VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V - Info III 2018
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VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V. Info III - 2018 VAMV Landesverband Saar e.V. Gutenbergstr. 2 a, 66117 Saarbrücken 0681 – 3 34 46 FAX: 0681 – 37 39 32 E-mail: info@vamv-saar.de www.vamv-saar.de
Inhaltsverzeichnis Abgabetermin für das nächste Info: 15.August 2018 Titelseite 1 Inhaltsverzeichnis 2 Tag der offenen Tür 40 Jahre OV SB 3 Familienfest 40 Jahre OV SB 4 Was sich in 2018 alles ändert 3 Kinderarmut 5 Wechselmodell 6 Sozialleistungen erhöhen 7 Ehegattensplitting 8 Neue Regelungen bei der Steuererklärung 9 Ehrenamt – Meldepflicht beim Finanzamt 10 Machen Sie mit bei der EVS 2018 11 Familienfreundlichen Arbeitszeiten 12 Alisch 13 Regelungen des Arbeitszeitgesetzes 14 Kinder 15 Urteile 21 Dies und Das 25 Termine OV Saarbrücken 26 Kontaktstellen 30 Termine LV 31 Grundsatzprogramm 32 Forderungen 33 Vorstand 35 Sparkasse 36 zu bestellen: Ratgeber: Alleinerziehend - Tipps und Informationen 22. Auflage 2016 Versandkosten 5,-- Euro Impressum: Herausg.: VAMV Landesverband Saar e. V. Auflage: 900 Stück Erscheinungsweise: viermal jährlich (Januar, April, Juli, Oktober) Redaktion: Lydia Oschmann Verantwortlich: VAMV Landesvorstand Mitwirkende: Cornelia Norheimer, Ursel Theres, Jürgen Pabst -2-
Einladung 40 Jahre Ortsverband Saarbrücken Tag der offenen Tür Donnerstag 13.09.2018 Ab 11.00 Uhr in der Gutenbergstr. 2 a in Saarbrücken Anlässlich unseres 40-jährigen Bestehens laden wir Sie herzlich ein, auf 40 Jahre unserer ehrenamtlichen Arbeit zurückzublicken und sich ein Bild von Themenschwerpunkten und Anliegen zu machen, die uns am Herzen liegen. Sie erfahren mehr über unsere durchgeführten und geplanten Aktivitäten und Lernen uns bei einem kleinen Imbiss und in einem persönlichen Gespräch kennen. Wir freuen uns auf Sie! Der Vorstand -3-
Ortsverband Saarbrücken lädt ein zum Familienfest 40 Jahre Ortsverband Saarbrücken Sonntag 23.09.2018 Ab 11.00 Uhr erwartet in der Gutenbergstr. 2 a in Saarbrücken alle Besucher ein Kunterbuntes Programm Überraschungsvorführung, Musik, Information, Gespräche – für Unterhaltung ist gesorgt. Kinderaktionsprogramm, Kinderbasteln, Kinderolympiade – lassen Kinderherzen höher schlagen Kuchenbuffet, Grill, Getränke und andere Gaumenfreuden – für das leibliche Wohl ist zu zivilen Preisen gesorgt. Schaut vorbei! Wir freuen uns auf euch! Der Vorstand -4-
Alleinerziehende: GroKo-Maßnahmen gegen Kinderarmut dürfen keine Luftnummer werden! Berlin, 13. März 2018. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Alleinerziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts- vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß- nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhaltsvorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge- rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent. „Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemängelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinderarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn. „Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tatsächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn. Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvorschuss finden Sie unter www.vamv.de. VAMV BV Berlin März 2018 -5-
VAMV: Wechselmodell nur einvernehmlich sinnvoll Berlin, 23. Mai 2018. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. „Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen“, erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden.“ Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung“, so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen. Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen“, betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung.“ Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.de verfügbar. VAMV BV Mai 2018 -6-
Arme Menschen nicht gegeneinander ausspielen Sozialleistungen endlich erhöhen Gemeinsame Erklärung vom 6. März 2018 Die momentan geführte öffentliche Diskussion um eine Tafel zeigt, dass arme Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Sozialstaatliche Leistungen müssen dafür sorgen, dass für alle hier lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft, das Existenzminimum sichergestellt ist. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten. Damit drohen neue Verteilungskämpfe. Die Zahl derer, bei denen Einkommen und Sozialleistungen nicht im Mindesten ausreichen, um Armut zu verhindern, wird zunehmend größer. Es betrifft Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete. Wieder einmal wird sichtbar, worauf Fachleute seit Jahren hinweisen: Die Regelsätze in Deutschland sind zu gering bemessen, um grundlegende Bedürfnisse abzudecken. Für Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende sieht der Hartz IV-Regelsatz täglich 4,77 Euro für Essen und alkoholfreie Getränke vor. Für Kinder im Alter unter sechs Jahren sind 2,77 Euro vorgesehen, für Kinder von sechs bis 14 Jahren Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt die Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssen, ist Ausdruck politischen Versagens in diesem reichen Land. Die Ehrenamtlichen der Tafeln vor Ort dürfen nicht länger dazu dienen, armutspolitisches Unterlassen auszugleichen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Regelsätze in Hartz IV und der Sozialhilfe auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau anzuheben. Dies muss auch für die Leistungen für Geflüchtete gelten, die bisher sogar noch niedriger sind. Sozialleistungen müssen nicht nur das nackte Überleben, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe ermöglichen. Mehr Informationen unter: der-paritaetische.de/aufruf -7-
