Wegleitung 2021 Deutsch - sobfa
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Wegleitung 2021 Deutsch Lesen Sie diese Wegleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Studium beginnen. Es handelt sich bei dieser Prüfung um eine Berufsprüfung der Höheren Berufsbildung. Eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff wie auch mit der Abwicklung der Prüfungsadministration ist notwendig und wird vorausgesetzt. Entsprechend ist eine ausreichende Sprachkompetenz der Prüfungssprache erforderlich.
Wegleitung 2021 1 Inhalt Administration Ausschreibung für das Jahr 2021 ............................................................................................... 2 Wichtige Hinweise und Bemerkungen ....................................................................................... 4 Prüfungsordnung........................................................................................................................ 7 Einschreibung ........................................................................................................................... 20 Vorbereitungskurse 2021 ......................................................................................................... 23 Empfohlene Literatur 2021 ...................................................................................................... 29 Prüfungsteile Notverfahren und Notausrüstung ............................................................................................ 30 Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse ....................................................................................... 35 Gastronomie ............................................................................................................................. 40 Umgang mit Flugreisenden und Zollvorschriften..................................................................... 59 Führung/Ausbildung ................................................................................................................. 67 Geographie, Menschen und Kulturen ...................................................................................... 70 Sprachen ................................................................................................................................... 84 Technik, Operation und Luftrecht ............................................................................................ 88 Betriebswirtschaftslehre .......................................................................................................... 91
Wegleitung 2021 2 Eidgenössische Berufsprüfung für Cabin Crew Members Ausschreibung für das Jahr 2021: A Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer (Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung): volljährig und urteilsfähig ist; über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt; zur Zeit der Prüfung mindestens zwei Jahre als Cabin Crew Member tätig ist; zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in “Notverfahren und Notausrüstung” verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist. InteressentInnen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise fristgerecht einzureichen. B Die Prüfung dauert zwei Tage und wird an folgenden Daten in der Umgebung des Flughafens Zürich-Kloten durchgeführt: 1. Tag schriftlich: 19. Oktober 2021 2. Tag prakt./mündl.*: 15. – 19. November 2021 *Die Kandidat*innen werden für den 2. Prüfungstag durch das Prüfungssekretariat eingeteilt (kurzfristige Datumsänderungen sind möglich). C Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn mindestens 36 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen (Ziff. 4.12 der Prüfungsordnung). D Die Wegleitung ist in den drei Prüfungssprachen verfügbar zum Download unter www.sobfa.ch > Wegleitung oder kann gegen eine Depotgebühr bei untenstehender Adresse bezogen werden:
Wegleitung 2021 3 Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants SOBFA Dorfstr. 29a 8302 Kloten Tel. 043 255 57 97 sobfa@kapers.ch www.sobfa.ch E Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1’500.- + CHF 50.- (für den eidg. Fachausweis). Der Betrag von CHF 1’550.- wird mit der Prüfungszulassung zur Zahlung fällig (Ziff. 3.41 der Prüfungsordnung). F Für die Anmeldung, welche teilweise elektronisch übermittelt werden muss, ist vorab ein Kennwort zu beziehen. Mit der Registrierung wird die Einschreibegebühr von CHF 200.- erhoben, welche bei einer Abmeldung nicht rückerstattet wird. Beachten Sie die Fristen. Informationen auf www.sobfa.ch > Einschreibung G Die Anmeldung zur Prüfung ist unabhängig von allfälligen firmeninternen Unterstützungsprogrammen bei der SOBFA einzureichen. H Anmeldeschluss (Prüfungssekretariat ist im Besitz der vollständigen Anmeldung, d.h. elektronisches Anmeldeformular sowie schriftliche Unterlagen/Nachweise gemäss A): 19. Juni 2021 Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. I Die Freiplanung für die Prüfung wird durch das Prüfungssekretariat beim Arbeitgeber veranlasst. Hinweis für Repetent*innen: Die Prüfungsordnung, Ausgabe 2008, wurde revidiert und tritt 2022 in Kraft. Die Prüfung findet 2021 letztmals in bekannter Form statt. Repetent*innen können 2022 und 2023 für die Wiederholung das Prüfungsformat wählen (Prüfungsordnung 2008 oder 2020). Ab 2024 wird nur noch die Prüfung nach Prüfungsordnung 2020 angeboten.
Wegleitung 2021 4 Wichtige Hinweise und Bemerkungen Allgemeine Bemerkungen zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members Die Berufsprüfung wird durch die Schweizerische Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants (SOBFA) unter der Aufsicht des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (vormals BBT, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) durchgeführt. Die einzelnen Arbeitgeber (Swiss International Air Lines AG, Edelweiss Air AG, etc.) haben auf die Prüfung keinen direkten Einfluss. Die Prüfung ist freiwillig und findet in der Freizeit statt. Die Berufsprüfung wird der Höheren Berufsbildung zugeordnet. Sie stellt somit höhere Anforderungen als eine Lehrabschlussprüfung (oder Matura), welche als Voraussetzung für die Berufsprüfung gilt. Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe. Ausschreibung - Wegleitung Die Prüfung wird mindestens fünf Monate vor Beginn ausgeschrieben. Gleichzeitig mit der Ausschreibung ist die Wegleitung bereit zum Download auf www.sobfa.ch. Die vorliegende Wegleitung und das Literaturverzeichnis beziehen sich auf das Jahr 2021. Sollten Sie Ihre Prüfung für eines der folgenden Jahre planen, besorgen Sie sich die aktuellen Unterlagen im entsprechenden Jahr. Die Wegleitung kann im Prüfungssekretariat gegen eine Gebühr von CHF 10.- bezogen werden. Bei einer Einschreibung wird dieser Betrag mit der Prüfungsgebühr verrechnet. Die Anmeldefrist läuft ab Ausschreibung bis spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs erfasst. Einschreibung Die Einschreibung erfolgt in zwei Teilen: 1. Teil: Das Anmeldeformular ist elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Es befindet sich im geschützten Bereich der Homepage www.sobfa.ch. 2. Teil: Das Begleitformular ist unterschrieben zusammen mit den Nachweisen über Berufsausbildung etc. (Kopien), welche für die Beurteilung der Zulassung benötigt werden, per Post einzureichen. Folgen Sie den genauen Anweisungen im Kapitel Einschreibung (Seite 20) in dieser Wegleitung.
