VERDACHT AUF STEUERHINTERZIEHUNG - Holiday Express
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Confidential eMail-Info for the Top-Management # 27 – 14.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at VERDACHT AUF STEUERHINTERZIEHUNG Gegen die US-amerikanische BOOKING HOLDINGS, Betreiber der Website BOOKING.COM, wird in Italien wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt. Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen soll zwischen den Jahren 2013 und 2019 rund 150 Millionen Euro an Mehrwertsteuer nicht abgeführt haben! Laut Ermittlern der Guardia di Finanza habe man 2018 bei Routinekontrollen im Raum Genua festgestellt, dass Booking Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wurden. Booking wendete dafür das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren an, womit in Italien keine MWST deklariert bzw. abgeführt wurde. Der Konzern hat „volle Kooperation mit den Behörden“ zugesichert. Auch am Hauptsitz in den Niederlanden gibt es Probleme. Da geriet Booking wegen seiner Vorstandsgehälter in die negativen Schlagzeilen. So wurden beispielsweise Booking-Chef Glenn Fogel 2020 mit 7,1 Millionen und Finanzchef David Goulden mit 24 Millionen Dollar entlohnt. Anfang Juni teilte der Konzern mit, dass er 110 Millionen Dollar staatliche Corona-Beihilfen zurückzahlen werde. (Quellen: cri/dpa/rts, ntv, M.EX.-Recherche) FINANZIERUNG HEIMISCHER FLUGHÄFEN GESICHERT Die Corona-Pandemie hat logischerweise auch die Betreibergesellschafen der österreichischen Flughäfen wirtschaftlich schwer getroffen. Mit neu ausgearbeiteten Flughafenentgelte- und Luftfahrtgesetz steuerte die Bundesregierung gegen, da sonst durch den Einbruch des Flugverkehrs die gesetzlich zulässigen Gebühren der Flughäfen in den Keller rasseln würden. Mit den neuen Gesetzen werde außerdem sichergestellt, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen künftig keine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz benötige. MAGNUS BRUNNER, Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FLUGHAFEN SALZBURG-Geschäftsführerin BETTINA GANGHOFER, zugleich Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen: „Die Finanzierung der österreichischen Flughäfen ist gesichert. Mit diesen Novellen verhindern wir den Absturz der Flughafenentgelte. Ohne Gesetzesänderung würden beispielsweise die Entgelte für den Flughafen Salzburg bis 2026 um rund 40 Prozent sinken. Wir haben für den Flughafen Salzburg somit rund 35 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre gesichert." Ganghofer: „Die vergangenen 15 Monaten, geprägt von Flugverboten, Reisebeschränkungen und Lockdowns. Der Sommer ist gut angelaufen. Die Auslastungs- und Buchungszahlen steigen. Der Restart der Fliegerei wurde durch verschiedenste Rahmenbedingungen ermöglicht, die wichtigsten waren das Sinken der Inzidenzen, der Impffortschritt und begleitende Maßnahmen wie die Einführung des Grünen Passes und die Erweiterung der sogenannte Anlage A in der geltenden Einreiseverordnung um zusätzliche Länder.“ Die Flughafen-Geschäftsführerin drängt auf weitere Öffnungsschritte, vor allem auf Anpassungen der Einreiseverordnung: „Damit Österreichs Flughäfen ihre Mitarbeiter in Beschäftigung halten konnten, waren die Kurzarbeitsprogramme der Bundesregierung unverzichtbar. Ohne diese hätten wir die vergangenen Monate nicht schaffen können. Der Flughafen Salzburg wird voraussichtlich noch bis Ende des Jahres die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.“ www.europaeische.at/meine-urlauberia 1
