Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
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Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht / Genehmigungsexemplar
Impressum Verfasser: Geni Widrig / Jürg Lindauer Auftraggeber: Vernetzungsprojekt Waldkirch Auftragnehmer: tsp raumplanung Theo Stierli + Partner AG Theaterstrasse 15 6003 Luzern Datei: J:\28 SG\67 Waldkirch\01 VP\20 2_Vertragsperiode\Bericht\Genehmigungsexemplar\14-08-13 Startbericht_Waldkirch_GE.docx
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Anlass 1 2 Rahmenbedingungen 1 2.1 Gesetzliche Minimalkriterien der DZV ab 2014 1 2.2 Kantonale Mindestanforderungen an Vernetzungsprojekte 3 3 Ausgangslage 4 3.1 Organisation Vernetzungskommission 4 3.2 Bestandteile und Ablauf 4 3.3 Planerische Grundlagen 5 3.3.1 Nationale Grundlagen 5 3.3.2 Kantonale und regionale Grundlagen 5 3.3.3 Kommunale Grundlagen 6 3.4 Weitere Grundlagen 6 3.4.1 Feldbegehungen und Lokalkenntnisse 6 4 Ist-Situation Lebensräume und Nutzungen 6 4.1 Projektperimeter 6 4.2 Schutzgebiete und wertvolle Lebensräume 7 4.3 Landwirtschaftliche Zahlen 2013 im Überblick 8 4.4 Biodiversitätsförderflächen 9 4.4.1 Biodiversitätsförderflächen nach Typ 2013 9 4.4.2 Bestand und Potential der Biodiversitätsförderflächen 2013 10 4.4.3 Biodiversitätsförderflächen mit Bezug auf die Mindestanforderungen der DZV 11 4.4.4 Verteilung der Biodiversitätsförderflächen 12 4.5 Bewirtschafter im Projektperimeter 13 4.6 Fazit zum Ist-Zustand und Ausblick 13 5 Projektziele 14 5.1 Allgemeine, übergeordnete Ziele 14 5.2 Ziel- und Leitarten 14 5.2.1 Zielarten 15 5.2.2 Leitarten 16 5.3 Zielwerte 2021 18 5.4 Wirkungs- und Umsetzungsziele 20 6 Umsetzung 23 6.1 Soll-Plan 23 6.2 Fördergebiete 24 6.3 Trittsteinkorridore 24 6.4 Einstiegskriterium 25
6.5 Musskriterien 25 6.6 Zusatzkriterien 26 6.7 Flexibler Schnittzeitpunkt 28 6.8 Vorrangflächen 28 6.9 Massnahmen 28 6.9.1 Umsetzungsmassnahmen in der Landschaft 29 6.9.2 Interner Informationsfluss, Organisation und Planung (Vernetzungskommission, Planer) 30 6.9.3 Externer Informationsfluss an Landwirte, Behörden und Bevölkerung 30 6.10 Verantwortlich für die Umsetzung 31 6.11 Voraussetzungen für den Vernetzungsbeitrag 31 6.12 Grober Kostenrahmen 32 6.13 Finanzierung 33 6.14 Erfolgskontrolle / Umsetzungskontrolle 33 7 Schlussbemerkung 34 8 Verzeichnisse 35 8.1 Literaturverzeichnis 35 8.2 Nationale Grundlagen 35 8.3 Kartenverzeichnis 35
Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Vernetzungsbeitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen 3 Abb. 2: Zeitplan 5 Abb. 3: Landwirtschaftliche Zonen im Projektperimeter des VP Waldkirch gemäss Bundesamt für Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Zonenverordnung 7 Abb. 4: Verteilung Biodiversitätsförderfläche (in Aren, ohne TO und WT) 10 Abb. 5: Vernetzte Gebiete und zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen im VP Waldkirch 12 Abb. 6: Verteilung der Einstiegskriterien 13 Abb. 7: Wiesenflockenblume - Nektarpflanze des Schachbrettfalters und des violetten Silberfalters 22 Abb. 8: Artenreiche Hecken und Feldgehölze 22 Abb. 9: Rotationsstreifen 27 Abb. 10: Wildbienenhotel 27 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge nach DZV 2 Tab. 2: Mitglieder Vernetzungskommission VP Waldkirch 4 Tab. 3: LN sowie gemeldete Biodiversitätsförderflächen im Jahr 2013 (in Aren) 8 Tab. 4: Biodiversitätsförderflächen nach Typ (in Aren) 9 Tab. 5: Mindestanforderungen der DZV an die 2. Vertragsperiode (in Aren) 11 Tab. 6: Bewirtschafter im Projektperimeter nach Kanton 13 Tab. 7: Zielwerte 2021 im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren) 18 Tab. 8: Zielwerte 2021 nur in der Bergzone I im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren) 19 Tab. 9: Matrix Bezug Wirkungs- zu Umsetzungsziele 22 Tab. 10: Aufwand für die Erstellung und die Umsetzung für das VP Waldkirch 2014-2021 32 Tab. 11: Finanzierungsplan 33
Glossar Landwirtschaftliche Nutzungstypen AS Ackerschonstreifen BA Standortgerechte Einzelbäume BB Buntbrachen BE Mehrjährige Beeren CH Christbäume EB Einjährige Beeren EW Extensiv genutzte Wiesen FG Freilandgemüse FP Futtergräser für die Samenproduktion FW Futterweizen GM Gemischtkulturen mit festen Fundamenten GO Gemischtkulturen ohne feste Fundamente HB Hochstamm-Feldobstbäume HD Hecken, Feld- und Ufergehölze (mit Pufferstreifen) HF Hecken, Feld- und Ufergehölze KW Kunstwiesen MA Silo- und Grünmais MW Extensiv genutzte Weiden NW Naturwiesen OA Obstanlagen Äpfel OD Andere Obstanlagen (Kiwis, Holunder usw.) OK Ölkürbisse OS Obstanlagen Steinobst R1 Winterraps zur Speiseölgewinnung RB Rotationsbrachen RH Rhabarber SF Saum auf Ackerfläche SP Spargel ST Streue nach Direktzahlungsverordnung TO Trockenmauern UF Uferwiesen entlang von Fliessgewässern ÜÜ Übrige Flächen ausserhalb LN UW Unbefestigte, natürliche Wege
WE Weiden WI Wenig intensiv genutzte Wiesen WT Wassergraben, Tümpel, Teiche WW Winterweizen XG Einjährige gärtnerische Freilandkulturen XO Übrige Spezialkulturen in Gewächshaus ohne feste Fundamente Y0 Wiesenstreifen YA Flachmoor YC Hecken mit Krautsaum YD Hecken ohne Krautsaum YG Krautsaum YK Magerwiesen YN Pufferstreifen mit Schnittermin YP Pufferstreifen ohne Schnitttermin YS Rückführungsflächen Magerwiese YX Uferbestockung YY Uferbestockung ohne DZV-Beitrag YZ Waldrand Gesetze, Verordnungen DZV Direktzahlungsverordnung GAöL Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen LWG Landwirtschaftsgesetz NHG Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz Weitere BFF Biodiversitätsförderfläche BZ I Bergzone I HZ Hügelzone LN Landwirtschaftliche Nutzfläche VP Vernetzungsprojekt TSK Trittsteinkorridor TZ Talzone
