Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen - ÖAMTC

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6   Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
    WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF?                   fahrzeuges; also während der Fahrt, dem       FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER
     DerFirmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in    Be- und Entladen, dem Tanken und allen        FIRMEN-SCHUTZBRIEF?
     allen Ländern Europas (siehe Seite 88), in       sonstigen Tätigkeiten, die in unmittelbarem    Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmenfahr-
     der Russischen Föderation, in den außer-         Zusammenhang mit der Benützung des              zeuge bis zu einem höchstzulässigen
     europäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten          Fahrzeuges stehen.                              Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max.
     sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den                                                           Höhe von 3,2 m sowie einer max. Länge
     Kanarischen Inseln, den Azoren und auf           EinFirmenangehöriger kann zusätzlich als       von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m.
     Madeira.                                         geschützte Person im ÖAMTC Notfall-
                                                      Kreditbrief eingetragen werden. Damit gel-     Fahrzeugbezogene    Firmen-Schutzbrief-
    FÜR WEN GILT DER                                  ten auch der im gemeinsamen Haushalt           Leistungen gelten für das im ÖAMTC Not-
    FIRMEN-SCHUTZBRIEF?                               lebende ­Partner und deren Kinder (bis zum     fall-Kreditbrief einge­tragene, behördlich
     Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für        Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das      in Österreich, in einem anderen EU-Staat,
       ­juristische Personen oder ähnliche Per-       19. Lebensjahr vollenden) als geschützte       der Schweiz oder Liechtenstein auf das
        sonengemeinschaften (auch Vereine), die       Personen im Firmen-Schutzbrief.                ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenver-
        eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC                                                        kehr zugelassene Firmenfahrzeug wie z.B.
        ­abgeschlossen haben.                         Die personenbezogenen Schutzbrief-Leis-       für ein Leasingfahrzeug sowie auch für ein
                                                      tungen gelten unabhängig von der Verwen-       Fahrzeug in Langzeitmiete ab drei Monaten
     Geschützte   Personen im Firmen-Schutz-         dung des Firmenfahrzeuges, unabhängig          (unabhängig von der Zulassung), sofern für
     brief sind firmenzugehörige Lenker und je        ob die geschützten Personen gemeinsam          dieses bzw. für dieses Kfz-Kennzeichen
     nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu            oder getrennt unterwegs sind und unab-         eine gültige ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft
     max. acht mitreisende Firmenangehörige           hängig vom benützten Verkehrsmittel (also      besteht.
     während der Nutzung des im ÖAMTC                 z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahr-
     Notfall-Kreditbrief eingetragenen Firmen-        rad, Schiff oder Flugzeug).

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen
    der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                   7
 Der Firmen-Schutzbrief gilt nicht für Fahr-    DieÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft und der         Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei-
 zeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie ins-         Firmen-Schutzbrief müssen vor Eintritt des      chischen Außenministeriums). Über die
 besondere Werkstätten-, Probe- oder Über-       Leistungsfalles vollständig bezahlt sein.       aktuellen Sicherheits- und Reisewarnun-
 stellungskennzeichen und Privatfahrzeuge        Der Anspruch auf Firmen-Schutzbrief-Leis-       gen informieren Sie sich bitte direkt auf
 von Firmenangehörigen.                          tungen beginnt mit 0:00 Uhr des der             der Seite des österreichischen Außen-
                                                 Bezahlung folgenden Tages.                      ministeriums unter www.bmeia.gv.at
 Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis-                                                     – oder die unmittelbar oder mittelbar mit
 tungsfalles kein gemietetes, gewerbliches       DerFirmen-Schutzbrief gilt für das im/am       Kriegsereignissen jeder Art zusammen-
 Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstatt­        Firmen-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen-       hängen
 ersatzwagen).                                   derjahr.                                      – oder durch innere Unruhen, wenn Sie
                                                                                                 daran aufseiten der Unruhestifter teil­
 MitgeführteAnhänger sind den Firmen-           Nothilfein Krisengebieten (z.B. offizielle     genommen haben
 Schutzbrief-Bestimmungen entsprechend           Reisewarnung der Sicherheitsstufen            – oder die mittelbar oder unmittelbar durch
 mit geschützt.                                  5 oder 6 des österreichischen Außenmini-        jegliche Einwirkung von Nuklear­waffen,
                                                 steriums) wird im Rahmen der Möglich-           chemischen oder biologischen Waffen,
WANN WERDEN FIRMEN-SCHUTZBRIEF-                  keiten, aber ohne, dass darauf ein Rechts-      durch Kernenergie oder durch den Ein-
LEISTUNGEN ERBRACHT?                             anspruch besteht, erbracht.                     fluss ionisierender Strahlen im Sinne des
 Die Voraussetzung für den Bezug eines                                                          Strahlenschutzgesetzes (BGBI.