Wegleitung 2021 5 Zulassung / Durchführung Art. 3.31 b) resp. 3.32 der Prüfungsordnung regeln die für die Zulassung notwendigen Kriterien in Sachen Schul-/Berufsbildung. Die Voraussetzungen, um zu einer eidg. Berufsprüfung zugelassen zu werden, basieren auf dem Berufsbildungsgesetz. Die Beurteilung der Abschlüsse, welche im Ausland erfolgt sind, wurde vom SBFI an die Prüfungskommission delegiert. Das SBFI empfiehlt der Prüfungskommission, Kandidat*innen zur Prüfung zuzulassen, welche im Anschluss an ihre obligatorische Schulzeit eine Ausbildung/weitere Schulbildung von mindestens drei Jahren absolviert haben. Die Kandidat*innen sind verpflichtet, ihre Schulbildung umfassend und aussagekräftig zu dokumentieren. Die Prüfungskommission muss aufgrund der eingereichten Unterlagen in der Lage sein, sich ein eindeutiges Bild über Inhalt (Kursinhalt, allenfalls Info aus Internet, Zeugnis) und Dauer der Ausbildung machen zu können. Mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid über die Zulassung und Durchführung. Die Prüfungsgebühren werden mit bestätigter Zulassung zur Zahlung fällig. Annullationsgebühren gemäss Prüfungsordnung 3.4 Ein Rücktritt hat schriftlich (Poststempel) oder per Email zu erfolgen. Die Einschreibegebühr von CHF 200.- wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden folgende Annullationskosten fällig: Rücktritt 20.06. – 26.07.2021 CHF 300.- 27.07. – 23.08.2021 CHF 500.- 24.08. – 19.10.2021 CHF 1’300.- Freiplanung für Prüfung und/oder Vorbereitungskurse Die SOBFA veranlasst bei Ihrem Arbeitgeber die Freiplanung für sämtliche Prüfungs- resp. Vorbereitungskurs-Tage, welche alle in Ihrer Freizeit stattfinden. Damit Sie Einfluss nehmen können auf Ihren persönlichen Einsatzplan, erhalten Sie die Einladung mit Prüfungstermin rechtzeitig vor Mitte August. Berücksichtigen Sie, dass die Prüfungstermine Priorität haben und die Planungsstellen, wenn nötig, von Ihnen eingegebenen Planungswünsche zurückweisen werden. Dispensation Gemäss Prüfungskommissionsentscheid werden keine Dispensationen von Prüfungsteilen erteilt.
Wegleitung 2021 6 Prüfungsliteratur Der Prüfungsinhalt ist in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Fächer erläutert. Das Wissen erwerben Sie sich selbständig. Das Studium der empfohlenen Prüfungsliteratur (Literaturverzeichnis) erleichtert Ihnen den Zugang zum Prüfungsstoff. Allenfalls erfordert der persönliche Wissensstand eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff. Die Unterlagen zum Downloaden stehen im geschützten Bereich der Webseite zur Verfügung. Die übrigen Lehrmittel sind im Buchhandel zu beziehen. Prüfungsfächer 1. und 2. Tag Am ersten Prüfungstag werden sämtliche schriftlichen Prüfungen durchgeführt. Am zweiten Prüfungstag folgen die mündlichen und praktischen Prüfungen. Vorbereitungskurse In verschiedenen Fächern sind Vorbereitungskurse geplant, welche durch AKAD College AG, Abteilung Language+Culture, angeboten werden. Die detaillierten Angebote finden Sie auf den folgenden Seiten. Wichtig: Diese Wegleitung ist massgebend für die Prüfung und sollte während des Studiums immer wieder beigezogen werden. Die Prüfungsfragen sind in der gewählten Prüfungssprache zu beantworten. Vereinzelte Fachausdrücke in Englisch werden toleriert. Ausnahmen bilden die Fächer Notverfahren und Notausrüstung sowie Technik, Operation und Luftrecht, welche in Englisch geprüft werden. Über allfällige Unklarheiten und Fragen informieren Sie sich in den FAQ. Weitere Informationen Für weitere Informationen steht Ihnen das Prüfungssekretariat der SOBFA zur Verfügung (sobfa@kapers.ch). Kloten, im Februar 2021 Der Präsident der Prüfungskommission: Sven Lucek
Wegleitung 2021 7 Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Cabin Crew Members Ausgabe 2008
Wegleitung 2021 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen ............................................................ 9 2. Prüfungsorganisation und Prüfungsorgane .................................. 10 3. Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung und Kosten ..................... 12 4. Durchführung der Prüfung ........................................................... 13 5. Prüfungsteile und Anforderungen ............................................... 15 6. Beurteilung und Notengebung..................................................... 16 7. Fachausweis, Titel und Verfahren ................................................ 17 8. Deckung der Prüfungskosten ....................................................... 18 9. Schlussbestimmungen ................................................................. 18 10.Erlass ........................................................................................... 19
Wegleitung 2021 9 PRÜFUNGSORDNUNG über die Berufsprüfung für Cabin Crew Members Gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 erlässt die Trägerschaft nach Ziffer 1.2 folgende Prüfungsordnung: 1 ALLGEMEINES 1.1 Zweck der Prüfung Cabin Crew Members von Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland erbringen mit dem Bestehen der Berufsprüfung den Nachweis, dass sie für folgende Aufgaben an Bord von Flugzeugen eingesetzt werden können: Verantwortung für zugewiesene Sicherheitsbelange Betreuung und Beratung von Flugreisenden Erste-Hilfe-Leistungen Führungsfunktionen Ausbildungsfunktionen Ein Cabin Crew Member erwirbt ausserdem Fachkenntnisse, die über die Anforderungen schweizerischer Luftfahrtunternehmen hinausgehen sowie ein breites Fachwissen für ähnlich gelagerte Dienstleistungsberufe. 1.2 Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: kapers, Vereinigung des Kabinenpersonals Swiss International Air Lines AG Edelweiss Air AG 1.22 Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Wegleitung 2021 10 2 ORGANISATION 2.1 Prüfungsorgane Für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung werden die folgenden Organe geschaffen: a) die Zentralkommission b) die Prüfungskommission c) das Prüfungssekretariat 2.2 Zentralkommission 2.21 Die Zentralkommission setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der Träger. Die Träger delegieren ihre Vertreterin/ihren Vertreter und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. 2.22 Die Verteilung der Stimmen erfolgt paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerverbänden (je 6 Stimmen) Arbeitnehmerverbände kapers 6 Stimmen Arbeitgeber Swiss Int. Air Lines 5 Stimmen Edelweiss Air 1 Stimme 2.23 Die Zentralkommission konstituiert sich selbst. Präsidium und Vizepräsidium wechseln alljährlich von Arbeitgeber zu Arbeitnehmervertretung und umgekehrt. Präsidentin/Präsident und Vizepräsidentin/Vizepräsident dürfen nicht gleichzeitig derselben Vertretung (Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervertretung) angehören. Die Zentralkommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende. 2.3 Aufgaben der Zentralkommission Die Zentralkommission a) setzt die Prüfungsgebühren fest gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT); b) wählt die Prüfungskommissionsmitglieder; c) stellt Antrag betreffend Änderungen der Prüfungsordnung; d) genehmigt Budgets, Abrechnung und Schlussberichte; e) erstattet Bericht an das BBT über die Durchführung und Abrechnung der Prüfungen; f) setzt auf Antrag der Prüfungskommission das Prüfungssekretariat ein; g) ist zum Besuch der Prüfungen berechtigt; h) hat bei der Wahl der Expertinnen/Experten ein Vetorecht; i) setzt die Entschädigung für die Expertinnen/Experten fest.
