Vorsorge News Nr. 2/2018 - Swisscanto Stiftungen

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Vorsorge News Nr. 2/2018 - Swisscanto Stiftungen
Newsletter der          Vorsorge News
Swisscanto Stiftungen
                        Nr. 2/2018

                        Editorial                                          2

                        Verzinsung der Altersguthaben 2019                 4

                        Der Umwandlungssatz: Entwicklung bei den
                        Swisscanto Stiftungen                              5

                        Sozialversicherungen: Anpassungen per 01.01.2019   6

                        Weitere nützliche Informationen                    9

                        Wichtige Termine                                   11
Editorial

                                    Davide Pezzetta
                                    Geschäftsleiter

Liebe Kundinnen,                                                  Der Umwandlungssatz: Eine wichtige Grösse –
liebe Kunden                                                      aber nicht die einzige
                                                                  Diese Erfahrung lehrt uns auch, dass verschiedenste Parame-
Als aufmerksame Leserinnen und Leser der «Vorsorge News»          ter die Leistungen beeinflussen, die wir für unsere versicherten
werden Sie bemerkt haben, dass diese aktuelle Ausgabe der         Personen erarbeiten und erbringen. Viel war in den letzten
«Vorsorge News», anders als in den letzten Jahren, unter dem      Jahren vom Umwandlungssatz die Rede, derjenigen Grösse
Absender «Swisscanto Stiftungen» erscheint, d.h. für die          also, mit der das angesparte Altersguthaben einer versicher-
Swisscanto Sammelstiftung und für die Swisscanto Supra glei-      ten Person in eine Rente umgewandelt wird. Die Diskussionen
chermassen Gültigkeit hat. Diese Änderung hat einzig prakti-      waren zum Teil sehr emotional. Emotionen sind allerdings im-
sche Gründe, sind doch grosse Teile der Inhalte und Aus-          mer ein schlechter Ratgeber, wenn es um Fakten geht: Denn
sagen für beide Stiftungen identisch. Auf Abweichungen            um zu erkennen, dass der Umwandlungssatz zu hoch ist,
machen wir an den betreffenden Stellen jeweils aufmerksam         muss man kein Mathematiker sein; es genügt ein Blick auf die
bzw. behandeln die beiden Stiftungen separat.                     demographische Entwicklung.

Erfahrung zahlt sich aus                                          Nur: Der Umwandlungssatz ist nur eine von verschiedenen
Im zu Ende gehenden Jahr 2018 konnte die Swisscanto Sam-          Grössen, die Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Wie hoch er
melstiftung ein «Mini-Jubiläum» feiern: Seit 45 Jahren widmen     ist, entscheidet die Politik. Wir als Sammelstiftung mit 45 Jah-
wir uns unserer Kernkompetenz, der beruflichen Vorsorge.          ren Erfahrung konzentrieren uns lieber auf Messgrössen, die
Und wir tun dies seit Anbeginn als teilautonome Sammel-           wir auch tatsächlich beeinflussen können, und auf Kompeten-
stiftung, dem eigentlichen «Urmodell» für Sammelstiftungen.       zen, die wir beherrschen. Denn auch diese Rechnung ist ein-
Teilautonom heisst, dass die Risiken Tod und Invalidität rück-    fach: Erwirtschaften wir als Sammelstiftung dank umsichtiger
versichert sind. Über den wichtigsten Teil der beruflichen Vor-   Anlagepolitik eine höhere Rendite auf den angelegten Spar-
sorge, die Spargelder resp. deren Anlage am Kapitalmarkt,         geldern, können wir höhere Erträge ausschütten bzw. die
bestimmen wir absolut selbständig, eben autonom. In diesen        Verzinsung erhöhen. Damit erhöht sich auch das Altersgutha-
45 Jahren haben wir uns einen Erfahrungsschatz angeeignet,        ben jeder einzelnen versicherten Person und damit – bei
der das Vertrauen jederzeit rechtfertigt, das uns die ange-       gleichbleibendem oder sogar bei sinkendem Umwandlungs-
schlossenen Unternehmen und unsere Versicherten entgegen-         satz – die Altersrente. Ein Blick auf die Verzinsung der letzten
bringen. Das zeigt sich unter anderem an der Tatsache, dass       Jahre zeigt, dass diese immer deutlich über dem vom Bundes-
die Swisscanto Sammelstiftung in den 45 Jahren ihres Beste-       rat festgelegten Mindestzins lag, diesen teilweise sogar um
hens noch kein einziges Mal Sanierungsmassnahmen durch-           das Doppelte überstieg. Das ist nur möglich, weil die
führen musste – auch dann nicht, als der gesamten Branche         Swisscanto Sammelstiftung finanziell ausgezeichnet aufge-
ein mehr als rauer Wind entgegenwehte.                            stellt ist; dies dank umsichtiger, nachhaltiger und langfristig

2
ausgerichteter Anlagepolitik und einem sorgfältigen, verant-
wortungsbewussten Umgang mit den anvertrauten Kunden-
geldern.