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 1 Einleitung 1.1 Anlass Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, den standörtlichen Po- tentialen mit ihrer Flora und Fauna und den Grundsätzen der nachhaltigen Nutzung engagieren sich innovative Landwirte der Gemeinde Waldkirch und die Gemeinde selbst bereits seit dem Jahr 2008 in einem Vernetzungsprojekt (VP) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV). Mit dem Abschluss der ersten 6-jährigen Periode im Jahr 2013 stimmten die Landwirte einer Weiterführung des erfolgrei- chen Vernetzungsprojekts zu. Damit können weiterhin Ausgleichsflächen an ökologisch sinnvollen Lagen sowie die Vernetzung von Lebensräumen gefördert werden. Die kantonale Genehmigungsbe- hörde prüfte die Bilanz des Projektes anhand des Schlussberichtes (Eingabeexemplar 16. Dezember 2013) und bewilligte gemäss Email von Guido Ackermann vom 22. Januar 2014 eine Weiterführung des Vernetzungsprojektes. Das Projekt der zweiten Vertragsperiode wird wie bereits die erste Vertragsperiode von Geni Widrig (Planungsbüro Theo Stierli und Partner AG) begleitet. Im Winter 2013/2014 wurden die entspre- chenden Aufgaben von der Projektträgerschaft an die Fachleute übertragen. 2 Rahmenbedingungen Die Grundlage für die zweite Vertragsperiode des VP Waldkirch 2014-2021 bildet die erste Vertrags- periode 2008-2013 desselben Projektes. Erkenntnisse der ersten Vertragsperiode flossen direkt in den vorliegenden Startbericht ein. Relevante Grundlagen für diesen Bericht sind insbesondere der Startbericht VP Waldkirch 2008-2013 vom April 2008, der Zwischenbericht VP Waldkirch vom März 2010 sowie der Schlussbericht VP Waldkirch vom 16. Dezember 2013 (Eingabeexemplar). Die Genehmigungsbehörde nimmt die im Schlussbericht dargelegte Situation zum Abschluss der ersten Vertragsperiode des VP Waldkirch zur Kenntnis und bezeichnet die Wertung der erreichten und unerreichten Ziele als nachvollziehbar und sachlich. Die quantitativen Umse t- zungsziele wurden weitgehend erreicht, in der Talzone übertroffen. Dies ist erfreulich. Ausge- nommen ist die Situation in der Bergzone. Erfreulich ist die Extensivierung von Wiesen, die Aufwertung und Ausweitung der Obstgärten, die Pflanzung relativ vieler neuer Hecken bzw. Ergänzung mit Krautsaum, zudem Schaffung von weiteren Strukturen und A usgleichsflächen. Für Reptilien sind noch wenige Strukturelemente vorhanden. Die Fortschritte der ersten Peri- ode und die dargelegte Motivation vieler beteiligter Landwirte sprechen dafür, das Projekt weiterzuführen. Die Chancen erscheinen intakt, die Zielvorgaben der 2. Vertragsperiode errei- chen zu können, abgesehen allenfalls von der Bergzone. 2.1 Gesetzliche Minimalkriterien der DZV ab 2014 Per 1. Januar 2014 hat der Bundesrat gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG) und das Bun- desgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Direktzahlungsverordnung revidiert und verabschiedet. Seite 1
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Für die 2. Vertragsperiode von 2014-2021 gelten folgende Mindestanforderungen: Mindestens 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) pro landwirtschaftlicher Zone werden als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet Mindestens 6 % der LN pro Zone sind ökologisch wertvolle BFF Als ökologisch wertvoll gelten: BFF, die die Anforderungen der Qualitätsstufe II gemäss DZV erfüllen oder BFF, die gemäss den Lebensraumansprüchen der im Rahmen des VP zu fördernden Leit- und Zielarten bewirtschaftet bzw. aufgewertet werden oder Bunt- bzw. Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen bzw. Saum auf Ackerland Im Rahmen der Überarbeitung der DZV wurden auch die Vernetzungs- und Qualitätsbeiträge ange- passt. Folgende Biodiversitätsbeiträge gelten seit 2014 für die Tal-, Hügel- und Bergzone I: Biodiverisäts- Qualitätsstufe Qualitätsstufe Vernetzung beiträge I II Zone Nutz- TZ HZ BZ I TZ - BZ I Alle Zonen ungstyp Extensiv ge- nutzte Wiese 1500.- / ha 1200.- / ha 700.- / ha 1500.- / ha (EW) Wenig intensive genutzte Wiese 450.- / ha 450.- / ha 450.- / ha 1200.- / ha (WI) Streuefläche 2000.- / ha 1700.- / ha 1200.- / ha 1500.- / ha (ST) Uferwiese ent- lang von Fliess- 450.- / ha - 1000.- / ha gewässern (UF) Buntbrache (BB) 3800.- / ha - Rotationsbrache - (RB) 3300.- / ha Saum auf - Ackerfläche (SF) Ackerschonstrei- 2300.- / ha - fen (AS) Extensiv ge- nutzte Weide 450.- / ha 700.- / ha 500.- / ha (MW) Hecke, Feld- und Ufergehölz 3000.- / ha 2000.- / ha 1000.- / ha (HF) Hochstamm- Feldobstbäume 15.- / ha 30.- / Stk.* (HB) 5.- / Stk. Standortgerech- ter Einzelbaum - - und Alleen (BA) Tab. 1: Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge nach DZV * Nussbäume: 15.-/Stück Die Vernetzungsbeiträge werden für Biodiversitätsförderflächen gewährt, welche die Anforderungen an die Qualitätsstufe I erfüllen sowie den Anforderungen des Kantons an die Vernetzung von Biodi- versitätsförderflächen entsprechen und nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten Vernet- zungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden. Seite 2
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 2.2 Kantonale Mindestanforderungen an Vernetzungsprojekte Der Kanton St. Gallen definierte in der Wegleitung zur Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) für den Kan- ton St. Gallen, Februar 2010, zusätzliche Kriterien für Vernetzungsprojekte, die über die Anforde- rungen des Bundes hinausgehen. Insbesondere entscheidend dabei sind: Hochstamm-Feldobstbäume im Talgebiet erhalten den Vernetzungsbeitrag nur, wenn sie die Qualitätsstufe II aufweisen oder wenn grossflächige Obstgärten (mind. 40 HB) mit Zusatz- bedingungen aufgewertet werden. Extensiv genutzte Weiden (und Waldweiden) müssen die kantonalen Kriterien gemäss Wei- deschlüssel erfüllen. Der Abstand zwischen den einzelnen Elementen des ökologischen Ausgleichs soll maximal 200 m betragen. Die Landwirte beteiligen sich zu mindestens 10 % an den Projektkosten. Wenig intensiv genutzte Wiesen müssen die Qualitätsstufe II erfüllen. Die detaillierten und regional angepassten Kriterien des vorliegenden Projekts für die Biodiversitäts- förderflächen, um als vernetzt zu gelten, sind in Kapitel 6.1 aufgeführt. Vernetzungsbeitragsberechtigte BFF (von oben links nach unten mitte): Extensiv genutzte Wiese; wenig intensiv genutzte Wiese mit Qualität; Streuefläche; extensiv genutzte Weide; Uferwiese entlang von Fliessgewässern; standortgerechter Einzelbaum; Hochstamm-Obstgarten; Hecke mit Krautsaum Abb. 1: Vernetzungsbeitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen Seite 3