Wegleitung 2021 11 2.4 Prüfungskommission 2.41 Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer Prüfungskommission übertragen. Diese umfasst 12 Mitglieder. Deren Verteilung auf die Träger entspricht dem Stimmenverhältnis der Zentralkommission. 2.42 Die Mitglieder der Prüfungskommission werden für eine Amtsdauer von 3 Jahren von der Zentralkommission gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. 2.43 Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern das Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder der Vorsitzende. 2.44 Die Prüfungskommission wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Prüfungsleiterin/den Prüfungsleiter. Sie tritt nach Bedarf zusammen. 2.5 Aufgaben der Prüfungskommission Die Prüfungskommission a) erlässt die Wegleitung zur Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch; b) setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest; c) bestimmt das Prüfungsprogramm; d) veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch; e) wählt die Expertinnen/Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein; f) entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss; g) entscheidet über die Erteilung des Fachausweises; h) behandelt Anträge und Beschwerden; i) entscheidet über die Anerkennung von Leistungen anderer Abschlüsse; j) berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit; k) sorgt für die Qualitätsentwicklung und –sicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. l) beantragt der Zentralkommission die Einsetzung des Prüfungssekretariates. 2.6 Prüfungssekretariat Die Geschäftsführung wird dem Prüfungssekretariat übertragen. 2.7 Aufgaben des Prüfungssekretariats Das Prüfungssekretariat a) sorgt für die Rechnungsführung und Korrespondenz; b) schreibt die Prüfung aus; c) kontrolliert die Anmeldungen; d) stellt den Kandidierenden Zulassungs- bzw. Abweisungsentscheide zu; e) beschafft Prüfungsformulare sowie sonstige Drucksachen; f) bietet Kandidatinnen/Kandidaten und Expertinnen/Experten auf; g) erledigt die Administration des Beschwerdewesens; h) führt Sitzungsprotokolle und Korrespondenzen; i) verkehrt mit Amtsstellen und Behörden; j) erledigt allgemeine Sekretariatsarbeiten.
Wegleitung 2021 12 2.8 Öffentlichkeit / Aufsicht 2.81 Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Sie ist nicht öffentlich. In Einzelfällen kann die Prüfungskommission Ausnahmen erlassen. 2.82 Das BBT wird rechtzeitig zur Prüfung eingeladen und mit den Prüfungsakten bedient. 3 AUSSCHREIBUNG, ANMELDUNG, ZULASSUNG, KOSTEN 3.1 Ausschreibung 3.11 Die Prüfung wird mindestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn in allen drei Amtssprachen ausgeschrieben. 3.12 Die Ausschreibung orientiert zumindest über - die Prüfungsdaten; - die Prüfungsgebühr; - die Anmeldestelle; - die Anmeldefrist; - den Ablauf der Prüfung 3.2 Anmeldung 3.21 Der Anmeldung sind beizufügen: a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis; b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse; c) Angabe der Prüfungssprache; d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto. 3.22 Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular, das beim Prüfungssekretariat bezogen werden kann, und spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin zu erfolgen. 3.3 Zulassung 3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) volljährig und urteilsfähig ist; b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt; c) zur Zeit der Prüfung mindestens 2 Jahre als Cabin Crew Member tätig ist; d) zur Zeit der Anmeldung über eine gültige Qualifikation in „Notverfahren und Notausrüstung“ verfügt, wie sie vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) oder von einer entsprechenden ausländischen Behörde vorgeschrieben ist. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
Wegleitung 2021 13 3.32 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT. 3.33 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung. 3.4 Kosten 3.41 Die Kandidatin oder der Kandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr. Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und –inhaber, als auch ein allfälliges Materialgeld werden separat erhoben. Diese gehen zu lasten der Kandidatinnen und Kandidaten. 3.42 Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 fristgerecht zurücktritt oder aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstanden Kosten rückerstattet. 3.43 Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. 3.44 Die Prüfungsgebühr für Kandidierende, welche die Prüfung wiederholen, wird im Einzelfall von der Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsumfangs festgelegt. 3.45 Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung gehen zulasten der Kandidierenden. 4 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG 4.1 Aufgebot 4.11 Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 36 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen. 4.12 Die Prüfung wird durchgeführt - in deutscher Sprache, sofern mindestens 20 Kandidatinnen/Kandidaten, - in französischer Sprache, sofern mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten, - in italienischer Sprache, sofern mindestens 2 Kandidatinnen/Kandidaten dies verlangen und die Zulassungsbedingungen erfüllen. Aufgrund der besonderen Verhältnisse im Luftverkehr, können Teile der Prüfung in Englisch durchgeführt werden. 4.13 Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung aufgeboten. Das Aufgebot enthält: a) das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel; b) das Verzeichnis der Expertinnen und Experten. 4.14 Ausstandsbegehren gegen Expertinnen und Experten müssen mindestens 5 Tage vor Prüfungsbeginn der Prüfungskommission eingereicht und begründet werden. Diese trifft die notwendigen Anordnungen.
