Vertragsinformationen zur Handy-Versicherung
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Vertragsinformationen zur Handy-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kundeninformation (inkl. Widerrufsbelehrung) Vorvertragliche Anzeigepflichten Versicherungsbedingungen Satzung Informationen zur Datenverarbeitung Version: 84-ELH-0420 1800.400 – a– –a – 1840.820
Handy-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Deutschland Handy-Versicherung Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Mecklenburgischen Handy Versicherung. Die vollständigen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine HandyVersicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder der Zerstörung Ihres Mobiltelefons infolge eines Sachschadens und – sofern vereinbart – das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen Geräte, die Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Mobiltelefon überwiegend gewerblich genutzt werden; (Handy) sowie das Originalzubehör, das im gewöhnlichen Liefer vor dem Kauf bereits in Gebrauch waren; umfang des versicherten Mobiltelefons enthalten ist. bei Antragstellung älter als sechs Monate waren; für Sie individuell hergestellt oder umgebaut wurden; Versicherte Gefahren und Schäden in der Bundesrepublik Deutschland nicht handelsüblich sind. Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) des Mobiltele Darüber hinaus fons ausschließlich durch Software; Bedienungsfehler; elektronisch gespeicherte Daten und Programme; Bodenstürze, Bruchschäden; Zubehör, welches nicht im gewöhnlichen Lieferumfang des Flüssigkeits und Witterungsschäden; Mobiltelefons enthalten ist (sofern nicht vereinbart). Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion; Kurzschluss, Überspannung; Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte; Konstruktions, Material oder Ausführungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Garantie bzw. Gewährleistungsfrist. Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (sofern vereinbart). Versicherungswert Der Versicherungswert ist der angegebene Kaufpreis des Gibt es Deckungsbeschränkungen? versicherten Neugerätes. Dieser soll dem marktüblichen unsubventionierten Verkaufspreis zum Zeitpunkt des Kaufs Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz entsprechen. ausgeschlossen sind z. B. Schäden ! die beim Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Garantie Entschädigung geltend gemacht werden können; Bei Beschädigungen entschädigen wir Ihnen die notwendigen ! durch Computerviren oder Softwarefehler; Reparaturkosten; ! durch unsachgemäße Verwendung; Bei einem Totalschaden des Gerätes erhalten Sie eine ! durch normale Abnutzung oder Verschleiß des Akkus; Entschädigung in Abhängigkeit des Gerätealters, höchstens ! kosmetischer Art, die die Funktion des Mobiltelefons nicht jedoch den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Scheuerschäden); ! durch Diebstahl oder Raub (sofern nicht vereinbart); Erweiterungen des Versicherungsschutzes ! durch Abhandenkommen, Vergessen oder Verlieren; Durch die Vereinbarung des Diebstahlschutzes können Sie Ihren ! die Sie von einem nicht durch uns beauftragtes Reparatur Versicherungsschutz umfassend erweitern. Inhalte sind z. B. Dienstleistungsunternehmen reparieren lassen; Abhandenkommen durch Diebstahl, EinbruchDiebstahl ! durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie; (auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug) oder Raub; ! die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. Telefonmehrkosten bis 100 € durch unbefugte Nutzung; Absicherung von weiterem Zubehör. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweit Versicherungsschutz. –3–
Welche Verpflichtungen habe ich? ● Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. ● Den Kaufpreis des Gerätes müssen Sie einschließlich Mehrwertsteuer und ohne gewährte Subventionen (z. B. durch den gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages bei einem Telekommunikationsunternehmen) angeben. ● Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. ● Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. ● Zur Reparatur oder zur Feststellung eines Totalschadens müssen Sie das Mobiltelefon an ein von uns beauftragtes Reparaturdienstleistungsunternehmen übersenden. ● Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. ● Wenn sich das Mobiltelefon verkaufen, verschenken o. ä. müssen Sie uns dies melden. Wann und wie zahle ich? ● Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages, die von Ihnen gewählte Zahlungsperiode und die Laufzeit des Vertrages können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. ● Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. ● Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Sorgen Sie dann bitte dafür, dass die Beitragssumme auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Nach dem vierten Versicherungsjahr endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Geben Sie Ihr Mobiltelefon auf (z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Verlust) endet der Vertrag ebenfalls. Wie kann ich den Vertrag kündigen? ● Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). ● Nehmen wir eine Beitragsanpassung vor, ohne dass sich der Versicherungsschutz verändert, können Sie den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig beenden. ● Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Weitere Informationen unter: www.mecklenburgische.de –4–
