Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten - Leitfaden der Medienanstalten

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Leitfaden der Medienanstalten

    Werbekennzeichnung bei
    Social-Media-Angeboten

Einleitung

Dieser Leitfaden der Medienanstalten       Schutz der Nutzer vor Irreführung.      Für Videoangebote gelten die Tren-         eine Kennzeichnungs-Matrix. So ist
enthält grundlegende Hilfestellungen       Sie ist im Rundfunkstaatsvertrag        nungs- und Kennzeichnungsbestim-           auf den ersten Blick erkennbar, ob für
und Regelungen zu den Kennzeich-           (RStV) und im Telemediengesetz          mungen der §§ 7 und 8 RStV entspre-        das jeweilige Angebot eine Kennzeich-
nungs- und Trennungspflichten bei          (TMG) geregelt.                         chend (siehe § 58 Abs. 3 RStV). Für        nung notwendig ist und wie diese zu
­Werbung in ­Social-Media-Angeboten                                                reine Foto-/Text-Angebote gelten           erfolgen hat. Am Ende des Leitfadens
 wie Instagram, Twitter, Facebook, You-    Was heißt das für einzelne Social-Me-   § 58 Abs. 1 RStV sowie § 6 Abs. 1 Satz 1   finden sich Erläuterungen, die Begriffe
 Tube, TikTok, Twitch etc. und sonstigen   dia-Angebote? Wie ist eine solche       TMG. Daneben sind auch die jugend-         und Abgrenzungsfälle konkretisieren
 Internet­seiten wie zum Beispiel Blogs.   Kennzeichnung medienrechtlich um-       medienschutzrechtlichen Anforderun-        und erklären.
 Er konzentriert sich auf Fragen des Me-   zusetzen? Dazu gibt dieser Leitfaden    gen des § 6 JMStV zu berücksichtigen.
 dienrechts, blendet das Wettbewerbs-      die notwendigen Hilfestellungen.        Werbung darf Kinder und Jugendliche        An den relevanten Stellen in der Matrix
 recht aber nicht aus.                                                             nicht körperlich oder seelisch beein-      wird durch    auf die jeweilige Erläu-
                                           Die Gesetzgebung unterscheidet          trächtigen oder mit direkten Kauf­         terung hingewiesen.
Die Trennung und Kennzeichnung von         hinsichtlich der Anforderungen an die   appellen deren Unerfahrenheit und
Werbung dient dem Erhalt der Medien-       Trennung und Kennzeichnung von          Leichtgläubigkeit ausnutzen.
und Meinungsfreiheit, der Unabhän-         Werbung zwischen Video- und Foto-/
gigkeit und Integrität medialer Ange-      Text-Angeboten.                         Der Leitfaden der Medienanstalten
bote, der Glaubwürdigkeit und                                                      zur Werbekennzeichnung bei Social­-
Authentizität der Anbieter und dem                                                 Media-Angeboten umfasst zunächst
KENNZEICHNUNGS-MATRIX SOCIAL MEDIA

Seite                               Kennzeichnung
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                                     notwendig?

                 Inhalte             Ja oder nein            Video                     Bild / Text             Blog             Video                Bild / Text              Blog

        Beiträge über Produkte,                      a) Produkt spielt           Deutlich lesbar      Deutlich lesbar   a) Als Dauereinblen-   Zu Beginn des Posts   Zu Beginn des Beitrags
        Dienstleistungen,                               Hauptrolle: deutlich     „Werbung“            „Werbung“            dung im Video
        Marken, Unternehmen,                            lesbar „Werbevideo“      oder „Anzeige“       oder „Anzeige“
        Regionen, Events, Reisen,                       oder „Werbung“
        die gegen eine Gegen-
                                                     b) Produkt spielt                                                  b) Zu Beginn des
        leistung ­veröffentlicht
                                                        Nebenrolle:                                                        Videos
 A      werden.                          Ja             „Unterstützt durch
                                                        Produktplatzierung“
                                                        oder
                                                        „Unterstützt durch
                                                        “

                      1                                          2/3                          3                                                            4                     4
        Beiträge über Produkte,                      a) Produkt spielt           Deutlich lesbar      Deutlich lesbar   a) Als Dauereinblen-   Zu Beginn des Posts   Zu Beginn des Beitrags
        Dienstleistungen,                               Hauptrolle: deutlich     „Werbung“            „Werbung“            dung im Video
        Marken, Unternehmen,                            lesbar „Werbevideo“      oder „Anzeige“       oder „Anzeige“
        Regionen, Events, Reisen,                       oder „Werbung“
        die kosten­los in An-
                                                     b) Produkt spielt                                                  b) Zu Beginn des
        spruch ­genommen oder
                                                        Nebenrolle:                                                        Videos
 B      erhalten wurden, deren           Ja             „Unterstützt durch
        Veröffent­lichung aber an                       Produktplatzierung“
        Vereinbarungen / Bedin-                         oder
        gungen geknüpft ist.                            „Unterstützt durch
                                                        “

