Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar

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Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
Kanton St. Gallen
Gemeinde Waldkirch

Vernetzungsprojekt Waldkirch
2. Vertragsperiode 2014-2021

Startbericht / Genehmigungsexemplar
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
Impressum
Verfasser:       Geni Widrig / Jürg Lindauer

Auftraggeber:    Vernetzungsprojekt Waldkirch

Auftragnehmer:   tsp raumplanung
                 Theo Stierli + Partner AG
                 Theaterstrasse 15
                 6003 Luzern

Datei:           J:\28 SG\67 Waldkirch\01 VP\20
                 2_Vertragsperiode\Bericht\Genehmigungsexemplar\14-08-13
                 Startbericht_Waldkirch_GE.docx
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
Inhaltsverzeichnis
1     Einleitung                                                                   1

1.1   Anlass                                                                        1

2     Rahmenbedingungen                                                            1

2.1   Gesetzliche Minimalkriterien der DZV ab 2014                                  1

2.2   Kantonale Mindestanforderungen an Vernetzungsprojekte                         3

3     Ausgangslage                                                                 4

3.1   Organisation Vernetzungskommission                                            4

3.2   Bestandteile und Ablauf                                                       4

3.3   Planerische Grundlagen                                                        5
3.3.1 Nationale Grundlagen                                                          5
3.3.2 Kantonale und regionale Grundlagen                                            5
3.3.3 Kommunale Grundlagen                                                          6

3.4   Weitere Grundlagen                                                            6
3.4.1 Feldbegehungen und Lokalkenntnisse                                            6

4     Ist-Situation Lebensräume und Nutzungen                                      6

4.1   Projektperimeter                                                              6

4.2   Schutzgebiete und wertvolle Lebensräume                                       7

4.3   Landwirtschaftliche Zahlen 2013 im Überblick                                  8

4.4   Biodiversitätsförderflächen                                                   9
4.4.1 Biodiversitätsförderflächen nach Typ 2013                                     9
4.4.2 Bestand und Potential der Biodiversitätsförderflächen 2013                   10
4.4.3 Biodiversitätsförderflächen mit Bezug auf die Mindestanforderungen der DZV   11
4.4.4 Verteilung der Biodiversitätsförderflächen                                   12

4.5   Bewirtschafter im Projektperimeter                                           13

4.6   Fazit zum Ist-Zustand und Ausblick                                           13

5     Projektziele                                                                 14

5.1   Allgemeine, übergeordnete Ziele                                              14

5.2   Ziel- und Leitarten                                                          14
5.2.1 Zielarten                                                                    15
5.2.2 Leitarten                                                                    16

5.3   Zielwerte 2021                                                               18

5.4   Wirkungs- und Umsetzungsziele                                                20

6     Umsetzung                                                                    23

6.1   Soll-Plan                                                                    23

6.2   Fördergebiete                                                                24

6.3   Trittsteinkorridore                                                          24

6.4   Einstiegskriterium                                                           25
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6.5   Musskriterien                                                                          25

6.6   Zusatzkriterien                                                                        26

6.7   Flexibler Schnittzeitpunkt                                                             28

6.8   Vorrangflächen                                                                         28

6.9   Massnahmen                                                                             28
6.9.1 Umsetzungsmassnahmen in der Landschaft                                                 29
6.9.2 Interner Informationsfluss, Organisation und Planung (Vernetzungskommission, Planer)   30
6.9.3 Externer Informationsfluss an Landwirte, Behörden und Bevölkerung                      30

6.10 Verantwortlich für die Umsetzung                                                        31

6.11 Voraussetzungen für den Vernetzungsbeitrag                                              31

6.12 Grober Kostenrahmen                                                                     32

6.13 Finanzierung                                                                            33

6.14 Erfolgskontrolle / Umsetzungskontrolle                                                  33

7     Schlussbemerkung                                                                       34

8     Verzeichnisse                                                                          35

8.1   Literaturverzeichnis                                                                   35

8.2   Nationale Grundlagen                                                                   35

8.3   Kartenverzeichnis                                                                      35
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Vernetzungsbeitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen                                  3
Abb. 2: Zeitplan                                                                                    5
Abb. 3: Landwirtschaftliche Zonen im Projektperimeter des VP Waldkirch gemäss Bundesamt für
        Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Zonenverordnung                                     7
Abb. 4: Verteilung Biodiversitätsförderfläche (in Aren, ohne TO und WT)                             10
Abb. 5: Vernetzte Gebiete und zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen im VP Waldkirch              12
Abb. 6: Verteilung der Einstiegskriterien                                                           13
Abb. 7: Wiesenflockenblume - Nektarpflanze des Schachbrettfalters und des violetten Silberfalters   22
Abb. 8: Artenreiche Hecken und Feldgehölze                                                          22
Abb. 9: Rotationsstreifen                                                                           27
Abb. 10: Wildbienenhotel                                                                            27

Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge nach DZV                                                 2
Tab. 2: Mitglieder Vernetzungskommission VP Waldkirch                                               4
Tab. 3: LN sowie gemeldete Biodiversitätsförderflächen im Jahr 2013 (in Aren)                       8
Tab. 4: Biodiversitätsförderflächen nach Typ (in Aren)                                              9
Tab. 5: Mindestanforderungen der DZV an die 2. Vertragsperiode (in Aren)                            11
Tab. 6: Bewirtschafter im Projektperimeter nach Kanton                                              13
Tab. 7: Zielwerte 2021 im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren)                                      18
Tab. 8: Zielwerte 2021 nur in der Bergzone I im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren)                19
Tab. 9: Matrix Bezug Wirkungs- zu Umsetzungsziele                                                   22
Tab. 10: Aufwand für die Erstellung und die Umsetzung für das VP Waldkirch 2014-2021                32
Tab. 11: Finanzierungsplan                                                                          33
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Glossar

          Landwirtschaftliche Nutzungstypen

AS        Ackerschonstreifen

BA        Standortgerechte Einzelbäume

BB        Buntbrachen

BE        Mehrjährige Beeren

CH        Christbäume

EB        Einjährige Beeren

EW        Extensiv genutzte Wiesen

FG        Freilandgemüse

FP        Futtergräser für die Samenproduktion

FW        Futterweizen

GM        Gemischtkulturen mit festen Fundamenten

GO        Gemischtkulturen ohne feste Fundamente

HB        Hochstamm-Feldobstbäume

HD        Hecken, Feld- und Ufergehölze (mit Pufferstreifen)

HF        Hecken, Feld- und Ufergehölze

KW        Kunstwiesen

MA        Silo- und Grünmais

MW        Extensiv genutzte Weiden

NW        Naturwiesen

OA        Obstanlagen Äpfel

OD        Andere Obstanlagen (Kiwis, Holunder usw.)

OK        Ölkürbisse

OS        Obstanlagen Steinobst

R1        Winterraps zur Speiseölgewinnung

RB        Rotationsbrachen

RH        Rhabarber

SF        Saum auf Ackerfläche

SP        Spargel

ST        Streue nach Direktzahlungsverordnung

TO        Trockenmauern

UF        Uferwiesen entlang von Fliessgewässern

ÜÜ        Übrige Flächen ausserhalb LN

UW        Unbefestigte, natürliche Wege
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WE     Weiden

WI     Wenig intensiv genutzte Wiesen

WT     Wassergraben, Tümpel, Teiche

WW     Winterweizen

XG     Einjährige gärtnerische Freilandkulturen

XO     Übrige Spezialkulturen in Gewächshaus ohne feste Fundamente

Y0     Wiesenstreifen

YA     Flachmoor

YC     Hecken mit Krautsaum

YD     Hecken ohne Krautsaum

YG     Krautsaum

YK     Magerwiesen

YN     Pufferstreifen mit Schnittermin

YP     Pufferstreifen ohne Schnitttermin

YS     Rückführungsflächen Magerwiese

YX     Uferbestockung

YY     Uferbestockung ohne DZV-Beitrag

YZ     Waldrand

       Gesetze, Verordnungen

DZV    Direktzahlungsverordnung

GAöL   Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen

LWG    Landwirtschaftsgesetz

NHG    Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz

       Weitere

BFF    Biodiversitätsförderfläche

BZ I   Bergzone I

HZ     Hügelzone

LN     Landwirtschaftliche Nutzfläche

VP     Vernetzungsprojekt

TSK    Trittsteinkorridor

TZ     Talzone
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
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Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021
Startbericht

1       Einleitung

1.1     Anlass
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, den standörtlichen Po-
tentialen mit ihrer Flora und Fauna und den Grundsätzen der nachhaltigen Nutzung engagieren sich
innovative Landwirte der Gemeinde Waldkirch und die Gemeinde selbst bereits seit dem Jahr 2008
in einem Vernetzungsprojekt (VP) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV). Mit dem Abschluss der
ersten 6-jährigen Periode im Jahr 2013 stimmten die Landwirte einer Weiterführung des erfolgrei-
chen Vernetzungsprojekts zu. Damit können weiterhin Ausgleichsflächen an ökologisch sinnvollen
Lagen sowie die Vernetzung von Lebensräumen gefördert werden. Die kantonale Genehmigungsbe-
hörde prüfte die Bilanz des Projektes anhand des Schlussberichtes (Eingabeexemplar 16. Dezember
2013) und bewilligte gemäss Email von Guido Ackermann vom 22. Januar 2014 eine Weiterführung
des Vernetzungsprojektes.

