WEB-Beratung 10.02.2022 Bildungsunterstützende Bewegungs- und Sportkurse - Landessportbund Thüringen

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WEB-Beratung 10.02.2022 Bildungsunterstützende Bewegungs- und Sportkurse - Landessportbund Thüringen
WEB-Beratung 10.02.2022
Bildungsunterstützende Bewegungs- und
Sportkurse

Kinder- und Jugendsport
• Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für
   Kinder und Jugendliche nach Corona

                                            Anette Weidensee,
                                            Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung
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Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im –
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen -
Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona

• „Landesprogramm..“ 2022 bis Juli 2023

Zeitraum:
• im 2. Schuljahr 2022 und den Ferien, 1 und 2 Schulhalbjahr 2022/2023
• neue Vermittlungsplattform vom TMBJS (ab 10. Februar 2022)

Rahmen:
• Vermittlung von Sportvereinen (Honorare 30€ und 50€/Stunde und 15 €
  Sachkosten pro TN, Ferienangebote extra Honorarverträge und
  Sachkosten)
• mit mehreren Schulen möglich (eine Schule muss ich verantwortlich
  zeigen)
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Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im –
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen -
Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona

Eckpunkte:
•   gewohnte schulische Umgebung und mehr (Sportgelände, Sporthalle,
    Schwimmbad, Freibad)
•   möglichst mit Klassenkamerad*innen, Kinder bis 18 Jahre
•   Angebot wöchentlich/2. Schulhalbjahr 2022 / extra Ferienangebote/ SJ 22/23
    •  liz. Übungsleiter*in/Trainer*in, erweitertes Führungszeugnis,
       Hygienekonzept)
    •  Projektverträge zwischen Sportverein und Schule abschließen (inkl. TN-
       Liste)
    •  Zahlung von 30 €/pro 45 Minuten/ÜL mit Lizenz DOSB
    •  Zahlung von 50 €/pro 45 Minuten/Dipl. Sportwiss, BA Sport …, MA
       Sportwiss.
    •  Zahlung von 15€/pro Kind als Organisationskostenpauschale pro Angebot
    •  mehrere Übungsleiter*innen möglich pro Angebot

•   Abrechnung mit Bestätigung Schulleiter (über Schulamt Westthüringen)
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Als Maßnahmen kommen nicht in Betracht:

• Erteilung von Unterricht
• Nachhilfeunterricht
• reine Aufsichtstätigkeiten
• Übernahme von Aufgaben des Schulträgers an der Schule (z. B.
  Betreuung/Wartung der IT-Ausstattung, Aufgaben des Haus- und
  Verwaltungspersonals)
• außerunterrichtliche Betreuung und Förderung in Schulhorten
  nach § 10 Abs. 2 und 3 Thüringer Schulgesetz
• Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung)
• Maßnahmen, die bereits über den Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  finanziert werden (schulbezogene Jugendarbeit, schulbezogene
  Jugendsozialarbeit)
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          Kapazität/                               Interesse/
          Interesse/            Schule?       Vermittlungsplattform
         Sportverein?                             Schule/Kinder

                                                     Erw.
                               Hononar-       Führungszeugnis/
       Ort/Zeit/Trainer*in      vertrag       Original Einsicht in
                                               Dokumentation

                             Rechnung von      Schule alle
         Durchführung
                             Sportverein an   Unterlagen an
         Angebot/ TN-
                              Schule/TN-        Schulamt
             Liste
                                 Liste        Westthüringen
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Die Aufgaben für die KSB/SSB/SFV und Sportjugend