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Kundeninformation zur Handy-Versicherung Allgemeine Angaben zum Unternehmen Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall oder Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G., Versiche wenn wir den Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen erhöhen. rungsverein auf Gegenseitigkeit, Platz der Mecklenburgischen 1, 30625 Hannover. Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 30619 Hannover. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A § 9 und Abschnitt B §§ 2, 11 Mecklenburgische ABH 2020. Sitz: Neubrandenburg und Hannover. Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover. Anwendbares Recht Vorstand: Thomas Flemming (Vorsitzender), Dr. Werner van Almsick, Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Toren Grothe, Knut Söderberg, Marguerite Mehmel (stv.). Vorsitzender des Aufsichtsrates: Georg Zaum. Zuständiges Gericht Hauptgeschäftstätigkeit Sie können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb Gerichten geltend machen: der Schadens- und Personenversicherungen. – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. WIDERRUFSBELEHRUNG Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: Widerrufsrecht: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nach- Betriebes befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung Vertragssprache jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Die maßgebliche Sprache für die Anbahnung des Vertragsverhältnisses, für das rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Vertragsverhältnis selbst und die gesamte Kommunikation ist Deutsch. Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a.G. · 30619 Hannover Telefax: 0511 5351-8499 · E-Mail: privat.gewerbe@mecklenburgische.de Kontakt Es ist uns wichtig, Sie in Ihren Versicherungsangelegenheiten individuell zu beraten. Widerrufsfolgen: Deswegen stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein persönliches Gespräch zu Ver Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir fügung. Wenn Sie also Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder sich solche ergeben, erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil wenden Sie sich bitte an die Sie betreuende Agentur oder an die Direktion. Die der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Anschriften finden Sie im Antrag bzw. im Versicherungsschein. dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei Eine besondere Leistung unserer Versicherungsgruppe ist der 24-Stunden-Telefon handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten Zahlungsweise um einen service unter Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie, 1/180 der Halbjahresprämie, 1/90 der Vierteljahresprämie oder 1/30 der Monatsprämie pro Tag. 0511 5351-513 Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Über diese Rufnummer sind wir auch nachts und am Wochenende, an jedem Tag im Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Jahr und rund um die Uhr für Sie zu sprechen. Dies gilt vor allem für Schadenfälle, dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass emp- wenn unsere Agentur einmal nicht für Sie erreichbar sein sollte. fangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Meinungsverschiedenheiten und Beschwerden Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes Falls Sie einmal mit den Leistungen der Mecklenburgischen nicht zufrieden sein wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zu- sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur. Gern steht Ihnen auch die sammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. für Sie zu ständige Bezirksdirektion oder die Direktion in Hannover mit dem oben namentlich genannten Vorstand zur Verfügung. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem wider- rufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Versicherungsombudsmann Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt werden. hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Besondere Hinweise: Versicherungsombudsmann e.V. ∙ Postfach 080632 ∙ 10006 Berlin Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider Internet: www.versicherungsombudsmann.de rufsrecht ausgeübt haben. Telefon: 0800 3696000 ∙ Telefax: 0800 3699000 (jeweils kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Ende der Widerrufsbelehrung Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Weitere Hinweise zur Widerrufsbelehrung Schlichtungsverfahren teilzunehmen. • Beachten Sie bitte, dass mit der oben genannten Prämie der von Ihnen zu entricht- ende Beitrag gemeint ist. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) • Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform weiter. Das Widerrufsrecht besteht u. a. nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese weniger als einem Monat. Plattform an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet. Versicherungsaufsicht Dauer und Beendigung des Vertrages Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Die Laufzeit des Vertrages beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie wird im Antrag und im bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Versicherungsschein wiedergegeben. Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder uns in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) gekündigt werden. Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 ∙ 53117 Bonn Zum Ablauf des vierten Versicherungsjahres endet der Vertrag automatisch, ohne E-Mail: poststelle@bafin.de dass es einer Kündigung von Ihnen oder uns bedarf. Telefon: 0228 4108-0 ∙ Telefax: 0228 4108-1550 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. –6–
Vorvertragliche Anzeigepflichten Nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) informieren wir Sie hiermit über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, 4. Ausübung unserer Rechte damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig b eantworten. nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung bei Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns g eltend messen. gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Mecklenburgischen Versicherungs- Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, 30619 Hannover, schriftlich nachzuholen. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie änderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen Unrichtigkeit der Anzeige kannten. einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungs fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten 5. Stellvertretung durch eine andere Person gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheits- gemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertrags auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. änderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berück- sichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurück treten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksam werden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertrags bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld- los verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Zahlungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. –7–
