VERBANDSGEMEINDE Simmern-Rheinböllen ORTSGEMEINDE Riesweiler - 2022-02-07 Riesweiler An der Schulstraße Begründung ...
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VERBANDSGEMEINDE Simmern-Rheinböllen ORTSGEMEINDE Riesweiler Bebauungsplan "An der Schulstraße" Begründung Stand 07.02.2022 Fassung für die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 | Fax 0 67 61 93 09-90 Email info@dillig.de | www.dillig.de
Inhalt 1 Ziel und Zweck der Planaufstellung: 4 2 Übergeordnete Planungen 4 2.1 Flächennutzungsplan 4 2.2 Bestehende Bebauungspläne 5 2.3 Landschaftsplanung 5 2.4 Schutzgebiete 5 2.5 Biotopkataster 6 2.6 Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen 6 2.7 Hochwasser 7 2.8 Wasserschutzgebiete 7 3 Rechtsverhältnisse 7 4 Plangebiet 7 5 Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes 7 5.1 Innerhalb 7 5.2 Außerhalb 7 6 Maßnahmen der Verwirklichung des Bebauungsplanes 8 6.1 Topographie 8 6.2 Besonnung, Sonnenenergie 8 6.3 Anschluss Ortsgemeinde / Landschaft 8 6.4 Bebauung 8 6.5 Verkehrserschließung 9 6.5.1 Motorisierter Verkehr, Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz 9 6.5.2 Motorisierter Verkehr, Maßnahmen innerhalb des Plangebietes 10 6.5.3 Fußläufige Anbindung 10 6.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr 10 6.6 Immissionsschutzmaßnahmen 11 6.6.1 Lärmimmissionen aus Gewerbebetrieben 11 6.6.2 Lärmimmissionen aus Kraftfahrzeugverkehr 12 6.6.3 Lärmimmissionen aus Windkraftanlagen 13 6.6.4 Maßnahmen 13 6.6.5 Geruchsimmissionen 14 6.7 Entwässerung 14 6.7.1 Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Grundstücksflächen 14 6.7.2 Behandlung des Regenwassers der öffentlichen Flächen und des überschüssigen Regenwassers der privaten Grundstücksflächen 15 6.7.3 Sturzflut nach Starkregen und wild abfließendes Außengebietswasser 18 6.7.4 Schmutzwasser 18 6.7.5 Drainagewasser 18 Seite 2
6.8 Versorgungsleitungen 19 6.8.1 Wasserversorgung 19 6.8.2 Elektroversorgung 19 6.8.3 Gasversorgung 19 6.8.4 Telekommunikation und Breitbandversorgung 19 6.9 Naturschutz 19 7 Bodenordnende Maßnahmen 20 8 Kostenschätzung und Finanzierung 20 9 Planungsstatistik 20 Seite 3
Begründung Bebauungsplan : „An der Schulstraße“ Ortsgemeinde : Riesweiler Verbandsgemeinde: Simmern-Rheinböllen 1 Ziel und Zweck der Planaufstellung: Der Bebauungsplan verfolgt nach der in § 1 Abs. 5 BauGB formulierten gesetzlichen Zielvorgabe das Bestreben, die Grundlagen zu legen, um im Plangebiet sowie für den gesamten Ortsgemeindebereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Damit soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleistet und eine menschenwürdige Umwelt gesichert werden, welche die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und entwickelt. Im Gesamtgebiet der Ortsgemeinde Riesweiler stehen derzeit keine Bauplätze zur Verfügung. Damit kann die Baulandnachfrage, vor allem für Bürger der Ortsgemeinde Riesweiler, nicht mehr ausreichend bedient werden. Für die Eigenentwicklung beabsichtigt die Ortsgemeinde Riesweiler die Schaffung von Bauland. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die Grundlagen für die Bebauung des Allgemeinen Wohngebietes „An der Schulstraße“ für 12 Bauplätze geschaffen. 2 Übergeordnete Planungen 2.1 Flächennutzungsplan Für das Gebiet der Ortsgemeinde Riesweiler liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan vor. Die Baufläche wurde als W-Fläche erfasst. Plangebiet Planausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Seite 4
2.2 Bestehende Bebauungspläne Das Plangebiet liegt angrenzend an den Bebauungsplan „Baugebiet III“. Der Bebauungsplan wurde 1971 aufgestellt und ist am 10.09.1993 in Kraft getreten. Die an die Schulstraße angrenzenden Flächen sind als allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen. Plangebiet Planausschnitt aus dem Bebauungsplan „Baugebiet III“ 2.3 Landschaftsplanung Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsraum der Großlandschaft Hunsrück, Obere Simmerner Mulde auf einer Höhe von ca. 450 müNN im Offenland am oberen Rand des Muldentales des Brühlbach. Flächen des Biotopverbundes sind vom Plangebiet nicht betroffen. Derzeit wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Wiese genutzt. Am südöstlichen Gebietsrand befindet sich eine Gehölzfläche. Der restliche Teil des Plangebietes schließt an Gärten und die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Riesweiler an. 2.4 Schutzgebiete Das Eingriffsgebiet befindet sich nicht in einem FFH-Gebiet oder in einem Schutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union. Es sind außerdem keine Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz betroffen. Seite 5
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsraumes Naturpark Soonwald-Nahe, jedoch nicht innerhalb der Kernzone. Geltungsbereiche von Baugebieten unterliegen allerdings nicht den Schutzbestimmungen des Landschaftsraumes Naturpark Soonwald-Nahe (§ 7 (1) der Rechtsverordnung). Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes Soonwald. Geltungsbereiche von Baugebieten sind allerdings nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Soonwald (§ 1 (2) der Rechtsverordnung). 2.5 Biotopkataster Der südöstlichste Teil des Plangebiets befindet sich innerhalb des Biotopkomplex BK-6011-0111-2008, „Strukturreiches Grünland südlich Riesweiler“. Hier befindet sich eine Strauchhecke. Plangebiet Planausschnitt LANIS, Biotopkataster 2.6 Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen sind vom Plangebiet nicht betroffen. Seite 6
2.7 Hochwasser Das Plangebiet befindet sich außerhalb von gesetzlichen Hochwassergebieten. 2.8 Wasserschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 BauGB sowie mit Anwendung der Eingriffsregelung nach § 1a BauGB aufgestellt. 3 Rechtsverhältnisse Die Grundstücke im geplanten Bereich sind teilweise im Besitz der Ortsgemeinde Riesweiler und überwiegend in Privatbesitz. 4 Plangebiet Vom Bebauungsplan werden folgende Parzellen ganz oder teilweise erfasst: Gemarkung Riesweiler Flur 23, Flurstücke 18/1, 18/2, 19, teilw. 20/2 und 21 Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich ist mit einer schwarz unterbrochenen Linie gekennzeichnet. 5 Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes 5.1 Innerhalb Das Plangebiet wird derzeit als Grünland genutzt. Im Süden befindet sich eine Ausgleichsfläche der Abrundungssatzung „Im An der Schulstraße“. Entsprechend der Festsetzungen der Abrundungssatzung soll auf dieser Fläche eine Feldgehölzhecke angelegt werden. 5.2 Außerhalb Das Plangebiet schließt mit seinem östlichen Rand an einen Wirtschaftswegweg und einen bewaldeten, steilen Hang an. Im Norden und Westen grenzt das Gebiet an die bestehende Ortslage an. Im Süden grenzt das Gebiet teilweise an Grünflächen und benachbarte Gebäude an. Seite 7
