WIE WEITER NACH BACHELOR, MASTER UND STUDIENABSCHLUSS? - FINANZIERUNGSLÜCKEN ÜBERBRÜCKEN
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WELCHE INFOS BIETEN WIR IHNEN? BAföG Kindergeld Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Wohngeld Kranken- und Pflegeversicherung 2
ENDE DER FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUER Datum des Bachelorzeugnisses Ende der Förderung mit Ende des Monats, in dem das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts bekannt gegeben wird spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde Wo steht es? § 15 b Abs. 3 BAföG 4
ÜBERGANG ZUM MASTER I Ein Übergangsmonat zwischen Bachelor und Master wird weiter gefördert Dieser Monat wird auf die Förderungshöchstdauer im Master angerechnet Beispiel: Bachelor endet am 31.08. 2019 und der konsekutive Masterstudiengang beginnt am 01.10.2019 → Lücke von einem Monat: BAföG ist für den September möglich und wird auf die FHD des Masters angerechnet. Wo steht es? § 15 Abs. 2 BAföG 5
ÜBERGANG ZUM MASTER II Bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudiengang unter Vorbehalt der Rückzahlung max. bis zu 12 Monaten Wo steht es? § 7 Abs. 1a S.3 BAföG 6
RÜCKZAHLUNG Anschreiben von Bundesverwaltungsamt nach 4,5 Jahren nach der letzten Zahlung Adressmeldung an das Bundesverwaltungsamt Beginn der Rückzahlung nach fünf Jahren Bachelorstudiengang entscheidend Aufschub bei geringem Einkommen → 1.145 € für Alleinstehende max. Darlehnssumme 10.000€ Wo steht es? § 18 a BAföG 7
KINDERGELD
NACH DEM STUDIUM Zahlung endet im Monat der schriftlichen Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung auch, wenn man noch immatrikuliert ist Im Master besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld Wird zum Erststudium gerechnet, wenn Masterstudiengang zeitlich und fachlich eng mit dem Bachelor verbunden Wo steht es? Urteil: BFH vom 3.9.2015, VI R 9/15 9
IN ZWANGSPAUSEN Bei vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung wird Kindergeld weiter gezahlt z.B. Erkrankung oder Mutterschaft aber nicht bei Elternzeit In Zwangspausen wird Kindergeld bis zu vier Monaten weiter gezahlt z.B. zwischen Schule und Ausbildung 10
IM ZWEIT- ODER MASTERSTUDIUM Es gelten strengere Bedingungen für das Kindergeld bei... einem Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung einem Master, der nicht fachlich und zeitlich eng mit den Bachelor verbunden ist einem zweiten Studium max. eine Geringfügige Tätigkeiten darf neben des Studiums ausgeübt werden 450 €-Job oder kurzfristige Beschäftigung Oder die Wochenarbeitszeit muss weniger als 20 h betragen 11
ALG I
ÜBERBLICK Versicherungsleistung Persönliche, unverzügliche Meldepflicht bei der örtlichen Agentur für Arbeit Telefonisch oder schriftlich reicht nicht aus Wo steht es? - § 38 SGB III Höhe pauschalisiert 60 % (Alleinstehende) des Nettogehalt des letzten Jahrs des Beschäftigungsverhältnisses 67 % mit einem Kind Wo steht es? § 149 Nr.1 SGB III 13
ANWARTSCHAFTSZEITEN Versicherungspflicht in den letzten 2 Höchstanspruchsdauer ALG I-Bezug Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate) (Monate) 12 6 16 8 20 10 24 12 Unter 50 Jährige können maximal 12 Monate ALG I beziehen. 14
JOBBEN I Weniger als 15 h pro Beschäftigungswoche Keine Kulanz: bei Überziehung sofortiger Anspruchsverlust des ALG I Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit Bei unterschiedlichen Monatseinkommen, wird das Einkommen nachträglich im Schnitt ermittelt Es ergeht dann ein Korrekturbescheid 15
