Weppersdorfer Gemeindenachrichten - Weppersdorf.at

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Weppersdorfer
                Gemeindenachrichten
  1/2018    AMTLICHE MITTEILUNG DER MARKTGEMEINDE WEPPERSDORF         Jänner 2018

                     Sitzung des Gemeinderates
                       vom 20. Dezember 2017
In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weppersdorf wurden am 20.
Dezember 2017 u.a. folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2017
Der 1. Nachtragsvoranschlag sieht im ordentlichen Teil Mehreinnahmen und Mehraus-
gaben in der Höhe von € 117.000,-- und im außerordentlichen Teil Mehreinnahmen
und Mehrausgaben in der Höhe von € 117.800,-- vor. Der Beschluss erfolgte mehr-
heitlich.

Ashaltierungsarbeiten Hauptstraße Weppersdorf - Bauteil 2
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fa. Strabag mit der Herstellung des Geh-
steiges West zum Preis von € 52.808,70 zu beauftragen.

Beschlussfassung des Voranschlages 2018
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 sieht im ordentlichen Teil Einnahmen und
Ausgaben in der Höhe von € 2.954.200,-- und im außerordentlichen Teil Einnahmen
und Ausgaben in der Höhe von € 144.000,-- vor. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Dienstpostenplan und langfristiger Finanzplan
Der Beschluss dieser beiden Tagesordnungspunkte erfolgte einstimmig bzw.mehrheit-
lich.

Verordnung über die Ausschreibung einer Hundegabgabe
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abgabe für das Halten von Hun-
den in der Höhe von € 10,-- für Nutzhunde und € 16,-- für alle anderen Hunde.
Nähere Informationen erteilt das Gemeindeamt.

Beschluss Kanalerweiterung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung der Fa. Strabag mit der Ka-
nalerweiterung im Ortsteil Tschurndorf in der Waldgasse und Alois Wesselystraße zum
Anbotspreis von € 59.790,66.
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Widmung und Entwidmung öffentliches Gut in Kalkgruben, Berggasse
Der Gemeinderat beschließt einstimmig diverse Widmungen und Entwidmungen im
Bereich der Berggasse in Kalkgruben, die im Zuge der Bauarbeiten erforderlich wurden.

Bedarfs- und Entwicklungskonzept für die Kindergärten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Bedarfs- und Entwicklungskonzept für die
Kindergärten in Weppersdorf und Tschurndorf für 2018.

Baulandfreigabe von „AB“ in „BB“
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Umwidmung von „AB“ (Aufschließung
Betriebsgebiet) in „BB“ (Bau- und Betriebsgebiet) im Industriegebiet in Weppersdorf.

Grundsatzbeschluss Erneuerung Beleuchtungskörper öffentliche Beleuchtung
Die Energie Burgenland hat zwei Angebote in der Höhe von ca. € 235.000,-- bzw.
€ 240.000,-- für den Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen vorgelegt.
Diese Umstellung wird eine Ersparnis von etwa € 28.000,-- pro Jahr bringen.
Die Finanzierung soll über die EGA-Finanzierung der Energie Burgenland erfolgen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss die Beleuchtungs-
körper der öffenlichen Beleuchtung in allen drei Ortsteilen im Jahr 2018 zu er-
neuern und die Finanzierung über die Energie Burgenland durchzuführen.

                      FERIEN ZU HAUSE
                                    Liebe Eltern!

         Die Gemeinde Weppersdorf wird – wenn der Bedarf gegeben ist –
                in den Sommerferien 2018 eine Ferienbetreuung
                  für Kinder im Alter von 6-12 Jahren anbieten.

                       Wann: 2. Juli – 27. Juli (4 Wochen)

                  Preis: € 100,- pro Woche (inklusive Mittagessen)

   Mit der Anmeldung, die am Freitag, 23.2.2018 an die Schulkinder verteilt wird,
                        erhalten Sie nähere Informationen.

