Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen - ÖAMTC
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6 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? fahrzeuges; also während der Fahrt, dem FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER DerFirmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in Be- und Entladen, dem Tanken und allen FIRMEN-SCHUTZBRIEF? allen Ländern Europas (siehe Seite 88), in sonstigen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmenfahr- der Russischen Föderation, in den außer- Zusammenhang mit der Benützung des zeuge bis zu einem höchstzulässigen europäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten Fahrzeuges stehen. Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Höhe von 3,2 m sowie einer max. Länge Kanarischen Inseln, den Azoren und auf EinFirmenangehöriger kann zusätzlich als von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m. Madeira. geschützte Person im ÖAMTC Notfall- Kreditbrief eingetragen werden. Damit gel- Fahrzeugbezogene Firmen-Schutzbrief- FÜR WEN GILT DER ten auch der im gemeinsamen Haushalt Leistungen gelten für das im ÖAMTC Not- FIRMEN-SCHUTZBRIEF? lebende Partner und deren Kinder (bis zum fall-Kreditbrief eingetragene, behördlich Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das in Österreich, in einem anderen EU-Staat, juristische Personen oder ähnliche Per- 19. Lebensjahr vollenden) als geschützte der Schweiz oder Liechtenstein auf das sonengemeinschaften (auch Vereine), die Personen im Firmen-Schutzbrief. ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenver- eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC kehr zugelassene Firmenfahrzeug wie z.B. abgeschlossen haben. Die personenbezogenen Schutzbrief-Leis- für ein Leasingfahrzeug sowie auch für ein tungen gelten unabhängig von der Verwen- Fahrzeug in Langzeitmiete ab drei Monaten Geschützte Personen im Firmen-Schutz- dung des Firmenfahrzeuges, unabhängig (unabhängig von der Zulassung), sofern für brief sind firmenzugehörige Lenker und je ob die geschützten Personen gemeinsam dieses bzw. für dieses Kfz-Kennzeichen nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu oder getrennt unterwegs sind und unab- eine gültige ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft max. acht mitreisende Firmenangehörige hängig vom benützten Verkehrsmittel (also besteht. während der Nutzung des im ÖAMTC z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahr- Notfall-Kreditbrief eingetragenen Firmen- rad, Schiff oder Flugzeug). Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen 7 Der Firmen-Schutzbrief gilt nicht für Fahr- DieÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft und der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- zeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie ins- Firmen-Schutzbrief müssen vor Eintritt des chischen Außenministeriums). Über die besondere Werkstätten-, Probe- oder Über- Leistungsfalles vollständig bezahlt sein. aktuellen Sicherheits- und Reisewarnun- stellungskennzeichen und Privatfahrzeuge Der Anspruch auf Firmen-Schutzbrief-Leis- gen informieren Sie sich bitte direkt auf von Firmenangehörigen. tungen beginnt mit 0:00 Uhr des der der Seite des österreichischen Außen- Bezahlung folgenden Tages. ministeriums unter www.bmeia.gv.at Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis- – oder die unmittelbar oder mittelbar mit tungsfalles kein gemietetes, gewerbliches DerFirmen-Schutzbrief gilt für das im/am Kriegsereignissen jeder Art zusammen- Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstatt Firmen-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen- hängen ersatzwagen). derjahr. – oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teil MitgeführteAnhänger sind den Firmen- Nothilfein Krisengebieten (z.B. offizielle genommen haben Schutzbrief-Bestimmungen entsprechend Reisewarnung der Sicherheitsstufen – oder die mittelbar oder unmittelbar durch mit geschützt. 5 oder 6 des österreichischen Außenmini- jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, steriums) wird im Rahmen der Möglich- chemischen oder biologischen Waffen, WANN WERDEN FIRMEN-SCHUTZBRIEF- keiten, aber ohne, dass darauf ein Rechts- durch Kernenergie oder durch den Ein- LEISTUNGEN ERBRACHT? anspruch besteht, erbracht. fluss ionisierender Strahlen im Sinne des Die Voraussetzung für den Bezug eines Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Firmen-Schutzbriefes ist eine gültige KeinLeistungsanspruch besteht bei Fällen, Nr. 227/1969) in der jeweils geltenden Firmen-Clubkarte für das jeweilige Kraft- – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar- Fassung verursacht werden; außer jene, fahrzeug bzw. Kfz-Kennzeichen. nung oder partielle Reisewarnung für das die durch Heilbehandlung aufgrund eines Reisegebiet bestand (Warnung der Versicherungsfalles veranlasst waren.
