Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...

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Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Vergleich der Vorsorgepläne
der SLI®-Gesellschaften
Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019
Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Vergleich der
Vorsorgepläne der
SLI®-Gesellschaften
Benchmarking der
Pensionskassenleistungen 2019

Inhalt
Editorial......................................................................................................................................................................4

SLI®-Gesellschaften..................................................................................................................................6

Teil A: Gestaltungsmerkmale der Vorsorgepläne mit Vergleich
         der Beiträge und Parameter zu früheren Studien..............................7

Teil B: Quantitative Auswertung der Leistungen und Beiträge..........13

Teil C: Handlungsüberlegungen...............................................................................................22

Teil D: Schlussbemerkungen....................................................................................................... 23

                                                     SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019                                                                 3
Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Editorial

     Liebe Leserinnen und Leser,
     während die politischen Diskussionen, wie den Heraus-     insbesondere im Sammelstiftungsbereich) beobach-
     forderungen der Altersvorsorge am besten beizukom-        tet werden kann, wo die laufenden Reduktionen der
     men ist, weiterhin andauern, hat das Zinsumfeld neue,     Umwandlungssätze oft als einseitige Vollzugsmeldung
     leider negative Rekordstände erreicht. Die Pensionskas-   ohne flankierende Massnahmen kommuniziert werden.
     sen haben sich diesen Realitäten zu stellen und zusam-    Gemeinsame Bemühungen der Firmen mit ihren Pen-
     men mit den angeschlossenen Plansponsoren laufend         sionskassen scheinen hier für die Versicherten einen
     neue Lösungsansätze zu entwickeln. Spielraum für ganz     echten Mehrwert zu generieren. Aus Sicht der Firmen
     grosse Ausweichmanöver existiert zunehmend weniger.       lässt sich dabei aber auch die Frage stellen, ob höhere
     Dies widerspiegelt sich auch in den Ergebnissen der       Sparbeiträge (speziell in jüngeren Jahren) die optimale
     vorliegenden Studie.                                      Entlöhnungskomponente für die durchaus stellenwech-
                                                               selwillige Generation der Millenials ist.
     Obwohl z. B. die Umwandlungssätze einen langen,
     steinigen Weg abwärts hinter sich haben, sind die         Hervorzuheben ist auch, dass auch der Trend, zusätzlich
     jüngsten Reduktionen im Zinsumfeld noch nicht mitbe-      zu den Umwandlungssatzreduktionen die Rentenoption
     rücksichtigt. Entsprechend kann an dieser Front noch      zur Risikoreduktion weiter einzuschränken, unvermindert
     keine Entwarnung gegeben werden. Die Umverteilung         anhält. So haben insbesondere in den letzten 2 Jahren
     von Aktiven zu Rentnern findet unverändert statt. Trotz   seit Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Be-
     aller Bemühungen diesbezüglich sind die Marktzin-         stimmungen weitere SLI®-Firmen einen sogenannten
     sen weiterhin ca. 0.5 Prozent tiefer als die impliziten   1e-Vorsorgeplan eingeführt. Dieser Trend dürfte eben-
     technischen Zinssätze, die den Umwandlungssätzen          falls weiter anhalten.
     zugrunde liegen.
                                                               Abgesehen von vielen Gemeinsamkeiten zeigen sich in
     Der Trend innerhalb der in der vorliegenden Studie ab-    dieser Studie jedoch weiterhin erhebliche Leistungsun-
     gebildeten Unternehmen des Swiss Leader Index (SLI®)      terschiede zwischen den einzelnen Pensionskassen. Die
     stimmt dabei grundsätzlich mit der von uns wahrge-        Altersleistungen einer Pensionskasse können weiterhin
     nommenen Entwicklung des Gesamtmarktes überein.           mehr als doppelt so hoch sein wie diejenigen einer an-
     Jedoch haben sich z. B. die Arbeitgebersparbeiträge       deren. Diese deutliche Differenzierung ist auf eine Reihe
     in den letzten 6 Jahren weiter erhöht. Teilweise durch    von Unterschieden zurückzuführen, die in der Studie im
     eine Umschichtung von Risikobeiträgen in Sparbeiträge,    Detail betrachtet werden.
     teilweise durch eine effektive Erhöhung der Gesamtbei-
     träge. Dies zeigt, dass die Firmen gemeinsam mit ihren
     Pensionskassen durchaus bereit sind, einer Erosion des
     Leistungsniveaus entgegenzuwirken. Es ist ihnen ein
     Anliegen, ihren Mitarbeitenden auch nach der Pensio-
     nierung ein angemessenes Einkommen zu sichern.
     Solche Kompensationen über Zusatzbeiträge erfolgen
     oftmals im Gegensatz zu dem, was im Markt (und dabei

4   willistowerswatson.ch
Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Editorial

Die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven
Versicherten schwankte in den letzten Jahren be-
trächtlich, in Abhängigkeit insbesondere von den
Entwicklungen an den Aktienmärkten. Konnten
z. B. in 2017 nach guter Marktentwicklung deut-
lich positive Verzinsungen gewährt werden, war
dies den meisten Pensionskassen in 2018 infolge
schlechteren Börsenganges nicht mehr möglich.
Insgesamt zeigt sich in den letzten 5 Jahren eine
erfreulich hohe durchschnittliche Verzinsung der
Altersguthaben, die auch deutlich über der BVG-
Mindestverzinsung liegt. Es darf angesichts der
Negativzinsen und der auch sonst reduzierten Ren-
diteerwartungen an den Anlagemärkten bezweifelt
werden, dass diese Entwicklung in den kommenden
Jahren so anhalten kann. Die Vermutung liegt nahe,
dass sich die Verzinsung im Durchschnitt leider
stark dem politisch gestützten BVG-Mindestzins-
satz annähern wird.

Viel Spass bei der Lektüre!

Stephan Wildner
Director of Retirement
Services Switzerland

                                                     SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   5
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SLI®-Gesellschaften

     SMI® und SLI® im Überblick
     Der SMI® und der SLI® setzen sich aus den 20 bzw. 30
     grössten Unternehmen zusammen, die an der Schweizer
     Börse notiert sind. Die Zusammensetzung wird regel-
     mässig überprüft und kann sich deshalb im Laufe der
     Zeit ändern. Wir haben in der Analyse diejenigen Unter-
     nehmen berücksichtigt, die Anfang 2019 in den Indizes
     zusammengefasst waren.

     Der SMI® umfasst folgende Unternehmen:                    Zusätzlich gehören folgende Unternehmen
     ƒ ABB
                                                               dem SLI® an:
     ƒ Adecco                                                  ƒ AMS
     ƒ Credit Suisse                                           ƒ Clariant
     ƒ Geberit                                                 ƒ Dufry
     ƒ Givaudan                                                ƒ Kühne + Nagel
     ƒ Holcim                                                  ƒ Logitech
     ƒ Julius Bär                                              ƒ Partners Group
     ƒ Lonza                                                   ƒ Schindler
     ƒ Nestlé                                                  ƒ Sonova
     ƒ Novartis                                                ƒ Temenos
     ƒ Richemont                                               ƒ Vifor
     ƒ Roche                                                   Insgesamt 22 der 30 SLI®-Unternehmen sind in der
     ƒ SGS                                                     Studie eingeschlossen.
     ƒ SIKA
     ƒ Swatch Group
     ƒ Swiss Life
     ƒ Swiss Re
     ƒ Swisscom
     ƒ UBS
     ƒ Zurich

6   willistowerswatson.ch
Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
Teil A:
Gestaltungsmerkmale der
Vorsorgepläne mit Vergleich
der Beiträge und Parameter
zu früheren Studien

