Vergleich der Vorsorgepläne der SLI-Gesellschaften - Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 - Willis ...
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Vergleich der Vorsorgepläne der SLI®-Gesellschaften Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 Inhalt Editorial......................................................................................................................................................................4 SLI®-Gesellschaften..................................................................................................................................6 Teil A: Gestaltungsmerkmale der Vorsorgepläne mit Vergleich der Beiträge und Parameter zu früheren Studien..............................7 Teil B: Quantitative Auswertung der Leistungen und Beiträge..........13 Teil C: Handlungsüberlegungen...............................................................................................22 Teil D: Schlussbemerkungen....................................................................................................... 23 SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 3
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, während die politischen Diskussionen, wie den Heraus- insbesondere im Sammelstiftungsbereich) beobach- forderungen der Altersvorsorge am besten beizukom- tet werden kann, wo die laufenden Reduktionen der men ist, weiterhin andauern, hat das Zinsumfeld neue, Umwandlungssätze oft als einseitige Vollzugsmeldung leider negative Rekordstände erreicht. Die Pensionskas- ohne flankierende Massnahmen kommuniziert werden. sen haben sich diesen Realitäten zu stellen und zusam- Gemeinsame Bemühungen der Firmen mit ihren Pen- men mit den angeschlossenen Plansponsoren laufend sionskassen scheinen hier für die Versicherten einen neue Lösungsansätze zu entwickeln. Spielraum für ganz echten Mehrwert zu generieren. Aus Sicht der Firmen grosse Ausweichmanöver existiert zunehmend weniger. lässt sich dabei aber auch die Frage stellen, ob höhere Dies widerspiegelt sich auch in den Ergebnissen der Sparbeiträge (speziell in jüngeren Jahren) die optimale vorliegenden Studie. Entlöhnungskomponente für die durchaus stellenwech- selwillige Generation der Millenials ist. Obwohl z. B. die Umwandlungssätze einen langen, steinigen Weg abwärts hinter sich haben, sind die Hervorzuheben ist auch, dass auch der Trend, zusätzlich jüngsten Reduktionen im Zinsumfeld noch nicht mitbe- zu den Umwandlungssatzreduktionen die Rentenoption rücksichtigt. Entsprechend kann an dieser Front noch zur Risikoreduktion weiter einzuschränken, unvermindert keine Entwarnung gegeben werden. Die Umverteilung anhält. So haben insbesondere in den letzten 2 Jahren von Aktiven zu Rentnern findet unverändert statt. Trotz seit Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Be- aller Bemühungen diesbezüglich sind die Marktzin- stimmungen weitere SLI®-Firmen einen sogenannten sen weiterhin ca. 0.5 Prozent tiefer als die impliziten 1e-Vorsorgeplan eingeführt. Dieser Trend dürfte eben- technischen Zinssätze, die den Umwandlungssätzen falls weiter anhalten. zugrunde liegen. Abgesehen von vielen Gemeinsamkeiten zeigen sich in Der Trend innerhalb der in der vorliegenden Studie ab- dieser Studie jedoch weiterhin erhebliche Leistungsun- gebildeten Unternehmen des Swiss Leader Index (SLI®) terschiede zwischen den einzelnen Pensionskassen. Die stimmt dabei grundsätzlich mit der von uns wahrge- Altersleistungen einer Pensionskasse können weiterhin nommenen Entwicklung des Gesamtmarktes überein. mehr als doppelt so hoch sein wie diejenigen einer an- Jedoch haben sich z. B. die Arbeitgebersparbeiträge deren. Diese deutliche Differenzierung ist auf eine Reihe in den letzten 6 Jahren weiter erhöht. Teilweise durch von Unterschieden zurückzuführen, die in der Studie im eine Umschichtung von Risikobeiträgen in Sparbeiträge, Detail betrachtet werden. teilweise durch eine effektive Erhöhung der Gesamtbei- träge. Dies zeigt, dass die Firmen gemeinsam mit ihren Pensionskassen durchaus bereit sind, einer Erosion des Leistungsniveaus entgegenzuwirken. Es ist ihnen ein Anliegen, ihren Mitarbeitenden auch nach der Pensio- nierung ein angemessenes Einkommen zu sichern. Solche Kompensationen über Zusatzbeiträge erfolgen oftmals im Gegensatz zu dem, was im Markt (und dabei 4 willistowerswatson.ch
Editorial Die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten schwankte in den letzten Jahren be- trächtlich, in Abhängigkeit insbesondere von den Entwicklungen an den Aktienmärkten. Konnten z. B. in 2017 nach guter Marktentwicklung deut- lich positive Verzinsungen gewährt werden, war dies den meisten Pensionskassen in 2018 infolge schlechteren Börsenganges nicht mehr möglich. Insgesamt zeigt sich in den letzten 5 Jahren eine erfreulich hohe durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben, die auch deutlich über der BVG- Mindestverzinsung liegt. Es darf angesichts der Negativzinsen und der auch sonst reduzierten Ren- diteerwartungen an den Anlagemärkten bezweifelt werden, dass diese Entwicklung in den kommenden Jahren so anhalten kann. Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Verzinsung im Durchschnitt leider stark dem politisch gestützten BVG-Mindestzins- satz annähern wird. Viel Spass bei der Lektüre! Stephan Wildner Director of Retirement Services Switzerland SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 5
SLI®-Gesellschaften SMI® und SLI® im Überblick Der SMI® und der SLI® setzen sich aus den 20 bzw. 30 grössten Unternehmen zusammen, die an der Schweizer Börse notiert sind. Die Zusammensetzung wird regel- mässig überprüft und kann sich deshalb im Laufe der Zeit ändern. Wir haben in der Analyse diejenigen Unter- nehmen berücksichtigt, die Anfang 2019 in den Indizes zusammengefasst waren. Der SMI® umfasst folgende Unternehmen: Zusätzlich gehören folgende Unternehmen ABB dem SLI® an: Adecco AMS Credit Suisse Clariant Geberit Dufry Givaudan Kühne + Nagel Holcim Logitech Julius Bär Partners Group Lonza Schindler Nestlé Sonova Novartis Temenos Richemont Vifor Roche Insgesamt 22 der 30 SLI®-Unternehmen sind in der SGS Studie eingeschlossen. SIKA Swatch Group Swiss Life Swiss Re Swisscom UBS Zurich 6 willistowerswatson.ch