Wegleitung 2021 14 4.2 Rücktritt 4.21 Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Prüfung zurückziehen. 4.22 Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) Mutterschaft; b) Krankheit, Unfall; c) Todesfall im engeren Umfeld; d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 4.23 Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. 4.3 Nichtzulassung und Ausschluss 4.31 Kandidierende, die bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben machen, oder die Prüfungskommission auf andere Weise täuschen versuchen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. 4.32 Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer: a) unzulässige Hilfsmittel verwendet; b) die Prüfungsdisziplin grob verletzt; c) die Experten zu täuschen versucht. 4.33 Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt werden. Bis ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat Anspruch darauf, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen. 4.4 Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten 4.41 Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die Ausführung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. Sie hält ihre Beobachtungen schriftlich fest. 4.42 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten beurteilen die schriftlichen und praktischen Prüfungsarbeiten und legen gemeinsam die Note fest. 4.43 Mindestens zwei Expertinnen oder zwei Experten nehmen die mündlichen Prüfungen ab, erstellen Notizen zum Prüfungsgespräch sowie zum Prüfungsablauf, beurteilen die Leistungen und legen gemeinsam die Note fest. 4.44 Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin oder des Kandidaten treten bei der Prüfung als Expertinnen und Experten in den Ausstand. 4.5 Abschluss und Notensitzung 4.51 Die Prüfungskommission entscheidet im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung über das Bestehen der Prüfung. Die Vertreterin oder der Vertreter des BBT wird rechtzeitig an diese Sitzung eingeladen.
Wegleitung 2021 15 4.52 Verwandte, befangene Dozentinnen und Dozenten der vorbereitenden Kurse, gegenwärtige und frühere Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kandidatin und Kandidaten treten bei der Entscheidung über die Erteilung des Fachausweises in den Ausstand. 4.53 Expertinnen und Experten dürfen an der Notensitzung teilnehmen und haben Antragsrecht. 5 PRÜFUNGSTEILE UND ANFORDERUNGEN 5.1 Prüfungsteile 5.11 Die Prüfung umfasst folgende Teile und dauert: Prüfungsteile Prüfungsdauer in Minuten Gewichtung schriftl. mündl. prakt. total 1. Notverfahren und Notausrüstung 90 90 doppelt 2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse 30 20 50 einfach 3. Gastronomie ~30 ~60 90 einfach 4. Umgang mit Flugreisenden und 75 30 105 einfach Zollvorschriften 5. Führung/Ausbildung 60 30 90 einfach 6. Geographie, Menschen und Kulturen 75 75 einfach 7. Sprachen 60 60 einfach 8. Technik, Operation und Luftrecht 45 45 einfach 9. Betriebswirtschaftslehre 60 60 einfach Dauer der gesamten Prüfung 11 Std. 05 Min. 5.12 Jeder Prüfungsteil kann in Positionen unterteilt werden. Diese Unterteilung legt die Prüfungskommission fest. 5.2 Prüfungsanforderungen 5.21 Der detaillierte Prüfungsstoff ist in der Wegleitung zur Prüfungsordnung nach Ziff. 2.5 Bst. a aufgeführt. 5.22 Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfällige Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen der vorliegenden Prüfungsordnung.
Wegleitung 2021 16 6 BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG 6.1 Allgemeines 6.11 Bewertung mit Noten: Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile erfolgt mit Notenwerten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 der Prüfungsordnung. 6.2 Beurteilung 6.21 Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff. 6.2 bewertet. 6.22 Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel aller Positionsnoten. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Positionen direkt zur Note eines Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff. 6.3 erteilt. 6.23 Die Gesamtnote ist das gewichtete Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. 6.3 Notenwerte Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. 6.4 Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises 6.41 Die Prüfung ist bestanden, wenn a) die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt; b) in nicht mehr als zwei Prüfungsteilen eine Note unter 4.0 erteilt wird; c) kein Prüfungsteil unter der Note 3.0 liegt. 6.42 Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat a) sich nicht rechtzeitig abmeldet; b) ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt; c) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt; d) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss. 6.43 Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. 6.44 Die Prüfungskommission stellt jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Prüfungszeugnis aus. Diesem können zumindest entnommen werden: a) die Noten in den einzelnen Prüfungsteile und die Gesamtnote; b) das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung; c) bei Nichterteilung des Fachausweises eine Rechtsmittelbelehrung.
Wegleitung 2021 17 6.5 Wiederholung 6.51 Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen. 6.52 Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen nicht mindestens die Note 5,0 erzielt wurde. 6.53 Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung. 7 FACHAUSWEIS, TITEL UND VERFAHREN 7.1 Titel und Veröffentlichung 7.11 Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom BBT ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Zentralkommission unterzeichnet. 7.12 Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: - Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis - Cabin Crew Member avec brevet fédéral - Cabin Crew Member con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird “Cabin Crew Member with Advanced Federal Certificate of Higher Vocational Education and Training” empfohlen. 7.13 Die Namen der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber werden in ein vom BBT geführtes Register eingetragen. 7.14 Die Inhaberinnen oder Inhaber des Fachausweises als Flight Attendant sind berechtigt, den Titel Cabin Crew Member mit eidgenössischem Fachausweis zu tragen. Es wird kein neuer Fachausweis ausgestellt. 7.2 Entzug des Fachausweises 7.21 Das BBT kann einen auf rechtswidrige Weise erworbenen Fachausweis entziehen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 7.22 Der Entscheid des BBT kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden. 7.3 Rechtsmittel 7.31 Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung oder Verweigerung des Fachausweises kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim BBT Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. 7.32 Über die Beschwerde entscheidet in erster Instanz das BBT. Sein Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. 7.33 Wird die Beschwerde abgewiesen, werden die Kosten des Verfahrens der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer auferlegt.