                                  Diese Anmeldung
                        spätestens bis Freitag, 23.3.2018
                      ausgefüllt am Gemeindeamt abgeben.
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MARKTGEMEINDE WEPPERSDORF
                           7331 Weppersdorf                        Tel.: 02618/2281,
                           Hauptstraße 104                         Fax. 02618/2281-75
                            e-mail: post@weppersdorf.bgld.gv.at   http://www.weppersdorf.at
                            ===========================================

                                                            Weppersdorf, am 12.01.2018

                              KUNDMACHUNG
                              Stellenausschreibung
   Bei der Marktgemeinde Weppersdorf gelangt nachfolgende Stelle zur Ausschreibung:

   Gemäß § 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangt beim
   Gemeindeamt der Marktgemeinde Weppersdorf der Dienstposten einer
   Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten zur Ausschreibung.

   Einstufung:                Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv 4
   Beschäftigungsausmaß:      50 %, d. s. 20 Wochenstunden
   Grundgehalt brutto:        € 925,50 (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, unter
                              Berücksichtigung eines Abschlages von 5 % bei gv1 bis gv4
                              während der Ausbildungsphase)

   Das Aufgabengebiet umfasst Schreib-, Kanzlei-, Buchhaltungs- Verrechnungs- und
   Verwaltungsaufgaben.

   Anstellungserfordernisse:
      1. a) Österreichische Staatsbürgerschaft
          b) oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
      2. Abschluss einer dreijährigen Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe
          oder eines vergleichbaren Schultyps, einer Lehre als Bürokauffrau oder
          Bürokaufmann
      3. Über die Grundkenntnisse hinausgehende EDV-Kenntnisse (Office-Paket)
      4. die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung für die vorgesehene
          Verwendung
      5. Volle Handlungsfähigkeit
      6. Selbständige Arbeitsweise
      7. abgeleisteter Präsenzdienst/Zivildienst bei männlichen Bewerbern

   Die Stellenbewerbungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen und sind wie
   folgt zu belegen (in Kopie): Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
   Jahres- und Abschlusszeugnis, Verwendungszeugnisse, allenfalls Heiratsurkunde,
   Geburtsurkunde/n      des/r  Kindes/er,   bei   männlichen Bewerbern:    Wehrdienst-,
   Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein.

   Die an den Gemeinderat zu richtenden Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher, in der
   Ausschreibung geforderter Unterlagen bis spätestens 31. Jänner 2018, 12:00 Uhr, beim
   Gemeindeamt Weppersdorf einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens.
   Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

                                                            Der Bürgermeister:

                                                              Erich Zweiler

ACHTUNG!
Die Bewerbungsfrist wird bis 07. Februar 2018, 12:00 Uhr verlängert!
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Winter-Sanierungsoffensive 2018
Ziel der Sonderförderaktion ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes
durch besondere, befristete Sonderförderaktionen wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einspa-
rung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Ener-
gie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbaues zu setzen.
       Thermische Sanierung älterer Häuser
       Tausch alter Heizungen auf innovative und damit energiesparende Heizsysteme
       Umstieg auf erneuerbare und alternative Energieträger
       Verringerung des Energieverbrauchs
       Reduzierung des Schadstoffausstoßes
       Sicherung von Arbeitsplätzen
Richtlinien für die befristete Sonderförderaktion nach dem Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz:
Diese Richtlinien bieten den Förderungswerbenden die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren
Zuschuss in Form der Winter-Sanierungsoffensive zu erhalten.
Dieser Zuschuss kann für Sanierungsmaßnahmen in der Höhe von maximal 10% bis 25% der
förderbaren Kosten bis € 13.000,- gewährt werden
Diese Sonderförderaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und endet mit 30. April 2018.