Teil A: Gestaltungsmerkmale der Vorsorgepläne mit Vergleich der Beiträge und Parameter zu früheren Studien SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 7
Teil A Prinzipiell lassen sich die in der Schweiz anzutreffenden Abb. 1: Planart und Rentenoption Vorsorgepläne weiterhin in 2 Hauptkategorien unterteilen: 100.0 % Bei den einen Vorsorgeplänen wird die Altersrente nach einer Formel berechnet, die sich gewöhnlich auf das letzte 80.0 % Gehalt des Mitarbeiters und die Anzahl Dienstjahre bezieht (Leistungsprimatspläne). Bei den anderen Vorsorgeplänen 60.0 % hängen die Altersleistungen von der Höhe des Altersgut- habens bei Pensionierung ab (Beitragsprimatspläne 1). Da 40.0 % Leistungsprimatspläne in dieser Studie seit 2017 mangels Marktrelevanz nicht mehr beobachtet werden, wird im Wei- 20.0 % teren nicht mehr darauf eingegangen. Während diese Pläne jedoch immer eine vollständige Rentenoption bei Pensio- 0.0 % nierung boten, sieht man bei den Beitragsprimatsplänen SLI® 2017 SLI® 2019 zunehmend die Tendenz, die Rentenoption einzuschränken. n Beitragsprimatsplan mit voller Rentenoption n Beitragsprimatsplan mit eingeschränkter Abb. 1 zeigt die Entwicklung in den letzten 2 Jahren für die Rentenoption SLI®-Unternehmen zwischen Beitragsprimatsplänen mit n 1e-Plan vollständiger gegenüber eingeschränkter Rentenoption. Bezüglich der Einschränkungsart wird zudem unterschieden, ob die Einschränkungen im Rahmen des normalen Vorsorge- planes erfolgen oder auch via eines 1e-Vorsorgeplanes. Die Bestandteil des versicherten Gehalts Vorsorgelösungen mancher Firmen sehen sogar beides vor. Wie erwähnt, werden verschiedene Lohnbestandteile in den Vorsorgeplänen versichert. Ob variable Vergütun- Versichertes Gehalt gen einbezogen werden oder nicht, ist häufig eine Frage Das versicherte Gehalt wird bei den untersuchten Vorsor- der Firmen-Philosophie. Für die Pensionskasse macht es geplänen unterschiedlich bestimmt. Bei einigen Unterneh- prinzipiell wenig Unterschied, auf welchem Lohnsubstrat men wird nur auf das Grundgehalt abgestellt, während bei die Beiträge erhoben werden, solange sich diese in ihrer anderen auch variable Vergütungen mit einbezogen werden. Höhe nicht ändern. Einige Unternehmen vertreten die Auf- Manche Pensionskassen vermindern das versicherbare Ge- fassung, dass variable Lohnbestandteile bei der Ermittlung halt um einen Abzug zur Koordination mit der AHV, andere des Lebensstandards ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt nicht. Daher können die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbei- werden müssen. In diesem Fall ergibt es Sinn, wenn für träge nicht ausschliesslich anhand der reglementarischen einen angemessenen Einkommensersatz nach der Pensio- Beitragssätze verglichen werden, sondern die Höhe des ver- nierung, im Todes- oder Invaliditätsfall auch die Höhe des sicherten Gehalts muss zwingend mitberücksichtigt werden. Bonus angerechnet wird. In anderen Unternehmen ist man der Ansicht, dass leistungs- und gewinnabhängige Ent- Auch versichern verschiedene teilnehmende Unternehmen gelte naturgemäss schwanken und folglich nicht von den die einzelnen Lohnbestandteile in verschiedenen Vorsorge- Mitarbeitenden für ihren Lebensstandard eingeplant und plänen. Zum Beispiel werden bei gewissen Unternehmen versichert werden sollten. die Grundgehälter in einem Plan und die Bonuszahlungen in einem anderen Vorsorgeplan versichert. Andere Vorsorge Aus Abb. 2 geht hervor, dass weiterhin die meisten von der lösungen limitieren den maximal versicherbaren Lohn im Ba- Studie erfassten Unternehmen die variablen Lohnbestand- sisplan und versichern die darüber hinausgehenden Lohnteile teile in ihren Vorsorgeplänen berücksichtigen. Gegenüber in einem Zusatzplan (teilweise in Gestalt eines 1e-Planes). In der Vorstudie ist das Bild beinahe unverändert. der vorliegenden Studie wurde diesem Umstand wiederum Rechnung getragen, indem Mitarbeiterprofile mit unterschied- lichen Vergütungsarten (und -höhen) für die Projektion der Altersleistungen berücksichtigt wurden. 1 D iese beitragsorientierten Vorsorgepläne werden auch als «Cash-Balance»-Pläne bezeichnet. Wir werden sie in diesem Bericht «beitragsorientierte Vorsorgepläne» oder «Beitragsprimatspläne» nennen 8 willistowerswatson.ch
Teil A Abb. 2: Bonus ist im versicherten Gehalt enthalten Abb. 3: Maximale Höhe des Koordinationsabzuges im (Anzahl Unternehmen in %) Basisplan (Anzahl Unternehmen in %) 100.0 % 100.0 % 80.0 % 80.0 % 60.0 % 60.0 % 40.0 % 40.0 % 20.0 % 20.0 % 0.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n keiner n teilweise n 100 % n keiner n weniger als 87.5 % der AHV n 87.5 % der AHV n 100 % der AHV Koordinationsabzug Maximal versicherbares Gehalt Dem sogenannten «Koordinationsabzug» liegt die Idee Nach schweizerischem Recht ist das versicherbare Gehalt zugrunde, das versicherbare Gehalt um die bereits im eines Versicherten auf CHF 853’200 (Jahr 2019) begrenzt. Rahmen der AHV versicherten Leistungen zu vermindern. Den Unternehmen steht es jedoch frei, eine niedrigere Ober- Entsprechend sehen viele Vorsorgepläne bei der Definition grenze festzulegen. Wie Abb. 4 zeigt, wird die gesetzliche des versicherten Lohnes einen Abzug vom Gesamtlohn Grenze für das versicherbare Gehalt jedoch von den meisten vor. Die Leistungen der AHV hängen von der Lohnhöhe ab, Unternehmen nur wenig reduziert, wenn überhaupt. Das Bild sind aber maximal auf CHF 28’440 pro Person (Jahr 2019) gegenüber der Vorstudie hat sich kaum verändert. begrenzt. Für die gesetzlichen BVG-Mindestleistungen be- trägt der Koordinationsabzug 7/8 der maximalen einfachen AHV-Rente bzw. CHF 24’885 (Jahr 2019). Ein Koordina- tionsabzug wirkt sich tendenziell am stärksten auf die Leis- Abb. 4: Maximal versicherbarer Lohn tungen für die Mitarbeiter der unteren Gehaltsstufen aus. (Anzahl Unternehmen in %) 100.0 % Wie aus Abb. 3 hervorgeht, variiert die Höhe des Koordina- tionsabzuges von Unternehmen zu Unternehmen weiter- 80.0 % hin erheblich. Es scheint jedoch eine Tendenz in Richtung Reduktion des Koordinationsabzuges zu geben. Die Ver- 60.0 % änderungen diesbezüglich werden oft auch als Ausgleichs- massnahmen im Rahmen der Reduktion der Senkung des 40.0 % Umwandlungssatzes beobachtet. 20.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n weniger als CHF 350’000 n CHF 350’000 bis CHF 749’000 n über CHF 750’000 SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 9