Fazit: Wir legen den Fokus nicht auf die Parameter, die wir
nicht beeinflussen können, auch wenn wir den Handlungs-
bedarf erkennen. Vielmehr konzentrieren wir uns auf Mass-
nahmen, die geeignet sind, die Alterskapitalien unserer Versi-
cherten zu erhöhen. Wir werden Ihnen Anfang des nächsten
Jahres die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen
Messgrössen mit einem Simulationstool im Internet veran-
schaulichen. Sehen Sie selbst, welchen Einfluss die geringe
Veränderung einer einzelnen Grösse auf das Endresultat ha-
ben kann!

Wie die Swisscanto Stiftungen in der Zukunft die Umwand-
lungssatz-Problematik angehen werden, lesen Sie auf Seite 5.

Verzinsung, News zu Sozialversicherungen und
Reglementen
Wie immer zum Jahresende informieren wir Sie auch in die-
ser Ausgabe der «Vorsorge News» über die Verzinsung der
Altersguthaben 2019 sowie über wichtige Entwicklungen in
den Schweizer Sozialversicherungen. Die Änderungen in den
Reglementen bringen wir Ihnen ebenfalls bereits jetzt zur
Kenntnis; die versicherten Personen werden im Januar mit ei-
nem separaten Schreiben darüber informiert.

Ich wünsche Ihnen erholsame Festtage und danke Ihnen für
das Vertrauen, das Sie uns heute und in Zukunft entgegen-
bringen.

Davide Pezzetta
Geschäftsleiter

                                                                 3
Verzinsung der Altersguthaben 2019

Auch im Jahr 2018 haben u.a. tiefe Zinsen und                       es keine Anzeichen, die auf eine Trendwende beim Zinsni-
Turbulenzen an den Anlagemärkten die Spezialis-                     veau schliessen lassen. Am technischen Zinssatz gibt es des-
ten der beruflichen Vorsorge gefordert; zinstech-                   halb auch 2019 keine Änderungen; der Satz bleibt bei 2.5%.
nisch ist eine Trendwende in der Schweiz nicht
absehbar. Positiv stimmen hingegen die konjunk-                     Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für 2019 bei 1.0% be-
turellen Entwicklungen in den letzten Monaten                       lassen. Der Stiftungsrat der Swisscanto Sammelstiftung hat be-
und die Aussichten für die Schweizer Volkswirt-                     schlossen, unter Berücksichtigung aller relevanten Parameter
schaft.                                                             – also insbesondere seiner Leistungsstrategie, der Finanz-
                                                                    marktperspektiven und dieses Mindestzinssatzes – den Zins-
Weiterhin herausforderndes Anlageumfeld                             satz auf 1.5% festzulegen. Dieser Satz gilt sowohl für den ob-
Das erste Halbjahr 2018 konnte mit einer guten Entwicklung          ligatorischen wir für den überobligatorischen Bereich und
des Bruttoinlandproduktes (BIP) überzeugen. Die Schweiz             übersteigt den vom Bundesrat festgelegten Mindestzins wei-
übertrumpfte mit ihrem Wirtschaftswachstum sowohl den Eu-           terhin um 50%.
roraum als auch die USA. Gestützt durch den Aussenhandel
erwartet die Expertengruppe des Bundes für das Jahr 2018            Verzinsung der Altersguthaben bei der
ein BIP-Wachstum von 2.9%.                                          Swisscanto Supra
                                                                    Aufgrund ihrer Position als Stiftung, die ausschliesslich übero-
Für das nächste Jahr geht das Staatssekretariat für Wirtschaft      bligatorische Leistungen erbringt, ist die Swisscanto Supra in
(SECO) von einem BIP-Wachstum von 2.0% aus. Die Export-             der Ausgestaltung ihrer Leistungen und Konditionen gerin-
wirtschaft bleibt hierbei aufgrund der globalen Konjunktur-         geren Einschränkungen unterworfen als eine Stiftung, welche
dynamik eine wichtige Wachstumsstütze. Voraussetzung hier-          die Minimalanforderungen des BVG erfüllen muss, und sie ist
für ist jedoch unter anderem, dass keine weitere Eskalation         entsprechend risikofähiger. Aber auch die Swisscanto Supra
des internationalen Handelsdisputes stattfindet.                    orientiert sich an einer Leistungsstrategie, die der Stiftungsrat
                                                                    im Jahr 2014 festgelegt hat. Diese basiert im Wesentlichen
Binnenwirtschaftlich wird die Konjunktur hauptsächlich durch        auf drei Parametern: Dem sogenannten Zielzinssatz (dieser
die Investitionstätigkeiten gestützt. Hohe Kapazitätsauslastun-     definiert die erwartete Verzinsung, die für die Finanzierung
gen und volle Auftragsbücher verlangen von Schweizer Unter-         der zukünftigen Renten benötigt wird), dem Deckungsgrad
nehmen Investitionen in ihre Produktionskapazitäten. Dies           und der definierten Zielwertschwankungsreserve.
führt unter anderem zu einer fortführend positiven Entwick-
lung am Arbeitsmarkt.                                               Da der Stiftungsrat der Swisscanto Supra seine Beschlüsse
                                                                    über die Konditionen für das Jahr 2019 erst unmittelbar vor
Die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen schwankte in            Aufschaltung dieser Publikation fasst, waren diese bei Redak-
den letzten Monaten zwischen –0.1% und 0.2%. Das histori-           tionsschluss noch nicht bekannt. Sie werden aber so rasch als
sche Tief betreffend die Rendite der zehnjährigen Bundesobli-       möglich im Internet aufgeschaltet:
gationen scheint sich fortzusetzen. Der Bundesrat hat für           www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads  Kennzahlen.
2019 den Mindestzins für das Obligatorium bei 1.0%
belassen.
                                                                      Swisscanto Sammelstiftung
Verzinsung bei der Swisscanto Sammelstiftung:                         Verzinsung der Altersguthaben 2019:
Weiterhin über dem Mindestzins                                        Obligatorisches Altersguthaben (BVG)                 1.5%
Der Stiftungsrat der Swisscanto Sammelstiftung verfolgt wei-          Überobligatorisches Altersguthaben                   1.5%
terhin seine Leistungsstrategie, die festlegt, dass sich die Ver-
zinsung der Altersguthaben am technischen Zins orientieren            Swisscanto Supra
soll. Diese Leistungsstrategie muss aber stets auch die Ent-          Verzinsung der Altersguthaben 2019:
wicklungen an den Finanzmärkten berücksichtigen und insbe-            www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads  Kennzahlen
sondere die voraussichtlichen Entwicklungen dieser Märkte im
Auge behalten. Wie schon in den vergangenen Jahren gibt

