Altersvorsorge mit einer Riester-Rente Für wen lohnt sie sich?

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Altersvorsorge mit einer Riester-Rente
Für wen lohnt sie sich?

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Die Riester – Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt
während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen
Banksparplan oder einen Fonds ein. Der Anbieter der Riester-Rente garantiert die
Rückzahlung der eingezahlten Beiträge und eine Mindestverzinsung (zur Zeit 2,75 % im
Jahr). Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle gesetzlich rentenversicherten
Arbeitnehmer und Selbständigen, Beamte, Eltern im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und
die Ehegatten dieser Personen. Die Riester – Rente kommt also auch für Landwirte in
Frage, die Pflichtmitglied in der Landwirtschaftlichen Alterssicherung sind.

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen – je nach Vertragsgestaltung:

    -   aus einer lebenslangen Rente,
    -   einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit; die Rente wird nach dem Tod des
        Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen
        weitergezahlt,
    -   oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital
        abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an
        die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Im Regelfall beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der
Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher die
gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings
geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren. Das Vorsorgevermögen eines vor
Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten
erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte
Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners
übertragen werden. Voraussetzung dafür: der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes
mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.
a) Steuerliche Behandlung
Steuerlich können die Beiträge zur Riester-Rente bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
als Sonderausgaben von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden.
Abziehbar sind:
2004/05: 1.050.€     2006/07: 1.575 €       ab 2008: 2.100 €
Bei der Auszahlung ist die Riester-Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Soweit die
Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, ist die Rente für Steuerpflichtige mit
einem hohen Grenzsteuersatz und somit mit einem hohen Einkommen interessant.

b) Wirtschaftliche Vorteile
Wirtschaftlich interessant wird die Riester–Rente vor allem durch die staatliche
Förderung. Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines
sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag
einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben. Der
Mindesteigenbeitrag liegt in 2004/2005 bei 2 %, in 2006/2007 bei 3 % und ab 2008 bei
4 %. Geringverdiener und Personen, die kein sozialversicherungspflichtiges
Einkommen haben, müssen ab 2005 einen einheitlichen Sockelbetrag von 60 € selbst
zahlen.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen:

Ab          Unbeschränkt Steuerpflichtige         je kindergeldberechtigtes Kind

2004       76 €                                 92 €

2006       114 €                                138 €

2008       154 €                                185 €

Leben die Eltern zusammen, so erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Der
Vater erhält sie auf Antrag. Leben die Eltern getrennt, erhält die Kinderzulage derjenige
Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben. Die Zulagen machen die Riester-Rente
insbesondere für nicht berufstätige Ehegatten attraktiv. Eine nicht berufstätigen Mutter
von zwei Kindern erhält z. B. folgende Zulagen:

Jahr        Gesamtbeitrag         Zulagen         Eigenbeitrag        Förderquote

2005       320 €                 260 €          60 €                  81 %

2006       450 €                 390 €          60 €                  87 %

2007       450 €                 390 €          60 €                  87 %

2008       584 €                 524 €          60 €                  90 %
Die Riester-Rente galt bisher als „bürokratisches Monstrum“ und wurde kaum von der
Bevölkerung angenommen. Im Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber
nachgebessert. So muss die staatliche Zulage nicht mehr jedes Jahr neu beantragt
werden. Stattdessen kann der Riester-Sparer seinen Anbieter bevollmächtigen, den
Zulageantrag für ihn zu stellen. Daneben wurden flexiblere Auszahlungsmodalitäten
zugelassen. Neben der monatlichen Auszahlung sind nun eine Reihe von zusätzlichen
Auszahlungsmodalitäten zulässig:

- gesonderte Auszahlung der Zinsen und Erträge, die in der Auszahlungsphase
anfallen,
- zusammengefasste Auszahlung von bis zu zwölf Monatsleistungen,
- einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des Kapitals, das zu Beginn der
Anzahlungsphase zur Verfügung steht,
- Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags von 10.000 € bis 50.000 € in der
Ansparphase.