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 3 Ausgangslage 3.1 Organisation Vernetzungskommission Das VP Waldkirch besteht aus der Vernetzungskommission, welche für die Organisation, Informati- on, Beratung und Umsetzung des Projektes in enger Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern zu- ständig ist. Als Kontaktperson und Vorsitzender amtet seit 2013 Guido Brühlmann (Ronwil 267, 9205 Waldkirch, 079 / 208 85 89) als Nachfolger von Pius Eberhard. Die Mitglieder der Vernet- zungskommission sind die Ansprechpersonen vor Ort für die Gemeinde bzw. die Landwirte. Die Ver- netzungskommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Name / Vorname Funktion Vernetzungskommission Brühlmann Guido Vorsitz, Gemeinderat Brändle Andrea Aktuarin / Grundbuchverwalterin Gschwend Thomas Landwirt Hardegger Armin Vertreter Jäger Keller Erwin Revierförster Spirig Christian Präsident NSV Waldkirch - Bernhardzell Urscheler Felix Landwirt Planung / Beratung Erich Frick Landwirtschaftliche Beratung (Landw. Zentrum SG, Flawil) Geni Widrig Planer, Landschaftsarchitekt (tsp raumplanung AG) Tab. 2: Mitglieder Vernetzungskommission VP Waldkirch Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, der Trägerschaft, den externen Fachleuten, den Landwirten und der Vernetzungskommission ist für das Gelingen des VP Waldkirch unabdingbar und soll gepflegt werden. Die Aufgaben während der Umsetzung finden sich unter Kapitel 6.10. 3.2 Bestandteile und Ablauf Das Vernetzungsprojekt Waldkirch besteht aus folgenden Teilarbeiten: ‚Ist-Plan 2013’ (Massstab 1:10‘000) ‚Soll-Plan’ (Masstab 1:10‘000) Bericht inkl. Beilagen Auf der Grundlage der Auswertungen und des Schlussplans zur ersten Vertragsperiode wurde im Winter 2013/2014 ein neuer Ist-Plan für die zweite Vertragsperiode erarbeitet. Dieser bildete einen tragfähigen Ausgangszustand (Ist-Zustand), der es erlaubt, fundierte und zielgerichtete Aussagen für eine sinnvolle und angemessene Vernetzung zu machen. Das daraus erarbeitete Vernetzungs- konzept wird im Soll-Plan dargestellt. Mit den Plänen „Ist-Plan 2013“ bzw. „Soll-Plan“ sowie dem Bericht konnte der Planungsprozess des VP Waldkirch abgeschlossen werden. Das Projekt soll im Frühsommer 2014 bei der Genehmigungs- behörde eingereicht werden, um mit dessen Genehmigung die Zusatzbeiträge für die Landwirte ab dem Jahre 2014 auslösen zu können. Seite 4
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Abb. 2: Zeitplan 3.3 Planerische Grundlagen Folgende nationale, kantonale und kommunale Grundlagen wurden berücksichtigt und in den Ist- Plan verarbeitet: 3.3.1 Nationale Grundlagen Amphibienlaichgebiet SG614 ‚Weiher NE Hohfirst‘ Vernetzungsachse für Wildtiere 3.3.2 Kantonale und regionale Grundlagen Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Landwirtschaftsbetriebe innerhalb des Projektperime- ters. Die Grundlage bildeten die angemeldeten BFF (im Jahr 2013 noch als ökologischer Ausgleich bezeichnet) des Jahres 2013. Diese Flächen bzw. Elemente wurden im Herbst 2013 von der Vernetzungskommission bzw. den Landwirten in einen Arbeitsplan eingezeich- net und entsprechend in den Ist- und den Soll-Plan übernommen. Naturschutzgebiet SG614 ‚Hohfirst Weiher‘ Seite 5
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht GAöL-Vertragsflächen Fruchtfolgeflächen FFF Regionale Waldentwicklungsplanung (WEP) ‚Notker‘ Kantonaler Richtplan o Landschaftsschutzgebiet o Lebensraum bedrohter Arten o Lebensraum bedrohter Arten Gewässer o Gebiete mit lückigem Lebensraumverbund o Wildtierkorridor Reptilien Vernetzungsgebiet Grundwasserschutzzonen S1 und S2 Amphibienstandorte Fledermausquartiere Reptilienstandorte 3.3.3 Kommunale Grundlagen Kommunale Schutzverordnung (1992): Hecke, Feld- und Ufergehölz; Lebensraum Kernge- biet; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet; Biotop; Einzelbaum Zonenplan der Gemeinde Waldkirch (1994) Ein vollständiges Verzeichnis mit allen Grundlagedaten und der verwendeten Literatur findet sich unter Kapitel 8, Verzeichnisse. 3.4 Weitere Grundlagen 3.4.1 Feldbegehungen und Lokalkenntnisse Die Planinhalte wurden durch diverse Feldaufnahmen (Geni Widrig, Mitglieder aus der Vernetzungs- kommission und Landwirte) verifiziert und nötigenfalls angepasst. Gleichfalls dienten die Feldauf- nahmen sowie die Kenntnisse von Lokalkennern (Erwin Keller, Revierförster; M. Calderara, Wildhüter sowie diverse Landwirte) und Fachstellen (Jonas Barandun, Naturmuseum St. Gallen; Vogelwarte Sempach; KARCH; Nationale Fauna-Datenbank CSCF; infoflora; Pro Natura) für die Bestimmung und Ausführungen zu den Leit- und Zielarten. 4 Ist-Situation Lebensräume und Nutzungen 4.1 Projektperimeter Die Abgrenzung des Projektperimeters ist politisch bedingt und umfasst die Gemeinde Waldkirch. Projektperimeter und Gemeindegrenze sind identisch. Landschaftlich auffällig sind die mäandrieren- de Sitter im Osten, der Bernhardzeller Wald im Zentrum, welcher sich wie ein Halbkranz südlich von Waldkirch und Bernhardzell in West-Ost-Richtung ausdehnt und die Drumlins und Moränenwälle vor allem im Westen und Norden der Gemeinde. Die ertragsreichen Böden und die gut bewirtschaftba- ren Flächen führten zu einer intensiven Gras-Milchwirtschaft. Diese Nutzung prägt die Landschaft mit grünen und intensiv genutzten Wiesen, die einen hohen Futterertrag abwerfen. Auffällig sind die zahlreichen Obstanlagen – zum Teil ausgeprägte und grossflächige Hochstamm-Obstgärten mit über 200 Bäumen pro Garten. Seite 6
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Zahlen und Fakten: Höchster Punkt: 903 m.ü.M., Tannenberg Tiefster Punkt: 512 m.ü.M., Buechmüli Perimeter Vernetzungsprojekt: 31 km2 Landwirtschaftliche Nutzfläche: 1898 ha Landwirtschaftliche Zonen: Tal-, Hügel- und Bergzone I Abb. 3: Landwirtschaftliche Zonen im Projektperimeter des VP Waldkirch gemäss Bundesamt für Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Zonenverordnung Um der naturräumlichen Situation und somit der übergeordneten Vernetzung gerecht zu werden, ist es notwendig, landschaftlich wertvolle Gebiete und Biotope (nationale Inventare bzw. kantonale Schutzobjekte) angrenzend in den Nachbargemeinden (Häggenschwil, Wittenbach, Gaiserwald, Andwil, Gossau, Niederbüren (Kanton St. Gallen) und Bischofszell, Gottshaus (Kanton Thurgau)) mit einzubeziehen. Bei direkt angrenzenden, wertvollen Objekten sind Arrondierungen auf dem Projekt- gebiet anzustreben. So wird gewährleistet, dass die Schnittstellen gut abgedeckt werden und das Vernetzungsprojekt Waldkirch nicht an den Gemeindegrenzen endet. In den südlichen Nachbarsge- meinden Gossau, Andwil und Gaiserwald läuft seit 2005 ein gemeindeübergreifendes Vernetzungs- projekt (bereits in der 2. Vertragsperiode) und in der Gemeinde Wittenbach ist seit 2009 ein Vernet- zungsprojekt im Gang. In der Nachbarsgemeinde Niederbüren startet das Vernetzungsprojekt Nie- derbüren Süd im Jahr 2014 in die erste Vertragsperiode. Im Kanton Thurgau läuft bereits seit eini- ger Zeit ein kantonales Vernetzungsprojekt. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse fliessen ins VP Waldkirch ein. 4.2 Schutzgebiete und wertvolle Lebensräume Im Projektperimeter befindet sich das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung SG614 ‚Wei- her NE Hohfirst‘, welches zugleich auch als kantonales Naturschutzgebiet SG614 ‚Hohfirst Weiher‘ ausgeschieden ist. Ein Wildtierkorridor gemäss kantonalem Richtplan verläuft entlang der Sitter. Seite 7