                      1                                          2/3                          3                                                            4                     4
        Beiträge über Produkte,
        Dienstleistungen,            In der Regel
        Marken, Unternehmen,
        Regionen, Events, Reisen,       nein
        die aus ­eigener Motiva-     (Vorsicht bei
 C      tion ohne kommerziellen       zu positiver
        Anreiz Dritter veröffent-    Darstellung)
        licht werden.

                      5                      5
Seite                               Kennzeichnung
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                                     notwendig?

                  Inhalte            Ja oder nein             Video                   Bild / Text             Blog             Video                   Bild / Text                     Blog

        Beiträge / Darstellungen
        von eigenen Produkten,
        Dienstleistungen, Marken,
        Unternehmen – wenn für
 D      die Nutzer die Unterneh-       Nein
        merschaft deutlich ist.

                          6
        Beiträge / Darstellungen                     a) Produkt spielt          Deutlich lesbar      Deutlich lesbar   a) Als Dauereinblen-      Zu Beginn des Posts       Zu Beginn des Beitrags
        von eigenen Produkten,                          ­Hauptrolle: deutlich   „Werbung“            „Werbung“            dung im Video
        Dienstleistungen, Marken,                        lesbar „Werbevideo“    oder „Anzeige“       oder „Anzeige“
        Unternehmen – ohne                               oder „Werbung“
        dass die eigene Unter-
                                                     b) Produkt spielt                                                 b) Zu Beginn des
        nehmerschaft deutlich
                                                        Nebenrolle:                                                       Videos
 E      wird.                            Ja             „Unterstützt durch
                                                        Produktplatzierung“
                                                        oder
                                                        „Unterstützt durch
                                                        “

                          6                                      2/3                         3
        Affiliate Links                              Symbol (*)                 Symbol (*)           Symbol (*)        in unmittelbarer Nähe     in unmittelbarer Nähe     in unmittelbarer Nähe
                                                     + Erläuterung              + Erläuterung        + Erläuterung     des Links                 des Links                 des Links
 F                                       Ja
                                                                   7                         7                    7
        Werbliche Links                              deutlich lesbar            deutlich lesbar      deutlich lesbar   vor / während             in unmittelbarer          in unmittelbarer
 G                                       Ja          „Werbung“                  ­„Werbung“ oder      ­„Werbung“ oder   Link / Produkthinweis     Nähe des Links /­         Nähe des Links /­ 
                          8                                                      ­„Anzeige“           ­„Anzeige“                                 Produkthinweises          Produkthinweises

        Links / Tags auf Freunde,    In der Regel
        Quellenangaben, eigene          nein
        Produkte, eigene Marken,
                                     (Vorsicht bei
 H      eigene Unternehmen,
                                      zu positiver
        eigene Dienstleistungen      Darstellung)

                          8                  5
        Rabattcodes                                  deutlich lesbar            deutlich lesbar      deutlich lesbar   in unmittelbarer Nähe     in unmittelbarer Nähe     in unmittelbarer Nähe
  I                                      Ja          „Werbung“                  „Werbung“            „Werbung“         des Rabattcodes / Links   des Rabattcodes / Links   des Rabattcodes / Links
                          8
Erläuterungen zur Kennzeichnungs-
Matrix Social Media