Das Projekt der zweiten Vertragsperiode wird wie bereits die erste Vertragsperiode von Geni Widrig
(Planungsbüro Theo Stierli und Partner AG) begleitet. Im Winter 2013/2014 wurden die entspre-
chenden Aufgaben von der Projektträgerschaft an die Fachleute übertragen.

2       Rahmenbedingungen
Die Grundlage für die zweite Vertragsperiode des VP Waldkirch 2014-2021 bildet die erste Vertrags-
periode 2008-2013 desselben Projektes. Erkenntnisse der ersten Vertragsperiode flossen direkt in
den vorliegenden Startbericht ein. Relevante Grundlagen für diesen Bericht sind insbesondere der
Startbericht VP Waldkirch 2008-2013 vom April 2008, der Zwischenbericht VP Waldkirch vom März
2010 sowie der Schlussbericht VP Waldkirch vom 16. Dezember 2013 (Eingabeexemplar).

Die Genehmigungsbehörde nimmt die im Schlussbericht dargelegte Situation zum Abschluss
der ersten Vertragsperiode des VP Waldkirch zur Kenntnis und bezeichnet die Wertung der
erreichten und unerreichten Ziele als nachvollziehbar und sachlich. Die quantitativen Umse t-
zungsziele wurden weitgehend erreicht, in der Talzone übertroffen. Dies ist erfreulich. Ausge-
nommen ist die Situation in der Bergzone. Erfreulich ist die Extensivierung von Wiesen, die
Aufwertung und Ausweitung der Obstgärten, die Pflanzung relativ vieler neuer Hecken bzw.
Ergänzung mit Krautsaum, zudem Schaffung von weiteren Strukturen und A usgleichsflächen.
Für Reptilien sind noch wenige Strukturelemente vorhanden. Die Fortschritte der ersten Peri-
ode und die dargelegte Motivation vieler beteiligter Landwirte sprechen dafür, das Projekt
weiterzuführen. Die Chancen erscheinen intakt, die Zielvorgaben der 2. Vertragsperiode errei-
chen zu können, abgesehen allenfalls von der Bergzone.

2.1     Gesetzliche Minimalkriterien der DZV ab 2014
Per 1. Januar 2014 hat der Bundesrat gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz (LwG) und das Bun-
desgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Direktzahlungsverordnung revidiert und
verabschiedet.

                                                                                           Seite 1
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021 - Kanton St. Gallen Gemeinde Waldkirch - Startbericht / Genehmigungsexemplar
Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021
Startbericht

Für die 2. Vertragsperiode von 2014-2021 gelten folgende Mindestanforderungen:

         Mindestens 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) pro landwirtschaftlicher Zone
          werden als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet
         Mindestens 6 % der LN pro Zone sind ökologisch wertvolle BFF

Als ökologisch wertvoll gelten:

         BFF, die die Anforderungen der Qualitätsstufe II gemäss DZV erfüllen oder
         BFF, die gemäss den Lebensraumansprüchen der im Rahmen des VP zu fördernden Leit- und
          Zielarten bewirtschaftet bzw. aufgewertet werden oder
         Bunt- bzw. Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen bzw. Saum auf Ackerland

Im Rahmen der Überarbeitung der DZV wurden auch die Vernetzungs- und Qualitätsbeiträge ange-
passt. Folgende Biodiversitätsbeiträge gelten seit 2014 für die Tal-, Hügel- und Bergzone I:

 Biodiverisäts-                       Qualitätsstufe                      Qualitätsstufe
                                                                                                Vernetzung
 beiträge                                    I                                  II

           Zone
 Nutz-                    TZ                 HZ                BZ I         TZ - BZ I            Alle Zonen
 ungstyp
 Extensiv ge-
 nutzte Wiese         1500.- / ha        1200.- / ha        700.- / ha     1500.- / ha
 (EW)
 Wenig intensive
 genutzte Wiese        450.- / ha        450.- / ha         450.- / ha     1200.- / ha
 (WI)
 Streuefläche
                      2000.- / ha        1700.- / ha        1200.- / ha    1500.- / ha
 (ST)
 Uferwiese ent-
 lang von Fliess-                        450.- / ha                             -                1000.- / ha
 gewässern (UF)
 Buntbrache (BB)                         3800.- / ha                            -

 Rotationsbrache
                                                                                -
 (RB)
                                         3300.- / ha
 Saum auf
                                                                                -
 Ackerfläche (SF)
 Ackerschonstrei-
                                         2300.- / ha                            -
 fen (AS)
 Extensiv ge-
 nutzte Weide                            450.- / ha                         700.- / ha           500.- / ha
 (MW)
 Hecke, Feld-
 und Ufergehölz                          3000.- / ha                       2000.- / ha           1000.- / ha
 (HF)
 Hochstamm-
 Feldobstbäume                            15.- / ha                        30.- / Stk.*
 (HB)
                                                                                                  5.- / Stk.
 Standortgerech-
 ter Einzelbaum                               -                                 -
 und Alleen (BA)
Tab. 1: Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge nach DZV                                       * Nussbäume: 15.-/Stück

Die Vernetzungsbeiträge werden für Biodiversitätsförderflächen gewährt, welche die Anforderungen
an die Qualitätsstufe I erfüllen sowie den Anforderungen des Kantons an die Vernetzung von Biodi-
versitätsförderflächen entsprechen und nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten Vernet-
zungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden.

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2.2       Kantonale Mindestanforderungen an Vernetzungsprojekte
Der Kanton St. Gallen definierte in der Wegleitung zur Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) für den Kan-
ton St. Gallen, Februar 2010, zusätzliche Kriterien für Vernetzungsprojekte, die über die Anforde-
rungen des Bundes hinausgehen. Insbesondere entscheidend dabei sind:

         Hochstamm-Feldobstbäume im Talgebiet erhalten den Vernetzungsbeitrag nur, wenn sie die
          Qualitätsstufe II aufweisen oder wenn grossflächige Obstgärten (mind. 40 HB) mit Zusatz-
          bedingungen aufgewertet werden.

         Extensiv genutzte Weiden (und Waldweiden) müssen die kantonalen Kriterien gemäss Wei-
          deschlüssel erfüllen.
         Der Abstand zwischen den einzelnen Elementen des ökologischen Ausgleichs soll maximal
          200 m betragen.
         Die Landwirte beteiligen sich zu mindestens 10 % an den Projektkosten.
         Wenig intensiv genutzte Wiesen müssen die Qualitätsstufe II erfüllen.

Die detaillierten und regional angepassten Kriterien des vorliegenden Projekts für die Biodiversitäts-
förderflächen, um als vernetzt zu gelten, sind in Kapitel 6.1 aufgeführt.

                                                                     Vernetzungsbeitragsberechtigte BFF
                                                                     (von oben links nach unten mitte):
                                                                     Extensiv genutzte Wiese; wenig
                                                                     intensiv genutzte Wiese mit Qualität;
                                                                     Streuefläche; extensiv genutzte
                                                                     Weide; Uferwiese entlang von
                                                                     Fliessgewässern; standortgerechter
                                                                     Einzelbaum; Hochstamm-Obstgarten;
                                                                     Hecke mit Krautsaum

Abb. 1: Vernetzungsbeitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen

                                                                                                     Seite 3
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3         Ausgangslage

3.1       Organisation Vernetzungskommission
Das VP Waldkirch besteht aus der Vernetzungskommission, welche für die Organisation, Informati-
on, Beratung und Umsetzung des Projektes in enger Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern zu-
ständig ist. Als Kontaktperson und Vorsitzender amtet seit 2013 Guido Brühlmann (Ronwil 267,
9205 Waldkirch, 079 / 208 85 89) als Nachfolger von Pius Eberhard. Die Mitglieder der Vernet-
zungskommission sind die Ansprechpersonen vor Ort für die Gemeinde bzw. die Landwirte. Die Ver-
netzungskommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

 Name / Vorname                     Funktion
 Vernetzungskommission
 Brühlmann Guido                    Vorsitz, Gemeinderat
 Brändle Andrea                     Aktuarin / Grundbuchverwalterin
 Gschwend Thomas                    Landwirt
 Hardegger Armin                    Vertreter Jäger
 Keller Erwin                       Revierförster
 Spirig Christian                   Präsident NSV Waldkirch - Bernhardzell
 Urscheler Felix                    Landwirt
 Planung / Beratung
 Erich Frick                        Landwirtschaftliche Beratung (Landw. Zentrum SG, Flawil)
 Geni Widrig                        Planer, Landschaftsarchitekt (tsp raumplanung AG)
Tab. 2: Mitglieder Vernetzungskommission VP Waldkirch

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, der Trägerschaft, den externen Fachleuten, den
Landwirten und der Vernetzungskommission ist für das Gelingen des VP Waldkirch unabdingbar und
soll gepflegt werden. Die Aufgaben während der Umsetzung finden sich unter Kapitel 6.10.

