Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen
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49. Woche Gesamtausgabe – Verteilung an alle Haushaltungen Freitag, 7. Dezember 2018 Am Samstag in Frauenzimmern Was ist sonst noch los? Winterfeier beim SV Frauenzimmern Die Vorbereitungen für die alljährliche SVF-Winterfeier in der Güglinger Herzogskelter lau- fen seit Wochen auf Hochtouren. Ob Jazztänzer oder die Theatergruppe, die Kleinsten vom Kinderturnen oder die Fußballer – jeder probt für den großen Auftritt am 8. Dezember. Schon im letzten Jahr freuten sich die Aktiven des SVF über einen vollen Saal und die vielen Zu- schauer über ein buntes Programm auf der Bühne. Ein abwechslungsreicher Abend mit bester Unterhaltung und leckerem Essen sind auch dieses Mal wieder garantiert. Saalöffnung ist um 18.30 Uhr; das Programm beginnt um 19.30 Uhr. Die Veranstaltung bewirtet das Team der Herzogskelter. Der BUGA-Zwerg Karl ist auch in Pfaffen- hofen und Güglingen angekommen. Den Anfang machen wie immer die Jüngsten des Birgit-Turnens. Birgit Deubler und Birgit Combé haben mit den Vorschulkindern einen Programmpunkt mit dem Titel „So lustig kann’s Für das Konzert des WKOs Heilbronn am im Winter sein“ einstudiert, der sicher für Begeisterung bei den Zuschauern sorgen wird. Freitag, 14. Dezember, gibt es noch Karten Neu im Programm sind die Fußballer der E-Jugend unter der Leitung von Sandra und Janine, unter 97135/108-0, www.reservix.de oder die sich unter dem Motto „Die Checker der SGM“ etwas Lustiges haben einfallen lassen. Im direkt im Rathaus. Anschluss präsentieren sich Tänzerinnen der Jazz-Formation „Dancing Queens“, in der Schüle- rinnen ab der ersten Klasse, von Jule Pfeiffer und Lorina Höncke trainiert werden. Eifrig haben sie seit den Sommerferien an ihrem Tanz geübt und freuen sich auf ihren Auftritt. Die aktiven Fußballer um Tim Ritter und Christian Auderer überraschen mit einem Programmpunkt unter dem Titel „Der letzte Schrei“. Bevor in der Pause der Nikolaus kommt, werden langjährige Vereinsmitglieder geehrte. Die Theatergruppe des SV Frauenzimmern verbringt ihren Urlaub diesmal in Italien. „Bella Italia – Schöne Ferien“ heißt der Titel des aktuellen Stücks, bei dem wieder Irrungen und Wirrungen mit so manchen Lacher garantiert sind.
1010 Rundschau Mittleres Zabergäu 07.122018 Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung verwendet. Darunter zählt und Nachrichten der einzelnen Gemeinden etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Men- Es feiern Geburtstag Standesämter melden schen mit einem Eingliederungszuschuss. Güglingen: Güglingen: Regelungen für kleinere Betriebe Am 8. Dezember 2018, Emine Eren, Heilbronner Geburt: Eine Besonderheit gilt für Unternehmen mit we- Str. 9, den 80. Am 9. Oktober 2018 in Heilbronn; Asmin Narin niger als 40 Arbeitsplätzen. Diese müssen einen Eibensbach: Simsek, Tochter von Murat und Sara Simsek, schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Am 13. Dezember 2018, Barbara Pufler, Micha- Güglingen, Seebergstraße 9 elsbergstr. 