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 27 – 14.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at INSOLVENZSCHUTZ NEU AUFGESETZT Deutschlands Bundestag hat den neuen Reisesicherungsfonds auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt die Absicherung der Zahlungen von Kunden und deren Rückholung nach Deutschland, falls Reiseveranstalter in Insolvenz geraten. Mit dem Fonds soll auch verhindert werden, dass der Staat bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern einspringen muss. Wie der Bankrott von THOMAS COOK zeigte, reicht die Haftungsbegrenzung von Versicherungen auf 110 Millionen Euro nicht aus. NORBERT FIEBIG, Präsident des DEUTSCHEN REISEVERBANDES (DRV): „Der Verbraucherschutz der Kunden ist nun umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft haben jetzt Planungssicherheit. Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet allerdings eine massive wirtschaft- liche Herausforderung. Auch wenn die Reiselust sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die Reisewirtschaft nach wie vor sehr stark durch die Corona-Krise getroffen. Dies berücksichtigt das Gesetz an einigen Stellen. Die Pauschalreise wird für die Kunden jetzt noch ein Stück verbraucherfreundlicher und sicherer.“ Individuelle Absicherung auf fünf Prozent Deutschlands Bundestag hat die individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes beschlossen. Die Absicherung kann über Versicherung oder Bankbürgschaft erfolgen. Gleichzeitig wurde im verabschiedeten Gesetz die Aufbauphase des Fonds um ein Jahr bis 2027 verlängert. Während der Kapitalaufbauphase unterstützt der Bund den Fonds mit einer Kreditlinie, um die Leistungsfähigkeit der Absicherung von Beginn an sicherzustellen. Die Höhe des geplanten Entgelts, das die Reiseveranstalter zum Aufbau des Kapitalstocks entrichten, bleibt bei einem Prozent des Reisepreises. Opt-out-Grenze: Auf zehn Millionen Euro erhöht Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. Ursprünglich war die Opt-out-Grenze bei drei Millionen Euro geplant. Neu eingeführt: Zwischenstufe Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gilt eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro. Damit müssen beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. Fiebig. „Wir gehen davon aus, dass sich das geringe individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der Versicherungsprämien widerspiegeln wird.“ www.europaeische.at/meine-urlauberia 2
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 27 – 14.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at Klarstellung Die Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen wurde erfüllt. Eine Insolvenzabsicherung ist nach wie vor nur dann erforderlich, wenn das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden entgegennimmt. Reisesicherungsfonds: Ab 1. Juli in Kraft Das Gesetz tritt mit 1. Juli in Kraft. Operativ soll der Fonds die Absicherung ab 1. November übernehmen. Zu einer Reihe von Details werde die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung erlassen, heißt es. In dieser werde auch geregelt, wie das vom Bundesjustizministerium gesteuerte Erlaubnisverfahren ablaufen wird, das Anfang Juli starten soll. Der DRV wird gemeinsam mit den Verbänden asr, RDA und VIR die Erlaubnis beantragen, den Fonds zu betreiben. Dazu haben die vier Verbände bereits eine GmbH gegründet, die diese Aufgaben künftig übernehmen kann. INTERNATIONALE KOOP SINGAPORE AIRLINES und TUI haben mit 14. Juni 2021 einen Vertrag über eine internationale Zusammenarbeit unterzeichnet. Die beiden Unternehmen werden in 14 europäischen Märkten verstärkt kooperieren. Damit hat TUI Zugriff auf die vorteilhaftesten Angebote von Singapore Airlines. Die Implementierung einer NDC-Schnittstelle in das neue zentrale Plattformsystem der TUI macht dies technisch möglich. OLAF PETERSENN, Director Global Flight Marketplace TUI Group: „Damit stellen wir sicher, unseren Kunden in allen Märkten künftig sowohl für Pauschalurlaube als auch für unser Flug- Consolidator-Geschäft, immer sehr attraktive Angebote machen zu können.