Wegleitung 2021 18 8 DECKUNG DER PRÜFUNGSKOSTEN 8.1 Die Zentralkommission legt auf Antrag der Prüfungskommission die Ansätze fest, nach denen die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Expertinnen und Experten entschädigt werden. 8.2 Die Zentralkommission trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die Prüfungsgebühr, den Bundesbeitrag und andere Zuwendungen gedeckt sind. 8.3 Nach Abschluss der Prüfung reicht die Zentralkommission dem BBT gemäss Richtlinie eine detaillierte Erfolgsrechnung ein. Auf dieser Basis bestimmt das BBT den Bundesbeitrag für die Durchführung der Prüfung. 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1 Aufhebung bisherigen Rechts Das Reglement vom 30. März 2000 über die Berufsprüfung für Flight Attendant wird aufgehoben. 9.2 Übergangsbestimmungen 9.21 Die erste Prüfung nach dieser Prüfungsordnung findet 2008 statt. 9.22 Repetentinnen und Repetenten nach dem bisherigen Reglement vom 30. März 2000 erhalten Gelegenheit, die Prüfung bis 2011 zu wiederholen. 9.3 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt mit der Genehmigung des BBT in Kraft.
Wegleitung 2021 19 10 ERLASS Kloten, 31. Oktober 2007 Kapers Swiss International Airlines AG Jocelyne Stucki Andrea Koch Vorstandsmitglied Managing Director Head of Cabin Crew Edelweiss Air AG Markus Gander Head of Inflight Services Diese Prüfungsordnung wird genehmigt. Bern, BUNDESAMT FÜR BERUFSBILDUNG UND TECHNOLOGIE Die Direktorin: Dr. Ursula Renold
Wegleitung 2021 20 Einschreibung Die Einschreibung zur Prüfung erfolgt in zwei separaten Teilen. Ihre Personalien übermitteln Sie über den geschützten Bereich unter www.sobfa.ch. Die Daten werden ausschliesslich für die Prüfungs- Administration verwendet und nach Abschluss der Prüfungen gelöscht. Von der SOBFA werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Erst ein vollständiges Anmelde-Dossier (elektronische Anmeldung und ausgedruckte Dokumente inkl. Unterschrift) wird vom Prüfungssekretariat bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Ihre Anmeldung pendent und ohne Anspruch auf einen Prüfungsplatz. Elektronische Anmeldung: Ihre Personalien erfassen Sie elektronisch. Achten Sie auf die richtige Schreibweise (inkl. Gross-/Kleinschreibung), damit die Daten fehlerfrei übernommen werden können. Für das Login benötigen Sie zuerst ein Passwort (gültig für 2021), das Sie vom Prüfungssekretariat nach Begleichung der Einschreibegebühr von CHF 200.- erhalten. Überweisen Sie den Betrag auf das PC-Konto 15-448881-3 lautend auf Schweiz. Organisation Berufsprüfungen Flight Attendants, 8302 Kloten. Als Zahlungszweck geben Sie Ihren Namen und eine gültige Email-Adresse an. Diese dient Ihnen anschliessend als Benutzername. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen das Passwort an die angegebene Email-Adresse zugestellt. Online Banking: BIC POFICHBE IBAN CH88 0900 0000 1544 8881 3 Zahlungszweck: Name, Vorname und gültige Email-Adresse [at] Ausgedruckte Dokumente inkl. Unterschrift: Verschiedene Nachweise müssen erbracht werden, um die Zulassung prüfen zu können. Auf dem elektronischen Anmeldeformular füllen Sie die entsprechenden Felder aus. Die verlangten Kopien senden Sie zusammen mit dem nachfolgenden Begleitformular (Seiten 21 und 22 der Wegleitung) an das Prüfungssekretariat der SOBFA. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen,. Interessent*innen, welche ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, beachten bitte, dass allfällige amtliche Übersetzungen oder Empfehlungen fristgerecht eingereicht werden müssen. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Prüfung durchgeführt werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt, ob Sie die Zulassungskriterien erfüllen und die Prüfung ablegen können. Auf www.sobfa.ch > FAQ befinden sich häufig gestellte Fragen.