6 Maßnahmen der Verwirklichung des Bebauungsplanes Der Planentwicklung liegen folgende örtliche Gegebenheiten und Erwägungen zugrunde: - Topographie - Besonnung - Anschluss Ortslage / Landschaft - Bebauung - Verkehrserschließung - Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerung - Versorgungsleitungen - Altablagerung Erdaushub und Bauschutt - Felsböschung nördlich Grundstück Nr. 1 6.1 Topographie Von West nach Ost fällt das Gelände um ca. 15 m. Die mittlere Geländeneigung beträgt ca. 10 %. Das Gelände ist mäßig geneigt und eignet sich für eine Bebauung. 6.2 Besonnung, Sonnenenergie Das Gelände ist als mäßig geneigter Osthang zu bezeichnen. Die Stellung der Gebäudekörper auf den vorgeschlagenen Grundstücken wird nicht vorgeschrieben, um eine energetisch optimierte Bauweise mit Gebäudeausrichtung nach Süd-/Westen zu ermöglichen. Bedingt durch die Geländeneigung ist die Besonnung der Grundstücke und die damit verbundene energetische Nutzung der Sonnenenergie möglich. 6.3 Anschluss Ortsgemeinde / Landschaft Das Baugebiet schließt eine vorhandene Baulücke in der Ortsgemeinde Riesweiler. 6.4 Bebauung Insgesamt werden 12 Baugrundstücke erschlossen. Bei einer Nettobaulandfläche von 9170 m² resultiert eine mittlere Grundstückgröße von 764 m². Die min. Grundstücksfläche beträgt 633 m², die max. Grundstücksfläche beträgt 1006 m². Das Baugebiet wird als Wohnbaustandort ausgewiesen. Dies entspricht der Nutzung der angrenzenden Siedlungsflächen sowie dem Bedarf der Ortsgemeinde Riesweiler. Deshalb wurde die Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet WA“ gemäß BauNVO festgesetzt. Innerhalb des Plangebietes erfolgt weiterhin eine Teilung in WA1 und WA2. Die Aufteilung der Grundstücke erfolgte für eine Wohnbaunutzung. Seite 8
Für die Bebauung wurde generell eine zweigeschossige Nutzung festgesetzt. Die Grundflächenzahl wurde mit 0,4 festgesetzt. Dies lässt eine baulich wirtschaftliche Ausnutzung bei den geplanten Grundstücksgrößen zu. Zur Einschränkung der Versiegelung und damit auch zur Minimierung des Oberflächenwasserabfluss wurde die max. Überschreitung der GRZ nach §19, Abs. 4, Satz 2+3 BauNVO auf 25 % begrenzt. Entsprechend der gewählten Geschossigkeit i.V.m. der gewählten GRZ wurde die Geschossflächenzahl auf 0,6 festgesetzt. Damit werden die max. Gebäudevolumen begrenzt. Zur Vermeidung von hoch verdichteter Bebauung innerhalb der Siedlungsfläche wurde die maximale Zahl der Wohnungen auf „zwei“ je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte begrenzt. Mit der zugelassenen Bebauung sind max. zwei Wohnungen je Grundstück zulässig. Grundstücke, auf denen Einzelhäuser entstehen, müssen eine Mindestfläche von 650 m² aufweisen. Grundstücke auf denen Doppelhaushälften entstehen, müssen eine Mindestgrundstücksgröße von 325 m² aufweisen. Als Bauweise ist in WA1 die offene Bauweise mit Einzelhäusern zugelassen. In WA2 ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern zugelassen. Ein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO wird in den textlichen Festsetzungen als bauliche Anlage, die dadurch gekennzeichnet ist, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze als einheitlicher Baukörper wirken, definiert. Mit dieser Festsetzung wird die Bebauung auf die angrenzenden Siedlungsstrukturen abgestimmt. Die Begrenzung der möglichen Gebäudekubatur erfolgt durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen. Bei Gebäuden mit stark geneigten Dächern (z.B. Satteldach) mit Traufhöhen bis max. 4,60 m wird die Firsthöhe auf max. 9,50 m begrenzt. Für Gebäude mit flach geneigten Dächern mit zwei Vollgeschossen wird die Traufhöhe bis zu 7,0 m zugelassen, dabei wird zur Begrenzung der Gebäudekubatur die Firsthöhe auf max. 8,50 m begrenzt. Bei Gebäuden mit Flachdächern ist eine maximale Gebäudehöhe von 7,00m zulässig. In den textlichen Festsetzungen ist die exakte Unterscheidung zwischen bergseitiger und talseitiger Erschließung definiert. Die Beschränkung der Festlegungen zur Höhenentwicklung auf Trauf- und Firsthöhe lässt für die architektonische Gestaltung der Baukörper einen weiten Spielraum. Innerhalb der max. Höhen sind damit alle Formen von Zwischengeschossen, Halbgeschossen und Drempelhöhen möglich. Diese Gestaltungsfreiheit wird durch die Festlegung der Dachform auf „geneigte Dächer“ von 0 – 45° Dachneigung unterstützt. Damit sind alle Dachformen zugelassen. Begrenzt wurden im Bereich der Dachformen nur die Gauben, um überdimensionierte Dachstrukturen mit großen Gauben zu verhindern. Bei Garagen sind Flachdächer zugelassen. 6.5 Verkehrserschließung 6.5.1 Motorisierter Verkehr, Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz Die verkehrliche Anbindung des Neubaugebietes erfolgt an der Westseite des Baugebietes über die Anbindung an die Schulstraße. An der Ostseite des Baugebietes erfolgt die Anbindung über die Straße „Im Mühlenberg“. Seite 9
6.5.2 Motorisierter Verkehr, Maßnahmen innerhalb des Plangebietes Innerhalb des Gebietes erfolgt die Erschließung durch eine von Ost nach West verlaufende Straße. Gehweg 1,50 m Betonsteinpflaster Fahrbahn 5,50 m Asphalt Gesamtbreite 7,00 m Auf der Fahrbahnbreite von 5,50 m ist der Begegnungsfall PKW/PKW (v85
Haltestelle Plangebiet Lageplan der Haltestelle Schnorbach 6.6 Immissionsschutzmaßnahmen 6.6.1 Lärmimmissionen aus Gewerbebetrieben Da sich kein aktiver Gewerbebetrieb in der Nähe des Plangebiets befindet, sind Lärmimmissionen aus Gewerbebetrieben unwahrscheinlich. Seite 11
6.6.2 Lärmimmissionen aus Kraftfahrzeugverkehr Zur Beurteilung möglicher Lärmschutzmaßnahmen aus der L 162 wurde die Berechnung der Beurteilungspegel nach dem Verfahren für "lange, gerade" Fahrstreifen gemäß RLS-90 angewendet. Die Ermittlung des Beurteilungspegels basiert auf den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2015, hochgerechnet mit einer Verkehrszunahme von 1 %/a für den Prognosehorizont von 10 Jahren (ab Planung). 2.924 Kfz/24 h (DTV 2015) * 1,01 ^ 15 = 3.371 Kfz/24 h Mittelungspegel für einen langen, geraden Fahrstreifen nach RLS-90 Die Orientierungswerte (aus Verkehrsgeräuschimmissionen) der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete werden eingehalten. Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Orientierungswert IST Δ Tag-Nacht maßgeblicher Außenlärmpegel Tag 55 dB(A) 44,3 dB(A) 44,3 dB(A) Nacht 45 dB(A) 33,9 dB(A) 10,4 dB(A) Gemäß der DIN 4109 ist das gesamte Plangebiet in den Lärmpegelbereich I einzuordnen. Für den Schutz der Bebauung vor Lärmimmissionen aus Kraftfahrzeugverkehr werden die nachfolgend beschrieben Maßnahmen vorgeschlagen und in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommen. Seite 12