   1    Die Erwähnung oder Darstel-
        lung von Produkten, Marken,
Dienstleistungen, Unternehmen, Re-
                                           des Videos, es ist mehr oder weniger
                                           beiläufig in die Handlung des Videos
                                           integriert, ohne dass der Werbezweck
                                                                                    oben genannten Werbekennzeichnung
                                                                                    verwendet werden. Bei Beiträgen auf
                                                                                    deutschsprachigen Kanälen/Accounts
                                                                                                                                In Artikelübersichten verkürzt dar-
                                                                                                                                gestellte und verlinkte Textbeiträge
                                                                                                                                ­(Teaser/Anreißer), die in Kooperation
gionen, Events, Reisen usw. aufgrund       erkennbar im Vordergrund steht.          sind die englischsprachigen Kenn-            mit Unternehmen entstanden sind,
einer Vereinbarung / Kooperation ist                                                zeichnungsbegriffe (zum Beispiel „ad“,       sind ebenfalls mit dem Begriff „Wer-
immer Werbung. Dabei ist es unerheb-       Achtung: Auch in der Nebenrolle darf     „sponsored by“ oder „PR Sample“)             bung“ oder „Anzeige“ zu kennzeich-
lich, ob die Erwähnung oder Darstel-       das Produkt nicht einseitig und inten-   nach Auffassung der Medienanstalten          nen. Ansonsten kann der Leser nicht
lung gegen Entgelt oder eine ähnliche      siv in den Vordergrund gerückt werden.   als Werbekennzeichnung nicht ausrei-         erkennen, dass er bei Auswahl eines
Gegenleistung erfolgt. Eine Gegen-                                                  chend deutlich.                              (vermeintlich) redaktionellen Artikels
leistung (geldwerter Vorteil) besteht                                                                                            auf einen Text mit werblichen Inhalten
beispielsweise auch in der Übernahme
von Reisekosten oder bei Einladungen
zu Events.
                                              3    Werbekennzeichnungen müs-
                                                   sen deutlich lesbar und sofort
                                           erkennbar erfolgen. Eine undeutliche,
                                                                                    Ein pauschaler Hinweis, dass das
                                                                                    Angebot insgesamt Werbung enthält,
                                                                                    entbindet nicht von der Erforderlich-
                                                                                                                                 gelangt.

                                           kleine oder in transparenter Schrift
                                           gehaltene Kennzeichnung in einer Ecke
                                                                                    keit einzelne werbliche Beiträge zu
                                                                                    kennzeichnen.                                  5      Sofern keine Kooperation mit
                                                                                                                                          ­einem Unternehmen vorliegt,

   2     Eine Hauptrolle spielt ein Pro-
         dukt in der Regel dann, wenn
                                           eines Videos ist daher nicht ausrei-
                                           chend.
                                                                                                                                stellt die Erwähnung und Darstellung
                                                                                                                                von Produkten usw., die selbst gekauft,
sich das Video ganz oder überwiegend
um das Produkt dreht. Das Produkt ist
Anlass bzw. Aufhänger für das Video
                                           Nach Auffassung der Medienanstalten
                                           sind die von YouTube, Instagram und
                                                                                       4     Für die Nutzer muss auf den
                                                                                             ersten Blick zu erkennen sein,
                                                                                    dass es sich bei einem Beitrag um Wer-
                                                                                                                                gemietet oder gepachtet wurden,
                                                                                                                                in der Regel keine Werbung dar. Das
                                                                                                                                betrifft insbesondere die Vorstellung
und zentraler und dominierender Be-        Facebook zur Verfügung gestellten        bung handelt. Deshalb müssen Werbe-         von Produkten mit Vor- und Nachteilen
standteil des Videos.                      Werbekennzeichnungstools (zum Bei-       beiträge ­bereits zu Beginn eines Textes,   (zum Beispiel Haul-­Videos, Rezensio-
                                           spiel „Bezahlte Partnerschaft mit …“)    bei Blogs also oberhalb oder unmittel-      nen), aber auch eine positive Produkt-
Wird ein Produkt nur in kurzen Szenen      grundsätzlich alleine nicht geeignet,    bar unterhalb der Überschrift, deutlich     vorstellung aus eigener Motivation
erwähnt oder dargestellt, kommt dem        den Werbecharakter eines Beitrags        durch das Wort „Werbung“ oder „An-          und nicht wirtschaftlichen Gründen
Produkt lediglich eine Nebenrolle zu.      hinreichend deutlich zu machen. Diese    zeige“ gekennzeichnet werden.               und ohne Werbeabsicht.
Das Produkt bestimmt nicht den Inhalt      Tools können aber zusätzlich zu der
Achtung: Werbliche Absicht kann
unterstellt werden, wenn das Produkt
bzw. die Dienstleistung in einer Art
                                           ob die Produkte im Rahmen einer
                                           Kooperation gezeigt wurden, ob sie
                                           dem Instagramer kostenlos oder gegen
                                                                                     auch andere Inhalte enthalten, sind
                                                                                     als Werbung zu kennzeichnen. Wenn
                                                                                     eigene Produkte nicht thematisiert
                                                                                                                                    8     Auch Verlinkungen auf kom-
                                                                                                                                          merzielle Websites sowie
                                                                                                                                 Rabattcodes müssen als Werbung
und Weise vorgestellt und angepriesen      Zahlung zur Verfügung gestellt wurden     und verlinkt werden, also lediglich als     gekennzeichnet werden, da der Nutzer
wird, die beim objektiven Betrachter       oder vom Instagramer selbst gekauft       Beiwerk im Hintergrund erscheinen, ist      vor Abrufen des Links wissen muss,
den Eindruck entstehen lassen kann,        und dann gezeigt und vertaggt wur-        nach Auffassung der Medienanstalten         dass ihn auf der nachfolgenden Websi-
dass der Absatz und Verkauf gefördert      den. Die Wettbewerbsgerichte sahen in     keine Werbekennzeichnung erforder-          te Werbung erwartet. Bei unkommen-
werden soll.                               der Verlinkung auf die kommerziellen      lich. Dies gilt auch für Hinweise, die in   tierten Verlinkungen (zum Beispiel auf
Indizien hierfür können beispiels­weise    Instagram-Accounts der Modefirmen         einem unmittelbaren Zusammenhang            den Fotografen, der die eingestellten
sein: überaus positive Darstellung, Auf-   bereits eine werbliche Komponente.        mit einem ausgeübten Beruf stehen           Bilder aufgenommen hat) oder bei
forderung zum Kauf, Thematisierung                                                   (zum Beispiel Hinweis eines Musikers        der Nennung der verwendeten tech-
immer derselben Produkte/Dienstleis-                                                 auf sein aktuelles Album, Hinweis           nischen Ausstattung (zum Beispiel
tungen/Marken, fehlender Anlass für
eine Veröffentlichung, ­Nennung von
Preisen und ­Bezugsquellen, Kombinati-
                                              6     Rein kommerzielle Social-
                                                    Media-­Angebote, die aus sich
                                           heraus klar und deutlich als solche
                                                                                     eines Schauspielers auf seinen neuen
                                                                                     Film).
                                                                                                                                 Kamera, Schnittprogramm) sehen die
                                                                                                                                 Medienanstalten in der Regel keine
                                                                                                                                 Notwendigkeit einer Werbekenn-
on mit Affiliate Links.                    erkennbar sind, benötigen keine                                                       zeichnung. Auch bei Hashtags, die