4
Der Umwandlungssatz: Entwicklung bei den
Swisscanto Stiftungen

Swisscanto Sammelstiftung: Fliessender Übergang                 wird, also für den obligatorischen wie für den überobligato-
zum «umhüllenden Umwandlungssatz»                               rischen Teil. Dieser umhüllende Umwandlungssatz wird so
In den emotionalen Debatten um den Umwandlungssatz ging         festgelegt, dass die Minimalleistungen gemäss BVG in jedem
ein wichtiger Aspekt meistens unter: Der im Gesetz festge-      Fall erfüllt sind, meistens aber sogar übertroffen werden.
legte Umwandlungssatz gilt nur für das im Rahmen der BVG-
Minimalanforderungen angesparte Altersguthaben, also für        Die bis 2021 gültigen Umwandlungssätze haben wir bereits
die sogenannten «obligatorischen Leistungen». Der grösste       in den letzten Jahren kommuniziert. Für 2022 wird der ein-
Teil der Arbeitnehmenden in der Schweiz kommt aber mittler-     heitliche Satz 6.2% betragen, für 2023 6.0% und für 2024
weile auch in den Genuss von Leistungen, die über dieses        5.8%. Sobald weitere Details zu diesem Entscheid des Stif-
Obligatorium hinausgehen. In der Gestaltung des Umwand-         tungsrates bekannt sind, werden wir Sie in geeigneter Form,
lungssatzes für diese überobligatorischen Leistungen sind die   sicher aber auf unserer Website darüber informieren.
Pensionskassen und Sammelstiftungen frei. Die meisten – auch
die Swisscanto Stiftungen – wenden deshalb für den obligato-    Solche Anpassungen betreffen einzelne Personengruppen
rischen und für den überobligatorischen Teil unterschiedliche   meistens in besonderem Mass. Der Stiftungsrat ist sich dieser
Umwandlungssätze an (vgl. unsere Infoblätter dazu unter         Problematik sehr bewusst und wird deshalb ein Paket an flan-
www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads  Kennzahlen).         kierenden Massnahmen prüfen, das verschiedenste Kompo-
                                                                nenten berücksichtigt und negative Auswirkungen auf be-
Um in diesem Bereich mehr Transparenz zu schaffen und           stimmte Versichertenkategorien möglichst abfangen soll. Die
auch die Berechnungsmöglichkeiten mit den zur Verfügung         Swisscanto Sammelstiftung wird diese Massnahmen im kom-
stehenden Tools zu vereinfachen, hat der Stiftungsrat der       menden Jahr in geeigneter Form kommunizieren und entspre-
Swisscanto Sammelstiftung beschlossen, ab 2022 zu einem         chende Tools im Internet zur Verfügung stellen, die allen
sogenannten «umhüllenden Umwandlungssatz» überzugehen.          versicherten Personen Simulationsberechnungen ihrer indivi-
Das bedeutet, dass es nur noch einen Umwandlungssatz ge-        duellen Situation unter verschiedenen Parametern ermögli-
ben wird, der für das gesamte Altersguthaben angewendet         chen werden.