  Firmen-Schutzbriefes ist eine gültige          KeinLeistungsanspruch besteht bei Fällen,     Nr.  227/1969) in der jeweils geltenden
  Firmen-Clubkarte für das jeweilige Kraft-      – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar-      Fassung verursacht werden; außer jene,
  fahrzeug bzw. Kfz-Kennzeichen.                   nung oder partielle Reisewarnung für das      die durch Heil­behandlung aufgrund eines
                                                   Reisegebiet bestand (Warnung der              Versicherungs­falles veranlasst waren.
8   Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
     Außerdem   besteht kein Leistungsanspruch,       Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für       Diezu erbringende Leistung wurde weder
     wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges         Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper,        durch ein Training (vorbereitende Übung
     die jeweils erforderliche Lenkberechtigung        die Zweck der Reise sind (z.B. geplante          am Gelände eines Wettbewerbes) noch
     nicht besitzen.                                   Operationen oder Kuraufenthalte) und             durch die Teilnahme an einem sportlichen
                                                       daraus resultierende Gesundheitsschäden.         Wettbewerb verursacht. Diese Bestimmun-
     AufStraßen ohne öffentlichen Verkehr kann                                                         gen beziehen sich auf alle Personen, die
     der ÖAMTC keine Leistungen erbringen              Beipsychischen oder physischen Vorerkran-       ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa-
     (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat-    kungen, akuten bzw. chronischen Erkrankun-       tion (z.B. Berufssportler) nicht nur training-
     straßen oder Wegen, auf durch Erklärun-           gen zum Zeitpunkt des Reiseantritts: Zur         stechnisch, sondern auch bei organisierten
     gen von Grundeigentümern oder Wege-               Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches         Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche,
     haltern für die Benützung mit Fahrzeugen          und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie       bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal-
     gesperrten Straßen oder Forststraßen)             sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklich-    tungen ausüben. Wurde die zu erbringende
     sowie wenn Lenker und/oder Fahrzeug               keit der geplanten Reise von Ihrem Arzt          Leistung durch – auch lizenzpflichtiges –
     von einem Fahrverbot an der Stelle der            schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular      unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur-
     erwünschten Nothilfe betroffen wären.             dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/             sacht, so ist dies jedoch geschützt.
                                                       schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung
     FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschä-         im Leistungsfall besteht kein Leistungs-         Kein Schutz besteht bei Pannen und Un-
     den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder        anspruch.                                        fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor-
     Arznei-mittelmissbrauch von geschützten                                                            sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili-
     Personen sowie bei vorsätzlichem oder             Ist
                                                          ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt         gung an motorsportlichen Veranstaltungen
     grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen        oder sind die Kennzeichen entzogen,              (auch Wertungsfahrten, ­Rallyes, Enduros,
     von geschützten Personen besteht kein             können lediglich die personenbezogenen           Raid Rallyes und Cross Country ­Rallyes
     Leistungsanspruch.                                Leistungen erbracht werden.                      bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                      9
 wie auch immer gearteter Charakter einer        WIE HILFT DER ÖAMTC?                            der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn
 organisierten Veranstaltung zugrunde             Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC       beauftragt werden.
 liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten       Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter
 und Ver­bindungsfahrten zwischen Wer-            leiten alle erforderlichen Maßnahmen im       DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN
 tungs­prüfungen. Von diesem Ausschluss           Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.        Im Rahmen des Firmen-Schutzbriefes
 aus­genommen sind Gleichmäßigkeits-                                                             bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in
 rennen/-fahrten mit Oldtimern.                   Anspruch   auf Kostenersatz besteht nur,      Ihrem Bundesland), Leistungen nach
                                                  wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor        Verletzung oder Erkrankung und/oder
SUBSIDIARITÄT                                     Inanspruchnahme einer Leistung kontak-         bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie
 Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn         tiert wird, außer es ist in der einzelnen      weitere ergänzende Nothilfeleistungen
  ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver-       Leistungs­beschreibung im Firmen-Schutz-       (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in
  sicherung) zur Kostenübernahme verpflich-       brief-Heft anders vermerkt.                    Österreich bzw. im Ausland an.
  tet ist oder sie tatsächlich bezahlt.
