Wegleitung 2021 Deutsch - sobfa

 
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Wegleitung 2021
          Deutsch

Lesen Sie diese Wegleitung sorgfältig durch, bevor Sie
mit dem Studium beginnen.

Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine
Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung. Eine seriöse
Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff wie auch
mit der Abwicklung der Prüfungsadministration ist
notwendig und wird vorausgesetzt. Entsprechend ist
eine ausreichende Sprachkompetenz der
Prüfungssprache erforderlich.
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Inhalt

Administration

Ausschreibung für das Jahr 2021 ............................................................................................... 2

Wichtige Hinweise und Bemerkungen ....................................................................................... 4

Prüfungsordnung........................................................................................................................ 7

Einschreibung ........................................................................................................................... 20

Vorbereitungskurse 2021 ......................................................................................................... 23

Empfohlene Literatur 2021 ...................................................................................................... 29

Prüfungsteile

Notverfahren und Notausrüstung ............................................................................................ 30

Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse ....................................................................................... 35

Gastronomie ............................................................................................................................. 40

Umgang mit Flugreisenden und Zollvorschriften..................................................................... 59

Führung/Ausbildung ................................................................................................................. 67

Geographie, Menschen und Kulturen ...................................................................................... 70

Sprachen ................................................................................................................................... 84

Technik, Operation und Luftrecht ............................................................................................ 88

Betriebswirtschaftslehre .......................................................................................................... 91
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                  Eidgenössische Berufsprüfung
                  für Cabin Crew Members
                   Ausschreibung für das Jahr 2021:

A   Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer (Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung):
   volljährig und urteilsfähig ist;
   über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis
    verfügt;
   zur Zeit der Prüfung mindestens zwei Jahre als Cabin Crew Member tätig ist;
   zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in “Notverfahren und
    Notausrüstung” verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von
    einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist.
    InteressentInnen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise fristgerecht
    einzureichen.

B   Die Prüfung dauert zwei Tage und wird an folgenden Daten in der Umgebung des
    Flughafens Zürich-Kloten durchgeführt:

    1.   Tag schriftlich:              19. Oktober 2021
    2.   Tag prakt./mündl.*:           15. – 19. November 2021
    *Die Kandidat*innen werden für den 2. Prüfungstag durch das Prüfungssekretariat
    eingeteilt (kurzfristige Datumsänderungen sind möglich).

C   Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn mindestens 36 Kandidierende die
    Zulassungsbedingungen erfüllen (Ziff. 4.12 der Prüfungsordnung).

D   Die Wegleitung ist in den drei Prüfungssprachen verfügbar zum Download unter
    www.sobfa.ch > Wegleitung oder kann gegen eine Depotgebühr bei
    untenstehender Adresse bezogen werden:
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    Schweizerische Organisation
    Berufsprüfungen Flight Attendants SOBFA
    Dorfstr. 29a
    8302 Kloten

    Tel. 043 255 57 97
    sobfa@kapers.ch
    www.sobfa.ch

E   Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’500.- + CHF 50.- (für den eidg. Fachausweis). Der
    Betrag von CHF 1’550.- wird mit der Prüfungszulassung zur Zahlung fällig (Ziff. 3.41
    der Prüfungsordnung).

F   Für die Anmeldung, welche teilweise elektronisch übermittelt werden muss, ist
    vorab ein Kennwort zu beziehen. Mit der Registrierung wird die
    Einschreibegebühr von CHF 200.- erhoben, welche bei einer Abmeldung nicht
    rückerstattet wird. Beachten Sie die Fristen.
    Informationen auf www.sobfa.ch > Einschreibung

G   Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig von allfälligen firmeninternen
    Unterstützungsprogrammen bei der SOBFA einzureichen.

H   Anmeldeschluss (Prüfungssekretariat ist im Besitz der vollständigen Anmeldung,
    d.h. elektronisches Anmeldeformular sowie schriftliche Unterlagen/Nachweise
    gemäss A):
    19. Juni 2021

    Die Teilnehmerzahl ist limitiert.
    Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

I   Die Freiplanung für die Prüfung wird durch das Prüfungssekretariat beim
    Arbeitgeber veranlasst.

Hinweis für Repetent*innen:
Die Prüfungsordnung, Ausgabe 2008, wurde revidiert und tritt 2022 in Kraft.
Die Prüfung findet 2021 letztmals in bekannter Form statt. Repetent*innen können
2022 und 2023 für die Wiederholung das Prüfungsformat wählen (Prüfungsordnung
2008 oder 2020). Ab 2024 wird nur noch die Prüfung nach Prüfungsordnung 2020
angeboten.
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Wichtige Hinweise und Bemerkungen
Allgemeine Bemerkungen zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members

Die Berufsprüfung wird durch die Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants
(SOBFA) unter der Aufsicht des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
(vormals BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) durchgeführt. Die einzelnen
Arbeitgeber (Swiss International Air Lines AG, Edelweiss Air AG, etc.) haben auf die Prüfung keinen
direkten Einfluss. Die Prüfung ist freiwillig und findet in der Freizeit statt.

Die Berufsprüfung wird der Höheren Berufsbildung zugeordnet. Sie stellt somit höhere
Anforderungen als eine Lehrabschlussprüfung (oder Matura), welche als Voraussetzung für die
Berufsprüfung gilt. Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die
Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für
ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe.

Ausschreibung - Wegleitung

Die Prüfung wird mindestens fünf Monate vor Beginn ausgeschrieben. Gleichzeitig mit der
Ausschreibung ist die Wegleitung bereit zum Download auf www.sobfa.ch. Die vorliegende
Wegleitung und das Literaturverzeichnis beziehen sich auf das Jahr 2021. Sollten Sie Ihre Prüfung für
eines der folgenden Jahre planen, besorgen Sie sich die aktuellen Unterlagen im entsprechenden
Jahr. Die Wegleitung kann im Prüfungssekretariat gegen eine Gebühr von CHF 10.- bezogen werden.
Bei einer Einschreibung wird dieser Betrag mit der Prüfungsgebühr verrechnet.

Die Anmeldefrist läuft ab Ausschreibung bis spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin. Die
Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs erfasst.

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt in zwei Teilen:

1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Es befindet sich im
geschützten Bereich der Homepage www.sobfa.ch.

2. Teil: Das Begleitformular ist unterschrieben zusammen mit den Nachweisen über
Berufsausbildung etc. (Kopien), welche für die Beurteilung der Zulassung benötigt werden, per Post
einzureichen.