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Im kantonalen Richtplan ist das Leittobel als Lebensraum bedrohter Arten (Schongebiet) aufgeführt. Die weiteren wertvollen Landschaftsräume, welche im Ist-Plan als Lebensraum Kerngebiet bezeich- net sind, finden sich auch in der Schutzverordnung (1992!!) der Gemeinde Waldkirch. Die Landschaftsschutzgebiete Lindenberg, Hohfirst-Tannenberg und Sittertobel-Drumlinlandschaft (gemäss kantonalem Richtplan und kommunaler Schutzverordnung, Lindenberg, Hohfirst) sind in den Ist-Plan übernommen worden. Die Waldentwicklungsplanung ‚Notker‘ scheidet einige wichtige Gebiete im Projektperimeter aus. Darunter fallen die Sonderwaldstandorte entlang der Sitter VN5.5, die Waldstandorte mit Natur- schutz bei Vorrang Schutz vor Naturgefahren N2.2 sowie die Waldränder mit Waldrandförderung N3. Weitere Naturschutzgebiete von kommunaler Bedeutung sind verstreut vorhanden und zeugen von der für Flora und Fauna abwechslungsreichen Landschaft. 4.3 Landwirtschaftliche Zahlen 2013 im Überblick Im gesamten Projektperimeter wurden im Jahr 2013 rund 307 ha der landwirtschaftlichen Nutzflä- che (LN, Total: 1898 ha) als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet, was einem hohen Anteil von ca. 16 % entspricht. Landwirtschaftlicher Nutzungstyp TZ HZ BZ I Total (Zone 31) (Zone 41) (Zone 51) Naturwiese (NW) 95964 64499 3570 164033 Kunstwiese (KW) 1752 0 0 1752 Intensiv genutzte Weide (WE) 577 478 207 1262 Diverse (BE, CH, EB, FG, FP, GW, GM, GO, HD, 5457 1820 0 7277 MA, OA, OD, OK, OS, R1, RH, SP, WT, WW) BFF (EW, HF, MW, ST, WI und GAöL) 8676 6707 90 15473 Weitere GAöL (nicht BFF: YD, YP) 29 3 0 32 Total LN pro Zone 112455 73507 3867 189829 Hochstamm-Feldobstbäume (HB) 9831 5145 39 15015 Einzelbäume (BA) 80 84 6 170 Weitere BFF, nicht LN (TO, WT) 0 7 0 7 Total BFF (inkl. Bäume) 18587 11943 135 30665 Anteil BFF an der LN in % (inkl. Bäume) 17 % 16 % 3% 16 % Weitere GAöL, nicht LN (YZ) 344 230 0 574 Tab. 3: LN sowie gemeldete Biodiversitätsförderflächen im Jahr 2013 (in Aren) Seite 8
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 4.4 Biodiversitätsförderflächen 4.4.1 Biodiversitätsförderflächen nach Typ 2013 Eine Zusammenstellung der Biodiversitätsförderflächen im VP Waldkirch im Jahr 2013 gegliedert nach BFF-Typ und Zonen findet sich in der folgenden Tabelle: TZ HZ BZ I BFF-Typ nach DZV und GAöL Total (Zone 31) (Zone 41) (Zone 51) Extensiv genutzte Wiesen (EW, Y0, YG, 7079 5261 25 12365 YK, YN, YS) mit Qualitätsstufe II 169 349 0 518 mit Qualitätsstufe II in % 2% 7% 0% 4% Wenig intensiv genutzte Wiesen (WI) 291 748 65 1104 mit Qualitätsstufe II 63 6 0 69 mit Qualitätsstufe II in % 22 % 1% 0% 6% Streueflächen (ST, YA) 262 86 0 348 mit Qualitätsstufe II 170 55 0 225 mit Qualitätsstufe II in % 65 % 64 % - 65 % Extensiv genutzte Weiden (MW) 643 498 0 1141 mit Qualitätsstufe II 0 0 0 0 mit Qualitätsstufe II in % 0% 0% - 0% Hecken, Feld- und Ufergehölz (HF, YC, 401 114 0 515 YX, YY) mit Qualitätsstufe II 39 27 0 66 mit Qualitätsstufe II in % 10 % 24 % - 13 % Hochstamm-Feldobstbäume (HB) 9831 5145 39 15015 mit Qualitätsstufe II 5447 2780 0 8227 mit Qualitätsstufe II in % 55 % 54 % 0% 55 % Standortgerechte Einzelbäume (BA) 80 84 6 170 nicht nicht nicht nicht mit Qualitätsstufe II möglich möglich möglich möglich Trockenmauern (TO) 0 1 0 1 nicht nicht nicht nicht mit Qualitätsstufe II möglich möglich möglich möglich Wassergraben, Tümpel, Teiche (WT) 0 6 0 6 nicht nicht nicht nicht mit Qualitätsstufe II möglich möglich möglich möglich Total BFF, inkl. Bäume 18587 11943 135 30665 Anteil BFF inkl. Bäume an LN 17 % 16 % 3% 16 % Total BFF mit Qualitätsstufe II (inkl. 5888 3217 0 9105 Bäume) Anteil BFF mit Qualitätsstufe II (inkl. 5% 4% 0% 5% Bäume) an LN Hecke ohne Krautsaum (YD) 12 0 0 12 Pufferstreifen ohne Schnitttermin (YP) 17 3 0 20 Waldrand (YZ) 344 230 0 574 Tab. 4: Biodiversitätsförderflächen nach Typ (in Aren) Die nachfolgende Abbildung zeigt die Verteilung der jeweiligen BFF-Typen in den verschiedenen Zo- nen. Dabei lassen sich als Schwerpunkte die extensiv genutzten Wiesen und die Hochstamm- Feldobstbäume in der Tal- und Hügelzone ausmachen. Auf die Darstellung der Anteile der Trocken- mauern und der Wassergraben, Tümpel, Teiche wurden in den nachfolgenden Darstellungen wegen ihren zu geringen Flächen verzichtet. In der Bergzone I liegen die Schwerpunkte vor allem in den extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, wobei die wenig intensiv genutzten Wiesen fast die Seite 9
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Hälfte der BFF in dieser Zone ausmachen. 20000 18000 16000 BA 14000 HB 12000 HF, YC, YX, YY 10000 ST, YA 8000 WI 6000 EW, Y0, YG, YK, 4000 YN, YS 2000 0 TZ HZ BZ I Abb. 4: Verteilung Biodiversitätsförderfläche (in Aren, ohne TO und WT) 4.4.2 Bestand und Potential der Biodiversitätsförderflächen 2013 Extensiv genutzte Wiesen Die extensiv genutzten Wiesen machen in der Tal- und Hügelzone zusammen mit den Hochstamm- Feldobstbäumen den grössten Teil der BFF aus. In der Bergzone I werden 20 % der BFF als extensiv genutzte Wiese bewirtschaftet. Sie liegen gut verteilt im Projektperimeter. Die Ursachen für den tie- fen Anteil mit Qualitätsstufe II können in der zuvor intensiven Nutzung und dem Bodentyp vermutet werden. Wenig intensiv genutzte Wiesen Die wenig intensiv genutzten Wiesen machen mit rund 2 % bzw. 6 % einen kleinen Anteil der BFF in der Tal- bzw. Hügelzone aus. In der Bergzone I umfassen die wenig intensiv genutzten Wiesen je- doch rund die Hälfte der BFF. Aufgrund ihrer geringen ökologischen Bedeutung für die zu fördernden Tierarten - sofern sie keine Qualität aufweisen - soll deren Umwandlung in extensiv genutzte Wie- sen angestrebt werden. Streueflächen Ein Entwicklungspotential für die Anmeldung neuer Streueflächen ist kaum vorhanden, es sollte je- doch versucht werden den aktuellen Anteil der Flächen mit Qualitätsstufe II (65 %) zu steigern. Dabei soll das Potential für weitere Flächen mit Qualitätsstufe II, bei den momentan vorhandenen weit auseinanderliegenden Kleinflächen, vor Ort abgeklärt werden. Magerweiden Rund 50 % aller gemeldeten Weideflächen sind als extensiv genutzte Weiden angemeldet; gesamt- haft ist die Bedeutung der Weiden in Waldkirch jedoch untergeordnet. Die Bereitschaft der Landwir- te, nebst den zahlreichen Obstbaumgärten wie auch den gezielt angelegten extensiv genutzten Seite 10