60 Jahre sind genug VAMV NRW verabschiedet Resolution gegen das Ehegattensplitting Die Bundesrepublik hat vor 60 Jahren das Ehegattensplitting als ein Besteuerungsverfahren für Eheleute eingeführt. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW hat nun festgehalten, dass die staatliche Förderung in Höhe von jährlich insgesamt 24 Milliarden Euro ausdrücklich nicht an das Vorhandensein von Kindern gebunden ist, sondern an den Trauschein. Das Ehegattensplitting ist damit keine Familienförderung. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW beurteilt das Ehegattensplitting als ungerecht und fordert die Politik auf, eine gerechte Förderung für alle Familien einzuführen. „Das Ehegattensplitting war nie als Familienförderung gedacht“, sagt Nicola Berkhoff, Vorstandsfrau des VAMV NRW. „Tatsächlich hat die Politik es genutzt, um die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv zu machen“. Ein Ziel, das kein Politiker heute noch ernsthaft verfolgen würde. Wer heute Familien fördern möchte, kann nicht mit Steuermodellen wie Ehegatten-oder Familiensplitting arbeiten. In beiden Modellen werden Kinder nicht gleichbehandelt, sondern am Einkommen der Eltern gemessen. Eltern, die viel verdienen, bekommen eine hohe Entlastung für ihr Kind; wer wenig oder gar nichts verdient, dem bleibt nur das Kindergeld. „Wir brauchen einen Systemwechsel hin zu einer Förderung, die vom Kind ausgeht, wie es beispielsweise die Kindergrund-sicherung macht“, fordert deshalb Nicola Berkhoff. In der Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro im Monat sind sämtliche kindbezogenen Transfers wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschussleistungen, Kinderzuschlag usw. zusammengefasst. Die Kindergrundsicherung schafft im Gegensatz zu den genannten Steuermodellen soziale Gerechtigkeit und stellt eine direkte Förderung von Kindern dar, unabhängig von Familienform und Einkommen der Eltern. VAMV NRW 22.03.2018 -8-
Neue Regelungen bei der Steuererklärung Fast jeder hat damit zu tun, keiner macht sie gern, aber in vielen Fällen ist sie nicht nur notwendig, sondern sogar noch äußerst nützlich: die Steuererklärung. Die Steuerberater in Ihrer Nähe erklären Ihnen, weshalb das so ist. PR/bo Jedes Jahr im Frühjahr stöhnen die Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freiberufler Deutschlands auf: Die Steuererklärung steht an. Dann heißt es wieder, gesammelte Belege sortieren, sich über rechtliche Änderungen informieren, Fristen einhalten und sich mit dem zu- ständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Gerade Gesetzesände- rungen hat nicht jeder Berufstätige auf dem Schirm. Dabei machen die Experten in Ihrer Nähe darauf aufmerksam, dass sich für Steuer- erklärungspflichtige diesbezüglich einiges zum Positiven geändert hat. Eine der wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, die seit diesem Jahr gilt, ist wohl die, dass man grundsätzlich keine Belege mehr vorzeigen muss. Man muss zwar weiterhin sammeln, aber der postalische Weg ans Finanzamt bleibt einem vorerst erspart und gilt nur noch auf Nachfrage. Vor allem bei Nachweisen über Spenden kommt einem das zugute. Die Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass man Belege bis zu zehn Jahre nach Erhalt des Steuerbescheids aufheben sollte – so lange dürfen Finanzämter nämlich danach fragen. Neu ist auch, dass gemeldete Rechtschreibfehler von der Steuerverwaltung geändert werden müssen. Wer das vorher innerhalb der Einspruchsfrist erst merkt, hatte schlicht Pech. Mit der nun in Kraft getretenen Änderung will man bei Schreib- oder Rechenfehlern verhindern, dass falsche Angaben gemacht wurden. Die Finanzämter dürfen den Steuerbescheid ab nun auch elektronisch an Sie übermitteln – Ihr Verständnis natürlich vorausgesetzt. Das bringt den Vorteil mit sich, dass Sie einen Einspruch ebenfalls elektronisch anzeigen dürfen. Eine Statistik besagt, dass neun von zehn Arbeitnehmern bei einer Steuererklärung noch „etwas herausbekommen“. Die Steuerberater Ihrer Region erklären Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast ganz legal vermindern können und was Sie im Regelfall absetzen dürfen. Ein wichtiger Posten dabei sind die Werbungskosten. Darunter fällt im Prinzip alles, was mit Ihrem Beruf zu tun hat: also beispielsweise Kosten für Bewerbungen, Fortbildungen oder Reisekosten. Die Experten raten Ihnen dazu, kurze Notizen auf der Rückseite von Rechnungen zu machen. So erschließt sich dem Sachbearbeiter der Zusammenhang schneller. SZ 16.05.2018 -9-
Ehrenamt Meldepflichtig beim Finanzamt Berlin. (dpa) Wer ehrenamtlich oder als freier Übungsleiter tätig ist und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Einkommensteuererklärung in diesem Jahr in authentifizierter Form ans Finanzamt schicken. Das heißt, die Erklärung muss nicht nur elektronisch versandt werden, es muss auch vorab eine Zertifizierung beim elektronischen Finanzamt (www.elster.de) erfolgen. „Da die Registrierung einige Tage in Anspruch nehmen kann, sollten Betroffene sich rechtzeitig anmelden,“ rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Hinter der Änderung steckt die Pflicht, immer mehr Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt verschicken zu müssen. Lediglich Arbeitnehmer und Senioren, die keine weiteren Einkünfte haben, dürfen die Papierformulare noch mit dem Stift ausfüllen. Kommen jedoch noch ein paar Euro hinzu, beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, muss die Erklärung elektronisch authentifiziert versandt werden. „Gerade für Arbeitnehmer, die nebenberuflich zum Beispiel in einem Verein Kinder trainieren, ist die Neuerung ungewohnt“, sagt Klocke. Denn in der Regel müssen sie für die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit oder der ehrenamtlichen Tätigkeit gar keine Steuern zahlen. Für ehrenamtlich Tätige bleiben bis zu 720 Euro im Jahr steuerfrei und für Übungsleiter sogar 2400 Euro. Dennoch müssen die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Wird die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt, besteht jetzt die Pflicht, am authentifizierten Verfahren teilzunehmen. Die sogenannte komprimierte Steuererklärung, bei der man die Erklärung zwar elektronisch ans Finanzamt sandte, dann aber noch einen Papierausdruck mit seiner Unterschrift per Post hinterherschickte, ist für selbstständige Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige Steuerzahler nicht mehr möglich. Die eigenhändige Unterschrift wird durch die elektronische Signatur ersetzt. „Lediglich in Härtefällen ist weiterhin eine Abgabe in Papierform erlaubt“, erklärt Klocke. Dies ist etwa bei Rentnern denkbar, die keinen Computer zu Hause haben und sich ehrenamtlich engagieren. SZ 11.02.2018 -10-