6.6.3 Lärmimmissionen aus Windkraftanlagen Mit Immissionen aus Windkraftanlagen ist nicht zu rechnen. Die nächstgelegenen Windkraftanlagen befinden sich nördlich des Plangebietes in einer Entfernung von 4.000 m. Lageplan bestehender Windkraftanlagen 6.6.4 Maßnahmen Der Tagesmittelungspegel von 44,3 dB, welcher durch die L162 auf das Plangebiet einwirkt, ordnet das Gebiet entsprechend DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“,2016, im Lärmpegelbereich I (Außenlärmpegel < 55 dB(A)) ein. Daher haben die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen ein erforderliches gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß (R´w,ges) von 30 dB aufzuweisen. Seite 13
6.6.5 Geruchsimmissionen Da sich kein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe des Plangebiets befindet, sind Geruchsimmissionen unwahrscheinlich. Trotzdem sind punktuell auftretende Geruchsbelästigungen möglich und zu dulden. 6.7 Entwässerung 6.7.1 Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Grundstücksflächen Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes ist die Entstehung von Regenwasserabfluss zu verhindern und überschüssiges Regenwasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen und Empfehlungen werden im Bebauungsplan umgesetzt. Die Versickerung von Dachwässer auf den Grundstücken über flache Mulden ist gemäß den Regelungen der §§ 5 und 55 Wasserhaushaltsgesetz verbindlich geregelt und wird hier deshalb nicht nochmals gesondert festgesetzt: § 5 WHG: „Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um … eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“ § 55 (2) WHG: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.“ Das anfallende Niederschlagswasser aus befestigten Flächen und aus der Dachentwässerung ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz in auf dem Grundstück gelegenen Rückhalte- und Sickermulden zu leiten. In Verbindung mit dem vorhanden Porenvolumens des Oberbodens resultiert damit eine Versickerung der Niederschlagswässer aus den privaten Grundstücksflächen. Der mögliche Überlauf von Regenwasser aus Grundstücken wird in die öffentliche Kanalisation abgeleitet. Die Oberflächenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten. Garagenzufahrten, Terrassen, Stellplätze sowie ihre Zufahrten sollen mit versickerungsfähigen Oberflächen bzw. Materialien befestigt werden (z.B. Dränfugenpflaster, Porenpflaster, wassergebundene Decke ...). Die Verpflichtung zur geringstmöglichen Oberflächenversiegelung auf den Privatgrundstücken besteht auch aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen. Es wird hier auf den § 10 (4) der LBauO Rheinland-Pfalz verwiesen. Auch die Erschließungskonzeption erfolgt unter der Zielvorstellung einer möglichst geringen Versiegelung. Das Sammeln und Verwerten von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Toilette, Gartenbewässerung, Waschmaschine) wird ausdrücklich empfohlen. Hierzu könnte das Regenwasser der Dachflächen abgeleitet und auf den Grundstücken in Zisternen und Regentonnen gespeichert werden. Seite 14
6.7.2 Behandlung des Regenwassers der öffentlichen Flächen und des überschüssigen Regenwassers der privaten Grundstücksflächen Die Regenwasserableitung erfolgt über ein geschlossenes Rohrsystem DN 300 bis DN 400 mit Hausanschlussleitungen in die jeweiligen Grundstücke. Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt innerhalb des Wohngebietes im Straßenbereich. Die Straßenentwässerung erfolgt über 50 cm Muldenrinnen in Pflasterbauweise. Die Rinnen entwässern in den Regenwasserkanal. Durch das Rohrleitungsnetz wird das anfallende Regenwasser nach Osten hin in ein Regenrückhaltebecken („RRB“) eingeleitet. Das erforderliche Regenrückhaltevolumen des „RRB“ beträgt 172 m³. Die Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens erfolgt nach ATV A117 mit einem 5-jährigen Bemessungsregen. Die maximale Wassertiefe beträgt 2,00 m. Der verbleibende Freibord bis Oberkante Damm beträgt 0,25 m. Die innere Böschung des „RRB“ wird flach im Verhältnis 1:3 ausgeführt und die äußere Böschung im Verhältnis 1:2. Die Böschungen werden in Erdbauweise angelegt und mit einer 20 cm starken Mutterbodenschicht angedeckt. Im Sohlbereich wird zwischen dem Ein- und Auslauf ein naturnaher Entwässerungsgraben für den Normalabfluss modelliert und mit Natursteinbruch 50/150 mm ausgebildet. Der Ein- und Auslaufbereich des „RRB“ wird mit Wasserbausteinen hergestellt. Als Notüberlauf wird eine Dammscharte (Sohlbreite= 2,50 m, Böschung 1:2) im Bereich der nördlichen Böschung angeordnet (Notüberlauf in bestehenden Entwässerungsgraben). Das „RRB“ wird zunächst nur in der Größe ausgebaut, welche für die Erschließung des Neubaugebiet „An der Schulstraße“ benötigt wird. Bei zukünftiger Erschließung des Baugebietes „Schelmgraben“ wird das „RRB“ entsprechend erweitert, um auch das anfallende Niederschlagswasser dieses Baugebietes aufzunehmen. Der Ablauf des „RRB“ wird durch einen Drosselschieber mit einem maximalen Abfluss von 210 l/s begrenzt. Der Ablauf aus dem Drosselschieber erfolgt durch eine neu anzulegende Leitung in der Dimensionierung DN 500 entlang des angrenzenden Wirtschaftsweges. Die Leitung entwässert in den Vorfluter „Brühlbach“. Die Ablaufdrossel wurde für die heutige Abflussmenge des Oberflächenwassers aus dem Wohngebiet ausgelegt (Abflussmenge der unbebauten Wiesenfläche). Seite 15
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^^ Entwässerungskonzept, ohne Maßstab Seite 17
