WEB-Beratung 10.02.2022 Bildungsunterstützende Bewegungs- und Sportkurse - Landessportbund Thüringen
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WEB-Beratung 10.02.2022 Bildungsunterstützende Bewegungs- und Sportkurse Kinder- und Jugendsport • Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Anette Weidensee, Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung
Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im – Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona • „Landesprogramm..“ 2022 bis Juli 2023 Zeitraum: • im 2. Schuljahr 2022 und den Ferien, 1 und 2 Schulhalbjahr 2022/2023 • neue Vermittlungsplattform vom TMBJS (ab 10. Februar 2022) Rahmen: • Vermittlung von Sportvereinen (Honorare 30€ und 50€/Stunde und 15 € Sachkosten pro TN, Ferienangebote extra Honorarverträge und Sachkosten) • mit mehreren Schulen möglich (eine Schule muss ich verantwortlich zeigen)
Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im – Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Eckpunkte: • gewohnte schulische Umgebung und mehr (Sportgelände, Sporthalle, Schwimmbad, Freibad) • möglichst mit Klassenkamerad*innen, Kinder bis 18 Jahre • Angebot wöchentlich/2. Schulhalbjahr 2022 / extra Ferienangebote/ SJ 22/23 • liz. Übungsleiter*in/Trainer*in, erweitertes Führungszeugnis, Hygienekonzept) • Projektverträge zwischen Sportverein und Schule abschließen (inkl. TN- Liste) • Zahlung von 30 €/pro 45 Minuten/ÜL mit Lizenz DOSB • Zahlung von 50 €/pro 45 Minuten/Dipl. Sportwiss, BA Sport …, MA Sportwiss. • Zahlung von 15€/pro Kind als Organisationskostenpauschale pro Angebot • mehrere Übungsleiter*innen möglich pro Angebot • Abrechnung mit Bestätigung Schulleiter (über Schulamt Westthüringen)
Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im – Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Als Maßnahmen kommen nicht in Betracht: • Erteilung von Unterricht • Nachhilfeunterricht • reine Aufsichtstätigkeiten • Übernahme von Aufgaben des Schulträgers an der Schule (z. B. Betreuung/Wartung der IT-Ausstattung, Aufgaben des Haus- und Verwaltungspersonals) • außerunterrichtliche Betreuung und Förderung in Schulhorten nach § 10 Abs. 2 und 3 Thüringer Schulgesetz • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung) • Maßnahmen, die bereits über den Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert werden (schulbezogene Jugendarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit)
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Kapazität/ Interesse/ Interesse/ Schule? Vermittlungsplattform Sportverein? Schule/Kinder Erw. Hononar- Führungszeugnis/ Ort/Zeit/Trainer*in vertrag Original Einsicht in Dokumentation Rechnung von Schule alle Durchführung Sportverein an Unterlagen an Angebot/ TN- Schule/TN- Schulamt Liste Liste Westthüringen
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Die Aufgaben für die KSB/SSB/SFV und Sportjugend 1. die Vermittlung geeigneter Sportvereine 2. die Bereitstellung von Informationsmaterial zu den Sportvereinsangeboten auf der Vermittlungsplattform des TMBJS, Homepage Schule oder Schaukasten… (Aufgabe der SV) 3. Übergabe des Merkblatts zur Erhebung personenbezogener Daten an SV 4. die Überprüfung, ob die vom Sportverein eingesetzte Person über ein erw. Führungszeugnis verfügt, nicht älter als sechs Monate; nach max. 3 Jahren muss neues FZ vorgelegt werden 5. der Abschluss der Verträge in Vertretung des LSB (Unterschrift KSB/SSB/SFV) mit den SV (Projektvertrag) 6. die Bereitstellung der Originalverträge (2-fach) und der Dokubögen zur Vorlage des erw. Führungszeugnisses für die Schule
