Verlässlichkeit für starke Hochschulen - DIE HOCHSCHULFINANZIERUNGSVEREINBARUNG BADEN-WÜRTTEMBERG - Ministerium für ...
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IM P RES SU M Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Königstraße 46 70173 Stuttgart www.mwk.baden-wuerttemberg.de Redaktion: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Grafik: Florian Ossenbrunner Fotos: Pressestellen der Hochschulen und Universitäten © 2020, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Vorwort Mit Stolz und Zuversicht kann Baden-Württem- berg auf sein äußerst leistungsstarkes Hochschulsystem blicken. Nirgendwo ist die Exzellenz so flächendeckend verankert und an so vielen Standorten zu finden wie hier. Die Stärke des baden-württembergischen Hoch- schulsystems zeigt sich nicht nur in der universitären Spitzenforschung oder den großen Erfolgen unserer lehr-, forschungs- und transferstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Baden-Württemberg be- heimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein an- deres Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft und den Interessen und Begabungen der Studierenden ent- sprechen zu können. So spannt sich ein dichtes Netz über das gesamte Land und sorgt dafür, dass die Unter- nehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bürgerinnen 4
und Bürger aus allen Regionen an den Forschungs-, (HoFV II) setzen wir diesen Weg konsequent fort – mit Transfer- und Ausbildungsleistungen der Hochschulen Fokus darauf, das Niveau der Finanzierung entsprechend teilhaben können. Das Hochschul- und Wissenschafts- den gestiegenen Aufgaben und Erwartungen insgesamt system mit seinen herausragenden Forschungsqualitä- zu erhöhen und damit weiter anzupassen. ten ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg Baden-Württembergs und Voraussetzung, die Durch eine verlässliche Grundfinanzierung ermög- Herausforderungen der Zukunft, den Klimawandel, die licht die Hochschulfinanzierungsvereinbarung unseren Transformation der Automobilindustrie und des Ge- Hochschulen, ihre Erfolge in den Exzellenzwettbewer- sundheitswesens, die Digitalisierung oder ganz aktuell ben, bei der Einwerbung von Drittmitteln und bei der die Corona-Pandemie, zu bewältigen. Entwicklung von Innovationen fortzusetzen. Die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021–2025 ist ein Starke Hochschulen brauchen eine gute und verläss- klares Bekenntnis des Landes zu seinen Hochschulen liche Grundfinanzierung, um strategisch auf die sich im- und ein gewaltiger Vertrauensvorschuss in ihre Lösungs- mer rascher wandelnden Herausforderungen reagieren kompetenzen, gerade auch in Krisenzeiten. zu können. Baden-Württemberg ist als erstes Land der Empfehlung des Wissenschaftsrates gefolgt und hat 2015 mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ (HoFV I) die Grundfinanzierung der Hochschulen Theresia Bauer MdL pro Jahr verlässlich um drei Prozent gesteigert. Mit der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021 – 2025 Baden-Württemberg 5
9 erfolgreich in 4 den vergangenen 5 Medizinische Fakultäten Exzellenzinitiativen 21 Hochschulen für angewandte 6 Pädagogische Hochschulen Universitäten, davon vier aktuell im Rahmen der Exzellenzstrategie 1 Wissenschaften Duale Hochschule gefördert Baden-Württemberg mit neun Standorten, drei Campus und einem Center for Advanced Studies 3 5 Musikhochschulen Kunsthochschulen Baden-Württemberg Baden-Württemberg– Land der Wissenschaft und Forschungsexzellenz EEUROPAS U RO PAS H HÖCHSTE Ö C H STE HOCHSCHULDICHTE H O C H S C H U LD I C H TE Baden-Württemberg Baden-Württemberg ist ist eine eine der der hochschulreichs- hochschulreichs- e inem ausgewogenen Maß