Machen Sie mit bei der EVS 2018 Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte. Wir brauchen Ihre Unterstützung! Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen wir – die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder – auch weiterhin Ihre Unterstützung. Wir bitten insbesondere um die Mithilfe von weiteren Paarhaushalten mit Kindern Alleinerziehendenhaushalten Mehrgenerationenhaushalten Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten Haushalten von Arbeitern Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären) Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie. Auskünfte: 0611 – 75-8880 -11-
Familienfreundlichere Arbeitszeiten sind nötig LÖSUNGSANSÄTZE Einige Vorschläge liegen vor Arbeitszeit ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu realisieren. Nötig ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer orientiert. Paare ohne Kinder arbeiten oft beide in Vollzeit. In Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen aber ergeben sich auf die Dauer viele Probleme, wenn beide Partner weiter vollzeiterwerbstätig sein wollen. Dazu gehören fehlende Flexibilisierungsmöglichkeiten der eigenen Arbeitszeit, zeitlich nicht passende Strukturen von Kinderbetreuungseinrichtungen oder fehlende Hilfe bei der Altenpflege. Die Ergebnisse des AK-Betriebsbarometers 2017 belegen, wie selten Arbeitszeitanpassungen in den Betrieben nach den Bedürfnissen der Beschäftigten Anwendung finden. Die Summe dieser Faktoren lässt Vollzeit für beide oft nicht weiter zu, beziehungsweise führt zu sehr viel (Organisations-) Stress für alle Beteiligten. Auch wegen der bestehenden Verdienstunterschiede kommt es daher bei Familiengründung meist zu der typischen Aufteilung zwischen Vollzeit beschäftigten Männern und Teilzeit arbeitenden Frauen. Diese als kurzfristig geplante Arbeitsteilung lässt sich oft nicht mehr zurückdrehen und führt in die klassische „Zuverdienerrolle“ der Frauen, die langfristige Folgen für ihre Verdienst- und Karrierechancen bis hin zur mangelnden Absicherung im Alter hat. Der Gedanke, unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen, setzt sich im politischen Raum mehr und mehr durch. Verstärkt wird die Entwicklung durch sich verändernde Vorstellungen über Zeitsouveränität gerade in der jüngeren Generation („mehr Zeit für Familien“) und die gleichzeitig zunehmenden Fachkräfteengpässe in der Wirtschaft. Diese macht auch aus Sicht der Unternehmen attraktivere Arbeitsbedingungen (für Männer und Frauen) notwendig. Es liegen inzwischen einige Vorschläge auf dem Tisch. Das angestrebte Ziel ist, die Arbeitszeit stärker den Bedürfnissen der Beschäftigten anzupassen und nicht umgekehrt („lebensphasenorientierte Arbeitszeit“). Die „Familienarbeitszeit“ wurde 2017 vom Bundesfamilienministerium präsentiert. In die gleiche Richtung gehen die Forderungen der IG Metall in der Tarifrunde 2018. Sie sehen ein Recht der Beschäftigten vor, aus familiären Gründen für längstens zwei Jahre die Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden pro Woche zu verkürzen. Zusätzlich sollen die Beschäftigten vom Arbeitgeber eine gewisse finanzielle Kompensation erhalten, verbunden mit dem -12-
garantierten Rückkehrrecht auf Vollzeit. Ganz ähnlich sehen es die Pläne zur Familienarbeitszeit vor: Hier sollen die Betroffenen mit öffentlichen Leistungen unterstützt und speziell Alleinerziehende berücksichtigt werden. Wege aus der Teilzeitfalle In der Diskussion ist aktuell ein gesetzlich zu verankerndes Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeit. Dieses soll das Problem der Teilzeitfalle lösen („einmal Teilzeit, immer Teilzeit“) und damit nicht zuletzt auch Männer stärker ermutigen, vorübergehend ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Ein solches Gesetz ist überfällig, jedoch steckt der Teufel im Detail. So ist es für Beschäftigte und Betriebe wenig praxistauglich, nach einer befristeten Teilzeit mindestens ein Jahr Vollzeit vorzuschreiben, bevor eine erneute Teilzeit möglich wird. Eine solche Regelung ginge an den Bedürfnissen der Beschäftigten vorbei und würde hohe bürokratische Hürden schaffen. Schwierig wäre auch eine Einschränkung auf Betriebe ab einer Größe von 45 Beschäftigten, da gerade Frauen sehr häufig in kleineren Betrieben beschäftigt sind. Gertrud Schmidt AN 1/18 Alisch -13-