                              SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   7
Teil A

Prinzipiell lassen sich die in der Schweiz anzutreffenden                                       Abb. 1: Planart und Rentenoption
Vorsorgepläne weiterhin in 2 Hauptkategorien unterteilen:                                       100.0 %
Bei den einen Vorsorgeplänen wird die Altersrente nach
einer Formel berechnet, die sich gewöhnlich auf das letzte                                        80.0 %
Gehalt des Mitarbeiters und die Anzahl Dienstjahre bezieht
(Leistungsprimatspläne). Bei den anderen Vorsorgeplänen                                           60.0 %
hängen die Altersleistungen von der Höhe des Altersgut-
habens bei Pensionierung ab (Beitragsprimatspläne 1). Da                                          40.0 %
Leistungsprimatspläne in dieser Studie seit 2017 mangels
Marktrelevanz nicht mehr beobachtet werden, wird im Wei-                                          20.0 %
teren nicht mehr darauf eingegangen. Während diese Pläne
jedoch immer eine vollständige Rentenoption bei Pensio-                                            0.0 %
nierung boten, sieht man bei den Beitragsprimatsplänen                                                                SLI® 2017                          SLI® 2019
zunehmend die Tendenz, die Rentenoption einzuschränken.
                                                                                                           n Beitragsprimatsplan mit voller Rentenoption  
                                                                                                           n Beitragsprimatsplan mit eingeschränkter
Abb. 1 zeigt die Entwicklung in den letzten 2 Jahren für die                                                  Rentenoption
SLI®-Unternehmen zwischen Beitragsprimatsplänen mit                                                        n 1e-Plan
vollständiger gegenüber eingeschränkter Rentenoption.
Bezüglich der Einschränkungsart wird zudem unterschieden,
ob die Einschränkungen im Rahmen des normalen Vorsorge-
planes erfolgen oder auch via eines 1e-Vorsorgeplanes. Die
                                                                                           Bestandteil des versicherten Gehalts
Vorsorgelösungen mancher Firmen sehen sogar beides vor.
                                                                                           Wie erwähnt, werden verschiedene Lohnbestandteile in
                                                                                           den Vorsorgeplänen versichert. Ob variable Vergütun-
Versichertes Gehalt
                                                                                           gen einbezogen werden oder nicht, ist häufig eine Frage
Das versicherte Gehalt wird bei den untersuchten Vorsor-                                   der Firmen-­Philosophie. Für die Pensionskasse macht es
geplänen unterschiedlich bestimmt. Bei einigen Unterneh-                                   prinzipiell wenig Unterschied, auf welchem Lohnsubstrat
men wird nur auf das Grundgehalt abgestellt, während bei                                   die Beiträge erhoben werden, solange sich diese in ihrer
anderen auch variable Vergütungen mit einbezogen werden.                                   Höhe nicht ändern. Einige Unternehmen vertreten die Auf-
Manche Pensionskassen vermindern das versicherbare Ge-                                     fassung, dass variable Lohnbestandteile bei der Ermittlung
halt um einen Abzug zur Koordination mit der AHV, andere                                   des Lebensstandards ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt
nicht. Daher können die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbei-                                 werden müssen. In diesem Fall ergibt es Sinn, wenn für
träge nicht ausschliesslich anhand der reglementarischen                                   einen angemessenen Einkommensersatz nach der Pensio-
Beitragssätze verglichen werden, sondern die Höhe des ver-                                 nierung, im Todes- oder Invaliditätsfall auch die Höhe des
sicherten Gehalts muss zwingend mitberücksichtigt werden.                                  Bonus angerechnet wird. In anderen Unternehmen ist man
                                                                                           der Ansicht, dass leistungs- und gewinnabhängige Ent-
Auch versichern verschiedene teilnehmende Unternehmen                                      gelte naturgemäss schwanken und folglich nicht von den
die einzelnen Lohnbestandteile in verschiedenen Vorsorge-                                  Mitarbeitenden für ihren Lebensstandard eingeplant und
plänen. Zum Beispiel werden bei gewissen Unternehmen                                       versichert werden sollten.
die Grundgehälter in einem Plan und die Bonuszahlungen in
einem anderen Vorsorgeplan versichert. Andere Vorsorge­                                    Aus Abb. 2 geht hervor, dass weiterhin die meisten von der
lösungen limitieren den maximal versicherbaren Lohn im Ba-                                 Studie erfassten Unternehmen die variablen Lohnbestand-
sisplan und versichern die darüber hinausgehenden Lohnteile                                teile in ihren Vorsorgeplänen berücksichtigen. Gegenüber
in einem Zusatzplan (teilweise in Gestalt eines 1e-Planes). In                             der Vorstudie ist das Bild beinahe unverändert.
der vorliegenden Studie wurde diesem Umstand wiederum
Rechnung getragen, indem Mitarbeiterprofile mit unterschied-
lichen Vergütungsarten (und -höhen) für die Projektion der
Altersleistungen berücksichtigt wurden.

1  D iese beitragsorientierten Vorsorgepläne werden auch als «Cash-Balance»-Pläne bezeichnet. Wir werden sie in diesem Bericht «beitragsorientierte Vorsorgepläne»
     oder «Beitragsprimatspläne» nennen

8   willistowerswatson.ch
Teil A

Abb. 2: Bonus ist im versicherten Gehalt enthalten               Abb. 3: Maximale Höhe des Koordinationsabzuges im
(Anzahl Unternehmen in %)                                        Basisplan (Anzahl Unternehmen in %)

100.0 %                                                          100.0 %

80.0 %                                                           80.0 %

60.0 %                                                           60.0 %

40.0 %                                                           40.0 %

20.0 %                                                           20.0 %

  0.0 %                                                            0.0 %
            SLI® 2013   SLI® 2015     SLI® 2017      SLI® 2019               SLI® 2013         SLI® 2015         SLI® 2017         SLI® 2019

          n keiner   n teilweise   n 100 %                                 n keiner   n weniger als 87.5 % der AHV
                                                                           n 87.5 % der AHV   n 100 % der AHV  

Koordinationsabzug                                               Maximal versicherbares Gehalt
Dem sogenannten «Koordinationsabzug» liegt die Idee              Nach schweizerischem Recht ist das versicherbare Gehalt
zugrunde, das versicherbare Gehalt um die bereits im             eines Versicherten auf CHF 853’200 (Jahr 2019) begrenzt.
Rahmen der AHV versicherten Leistungen zu vermindern.            Den Unternehmen steht es jedoch frei, eine niedrigere Ober-
Entsprechend sehen viele Vorsorgepläne bei der Definition        grenze festzulegen. Wie Abb. 4 zeigt, wird die gesetzliche
des versicherten Lohnes einen Abzug vom Gesamtlohn               Grenze für das versicherbare Gehalt jedoch von den meisten
vor. Die Leistungen der AHV hängen von der Lohnhöhe ab,          Unternehmen nur wenig reduziert, wenn überhaupt. Das Bild
sind aber maximal auf CHF 28’440 pro Person (Jahr 2019)          gegenüber der Vorstudie hat sich kaum verändert.
begrenzt. Für die gesetzlichen BVG-Mindestleistungen be-
trägt der Koordinationsabzug 7/8 der maximalen einfachen
AHV-Rente bzw. CHF 24’885 (Jahr 2019). Ein Koordina-
tionsabzug wirkt sich tendenziell am stärksten auf die Leis-         Abb. 4: Maximal versicherbarer Lohn
tungen für die Mitarbeiter der unteren Gehaltsstufen aus.            (Anzahl Unternehmen in %)

                                                                     100.0 %
Wie aus Abb. 3 hervorgeht, variiert die Höhe des Koordina-
tionsabzuges von Unternehmen zu Unternehmen weiter-
                                                                      80.0 %
hin erheblich. Es scheint jedoch eine Tendenz in Richtung
Reduktion des Koordinationsabzuges zu geben. Die Ver-
                                                                      60.0 %
änderungen diesbezüglich werden oft auch als Ausgleichs-
massnahmen im Rahmen der Reduktion der Senkung des
                                                                      40.0 %
Umwandlungssatzes beobachtet.