Folgen Sie den genauen Anweisungen im Kapitel Einschreibung (Seite 20) in dieser Wegleitung.
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Zulassung / Durchführung

Art. 3.31 b) resp. 3.32 der Prüfungsordnung regeln die für die Zulassung notwendigen Kriterien in
Sachen Schul-/Berufsbildung. Die Voraussetzungen, um zu einer eidg. Berufsprüfung zugelassen zu
werden, basieren auf dem Berufsbildungsgesetz. Die Beurteilung der Abschlüsse, welche im Ausland
erfolgt sind, wurde vom SBFI an die Prüfungskommission delegiert. Das SBFI empfiehlt der
Prüfungskommission, Kandidat*innen zur Prüfung zuzulassen, welche im Anschluss an ihre
obligatorische Schulzeit eine Ausbildung/weitere Schulbildung von mindestens drei Jahren absolviert
haben.

Die Kandidat*innen sind verpflichtet, ihre Schulbildung umfassend und aussagekräftig zu
dokumentieren. Die Prüfungskommission muss aufgrund der eingereichten Unterlagen in der Lage
sein, sich ein eindeutiges Bild über Inhalt (Kursinhalt, allenfalls Info aus Internet, Zeugnis) und Dauer
der Ausbildung machen zu können.

Mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid über die
Zulassung und Durchführung. Die Prüfungsgebühren werden mit bestätigter Zulassung zur Zahlung
fällig.

Annullationsgebühren gemäss Prüfungsordnung 3.4

Ein Rücktritt hat schriftlich (Poststempel) oder per Email zu erfolgen. Die Einschreibegebühr von
CHF 200.- wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden folgende
Annullationskosten fällig:

Rücktritt
20.06. – 26.07.2021                                                                          CHF 300.-
27.07. – 23.08.2021                                                                          CHF 500.-
24.08. – 19.10.2021                                                                          CHF 1’300.-

Freiplanung für Prüfung und/oder Vorbereitungskurse

Die SOBFA veranlasst bei Ihrem Arbeitgeber die Freiplanung für sämtliche Prüfungs- resp.
Vorbereitungskurs-Tage, welche alle in Ihrer Freizeit stattfinden. Damit Sie Einfluss nehmen können
auf Ihren persönlichen Einsatzplan, erhalten Sie die Einladung mit Prüfungstermin rechtzeitig vor
Mitte August. Berücksichtigen Sie, dass die Prüfungstermine Priorität haben und die Planungsstellen,
wenn nötig, von Ihnen eingegebenen Planungswünsche zurückweisen werden.

Dispensation

Gemäss Prüfungskommissionsentscheid werden keine Dispensationen von Prüfungsteilen erteilt.
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Prüfungsliteratur

Der Prüfungsinhalt ist in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Fächer erläutert. Das Wissen
erwerben Sie sich selbständig. Das Studium der empfohlenen Prüfungsliteratur (Literaturverzeichnis)
erleichtert Ihnen den Zugang zum Prüfungsstoff. Allenfalls erfordert der persönliche Wissensstand
eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.

Die Unterlagen zum Downloaden stehen im geschützten Bereich der Webseite zur Verfügung. Die
übrigen Lehrmittel sind im Buchhandel zu beziehen.

Prüfungsfächer 1. und 2. Tag

Am ersten Prüfungstag werden sämtliche schriftlichen Prüfungen durchgeführt.

Am zweiten Prüfungstag folgen die mündlichen und praktischen Prüfungen.

Vorbereitungskurse

In verschiedenen Fächern sind Vorbereitungskurse geplant, welche durch AKAD College AG,
Abteilung Language+Culture, angeboten werden. Die detaillierten Angebote finden Sie auf den
folgenden Seiten.

Wichtig:
Diese Wegleitung ist massgebend für die Prüfung und sollte während des Studiums immer wieder
beigezogen werden.
Die Prüfungsfragen sind in der gewählten Prüfungssprache zu beantworten. Vereinzelte
Fachausdrücke in Englisch werden toleriert. Ausnahmen bilden die Fächer Notverfahren und
Notausrüstung sowie Technik, Operation und Luftrecht, welche in Englisch geprüft werden.
Über allfällige Unklarheiten und Fragen informieren Sie sich in den FAQ.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen steht Ihnen das Prüfungssekretariat der SOBFA zur Verfügung
(sobfa@kapers.ch).

Kloten, im Februar 2021

Der Präsident der Prüfungskommission:
Sven Lucek
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                    Prüfungsordnung
                        über die
                     Berufsprüfung
                           für
                  Cabin Crew Members

                     Ausgabe 2008
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Inhaltsverzeichnis

   1. Allgemeine Bestimmungen ............................................................ 9

   2. Prüfungsorganisation und Prüfungsorgane .................................. 10

   3. Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung und Kosten ..................... 12

   4. Durchführung der Prüfung ........................................................... 13

   5. Prüfungsteile und Anforderungen ............................................... 15

   6. Beurteilung und Notengebung..................................................... 16

   7. Fachausweis, Titel und Verfahren ................................................ 17

   8. Deckung der Prüfungskosten ....................................................... 18

   9. Schlussbestimmungen ................................................................. 18

   10.Erlass ........................................................................................... 19
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PRÜFUNGSORDNUNG

über die

Berufsprüfung für Cabin Crew Members

Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom
13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.2 folgende Prüfungsordnung:

1      ALLGEMEINES

1.1    Zweck der Prüfung
       Cabin Crew Members von Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland erbringen mit dem
       Bestehen der Berufsprüfung den Nachweis, dass sie für folgende Aufgaben an Bord von
       Flugzeugen eingesetzt werden können:
          Verantwortung für zugewiesene Sicherheitsbelange
          Betreuung und Beratung von Flugreisenden
          Erste-Hilfe-Leistungen
          Führungsfunktionen
          Ausbildungsfunktionen
       Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen
       schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich
       gelagerte Dienstleistungsberufe.

1.2    Trägerschaft
       Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:
           kapers, Vereinigung des Kabinenpersonals
           Swiss International Air Lines AG
           Edelweiss Air AG
1.22   Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
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 2      ORGANISATION

 2.1    Prüfungsorgane
        Für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung werden die folgenden
        Organe geschaffen:
        a) die Zentralkommission
        b) die Prüfungskommission
        c) das Prüfungssekretariat

 2.2    Zentralkommission
 2.21   Die Zentralkommission setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der
        Träger. Die Träger delegieren ihre Vertreterin/ihren Vertreter und deren/dessen
        Stellvertreterin/Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
 2.22   Die Verteilung der Stimmen erfolgt paritätisch zwischen Arbeitgebern und
        Arbeitnehmerverbänden (je 6 Stimmen)
        Arbeitnehmerverbände                   kapers                         6 Stimmen
        Arbeitgeber                            Swiss Int. Air Lines           5 Stimmen
                                               Edelweiss Air                  1 Stimme
 2.23   Die Zentralkommission konstituiert sich selbst. Präsidium und Vizepräsidium wechseln
        alljährlich von Arbeitgeber zu Arbeitnehmervertretung und umgekehrt. Präsidentin/Präsident
        und Vizepräsidentin/Vizepräsident dürfen nicht gleichzeitig derselben Vertretung
        (Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervertretung) angehören. Die Zentralkommission ist
        beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das
        Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.

