschaft und der Maßnahmenbeginn für die Errichtung des Kunstrasen- Kommandanten wurde, mit nachträglicher Zustimmung spielfeldes erteilt. Nunmehr liegen alle Voraussetzun- des Marktes Zapfendorf, die Neuwahl der Kommandanten gen vor, damit mit dem Bau des 1. Teilbauabschnittes bereits für den 23.03.2019 angesetzt, um diese zusammen förderunschädlich begonnen werden kann. mit der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuer- wehr Oberleiterbach durchführen zu können. Überraschen- d) Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass die Asphaltie- derweise gaben in der Jahreshauptversammlung die amtie- rung des Röthenweges weitestgehend abgeschlossen renden Kommandanten, Benedikt Hennemann und Udo wurde und sagte zu, die unzureichende Beschilderung Seelmann, bekannt, dass sie sich, so wie auch die gesamte für Fahrradfahrer durch die Aufstellung von entspre- Vorstandschaft des Vereins, nicht mehr für eine Wiederwahl chenden einfachen Wegschildern durch den gemeind- zur Verfügung stellen werden. lichen Bauhof zu verbessern.
- 8 - Nr. 25/2019 vom 07.11.2019 Rücktritt eines Feldgeschworenen aus dem Gemeinde- teil Lauf Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Mit Schreiben vom 16.10.2019 erklärte der Laufer Feldge- schworene Herr Kaspar Schäfer, dass er aus gesundheitli- Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten für das Anwesen chen Gründen sein Ehrenamt als Feldgeschworener in Lauf Hauptstr. 27, Zapfendorf mit sofortiger Wirkung niederlegen möchte. Der Auftrag für den Abbruch des Anwesens Hauptstr. 27, Da auch nach dem Rücktritt noch fünf Feldgeschworene in Zapfendorf, wurde an die Fa. Stegner, Coburg, als mindest- Lauf aktiv sind, wurde vom Laufer Feldgeschworenenob- bietender Anbieter vergeben. mann mitgeteilt, dass ein Nachfolger nicht dringlich gesucht und ernannt werden muss. Auftragsvergabe für die Erneuerung der Toranlagen der Feuerwehrgerätehäuser Roth und Sassendorf Das Gremium stimmte einstimmig dem Rücktrittsersuchen von Herrn Kaspar Schäfer zu. Für die beiden Feuerwehrgerätehäuser in Roth und Sassen- dorf ist die Ersatzbeschaffung der Toranlagen vorgesehen, Antrag von Marktgemeinderat Kabitz vom 27.09.2019 auf da diese aufgrund ihres Alters verschlissen sind und zudem Bericht und Beschluss über die Senkung der Trinkwas- nicht mehr den aktuellen UVV-Vorschriften entsprechen. Der sergebühren Auftrag wurde an die Fa. Niemitz, Königsfeld, vergeben. Mit Schreiben vom 27.09.2019 beantragte Marktgemeinde- Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung und Umrüstung rat Kabitz einen Bericht und Beschluss über die Senkung der Toranlagen der gemeindlichen Kläranlage der Trinkwassergebühren. Die Senkung der Trinkwasser- gebühren begründet Marktgemeinderat Kabitz in seinem Der Marktgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe für Antrag damit, dass ein Großbetrieb in Zapfendorf in den die Umrüstung sowie der Ersatzbeschaffung der Tore auf nächsten Jahren sehr viel Trinkwasser vom Markt Zapfen- der Kläranlage an die Fa. Niemitz, Königsfeld, zu. dorf beziehen wird und daher mit Mehreinnahmen gerech- net werden kann. Aus diesem Grunde sollten die Trinkwas- Anschaffung eines Fahrzeuges für die Wasserversorgung sergebühren gesenkt werden. für den gemeindlichen Bauhof Bürgermeister Dittrich teilte zum Antrag mit, dass sich der Der Marktgemeinderat stimmte der Anschaffung eines Fahr- Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 26.07.2018 mit zeuges für die Wasserversorgung für den gemeindlichen