6.7.3 Sturzflut nach Starkregen und wild abfließendes Außengebietswasser Das Plangebiet liegt außerhalb des Gefährdungsbereiches durch Sturzflut nach Starkregen. Dennoch wird die Ableitung möglicher Sturzfluten über die Erschließungsstraße hinweg ermöglicht. Plangebiet Gefährdungsanalyse Sturzflut nach Starkregen, Karte 5, ohne Maßstab 6.7.4 Schmutzwasser Die Schmutzwasserableitung erfolgt über ein geschlossenes Rohrsystem, Rohrmaterial PP, DN 250. Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt innerhalb des Wohngebietes im Straßenbereich. Am östlichen Gebietsrand werden die Schmutzwasserleitungen zusammengeführt und hinter dem bestehenden „RÜ“ an die bestehende Mischwasserablaufleitung DN 400 angebunden. Das Mischsystem entwässert in den Brühlbach bzw. den Abwasserzweckverband Gemünden. Die Schmutzwasserhausanschlüsse werden bis ca. 1,00m hinter die Grundstücksgrenze geführt und mit einem Hausanschlussschacht versehen. 6.7.5 Drainagewasser Drainagewasser darf nicht in Schmutz- und Regenwasserkanäle abgeleitet werden. Bei Bau eines Kellers wird empfohlen, möglicherweise anfallendes Drainagewasser am Gebäude zu sammeln, abzupumpen und auf dem Grundstück dezentral zu versickern. Alternativ kann auch ein wasserdichter Keller gebaut werden. Seite 18
6.8 Versorgungsleitungen 6.8.1 Wasserversorgung Das Baugebiet wird an die bestehende Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Riesweiler-Ortslage angeschlossen. Die Wassermengen und Druckverhältnisse sind für eine Normal- und Löschwasserversorgung ausreichend. Löschwasser steht mit 48 m³/h über einen Zeitraum von zwei Stunden zur Verfügung. Darüber hinaus gehender objektbezogener Löschwasserbedarf ist durch eine objekteigene Löschwasserbevorratung sicher zu stellen. 6.8.2 Elektroversorgung Die Versorgung des Gebietes mit elektrischer Energie erfolgt durch die Westnetz GmbH. Entsprechende Versorgungseinrichtungen werden von dem Versorgungsträger durchgeführt. 6.8.3 Gasversorgung Die Versorgung des Gebietes mit Gas kann durch die Westnetz GmbH erfolgen. Eine Versorgungsleitung verläuft am westlich Gebietsrand entlang der Schultraße. 6.8.4 Telekommunikation und Breitbandversorgung Die Versorgung des Gebietes mit Telekommunikation und Breitband wird durch einen am Markt tätigen Versorger erfolgen. Der Anschluss erfolgt an die jeweiligen überörtlichen Versorgungsleitungen. Entsprechende Versorgungseinrichtungen werden von dem Versorgungsträger durchgeführt. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Ausgabe 2013 zu beachten. 6.9 Naturschutz Die Ergebnisse des Umweltbericht nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Artenschutzrechtliche Stellungnahme sowie des Fachbeitrag Naturschutz sind in einem gesonderten Bericht dargestellt. Seite 19
7 Bodenordnende Maßnahmen Soweit die Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde stehen, werden die Grundstücke durch Teilungsvermessung gebildet, dies gilt insbesondere für die Erschließungsanlagen. Im Übrigen wird eine freiwillige Baulandumlegung nach BauGB angestrebt. 8 Kostenschätzung und Finanzierung Eine entsprechende Finanzierungsaufstellung wird von der Ortsgemeinde Riesweiler erfolgen. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger umgelegt. Als Verfahren wird ein freiwilliges Umlegungsverfahren nach BauGB angestrebt. Die Finanzierung wird durch die Ortsgemeinde sichergestellt. 9 Planungsstatistik Bauplätze insgesamt 12 Stck 771 m²/Stck Grundstücksfläche 84,6% 9.256 m² Regenrückhaltebecken 2,7% 300 m² Verkehrsfläche Baugebiet 12,7% 1.385 m² Gesamtfläche 100% 10.941 m² Simmern, den 07.02.2022 Riesweiler, den _____________ Dipl.-Ing. Johannes Dillig ______________________ DILLIG Ingenieure GmbH Ortsgemeinde Riesweiler, Ortsbürgermeister Johannes Herrmann Seite 20
VERBANDSGEMEINDE Simmern-Rheinböllen ORTSGEMEINDE Riesweiler Bebauungsplan "An der Schulstraße" Umweltbericht nach § 4 Abs. 2 BauGB Artenschutzrechtliche Stellungnahme Fachbeitrag Naturschutz Stand 07.02.2022 Fassung für die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 | Fax 0 67 61 93 09-90 Email info@dillig.de | www.dillig.de
Inhalt 1 Kurzdarstellung des Plangebietes 3 2 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung der Umweltprüfung 5 3 Übergeordnete Planungen 5 3.1 Flächennutzungsplan 5 4 Umweltauswirkungen 6 4.1 Schutzgebiete 6 4.2 Naturräumliche Gliederung, Geologie, Relief 7 4.3 Grund und Boden 7 4.4 Bodenfunktion 8 4.5 Wasser 9 4.6 Luft und Klima 9 4.7 Flora 10 4.8 Fauna 11 4.9 Artenschutzrechtliche Stellungnahme 12 4.10 Orts- und Landschaftsbild, Erholung 12 4.11 Menschen, Gesundheit und Bevölkerung 13 4.12 Kultur und Sachgüter 13 4.13 Wechselwirkungen und Summationswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern 13 5 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 14 5.1 Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Biotope 14 5.2 Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Bodenfunktion 16 6 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich 21 6.1 Maßnahmen im Plangebiet 21 6.2 Maßnahmen außerhalb des Plangebietes 23 6.3 Fazit 23 7 Sonstige Angaben 23 7.1 Prognose der Umweltentwicklung bei Durchführung / Nichtdurchführung 23 7.2 Alternativenprüfung (Nullvariante) 23 7.3 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und evtl. Probleme bei der Erstellung der Angaben 23 7.4 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 24 8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 24 Seite 2
1 Kurzdarstellung des Plangebietes Die Ortsgemeinde Riesweiler plant die Ausweisung eines Allgemeinen Wohnbaugebiets (WA) auf einer Fläche von ca. 0,93 ha. Das Gesamtgebiet umfasst 14 Bauplätze. Das geplante Baugebiet im befindet sich im östlichen Randbereich der Ortsgemeinde und schließt an die bestehende Bebauung der Ortslage an. Derzeit wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Wiese genutzt. Am südöstlichen Gebietsrand befindet sich eine Gehölzfläche. Der restliche Teil des Plangebietes schließt an Gärten und die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Riesweiler an. Normalverfahren nach § 2 BauGB Mit dem hier vorliegenden Gutachten werden die eingriffsrelevanten Änderungen in Natur und Landschaft erfasst und bewertet. Entsprechend werden Vermeidungs- Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. Zudem wird in einer Artenschutzrechtliche Stellungnahme betrachtet, inwieweit Verbotstatbestände bezüglich geschützter Arten und ihrer Lebensstätten betroffen sein könnten. Plangebiet Luftbild des Plangebietes (ohne Maßstab) Seite 3
Plangebiet von Westen Plangebiet von Osten Seite 4