Für wen lohnt sich die Riester Rente – Beispielsfälle

1. Fall: Vollerwerbsbetrieb mit durchschnittlichem Einkommen

Max und Maria Musterbauer haben Gütergemeinschaft. Sie versteuern in 2005 einen
Gewinn von 30.000 € aus der Land- und Forstwirtschaft. Frau Musterbauer ist in der
LKK mitversichert. Die Familie hat zwei Kinder und versorgt einen Altenteiler
(Verpflegung, monatliches Taschengeld 250 €).

Das zu versteuernde Einkommen wird durch den Abzug der
Sozialversicherungsbeiträge und der Versorgungsleistungen für den Altenteiler deutlich
gemindert. In diesem Fall ergibt sich keine Einkommensteuerzahllast. Der zusätzliche
Sonderausgabenabzug, der sich den Beiträgen für einen Riester – Vertrag ergibt, geht
daher ins Leere. Lukrativ wird die Riester-Rente durch die Zulagen:

Riester-Rente für Max und Maria Musterbauer
                                                                             €         €
Zulagen für 2008
Grundzulage für Max Musterbauer                                                    154
Grundzulage für Maria Musterbauer EStG                                             154
Kinderzulagen, § 85 EStG                                              185 x 2 =    370
                                                                                   678

Mindesteigenbeiträge 2008G
Mindesteigenbeitrag Max Musterbauer                           15.000 x 4 % =       600
Mindesteigenbeitrag Maria Musterbauer                          15.000 x 4 % =           600
Jährliche Sparleistung                                                                1.200
abzüglich Zulagen                                                                      -678
Eigene Mindestaufwendungen                                                              522

Förderquote                                                                               57

Ergebnis: Für eigene Mindestaufwendungen von jährlich 522 € werden Zulagen von
678 € gezahlt. Der Staat finanziert somit 57 % der Beiträge. Es ergibt sich eine jährliche
Sparleistung von mindestens 1.200 €.

Abwandlung des Falles:
Max Musterbauer ist Alleineigentümer des Betriebs (keine Gütergemeinschaft), Maria
ist aber in der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert. Ein Riester-Vertrag
wird ausschließlich für Maria Musterbauer abgeschlossen.

Riester-Rente für Maria Musterbauer
                                                                    €             €
Zulagen für 2008
Grundzulage für Maria Musterbauer                                               154
Kinderzulagen                                              185 x 2 =            370
                                                                                524

Mindesteigenbeitrag Maria Musterbauer
                                                           0x4%=                  0
mindestens Sockelbetrag                                                          60
jährliche Sparleistung                                                          584

Förderquote                                                                      90 %

Ergebnis:
Für Mindestaufwendungen von 60 € jährlich werden Zulagen von 524 € bezahlt. Von
den Beiträgen finanziert der Staat 90 %. Der hohe Beitragsanteil, den der Staat trägt,
macht die Riester-Rente zu einer sehr rentablen Altersvorsorge – vor allem für den nicht
berufstätigen Ehegatten.
2. Fall: Vollerwerbsbetrieb mit weit überdurchschnittlichem Einkommen

Toni und Tanja Tüchtig haben ebenfalls Gütergemeinschaft. Sie versteuern in 2005
einen Gewinn von 60.000 € aus der Land- und Forstwirtschaft. Frau Tüchtig ist in der
LKK mitversichert. Die Familie hat zwei Kinder und versorgt einen Altenteiler
(Verpflegung, monatliches Taschengeld 250 €).
Zwar kann auch die Familie Tüchtig die Sozialversicherungsbeiträge und die
Versorgungsleistungen für den Altenteiler steuerlich geltend machen. Dennoch ergibt
sich eine Steuerlast von ca. 7.500 €. Für Tüchtigs wird die Riester-Rente interessant,
weil sie die Beiträge zusätzlich steuerlich geltend machen können.