anwendungsorientierte Grundlagenforschung, vertreten und werden durchund ten ten und forschungsintensivsten Regionen Europas und forschungsintensivsten Regionen Europas mit mit ein weit verzweigtes System von Transfereinrichtungen wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung sind in einer ausdifferenzierten Wissenschaftslandschaft. einer ausdifferenzierten Wissenschaftslandschaft. Die Die ergänzt. Neben den Hochschulen einem ausgewogenen Maß vertretengibtund es eine Vielzahl werden durch Hochschulen Hochschulen bilden bilden nicht nicht nur nur qualifizierte qualifizierte Arbeits- Arbeitskräfte an Forschungseinrichtungen der außeruniversi t ären ein weit verzweigtes System von Transfereinrichtungen kräfte aus, sie stellen ihre Ressourcen aus, sie stellen ihre Ressourcen zugleich zugleich für denfürWissen- den Wissenschaftsorganisationen. ergänzt. Neben den Hochschulen Mit der gibtHochschulfinan- es eine Vielzahl Wissens stransfertin ransfer in Wirtschaft Wirtschaft und Gesellschaft und Gesellschaft zur Ver- zur Verfügung. zierungsvereinbarung gibt das Land den Hochschulen an Forschungseinrichtungen der außeruniversi tären fügung. Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Wissenschaftsorganisationen. eine gesicherte Zukunftsperspektive und stärkt den und wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung sind in Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. 6
45 Hochschulen sowie 5 Medizinische Fakultäten des Landes unterzeichneten die Hochschulfinanzierungsvereinbarung. erfolgreich in den vergangenen Exzellenzinitiativen Standort Mannheim Bad Mergentheim Außenstelle Heidelberg Mosbach Künzelsau Heilbronn Schwäbisch Hall Karlsruhe Aalen Ludwigsburg Pforzheim Schwäbisch Gmünd Stuttgart Heidenheim Esslingen S-Hohenheim Göppingen Kehl Nürtingen-Geislingen Tübingen Offenburg Horb Rottenburg Reutlingen Ulm Trossingen Furtwangen Biberach Freiburg Villingen-Schwenningen Albstadt-Sigmaringen Tuttlingen Weingarten Konstanz Ravensburg Lörrach Friedrichshafen
EL 2021–2025 M ITT ES D N LA HE LIC + 1,8 Mrd. Z U S ÄT Z Euro Wofür steht die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung? SYSTEMATISCH SPIELRÄUME ERWEITERN UND BETREUUNG DER STUDIERENDEN VERBESSERN Die Landesregierung und die Hochschulen und geweitet. Zur Vollendung des Ausbaus werden noch Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg haben einmal etwa genauso viele bislang befristete Mittel in am 31. März 2020 die neue Hochschulfinanzierungs- die verlässliche Grundfinanzierung überführt wie im vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt von ersten Hochschulfinanzierungsvertrag, nämlich rund 2021 an für fünf Jahre und garantiert den Hochschulen 318 Millionen Euro. und Medizinischen Fakultäten finanzielle Verlässlichkeit Während der Laufzeit des vorherigen Hochschul und Planungssicherheit. finanzierungsvertrags haben die Hochschulen rund Mit der neuen Hochschulfinanzierungsvereinba- 3.000 unbefristete Stellen geschaffen, um auch dem rung wird das Land den Ausbau der Studienkapazitäten wissenschaftlichen und dem wissenschaftsunterstüt- vollenden. In den kommenden Jahren werden in ausge zenden Personal mehr Sicherheit und Planbarkeit zu wählten Bereichen, etwa den Gesundheitsfachberufen geben. Mit der neuen Hochschulfinanzierungsverein- oder im IT-Bereich, einzelne Studienkapazitäten aus- barung werden bereits im ersten Jahr, also 2021, rund 8
BIS 202 RUNG 5 N ZIE (O HN NA E FI D N R E I TT H C M LI IT HR TE JÄ L) + 3,5% AN STIEG D ER HER IC pro Jahr TL RISIKE N IT RIF TA N N H E C G S CH GE R DU Personalkosten G CH UNBEF DUR ERUN RIS SE TE IS TE L TN vollständig SICH Ä S RH TE ausfinanziert LL VE AB bereits 2021 EN GS FTIGUN +3.000 SCHÄ Stellen BE HE C LI S UERH AFT GES S LÄ DA IC R T H TZ VE E E R J T L E 318 Mio. ITT TETE M Euro FRIS verstetigt BE 9
