2006 2009 KINDER - UND JUGENDFÖRDERPLAN - LWL

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Entwurf vom 18.11.2005

  KINDER - UND
JUGENDFÖRDERPLAN
   2006 - 2009

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Kinder- und Jugendförderplan
                              der Stadt Bochum

Gliederung                                                   Seite

1.   Gesetzliche Grundlagen                                    6

2.   Strukturdaten                                            15

3.   Ziele und Aufgaben                                       30

4.   Jugendförderung im Gesamtkontext der Jugendhilfe         33

5.   Beteiligung von Kindern und Jugendlichen /               42
     Querschnittsaufgaben

6.   Förderbereiche                                           47

     6.1.    Jugendverbandsarbeit/Außerschulische Bildung/    48
             Städtepartnerschaften

     6.2.    Offene Kinder- und Jugendarbeit                  55

     6.3.    Jugendsozialarbeit                               75

     6.4.    Schule und Jugendhilfe                           81

     6.5.    Kinder- und Jugendschutz                         86

7.   Ressourcen

     7.1.    Finanzen                                         91

     7.2.    Personal                                         95

8.   Förderkriterien                                          99

9.   Festlegung der Laufzeit                                 100

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Kinder- und Jugendförderplan
                        der Stadt Bochum

Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Kinder- und Jugend-
fördergesetz als 3. Ausführungsgesetz des KJHG verabschiedet und die Kom-
munen verpflichtet einen örtlichen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen,
der jeweils für die Dauer einer Wahlperiode festzuschreiben ist (§ 15 3. AG -
KJHG - KJFÖG).

Innerhalb dieses kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes werden die
einzelnen Förderbereiche Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, offene
Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz sowie die Querschnitts-
aufgaben inhaltlich beschrieben und die finanzielle und personelle Ausstattung
zur Ausführung der Aufgabenfelder festgelegt.

Der vorliegende Bochumer Kinder- und Jugendförderplan folgt im Wesentlichen
den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur “Umset-
zung des 3. AG-KJHG NRW auf der kommunalen Ebene”. Die hierin enthalte-
nen Anregungen basieren auf den Diskussionen und Ergebnissen einer landes-
weiten Arbeitsgruppe, an der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener freier
und öffentlicher Träger teilgenommen haben. Bochum war dort durch den
Amtsleiter vertreten, so dass davon auszugehen ist, dass die Bochumer Situati-
on der Jugendförderung und deren Weiterentwicklung in die Empfehlungen
eingeflossen sind.

Der Bochumer Kinder- und Jugendförderplan lässt sich in drei logisch aufein-
ander folgende Abschnitte einteilen. Dabei folgen die einzelnen Passagen der
Intention, die neuen fachlichen Anforderungen in die schon bestehende Praxis
einzubeziehen, um damit dem im Gesetz formulierten komplexen Planungs-
und Förderauftrag gerecht zu werden und die Funktion des Kinder- und Jugend-
förderplans als Steuerungsinstrument zu unterstreichen. Dabei wird es von
Bedeutung sein, pragmatische Vorgehensweisen mit Handlungsoptionen zu
verbinden, um neben dem gewichtigen Aspekt der Festschreibung ein notwen-
diges Maß an Flexibilität zu erhalten. Letzteres ist vor allem im Hinblick auf
mögliche, noch nicht vorhersehbare Anforderungen im Handlungsbereich
Jugendförderung - bezogen auf die Gültigkeitsdauer des kommunalen Kinder-
und Jugendförderplans - bedeutsam. Grundlegendes Prinzip in allen Hand-
lungsfeldern des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans ist die Planungs-
und Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers, die er in enger
Abstimmung mit Trägern der freien Jugendhilfe wahrnimmt.

In den Kapiteln 1 bis 5 werden die gesetzlichen Grundlagen, Strukturdaten,
Gesamtkontext, Leitlinien und Förderbereiche in Beziehung zu den Bochumer
Verhältnissen beschrieben.

                            Seite 3 von 100
Kapitel 6 enthält die konkreten Umsetzungsschritte in den Handlungsfeldern
Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
und gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Basierend auf
schon vorhandenen Arbeitsweisen werden die Planungen für den Zeitraum von
vier Jahren festgelegt und notwendige Veränderungen bzw. Ausrichtungen
begründet und ausgeführt.

In den Kapiteln 7 bis 9 werden die finanziellen und personellen Ressourcen für
alle Arbeitsbereiche dargelegt und Verfahrensweisen zur Förderung ( Richt-
linien, Verträge etc.) festgelegt. Laufzeit und noch zu erfüllende Anforderungen
sind im Schlusskapitel erläutert.

Im Anhang sind die Etatpositionen der UA 451, 452 und 460, aus denen die
Förderbereiche finanziert werden, und die Richtlinien über die Gewährung von
städt. Zuschüssen zur Förderung der Jugendfreizeit- und -bildungsarbeit dar-
gestellt.

Wie aus den vorangegangenen Ausführungen deutlich wird, beinhaltet Kapitel
6 die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben bezogen auf die Bochumer
Verhältnisse in der Kinder- und Jugendarbeit. Kapitel 6.1 beschäftigt sich mit
der Jugendverbandsarbeit. Hier werden Zielsetzungen wie Selbstorganisation,
Werteorientierung, Partizipation, ehrenamtliches Engagement etc. definiert.
Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der laufenden Aktivitäten in der
Jugendverbandsarbeit werden Projekte, Vernetzungen, Kooperationen und
deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren beschrieben.

In Kapitel 6.2 “Offene Kinder- und Jugendarbeit” ist eine umfassende Neu-
orientierung der Kinder- und Jugendarbeit aufgeführt. Die grundsätzlichen
Zielsetzungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden durch spezifische,
für Bochum gültige Zielsetzungen erweitert. Dabei ist die sozialräumliche Orien-
tierung von besonderer Bedeutung. Ausgehend von einer detaillierten Bedarfs-
analyse auf der Basis der Bochumer Sozialstrukturdaten werden quantifizieren-
de und qualitative Förderkriterien für die Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit in den einzelnen Sozialräumen und Bezirken festgelegt, um damit
erstmalig zu einer allgemeingültigen und mit allen Akteuren abgestimmten
Planung und Definition des Finanzrahmens zu kommen.

Kapitel 6.3 befasst sich mit der Jugendsozialarbeit, deren Arbeitsfeld vor allem
durch die Entwicklungen in der Jugendberufshilfe vor neuen Herausforderungen
steht. In diesem Abschnitt wird es darum gehen, neben geeigneten
Präventions- und Förderangeboten zur Vermeidung und dem Ausgleich von
Benachteiligungen Maßnahmen zum Übergang Schule/ Beruf für junge Men-
schen planerisch zu bestimmen. Darüber hinaus gilt es, in enger Vernetzung mit
freien Trägern der Jugendberufshilfe und der ARGE Schwerpunkte mittelfristige
Maßnahmen festzulegen und den dafür nötigen Finanzrahmen zu definieren.

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Anschließend an die Passage zur Jugendsozialarbeit werden in Kapitel 6.4
Angebote, Maßnahmen und Projekte im Hinblick auf die im Kinder- und Jugend-
fördergesetz besonders herausgestrichene Notwendigkeit der Kooperation
zwischen Jugendhilfe und Schule beschrieben. Hier kommt vor allem der ge-
meinsame Erziehungs- und Bildungsauftrag zum Tragen. Ziel wird sein, in der
kommenden Zeit ein aufeinander abgestimmtes Konzept der Bildungsförderung
von jungen Menschen zu entwickeln, das in der gemeinsamen Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung verankert werden wird. Die Ausführungen diese
Kapitels beschreiben in diesem Sinne einen Rahmen, der in der folgenden Zeit
mit konkreten Maßnahmen gefüllt werden muss.