 2.3    Aufgaben der Zentralkommission
        Die Zentralkommission
        a)   setzt die Prüfungsgebühren fest gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des
             Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT);
        b)   wählt die Prüfungskommissionsmitglieder;
        c)   stellt Antrag betreffend Änderungen der Prüfungsordnung;
        d)   genehmigt Budgets, Abrechnung und Schlussberichte;
        e)   erstattet Bericht an das BBT über die Durchführung und Abrechnung der
             Prüfungen;
        f)   setzt auf Antrag der Prüfungskommission das Prüfungssekretariat ein;
        g)   ist zum Besuch der Prüfungen berechtigt;
        h)   hat bei der Wahl der Expertinnen/Experten ein Vetorecht;
        i)   setzt die Entschädigung für die Expertinnen/Experten fest.
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 2.4    Prüfungskommission
 2.41   Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer
        Prüfungskommission übertragen. Diese umfasst 12 Mitglieder. Deren Verteilung auf die
        Träger entspricht dem Stimmenverhältnis der Zentralkommission.
 2.42   Die Mitglieder der Prüfungskommission werden für eine Amtsdauer von 3 Jahren von der
        Zentralkommission gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
 2.43   Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit
        der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei
        Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende.
 2.44   Die Prüfungskommission wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten sowie die
        Prüfungsleiterin/den Prüfungsleiter. Sie tritt nach Bedarf zusammen.

 2.5    Aufgaben der Prüfungskommission
        Die Prüfungskommission
        a)   erlässt die Wegleitung zur Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch;
        b)   setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest;
        c)   bestimmt das Prüfungsprogramm;
        d)   veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch;
        e)   wählt die Expertinnen/Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
        f)   entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen
             Prüfungsausschluss;
        g)   entscheidet über die Erteilung des Fachausweises;
        h)   behandelt Anträge und Beschwerden;
        i)   entscheidet über die Anerkennung von Leistungen anderer Abschlüsse;
        j)   berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit;
        k)   sorgt für die Qualitätsentwicklung und –sicherung, insbesondere für die regelmässige
             Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des
             Arbeitsmarktes.
        l)   beantragt der Zentralkommission die Einsetzung des Prüfungssekretariates.

 2.6    Prüfungssekretariat
        Die Geschäftsführung wird dem Prüfungssekretariat übertragen.

 2.7    Aufgaben des Prüfungssekretariats
        Das Prüfungssekretariat
        a)   sorgt für die Rechnungsführung und Korrespondenz;
        b)   schreibt die Prüfung aus;
        c)   kontrolliert die Anmeldungen;
        d)   stellt den Kandidierenden Zulassungs- bzw. Abweisungsentscheide zu;
        e)   beschafft Prüfungsformulare sowie sonstige Drucksachen;
        f)   bietet Kandidatinnen/Kandidaten und Expertinnen/Experten auf;
        g)   erledigt die Administration des Beschwerdewesens;
        h)   führt Sitzungsprotokolle und Korrespondenzen;
        i)   verkehrt mit Amtsstellen und Behörden;
        j)   erledigt allgemeine Sekretariatsarbeiten.
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 2.8    Öffentlichkeit / Aufsicht
 2.81   Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Sie ist nicht öffentlich. In Einzelfällen kann die
        Prüfungskommission Ausnahmen erlassen.
 2.82   Das BBT wird rechtzeitig zur Prüfung eingeladen und mit den Prüfungsakten bedient.

 3      AUSSCHREIBUNG, ANMELDUNG, ZULASSUNG, KOSTEN

 3.1    Ausschreibung
 3.11   Die Prüfung wird mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in allen drei Amtssprachen
        ausgeschrieben.
 3.12   Die Ausschreibung orientiert zumindest über
        -    die Prüfungsdaten;
        -    die Prüfungsgebühr;
        -    die Anmeldestelle;
        -    die Anmeldefrist;
        -    den Ablauf der Prüfung

 3.2    Anmeldung
 3.21   Der Anmeldung sind beizufügen:
        a)   eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
        b)   Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
        c)   Angabe der Prüfungssprache;
        d)   Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
 3.22   Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular, das beim Prüfungssekretariat
        bezogen werden kann, und spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

 3.3    Zulassung
 3.31   Zur Prüfung wird zugelassen, wer
        a) volljährig und urteilsfähig ist;
        b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis
           verfügt;
        c) zur Zeit der Prüfung mindestens 2 Jahre als Cabin Crew Member tätig ist;
        d) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notverfahren und
           Notausrüstung“ verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von einer
           entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist.
             Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
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 3.32   Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.
 3.33   Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber
        mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender
        Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.

 3.4    Kosten
 3.41   Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr.
        Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der
        Fachausweisinhaberinnen und –inhaber, als auch ein allfälliges Materialgeld werden separat
        erhoben. Diese gehen zu lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
 3.42   Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktritt oder aus entschuldbaren Gründen
        von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der
        entstanden Kosten rückerstattet.
 3.43   Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
 3.44   Die Prüfungsgebühr für Kandidierende, welche die Prüfung wiederholen, wird im Einzelfall
        von der Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsumfangs festgelegt.
 3.45   Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung gehen
        zulasten der Kandidierenden.

 4      DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG

 4.1    Aufgebot
 4.11   Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 36 Kandidierende
        die Zulassungsbedingungen erfüllen.
 4.12   Die Prüfung wird durchgeführt
        - in deutscher Sprache, sofern mindestens 20 Kandidatinnen/Kandidaten,
        - in französischer Sprache, sofern mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten,
        - in italienischer Sprache, sofern mindestens 2 Kandidatinnen/Kandidaten
        dies verlangen und die Zulassungsbedingungen erfüllen.
        Aufgrund der besonderen Verhältnisse im Luftverkehr, können Teile der Prüfung in Englisch
        durchgeführt werden.
 4.13   Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung
        aufgeboten. Das Aufgebot enthält:
        a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die
           zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel;
        b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten.
 4.14   Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 5 Tage vor
        Prüfungsbeginn der Prüfungskommission eingereicht und begründet werden. Diese trifft die
        notwendigen Anordnungen.
Wegleitung 2021                                                                                    14

 4.2    Rücktritt
 4.21   Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Prüfung
        zurückziehen.
 4.22   Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
        Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
        a)      Mutterschaft;
        b)      Krankheit, Unfall;
        c)      Todesfall im engeren Umfeld;
        d)      unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
 4.23   Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt
        werden.