Teil A Abb. 5: Unternehmen, bei denen der Arbeitnehmer den Diese Flexibilität kann den Plan für die Versicherten attrakti- Arbeitnehmerbeitrag wählen kann (Anzahl Unternehmen in %) ver machen, weil sie die zu leistenden Beiträge ihrer persön- 100.0 % lichen Lebenssituation anpassen und entsprechend mehr oder weniger Altersleistungen erwerben können. Zudem 80.0 % kann diese Regelung auch steuerliche Vorteile bieten, da die Arbeitnehmenden ihre Beiträge von der Steuer absetzen 60.0 % können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass den Arbeit- nehmenden so zusätzlicher Spielraum für freiwillige Einkäufe 40.0 % (Einmaleinlagen mit steuerlichen Vorteilen) eröffnet werden kann, da höhere Beitragssätze die maximal möglichen Plan- 20.0 % leistungen erhöhen. 0.0 % Abb. 5 zeigt, dass 2019 mittlerweile mehr als 90.0 Prozent SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 aller SLI®-Unternehmen eine Wahl der Arbeitnehmerbeiträ- ge in ihren Vorsorgeplänen anbietet. Dies ist nochmals eine n ja n nein starke Erhöhung gegenüber der Vorstudie. Finanzierbarkeit Flexibilität der Arbeitnehmerbeiträge Der andauernden Herausforderung der schweizerischen Seit 2006 dürfen Vorsorgepläne so ausgestaltet werden, Pensionskassen, durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeit- dass die versicherten Personen individuell zwischen bis nehmer sowie Anlagerenditen langfristig ein versprochenes zu 3 unterschiedlich hohen Arbeitnehmerbeitragssätzen Leistungsniveau zu finanzieren, standzuhalten, ist weiter- wählen können. Die versicherte Person kann somit die hin sehr schwierig. Die Tatsache, dass dies nicht nur ein Höhe ihres Beitrags und damit auch ihrer Leistungen selbst schweizweites Problem ist, sondern global in der einen oder beeinflussen. Ist diese Wahlmöglichkeit im Reglement der anderen Variation existiert, hilft nicht, die Herausforderung zu Pensionskasse vorgesehen, können sich die Versicherten eliminieren. Jedoch kann der Blick über die Landesgrenzen wiederkehrend neu entscheiden (z. B. mindestens einmal durchaus dazu beitragen, neue Lösungsansätze für ähnliche pro Jahr). Unterschiedliche Arbeitgeberbeiträge sind dabei Probleme zu finden. Als Beispiel seien die 1e-Vorsorgepläne nach geltendem Recht nicht zulässig und diese werden genannt, die im angelsächsischen Sprachraum schon seit somit von der Wahl der Versicherten nicht beeinflusst. geraumer Zeit eine wichtige Rolle in der Vorsorge spielen. Kann eine versicherte Person beispielsweise wählen, ob sie Typischerweise reagieren Pensionskassen versicherungs- 4.0 Prozent, 6.0 Prozent oder 8.0 Prozent des versicherten seitig weiterhin mit einer Senkung der Umwandlungssätze Gehalts in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen möchte, bleibt und der technischen Zinssätze, um die anhaltend tiefen der Arbeitgeberbeitrag (z. B. 12.0 Prozent des versicherten Zins- und Wachstumsaussichten und die in der Schweiz Gehalts) davon unberührt. Je nach getroffener Wahl wür- noch immer steigende Lebenserwartung zu bekämpfen. den dem Arbeitnehmenden in diesem Fall somit insgesamt Diese beiden Parameter werden deshalb in der SLI®-Studie 16.0 Prozent, 18.0 Prozent oder 20.0 Prozent seines versi- daraufhin untersucht, inwiefern die Leistungen der Vorsor- cherten Gehalts auf seinem Altersguthaben gutgeschrieben. gepläne davon betroffen sind. Technische Zinssätze Der technische Zinssatz ist ein Diskontsatz, mit dem die zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen (sogenanntes Rentendeckungskapital) in der Jahresrechnung bewertet werden. Die Bestimmung des technischen Zinssatzes ist eine anspruchsvolle Aufgabe, was insbesondere mit dem langfristigen Anlagehorizont der Rentendeckungskapitalien und der schwierigen Einschätzung der zukünftigen Kapital- renditen zusammenhängt. Die Schweizerische Kammer der 10 willistowerswatson.ch
Teil A Pensionskassen-Experten gibt jährlich einen technischen Verzinsung der Altersguthaben Referenzzinssatz per 30. September heraus, von dem nach Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden explizit oben und nach unten abgewichen werden darf. Per 30. Sep- mit einem separaten Zinssatz verzinst. Idealerweise sind tember 2018 war dieser bei 2.0 Prozent. Die Kammer der die Zinssätze für die Rentner (technischer Zinssatz) und Pensionskassen-Experten hat jedoch im April 2019 eine jene für die aktiven Versicherten langfristig identisch. In der neue Fachrichtlinie 4 verabschiedet, welche in der Zwischen- Realität zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Tendenziell wa- zeit von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ren in der Vergangenheit die technischen Zinssätze für die OAK BV zum Mindeststandard erhoben worden ist. Welchen Rentner höher als die Zinssätze für die Aktiven. Dies fördert Einfluss diese Richtlinie auf die technischen Zinssätze die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern und ist auch auf haben wird, ist per dato noch schwierig abzuschätzen. Für politischer Ebene ein Thema kontroverser Diskussionen. die Jahresabschlüsse 2019 dürfte der Einfluss noch limitiert Viele Pensionskassen haben seit der Finanzkrise mit tiefen sein. Zusätzlich sei auf die neu eingeführte Obergrenze Deckungsgraden zu kämpfen, so dass die erwirtschaftete verwiesen, die für den Jahresabschluss 2019 bei 2.13 Pro- Rendite zur Äufnung der Wertschwankungsreserve und Re- zent liegt (bei Bilanzierung mit Generationensterbetafeln). duktion des technischen Zinssatzes anstelle einer zusätz- Bezüglich Generationensterbetafeln wird auch auf Abb. 9 lichen Verzinsung für die aktiven Versicherten verwendet verwiesen. Ab Jahresende 2020 könnte sich jedoch durch wurde. Dies war z. B. auch 2018 der Fall. Der durchschnitt- diese neu eingeführte Obergrenze ein weiterer Abwärts- liche Satz für die Versicherten betrug 1.63 Prozent. Wie schub ergeben, da diese viel direkter von den (negativen) vorangehend gezeigt, ist der Durchschnittswert für die Renditen der schweizer