Der gesetzliche und erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der in Kapitel 6.5
aufgeführt ist, zeigt im Rahmen einer Bestandsaufnahme der Gefährdungs-
potenziale und der laufenden Aktivitäten einen Ausblick auf geplante Maß-
nahmen und Kooperationspartner auf. Der damit verbundene Förderrahmen
wird ebenfalls auf die zukünftige Planung ausgerichtet.

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1.   Gesetzliche Grundlagen

     Grundgesetz

     Der Kinder- und Jugendförderplan basiert auf gesetzlichen Grundlagen. Hier
     wäre zuerst das Grundgesetz der Bundesrepublik zu nennen, insbesondere die
     Artikel 2 (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 3 (Gleichberech-
     tigung von Männern und Frauen, Diskriminierungsverbot).

     Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch
     VIII

     Im Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - vom
     26. Juni 1990 sind die Aufgabenfelder der Jugendhilfe beschrieben und ge-
     regelt. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 gehören zu den Leistungen der Jugendhilfe
     Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
     Kinder- und Jugendschutzes.

     In den §§ 11 - 14 werden diese Aufgabenfelder der Jugendhilfe ausführlich
     dargestellt:

     § 11 Jugendarbeit

            (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderli-
            chen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an
            den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt
            und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu
            gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anre-
            gen und hinführen.

            (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen
            der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der
            öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote,
            die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

                                  Seite 6 von 100
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

      1.     außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozia-
             ler, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer
             Bildung,

      2.     Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

      3.     arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

      4.     internationale Jugendarbeit,

      5.     Kinder- und Jugenderholung,

      6.     Jugendberatung.

      (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27.
      Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§ 12 Förderung der Jugendverbände

      (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugend-
      gruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach
      Maßgabe des § 74 zu fördern.

      (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von
      jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und
      mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf
      die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge
      Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und
      ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Men-
      schen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

§ 13 Jugendsozialarbeit

      (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen
      oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem
      Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Ju-
      gendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schu-
      lische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und
      ihre soziale Integration fördern.

      (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maß-
      nahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sicher-
      gestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete
      Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die
      den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen
      Rechnung tragen.

                            Seite 7 von 100
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder
      beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung
      Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteteten Wohnformen angeboten
      werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des
      jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des §
      40 geleistet werden.

      (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der
      Bundesagentur, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Aus-
      bildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt
      werden.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

      (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des
      erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

      (2) Die Maßnahmen sollen

      1.     junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu
             schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und
             Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren
             Mitmenschen führen,

      2.     Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kin-
             der und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Da in Bochum sowohl der erzieherische als auch der gesetzliche Jugendschutz
vom Jugendamt durchgeführt wird, erweitert sich die o. g. gesetzliche Grund-
lage um das Jugendschutzgesetz vom 01. April 2003, auf das hier aber nicht im
Detail eingegangen wird.

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Landesverfassung

Im Januar 2002 hat der Landtag NRW einstimmig die Rechte von Kindern und
Jugendlichen in die Landesverfassung aufgenommen. Im Artikel 6 heißt es
seitdem:

“Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persön-
lichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Kinder und
Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlich-
keit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung
und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr
körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rech-
te, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach
ihren Anlagen und Fähigkeiten. Allen Jugendlichen ist die umfassende Möglich-
keit zur Berufsausbildung und Berufsausübung zu sichern.”

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW zum
01. Januar 2005 hat das Land einen weiteren verbindlichen Rahmen für die
künftige Förderung von Kindern und Jugendlichen in NRW gesetzt. Dabei wird
den Kommunen eine besondere Verantwortung für das Aufwachsen von Kin-
dern und Jugendlichen zugewiesen.

                            Seite 9 von 100
3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - Kinder- und
Jugendfördergesetz (KJFÖG)

Das 3. AG - KJHG - KJFÖG regelt die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung
sowie die Eigenständigkeit der in den §§ 11 - 14 SGB VIII (KJHG) beschriebe-
nen Handlungsfelder der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie-
herischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 1).

Besondere Berücksichtigung bei der Förderung sollen zukünftig folgende
Handlungsfelder haben:

‘     Sozialpädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus be-
      nachteiligten Lebenswelten und für junge Menschen mit Migrationshinter-
      grund. Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, Gewalt und
      sexuellem Missbrauch geschützt und Menschen mit Behinderung der
      Zugang zur Jugendarbeit ermöglicht werden (§ 3).

‘     Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechterdifferenzierte Kinder-
      und Jugendarbeit (§ 4),

‘     Interkulturelle Bildung (§ 5),

‘     Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6),

‘     Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7).

Die örtliche Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugend-
sozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz obliegt der
Jugendhilfeplanung als einer ständigen Aufgabe des öffentlichen Trägers der
Jugendhilfe. Abgestimmt werden soll die Jugendhilfeplanung mit anderen
Planungsbehörden der Kommune und es sollen die Interessen und Bedürfnisse
der Kinder in die Planung einfließen. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
sind an der Jugendhilfeplanung von Anfang an zu beteiligen (§ 8).

Das Land erstellt - wie die Kommunen - für jede Wahlperiode einen Kinder- und
Jugendförderplan, in dem die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendför-
derung auf Landesebene beschrieben und die Förderung der im Gesetz ge-
nannten Handlungsfelder dargestellt werden (§ 9).

                            Seite 10 von 100
In den §§ 10 - 14 werden die einzelnen Förderbereiche definiert:

§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit

      (1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört ins-
      besondere

      1.     die politische und soziale Bildung.

      Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig herausbilden,
      die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte
      entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur
      Persönlichkeitsentwicklung beitragen.

      2.     die schulbezogene Jugendarbeit.

      Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebo-
      te der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen
      bereitstellen.

      3.     die kulturelle Jugendarbeit.

      Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik im Rahmen
      kultureller Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitra-
      gen und jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der
      Gesellschaft erschließen. Hierzu gehören auch Jugendkunst- und Kreati-
      vitätsschulen.

      4.     die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit.

      Sie soll durch ihre gesundheitlichen, erzieherischen und sozialen Funk-
      tionen mit Sport, Spiel und Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung
      von Kindern und Jugendlichen beitragen.

      5.     die Kinder- und Jugenderholung.

      Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erho-
      lung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung
      dienen. Die Maßnahmen sollen die seelische, geistige und körperliche
      Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander
      vermitteln und soziale Benachteiligungen ausgleichen.

      6.     die medienbezogene Jugendarbeit.

      Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere die
      kritische Auseinandersetzung der Nutzung von neuen Medien.

                           Seite 11 von 100
7.     die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit.

      Sie soll die interkulturelle Kompetenz der Kinder und Jugendlichen und
      die Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität fördern.

      8.     die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jugendarbeit.

      Sie soll so gestaltet werden, dass sie insbesondere der Förderung der
      Chancengerechtigkeit dient und zur Überwindung von Geschlechter-
      stereotypen beiträgt.

      9.     die internationale Jugendarbeit.

