Welche Evidenz ist nötig? - Deutsches Ärzteblatt
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THEMEN DER ZEIT Mobile Gesundheitsanwendungen Welche Evidenz ist nötig? Eine beschleunigte Nutzenbewertung auf Basis eines Herstellerdossiers könnte ein Weg sein, um risikobehaftete digitale Anwendungen schneller in die Regelversorgung zu bringen – analog zur AMNOG-Bewertung bei neu zugelassenen Arzneimitteln. D ie Digitalisierung im Ge- (siehe Grafik) – für die oft zu den sundheitsbereich hat längst „Volkskrankheiten“ gezählten Er- auch die medizinischen Lai- krankungen der Psyche, des Herz- en erreicht und bietet ihnen vielfäl- Kreislauf-Systems und für Diabetes tige Angebote in Form von Gesund- mellitus entwickelt worden sein. heits-Apps, Fitnesstrackern, Symp- Das Spektrum digitaler Gesund- tomtagebüchern oder auch Diagno- heitstechnologien ist dabei enorm, seunterstützungssystemen. Einige es reicht von elektronischen Do- dieser digitalen Anwendungen kön- kumentationshilfen für Patienten nen getrost als reine Spielerei für oder medizinisches Personal über eine technikaffine Zielgruppe ein- komplexe telemedizinische Inter- geordnet werden; andere haben hin- ventionen bis hin zu IT-gesteuerten gegen das Potenzial, der Gesund- Implantaten und roboterassistier- heit der Anwender in einem rele- ten Operationen. Im Fokus dieses vanten Ausmaß zu nutzen – oder Artikels stehen solche Gesund- eben auch zu schaden. heitstechnologien, die Nutzer be- So verspricht eine Hautkrebs- ziehungsweise Patienten selbst App eine erste Einschätzung zu mittels mobiler Endgeräte (wie Hautveränderungen, indem ein Al- Smartphones, Tablets, Wearables) gorithmus in selbst erstellten Fotos mit oder ohne ärztliche Überwa- bösartige Hauterkrankungen er- chung oder Verordnung anwenden. kennt. Die potenziellen Vorteile: Diese werden im Folgenden mobi- Die Angaben sind anonym, die le Gesundheitsanwendungen ge- Rückmeldung erfolgt innerhalb nannt. Der Begriff umfasst auch kürzester Zeit, ein Arztbesuch lässt Gesundheits-Apps. Deren alleinige sich (meist) umgehen, und im bes- Betrachtung greift allerdings zu ten Fall werden bösartige Verände- kurz, da sie lediglich eine digitale rungen frühzeitig entdeckt. Aber Technik unter vielen darstellen und können ernsthafte Erkrankungen so ihre jeweilige Funktion zumeist tatsächlich verhindert oder zumin- auch auf anderem technischen Weg dest ihr Verlauf günstig beeinflusst (zum Beispiel webbasiert) reali- werden, wie der Hersteller sugge- sierbar wäre. riert? Wie verlässlich ist die Ein- schätzung der App? Wie häufig lau- Mobile Anwendungen als fen Nutzer nach einem „Fehlalarm“ Medizinprodukte der App zum Dermatologen? Falls Darüber hinaus werden ausschließ- eine Erkrankung übersehen wird, lich mobile Gesundheitsanwendun- wer haftet für die Folgen? Spätes- gen, die Medizinprodukte sind, be- tens dann, wenn es nicht nur um trachtet – einerseits, weil dies die Hautveränderungen an Arm oder Voraussetzung für die Erstattungs- Bein geht, sondern etwa um die Er- fähigkeit in der gesetzlichen Kran- kennung von Geschlechtskrankhei- kenversicherung ist, andererseits, ten, wird deutlich, dass sich solche um Lifestyle-Produkte möglichst digitalen Anwendungen auch auf außen vor zu lassen. Eine scharfe Lebenspartner und Familien aus- Grenze zu rein medizinischen An- wirken können. wendungen zu ziehen, ist jedoch Foto: picture alliance Die meisten mobilen Gesund- nicht möglich. heitsanwendungen dürften – wie im Zudem thematisiert dieser Bei- Speziellen die Gesundheits-Apps trag die Bewertung von (medizini- Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019 A 1057