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Vermittlungsplattform bringt Schulen und Sportvereine zusammen Als Anbieter können sich die Sportvereine in der Vermittlungsplattform darstellen. Jeder Anbieter benötigt eine Registrierung und kann sodann ein Profil anlegen. Die Anbieterprofile werden nicht automatisch, sondern nach interner Prüfung innerhalb kurzer Frist freigeschaltet. Die Sportvereine geben an, dass sie vom LSB (KSB/SSB/SFV) vermittelt wurden. Diese Angabe ist erforderlich, damit die mit der Kooperationsvereinbarung verbundene Honorarstaffelung greifen kann. Im Hintergrund wird das TMBJS diese Angaben zumindest in Zweifelsfällen mit dem Kooperationspartner abgleichen. Die Vermittlungsplattform ist eine Möglichkeit, Kontakt zu Schulen aufzubauen. Gleichfalls kann auch außerhalb der Plattform direkt auf die Schulen zugegangen werden; die Schaltung eines Angebots auf der Plattform ist nicht zwingende Voraussetzung für den späteren Vertragsschluss. Die Schulen sollen die Vermittlungsplattform für die Einstellung ihrer Gesuche nutzen. Sie ermöglicht eine einfache öffentliche Ausschreibung und damit die Beachtung des Vergaberechts. https://staerken-unterstuetzen-abholen.thueringen.de/
Bewegungsförderliche Angebote von Sportvereinen im – Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Maßnahmen: Außerunterrichtliche, bildungsunterstützende Angebote auf Grundlage des Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre, insbesondere im sportlichen Bildungsbereich. Die Angebote sollten • projektorientiert und/oder fächerübergreifend, • lernförderlich angelegt und • neigungs- und begabungsfördernd gestaltet sein. Die Zielsetzung ist, dass Kleingruppen und Klassen mit Bedarf zusätzlich spezielle bildungsunterstützende bzw. unterrichtsergänzende Angebote zur Förderung aus dem Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung erhalten.
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Vorstellung der Handreichung Honorar-und Projektverträge Der LSB hat ein eigenes Muster für den Projektvertrag. Die Zuordnung jeder Leistung zu dem vermittelnden Kooperationspartner ist wichtig, da andernfalls die Maßnahme nicht der Honorarstaffelung 30/50/70 € unterliegt und auch keine Sachkostenpauschale gezahlt werden kann. Eine Honorierung wäre dann nur im Rahmen des normalen Schulbudgets möglich. Es wird gebeten, nur dieses eigene Muster zu verwenden. Die markierten Felder sind jeweils auszufüllen. Der sonstige Text ist nicht zu verändern. Soweit während der Vertragsgestaltung Fragen auftreten, die der LSB nicht selbst klären kann, sollte das Schulamt Westthüringen kontaktiert werden. Gleiches gilt bei Änderungen, die nach Vertragsschluss eintreten (z. B. dauerhafte Änderung des Wochentags, der Zeit, ein Wechsel der Kursleitung etc.). Alle wesentlichen Änderungen sind dem Schulamt Westthüringen zeitnah anzuzeigen, damit sie nicht erst bei der Rechnungslegung bekannt werden und die Abrechnung sich dadurch verzögert. Diese Anzeige obliegt grundsätzlich den Schulen.
Landessportbund Thüringen
Landesaktionsprogramm "Stärken - Unterstützen - Abholen" für Kinder und Jugendliche nach Corona Mehrwert für den Sport • trotz Corona-Pandemie - attraktive Sportangebote für die Kinder und Jugendliche • Förderung der Angebote im Schuljahr und extra in den Ferien • z.T. geöffnete Sporthallen/-Sportstätten • Mitgliedergewinnung und -entwicklung • sehr gute Honorarsätze für Übungsleiter*innen/Trainer*innen • Doppelförderung der SV für Kooperationen ausschließen (informieren)!
Bitte an Anette Weidensee Tel.0361 3405436 a.weidensee@thueringer-sportjugend.de
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