2 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung der Umweltprüfung Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes im Rahmen des Scoping nach § 4 (1) BauGB werden im weiteren Verfahren ergänzt. Der vorliegende Umweltbericht erfasst und bewertet den Bestand des Plangebietes aufgrund der örtlichen Erhebungen der Biotoptypen im Dezember 2020 sowie verschiedener Kartenmaterialien und Fachplanungen zu den Schutzgütern. Neben der beplanten Fläche selbst, erfolgte zusätzlich die Erfassung der angrenzenden Biotoptypen. Im Rahmen des Umweltberichtes wurden keine tierökologischen Untersuchungen gemacht. 3 Übergeordnete Planungen 3.1 Flächennutzungsplan Für das Gebiet der Ortsgemeinde Riesweiler liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan vor. Die Baufläche wurde als W-Fläche erfasst. Plangebiet Planausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Seite 5
4 Umweltauswirkungen 4.1 Schutzgebiete Bestand: Naturschutzgebiete Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „Nunkirche mit Rochusfeld“ befindet sich mehr als 3 km südwestlich des Plangebietes. Eine Betroffenheit kann aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. Naturpark Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturpark „Soonwald-Nahe“, jedoch nicht innerhalb der Kernzone. Geltungsbereiche von Baugebieten unterliegen allerdings nicht den Schutzbestimmungen des Landschaftsraumes Naturpark Soonwald-Nahe (§ 7 (1) der Rechtsverordnung). Landschaftsschutzgebiete Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes Soonwald. Geltungsbereiche von Baugebieten sind allerdings nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Soonwald (§ 1 (2) der Rechtsverordnung). Vogelschutzgebiete Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet „Mittelrheintal“ befindet sich etwas 14 km nordöstlich des Plangebietes. Eine Betroffenheit kann aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Soonwald“ befindet sich etwa 2,6 km südöstlich des Plangebietes. Eine Betroffenheit kann aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG - yEE3 – Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland (etwa 300 m nordöstlich) - yEE3 – Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland (etwa 360 m südlich von Riesweiler) Eine Betroffenheit der im LANIS-Informationssystem verzeichneten, geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG kann aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. Biotopkomplexe - Strukturreiches Grünland südlich Riesweiler Am östlichen Ende des Plangebietes befinden sich etwa 57 m² des Biotopkomplexes innerhalb des Geltungsbereichs. Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen Teilflächen des Plangebietes sind als Ausgleichsflächen der Abrundungssatzung „Im An der Schulstraße“ festgesetzt. Auf diesen sind Feldgehölze zu entwickeln. Wirkungsprognose: Aus naturschutzfachlicher Sicht kann davon ausgegangen werden, dass durch die teilweise Überplanung des Biotopkomplexes und der Ausgleichsfläche der Abrundungssatzung „Im An der Schulstraße“ negative Auswirkungen zu erwarten sind, welche entsprechend ausgeglichen werden müssen. Kompensationsmaßnahmen: Der Eingriff in die Nachhaltigen Naturschutzmaßnahmen und den Biotopkomplex wird an anderer Stelle Seite 6
durch die externe Maßnahme A4, Umwandlung eines von Fichtenwald dominierten Wirtschaftswaldes in einen struktur- und artenreichen Mischwald ausgeglichen 4.2 Naturräumliche Gliederung, Geologie, Relief Bestand: Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsraum der Großlandschaft Hunsrück, Obere Simmerner Mulde auf einer Höhe von ca. 439 müNN im Randbereich der Ortslage Riesweiler, oberhalb des Brühlbachs. Geologisch ist das Untersuchungsgebiet lt. dem Landesamt für Geologie und Bergbau dem Hunsrückschiefer zuzuordnen. Hier finden sich in erster Linie Ton- und Siltsteinböden mit geringmächtigen Einschaltungen von Sandsteinen. Das Baugebiet weist an den Ecken folgende Höhen aus: Südosten: 431müNN Nordosten: 431müNN Südwesten: 345 müNN Nordwesten: 444 müNN Wirkungsprognose: Mit dem Aushub von Baugruben und der Herstellung der Erschließungsstraßen kommt es zu Geländeeinschnitten. In der Ost-Westachse findet sich eine Höhendifferenz von 15m auf einer Länge von ca. 150,0 m. Dies entspricht einer Neigung von ca. 10,0 %. Kompensationsmaßnahmen: Nach dem Abschieben der Grasnarbe ist der Oberboden getrennt zu lagern und für landwirtschaftliche oder eine gärtnerische Nutzung vorzuhalten. Erdaushub sollte, wenn geeignet, für Auffüllungen vor Ort verwendet oder fachgerecht entsorgt werden. Das Verhältnis der Breite zur Höhe neu entstehender Böschungen sollte 1,5 zu 1 nicht unterschreiten. Böschungen sollten immer begrünt werden. Bei einer geringen Böschungsneigung sind in der Regel kostenaufwändige Befestigungen nicht erforderlich. 4.3 Grund und Boden Bestand: Die Kommunen sind verpflichtet, mit dem Schutzgut Grund und Boden schonend umzugehen. Das bedeutet, dass die Ortsgemeinde zunächst im bereits versiegelten Innenbereich versuchen sollte, Bauland zu entwickeln. Im Gesamtgebiet der Ortsgemeinde Riesweiler stehen derzeit noch ca. 19 nicht zum Verkauf stehende Bauplätze zur Verfügung. Weitere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten stehen nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Fläche besteht aus einer Grünfläche. Wirkungsprognose: Bei dem Plangebiet handelt es sich um unversiegelte Flächen, die durch die Bebauung überformt werden und dauerhaft verlorengehen. Seite 7
Kompensationsmaßnahmen: Dem schonenden Umgang mit Grund und Boden wird Rechnung getragen, indem die innere Erschließung des Plangebietes eine ökonomische Ausnutzung des Gebietes ermöglicht und damit die Versiegelung durch Verkehrswege reduziert. Die Nutzungsdichte entspricht der Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung gemäß BauNVO. Damit wird eine hohe Nutzungsdichte erreicht und die Neuversiegelung wird minimiert. 