      Sie dient der internationalen Verständigung und dem Verständnis ande-
      rer Kulturen sowie der Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreiten-
      den, gemeinsamen Problemlösungen bei und soll das europäische
      Identitätsbewusstsein stärken.

      (2) Die Träger der freien Jugendhilfe nehmen ihre Aufgaben im Rahmen
      dieser Schwerpunkte in eigener Verantwortung wahr. Zentrale Grund-
      prinzipien ihrer Arbeit sind dabei ihre Pluralität und Autonomie, die Wert-
      orientierung, die Methodenvielfalt und -offenheit sowie die Freiwilligkeit
      der Teilnahme.

§ 11 Jugendverbandsarbeit

      Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen
      selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von
      Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammen-
      schlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des
      ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen
      Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit.

§ 12 Offene Jugendarbeit

      Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen
      und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und
      Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und
      Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält
      für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und
      Prävention bereit.

                            Seite 12 von 100
§ 13 Jugendsozialarbeit

      Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogi-
      sche Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher
      Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen
      Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen
      auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusam-
      menarbeit mit der Schule zu verstärken.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

      Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden
      Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und
      Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Ju-
      gendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ord-
      nungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebo-
      te entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendli-
      che und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene
      Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu bera-
      ten.

      Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehren-
      amtlich tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

      Einen wesentlichen Punkt des 3. AG - KJHG - KJFÖG stellt die
      Gewährleistungsverpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen
      Jugendhilfe im § 15 und der Landesförderung in § 16 dar.

§ 15 Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

      (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur Förderung
      der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-
      und Jugendschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet.

      Gemäß § 79 SGB Vlll KJHG haben sie im Rahmen ihrer finanziellen
      Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich
      die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltun-
      gen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozial-
      arbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfü-
      gung stehen.

      (2) Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen, soweit sie in den Berei-
      chen dieses Gesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des § 74 SGB
      VIII und den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung
      gefördert werden. Die Förderung soll sich insbesondere auf die ent-
      stehenden Personal- und Sachkosten beziehen.

                           Seite 13 von 100
(3) Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen
      Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die
      erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in
      einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt
      bereitgestellten Mittel stehen.

      (4) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grund-
      lage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für
      jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben
      wird.

Das Land fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den
erzieherischen Jugendschutz zunächst befristet bis zum 31.12.2010 mit 96
Millionen (Stand 2003). Damit werden die Kürzungen der Vorjahre zurück-
genommen (§ 16, Abs. 1).

Es ist sicherzustellen, dass der kommunale Finanzanteil in einem angemesse-
nem Verhältnis zu den Landesmitteln steht, die Landesmittel nicht zur Haus-
haltskonsolidierung verwendet werden und die Maßnahmen Bestandteil der
örtlichen Jugendhilfeplanung sind (§ 16 Abs. 3).

Die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe umfasst Zuwendungen zu den
Personal- und Sachkosten der in der kommunalen Jugendhilfeplanung aufge-
nommen Einrichtungen, Angeboten und Projekte. Die Förderung soll 85 % der
Gesamtaufwendungen nicht überschreiten (§ 17 Abs. 1).

Besonderen Wert wird im 3. AG - KJHG - KJFÖG der Förderung des ehren-
amtlichen Engagement (§ 18), der Qualitätsentwicklung (Reflexion und Fort-
entwicklung der Angebote und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes) und der
Förderung von Modellprojekten (§ 19) zugemessen.

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2.   Strukturdaten

     Um die inhaltliche Diskussion zu führen und die Aufteilung der Ressourcen der
     Kinder- und Jugendarbeit neu zu gestalten, ist es notwendig, sich einen Über-
     blick über die folgenden Strukturdaten zu verschaffen:

     - Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Stadtteilen;

     - Sozialstrukturdaten und die

     - Anzahl der nichtkommerziellen Angebote

     Neben einem Überblick über die Einwohnerdaten und bisherige Angebote
     zeigen die Strukturdaten bereits auf, in welchen Stadtteilen Angebote vorhan-
     den sind und welche unterversorgt sind. Darauf wird insbesondere im Kapitel
     6.2 Bezug genommen.

     Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Stadtteilen

     In der folgenden Tabelle (Stand: 01.01.2004) ist eine Darstellung der Anzahl der
     Einwohner aufgeteilt nach Stadtbezirken im Alter von 0 - 18 Jahren, den haupt-
     sächlichen Adressaten der Jugendhilfe abgebildet. Das daran anschließende
     Schaubild gibt einen Überblick über die sozialstrukturelle Benachteiligung von
     Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen. Diese Daten sind notwendig, um
     bei der Bewertung der jetzigen Angebote der Jugendförderung und der Neu-
     orientierung die besonderen Lebenslagen von benachteiligten Kindern und
     Jugendlichen zu berücksichtigen (§ 3 KJFÖG).

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Alter gruppiert       0 - u. 14 Jahre   14 - u. 18 Jahre    18 Jahre und älter Insgesamt
Stadtbezirk,Statistischer Bezirk        Anzahl EW             Anzahl EW           Anzahl EW            .

Mitte                                   .
- 10 Grumme                                            1382                 456                11647              13485
- 11 Gleisdreieck                                       804                 245                 7391               8440
- 13 Altenbochum                                       1159                 357                10982              12498
- 14 Südinnenstadt                                     1411                 432                14819              16662
- 15 Kruppwerke                                        1954                 554                12450              14958
- 16 Hamme                                             1928                 568                12926              15422
- 17 Hordel                                             458                 180                 2838               3476
- 18 Hofstede                                          1422                 464                 8724              10610
- 19 Riemke                                             897                 289                 6672               7858
Zwischensumme:                                        11415               3545                88449              103409

Wattenscheid                            .
- 24 Günnigfeld                                         853                 274                 4813               5940
- 25 Wattenscheid-Mitte                                2789                 856                18692              22337
- 26 Leithe                                            1047                 330                 6429               7806
- 27 Westenfeld                                        1281                 467                 9361              11109
- 28 Höntrop                                           2236                 773                15188              18197
- 29 Eppendorf                                         1151                 335                 8586              10072
Zwischensumme:                                         9357               3035                63069              75461

Nord                                    .
- 36 Bergen/Hiltrop                                    1335                 433                 9044              10812
- 37 Gerthe                                            1191                 444                 7711               9346
- 38 Harpen/Rosenberg                                  1009                 403                 7679               9091
- 39 Kornharpen/Voede-Abzweig                           870                 272                 6869               8011
Zwischensumme:                                         4405               1552                31303              37260

Ost                                     .
- 46 Laer                                               802                 286                 5369               6457
- 47 Werne                                             1977                 693                13244              15914
- 48 Langendreer                                       3348                1150                22422              26920
- 49 Langendreer-Alt. Bahnhof                           955                 301                 5714               6970
Zwischensumme:                                         7082               2430                46749              56261

Süd                                     .
- 53 Wiemelhausen/Brenschede                           1957                 718                16334              19009
- 54 Stiepel                                           1370                 394                 9858              11622
- 55 Querenburg                                        2627                 936                18320              21883
Zwischensumme:                                         5954               2048                44512              52514

Südwest                                 .
- 63 Weitmar-Mitte                                     1710                 504                13552              15766
- 64 Weitmar-Mark                                      1359                 481                10940              12780
- 65 Linden                                            1883                 591                12520              14994
- 66 Dahlhausen                                        1714                 621                10945              13280
Zwischensumme:                                         6666               2197                47957              56820

Insgesamt                                             44879               14807               322039             381725

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Nichtkommerzielle Angebote für Kinder und Jugendliche

In Bochum gibt es mit 33 Kinder- und Jugendfreizeithäusern, 189
Jugendverbandsheimen, 20 Jugendverbänden, 14,5 Straßensozialarbeitern und
vielen zentralen Angeboten (Ferienpass, Jugendschutz, Kinderbüro, Abenteuer-
spielplatz) eine gute Infrastruktur für Kinder und Jugendliche.