der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung ausführ- Bauhof bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 30.000 € brutto lich beschäftigt und aufgrund der günstigen Einnahmesi- zu. Mit Kaufvertrag vom 10.10.2019 wurde ein Ford Tran- tuation, die sich aufgrund der Gebührenerhöhung und der sit Kastenwagen zu einem Kaufpreis in Höhe von 20.890 € Verbrauchsentwicklung ergeben hat, bereits eine Senkung angeschafft. der Gebühr von 1,35 €/cbm um 10 Cent auf 1,25 €/cbm beschlossen hat. Die Änderungssatzung zur Beitrags- und Genehmigung der Notariatsurkunde über die Ausmessung Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist mit Wir- und Neubildung der Grundstücke Fl.Nnr. 1189/19 und kung zum 01.10.2018 in Kraft getreten. Die Gebührenkalku- 1189/20 aus dem Grundstück Fl.Nr. 1189/13 der Gemar- lation wurde zusammen mit dem Bayer. Kommunalen Prü- kung Zapfendorf fungsverband erstellt. Der Marktgemeinderat stimmte dem Verkauf der Teilflächen Der Kalkulationszeitraum wurde auf 4 Jahre bis 2022 fest- von 21 qm (Fl.Nr. 1189/19) und 446 qm (Fl.Nr. 1189/20) zu. gelegt, insbesondere um eine Kontinuität in der Gebühren- höhe zu gewährleisten. Antrag der Fa. Veolia auf eine immissionsschutzrechtli- Für das abgelaufene erste Geschäftsjahr (01.10.2018- che Genehmigung für die Erweiterung der Altglaslage- 30.09.2019) erfolgt eine Nachkalkulation. Sollte sich im rung auf dem Gelände des Bio- und Heizkraftwerks Zap- Rahmen der Nachkalkulation herausstellen, dass eine fendorf, Werkstraße 2 – Aufforderung zur Abgabe der erhebliche Abweichung zu den ursprünglich angenom- gemeindlichen Stellungnahme menen Werten vorliegt, besteht die Möglichkeit, vor Ende Die Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Peg- des festgelegten Kalkulationszeitraumes auf diese Abwei- nitz, hat bei der Regierung von Oberfranken die immissions- chung durch Anpassung der Gebührenhöhe mit Beginn schutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Alt- des nächsten Geschäftsjahres (frühestens 01.10.2020) zu glaslagerung auf dem Gelände des Bio- und Holzkraftwerks reagieren. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, die Zapfendorf, Werkstr. 2, Fl.Nr. 1188 der Gemarkung Zapfen- Gebührenkalkulation auf einen zu kurzen Kalkulationszeit- dorf beantragt. Der Durchsatz soll von bisher 3.500 t/Jahr raum (z. B. 1 Jahr) zu stützen, da diese eine sprunghafte auf 7.000 t/Jahr und die Lagerkapazität von bisher 150 t auf Änderung der Gebührenhöhe zur Folge hätte. 300 t erhöht werden. Eine angenommene erhöhte Trinkwasserabnahme eines Die Regierung von Oberfranken bittet hierzu um Stellung- Großabnehmers ist für eine, wie im Antrag geforderte Sen- nahme bis zum 20.11.2019. kung der Gebühr, nicht ausreichend, da die Gebührenhöhe durch viele Faktoren beeinflusst wird. Nach dem Erläuterungsbericht zu dem Vorhaben sind täg- lich ca. 2 zusätzliche Anlieferungen und eine weitere Abho- lung zu erwarten. Der Fahrverkehr erhöht sich nicht relevant Eine wesentliche Einflussgröße sind die geplanten Inves- zur bestehenden Situation. Anliefer- und Abholzeiten sind titionen im Rahmen der RZWas 2018. Es ist vorgesehen, wie bisher montags bis freitags von 7 - 17 Uhr und sams- innerhalb des Förderzeitraumes bis 2021 die Trinkwasser- tags von 7 - 16 Uhr. Wie in der Vergangenheit sind keine leitungen in Lauf, Unterleiterbach und Zapfendorf mit einem Staub-, Geruchs- und Lärmbelastungen bzw. Erschütte- Gesamtvolumen von ca. 3 Mio. € zu erneuern. Da der Markt rungen oder Lichteinwirkung zu erwarten. Das Lagergut ist Zapfendorf die geltende Härtefallschwelle der RZWas 2018 nicht brennbar. bereits zum Stichtag 01.01.2016 erreicht, wurde die Mög- lichkeit genutzt, bereits getätigte Sanierungsmaßnahmen in Der Marktgemeinderat hatte einstimmig keine Einwände den Förderantrag aufzunehmen. Da für ein Kalenderjahr nur gegen das Vorhaben einzubringen. ein Auszahlungsantrag für den Bereich der Wasserversor-