                                                  Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln     Indiesem Zusammenhang weisen wir
 BeiLeistungen, für die Ihnen neben den          Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen         darauf hin, dass die im Rahmen der Inan-
 Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief            Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs­      spruchnahme der Schutzbriefleistungen
 auch von anderer Seite (z.B. von einer Ver-      bestätigung, ärztliche oder behördliche        telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax,
 sicherungsgesellschaft) ebenfalls ein            Bestätigungen) so rasch wie möglich ent-       E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw.
 Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC           weder elektronisch, postalisch oder per-       erhobenen personenbezogenen Daten vom
 diesen Anspruch bei Leistungserbringung          sönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC        ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbrin-
 ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird    behält sich vor, Originalbelege im Bedarfs-    gung und Verrechnung verarbeitet und für
 im Rahmen des Firmen-Schutzbrief-Leis-           fall nachträglich anzufordern. Kosten für      diesen Zweck gegebenenfalls – im unbe-
 tungsumfanges übernommen.                        Sachverständige und Gutachten übernimmt        dingt notwendigen Ausmaß – an die dafür
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      notwendigen externen Vertragspartner des        Übermittlung personenbezogener Daten in            die Meldeadresse der geschützten Perso-
      ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen,           Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns     nen in Österreich.
      Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel-          ebenfalls auf die vertragliche Beziehung
      und Beherbergungseinrichtungen, Trans-          (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO).                        Bei jeglichem Fahrzeugtransport sind der
      portunternehmen, Krankenhäuser und                                                                 ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen
      Ärzte, Versicherungsunternehmen etc.            Siehaben ein Recht auf Auskunft über die          berechtigt, eine Untersuchung des Fahr-
      übermittelt werden.                             Sie betreffenden personenbezogenen                 zeuges und dessen Inhalts vorzunehmen
                                                      Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer         oder schriftliche Auskünfte über das Fahr-
      DieDaten werden grundsätzlich für den          Daten, auf Einschränkung der Verarbei-             zeug und dessen Inhalt vom Fahrzeuglen-
      Zeitraum der Leistungserbringung sowie          tung, Widerspruch gegen die Verarbeitung           ker zu verlangen. Das Ladegut muss den
      deren Verrechnung und darüber hinaus nur        sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte rich-        gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
      im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen          ten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@               Darüber hinaus kann der Transport abge-
      Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB,              oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie bei           lehnt werden, wenn sich im Fahrzeug ver-
      ÄrzteG etc.) gespeichert.                       Bedenken gegen die Verarbeitung Be-                derbliche Ware befindet. Bei Feststellung
                                                      schwerde bei der Datenschutzbehörde                (zoll-)rechtlich bedenklicher Waren kann
      DieDatenverarbeitung, insbesondere auch        einbringen. Nähere Informationen finden            das Fahrzeug ohne weitere Ansprüche des
      allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten,        Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz.               Fahrzeuginhabers zurückgelassen werden.
      erfolgt auf Grundlage der vertraglichen
      Beziehung zwischen Ihnen und dem               ALLGEMEINES                                         Diefolgenden Leistungen sind in Form
      ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief            Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmena-           eines Versicherungsvertrages für fremde
      sowie zur allenfalls notwendigen gesund-         dresse in Österreich gilt als Zielort für alle    Rechnung versichert bei UNIQA Österreich
      heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und     fahrzeugbezogenen Rücktransportleistun-           Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit
      Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine      gen. Für personenbezogene Leistungen gilt         Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21,
Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                    11
eingetragen unter FN 63197 m beim              Österreich und im Ausland,                      – Nachsendekosten in Österreich und ins
Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde        – Krankenschutz im Ausland,                         Ausland,
ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien,      – Krankenbesuch in Österreich und im Aus-         – Telefonkosten in Österreich und im
Otto-Wagner-Platz 5):                          land,                                             Ausland,
– Hubschrauberrettung nach Freizeit-         – Wildschadenhilfe in Österreich und im           – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent-
  Alpinunfällen in Österreich,                 Ausland,                                          liche Verkehrsmittel in Österreich und
– Hubschrauberrettung und -bergung           – Heim- oder Weiterreise in Österreich und          im Ausland.