“ SCHRITTWEISE ÖFFNUNG AB 15. JULI 2021 MAURITIUS öffnet sich ab 15. Juli 2021 schrittweise wieder für internationale Reisende. Phase 1: Vollständig geimpfte (ausgenommen unter 18-jährige) Reisende können vom 15. Juli bis 30. September 2021 einen Resorturlaub unter gewissen Auflagen (z. B. Inselexkursionen) verbringen. Ein fünf bis sieben Tage vor der Abreise durchgeführter negativer PCR-Test ist erforderlich. Zusätzlich werden PCR-Tests für alle Besucher bei der Ankunft am Flughafen in Mauritius sowie an Tag 7 und Tag 14 ihres Urlaubs am Urlaubsort durchgeführt. Eine Liste der genehmigten „Covid-19 safe“-Resorts ist ab 20. Juni 2021 unter www.mauritiusnow.com verfügbar. Phase 2: Ab 1. Oktober 2021 wird geimpften Reisenden bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde, die Einreise ohne Einschränkungen gestattet. Nicht geimpfte Reisende: Sie unterliegen bis auf Weiteres einer 14-tägigen Hotelzimmerquarantäne. Details zu den Einreisebestimmungen und Sicherheitsprotokollen unter www.mauritiusnow.com. www.europaeische.at/meine-urlauberia 3
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Confidential eMail-Info for the Top-Management # 27 – 14.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at TERMINAVISO Comeback nach Corona: Wie kann der Tourismus den Weg aus der Krise schaffen? In der neuen Ausgabe von „Politik am Ring“ am 21. Juni 2021 um 21.00 Uhr diskutieren live in der Mediathek der Parlamentshomepage die Vertreter der fünf Parlamentsfraktionen zum Thema: „Comeback nach Corona: Wie kann der Tourismus den Weg aus der Krise schaffen?“ Österreichs Tourismusbranche hat massiv unter der Corona-Krise gelitten. Nach einem Totalausfall des Wintergeschäfts hofft der Fremdenverkehr jetzt auf ein Comeback. Die Mehrheit der Betriebe hat - auch durch Hilfspakete - zwar wirtschaftlich überlebt, doch die aktuellen Herausforderungen bleiben gewaltig. Denn nach mehr als einem Jahr Pandemie fehlen qualifizierte Arbeitskräfte ebenso wie klare Regeln für Reisende. Hinzu kommen das Fehlen wichtiger Märkte wie Asien oder Amerika und die Verunsicherung bei vielen potenziellen Gästen. Wie kann Österreichs Tourismus trotzdem das Comeback nach der Corona-Krise schaffen? Es diskutieren: Melanie Erasim (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS), Gerald Hauser (FPÖ), Barbara Neßler (Grüne), Gabriel Obernosterer (ÖVP); Experten: Norbert Kettner (WienTourismus), Sonja Wimmer (Hotel Harmonie/Wien) Moderation: Gerald Groß Die Sendung wird ab 21:00 Uhr aus dem Dachfoyer der Wiener Hofburg übertragen und ist unter www.parlament.gv.at/POLITIKAMRING live zu sehen. Sie ist nach der Aufzeichnung dauerhaft in der Mediathek auf der Parlamentshomepage abrufbar. „GOLDEN KEY" UNTER DER MATRATZE Die europäische Hostelgruppe a&o Hostel (https://www.aohostels.com/at/) hat eine Marketingaktion in ihren aktuell 40 Betrieben in 26 Ländern gestartet. Von Mitte Juni bis Jahresende liegt in irgendeinem Zimmer unter einer Matratze ein „Golden Key“ versteckt. Wer diesen Schlüssel findet, übernachtet bis zum Jahresende gratis in einem Haus nach Wahl, egal ob Einzel-, Doppel-, Familien- oder Mehrbettzimmer, egal ob unter der Woche oder am Wochenende. Mit dem Golden Key kann der Besitzer bis Ende 2021 jederzeit ein Gratiszimmer buchen - und sogar, je nach Zimmertyp, weitere Gäste mitbringen. Das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen expandiert stetig. Ab Juli geht das a&o Edinburgh in Schottlands Hauptstadt in Betrieb. Ihr Otto Komarek Herausgeber o.komarek@travelexpress.at www.travelexpress.at www.holiday-express.at www.europaeische.at/meine-urlauberia 7