 4.3    Nichtzulassung und Ausschluss

 4.31   Kandidierende, die bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben machen,
        oder die Prüfungskommission auf andere Weise täuschen versuchen, werden nicht zur
        Prüfung zugelassen.
 4.32   Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer:
        a)      unzulässige Hilfsmittel verwendet;
        b)      die Prüfungsdisziplin grob verletzt;
        c)      die Experten zu täuschen versucht.
 4.33   Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt werden. Bis ein
        rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat Anspruch darauf, die
        Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen.

 4.4    Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten
 4.41   Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die Ausführung der schriftlichen
        Prüfungsarbeiten. Sie hält ihre Beobachtungen schriftlich fest.
 4.42   Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten beurteilen die schriftlichen und praktischen
        Prüfungsarbeiten und legen gemeinsam die Note fest.
 4.43   Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten nehmen die mündlichen Prüfungen ab,
        erstellen Notizen zum Prüfungsgespräch sowie zum Prüfungsablauf, beurteilen die
        Leistungen und legen gemeinsam die Note fest.
 4.44   Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige
        und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des
        Kandidaten treten bei der Prüfung als Expertinnen und Experten in den Ausstand.

 4.5    Abschluss und Notensitzung
 4.51   Die Prüfungskommission entscheidet im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung über das
        Bestehen der Prüfung. Die Vertreterin oder der Vertreter des BBT wird rechtzeitig an diese
        Sitzung eingeladen.
Wegleitung 2021                                                                                       15

 4.52   Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige
        und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin und Kandidaten
        treten bei der Entscheidung über die Erteilung des Fachausweises in den Ausstand.
 4.53   Expertinnen und Experten dürfen an der Notensitzung teilnehmen und haben Antragsrecht.

 5      PRÜFUNGSTEILE UND ANFORDERUNGEN

 5.1    Prüfungsteile

 5.11   Die Prüfung umfasst folgende Teile und dauert:

 Prüfungsteile                                      Prüfungsdauer in Minuten             Gewichtung
                                               schriftl.   mündl.     prakt.    total
 1. Notverfahren und Notausrüstung                90                             90         doppelt
 2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse           30                    20       50         einfach
 3. Gastronomie                                             ~30       ~60        90         einfach
 4. Umgang mit Flugreisenden und
                                                  75         30                 105         einfach
    Zollvorschriften
 5. Führung/Ausbildung                            60         30                  90         einfach
 6. Geographie, Menschen und Kulturen             75                             75         einfach
 7. Sprachen                                                 60                  60         einfach
 8. Technik, Operation und Luftrecht              45                             45         einfach
 9. Betriebswirtschaftslehre                      60                             60         einfach
 Dauer der gesamten Prüfung                                          11 Std. 05 Min.

 5.12   Jeder Prüfungsteil kann in Positionen unterteilt werden. Diese Unterteilung legt die
        Prüfungskommission fest.

 5.2     Prüfungsanforderungen
 5.21   Der detaillierte Prüfungsstoff ist in der Wegleitung zur Prüfungsordnung nach Ziff. 2.5 Bst. a
        aufgeführt.
 5.22   Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener
        Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfällige
        Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen der vorliegenden Prüfungsordnung.
Wegleitung 2021                                                                                   16
 6      BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG

 6.1    Allgemeines
 6.11   Bewertung mit Noten: Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile erfolgt
        mit Notenwerten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 der
        Prüfungsordnung.

 6.2    Beurteilung
 6.21   Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.2 bewertet.
 6.22   Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel aller Positionsnoten. Sie wird auf eine
        Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Positionen direkt zur Note
        eines Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff. 6.3 erteilt.
 6.23   Die Gesamtnote ist das gewichtete Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie
        wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

 6.3    Notenwerte
        Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere bezeichnen
        genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig.

 6.4    Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises
 6.41   Die Prüfung ist bestanden, wenn
        a)     die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
        b)     in nicht mehr als zwei Prüfungsteilen eine Note unter 4.0 erteilt wird;
        c)     kein Prüfungsteil unter der Note 3.0 liegt.
 6.42   Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat
        a)     sich nicht rechtzeitig abmeldet;
        b)     ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt;
        c)     ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt;
        d)     von der Prüfung ausgeschlossen werden muss.
 6.43   Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das
        Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen
        Fachausweis.
 6.44   Die Prüfungskommission stellt jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Prüfungszeugnis
        aus. Diesem können zumindest entnommen werden:
        a)     die Noten in den einzelnen Prüfungsteile und die Gesamtnote;
        b)     das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung;
        c)     bei Nichterteilung des Fachausweises eine Rechtsmittelbelehrung.
Wegleitung 2021                                                                                    17
 6.5    Wiederholung
 6.51   Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen.
 6.52   Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen nicht
        mindestens die Note 5,0 erzielt wurde.
 6.53   Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung.

 7      FACHAUSWEIS, TITEL UND VERFAHREN

 7.1    Titel und Veröffentlichung
 7.11   Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom BBT
        ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem
        Präsidenten der Zentralkommission unterzeichnet.
 7.12   Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu
        führen:
        -   Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis
        -   Cabin Crew Member avec brevet fédéral
        -   Cabin Crew Member con attestato professionale federale
        Als englische Übersetzung wird “Cabin Crew Member with Advanced Federal Certificate of
        Higher Vocational Education and Training” empfohlen.
 7.13   Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom BBT geführtes
        Register eingetragen.
 7.14   Die Inhaberinnen oder Inhaber des Fachausweises als Flight Attendant sind berechtigt, den
        Titel Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis zu tragen. Es wird kein neuer
        Fachausweis ausgestellt.

 7.2    Entzug des Fachausweises
 7.21   Das BBT kann einen auf rechtswidrige Weise erworbenen Fachausweis entziehen. Die
        strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
 7.22   Der Entscheid des BBT kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an das
        Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden.