Riester – Rente für Toni und Tanja Tüchtig
                                                                      €                                €
Zulagen für 2008
Grundzulage für Toni Tüchtig                                                                        154
Grundzulage für Tanja Tüchtig                                                                       154
Kinderzulagen                                                         185 x 2 =                     370
                                                                                                    678

Mindesteigenbeiträge 2008
Mindesteigenbeitrag Toni Tüchtig                                      30.000 x 4 % =              1.200
Mindesteigenbeitrag Tanja Tüchtig                                     30.000 x 4 % =              1.200
Jährlicher Sparbetrag                                                                             2.400
abzüglich Zulagen                                                                                  -678
Eigene Mindestaufwendungen                                                                        1.722

Steuerliche Entlastung durch Sonderausgabenabzug:                                                   771
Förderquote                                                                                           32

Ergebnis:
Bei dem Mindesteigenbeitrag 1 von 2.400 € ergibt sich eine steuerliche Entlastung von
771 €. Über den Steuernachlass beteiligt sich der Staat also mit 32 % an den Beiträgen.
Wenn die Eheleute Tüchtig freiwillig den ab 2008 maximal als Sonderausgabe
abziehbaren Beitrag von 4.200 € (2.100 € für jeden Ehegatten), dann wird die
Steuerersparnis sogar bei 1.340 € liegen. Flexible Beiträge werden auch bei der
Riester-Rente angeboten. Steuerlich vorteilhaft kann es sein, in wirtschaftlich

1
  Bei der jährlichen Sparleistung von 2.400 € muss die Familie Tüchtig nur den Mindesteigenbeitrag abzüglich
der Zulagen von 678 €, insgesamt also 1.722 an ihren Riester-Anbieter zahlen. Der Riester – Anbieter
bekommt die Zulagen direkt von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Im Rahmen der
Günstiger-Prüfung nach § 10 a Abs. 2 EStG prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob der
Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG oder die staatlichen Zulagen nach §§ 79 ff EStG günstiger sind. Ist
der Sonderausgabenabzug günstiger, dann werden die Zulagen auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Im
Ergebnis zahlt Familie Tüchtig also den Mindesteigenbeitrag von 2.400 €.
schlechten Jahren nur den Mindestbeitrag zu zahlen und in guten Jahren den
maximalen Sonderausgabenabzug auszuschöpfen.

3. Fall: Nebenerwerbslandwirt mit durchschnittlichem Einkommen

Sepp Seidl ist Nebenerwerbslandwirt und versteuert als Arbeitnehmer 30.000 € im Jahr.
Seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft belaufen sich auf 10.000 € im
Kalenderjahr 2005. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sepp Seidl ist Mitglied in der
gesetzlichen Rentenversicherung und hat sich von der Versicherungspflicht in der
landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen. Seine Ehefrau Sylvia ist Pflichtmitglied
in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Altenteiler werden nicht versorgt.
Für Sepp Seidl ergibt sich eine jährliche Steuerlast von ca. 3.800 €. Seidl schließen
einen Riester-Vertrag ab, bei dem die Kinderzulagen Sylvia Seidl zugeordnet werden.

Bei Nebenerwerbslandwirten, die sich von der Versicherungspflicht in der
Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen, bilden ausschließlich die Einkünfte
nichtselbständiger Tätigkeit des letzten Kalenderjahres die Bemessungsgrundlage für
den Mindesteigenbeitrag. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht
berücksichtigt.
Hat sich ein Nebenerwerbslandwirt nicht von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
befreien lassen, dann setzt sich die Bemessungsgrundlage aus den Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit des letzen Jahres und aus den Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft des vorletzten Jahres zusammen.