  Was wird gefördert?                                   Was wird nicht gefördert?
  Erneuerung von Dächern                                Einbau und Sanierung an Möbel (z.B. Einbauküche,
  Spenglerarbeiten                                      Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, Raum-
  Erneuerung von Fassaden                               teiler, Polsterung etc.)
  Austausch von Fenstern                                Arbeitsleistungen an Gebäuden oder an Gebäudetei-
  Austausch von Bodenbelägen                            len die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen,
  Malerarbeiten                                         Einfriedungen, Pools, Sanierung und Einbau von Mö-
  Elektroinstallationen                                 bel, etc.)
  Heizungs- und Sanitäranlagen                          Gutachten (z.B. Energieausweise, Einreichplan)
  Durchführung von barrierefreie Maßnahmen              Sanierungsarbeiten, welche nicht die Wohnnutzfläche
  Maßnahmen zur Erhöhung des Abgasschutzes              betreffen
  Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes      Wer kann eine Förderung beantragen?
  Dämmung der obersten Geschoßdecke                     Eigentümerin, Eigentümer sowie deren nahestehende
  Schaffung von Wohnraum durch Zubau                    Personen des Wohnobjektes
                                                        Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichge-
                                                        stellte (z.B. EU-Bürger)
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt
Die Baubewilligung/Baufreigabe des zu fördernden Objektes muss zumindest 10Jahre zurückliegen
Bei Sanierungsmaßnahmen, die einer behördlichen Genehmigung unterliegen, ist eine aufrechte Baubewilli-
gung/Baufreigabe erforderlich.
Die Sanierungsmaßnahmen müssen zwischen 1. Jänner 2018 und 30. April 2018 durchgeführt werden
Endrechnung darf nicht vor dem 1. Jänner 2018 und nach dem 30. April 2018 ausgestellt sein.
  Förderungsanträge können bis längstens 18. Mail 2018 bei der Förderstelle eingebracht werden.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bei Antragsstellung:
        Vollständig ausgefüllte Antragsformulare
        etwaige erforderliche Bewilligungen (Bescheide)
        Einkommensnachweise
        saldierte Originalrechnung(en) sowie Originalzahlungsbelege
						                                         (wobei die Rechnung bis 18. Mai 2018 zu begleichen ist)
        Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme
        und ordnungsgemäße Funktion der Anlage
        alle erforderlichen Prüf- und Abnahmeprotokoll
        Energieausweis bzw. Nachweis über die erreichten U-Werte

Informationen und Anträge erhalten Sie am Gemeindeamt und beim Amt der Burgenländischen
        Landesregierung, Wohnbauförderung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Tel.: 057 600 DW 2800
                             Internet: www.burgenland.at/wohnen-energie
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R A G W E E D/Ambrosia

                                                                      Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Am

                                         TAGESMUTTER
                                                                      Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, stammt ursprünglich aus A
                                                                      und wurde vor etwa 150 Jahren nach Europa gebracht.

                    für WEPPERSDORF und    UMGEBUNG
                                      Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die na
                                                    Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu
                                                    Wuchshöhe heranwächst. Zur Keimung benötigt
Als Ergänzung zu den bestehenden öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen                    steht diese
                                                                                                        abkonkurrenzschwache P
                                                    ausreichend Licht. Ab etwa Mitte Juli werden die männlichen Blütenstä
sofort auch eine Tagesmutter in Weppersdorf zur Verfügung.
                                                    traubenartiger Anordnung an den Enden der Triebe sichtbar. Die weiblichen
                                                    befinden sich in den Achseln der oberen Blätter. Die Ambrosie hat eine ku
Es ist dies                                         Wuchsform mit doppelt bis dreifach gefiederten und gestielten Blättern. Die ro
                                         Frau Nicole Fischer
                                                    Stängel sind meist rötlich und weich behaart. Verwechslungen sind möglich m
                                                    Beifuß (Artemisia vulgaris) und dem Weißen Gänsefuß (Chenopodium album
                  Theodor Körner Straße 7, 7331              Weppersdorf,
                                                    Hauptblütezeit liegt in den Monaten August und September. Warmes und troc
               Tel. 0664/3503944, mail@niki-die-tagesmutter.at
                                                    Herbstwetter begünstigt die Entwicklung der Pflanze und das Reifen der S
                                                    Eine Pflanze produziert bis zu 8 Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit
                                                    können, und durchschnittlich 4.000 Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen k
Frau Fischer hat die erforderliche Ausbildung abgeschlossen und die Bewilligung von der
                                                    bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenfläch
Jugendwohlfahrt erhalten.
                                                   Die Pollen zählen zu den stärksten Allergieauslösern für Atemwege un
Tagesmütter betreuen Kinder von 0 bis 14 Jahren in einer   kleinen
                                                   Bindehaut  und rufenGruppe          im familiären
                                                                           Hautirritationen (Rötungen und Juckreiz) hervor.
                                                   Landwirtschaft treten durch die massenhafte Ausbreitung verstärkt Problem
Rahmen und können so individuell auf die Bedürfnisse  der Eltern
                                                   Wintergetreide,     und
                                                                   Mais, Soja Kinder      eingehen.
                                                                              und Sonnenblumen   auf.
Tagesmütter arbeiten das ganze Jahr, auch in den Ferien!
                                                                                                           Ambrosie-Blatt
Falls Sie Interesse oder Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Fischer direkt  über Telefon
                                                                             © Agroscope
oder Mail.