Bundesobligationen abhängt. technischen Zinssätze 2018 höher. Im Jahr 2017 konnten Abb. 6 zeigt das Spektrum der aktuell angewendeten aber die Versicherten von ausserordentlichen Börsenerträ- technischen Zinssätze bei den Vorsorgeplänen der SLI®- gen profitieren. Gesellschaften. Sie bewegen sich zwischen 1.5 Prozent und Erfreulicherweise, wenn auch auf tiefem Niveau, konnten vie- 2.5 Prozent, wobei der Durchschnitt bei knapp 2.0 Prozent le Pensionskassen aufgrund der erwirtschafteten Renditen liegt. Auffällig ist zum einen die deutlich Senkung sowie auch und der stabilen finanziellen Lage eine über dem BVG-Mini- eine geringere Streuung der Resultate von 2019 im Vergleich mum liegende Verzinsung gewähren. Während im Jahr 2018 zu 2017. Die Reduktion des technischen Zinssatzes ist direkt der BVG-Mindestzinssatz bei 1.0 Prozent betrug, erhielten an die Höhe des Deckungsgrads gekoppelt. Dieser wird bei die aktiven Versicherten für dieselbe Periode im Durchschnitt einer Reduktion des technischen Zinssatzes durch die Er- 1.63 Prozent (vgl. Abb. 7). höhung des Rentnerdeckungskapitals reduziert. Abb. 6: Technische Zinssätze (Anzahl Unternehmen in %) Abb. 7: Verzinsung der Altersguthaben 4.0 % 6.25 % 3.5 % 5.25 % 3.0 % 4.25 % 2.5 % 3.25 % 2.0 % 2.25 % 1.5 % 1.25 % 1.0 % 0.25 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 2014 2015 2016 2017 2018 n 1. Quartil n 2. Quartil n 3. Quartil n 1. Quartil n 2. Quartil n 3. Quartil n 4. Quartil Durchschnitt n 4. Quartil Durchschnitt SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 11
Teil A Umwandlungssätze und Kapitalauszahlungen Die Umwandlungssätze im Markt reduzieren sich laufend Abb. 8: Umwandlungssätze für Männer im Alter von 65 Jahren erheblich, wobei immer noch grosse Unterschiede zwischen 7.5 % den untersuchten Vorsorgeplänen beobachtet werden kön- nen. Beim Umwandlungssatz handelt es sich um den Satz, 7.0 % mit dem das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben eines Versicherten in eine Rente umgerech- 6.5 % net wird. Die Umwandlungssätze werden üblicherweise als jährliche Altersrenten in Prozent des vorhandenen Alters- 6.0 % guthabens angegeben. Ein Wert von 5.0 Prozent bedeutet beispielsweise, dass die jährliche Rente 5.0 Prozent des 5.5 % Kapitals entspricht, das die versicherte Person bei Renten- beginn angespart hat (so dass bspw. bei einem Altersgutha- 5.0 % ben von CHF 500’000 eine jährliche Rente von CHF 25’000 fällig wird). 4.5 % Der Umwandlungssatz berücksichtigt vor allem Informatio- 4.0 % nen zur Sterblichkeit und Renditeerwartung und erlaubt eine SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 einfache Umrechnung von Altersguthaben in eine lebens- n 1. Quartil n 2. Quartil n 3. Quartil lange Rente. Das schweizerische Recht schreibt die An- n 4. Quartil Durchschnitt wendung eines Mindestumwandlungssatzes für die gesetz- lichen Mindestleistungen vor. Vorsorgeeinrichtungen können jedoch einen anderen Umwandlungssatz festlegen, solange im Minimum die gesetzlichen Mindestleistungen ausbezahlt werden. Der gesetzliche Umwandlungssatz im ordentlichen Auch eine Gegenüberstellung der angewendeten Umwand- Rentenalter beträgt weiterhin 6.8 Prozent im AHV-Rück- lungssätze in Bezug auf die Anzahl Unternehmen veran- trittsalter. Der Mindestumwandlungssatz ist ein viel disku- schaulicht den Trend zu immer tieferen Umwandlungssät- tiertes Thema, da er von vielen Fachleuten angesichts der zen. 2013 betrugen die Umwandlungssätze bei 50.0 Prozent steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Kapital- aller teilnehmenden SLI®-Gesellschaften 6.3 Prozent und marktrenditen als zu hoch angesehen wird. Die gesetzliche höher. 6 Jahre später liegen die Umwandlungssätze aller Reduktion des Mindestumwandlungssatzes wurde im Rah- Gesellschaften unter 5.75 Prozent, was damals fast dem men der landesweiten Volksabstimmung über die Reform tiefsten Wert entsprach. Keine der SLI®-Gesellschaften Altersvorsorge 2020 im September 2017 abgelehnt. Neuere wendet noch einen Umwandlungssatz höher als 6.0 Pro- Reformvorschläge zielen oftmals in Richtung 6.0 Prozent. zent an. Somit haben viele in dieser Darstellung berücksich- tigte Unternehmen den aktuariellen Realitäten Rechnung Als Folge der tieferen Anlagerenditen und der weiterhin getragen und den Umwandlungssatz kontinuierlich gesenkt. steigenden Lebenserwartung reduzieren viele schweize Dies stellt auch gewisse aktuelle politische Reformvorschlä- rische Vorsorgepläne ihre Umwandlungssätze oder haben ge mit einem vorgeschlagenen Mindest-Umwandlungssatz dies bereits getan. Abb. 8 zeigt das aktuelle Spektrum der bei von 6.0 Prozent in Frage. den SLI®-Gesellschaften zur Anwendung gelangenden Um- wandlungssätze. Betrachtet man die letzten beiden Studien, ist eine Reduktion des gesamten Universums festzustellen. In- teressant ist die Reduktion des obersten Quartils von 2017 bis 2019, in welcher sich die Spannweite markant verändert hat. Die Spannweite insgesamt liegt zwischen 4.4 Prozent und 5.7 Prozent (Alter 65). Der Durchschnittswert beträgt aktuell knapp 5.2 Prozent. In der Studie von 2017 und 2015 lagen die Werte deutlich höher bei 5.4 Prozent und 6.0 Prozent. 12 willistowerswatson.ch
Abb. 9: Verwendete Sterbetafeln Teil B: 15 14 Quantitative Auswertung der 13 12 Leistungen und 11 10 Anzahl Unternehmen Beiträge 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Periodentafeln Generationentafeln Einzelne Gesellschaften sind noch einen Schritt weiter ge- gangen und verzichten für einen Teil des Altersguthabens gänzlich auf die Umwandlung in eine Rente. In diesen Fällen wird bei Pensionierung das überobligatorische Altersgutha- ben zwingend in Kapitalform ausbezahlt. Dies wurde bereits in Abb. 1 aufgezeigt. Als letzten technischen Parameter sei auf die verwendeten Sterbetafeln für die Bewertung der Verpflichtungen der Pensionskassen hingewiesen. Die meisten Pensionskas- sen dieser Vergleichsgruppe benutzen die sogenannten BVG-Sterbetafeln, daher wird nicht weiter darauf einge- gangen. Interessant ist jedoch, dass ca. zwei Drittel der Gruppe konservativere Generationentafeln verwenden, was deutlich mehr ist als die im Gesamtmarkt beobachteten ca. 50.0 Prozent. Ob indirekt ein Zusammenhang mit den von den Firmen benötigten IFRS-Bewertungen, für welche die Verwendung von Generationentafeln vorgegeben ist, eine Rolle spielt, bleibe dahingestellt. SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 13