THEMEN DER ZEIT GRAFIK führt werden muss, kommen die in- tendierte Funktion und damit zu- Verteilung auf medizinische Bereiche sammenhängend das Risikopoten- zial der mobilen Gesundheitsan- 1% Urogenitalsystem 1% Nierenerkrankungen wendung in Betracht. Einen hilfreichen Ansatz zur 1% Infektiöse und parasitäre Krankheiten 1% Hämatologie Klassifikation von digitalen Ge- Haut und Unterhautgewebe 1% Sonstige sundheitstechnologien bietet ein aktueller Vorschlag des britischen Endokrine-, Ernährungs- und NICE (National Institute for Health Stoffwechselkrankheiten and Care Excellence) vom März Psychische und 3% Verhaltensstörungen 2019 (1). Er sieht vor, Gesundheits- Schmerzen 3% technologien in vier Gruppen ge- 4% mäß ihrer hauptsächlichen Funkti- Augen und Ohren 28% on einzuteilen (1, 2, 3a, 3b). Diese 4% Gruppen reichen von digitalen An- wendungen, die primär organisato- Verdauungssystem rische Zwecke erfüllen, wie elek- 4% tronische Krankenakten oder Kran- Atmungssystem 5% 100% = 1,749 Apps kenhausmanagementsoftware, bis hin zu solchen, die eine Untersu- chungs- oder Behandlungsmethode 5% sind oder unterstützen (zum Bei- Krebs spiel Apps zur Therapie von Angst- 16% störungen, Apps zur Steuerung ei- 7% ner Medikamentendosierung) (2). Muskel-Skelett-System Diabetes Für die Anwendungen der höchs- und Bindegewebe 7% ten Gruppe fordert NICE unter an- 11% derem den Nachweis eines positi- Nervensystem ven Nutzen-Schaden-Verhältnisses durch valide Vergleichsstudien, zum Herz-Kreislauf-System Teil durch mindestens eine randomi- sierte kontrollierte Studie (RCT). Sources: 42 Matters,Jul 2017; IQVIA AppScript Database; Jul 2017; IQVIA lnstitute;. Jul 2017 Report: The Growing Value of Digital Health. lQVIA lnstitut for Human Data Science;. Nov 2017 Die Bewertung mobiler Gesund- heitstechnologien nach diesem Schema erscheint sinnvoll und lie- schem) Nutzen und Schaden und Viele der mobilen gelungen mit sich bringen. So wird ße sich problemlos gemäß dem be- geht nicht auf Datenschutzaspek- Gesundheitsan- etwa je nach Funktion der mobilen stehenden Regelwerk der Metho- te ein. wendungen sind Gesundheitsanwendung die Einstu- denbewertung des Gemeinsamen Gemäß Telemediengesetz gibt es für Erkrankungen fung in alle Medizinprodukt-Risi- Bundesausschusses (G-BA) durch- der Psyche, des in Deutschland keine staatliche Zu- koklassen möglich, um deren Risi- führen. Mobile Gesundheitsanwen- Herz-Kreislauf-Sys- lassung oder Anmeldung digitaler tems und für Diabe- ken besser abbilden zu können. In dungen, die eine neue Methode dar- Anwendungen. Will der Anbieter tes mellitus entwi- der Folge werden voraussichtlich stellen, sich also deutlich unter- seine App jedoch als von den ckelt worden. mehr mobile Gesundheitsanwen- scheiden von bisherigen Methoden Krankenkassen erstattetes Medizin- dungen den Risikoklassen IIa und in der Versorgung, würden dabei re- produkt anbieten, so muss er ein IIb zugeordnet werden. Für die CE- gelhaft in Gruppe 3a oder 3b fallen. Konformitätsbewertungsverfahren Kennzeichnung reicht jedoch der Aber nicht alle Anwendungen der durchlaufen und eine CE-Kenn- Nachweis von Sicherheit und Funk- Gruppe 3 werden eigene Methoden zeichnung erlangen. Die von Patien- tionstauglichkeit, ohne dass der im Sinne des sozialrechtlichen Me- ten beziehungsweise medizinischen Nutzen näher geprüft wird. thodenbegriffs sein, weil es auch Laien eigenständig angewendeten im E-Health-Bereich Nachahmer- mobilen Gesundheitsanwendungen Kriterien für eine Produkte gibt. Auch für Produkte fallen derzeit überwiegend in die Nutzenbewertung der Gruppen 1 und 2 müssten wei- Klasse I, also die niedrigste Risiko- Eine systematische Nutzenbewer- terhin keine eigenen klinischen Da- klasse bei Medizinprodukten. tung sämtlicher mobiler Gesund- ten zum Nutzen