 7.3    Rechtsmittel
 7.31   Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung oder
        Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim BBT
        Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des
        Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten.
 7.32   Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das BBT. Sein Entscheid kann innert 30
        Tagen nach Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
 7.33   Wird die Beschwerde abgewiesen, werden die Kosten des Verfahrens der
        Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer auferlegt.
Wegleitung 2021                                                                                   18

 8      DECKUNG DER PRÜFUNGSKOSTEN

 8.1    Die Zentralkommission legt auf Antrag der Prüfungskommission die Ansätze fest, nach denen
        die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Expertinnen und Experten entschädigt
        werden.
 8.2    Die Zentralkommission trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die Prüfungsgebühr,
        den Bundesbeitrag und andere Zuwendungen gedeckt sind.
 8.3    Nach Abschluss der Prüfung reicht die Zentralkommission dem BBT gemäss Richtlinie eine
        detaillierte Erfolgsrechnung ein. Auf dieser Basis bestimmt das BBT den Bundesbeitrag für die
        Durchführung der Prüfung.

 9      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 9.1    Aufhebung bisherigen Rechts
        Das Reglement vom 30. März 2000 über die Berufsprüfung für Flight Attendant wird
        aufgehoben.

 9.2    Übergangsbestimmungen
 9.21   Die erste Prüfung nach dieser Prüfungsordnung findet 2008 statt.
 9.22   Repetentinnen und Repetenten nach dem bisherigen Reglement vom 30. März 2000 erhalten
        Gelegenheit, die Prüfung bis 2011 zu wiederholen.

 9.3    Inkrafttreten
        Diese Prüfungsordnung tritt mit der Genehmigung des BBT in Kraft.
Wegleitung 2021                                                              19

 10       ERLASS

 Kloten, 31. Oktober 2007

 Kapers                                    Swiss International Airlines AG

 Jocelyne Stucki                           Andrea Koch
 Vorstandsmitglied                         Managing Director
                                           Head of Cabin Crew

 Edelweiss Air AG

 Markus Gander
 Head of Inflight Services

 Diese Prüfungsordnung wird genehmigt.

 Bern,

 BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE
 Die Direktorin:

 Dr. Ursula Renold
Wegleitung 2021                                                                                    20

          Einschreibung
 Die Einschreibung zur Prüfung erfolgt in zwei separaten Teilen. Ihre Personalien übermitteln Sie über
 den geschützten Bereich unter www.sobfa.ch. Die Daten werden ausschliesslich für die Prüfungs-
 Administration verwendet und nach Abschluss der Prüfungen gelöscht. Von der SOBFA werden keine
 Daten an Dritte weitergegeben.

  Erst ein vollständiges Anmelde-Dossier (elektronische Anmeldung und ausgedruckte Dokumente
   inkl. Unterschrift) wird vom Prüfungssekretariat bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Ihre
   Anmeldung pendent und ohne Anspruch auf einen Prüfungsplatz.

 Elektronische Anmeldung: Ihre Personalien erfassen Sie elektronisch. Achten Sie auf die richtige
 Schreibweise (inkl. Gross-/Kleinschreibung), damit die Daten fehlerfrei übernommen werden können.
 Für das Login benötigen Sie zuerst ein Passwort (gültig für 2021), das Sie vom Prüfungssekretariat
 nach Begleichung der Einschreibegebühr von CHF 200.- erhalten. Überweisen Sie den Betrag auf das
 PC-Konto 15-448881-3 lautend auf Schweiz. Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants, 8302
 Kloten. Als Zahlungszweck geben Sie Ihren Namen und eine gültige Email-Adresse an. Diese dient
 Ihnen anschliessend als Benutzername. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen das Passwort an die
 angegebene Email-Adresse zugestellt.

  Online Banking:
  BIC POFICHBE
  IBAN CH88 0900 0000 1544 8881 3

  Zahlungszweck: Name, Vorname und gültige Email-Adresse [at]

 Ausgedruckte Dokumente inkl. Unterschrift: Verschiedene Nachweise müssen erbracht werden, um
 die Zulassung prüfen zu können. Auf dem elektronischen Anmeldeformular füllen Sie die
 entsprechenden Felder aus. Die verlangten Kopien senden Sie zusammen mit dem nachfolgenden
 Begleitformular (Seiten 21 und 22 der Wegleitung) an das Prüfungssekretariat der SOBFA. Mit Ihrer
 Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen,.

 Interessent*innen, welche ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, beachten bitte, dass
 allfällige amtliche Übersetzungen oder Empfehlungen fristgerecht eingereicht werden müssen. Nach
 Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Prüfung durchgeführt
 werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt, ob Sie die
 Zulassungskriterien erfüllen und die Prüfung ablegen können.

 Auf www.sobfa.ch > FAQ befinden sich häufig gestellte Fragen.
Wegleitung 2021                                                                                   21

                                                                  Bitte leer lassen

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 Einsenden an:                                                     PS                 FS

 SOBFA                                                                     1
 Dorfstrasse 29a                                                           2
 8302 Kloten                                                               3

 Begleitformular zur
 Anmeldung zur Berufsprüfung
 für Cabin Crew Members 2021

 Name/Vorname                         ________________________________________

 Datum schriftliche Prüfung           19. Oktober 2021

 Weitere Informationen sind der Wegleitung zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.
 Dieses Begleitformular bildet zusammen mit den erforderlichen Kopien einen Bestandteil der
 Anmeldung. Alle nötigen Unterlagen sind vor Ablauf der Anmeldefrist an das Prüfungssekretariat
 einzureichen.

 Ausgabe 2021                                         Die Prüfungskommission
Wegleitung 2021                                                                                                                       22

 Beruflicher Werdegang
 Gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung werden Sie zur Prüfung zugelassen, wenn Sie gewisse
 Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verantwortlich für die Erbringung sämtlicher erforderlicher
 Nachweise vor Ablauf der Anmeldefrist.

 Für die Beurteilung ausländischer Ausbildungsausweise ist das SBFI zuständig, welches diese
 Aufgabe an die Prüfungskommission der SOBFA delegiert. Universitätsabschlüsse ausländischer
 Universitäten fallen jedoch nicht in diese Zuständigkeit. Sie haben die Möglichkeit, bei der
 Informationsstelle für Anerkennungsfragen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten
 (www.crus.ch) eine Beurteilung bzw. eine Empfehlung zu verlangen, welche Sie dieser Anmeldung
 beilegen. Bitte beachten Sie, dass ausländische Ausweise in einer der drei Prüfungssprachen oder
 Englisch (amtliche Übersetzungen) einzureichen sind.