JOBBEN II Freibetrag von 165 € des Nettoeinkommens Beispiel: Nettoeinkommen 365 € Minus 165 Freibetrag Anrechnung von 200 € auf das ALG I Wo steht es? § 155 Abs. 1 SGB III 16
ALG II
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN Anspruch besteht nur, wenn exmatrikuliert zwischen 15 und 67 Jahre Erwerbsfähig i.S.d. § 8 SGB II min. 3 h/Tag in der Lage zu arbeiten Hilfebedürftigkeit i.S.d. § 9 SGB II Lebensunterhalt kann nicht aus Einkommen und Vermögen gedeckt werden Gewöhnlicher Aufenthalt in der BRD § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II 18
ANTRAGSERFODERNIS Antragserfordernis Wo steht es? § 37 SGB II Antrag wirkt sich auf den ersten des Monats zurück Bewilligungszeitraum i.d.R. 12 Monate Vor Ablauf neu zu beantragen 19
GRUNDPFICHTEN Pflicht zur Verringerung oder Beendigung des Leistungsbezugs Erreichbarkeit und Meldepflicht „Urlaub“ bis zu 3 Wochen mit Absprache des Job Centers möglich Mitwirkungspflicht Mitteilung von Änderungen, Vollständigkeit, Richtigkeit Erstattungspflicht von unrechtmäßigen Bezügen 20
GEMEINSCHAFTEN Bedarfsgemeinschaft (Partner*in, Kinder) i.S.d. § 7 SGB II Vermögen und Einkommen werden berücksichtigt Haushaltsgemeinschaften (Verwandte) i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB II gesetzliche, aber im Einzelfall widerlegbare Vermutung der Unterstützung der*des Hilfebedürftigen Wohngemeinschaften (Sonstige) Kein finanzieller Einstand für die Mitbewohner*innen 21
LEISTUNG ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS I Regelbedarf i. S.d. § 20 SGB II Regelbedarfsstufen s. Tabelle Kosten für Unterkunft und Heizung i.S.d. § 22 SGB II Mietpreise sind durch „breite Quellen“ zu ermitteln z.B. qualifizierter Mietspiegel oder eigene Erhebungen des örtlichen Leistungsträgers 22
LEISTUNG ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS II Achtung: Extra Antrag notwendig für : Mehrbedarf § 21 SGB II Erstausstattung § 24 SGB II Unabweisbarer Bedarf § 24 S.1 SGB II Bedarf für Bildung und Teilhabe § 28 SGB II 23
REGELBEDARFSSTUFEN Regelsatz Personengruppe 2019 1 Alleinstehende 424 € 2 volljährige Partner*in 382 € 3 U 25 im Haushalt der Eltern 339 € 4 Kinder 0 bis 6 Jahre 245 € 5 Kinder/Jugendliche 6 bis 14 Jahre 302 € 6 Jugendliche 15 bis 18 Jahren 322 € 24
VERMÖGEN Mindestfreibetrag pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft i.H.v. 3 100 € Oder 150 € pro vollendetem Lebensjahr Bis max. 9 750 € pro erwachsene*m Bezieher*in Pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Auto im Wert von 7500 € Angemessener Hausrat Wo steht es? § 12 SGB II 25
EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG I Die Vereinbarung ist freiwillig Inhalte sollten gut überlegt sein Es ist sinnvoll die EGV aktiv mitzugestalten Achtung: Sachbearbeiter*innen machen (gerne) Druck! Jobcenter kann auch eine EGV per Verwaltungsakt (Bescheid) verhängen Ergeht eine EGV per Verwaltungsakt, ist es möglich und sinnvoll Widerspruch einzulegen 26
EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG II Abmachung zwischen dem*r Bezieher*in und dem Leistungsträger (Job Center) Ziel: Arbeitslosigkeit (möglichst bald) zu beenden (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt beidseitige Verpflichtungen sollten Inhalt sein dabei ist es sinnvoll Maßnahmen mit dem Job Center zu vereinbaren, die auf das eigne Bewerbungsprofil passen 27
SANKTIONEN I Absenkungen oder Wegfall der Leistung ggf. Sachleistungen Wo steht es? – §§ 31-31 b SGB II § 31a SGB II enthält Sanktionskatalog des Gesetzgebers Bei Pflichtverstoß ohne Sachgrund z.B. Eingliederungsvereinbarung, Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen, Meldeverstöße etc. 28