10, den 85. Sterbefälle: Weiler: Am 27. November in Weinsberg; Alexander Mitteilungen des Landratsamts Am 7. Dezember 2018, Gerhard Helmut Rapp, Rene Behrends, zuletzt wohnhaft: Riesling- Neue Vorschriften für Shisha-Bars Zaberfelder Str. 20, den 75. straße 4, Güglingen. Auch in Baden-Württemberg ist es in der Ver- Allen Jubilaren, ob genannt oder ungenannt, Am 28. November in Heidelberg; Vera Deisner, gangenheit in Shisha-Bars zu mehreren Koh- gratulieren wir ganz herzlich und wünschen geb. Neiwert, zuletzt wohnhaft: Hinter dem lenmonoxid-Vergiftungen gekommen. Das ihnen Gesundheit und alles Gute. See 1, Güglingen. geruchs- und farblose Gas kann zu schwerwie- Pfaffenhofen: genden gesundheitlichen Schäden bis hin zum Eheschließung: Apothekendienst Am 30.11.2018 in Zaberfeld; Philip Frank Kanke Tod führen. Daher müssen Shisha-Bars nun verschiedene Der tägliche Wechsel im Apotheken-Not- geb. Seidel , Brunnengasse 3, Pfaffenhofen und Maßnahmen ergreifen, um weitere Vergiftun- dienst wurde einheitlich auf 8.30 Uhr an Kelly Helena Kanke, Strombergstr. 19, Zaber- gen zu verhindern. allen Tagen der Woche festgelegt. feld. Das Landratsamt Heilbronn hat deshalb eine Freitag, 7. Dezember Sterbefall: Heuchelberg-Apotheke, Nordheim, Am 19. November in Bietigheim-Bissingen; Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasser- Hauptstraße 46, Tel.: 07133/17013 Birgit Seidel, zuletzt wohnhaft: Brunnengasse 3, pfeifen in bestehenden Gaststätten erlassen. Es Samstag, 8. Dezember Pfaffenhofen. ist demnach in jeder Gaststätte, in der Shishas Rathaus-Apotheke, Abstatt, geraucht beziehungsweise zum Rauchen an- Rathausstraße 31, Tel.: 07062/64333 geboten werden, zum Beispiel dafür zu sorgen, Sonntag, 9. Dezember Zweckverband dass ausreichend dimensionierte Lüftungsan- Burg-Apotheke, Beilstein, Wirtschaftsförderung lagen installiert werden, mit denen das Koh- Hauptstr. 43, Tel. 07062/4350 lenmonoxid (CO) in der Raumluft abgeführt Montag, 10. Dezember Zabergäu wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden, Stadt-Apotheke im medizentrum Brackenheim, Öffentliche Sitzung der Verbandsversamm- dass CO-Warnmelder in ausreichender Menge Austr. 30, Tel. 07135/6530 lung des Zweckverbands Wirtschaftsförde- in den Betriebsräumen installiert werden. Dienstag, 11. Dezember rung Zabergäu Die Allgemeinverfügung ist unter www.land- Apotheke Müller, Nordheim, Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 findet kreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen Obere Gasse 2, Tel.: 07133/9011856 um 9:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 13 in Bra- abrufbar. Bei Fragen zur Allgemeinverfügung Mittwoch, 12. Dezember ckenheim eine öffentliche Sitzung statt. können sich Bürgerinnen und Bürger an das Hölderlin-Apotheke, Lauffen, Tagesordnung Landratsamt Heilbronn, Amt Sicherheit und Bahnhofstraße 26, Tel.: 07133/4990 1. Jahresrechnung 2017; Ordnung, wenden (Tel. 07131/994-524). Donnerstag, 13. Dezember Feststellung Tagesmütter/Tagesväter gesucht Rats-Apotheke, Brackenheim, 2. Wasserzins; Der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Marktstraße 4, Tel.: 07135/6566 Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und Landratsamtes Heilbronn sucht engagierte Änderung der Wasserversorgungssatzung Tagesmütter oder Tagesväter, die Freude an 3. Abwassergebühren; Ärztlicher Notfalldienst in Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und der Arbeit mit Kindern haben, zuverlässig und belastbar sind. Sie sollten in der Tätigkeit als Brackenheim Änderung der Abwassersatzung Tagesmutter/-vater eine langfristige Aufgabe 4. Haushaltsplan 2019, Finanzplanung 2018 Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, bis 2022; sehen und sich vorstellen können, auf selbst- Wendelstraße 11, Beratung und Beschlussfassung ständiger Basis zu arbeiten. Die Bereitschaft, Direktwahl Brackenheim: 07135/9360821 5. Verschiedenes und Bekanntgaben sich durch Fortbildungen weiter zu qualifizie- Bundeseinheitliche Rufnummer: 116 117 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. ren und zur Zusammenarbeit mit verschiede- Montag bis Freitag von 19:00 bis 22:00 Uhr gez. nen Kooperationspartnern, sollte ebenfalls mit- Samstag, Sonntag, Feiertags von 8:00 bis Rolf Kieser gebracht werden. 