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Weppersdorfer Gemeindenachrichten 1/2018 AMTLICHE MITTEILUNG DER MARKTGEMEINDE WEPPERSDORF Jänner 2018 Sitzung des Gemeinderates vom 20. Dezember 2017 In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weppersdorf wurden am 20. Dezember 2017 u.a. folgende Tagesordnungspunkte behandelt: 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2017 Der 1. Nachtragsvoranschlag sieht im ordentlichen Teil Mehreinnahmen und Mehraus- gaben in der Höhe von € 117.000,-- und im außerordentlichen Teil Mehreinnahmen und Mehrausgaben in der Höhe von € 117.800,-- vor. Der Beschluss erfolgte mehr- heitlich. Ashaltierungsarbeiten Hauptstraße Weppersdorf - Bauteil 2 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fa. Strabag mit der Herstellung des Geh- steiges West zum Preis von € 52.808,70 zu beauftragen. Beschlussfassung des Voranschlages 2018 Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 sieht im ordentlichen Teil Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 2.954.200,-- und im außerordentlichen Teil Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 144.000,-- vor. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich. Dienstpostenplan und langfristiger Finanzplan Der Beschluss dieser beiden Tagesordnungspunkte erfolgte einstimmig bzw.mehrheit- lich. Verordnung über die Ausschreibung einer Hundegabgabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abgabe für das Halten von Hun- den in der Höhe von € 10,-- für Nutzhunde und € 16,-- für alle anderen Hunde. Nähere Informationen erteilt das Gemeindeamt. Beschluss Kanalerweiterung Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung der Fa. Strabag mit der Ka- nalerweiterung im Ortsteil Tschurndorf in der Waldgasse und Alois Wesselystraße zum Anbotspreis von € 59.790,66.
Widmung und Entwidmung öffentliches Gut in Kalkgruben, Berggasse Der Gemeinderat beschließt einstimmig diverse Widmungen und Entwidmungen im Bereich der Berggasse in Kalkgruben, die im Zuge der Bauarbeiten erforderlich wurden. Bedarfs- und Entwicklungskonzept für die Kindergärten Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Bedarfs- und Entwicklungskonzept für die Kindergärten in Weppersdorf und Tschurndorf für 2018. Baulandfreigabe von „AB“ in „BB“ Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Umwidmung von „AB“ (Aufschließung Betriebsgebiet) in „BB“ (Bau- und Betriebsgebiet) im Industriegebiet in Weppersdorf. Grundsatzbeschluss Erneuerung Beleuchtungskörper öffentliche Beleuchtung Die Energie Burgenland hat zwei Angebote in der Höhe von ca. € 235.000,-- bzw. € 240.000,-- für den Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen vorgelegt. Diese Umstellung wird eine Ersparnis von etwa € 28.000,-- pro Jahr bringen. Die Finanzierung soll über die EGA-Finanzierung der Energie Burgenland erfolgen. Der Gemeinderat fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss die Beleuchtungs- körper der öffenlichen Beleuchtung in allen drei Ortsteilen im Jahr 2018 zu er- neuern und die Finanzierung über die Energie Burgenland durchzuführen. FERIEN ZU HAUSE Liebe Eltern! Die Gemeinde Weppersdorf wird – wenn der Bedarf gegeben ist – in den Sommerferien 2018 eine Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 6-12 Jahren anbieten. Wann: 2. Juli – 27. Juli (4 Wochen) Preis: € 100,- pro Woche (inklusive Mittagessen) Mit der Anmeldung, die am Freitag, 23.2.2018 an die Schulkinder verteilt wird, erhalten Sie nähere Informationen. Diese Anmeldung spätestens bis Freitag, 23.3.2018 ausgefüllt am Gemeindeamt abgeben.