                             R A G W E E D/Ambrosia

Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Ambrosia,
Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, stammt ursprünglich aus Amerika
und wurde vor etwa 150 Jahren nach Europa gebracht.

Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die nach der
Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu 1,5 m
Wuchshöhe heranwächst. Zur Keimung benötigt diese konkurrenzschwache Pflanze
ausreichend Licht. Ab etwa Mitte Juli werden die männlichen Blütenstände in
traubenartiger Anordnung an den Enden der Triebe sichtbar. Die weiblichen Blüten
befinden sich in den Achseln der oberen Blätter. Die Ambrosie hat eine kugelige
Wuchsform mit doppelt bis dreifach gefiederten und gestielten Blättern. Die robusten
Stängel sind meist rötlich und weich behaart. Verwechslungen sind möglich mit dem
Beifuß (Artemisia vulgaris) und dem Weißen Gänsefuß (Chenopodium album). Die
Hauptblütezeit liegt in den Monaten August und September. Warmes und trockenes
Herbstwetter begünstigt die Entwicklung der Pflanze und das Reifen der Samen.
Eine Pflanze produziert bis zu 8 Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen
können, und durchschnittlich 4.000 Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen können
bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenflächen.

Die Pollen zählen zu den stärksten Allergieauslösern für Atemwege und die
Bindehaut und rufen Hautirritationen (Rötungen und Juckreiz) hervor. In der
Landwirtschaft treten durch die massenhafte Ausbreitung verstärkt Probleme bei
Wintergetreide, Mais, Soja und Sonnenblumen auf.

                                    Ambrosie-Blatt
                                                                                             Sattgrüne Farbe der Blätter, weißliche Nervatur
                                    © Agroscope                                                             © Agroscope

                                                                                             Sattgrüne Farbe der Blätter, weißliche Nervatur
                                                                                                            © Agroscope
Umweltschutz geht uns alle an –
                    „Baumwoll- statt Plastiktasche“
                        Aktion Baumwolltasche schenken -
                           Plastikmüll vermeiden helfen!
„Alleine in Österreich werden jedes Jahr rund eine Milliarde Plastiksackerl ausgegeben.
Das sind fast 2.000 Sackerl in der Minute.“ Laut Statistik werden 9 von 10 Plastiktaschen
nach einmaligem Gebrauch entsorgt.
Plastik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Oft ist es nützlich und lange im
Einsatz. Wir verwenden aber auch Unmengen an „Wegwerf“-Plastik und verschwenden
damit wichtige Ressourcen. Plastiktaschen und leere Flaschen am Strand sind nur die
sichtbaren Zeichen einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung:
Immer mehr Plastikmüll landet in Flüssen und Meeren. Zerkleinert zu Mikroplastik kann
der Kunststoff auch in Fischen und Muscheln gelangen. Wissenschaftler warnen vor dem
zunehmenden Plastikmüll in Binnengewässern und Meeren.
„Fakt ist: Es gelangt einfach zu viel Kunststoff in die Umwelt. Welche Folgen das für
Mensch und Natur auch auf längere Sicht hat, darüber wissen wir aber noch viel zu wenig.
Experten schätzen, dass jährlich zwischen 5 und 13 Millionen Tonnen Plastikmüll in die
Meere gelangen. Dort wird er zum Teil über sehr lange Zeit zerkleinert und auch von
Organismen aufgenommen. Fragmente, die kleiner als fünf Millimeter sind, werden als
Mikroplastik bezeichnet. Es kann Hunderte von Jahren dauern, bis sich Kunststoffe
zersetzen. Dabei gelangen auch Gifte in die Umwelt.“
Die Marktgemeinde Weppersdorf unterstützt die Aktion des Landesumweltanwaltes
wHR Mag. Werner Zechmeister und hat Baumwolltaschen herstellen lassen.

      Jeder Haushalt erhält eine Baumwolltasche geschenkt!