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Wiesen, weitere Weiden extensiv zu bewirtschaften, ist nur in geringem Masse vorhanden. Extensiv genutzte Weiden mit Qualität wurden keine angemeldet. Das Erreichen der Qualitätsstufe II für ex- tensiv genutzte Weiden im Projektperimeter dürfte aufgrund hoher Anforderungen schwierig sein. Hecken, Feld- und Ufergehölze Seit Projektbeginn konnten bereits einige zusätzliche Hecken mit Krautsaum angemeldet werden. Gemäss Schutzverordnung und Orthofoto sind jedoch noch weitere Hecken vorhanden, die als BFF angemeldet werden könnten. Ebenso sollten noch weitere Bestrebungen gemacht werden, um den Anteil an Hecken, Feld- und Ufergehölzen mit Qualitätsstufe II zu erhöhen. Hochstammfeldobstbäume und Einzelbäume Die Hochstamm-Feldobstbäume bilden ein wichtiges Strukturelement im VP Waldkirch. Die Obstgär- ten prägen das Landschaftsbild und bilden für verschiedene Tierarten wie z.B. das Braune Langohr wichtige Lebensräume. Ein hoher Anteil von 55 % erreicht die Qualitätsstufe II nach DZV. Durch gezielte Aufwertungsmassnahmen könnte die Anzahl der Obstgärten mit Qualitätsstufe II und damit auch die Bedeutung dieser wertvollen Elemente weiter erhöht werden. Die Anzahl an Einzelbäumen ist mit 170 Bäumen bereits hoch. Vereinzelt können jedoch noch weiter Anmeldungen erfolgen. 4.4.3 Biodiversitätsförderflächen mit Bezug auf die Mindestanforderungen der DZV Gemäss Anforderungen des Bundes an ein Vernetzungsprojekt sind am Ende der zweiten Vertrags- periode pro Zone mindestens 12 % der LN als Biodiversitätsförderfläche zu bewirtschaften. Des Weiteren werden pro Zone mindestens 6 % der LN als ökologisch wertvolle Biodiversitätsförderflä- che gefordert. Die Tabelle 5 zeigt auf, ob die Bedingungen bereits erfüllt sind, oder ob noch An- strengungen bezüglich Quantität und Qualität der Biodiversitätsförderflächen nötig sind. Anforderungen 2. Vertragsperiode 2014-2021 TZ (Zone 31) HZ (Zone 41) BZ I (Zone 51) Mindestanteil BFF an LN (12 %) bis 2021 13495 8821 464 Vorhandene BFF (Anteil an LN; 2013) 18587 (17 %) 11943 (16 %) 135 (3 %) Fehlende BFF bis 2021 genügend BFF genügend BFF 329 Mindestanteil ökologisch wertvolle BFF an LN (6 %) 6747 4410 232 bis 2021 Vorhandene ökologisch wertvolle BFF (Anteil an LN , 5888 (5 %) 3217 (4 %) 0 (0 %) 2013)* Fehlende ökologisch wertvolle BFF bis 2021 859 1193 232 * Entspricht BFF mit Qualitätsstufe II gemäss DZV; die (durch die Anwendung von Zusatzkriterien) als ökologisch wertvoll gel- tenden Flächen werden in dieser Bilanz nicht mit einbezogen. Tab. 5: Mindestanforderungen der DZV an die 2. Vertragsperiode (in Aren) Die Mindestanforderungen der DZV an die zweite Vertragsperiode sind noch nicht erfüllt. Es müssen bezüglich Quantität in der Bergzone I noch rund 3.3 ha Biodiversitätsförderflächen geschaffen wer- den. Dazu sind einige gezielte Anstrengungen notwendig, da die Bergzone I bereits in der 1. Ver- tragsperiode Defizite bezüglich dem geforderten Anteil an BFF aufweist. Ausserdem fehlen insge- samt rund 22 ha ökologisch wertvolle Biodiversitätsförderflächen. Die Anteile von 5 % (TZ) und 4 % Seite 11
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht (HZ), welche das VP Waldkirch jedoch zum Abschluss der 1. Vertragsperiode aufweist, bilden bereits eine gute Ausgangslage um die Mindestanforderungen der 2. Vertragsperiode zu erreichen. Durch zusätzlich eingesetzte Bewirtschaftungsmassnahmen auf BFF (Zusatzkriterien) gelten diese Flächen ebenfalls als ökologisch wertvoll und können zur Zielerreichung beigezogen werden. 4.4.4 Verteilung der Biodiversitätsförderflächen In der Zusatzkarte „Vernetzung“ im Ist- und im Soll-Plan sind die untereinander vernetzten BFF als zusammenhängende rosa Struktur dargestellt. Diese wird durch einen 100 m-Puffer um jede BFF (ausgenommen sind BA und HB) generiert. Diejenigen Flächen und Gebiete, die aufgrund der Dis- tanz von mehr als 200 m zur nächsten BFF ungenügend an die gesamte Vernetzungsstruktur ange- schlossen sind, sind mit gelben Pfeilen für zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen dargestellt (Wald- und Siedlungsflächen ausgeschlossen). Dadurch werden Gebiete mit grösseren Lücken in der Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen ersichtlich. Die Biodiversitätsförderflächen im Vernetzungsprojekt Waldkirch sind bereits relativ gut vernetzt (vgl. Abb. 5). Es bestehen jedoch vor allem Lücken in der Ost-West Verbindung, die sich aber mit gezielt angelegten, neuen BFF schliessen lassen können. Grössere Vernetzungslücken sind insbesondere dort zu erkennen, wo grössere Siedlungsgebiete wie Waldkirch und Bernhardzell das Anlegen von BFF kaum zulassen. Im Gebiet Niederwil bildet die Hauptstrasse von Waldkirch nach Gaiserwald eine Trennachse, die als Lücke in den Vernetzungsge- bieten erkennbar ist. Aufgrund verschiedener Aufwertungsmassnahmen und Bewirtschaftungsanfor- derungen, welche beim Golfplatz Waldkirch getroffen wurden, kann hingegen in diesem Gebiet von guten Vernetzungsstrukturen ausgegangen werden. Da die Flächen des Golfplatzes nicht zur LN ge- hören, können diese jedoch nicht dargestellt werden. Abb. 5: Vernetzte Gebiete und zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen im VP Waldkirch Seite 12
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 4.5 Bewirtschafter im Projektperimeter Gesamthaft bewirtschaften im Jahr 2013 169 Landwirte Flächen im Projektperimeter. Im letzten Jahr profitierten 98 Landwirte von einem Vernetzungsbeitrag. Bewirtschafter Gesamt Beteiligte Nicht Beteiligte Total 169 98 71 Kanton St. Gallen 157 96 61 Kanton Appenzell Ausserrhoden 3 1 2 Kanton Thurgau 8 1 7 Kanton Zürich 1 0 1 Tab. 6: Bewirtschafter im Projektperimeter nach Kanton Die beteiligten Bewirtschafter wurden mittels einer Informationsveranstaltung im Frühling 2013 über eine mögliche Fortsetzung des Vernetzungsprojektes informiert und stimmten dieser zu. Im März 2014 wurden die Landwirte an einem Informationsanlass über die Details der zweiten Ver- tragsperiode informiert. An der Startveranstaltung nahmen 83 Landwirte teil. Um die Fortsetzung des Projektes effizient planen und die Ziele umsetzen zu können, wurden mit allen beteiligten Landwirten nochmals Beratungsgespräche zu ihren Möglichkeiten für die zweite Vertragsperiode ge- führt. 107 interessierte Landwirte nutzten Anfangs April 2014 die Einzel-Beratungsgespräche zur Betriebs- optimierung und zu ihren Möglichkeiten im Vernetzungsprojekt. Die Gespräche wurden durch Erich Frick und Geni Widrig geführt. Die Resultate der Einzelgespräche sind in der nachfolgenden Grafik (Einstiegskriterien, vgl. Kap. 6.4) sowie in der beiliegenden Übersichtstabelle zusammengefasst (vgl. Beilagen). 35 30 30 25 22 20 20 16 15 Häufigkeit des gewählten 15 Einstiegskriterium 12 10 8 4 5 5 2 2 1 0 A B C D E F G H I J K L Abb. 6: Verteilung der Einstiegskriterien 4.6 Fazit zum Ist-Zustand und Ausblick In der Tal- und Hügelzone sind die Minimalanforderungen mit 17 % bzw. 16 % BFF in Bezug auf die Quantität erfüllt. Es fehlen in den besagten Zonen jedoch noch gesamthaft rund 21 ha ökologisch wertvolle BFF. In der Bergzone I sind noch einige Anstrengungen in Bezug auf Quantität und Quali- tät nötig um die geforderten Anteile der BFF an LN (12 %: 329 Aren; 6 %: 232 Aren) zu erreichen. Die Vernetzung der Lebensräume im Projektperimeter ist aufgrund von Distanzen von mehr als 200 m zwischen den BFF in einigen Gebieten noch nicht überall sichergestellt. Zur Überwindung der Seite 13