MARKTGEMEINDE WEPPERSDORF 7331 Weppersdorf Tel.: 02618/2281, Hauptstraße 104 Fax. 02618/2281-75 e-mail: post@weppersdorf.bgld.gv.at http://www.weppersdorf.at =========================================== Weppersdorf, am 12.01.2018 KUNDMACHUNG Stellenausschreibung Bei der Marktgemeinde Weppersdorf gelangt nachfolgende Stelle zur Ausschreibung: Gemäß § 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangt beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Weppersdorf der Dienstposten einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten zur Ausschreibung. Einstufung: Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv 4 Beschäftigungsausmaß: 50 %, d. s. 20 Wochenstunden Grundgehalt brutto: € 925,50 (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, unter Berücksichtigung eines Abschlages von 5 % bei gv1 bis gv4 während der Ausbildungsphase) Das Aufgabengebiet umfasst Schreib-, Kanzlei-, Buchhaltungs- Verrechnungs- und Verwaltungsaufgaben. Anstellungserfordernisse: 1. a) Österreichische Staatsbürgerschaft b) oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt 2. Abschluss einer dreijährigen Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder eines vergleichbaren Schultyps, einer Lehre als Bürokauffrau oder Bürokaufmann 3. Über die Grundkenntnisse hinausgehende EDV-Kenntnisse (Office-Paket) 4. die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung 5. Volle Handlungsfähigkeit 6. Selbständige Arbeitsweise 7. abgeleisteter Präsenzdienst/Zivildienst bei männlichen Bewerbern Die Stellenbewerbungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen und sind wie folgt zu belegen (in Kopie): Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Jahres- und Abschlusszeugnis, Verwendungszeugnisse, allenfalls Heiratsurkunde, Geburtsurkunde/n des/r Kindes/er, bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein. Die an den Gemeinderat zu richtenden Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen bis spätestens 31. Jänner 2018, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt Weppersdorf einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister: Erich Zweiler ACHTUNG! Die Bewerbungsfrist wird bis 07. Februar 2018, 12:00 Uhr verlängert!
Winter-Sanierungsoffensive 2018 Ziel der Sonderförderaktion ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere, befristete Sonderförderaktionen wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einspa- rung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Ener- gie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbaues zu setzen. Thermische Sanierung älterer Häuser Tausch alter Heizungen auf innovative und damit energiesparende Heizsysteme Umstieg auf erneuerbare und alternative Energieträger Verringerung des Energieverbrauchs Reduzierung des Schadstoffausstoßes Sicherung von Arbeitsplätzen Richtlinien für die befristete Sonderförderaktion nach dem Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz: Diese Richtlinien bieten den Förderungswerbenden die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form der Winter-Sanierungsoffensive zu erhalten. Dieser Zuschuss kann für Sanierungsmaßnahmen in der Höhe von maximal 10% bis 25% der förderbaren Kosten bis € 13.000,- gewährt werden Diese Sonderförderaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und endet mit 30. April 2018. Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Erneuerung von Dächern Einbau und Sanierung an Möbel (z.B. Einbauküche, Spenglerarbeiten Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, Raum- Erneuerung von Fassaden teiler, Polsterung etc.) Austausch von Fenstern Arbeitsleistungen an Gebäuden oder an Gebäudetei- Austausch von Bodenbelägen len die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Malerarbeiten Einfriedungen, Pools, Sanierung und Einbau von Mö- Elektroinstallationen bel, etc.) Heizungs- und Sanitäranlagen Gutachten (z.B. Energieausweise, Einreichplan) Durchführung von barrierefreie Maßnahmen Sanierungsarbeiten, welche nicht die Wohnnutzfläche Maßnahmen zur Erhöhung des Abgasschutzes betreffen Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes Wer kann eine Förderung beantragen? Dämmung der obersten Geschoßdecke Eigentümerin, Eigentümer sowie deren nahestehende Schaffung von Wohnraum durch Zubau Personen des Wohnobjektes Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichge- stellte (z.B. EU-Bürger) Welche Fördervoraussetzungen gibt es? Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt Die Baubewilligung/Baufreigabe des zu fördernden Objektes muss zumindest 10Jahre zurückliegen Bei Sanierungsmaßnahmen, die einer behördlichen Genehmigung unterliegen, ist eine aufrechte Baubewilli- gung/Baufreigabe erforderlich. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zwischen 1. Jänner 2018 und 30. April 2018 durchgeführt werden Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2018 und nach dem 30. April 2018 ausgestellt sein. Förderungsanträge können bis längstens 18. Mail 2018 bei der Förderstelle eingebracht werden. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Bei Antragsstellung: Vollständig ausgefüllte Antragsformulare etwaige erforderliche Bewilligungen (Bescheide) Einkommensnachweise saldierte Originalrechnung(en) sowie Originalzahlungsbelege (wobei die Rechnung bis 18. Mai 2018 zu begleichen ist) Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der Anlage alle erforderlichen Prüf- und Abnahmeprotokoll Energieausweis bzw. Nachweis über die erreichten U-Werte Informationen und Anträge erhalten Sie am Gemeindeamt und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Tel.: 057 600 DW 2800 Internet: www.burgenland.at/wohnen-energie
R A G W E E D/Ambrosia Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Am TAGESMUTTER Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, stammt ursprünglich aus A und wurde vor etwa 150 Jahren nach Europa gebracht. für WEPPERSDORF und UMGEBUNG Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die na Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu Wuchshöhe heranwächst. Zur Keimung benötigt Als Ergänzung zu den bestehenden öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen steht diese abkonkurrenzschwache P ausreichend Licht. Ab etwa Mitte Juli werden die männlichen Blütenstä sofort auch eine Tagesmutter in Weppersdorf zur Verfügung. traubenartiger Anordnung an den Enden der Triebe sichtbar. Die weiblichen befinden sich in den Achseln der oberen Blätter. Die Ambrosie hat eine ku Es ist dies Wuchsform mit doppelt bis dreifach gefiederten und gestielten Blättern. Die ro Frau Nicole Fischer Stängel sind meist rötlich und weich behaart. Verwechslungen sind möglich m Beifuß (Artemisia vulgaris) und dem Weißen Gänsefuß (Chenopodium album Theodor Körner Straße 7, 7331 Weppersdorf, Hauptblütezeit liegt in den Monaten August und September. Warmes und troc Tel. 0664/3503944, mail@niki-die-tagesmutter.at Herbstwetter begünstigt die Entwicklung der Pflanze und das Reifen der S Eine Pflanze produziert bis zu 8 Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit können, und durchschnittlich 4.000 Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen k Frau Fischer hat die erforderliche Ausbildung abgeschlossen und die Bewilligung von der bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenfläch Jugendwohlfahrt erhalten. Die Pollen zählen zu den stärksten Allergieauslösern für Atemwege un Tagesmütter betreuen Kinder von 0 bis 14 Jahren in einer kleinen Bindehaut und rufenGruppe im familiären Hautirritationen (Rötungen und Juckreiz) hervor. Landwirtschaft treten durch die massenhafte Ausbreitung verstärkt Problem Rahmen und können so individuell auf die Bedürfnisse der Eltern Wintergetreide, und Mais, Soja Kinder eingehen. und Sonnenblumen auf. Tagesmütter arbeiten das ganze Jahr, auch in den Ferien! Ambrosie-Blatt Falls Sie Interesse oder Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Fischer direkt über Telefon © Agroscope oder Mail. R A G W E E D/Ambrosia Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Ambrosia, Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, stammt ursprünglich aus Amerika und wurde vor etwa 150 Jahren nach Europa gebracht. Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die nach der Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu 1,5 m Wuchshöhe heranwächst. Zur Keimung benötigt diese konkurrenzschwache Pflanze ausreichend Licht. Ab etwa Mitte Juli werden die männlichen Blütenstände in traubenartiger Anordnung an den Enden der Triebe sichtbar. Die weiblichen Blüten befinden sich in den Achseln der oberen Blätter. Die Ambrosie hat eine kugelige Wuchsform mit doppelt bis dreifach gefiederten und gestielten Blättern. Die robusten Stängel sind meist rötlich und weich behaart. Verwechslungen sind möglich mit dem Beifuß (Artemisia vulgaris) und dem Weißen Gänsefuß (Chenopodium album). Die Hauptblütezeit liegt in den Monaten August und September. Warmes und trockenes Herbstwetter begünstigt die Entwicklung der Pflanze und das Reifen der Samen. Eine Pflanze produziert bis zu 8 Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können, und durchschnittlich 4.000 Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenflächen. Die Pollen zählen zu den stärksten Allergieauslösern für Atemwege und die Bindehaut und rufen Hautirritationen (Rötungen und Juckreiz) hervor. In der Landwirtschaft treten durch die massenhafte Ausbreitung verstärkt Probleme bei Wintergetreide, Mais, Soja und Sonnenblumen auf. Ambrosie-Blatt Sattgrüne Farbe der Blätter, weißliche Nervatur © Agroscope © Agroscope Sattgrüne Farbe der Blätter, weißliche Nervatur © Agroscope