3.2       Bestandteile und Ablauf
Das Vernetzungsprojekt Waldkirch besteht aus folgenden Teilarbeiten:

         ‚Ist-Plan 2013’ (Massstab 1:10‘000)
         ‚Soll-Plan’ (Masstab 1:10‘000)
         Bericht inkl. Beilagen

Auf der Grundlage der Auswertungen und des Schlussplans zur ersten Vertragsperiode wurde im
Winter 2013/2014 ein neuer Ist-Plan für die zweite Vertragsperiode erarbeitet. Dieser bildete einen
tragfähigen Ausgangszustand (Ist-Zustand), der es erlaubt, fundierte und zielgerichtete Aussagen
für eine sinnvolle und angemessene Vernetzung zu machen. Das daraus erarbeitete Vernetzungs-
konzept wird im Soll-Plan dargestellt.

Mit den Plänen „Ist-Plan 2013“ bzw. „Soll-Plan“ sowie dem Bericht konnte der Planungsprozess des
VP Waldkirch abgeschlossen werden. Das Projekt soll im Frühsommer 2014 bei der Genehmigungs-
behörde eingereicht werden, um mit dessen Genehmigung die Zusatzbeiträge für die Landwirte ab
dem Jahre 2014 auslösen zu können.

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Abb. 2: Zeitplan

3.3       Planerische Grundlagen
Folgende nationale, kantonale und kommunale Grundlagen wurden berücksichtigt und in den Ist-
Plan verarbeitet:

3.3.1     Nationale Grundlagen
         Amphibienlaichgebiet SG614 ‚Weiher NE Hohfirst‘
         Vernetzungsachse für Wildtiere

3.3.2     Kantonale und regionale Grundlagen
         Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Landwirtschaftsbetriebe innerhalb des Projektperime-
          ters. Die Grundlage bildeten die angemeldeten BFF (im Jahr 2013 noch als ökologischer
          Ausgleich bezeichnet) des Jahres 2013. Diese Flächen bzw. Elemente wurden im Herbst
          2013 von der Vernetzungskommission bzw. den Landwirten in einen Arbeitsplan eingezeich-
          net und entsprechend in den Ist- und den Soll-Plan übernommen.
         Naturschutzgebiet SG614 ‚Hohfirst Weiher‘

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         GAöL-Vertragsflächen
         Fruchtfolgeflächen FFF
         Regionale Waldentwicklungsplanung (WEP) ‚Notker‘
         Kantonaler Richtplan
             o   Landschaftsschutzgebiet
             o   Lebensraum bedrohter Arten
             o   Lebensraum bedrohter Arten Gewässer
             o   Gebiete mit lückigem Lebensraumverbund
             o   Wildtierkorridor
         Reptilien Vernetzungsgebiet
         Grundwasserschutzzonen S1 und S2
         Amphibienstandorte
         Fledermausquartiere
         Reptilienstandorte

3.3.3     Kommunale Grundlagen
         Kommunale Schutzverordnung (1992): Hecke, Feld- und Ufergehölz; Lebensraum Kernge-
          biet; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet; Biotop; Einzelbaum
         Zonenplan der Gemeinde Waldkirch (1994)

Ein vollständiges Verzeichnis mit allen Grundlagedaten und der verwendeten Literatur findet sich
unter Kapitel 8, Verzeichnisse.

3.4       Weitere Grundlagen

3.4.1     Feldbegehungen und Lokalkenntnisse
Die Planinhalte wurden durch diverse Feldaufnahmen (Geni Widrig, Mitglieder aus der Vernetzungs-
kommission und Landwirte) verifiziert und nötigenfalls angepasst. Gleichfalls dienten die Feldauf-
nahmen sowie die Kenntnisse von Lokalkennern (Erwin Keller, Revierförster; M. Calderara, Wildhüter
sowie diverse Landwirte) und Fachstellen (Jonas Barandun, Naturmuseum St. Gallen; Vogelwarte
Sempach; KARCH; Nationale Fauna-Datenbank CSCF; infoflora; Pro Natura) für die Bestimmung
und Ausführungen zu den Leit- und Zielarten.

4         Ist-Situation Lebensräume und Nutzungen

4.1       Projektperimeter
Die Abgrenzung des Projektperimeters ist politisch bedingt und umfasst die Gemeinde Waldkirch.
Projektperimeter und Gemeindegrenze sind identisch. Landschaftlich auffällig sind die mäandrieren-
de Sitter im Osten, der Bernhardzeller Wald im Zentrum, welcher sich wie ein Halbkranz südlich von
Waldkirch und Bernhardzell in West-Ost-Richtung ausdehnt und die Drumlins und Moränenwälle vor
allem im Westen und Norden der Gemeinde. Die ertragsreichen Böden und die gut bewirtschaftba-
ren Flächen führten zu einer intensiven Gras-Milchwirtschaft. Diese Nutzung prägt die Landschaft
mit grünen und intensiv genutzten Wiesen, die einen hohen Futterertrag abwerfen. Auffällig sind die
zahlreichen Obstanlagen – zum Teil ausgeprägte und grossflächige Hochstamm-Obstgärten mit über
200 Bäumen pro Garten.

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Zahlen und Fakten:
                Höchster Punkt: 903 m.ü.M., Tannenberg
                Tiefster Punkt: 512 m.ü.M., Buechmüli
                Perimeter Vernetzungsprojekt: 31 km2
                Landwirtschaftliche Nutzfläche: 1898 ha
                Landwirtschaftliche Zonen: Tal-, Hügel- und Bergzone I

Abb. 3: Landwirtschaftliche Zonen im Projektperimeter des VP Waldkirch gemäss Bundesamt für Landwirtschaft
und landwirtschaftlicher Zonenverordnung

Um der naturräumlichen Situation und somit der übergeordneten Vernetzung gerecht zu werden, ist
es notwendig, landschaftlich wertvolle Gebiete und Biotope (nationale Inventare bzw. kantonale
Schutzobjekte) angrenzend in den Nachbargemeinden (Häggenschwil, Wittenbach, Gaiserwald,
Andwil, Gossau, Niederbüren (Kanton St. Gallen) und Bischofszell, Gottshaus (Kanton Thurgau)) mit
einzubeziehen. Bei direkt angrenzenden, wertvollen Objekten sind Arrondierungen auf dem Projekt-
gebiet anzustreben. So wird gewährleistet, dass die Schnittstellen gut abgedeckt werden und das
Vernetzungsprojekt Waldkirch nicht an den Gemeindegrenzen endet. In den südlichen Nachbarsge-
meinden Gossau, Andwil und Gaiserwald läuft seit 2005 ein gemeindeübergreifendes Vernetzungs-
projekt (bereits in der 2. Vertragsperiode) und in der Gemeinde Wittenbach ist seit 2009 ein Vernet-
zungsprojekt im Gang. In der Nachbarsgemeinde Niederbüren startet das Vernetzungsprojekt Nie-
derbüren Süd im Jahr 2014 in die erste Vertragsperiode. Im Kanton Thurgau läuft bereits seit eini-
ger Zeit ein kantonales Vernetzungsprojekt. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse
fliessen ins VP Waldkirch ein.

4.2     Schutzgebiete und wertvolle Lebensräume
Im Projektperimeter befindet sich das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung SG614 ‚Wei-
her NE Hohfirst‘, welches zugleich auch als kantonales Naturschutzgebiet SG614 ‚Hohfirst Weiher‘
ausgeschieden ist. Ein Wildtierkorridor gemäss kantonalem Richtplan verläuft entlang der Sitter.

                                                                                                      Seite 7
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Im kantonalen Richtplan ist das Leittobel als Lebensraum bedrohter Arten (Schongebiet) aufgeführt.
Die weiteren wertvollen Landschaftsräume, welche im Ist-Plan als Lebensraum Kerngebiet bezeich-
net sind, finden sich auch in der Schutzverordnung (1992!!) der Gemeinde Waldkirch.