Confidential eMail-Info for the Top-Management # 27 – 14.06.2021 Published by O.K. Verlag GmbH, A-1130 Wien, Jagdschlossgasse 93 T.: +43-1-470 75 91 redaktion@travelexpress.at • www.travelexpress.at MANAGEMENT EXPRESS© - seit 1996 d e r Nachrichtendienst für Spitzenmanager IMPRESSUM Grundsätzliche Anmerkungen: Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form in Ausführung des Art. 7 B-VG auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Mit (+) oder „Advertorial“ gezeichnete Beiträge sind kostenpflichtige Werbeeinschaltungen. MANAGEMENT EXPRESS© ist ein vertraulicher eMail-Informationsdienst für Spitzenmanager der Reisebranche, erscheint aperiodisch, je nach Nachrichtenanfall, zumindest jedoch 40 mal jährlich • Copyright O. K. Verlag GmbH bzw. - sofern angeführt - beim jeweiligen Verfasser bzw. Aussender • Die Inhalte dienen ausschließlich der Information der Abonnenten. Die Verwendung auf einer nicht durch den Verlag autorisierten Homepage ist untersagt, ebenso die Weitergabe an Dritte, (ausgenommen als Abonnenten registrierte Empfänger) • MANAGEMENT EXPRESS© ist nur im Jahresabonnement zu beziehen. Über die Bezugsqualifikation entscheidet der Verlag • ABO-PREIS für das Kalenderjahr 2021: Euro 230,- zzgl. 10 % MWST. • Bei Abo- Bezug während des Jahres Verrechnung nach Monats-Zwölftel • Zum Primärabo können weitere vier eMail-Empfänger im selben Unternehmen (= Rechtskörper) benannt werden • ABO-KÜNDIGUNG schriftlich bis spätestens 30. 11. zum Jahresende, andernfalls verlängert sich das Abo automatisch um ein Kalenderjahr • Angaben nach bestem Wissen ohne Gewähr • (freiberufliche) Korrespondenten, Nachrichten- und Pressedienste: Karl Anfuhr (KA), Kurt Hofmann (KH), Sylvie Komarek (SK), Marion Minarik (MM), Renate Tremenjak (RT), APA (apa), AFP (af), dpa (dpa), reuters (reu), vwd (vwd), dj (dow jones), Pressedienst WKO, Pressetext Austria/Deutschland/Schweiz (pte), Landespressedienste der österr. Landesregierungen (LPD), Ycks&Tsett • Im O.K.Verlag erscheinen u.a. das Fachmagazin TRAVEL EXPRESS©, das Konsumentenmagazin HOLIDAY EXPRESS© mit dem regelmäßigen Themenschwerpunkt WOHLFÜHLEN© (Reportagen über/für Körper, Geist und Seele) sowie TELEFON EXPRESS© - der Original Factfinder der österreichischen Reisebranche. MEDIADATEN zum Download unter www.travelexpress.at oder auf Anforderung unter marketing@travelexpress.at • Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Für unverlangt eingesandte Manuskripte/Fotos etc. keine Haftung • O.K.Verlag im Internet: http://www.travelexpress.at und http://www.holiday-express.at Information zum Datenschutz: Im Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehung mit der O.K. VERLAG GmbH (kurz O.K. Verlag), 1130 Wien, Jagdschlossgasse 93, verarbeitet der O.K.Verlag Ihren Namen, Ihre geschäftlichen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) sowie die geschäftliche Korrespondenz mit Ihnen (Ihre Daten) für Zwecke von Presseberichten. Ihre Daten werden grundsätzlich für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus nur im Rahmen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, etc.). Sie haben das Recht Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und Übertragung der von Ihnen bekannt gegebenen Daten zu verlangen, die Daten berichtigen und löschen zu lassen, die Datenverarbeitung einzuschränken sowie der Datenverarbeitung zu widersprechen. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Ansinnen an leserservice@travelexpress.at. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, bei Bedenken gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen. www.europaeische.at/meine-urlauberia 8
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