SOLIDARPAKT I 3.000 zusätzliche unbefristete Stellen geschaffen. Die 4 Mrd. Euro zusätzlichen Mittel für die Grundfinanzierung versetzen die Hochschulen in die Lage, weitere Stellen einzurichten. Darüber hinaus stellt Baden-Württemberg seinen 3,5 Hochschulen mit der neuen Vereinbarung doppelt so viele zusätzliche Landesmittel pro Jahr zur Verfügung wie im letzten Vertrag. Das sind über die fünfjährige 3 Laufzeit rund 1,8 Milliarden Euro zusätzlich. Über alle Hochschulen hinweg entspricht dieser Betrag an zusätz- lichen Mitteln einem Aufwuchs der Finanzierung um durchschnittlich 3,5 Prozent jährlich. Auf diese Weise 2,5 wird sich die Finanzierung pro Studierender und Studie- rendem über die Laufzeit der neuen Vereinbarung bis 2025 systematisch erhöhen. Das ermöglicht den Hoch- 2 Dritt- mittel schulen eine bessere Betreuung der Studierenden und eröffnet Spielräume, um Chancen zu nutzen: bei der Digitalisierung, beim Wissens- und Technologietransfer 1,5 und beim Ausbilden neuer Forschungsprofile. 1 0,5 Grafik: Finanzierungsstrukturen der Hochschulen. Absolute Beträge nach Finanzierungsart sowie Anteil der 0 Grundfinanzierung an der Gesamtfinanzierung in %. 2001 – 2006 10
SOLIDARPAKT II HoFV I HoFV II 80 % Anteil 70 der Grund finanzierung in % 60 50 Befristete Mittel 40 30 Verlässliche Grundfinanzierung 20 10 0 2007 – 2014 2015 – 2020 2021 – 2025 11
Was bedeutet die HoFV II für die Hochschularten? FINANZIELLE PLANUNGSSICHERHEIT, VERLÄSSLICHE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, STÄRKUNG DES HOCHSCHULSYSTEMS Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung setzt an punktsetzungen. Ausbaumittel und bisher temporäre den spezifischen Bedarfen der jeweiligen Hochschular- Mittel werden verstetigt. ten an und stärkt dadurch das differenzierte Hochschul- Neue strategische und innovative Impulse werden system in Baden-Württemberg. Die Hochschulen kön- an den Medizinischen Fakultäten mit der Fortführung nen ihre Rücklagen der letzten Jahre weiterhin nutzen der „Sonderlinie Medizin“ in Höhe von 18 Millionen und sie erhalten finanzielle Planungssicherheit. Damit Euro jährlich – insgesamt 90 Millionen Euro – gefördert. und mit zusätzlichen Mitteln des Landes können sie bei Zusätzlich stärkt die HoVF II das Studienangebot in der verlässlichen Beschäftigungsverhältnissen nochmals ei- Allgemeinmedizin: Das Land finanziert 150 zusätzliche nen großen Schritt machen. Bereits 2021 werden 3.000 Studienplätze. Mit den zusätzlichen Mitteln wird in den neue Stellen geschaffen. Konkret bedeutet die HoFV II kommenden Jahren auch die medizinische Versorgung für die jeweilige Hochschulart: in ländlichen Regionen gestärkt. Die Universitäten können die Landesmittel für die Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Projekte der Exzellenzinitiative II im Umfang von 22 und die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit ih- Millionen Euro dauerhaft nutzen. Diese werden darüber ren Außenstellen haben ihr Studienangebot in den ver- hinaus jährlich um drei Prozent gesteigert. Um die Wett- gangenen Jahren stark ausgebaut. Daher profitieren sie bewerbsfähigkeit zu verbessern, wird deren Eigenanteil in besonderem Maße von der Verstetigung der bisher der Finanzierung von Forschungsbauten (nach Art. 91b befristeten Ausbauprogrammmittel. Auch die Außen- GG) gesenkt. Insgesamt stehen den Universitäten mehr stelle Tuttlingen der Hochschule Furtwangen, die Au- als 400 Millionen Euro zur Verfügung für eigene Schwer- ßenstelle Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn 12