Die Landschaftsschutzgebiete Lindenberg, Hohfirst-Tannenberg und Sittertobel-Drumlinlandschaft
(gemäss kantonalem Richtplan und kommunaler Schutzverordnung, Lindenberg, Hohfirst) sind in
den Ist-Plan übernommen worden.

Die Waldentwicklungsplanung ‚Notker‘ scheidet einige wichtige Gebiete im Projektperimeter aus.
Darunter fallen die Sonderwaldstandorte entlang der Sitter VN5.5, die Waldstandorte mit Natur-
schutz bei Vorrang Schutz vor Naturgefahren N2.2 sowie die Waldränder mit Waldrandförderung N3.

Weitere Naturschutzgebiete von kommunaler Bedeutung sind verstreut vorhanden und zeugen von
der für Flora und Fauna abwechslungsreichen Landschaft.

4.3       Landwirtschaftliche Zahlen 2013 im Überblick
Im gesamten Projektperimeter wurden im Jahr 2013 rund 307 ha der landwirtschaftlichen Nutzflä-
che (LN, Total: 1898 ha) als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet, was einem hohen Anteil von
ca. 16 % entspricht.

Landwirtschaftlicher Nutzungstyp                         TZ             HZ               BZ I
                                                                                                  Total
                                                      (Zone 31)      (Zone 41)        (Zone 51)
Naturwiese (NW)                                             95964          64499           3570    164033
Kunstwiese (KW)                                              1752                 0           0      1752
Intensiv genutzte Weide (WE)                                  577               478         207      1262
Diverse (BE, CH, EB, FG, FP, GW, GM, GO, HD,
                                                             5457           1820              0      7277
MA, OA, OD, OK, OS, R1, RH, SP, WT, WW)
BFF (EW, HF, MW, ST, WI und GAöL)                            8676           6707             90     15473
Weitere GAöL (nicht BFF: YD, YP)                                29                3           0           32
Total LN pro Zone                                         112455          73507            3867   189829
Hochstamm-Feldobstbäume (HB)                                 9831           5145             39     15015
Einzelbäume (BA)                                                80               84           6       170
Weitere BFF, nicht LN (TO, WT)                                   0                7           0            7
Total BFF (inkl. Bäume)                                    18587          11943             135    30665
Anteil BFF an der LN in % (inkl. Bäume)                     17 %           16 %            3%       16 %
Weitere GAöL, nicht LN (YZ)                                   344               230           0       574
Tab. 3: LN sowie gemeldete Biodiversitätsförderflächen im Jahr 2013 (in Aren)

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4.4      Biodiversitätsförderflächen

4.4.1    Biodiversitätsförderflächen nach Typ 2013
Eine Zusammenstellung der Biodiversitätsförderflächen im VP Waldkirch im Jahr 2013 gegliedert
nach BFF-Typ und Zonen findet sich in der folgenden Tabelle:

                                                       TZ             HZ           BZ I
BFF-Typ nach DZV und GAöL                                                                       Total
                                                    (Zone 31)      (Zone 41)    (Zone 51)
Extensiv genutzte Wiesen (EW, Y0, YG,
                                                           7079         5261           25         12365
YK, YN, YS)
mit Qualitätsstufe II                                       169          349            0               518
mit Qualitätsstufe II in %                                  2%           7%           0%            4%
Wenig intensiv genutzte Wiesen (WI)                         291          748           65          1104
mit Qualitätsstufe II                                        63            6            0                69
mit Qualitätsstufe II in %                                 22 %          1%           0%            6%
Streueflächen (ST, YA)                                      262           86            0               348
mit Qualitätsstufe II                                       170           55            0               225
mit Qualitätsstufe II in %                                 65 %         64 %                -      65 %
Extensiv genutzte Weiden (MW)                               643          498            0          1141
mit Qualitätsstufe II                                         0            0            0                 0
mit Qualitätsstufe II in %                                  0%           0%                 -       0%
Hecken, Feld- und Ufergehölz (HF, YC,
                                                            401          114            0               515
YX, YY)
mit Qualitätsstufe II                                        39           27            0                66
mit Qualitätsstufe II in %                                 10 %         24 %                -      13 %
Hochstamm-Feldobstbäume (HB)                               9831         5145           39         15015
mit Qualitätsstufe II                                      5447         2780            0          8227
mit Qualitätsstufe II in %                                 55 %         54 %          0%           55 %
Standortgerechte Einzelbäume (BA)                             80           84          6            170
                                                           nicht        nicht        nicht         nicht
mit Qualitätsstufe II
                                                         möglich      möglich      möglich       möglich
Trockenmauern (TO)                                             0            1            0             1
                                                           nicht        nicht        nicht         nicht
mit Qualitätsstufe II
                                                         möglich      möglich      möglich       möglich
Wassergraben, Tümpel, Teiche (WT)                              0            6            0             6
                                                           nicht        nicht        nicht         nicht
mit Qualitätsstufe II
                                                         möglich      möglich      möglich       möglich
Total BFF, inkl. Bäume                                   18587        11943           135        30665
Anteil BFF inkl. Bäume an LN                               17 %         16 %          3%           16 %
Total BFF mit Qualitätsstufe II (inkl.
                                                          5888          3217            0          9105
Bäume)
Anteil BFF mit Qualitätsstufe II (inkl.
                                                           5%            4%           0%            5%
Bäume) an LN
Hecke ohne Krautsaum (YD)                                    12            0            0                12
Pufferstreifen ohne Schnitttermin (YP)                       17            3            0                20
Waldrand (YZ)                                               344          230            0               574
Tab. 4: Biodiversitätsförderflächen nach Typ (in Aren)

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Verteilung der jeweiligen BFF-Typen in den verschiedenen Zo-
nen. Dabei lassen sich als Schwerpunkte die extensiv genutzten Wiesen und die Hochstamm-
Feldobstbäume in der Tal- und Hügelzone ausmachen. Auf die Darstellung der Anteile der Trocken-
mauern und der Wassergraben, Tümpel, Teiche wurden in den nachfolgenden Darstellungen wegen
ihren zu geringen Flächen verzichtet. In der Bergzone I liegen die Schwerpunkte vor allem in den
extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, wobei die wenig intensiv genutzten Wiesen fast die

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Hälfte der BFF in dieser Zone ausmachen.

20000

18000

16000
                                                                                 BA
14000
                                                                                 HB
12000

                                                                                 HF, YC, YX, YY
10000

                                                                                 ST, YA
 8000

                                                                                 WI
 6000

                                                                                 EW, Y0, YG, YK,
 4000                                                                            YN, YS

 2000

    0
                  TZ                       HZ                        BZ I

Abb. 4: Verteilung Biodiversitätsförderfläche (in Aren, ohne TO und WT)

4.4.2      Bestand und Potential der Biodiversitätsförderflächen 2013

Extensiv genutzte Wiesen
Die extensiv genutzten Wiesen machen in der Tal- und Hügelzone zusammen mit den Hochstamm-
Feldobstbäumen den grössten Teil der BFF aus. In der Bergzone I werden 20 % der BFF als extensiv
genutzte Wiese bewirtschaftet. Sie liegen gut verteilt im Projektperimeter. Die Ursachen für den tie-
fen Anteil mit Qualitätsstufe II können in der zuvor intensiven Nutzung und dem Bodentyp vermutet
werden.

Wenig intensiv genutzte Wiesen
Die wenig intensiv genutzten Wiesen machen mit rund 2 % bzw. 6 % einen kleinen Anteil der BFF in
der Tal- bzw. Hügelzone aus. In der Bergzone I umfassen die wenig intensiv genutzten Wiesen je-
doch rund die Hälfte der BFF. Aufgrund ihrer geringen ökologischen Bedeutung für die zu fördernden
Tierarten - sofern sie keine Qualität aufweisen - soll deren Umwandlung in extensiv genutzte Wie-
sen angestrebt werden.

Streueflächen
Ein Entwicklungspotential für die Anmeldung neuer Streueflächen ist kaum vorhanden, es sollte je-
doch versucht werden den aktuellen Anteil der Flächen mit Qualitätsstufe II (65 %) zu steigern.
Dabei soll das Potential für weitere Flächen mit Qualitätsstufe II, bei den momentan vorhandenen
weit auseinanderliegenden Kleinflächen, vor Ort abgeklärt werden.

Magerweiden
Rund 50 % aller gemeldeten Weideflächen sind als extensiv genutzte Weiden angemeldet; gesamt-
haft ist die Bedeutung der Weiden in Waldkirch jedoch untergeordnet. Die Bereitschaft der Landwir-
te, nebst den zahlreichen Obstbaumgärten wie auch den gezielt angelegten extensiv genutzten

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Wiesen, weitere Weiden extensiv zu bewirtschaften, ist nur in geringem Masse vorhanden. Extensiv
genutzte Weiden mit Qualität wurden keine angemeldet. Das Erreichen der Qualitätsstufe II für ex-
tensiv genutzte Weiden im Projektperimeter dürfte aufgrund hoher Anforderungen schwierig sein.