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Vernetzungslücken sind vor allem weitere extensiv genutzte Wiesen sowie evtl. Uferwiesen an Fliessgewässern an sinnvollen Orten wie auch Hecken mit Krautsäumen anzumelden. Die Aufwer- tung von neu angelegten BFF oder von bestehenden BFF zu ökologisch wertvollen BFF soll dabei prioritär angestrebt werden. Mit den genannten Neuanmeldungen sollten die Vernetzungslücken überwunden und wertvolle Le- bensräume besser miteinander vernetzt werden können. 5 Projektziele 5.1 Allgemeine, übergeordnete Ziele Die am VP Waldkirch beteiligten Landwirte möchten auch in Zukunft ihre wertvolle und abwechs- lungsreiche Landschaft als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten. Folgende übergeordneten Ziele dienen als Grundlage für das Vernetzungsprojekt: Für den Projektperimeter charakteristische Tier- und Pflanzenarten werden erhalten und ge- fördert. Die Biodiversitätsförderflächen werden an geographisch sinnvoller Lage angelegt und die vernetzten BFF gelten als ökologisch wertvoll (vgl. Kap. 6.6). Eine gute Informationspolitik zwischen Landwirten, Behörden und Bevölkerung wird ange- strebt. Die Landwirte erhalten höhere Beiträge für ihre Leistungen zugunsten der Landschaft und deren Vernetzung. 5.2 Ziel- und Leitarten In diesem Projekt sollen die gleichen Tierarten wie in der ersten Vertragsperiode vorrangig auf der LN dank einer angepassten Nutzung gefördert werden. Als Zielarten dienen dabei das Braune Lang- ohr, der Gartenrotschwanz und der Violette Silberfalter. Als Leitarten dienen der Feldhase, der Neuntöter, die Rauchschwalbe, die Erdkröte, die Zauneidechse und der Schachbrettfalter. Mit dieser Auswahl können die unterschiedlichen Lebensraumansprüche und der Raumbedarf von zahlreichen weiteren Tierarten auf der LN noch besser berücksichtigt werden. Seite 14
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 5.2.1 Zielarten Braunes Langohr (Plecotus auritus) Rote-Liste-Status: VU (gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Das Braune Langohr konnte in drei Fledermausquartieren und Woche n- stuben im Westen des Projektperimeters nachgewiesen werden. (Foto: www.fledermausschutz.ch) Lebensraum: Das Braune Langohr gehört zur Familie der Langohrfledermäuse und besiedelt unterschiedliche Habit a- te wie Wälder und offenes Gelände, oft auch in der Nähe von Siedlungen. Dabei jagt es oft in den Baumkronen sowie im Tiefflug über Wiesen, wozu insektenreiche Wiesen und Hochstammobstgärten wichtige Nahrungsgrundlagen bilden. U.a. wird die Nachtfalterart Noctua pronuba (Hausmutter) gejagt, welche ausserdem auf Schlehen, Linden und Skabiosen als Nahrungsgrundlage angewiesen ist. Als Sommerquartier werden Baumhöhlen und Gebäudespalten benutzt; im Winter dienen Felshöhlen als Unterschlupf. Das Braune Langohr nutzt auch spezielle Nistkästen. Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Rote-Liste-Status: NT (potentiell gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Der Gartenrotschwanz konnte in den vergangenen Jahren mit verei n- zelten Exemplaren im Projektperimeter beobachtet werden (Voge l- warte Sempach). Eine deutliche Zunahme des Bestandes zeichnet sich noch nicht ab. Aber eine Brut im Jahr 2013 gilt als gesichert (Gebiet Widenhueb). Lebensraum: Der Gartenrotschwanz braucht eine strukturreiche, halboffene Landschaft wie Obstgärten, Parkanlagen und lockere Gehölze, wo er in Baumhöhlen oder alternativ in Nistkästen brütet . Er ernährt sich haupt- sächlich von Insekten, die er im Flug fängt oder auf dem Boden sucht. Daher sind locker bewachsene, blumen- und insektenreiche extensiv genutzte Flächen in der Nähe der Brutplätze unabdingbar. Eine Aufwertung der Obstgärten zu Hochstamm-Feldobstgärten mit ÖQV-Qualität ist zur Lebensraum- Verbesserung anzustreben. Violetter Silberfalter (Brenthis ino) Rote Liste: VU (gefährdet) Aktuelle Verbreitung: Der Violette Silberfalter hat kein gesichertes Vorkommen in der G e- meinde Waldkirch. Die Einwanderung aus den grossflächigen Mooren der Nachbargemeinden wurde noch nicht nachgewiesen. Lebensraum: Der Violette Silberfalter hält sich bevorzugt in Blüten- und hochstaudenreichen Flachmooren sowie ih- ren Rändern zu intensiveren Wie sen auf. Auch mit Hochstauden bestandene Fliessgewässer gehören zu seinem Lebensraum. Er gilt als ausgesprochen standorttreu, der seinen Lebensraum nur selten und nur über geringe Distanzen verlässt. Als Raupenfutterpflanze nimmt das Mädesüss (Filipendula ulmaria) eine wichtige Rolle ein. Diese Art kann auch auf kleinen Flächen überleben. Seite 15
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 5.2.2 Leitarten Feldhase (Lepus europaeus) Rote-Liste-Status: VU (gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Der Feldhase kann immer wieder im Projektgebiet beobachtet werden, eine Zunahme des Bestandes in den letzten 6 Jahren ist jedoch noch nicht zu verzeichnen (gemäss Wildhüter M. Calderara). Lebensraum: Der Feldhase ist überwiegend dämmerungs - und nachtaktiv und ruht tagsüber oft in Mulden und um Kleinstrukturen. Er benötigt als Lebensraum halboffene Landschaften mit gestuften Waldrändern sowie Hecken und Feldgehölze als Deckungsstruktur. Durch Krautsäume entlang dieser Strukturen, als exte n- siv genutzte Wiesen bewirtschaftet, werden diese zusätzlic h aufgewertet. Neuntöter (Lanius collurio) Rote-Liste-Status: LC (nicht gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Der Neuntöter kann in der Region vereinzelt beobachtet werden. In den vergangenen Jahren wurde er v.a. in der Gemeinde Wittenbach gesichtet, von wo eine Ausbereitung der Population nach Waldkirch vermutet werden kann. In der Gemeinde Waldkirch wurde er im Jahr 2013 an drei Orten beobachtet. Lebensraum: Extensiv genutzte Wiesen und Weiden mit Dornhecken, Einzelbüschen und kleinen Fel dgehölzen dienen dem Neuntöter als Lebensraum. Wichtig sind insbesondere ein reiches Vorkommen von Grossinsekten und eine gute Einsehbarkeit des Bodens. Ein hoher Anteil an Dornsträuchern (Schwarzdorn, Kreuzdorn, Wildrosen) in Kleinhecken, mit extensiv gen utzten Weiden und Wiesen an südexponierter Lage sind optimal. Rauchschwalbe (Melitae diamina) Rote-Liste-Status: LC (nicht gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Die Rauchschwalbe kann in Waldkirch wieder vermehrt beobachtet werden. Im Gegensatz zu den Mehlschwalben kann von den Landwir- ten bestätigt werden, dass die Rauchschwalben einen guten Bestand in Waldkirch und Bernhardzell aufweisen. Lebensraum: Rauchschwalben bevorzugen bäuerlich geprägte Gebiete mit vielen Kleinstrukturen. Offene Wasserflä- chen, Hecken, Hochstammobstgärten, Brachen und insektenreiche Wiesen bieten gute Jagdgründe. Sie brüten vor allem in Ställen und Scheunen und nehmen erfolgreich künstliche Nisthilfen an. Für die Höfe gelten sie als Glücksbringer. Seite 16