Umweltschutz geht uns alle an – „Baumwoll- statt Plastiktasche“ Aktion Baumwolltasche schenken - Plastikmüll vermeiden helfen! „Alleine in Österreich werden jedes Jahr rund eine Milliarde Plastiksackerl ausgegeben. Das sind fast 2.000 Sackerl in der Minute.“ Laut Statistik werden 9 von 10 Plastiktaschen nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Plastik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Oft ist es nützlich und lange im Einsatz. Wir verwenden aber auch Unmengen an „Wegwerf“-Plastik und verschwenden damit wichtige Ressourcen. Plastiktaschen und leere Flaschen am Strand sind nur die sichtbaren Zeichen einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung: Immer mehr Plastikmüll landet in Flüssen und Meeren. Zerkleinert zu Mikroplastik kann der Kunststoff auch in Fischen und Muscheln gelangen. Wissenschaftler warnen vor dem zunehmenden Plastikmüll in Binnengewässern und Meeren. „Fakt ist: Es gelangt einfach zu viel Kunststoff in die Umwelt. Welche Folgen das für Mensch und Natur auch auf längere Sicht hat, darüber wissen wir aber noch viel zu wenig. Experten schätzen, dass jährlich zwischen 5 und 13 Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere gelangen. Dort wird er zum Teil über sehr lange Zeit zerkleinert und auch von Organismen aufgenommen. Fragmente, die kleiner als fünf Millimeter sind, werden als Mikroplastik bezeichnet. Es kann Hunderte von Jahren dauern, bis sich Kunststoffe zersetzen. Dabei gelangen auch Gifte in die Umwelt.“ Die Marktgemeinde Weppersdorf unterstützt die Aktion des Landesumweltanwaltes wHR Mag. Werner Zechmeister und hat Baumwolltaschen herstellen lassen. Jeder Haushalt erhält eine Baumwolltasche geschenkt! Glas-, Dosen- und Altkleidercontainer sind nur für ihre Bestimmung da und NICHT für Sperr- und Sondermüll!!! Trotz mehrer Mitteilungen in den Gemeindenachrichten und dem Ersuchen, dies zu befolgen, wird in Zukunft jeglicher Missbrauch ausnahmslos zur Anzeige gebracht!!! Handhabung bei der Verteilung von Windelsäcken bei Kleinkinder Wir möchten nochmal auf die richtige Handhabung bei der Verteilung von Windelsäcken hinweisen: Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind gegen Vor- lage einer Kopie der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kindes 50 Stück Windelsäcke. Sollten die zugeteilten Windelsäcke nicht reichen, ersuchen wir, Restmüllsäcke zum Preis von € 2,90 zu beziehen. Diese sind am Gemeindeamt erhältlich. Allgemeines: • Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne! • Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat. • Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.
INFORMATION ÜBER DAS ENERGIE-FÖRDER-SERVICE Durch eine Gesetzesänderung des Energieeffizienzgesetzes gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, eine Förderung für Neubau oder Sanierung beim Energieförderservice zu beantragen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: NEUBAU SANIERUNG Wärmepumpe Wärmepumpe, Solaranlage olaranlage Ölkessel/ tausch, Gaskessel/ tausch Photovoltaik Fernwärmeanschluss Fernwärmeanschluss Biomassekessel/ tausch Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten Dämmung Außenwand Dämmung (Außenwand, oberste Geschossdecke Thermentausch Fenster, Außentüren) Dämmung oberste Geschossdecke Photovoltaikanlage Fenstertausch, Tausch Außentüren Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten, wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme eine Kopie der Rechnung benötigt. Maßnahmen, die bereits vom Bund gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Landesförderungen, die nicht direkt die Maßnahme betreffen wie z.B. Wohnbauförderung, Heimwerker- bonus etc. sind generell trotzdem förderbar. Förderungen können jeweils im laufenden Kalenderjahr von 01. Jänner bis 31. Dezember eingereicht werden. Auch rückwirkend möglich! Ab Jänner kann man bereits Förderungen für 2018 einreichen. Fördermöglichkeiten laufend bis 2020 im jeweiligem Kalenderjahr. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter vom Energieförderservice unter 07744/2040204 oder besuchen Sie folgende Homepage www.energie-foerder-service.at. Kostenlose Rechtsberatung für Gemeindebürger Rechtsanwältin Mag. Christina Drösler bietet ab Jänner 2018 jeden 2. Freitagnachmittag im Monat, ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung, kostenlose rechtliche Erstberatung in ihrer Sprechstelle in Tschurndorf an. Terminvergabe telefonisch unter 01/997 19 32 oder per Email unter office@droesler.at. In unserer letzten Ausgabe haben wir berich- tet, dass in Weppersdorf weitere Wohnungen und in Folge auch Reihenhäuser durch die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft bei entsprechendem Interesse gebaut werden. Aber auch in den Ortsteilen Tschurndorf und Kalkgruben könnten Wohnungen errichtet werden, wenn es genügend Interessenten gibt. Melden Sie sich bitte am Gemeindeamt, bei Bürgermeister Erich Zweiler oder Ortsvorsteher Johann Binder.