REGELUNGEN DES ARBEITSZEITGESETZES Geschützte Personen: Das Gesetz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten – mit Ausnahme von leitenden Angestellten. Was ist Arbeitszeit? Arbeitszeit ist die Zeit zwischen dem Beginn und Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Auch Arbeits-bereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit. Bei Rufbereitschaft zählt jedoch nur die Zeit, in der die Beschäftigten zur Arbeit herangezogen werden. Tägliche Arbeitszeit (Rahmenbedingungen für flexible Arbeits- zeiten): Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer täglich für acht Stunden beschäftigt werden. Bis zu zehn Stunden täglich (auch samstags) darf grundsätzlich nur gearbeitet werden, wenn im Schnitt innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als 48 Stunden in der Woche (sechs Werktage zu je acht Stunden) gearbeitet wird. Ruhepausen: Wenn über sechs und bis maximal neun Stunden täglich gearbeitet werden, ist die Arbeit durch im Voraus fest- stehende Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten Dauer zu unterbrechen. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. Wird über neun Stunden gearbeitet, muss die Gesamtdauer der Pausen mindestens 45 Minuten betragen. Nachtarbeit: Nachtarbeit liegt vor, wenn für wenigstens zwei Stun- den in der Zeit von 23 bis 6 Uhr gearbeitet wird (in Bäckereien von 22 bis 5 Uhr). Nachtarbeitnehmer ist, wer innerhalb seiner Wechselschichten normalerweise Nachtarbeit zu leisten hat oder wer mindestens an 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet. Für die während der Nachtzeit geleistete Arbeit muss dem Nachtarbeit-nehmer ein angemessener Ausgleich in Freizeit oder Geld gewährt werden. Sonntagsarbeit: An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Nur wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer in verschiedenen Berufsfeldern (Notdienste, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Unterhaltung, Fremdenverkehr, Presse und Rundfunk, Landwirtschaft, Reinigung, Bewachung) an solchen Tagen beschäftigt werden. Es gibt auch Ausnahmegenehmigungen, die seitens der Aufsichtsbehörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben erlassen werden können (wie bei verkaufsoffenen Sonntagen im Einzelhandel etc.). Grundsätzlich müssen 15 Sonntage pro Jahr frei bleiben. AK 1/18 -14-
Kinder Kindern droht Gefahr durch Handyspiele Mainz (dpa) Bunte Bonbons zerplatzen lassen oder auf dem Skate- board vor der Polizei fliehen: Spiele-Apps sind bei Kindern beliebt, aber laut jugendschutz.net auch oft gefährlich. Die Internet-Fahnder des Portals von Bund und Ländern haben 100 aktuelle Spiele-Apps unter die Lupe genommen. 99 davon sind laut den Jugendschützern „hinsichtlich ihres Umgangs mit Kinder-, Daten- und Verbraucherschutz kritisch“. Über 60 Prozent zeigten derart gravierende Mängel, dass sie als „sehr riskant“ eingestuft wurden. Besonders gefährlich seien Spiele-Apps mit integrierten Kommunika- tionsfunktionen. Keine einzige App habe ein ausreichendes Sicher- heits- und Moderationskonzept geboten, so das Fazit der Jugend- schützer. Damit seien Cybermobbing und auch Cybergrooming, bei dem Minderjährige gezielt zu sexuellen Handlungen überredet werden sollen, Tür und Tor geöffnet. Viele Apps versuchen Kinder laut den Fahndern zu In-App-Käufen zu verleiten. Kaum eine Spiele-App kennzeichne Werbung angemessen. Nutzertracking, also die genaue Analyse des Surfverhaltens, und die Datenweitergabe an Werbe- oder Marktanalysefirmen seien bei 90 der 100 geprüften Apps festgestellt worden. Für Eltern, Erzieher und Lehrer hat jugendschutz.net eine eigene Webseite entwickelt. Diese bewertet die Sicherheit bei beliebten Spiele- Apps und gibt Tipps zur gefahrlosen Nutzung. www.app-geprüft.net SZ 12.04.18 Falls unterwegs etwas passiert: Kindernotfallausweis immer dabei In der dunklen Jahreszeit sind Kinder unterwegs besonders gefährdet. Schnell passiert ein Unfall. Doch wer sind die Eltern, wie sind sie zu erreichen, fragen sich die Helfer. Ein Kindernotfallausweis hilft weiter. Eine Ablenkung, eine Unachtsamkeit - und schon ist das Unglück da. http://www.pressways.de/service/schaeferkindernotfallausweisfront.jpg -15-
Wenn es für Kinder an Bord gefährlich ist Berlin. In Österreich ist Rauchen im Auto künftig verboten, wenn Kinder mitfahren. Das regt auch in Deutschland die Debatte um ein Verbot an – das bislang scheiterte. Von Werner Kolhoff Eigentlich wäre es nur ein Federstrich im Gesetz. Und genauso vernünftig wie die Gurtpflicht oder das Handytabu am Steuer. Doch beim Rauchverbot im Auto tut sich Deutschland notorisch schwer, selbst wenn es nur auf Fahrten mit kleinen Kindern beschränkt wird. Nun geht mit Österreich das erste deutschsprachige Nachbarland gegen die Qualmerei beim Fahren vor – und die Debatte lebt auch hierzulande wieder auf. Ab Mai muss in der Alpenrepublik mit bis zu 1000 Euro Geldbuße rechnen, wer in Gegenwart von Minderjährigen im Wagen raucht. Die Liste allein der europäischen Länder, die solche oder ähnliche Regelungen haben, wird damit immer länger: Frankreich, Griechen-land, Zypern, England, Wales, Schottland, Irland. Und Italien, wo man sogar mit 5000 Euro bestraft werden kann, wenn Schwangere oder Säuglinge dem Qualm ausgesetzt sind. In Deutschland jedoch herrscht bisher die Meinung vor, es handele sich beim Auto um einen privaten Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Das vom Passivrauchen betroffene Kind freilich hat diese freie Entscheidung nicht. In Autos mit ihrem geringen Raumvolumen entsteht laut einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums durch Rauchen eine Schadstoffbelastung, die dem Fünffachen einer verräucherten Bar entspricht – und das sogar bei leicht geöffnetem Fenster. Kinderlungen sind noch nicht ausgewachsen, die Gefahr von Atemwegsproblemen und von Langzeitschäden ist groß. Bei Säuglingen erhöht Passivrauchen nach Angaben der Forscher zudem die Gefahr des plötzlichen Kindstodes. Echte Gesetzesvorstöße hat es im Bundestag dennoch bisher nicht gegeben, nur Meinungsäußerungen. Auszug aus SZ 07./08.04.2018 -16-