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Erdkröte (Bufo bufo) Rote-Liste-Status: VU (gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Die Erdkröte findet in mehreren Stillgewässern ideale Lebensräume vor. Sehr gute Bestände innerhalb des Golfparkes – aber auch aus- serhalb in der Kiesgrube Täschen wie auch im Weiher Hohfirst stei- gende Populationen. In den anderen Weihern sind stabile Bestände gemeldet. Lebensraum: Die Erdkröte braucht eine vielfältige Kulturlandschaft mit geeigneten Laichgewässern und Überwint e- rungsmöglichkeiten. Die bestehenden Laichgewässer sollten erhalten und neue geschaffen werden. Weiter sollen Unterschlupfmöglichkeiten wie Stein- oder Asthaufen geboten werden und Säume entlang von Bächen, Hecken und Waldrändern stehen gelassen werden. Zauneidechse (Lacerta agilis) Rote-Liste-Status: VU (gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Die Zauneidechse kann vor allem entlang der Eisenbahnlinie be o- bachtet werden. Das Vorkommen entlang der Sitter ist nicht ges i- chert. (Foto: Jürgen Kühnis) Lebensraum: Die Zauneidechse bevorzugt sonnige, trockene bis leicht feuchte Lebensräume mit lückiger Vegetation. Sie ist vor allem auf Ruderalflächen, Randbereichen von Streueflächen und strukturreichen Weiden a n- zutreffen. Wichtig sind klein- und reichstrukturierte Gebiete – an solchen Plätzen ist sie sehr standort- treu. Abwechslungsreiche, südexponierte Waldränder sind zudem wichtige Ausbreitungsachsen. Schachbrettfalter (Melanargia galathea) Rote-Liste-Status: (nicht gefährdet) Aktuelles Vorkommen in der Region: Der Schachbrettfalter kommt im Projektperimeter vor. Lebensraum: Der Schachbrettfalter benötigt sonnige, blütenreiche Extensivwiesen wie Kalkmagerrasen und ist oft an Säumen, Böschungen und Waldrändern zu beobachten. Seine Lebensräume sollten ein reiches Vo r- kommen von Flockenblumen und Disteln während der Flugzeit im Juli und August aufweisen. Für die Eiablage an älteren Gräsern wie auch als Nahrungsquelle für den ausgewachsenen Schachbrettfalte r sind ungemähte Wiesen notwendig. Seite 17
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 5.3 Zielwerte 2021 Um die Mindestanforderungen des Bundes zu erreichen werden folgende Zielwerte für die einzelnen ökologischen Nutzungstypen festgelegt. Die dazu erforderlichen Neuanmeldungen von BFF an sinn- vollen Standorten (Fördergebiete und Trittsteinkorridore) dienen ebenso der Erreichung der Umset- zungsziele für die gewählten Ziel- und Leitarten sowie der Schliessung von vorhandenen Vernet- zungslücken. Bestand 2013 Zielwert 2021 Bedarf an Zielwerte 2021 Davon mit Davon mit - neuen BFF -vernetze bzw. BFF Typ nach DZV - Qualitätsstufe II - Qualitätsstufe II - BFF mit ökologisch - Anteile in % - Anteile in % Qualitätsstufe II wertvolle BFF EW, Y0,YG, YK, YN, 13469 13700 231 8500 YS + WI 587 700 113 (Extensiv und wenig intensiv genutzte 4% 5% Wiesen) UF 0 300 300 180 (Uferwiesen entlang von Fliessgewässern) Nicht möglich Nicht möglich MW 1141 1141 Bestand halten 708 (Extensiv genutzte Weiden) 0 60 60 0% 5% ST + YA 348 348 Bestand halten 320 (Streueflächen) 225 280 55 65 % 80 % HF, YC, YX + YY 515 540 25 396 (Hecken, Feld- und 66 180 114 Ufergehölze mit Krautsaum) 13 % 33 % HB 15015 15015 Bestand halten 10000 (Hochstamm- Feldobstbäume) 8227 10000 1773 55 % 67 % BA 170 200 30 120 (Einzelbäume) Nicht möglich Nicht möglich TO 1 1 Bestand halten Nicht möglich (Trockenmauern) Nicht möglich Nicht möglich WT 6 6 Bestand halten Nicht möglich (Wassergraben, Teiche, Tümpel) Nicht möglich Nicht möglich BFF total, inkl. 30665 31251 586 20224 Bäume 9105 11220 2115 Tab. 7: Zielwerte 2021 im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren) Da die Zielwerte der ersten Vertragsperiode in der Bergzone I nicht erreicht wurden, sind die ent- sprechenden Zielwerte für die zweite Vertragsperiode in der nachfolgenden Tabelle nochmals ergän- zend nur für die Bergzone I aufgeführt. Damit soll aufgezeigt werden, wie die Mindestanforderungen in der Bergzone I für die 2. Vertragsperiode erreicht werden können. Seite 18
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Bestand 2013 Zielwert 2021 Bedarf (BZI) an Zielwerte 2021 (BZ I) (BZ I) (BZ I) BFF Typ nach DZV Davon mit Davon mit - neuen BFF -vernetze bzw. Bergzone I - Qualitätsstufe II - Qualitätsstufe II - BFF mit ökologisch - Anteile in % - Anteile in % Qualitätsstufe II wertvolle BFF EW + WI 90 345 255 215 (Extensiv und wenig 0 20 20 intensiv genutzte Wiesen) 0% 6% MW 0 30 30 30 (Extensiv genutzte Weiden) 0 0 0 - - HF, YC, YX + YY 0 15 15 11 (Hecken, Feld- und Ufergehölze mit 0 5 5 Krautsaum) - 33 % HB 39 70 31 20 (Hochstamm- Feldobstbäume) 0 20 20 - 33 % BA 6 20 14 12 (Einzelbäume) Nicht möglich Nicht möglich BFF total, inkl. 135 480 345 288 Bäume 0 45 45 Tab. 8: Zielwerte 2021 nur in der Bergzone I im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren) Seite 19
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 5.4 Wirkungs- und Umsetzungsziele Wirkungsziele W1: Braunes Langohr Das Braune Langohr kann seinen Bestand im Projektperimeter erhöhen und in weiteren Fleder- mausquartieren und Wochenstuben nachgewiesen werden. W2: Gartenrotschwanz Beim Gartenrotschwanz können mehrere Individuen beim Brutverhalten beobachtet und eine weite- re Brut bestätigt werden. W3: Violetter Silberfalter Der Violette Silberfalter fliegt in 8 Jahren in Waldkirch und kann beobachtet werden. W4: Feldhase Der Feldhase kann seinen Bestand im Projektperimeter erhöhen. In 8 Jahren soll er regelmässig beobachtet werden können. W5: Neuntöter Der Neuntöter kann seinen Bestand im Projektgebiet etablieren und als Brutvogel von den Landwir- ten beobachtet werden. W6: Rauchschwalben Die Rauchschwalbe kann ihren Bestand im Projektgebiet weiter erhöhen und als Brutvogel von den Landwirten beobachtet werden. W7: Erdkröte Die Bestände der Erdkröte sind zu sichern und gezielt in der Ausbreitung zu unterstützen. W8: Zauneidechse Die Zauneidechse kann ihren Bestand weiter erhöhen und vermehrt beobachtet werden. W9: Schachbrettfalter Der Schachbrettfalter breitet sich aus und kann in 8 Jahren auf verschiedenen Flächen nachgewie- sen werden. Umsetzungsziele U1: Es werden 20 weitere Nistkästen für das Braune Langohr installiert. U2: Zur Förderung der Obstbaumgärten wird ein Obstbaumgarten-Projekt durchgeführt. Die Land- wirte werden an einer Informationsveranstaltung über die Nistkastenpflege und Aufwertungsmög- lichkeiten von Obstbaumgärten informiert sowie zu einem Baumschnittkurs eingeladen. Eine Baum- bestellaktion rundet dieses Projekt ab. Seite 20