Versicherungsbedingungen Für den Versicherungsvertrag gelten neben der Satzung und dem von Ihnen gestellten Antrag die nachstehenden Versicherungsbedingungen: Seite – Allgemeine Bedingungen für die Handy-Versicherung (Mecklenburgische ABH 2020) 8 - 12 Darüber hinaus gilt – sofern Versicherungsschutz hierfür vereinbart – : – Klausel TK 1950 Diebstahl vom Mobiltelefon und von weiterem Zubehör 13 Allgemeine Bedingungen für die Handy-Versicherung (Mecklenburgische ABH 2020) 04/20 Abschnitt A § 5 Folgebeitrag § 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen § 6 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat § 2 Wartezeit § 7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 3 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden § 8 Ihre Obliegenheiten § 4 Subsidiarität § 9 Versicherung für fremde Rechnung § 5 Geltungsbereich § 10 Übergang von Ersatzansprüchen § 6 Versicherungswert § 11 Kündigung nach dem Versicherungsfall § 7 Umfang der Entschädigung § 12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen § 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 13 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen § 9 Beitragsanpassung aufgrund tariflicher Maßnahmen § 14 Vollmachten des Versicherungsvertreters § 15 Verjährung Abschnitt B § 16 Meinungsverschiedenheiten und Beschwerden, örtlich zuständiges Gericht § 1 Ihre Anzeigepflichten oder die Pflichten Ihres Vertreters bis zum § 17 Sanktionsklausel Vertragsschluss § 18 Bedingungsanpassung § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages § 19 Anzuwendendes Recht § 3 Beitrag, Zahlungsperiode, Versicherungsjahr § 4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung Abschnitt A Wir leisten für Sachschäden am Mobiltelefon ausschließlich durch a) Bedienungsfehler; § 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen ein Bedienungsfehler ist eine durch den Benutzer erzeugte Fehlfunktion des Mobiltelefons durch Unwissenheit, Missverständnis, Fahrlässigkeit oder Nach 1. Versicherte Sachen lässigkeit. Versichert ist das b) Bodenstürze, Bruchschäden; a) im Versicherungsvertrag bezeichnete Mobiltelefon (Handy) mit der dort ange c) Flüssigkeits- und Witterungsschäden (z. B. Regen, Schnee, Hagel); gebenen IMEI Seriennummer. d) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion; Die IMEI (International Mobile Station Equipment Identity) ist eine 15-stellige aa) Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstan- Seriennummer, anhand derer jedes Mobiltelefon weltweit eindeutig identifiziert den ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten werden kann. vermag. b) Originalzubehör, das im gewöhnlichen Lieferumfang des versicherten Mobil bb) Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. telefons enthalten ist. cc) Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. 2. Nicht versicherte Sachen dd) Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohl a) Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Mobiltelefone, körpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. aa) für die die Antragstellung mehr als sechs Monate nach dem Neukauf e) Kurzschluss, Überspannung; erfolgt. aa) Kurzschluss ist eine sich als Störung auswirkende unmittelbare Verbindung Neukauf ist der direkte Kauf des Mobiltelefons beim Hersteller, Händler von zwei unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen. oder Telekommunikationsunternehmen. bb) Überspannung ist die Überschreitung des Toleranzbereiches der Strom bb) die vor dem Kauf bereits in Gebrauch waren; belastbarkeit des Mobiltelefons. cc) die nach Kundenspezifikationen hergestellt oder umgebaut wurden; f) Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte; dd) die nicht in der Bundesrepublik Deutschland handelsüblich sind; g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen ee) die überwiegend gewerblich oder beruflich genutzt werden. Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist. Gewerbliche oder berufliche Nutzung liegt vor, wenn das Mobiltelefon dem Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes oder eines freiberuflich Tätigen Für den Akku besteht Versicherungsschutz, wenn dieser aufgrund eines versicherten zugeordnet werden kann. Sachschadens am Mobiltelefon beschädigt wird. Gleiches gilt, wenn sich ein Sach Darüber hinaus sind nicht versichert: schaden gemäß a) bis g) innerhalb des Akkus verwirklicht hat und einen ff) jegliches Installationsmaterial zum Einbau in Fahrzeuge oder sonstige Folgeschaden am Mobiltelefon verursacht. Halterungen; gg) Software sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. 