Hinweis: Einige Wettbewerbsgerichte
haben unterschiedliche Entscheidun-
                                           Werbekennzeichnung. Klar erkennbar
                                           als kommerzielle Kanäle sind zum
                                           Beispiel die Kanäle bekannter Marken,
                                                                                        7     Eine mögliche Erläuterung für
                                                                                              Affiliate Links könnte folgen-
                                                                                     dermaßen aussehen: „Die mit * ge-
                                                                                                                                 Firmennamen enthalten, oder Bild-
                                                                                                                                 Tags zu Marken-Accounts, sofern diese
                                                                                                                                 tatsächlich als redaktionelle Hinweise
gen zum Taggen von Marken getrof-          Online-Shops oder Kanäle, aus deren       kennzeichneten Links sind sogenannte        integriert werden, wird keine Notwen-
fen. Insbesondere das Verlinken auf        Namen die kommerzielle Tätigkeit er-      Affiliate Links. Kommt über einen sol-      digkeit einer Werbekennzeichnung
Instagram-Accounts von Modefirmen          schließbar ist. Hinweise und Verlinkun-   chen Link ein Einkauf zustande, werde       gesehen. Gleiches gilt für das Markie-
wurde dabei mehrfach als „geschäft-        gen auf eigene Produkte oder Dienst-      ich mit einer Provision beteiligt. Für      ren von Freunden oder die Sichtbarkeit
liche Handlung“ gewertet, sodass das       leistungen in Social-Media-Angeboten,     Dich entstehen dabei keine Mehrkos-         von Marken.
Fehlen einer Werbekennzeichnung als        die nicht eindeutig als kommerzielle      ten. Wo, wann und wie Du ein Produkt
Wettbewerbsverstoß bewertet wurde.         Kanäle erkennbar sind oder die neben      kaufst, bleibt natürlich Dir überlassen.“
Für die Gerichte war es unerheblich,       der Darstellung von eigenen Produkten

 Impressum                                  Verantwortlich:                          Feedback und Fragen nehmen
 Direktorenkonferenz der                    Dr. Wolfgang Kreißig                     wir gerne entgegen unter:
 Landesmedienanstalten (DLM)                DLM-Vorsitzender                         info@die-medienanstalten.de
 die medienanstalten – ALM GbR              + 49 30 20 646 90-0
 Gemeinsame Geschäftsstelle                 info@die-medienanstalten.de
 Friedrichstraße 60, 10117 Berlin           www.die-medienanstalten.de               Stand: Januar 2020
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