                                                                  Umwandlungssätze
                                                                  Die aktuellen Umwandlungssätze finden Sie unter
                                                                  www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads
                                                                   Kennzahlen

                                                                                                                              5
Sozialversicherungen: Anpassungen per 01.01.2019 (I)

Wir berichten Ihnen über den Stand Dinge im poli-                                               den und die daraus resultierende Last vermutlich einmal mehr
tischen Prozess nach der Ablehnung der Reform                                                   der aktiven Generation aufbürden. In Anbetracht der zögerli-
zur «Altersvorsorge 2020». Wie jedes Jahr infor-                                                chen Herangehensweise liegt die Folgerung nahe, dass vielen
mieren wir Sie auch gerne, was in unseren Sozial-                                               nicht bewusst ist, wie düster die Aussichten wirklich sind. Sei
versicherungen an wichtigen Änderungen im 2019                                                  es, dass sie in Anbetracht der (noch) funktionierenden Sozial-
ansteht oder wissenswert ist.                                                                   werke den Ernst der Lage unterschätzen, sei es, dass Partialin-
                                                                                                teressen den Reformen entgegenstehen. In der zweiten Säule
Reformprozess in der Altersvorsorge                                                             wird dies unmittelbar zur Folge haben, dass Pensionskassen
Seit Jahren ist die Altersvorsorge geprägt von steigender Le-                                   das Heft selbst in die Hand nehmen und jeden noch so klei-
benserwartung, den Herausforderungen an den Finanzmärk-                                         nen Handlungsspielraum nutzen müssen, um Auswirkungen
ten, der Veränderung der Arbeitswelt und einem Regulativ,                                       der bedrohlichen Systemfehler zu mildern.
welches mit diesen Entwicklungen nicht Schritt zu halten ver-
mag. Alle bisherigen Reformvorhaben dazu sind gescheitert,                                      Eckwerte zu den Reformvorhaben
letztmals in den Abstimmungen zur Altersvorsorge 2020 am
24. September 2017. In den nächsten Jahren stehen mit der                                       Ausgangslage
Pensionierungswelle aus der Babyboom-Generation drasti-                                         Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren, und die laufen-
sche Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft an mit                                        den Einnahmen, vornehmlich aus Beiträgen, müssen die Aus-
entsprechenden Folgen für die Sozialwerke, allen voran die                                      gaben decken. Schwankungen werden über den AHV-Fonds
der Altersvorsorge. Die Babyboomer-Generation bewegt sich                                       ausgeglichen. Der Stand des AHV-Fonds sollte eine Jahres-
weg von Beitragszahlern hin zu Rentenbezügern und trifft die                                    ausgabe aufweisen, was einem Zielwert von annähernd 44
Altersvorsorge in einem ungünstigen Zeitpunkt. Bis 2030 wird                                    Millarden Franken (Basis Jahr 2017) entspricht. Die finanzielle
die Zahl der Rentenbezüger von bisher 2.6 Millionen auf 3.6                                     Situation in der AHV hat sich seit 2014 verschlechtert und die
Millionen steigen. Ohne umgehende Korrekturmassnahmen                                           Prognosen weisen nicht auf eine Änderung hin. Prognosen zu-
werden sowohl die erste als auch in die zweite Säule in eine                                    folge fehlen der AHV bis 2030 rund 53 Milliarden Franken,
Systemkrise rutschen. Aus dieser wird man ohne unverzügli-                                      um den Stand des AHV-Fonds auf dem gesetzlich geforderten
che Reformen nur durch schmerzhafte Einschnitte herausfin-                                      Stand einer Jahresausgabe zu halten (s. Grafik unten).

Die AHV rutscht ins Minus                          70 000

                                                   60 000

                                                   50 000
                                      in Mio CHF

                                                   40 000

                                                   30 000

                                                   20 000
        Ausgaben

        Einnahmen                                  10 000

        Umlageergebnis                                  0

Quellen: 2009 bis 2017: Betriebsrechnun-           –10 000
                                                             2009
                                                                    2010
                                                                           2011
                                                                                  2012
                                                                                         2013
                                                                                                2014
                                                                                                       2015
                                                                                                              2016
                                                                                                                     2017
                                                                                                                            2018
                                                                                                                                   2019
                                                                                                                                          2020
                                                                                                                                                 2021
                                                                                                                                                        2022
                                                                                                                                                               2023
                                                                                                                                                                      2024
                                                                                                                                                                             2025
                                                                                                                                                                                    2026
                                                                                                                                                                                           2027
                                                                                                                                                                                                  2028
                                                                                                                                                                                                         2029
                                                                                                                                                                                                                2030
                                                                                                                                                                                                                       2031