Hecken, Feld- und Ufergehölze
Seit Projektbeginn konnten bereits einige zusätzliche Hecken mit Krautsaum angemeldet werden.
Gemäss Schutzverordnung und Orthofoto sind jedoch noch weitere Hecken vorhanden, die als BFF
angemeldet werden könnten. Ebenso sollten noch weitere Bestrebungen gemacht werden, um den
Anteil an Hecken, Feld- und Ufergehölzen mit Qualitätsstufe II zu erhöhen.

Hochstammfeldobstbäume und Einzelbäume
Die Hochstamm-Feldobstbäume bilden ein wichtiges Strukturelement im VP Waldkirch. Die Obstgär-
ten prägen das Landschaftsbild und bilden für verschiedene Tierarten wie z.B. das Braune Langohr
wichtige Lebensräume. Ein hoher Anteil von 55 % erreicht die Qualitätsstufe II nach DZV. Durch
gezielte Aufwertungsmassnahmen könnte die Anzahl der Obstgärten mit Qualitätsstufe II und damit
auch die Bedeutung dieser wertvollen Elemente weiter erhöht werden.

Die Anzahl an Einzelbäumen ist mit 170 Bäumen bereits hoch. Vereinzelt können jedoch noch weiter
Anmeldungen erfolgen.

4.4.3    Biodiversitätsförderflächen mit Bezug auf die Mindestanforderungen der DZV
Gemäss Anforderungen des Bundes an ein Vernetzungsprojekt sind am Ende der zweiten Vertrags-
periode pro Zone mindestens 12 % der LN als Biodiversitätsförderfläche zu bewirtschaften. Des
Weiteren werden pro Zone mindestens 6 % der LN als ökologisch wertvolle Biodiversitätsförderflä-
che gefordert. Die Tabelle 5 zeigt auf, ob die Bedingungen bereits erfüllt sind, oder ob noch An-
strengungen bezüglich Quantität und Qualität der Biodiversitätsförderflächen nötig sind.

Anforderungen 2. Vertragsperiode 2014-2021                   TZ (Zone 31)          HZ (Zone 41)          BZ I (Zone 51)

Mindestanteil BFF an LN (12 %) bis 2021                                 13495                   8821                    464

Vorhandene BFF (Anteil an LN; 2013)                             18587 (17 %)          11943 (16 %)               135 (3 %)

Fehlende BFF bis 2021                                         genügend BFF           genügend BFF                       329

Mindestanteil ökologisch wertvolle BFF an LN (6 %)
                                                                          6747                  4410                    232
bis 2021
Vorhandene ökologisch wertvolle BFF (Anteil an LN ,
                                                                  5888 (5 %)             3217 (4 %)                 0 (0 %)
2013)*

Fehlende ökologisch wertvolle BFF bis 2021                                 859                  1193                    232

* Entspricht BFF mit Qualitätsstufe II gemäss DZV; die (durch die Anwendung von Zusatzkriterien) als ökologisch wertvoll gel-
tenden Flächen werden in dieser Bilanz nicht mit einbezogen.

Tab. 5: Mindestanforderungen der DZV an die 2. Vertragsperiode (in Aren)

Die Mindestanforderungen der DZV an die zweite Vertragsperiode sind noch nicht erfüllt. Es müssen
bezüglich Quantität in der Bergzone I noch rund 3.3 ha Biodiversitätsförderflächen geschaffen wer-
den. Dazu sind einige gezielte Anstrengungen notwendig, da die Bergzone I bereits in der 1. Ver-
tragsperiode Defizite bezüglich dem geforderten Anteil an BFF aufweist. Ausserdem fehlen insge-
samt rund 22 ha ökologisch wertvolle Biodiversitätsförderflächen. Die Anteile von 5 % (TZ) und 4 %

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(HZ), welche das VP Waldkirch jedoch zum Abschluss der 1. Vertragsperiode aufweist, bilden bereits
eine gute Ausgangslage um die Mindestanforderungen der 2. Vertragsperiode zu erreichen. Durch
zusätzlich eingesetzte Bewirtschaftungsmassnahmen auf BFF (Zusatzkriterien) gelten diese Flächen
ebenfalls als ökologisch wertvoll und können zur Zielerreichung beigezogen werden.

4.4.4      Verteilung der Biodiversitätsförderflächen
In der Zusatzkarte „Vernetzung“ im Ist- und im Soll-Plan sind die untereinander vernetzten BFF als
zusammenhängende rosa Struktur dargestellt. Diese wird durch einen 100 m-Puffer um jede BFF
(ausgenommen sind BA und HB) generiert. Diejenigen Flächen und Gebiete, die aufgrund der Dis-
tanz von mehr als 200 m zur nächsten BFF ungenügend an die gesamte Vernetzungsstruktur ange-
schlossen sind, sind mit gelben Pfeilen für zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen dargestellt
(Wald- und Siedlungsflächen ausgeschlossen). Dadurch werden Gebiete mit grösseren Lücken in der
Vernetzung der Biodiversitätsförderflächen ersichtlich.

Die Biodiversitätsförderflächen im Vernetzungsprojekt Waldkirch sind bereits relativ gut vernetzt
(vgl. Abb. 5). Es bestehen jedoch vor allem Lücken in der Ost-West Verbindung, die sich aber mit
gezielt angelegten, neuen BFF schliessen lassen können.

Grössere Vernetzungslücken sind insbesondere dort zu erkennen, wo grössere Siedlungsgebiete wie
Waldkirch und Bernhardzell das Anlegen von BFF kaum zulassen. Im Gebiet Niederwil bildet die
Hauptstrasse von Waldkirch nach Gaiserwald eine Trennachse, die als Lücke in den Vernetzungsge-
bieten erkennbar ist. Aufgrund verschiedener Aufwertungsmassnahmen und Bewirtschaftungsanfor-
derungen, welche beim Golfplatz Waldkirch getroffen wurden, kann hingegen in diesem Gebiet von
guten Vernetzungsstrukturen ausgegangen werden. Da die Flächen des Golfplatzes nicht zur LN ge-
hören, können diese jedoch nicht dargestellt werden.

Abb. 5: Vernetzte Gebiete und zukünftig wichtige Vernetzungsstrukturen im VP Waldkirch

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4.5          Bewirtschafter im Projektperimeter
Gesamthaft bewirtschaften im Jahr 2013 169 Landwirte Flächen im Projektperimeter. Im letzten
Jahr profitierten 98 Landwirte von einem Vernetzungsbeitrag.

Bewirtschafter                         Gesamt                          Beteiligte                Nicht Beteiligte

Total                                                        169                            98                          71
Kanton St. Gallen                                            157                            96                          61
Kanton Appenzell Ausserrhoden                                  3                             1                           2
Kanton Thurgau                                                 8                             1                           7
Kanton Zürich                                                  1                             0                           1
Tab. 6: Bewirtschafter im Projektperimeter nach Kanton

Die beteiligten Bewirtschafter wurden mittels einer Informationsveranstaltung im Frühling 2013
über eine mögliche Fortsetzung des Vernetzungsprojektes informiert und stimmten dieser zu. Im
März 2014 wurden die Landwirte an einem Informationsanlass über die Details der zweiten Ver-
tragsperiode informiert. An der Startveranstaltung nahmen 83 Landwirte teil. Um die Fortsetzung
des Projektes effizient planen und die Ziele umsetzen zu können, wurden mit allen beteiligten
Landwirten nochmals Beratungsgespräche zu ihren Möglichkeiten für die zweite Vertragsperiode ge-
führt.

107 interessierte Landwirte nutzten Anfangs April 2014 die Einzel-Beratungsgespräche zur Betriebs-
optimierung und zu ihren Möglichkeiten im Vernetzungsprojekt. Die Gespräche wurden durch Erich
Frick und Geni Widrig geführt. Die Resultate der Einzelgespräche sind in der nachfolgenden Grafik
(Einstiegskriterien, vgl. Kap. 6.4) sowie in der beiliegenden Übersichtstabelle zusammengefasst
(vgl. Beilagen).

35
         30
30

25
                             22
                                                                          20
20
                                                 16            15                   Häufigkeit des gewählten
15                                                                                  Einstiegskriterium
                                        12
10                                           8
               4                                         5
 5
                   2               2
                        1
 0
         A     B   C    D    E     F    G    H   I       J         K      L
Abb. 6: Verteilung der Einstiegskriterien

4.6          Fazit zum Ist-Zustand und Ausblick
In der Tal- und Hügelzone sind die Minimalanforderungen mit 17 % bzw. 16 % BFF in Bezug auf die
Quantität erfüllt. Es fehlen in den besagten Zonen jedoch noch gesamthaft rund 21 ha ökologisch
wertvolle BFF. In der Bergzone I sind noch einige Anstrengungen in Bezug auf Quantität und Quali-
tät nötig um die geforderten Anteile der BFF an LN (12 %: 329 Aren; 6 %: 232 Aren) zu erreichen.