- 9 - Nr. 25/2019 gung gestellt werden kann, ist die Verwaltung aktuell dabei, b) Marktgemeinderat Kabitz fragte nach der Behandlung für dieses Jahr einen Auszahlungsantrag für die bereits seiner Anträge vom 21.04.2017 und 24.03.2019 bezüg- getätigten Investitionen der Jahre 2016-2018 zu stellen. Die lich der Überarbeitung der Mieten und Nutzungen von Erstattungen sind bei der künftigen Gebührenkalkulation, gemeindlichen Räumlichkeiten. Bürgemeister Dittrich genauso wie die geplante Investitionen, miteinzubeziehen. teilte mit, dass das umfangreiche Thema auf der Tages- Weitere wesentliche Einflussgrößen sind die in den nächs- ordnung für die nächste Finanzausschusssitzung steht, ten Jahren geplanten Baugebiete im Gemeindegebiet und die noch im Dezember 2019 stattfinden wird. die Frage, welche Rechtsform der Erschließung der Markt- gemeinderat festlegt. vom 21.11.2019 Der Marktgemeinderat beschloss nach Erläuterung der Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sachlage einstimmig, keine Senkung der Trinkwasserge- Sitzungen bühren vorzunehmen. Marktgemeinderatssitzung vom 07.11.2019 Antrag von Marktgemeinderat Kabitz vom 08.10.2019 auf Bericht über den aktuellen Stand der Gemeindescheune Freizeit- und Sportpark Zapfendorf – Auftragsvergabe des in Unterleiterbach 1. Teilbauabschnittes der Ankermaßnahme A (Sportplatz- bau und Spielfeldbeleuchtung) Marktgemeinderat Kabitz hat mit Schreiben vom 08.10.2019 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bezüglich der Der Marktgemeinderat stimmte einer Auftragsvergabe an Gemeindescheune in Unterleiterbach beantragt. die Fa. SK Sport- & Freianlagenbau GmbH, Hermsdorf, für die Sportplatzbauarbeiten in Höhe von 896.744,73 € und an Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass der Marktgemeinderat die Fa. Likom Sachsen GmbH, Zeithain, für die Spielfeldbe- am 15.11.2018 in der nichtöffentlichen Sitzung eine Anfrage leuchtung in Höhe von 118.914,36 € zu. zum Verkauf der Gemeindescheune behandelt hat. Nach Abbruch der Scheune wollte der Interessent ein Carport Verkauf Fl.Nr. 686/14 Zapfendorf erstellen. Das Grundstück Fl.Nr. 686/14 der Gemarkung Zapfendorf In diesem Zusammenhang wurde damals im Gremium dis- am Oberweg wurde mit Auflagen zur Erweiterung des Park- kutiert, dass bei einem Abbruch des Gebäudes die Straße platzes am dortigen Einkaufsmarkt verkauft. verbreitert und der Gehweg durchgehend angelegt werden könnte. Die Verbreiterung der Straße und die durchgehende Auftragsvergabe für die Erneuerung der Schaltanlage und Anlegung des Gehweges wurde insbesondere bei einem Steuerung im Abwasserpumpwerk Unterleiterbach evtl. Baugebiet „Perla II“ aus Verkehrssicherheitsgründen Der Auftrag für die Erneuerung der Schaltanlage einschl. für sinnvoll erachtet. Fernwirktechnik für das Abwasserpumpwerk Unterleiter- bach wurde an die Fa. Richter R+W, Ahorntal, zum Ange- Da Unterleiterbacher Vereine seit Jahren verschiedene botspreis von brutto 13.791,54 € vergeben. Sachen in der Scheune lagern, wurde festgelegt, dass der Bürgermeister vor Veräußerung der Gemeindescheune ver- Neubau Kinderkrippe St. Christophorus – Auftragsvergabe suchen soll, mit den