Wegleitung 2021 21 Bitte leer lassen Eingang Gebühr bestätigt Einsenden an: PS FS SOBFA 1 Dorfstrasse 29a 2 8302 Kloten 3 Begleitformular zur Anmeldung zur Berufsprüfung für Cabin Crew Members 2021 Name/Vorname ________________________________________ Datum schriftliche Prüfung 19. Oktober 2021 Weitere Informationen sind der Wegleitung zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch. Dieses Begleitformular bildet zusammen mit den erforderlichen Kopien einen Bestandteil der Anmeldung. Alle nötigen Unterlagen sind vor Ablauf der Anmeldefrist an das Prüfungssekretariat einzureichen. Ausgabe 2021 Die Prüfungskommission
Wegleitung 2021 22 Beruflicher Werdegang Gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung werden Sie zur Prüfung zugelassen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verantwortlich für die Erbringung sämtlicher erforderlicher Nachweise vor Ablauf der Anmeldefrist. Für die Beurteilung ausländischer Ausbildungsausweise ist das SBFI zuständig, welches diese Aufgabe an die Prüfungskommission der SOBFA delegiert. Universitätsabschlüsse ausländischer Universitäten fallen jedoch nicht in diese Zuständigkeit. Sie haben die Möglichkeit, bei der Informationsstelle für Anerkennungsfragen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (www.crus.ch) eine Beurteilung bzw. eine Empfehlung zu verlangen, welche Sie dieser Anmeldung beilegen. Bitte beachten Sie, dass ausländische Ausweise in einer der drei Prüfungssprachen oder Englisch (amtliche Übersetzungen) einzureichen sind. Beilagen (gemäss Ziff. 3.2 der Prüfungsordnung) Nachweise über Berufsprüfungen oder besuchte Schulen (bitte nur Kopien) Eidg. Fähigkeitszeugnis, EFZ Maturitätszeugnis Arbeitsbestätigung(en) fliegerische Tätigkeit (LX = Service History*) Nachweis RGC (LX = Crew Qualification*) *CrewAccess > Reports > Dynamic Amtlicher Ausweis (Pass oder ID) mit Foto und Gültigkeitsdauer Andere Ausweise: Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner elektronisch übermittelten Anmeldung sowie der beiliegenden Unterlagen. Ferner erkläre ich mich mit dem Inhalt der Prüfungsordnung für die Berufsprüfung für Cabin Crew Members und der dazugehörenden Wegleitung einverstanden. Sofern ich die Prüfung bestehe, dürfen mein Name und Vorname publiziert werden. (Der Datenschutz verlangt die ausdrückliche Einwilligung der Kandidat*innen zur Publikation. Ohne Kreuz darf die SOBFA Ihren Namen NICHT veröffentlichen. Gilt ebenfalls für die Veröffentlichung der Gratulationsliste!) Ort: ___________________ Datum: ___________________ Unterschrift: ________________________________
Wegleitung 2021 23 Vorbereitungskurse 2021 AKAD College AG, Abteilung Language+Culture, bietet in Zusammenarbeit mit Fachleuten der SOBFA und der LAT Lufthansa Aviation Training Vorbereitungskurse an. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Kurssprache Deutsch ist. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie sich die Teilnahme an einem deutschen Kurs zutrauen. Die Vorbereitungskurse finden in Ihrer Freizeit statt. Das Kursangebot umfasst: - Betriebswirtschaftslehre - Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse - Führung/Ausbildung - Gastronomie - Technik, Operation und Luftrecht (bei Bedarf Kurssprache Englisch) Die Vorbereitungskurse sind für Sie nur dann von Nutzen, wenn Sie sich vorgängig mit der Materie auseinandergesetzt haben. Die übrigen Prüfungsteile erarbeiten Sie anhand der Wegleitung im Selbststudium. Die Selbstkosten betragen CHF 190.- pro Kurstag. Alle Kurse dauern einen Tag (Ausnahme „Gastronomie: Warenkunde und Service“ dauert zwei Tage; Kosten: CHF 380.-). Zu den Vorbereitungskursen dürfen Sie sich anmelden, sobald Sie im Besitz der Anmeldebestätigung des Prüfungssekretariats sind. Die Anmeldung muss per E-Mail bis zur angegebenen Anmeldefrist bei AKAD College AG, sprachen@akad.ch, eingehen mit Betreff SOBFA VK. Sie können mehrere Kurse in der gleichen Anmeldung erfassen. (Siehe Anmelde-Talon Seite 28) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Kursdurchführung sind mind. 8 Anmeldungen erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich. Das Kursgeld wird im Anschluss an den Kurs von AKAD College AG verrechnet. Die Freiplanung vom Flugdienst muss mit Ihrem Flugplan vereinbar sein und wird durch das Prüfungssekretariat veranlasst. Bei verspäteter Anmeldung sind die CCM selber für die entsprechende Freiplanung besorgt. Unangemeldete Teilnehmer werden nicht zu den Kursen zugelassen. Umbuchungen werden nur in dringenden Fällen getätigt (bsp. Einsatz statt frei). Bis 7 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung kostenlos, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Kurs erhoben. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AKAD College AG, Abteilung Language+Culture. Weitere Informationen erteilt: AKAD College AG, Abteilung Language+Culture, Email: sprachen@akad.ch, Telefon: +41 44 368 71 59
Wegleitung 2021 24 Kursangebot Kurs Inhalt / Ziel Leitung Unterlagen Ort Gastronomie: Getränkekunde sowie Service alkoholischer Getränke (Wein, Spirituosen). Fachreferenten gem. LAT Training Getränkekunde, - Sie werden sich der Zusammenhänge und Gewichtung der in der Wegleitung Swiss Wegleitung Center Service einzeln aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Opfikon Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen, BI-GK da nicht alle in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen (z.B. alkoholfreie Getränke) abgedeckt werden. Der erste Kurs der Serie wird nach Bedarf 2-sprachig deutsch/französisch durchgeführt. Gastronomie: Sie werden in Warenkunde (Fische, Krusten- und Schalentiere, Schlachtfleisch, Fachreferenten gem. LAT Training Warenkunde und Mastgeflügel, Haar- und Federwild, Käse, Obst) und Service (nicht flugbezogen) Swiss Wegleitung Center Service auf die Berufsprüfung vorbereitet. Opfikon Sie werden sich der Zusammenhänge der in der Wegleitung einzeln BI-WK aufgeführten Themen und des Servicelehrbuches bewusst. Der Kurs kann jedoch zusätzliches Selbststudium für die Prüfung nicht ersetzen, da nicht alle 2 Tage in der Wegleitung aufgeführten, prüfungsrelevanten Themen durch diesen Kurs abgedeckt werden. Der erste Kurs der Serie wird nach Bedarf 2-sprachig deutsch/französisch durchgeführt. Führung/ Der Kurs führt in die Grundsätze der situationsbezogenen Menschenführung Fachreferenten gem. AKAD College AG, Ausbildung ein. Dabei werden Themen wie Ziele setzen, Verhalten loben und kritisieren Swiss Wegleitung Abteilung sowie die vier fundamentalen Führungsstile behandelt. Ein weiterer Teil ist den Language+Culture BI-FU Begriffen Motivation und Teamentwicklung gewidmet. Alle Themen werden Oerlikon durch praktische Beispiele in den Bezug mit der Arbeitswelt der CCM gesetzt. Im Prüfungsteil Ausbildung befasst sich der Kurs mit den vier Stufen der Instruktion. Dabei wird vor allem der eigentlichen Ausbildungsphase mit den Begriffen Motivieren, Informieren, Trainieren und Testen Beachtung geschenkt. Auch hier wird der Stoff anhand praktischer Beispiele erarbeitet. Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil Führung und Ausbildung und sind in der Lage, diese in die Praxis umzusetzen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht.