1. die Vermittlung geeigneter Sportvereine
2. die Bereitstellung von Informationsmaterial zu den
   Sportvereinsangeboten auf der Vermittlungsplattform des TMBJS,
   Homepage Schule oder Schaukasten… (Aufgabe der SV)
3. Übergabe des Merkblatts zur Erhebung personenbezogener Daten an SV
4. die Überprüfung, ob die vom Sportverein eingesetzte Person über ein
   erw. Führungszeugnis verfügt, nicht älter als sechs Monate; nach max. 3
   Jahren muss neues FZ vorgelegt werden
5. der Abschluss der Verträge in Vertretung des LSB (Unterschrift
   KSB/SSB/SFV) mit den SV (Projektvertrag)
6. die Bereitstellung der Originalverträge (2-fach) und der Dokubögen zur
   Vorlage des erw. Führungszeugnisses für die Schule
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Vermittlungsplattform bringt Schulen und Sportvereine zusammen
Als Anbieter können sich die Sportvereine in der Vermittlungsplattform darstellen. Jeder
Anbieter benötigt eine Registrierung und kann sodann ein Profil anlegen. Die Anbieterprofile
werden nicht automatisch, sondern nach interner Prüfung innerhalb kurzer Frist
freigeschaltet.
Die Sportvereine geben an, dass sie vom LSB (KSB/SSB/SFV) vermittelt wurden. Diese
Angabe ist erforderlich, damit die mit der Kooperationsvereinbarung verbundene
Honorarstaffelung greifen kann. Im Hintergrund wird das TMBJS diese Angaben zumindest in
Zweifelsfällen mit dem Kooperationspartner abgleichen.
Die Vermittlungsplattform ist eine Möglichkeit, Kontakt zu Schulen aufzubauen. Gleichfalls
kann auch außerhalb der Plattform direkt auf die Schulen zugegangen werden; die Schaltung
eines Angebots auf der Plattform ist nicht zwingende Voraussetzung für den späteren
Vertragsschluss.
Die Schulen sollen die Vermittlungsplattform für die Einstellung ihrer Gesuche nutzen.
Sie ermöglicht eine einfache öffentliche Ausschreibung und damit die Beachtung des
Vergaberechts.

https://staerken-unterstuetzen-abholen.thueringen.de/
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Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im –
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen -
Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona

Maßnahmen:
Außerunterrichtliche, bildungsunterstützende Angebote auf Grundlage des
Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre, insbesondere im sportlichen
Bildungsbereich.

Die Angebote sollten

•   projektorientiert und/oder fächerübergreifend,
•   lernförderlich angelegt und
•   neigungs- und begabungsfördernd gestaltet sein.

Die Zielsetzung ist, dass Kleingruppen und Klassen mit Bedarf zusätzlich
spezielle bildungsunterstützende bzw. unterrichtsergänzende Angebote
zur Förderung aus dem Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung
erhalten.
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Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen -
Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona
Vorstellung der Handreichung Honorar-und Projektverträge
Der LSB hat ein eigenes Muster für den Projektvertrag.
Die Zuordnung jeder Leistung zu dem vermittelnden Kooperationspartner ist
wichtig, da andernfalls die Maßnahme nicht der Honorarstaffelung 30/50/70 €
unterliegt und auch keine Sachkostenpauschale gezahlt werden kann.

Eine Honorierung wäre dann nur im Rahmen des normalen Schulbudgets möglich.
Es wird gebeten, nur dieses eigene Muster zu verwenden. Die markierten Felder
sind jeweils auszufüllen. Der sonstige Text ist nicht zu verändern.

Soweit während der Vertragsgestaltung Fragen auftreten, die der LSB nicht selbst
klären kann, sollte das Schulamt Westthüringen kontaktiert werden.

Gleiches gilt bei Änderungen, die nach Vertragsschluss eintreten (z. B. dauerhafte
Änderung des Wochentags, der Zeit, ein Wechsel der Kursleitung etc.). Alle
wesentlichen Änderungen sind dem Schulamt Westthüringen zeitnah anzuzeigen,
damit sie nicht erst bei der Rechnungslegung bekannt werden und die Abrechnung
sich dadurch verzögert. Diese Anzeige obliegt grundsätzlich den Schulen.
Landessportbund Thüringen
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen -
Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona

Mehrwert für den Sport

• trotz Corona-Pandemie - attraktive Sportangebote für die Kinder und
  Jugendliche
• Förderung der Angebote im Schuljahr und extra in den Ferien
• z.T. geöffnete Sporthallen/-Sportstätten
• Mitgliedergewinnung und -entwicklung
• sehr gute Honorarsätze für Übungsleiter*innen/Trainer*innen

• Doppelförderung der SV für Kooperationen ausschließen (informieren)!
Bitte an Anette Weidensee
Tel.0361 3405436
a.weidensee@thueringer-sportjugend.de
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