                                                                      20.0 %

                                                                       0.0 %
                                                                                 SLI® 2013         SLI® 2015       SLI® 2017        SLI® 2019

                                                                               n weniger als CHF 350’000  
                                                                               n CHF 350’000 bis CHF 749’000  
                                                                               n über CHF 750’000

                                                                                         SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   9
Teil A

Abb. 5: Unternehmen, bei denen der Arbeitnehmer den              Diese Flexibilität kann den Plan für die Versicherten attrakti-
Arbeitnehmerbeitrag wählen kann (Anzahl Unternehmen in %)        ver machen, weil sie die zu leistenden Beiträge ihrer persön-
100.0 %                                                          lichen Lebenssituation anpassen und entsprechend mehr
                                                                 oder weniger Altersleistungen erwerben können. Zudem
80.0 %                                                           kann diese Regelung auch steuerliche Vorteile bieten, da
                                                                 die Arbeitnehmenden ihre Beiträge von der Steuer absetzen
60.0 %                                                           können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass den Arbeit-
                                                                 nehmenden so zusätzlicher Spielraum für freiwillige Einkäufe
40.0 %                                                           (Einmaleinlagen mit steuerlichen Vorteilen) eröffnet werden
                                                                 kann, da höhere Beitragssätze die maximal möglichen Plan-
 20.0 %                                                          leistungen erhöhen.

  0.0 %                                                          Abb. 5 zeigt, dass 2019 mittlerweile mehr als 90.0 Prozent
            SLI® 2013        SLI® 2015   SLI® 2017   SLI® 2019   aller SLI®-Unternehmen eine Wahl der Arbeitnehmerbeiträ-
                                                                 ge in ihren Vorsorgeplänen anbietet. Dies ist nochmals eine
          n ja   n nein
                                                                 starke Erhöhung gegenüber der Vorstudie.

                                                                 Finanzierbarkeit
Flexibilität der Arbeitnehmerbeiträge                            Der andauernden Herausforderung der schweizerischen
Seit 2006 dürfen Vorsorgepläne so ausgestaltet werden,           Pensionskassen, durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeit-
dass die versicherten Personen individuell zwischen bis          nehmer sowie Anlagerenditen langfristig ein versprochenes
zu 3 unterschiedlich hohen Arbeitnehmerbeitragssätzen            Leistungsniveau zu finanzieren, standzuhalten, ist weiter-
wählen können. Die versicherte Person kann somit die             hin sehr schwierig. Die Tatsache, dass dies nicht nur ein
Höhe ihres Beitrags und damit auch ihrer Leistungen selbst       schweizweites Problem ist, sondern global in der einen oder
beeinflussen. Ist diese Wahlmöglichkeit im Reglement der         anderen Variation existiert, hilft nicht, die Herausforderung zu
Pensionskasse vorgesehen, können sich die Versicherten           eliminieren. Jedoch kann der Blick über die Landesgrenzen
wiederkehrend neu entscheiden (z. B. mindestens einmal           durchaus dazu beitragen, neue Lösungsansätze für ähnliche
pro Jahr). Unterschiedliche Arbeitgeberbeiträge sind dabei       Probleme zu finden. Als Beispiel seien die 1e-Vorsorgepläne
nach geltendem Recht nicht zulässig und diese werden             genannt, die im angelsächsischen Sprachraum schon seit
somit von der Wahl der Versicherten nicht beeinflusst.           geraumer Zeit eine wichtige Rolle in der Vorsorge spielen.

Kann eine versicherte Person beispielsweise wählen, ob sie       Typischerweise reagieren Pensionskassen versicherungs-
4.0 Prozent, 6.0 Prozent oder 8.0 Prozent des versicherten       seitig weiterhin mit einer Senkung der Umwandlungssätze
Gehalts in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen möchte, bleibt      und der technischen Zinssätze, um die anhaltend tiefen
der Arbeitgeberbeitrag (z. B. 12.0 Prozent des versicherten      Zins- und Wachstumsaussichten und die in der Schweiz
Gehalts) davon unberührt. Je nach getroffener Wahl wür-          noch immer steigende Lebenserwartung zu bekämpfen.
den dem Arbeitnehmenden in diesem Fall somit insgesamt           Diese beiden Parameter werden deshalb in der SLI®-Studie
16.0 Prozent, 18.0 Prozent oder 20.0 Prozent seines versi-       daraufhin untersucht, inwiefern die Leistungen der Vorsor-
cherten Gehalts auf seinem Altersguthaben gutgeschrieben.        gepläne davon betroffen sind.

                                                                 Technische Zinssätze
                                                                 Der technische Zinssatz ist ein Diskontsatz, mit dem die
                                                                 zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen (sogenanntes
                                                                 Rentendeckungskapital) in der Jahresrechnung bewertet
                                                                 werden. Die Bestimmung des technischen Zinssatzes ist
                                                                 eine anspruchsvolle Aufgabe, was insbesondere mit dem
                                                                 langfristigen Anlagehorizont der Rentendeckungskapitalien
                                                                 und der schwierigen Einschätzung der zukünftigen Kapital-
                                                                 renditen zusammenhängt. Die Schweizerische Kammer der

10   willistowerswatson.ch
Teil A

Pensionskassen-Experten gibt jährlich einen technischen          Verzinsung der Altersguthaben
Referenzzinssatz per 30. September heraus, von dem nach
                                                                 Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden explizit
oben und nach unten abgewichen werden darf. Per 30. Sep-
                                                                 mit einem separaten Zinssatz verzinst. Idealerweise sind
tember 2018 war dieser bei 2.0 Prozent. Die Kammer der
                                                                 die Zinssätze für die Rentner (technischer Zinssatz) und
Pensionskassen-Experten hat jedoch im April 2019 eine
                                                                 jene für die aktiven Versicherten langfristig identisch. In der
neue Fachrichtlinie 4 verabschiedet, welche in der Zwischen-
                                                                 Realität zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Tendenziell wa-
zeit von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
                                                                 ren in der Vergangenheit die technischen Zinssätze für die
OAK BV zum Mindeststandard erhoben worden ist. Welchen
                                                                 Rentner höher als die Zinssätze für die Aktiven. Dies fördert
Einfluss diese Richtlinie auf die technischen Zinssätze
                                                                 die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern und ist auch auf
haben wird, ist per dato noch schwierig abzuschätzen. Für
                                                                 politischer Ebene ein Thema kontroverser Diskussionen.
die Jahresabschlüsse 2019 dürfte der Einfluss noch limitiert
                                                                 Viele Pensionskassen haben seit der Finanzkrise mit tiefen
sein. Zusätzlich sei auf die neu eingeführte Obergrenze
                                                                 Deckungsgraden zu kämpfen, so dass die erwirtschaftete
verwiesen, die für den Jahresabschluss 2019 bei 2.13 Pro-
                                                                 Rendite zur Äufnung der Wertschwankungsreserve und Re-
zent liegt (bei Bilanzierung mit Generationensterbetafeln).
                                                                 duktion des technischen Zinssatzes anstelle einer zusätz-
Bezüglich Generationensterbetafeln wird auch auf Abb. 9
                                                                 lichen Verzinsung für die aktiven Versicherten verwendet
verwiesen. Ab Jahresende 2020 könnte sich jedoch durch
                                                                 wurde. Dies war z. B. auch 2018 der Fall. Der durchschnitt-
diese neu eingeführte Obergrenze ein weiterer Abwärts-
                                                                 liche Satz für die Versicherten betrug 1.63 Prozent. Wie
schub ergeben, da diese viel direkter von den (negativen)
                                                                 vorangehend gezeigt, ist der Durchschnittswert für die
Renditen der schweizer Bundesobligationen abhängt.
                                                                 technischen Zinssätze 2018 höher. Im Jahr 2017 konnten
Abb. 6 zeigt das Spektrum der aktuell angewendeten               aber die Versicherten von ausserordentlichen Börsenerträ-
technischen Zinssätze bei den Vorsorgeplänen der SLI®-­          gen profitieren.
Gesellschaften. Sie bewegen sich zwischen 1.5 Prozent und
                                                                 Erfreulicherweise, wenn auch auf tiefem Niveau, konnten vie-
2.5 Prozent, wobei der Durchschnitt bei knapp 2.0 Prozent
                                                                 le Pensionskassen aufgrund der erwirtschafteten Renditen
liegt. Auffällig ist zum einen die deutlich Senkung sowie auch
                                                                 und der stabilen finanziellen Lage eine über dem BVG-Mini-
eine geringere Streuung der Resultate von 2019 im Vergleich
                                                                 mum liegende Verzinsung gewähren. Während im Jahr 2018
zu 2017. Die Reduktion des technischen Zinssatzes ist direkt
                                                                 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.0 Prozent betrug, erhielten
an die Höhe des Deckungsgrads gekoppelt. Dieser wird bei
                                                                 die aktiven Versicherten für dieselbe Periode im Durchschnitt
einer Reduktion des technischen Zinssatzes durch die Er-
                                                                 1.63 Prozent (vgl. Abb. 7).
höhung des Rentnerdeckungskapitals reduziert.