Wegleitung 2021 25 Erste Hilfe/ - Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt? Fachreferen- gem. LAT Training Center Medizinische - Kenne ich die wichtigsten Abläufe einer Erste Hilfe-Situation? tinnen Swiss Wegleitung Opfikon Kenntnisse - Setze ich die Prioritäten bei einem medizinischen Zwischenfall an Bord richtig? BI-EH - Ist mein Wissen in Flug- und Tropenmedizin ausreichend? Diese und alle noch offenen Fragen werden von den Fachreferenten beantwortet. Zudem werden Sie informiert über: - Die Prüfungsdurchführung der praktischen Prüfung - Die Art der schriftlichen Fragestellung - Bewertungskriterien - Schwerpunkte in einzelnen Fachgebieten Betriebswirt- Der Kurs führt in die Grundlage der Betriebswirtschaftslehre ein. externe Fach- gem. AKAD College AG, schaftslehre Der Kurs soll das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge referentInnen Wegleitung, Abteilung fördern und den TN die Möglichkeit bieten, die Grundlagen der Taschen- Language+Culture BI-BW Betriebswirtschaftslehre anhand von einfachen Beispielen zu verstehen. rechner Oerlikon Verschiedene betriebswirtschaftliche Themen werden durch theoretische Beispiele und Gruppenarbeiten in den Bezug zur Wirtschaft gesetzt. Am Schluss des Kurses kennen die TN die Schwerpunkte im Prüfungsteil Betriebswirtschaftslehre und sind in der Lage, diese besser zu verstehen. Sie werden auch mit der schriftlichen Fragestellung der Prüfung und dem Prüfungsablauf vertraut gemacht. Voraussetzung: Aufgrund der Komplexität des Prüfungsstoffe wird erwartet, dass der Prüfungsstoff vor dem Kurs bereits gelernt wird. Es ist unmöglich an einem Kurstag, den ganzen Stoff zu vermitteln. Technik, - Habe ich die Schwerpunkte beim Lernen am richtigen Ort gesetzt? externe gem. Air-Force Center Operation und - Sind mir die wesentlichen Flugzeugsysteme und Komponenten Fachreferenten Wegleitung Dübendorf, Luftrecht bekannt? Ueberlandstr. 271, - Was muss ich über die Flugoperation und die Spacecontrol wissen? 8600 Dübendorf TO - Wie werden die Fragen gestellt und Antworten bewertet? 08.20 - 17.00 Uhr Diese, sowie persönlich gestellte Fragen werden von den Fachreferen-ten besprochen. Am Kurstag wird zusammen mit den Teilnehmenden entschieden, ob der Kurs in Englisch durchgeführt wird.
Wegleitung 2021 26 Vorbereitungskurse Daten 2021 VK Prüfung August 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Führung/Ausbildung FU Gastro Getränkekunde GK Gastro Warenkunde WK Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse EH Betriebswirtschaftslehre BW Technik, Operation und Luftrecht TO September 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Führung/Ausbildung FU Gastro Getränkekunde GK Gastro Warenkunde WK Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse EH Betriebswirtschaftslehre BW Technik, Operation und Luftrecht TO Oktober 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Führung/Ausbildung FU Gastro Getränkekunde GK Gastro Warenkunde WK Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse EH Betriebswirtschaftslehre BW Technik, Operation und Luftrecht TO schriftliche Prüfungen November 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Führung/Ausbildung FU Gastro Getränkekunde GK Gastro Warenkunde WK Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse EH Betriebswirtschaftslehre BW Technik, Operation und Luftrecht TO mündl./prakt. Prüfungen
Wegleitung 2021 27 Übersicht Daten Vorbereitungskurse 2021 Anmeldefrist 15. Juni 2021 Fach Kurs-Nr. Kursdatum BI-FU1-321 07.09.21 BI-FU2-321 14.09.21 Führung und Ausbildung BI-FU3-321 21.09.21 BI-FU4-321 28.09.21 BI-GK1-421 05.10.21 BI-GK2-421 06.10.21 Gastro Getränkekunde BI-GK3-421 28.10.21 BI-GK4-421 29.10.21 BI-WK1-321 13./14.09.21 BI-WK2-321 15./16.09.21 Gastro Warenkunde BI-WK3-421 20./21.10.21 BI-WK4-421 22./23.10.21 BI-EH1-321 18.08.21 BI-EH2-321 25.08.21 Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse BI-EH3-321 08.09.21 BI-BW1-321 30.08.21 BI-BW2-321 31.08.21 Betriebswirtschaftslehre BI-BW3-321 23.08.21 BI-BW4-321 24.08.21 BI-TO1-321 26.08.21 BI-TO2-321 27.08.21 Technik, Operation und Luftrecht BI-TO3-321 02.09.21 BI-TO4-321 03.09.21
Wegleitung 2021 28 Anmeldeformular für Vorbereitungskurse Bitte geben Sie auch ein Ersatz-Kurs-Datum an. Nach Möglichkeit wird das erste Datum berücksichtigt. Verbindliche Anmeldung als E-Mail senden an: sprachen@akad.ch In einer E-Mail können mehrere Kurseanmeldungen (mit je einem Ersatz-Datum) erfasst werden. Kurs Nr. 1. Kurs-Datum: Ersatz-Kurs Nr. Ersatz- Kurs-Datum: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Wohnort: E-Mail: Natel Nr. Angest. Nr.