ND VERW R E U A LT L EH U N IN L BIS 2025 T TTE ZUSÄ ZLICH VE G MI RF E AR Ü G B B G bereits 2021 A FÜ R E ER +550 Stellen M HV ITT Z U S ÄT Z L I C +401 Mio. EL B +387 Mio. IS 2025 Euro Euro – D I G I TA L I S I E I ZIN RU ED N G M D IN E ER Universitäten EM LE LG HR L +90 Mio.Euro UNG DER A E ca. 22 Mio. Euro für innovative ST U DIE N P Impulse ÄRK LÄ an Exzellenzmitteln TZ BEFRIS ST TE verstetigt E I TE FI +150 N DER M Studien- N A NZ plätze Medizinische IER ED UN G WIRD IZ +65 Mio. Euro Fakultäten IN G UN dauerhaft A LT W VE R VE ILS R TE ST RE UND N bereits 2021 ET A IG EN T EIG Höherer +64 Stellen LEH G DES Landesanteil IN bei 91b-Forschungs- KUN bauten N SE 13
BE FRIST ETE FI N AN TE L BIS 202 ZI E M IT 5 E AR R U B N G G Ü RF WI VE RD V IN LEHRE 132 Mio. Euro CH U N ER ST ETIG Z U S ÄT Z L I + 204 Mio. D dauerhaft V ER Euro WA bereits 2021 T LT U N G +1.480 Stellen Stärkung der Verwaltung Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Studienakademie Heil- Die zusätzlichen Mittel bronn der DHBW und die Intersec- ermöglichen den Pädagogischen toral School of Governance (ISoG) sind Hochschulen, ihre Verwaltungs- in die Vereinbarung einbezogen. Damit strukturen dauerhaft zu stärken. Das werden die Landesmittel hier ebenfalls jährlich Land hat sich auch für ein dauerhaftes En- um drei Prozent gesteigert. In den vergangenen Jahren gagement für die Schools of Education ausgespro- haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften chen, um diese gemeinsam von Pädagogischen Hochschu- zahlreiche Best Practice-Maßnahmen entwickelt, mit len und Universitäten getragenen Schools als starke Orte denen sie den Studienerfolg steigern konnten. Mit der der Lehrerbildung weiterzuentwickeln. HoFV II werden daher aus dem Fonds „Erfolgreich Stu- Die erfolgreichen Landeszentren der Musikhochschu- dieren in Baden-Württemberg“ fast 50 zusätzliche Stel- len werden über die HoVF II abgesichert, indem für sie len dauerhaft an den Hochschulen verankert. Als aus- Mittel und Stellen dauerhaft zur Verfügung stehen. Zu- baustarke Hochschulart profitiert die Duale Hochschule sätzliche Mittel ermöglichen den Musikhochschulen, die Baden-Württemberg in besonderem Maße von der Fort- hauptamtliche Lehre schrittweise zu stärken und bessere führung des Miet- und Raumprogramms mit 12,5 Milli- Perspektiven für Lehrbeauftragte zu schaffen. Einen gro- onen Euro jährlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird ßen Schritt nach vorn können die Musik- und Kunst- die DHBW den Anteil der hauptamtlichen Lehre in den hochschulen auch beim Ausbau der juristischen und kommenden Jahren schrittweise erhöhen. informationstechnischen Expertise machen. 14
HV ER FÜGBARE MI Stärkung der C TT LI EL Verwaltung Ä TZ S B ZU IS 20 25 H RLICH 1 + 93 Mio. JÄ 2, Pädagogische IM LEH R AM 5 T Hochschulen M Fortführung Euro IO. G RU des Miet- EURO ND und Raum +400 SCHULE programms tudienplätze S Stärkung der LAND Duale Hochschule DES ES hauptamtlichen T A IN LEHRE EN B Lehre Baden- U N M 20 D E Württemberg AG 24 V FTES ENG IGT ER T ET Schools WA E RS V bereits 2021 of Education LT U N G D IR 5 IN 202 +689 Stellen LE W HA S H BI NG ER EL R E FIN A N ZIE R U U T 58 Mio. Euro U A IT ND D M RE bereits 2021 V E R W A LT U dauerhaft CH VERFÜGBA +51 Mio. +135 Stellen TE Euro E ST N G I FR VERFÜG EIEN E ZLI FR UN B R G ZU BI T SÄ H S C ZU 20 LI TZ 25 SÄ LT U N G WA Stärkung der ZU ER + 42 Mio. V D S TÄ R K U N G Landeszentren N D U Euro E E IN LEHR R bereits 2021 HA Neue Perspek- U P TA M T L +79 Stellen Musik- und tiven für Lehr Kunsthoch- beauftragte IC schulen H E N LE 15 HRE