gen AHV; ab 2018: Finanzperspektiven
der AHV gemäss Referenzszenario BSV

6
Sozialversicherungen: Anpassungen per 01.01.2019 (II)

Im Nachgang zur Abstimmung vom 24. September 2017 ha-          träge nach dem Referenzalter die AHV-Rente verbessern und
ben Gespräche mit Parteien, Sozialpartnern und interessier-    auch allfällige Beitragslücken ausgleichen.
ten Kreisen die Notwendigkeit von Reformen in der ersten
und in der zweiten Säule bestätigt. Abgekommen ist man al-     Inhalte der Vorlage über die «Steuerreform und
lerdings vom Vorhaben einer gemeinsamen Revision der ers-      die AHV-Finanzierung (STAF)»
ten und zweiten Säule und zieht es vor, die Vorlagen separat   Drei Finanzierungselemente zugunsten der AHV prägen diese
zu behandeln und prioritär die AHV anzugehen. Über die Re-     Vorlage:
form der zweiten Säule sollen die Sozialpartner eine Lösung
erarbeiten.                                                    • Erhöhung des Beitragssatzes um 0.3 Prozentpunkte (je
                                                                 0.15 Prozentpunkte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Im
In der Folge hat der Bundesrat Anfang Juli 2018 unter dem        Jahr 2020 entspricht das Mehreinnahmen für die AHV
Titel «Stabilisierung der AHV (AHV21)» eine Vorlage in die       von rund 1.2 Milliarden Franken.
Vernehmlassung geschickt. Die Botschaft ans Parlament soll     • Das seit nunmehr 20 Jahren bei der Mehrwertsteuer erho-
im Frühjahr 2019 folgen. Zwischenzeitlich wurde die Vorlage      bene Demografieprozent soll vollumfänglich in die AHV
über die Steuerreform 17 ergänzt mit Finanzierungselementen      fliessen. Heute gehen davon 17 Prozent an den Bund, der
für die AHV. Das Parlament hat das entsprechende Bundes-         damit seinen Anteil an den AHV-Ausgaben finanziert.
gesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung          • Der Bund leistet heute einen Beitrag von 19.55 Prozent
(STFA) Ende September 2017 verabschiedet. Ziel dieser Vor-       der Ausgaben an die AHV. Der Bundesbeitrag soll auf
lage ist eine Kompensation von Steuererleichterungen durch       20.2 Prozent der Ausgaben der AHV angehoben werden.
Erbringung zusätzlicher Mittel für die AHV.
                                                               Durch diese Massnahmen sollen der AHV ab dem Jahr 2020
Inhalte der Vernehmlassungsvorlage «Stabilisie-                rund 2 Milliarden Franken zukommen. Diese Vorlage wird am
rung der AHV (AHV 21)»                                         19. Mai 2019 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Das finanzielle Gleichgewicht soll mit Mehreinnahmen einer-
seits und leistungsseitigen Massnahmen auf der Ausgabensei-    Die wichtigsten Anpassungen in der 1. Säule (AHV,
te andererseits gesichert werden. Mehreinnahmen sollen         IV und Ergänzungsleistungen)
durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer generiert
werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 1.5 Prozentpunkte      Die Renten der AHV und der IV werden auf den
ab dem Jahr 2021. Dieser Punkt muss allerdings noch abge-      01.01.2019 an die Lohn- und Preisentwicklung an-
stimmt werden mit der zwischenzeitlich erarbeiteten Vorlage    gepasst. Die Erhöhung beläuft sich auf rund 0.9%. Damit
über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung.                steigt die maximale einfache Alters- bzw. die volle Invaliden-
                                                               rente von bisher CHF 28 200 auf CHF 28 440. Auch die
Die schrittweise Angleichung des Rentenalters der Frauen auf   Witwen- bzw. Witwerrenten, die Waisenrenten und die Kin-
Referenzalter 65 für Frau und Mann soll längerfristig          derrenten werden entsprechend erhöht. Dasselbe gilt für die
die Ausgabenseite entlasten. Die Erhöhung des Rentenalters     Hilflosenentschädigungen in der AHV und der IV und den Be-
der Frauen muss jedoch durch Ausgleichsmassnahmen abge-        trag zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Er-
federt werden. Dazu sollen die Kürzungssätze insbesondere      gänzungsleistungen.
bei Frauen nahe dem Rentenalter (Jahrgänge 1958 bis 1966)
reduziert werden. Der Bundesrat hat verschiedene Vorschläge    Auch auf der Beitragsseite ergeben sich Änderun-
in die Vernehmlassungsvorlage eingebracht.                     gen. Der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und
                                                               Nichterwerbstätige steigt von heute CHF 478 auf CHF 482.
Geplant ist auch die Einführung der flexiblen Pensionie-       Er enthält die Beiträge für die AHV, die IV und die Erwerbser-
rung. Altersrenten sollen zwischen Alter 62 und 70 bezogen     satzordnung (EO). Bei Nichterwerbstätigen ist der Betrag auf
werden können. Auch die teilweise Pensionierung soll veran-    das 50-Fache des Mindestbeitrags begrenzt und beträgt neu
kert werden. Die flexible Pensionierung soll auch in der       CHF 24 100 (bisher CHF 23 900).
zweiten Säule verankert werden. Anreize sollen eine Wei-
terarbeit nach dem Referenzalter fördern. So sollen neu Bei-