4.4 Bodenfunktion Bestand: BODENARTEN: Hinsichtlich der Bodengroßlandschaften (BGL) handelt es sich um Ton- und Schluffschiefer mit wechselnden Anteilen an Grauwacke, Kalkstein, Sandstein und Quarzit, z.T. wechselnd mit Lösslehm. Als Bodenart steht sandiger Lehm mit mittlerem Ertragspotential an. BODENNUTZUNG: Die Wiese wird derzeit als Magerwiese landwirtschaftlich genutzt. Wirkungsprognose: Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsteht eine zusätzliche Versiegelung des Bodens. Auf diesen Flächen wird der Boden entfernt und das Bodenleben stark beeinträchtigt. Innerhalb dieser Versiegelungsflächen ist mit einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen von Geländemodellierungen und Gartenbau erhebliche Bodenbewegungen stattfinden. Kompensationsmaßnahmen: Nach dem Abschieben der Grasnarbe ist der Oberboden getrennt zu lagern und für landwirtschaftliche oder eine gärtnerische Nutzung vorzuhalten. Erdaushub sollte, wenn geeignet, für Auffüllungen vor Ort verwendet oder fachgerecht entsorgt werden. Böschungen sollten immer begrünt werden. Bei einer geringen Böschungsneigung sind in der Regel kostenaufwändige Befestigungen nicht erforderlich. Offene Böden sind während der Baumaßnahme vor Verschmutzung und Erosion zu schützen. Versiegelte Flächen sollten so sparsam wie möglich hergestellt werden. Die innere Erschließung des Plangebietes ermöglicht eine ökonomische Ausnutzung des Gebietes und reduziert damit die Versiegelung durch Verkehrswege. Die voraussichtlich versiegelte Fläche innerhalb der Baugrundstücke sowie der geplanten Straße ist auszugleichen. Der Ausgleichsbedarf für den Eingriff in die Bodenfunktion wurde mit Hilfe der Tabelle zur „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und deren Kompensation“ der SGD-Nord berechnet (siehe 5.2 Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Bodenfunktion, Seite 18). Seite 8
4.5 Wasser Bestand: Grundwasser: Das Plangebiet befindet sich in der Grundwasserlandschaft der devonischen Schiefer und Grauwacken. Die Grundwasserneubildung liegt bei 51 mm mit einer mittleren Grundwasserüberdeckung. Oberflächenwasser: Hydrologisch ist das Plangebiet über den Brühlbach (Gewässer III. Ordnung) an das Gewässersystem des Rheins angeschlossen. Im Plangebiet selbst sind keine oberflächigen Entwässerungsstrukturen entwickelt. Das Plangebiet liegt nicht in einem Hochwasserschutzgebiet. Wirkungsprognose: Grundwasser: Wasserwirtschaftlich relevante Grundwasservorkommen sind im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die geringen Vorkommen sind jedoch – wie generell alle Grundwässer – bei begrenzter Verfügbarkeit und weitgehender Irreversibilität vor Beeinträchtigungen zu schützen. Oberflächenwasser: Durch die Versiegelung im Bereich des Wohngebietes kommt es zu einem verstärkten Oberflächenwasserabfluss. Der Retentionsbereich des Waschbaches wird durch die Abstandsflächen zum Bachlauf nicht eingeschränkt. Kompensationsmaßnahmen: Nicht verunreinigten Niederschlagswasser soll in dezentralen Versickerungsmulden auf den privaten Grundstücken versickert werden. Dadurch kann die Grundwasserneubildung vor Ort erhalten bleiben und der oberflächliche Niederschlagswasserabfluss wird minimiert. Überschüssiges Regenwasser wird durch ein Regenrückhaltebecken zurückgehalten und gedrosselt den nächsten Gewässern zugeleitet. Der Abfluss nach der Bebauung entspricht dem Abfluss vor der Bebauung. 4.6 Luft und Klima Bestand: Das allgemeine Klima im Raum Riesweiler weist eine Temperatur 9,0 °C im Jahresmittel auf. Die Jahresniederschlagsmenge liegt bei rund 739 mm. Ganzjährig überwiegen südwestliche Winde. Wirkungsprognose: Die Überplanung des Gebietes führt zur Neuversiegelung, zu erhöhten Emissionen sowie zu steigendem Verkehrsaufkommen und den damit einhergehenden Emissionen. Kleinklimatische Ausgleichsfläche geht verloren und der Gehölzverlust stellt einen Verlust von sauerstoffproduzierenden Gehölzen dar. Kompensationsmaßnahmen: Zur Verringerung der mikroklimatischen Aufwärmung ist die Versiegelung zu minimieren und eine möglichst vollständige, örtliche Versickerung des Oberflächenwassers herzustellen. Durch Gehölzpflanzungen an Stell- und Erschließungsflächen kann Schatten erzeugt werden. Die Entstehung von Hitzeinseln wird hiermit eingeschränkt. Seite 9
4.7 Flora Bestand: Die Bewertung der einzelnen Biotope erfolgt anhand einer auf Rheinland-Pfalz bezogenen Skala, die von fehlend über sehr gering, gering, mittel, hoch bis sehr hoch reicht. Die innerhalb des Plangebietes vorliegenden Biotoptypen wurden im Rahmen der Ortsbegehung am 07.12.2020 erfasst. Die Biotoptypen der weitgehend strukturarmen Fläche werden im Folgenden aufgeführt und beschrieben. Der weitaus größte Teil des Plangebiets ist durch ungedüngte oder nur schwach gedüngte landwirtschaftlich genutzte Wiese mit mehrfacher jährlicher Mahd gekennzeichnet. Die Pflanzengesellschaften weisen die typischen, bestandsbildenden Arten der Fettwiesen (Bärenklau, Löwenzahn, Weiß- und Rotklee, Spitzwegerich, Kriechender Hahnenfuß) auf. Nach Norden, Osten und Westen schließt die Ortslage Riesweiler an das Plangebiet an. Im Norden verläuft zusätzlich ein linearer Grasweg, der das Plangebiet in dieser Richtung begrenzt. Der südliche Teil der Planfläche ist als Ausgleichsfläche der Abrundungssatzung „Im An der Schulstraße“ festgesetzt, auf der Feldgehölze entwickelt werden sollen. Diese bestehen zwar noch nicht, müssen aber dennoch bei der Biotopbewertung berücksichtigt werden. Weiterhin befindet sich im südöstlichen Eckbereich eine etwa 60 m² größe überschneidung mit dem Biotopkomplex „Strukturreiches Grünland südlich Riesweiler“. Genauer befindet sich hier eine Strauchhecke. Weiterhin grenzen im Süden Gartenanlagen angrenzender Grundstücke an das Plangebiet an. Die restlichen vorhandenen Biotoptypen sind nur von geringem ökologischem Wert und ohne größere Bedeutung für den Biotopverbund. Wirkungsprognose: Es ist innerhalb der Grenzen der geplanten Baugrundstücke, mit einem vollständigen Verlust der bestehenden Biotope zu rechnen. Kompensationsmaßnahmen: Dem Planzustand der Grundstücke ist ebenfalls eine ökologische Wertigkeit zuzurechnen. Gemäß der Grundflächenzahl von 0,4 (zzgl. max. 25 % Überschreitung gem. BauNVO) sind min. 50 % der jeweiligen Baugrundstücke gärtnerisch zu gestalten und zu pflegen. Das kann Wiesen und Rasenflächen, Stauden- und Kräuterbeete sowie Hecken, Zier- und Obstgehölze umfassen. Dementsprechend werden mindestens 50 % der auszuweisenden Grundstücksfläche allgemein dem Biotoptyp „Garten“ zugewiesen, dem eine mittlere Wertigkeit eingeräumt wird. Die Aufstellung der Biotopwertigkeiten vor und nach dem Eingriff sind in der Tabelle unter Kapitel 5.1 zu finden. Im Ergebnis zeigt sich, dass den Biotopen nach Umsetzung des Plangebietes eine höhere Wertigkeit zugeordnet wird als den Biotopen im Voreingriffszustand. Das beruht in erster Linie auf der geringen Wertigkeit des vorliegenden Intensivackers, während Hausgärten potenziell mehr Strukturreichtum und Vielfalt und damit auch eine höhere Wertigkeit unterstellt werden können. Die Beeinträchtigung der vorhandenen Biotope ist damit als ausgeglichen anzusehen. Seite 10