Die Vernetzung der Lebensräume im Projektperimeter ist aufgrund von Distanzen von mehr als
200 m zwischen den BFF in einigen Gebieten noch nicht überall sichergestellt. Zur Überwindung der

                                                                                                                    Seite 13
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Vernetzungslücken sind vor allem weitere extensiv genutzte Wiesen sowie evtl. Uferwiesen an
Fliessgewässern an sinnvollen Orten wie auch Hecken mit Krautsäumen anzumelden. Die Aufwer-
tung von neu angelegten BFF oder von bestehenden BFF zu ökologisch wertvollen BFF soll dabei
prioritär angestrebt werden.

Mit den genannten Neuanmeldungen sollten die Vernetzungslücken überwunden und wertvolle Le-
bensräume besser miteinander vernetzt werden können.

5          Projektziele

5.1        Allgemeine, übergeordnete Ziele
Die am VP Waldkirch beteiligten Landwirte möchten auch in Zukunft ihre wertvolle und abwechs-
lungsreiche Landschaft als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten. Folgende
übergeordneten Ziele dienen als Grundlage für das Vernetzungsprojekt:

          Für den Projektperimeter charakteristische Tier- und Pflanzenarten werden erhalten und ge-
           fördert.
          Die Biodiversitätsförderflächen werden an geographisch sinnvoller Lage angelegt und die
           vernetzten BFF gelten als ökologisch wertvoll (vgl. Kap. 6.6).
          Eine gute Informationspolitik zwischen Landwirten, Behörden und Bevölkerung wird ange-
           strebt.
          Die Landwirte erhalten höhere Beiträge für ihre Leistungen zugunsten der Landschaft und
           deren Vernetzung.

5.2        Ziel- und Leitarten
In diesem Projekt sollen die gleichen Tierarten wie in der ersten Vertragsperiode vorrangig auf der
LN dank einer angepassten Nutzung gefördert werden. Als Zielarten dienen dabei das Braune Lang-
ohr, der Gartenrotschwanz und der Violette Silberfalter. Als Leitarten dienen der Feldhase, der
Neuntöter, die Rauchschwalbe, die Erdkröte, die Zauneidechse und der Schachbrettfalter. Mit dieser
Auswahl können die unterschiedlichen Lebensraumansprüche und der Raumbedarf von zahlreichen
weiteren Tierarten auf der LN noch besser berücksichtigt werden.

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5.2.1   Zielarten

 Braunes Langohr (Plecotus auritus)

                                   Rote-Liste-Status:
                                   VU (gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Das Braune Langohr konnte in drei Fledermausquartieren und Woche n-
                                   stuben im Westen des Projektperimeters nachgewiesen werden.
                                   (Foto: www.fledermausschutz.ch)

 Lebensraum:
 Das Braune Langohr gehört zur Familie der Langohrfledermäuse und besiedelt unterschiedliche Habit a-
 te wie Wälder und offenes Gelände, oft auch in der Nähe von Siedlungen. Dabei jagt es oft in den
 Baumkronen sowie im Tiefflug über Wiesen, wozu insektenreiche Wiesen und Hochstammobstgärten
 wichtige Nahrungsgrundlagen bilden. U.a. wird die Nachtfalterart Noctua pronuba (Hausmutter) gejagt,
 welche ausserdem auf Schlehen, Linden und Skabiosen als Nahrungsgrundlage angewiesen ist. Als
 Sommerquartier werden Baumhöhlen und Gebäudespalten benutzt; im Winter dienen Felshöhlen als
 Unterschlupf. Das Braune Langohr nutzt auch spezielle Nistkästen.

 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)

                                   Rote-Liste-Status:
                                   NT (potentiell gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Der Gartenrotschwanz konnte in den vergangenen Jahren mit verei n-
                                   zelten Exemplaren im Projektperimeter beobachtet werden (Voge l-
                                   warte Sempach). Eine deutliche Zunahme des Bestandes zeichnet
                                   sich noch nicht ab. Aber eine Brut im Jahr 2013 gilt als gesichert
                                   (Gebiet Widenhueb).
 Lebensraum:
 Der Gartenrotschwanz braucht eine strukturreiche, halboffene Landschaft wie Obstgärten, Parkanlagen
 und lockere Gehölze, wo er in Baumhöhlen oder alternativ in Nistkästen brütet . Er ernährt sich haupt-
 sächlich von Insekten, die er im Flug fängt oder auf dem Boden sucht. Daher sind locker bewachsene,
 blumen- und insektenreiche extensiv genutzte Flächen in der Nähe der Brutplätze unabdingbar. Eine
 Aufwertung der Obstgärten zu Hochstamm-Feldobstgärten mit ÖQV-Qualität ist zur Lebensraum-
 Verbesserung anzustreben.

 Violetter Silberfalter (Brenthis ino)

                                   Rote Liste:

                                   VU (gefährdet)

                                   Aktuelle Verbreitung:

                                   Der Violette Silberfalter hat kein gesichertes Vorkommen in der G e-
                                   meinde Waldkirch. Die Einwanderung aus den grossflächigen Mooren
                                   der Nachbargemeinden wurde noch nicht nachgewiesen.

 Lebensraum:
 Der Violette Silberfalter hält sich bevorzugt in Blüten- und hochstaudenreichen Flachmooren sowie ih-
 ren Rändern zu intensiveren Wie sen auf. Auch mit Hochstauden bestandene Fliessgewässer gehören zu
 seinem Lebensraum. Er gilt als ausgesprochen standorttreu, der seinen Lebensraum nur selten und nur
 über geringe Distanzen verlässt. Als Raupenfutterpflanze nimmt das Mädesüss (Filipendula ulmaria)
 eine wichtige Rolle ein. Diese Art kann auch auf kleinen Flächen überleben.

                                                                                               Seite 15
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5.2.2      Leitarten

 Feldhase (Lepus europaeus)

                                   Rote-Liste-Status:

                                   VU (gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Der Feldhase kann immer wieder im Projektgebiet beobachtet werden,
                                   eine Zunahme des Bestandes in den letzten 6 Jahren ist jedoch noch
                                   nicht zu verzeichnen (gemäss Wildhüter M. Calderara).

 Lebensraum:
 Der Feldhase ist überwiegend dämmerungs - und nachtaktiv und ruht tagsüber oft in Mulden und um
 Kleinstrukturen. Er benötigt als Lebensraum halboffene Landschaften mit gestuften Waldrändern sowie
 Hecken und Feldgehölze als Deckungsstruktur. Durch Krautsäume entlang dieser Strukturen, als exte n-
 siv genutzte Wiesen bewirtschaftet, werden diese zusätzlic h aufgewertet.

 Neuntöter (Lanius collurio)

                                   Rote-Liste-Status:
                                   LC (nicht gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Der Neuntöter kann in der Region vereinzelt beobachtet werden. In
                                   den vergangenen Jahren wurde er v.a. in der Gemeinde Wittenbach
                                   gesichtet, von wo eine Ausbereitung der Population nach Waldkirch
                                   vermutet werden kann. In der Gemeinde Waldkirch wurde er im Jahr
                                   2013 an drei Orten beobachtet.
 Lebensraum:
 Extensiv genutzte Wiesen und Weiden mit Dornhecken, Einzelbüschen und kleinen Fel dgehölzen dienen
 dem Neuntöter als Lebensraum. Wichtig sind insbesondere ein reiches Vorkommen von Grossinsekten
 und eine gute Einsehbarkeit des Bodens. Ein hoher Anteil an Dornsträuchern (Schwarzdorn, Kreuzdorn,
 Wildrosen) in Kleinhecken, mit extensiv gen utzten Weiden und Wiesen an südexponierter Lage sind
 optimal.

 Rauchschwalbe (Melitae diamina)

                                    Rote-Liste-Status:
                                    LC (nicht gefährdet)

                                    Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                    Die Rauchschwalbe kann in Waldkirch wieder vermehrt beobachtet
                                    werden. Im Gegensatz zu den Mehlschwalben kann von den Landwir-
                                    ten bestätigt werden, dass die Rauchschwalben einen guten Bestand
                                    in Waldkirch und Bernhardzell aufweisen.