Was haben das Land und die Hochschulen noch vereinbart? KAPAZITÄTEN AUFRECHTERHALTEN, GLEICHSTELLUNG UND KLIMASCHUTZ MESSBAR VERBESSERN STUDIENKAPAZITÄTEN AUFRECHTERHALTEN, DIGITALISIERUNG VORANTREIBEN S TUDIENERFOLG VERBESSERN In den kommenden Jahren sollen im Bereich der Gemessen an den Studierendenzahlen ist das Hoch- Lehre sichtbare Fortschritte bei der Digitalisierung schulsystem in Baden-Württemberg in den letzten 15 gemacht werden. Die zusätzlichen finanziellen Spiel Jahren um fast 40 Prozent gewachsen. Mit der Hoch- räume ermöglichen es den Hochschulen, digitale Lehr- schulfinanzierungsvereinbarung 2021–2025 wird der formate noch stärker auszubauen. Das Land stellt Ausbau der Studienkapazitäten vollendet. Die Hoch- jährlich 3,2 Millionen Euro zur Verfügung, um 150 IT- schulen verpflichten sich, die Kapazitäten auf dem Studienplätze an den Universitäten, der Dualen Hoch- Niveau des Studienjahres 2019/2020 aufrechtzuerhalten. schule Baden-Württemberg und den Hochschulen für Damit wird sichergestellt, dass ausreichende Studien- angewandte Wissenschaften einzurichten. möglichkeiten zur Verfügung stehen und die dringend Das Land stärkt das Hochschulservicezentrum benötigten akademischen Fachkräfte qualifiziert werden. dauerhaft. So kann auch den deutlich gestiegenen Anforderungen an tragfähigen Strukturen Rechnung getragen werden. 16
Zentrale Ziele der HoFVII INFORMATIONSSICHERHEIT AUSBAUEN KLIMASCHUTZ VORANBRINGEN Die Hochschulen etablieren ein hochschulübergrei- Die Hochschulen erarbeiten mit ihrer Forschungs- fendes Netzwerk für Informationssicherheit. Durch das kompetenz innovative Lösungen und übernehmen eine Zusammenspiel von lokalen und übergreifenden Stellen Vorbildfunktion für andere gesellschaftliche Bereiche. werden Synergien entstehen – beim Ressourceneinsatz, Jede Hochschule hat sich verpflichtet, realisier- und beim Informationsaustausch wie auch bei Konzeption messbare Ziele sowie verbindliche Maßnahmen zur und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. CO2-Reduktion zu entwickeln, insbesondere in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr. Künftig VERLÄSSLICHE BESCHÄFTIGUNG SCHAFFEN werden die Hochschulen auch in die Erhebung der Die HoFV II schafft erneut Planungssicherheit für Klimaabgabe auf Flugreisen einbezogen. verlässliche Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaft- lichen und nicht-wissenschaftlichen Personals. Befris- GLEICHSTELLUNG UND INKLUSION FÖRDERN tungen sollen sich nach Dauer und Erfordernissen der Die HoFV II garantiert den Gleichstellungsbe- Drittmittelgewährung oder der Qualifikationsphase rich- auftragten eine Mindestausstattung. Die Hochschu- ten. Im nicht-wissenschaftlichen Bereich werden Stellen len wirken mit an der Untersuchung eines Gender mit Daueraufgaben unbefristet besetzt. Pay Gaps zwischen Professorinnen und Professoren. Ein besonderesAugenmerk werden die Hochschulen künftig auch auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung legen. 17
DIE UNTERZEICHNENDEN DER HOFVII Winfried Kretschmann Professor Dipl.-Ing. Christof Wolfmaier Professor Arnold van Zyl PhD/Univ. of Cape Ministerpräsident des Landes Rektor der Hochschule Esslingen Town, Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Baden-Württemberg Professor Dr. Rolf Schofer Theresia Bauer Rektor der Hochschule Furtwangen Professor Dr. Ulrich Druwe-Mikusin Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Rektor der Pädagogischen Hochschule Professor Dr.-Ing. Oliver Lenzen Kunst des Landes Baden-Württemberg Freiburg Rektor der Hochschule Heilbronn Edith Sitzmann Professor Dr. Hans-Werner Huneke Professor Dr.-Ing. Frank Artinger Ministerin für Finanzen des Landes Rektor der Pädagogischen Hochschule Rektor der Hochschule Karlsruhe Baden-Württemberg Heidelberg Professor Dr.