 Beilagen               (gemäss Ziff. 3.2 der Prüfungsordnung)

 Nachweise über Berufsprüfungen oder besuchte Schulen (bitte nur Kopien)

        Eidg. Fähigkeitszeugnis, EFZ
        Maturitätszeugnis

        Arbeitsbestätigung(en) fliegerische Tätigkeit (LX = Service History*)
        Nachweis RGC (LX = Crew Qualification*)
        *CrewAccess > Reports > Dynamic

        Amtlicher Ausweis (Pass oder ID) mit Foto und Gültigkeitsdauer

 Andere Ausweise:

 Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner elektronisch übermittelten Anmeldung sowie
 der beiliegenden Unterlagen. Ferner erkläre ich mich mit dem Inhalt der Prüfungsordnung für die
 Berufsprüfung für Cabin Crew Members und der dazugehörenden Wegleitung einverstanden.

                Sofern ich die Prüfung bestehe, dürfen mein Name und Vorname publiziert
                werden.
 (Der Datenschutz verlangt die ausdrückliche Einwilligung der Kandidat*innen zur Publikation. Ohne Kreuz darf die SOBFA Ihren Namen
 NICHT veröffentlichen. Gilt ebenfalls für die Veröffentlichung der Gratulationsliste!)

 Ort:              ___________________

 Datum:            ___________________                 Unterschrift: ________________________________
Wegleitung 2021                                                                                     23

          Vorbereitungskurse 2021
 AKAD College AG, Abteilung Language+Culture, bietet in Zusammenarbeit mit Fachleuten der SOBFA
 und der LAT Lufthansa Aviation Training Vorbereitungskurse an.
 Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Kurssprache Deutsch ist.
 Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie sich die Teilnahme an einem deutschen Kurs zutrauen.
 Die Vorbereitungskurse finden in Ihrer Freizeit statt.

 Das Kursangebot umfasst:

 -   Betriebswirtschaftslehre
 -   Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse
 -   Führung/Ausbildung
 -   Gastronomie
 -   Technik, Operation und Luftrecht (bei Bedarf Kurssprache Englisch)

 Die Vorbereitungskurse sind für Sie nur dann von Nutzen, wenn Sie sich vorgängig mit der Materie
 auseinandergesetzt haben. Die übrigen Prüfungsteile erarbeiten Sie anhand der Wegleitung im
 Selbststudium.

 Die Selbstkosten betragen CHF 190.- pro Kurstag. Alle Kurse dauern einen Tag (Ausnahme
 „Gastronomie: Warenkunde und Service“ dauert zwei Tage; Kosten: CHF 380.-).

      Zu den Vorbereitungskursen dürfen Sie sich anmelden, sobald Sie im Besitz der
       Anmeldebestätigung des Prüfungssekretariats sind.
      Die Anmeldung muss per E-Mail bis zur angegebenen Anmeldefrist bei AKAD College AG,
       sprachen@akad.ch, eingehen mit Betreff SOBFA VK. Sie können mehrere Kurse in der
       gleichen Anmeldung erfassen. (Siehe Anmelde-Talon Seite 28)
      Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
       berücksichtigt.
      Für die Kursdurchführung sind mind. 8 Anmeldungen erforderlich.
      Die Anmeldung ist verbindlich.
      Das Kursgeld wird im Anschluss an den Kurs von AKAD College AG verrechnet.
      Die Freiplanung vom Flugdienst muss mit Ihrem Flugplan vereinbar sein und wird durch das
       Prüfungssekretariat veranlasst.
      Bei verspäteter Anmeldung sind die CCM selber für die entsprechende Freiplanung besorgt.
      Unangemeldete Teilnehmer werden nicht zu den Kursen zugelassen.
      Umbuchungen werden nur in dringenden Fällen getätigt (bsp. Einsatz statt frei).
      Bis 7 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenlos, danach wird eine
       Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Kurs erhoben.
      Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AKAD College AG, Abteilung
       Language+Culture.

 Weitere Informationen erteilt: AKAD College AG, Abteilung Language+Culture,
 Email: sprachen@akad.ch, Telefon: +41 44 368 71 59
Wegleitung 2021                                                                                                                                        24
 Kursangebot

 Kurs               Inhalt / Ziel                                                                     Leitung          Unterlagen   Ort
 Gastronomie:       Getränkekunde sowie Service alkoholischer Getränke (Wein, Spirituosen).           Fachreferenten   gem.         LAT Training
 Getränkekunde, -   Sie werden sich der Zusammenhänge und Gewichtung der in der Wegleitung            Swiss            Wegleitung   Center
 Service            einzeln aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst.                                                  Opfikon
                    Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen,
 BI-GK              da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen (z.B.
                    alkoholfreie Getränke) abgedeckt werden. Der erste Kurs der Serie wird nach
                    Bedarf 2-sprachig deutsch/französisch durchgeführt.
 Gastronomie:       Sie werden in Warenkunde (Fische, Krusten- und Schalentiere, Schlachtfleisch,     Fachreferenten   gem.         LAT Training
 Warenkunde und     Mastgeflügel, Haar- und Federwild, Käse, Obst) und Service (nicht flugbezogen)    Swiss            Wegleitung   Center
 Service            auf die Berufsprüfung vorbereitet.                                                                              Opfikon
                    Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln
 BI-WK              aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Der Kurs kann
                    jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen, da nicht alle
 2 Tage             in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen durch diesen Kurs
                    abgedeckt werden. Der erste Kurs der Serie wird nach Bedarf 2-sprachig
                    deutsch/französisch durchgeführt.
 Führung/           Der Kurs führt in die Grundsätze der situationsbezogenen Menschenführung          Fachreferenten   gem.         AKAD College AG,
 Ausbildung         ein. Dabei werden Themen wie Ziele setzen, Verhalten loben und kritisieren        Swiss            Wegleitung   Abteilung
                    sowie die vier fundamentalen Führungsstile behandelt. Ein weiterer Teil ist den                                 Language+Culture
 BI-FU              Begriffen Motivation und Teamentwicklung gewidmet. Alle Themen werden                                           Oerlikon
                    durch praktische Beispiele in den Bezug mit der Arbeitswelt der CCM gesetzt.
                    Im Prüfungsteil Ausbildung befasst sich der Kurs mit den vier Stufen der
                    Instruktion. Dabei wird vor allem der eigentlichen Ausbildungsphase mit den
                    Begriffen Motivieren, Informieren, Trainieren und Testen Beachtung geschenkt.
                    Auch hier wird der Stoff anhand praktischer Beispiele erarbeitet.
                    Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil
                    Führung und Ausbildung und sind in der Lage, diese in die Praxis umzusetzen.
                    Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem
                    Prüfungsablauf vertraut gemacht.
Wegleitung 2021                                                                                                                                   25