                                                                                                                            7
Sozialversicherungen: Anpassungen per 01.01.2019 (III)

Die sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende wird     Anpassung der laufenden obligatorischen Hinter-
im Lohnbereich zwischen CHF 9 500 und CHF 56 900 (bis-        lassenen- und Invalidenrenten nach BVG
her zwischen CHF 9 400 und CHF 56 400) angewendet.            Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruf-
                                                              lichen Vorsorge müssen von Gesetzes wegen periodisch an
Der geringfügige Lohn, von dem Beiträge an die AHV, die IV    die Teuerung angepasst werden. Die Anpassungen basieren
und die EO nur auf Verlangen des Arbeitnehmenden abgezo-      auf der Entwicklung des Landesindexes der Konsumenten-
gen werden müssen, bleibt unverändert bei CHF 2 300.          preise.

Anpassungen in der 2. Säule (BVG)                             Für Renten, die 2015 begonnen haben, beträgt die Erhöhung
Parallel zur Erhöhung der AHV-Renten werden auch die          1.5 Prozent. Die Erhöhung basiert auf der Zunahme des Lan-
Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angeho-              desindexes der Konsumentenpreise zwischen September
ben. Die nachstehende Übersicht zeigt die ab 01.01.2019       2015 und September 2018.
gültigen Werte:
                                                       CHF    Renten, die 2014 oder früher begonnen haben, müssen nicht
Eintrittsschwelle                                    21 330   angepasst werden. Der Preisindex im September 2018 ist in
Maximal anrechenbares BVG-Gehalt                    85 320    allen Fällen tiefer als der massgebende Preisindex im Septem-
BVG-Koordinationsabzug                              24 885    ber des Entstehungsjahres der Rente (Rentenbeginn 2008
Maximal versichertes BVG-Gehalt                     60 435    oder zwischen 2010 und 2014) resp. des Jahres vor der letz-
Minimal versichertes BVG-Gehalt                       3 555   ten Anpassung (Rentenbeginn 2009 oder vor 2008).
Maximal versicherbares Gehalt
in der beruflichen Vorsorge                      853 200      Sicherheitsfonds BVG
                                                              Die weitere Steigung der Zuschüsse zum Ausgleich ungünsti-
Der maximal versicherte Lohn in der obligatori-               ger Altersstruktur erfordern eine neuerliche Beitragsanpas-
schen Unfallversicherung gemäss UVG bleibt unverän-           sung.
dert bei CHF 148 200.
                                                              Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine gesamtschweizeri-
BVG-Mindestzinssatz                                           sche Einrichtung, die verschiedene Aufgaben wahrnimmt. Ein
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert bei 1 Prozent.     zentraler Auftrag ist der Lastenausgleich für Betriebe, die vie-
                                                              le ältere Arbeitnehmende beschäftigen und durch die gestaf-
                                                              felten Beiträge für die Altersgutschriften besonders belastet
                                                              werden. Diese Zuschüsse sind in den letzten Jahren stetig an-
                                                              gestiegen und machen eine neuerliche Erhöhung des Beitrags
                                                              nötig. Die notwendigen Mittel für diese Aufgaben werden
                                                              durch Beiträge der Vorsorgeeinrichtungen aufgebracht.

                                                              Der Sicherheitsfonds hat eine Erhöhung des Beitragssatzes für
                                                              diese Aufgabe beschlossen. Ab 01.01.2019 beträgt dieser
                                                              0.12% des nach BVG zu versichernden Lohnes (bisher
    Weiterführende Informationen                              0.10%). Der Beitrag für die Insolvenz bleibt unverändert.
    • Merkblätter der AHV/IV/EO unter www.ahv-iv.ch
    • Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen
      über alle Sozialversicherungen unter
      www.bsv.admin.ch
    • Infoblatt «Die obligatorischen Sozialversicherungen»       Wichtig für Sie als Arbeitgeber:
      unter www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads             Erhöhung der Eintrittsschwelle in der beruflichen Vor-
      Infoblätter                                               sorge von bisher CHF 21 150 auf CHF 21 330.