Vereinen wegen der Verlagerung der für die Errichtung der Aufzugsanlage Gegenstände eine gütliche Lösung zu erreichen. Ein Haupt- teil der gelagerten Gegenstände ist im Eigentum der Motor- Der Marktgemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die sportfreunde, die auch die anfallenden Stromkosten tragen. Fa. Schmitt+Sohn Aufzüge GmbH, Bayreuth, zum Angebot- spreis von brutto 36.015,35 € zu. Da ein Gesichtspunkt für die Veräußerung der Gemeinde- scheune die Herstellung eines möglichen Baugebietes Ausweisung von Bauflächen in Zapfendorf und Unterlei- „Perla II“ ist, wurde zudem besprochen, dass vor Veräuße- terbach (Einleitung von Bebauungsplanaufstellungsver- rung der Gemeindescheune zunächst mit den entsprechen- fahren: Fassung der Aufstellungsbeschlüsse) den Grundstückseigentümern bezüglich der Verkaufsbe- reitschaft und des Grundstückspreises verhandelt werden Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass derzeit noch die Ver- muss. Es fanden diesbezüglich mehrere Gespräche mit den handlungen mit den Eigentümern bezüglich möglicher Bau- Grundstückeigentümern statt. Nach jetzigem Stand der Ver- gebiete in Zapfendorf und Unterleiterbach laufen. Damit evtl. handlungen ist die Herstellung eines möglichen Baugebie- anstehende Bauleitplanungen im beschleunigten Verfahren tes „Perla II“ nicht realisierbar. nach § 13 b BauGB durchgeführt werden könnten, müsste das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis Da der Beschluss des Marktgemeinderats vom 15.11.2018 zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden. in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasst wurde, wies Bür- germeister Dittrich allgemein darauf hin, über Grundstück- Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätzen (derzeit sangelegenheiten, deren vertrauliche Behandlung im haben ca. 70 überwiegend Einheimische schriftlich ihr Inte- schützenswerten Interesse des Vertragspartners liegt, Ver- resse bekundet) und der mangelnden Verkaufsbereitschaft schwiegenheit zu bewahren. der Eigentümer von ausgewiesenem Baugrund sollten neben den Baugebieten in Lauf und Sassendorf, wo ca. 30 Verschiedenes Bauplätze geplant sind, auch im Hauptort Zapfendorf sowie a) Marktgemeinderat Kabitz fragte nach dem Termin für in Unterleiterbach Bebauungsgebiete angestrebt werden. die Bürgerversammlung 2019. Geschäftsleiter Müller-Hoehne wies daraufhin, dass die Geltungsbereiche der Bebauungsplangebiete im Nachhi- Geschäftsleiter Müller-Hoehne teilte mit, dass am nein noch erweitert bzw. verringert werden können. Außer- 06.07.2019 eine Bürgerversammlung in Kirchschlet- dem obliegt es allein der Gemeinde, ob die Aufstellungsbe- ten stattgefunden hat, zu der im Mitteilungsblatt auch schlüsse im weiteren Verfahren vollzogen werden oder nicht. öffentlich eingeladen wurde. Marktgemeinderat Kabitz monierte, dass vor Ort von den verantwortlichen Markt- Der Marktgemeinderat hielt dies für sinnvoll und notwendig gemeinderäten mitgeteilt wurde, dass die Veranstaltung und fasste daher jeweils einstimmig folgende Aufstellungs- ein Bürgergespräch sein soll. beschlüsse:
- 10 - Nr. 25/2019 Ausweisung von Bauflächen am östlichen Ortsrand Zapfendorfs Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol- gende Grundstücke der Gemarkung Zapfendorf: Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel- Grundstück Erläuterung lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen 829 Flurweg „Zapfendorf - Ost IV“. 830 Tfl. Wiese 831 Tfl. Parkplatz Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol- 853 Tfl. Laufer Bach gende Grundstücke der Gemarkung Zapfendorf: 856 Landw. Fläche 856/1 Landw. Fläche Grundstück Erläuterung 857 Flurweg 300 Tfl. Flurweg 857/1 Graben 311 Landw. Fläche 858 Kapelle 312 Tfl. Wasserhochbehälter 859 Landw. Fläche 313 Tfl. Hecke 860 Landw. Fläche 314 Tfl. Flurweg 861 Landw. Fläche 480 Tfl. Flurweg 862 Landw. Fläche 494 Tfl. Landw. Fläche 863 Landw. Fläche 495 Tfl. Flurweg 866/1 Tfl. Flurweg 510 Tfl. Aspach 880/4 Tfl. Flurweg mit Graben 513 Flurweg 1910 Tfl. Kreisstraße BA 47 In einem geringfügigen Teil wird auch das Bebauungsplan- gebiet „Zapfendorf - Süd II“ berührt, das in diesem Verfah- In einem geringfügigen Teil wird auch das Bebauungsplan- ren geändert wird. gebiet „Zapfendorf - Ost III“ berührt, das in diesem Verfah- ren geändert wird. Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 26.400 qm. Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 22.900 qm. Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Zap- Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Zap- fendorf und wird im Westen durch das Baugebiet Süd II, im fendorf und wird im Westen durch das Baugebiet Ost III, Osten durch den Laufer Bach bzw. die Gemeindeverbin- im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen dungsstraße Zapfendorf - Lauf und im Süden durch land- und im Norden durch den Klingengraben begrenzt. wirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) auszuweisen. auszuweisen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu- Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu- nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zap- Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zapfen- fendorf ist das Gebiet größtenteils als landwirtschaftliche dorf ist das Gebiet größtenteils als geplante Wohnbaufläche Fläche ausgewiesen. Eine kleine Fläche am südöstlichen ausgewiesen. Eine kleine Fläche am südöstlichen Bereich Bereich ist als landwirtschaftliche Fläche/Parkplatz aus- ist als landwirtschaftliche Fläche/Parkplatz ausgewiesen. gewiesen. Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a Abs. 2 Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nummer 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei- Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei- lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen. lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen. Marktgemeinderat Porzner gab zu bedenken, dass eine Es wurde im Gremium mehrheitlich die Meinung vertreten, Erschließung des Baugebietes über den Flurweg Fl.Nr. 495 für die Herstellung einer Zufahrt die Teilfläche des Grund- Tfl. und 513 Tfl. (S-Kurve) aufgrund der dafür notwendigen stücks Fl.Nr. 831 mitaufzunehmen. baulichen Maßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Im Hinblick auf die Anzahl der entstehenden Bau- Ausweisung von Bauflächen am nordöstlichen Ortsrand des rechte (ca. 20 Stück) wären die Erschließungskosten unver- Gemeindeteils Unterleiterbach hältnismäßig hoch. Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der Da der Flurweg Fl.Nr. 314 im Rahmen des Flurneuord- Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel- nungsverfahrens Kirchschletten II ausgebaut wurde, bat lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen Marktgemeinderat Hümmer um Prüfung, ob die Ausweisung „Unterleiterbach - Perla II“. des geplanten Baugebietes nachträglich förderschädliche Auswirkungen hätte, da der Weg möglicherweise den Sta- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst fol- tus einer Ortsstraße erhalten würde. gende Grundstücke der Gemarkung Unterleiterbach: Ausweisung von Bauflächen am südlichen Ortsrand Zap- Grundstück Erläuterung fendorfs 307 Landw. Fläche 308 Landw. Fläche Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschließt der Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel- 309 Landw. Fläche lung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit dem Namen 311 Landw. Fläche „Zapfendorf - Süd III“. 320 Tfl. Flurweg