vorgelegt werden. Die neue europäische Medical heitstechnologien ist weder erfor- Die grundlegenden Voraussetzun- Device Regulation (MDR), die in derlich noch – angesichts der Viel- gen hinsichtlich Datensicherheit, den nächsten Jahren schrittweise zahl an Angeboten – möglich. Als Datenschutz, Praktikabilität et cete- umzusetzen ist, wird in vielen Be- entscheidende Kriterien dafür, ob ra sollten im Rahmen der CE- reichen eine Verbesserung der Re- eine Nutzenbewertung durchge- Kennzeichnung geprüft werden. A 1058 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019
THEMEN DER ZEIT chen. Dabei sollte es – vergleicht man dies mit anderen medizini- Welche Apps nutzen Sie? schen Verfahren wie Operationen Erfahrungen an Kollegen weitergeben – in der und Implantationen – vor dem neuen Rubrik „Apps“ haben Sie Gelegenheit Hintergrund der unkomplizierten dazu. Regelmäßig stellen wir hier Smartphone- Anwendung und der geringen Kos- und Tablet-Anwendungen aus den Bereichen ten von mobilen Gesundheitsan- Medizin und Gesundheit vor. Schreiben Sie wendungen sogar vergleichsweise uns Ihre Erfahrungen: Welche Apps nutzen einfach sein, angemessene Patien- Sie? Warum eignen sie sich für den Praxisall- tenzahlen über einen ausreichend tag, was könnte verbessert werden? Welche langen Zeitraum zu untersuchen. Anwendungen können Sie Kolleginnen und Die beobachteten hohen Aus- Foto: Atlantis/stock.adobe.com Kollegen oder auch Patienten empfehlen? fallraten könnten dagegen ein spe- zifisches Problem dieser Art der Wir freuen uns über Ihre Zuschrift an: Intervention darstellen. In der Konkurrenz um Aufmerksamkeit digital@aerzteblatt.de der Nutzer haben es mobile Ge- sundheitsanwendungen möglicher- weise schwer, gegenüber anderen Anwendungen (etwa aus dem Un- terhaltungsbereich, mitunter auf ● Die Produktzyklen mobiler dungen ohne Nutzenbewertung. demselben Gerät) dauerhaft zu be- Gesundheitstechnologien sind kurz, Krankenkassen können hierfür Sat- stehen. Ein Lösungsansatz sind und viele Hersteller bringen nicht zungsleistungen oder Verträge über „Run-In-Phasen“, um eine ausrei- die Ressourcen dafür mit, jahrelang integrierte Versorgung (IV) verein- chende Adhärenz der Studienteil- zu warten, bis eine Erstattungsent- baren. So wird beispielsweise eine nehmer sicherzustellen. Die hohen scheidung fällt und sich Investitio- App zur Behandlung von Tinnitus Abbruchraten könnten aber auch nen letztlich auszahlen. Der Wunsch seit 2015 von immer mehr Kran- darauf hindeuten, dass grundlegen- nach einer deutlichen Beschleuni- kenkassen vergütet, obwohl bisher de Anforderungen an Funktionali- gung des Verfahrens ist vor diesem kein Vorteil gezeigt werden konn- tät und Anwenderfreundlichkeit Hintergrund verständlich. te (3). Ein solchermaßen schlei- nicht erfüllt sind – oder dass die Eine Lösungsmöglichkeit be- chendes Akzeptieren von E-Health- Patienten schlicht keine Verbesse- steht darin, für die mobilen Ge- Interventionen weicht die Nutzen- rung empfinden. sundheitsanwendungen eine Be- anforderungen des SGB V auf und Ein häufig ins Feld geführtes wertung ähnlich den bereits be- erlaubt es, dass sich Behandlungs- Argument gegen die Durchführ- stehenden AMNOG-Verfahren für methoden ohne Nutzennachweis barkeit von RCTs sind die kurzen Arzneimittel und den nach § 137 h im Gesundheitssystem verbreiten. Innovationszyklen von mobilen Sozialgesetzbuch (SGB) V für Hoch- Sinnvoller wäre es, die temporäre Gesundheitsanwendungen, die es risiko-Medizinprodukte zu etablie- Einführung einer App an die Durch- demnach erforderlich machen, in ren. Diese Verfahren basieren auf führung aussagekräftiger Studien kurzen Zeitabständen häufige Än- Dossiers von Herstellern bezie- zu