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Weitere nützliche Informationen

Im Zuge des technologischen Fortschritts haben                    Information der Versicherten – Anpassungen der
wir gemeinsam mit Kunden und Versicherten wei-                    Allgemeinen Reglementsbestimmungen per
tere Verbesserungen umgesetzt, die auf die Be-                    01.01.2019
dürfnisse in der Praxis ausgerichtet sind.                        Die neuen Allgemeinen Reglementsbestimmungen stehen Kun-
                                                                  den und Versicherten wie immer ab Januar im Internet zur
Vielfalt und Einfachheit im Zugang und Umgang                     Verfügung. Wie schon für 2018 erfüllen wir unsere Informati-
mit Informationen und Dienstleistungen                            onspflicht in Bezug auf diese Änderungen jedoch nicht mehr
Die Gesellschaft verändert sich; Treiber ist der technologische   mit einer Beilage zum Vorsorgeausweis, dessen Versandzeit-
Fortschritt. Kunden und Versicherte verändern ihr Verhalten       punkt von der Meldung der neuen Gehälter abhängig ist,
und ihre Bedürfnisse laufend im Zuge dieser Entwicklung.          sondern mit einer Beilage zu einem Brief, der im Januar
Wie man sich informiert, durch wen man sich wann und wo-          gleichzeitig an alle Versicherten der Swisscanto Stiftungen
für beraten lässt, wo und zu welcher Tageszeit man kauft und      verschickt wird. Bei dieser Gelegenheit machen wir Ihre Mit-
wie lange es für diese Entscheidung braucht, kann nicht mehr      arbeitenden auch auf weitere wesentliche Punkte betreffend
einfach so und für alle gleich beantwortet werden. Komplexi-      der beruflichen Vorsorge bei den Swisscanto Stiftungen auf-
tät und Individualität sind ständige Begleiter des Fortschritts   merksam, wie z.B. auf die zwingende Notwendigkeit der
und nehmen zu. Ein gemeinsamer Nenner bleibt für alle: Das        schriftlichen Anmeldung der Lebenspartnerrente. Des Weite-
Bedürfnis nach Einfachheit! Das heisst für die Swisscanto Stif-   ren erfolgt erneut der Hinweis auf die Möglichkeiten des Ver-
tungen, die Vorteile neuer Möglichkeiten schnell in Win-Win-      sichertenportals.
Situationen für Kunden, Versicherte und für uns umzusetzen.
                                                                  Die Ausführungen in der Beilage (s. folgende Seite) beschrei-
Die wichtigsten Links auf unsere Plattformen für Arbeitgeber,     ben kurz die Veränderungen, die sich für das neue Jahr in Be-
Arbeitnehmer und für die Anmeldung im Kundenportal finden         zug auf die Allgemeinen Reglementsbestimmungen ergeben.
Sie in der Box am Ende dieser Rubrik.
                                                                  Der Versand des Vorsorgeausweises erfolgt wie bisher nach
Das Versichertenportal der Swisscanto Stiftungen:                 Verarbeitung der Gehaltsmeldungen.
Dokumente und Simulationen für Arbeitnehmer
Die versicherten Personen der Swisscanto Stiftungen können
über das Versichertenportal ihre Pensionierung aufgrund ihrer
eigenen Daten jetzt mit unterschiedlichem Rentenalter simulie-
ren. Wir bauen für die Versicherten Simulationen, Datenver-
fügbarkeit und Downloads von aktuellen Dokumenten laufend
weiter aus.
www.swisscanto-stiftungen.ch  Login Portale
                                                                   Weiterführende Informationen
Schulung für Mitglieder der Vorsorgekommission                     • Die aktuellen allgemeinen Reglementsbestimmungen
Es ist wichtig und auch der Swisscanto Sammelstiftung ein An-        der Swisscanto Stiftungen finden Sie immer neu ab Ja-
liegen, dass die Mitglieder der Vorsorgekommissionen die             nuar unter www.swisscanto-stiftungen.ch  Downloads
Grundsätze der Personalvorsorge in der Schweiz, aber auch             Rechtliche Dokumente
ihre Rechte und Pflichten kennen. Auch im kommenden Jahr           • Infoblatt «Vorsorgekommission» unter www.swisscanto-
werden wir deshalb unseren Kunden wieder eine Schulung               stiftungen.ch  Downloads  Infoblätter
für Mitglieder der Vorsorgekommission anbieten. Der                • Die wichtigsten Dokumente und Informationen für den
Termin wird noch festgelegt und zu gegebener Zeit unter              Arbeitgeber:
www.swisscanto-stiftungen.ch  Events publiziert.                    www.swisscanto-stiftungen.ch  Ich bin Arbeitgeber
                                                                   • Die wichtigsten Dokumente und Informationen für den
                                                                     Arbeitnehmer:
                                                                     www.swisscanto-stiftungen.ch  Ich bin Arbeitnehmer

                                                                                                                              9
Anpassungen der allgemeinen Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes 2019
     Hiermit informieren wir Sie als versicherte Person der Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken bzw. der Swisscanto
     Supra Sammelstiftung der Kantonalbanken, Basel, über die wichtigsten Anpassungen in den Allgemeinen Reglementsbestim-
     mungen, welche zusammen mit Ihrem Vorsorgeplan das Personalvorsorge-Reglement bilden. Die Anpassungen treten unab-
     hängig vom Inkraftsetzungsdatum Ihres Vorsorgeplanes per 01. Januar 2019 in Kraft.
     Die vorliegende Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen dient Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind einzig
     die entsprechenden Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes.