Schulranzen Worauf Sie beim Kauf achten sollten Ab der Einschulung begleitet der Schulranzen das Kind fast täglich über mehrere Jahre hinweg. Gerade deshalb ist es wichtig, das passende Modell zu wählen. Kindern geht es beim Kauf eines Schulranzens meist nur um die Optik. Für sie steht ein Ranzen mit cooler Farbe oder mit dem Lieblingsmotiv im Vordergrund. Eltern sollten bei der Anschaffung auch Wert auf andere Kriterien legen. Denn ein Schulranzen sollte in erster Linie bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale erfüllen. Achten Sie beim Kauf auf die Schulranzen-Norm DIN 58124 In dieser Norm sind vor allem entscheidende Punkte wie Breite des Ranzens, Ergonomie und Schadstoffbelastung geregelt. Auch ein geringes Gewicht und optimale Sicherheit spielen eine bedeutende Rolle. So sollten sowohl an der Vorder- als auch der Rückseite des Schulranzens fluoreszierende Flächen in Gelb und Orange angebracht sein. Zusätzliche silberne Reflexstreifen ermöglichen außerdem eine gute Erkennbarkeit im Dunklen. Stabilität spielt eine wichtige Rolle Beim Gewicht des Ranzens ist es wichtig, darauf zu achten, dass er unbefüllt ein Gewicht zwischen ein bis 1,3 Kilogramm hat. Leichter sollte er auf keinen Fall sein, da dem Material sonst möglicherweise die nötige Steife und somit auch die Stabilität fehlt. Besonders im Rückenbereich ist ein festes Material wichtig, um den Rücken des Kindes nicht unnötig zu belasten. Die Schultergurte sollten verstellbar sein Ein falsch sitzender Schulranzen führt oft zu ungesunden Fehlhaltun- gen. Deshalb ist eine Verstellbarkeit der Tragegurte besonders wichtig. Optimal für einen bestmöglichen Tragekomfort sind breite (mindestens drei Zentimeter), gepolsterte, stufenlos verstellbare Gurte, da sie das Gewicht optimal verteilen und dafür sorgen, dass der Ranzen mit den Schultern abschließt. Nehmen Sie Ihr Kind also am besten mit zum Kauf. Denn nur bei einer Anprobe ist es direkt er-sichtlich, ob der Ranzen gut sitzt und die Haltung des Kindes stimmt. So schwer sollte der befüllte Schulranzen sein Auch das Gewicht des befüllten Ranzens ist ausschlaggebend. Generell sollte ein Gewicht von etwa zehn bis zwölf Prozent des Körpergewichts des Kindes nicht überschritten werden. Anzeichen einer Überlastung sind vor allem eine unnatürliche Veränderung der Haltung beim Tragen des Ranzens, Rückenschmerzen oder Taubheitsgefühl in -17-
den Fingern. In solchen Fällen sollten die Eltern die Position des Ranzens überprüfen oder sich gegebenenfalls schnellstmöglich um ein passendes Ersatzmodell kümmern. Es ist auch wichtig, wie der Ranzen gepackt ist Doch nicht nur beim Kauf des Ranzens selbst sollten die Eltern auf- merksam sein. In den ersten Wochen ist es wichtig, diesen gemeinsam mit dem Kind zu packen. Denn: auch ein falsch gepackter Schulranzen kann zu Rückenproblemen und Fehlhaltungen führen. Schwere Bücher sollten deshalb am besten immer so nah wie möglich am Rücken liegen, um unnötige Fehlbelastungen zu vermeiden. Auszug aus Focus Deutschland ist noch nicht kinderfreundlich genug Unter anderem beim Bau von Spielplätzen werden Kinderinteressen in Deutschland weitgehend ausgeblendet. Berlin. Vom Bau von Spielplätzen bis hin zur Bildung: Die Interessen des Nachwuchses werden immer noch viel zu wenig berücksichtigt, sagt eine Studie. Von Stefan Vetter Kindern im reichen Deutschland geht’s gut – sollte man meinen. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Kinderhilfswerks zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die gestern in Berlin vorgestellt wurde, kommt zu weniger rosigen Ergebnissen: Mangelnde Förderung, Defizite bei Chancengleichheit und Mitbestimmung – in Deutschland werden die Interessen von Kindern immer noch viel zu wenig berücksichtigt. Fast drei Jahrzehnte ist es jetzt her, dass die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Nach den auch von Deutschland ratifizierten Bestimmungen haben Kinder eigenständige Rechte auf Gleichbehandlung, Bildung, Gesundheit und Freizeit. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht bei ihrer Verwirklichung durchaus -18-
Fortschritte. In der „Gesamtschau“ müsse man jedoch feststellen, „dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt“, kritisierte Verbands-präsident Thomas Krüger gestern bei der Vorstellung einer entsprechenden Umfrage unter jeweils knapp 1600 Kindern und Eltern. Demnach sagen zum Beispiel nur acht Prozent der Befragten, dass sie beim Bau eines Spielplatzes von der Kommune um ihre Meinung gebeten wurden. In die Planung von neuen Freizeitangeboten insgesamt sieht sich kaum ein Fünftel angemessen eingebunden. Große Defizite gibt es auch im Bildungsbereich. Fast ein Drittel der Kinder und Jugendlichen geben an, dass die Fächer Politik und Gemeinschaftskunde gelegentlich oder sogar häufig ausfallen. 39 Prozent sagen das über den Sportunterricht. Auch beim Internetzugang an Schulen herrscht immenser Nachholbedarf. Immerhin 30 Prozent der Schüler müssen darauf ganz verzichten. Und 21 Prozent sagen, Surfen im Netz gebe es an ihrer Schule nur für bestimmte Altersgruppen. Jeder dritte Schüler zwischen zehn und 17 Jahren bekommt dann auch keinerlei schulische Informationen darüber, was man gegen Mobbing im Internet tun könnte. Und mit dem Zustand der Schultoiletten ist immerhin jeder zweite Befragte unzufrieden. Von den Eltern wiederum geben lediglich 16 Prozent an, dass ihrem Kind eine kostenfreie Nachhilfe an der Schule zur Verfügung steht. Zur Kinderarmut hatte das Kinderhilfswerk bereits im Februar Zahlen veröffentlicht. Demnach hat sich der Anteil der Betroffenen seit der Einführung von Hartz IV vor 13 Jahren mehr als verdoppelt. Derzeit ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Wie aus den aktuellen Daten hervorgeht, betrachten drei Viertel der Eltern Unterstützungsangebote für arme Familien und eine spezielle Förderung für betroffene Kinder deshalb als „äußerst wichtig“ beziehungsweise „sehr wichtig“. Union und SPD wollen nun „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern“. So steht es in ihrer Koalitionsvereinbarung. Kinderhilfswerk- Präsident Krüger begrüßte das Vorhaben, zeigte sich aber „skeptisch“ über dessen Umsetzung. Um einen konkreten Formulierungsvorschlag soll sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern kümmern. Darin müssten die Rechte aber auch tatsächlich benannt werden, mahnte Krügers Stellvertreterin Anne Lütkes. Außerdem dürften sie kein bloßes „Anhängsel“ im Grundgesetz sein. Die aktuelle Untersuchung hat freilich auch zu Tage gefördert, dass die meisten Eltern und Kinder die UN-Kinderrechtskonvention nur dem Namen nach kennen. So sagt nicht einmal jeder vierte befragte Erwachsene (23 Prozent) von sich, darüber „ganz gut“ im Bilde zu sein. SZ 17.05.2018 -19-