SANKTIONEN II Sanktionierung bzw. Minderung ab Zeitpunkt der Pflichtverletzung für sechs Monate Vorangehende auf den Einzelfall bezogene schriftliche, konkrete und verständliche Rechtsbelehrung der Sanktion ist erforderlich ansonsten unzulässig Wo steht es? Urteile: LSG Hamburg (Az. L 5 AS 78/09 vom 18.08.2010) sowie SG Gießen (Az. S 29 AS 676/11 vom 14.01.2013) 29
WOHNGELD
ÜBERBLICK Wohngeld kann beantragt werden, wenn dem Grunde nach nicht mehr BAföG-berechtigt und keine sonstigen Leistungen nach den SGBs bezogen werden (z.B. ALG II, AsylBLG) Ausnahme: Wenn ALG II-Bezug für min. drei Monate vermieden werden kann vorrangige Sozialleistung gegenüber den Leistungen aus dem SGB II Für Personen, die mit WoG nicht berechtigten Personen zusammen leben z.B. Kinder von BAföG-berechtigten Studierenden 31
ANTRAG Bei Wohngeld handelt es sich um einen Wohnkostenzuschuss (§ 1 WOGG) Antragspflicht z.B. in Darmstadt: Amt für Wohnungswesen, Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt i.d.R. beträgt der Bewilligungszeitraum 12 Monate 32
ANSPRUCHSHÖHE Wie wird der Wohngeldbedarf ermittelt? Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder z.b. Kinder, Verwandte, Eltern, Ehegatte*in, Lebenspartner*in Höhe des Gesamteinkommens Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung 33
EINKOMMEN I Gesamteinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Einkünfte nach § 2 EStG und weitere steuerfreie Einkünfte werden zur Ermittlung des Gesamteinkommen herangezogen dient nicht der Grundsicherung ( → Leistungen nach den SGB) Schwierigkeit: Kosten der Bedarfsdeckung müssen gedeckt sein, um Wohnkostenzuschuss zu bekommen 34
EINKOMMEN II Faustformel für Mindesteinkommen der Antragsteller*in: Regelsatz aus SGB II + (ggf. Mehrbedarfe) + Warmmiete (inkl. Heizkosten) Bei Wohngeldantrag reicht es aus ca. 80 % der obigen Summe zu erreichen Zuschuss richtet sich an Mietstufen (§ 12 WoGG) Darmstadt ist Mietstufe VI (s.Tabelle) 35
VERMÖGEN Vermögen hat im Normalfall keine Bedeutung für das Wohngeld eventuelle Zinsen des Vermögens zählen allerdings zu Einkommen i.S.d. § 2 EStG. Vermögen kann auch dazu genutzt werden in den Wohngeldbereich zu fallen, z.B. in dem monatlichen Einkünfte daraus bezogen werden oder aufgestockt werden 36
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
ÜBERBLICK Allgemeine Krankenversicherungspflicht § 193 Abs. 3 VVG Bei ALG I entrichtet die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Bei ALG II: pauschalierten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 38
FAMILIENVERSICHERUNG über Eltern bei unter 25 Jährigen Einkommensgrenze von max. 445 € oder Minijob Möglichkeit um max. 12 Monate für Ableistung eines Freiwilligendienstes zu verlängern Beitragsfrei oder über Ehefrau, -mann oder Lebenspartner*in Altersgrenze gilt hier nicht mehr 39
STUDENTISCHE KV Unter 30 Jahren und 14 Fachsemester und weniger: Studentische Krankenversicherung 0,7 * 14,6 % des BAföG Höchstsatzes Plus Zusatzbeitrag Plus Pflegeversicherung 40
FREIWILLIGE KV Über 30 Jahren und/oder 15 Fachsemester und mehr Bei Bruttoeinkommen bis 1038,33 (14%): 145,37€ fester Beitrag Plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse Plus Pflegeversicherung 41
HILFE UND INFORMATION Campusoffice Darmstadt Hochschule Darmstadt: • hda@campusoffice-darmstadt.de • Sprechstunde: Dienstag, 11:30-12:30 • Raum: C10, ZG.02 TU Darmstadt: • tud@campusoffice-darmstadt.de • Sprechstunde: Montag, 12:00 – 13:00 • Hochschulstraße 1, S1 03, Raum 56 42
VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT
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