- Kinder- und Jugendfreizeithäuser
siehe Schaubild Seite 19

- Straßensozialarbeit
siehe Schaubild Seite 20

Die beiden folgenden Schaubilder zeigen die Verteilung der Kinder- und Ju-
gendfreizeithäuser über das Stadtgebiet und die von Straßensozialarbeitern in
Räumen (Mobile Treffs und feste Räumlichkeiten) betreuten Gruppen.

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Die Straßensozialarbeit, die neben der Betreuung von festen Gruppen und den
sich daraus ergebenen Einzelfallbetreuung noch weitere Aufgaben im Rahmen
der Jugendsozialarbeit wahrnimmt, ist dezentral organisiert:

•      Aufteilung der StraßensozialarbeiterInnen nach Stadtbezirken

Stadtbezirk Nord und Ost - 2,5 Vollzeitstellen -
Stadtteile:
-Hofstede
-Riemke
-Bergen/Hiltrop
-Gerthe
-Harpen/Rosenberg
-Kornharpen/Voede Abz.

-Laer
-Langendreer-Alter Bahnhof
-Langendreer
-Werne

Stadtbezirk Mitte und Süd
- 5,0 Vollzeitstellen und 2,0 Teilzeitstellen à 19,25 Std. -
Stadtteile:
-Grumme
-Gleisdreieck
-Altenbochum
-Südinnenstadt
-Kruppwerke
-Hamme

-Stiepel
-Querenburg
-Wiemelhausen

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Stadtbezirk Süd -West und Wattenscheid - 3,0 Vollzeitstellen -
Stadtteile:
-Weitmar-Mitte
-Weitmar-Mark
-Linden
-Dahlhausen

-Eppendorf
-Höntrop
-Westenfeld
-Leithe
-Wattenscheid-Mitte
-Günnigfeld

Stadtbezirksübergreifend:
3 Straßensozialarbeiter im Fan-Projekt

Daneben gibt es zentrale Angebote wie

<     die Jugendwerkstatt im Bezirk III Nord,

<     die Notschlafstelle im Bezirk I Mitte,

<     die Wohnprojekte im KJFH Langendreer, Bezirk IV Ost und Schwerinstr.
      in Bezirk III Nord,

<     die Beratungsstelle Sprungbrett, Bezirk I Mitte und

<     Jugendberufshilfe
      Angebote der freien Träger (Standorte)

in denen Angebote für benachteiligte Jugendliche vorgehalten werden.

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Jugendverbandsarbeit

        Die Jugendverbände sind in allen Bochumer Stadtbezirken aktiv, wie die folgen-
        de nach Bezirken gestaltete Auflistung der 189 Jugendverbandsheime, in
        denen überwiegend verbandsorientierte Kinder- und Jugendarbeit stattfindet,
        zeigt.

 Auflistung der bezuschussten Jugendverbandsheime nach Stadtbezirken

Stadtbezirk       Träger                         Adresse des Jugendverbands-
                                                 heims
Mitte
                  Advent-Jugend                  Königsallee 123
                  ev. KG Altenbochum             Wittener Str. 242
                  ev. KG Mitte                   Dibergstr. 59
                  ev. KG Mitte                   Düppelstr. 25
                  ev. KG Mitte                   Halbachstr. 3/5
                  ev. KG Mitte                   Klinikstr. 20
                  ev. KG Mitte                   Westring 26b
                  ev. KG Hamme                   Amtsstr. 4a
                  ev. KG Hamme                   Hofsteder Str.124
                  ev. KG Riemke                  Herner Str. 332
                  ev. KG Hofstede-Riemke         Hordeler Str. 3
                  ev. KG Hofstede-Riemke         Riemker Str. 34
                  ev. KG Hordel                  Finefraustr. 2
                  ev. KG Hordel                  Hannoverstr. 38
                  ev. KG Hordel                  Hannoverstr. 74
                  Johanneswerk                   Liboriusstr. 43
                  Johanneswerk                   Wichernstr. 6
                  ev. KG Melanchthon             Königsallee 40
                  ev. freikirchl. G Hamme        Hofsteder Str. 131
                  ev. luth. Epiphanias           Dorstener Str. 146
                  ev. luth. Kreuzgemeinde        Gahlensche Str. 146
                  ev. freikirchl. Gemeinde       Hermannshöhe 19-23

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freie ev. Gemeinde              Dirschauer Str. 16
freie ev. Gemeinde              Wittenbergstr. 20c
Haus der Kirche                 Neustr. 7
Bochumer AG d. Paritätischen    Kortumstr. 145
Jugendwerks
Kath. Jugendamt                 Humboldtstr. 40
BDKJ Bochum                     Humboldtstr. 40
Kath. KG St. Antonius           Henriettenstr. 36
Kath. KG St Peter u. Paul       Humboldtstr.42
Kath. KG Seliger Nikolaus       Castroper Str. 239a
Groß
Kath. Jugend Herz-Jesu          Röhlinghauser Str. 6
Kath. KG St. Albertus Magnus    Königsallee 171
Kath. KG St. Franziskus         Auf der Markscheide 34
Kath. KG St. Anna               Goldhammer Str. 14a
Kath. KG St. Nikolaus v. Flüe   Dorstener Str. 368b
Kath. KG Hl. Dreifaltigkeit     Schmechtingstr. 21
Kath. KG St. Peter u. Paul      Bleichstr. 1
Kath. KG Christ-König           Steinring 28 u.34
Kath. KG Herz-Jesu Hamme        Dorstener Str. 187
Kath. KG St. Joseph             Stühmeyerstr. 41
Kath. KG Vierzehnheiligen       Erlenstr. 35
Kath. KG Liebfrauen             Liebfrauenstr.11, Bruchspitze 11,
                                Wittener Str. 229/231
KJG Seliger Nikolaus Groß       An der Kaiseraue 12
Kath. KG Meinolphus             Meinolphusstr. 7
Kolpinghaus Jugendwohnheim      Max.-Kolbe-Str. 14-18
CeKaBo                          Gahlensche Str. 183
Gewerkschaftsjugend             Humboldtstr. 46, Ver.di Jugendheim
                                Universitätsstr.
Dt. Schreberjugend Bochum       Heinrich-Hufediek Allee 8
Dt. Wanderjugend im SGV Bo      Hordeler Heide 228