Abb. 6: Technische Zinssätze (Anzahl Unternehmen in %)           Abb. 7: Verzinsung der Altersguthaben

4.0 %                                                            6.25 %

3.5 %                                                            5.25 %

3.0 %                                                            4.25 %

2.5 %                                                            3.25 %

2.0 %                                                            2.25 %

1.5 %                                                            1.25 %

1.0 %                                                            0.25 %
          SLI® 2013      SLI® 2015     SLI® 2017     SLI® 2019               2014        2015           2016          2017           2018

        n 1. Quartil   n 2. Quartil   n 3. Quartil                        n 1. Quartil   n 2. Quartil   n 3. Quartil
        n 4. Quartil    Durchschnitt                                     n 4. Quartil    Durchschnitt

                                                                                      SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   11
Teil A

Umwandlungssätze und Kapitalauszahlungen
Die Umwandlungssätze im Markt reduzieren sich laufend                Abb. 8: Umwandlungssätze für Männer im Alter von 65 Jahren

erheblich, wobei immer noch grosse Unterschiede zwischen             7.5 %
den untersuchten Vorsorgeplänen beobachtet werden kön-
nen. Beim Umwandlungssatz handelt es sich um den Satz,               7.0 %
mit dem das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene
Altersguthaben eines Versicherten in eine Rente umgerech-            6.5 %
net wird. Die Umwandlungssätze werden üblicherweise als
jährliche Altersrenten in Prozent des vorhandenen Alters-            6.0 %
guthabens angegeben. Ein Wert von 5.0 Prozent bedeutet
beispielsweise, dass die jährliche Rente 5.0 Prozent des             5.5 %
Kapitals entspricht, das die versicherte Person bei Renten-
beginn angespart hat (so dass bspw. bei einem Altersgutha-           5.0 %
ben von CHF 500’000 eine jährliche Rente von CHF 25’000
fällig wird).                                                        4.5 %

Der Umwandlungssatz berücksichtigt vor allem Informatio-             4.0 %
nen zur Sterblichkeit und Renditeerwartung und erlaubt eine                    SLI® 2013    SLI® 2015     SLI® 2017       SLI® 2019

einfache Umrechnung von Altersguthaben in eine lebens-
                                                                             n 1. Quartil   n 2. Quartil   n 3. Quartil
lange Rente. Das schweizerische Recht schreibt die An-                       n 4. Quartil    Durchschnitt
wendung eines Mindestumwandlungssatzes für die gesetz-
lichen Mindestleistungen vor. Vorsorgeeinrichtungen können
jedoch einen anderen Umwandlungssatz festlegen, solange
im Minimum die gesetzlichen Mindestleistungen ausbezahlt
werden. Der gesetzliche Umwandlungssatz im ordentlichen
                                                                 Auch eine Gegenüberstellung der angewendeten Umwand-
Rentenalter beträgt weiterhin 6.8 Prozent im AHV-Rück-
                                                                 lungssätze in Bezug auf die Anzahl Unternehmen veran-
trittsalter. Der Mindestumwandlungssatz ist ein viel disku-
                                                                 schaulicht den Trend zu immer tieferen Umwandlungssät-
tiertes Thema, da er von vielen Fachleuten angesichts der
                                                                 zen. 2013 betrugen die Umwandlungssätze bei 50.0 Prozent
steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Kapital-
                                                                 aller teilnehmenden SLI®-Gesellschaften 6.3 Prozent und
marktrenditen als zu hoch angesehen wird. Die gesetzliche
                                                                 höher. 6 Jahre später liegen die Umwandlungssätze aller
Reduktion des Mindestumwandlungssatzes wurde im Rah-
                                                                 Gesellschaften unter 5.75 Prozent, was damals fast dem
men der landesweiten Volksabstimmung über die Reform
                                                                 tiefsten Wert entsprach. Keine der SLI®-Gesellschaften
Altersvorsorge 2020 im September 2017 abgelehnt. Neuere
                                                                 wendet noch einen Umwandlungssatz höher als 6.0 Pro-
Reformvorschläge zielen oftmals in Richtung 6.0 Prozent.
                                                                 zent an. Somit haben viele in dieser Darstellung berücksich-
                                                                 tigte Unternehmen den aktuariellen Realitäten Rechnung
Als Folge der tieferen Anlagerenditen und der weiterhin
                                                                 getragen und den Umwandlungssatz kontinuierlich gesenkt.
steigenden Lebenserwartung reduzieren viele schweize­
                                                                 Dies stellt auch gewisse aktuelle politische Reformvorschlä-
rische Vorsorgepläne ihre Umwandlungssätze oder haben
                                                                 ge mit einem vorgeschlagenen Mindest-Umwandlungssatz
dies bereits getan. Abb. 8 zeigt das aktuelle Spektrum der bei
                                                                 von 6.0 Prozent in Frage.
den SLI®-Gesellschaften zur Anwendung gelangenden Um-
wandlungssätze. Betrachtet man die letzten beiden Studien,
ist eine Reduktion des gesamten Universums festzustellen. In-
teressant ist die Reduktion des obersten Quartils von 2017 bis
2019, in welcher sich die Spannweite markant verändert hat.
Die Spannweite insgesamt liegt zwischen 4.4 Prozent und
5.7 Prozent (Alter 65). Der Durchschnittswert beträgt aktuell
knapp 5.2 Prozent. In der Studie von 2017 und 2015 lagen
die Werte deutlich höher bei 5.4 Prozent und 6.0 Prozent.

12   willistowerswatson.ch
Abb. 9: Verwendete Sterbetafeln
                                                                Teil B:
                     15

                     14                                         Quantitative
                                                                Auswertung der
                     13

                     12

                                                                Leistungen und
                     11

                     10
Anzahl Unternehmen

                                                                Beiträge
                     9

                     8

                     7

                     6

                     5

                     4

                     3

                     2

                      1

                     0
                          Periodentafeln   Generationentafeln

  Einzelne Gesellschaften sind noch einen Schritt weiter ge-
  gangen und verzichten für einen Teil des Altersguthabens
  gänzlich auf die Umwandlung in eine Rente. In diesen Fällen
  wird bei Pensionierung das überobligatorische Altersgutha-
  ben zwingend in Kapitalform ausbezahlt. Dies wurde bereits
  in Abb. 1 aufgezeigt.

  Als letzten technischen Parameter sei auf die verwendeten
  Sterbetafeln für die Bewertung der Verpflichtungen der
  Pensionskassen hingewiesen. Die meisten Pensionskas-
  sen dieser Vergleichsgruppe benutzen die sogenannten
  BVG-Sterbetafeln, daher wird nicht weiter darauf einge-
  gangen. Interessant ist jedoch, dass ca. zwei Drittel der
  Gruppe konservativere Generationentafeln verwenden, was
  deutlich mehr ist als die im Gesamtmarkt beobachteten ca.
  50.0 Prozent. Ob indirekt ein Zusammenhang mit den von
  den Firmen benötigten IFRS-Bewertungen, für welche die
  Verwendung von Generationentafeln vorgegeben ist, eine
  Rolle spielt, bleibe dahingestellt.