Erste Hilfe/      -   Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt?             Fachreferen-     gem.          LAT Training Center
Medizinische      -   Kenne ich die wichtigsten Abläufe einer Erste Hilfe-Situation?              tinnen Swiss     Wegleitung    Opfikon
Kenntnisse        -   Setze ich die Prioritäten bei einem medizinischen Zwischenfall an Bord
                      richtig?
BI-EH             - Ist mein Wissen in Flug- und Tropenmedizin ausreichend?
                  Diese und alle noch offenen Fragen werden von den Fachreferenten
                  beantwortet.
                  Zudem werden Sie informiert über:
                  - Die Prüfungsdurchführung der praktischen Prüfung
                  - Die Art der schriftlichen Fragestellung
                  - Bewertungskriterien
                  - Schwerpunkte in einzelnen Fachgebieten
Betriebswirt-     Der Kurs führt in die Grundlage der Betriebswirtschaftslehre ein.               externe Fach-    gem.          AKAD College AG,
schaftslehre      Der Kurs soll das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge         referentInnen    Wegleitung,   Abteilung
                  fördern und den TN die Möglichkeit bieten, die Grundlagen der                                    Taschen-      Language+Culture
BI-BW             Betriebswirtschaftslehre anhand von einfachen Beispielen zu verstehen.                           rechner       Oerlikon
                  Verschiedene betriebswirtschaftliche Themen werden durch theoretische
                  Beispiele und Gruppenarbeiten in den Bezug zur Wirtschaft gesetzt.
                  Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil
                  Betriebswirtschaftslehre und sind in der Lage, diese besser zu verstehen. Sie
                  werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem
                  Prüfungsablauf vertraut gemacht.
                  Voraussetzung:
                  Aufgrund der Komplexität des Prüfungsstoffe wird erwartet, dass der
                  Prüfungsstoff vor dem Kurs bereits gelernt wird. Es ist unmöglich an einem
                  Kurstag, den ganzen Stoff zu vermitteln.
Technik,          -   Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt?             externe          gem.          Air-Force Center
Operation und     -   Sind mir die wesentlichen Flugzeugsysteme und Komponenten                   Fachreferenten   Wegleitung    Dübendorf,
Luftrecht             bekannt?                                                                                                   Ueberlandstr. 271,
                  - Was muss ich über die Flugoperation und die Spacecontrol wissen?                                             8600 Dübendorf
TO                - Wie werden die Fragen gestellt und Antworten bewertet?                                                       08.20 - 17.00 Uhr
                  Diese, sowie persönlich gestellte Fragen werden von den Fachreferen-ten
                  besprochen. Am Kurstag wird zusammen mit den Teilnehmenden
                  entschieden, ob der Kurs in Englisch durchgeführt wird.
Wegleitung 2021                                                                                                                          26

Vorbereitungskurse Daten 2021                                                   VK             Prüfung

August                                     1   2   3   4   5   6   7   8   9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Führung/Ausbildung                    FU
Gastro Getränkekunde                  GK
Gastro Warenkunde                     WK
Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse   EH
Betriebswirtschaftslehre              BW
Technik, Operation und Luftrecht      TO

September                                  01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Führung/Ausbildung                    FU
Gastro Getränkekunde                  GK
Gastro Warenkunde                     WK
Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse   EH
Betriebswirtschaftslehre              BW
Technik, Operation und Luftrecht      TO

Oktober                                    01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
Führung/Ausbildung                    FU
Gastro Getränkekunde                  GK
Gastro Warenkunde                     WK
Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse   EH
Betriebswirtschaftslehre              BW
Technik, Operation und Luftrecht      TO
schriftliche Prüfungen

November                                   01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Führung/Ausbildung                    FU
Gastro Getränkekunde                  GK
Gastro Warenkunde                     WK
Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse   EH
Betriebswirtschaftslehre              BW
Technik, Operation und Luftrecht      TO
mündl./prakt. Prüfungen
Wegleitung 2021                                                       27

                     Übersicht Daten Vorbereitungskurse 2021
                            Anmeldefrist 15. Juni 2021

 Fach                                   Kurs-Nr.       Kursdatum

                                        BI-FU1-321     07.09.21

                                        BI-FU2-321     14.09.21
 Führung und Ausbildung
                                        BI-FU3-321     21.09.21

                                        BI-FU4-321     28.09.21

                                        BI-GK1-421     05.10.21

                                        BI-GK2-421     06.10.21
 Gastro Getränkekunde
                                        BI-GK3-421     28.10.21

                                        BI-GK4-421     29.10.21

                                        BI-WK1-321     13./14.09.21

                                        BI-WK2-321     15./16.09.21
 Gastro Warenkunde
                                        BI-WK3-421     20./21.10.21

                                        BI-WK4-421     22./23.10.21

                                        BI-EH1-321     18.08.21

                                        BI-EH2-321     25.08.21
 Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse
                                        BI-EH3-321     08.09.21

                                        BI-BW1-321     30.08.21

                                        BI-BW2-321     31.08.21
 Betriebswirtschaftslehre
                                        BI-BW3-321     23.08.21

                                        BI-BW4-321     24.08.21

                                        BI-TO1-321     26.08.21

                                        BI-TO2-321     27.08.21
 Technik, Operation und Luftrecht
                                        BI-TO3-321     02.09.21

                                        BI-TO4-321     03.09.21
Wegleitung 2021                                                                                         28

 Anmeldeformular für Vorbereitungskurse
 Bitte geben Sie auch ein Ersatz-Kurs-Datum an. Nach Möglichkeit wird das erste Datum berücksichtigt.

 Verbindliche Anmeldung als E-Mail senden an: sprachen@akad.ch
 In einer E-Mail können mehrere Kurseanmeldungen (mit je einem Ersatz-Datum) erfasst werden.

 Kurs Nr.                          1. Kurs-Datum:

 Ersatz-Kurs Nr.                   Ersatz- Kurs-Datum:

 Name:

 Vorname:

 Adresse:

 PLZ/Wohnort:

 E-Mail:

 Natel Nr.