Skitag Im Laufe des Monats Jänner wird die Alpha- Card von der Bspecial Jugendkarte des Landes am Stuhleck Burgenland abgelöst.. Mit der Die bisher ausgestellten AlphaCards werden gratis Bspecial Card dann durch die Bspecial ersetzt und den Kar- gratis Snowtubing Busfahrt und Liftkarte tenbesitzern übermittelt. Zusteigen in: In Zukunft kann die Karte ab dem 10. Lebens- Route 1: JENNERSDORF, jahr beantragt werden und ist dann bis zum 27. 4.2. GÜSSING, OBERWART Route 2: NEUSIEDL, EISEN- STADT, MATTERSBURG Ski- bzw. Snowboard sind selbst mitzubringen bzw. Geburtstag gültig. TE KAR 7 vor Ort auszuleihen Für alle ehemaligen und neuen Kartenbesitzer END 2 Anmeldung bis JUG 10 BIS r 28. 2 . VON 26. 1. 2018 unter www.bspecial.at/events gibt es die Möglichkeit gratis an 2 Events teilzu- n twette i t e lech k bei Sch nehmen. w termin o Ersatz S n Mit der in Podersdorf So laden wir zu einem Tag mit Sport und Spaß (nach Stuhleck zum Ski fahren und Snow tuben oder zum Snowkiten nach Podersdorf am Neu- gratis Bspecial Card am Neusiedlersee siedler See) ein. Busfahrt und END JUG 10 BIS VON Kiten – inkl. TE KAR 7 2 Schirm Die Busfahrt und eine Tageseintrittskarte sind Zusteigen in dabei kostenlos. JENNERSDORF, GÜSSING, OBERWART, OBERPULLENDORF, INFO: www.bspecial.at MATTERSBURG, 3.3. EISENSTADT Ski- bzw. Snowboard sind selbst mitzubringen Anmeldung bis 23. 2. 2018 unter www.bspecial.at/events Gerhard Kainz r 4. 3. termin bei Sch lechtwette Jugendinfo Burgenland Ersatz Landesjugendreferat Burgenland Ärzte Notdienst APOTHEKEN Telefon: 141 WOCHENENDDIENST WOCHENTAGS NACHTDIENST 3. & 4. Feber Weppersdorf Beginn: 17.00 Uhr Ende: 07.00 Uhr 10. & 11. Feber Lackenbach WOCHENENDDIENST 17. & 18. Feber Oberpullendorf Beginn: Samstag 07.00 Uhr 24. & 25. Feber Deutschkreutz Ende: Montag 07.00 Uhr FEIERTAGSDIENST Beginn: 18.00 Uhr am Vortag Samstag 12.00 Uhr Ende: 07.00 Uhr nach Feiertag bis Montag 8.00 Uhr früh SEMESTERTICKET FÜR STUDIERENDE Studierende haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Förderung des Semester- bzw. Monatstickets für das Wintersemester 2017/2018 im Gemeindeamt bis 15. Februar 2018 einzubringen. Impressum: Herausgeber: Marktgemeinde Weppersdorf, Hauptstraße 104 Layout und Vervielfältigung: www.eventpapers.at Karin Degendorfer, 7331 Weppersdorf
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