Riester-Rente Sepp Seidl                                            €             €

Mindesteigenbeitrag Sepp Seidl                       30.000 x 4 % =            1.200
Grundzulage für Sepp Seidl                                       154            -154
eigener Mindestaufwand                                                         1.046
Steuerminderung                                                               380,00
Förderquote                                                                     0,32 %

Riester-Rente Sylvia Seidl

Mindesteigenbeitrag Sylvia Seidl                           0x4%=                  0
mindestens aber Sockelbetrag                                                     60
Grundzulage für Sylvia Seidl                                                    154
Kinderzulagen, 185 € x 2                                                        370
jährliche Sparleistung                                                          584
eigener Mindestaufwand                                                           60
Förderquote                                                                      90 %
Bei Sepp Seidl ergibt sich, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, als die
Zulage. Da er die 1.200 € Beitrag für die Riester-Rente als Sonderausgaben geltend
machen kann, mindert sich seine Steuerbelastung um 380 €. Bei Sylvia Seidl ergibt die
Günstigerprüfung, dass die Zulagen günstiger sind als der Sonderausgabenabzug. Bei
der klassischen Einverdiener-Ehe (ein Ehegatte ist nicht berufstätig und erzielt keine
eigenen Einkünfte) ist die Riester-Rente sehr empfehlenswert. Wenn dem nicht
berufstätigen Ehegatten die Kinderzulagen zugerechnet werden, müssen gerade einmal
10 % der Beiträge selbst aufgebracht werden. 90 % der Beiträge trägt der Staat über
die Zulagen.
Aber auch für den alleinverdienenden Ehegatten oder für Ledige ist die Riester-Rente
zu empfehlen. Über die Grundzulage bzw. über den Sonderausgabenabzug
(Günstigerprüfung) beteiligt sich der Fiskus stets mit mindestens 25 % an den
Beiträgen.

III. Fazit
Überzogene und bürokratische Rahmenbedingungen haben der Riester-Rente einen
schlechten Ruf und einen schlechten Start verschafft. Sie hat inzwischen aber deutliche
Vorteile. Die Förderquote ist am höchsten, wenn der Mindesteigenbeitrag so niedrig wie
möglich gehalten wird
!
- Die staatlichen Zuschüsse machen die Riester-Rente für Geringverdiener und
Ehegatten ohne eigenes Einkommen attraktiv. Die meisten Vollerwerbslandwirte
gehören zu dieser Gruppe. Wer einen Riester-Vertrag hauptsächlich wegen der
staatlichen Zulagen abschließt, sollte aber darauf achten, dass der Eigenbeitrag nicht
wesentlich höher ist, als für den Bezug der Zulagen erforderlich ist.
- Wer gut verdient profitiert vom zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Über die
Steuerminderung werden mindestens 25 % der Beiträge vom Staat getragen.

Steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen dürfen nicht das einzige und ausschließliche
Entscheidungskriterium sein. Wer einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bindet viel
Geld über einen sehr langen Zeitraum. Auf das eingezahlte Geld besteht grundsätzlich
bis zum Rentenalter kein Zugriff. So wird zum Beispiel die überwiegende Mehrzahl aller
Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt. Die eingezahlten Beiträge werden
dann nur mit erheblichen Abschlägen zurückgezahlt. Schlichtes Sparen kann vor
diesem Hintergrund die flexiblere und somit bessere Alternative sein.
Vor einem Vertragsabschluss müssen grundlegende Fragen bedacht werden:

    • Wird eine zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt? Besteht die
      Altersvorsorge voraussichtlich hauptsächlich aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, so ist eine zusätzliche Altersvorsorge zu empfehlen. Die Höhe
   der gesetzlichen Rente wird zwangsläufig sinken.
 • Wie hoch wird der Bedarf im Alter sein? Wer ein Eigenheim hat, spart sich im Alter
   die Miete und kommt mit weniger Geld aus. Auch wer Kapitaleinkünfte oder
   Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben wird, benötigt eine zusätzliche,
   kapitalgedeckte Altersvorsorge weniger dringend.

 • In welcher Höhe stehen Mittel für eine zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung?

 • Welche finanziellen Risiken können während der Vertragslaufzeit auftauchen?

 • Welche Produkte sind auf dem Markt, welche kommen für mich in Frage?

Thomas Kölbl
Bayerischer Bauernverband
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