                                                                    SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   13
Teil B

Rentenleistungen sind in der Schweiz einer der wichtigsten            Zusätzlich getroffene Annahmen zur Ermittlung der Kosten
Einkommensbestandteile im Alter. Die Vergleichbarkeit der             und der Höhe der Leistungen werden im Teil D genauer
Leistungen aus der zweiten Säule sowie der dafür anfallen-            beschrieben.
den Kosten gestaltet sich dabei komplex, da verschiedenste
Aspekte berücksichtigt werden müssen. Denn es gibt unter-
                                                                      Versichertes Gehalt
schiedliche Faktoren für den Einfluss auf die Leistung, wie
z. B. variable Vergütungsbestandteile oder Zusatzpläne ab             In Teil A wurde erläutert, dass die Berechnung des versicher-
einer bestimmten Lohn- oder Mitarbeiterstufe. Aus diesem              ten Gehalts bei den einzelnen Unternehmen unterschiedlich
Grund verwenden wir in diesem Bericht 3 verschiedene Mit-             erfolgt. Daher variiert das versicherte Gehalt von Mitarbeiter
arbeiterprofile für alle SLI®-Gesellschaften, anhand dieser           zu Mitarbeiter in Abhängigkeit vom Grundgehalt, vom Bonus
wir die aktuellen und künftigen zu erwartenden Leistungen             und manchmal auch von der Position im Unternehmen (z. B.
berechnen. Diese 3 Profile haben folgende Ausprägungen:               Führungskräfte im Gegensatz zu nicht leitenden Angestell-
                                                                      ten). In Abb. 10 werden die versicherten Gehälter für die
ƒ Profil 1: Männlich, 25 Jahre, Grundgehalt CHF 60’000,               3 oben beschriebenen fiktiven Profile verglichen.
  wobei angenommen wird, dass der Mitarbeitende keinen
  Bonus erhält und anfangs über kein Freizügigkeitsgut-               Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen
  haben verfügt.                                                      Unternehmen, so werden beim ersten Profil von manchen
ƒ Profil 2: Männlich, 35 Jahre, Grundgehalt CHF 120’000,              Unternehmen nur 59.0 Prozent, von anderen dagegen
  wobei angenommen wird, dass der Zielbonus bei 10.0 Pro-             100.0 Prozent des Grundgehalts versichert. Es gibt Werte
  zent des Grundgehalts liegt und das Freizügigkeitsgutha-            über 100.0 Prozent, da einige Unternehmen auch den Bo-
  ben anfänglich CHF 60’000 beträgt (darin enthalten sind             nus mitversichern. Allein aus dieser Grafik lässt sich aller-
  BVG-Altersguthaben in der Höhe von CHF 30’000).                     dings noch keine Wertigkeit ablesen. Dafür müssen noch
                                                                      die Beitragssätze berücksichtigt werden, was im nächsten
ƒ Profil 3: Weiblich, 45 Jahre, Grundgehalt CHF 200’000,              Schritt erfolgt.
  wobei angenommen wird, dass der Zielbonus bei 20.0 Pro-
  zent des Grundgehalts liegt und das Freizügigkeitsgutha-            Beim zweiten und dritten Profil ist ebenso bemerkenswert,
  ben anfänglich CHF 300’000 beträgt (darin enthalten sind            dass das versicherte Gehalt gemäss BVG nur einen kleinen
  BVG-Altersguthaben in der Höhe von CHF 75’000).                     Teil des Grundgehalts ausmacht, da gemäss BVG nur Löhne
                                                                      bis zu CHF 85’320 versichert werden (Stand 2019). Diese
                                                                      Grenze wird bei allen SLI®-Gesellschaften überschritten.

Abb. 10: Versichertes Gehalt (in % des Grundgehaltes)

140.0 %

120.0 %

100.0 %

80.0 %

60.0 %

40.0 %

20.0 %

  0.0 %
                          Alter 25                                 Alter 35                                     Alter 45
            Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus   Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000   Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000
               Freizügigkeitsleistungen: keine      Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000        Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

          n 25 %   n 50 %   n 75 %           n 100 %      Durchschnitt    BVG-Minimum

14   willistowerswatson.ch
Teil B

Arbeitnehmerbeiträge                                                     Arbeitgeberbeiträge
Die Vergleichbarkeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-                  Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen Arbeitgeber-
beiträge gestaltet sich eher schwierig. Es gibt nebst den                beiträge im Total mindestens so hoch sein, wie das Total
ordentlichen Beiträgen auch diverse Sonderbeiträge, wie                  aller Arbeitnehmerbeiträge. Davon abgesehen bestehen
z. B. Sanierungszahlungen im Falle einer Unterdeckung der                aber grosse Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung.
Vorsorgeeinrichtung. Damit diese Sonderzahlungen nicht
den Vergleich zwischen den einzelnen Unternehmen verun-                  Abb. 12 vergleicht die Arbeitgeberbeiträge für die 3 oben
möglichen, nehmen wir an, dass es für die jeweiligen Profile             beschriebenen fiktiven Profile im Laufe von deren angenom-
nur ordentliche Beiträge gibt (sowohl für Arbeitnehmer wie               menen Karrieren. Dabei werden wie oben beschrieben nur
auch im folgenden Kapitel für Arbeitgeber).                              die ordentlichen reglementarischen Beiträge berücksichtigt.
                                                                         Es zeigt sich, dass es zwischen den einzelnen Unternehmen
Bei allen analysierten Unternehmen müssen die Arbeitneh-                 grössere Unterschiede zwischen den Arbeitgeberbeiträgen
mer einen Teil der Beiträge mitfinanzieren. Die Höhe dieser              und den Arbeitnehmerbeiträgen gibt. Einzelne Unternehmen
Beiträge kann dabei vom Alter und von der Gehaltsstufe                   investieren somit in erheblichem Umfang in die 2. Säule.
abhängen. Abb. 11 zeigt die Beitragssätze jeweils für eine
typische Karriere und setzt sie zum gesetzlichen Mindest-
niveau gemäss BVG in Beziehung.

Abb. 11: Arbeitnehmerbeiträge der SLI®-Unternehmen im Laufe einer typischen Karriere (in % des zukünftigen Grundgehaltes)

15.0 %

10.0 %

5.0 %

0.0 %
                        Alter 25                                    Alter 35                                        Alter 45
          Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus      Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000      Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000
             Freizügigkeitsleistungen: keine         Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000           Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

         n 25 %   n 50 %   n 75 %              n 100 %     Durchschnitt    BVG-Minimum

Abb. 12: Arbeitgeberbeiträge der SLI®-Unternehmen im Laufe einer typischen Karriere (in % des zukünftigen Grundgehaltes)

30.0 %

25.0 %

20.0 %

15.0 %

10.0 %

 5.0 %

 0.0 %
                        Alter 25                                    Alter 35                                        Alter 45
          Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus      Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000      Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000
             Freizügigkeitsleistungen: keine         Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000           Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

         n 25 %   n 50 %   n 75 %              n 100 %      Durchschnitt    BVG-Minimum

                                                                                              SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   15
Teil B

Veränderung der Arbeitnehmer- und                                    Abb. 14. veranschaulicht als Pendant zur Abb. 13 die ent-
Arbeitgeberbeiträge seit 2013                                        sprechenden Arbeitgeberbeiträge. Tendenziell wurden
                                                                     zwischen 2013 und 2017 immer mehr Arbeitgeberbeiträge
Die nachfolgende Abb. 13 zeigt die Höhe der reglementa­              bezahlt (vermutlich als teilweise Kompensation gegen
rischen Arbeitnehmerbeiträge der jeweiligen Studienteil-             vertiefte Umwandlungssätze), in 2019 scheint sich dieser
nehmer seit 2013. Über die Jahre scheinen sich die Beiträge          Trend zu verlangsamen.
nicht erheblich zu verändern. Allerdings sieht man, dass in
2019 die SLI®-Unternehmen etwas näher zusammenrücken
und im Durchschnitt leicht höhere Beiträge bezahlt werden.