2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden b) Nicht versichert, jedoch aufgrund besonderer Vereinbarung versicherbar, ist Wir leisten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Zubehör, das nicht im gewöhnlichen Lieferumfang des Mobiltelefons enthalten Schäden, ist (siehe Nr. 1 b). a) die Sie vorsätzlich oder durch Unterlassungen herbeigeführt haben; b) die bei Hersteller, Händler oder einem Reparaturbetrieb im Rahmen § 2 Wartezeit aa) der gesetzlichen Garantie oder Gewährleistung; bb) sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen; Wird der Versicherungsschutz erst später als 1 Monat nach dem Neukauf des Mobil cc) einer unsachgemäßen Reparatur telefons beantragt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Ablauf von 14 Tagen geltend gemacht werden können; ab Versicherungsbeginn (Wartezeit). c) durch Computerviren, Programmier- oder Softwarefehler; d) durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbe- § 3 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden sondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Mobiltelefons; 1. Versicherte Gefahren und Schäden e) durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung oder Verschleiß Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen des Akkus; oder Zerstörungen des Mobiltelefons (Sachschaden). f) kosmetischer Art, die die Funktion des Mobiltelefons nicht beeinträchtigen (z. B. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben Kratzer, Schrammen, Scheuerschäden, Muschelausbrüche, Dellen, Beulen); noch hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese g) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub; uns dazu berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens h) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren; entsprechenden Verhältnis zu kürzen. i) die durch eine korrekte Einstellung gemäß Bedienungsanleitung des Herstellers oder Reinigung des Mobiltelefons behoben werden können; –8–
j) durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Auf 5. Abtretung des Entschädigungsanspruches stand oder innere Unruhen; Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit unserer Zustimmung abge- k) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen; treten werden. Die Zustimmung muss erteilt werden, wenn Sie diese aus wichtigem l) durch unzureichende Verpackung des Mobiltelefons bei Transport oder Versand. Grund verlangen. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für m) unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden oder miss § 9 Beitragsanpassung aufgrund tariflicher Maßnahmen bräuchliche Nutzung der SIM-Karte; n) Pixelfehler, die die Fehlertoleranz der Fehlerklasse II der EN ISO 9241-307 nicht 1. Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für bestehende Versiche übersteigen. rungsverträge zu erhöhen, wenn in der Elektronik-Versicherung die Aufwendungen des Geschäftsjahres die gebuchten Beitragseinnahmen (ohne Versicherungsteuer) § 4 Subsidiarität des Geschäftsjahres überschreiten. Zu den Aufwendungen des Geschäftsjahres zählen die Schadenaufwendungen für Wir leisten nur dann Entschädigung, soweit Sie nicht aus einem anderen Versicherungs Versicherungsfälle und die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb. vertrag Ersatz verlangen können. Zusätzlich müssen mindestens in einem der vier vorangegangenen Geschäftsjahre die vorgenannten jeweiligen Aufwendungen des Geschäftsjahres die jeweils gebuch- § 5 Geltungsbereich ten Beitragseinnahmen (ohne Versicherungsteuer) des Geschäftsjahres überschritten haben. Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Basis für eine mögliche Anpassung sind die durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell schaft geprüften Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre. § 6 Versicherungswert Der geänderte Beitrag darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag für neu abgeschlossene gleiche Versicherungsverträge nicht überschreiten. Versicherungswert ist der Kaufpreis des versicherten Neugerätes. Der angegebene Kaufpreis soll dem marktüblichen unsubventionierten Verkaufspreis 2. Eine Erhöhung nach Nr. 1 darf 20 Prozent des Beitrags nicht überschreiten. Eine zum Zeitpunkt des Kaufs des Neugerätes (Neuwert) entsprechen. Beitragsanpassung ist nicht möglich, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 1 allein Der Kaufpreis ist einschließlich Mehrwertsteuer und ohne gewährte Subventionen aufgrund einer Steigerung der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb gegen- (z. B. durch den gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages bei einem Tele über dem Vorjahr erfüllt werden. kommunikationsunternehmen) anzugeben. 3. Vermindert sich bei einer Neukalkulation der Tarifbeitrag für Versicherungsverträge, § 7 Umfang der Entschädigung sind wir verpflichtet, den Tarifbeitrag für bereits bestehende gleiche Versicherungs verträge auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags abzusenken. 1. Reparaturkosten Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen 4. Die Beitragsanpassung tritt zum 1. Juli des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres Zustandes des beschädigten Mobiltelefons notwendigen Aufwendungen (Reparatur für das ab diesem Zeitpunkt beginnende Versicherungsjahr in Kraft. kosten). Wir teilen Ihnen die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrags in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit. Die Reparatur hat ausschließlich durch ein von uns beauftragtes Reparatur-Dienst leistungsunternehmen zu erfolgen (siehe Abschnitt B § 8 Nr. 2 c). Für Reparaturen, 5. Erhöhen wir den Beitrag nach Nr. 1, können Sie innerhalb eines Monats nach die Sie in Eigenregie selbst ausführen oder ausführen lassen, besteht kein Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Versicherungsschutz. Wirksamwerdens der Erhöhung, den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. 2. Entschädigungsbegrenzung Die Höhe der Entschädigung ist in Abhängigkeit des Alters des Mobiltelefons (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Neukaufs) wie folgt begrenzt: Abschnitt B Alter des Mobiltelefons Entschädigungshöhe § 1 Ihre Anzeigepflichten oder die Pflichten Ihres Vertreters auf Basis des Kaufpreises bis zum Vertragsschluss bis 6 Monate 100 % bis 12 Monate 90 % 1. Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen bis 18 Monate 80 % Sie haben bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung uns alle Ihnen bekannten Gefahr bis 24 Monate 65 % umstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) bis 36 Monate 50 % gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem älter als 36 Monate 40 % vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach Ihrer Vertragserklärung, Höchstens ersetzen wir Ihnen den marktüblichen unsubventionierten Neuwert des aber vor Vertragsannahme wir in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Fragen Mobiltelefons zum Zeitpunkt des Schadenfalles. im Sinne des Satzes 1 stellen. 3. Totalschaden 2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Übersteigen die notwendigen Reparaturkosten nach Nr. 1 den nach Nr. 2 höchstens a) Vertragsänderung zu entschädigenden Betrag, handelt es sich um einen Totalschaden. Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kennt Die Entschädigung erfolgt als Geldersatz unter Berücksichtigung der Entschädi nis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen gungsbegrenzung nach Nr. 2. Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf unser Wir sind berechtigt, Sie mit einem Ersatzgerät, das dem Zustand Ihres Mobiltelefons Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. unmittelbar vor dem Schadenfall entspricht, zu entschädigen. Einen Anspruch auf Bei einer von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Geldersatz haben Sie dann nicht. Bedingungen ab der laufenden Zahlungsperiode Vertragsbestandteil. Im Fall des Totalschadens können wir die Herausgabe des versicherten Mobiltelefons Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent und des versicherten Zubehörs verlangen. oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer § 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Ver tragsänderung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. 1. Fälligkeit der Entschädigung b) Rücktritt und Leistungsfreiheit Die Entschädigung wird fällig, wenn unsere Feststellungen zum Grunde und zur Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 1, können wir vom Vertrag zurück Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. treten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlags fahrlässig verletzt. zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Bei grober Fahrlässigkeit Ihrerseits ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten 2. Verzinsung Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen hätten. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weiter Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur gehende Zinspflicht besteht: Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der a) die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die des Schadens geleistet wird – ab Fälligkeit zu verzinsen; Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang b) der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr; unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig c) die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. c) Kündigung 3. Hemmung Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1 und 2 a) ist der Zeitraum nicht zu können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen, berücksichtigen, in dem infolge Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten oder nicht gezahlt werden kann. Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen. d) Ausschluss von Rechten des Versicherers 4. Aufschiebung der Zahlung Unsere Rechte zur Vertragsänderung (a), zum Rücktritt (b) und zur Kündigung Wir können die Zahlung aufschieben, solange (c) sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahren a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; umstand oder die unrichtige Anzeige kannten. b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie aus Anlass dieses e) Anfechtung Versicherungsfalles noch läuft. Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. –9–
3. Frist für die Ausübung unserer Rechte § 4 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur oder Nichtzahlung Kündigung (Nr. 2 c) müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur 1. Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines deren Kenntniserlangung angeben. Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist gemachte Recht begründen. der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, 4. Rechtsfolgenhinweis beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen Kündigung (Nr. 2 c) stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Versicherungsscheins zu zahlen. Anzeigepflicht hingewiesen haben. 2. Unser Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug 5. Vertreter Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fällig Wird der Vertrag von einem Ihrer Vertreter geschlossen, so sind bei der Anwendung keitszeitpunkt gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung von Nr. 1 und 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Ihre nicht bewirkt ist. Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig haben. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 3. Unsere Leistungsfreiheit Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden 6. Erlöschen unserer Rechte Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags einge Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur tretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch Kündigung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht des Beitrags aufmerksam gemacht haben. vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu ver treten haben. § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages § 5 Folgebeitrag 1. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen 1. Fälligkeit verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags zu dem im a) Ein Folgebeitrag wird am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. 2. Dauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abge 2. Schadenersatz bei Verzug schlossen. Sind Sie mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. 3. Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um 3. Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch Sie oder durch uns in a) Wir können Sie bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf Ihre Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gekündigt wird. Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge- aufforderung bestimmen (Mahnung). gangen sein. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf die 4. Ablauf des Versicherungsschutzes Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht Zum Ablauf des vierten Versicherungsjahres endet der Vertrag automatisch, ohne fristgerechten Zahlung hinweisen. dass es einer Kündigung von Ihnen oder uns bedarf. b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungs fall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des 5. Wegfall des versicherten Interesses / Tausch des Mobiltelefons / Veräußerung Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich- a) Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet tung zur Leistung frei. der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis c) Wir können nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag erlangen. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern b) Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Garantie oder Gewährleistung den Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug sind. Kaufvertrag für das versicherte Mobiltelefon rückgängig machen oder das Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden versicherte Mobiltelefon gegen ein Ersatzgerät tauschen, erlischt der Versiche werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit rungsschutz automatisch mit dem Tag der Rückabwicklung bzw. des Geräte der Zahlung in Verzug sind. Hierauf sind Sie bei der Kündigung ausdrücklich tausches. hinzuweisen. c) Geben Sie das versicherte Mobiltelefon im Rahmen einer Vertragsänderung Ihres Mobilfunkvertrages an das Telekommunikationsunternehmen, den Her 4. Zahlung des Beitrags nach Kündigung steller oder den Händler zurück, endet der Versicherungsschutz mit dem Tag der Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündi Übergabe des Mobiltelefons. gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines d) Veräußern Sie das versicherte Mobiltelefon ohne uns den Wunsch einer Weiter Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. führung des Versicherungsvertrages durch den Erwerber innerhalb eines Die Regelung über unsere Leistungsfreiheit (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Monats nach Veräußerung mitzuteilen, gehen wir von einer sofortigen Kündigung des Vertrages durch den Erwerber aus. § 6 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat § 3 Beitrag, Zahlungsperiode, Versicherungsjahr 1. Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als 1. Beitrag rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie Die Beiträge sind durch Monatsbeiträge (laufende Beiträge) zu entrichten. einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Aufgrund besonderer Vereinbarung können Sie die Beiträge auch durch Viertel Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, jahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung 2. Zahlungsperiode erfolgt. Die Zahlungsperiode umfasst, je nach Vereinbarung, bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein 2. Beendigung des Lastschriftverfahrens Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das SEPA-Lastschrift Die Zahlungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 VVG. mandat widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass Die Vertragsdauer, die sich von der Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in der Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung Abschnitt B § 2 geregelt. außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Bei monatlicher Beitragszahlung (die monatliche Beitragszahlung ist nur bei Teil 3. Versicherungsjahr nahme am Lastschriftverfahren möglich), sind wir darüber hinaus berechtigt, den Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Vertrag auf eine jährliche Zahlungsperiode umzustellen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert worden sind. Durch die Kreditinstitute erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlage nen SEPA-Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden. – 10 –
§ 7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung c) Zur Reparatur oder zur Feststellung eines Totalschadens ist das versicherte Mobiltelefon – einschließlich des vollständigen serienmäßigen Zubehörs jedoch 1. Allgemeiner Grundsatz mit Ausnahme von SIM-Karte und anderen Speicherkarten – von Ihnen an das a) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht uns nur derjenige Teil des von uns beauftragte Reparatur-Dienstleistungsunternehmen zu übersenden. Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Die Kosten für die Übersendung des Mobiltelefons an das Reparatur-Dienst bestanden hat. leistungsunternehmen werden von uns übernommen. b) Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versicherung Hinweis zur Sicherheit Ihrer eigenen Daten: nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Soweit möglich entfernen Sie bitte vor dem Versand an unser Reparatur-Dienst Interesses Kenntnis erlangt haben. leistungsunternehmen die SIM-Karte und andere Speicherkarten und löschen Sie nach vorheriger Sicherung die persönlichen Daten und Programme auf dem 2. Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlen- Mobiltelefon. dem versicherten Interesse Wird das Mobiltelefon dem Reparatur-Dienstleistungsunternehmen mit per- a) Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu sönlichen Daten übersandt, weisen wir darauf hin, dass im Rahmen des widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs ent Reparaturvorganges die von Ihnen gespeicherten Daten und Programme fallenden Teil des Beitrages zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der gelöscht werden können. Der Ersatz oder die Wiederbeschaffung Ihrer persön- Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und lichen Daten und Programme ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. 