knüpfen, um das Problem feh- derungen vorzunehmen, noch be- hungsweise Leistungserbringern. lender Evidenz nicht immer weiter vor eine Studie (mit entsprechen- Auf diese Weise könnten auch für aufzuschieben. der Beobachtungszeit) zum Ab- mobile Gesundheitsanwendungen schluss gekommen ist. Kleinere Erstattungsentscheidungen in we- Anforderungen an die Evidenz Änderungen im Sinne von „Bug- nigen Monaten ermöglicht werden. und Lösungsansätze fixes“ oder Verbesserung der Per- Der G-BA bietet im Rahmen die- Mobile Gesundheitsanwendungen formance, die keine wesentliche ser Verfahren bereits Beratungen konkurrieren gemeinsam mit allen Änderung der Intervention bedin- an, die für die spezifischen Bedürf- anderen Interventionen um diesel- gen, sind dabei jedoch weniger kri- nisse von Herstellern digitaler Ge- ben Ressourcen im Gesundheits- tisch: Bereits im Studienprotokoll sundheitstechnologien noch passge- wesen, daher sollten sie sich auch ließe sich definieren, in welchem nauer zugeschnitten werden könn- denselben Evidenzanforderungen Ausmaß solche Änderungen noch ten. Idealerweise erfolgt die Bera- stellen. Ein Blick in die Literatur protokollkonform sind. Größere tung zu Marktzugang (= CE-Kenn- zeigt allerdings, dass aussagekräf- Änderungen wie neue Features, die zeichnung) und Erstattungsfähig- tige Studien hier noch rar sind (4, den Charakter der Intervention än- keit (= G-BA-Beschluss) durch ei- 5). Zwar findet man unter den vor- dern, könnten in einem sogenann- ne gemeinsame Stelle oder einen handenen Studien erfreulich häufig ten adaptiven Studiendesign ange- gemeinsamen Prozess. RCTs. Oft haben die Studien aber messen berücksichtigt werden. Kritisch zu sehen ist die Einfüh- nur wenig Teilnehmer, eine sehr Wie jenseits vom Studienkon- rung mobiler Gesundheitsanwen- kurze Dauer oder andere Schwä- text mit Weiterentwicklungen eines A 1060 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019
THEMEN DER ZEIT Produkts nach seiner Zulassung wendungen können relativ ein- higkeit in der gesetzlichen Kran- beziehungsweise nach einer ersten fach und in kurzer Zeit nachgebaut kenversicherung an. Das Bun- Erstattungsentscheidung umzuge- werden. desgesundheitsministerium unter- hen ist, wird derzeit an verschiede- Dies lässt sich nur politisch lö- stützt dieses Bemühen und fordert nen Stellen diskutiert (siehe etwa sen. Ähnlich dem Patentschutz bei schnellere Verfahren der Metho- [6]). Dazu zählen beispielsweise Arzneimitteln könnte hier demje- denbewertung für diese Produkt- Festlegungen, welche Änderungen nigen Hersteller, der sein Produkt gruppe. Ganz ohne Nutzenbewer- noch von der Zulassung umfasst als erstes in hochwertigen Studi- tung wird es aber nicht gehen; sind beziehungsweise ab wann en untersucht hat, ein befristeter schließlich gibt es auch digitale ein gänzlich neues Zulassungsver- Marktvorteil gewährt werden. Ei- Anwendungen, die das Potenzial fahren nötig ist (gegebenenfalls ne weitere Möglichkeit wären Po- haben, der Gesundheit der Anwen- mit eigenen, neuen Studiendaten), sitivlisten konkreter Produkte, un- der in einem relevanten Ausmaß nach welchen Kriterien dies zu abhängig von ihrer sozialrechtli- zu schaden. Das Institut für Quali- prüfen ist und was ein Aufgreif- chen Einordnung – wie dies auch tät und Wirtschaftlichkeit im Ge- kriterium für eine solche Prüfung der Deutsche Ärztetag gefordert sundheitswesen (IQWiG) schlägt sein kann. Dies betrifft insbeson- hat (7). Solche Portale wurden in daher vor, bei risikobehafteten di- dere auch solche mobilen Gesund- verschiedenen Ländern bereits ge- gitalen Anwendungen eine be- heitsanwendungen, die auf künstli- startet. schleunigte Nutzenbewertung auf cher Intelligenz und sich eigen- Der