  im Ausland,                                  im Ausland,
– Krankenrückholung in Österreich und aus    – Fahrzeugrückholung durch einen ÖAMTC            Die in den Leistungsbeschreibungen ge-
  dem Ausland,                                 Fahrer in Österreich und aus dem Ausland,       nannten Beträge verstehen sich inklusive
– Rückholung nach Ableben aus dem            – Fahrzeugrückholung in Österreich und            aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).
  Ausland,                                     aus dem Ausland,
– Kinderrückholung in Österreich und aus     – Pick-up-Transport aus dem Ausland,              Durch Übernahme und Bezahlung dieses
  dem Ausland,                               – Abschleppdienst im Ausland,                     Firmen-Schutzbriefes akzeptieren Sie die
– Heimreise nach Unfall oder Erkrankung      – Ersatzteilnachsendung ins Ausland,              darin enthaltenen Bestimmungen und ver-
  in Österreich und aus dem Ausland,         – Rückholung von Haustieren aus dem Aus-          pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen
– Übernachtungskosten nach Unfall oder         land,                                           dadurch auch ausdrücklich der elektroni-
  Erkrankung in Österreich und im Ausland,   – Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland,       schen Kommunikation (einschließlich der
– Übernachtungskosten bei Fahrzeug-          – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung          elektronischen Übermittlung von Vertrags-
  reparatur nach Panne oder Unfall in          von Dokumenten im Ausland,                      erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt
  Österreich und im Ausland,                 – Notfallservice in Österreich und im Ausland,    gegebene elektronische Adresse (E-Mail)
– Pannenhilfe im Ausland,                    – Gepäckrücktransport in Österreich und           zu, wobei diese Zustimmung auch für die
– Notfallpsychologische Beratung in            aus dem Ausland,                                Folgejahre gilt.
12    Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
      EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei         DerÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig         Erfüllungsort
                                                                                                                   ist Wien und es kommt öster­
      sonstigem Verlust des Anspruchs, unter          eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer          reichisches Recht zur Anwendung.
      Vorlage der erforderlichen Unterlagen           geschützten Firmenfahrzeuge zur Prüfung
      spätestens drei Jahre nach dem Vorfall          und ggf. Korrektur und Ergänzung.               Diein ausländischer Währung entstande-
      schriftlich geltend gemacht werden.                                                             nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs
                                                      Beitrag
                                                             und Leistungsumfang des Firmen-          der Wiener Börse am Tag des Antritts der
      DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall-          Schutzbriefes können jährlich neuen An-         Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt
      Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden      forderungen an­gepasst werden.                  es keinen Börsenkurs, gilt der von der
      Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das                                                       Nationalbank bekannt gegebene Banken-
      Sie gemeinsam mit dem Firmen-Schutzbrief-       Vertragspartner  des Firmen-Schutzbrief-       wechselkurs.
      Heft erhalten haben.                            Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder
                                                      der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-,         Der Firmen-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt
      EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen           Motorrad- und Touring Club) oder einer sei-     den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz-
      Änderungen nach Drucklegung des Firmen-         ner Landesvereine (Oberösterreichischer         ten Personen erforderlichen Auskünfte bei
      Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin       Automobil-, Motorrad- und Touring Club/         Dritten einzuholen und entbindet diese von
      auto touring veröffentlicht.                    OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad-        der Schweigepflicht.
                                                      und Touring Club/SAMTC, Automobil- und
      Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit       Touringclub Tirol (ATT), Vorarlberger Auto-     Vorbehaltlich   Satz- und Druckfehler.
      die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines    Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Auto-
      neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt       mobil- und Motorsportklub (STAMK) sowie         Ausschließlicher   Gerichtsstand ist Wien.
      es sich um ein Angebot, das Sie mit der         Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC).
      Bezahlung des Firmen-Schutzbrief-Beitrages      Der Vertragspartner wird der leichteren
      annehmen.                                       Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet.
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