-Ing. Carsten Manz Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Jochen Schiewer Professor Dr. Klaus Peter Rippe Präsident der Hochschule Konstanz Rektor der Universität Freiburg Rektor der Pädagogischen Hochschule Professorin Dr. Astrid Hedtke-Becker Karlsruhe Professor Dr. Dr. h.c. Bernhard Eitel Rektorin der Hochschule Mannheim Rektor der Universität Heidelberg Professor Dr. Martin Fix Professor Dr. Andreas Frey Rektor der Pädagogischen Hochschule Professor Dr. Stephan Dabbert Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Ludwigsburg Rektor der Universität Hohenheim Umwelt Nürtingen-Geislingen Professorin Dr. Claudia Vorst Professorin Dr. Kerstin Krieglstein Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. Winfried Lieber Rektorin der Pädagogischen Hochschule Rektorin der Universität Konstanz Rektor der Hochschule Offenburg Schwäbisch Gmünd Professor Dr. Thomas Puhl Professor Dr. Ulrich Jautz Professorin Dr. Karin Schweizer Rektor der Universität Mannheim Rektor der Hochschule Pforzheim Rektorin der Pädagogischen Hochschule Professor Dr.-Ing. Wolfram Ressel Weingarten Professor Dr.-Ing. Thomas Spägele Rektor der Universität Stuttgart Rektor der Hochschule Ravensburg- Professor Dr. Ludwig Holtmeier Professor Dr. Bernd Engler Weingarten Rektor der Hochschule für Musik Freiburg Rektor der Universität Tübingen Professor Dr. Hendrik Brumme Professor Hartmut Höll Professor Dr. Michael Weber Präsident der Hochschule Reutlingen Rektor der Hochschule für Musik Präsident der Universität Ulm Karlsruhe Professor Dr. Dr. h.c. Bastian Kaiser Professor Dr. Holger Hanselka Rektor der Hochschule für Forstwirtschaft Professor Rudolf Meister Präsident des Karlsruher Instituts für Rottenburg Präsident der Staatlichen Hochschule für T echnologie Musik und Darstellende Kunst Mannheim Professor Ralf Dringenberg Professor Dr. Norbert Südkamp Rektor der Hochschule für Gestaltung Dr. Regula Rapp Dekan der Medizinischen Fakultät Freiburg Schwäbisch Gmünd Rektorin der Staatlichen Hochschule für Musik Professor Dr. Hans-Georg Kräusslich Professor Rainer Franke und Darstellende Kunst Stuttgart Dekan der Medizinischen Fakultät Heidelberg Rektor der Hochschule für Technik Stuttgart Professor Christian Fischer Professor Dr. Sergij Goerdt Professor Dr. Alexander Roos Rektor der Staatlichen Hochschule für Musik Dekan der Medizinischen Fakultät Mannheim Rektor der Hochschule der Medien Trossingen Stuttgart Professor Harald Klingelhöller Professor Dr. Ingo B. Autenrieth Dekan der Medizinischen Fakultät Tübingen Professor Dr. Volker Reuter Rektor der Staatlichen Akademie der Rektor der Technischen Hochschule Ulm Bildenden Künste Karlsruhe Professor Dr. Thomas Wirth Dekan der Medizinischen Fakultät Ulm Professor Dr. Joachim Beck Jan Boelen Rektor der Hochschule für öffentliche Rektor der Hochschule für Gestaltung Professor Dr. Gerhard Schneider Karlsruhe Verwaltung Kehl Rektor der Hochschule Aalen Professor Dr. Wolfgang Ernst Professorin Dr. Barbara Bader Dr. Ingeborg Mühldorfer Rektorin der Staatlichen Akademie der Rektor der Hochschule für öffentliche Rektorin der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Bildenden Künste Stuttgart Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Professor Dr. Jörg-André Bleicher Rektor der Hochschule Biberach
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschafts- ministerin Theresia Bauer und Finanzministerin Edith Sitzmann sowie die Rektorinnen und Rektoren, Präsidenten und Dekane der 45 staatlichen Hochschulen und der fünf Medizinischen Fakultäten haben die Hochschulfinanzierungsvereinbarung in einem ungewöhnlichen Umlaufverfahren unterzeichnet, da der ursprünglich geplante gemeinsame Unterzeichnungsakt aufgrund der pandemischen Lage durch Covid-19 nicht möglich war.
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