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DJK AFB 06                       Spl. Hofsteder Str.
               DJK TuS Hordel                   Spl. Hordeler Heide 189
               TV Frisch-Auf Altenbochum 08     Wittener Str. 244
               SV Bo.-Voede-Preußen 1911        Spl. Gersteinring 1
               DJK Adler Riemke 1923            Spl. Feenstr.
               DJK Arminia Bochum               Spl. Wielandstr.
               SV Altenbochum 01                Spl. Brelohstr.
               DJK RW Markania Bochum           Spl. Am Freigrafendamm
               SV Germania Bochum West          Spl. Pestalozzistr.
               DC Robin Hood                    Braunsberger Str. 3
Wattenscheid
               ev. KG Wat-Mitte                 Ridderstr. 40
               ev. KG Wat-Leithe                Gelsenkirchener Str. 1
               ev. KG Wat-Mitte                 Alter Markt 9
               KJG St. Nikolaus                 Westenfelder Str. 119
               Kath. KG Herz Mariä              Marienhof Günnigfelder Str. 34
               Kath. KG St. Johannes            Wat-Leithe Kemnastr. 14
               Gemeindeverband                  Gertrudenhof 25
               Wattenscheid
               KJG St. Joseph                   Geitlingstr. 13 (Wat)
               KJG St. Gertrud                  Thomas-Morus-Haus Saarlandstr. 6
                                                (W)
               Kath. KG St. Marien              Forstring 6
               KJG St. Maria Magdalena          Vincenzstr. 16
               Kath. KG St. Pius                Jugendhof Stresemannstr. 11-13
               Kath. KG St. Theresia            Holzstr. 14
               Dt. Wanderjugend im SGV Bo       Reiterweg 18
               SDJ Die Falken Bochum            Otto-Brenner-Str. 25
               SDJ Die Falken Bochum            Elsa-Brändström-Str. 133
               SDJ Die Falken Bochum            Swidbertstr. 6
               Freundeskreis christl. Pfad-     Pfadfinderheim Jung-Stilling Altena
               finderschaft Wattenscheid

                                   Seite 25 von 100
VfB Günnigfeld 1911/26           Spl. Günnigfelder Str.
       DJK Wattenscheid                 Spl. Stadtgarten
       SV Höntrop                       Spl. Preins Feld
       SG Wattenscheid 09               Spl. Berliner Str.
       Allg. Bürger- u.Schützenverein   Spl. Blücherstr.
       Rot-Weiss Leithe                 Spl. Lorheidestr.
       FC Wattenscheid-Ost              Spl. Dickebankstr.
       BC Elfenbein Höntrop             In der Hönnebecke 82
       FC Neuruhrort                    Spl.Ruhrstr. 150
       SF Westenfeld 1965               Spl. Lohackerstr.
       SV Schwarz-Weiss Eppendorf       Spl. Engelsburger Str.
       SV Eppendorf 1885                Spl. Ruhrstr. 150
       FC Höntrop                       Spl. Höntroper Str. 99
Nord
       ev. KG Gerthe                    Lothringer Str. 25
       ev. KG Harpen                    Rosenbergstr. 7
       ev. KG Harpen                    Vinzentiusweg 13
       ev. KG Harpen                    Zur Wegschere 2
       ev. KG Hiltrop                   An der Hiltroper Kirche 2b
       Kirchl. Gem. HS Lobetal          Ecksee 36
       Kath. KG Hl. Geist               Apostelplatz 1
       Kath. KG St. Joseph              Im Hagenacker 6a
       DPSG St. Elisabeth               Castroper Hellweg 415
       Lebenshilfe Bochum e.V.          Hiltroper Str. 162
       THW-Jugend                       Harpener Feld 1-3
       BV Hiltrop 1912                  Spl. Am Hillerberg
       TV Gerthe 1911                   Heinrichstr. 44a
       SV Vorwärts Kornharpen 1929      Spl. Zur Burkuhle
Ost
       CVJM Werne, Oberlinhaus          Deutsches Reich 9
       ev. KG Laer                      Grimmestr. 4

                          Seite 26 von 100
ev. KG Langendreer                Alte Bahnhofstr. 28/30
      ev. KG Langendreer                Langendreerstr. 74
      ev. KG Langendreer-Süd            Birkhuhnweg 2
      ev. KG Langendreer-West           Wittenbergstr. 11a
      ev. KG Langendreer-               Everstalstr. 25
      Wilhelmshöhe
      ev. KG Werne                      Anemonenweg 12
      freie ev. Gemeinde                Wittenbergstr. 20c
      Kath. KG St. Ludgerus             Kaltehardtstr. 98
      KJG Fronleichnam                  Alte Wittener Str. 23
      KJG St. Bonifatius                Bonifatiusstr. 21b
      KJG Herz-Jesu Werne               Hölterweg 4
      Kolpingjugend St. Marien          Alte Bahnhofstr. 182
      Dt. Wanderjugend im SGV Bo        Hölterweg1
      LFC Laer 06                       Spl. Havkenscheider Str. 31
      WSV Bochum 06                     Spl. Anemonenweg
      WSV Bochum 06 - Tennis -          Nörenbergstr. 140
      VfB Langendreerholz 1914          Spl. Hörder Str. 135
      SuS Wilhelmshöhe                  Spl. Everstalstr.
Süd
      ev. KG Petri                      Kühneplatz 6
      ev. KG Querenburg                 Auf dem Backenberg 8
      ev. KG Querenburg                 Baumhofstr.9
      ev. KG Querenburg                 Girondelle 82
      ev. KG Querenburg                 Querenburger Höhe 295
      ev. KG Stiepel                    Brockhauser Str. 74a
      ev. KG Stiepel                    Kemnader Str. 127
      Kath. KG St. Marien Stiepel        Am Varenholt 15
      Kath. KG St. Martin               Am Langen Seil 120
      Kath. KG St. Augustinus           Querenburger Höhe 291,
                                        Auf dem Backenberg 32
      DPSG/ Malteserjugend              Querenburger Höhe 291

                           Seite 27 von 100
Halb-Zwölf-Club                  Auf dem Backenberg 32
          Kath. KG St. Johannes            Brenscheder Str. 43c
          Dt. Wanderjugend im SGV Bo       Kemnader Str. 524a
          Kanu-Club Wiking Bochum          Im Sonderfeld 81
          Wassersportverein Bochum         An der Alten Fähre 4
          TuS Querenburg                   Spl. Hustadtring
          DLRG Bochum-Süd                  Kemnader Str. 524b
          DJK Teutonia Ehrenfeld 1913      Spl. Wohlfahrtstr. 15
          SV Bo-Steinkuhl/BSV              Spl. Markstr.
          Bo-Laerheide
          Concordia Wiemelhausen           Spl. Glücksburger Str.
          08/10
          Post Altenbochum                 Spl. Auf der Heide/Steinkuhlstr.
Südwest
          JAWO                             Neuhofstr.13
          ev. KG Dahlhausen                Gaußstr. 6
          ev. KG Dahlhausen                Keilstr. 9
          ev. KG Weitmar                   Lange Malterse 28a
          ev. KG Weitmar                   Matthäusstr. 5
          ev. KG Weitmar-Mark              Karl-Friedrich-Str. 65a
          ev. freikirchl. G Linden         Hilligenstr. 5
          ev. freikirchl. G Weitmar        Am Steinknapp 56a
          Kath. KG St. Barbara             Köttlingerweg 22
          Kath. KG St. Engelbert           Gaußstr. 141, Hasenwinkeler Str.167a
          Kath. KG St. Michael Dahlhsn.    Am Trappen 5a
          Kath. KG St. Franziskus          Franziskusstr. 17a
          Kath. KG Hl. Familie             Karl-Friedrich-Str. 107a
          Kath. KG Liebfrauen              Hattinger Str. 814a
          Dt. Rotes Kreuz Bochum           DRK-Zentrum Wasserstr. 444a
          NaturfreundeJugend Bochum        Naturfreundehaus Hedtberg Bochum
          Verein z. Förderung d. Kinder-   Karl-Friedrich-Str.
          und Jugendfreizeit Bo-Weitmar