Wegleitung 2021 29 Empfohlene Literatur 2021 Bezugsquelle Preisangabe ohne Gewähr 1. Notverfahren und Notausrüstung Passenger Behaviour, Bor Robert, 2016 (or 2003 2008) Buchhandel 145.00 Ashgate Publishing Company. ISBN 9780754609360 Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OM A) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / FAM) 2. Erste Hilfe/Medizinische Kenntnisse Ausbildungsunterlagen Swiss (CSPM / OM A) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM /FAM) 3. Gastronomie Servicelehrbuch Ausgabe 2012 Buchhandel 190.00 Verlag Edition Gastronomique, ISBN 978-3-905834-17-8 Vergünstigte Bezugsquelle: info@slbvideo.ch, www.slbvideo.ch 4. Umgang mit Flugreisenden/Zollvorschriften Ausbildungsunterlagen Swiss (SCM / CSPM / OM A / OMM) Ausbildungsunterlagen Edelweiss Air (CSPM / OM A / FAM) Servicelehrbuch Ausgabe 2012 ISBN 978-3-905834-17-8 Weitere Angaben siehe Fachteil Wegleitung 5. Führung/Ausbildung Der Minuten Manager: Führungsstile, Blanchard/Zigarmi, Buchhandel 22.50 2. Auflage 2016, Rororo Sachbuch, ISBN 9783499630798 Der neue Minuten Manager, Blanchard/Johnson, 16. Auflage 2016 Buchhandel 14.90 (Rororo Sachbuch, ISBN 9783499631931 EQ. Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman, 26. Auflage 2016, Buchhandel 14.50 Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 9783423360203 Ergänzende Literatur www.sobfa.ch Download (Konflikte, Teamentwicklung, Motivation, Feedback) Erfolgreich instruieren www.sobfa.ch Download 6. Geographie, Menschen, Kulturen Geografie: Wissen und verstehen, Verlag hep, 5. Auflage 2019, ISBN Buchhandel 44.00 978-3-0355-1400-1 (Print inkl. e-Lehrmittel); ISBN 978-3-0355-1399-8 (e-Lehrmittel). Schweizer Weltatlas, Ausgabe 2019, Lehrmittelverlag Zürich, deutsche Buchhandel 64.00 Ausgabe, ISBN 978-037-13760-4 Referenzen Geografie - weitere Hinweise zum Lernstoff www.sobfa.ch Download 7. Technik, Operation und Luftrecht Aircraft and Aviation, SOBFA www.sobfa.ch Download Weitere Angaben siehe Fachteil Wegleitung 8. Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaft und Management Buchhandel 99.00 Eine managementorientierte Betriebswirtschaftslehre Jean-Paul Thommen, Versus Verlag AG, Zürich, 10. Auflage 2016, ISBN 978-3-03909-288-8 Airline Handout www.sobfa.ch Download
Wegleitung 2021 30 Berufsprüfung für Cabin Crew Members Notverfahren und Notausrüstung Wegleitung für Kandidat*innen
Wegleitung 2021 31 PRÜFUNGSABLAUF Im Prüfungsteil „Notausrüstung und Notverfahren" findet eine schriftliche Prüfung (Dauer 1 Std. 30 Min.) statt. Diese wird in Englisch durchgeführt. Die dabei erzielte Note wird doppelt gezählt. Während der Prüfung ist die Benützung eines Englischwörterbuches erlaubt (Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen). ZIEL The candidate proves extended knowledge in addition to the requirements as stipulated by the civil aviation authority (BAZL) concerning emergency equipment, standard and emergency procedures, Survival, Security and Dangerous Goods. In addition the candidate shows understanding in context with emergency related situations and passenger behaviour. INHALT Part I - Emergency Equipment Aim I The candidate is conversant with the most commonly used emergency equipment on civil aircraft. Content I Fixed and loose emergency equipment Fire fighting equipment Oxygen systems & equipment Torches Emergency Locator Transmitter (ELT) Flotation equipment Survival kit Megaphone Restraining devices Restraint kit Evacuation aids such as: - Evacuation slides - Slide raft / life raft Part II - Standard and Emergency Procedures Aim II The candidate is conversant with general standard and emergency procedures. Content II Standard operating procedures Emergency procedures
Wegleitung 2021 32 Part III – Passenger Behaviour Aim III The candidate is familiar with passenger behaviour on board civil aircrafts in general and in emergency situations. Content III Introduction Legal aspects of passenger behaviour Passenger attention to safety information Passenger behaviour in emergency situations Hostage behaviour in aircraft hijacking Part IV - Survival Aim IV The candidate knows the most vital aspects of survival after a successful evacuation in any given environment. Content IV Accident management Survival in any given environment (Sea, Desert, Winter, Jungle) Protection – Location – Water – Food Health and hazards Search and rescue Part V - Security Aim V The candidate is familiar with preventive security measures and knows the basic rules of behaviour in any given security violation case. Content V Security regulations / preventive security measures Bomb threat against aircraft Hijacking Unruly passengers Part VI - Dangerous goods Aim VI The candidate proves to have basic knowledge of international rules for the transportation of dangerous goods on a civil aircraft. Content VI Policy Terminology Requirements Acceptance Labelling and marking Duties Handling of dangerous goods incidents on board
Wegleitung 2021 33 EMPFOHLENE LITERATUR CSPM, Chapters: – 2 Standard operating procedures (incl. OM A references) – 3 Safety equipment – 4 Emergency procedures – 7 Survival, search and rescue – 10 Checklists: Bomb on board Checklist for use of the “restraint kit/flexi cuffs” Cabin crew checklist for dangerous goods incidents in cabin in-flight OM A, Chapters: – 9 Dangerous goods and weapons (without lists on page 8, 10, 15, 45-48) DG tables & labels: Ammunition Avalanche rescue backpack Camping stoves and fuel containers Carbon dioxide, solid (dry ice) Disabling devices Electronic cigarettes (e-cigarettes) Heat producing articles Portable electronic devices PED Safety matches or cigarette lighter 10 Security Passenger Behaviour; Robert Bor, 2016 (or 2003, 2008), Chapters: – Introduction Pages 1 – 10 – 1 Legal Aspects of Passenger Behaviour Pages 11 – 16 – 9 Passenger Attention to Safety Information Pages 118 – 127 – 10 Passenger Behaviour in Emergency Situations Pages 128 – 158 – 12 Hostage Behaviour in Aircraft Hijacking Pages 201 – 221
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