Abb. 13: Vergleich der Arbeitnehmerbeiträge (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)
12.0 %

10.0 %

8.0 %

6.0 %

4.0 %

2.0 %

0.0 %
                      SLI® 2013                    SLI® 2015                      SLI® 2017                  SLI® 2019

         n 25 %   n 50 %   n 75 %        n 100 %        Durchschnitt

Abb. 14: Vergleich der Arbeitgeberbeiträge (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)

25.0 %

20.0 %

15.0 %

10.0 %

 5.0 %

 0.0 %
                      SLI® 2013                    SLI® 2015                      SLI® 2017                  SLI® 2019

         n 25 %   n 50 %   n 75 %         n 100 %        Durchschnitt

16   willistowerswatson.ch
Teil B

Prognose der Altersleistungen bei                                              Insgesamt dürfte künftig die Bedeutung von Kapitalleistun-
Pensionierung                                                                  gen weiter zunehmen, da überobligatorische Altersguthaben
                                                                               immer häufiger ausschliesslich als Kapital gewährt werden.
Nun kommen wir zu einem der wichtigsten quantitativen                          Dies unterstützt das Risikomanagement der Pensionskassen,
Punkte, wir analysieren die voraussichtlichen Leistungen im                    indem das Zins- und Langlebigkeitsrisiko nach Pensionierung
Zeitpunkt der Pensionierung. Abb. 15 zeigt die projizierten                    auf die Versicherten transferiert wird.
Altersguthaben (Alter 60 als Frühpensionierung und Alter
65/64 als ordentliche Pensionierung) für die 3 anfangs be-
schriebenen Profile, Abb. 16 zeigt die entsprechenden Ren-
tenleistungen. Bei allen Unternehmen übersteigen die Leis-
tungen die gesetzliche Mindesthöhe gemäss BVG deutlich.

Abb. 15: Altersguthaben bei Rentenbeginn der SLI®-Unternehmen (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)
1200.0 %

1000.0 %

800.0 %

600.0 %

400.0 %

200.0 %

   0.0 %
             Rentenbeginn mit 60,    Rentenbeginn mit 60,    Rentenbeginn mit 60,   Rentenbeginn mit 65,   Rentenbeginn mit 65,       Rentenbeginn mit 64,
                  derzeit 25,             derzeit 35,             derzeit 45,            derzeit 25,            derzeit 35,                derzeit 45,
             Gehalt CHF 60’000       Gehalt CHF 120’000      Gehalt CHF 200’000     Gehalt CHF 60’000      Gehalt CHF 120’000         Gehalt CHF 200’000

           n 25 %   n 50 %   n 75 %                n 100 %          Durchschnitt    BVG-Minimum

Abb. 16: Rentenhöhe bei Rentenbeginn der SLI®-Unternehmen (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)

50.0 %

40.0 %

30.0 %

20.0 %

10.0 %

 0.0 %
           Rentenbeginn mit 60,     Rentenbeginn mit 60,    Rentenbeginn mit 60,    Rentenbeginn mit 65,   Rentenbeginn mit 65,       Rentenbeginn mit 64,
                derzeit 25,              derzeit 35,             derzeit 45,             derzeit 25,            derzeit 35,                derzeit 45,
           Gehalt CHF 60’000        Gehalt CHF 120’000      Gehalt CHF 200’000      Gehalt CHF 60’000      Gehalt CHF 120’000         Gehalt CHF 200’000

         n 25 %   n 50 %   n 75 %                n 100 %         Durchschnitt    BVG-Minimum

                                                                                                     SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   17
Teil B

Es ist wichtig zu erwähnen, dass für Personen mit geringem      Veränderung der Altersleistungen seit 2013
Einkommen die Leistungen aus der ersten Säule wesent-
                                                                Nun möchten wir die Entwicklung der Altersleistungen etwas
lich wichtiger sind als die Leistungen aus der zweiten Säule.
                                                                genauer betrachten. Abb. 17 zeigt die Alterssparkapitalien
Dies, da die maximale AHV-Rente auf jährlich CHF 28’440
                                                                für das erste Mitarbeiterprofil gemäss den Studien von 2013
(Stand 2019) begrenzt ist. Bei Personen, welche gut ver-
                                                                bis 2019. Die Alterssparkapitalien im Alter 65 zeigen sich
dienen, macht dieser Betrag nur einen kleinen Teil aus. So
                                                                insgesamt über den gezeigten Zeitraum relativ stabil. Dies
würden beispielsweise die vollen Leistungen der ersten
                                                                bedeutet, dass die sinkenden erwarteten Zinserträge durch
Säule bei dem anfangs beschriebenen Profil einer 45-Jähri-
                                                                höhere Beiträge in etwa kompensiert werden. Die Berech-
gen lediglich etwa 14.0 Prozent des Einkommens abdecken.
                                                                nungsannahme für die erwarteten Zinserträge wurde im Ver-
Verglichen mit dem Profil des 25-Jährigen sind es etwa
                                                                laufe der gezeigten Studien von 3.5 Prozent auf 2.25 Pro-
47.0 Prozent.
                                                                zent reduziert. Dies entspricht über eine Karriere von vierzig
Die Differenzen zwischen den einzelnen Gesellschaften           Jahren einer substantiellen Reduktion in Zinserträgen.
sind erheblich. Der massive Leistungsunterschied zeigt
                                                                Abb. 18 zeigt analog zu Abb. 17 die Veränderung der Alters­
sich besonders im ersten Profil. Wenn von 2 Personen, die
                                                                renten für dasselbe Mitarbeiterprofil. Die Darstellung ver-
diesem Profil entsprechen, eine beim Unternehmen mit
                                                                anschaulicht, dass die durchschnittlichen Leistungen von
dem grosszügigsten und die andere beim Unternehmen mit
                                                                2013 bis 2019 kontinuierlich rückläufig waren. Im Jahr 2017
dem am wenigsten grosszügigen Pensionsplan arbeitet,
                                                                fand eine drastische Verstärkung dieses Trends statt und
erhält die erste bei ihrer Pensionierung im Alter von 65 Jah-
                                                                die Rentenleistungen haben sich deutlicher verschlechtert
ren eine Rente in der Höhe von etwa 47.0 Prozent ihres
                                                                als in den vorangehenden Jahren. Im Jahr 2019 sind die
letzten Grundgehalts, während sich die zweite mit etwa
                                                                Leistungen erneut gesunken, allerdings nicht mehr ganz so
23.0 Prozent begnügen muss. Damit sieht man, dass erst
                                                                beträchtlich. Diese Reduktion ist ein Resultat der sinkenden
das Zusammenspiel zwischen dem versicherten Lohn, den
                                                                Umwandungssätze sowie auch Zinsertragserwartungen.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie dem Um-
wandlungssatz massgebend ist.
                                                                Der Mittelwert der Leistungen liegt nun aktuell bei etwa
                                                                33.0 Prozent, damit hat sich das durchschnittliche Niveau
                                                                seit 2013 um etwa 7.0 Prozentpunkte gesenkt, was vor
                                                                allem aufgrund der tieferen Umwandlungssätze so ist. Die
                                                                Senkung der Umwandlungssätze wurde bis 2013 mit höhe-
                                                                ren Beiträgen kompensiert, dieser Trend hat sich ab 2015
                                                                nicht mehr vollständig fortgesetzt. Somit hat sich das 2015
                                                                fest­gestellte Umdenken verfestigt, und tiefere Leistungen
                                                                werden aufgrund von Senkungen der Umwandlungssätze
                                                                in Kauf genommen und nicht mehr vollständig durch Bei-
                                                                träge kompensiert.

                                                                Risikoleistungen
                                                                Nebst den Altersleistungen sind auch die Risikoleistungen
                                                                von hoher Wichtigkeit, um den finanziellen Verlust im Fall des
                                                                Todes oder einer dauerhaften Invalidität abzufedern. Abb. 19
                                                                zeigt die jährliche Invalidenrente, welche im Falle einer vollen
                                                                Invalidität ausbezahlt würde, bemessen am Grundgehalt. Der
                                                                Grund, weshalb für die oberen Profile eher mehr Leistungen
                                                                bezahlt werden, ist aufgrund das höhere Grundgehalt, womit
                                                                der allfällige Koordinationsabzug prozentual tiefer ist.