Teil B Rentenleistungen sind in der Schweiz einer der wichtigsten Zusätzlich getroffene Annahmen zur Ermittlung der Kosten Einkommensbestandteile im Alter. Die Vergleichbarkeit der und der Höhe der Leistungen werden im Teil D genauer Leistungen aus der zweiten Säule sowie der dafür anfallen- beschrieben. den Kosten gestaltet sich dabei komplex, da verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden müssen. Denn es gibt unter- Versichertes Gehalt schiedliche Faktoren für den Einfluss auf die Leistung, wie z. B. variable Vergütungsbestandteile oder Zusatzpläne ab In Teil A wurde erläutert, dass die Berechnung des versicher- einer bestimmten Lohn- oder Mitarbeiterstufe. Aus diesem ten Gehalts bei den einzelnen Unternehmen unterschiedlich Grund verwenden wir in diesem Bericht 3 verschiedene Mit- erfolgt. Daher variiert das versicherte Gehalt von Mitarbeiter arbeiterprofile für alle SLI®-Gesellschaften, anhand dieser zu Mitarbeiter in Abhängigkeit vom Grundgehalt, vom Bonus wir die aktuellen und künftigen zu erwartenden Leistungen und manchmal auch von der Position im Unternehmen (z. B. berechnen. Diese 3 Profile haben folgende Ausprägungen: Führungskräfte im Gegensatz zu nicht leitenden Angestell- ten). In Abb. 10 werden die versicherten Gehälter für die Profil 1: Männlich, 25 Jahre, Grundgehalt CHF 60’000, 3 oben beschriebenen fiktiven Profile verglichen. wobei angenommen wird, dass der Mitarbeitende keinen Bonus erhält und anfangs über kein Freizügigkeitsgut- Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen haben verfügt. Unternehmen, so werden beim ersten Profil von manchen Profil 2: Männlich, 35 Jahre, Grundgehalt CHF 120’000, Unternehmen nur 59.0 Prozent, von anderen dagegen wobei angenommen wird, dass der Zielbonus bei 10.0 Pro- 100.0 Prozent des Grundgehalts versichert. Es gibt Werte zent des Grundgehalts liegt und das Freizügigkeitsgutha- über 100.0 Prozent, da einige Unternehmen auch den Bo- ben anfänglich CHF 60’000 beträgt (darin enthalten sind nus mitversichern. Allein aus dieser Grafik lässt sich aller- BVG-Altersguthaben in der Höhe von CHF 30’000). dings noch keine Wertigkeit ablesen. Dafür müssen noch die Beitragssätze berücksichtigt werden, was im nächsten Profil 3: Weiblich, 45 Jahre, Grundgehalt CHF 200’000, Schritt erfolgt. wobei angenommen wird, dass der Zielbonus bei 20.0 Pro- zent des Grundgehalts liegt und das Freizügigkeitsgutha- Beim zweiten und dritten Profil ist ebenso bemerkenswert, ben anfänglich CHF 300’000 beträgt (darin enthalten sind dass das versicherte Gehalt gemäss BVG nur einen kleinen BVG-Altersguthaben in der Höhe von CHF 75’000). Teil des Grundgehalts ausmacht, da gemäss BVG nur Löhne bis zu CHF 85’320 versichert werden (Stand 2019). Diese Grenze wird bei allen SLI®-Gesellschaften überschritten. Abb. 10: Versichertes Gehalt (in % des Grundgehaltes) 140.0 % 120.0 % 100.0 % 80.0 % 60.0 % 40.0 % 20.0 % 0.0 % Alter 25 Alter 35 Alter 45 Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000 Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum 14 willistowerswatson.ch
Teil B Arbeitnehmerbeiträge Arbeitgeberbeiträge Die Vergleichbarkeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen Arbeitgeber- beiträge gestaltet sich eher schwierig. Es gibt nebst den beiträge im Total mindestens so hoch sein, wie das Total ordentlichen Beiträgen auch diverse Sonderbeiträge, wie aller Arbeitnehmerbeiträge. Davon abgesehen bestehen z. B. Sanierungszahlungen im Falle einer Unterdeckung der aber grosse Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung. Vorsorgeeinrichtung. Damit diese Sonderzahlungen nicht den Vergleich zwischen den einzelnen Unternehmen verun- Abb. 12 vergleicht die Arbeitgeberbeiträge für die 3 oben möglichen, nehmen wir an, dass es für die jeweiligen Profile beschriebenen fiktiven Profile im Laufe von deren angenom- nur ordentliche Beiträge gibt (sowohl für Arbeitnehmer wie menen Karrieren. Dabei werden wie oben beschrieben nur auch im folgenden Kapitel für Arbeitgeber). die ordentlichen reglementarischen Beiträge berücksichtigt. Es zeigt sich, dass es zwischen den einzelnen Unternehmen Bei allen analysierten Unternehmen müssen die Arbeitneh- grössere Unterschiede zwischen den Arbeitgeberbeiträgen mer einen Teil der Beiträge mitfinanzieren. Die Höhe dieser und den Arbeitnehmerbeiträgen gibt. Einzelne Unternehmen Beiträge kann dabei vom Alter und von der Gehaltsstufe investieren somit in erheblichem Umfang in die 2. Säule. abhängen. Abb. 11 zeigt die Beitragssätze jeweils für eine typische Karriere und setzt sie zum gesetzlichen Mindest- niveau gemäss BVG in Beziehung. Abb. 11: Arbeitnehmerbeiträge der SLI®-Unternehmen im Laufe einer typischen Karriere (in % des zukünftigen Grundgehaltes) 15.0 % 10.0 % 5.0 % 0.0 % Alter 25 Alter 35 Alter 45 Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000 Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum Abb. 12: Arbeitgeberbeiträge der SLI®-Unternehmen im Laufe einer typischen Karriere (in % des zukünftigen Grundgehaltes) 30.0 % 25.0 % 20.0 % 15.0 % 10.0 % 5.0 % 0.0 % Alter 25 Alter 35 Alter 45 Grundgehalt CHF 60’000, kein Bonus Grundgehalt CHF 120’000, Bonus CHF 12’000 Grundgehalt CHF 200’000, Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 15
Teil B Veränderung der Arbeitnehmer- und Abb. 14. veranschaulicht als Pendant zur Abb. 13 die ent- Arbeitgeberbeiträge seit 2013 sprechenden Arbeitgeberbeiträge. Tendenziell wurden zwischen 2013 und 2017 immer mehr Arbeitgeberbeiträge Die nachfolgende Abb. 13 zeigt die Höhe der reglementa bezahlt (vermutlich als teilweise Kompensation gegen rischen Arbeitnehmerbeiträge der jeweiligen Studienteil- vertiefte Umwandlungssätze), in 2019 scheint sich dieser nehmer seit 2013. Über die Jahre scheinen sich die Beiträge Trend zu verlangsamen. nicht erheblich zu verändern. Allerdings sieht man, dass in 2019 die SLI®-Unternehmen etwas näher zusammenrücken und im Durchschnitt leicht höhere Beiträge bezahlt werden. Abb. 13: Vergleich der Arbeitnehmerbeiträge (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 12.0 % 10.0 % 8.0 % 6.0 % 4.0 % 2.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt Abb. 14: Vergleich der Arbeitgeberbeiträge (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 25.0 % 20.0 % 15.0 % 10.0 % 5.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt 16 willistowerswatson.ch