 Lebensraum:
 Rauchschwalben bevorzugen bäuerlich geprägte Gebiete mit vielen Kleinstrukturen. Offene Wasserflä-
 chen, Hecken, Hochstammobstgärten, Brachen und insektenreiche Wiesen bieten gute Jagdgründe. Sie
 brüten vor allem in Ställen und Scheunen und nehmen erfolgreich künstliche Nisthilfen an. Für die Höfe
 gelten sie als Glücksbringer.

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 Erdkröte (Bufo bufo)
                                   Rote-Liste-Status:
                                   VU (gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Die Erdkröte findet in mehreren Stillgewässern ideale Lebensräume
                                   vor. Sehr gute Bestände innerhalb des Golfparkes – aber auch aus-
                                   serhalb in der Kiesgrube Täschen wie auch im Weiher Hohfirst stei-
                                   gende Populationen. In den anderen Weihern sind stabile Bestände
                                   gemeldet.

 Lebensraum:
 Die Erdkröte braucht eine vielfältige Kulturlandschaft mit geeigneten Laichgewässern und Überwint e-
 rungsmöglichkeiten. Die bestehenden Laichgewässer sollten erhalten und neue geschaffen werden.
 Weiter sollen Unterschlupfmöglichkeiten wie Stein- oder Asthaufen geboten werden und Säume entlang
 von Bächen, Hecken und Waldrändern stehen gelassen werden.

 Zauneidechse (Lacerta agilis)
                                   Rote-Liste-Status:
                                   VU (gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Die Zauneidechse kann vor allem entlang der Eisenbahnlinie be o-
                                   bachtet werden. Das Vorkommen entlang der Sitter ist nicht ges i-
                                   chert.
                                   (Foto: Jürgen Kühnis)

 Lebensraum:
 Die Zauneidechse bevorzugt sonnige, trockene bis leicht feuchte Lebensräume mit lückiger Vegetation.
 Sie ist vor allem auf Ruderalflächen, Randbereichen von Streueflächen und strukturreichen Weiden a n-
 zutreffen. Wichtig sind klein- und reichstrukturierte Gebiete – an solchen Plätzen ist sie sehr standort-
 treu. Abwechslungsreiche, südexponierte Waldränder sind zudem wichtige Ausbreitungsachsen.

 Schachbrettfalter (Melanargia galathea)

                                   Rote-Liste-Status:
                                   (nicht gefährdet)

                                   Aktuelles Vorkommen in der Region:
                                   Der Schachbrettfalter kommt im Projektperimeter vor.

 Lebensraum:
 Der Schachbrettfalter benötigt sonnige, blütenreiche Extensivwiesen wie Kalkmagerrasen und ist oft an
 Säumen, Böschungen und Waldrändern zu beobachten. Seine Lebensräume sollten ein reiches Vo r-
 kommen von Flockenblumen und Disteln während der Flugzeit im Juli und August aufweisen. Für die
 Eiablage an älteren Gräsern wie auch als Nahrungsquelle für den ausgewachsenen Schachbrettfalte r
 sind ungemähte Wiesen notwendig.

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5.3        Zielwerte 2021
Um die Mindestanforderungen des Bundes zu erreichen werden folgende Zielwerte für die einzelnen
ökologischen Nutzungstypen festgelegt. Die dazu erforderlichen Neuanmeldungen von BFF an sinn-
vollen Standorten (Fördergebiete und Trittsteinkorridore) dienen ebenso der Erreichung der Umset-
zungsziele für die gewählten Ziel- und Leitarten sowie der Schliessung von vorhandenen Vernet-
zungslücken.
                         Bestand 2013           Zielwert 2021           Bedarf an             Zielwerte 2021

                         Davon mit              Davon mit               - neuen BFF           -vernetze bzw.
BFF Typ nach DZV
                         - Qualitätsstufe II    - Qualitätsstufe II     - BFF mit             ökologisch
                         - Anteile in %         - Anteile in %            Qualitätsstufe II   wertvolle BFF

EW, Y0,YG, YK, YN,                    13469                  13700                     231                8500
YS + WI
                                         587                     700                   113
(Extensiv und wenig
intensiv genutzte                        4%                      5%
Wiesen)
UF                                          0                    300                   300                 180
(Uferwiesen entlang
von Fliessgewässern)           Nicht möglich         Nicht möglich
MW                                      1141                     1141       Bestand halten                 708
(Extensiv genutzte
Weiden)                                     0                      60                    60
                                         0%                      5%
ST + YA                                  348                     348        Bestand halten                 320
(Streueflächen)
                                         225                     280                     55
                                       65 %                   80 %
HF, YC, YX + YY                          515                     540                     25                396
(Hecken, Feld- und
                                          66                     180                   114
Ufergehölze mit
Krautsaum)                             13 %                   33 %
HB                                    15015                  15015          Bestand halten               10000
(Hochstamm-
Feldobstbäume)                          8227                 10000                    1773
                                       55 %                   67 %
BA                                       170                     200                     30                120
(Einzelbäume)
                               Nicht möglich         Nicht möglich
TO                                          1                       1       Bestand halten        Nicht möglich
(Trockenmauern)
                               Nicht möglich         Nicht möglich
WT                                          6                       6       Bestand halten        Nicht möglich
(Wassergraben,
Teiche, Tümpel)                Nicht möglich         Nicht möglich
BFF total, inkl.                      30665                 31251                      586              20224
Bäume                                  9105                 11220                     2115

Tab. 7: Zielwerte 2021 im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren)

Da die Zielwerte der ersten Vertragsperiode in der Bergzone I nicht erreicht wurden, sind die ent-
sprechenden Zielwerte für die zweite Vertragsperiode in der nachfolgenden Tabelle nochmals ergän-
zend nur für die Bergzone I aufgeführt. Damit soll aufgezeigt werden, wie die Mindestanforderungen
in der Bergzone I für die 2. Vertragsperiode erreicht werden können.

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Vernetzungsprojekt Waldkirch 2. Vertragsperiode 2014-2021
Startbericht

                         Bestand 2013           Zielwert 2021          Bedarf (BZI) an       Zielwerte 2021
                         (BZ I)                 (BZ I)                                       (BZ I)
BFF Typ nach DZV
                         Davon mit              Davon mit              - neuen BFF           -vernetze bzw.
Bergzone I
                         - Qualitätsstufe II    - Qualitätsstufe II    - BFF mit             ökologisch
                         - Anteile in %         - Anteile in %           Qualitätsstufe II   wertvolle BFF
EW + WI                                    90                   345                    255                215
(Extensiv und wenig
                                            0                    20                     20
intensiv genutzte
Wiesen)                                  0%                    6%
MW                                          0                    30                     30                    30
(Extensiv genutzte
Weiden)                                     0                     0                      0
                                            -                      -
HF, YC, YX + YY                             0                    15                     15                    11
(Hecken, Feld- und
Ufergehölze mit
                                            0                     5                      5
Krautsaum)                                  -                 33 %
HB                                         39                    70                     31                    20
(Hochstamm-
Feldobstbäume)                              0                    20                     20
                                            -                 33 %
BA                                          6                    20                     14                    12
(Einzelbäume)
                               Nicht möglich         Nicht möglich
BFF total, inkl.                         135                   480                     345               288
Bäume                                       0                    45                     45

Tab. 8: Zielwerte 2021 nur in der Bergzone I im Vergleich zum Bestand 2013 (in Aren)

                                                                                                      Seite 19
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5.4        Wirkungs- und Umsetzungsziele
Wirkungsziele

W1: Braunes Langohr

Das Braune Langohr kann seinen Bestand im Projektperimeter erhöhen und in weiteren Fleder-
mausquartieren und Wochenstuben nachgewiesen werden.

W2: Gartenrotschwanz

Beim Gartenrotschwanz können mehrere Individuen beim Brutverhalten beobachtet und eine weite-
re Brut bestätigt werden.

W3: Violetter Silberfalter

Der Violette Silberfalter fliegt in 8 Jahren in Waldkirch und kann beobachtet werden.

W4: Feldhase

Der Feldhase kann seinen Bestand im Projektperimeter erhöhen. In 8 Jahren soll er regelmässig
beobachtet werden können.

W5: Neuntöter

Der Neuntöter kann seinen Bestand im Projektgebiet etablieren und als Brutvogel von den Landwir-
ten beobachtet werden.

W6: Rauchschwalben

Die Rauchschwalbe kann ihren Bestand im Projektgebiet weiter erhöhen und als Brutvogel von den
Landwirten beobachtet werden.

W7: Erdkröte

Die Bestände der Erdkröte sind zu sichern und gezielt in der Ausbreitung zu unterstützen.

W8: Zauneidechse

Die Zauneidechse kann ihren Bestand weiter erhöhen und vermehrt beobachtet werden.

W9: Schachbrettfalter

Der Schachbrettfalter breitet sich aus und kann in 8 Jahren auf verschiedenen Flächen nachgewie-
sen werden.