18   willistowerswatson.ch
Teil B

Abb. 17: Vergleich der in den Studien 2013 bis 2019 ermittelten Alterssparkapitalien für eine 25-jährige Person mit einem Grundgehalt
von anfangs CHF 60’000 (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)
1200.0 %

1000.0 %

800.0 %

600.0 %

400.0 %

200.0 %

   0.0 %
                     SLI® 2013                              SLI® 2015                       SLI® 2017                                SLI® 2019

           n 25 %   n 50 %   n 75 %                n 100 %        Durchschnitt    BVG-Minimum

Abb. 18: Vergleich der in den Studien 2013 bis 2019 ermittelten Altersrenten für eine 25-jährige Person mit einem
Grundgehalt von anfangs CHF 60’000 (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung)

80.0 %

60.0 %

40.0 %

20.0 %

 0.0 %
                   SLI® 2013                            SLI® 2015                           SLI® 2017                                SLI® 2019

          n 25 %   n 50 %   n 75 %            n 100 %           Durchschnitt    BVG-Minimum

Abb. 19: Jährliche Invalidenrente (in % des Grundgehaltes)

100.0 %

80.0 %

60.0 %

40.0 %

20.0 %

  0.0 %
                      Alter 25, männlich                                Alter 35, männlich                                Alter 45, weiblich
                  Grundgehalt CHF 60’000                            Grundgehalt CHF 120’000                          Grundgehalt CHF 200’000
                          kein Bonus                                   Bonus CHF 12’000                                  Bonus CHF 40’000
                Freizügigkeitsleistungen: keine               Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000             Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

          n 25 %   n 50 %   n 75 %                n 100 %        Durchschnitt    BVG-Minimum

                                                                                                     SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   19
Teil B

Für die Todesfallleistung nehmen wir an, dass der Arbeit-                    Struktureller Finanzierungsstatus der
nehmer stirbt und eine volle Partnerrente für den hinter-                    Vorsorgepläne
lassenen Partner fällig wird. In Abb. 20 ist diese jährliche
Partnerrente abgebildet. Das Bild ist sehr ähnlich zu jenem                  Die strukturelle Unterfinanzierung ist die Differenz zwischen
der Invalidenrente, aber auf tieferem Niveau. Für hinter-                    dem Wert der Leistungsansprüche und dem Wert der Arbeit-
lassene Partner sollte das Niveau bei etwa zwei Drittel der                  geber- und Arbeitnehmerbeiträge (einschliesslich der von
Invalidenrente liegen, was bei dieser Grafik zu erkennen                     neu eingestellten Mitarbeitenden eingebrachten Freizügig-
ist. Allgemein lässt sich sagen, dass die durchschnittliche                  keitsleistungen). Abb. 21 zeigt eine Bewertung der struktu-
Risikoleistung bemessen am gesetzlichen Niveau sehr hoch                     rellen Unterfinanzierung der Vorsorgepläne der einzelnen
ist. Allerdings gibt es sehr grosse Unterschiede zwischen                    Profile. Bei den jüngeren Mitarbeitenden fällt diese Differenz
den einzelnen SLI®-Unternehmen.                                              meist negativ aus, das bedeutet, dass der Plan einen Gewinn
                                                                             erzielt. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Beiträge für
Das Ziel der zweiten Säule ist, zusammen mit der ersten                      Risikoleistungen für jüngere Mitarbeiter höher als erforder-
Säule etwa 60.0 Prozent der Lohneinbusse bei Invalidität                     lich sind und dadurch die jüngeren Versicherten die zu tiefen
und etwa 40.0 Prozent beim Tod zu kompensieren. Dieses                       Beiträge für die älteren Versicherten kompensieren. Zudem
Ziel wird für die ersten beiden Profile von allen Unterneh-                  bleiben die älteren Personen mit einer höheren Wahrschein-
men mindestens erreicht, beim dritten Profil wird es um                      lichkeit bis zu ihrer Pensionierung im Unternehmen und pro-
etwa 10 Prozentpunkte beim kleinsten Plan verfehlt. Dies                     fitieren von subventionierten Umwandlungssätzen. Darüber
aber aus dem Grund, dass die erste Säule für dieses Profil                   hinaus gibt es auch geschlechtsspezifische Unterschiede:
nur eine kleine Bedeutung hat.                                               Laut den technischen Grundlagen BVG 2015 entstehen bei
                                                                             Frauen tendenziell höhere Kosten für Risikoleistungen als
                                                                             bei Männern.

Abb. 20: Jährliche Partnerrente (in % des Grundgehaltes)

70.0 %

60.0 %

50.0 %

40.0 %

30.0 %

20.0 %

10.0 %

 0.0 %
                       Alter 25, männlich                              Alter 35, männlich                         Alter 45, weiblich
                   Grundgehalt CHF 60’000                          Grundgehalt CHF 120’000                   Grundgehalt CHF 200’000
                           kein Bonus                                 Bonus CHF 12’000                           Bonus CHF 40’000
                 Freizügigkeitsleistungen: keine             Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000      Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

         n 25 %   n 50 %   n 75 %                  n 100 %     Durchschnitt    BVG-Minimum

20   willistowerswatson.ch
Teil B

Bei den älteren Profilen lässt sich ausserdem eine grössere
Spreizung der strukturellen Unterfinanzierung zwischen den
einzelnen Unternehmen feststellen. Ein Grund hierfür ist,
dass einige Vorsorgepläne verbieten, einen Teil des Alters-
guthabens in eine Rente umzuwandeln, diese Teile werden
direkt als Kapital ausbezahlt. Damit werden die Kosten redu-
ziert, da die zunehmende Langlebigkeit und die Zinsgarantie
keine Rolle mehr spielen.

Bei den meisten SLI®-Unternehmen steigen die Leistungen
mit dem Alter an. Entsprechend sind die Versicherungskos-
ten meist einfach deshalb für ältere Arbeitnehmende höher
als für jüngere, weil die Pläne so ausgestaltet sind. Dies kann
sich auf die Bereitschaft der Unternehmen auswirken, ältere
Mitarbeitende einzustellen oder zu halten, da die Arbeitge-
berbeiträge für sie beim selben Gehaltsniveau deutlich höher
sein können als für jüngere Mitarbeitende. Damit steigt mit
zunehmendem Durchschnittsalter der Mitarbeiter tendenziell
ihre durchschnittliche Kostenbelastung.

Abb. 21: Höhe der ungedeckten Leistungszusagen der SLI®-Unternehmen (in % des Grundgehaltes)

 9.0 %

 7.0 %

 5.0 %

 3.0 %

 1.0 %

– 1.0 %

– 3.0 %

– 5.0 %
                           Alter 25                                        Alter 35                                         Alter 45
                  Grundgehalt CHF 60’000,                        Grundgehalt CHF 120’000,                         Grundgehalt CHF 200’000,
                          kein Bonus                                 Bonus CHF 12’000                                 Bonus CHF 40’000
                Freizügigkeitsleistungen: keine             Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000            Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000

          n 25 %   n 50 %   n 75 %                n 100 %

                                                                                                   SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   21
Teil C:
     Handlungsüberlegungen