4.8 Fauna Bestand: Es wurden keine systematischen Kartierungen der Fauna innerhalb des Untersuchungsgebietes vorgenommen. Bei den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Arten handelt es sich lediglich um Zufallsbeobachtungen, die während der Ortsbegehung im Dezember 2020 im Gebiet erfasst werden konnten. Deutscher Name Wissenschaftlicher Schutzstatus RL RLP RL D Name Rabenkrähe Corvus corone besonders * - ungefährdet * - ungefährdet geschützt Ringeltaube Columba palumbus besonders * - ungefährdet * - ungefährdet geschützt Amsel turdus merula besonders * - ungefährdet * - ungefährdet geschützt Faunistische Zufallsfunde innerhalb des Untersuchungsgebietes Eine Einschätzung zum Vorkommen weiterer geschützter Arten wurde auf Grundlage der vorliegenden Habitatstrukturen innerhalb des betroffenen Plangebietes vorgenommen. Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus einer monotonen Wiesenfläche, die im Osten ein kleineres Gebüsch aufweist. Aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen durch Lärm und Bewegungsunruhe im Siedlungsbereich sowie der Arten- und Strukturarmut der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen weist das Plangebiet nur eine eingeschränkte Habitatfunktion für geschützte Arten auf. Das ortsnahe Plangebiet wird beim Vorhandensein störungsärmeren Offenlandes wohl kaum von Offenlandbrütern und nur in geringem Maße von Nahrungsgästen genutzt. Auf der Grundlage der vorhandenen Biotopstrukturen wurde die potentielle Eignung des Plangebietes für geschützte Arten überprüft. Aufgrund der Vorbelastungen durch die Ortslage ist das Artenspektrum des Untersuchungsgebietes eingeschränkt. Bei den heimischen Brutvögel handelt es sich überwiegend um Arten der heimischen Siedlungsräume und Kulturlandschaften. Allen diesen Arten ist eine gewisse Toleranz gegenüber anthropogener Prägung der Landschaft gegeben. Die direkte Nähe des Plangebietes zu bestehenden Wohngebieten legt nahe, dass das Plangebiet in erster Linie von störungstoleranten und regelmäßig im Umfeld des Menschen vorkommenden Arten genutzt wird. Wirkungsprognose: Für die vorkommenden Arten kann angenommen werden, dass die Ausweisung des Baugebiets und die damit verbundene Erschließung des Geländes keine nachhaltigen Verdrängungseffekte ausübt. Vielmehr bedeutet die Ausweitung des Ortsbereichs eine Erweiterung des nutzbaren Lebensraums. Die Umgestaltung des Plangebietes bedeutet eher eine Aufwertung. Selbst strukturarm gestaltete Hausgärten bieten in der Regel eine höhere Artenvielfalt an Obst- oder Ziergehölzen und Stauden als eine Seite 11
einheitlich bewirtschaftete Wiesenfläche. Damit geht eine höhere Strukturvielfalt sowie eine Erhöhung des Insektenaufkommens und auch der Nahrungsverfügbarkeit für Vögel einher. Zudem bieten derart gestaltete Hausgärten nicht nur eine erhöhte Nahrungsgrundlage, sondern mit Gehölzen, Dächern, Gartenhäusern und Holzunterständen auch mehr Ruheplätze, Singwarten und Verstecke an. Auch Nistmöglichkeiten für Freibrüter in Sichtschutzhecken oder für Nischenbrüter an Gebäuden oder Unterständen stehen hier zur Verfügung, die in der bestehenden Agrarlandschaft nicht vorliegen. Kompensationsmaßnahmen: Die Umwandlung des Plangebietes von der bestehenden Wiesenfläche zum vorgesehenen Baugebiet bedeutet für die meisten Arten eine Verbesserung. Fast alle Artengruppen profitieren von der Strukturanreicherung und der anzunehmenden Schaffung eines breiteren Angebots an Blühpflanzen als es die bestehende Agrarlandschaft bietet. Mögliche Gehölzrückschnitte für die Verlegung der Ablaufleitung der Regenrückhaltung sind nur außerhalb der Vogelbrutzeit zulässig. Nach Ende der Kanalbaumaßnahme stellen sich durch natürliche Sukzession die für den Standort typischen Tiergesellschaften wieder ein. Damit ist die Beeinträchtigung ausgeglichen. 4.9 Artenschutzrechtliche Stellungnahme In der Eingriffsregelung sind gem. § 44 BNatSchG in Verb. mit § 15 BNatSchG streng und besonders geschützte Arten im Sinne der FFH-Richtlinie - Anhang IV (streng geschützte Arten) und alle europäischen Vogelarten (gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie) in besonderem Maße zu berücksichtigen. Unter Anwendung der Relevanztabelle des LBM Rheinland-Pfalz (2008), die eine Liste geschützter Arten in der TK 6108 enthält, wurde jedoch anhand der vorhandenen Biotopstrukturen die potentielle Eignung des Plangebietes für die genannten geschützte Arten überprüft. Aufgrund der Vorbelastungen durch die Ortslage ist das Artenspektrum des Plangebietes eingeschränkt. Im Rahmen einer Begehung wurden kein Vorkommen geschützter Arten oder Hinweise auf ein potentielles Vorkommen geschützter Arten vorgefunden. Damit ist nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen nach den §§ 44 und 45 BNatSchG zu rechnen. 4.10 Orts- und Landschaftsbild, Erholung Bestand: Das Plangebiet liegt in der östlichen Randlage der Gemeinde Riesweiler und wird an drei Seiten von der Ortslage umschlossen. Lediglich südlich und südöstlich kann von angrenzenden Wirtschaftswegen und dem Brühlbachtal aus in die Fläche eingesehen werden. Wobei die Einsicht hier durch Gebüschstrukturen, welche dem Plangebiet vorliegen, stark eingeschränkt ist. Wirkungsprognose: Das Baugebiet „An der Schulstraße schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage an. Dadurch ist es gut mit der Ortslage verbunden und es kommt zu keiner Zersiedelung charakteristischer Flächen des Seite 12