3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den für das a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2 vorsätzlich, so sind wir von der erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, wenn Sie Verpflichtung zur Leistung frei. Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere b) Wird das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt beendet, weil Sie Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, entspricht. Telefax oder Brief) gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. b) Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Wird das Versicherungsverhältnis durch unseren Rücktritt beendet, weil der Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegen erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für eine angemessene Geschäftsgebühr zu. die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. c) Wird das Versicherungsverhältnis durch unsere Anfechtung wegen arglistiger c) Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der oder Aufklärungsobliegenheit so sind wir nur dann vollständig oder teilweise Anfechtungserklärung zu. leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, d) Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrages verpflichtet, wenn das versicherte Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes § 9 Versicherung für fremde Rechnung künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine ange- messene Geschäftsgebühr verlangen. 1. Rechte aus dem Vertrag Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir nur Ihnen als Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen. auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. § 8 Ihre Obliegenheiten 2. Zahlung der Entschädigung Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor dem Versicherungsfall zu erfüllen der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. haben, sind: a) die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften; 3. Kenntnis und Verhalten b) die Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, hierzu zählt insbe- a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten von Ihnen als Versicherungsnehmer von sondere Ihre Verpflichtung rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung aa) das Mobiltelefon in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. zu erhalten und das Mobiltelefon entsprechend der Gebrauchsanleitung Soweit der Vertrag Ihre Interessen als Versicherungsnehmer und des Ver des Herstellers sachgerecht zu handhaben, sicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die bb) alle Sorgfaltspflichten einzuhalten, um die Gefahr von Beschädigungen des Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Mobiltelefons abzuwenden oder zumindest zu mindern, Repräsentant von Ihnen als Versicherungsnehmer ist. cc) alle Kauf-, Liefer- und Garantiebelege des versicherten Mobiltelefons auf- b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne zubewahren und uns auf Verlangen zu übersenden, um das Mobiltelefon sein Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht möglich oder nicht im Schadenfall eindeutig identifizieren zu können. zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag des Versicherungsfalles gegenüber uns zu erfüllen haben, so können wir innerhalb ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag haben. fristlos kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die § 10 Übergang von Ersatzansprüchen Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. 1. Übergang von Ersatzansprüchen 2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf a) Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. aa) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. sorgen; Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des bb) uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend unverzüglich – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch – anzu gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. zeigen; cc) unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung einzuholen, wenn 2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen die Umstände dies gestatten und soweit für Sie zumutbar, zu befolgen; Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes dd) Schäden durch strafbare Handlungen gegen Ihr Eigentum unverzüglich der Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und Polizei anzuzeigen und uns eine Kopie der Anzeige nebst Aktenzeichen nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns einzureichen; soweit erforderlich mitzuwirken. ee) das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung insoweit nicht ver- die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzube pflichtet, als wir infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im wahren; Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere ff) soweit möglich, uns unverzüglich jede Auskunft in Textform (z .B. E-Mail, Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den § 11 Kündigung nach dem Versicherungsfall Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; gg) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billi- 1. Kündigungsrecht gerweise zugemutet werden kann; Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den hh) uns eine im Rahmen eines Reparaturvorganges dem versicherten Mobil Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax telefon neu zugeordnete IMEI Seriennummer (z. B. durch Austausch der oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Hauptplatine) anzuzeigen. Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. b) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Nr. 2 a) ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach 2. Kündigung durch Sie den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. Sie sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. – 11 –
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