Umsetzungsziele

U1: Es werden 20 weitere Nistkästen für das Braune Langohr installiert.

U2: Zur Förderung der Obstbaumgärten wird ein Obstbaumgarten-Projekt durchgeführt. Die Land-
wirte werden an einer Informationsveranstaltung über die Nistkastenpflege und Aufwertungsmög-
lichkeiten von Obstbaumgärten informiert sowie zu einem Baumschnittkurs eingeladen. Eine Baum-
bestellaktion rundet dieses Projekt ab.

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U3: Mit einem Wieseneinsaat-Projekt werden 10 EW-Wiesenstreifen entlang von Fliessgewässern
mit Schwerpunkt Mädesüss als Raupennahrung für den violetten Silberfalter angesät.

U4: Ein Heckenprojekt zur Aufwertung und Neupflanzung von Hecken wird durchgeführt. Es wird
eine Veranstaltung zur Heckenpflege (z.B. Heckenkurs) organisiert, entsprechende Fragen geklärt
und über Heckenbewohner informiert. Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Bestellung für min-
destens 200 einheimische Dornensträucher durchgeführt.

U5: Zur Aufwertung der Waldränder werden über insgesamt 800 m Waldrand GAöL-Verträge abge-
schlossen.

U6: Zur Förderung der Rauchschwalben wird das Projekt ‚Ein Herz für Rauchschwalben‘ lanciert.
Mind. 50 % der am VP beteiligten Landwirte der Gemeinde Waldkirch machen dabei mit.

U7: Für die Erdkröte werden 4 weitere Amphibienteiche erstellt.

U8: Für die Zauneidechse werden 8 Eidechsenburgen an sonnigen Standorten erstellt im Reptilien
Vernetzungsgebiet, entlang des Bahndames, beim Hohfirstweiher bzw an südexponierten Lagen.

U9: Zur Aufwertung der Obstgärten werden die Wildbienen als wichtige Bestäuber gefördert. Insge-
samt erstellen 25 % aller Landwirte der Gemeinde Waldkirch (evtl. in Zusammenarbeit mit Schü-
lern) ein Wildbienenhotel.

U10: Auf 10 Wiesenstreifen wird der Schnittzeitpunkt mindestens 2 Wochen nach dem DZV-Termin
gesetzt (frühestens 1. Juli bzw. 15. Juli).

U11: Ein Infoblatt für die Landwirte zum Thema Kleinstrukturen wird abgegeben.

U12: Für die Ansaat blüten- und insektenreicher Wiesen für den Schachbrettfalter und den violetten
Silberfalter wird ein weiteres Wieseneinsaat-Projekt lanciert. Dabei werden 10 EW-Wiesenstreifen
mit Schwerpunkt Flockenblumen (z.B. UFA Salvia mit erhöhtem Anteil Flockenblumen) angesät.

U13: Invasive Neophyten werden durch eine aktive Mitbeteiligung der Landwirte auf der von ihnen
gemeldeten landwirtschaftlichen Nutzflächen gemäss der kantonalen Neophytenstrategie bekämpft.

U14: 20 % der gemeldeten EW werden mit dem Balkenmäher gemäht.

U15: Pro Jahr werden 2 Einzelbäume gepflanzt.

U16: Das Potential zur Aufwertung von Streuewiesen zu Streuewiesen mit Qualitätsstufe II wird
abgeklärt.

U17: In 7 von 9 Trittsteinkorridoren werden aktiv Biodiversitätsförderflächen angelegt.

U18: Alle neu angelegten BFF befinden sich in Fördergebieten bzw. in Trittsteinkorridoren.

U19: Alle BFF, welche vernetzt sind, gelten als ökologisch wertvoll.

U20: Für die Einwohner der Gemeinde Waldkirch wird zweimal im Laufe der Vertragsperiode ein
Infoschreiben bzw. ein Presseartikel zum Vernetzungsprojekt erarbeitet und verteilt.

U21: Die Unterlagen zum Vernetzungsprojekt (Infoblatt, Soll-Plan, Fotos) werden auf der Webseite
der Gemeinde präsentiert.

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                                                    Silberfalter
                                       Gartenrot-

                                                                                                                           brettfalter
                                                                              Neuntöter

                                                                                                                                         Allg. Ziele
                                                                                          schwalbe

                                                                                                                Zauneid-
                                                                   Feldhase

                                                                                                     Erdkröte
                                                    Violetter
                                       schwanz
                             Braunes
                             Langohr

                                                                                                                           Schach-
                                                                                          Rauch-

                                                                                                                echse
                             W1

                                       W2

                                                    W3

                                                                   W4

                                                                              W5

                                                                                          W6

                                                                                                     W7

                                                                                                                W8

                                                                                                                           W9
 U1
 Nistkasten

 U2
 Obstbaumgarten-Projekt

 U3
 Wieseneinsaat Mädesüss

 U4
 Heckenprojekt

 U5
 Waldrand

 U6
 Projekt Rauchschwalben

 U7
 Teiche

 U8
 Eidechsenburg

 U9
 Wildbienenhotel

 U10
 Späterer Schnitt

 U11
 Kleinstrukturen
 U12
 Wieseneinsaat Flocken-
 blume
 U13
 Neophyten

 U14
 Balkenmäher

 U15
 Einzelbäume

 U16
 Streuwiesen QII

 U17
 Trittsteinkorridor

 U18
 BFF

 U19
 Ökologisch wertvoll

 U20
 Presse

 U21
 Webseite
W = Wirkungsziel, U = Umsetzungsziel
Tab. 9: Matrix Bezug Wirkungs- zu Umsetzungsziele

Abb. 7: Wiesenflockenblume - Nektarpflanze des                       Abb. 8: Artenreiche Hecken und Feldgehölze
Schachbrettfalters und des violetten Silberfalters

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6       Umsetzung

6.1     Soll-Plan
Anhand der in Kapitel 3.3 genannten Grundlagen wurde ein Plan des Ist-Zustandes 2013 ausgear-
beitet. Dieser Ausgangszustand ermöglicht eine Analyse der bestehenden Werte und Defizite bezüg-
lich der Biodiversitätsförderflächen und der Vernetzung. Damit konnte ein Soll-Plan ausgearbeitet
werden, welcher der Trägerschaft und jedem teilnehmenden Landwirt aufzeigt, wo die prioritären
bzw. geographisch und ökologisch sinnvollen Gebiete zum Anlegen neuer Biodiversitätsförderflächen
liegen. Zudem zeigt er auf, wo welche Nutzungen möglich sind, um als vernetzt zu gelten, und ob
unter Umständen zusätzliche Kriterien eingehalten werden müssen. Die Fördergebiete der ersten
Vertragsperiode wurden anhand der neuen Gegebenheiten sowie der neuen Kriterien (siehe auch
Kapitel 6.2) angepasst.

 Lage                      Nutzung                               Kriterium um als vernetzt
                                                                 zu gelten
 Fördergebiet              Streue                                5-10 % Rotationsstreifen pro
 Streue                                                          Schnitt stehen lassen
                           oder eine Ausnahmeregelung ge-
                           mäss Amt für Natur, Jagd und Fi-
                           scherei, Abteilung Natur und Land-
                           schaft (aktueller Bewirtschaftungs-
                           vertrag) oder kantonaler bzw.         Aktive Beteiligung an
                           kommunaler Naturschutzvertrag         Neophytenbekämpfung

 Fördergebiet              Extensiv genutzte Wiese               Qualitätsstufe II nach DZV
 Extensivstandort                                                oder festgelegtes Zusatzkri-
                                                                 terium

                           Extensiv genutzte Weide               Kantonale Mindestkriterien für
                                                                 vernetzte Magerweiden und
                                                                 Zusatzkriterium Strukturen

                           Wenig intensiv genutzte Wiese mit     Qualitätsstufe II nach DZV
                           Qualitätsstufe II gemäss DZV          zwingend notwendig

 Gesamter Projekt-         Ackerschonstreifen, Buntbrache,       Minimalkriterien DZV
 perimeter                 Rotationsbrache, Saum auf Acker-
                           fläche

                           Einzelbaum und Allee                  Minimalkriterien DZV

                           Hecke, Feld- und Ufergehölz mit       Minimalkriterien DZV
                           Krautsaum gemäss DZV

                           Hochstammobstgarten mit Quali-        Qualitätsstufe II nach DZV
                           tätsstufe II gemäss DZV               zwingend notwendig

                           Uferwiese entlang von Fliessgewäs-    Saum entlang Gewässer ge-
                           sern                                  mäss Zusatzkriterium

 Trittsteinkorridor        Nutzung gemäss Fördergebiet           Qualitätsstufe II nach DZV
                           Extensivstandort                      oder Zusatzkriterium

                                                                                              Seite 23
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