Jedes fünfte Kind im Saarland lebt von Hartz IV Die Kinderarmut ist deutlich gestiegen. Das Problem ist im Saarland größer als in anderen Bundesländern. Von Daniel Kirch Trotz brummender Konjunktur und sinkender Arbeitslosenzahlen sind immer mehr Kinder und Jugendliche im Saarland auf Hilfe vom Staat angewiesen. Der Anteil der Unter-18-Jährigen, die Hartz IV beziehen, ist zwischen 2012 und 2017 von 13,3 auf 19,6 Prozent gestiegen. Kinderarmut ist im Saarland damit wesentlich stärker ausgeprägt als in Westdeutschland (13,5 Prozent), wie die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt. Am stärksten betroffen ist demnach der Regionalverband Saarbrücken, am wenigsten der Landkreis St. Wendel. Die Zahlen beziehen sich auf Juni17. Besonders ausgeprägt ist das Armutsproblem bei kinderreichen Familien und Alleinerziehenden. Mehr als 44 Prozent der Haushalte mit drei und mehr Kindern sowie gut 39 Prozent aller Alleinerziehenden- Haushalte im Saarland sind auf Hartz IV angewiesen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die Hartz IV beziehen, ist seit 2016 stark gestiegen. Die Landesregierung begründet dies mit dem Flüchtlingszuzug. Sie erklärt, anerkannte Asylberechtigte müssten möglichst schnell in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden. Alleinerziehenden will die Landesregierung auch durch eine bessere Kinderbetreuung die Rückkehr in den Beruf erleichtern. Außerdem sollen ab 2019 die Kita-Gebühren sinken. Auszug aus SZ 18.03.18 Kinder sind so ausdauernd wie Leistungssportler Sie rennen, springen, kicken ohne Pause und auf dem Bolzplatz hecheln Erwachsene ihnen nach kurzer Zeit hinterher: Kinder vor der Pubertät haben eine Durchhaltekraft wie Profi-Athleten. Was erschöpfte Eltern lange ahnten, hat eine Studie von Wissenschaftlern der Uni- versität im französischen Clermont-Ferrand ergeben, die im Journal „Frontiers in Physiology“ veröffentlicht wurde. Fitness-Vergleiche einer Gruppe von acht- bis zwölfjährigen Jungen mit untrainierten Erwachse- nen sowie mit Ausdauersportlern zeigten: Kinder haben nicht nur besonders Müdigkeitsresistente Muskeln, sondern erholen sich auch schneller von hochintensivem Training. Das Forscherteam hatte dazu Herzschlag-Raten, Sauerstoff- und Laktat-Werte aller drei Gruppen gecheckt, die auf Trimmrädern ackern mussten. Die zwölf Jungen – allesamt keine trainierenden Sportler – schlugen die zwölf untrainierten Männer dabei um Längen und erzielten Werte, die mit denen der 13 Profi-Athleten vergleichbar waren. SZ 24.04.2018 -20-
Urteile Künftig kostenlose Rechtsberatung an saarländischen Gerichten möglich Menschen mit geringem Einkommen erhalten ab dem 1. Mai kostenlose Rechtsberatung an saarländischen Gerichten. In den Räumlichkeiten der Amtsgerichte Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen werden dazu anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet, teilte das saarländische Justizministerium mit. Eine entsprechende Vereinbarung haben gestern der Präsident des Saarländischen Anwaltvereins (SAV), Olaf Jaeger, und Justizminister Peter Strobel (CDU) unterzeichnet. Bürger, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf Unterstützung haben, sollen so schnell und unbürokratisch Zugang zu anwaltlichem Rat erhalten. „Viele Menschen glauben, sie könnten sich keinen Anwalt leisten. Doch tatsächlich können sie es sich nicht leisten, sich keinen Anwalt zu leisten“, sagte SAV-Präsident Olaf Jaeger. „Auch für Bedürftige, die vielleicht Schwellenangst haben, eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, stellen sich Rechtsfragen, die nur mit anwaltlicher Beratung gelöst werden können.“ Für die Qualität der Rechtsprechung sie es wichtig, dass Menschen sie ohne unnötige Hürden und unabhängig von ihrem Geldbeutel in Anspruch nehmen können, so Justizminister Peter Strobel. „Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtlichen Beratung.“ Darum wolle man es für die Bürger einfacher machen, vor Gericht die eigenen Rechte wahrzunehmen. Die neuen anwaltlichen Beratungsstellen treten laut Justizministerium als zusätzliches Angebot neben die bereits vorhandenen Formen der Beratungshilfe. So hätten Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, zunächst bei Gericht einen Beratungshilfeschein abzuholen und dann Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Bundesweit böten bereits über 40 Anwaltvereine in Kooperation mit der jeweiligen Landesjustizverwaltung anwaltliche Beratungsstellen an. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigten, dass die anwaltlichen Beratungsstellen bei den Gerichten stark nachgefragt werden. Rund 40 Prozent der Fälle könnten dort unmittelbar in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden, so das Justizministerium. SZ 1. April 2018 -21-