                             Seite 28 von 100
DLRG Linden- Dahlhausen        Ruhrmühle 3a
              Linden-Dahlhausener Kanu-      Ruhrmühle 3a
              Club
              TC Bochum-Süd                  Spl. Brannenweg/ Halfmannswiese
              Linden-Dahlhauser              Ruhrmühle 1a
              Schwimm-Verein 1921
              SC Weitmar 45                  Spl. Hasenkampstr. 9a
              ASV Bo.-Linden-Dahlhausen      Ruhrmühle 2
              Schützenges. Post-Linden       Kniestr. 1a
              DJK Sportfreunde Linden        Spl. Hilligenstr.
              DJK Adler Dahlhausen           Spl. Kassenberger Str. 160
              Linden-Dahlhauser Turnverein   Hilligenstr. 16
              SV Blau-Weiss Bochum           Am Wiesengrund 18
Jugendverbandsheime an anderen Orten, die Bochumer Kindern und Jugendlichen
zur Verfügung stehen
              Haus am Ebbehang               Meinerzhagen
              Caritas Haus Winfried          NL
              Terschelling
              Caritas-Wat.                   Medebach
              Haus Düdinghausen
              Dt. Wanderjugend im SGV Bo     Plettenberg
              NaturfreundeJugend Bochum      Naturfreundehaus Eggeklause Wetter
              NaturfreundeJugend Bochum      Naturfreundehaus Burbecke Lennes-
                                             tadt
              NaturfreundeJugend Bochum      Naturfreundehaus Sommerhagen
                                             Breckerfeld
              NaturfreundeJugend Bochum      Naturfreundehaus StimmStamm
                                             Warstein
              SDJ Die Falken Bochum          Jugendferienheim Burgwald
              Skiclub Bochum                 Hauptstr. 24, Winterberg
              Bochumer Kanuclub              An der Kost 13, Hattingen
              Flugsportverein Bochum         Borkenberge, Lüdinghausen
              Ruderverein Bochum             Wetterstr. 38, Witten
              DLRG Langendreer-Werne         Insel 2, Witten
              Sängerjugend

                               Seite 29 von 100
3.   Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplans

     Leitlinien

     Wie in Kapitel 1 ausführlich beschrieben beinhaltet das 3. Ausführungsgesetz
     NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz eine detaillierte Anleitung der inhaltli-
     chen und fachlichen Ausrichtung von Kinder- und Jugendarbeit, der Förder-
     bereiche und Handlungsfelder sowie der Fördergrundsätze/ Gewährleistungs-
     verpflichtungen.

     Die Intention des Ausführungsgesetzes besteht darin, Kinder- und Jugendför-
     derung in seinen vier Handlungsfeldern als eigenständigen Aufgabenbereich
     des öffentlichen Trägers zu charakterisieren. Dabei formuliert das Kinder- und
     Jugendfördergesetz stärker, als es im Kinder- und Jugendhilfegesetz gefasst
     ist, die Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers und seine Verpflichtung
     zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den anerkannten Trägern der
     freien Jugendhilfe.

     Zur Realisierung der oben genannten Intention beauftragt das Kinder- und
     Jugendfördergesetz die Kommunen mit der Entwicklung eines Förderplans, der
     für die Dauer einer Legislaturperiode Gültigkeit hat. Dies stellt die Kommune vor
     neue Herausforderungen, die über die bisherige Jugendhilfeplanung hinaus
     gehen. Vor allem ist dabei die Zusammenführung und Abstimmung der ein-
     zelnen Arbeitsbereiche von Bedeutung. Der Blick soll so auf einen dynamischen
     Gestaltungs- und Aushandlungsprozess im Handlungsbereich der Jugendför-
     derung gelenkt werden und dazu führen, isolierte Teilplanungen ohne Bezug
     auf den umfassenden Auftrag zu verhindern.

     In § 8 Abs. 4 des Kinder- und Jugendfördergesetzes wird der öffentliche Träger
     verpflichtet, “die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von Anfang an” an
     der Jugendhilfeplanung zu beteiligen. Geeignete Beteiligungsformen sind somit
     im Kinder- und Jugendförderplan zu verankern.

     Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan hat demnach die explizite Auf-
     gabe,

     •      alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit inhaltlich zu beschrei-
            ben und ihre Angebote und Maßnahmen im Hinblick auf Zielgruppen und
            Querschnittsaufgaben zu überprüfen,

     •      die finanzielle Ausstattung der Angebote und Maßnahmen in den Ar-
            beitsfeldern der Kinder- und Jugendförderung festzulegen,

     •      den Rahmen der finanziellen Förderung für den Zeitraum einer Legisla-
            turperiode zu sichern,

     •      und die Planung in Verhandlung mit allen an der Kinder- und Jugend-
            arbeit beteiligten Akteuren abzustimmen.

                                 Seite 30 von 100
Die Qualitätsentwicklung ist darüber hinaus integraler Bestandteil der Kinder-
und Jugendförderplanung, die dazu beiträgt, dass die im Gesetz verankerten
Grundsätze immer wieder an den realen Bedarfen und praktizierte Arbeits-
weisen qualitativ überprüft werden.

In der Verquickung der inhaltlich fachlichen Ebene mit der strukturell planeri-
schen kann der Kinder- und Jugendförderplan “als Instrument der Qualitäts-
entwicklung und Steuerung auf der kommunalen Ebene verstanden werden”
(Deinet, Ulrich: Vom Wirksamkeitsdialog zum Kinder- und Jugendförderplan,
unveröffentlichtes Manuskript).

Ziele und Aufgaben des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans

Die oben aufgeführten Leitlinien beschreiben den Rahmen für die Ausgestal-
tung des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans. Damit wird die bestehende
Jugendhilfeplanung erweitert und im Bereich der Arbeitsfelder der Jugendför-
derung konkretisiert, so dass der Kinder- und Jugendförderplan als erweitertes
Steuerungsinstrument verstanden werden kann.

Allgemeine Ziele des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans:

•     Bedarfsorientierung,

•     Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen,

•     Wirtschaftliche Verwendung der Teil- und Gesamtressourcen,

•     Planungssicherheit in allen Bereichen der Jugendförderung,

•     Partnerschaftliche Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers mit den
      anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe,

•     Qualitätsentwicklung.

Die Umsetzung der Inhalte des Kinder- und Jugendfördergesetzes erfordert
eine detaillierte Darstellung der Zielsetzungen und den daraus folgenden
Planungen in den Jugendförderungsbereichen.

                             Seite 31 von 100
Anhand der Sozialstrukturdaten der Stadt Bochum werden erstmalig Bedarfe
lokalisiert und spezifiziert und mit Einschätzungen der Praktikerinnen und
Praktiker in der Kinder- und Jugendarbeit abgeglichen. Neben dem Auftrag der
generellen Offenheit der Angebote im Bereich der Jugendförderung wird der
Fokus wie in der Vergangenheit besonders auf Abbau und Vermeidung von
Benachteiligungen gelegt. Derzeit schon richten sich Angebote und Maßnah-
men - besonders in den Handlungsfeldern offene Kinder- und Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit - verstärkt an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer
schwierigen Lebenssituationen an der Vielfalt von Freizeit- und Bildungsange-
boten nur begrenzt teilhaben können. Neben dem klassischen Freizeit- und
Bildungscharakter der Maßnahmen werden auch Hilfen zur Lebensbewältigung,
zur Orientierung in der Pluralität der Lebensentwürfe und zur Selbstbestimmung
und gesellschaftlichen Mitverantwortung geleistet.