Teil B Prognose der Altersleistungen bei Insgesamt dürfte künftig die Bedeutung von Kapitalleistun- Pensionierung gen weiter zunehmen, da überobligatorische Altersguthaben immer häufiger ausschliesslich als Kapital gewährt werden. Nun kommen wir zu einem der wichtigsten quantitativen Dies unterstützt das Risikomanagement der Pensionskassen, Punkte, wir analysieren die voraussichtlichen Leistungen im indem das Zins- und Langlebigkeitsrisiko nach Pensionierung Zeitpunkt der Pensionierung. Abb. 15 zeigt die projizierten auf die Versicherten transferiert wird. Altersguthaben (Alter 60 als Frühpensionierung und Alter 65/64 als ordentliche Pensionierung) für die 3 anfangs be- schriebenen Profile, Abb. 16 zeigt die entsprechenden Ren- tenleistungen. Bei allen Unternehmen übersteigen die Leis- tungen die gesetzliche Mindesthöhe gemäss BVG deutlich. Abb. 15: Altersguthaben bei Rentenbeginn der SLI®-Unternehmen (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 1200.0 % 1000.0 % 800.0 % 600.0 % 400.0 % 200.0 % 0.0 % Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 65, Rentenbeginn mit 65, Rentenbeginn mit 64, derzeit 25, derzeit 35, derzeit 45, derzeit 25, derzeit 35, derzeit 45, Gehalt CHF 60’000 Gehalt CHF 120’000 Gehalt CHF 200’000 Gehalt CHF 60’000 Gehalt CHF 120’000 Gehalt CHF 200’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum Abb. 16: Rentenhöhe bei Rentenbeginn der SLI®-Unternehmen (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 50.0 % 40.0 % 30.0 % 20.0 % 10.0 % 0.0 % Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 60, Rentenbeginn mit 65, Rentenbeginn mit 65, Rentenbeginn mit 64, derzeit 25, derzeit 35, derzeit 45, derzeit 25, derzeit 35, derzeit 45, Gehalt CHF 60’000 Gehalt CHF 120’000 Gehalt CHF 200’000 Gehalt CHF 60’000 Gehalt CHF 120’000 Gehalt CHF 200’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 17
Teil B Es ist wichtig zu erwähnen, dass für Personen mit geringem Veränderung der Altersleistungen seit 2013 Einkommen die Leistungen aus der ersten Säule wesent- Nun möchten wir die Entwicklung der Altersleistungen etwas lich wichtiger sind als die Leistungen aus der zweiten Säule. genauer betrachten. Abb. 17 zeigt die Alterssparkapitalien Dies, da die maximale AHV-Rente auf jährlich CHF 28’440 für das erste Mitarbeiterprofil gemäss den Studien von 2013 (Stand 2019) begrenzt ist. Bei Personen, welche gut ver- bis 2019. Die Alterssparkapitalien im Alter 65 zeigen sich dienen, macht dieser Betrag nur einen kleinen Teil aus. So insgesamt über den gezeigten Zeitraum relativ stabil. Dies würden beispielsweise die vollen Leistungen der ersten bedeutet, dass die sinkenden erwarteten Zinserträge durch Säule bei dem anfangs beschriebenen Profil einer 45-Jähri- höhere Beiträge in etwa kompensiert werden. Die Berech- gen lediglich etwa 14.0 Prozent des Einkommens abdecken. nungsannahme für die erwarteten Zinserträge wurde im Ver- Verglichen mit dem Profil des 25-Jährigen sind es etwa laufe der gezeigten Studien von 3.5 Prozent auf 2.25 Pro- 47.0 Prozent. zent reduziert. Dies entspricht über eine Karriere von vierzig Die Differenzen zwischen den einzelnen Gesellschaften Jahren einer substantiellen Reduktion in Zinserträgen. sind erheblich. Der massive Leistungsunterschied zeigt Abb. 18 zeigt analog zu Abb. 17 die Veränderung der Alters sich besonders im ersten Profil. Wenn von 2 Personen, die renten für dasselbe Mitarbeiterprofil. Die Darstellung ver- diesem Profil entsprechen, eine beim Unternehmen mit anschaulicht, dass die durchschnittlichen Leistungen von dem grosszügigsten und die andere beim Unternehmen mit 2013 bis 2019 kontinuierlich rückläufig waren. Im Jahr 2017 dem am wenigsten grosszügigen Pensionsplan arbeitet, fand eine drastische Verstärkung dieses Trends statt und erhält die erste bei ihrer Pensionierung im Alter von 65 Jah- die Rentenleistungen haben sich deutlicher verschlechtert ren eine Rente in der Höhe von etwa 47.0 Prozent ihres als in den vorangehenden Jahren. Im Jahr 2019 sind die letzten Grundgehalts, während sich die zweite mit etwa Leistungen erneut gesunken, allerdings nicht mehr ganz so 23.0 Prozent begnügen muss. Damit sieht man, dass erst beträchtlich. Diese Reduktion ist ein Resultat der sinkenden das Zusammenspiel zwischen dem versicherten Lohn, den Umwandungssätze sowie auch Zinsertragserwartungen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie dem Um- wandlungssatz massgebend ist. Der Mittelwert der Leistungen liegt nun aktuell bei etwa 33.0 Prozent, damit hat sich das durchschnittliche Niveau seit 2013 um etwa 7.0 Prozentpunkte gesenkt, was vor allem aufgrund der tieferen Umwandlungssätze so ist. Die Senkung der Umwandlungssätze wurde bis 2013 mit höhe- ren Beiträgen kompensiert, dieser Trend hat sich ab 2015 nicht mehr vollständig fortgesetzt. Somit hat sich das 2015 festgestellte Umdenken verfestigt, und tiefere Leistungen werden aufgrund von Senkungen der Umwandlungssätze in Kauf genommen und nicht mehr vollständig durch Bei- träge kompensiert. Risikoleistungen Nebst den Altersleistungen sind auch die Risikoleistungen von hoher Wichtigkeit, um den finanziellen Verlust im Fall des Todes oder einer dauerhaften Invalidität abzufedern. Abb. 19 zeigt die jährliche Invalidenrente, welche im Falle einer vollen Invalidität ausbezahlt würde, bemessen am Grundgehalt. Der Grund, weshalb für die oberen Profile eher mehr Leistungen bezahlt werden, ist aufgrund das höhere Grundgehalt, womit der allfällige Koordinationsabzug prozentual tiefer ist. 18 willistowerswatson.ch