britische National Health Basis eines Herstellerdossiers ein- ständig fortlaufend ändernden Al- Service (NHS) betreibt beispiels- zuführen – analog zur AMNOG- gorithmen basieren. Hier müsste weise eine Apps-Library mit emp- Bewertung bei neu zugelassenen ein Herstellerdossier genaue Anga- fehlenswerten Produkten für den Arzneimitteln. ben dazu machen, wie Software- britischen Gesundheitsbereich. Der Konstanze Angelescu, Stefan Sauerland, veränderungen sich insbesondere Start dieses Projekts lief allerdings Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf Wirksamkeit und Patientensi- alles andere als rund: Das Portal cherheit auswirken können, und musste bereits kurz nach Beginn Literatur wie entsprechende Risiken in ei- im Jahr 2013 wieder geschlossen 1. National Institute for Health and Care Excel- nem Qualitätsmanagementsystem werden, weil sich herausstellte, lence: Evidence standards framework for digital health technologies – March 2019. kontinuierlich überwacht werden dass ein großer Teil der Produkte http://daebl.de/PZ39 (last accessed on 16 sollen. trotz Prüfung deutliche Schwächen April 2019). hinsichtlich Datenschutz und Da- 2. Sauerland S: Digitale Gesundheitsinterven- Herausforderungen und tensicherheit aufwies (8). Das un- tionen: Wann braucht es welche Evidenz? Berliner Ärzte 2019: 32–3. Lösungsansätze terstreicht, wie wichtig eine sorg- 3. Stein A, Wunderlich R, Lau P, et al.: Clinical Was erschwert die Schaffung von fältige Evaluation der verfügbaren trial on tonal tinnitus with tailor-made not- Wirksamkeitsbelegen für mobile Anwendungen ist. Inzwischen ist ched music training. BMC neurology 2016; 16: 38. Gesundheitsanwendungen in der die NHS Apps-Library wieder on- 4. Scientific Resource Center: Mobile applica- Praxis noch? Auf struktureller Ebe- line (9). tions for self-management of diabetes – ne wirkt vermutlich die „Trittbrett- Derzeit drängen viele mobile technical brief – number 31. http://daebl.de/ RU87 (last accessed on 23 April 2019). fahrerproblematik“ hemmend auf Gesundheitsanwendungen in den 5. Byambasuren O, Sanders S, Beller E, die Durchführung von Studien. Gesundheitsmarkt. Viele App-Her- Glasziou P: Prescribable mHealth apps Denn viele mobile Gesundheitsan- steller streben die Erstattungsfä- identified from an overview of systematic reviews. NPJ Digit Med 2018; 1: 12. 6. U.S. Food and Drug Administration: Pro- posed regulatory framework for modificati- aerzteblatt de aerzteblatt.de ons to artificial intelligence/machine lear- ning (AI/ML)-based software as a medical Apps im Deutschen device (SaMD): discussion paper and request for feedback. http://daebl.de/TN65 Ärzteblatt (last accessed on 30 April 2019). 7. Bundesärztekammer: 120. Deutscher Ärzte- tag – Beschlussprotokoll – Freiburg, 23. Seit Anfang 2018 stellt das Deutsche bis 26. Mai 2017. http://daebl.de/DW13 (last accessed on 16 April 2019). Ärzteblatt Apps aus den Bereichen 8. Pai A: NHS England to relaunch its recom- Gesundheit und Medizin vor. Die mended health apps library as consition- bisher veröffentlichten Artikel sind in focused „app stores“. http://daebl.de/YA69 einer Serie auf aerzteblatt.de zusam- (last accessed on 11 March 2019). mengefasst. 9. National Health Service: NHS Apps Library. www.nhs.uk/apps-library (last accessed on 16 April 2019). 10. IQVIA Institute for Human Data Science: The growing value of digital health – evi- www.aerzteblatt.de/ dence and impact on human health and the healthcare system – institute report. dae-plus/serie/53/Apps http://daebl.de/TL21 (last accessed on 2 May 2019). A 1062 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 21 | 24. Mai 2019
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