Im Hinblick auf die im Kinder- und Jugendfördergesetz angesprochenen
Querschnittsaufgaben (s. Kap. 5) wird auch hier die Planung aufgefordert, diese
verstärkt zu berücksichtigen.

Ein weiteres Ziel des Bochumer Kinder- und Jugendförderplans besteht darin,
die finanziellen Ressourcen im Sinne der Arbeitsinhalte wirtschaftlich einzuset-
zen. Obwohl auch hier die Vorgaben des Gesetzes in weiten Teilen bereits der
Praxis in der Bochumer Kinder- und Jugendarbeit entsprechen, wird in einigen
Teilbereichen eine umfassende Neuorientierung notwendig. Dies geschieht vor
allem vor dem Hintergrund, allen an der Kinder- und Jugendarbeit beteiligten
Trägern in der Festschreibung des Verhältnisses von Landes- und Kommunal-
mitteln Planungssicherheit zu vermitteln und damit den Jugendförderplan als
Fördergrundlage und zentrales Steuerungsinstrument der Bochumer Jugendför-
derung zu verankern.

                            Seite 32 von 100
4.   Jugendförderung im Gesamtkontext der Jugendhilfe
     Kinder und Jugendförderung in Bochum ist eingebunden in ein enges Geflecht
     von parlamentarischen Gremien, Trägergremien und Arbeitskreisen innerhalb
     und außerhalb der Verwaltung. Dies führt dazu, dass einerseits die Interessen-
     und Bedürfnisgrundlagen von Kindern und Jugendlichen in einem Netzwerk
     vertreten und berücksichtigt werden und andererseits Informationen aus ande-
     ren Arbeitsfeldern in die konkrete Arbeit vor Ort einfließen.

     Oberstes politisches Gremium ist nach dem Rat der Kinder- und Jugendhilfe-
     ausschuss, in dem die grundlegenden Konzeptionen und Handlungsfelder der
     Kinder- und Jugendförderung beschlossen und der finanzielle Rahmen für die
     Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt werden.

     Auf der Ebene der konkreten Konzeptionierung der inhaltlichen Arbeit erfolgt
     die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Trägern.
     Diesbezüglich lässt sich in Bochum auf eine bewährte Tradition von partner-
     schaftlicher Zusammenarbeit zurückgreifen, die sich z. B. im kommunalen
     Wirksamkeitsdialog der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Koopera-
     tion mit dem Jugendring niederschlägt. Qualitätszirkel und Arbeitskreise existie-
     ren in den Bereichen Jugendverbandsarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit
     und Jugendsozialarbeit. Der erzieherische und gesetzliche Kinder- und Jugend-
     schutz ist aufgrund seiner Aufgabenstellung von vornherein zur Zusammen-
     arbeit mit anderen Institutionen und Trägern verpflichtet.

     In den weiteren Arbeitskreisen in und außerhalb der Verwaltung wird das
     Netzwerk, in der Kinder- und Jugendarbeit erfolgt, weiter verdichtet.

     Basierend auf dieser Ausgangslage wird die Vernetzung in folgendem detailliert
     dargestellt.

     Kommission Jugendförderung

     In der Kommission Jugendförderung, die mit stimmberechtigten Mitgliedern des
     JHA, Vertretern freier Träger und der Verwaltung besetzt ist, werden grundle-
     gende Angelegenheiten wie z. B.

     •      Qualitätsentwicklung
            Berichte der einzelnen Arbeitsfelder der Jugendförderung,

     •      Neuorientierungen und Konzeptionen,

     •      Anpassung nach Veränderung gesetzlicher Grundlagen

     diskutiert und für den Jugendhilfeausschuss vorbereitet.

                                 Seite 33 von 100
Arbeitsgemeinschaft “Jugendförderung” nach § 78 KJHG (SGB VIII)

Die Einrichtung der o. g. AG wurde am 29.06.2005 für die Dauer der Wahl-
periode durch den JHA beschlossen. Sie setzt sich aus folgenden VertreternIn-
nen zusammen:

<     VertreterInnen AGOT Bochum,

<     VertreterInnen des Kinder- und Jugendrings Bochum e. V.,

<     VertreterInnen der Bochumer Jugendverbände,

<     VertreterInnen Jugendsozialarbeit,

<     VertreterInnen des Jugendamtes.

Die AG setzt sich mit folgenden Themen auseinander:

<     Qualitätsentwicklung in den Bereichen offene Kinder- und Jugendarbeit,
      Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit,

<     Aufstellung und Fortschreibung des örtlichen Kinder- und Jugendförder-
      plans,

<     Stellungnahmen zu fachlichen Fragen der Jugendförderung für den
      Jugendhilfeausschuss und die Jugendhilfeplanung,

<     Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe,

<     Begleitung des Prozesses der sozialräumlichen Orientierung.

Sozialräumliche Orientierung der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe in Bochum ist sozialräumlich organisiert. In 27 Bochumer
Stadtteilen finden Sozialraumkonferenzen statt, in denen Vertreter von Kinder-
und Jugendfreizeithäusern, Kindertageseinrichtungen, Straßensozialarbeiter,
Schulen und dem Sozialen Dienst Probleme der Jugendhilfe vor Ort bespre-
chen, Lösungen suchen und umsetzen.

Kontinuierlich werden mit den Sozialraumkoordinatoren Konferenzen durch-
geführt, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen, gemeinsame Fragestel-
lungen zu erörtern und die Arbeit konzeptionell weiterzuentwickeln. Um die
präventive Arbeit in den Sozialräumen weiter zu forcieren, wurden 100.000,-- €
für die Durchführung von präventiven Sonderprojekten und -maßnahmen im
Etat eingestellt.

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Um die Arbeit in den Sozialräumen auf der bezirklichen Ebene transparent zu
machen, Vertreter von Vereinen, Institutionen, interessierte BürgerInnen und
die ortsansässigen Politiker einzubinden, finden jährlich öffentliche Bezirks-
sozialraumkonferenzen statt. Deren Ergebnisse finden sowohl Berücksichtigung
in den Sozialraumkonferenzen als auch in den übergeordneten Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII und deren politischen Gremien (Bezirksvertretung,
Jugendhilfeausschuss).

Die Vernetzung der Jugendförderung mit politischen Gremien, Träger-
gremien und Verwaltung ist dem folgenden Schaubild zu entnehmen:

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Träger                       Politik                 Verwaltung

 AG Wohlfahrtsverbände        Rat der Stadt Bochum       Dezernentin V
  AG Jugendverbände           Bezirksvertretungen        Amtsleiter Sozialamt,
                              Ausschüsse                 Jugendamt, Gesundheitsamt
                              z. B. Sozial-/Gesundheit

 Arbeitsgemeinschaften
 nach § 78 SGB VIII
                                  Jugendhilfeausschuss
 Fachverbände der                                           Amtsleitung Jugendamt
 Jugendhilfe                                                Verwaltung
                                      Kommissionen
                                                            Abteilungen
 Kinder- und
 Jugendförderung

  Facharbeitskreise                                           Facharbeitskreise
  der Träger                                                  der Verwaltung

                         Bezirkssozialraumkonferenzen

Sozialraumkonferenz                                      Sozialraumkonferenz

                             Sozialraumkonferenz               Sozialraumkonferenz
Sozialraumkonferenz

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Gliederung des Jugendamtes

Die Abteilung Jugendförderung ist Bestandteil des Jugendamtes. Das Haupt-
aufgabenfeld liegt in der Förderung von Kindern und Jugendlichen und der
Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben. Die interne Vernetzung der Auf-
gabenfelder der Jugendhilfe wird durch den kontinuierlichen Austausch in den
regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Teams 51 (Amtsleiter, Abteilungs-
leiter, Institutionsleiter, Vertreter großer Organisationseinheiten mit Quer-
schnittsaufgaben) gewährleistet.