Teil B Abb. 17: Vergleich der in den Studien 2013 bis 2019 ermittelten Alterssparkapitalien für eine 25-jährige Person mit einem Grundgehalt von anfangs CHF 60’000 (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 1200.0 % 1000.0 % 800.0 % 600.0 % 400.0 % 200.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum Abb. 18: Vergleich der in den Studien 2013 bis 2019 ermittelten Altersrenten für eine 25-jährige Person mit einem Grundgehalt von anfangs CHF 60’000 (in % des zukünftigen Grundgehalts vor der Pensionierung) 80.0 % 60.0 % 40.0 % 20.0 % 0.0 % SLI® 2013 SLI® 2015 SLI® 2017 SLI® 2019 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum Abb. 19: Jährliche Invalidenrente (in % des Grundgehaltes) 100.0 % 80.0 % 60.0 % 40.0 % 20.0 % 0.0 % Alter 25, männlich Alter 35, männlich Alter 45, weiblich Grundgehalt CHF 60’000 Grundgehalt CHF 120’000 Grundgehalt CHF 200’000 kein Bonus Bonus CHF 12’000 Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 19
Teil B Für die Todesfallleistung nehmen wir an, dass der Arbeit- Struktureller Finanzierungsstatus der nehmer stirbt und eine volle Partnerrente für den hinter- Vorsorgepläne lassenen Partner fällig wird. In Abb. 20 ist diese jährliche Partnerrente abgebildet. Das Bild ist sehr ähnlich zu jenem Die strukturelle Unterfinanzierung ist die Differenz zwischen der Invalidenrente, aber auf tieferem Niveau. Für hinter- dem Wert der Leistungsansprüche und dem Wert der Arbeit- lassene Partner sollte das Niveau bei etwa zwei Drittel der geber- und Arbeitnehmerbeiträge (einschliesslich der von Invalidenrente liegen, was bei dieser Grafik zu erkennen neu eingestellten Mitarbeitenden eingebrachten Freizügig- ist. Allgemein lässt sich sagen, dass die durchschnittliche keitsleistungen). Abb. 21 zeigt eine Bewertung der struktu- Risikoleistung bemessen am gesetzlichen Niveau sehr hoch rellen Unterfinanzierung der Vorsorgepläne der einzelnen ist. Allerdings gibt es sehr grosse Unterschiede zwischen Profile. Bei den jüngeren Mitarbeitenden fällt diese Differenz den einzelnen SLI®-Unternehmen. meist negativ aus, das bedeutet, dass der Plan einen Gewinn erzielt. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Beiträge für Das Ziel der zweiten Säule ist, zusammen mit der ersten Risikoleistungen für jüngere Mitarbeiter höher als erforder- Säule etwa 60.0 Prozent der Lohneinbusse bei Invalidität lich sind und dadurch die jüngeren Versicherten die zu tiefen und etwa 40.0 Prozent beim Tod zu kompensieren. Dieses Beiträge für die älteren Versicherten kompensieren. Zudem Ziel wird für die ersten beiden Profile von allen Unterneh- bleiben die älteren Personen mit einer höheren Wahrschein- men mindestens erreicht, beim dritten Profil wird es um lichkeit bis zu ihrer Pensionierung im Unternehmen und pro- etwa 10 Prozentpunkte beim kleinsten Plan verfehlt. Dies fitieren von subventionierten Umwandlungssätzen. Darüber aber aus dem Grund, dass die erste Säule für dieses Profil hinaus gibt es auch geschlechtsspezifische Unterschiede: nur eine kleine Bedeutung hat. Laut den technischen Grundlagen BVG 2015 entstehen bei Frauen tendenziell höhere Kosten für Risikoleistungen als bei Männern. Abb. 20: Jährliche Partnerrente (in % des Grundgehaltes) 70.0 % 60.0 % 50.0 % 40.0 % 30.0 % 20.0 % 10.0 % 0.0 % Alter 25, männlich Alter 35, männlich Alter 45, weiblich Grundgehalt CHF 60’000 Grundgehalt CHF 120’000 Grundgehalt CHF 200’000 kein Bonus Bonus CHF 12’000 Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % Durchschnitt BVG-Minimum 20 willistowerswatson.ch
Teil B Bei den älteren Profilen lässt sich ausserdem eine grössere Spreizung der strukturellen Unterfinanzierung zwischen den einzelnen Unternehmen feststellen. Ein Grund hierfür ist, dass einige Vorsorgepläne verbieten, einen Teil des Alters- guthabens in eine Rente umzuwandeln, diese Teile werden direkt als Kapital ausbezahlt. Damit werden die Kosten redu- ziert, da die zunehmende Langlebigkeit und die Zinsgarantie keine Rolle mehr spielen. Bei den meisten SLI®-Unternehmen steigen die Leistungen mit dem Alter an. Entsprechend sind die Versicherungskos- ten meist einfach deshalb für ältere Arbeitnehmende höher als für jüngere, weil die Pläne so ausgestaltet sind. Dies kann sich auf die Bereitschaft der Unternehmen auswirken, ältere Mitarbeitende einzustellen oder zu halten, da die Arbeitge- berbeiträge für sie beim selben Gehaltsniveau deutlich höher sein können als für jüngere Mitarbeitende. Damit steigt mit zunehmendem Durchschnittsalter der Mitarbeiter tendenziell ihre durchschnittliche Kostenbelastung. Abb. 21: Höhe der ungedeckten Leistungszusagen der SLI®-Unternehmen (in % des Grundgehaltes) 9.0 % 7.0 % 5.0 % 3.0 % 1.0 % – 1.0 % – 3.0 % – 5.0 % Alter 25 Alter 35 Alter 45 Grundgehalt CHF 60’000, Grundgehalt CHF 120’000, Grundgehalt CHF 200’000, kein Bonus Bonus CHF 12’000 Bonus CHF 40’000 Freizügigkeitsleistungen: keine Freizügigkeitsleistungen: CHF 60’000 Freizügigkeitsleistungen: CHF 300’000 n 25 % n 50 % n 75 % n 100 % SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 21
Teil C: Handlungsüberlegungen Die vorliegende Studie bestätigt, dass Leistungen aus der entscheidende Bedeutung zu. Bei der Nutzung moderner beruflichen Vorsorge tendenziell weiter zurückgehen, auch Asset-Klassen ist allerdings zu bedenken, dass diese oft wenn sich alle Beteiligten dagegenstemmen. Die bestehen- höhere Kontroll- und Governancenotwendigkeiten mit sich den Herausforderungen werden nicht von heute auf morgen bringen – Renditechancen gehen immer mit einem höheren verschwinden und sind auch durch den Gesetzgeber nicht Risiko einher, welches aktiv gesteuert werden muss. direkt beeinflussbar. Entsprechend werden die Entschei- Governance: Gute Entscheidungen setzen einerseits dungsträger von Schweizer Pensionskassen neue Wege Erfahrung und Fachwissen bei den Entscheidungsträgern beschreiten müssen. voraus, was mit einer zunehmenden Professionalisierung einhergeht. Andererseits sind Instrumente erforderlich, die Eine nachhaltige Vorsorge sollte dabei weiterhin an folgen- in Entscheidungssituationen Handlungsalternativen und dem Idealbild ausgerichtet sein: Ein angestrebtes Leistungs- deren quantitative Auswirkungen veranschaulichen. So niveau ist zu bekannten Kosten, mit begrenzter Umverteilung können vor Parameteränderungen durch den Stiftungs- und angemessenen (Anlage-)Risiken zu erreichen. Die An- rat die Wirkungen und damit die Zielerreichung beurteilt satzpunkte für Pensionskassen und entsprechende Instru- werden. mente liegen dabei auf dem Tisch bereit: Versicherung: Der Markt für die Rückversicherung von Pensionskassenleistungen ist laufend in Bewegung und Gesamtvergütungsansatz: Berufliche Vorsorge ist ein eine regelmässige Überprüfung bestehender Verträge, wichtiges Vergütungsinstrument, die Ausgaben sind aber auch ein Vergleich zum autonomen Tragen solcher für Arbeitgeber substantiell. Umso wichtiger ist es, das Risiken ist periodisch zu empfehlen. Gesamtvergütungspaket am Markt auszurichten und ins- gesamt wettbewerbsfähig zu sein. Arbeitgeber können Accounting: Verfeinerte Bewertungsansätze nach inter- dabei durch eine hohe Gewichtung der beruflichen Vor- nationalen Rechnungslegungsstandards wie das weiterhin sorge personalpolitisch bewusst Akzente setzen. kontrovers diskutierte «risk sharing» verschaffen Arbeit- gebern in ihren Bilanzen und Erfolgsrechnungen «Luft Vorsorgeplan: Der Vorsorgeplan sollte verständlich sein zum Atmen», um auch künftig substantielle Beiträge an und aktiv kommuniziert werden, damit Mitarbeiter den Pensionskassen leisten zu können. Wert der beruflichen Vorsorge richtig einordnen können. 1e-Vorsorgepläne sind im Markt eine immer wichtigere Entscheidungsträgern stehen somit umfassende Möglich- Alternative für höher Verdienende, die bei diesen Zielen keiten zur Verfügung, die Umsetzung der beruflichen Vor- helfen können. sorge fit für die Zukunft zu machen. Anlagestrategie: Bei der Anlagestrategie müssen zwangs- läufig aufgrund des Zinsumfelds neue Wege beschritten werden. Neben einer diversifizierten Anlagestrategie kommt der Auswahl wirklich erfolgreicher Manager eine 22 willistowerswatson.ch
Teil D: Schlussbemerkungen Diese Studie berücksichtigt nur die von den einzelnen In einigen Grafiken werden Vergleiche mit den minimalen Unternehmen angebotenen Leistungen aus der beruflichen Leistungen gemäss BVG angestellt. Hierfür wurde das Vorsorge und lässt andere Vergütungsbestandteile unbe- Altersguthaben mit der BVG-Minimumverzinsung von rücksichtigt. Bei einer Einbeziehung dieser anderen Elemente 1.0 Prozent hochgerechnet könnten die Ergebnisse anders ausfallen. Wir danken allen SLI®-Unternehmen, die an dieser Studie teilgenommen ha- Vertraulichkeit ben, ganz herzlich für ihre Unterstützung. Die Angaben über die Vorsorgepläne der einzelnen Unter- nehmen werden streng vertraulich behandelt. Erhebungsmethode Für die Zwecke dieser Studie wurden nur diejenigen Leistun- Haftungsausschluss gen aus der beruflichen Vorsorge analysiert, die bei den ein- zelnen Unternehmen für neu eingestellte Mitarbeitende zur Dieser Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse der von Willis Verfügung stehen. Besondere Leistungen für die bestehende Towers Watson durchgeführten Studie zusammen. Soweit Belegschaft, beispielsweise Besitzstandswahrungen, wurden nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung nicht berücksichtigt. Zur Ermittlung der Kosten und der Höhe getroffen wurde, übernehmen wir keine Verantwortung, Sorg- der Leistungen wurden verschiedene Annahmen getroffen. faltspflicht oder Haftung gegenüber Personen, die Zugang zu Die wichtigsten davon werden nachfolgend aufgeführt: diesem Dokument erhalten, und jede auf Grundlage dieses Dokuments getroffene Entscheidung erfolgt voll und ganz Gehaltserhöhungen von 1.75 Prozent pro Jahr auf eigene Gefahr. Dieser Bericht kann und will kein Ersatz Verzinsung von 2.25 Prozent pro Jahr für Beitrags für gezielte professionelle Beratung sein. Vor der Ergreifung primatspläne irgendwelcher Massnahmen sollten die individuellen Umstän- de genau analysiert werden. Fluktuations-, Invaliditäts- und Sterberaten gemäss BVG 2015 Pensionierungen ab Alter 60 erfolgen mit einer Wahr- scheinlichkeit von 10.0 Prozent pro Jahr bis spätestens ins Weitere Informationen Alter 65/64 (Männer/Frauen) Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Es wird angenommen, dass die Versicherten bei Pensionie- rung eine Rente gegenüber einer einmaligen Kapitalleistung Samuel Neukomm bevorzugen, sofern eine solche Wahlmöglichkeit besteht +41 43 488-4429 Versicherte bezahlen Arbeitnehmerbeiträge gemäss dem samuel.neukomm@willistowerswatson.com «Standardsatz» , sofern diese Wahlmöglichkeit besteht Soweit die Vorsorgepläne nur Leistungen in Form einer Eileen Long einmaligen Kapitalleistung vorsehen, wurden die Tarife +41 43 488-4491 der Lebensversicherungsgesellschaften für die Umwand- eileen.long@willistowerswatson.com lung in Renten angewandt SLI® – Benchmarking der Pensionskassenleistungen 2019 23
Human Capital & Benefits Wir unterstützen und beraten unsere Kunden bei der Gestaltung, der Finanzierung und der Verwaltung von Vorsorgeplänen. Dabei berück- sichtigen wir die Besonderheiten des Geschäfts, der Branche und der Vergütungsstruktur des Kunden sowie dessen Kostenziele und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Unsere kreative Denkweise, gepaart mit unserer Expertise, unseren hochentwickelten Methoden und den Ergebnissen unserer Forschungen, ermöglicht uns, für Kunden massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, welche Risiken und Chancen vereinen. Über Willis Towers Watson Willis Towers Watson (NASDAQ: WLTW) gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, aus Risiken nachhaltiges Wachstum zu generieren. Unsere Wurzeln reichen bis in das Jahr 1828 zurück – heute ist Willis Towers Watson mit mehr als 45’000 Mitarbei- tern in über 140 Ländern und Märkten aktiv. Wir gestalten und liefern Lösungen, die Risiken beherrschbar machen, Investitionen in die Mitarbeiter optimieren, Talente fördern und die Kapitalkraft steigern. So schützen und stärken wir Unternehmen und Mitarbeitende. Unsere einzigartige Perspektive bietet uns einen Blick auf die erfolgskritische Verbindung personalwirtschaftlicher Chancen, finanzwirtschaftlicher Möglichkeiten und innovativen Wissens – die dynamische Formel, um die Unternehmensperformance zu steigern. Gemeinsam machen wir Potenziale produktiv. In der Schweiz ist Willis Towers Watson mit Niederlassungen in Zürich, Genf und Lausanne vertreten. Erfahren Sie mehr unter willistowerswatson.ch Copyright © 2019 Willis Towers Watson. All rights reserved. WTW-WE-CH0013 November 2019 willistowerswatson.ch
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