- 11 - Nr. 25/2019 Das Plangebiet besitzt eine Größe von rund 12.200 qm. Antrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und Mittelschule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bam- Das Planungsgebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von berg-Land – Behandlung des eingereichten Bürgerantra- Unterleiterbach und wird im Westen durch das Baugebiet ges vom 14.10.2019 Perla I, im Osten durch den Leiterbach und im Norden und im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 bzw. 30.09.2019 wurde durch die Initiatoren (Frau Stefanie Fischer, Frau Elena Röß- Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 ler, Frau Christine Dorsch und Frau Margareta Einwag) ein BauNVO) auszuweisen. Antrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und Mit- telschule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bamberg- Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleu- Land eingereicht. nigten Verfahren aufgestellt, da die Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB, durch die die Zulässigkeit Aus kommunalrechtlicher Sicht ist der Antrag als Bürgeran- von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, weniger trag gemäß § 18 b GO zu klassifizieren. Der Antrag ist for- als 10.000 qm beträgt. Darüber hinaus schließen sich die mell und materiell zulässig. Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Die Antragsteller fordern die Nutzung von Räumen der Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Zapfen- Zapfendorfer Grund- und Mittelschule (Küche, Werkraum, dorf ist das Gebiet größtenteils als landwirtschaftliche Flä- Klassenzimmer, Turnhallen), bis durch die Errichtung eines che ausgewiesen. Diese Darstellungen sind gemäß § 13 a Gemeinschaftshauses in Zapfendorf eine geeignetere Abs. 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzu- Räumlichkeit für VHS-Kurse zur Verfügung steht. passen. Bürgermeister Dittrich teilte mit, dass er den vorliegenden Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Mittei- Antrag grundsätzlich befürwortet. Die VHS leistet einen lungsblatt des Marktes Zapfendorf bekanntzumachen. wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge und unterstützt die Gemeinde bei ihrer Aufgabenerfüllung Marktgemeinderat Miske wies in Zusammenhang mit dem im Bereich der Erwachsenenbildung. Im Vorfeld haben Aufstellungsbeschluss auf die notwendige Trennung der Gespräche mit den Antragstellern und der Schulleitung Diskussion über den Abriss der Gemeindescheune und der stattgefunden. Seitens der Schulleitung wurden zur beab- Entwicklung des Baugebietes „Perla II“ hin. Die Entwicklung sichtigten Nutzung der Räumlichkeiten Bedenken geäußert des Baugebietes in Unterleiterbach ist aufgrund der hohen (z.B. Datenschutz, Nutzung der alten Küche wegen Hygie- Nachfrage sehr dringlich. Zudem gab er zu bedenken, dass nevorschriften, persönliche Gegenstände der Schülerinnen die Fläche für die Befriedigung der bekannten Nachfrage und Schüler in den Räumen, Anschlussnutzung am nächs- nicht ausreichend wird, so dass eine Erweiterung der Flä- ten Tag im Rahmen