Durch die geplante Nutzung als Wohngebiet ist von einer geringen Wirkung auf das Landschaftsbild und das Erholungspotential des Landschaftsraumes auszugehen. Kompensationsmaßnahmen: Die bereits vorhandenen Heckenstrukturen in der Umgebung sorgen für eine gute Einbringung des Plangebietes in die Natur und Umgebung. Der Charakter des Ortsgemeindegebietes im Allgemeinen und im direkten Umfeld bleibt erhalten. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. 4.11 Menschen, Gesundheit und Bevölkerung Bestand: Die Region Riesweiler zählt gem. LEP IV zu den ländlichen Räumen mit disperser Siedlungsstruktur. Das Plangebiet schließt sich zu drei Seiten an die bestehende Bebauung der Ortsgemeinde Riesweiler an. Im Süden grenzen Gärten an die Flächen an. Es bestehen aktuell keine besonderen Beeinträchtigungen durch Verkehrsemissionen oder -lärm. Im Westen des Plangebietes verläuft in ca. 520 m Entfernung die L 162. Negative Auswirkungen auf das Plangebiet sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten (sh. Begründung zum Bebauungsplan „Lärmimmissionen aus Kraftfahrzeugverkehr“). Wirkungsprognose: Durch die Ausweisung eines Wohngebietes fügt sich der Geltungsbereich „An der Schulstraße“ konfliktfrei an den Bestand an. Mit störenden Emissionen ist nicht zu rechnen. Kompensationsmaßnahmen: Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. 4.12 Kultur und Sachgüter Kultur- und Sachgüter sind nach aktuellem Stand durch Änderungen des Bebauungsplanes nicht betroffen. Sollte im Rahmen von Baumaßnahmen der Verdacht auf archäologische Funde auftreten, sind die zuständigen Denkmalpflegebehörden einzuschalten. 4.13 Wechselwirkungen und Summationswirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Zusätzliche erhebliche Eingriffe durch Wechsel- oder Summationswirkungen sind nicht zu erwarten. Seite 13
5 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 5.1 Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Biotope Bestandsplan Biotoptypen, Geltungsbereich 1 (ohne Maßstab) Den betroffenen Biotopen sowie den voraussichtlich auf den Flächen nach Ausweisung des Plangebietes wird eine bestimmte Wertigkeit zugeordnet. Gemäß dieser Wertigkeit werden die Flächen mit einem Verrechnungsfaktor multipliziert, um daraus den Flächenwert zu erhalten. Die Verrechnungsfaktoren sind 0 für sehr geringwertige Biotope, 0,25 für geringwertige Biotope, 0,50 für mittelwertige Biotope und 0,75 für hochwertige Biotope und 1 für sehr hochwertige Biotope. Der nach Verrechnung erhaltene Flächenwert bildet damit den tatsächlichen Wert eines Biotops ab. Zur Bilanzierung eines möglichen Ausgleichsbedarfs für die Eingriffe in Biotope wird nachfolgend der Flächenwert der Biotope im Voreingriffszustand summiert und den Flächenwerten der Biotope nach Umsetzung des Plangebietes gegenübergestellt. Seite 14
Code Name des Biotops Fläche Wertigkeit Flächenwert [m²] Ve rrechnung [m²] s -fa ktor Bestand vor Eingriff: EA Intensiv genutzte Wiese 9.609 0,25 2.402 BA0 Feldgehölze 513 0,5 257 BD2 Strauchhecke, ebenerdig 181 0,75 136 VA0 Straße, Fuß- und Wirtschaftsweg 338 0 0 AJ0 Fichtenwald 15.000 0,25 3.750 Gesamt 25.641 6.545 Planung nach Eingriff: HJ0 Garten (bei GRZ 0,4 zzgl. 25 % Überschreitung) 4.609 0,5 2.305 AA1 Struktur- und artenreicher Mischwald 15.000 0,75 11.250 HN1 Gebäude 4.609 0 0 VA0 Straße, Fuß- und Wirtschaftsweg 1.423 0 0 Gesamt 25.641 13.555 Differenz: 0 -7.010 Im Ergebnis zeigt sich, dass den Biotopen nach Umsetzung des Plangebietes ein höherer Flächenwert zugeordnet wird als den Biotopen im Voreingriffszustand. Das beruht in erster Linie auf der geringen Wertigkeit des vorliegenden Intensivackers, während Hausgärten potenziell mehr Strukturreichtum und Vielfalt und damit auch eine höhere Wertigkeit unterstellt werden können. Die Beeinträchtigung der vorhandenen Biotope ist damit als ausgeglichen anzusehen. Seite 15
5.2 Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Bodenfunktion Bestandsplan (ohne Maßstab) Seite 16
Eingriffsplan (ohne Maßstab) Seite 17
Der Ausgleichsbedarf für den Eingriff in die Bodenfunktion wurde mit Hilfe der Tabelle zur „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und deren Kompensation“ der SGD-Nord berechnet. Daraus ergibt sich folgende Gesamtbilanz für das Schutzgut Boden: Seite 18
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6 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich 6.1 Maßnahmen im Plangebiet A1, Baumpflanzung auf privaten Grundstücksflächen Ziel der Maßnahme: Der Eingriff in das Landschaftsbild und das Erholungspotential durch die Anpflanzung von hochstämmigen Laubbäumen auf Grundstücksflächen ausgeglichen. Auch wird damit die Bedeutung des Plangebietes für das Arten- und Biotopschutzpotential verbessert. Textvorschlag für die textliche Festsetzungen: A1, Baumpflanzung auf privaten Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB): Je privater Grundstücksfläche sind mindestens 3 Stück Obstbaumhochstämme oder sonst. Laubgehölze zu pflanzen, wovon mindestens ein Baum im Vorgarten zu pflanzen ist (sh. Pflanzliste Bäume). Auf den rückwärtigen, zur freien Flur orientierten Grundstücksflächen, dürfen keine Nadelgehölze angepflanzt werden. A2, Unzulässigkeit von Steingärten, Versiegelung der Grundstücksfläche, Umgang mit Boden Ziel der Maßnahme: Um die Eignung der Hausgärten als Teilhabitate zu gewährleisten, sind vegetationsfreie Steingärten nur teilweise zugelassen. Die reduzierte Zulässigkeit von vegetationsfreien Steingärten ist unabdingbar, um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG wirksam ausschließen zu können, und wird daher verbindlich festgesetzt. Die vegetationsfreien Steingärten sind aufgrund von Artenschutz- und Klimaneutralen Aspekten zu berücksichtigen. Hierdurch wird dem Artenschutz und insbesondere dem Schutz von gehölzbrütenden Vögeln während der Brut- und Nistzeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Rechnung getragen. Nach dem Abschieben der Grasnarbe ist der Oberboden getrennt zu lagern und für landwirtschaftliche oder eine gärtnerische Nutzung vorzuhalten. Böschungen sollten immer begrünt werden. Bei einer geringen Böschungsneigung sind in der Regel kostenaufwändige Befestigungen nicht erforderlich. Offene Böden sind während der Baumaßnahme vor Verschmutzung und Erosion zu schützen. Textvorschlag für die textliche Festsetzungen: A2, Unzulässigkeit von Steingärten, Versiegelung der Grundstücksfläche, Umgang mit Boden (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB): Das Anlegen von Steingärten innerhalb der Vorgartenflächen ist nur bis zu 25 % der Vorgartenfläche zulässig. Eine weitere Versiegelung der Vorgärten ist nur im Umfang der zur Erreichung der Garagen notwendigen Zufahrten und der Hauszugänge zulässig. Stellplätze sind mit ausschließlich mit wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als unversiegelte Grünflächen zu gestalten. Nach dem Abschieben der Grasnarbe ist der Oberboden getrennt zu lagern und für landwirtschaftliche oder eine gärtnerische Nutzung vorzuhalten. Böschungen sollten immer begrünt werden. Bei einer geringen Böschungsneigung sind in der Regel kostenaufwändige Befestigungen nicht erforderlich. Offene Böden sind während der Baumaßnahme vor Verschmutzung und Erosion zu schützen. Seite 21
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