      Glas-, Dosen- und Altkleidercontainer sind nur für
 ihre Bestimmung da und NICHT für Sperr- und Sondermüll!!!
        Trotz mehrer Mitteilungen in den Gemeindenachrichten
          und dem Ersuchen, dies zu befolgen, wird in Zukunft
      jeglicher Missbrauch ausnahmslos zur Anzeige gebracht!!!

Handhabung bei der Verteilung von Windelsäcken bei Kleinkinder
Wir möchten nochmal auf die richtige Handhabung bei der Verteilung von Windelsäcken hinweisen:
Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die Gemeinde einmalig pro Kind gegen Vor-
lage einer Kopie der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kindes 50 Stück Windelsäcke.
Sollten die zugeteilten Windelsäcke nicht reichen, ersuchen wir, Restmüllsäcke zum Preis von
€ 2,90 zu beziehen. Diese sind am Gemeindeamt erhältlich.
Allgemeines:
      • Windeln gehören grundsätzlich in die Restmülltonne!
      • Der Windelsack soll lediglich den Mehranfall an Windeln aufnehmen,
        der in der Restmülltonne keinen Platz mehr hat.
      • Der Windelsack soll zugebunden und nicht überfüllt mit der Restmülltonne
        zur Abfuhr bereitgestellt werden.
INFORMATION ÜBER DAS ENERGIE-FÖRDER-SERVICE
Durch eine Gesetzesänderung des Energieeffizienzgesetzes gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, eine
Förderung für Neubau oder Sanierung beim Energieförderservice zu beantragen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:

       NEUBAU                                        SANIERUNG
       Wärmepumpe                                    Wärmepumpe, Solaranlage
       olaranlage                                    Ölkessel/ tausch, Gaskessel/ tausch
       Photovoltaik                                  Fernwärmeanschluss
       Fernwärmeanschluss                            Biomassekessel/ tausch
       Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten           Dämmung Außenwand
       Dämmung (Außenwand, oberste Geschossdecke     Thermentausch
       Fenster, Außentüren)                          Dämmung oberste Geschossdecke
                                                     Photovoltaikanlage
                                                     Fenstertausch, Tausch Außentüren

Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten, wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme
eine Kopie der Rechnung benötigt. Maßnahmen, die bereits vom Bund gefördert wurden, sind von der
Förderung ausgeschlossen.
Landesförderungen, die nicht direkt die Maßnahme betreffen wie z.B. Wohnbauförderung, Heimwerker-
bonus etc. sind generell trotzdem förderbar.
Förderungen können jeweils im laufenden Kalenderjahr von 01. Jänner bis 31. Dezember eingereicht
werden. Auch rückwirkend möglich!
Ab Jänner kann man bereits Förderungen für 2018 einreichen.
Fördermöglichkeiten laufend bis 2020 im jeweiligem Kalenderjahr.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter vom Energieförderservice unter
07744/2040204 oder besuchen Sie folgende Homepage www.energie-foerder-service.at.

               Kostenlose Rechtsberatung für Gemeindebürger
                 Rechtsanwältin Mag. Christina Drösler bietet ab Jänner 2018
                              jeden 2. Freitagnachmittag im Monat,
       ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung, kostenlose rechtliche Erstberatung
                             in ihrer Sprechstelle in Tschurndorf an.
      Terminvergabe telefonisch unter 01/997 19 32 oder per Email unter office@droesler.at.

                                                   In unserer letzten Ausgabe haben wir berich-
                                                   tet, dass in Weppersdorf weitere Wohnungen
                                                     und in Folge auch Reihenhäuser durch die
                                                      Oberwarter Siedlungsgenossenschaft bei
                                                     entsprechendem Interesse gebaut werden.
                                                   Aber auch in den Ortsteilen Tschurndorf und
                                                    Kalkgruben könnten Wohnungen errichtet
                                                   werden, wenn es genügend Interessenten gibt.
                                                     Melden Sie sich bitte am Gemeindeamt,
                                                         bei Bürgermeister Erich Zweiler
                                                       oder Ortsvorsteher Johann Binder.
Skitag
                                                                                                                Im Laufe des Monats Jänner wird die Alpha-
                                                                                                                Card von der Bspecial Jugendkarte des Landes
                                                                  am Stuhleck                                   Burgenland abgelöst..
                                                                                        Mit der
                                                                                                                Die bisher ausgestellten AlphaCards werden
                                                                                  gratis
                                                                                     Bspecial Card

                                                                                                                dann durch die Bspecial ersetzt und den Kar-
     gratis
      Snowtubing
                                                                                     Busfahrt und
                                                                                      Liftkarte
                                                                                                                tenbesitzern übermittelt.
                                                                               Zusteigen in:
                                                                                                                In Zukunft kann die Karte ab dem 10. Lebens-
                                                                               Route 1: JENNERSDORF,
                                                                                                                jahr beantragt werden und ist dann bis zum 27.