8 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen Außerdem besteht kein Leistungsanspruch, Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für Diezu erbringende Leistung wurde weder wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper, durch ein Training (vorbereitende Übung die jeweils erforderliche Lenkberechtigung die Zweck der Reise sind (z.B. geplante am Gelände eines Wettbewerbes) noch nicht besitzen. Operationen oder Kuraufenthalte) und durch die Teilnahme an einem sportlichen daraus resultierende Gesundheitsschäden. Wettbewerb verursacht. Diese Bestimmun- AufStraßen ohne öffentlichen Verkehr kann gen beziehen sich auf alle Personen, die der ÖAMTC keine Leistungen erbringen Beipsychischen oder physischen Vorerkran- ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa- (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat- kungen, akuten bzw. chronischen Erkrankun- tion (z.B. Berufssportler) nicht nur training- straßen oder Wegen, auf durch Erklärun- gen zum Zeitpunkt des Reiseantritts: Zur stechnisch, sondern auch bei organisierten gen von Grundeigentümern oder Wege- Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche, haltern für die Benützung mit Fahrzeugen und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal- gesperrten Straßen oder Forststraßen) sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklich- tungen ausüben. Wurde die zu erbringende sowie wenn Lenker und/oder Fahrzeug keit der geplanten Reise von Ihrem Arzt Leistung durch – auch lizenzpflichtiges – von einem Fahrverbot an der Stelle der schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur- erwünschten Nothilfe betroffen wären. dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/ sacht, so ist dies jedoch geschützt. schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschä- im Leistungsfall besteht kein Leistungs- Kein Schutz besteht bei Pannen und Un- den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder anspruch. fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor- Arznei-mittelmissbrauch von geschützten sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili- Personen sowie bei vorsätzlichem oder Ist ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt gung an motorsportlichen Veranstaltungen grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen oder sind die Kennzeichen entzogen, (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, von geschützten Personen besteht kein können lediglich die personenbezogenen Raid Rallyes und Cross Country Rallyes Leistungsanspruch. Leistungen erbracht werden. bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen 9 wie auch immer gearteter Charakter einer WIE HILFT DER ÖAMTC? der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn organisierten Veranstaltung zugrunde Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC beauftragt werden. liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter und Verbindungsfahrten zwischen Wer- leiten alle erforderlichen Maßnahmen im DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN tungsprüfungen. Von diesem Ausschluss Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Im Rahmen des Firmen-Schutzbriefes ausgenommen sind Gleichmäßigkeits- bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in rennen/-fahrten mit Oldtimern. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, Ihrem Bundesland), Leistungen nach wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Verletzung oder Erkrankung und/oder SUBSIDIARITÄT Inanspruchnahme einer Leistung kontak- bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn tiert wird, außer es ist in der einzelnen weitere ergänzende Nothilfeleistungen ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver- Leistungsbeschreibung im Firmen-Schutz- (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in sicherung) zur Kostenübernahme verpflich- brief-Heft anders vermerkt. Österreich bzw. im Ausland an. tet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Indiesem Zusammenhang weisen wir BeiLeistungen, für die Ihnen neben den Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen darauf hin, dass die im Rahmen der Inan- Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs spruchnahme der Schutzbriefleistungen auch von anderer Seite (z.B. von einer Ver- bestätigung, ärztliche oder behördliche telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, sicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Bestätigungen) so rasch wie möglich ent- E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC weder elektronisch, postalisch oder per- erhobenen personenbezogenen Daten vom diesen Anspruch bei Leistungserbringung sönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbrin- ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird behält sich vor, Originalbelege im Bedarfs- gung und Verrechnung verarbeitet und für im Rahmen des Firmen-Schutzbrief-Leis- fall nachträglich anzufordern. Kosten für diesen Zweck gegebenenfalls – im unbe- tungsumfanges übernommen. Sachverständige und Gutachten übernimmt dingt notwendigen Ausmaß – an die dafür
10 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen notwendigen externen Vertragspartner des Übermittlung personenbezogener Daten in die Meldeadresse der geschützten Perso- ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns nen in Österreich. Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel- ebenfalls auf die vertragliche Beziehung und Beherbergungseinrichtungen, Trans- (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). Bei jeglichem Fahrzeugtransport sind der portunternehmen, Krankenhäuser und ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen Ärzte, Versicherungsunternehmen etc. Siehaben ein Recht auf Auskunft über die berechtigt, eine Untersuchung des Fahr- übermittelt werden. Sie betreffenden personenbezogenen zeuges und dessen Inhalts vorzunehmen Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer oder schriftliche Auskünfte über das Fahr- DieDaten werden grundsätzlich für den Daten, auf Einschränkung der Verarbei- zeug und dessen Inhalt vom Fahrzeuglen- Zeitraum der Leistungserbringung sowie tung, Widerspruch gegen die Verarbeitung ker zu verlangen. Das Ladegut muss den deren Verrechnung und darüber hinaus nur sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte rich- gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen ten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@ Darüber hinaus kann der Transport abge- Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie bei lehnt werden, wenn sich im Fahrzeug ver- ÄrzteG etc.) gespeichert. Bedenken gegen die Verarbeitung Be- derbliche Ware befindet. Bei Feststellung schwerde bei der Datenschutzbehörde (zoll-)rechtlich bedenklicher Waren kann DieDatenverarbeitung, insbesondere auch einbringen. Nähere Informationen finden das Fahrzeug ohne weitere Ansprüche des allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten, Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz. Fahrzeuginhabers zurückgelassen werden. erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und dem ALLGEMEINES Diefolgenden Leistungen sind in Form ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmena- eines Versicherungsvertrages für fremde sowie zur allenfalls notwendigen gesund- dresse in Österreich gilt als Zielort für alle Rechnung versichert bei UNIQA Österreich heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und fahrzeugbezogenen Rücktransportleistun- Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine gen. Für personenbezogene Leistungen gilt Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21,
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen 11 eingetragen unter FN 63197 m beim Österreich und im Ausland, – Nachsendekosten in Österreich und ins Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde – Krankenschutz im Ausland, Ausland, ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, – Krankenbesuch in Österreich und im Aus- – Telefonkosten in Österreich und im Otto-Wagner-Platz 5): land, Ausland, – Hubschrauberrettung nach Freizeit- – Wildschadenhilfe in Österreich und im – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent- Alpinunfällen in Österreich, Ausland, liche Verkehrsmittel in Österreich und – Hubschrauberrettung und -bergung – Heim- oder Weiterreise in Österreich und im Ausland. im Ausland, im Ausland, – Krankenrückholung in Österreich und aus – Fahrzeugrückholung durch einen ÖAMTC Die in den Leistungsbeschreibungen ge- dem Ausland, Fahrer in Österreich und aus dem Ausland, nannten Beträge verstehen sich inklusive – Rückholung nach Ableben aus dem – Fahrzeugrückholung in Österreich und aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.). Ausland, aus dem Ausland, – Kinderrückholung in Österreich und aus – Pick-up-Transport aus dem Ausland, Durch Übernahme und Bezahlung dieses dem Ausland, – Abschleppdienst im Ausland, Firmen-Schutzbriefes akzeptieren Sie die – Heimreise nach Unfall oder Erkrankung – Ersatzteilnachsendung ins Ausland, darin enthaltenen Bestimmungen und ver- in Österreich und aus dem Ausland, – Rückholung von Haustieren aus dem Aus- pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen – Übernachtungskosten nach Unfall oder land, dadurch auch ausdrücklich der elektroni- Erkrankung in Österreich und im Ausland, – Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland, schen Kommunikation (einschließlich der – Übernachtungskosten bei Fahrzeug- – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung elektronischen Übermittlung von Vertrags- reparatur nach Panne oder Unfall in von Dokumenten im Ausland, erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt Österreich und im Ausland, – Notfallservice in Österreich und im Ausland, gegebene elektronische Adresse (E-Mail) – Pannenhilfe im Ausland, – Gepäckrücktransport in Österreich und zu, wobei diese Zustimmung auch für die – Notfallpsychologische Beratung in aus dem Ausland, Folgejahre gilt.
12 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei DerÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig Erfüllungsort ist Wien und es kommt öster sonstigem Verlust des Anspruchs, unter eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer reichisches Recht zur Anwendung. Vorlage der erforderlichen Unterlagen geschützten Firmenfahrzeuge zur Prüfung spätestens drei Jahre nach dem Vorfall und ggf. Korrektur und Ergänzung. Diein ausländischer Währung entstande- schriftlich geltend gemacht werden. nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs Beitrag und Leistungsumfang des Firmen- der Wiener Börse am Tag des Antritts der DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall- Schutzbriefes können jährlich neuen An- Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden forderungen angepasst werden. es keinen Börsenkurs, gilt der von der Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Nationalbank bekannt gegebene Banken- Sie gemeinsam mit dem Firmen-Schutzbrief- Vertragspartner des Firmen-Schutzbrief- wechselkurs. Heft erhalten haben. Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Der Firmen-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen Motorrad- und Touring Club) oder einer sei- den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz- Änderungen nach Drucklegung des Firmen- ner Landesvereine (Oberösterreichischer ten Personen erforderlichen Auskünfte bei Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin Automobil-, Motorrad- und Touring Club/ Dritten einzuholen und entbindet diese von auto touring veröffentlicht. OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- der Schweigepflicht. und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit Touringclub Tirol (ATT), Vorarlberger Auto- Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Auto- neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt mobil- und Motorsportklub (STAMK) sowie Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. es sich um ein Angebot, das Sie mit der Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Bezahlung des Firmen-Schutzbrief-Beitrages Der Vertragspartner wird der leichteren annehmen. Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet.
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