     Aufnahme einer reglementarischen Bestimmung zur Anzeigepflichtverletzung
     Hat die versicherte Person anlässlich der Gesundheitsprüfung eine erhebliche Gefahrstatsache, die sie kannte oder kennen
     musste und über die sie schriftlich befragt worden ist, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist die Stiftung berechtigt, das
     Vorsorgeverhältnis durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die entsprechenden Ausführungen hierzu sowie die Konsequen-
     zen einer solchen Kündigung sind in der neu eingefügten Ziff. 4.2.3 dargelegt.

     Anpassungen bezüglich der Teilpensionierung
     Diese Anpassungen erfolgen aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung in Bezug auf (Teil-) Pensionierungen. So wird neu auf
     eine fix vorgegebene Mindestzeitspanne zwischen zwei Pensionierungsschritten verzichtet sowie der minimale Pensionierungs-
     schritt auf 20% gesenkt.

     Anpassung der Formulierung der Definition des zu meldenden Grundgehaltes
     Im Sinne einer Präzisierung und zur besseren Verständlichkeit wird die reglementarische Grundgehaltsdefinition angepasst.

     Präzisierung der Begünstigungsregelung im Todesfall
     Es wird neu explizit festgehalten, dass ein Anspruch von Lebenspartnern, erheblich unterstützten Personen sowie Personen,
     die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen, entfällt, wenn die Stiftung erst zu einem Zeitpunkt Kenntnis von
     deren Vorhandensein erlangt, in dem sie die Auszahlung der Begünstigung bereits vorgenommen hat. Diese Bestimmung er-
     setzt die bisherige Regelung, nach welcher ein Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod der versicherten Person
     bei der Stiftung angemeldet werden musste.
     Es besteht die Möglichkeit, die Stiftung vorsorglich mittels des Formulars "Änderung der Begünstigungsordnung" über das Vor-
     handensein von zu begünstigenden Personen in Kenntnis zu setzen.

     Präzisierung und Umformulierung der Bestimmung zur Befreiung von der Beitragszahlung
     Ist eine versicherte Person im Sinne des Personalvorsorge-Reglements arbeitsunfähig, setzt die Verpflichtung zur Beitragszah-
     lung unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder vollständig aus. Es ist nun festgehalten, dass im ersten Jahr einer Arbeits-
     unfähigkeit im Sinne einer einheitlichen Anwendung während der gesamten Zeitdauer der Beitragsbefreiung die Staffelung ge-
     mäss IV sinngemäss zur Anwendung kommt.
     Zusätzlich werden gewisse Verweise und Garantien in dieser Bestimmung gestrichen, da sie entweder bereits an anderer Stelle
     im Reglement festgehalten oder gesetzlich garantiert sind.

     Präzisierung bzw. Ergänzung der Bestimmung zur Teilung der Altersrente im Rahmen des Scheidungsverfahrens
     Erfolgt im Rahmen einer Scheidung eine Teilung der Altersrente, so kann diese sog. Scheidungsrente als Kapitalabfindung ver-
     langt werden. Es wird nun präzisierend festgehalten, dass die entsprechende Erklärung schriftlich und unwiderruflich vor der
     ersten Rentenzahlung abzugeben ist und dass die Berechnung der Kapitalabfindung nach den massgebenden technischen
     Grundlagen der Stiftung erfolgt.

     Anpassung Unfalldeckung für Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Terminalter (betrifft
     nur Reglemente der Supra Sammelstiftung mit Altersrente)
     Neu ist bei Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Erreichen des gesetzlichen BVG-Terminalters
     die Unfalldeckung versichert. Hierfür wird eine entsprechende Risikoprämie verlangt.

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Wichtige Termine

Wichtige Termine 2019

im Januar           Neuer Jahreskontoauszug
                    Publikation der aktuellen allgemeinen Reglementsbestimmungen für die Versicherten
                    der Swisscanto Stiftungen

25. Januar          Termin für das Einreichen der Gehaltslisten 2019

30. Januar          Fälligkeit Risikoprämie 2019

Ende Mai            Geschäftsbericht 2018 der Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken

Juni                Geschäftsbericht 2018 der Swisscanto Supra Sammelstiftung der Kantonalbanken

November            Gehaltslisten und provisorische Beitragsrechnung 2020
                    (auf Basis der verarbeiteten Gehaltsmutationen 2019)

31. Dezember        Fälligkeit Sparprämie 2019

Persönliche Beratung und Personalorientierung
Die Swisscanto Sammeslstiftung bietet umfassende Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Unternehmen. Wünschen Sie
oder Ihre Mitarbeitenden ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Personalorientierung? Wenden Sie sich an Ihren
Berater/Ihre Beraterin!

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Swisscanto Stiftungen
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info@swisscanto-stiftungen.ch
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