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Jugendamt                                               Stand: 02.06.2005
                                                                              Amtsleiter

51 01                 51 02                     51 2                             51 3                     51 4                  51 5
Finanz- u. Fachs-     Sozialpädagogische        Amtspflegschaft, Amtsvor-        Jugendförderung          Soziale Dienste       Kindertageseinrich-
teuerung              Fachdienste               mundschaft u. Unterhalts-                                                       tungen
                                                vorschussangelegenheiten
51 01 1               51 02 1                   51 21                            51 31                    51 41                 51 51
Kommunalpol. Gre-     Adoptions- Pflegekin-     Prozessführung, Status-          Jugendsozialarbeit       Arbeitsgruppe         pädagogische
mien, Jugendhilfe-    derdienst                 klagen, Beurkundungen,           (Jugendwerkstatt         Mitte                 Grundsatz-angele-
ausschuss, Fachcon-                             Grundsatz-angelegenhei-          Street-                                        genheiten und
trolling                                        ten Zivil-, Straf-prozess-       work,Jugendschutz,                             Verwaltung der
                                                recht f. Beistandschaften        Verwaltungs-                                   städt.Einrichtung
                                                                                 angelegenh.)
51 01 2               51 02 2                   51 22                            51 32                    51 42                 51 52
Allgem. Verwaltung,   Tagespflege               Amtsvormundschaften,             Jugendfreizeithäuser     Arbeitsgruppe Wat-    Betriebl. finanzielle
Orga, Personal, Fi-                             Amts-pflegschaften, Bei-         Abenteuerspielplatz,     tenscheid             Angelegenheiten, El-
nanzen                                          standschaften                    Städtepartnerschaften,                         ternbeiträge und all-
(Service Point)                                                                  Jugendverbände                                 gem.Verwaltung
51 01 3               51 02 3                   51 24                            51 331                   51 43                      51 52 1
TUIV                  Verwandtenpflege          Betreuungen (Erwachsene)         Kinderbüro,              Arbeitsgruppe              Betriebwirtschaftl. Angelegenheiten, Haushalt, Orga, Personal
                                                                                 Partizipation            Mitte/Nord
51 01 4               51 02 4                   51 25                            51 332                   51 44                      51 52 2
Rechtsstelle /        Sozialpädagogisch Be-     Unterhaltsvorschuss-             Ferienpass,              Arbeitsgruppe              Elternbeiträge
Innenrevision         treutes Wohnen            angelegenheiten                  Spielflächenplanung      Ost
                      51 02 5                                  51 FPZ                                     51 45
                      wirtschaftl. Abwicklung                  Familienpädagogisches                      Arbeitsgruppe
                                                               Zentrum                                    Süd

                      51 02 6                        51 FPZ 2 (EB)               51 FPZ 2 (CDS)           51 46
                      Bereitschafts-und Kurz-        Beratungsstelle Mitte       Fachstelle Sorgerecht    Arbeitsgruppe Süd-
                      zeitpflege
                                                     Beratungsstelle Ost
                                                     Beratungsstelle Nord        51 FPZ 1 (FBS)           51 47
                                                     Beratungsstelle WAT         Familienbildungsstätte   Schreibdienst
                                                     Beratungsstelle Süd
                                                     Clearing- und                                        51 48
                                                     Diagnostikstelle                                     Wirtschaftliche Ju-
                                                     (CDS)                                                gendhilfe,Verw.ang.

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Arbeitsgemeinschaft der Offenen Tür (AGOT) und Kinder- und Jugendring
       Bochum e. V.

       Mit beiden Organisationen arbeitet die Abteilung Jugendförderung eng zu-
       sammen und ist in den entsprechenden Arbeitskreisen und Gremien personell
       vertreten, wie das folgende Schaubild verdeutlicht:

AGOT

TrägervertreterInnen der Kinder- und     »º   AG AGOT / Jugendförderung
Jugendfreizeithäuser der freien Trä-          - Sprecher der AGOT
ger der Jugendhilfe                           - Mitarbeiter der Jugendförderung

AWO, Ev. Kirchengemeinden, IFAK,         ȼ                    ;
CVJM, Falken
                                              Vollversammlung der AGOT

Kinder- und Jugendring Bochum e. V.

Advent Jugend, Arbeiterwohlfahrt -Ju-    º    Vollversammlung
gendwerk, Arbeitsgemeinschaft der             - Vertreter der Jugendverbände nach
evangelischen Jugend, Bochumer                  Mitgliedsstärke
Arbeitsgemeinschaft des Paritätischen         - Jugendamt
Jugendwerkes, Bund der Katholischen
Jugend, Deutsche Beamten-Jugend,
                                                               ;
DGB-Jugend, Deutsche Schreberju-              Vorstand
gend, Deutsche Wanderjugend im Sau-           - Gewählte VertreterInnen der
erländischen Gebirgsverein, Jugend              Mitgliedsverbände
der Jüdischen Gemeinde, Jugendrot-            - VertreterInnen der Jugendförderung
kreuz, Naturfreundejugend, Sänger-
jugend, Sozialistische Jugend Deutsch-                         ;
lands - Die Falken, Sportjugend im
Stadtsportbund, THW-Jugend Bochum             Ausschuss der Mitgliedsverbände
                                              - VertreterInnen der
                                                Mitgliedsverbände
                                              - Jugendförderung

                                Seite 39 von 100
Jugendförderung vertreten in anderen Arbeitsfeldern

Ordnungspartnerschaft

Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadtverwaltung und der
Polizei ist der Abteilungsleiter der Jugendförderung Mitglied in der Koordinie-
rungsgruppe “Ordnungspartnerschaft” und Vertreter bzw. Leiter folgende Teil-
projekte:

-     Graffiti

-     Integrationsprobleme junger Spätaussiedler

-     Alkoholmissbrauch und Schulverweigerung bei Kindern und
      Jugendlichen

-     Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit

-     Drogen

-     Gewalt auf Sportplätzen

In diesen Teilprojekten werden aktuelle Probleme in der Stadt Bochum von
VertreterInnen verschiedener Behörden und Ämter (Polizei, Ordnungsamt,
Schulamt, Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, u. a.) diskutiert
und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Durch die Mitarbeit des Abteilungsleiters
Jugendförderung ist gewährleistet, dass die fachlichen Interessen und päd-
agogische Sichtweisen der Jugendhilfe eingebracht werden und der Informa-
tionstransfer in das Jugendamt sichergestellt ist.

Arbeitskreis Innenstadt (AKI)

Der AKI ist direkt der Oberbürgermeisterin zugeordnet und behandelt Themen,
die für die Innenstadt relevant sind. Im AKI sind insbesondere die Bauämter
vertreten, das Amt für Wirtschaftsförderung, Ordnungsamt, Kulturamt und
Marketinggesellschaft. Die Interessen und Angelegenheiten der Jugendhilfe
werden durch den Abteilungsleiter der Jugendförderung vertreten.

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