            4.2.
                                                                               GÜSSING, OBERWART
                                                                               Route 2: NEUSIEDL, EISEN-
                                                                                STADT, MATTERSBURG
                                                                                Ski- bzw. Snowboard sind
                                                                                selbst mitzubringen bzw.
                                                                                                                Geburtstag gültig.
                                                                      TE
                                                                   KAR 7
                                                                                 vor Ort auszuleihen
                                                                                                                Für alle ehemaligen und neuen Kartenbesitzer
                                                               END    2           Anmeldung bis
                                                           JUG 10 BIS

                                               r 28. 2
                                                       .    VON
                                                                                  26. 1. 2018 unter
                                                                                  www.bspecial.at/events        gibt es die Möglichkeit gratis an 2 Events teilzu-

                   n
                                        twette

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                                 lech

           k
                          bei Sch
                                                                                                                nehmen.

         w
                 termin

       o
      Ersatz

   S n            Mit der                                  in Podersdorf
                                                                                                                So laden wir zu einem Tag mit Sport und Spaß
                                                                                                                (nach Stuhleck zum Ski fahren und Snow tuben
                                                                                                                oder zum Snowkiten nach Podersdorf am Neu-
          gratis
               Bspecial Card                                am Neusiedlersee
                                                                                                                siedler See) ein.
                Busfahrt und
          END
      JUG 10 BIS
       VON
                Kiten – inkl.
                 TE
              KAR 7
                 2

                  Schirm
                                                                                                                Die Busfahrt und eine Tageseintrittskarte sind
                                                                                    Zusteigen in
                                                                                                                dabei kostenlos.
                                                                                    JENNERSDORF,
                                                                                    GÜSSING, OBERWART,
                                                                                     OBERPULLENDORF,

                                                                                                                INFO: www.bspecial.at
                                                                                     MATTERSBURG,

     3.3.
                                                                                     EISENSTADT
                                                                                     Ski- bzw. Snowboard
                                                                                     sind selbst mitzubringen

                                                                                      Anmeldung bis
                                                                                      23. 2. 2018 unter
                                                                                      www.bspecial.at/events
                                                                                                                Gerhard Kainz
                                               r 4. 3.

                termin
                         bei Sch
                                 lechtwette
                                                                                                                Jugendinfo Burgenland
      Ersatz
                                                                                                                Landesjugendreferat Burgenland

     Ärzte Notdienst                                                                                            APOTHEKEN
     Telefon: 141                                                                                               WOCHENENDDIENST
     WOCHENTAGS NACHTDIENST
                                                                                                                  3. & 4.     Feber    Weppersdorf
                          Beginn: 17.00 Uhr
                          Ende: 07.00 Uhr                                                                       10. & 11.     Feber    Lackenbach
     WOCHENENDDIENST                                                                                            17. & 18.     Feber    Oberpullendorf
                          Beginn: Samstag 07.00 Uhr
                                                                                                                24. & 25.     Feber    Deutschkreutz
                          Ende: Montag 07.00 Uhr
     FEIERTAGSDIENST
                          Beginn: 18.00 Uhr am Vortag                                                                     Samstag 12.00 Uhr
                          Ende: 07.00 Uhr nach Feiertag                                                                bis Montag 8.00 Uhr früh

     SEMESTERTICKET FÜR STUDIERENDE
     Studierende haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung
     einer Förderung des Semester- bzw. Monatstickets
     für das Wintersemester 2017/2018 im Gemeindeamt
     bis 15. Februar 2018 einzubringen.

 Impressum:
		          Herausgeber: 			                                                              Marktgemeinde Weppersdorf, Hauptstraße 104
			Layout und Vervielfältigung:                                                           www.eventpapers.at    Karin Degendorfer, 7331 Weppersdorf
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