Mindestens zehn Stunden bezahlen ARBEIT AUF ABRUF In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, wie viele Stunden jemand arbeiten muss. Es geht aber auch ohne – bei der Arbeit auf Abruf. Dann richtet sich die wöchentliche Stundenzahl danach, wie viel zu tun ist. Arbeitnehmer haben bei solchen Verträgen aber Mindestrechte, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Steht im Vertrag keine Stundenzahl, muss der Arbeitgeber pro Woche mindestens zehn Stunden bezahlen – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie tatsächlich geleistet hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Arbeit auf Abruf in einem Tarifvertrag anders geregelt ist. Tmn AK-Konkret 2/18 Antrag auf Teilzeit braucht keine Begründung Mehr Zeit fürs Kind, einen Angehörigen pflegen oder einfach mehr Freizeit: die Gründe für eine Teilzeit sind vielfältig. Sie müssen dem Arbeitgeber auch nicht genannt werden. Es gibt aber andere Einschränkungen. Düsseldorf (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, aus Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Einen Grund dafür müssen sie dem Arbeitgeber nicht nennen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Ein paar andere Voraussetzungen gibt es aber: So besteht der Anspruch auf Teilzeit zum Beispiel nur, wenn jemand länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist. Angestellte müssen den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit einreichen. Vorschriften zur genauen Ausgestaltung der Teilzeit gibt es aber nicht, und auch zum Umfang der Arbeitszeit-Verkürzung macht das Gesetz keine Angaben. Theoretisch sind damit den Angaben nach auch sehr geringe Verkürzungen möglich, um wenige Stunden etwa. Übertreiben sollte man es damit aber nicht - so wie im Fall eines Piloten aus Hessen: Der wollte seine Arbeitszeit so verkürzen, dass er einen zusätzlichen Tag pro Jahr frei hatte, nämlich um genau 0,21 Prozent. Damit scheiterte er vor Gericht. Merkur 25.04.2018 -22-
Wirklich krank? ARBEITSUNFÄHIG Beweislast liegt bei Arbeitgeber Wer sich zu Unrecht arbeitsunfähig meldet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hat der kranke oder vermeintlich kranke Arbeitnehmer aber eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss Argumente vorbringen, um die Glaubwürdigkeit der Krankschreibung zu erschüttern. Das kann zum Beispiel die Vorgeschichte der Arbeitsunfähigkeit sein – etwa dann, wenn der Arbeitnehmer auffällig oft vor oder nach dem Wochenende krankgeschrieben war. Hat der Arbeitnehmer im Streit mit „Dann bin ich eben morgen krank!“ gedroht, ist das ebenfalls ein Anlass für Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Krankschreibung. Gleiches gilt unter Umständen für die Teilnahme an einem Marathonlauf. Dabei kommt es aber auf die Umstände der Krankheit an. Denn Sport ist nicht grundsätzlich verboten, genau wie ein Einkaufsbummel – tabu ist nur das, was der Genesung im Wege steht. Tmn AK-Konkret 2/18 Private Pakete ins Büro – geht das? ARBEITGEBER ENTSCHEIDET Urlaub gibt es in der Regel für ganze Tage – und nicht für zwei oder drei Stunden. Arbeitnehmer haben daher keinen Anspruch darauf, ihren Jahresurlaub stundenweise zu nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LSG) BadenWürttemberg hervor, über das der „Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht“ (3/2018) berichtet. Ein Grund dafür ist, dass Urlaub vor allem zur Erholung dient, so das Gericht. Deshalb seien Arbeitgeber verpflichtet, wenigstens einen Teil der Urlaubstage zusammenhängend zu gewähren. Den Jahresurlaub auf einzelne Stunden zu verteilen, widerspreche dem. tmn „Wir haben Sie leider nicht angetroffen. Ihr Paket liegt in der Filiale.“ Es gibt eine Alternative zu solchen nervigen Mitteilungen: sich Pakete einfach an den Arbeitsplatz schicken zu lassen. Aber darf ich das überhaupt? Erstmal nicht, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und ist für die Betriebsorganisation verantwortlich. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass er das erlauben muss.“ In der Praxis kann es trotzdem erlaubt sein – auf zwei Wegen: erstens ausdrücklich, per Aushang oder Rundmail etwa, oder zweitens durch die tatsächliche -23-
Handhabung. Die greift dann, wenn Mitarbeiter sich Pakete einfach schicken lassen und der Arbeitgeber das toleriert. Die Erlaubnis kann der Arbeitgeber allerdings widerrufen – und zwar nicht nur für die ganze Belegschaft, sondern auch für einzelne Mitarbeiter. „Wenn jemand zwei Päckchen im Jahr bekommt, ist das vielleicht was anderes als zehn Pakete pro Woche“, sagt Oberthür. Mit der Erlaubnis handelt sich der Arbeitgeber auch Pflichten ein. Denn er muss die Privatsphäre der Mitarbeiter beziehungsweise das Briefgeheimnis wahren. Das bedeutet: Es darf dann etwa keine Poststelle mehr geben, die aus Sicherheitsgründen grundsätzlich alle Post öffnet und im Haus verteilt. Tmn AK-Konkret 2/18 Jobcenter muss für Schulbücher zahlen URTEIL Schulbedarfspauschale reicht nicht aus Die Kosten für Schulbücher muss im Zweifel das Jobcenter übernehmen. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) werden Bücher nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst. Daher gelten diese Ausgaben als Mehrbedarfsleistungen, für die das Jobcenter aufkommen muss. In dem verhandelten Fall bekam eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe Hartz-IV-Leistungen. Für neue Schulbücher sollte sie 135,65 Euro zahlen und einen Taschenrechner für 76,94 Euro anschaffen. Diese Kosten wollte sie vom Jobcenter als Zusatzleistungen zum Regelbedarf erstattet bekommen. Das Jobcenter bewilligte mit dem Schulbedarfspaket aber nur 100 Euro pro Schuljahr. Für eine konkrete Bedarfsermittlung fehlte der Behörde eine Rechtsgrundlage. Das sah das LSG anders: Bücher müssten grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestritten werden. Da dieser jedoch nur Kosten für Bücher jeglicher Art von etwa drei Euro im Monat vorsehe, seien hierdurch weniger als ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Hierfür seien gesetzlich auch sonst keine auskömmlichen Leistungen vorgesehen. Der Gesetzgeber müsse aber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen, so die Richter. Die Kosten für den Taschenrechner seien aber von der Schulbedarfspauschale abgedeckt. Ein solcher Taschenrechner müsse nämlich nicht für jedes Schuljahr erneut angeschafft werden. tmn Aktenzeichen L 11 AS 349/17 AK-Konkret 2/18 -24-