Die vorliegende Studie bestätigt, dass Leistungen aus der        entscheidende Bedeutung zu. Bei der Nutzung moderner
beruflichen Vorsorge tendenziell weiter zurückgehen, auch        Asset-Klassen ist allerdings zu bedenken, dass diese oft
wenn sich alle Beteiligten dagegenstemmen. Die bestehen-         höhere Kontroll- und Governancenotwendigkeiten mit sich
den Herausforderungen werden nicht von heute auf morgen          bringen – Renditechancen gehen immer mit einem höheren
verschwinden und sind auch durch den Gesetzgeber nicht           Risiko einher, welches aktiv gesteuert werden muss.
direkt beeinflussbar. Entsprechend werden die Entschei-        ƒ Governance: Gute Entscheidungen setzen einerseits
dungsträger von Schweizer Pensionskassen neue Wege               Erfahrung und Fachwissen bei den Entscheidungsträgern
beschreiten müssen.                                              voraus, was mit einer zunehmenden Professionalisierung
                                                                 einhergeht. Andererseits sind Instrumente erforderlich, die
Eine nachhaltige Vorsorge sollte dabei weiterhin an folgen-      in Entscheidungssituationen Handlungsalternativen und
dem Idealbild ausgerichtet sein: Ein angestrebtes Leistungs-     deren quantitative Auswirkungen veranschaulichen. So
niveau ist zu bekannten Kosten, mit begrenzter Umverteilung      können vor Parameteränderungen durch den Stiftungs-
und angemessenen (Anlage-)Risiken zu erreichen. Die An-          rat die Wirkungen und damit die Zielerreichung beurteilt
satzpunkte für Pensionskassen und entsprechende Instru-          werden.
mente liegen dabei auf dem Tisch bereit:
                                                               ƒ Versicherung: Der Markt für die Rückversicherung von
                                                                 Pensionskassenleistungen ist laufend in Bewegung und
ƒ Gesamtvergütungsansatz: Berufliche Vorsorge ist ein
                                                                 eine regelmässige Überprüfung bestehender Verträge,
  wichtiges Vergütungsinstrument, die Ausgaben sind
                                                                 aber auch ein Vergleich zum autonomen Tragen solcher
  für Arbeitgeber substantiell. Umso wichtiger ist es, das
                                                                 Risiken ist periodisch zu empfehlen.
  Gesamtvergütungspaket am Markt auszurichten und ins-
  gesamt wettbewerbsfähig zu sein. Arbeitgeber können          ƒ Accounting: Verfeinerte Bewertungsansätze nach inter-
  dabei durch eine hohe Gewichtung der beruflichen Vor-          nationalen Rechnungslegungsstandards wie das weiterhin
  sorge personalpolitisch bewusst Akzente setzen.                kontrovers diskutierte «risk sharing» verschaffen Arbeit-
                                                                 gebern in ihren Bilanzen und Erfolgsrechnungen «Luft
ƒ Vorsorgeplan: Der Vorsorgeplan sollte verständlich sein
                                                                 zum Atmen», um auch künftig substantielle Beiträge an
  und aktiv kommuniziert werden, damit Mitarbeiter den
                                                                 Pensionskassen leisten zu können.
  Wert der beruflichen Vorsorge richtig einordnen können.
  1e-Vorsorgepläne sind im Markt eine immer wichtigere
                                                               Entscheidungsträgern stehen somit umfassende Möglich-
  Alternative für höher Verdienende, die bei diesen Zielen
                                                               keiten zur Verfügung, die Umsetzung der beruflichen Vor-
  helfen können.
                                                               sorge fit für die Zukunft zu machen.
ƒ Anlagestrategie: Bei der Anlagestrategie müssen zwangs-
  läufig aufgrund des Zinsumfelds neue Wege beschritten
  werden. Neben einer diversifizierten Anlagestrategie
  kommt der Auswahl wirklich erfolgreicher Manager eine

22   willistowerswatson.ch
Teil D:
    Schlussbemerkungen

Diese Studie berücksichtigt nur die von den einzelnen           ƒ In einigen Grafiken werden Vergleiche mit den minimalen
Unternehmen angebotenen Leistungen aus der beruflichen            Leistungen gemäss BVG angestellt. Hierfür wurde das
Vorsorge und lässt andere Vergütungsbestandteile unbe-            Altersguthaben mit der BVG-Minimumverzinsung von
rücksichtigt. Bei einer Einbeziehung dieser anderen Elemente      1.0 Prozent hochgerechnet
könnten die Ergebnisse anders ausfallen. Wir danken allen
SLI®-Unternehmen, die an dieser Studie teilgenommen ha-
                                                                Vertraulichkeit
ben, ganz herzlich für ihre Unterstützung.
                                                                Die Angaben über die Vorsorgepläne der einzelnen Unter-
                                                                nehmen werden streng vertraulich behandelt.
Erhebungsmethode
Für die Zwecke dieser Studie wurden nur diejenigen Leistun-
                                                                Haftungsausschluss
gen aus der beruflichen Vorsorge analysiert, die bei den ein-
zelnen Unternehmen für neu eingestellte Mitarbeitende zur       Dieser Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse der von Willis
Verfügung stehen. Besondere Leistungen für die bestehende       Towers Watson durchgeführten Studie zusammen. Soweit
Belegschaft, beispielsweise Besitzstandswahrungen, wurden       nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung
nicht berücksichtigt. Zur Ermittlung der Kosten und der Höhe    getroffen wurde, übernehmen wir keine Verantwortung, Sorg-
der Leistungen wurden verschiedene Annahmen getroffen.          faltspflicht oder Haftung gegenüber Personen, die Zugang zu
Die wichtigsten davon werden nachfolgend aufgeführt:            diesem Dokument erhalten, und jede auf Grundlage dieses
                                                                Dokuments getroffene Entscheidung erfolgt voll und ganz
ƒ Gehaltserhöhungen von 1.75 Prozent pro Jahr                   auf eigene Gefahr. Dieser Bericht kann und will kein Ersatz
ƒ Verzinsung von 2.25 Prozent pro Jahr für Beitrags­            für gezielte professionelle Beratung sein. Vor der Ergreifung
  primatspläne                                                  irgendwelcher Massnahmen sollten die individuellen Umstän-
                                                                de genau analysiert werden.
ƒ Fluktuations-, Invaliditäts- und Sterberaten gemäss
  BVG 2015
ƒ Pensionierungen ab Alter 60 erfolgen mit einer Wahr-
  scheinlichkeit von 10.0 Prozent pro Jahr bis spätestens ins      Weitere Informationen
  Alter 65/64 (Männer/Frauen)
                                                                   Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
ƒ Es wird angenommen, dass die Versicherten bei Pensionie-
  rung eine Rente gegenüber einer einmaligen Kapitalleistung
                                                                   Samuel Neukomm
  bevorzugen, sofern eine solche Wahlmöglichkeit besteht
                                                                   +41 43 488-4429
ƒ Versicherte bezahlen Arbeitnehmerbeiträge gemäss dem             samuel.neukomm@willistowerswatson.com
  «Standardsatz» , sofern diese Wahlmöglichkeit besteht
ƒ Soweit die Vorsorgepläne nur Leistungen in Form einer            Eileen Long
  einmaligen Kapitalleistung vorsehen, wurden die Tarife           +41 43 488-4491
  der Lebensversicherungsgesellschaften für die Umwand-            eileen.long@willistowerswatson.com
  lung in Renten angewandt

                                                                                 SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019   23
Human Capital & Benefits
    Wir unterstützen und beraten unsere Kunden bei der Gestaltung, der
    Finanzierung und der Verwaltung von Vorsorgeplänen. Dabei berück-
    sichtigen wir die Besonderheiten des Geschäfts, der Branche und der
    Vergütungsstruktur des Kunden sowie dessen Kostenziele und dessen
    Wettbewerbsfähigkeit.

    Unsere kreative Denkweise, gepaart mit unserer Expertise, unseren
    hochentwickelten Methoden und den Ergebnissen unserer Forschungen,
    ermöglicht uns, für Kunden massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln,
    welche Risiken und Chancen vereinen.

    Über Willis Towers Watson
    Willis Towers Watson (NASDAQ: WLTW) gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory,
    Broking und Solutions. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, aus Risiken nachhaltiges Wachstum zu generieren.
    Unsere Wurzeln reichen bis in das Jahr 1828 zurück – heute ist Willis Towers Watson mit mehr als 45’000 Mitarbei-
    tern in über 140 Ländern und Märkten aktiv. Wir gestalten und liefern Lösungen, die Risiken beherrschbar machen,
    Inves­titionen in die Mitarbeiter optimieren, Talente fördern und die Kapitalkraft steigern. So schützen und stärken
    wir Unternehmen und Mitarbeitende. Unsere einzigartige Perspektive bietet uns einen Blick auf die erfolgskritische
    Verbindung personalwirtschaftlicher Chancen, finanzwirtschaftlicher Möglichkeiten und innovativen Wissens – die
    dynamische Formel, um die Unternehmensperformance zu steigern. Gemeinsam machen wir Potenziale produktiv.

    In der Schweiz ist Willis Towers Watson mit Niederlassungen in Zürich, Genf und Lausanne vertreten. Erfahren Sie
    mehr unter willistowerswatson.ch

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