des Schulbetriebes). Ziel muss jedoch che in Richtung Süden sinnvoll wäre. sein, in Abstimmung mit der Schulleitung die Nutzung durch die VHS zu ermöglichen. Zur Nachfrage, ob auch für den Lückenschluss im Bereich Unterleiterbach West die Durchführung eines beschleu- Marktgemeinderat Dr. Rosenbusch war der Meinung, dass nigten Verfahrens nach § 13 b BauGB möglich wäre, teilte es zum vorliegenden Antrag keinen positiven Beschluss Geschäftleiter Müller-Hoehne mit, dass die Einbeziehung des Marktgemeinderates bedürfe, da seitens des Gremi- der Außenbereichsfläche für ein beschleunigtes Verfahren ums die Nutzung der Schulräume für die VHS stets befür- tendenziell ausscheidet. wortet wurde. Dass eine Nutzung für die VHS auch tatsäch- Die Verwaltung wird den Sachverhalt jedoch nochmals lich ermöglicht wird, liegt allein in der Verantwortung der überprüfen, so dass ein möglicher Aufstellungsbeschluss Verwaltung, die die bereits bestehende Beschlusslage bis- in der nächsten Marktgemeinderatssitzung noch rechtzeitig lang nicht umgesetzt hat. gefasst werden könnte. Marktgemeinderat Ries hätte es für wünschenswert gehal- Bebauungsplan Zapfendorf Westtangente – Umverlegung ten, wenn ein Vertreter der Schulleitung zu Behandlung des einer Ausgleichsfläche Themas auch anwesend gewesen wäre und merkte ergän- zend zum vorliegenden Antrag an, dass auch den örtlichen Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für den Vereinen die Nutzung der Schulräume der Grund- und Mit- geplanten Lärmschutzwall Ehrenwörth in Zapfendorf telschule Zapfendorf ermöglicht werden sollte. westlich der DB-Strecke wurde von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorgebracht, dass die im Marktgemeinderat Porzner war ebenfalls der Ansicht, dass Bebauungsplan „Zapfendorf - Westtangente“ festgelegte die Probleme der Vergangenheit bei der Umsetzung lagen. Ausgleichsfläche E 4 von dem geplanten Vorhaben über- Da viele Problemstellungen auch durch die für die Umset- deckt wird und daher verlegt werden muss. Es handelt sich zung verantwortlichen Personen entstanden sind, müsse dabei um eine kleine Sukzessionsfläche mit einer Größe von künftig durch entsprechende interne Regelungen die Nut- 243 qm. zungsmöglichkeit sichergestellt werden. Bei einer Besichtigung mit Herrn Struck von der UNB wurde Marktgemeinderätin Raab war der Meinung, dass die Nut- das Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Oberleiterbach zung der Schulräume durch die VHS für eine Schulleitung als mögliche Ersatzfläche befunden. Dort ist der überwie- selbstverständlich sein sollte. gende Teil der Fläche bereits bewachsen. Die restliche Flä- che wird sich, nachdem man sie über einen längeren Zeit- Marktgemeinderat Fischer bat zum Abschluss der Debatte raum sich selbst überlässt, wieder natürlich entwickeln. um eine zeitnahe Information über die Ergebnisse der Umsetzung im Marktgemeinderat. Nachdem die Flächen anhand von Plänen gezeigt worden waren, beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, dass Der Marktgemeinderat unterstützt den vorliegenden Bürge- die Ausgleichsfläche E 4 des Bebauungsplanes „Zapfen- rantrag auf Nutzung der Schulräume der Grund- und Mittel- dorf - Westtangente“, die bisher auf der Fl.Nr. 1164 der schule Zapfendorf für die Angebote der VHS Bamberg-Land Gemarkung Zapfendorf vorgesehen war, zur Fl.Nr. 546 der einstimmig und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung Gemarkung Oberleiterbach verlegt werden soll. sicherzustellen.
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