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht U3: Mit einem Wieseneinsaat-Projekt werden 10 EW-Wiesenstreifen entlang von Fliessgewässern mit Schwerpunkt Mädesüss als Raupennahrung für den violetten Silberfalter angesät. U4: Ein Heckenprojekt zur Aufwertung und Neupflanzung von Hecken wird durchgeführt. Es wird eine Veranstaltung zur Heckenpflege (z.B. Heckenkurs) organisiert, entsprechende Fragen geklärt und über Heckenbewohner informiert. Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Bestellung für min- destens 200 einheimische Dornensträucher durchgeführt. U5: Zur Aufwertung der Waldränder werden über insgesamt 800 m Waldrand GAöL-Verträge abge- schlossen. U6: Zur Förderung der Rauchschwalben wird das Projekt ‚Ein Herz für Rauchschwalben‘ lanciert. Mind. 50 % der am VP beteiligten Landwirte der Gemeinde Waldkirch machen dabei mit. U7: Für die Erdkröte werden 4 weitere Amphibienteiche erstellt. U8: Für die Zauneidechse werden 8 Eidechsenburgen an sonnigen Standorten erstellt im Reptilien Vernetzungsgebiet, entlang des Bahndames, beim Hohfirstweiher bzw an südexponierten Lagen. U9: Zur Aufwertung der Obstgärten werden die Wildbienen als wichtige Bestäuber gefördert. Insge- samt erstellen 25 % aller Landwirte der Gemeinde Waldkirch (evtl. in Zusammenarbeit mit Schü- lern) ein Wildbienenhotel. U10: Auf 10 Wiesenstreifen wird der Schnittzeitpunkt mindestens 2 Wochen nach dem DZV-Termin gesetzt (frühestens 1. Juli bzw. 15. Juli). U11: Ein Infoblatt für die Landwirte zum Thema Kleinstrukturen wird abgegeben. U12: Für die Ansaat blüten- und insektenreicher Wiesen für den Schachbrettfalter und den violetten Silberfalter wird ein weiteres Wieseneinsaat-Projekt lanciert. Dabei werden 10 EW-Wiesenstreifen mit Schwerpunkt Flockenblumen (z.B. UFA Salvia mit erhöhtem Anteil Flockenblumen) angesät. U13: Invasive Neophyten werden durch eine aktive Mitbeteiligung der Landwirte auf der von ihnen gemeldeten landwirtschaftlichen Nutzflächen gemäss der kantonalen Neophytenstrategie bekämpft. U14: 20 % der gemeldeten EW werden mit dem Balkenmäher gemäht. U15: Pro Jahr werden 2 Einzelbäume gepflanzt. U16: Das Potential zur Aufwertung von Streuewiesen zu Streuewiesen mit Qualitätsstufe II wird abgeklärt. U17: In 7 von 9 Trittsteinkorridoren werden aktiv Biodiversitätsförderflächen angelegt. U18: Alle neu angelegten BFF befinden sich in Fördergebieten bzw. in Trittsteinkorridoren. U19: Alle BFF, welche vernetzt sind, gelten als ökologisch wertvoll. U20: Für die Einwohner der Gemeinde Waldkirch wird zweimal im Laufe der Vertragsperiode ein Infoschreiben bzw. ein Presseartikel zum Vernetzungsprojekt erarbeitet und verteilt. U21: Die Unterlagen zum Vernetzungsprojekt (Infoblatt, Soll-Plan, Fotos) werden auf der Webseite der Gemeinde präsentiert. Seite 21
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht Silberfalter Gartenrot- brettfalter Neuntöter Allg. Ziele schwalbe Zauneid- Feldhase Erdkröte Violetter schwanz Braunes Langohr Schach- Rauch- echse W1 W2 W3 W4 W5 W6 W7 W8 W9 U1 Nistkasten U2 Obstbaumgarten-Projekt U3 Wieseneinsaat Mädesüss U4 Heckenprojekt U5 Waldrand U6 Projekt Rauchschwalben U7 Teiche U8 Eidechsenburg U9 Wildbienenhotel U10 Späterer Schnitt U11 Kleinstrukturen U12 Wieseneinsaat Flocken- blume U13 Neophyten U14 Balkenmäher U15 Einzelbäume U16 Streuwiesen QII U17 Trittsteinkorridor U18 BFF U19 Ökologisch wertvoll U20 Presse U21 Webseite W = Wirkungsziel, U = Umsetzungsziel Tab. 9: Matrix Bezug Wirkungs- zu Umsetzungsziele Abb. 7: Wiesenflockenblume - Nektarpflanze des Abb. 8: Artenreiche Hecken und Feldgehölze Schachbrettfalters und des violetten Silberfalters Seite 22
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 Startbericht 6 Umsetzung 6.1 Soll-Plan Anhand der in Kapitel 3.3 genannten Grundlagen wurde ein Plan des Ist-Zustandes 2013 ausgear- beitet. Dieser Ausgangszustand ermöglicht eine Analyse der bestehenden Werte und Defizite bezüg- lich der Biodiversitätsförderflächen und der Vernetzung. Damit konnte ein Soll-Plan ausgearbeitet werden, welcher der Trägerschaft und jedem teilnehmenden Landwirt aufzeigt, wo die prioritären bzw. geographisch und ökologisch sinnvollen Gebiete zum Anlegen neuer Biodiversitätsförderflächen liegen. Zudem zeigt er auf, wo welche Nutzungen möglich sind, um als vernetzt zu gelten, und ob unter Umständen zusätzliche Kriterien eingehalten werden müssen. Die Fördergebiete der ersten Vertragsperiode wurden anhand der neuen Gegebenheiten sowie der neuen Kriterien (siehe auch Kapitel 6.2) angepasst. Lage Nutzung Kriterium um als vernetzt zu gelten Fördergebiet Streue 5-10 % Rotationsstreifen pro Streue Schnitt stehen lassen oder eine Ausnahmeregelung ge- mäss Amt für Natur, Jagd und Fi- scherei, Abteilung Natur und Land- schaft (aktueller Bewirtschaftungs- vertrag) oder kantonaler bzw. Aktive Beteiligung an kommunaler Naturschutzvertrag Neophytenbekämpfung Fördergebiet Extensiv genutzte Wiese Qualitätsstufe II nach DZV Extensivstandort oder festgelegtes Zusatzkri- terium Extensiv genutzte Weide Kantonale Mindestkriterien für vernetzte Magerweiden und Zusatzkriterium Strukturen Wenig intensiv genutzte Wiese mit Qualitätsstufe II nach DZV Qualitätsstufe II gemäss DZV zwingend notwendig Gesamter Projekt- Ackerschonstreifen, Buntbrache, Minimalkriterien DZV perimeter Rotationsbrache, Saum auf Acker- fläche Einzelbaum und Allee Minimalkriterien DZV Hecke, Feld- und Ufergehölz mit Minimalkriterien DZV Krautsaum gemäss DZV Hochstammobstgarten mit Quali- Qualitätsstufe II nach DZV tätsstufe II gemäss DZV zwingend notwendig Uferwiese entlang von Fliessgewäs- Saum entlang Gewässer ge- sern mäss Zusatzkriterium Trittsteinkorridor Nutzung gemäss Fördergebiet Qualitätsstufe II nach DZV Extensivstandort oder Zusatzkriterium Seite 23
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