 Angest. Nr.
Wegleitung 2021                                                                                           29

   Empfohlene Literatur 2021                                                Bezugsquelle    Preisangabe
                                                                                           ohne Gewähr
   1. Notverfahren und Notausrüstung

    Passenger Behaviour, Bor Robert, 2016 (or 2003 2008)                   Buchhandel           145.00
     Ashgate Publishing Company. ISBN 9780754609360
    Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OM A)
    Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM)

   2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse

    Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OM A)
    Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM /FAM)

   3. Gastronomie

    Servicelehrbuch Ausgabe 2012                                           Buchhandel           190.00
     Verlag Edition Gastronomique, ISBN 978-3-905834-17-8
   Vergünstigte Bezugsquelle: info@slbvideo.ch, www.slbvideo.ch

   4. Umgang mit Flugreisenden/Zollvorschriften

    Ausbildungsunterlagen Swiss (SCM / CSPM / OM A / OMM)
    Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / OM A / FAM)
    Servicelehrbuch Ausgabe 2012
     ISBN 978-3-905834-17-8
    Weitere Angaben siehe Fachteil                                         Wegleitung

   5. Führung/Ausbildung

    Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi,                 Buchhandel            22.50
     2. Auflage 2016, Rororo Sachbuch, ISBN 9783499630798
    Der neue Minuten Manager, Blanchard/Johnson, 16. Auflage 2016          Buchhandel            14.90
     (Rororo Sachbuch, ISBN 9783499631931
    EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, 26. Auflage 2016,          Buchhandel            14.50
     Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 9783423360203
    Ergänzende Literatur                                                   www.sobfa.ch      Download
     (Konflikte, Teamentwicklung, Motivation, Feedback)
    Erfolgreich instruieren                                                www.sobfa.ch      Download

   6. Geographie, Menschen, Kulturen

    Geografie: Wissen und verstehen, Verlag hep, 5. Auflage 2019, ISBN     Buchhandel            44.00
     978-3-0355-1400-1 (Print inkl. e-Lehrmittel); ISBN 978-3-0355-1399-8
     (e-Lehrmittel).
    Schweizer Weltatlas, Ausgabe 2019, Lehrmittelverlag Zürich, deutsche   Buchhandel            64.00
     Ausgabe, ISBN 978-037-13760-4
    Referenzen Geografie - weitere Hinweise zum Lernstoff                  www.sobfa.ch      Download

   7. Technik, Operation und Luftrecht

    Aircraft and Aviation, SOBFA                                           www.sobfa.ch      Download
    Weitere Angaben siehe Fachteil                                         Wegleitung

   8. Betriebswirtschaftslehre

    Betriebswirtschaft und Management                                      Buchhandel            99.00
     Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre
     Jean-Paul Thommen, Versus Verlag AG, Zürich, 10. Auflage 2016,
     ISBN 978-3-03909-288-8
    Airline Handout                                                        www.sobfa.ch      Download
Wegleitung 2021                                   30

                       Berufsprüfung für
                      Cabin Crew Members

                  Notverfahren und
                   Notausrüstung

                  Wegleitung für Kandidat*innen
Wegleitung 2021                                                                                       31

 PRÜFUNGSABLAUF

 Im Prüfungsteil „Notausrüstung und Notverfahren" findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1 Std.
 30 Min.) statt. Diese wird in Englisch durchgeführt. Die dabei erzielte Note wird doppelt gezählt.
 Während der Prüfung ist die Benützung eines Englischwörterbuches erlaubt (Elektronische
 Wörterbücher sind nicht zugelassen).

 ZIEL

 The candidate proves extended knowledge in addition to the requirements as stipulated by the
 civil aviation authority (BAZL) concerning emergency equipment, standard and emergency
 procedures, Survival, Security and Dangerous Goods. In addition the candidate shows
 understanding in context with emergency related situations and passenger behaviour.

 INHALT

 Part I - Emergency Equipment

 Aim I         The candidate is conversant with the most commonly used emergency equipment
               on civil aircraft.
 Content I
 Fixed and loose emergency equipment
 Fire fighting equipment
 Oxygen systems & equipment
 Torches
 Emergency Locator Transmitter (ELT)
 Flotation equipment
 Survival kit
 Megaphone
 Restraining devices
 Restraint kit
 Evacuation aids such as:
 - Evacuation slides
 - Slide raft / life raft

 Part II - Standard and Emergency Procedures

 Aim II       The candidate is conversant with general standard and emergency procedures.
 Content II
 Standard operating procedures
 Emergency procedures
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 Part III – Passenger Behaviour

 Aim III        The candidate is familiar with passenger behaviour on board civil aircrafts in general
                and in emergency situations.

 Content III
 Introduction
 Legal aspects of passenger behaviour
 Passenger attention to safety information
 Passenger behaviour in emergency situations
 Hostage behaviour in aircraft hijacking

 Part IV - Survival

 Aim IV         The candidate knows the most vital aspects of survival after a successful evacuation
                in any given environment.
 Content IV
 Accident management
 Survival in any given environment (Sea, Desert, Winter, Jungle)
 Protection – Location – Water – Food
 Health and hazards
 Search and rescue

 Part V - Security

 Aim V          The candidate is familiar with preventive security measures and knows the basic
                rules of behaviour in any given security violation case.
 Content V
 Security regulations / preventive security measures
 Bomb threat against aircraft
 Hijacking
 Unruly passengers

 Part VI - Dangerous goods

 Aim VI         The candidate proves to have basic knowledge of international rules for the
                transportation of dangerous goods on a civil aircraft.
 Content VI
 Policy
 Terminology
 Requirements
 Acceptance
 Labelling and marking
 Duties
 Handling of dangerous goods incidents on board
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 EMPFOHLENE LITERATUR

    CSPM, Chapters:
     –   2 Standard operating procedures (incl. OM A references)
     –   3 Safety equipment
     –   4 Emergency procedures
     –   7 Survival, search and rescue
     –   10 Checklists:
           Bomb on board
           Checklist for use of the “restraint kit/flexi cuffs”
           Cabin crew checklist for dangerous goods incidents in cabin in-flight

    OM A, Chapters:
     –   9 Dangerous goods and weapons (without lists on page 8, 10, 15, 45-48)
          DG tables & labels:
             Ammunition
             Avalanche rescue backpack
             Camping stoves and fuel containers
             Carbon dioxide, solid (dry ice)
             Disabling devices
             Electronic cigarettes (e-cigarettes)
             Heat producing articles
             Portable electronic devices PED
             Safety matches or cigarette lighter
        10 Security

    Passenger Behaviour; Robert Bor, 2016 (or 2003, 2008), Chapters:
     – Introduction                                                             Pages 1 – 10
     – 1 Legal Aspects of Passenger Behaviour                                   Pages 11 – 16
     – 9 Passenger Attention to Safety Information                              Pages 118 – 127
     – 10 Passenger Behaviour in Emergency Situations                           Pages 128 – 158
     – 12 Hostage Behaviour in Aircraft Hijacking                               Pages 201 – 221
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