Dies und Das Portionsangaben sind oft unsinnig VERBRAUCHERSCHUTZ Die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend, zeigt ein Marktcheck der Verbraucher-zentralen (VZ). Sie haben bundesweit 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Teilweise rechnen die Hersteller mit Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“. Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Angaben zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden, fordern die Verbraucherschützer. Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel etwa werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Barbara Schroeter, Ernährungsreferentin bei der VZ Saar. Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen fünf und 44 Gramm. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung“, findet Schroeter. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Der Gesetzgeber sollte eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Milliliter auf den Weg bringen. red Foto: dpa/Panther Media Eine Kassiererin klagte erfolgreich gegen eine Leiharbeitsfirma. Aktenzeichen 1 Ca 2686/17 www.vz-saar.de AK-Konkret 2/18 -25-
Ortsverband Saarbrücken Gutenbergstr. 2a, 66117 Saarbrücken, 0681 / 33 44 6 Sparkasse SB, IBAN: DE48 5905 0101 0000 0102 15 BIC: SAKSDE 55XXX Jürgen Pabst Vorsitzender 0176/54511077 06898/380133 Beate Krebber-Wengler stellvertr. Vorsitz. 0681/41418 www.vamv-sb.de Termine Juli 2018 01.07. 11.00 Uhr Frühstück, Spielplatz auf dem Rodenhof 15.07. 11.00 Uhr Frühstück, Minigolf im DFG August 2018 05.08. 11.00 Uhr Frühstück, Schwimmen gehen 19.08. 11.00 Uhr Frühstück, Besuch des Mittelalter- marktes im DFG 26.08 Weltkindertag im DFG (Helfer gesucht) -26-
Ortsverband Saarbrücken September 2018 02.09. 11.00 Uhr Frühstück, Lernfest im DFG 09.09. 11.00 Uh Familientag im Saarbrücker ZOO 13.09. 11.00 Uhr Tag der offenen Tür - VAMV 16.09. 11.00 Uhr Frühstück, Minigolf im DFG 23.09. 11.00 Uhr Familienfest beim VAMV 40-jähriges Jubiläum 30.09. Besuch der SR 3 Landpartie Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat 11 Uhr Frühstück im Elterncafé. Man kann auch ohne Teilnahme am Frühstück bei den Unternehmungen mitmachen. Treffpunkt dann um 13 Uhr beim VAMV! Andererseits kann man auch nur zum Frühstück kommen. Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen. ELTERNCAFE Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Gutenbergstr. 2 a Saarbrücken (Nähe Hauptstelle Sparkasse Am Neumarkt) mit Kinderbetreuung -27-
Ortsverband Saarbrücken Bericht von der Mitgliederversammlung des VAMV Ortsverband Saarbrücken Für den 27.01.2018 hatte der Vorsitzende Jürgen Pabst zur dies- jährigen Mitgliederversammlung eingeladen.11 der 48 Mitglieder nahmen daran teil. Die drei mitgekommenen Kinder wurden von Sarah Hitti betreut. Der Vorsitzende legte einen reich bebilderten positiven Bericht vor, der auch an alle Mitglieder versandt wird. Jürgen lobte auch den unermüdlichen Einsatz der Vorstandsmitglieder im Elterncafé, das 52 Mal mittwochs geöffnet hatte. 390 Alleinerziehende und 179 Kinder haben das Eltencafé besucht, sei es zum Plaudern oder um sich Rat zu suchen. Jürgen bekleidet das Amt des 1. Vorsitzenden seit 2012. Dem Vorstand gehört er bereits seit 2001 an. Er ist auch Schatzmeister im VAMV - Bundesvorstand und stellvertretender Vorsitzender im VAMV –Saar Landesvorstand. Herzlichen Dank Jürgen. Jürgen stellte sich erneut zur Wahl, appellierte aber an die Anwesen- den sich über eine Neubesetzung dieses Amtes Gedanken zu machen. Einen weiteren Kandidaten gab es nicht. Auch die stellvertretende Vorsitzende, Beate Krebber- Wengler stellte sich errneut zur Wahl in dieses Amt. Beates Engagement im Vorstand reicht ebenfalls bis ins Jahr 2001 zurück. Von 2002 bis 2012 war sie Vorsitzende und ist seitdem stellvertr. Vorsitzende. Herzlichen Dank und viel Glück für die nächsten 2 Jahre. Ruven kandidierte aus familiären Gründen nicht mehr für das Amt des Schatzmeisters. Er bekleidete dieses Amt mit kurzer Unterbrechung seit 2008. Herzlichen Dank dafür. Dafür stellte sich erfreulicherweise Pascal Scholtes als Schatzmeister zur Verfügung. Pascal kennt sich auch beruflich gut mit Zahlen aus und ist somit der richtige Mann für dieses Amt. Viel Glück Pascal! Ursel erklärte sich bereit, weiterhin als Schriftführerin die Protokoll und den Schriftverkehr zu erledigen. Eva Stoewesand bleibt dem Vorstand als Beisitzerin erhalten. Susanne stellte ihr Amt als Beisitzerin zur Verfügung, erklärte sich aber bereit, den Vorstand auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Dem Vorstand gehörte sie seit 2012 an. Danke dafür Susanne. -28-
Ortsverband Saarbrücken Mutig ließ sich Neumitglied Alberto LaLoggia als Beisitzer wählen. Alle freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit bis 2020 und auf die Feier des 40jährigen Bestehens des VAMV OV Saarbrücken. Toi, toi, toi ! Ursel Theres Die Mitglieder des Vorstandes, gewählt am 27.01.2018 Vorsitzender Jürgen Pabst Tel.: 06898/ 380133 Kirchstr. 12 Handy: 017654511077 66126 Saarbrücken Email :juergen-pabst@web.de Geb. : 28.06.53 Stellvertreterin Beate Krebber-Wengler Tel.: 0681/ 41418 Schweringstr.5 Handy: 017650697288 66113 Saarbrücken Geb.: 30.09.1962 Schatzmeister Pascal Scholtes Handy: 015128507021 Forbacherstr.53 Email:pascal.scholtes@gmx.de 66117 Saarbrücken Geb.: 08.09.1976 Schriftführerin Ursula Theres Tel.: 0681 /79786 Mülhauserstr.27 Handy: 01703008050 66115 Saarbrücken Email: u-theres@t-online.de Geb.: 09.01.1941 Beisitzerin Eva Stoewesand Tel.: 0681/ 5959529 Lützowstr. 6 Handy: 016096245265 66119 Saarbrücken Email: evastoewesand@gmx.de Geb.: 15.11. 1977 Beisitzer Alberto LaLoggia Handy:015206834312 Hafenstr. 33 66111 Saarbrücken Geb.: 28.02.1982 Saarbrücken, 15.02.2018 -29-
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