22:00 Uhr. Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Wer sich für diese Aufgabe interessiert, ist zu Ein notdiensthabender Arzt ist nachts von einer Informationsveranstaltung zum Thema 22:00 bis 7:00 Uhr in Brackenheim vor Ort und Kindertagesbetreuung eingeladen am Diens- unter Tel. 116 117 erreichbar. Die Arbeitsagentur Heilbronn tag, 11. Dezember 2018 oder am Dienstag, Der Ärztliche Notfalldienst ist zuständig in dringlichen, aber nicht akut lebensbedroh- informiert 22. Januar 2019, jeweils von 9:30 bis 11 Uhr Pflichten von Arbeitgebern gegenüber im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, lichen Fällen. schwerbehinderten Menschen Raum U22. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen Anmeldungen unter Tel. 07131/994-7373 oder Tierärztlicher sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf per E-Mail an s.grossmann@landratsamt-heil- bronn.de. Bereitschaftsdienst Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Be- Impressum: Samstag/Sonntag, 8./9. Dezember schäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müs- Herausgeber der „Rundschau Mittleres Zabergäu“ Stadt Tierarzt Birkle, Maulbronn 07046/6204 sen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber Güglingen/Gemeinde Pfaffenhofen und WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, 74336 Brackenheim, Dres. Fritz/Dahnken/Scholl, Heilbr. 07131/68787 bis spätestens 31. März 2019 der Agentur für Tel. (07135) 104 - 200. Verantwortlich für den Inhalt, mit Dres. Richter/Schepers, Öhringen 07941/92720 Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Ausnahme des Anzeigenteils Bürgermeister Ulrich Heck- mann, Güglingen bzw. Bürgermeister Dieter Böhringer, Pfaf- Dres. Haberkern, Neckarsulm 07132/8061 Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht fenhofen bzw. die Vertreter im Amt. Für den Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Brackenheim. Bezugspreis jährlich von Menschen mit Schwerbehinderung nicht EUR 31,15. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultra SQUARE silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus Altpapier ist Rohstoff nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe 100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC® (FSC® zahlen. C002010), EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
07.12.2018 Rundschau Mittleres Zabergäu 1011 Abfallkalender 2019 In der heutigen Ausgabe liegen die Abfall- kalender bei. Termine Darin aufgeführt sind alle Abfuhrtermine Freitag, 7. Dezember für Restmüll, Bioabfall und Papier sowie das Stadt und Mediothek Güglingen – Kindertheater, Herzogskelter Datum der Schadstoffsammlung. Der Kalender Samstag, 8. Dezember ist besonders am Jahresbeginn hilfreich, da es TSV Güglingen – Altpapiersammlung durch die Feiertage zu Verschiebungen bei den TSV Güglingen – Armwrestling, Tag der offenen Tür, Vereinszentrum Abfuhrtagen kommt. Ev. Kirchengemeinde Güglingen – öffentl. Gottesdienst des Rotary Clubs Außerdem enthält er wie gewohnt zwei Sperr- SV Frauenzimmern – Winterfeier, Herzogskelter müllgutscheine. Sperrmüll kann aber auch Ev. Kirchengemeinde Frauenzimmern-Eibensbach – Altpapiersammlung in Frauenzimmern alternativ unter www.landkreis-heilbronn.de/ GSV Eibensbach – Altpapiersammlung sperrmuell-online zur kostenlosen Abholung Schwäbischer Albverein Zaberfeld – Adventsfeier angemeldet werden. Pro Haushalt und Jahr SC Oberes Zabergäu – Altpapiersammlung sind zwei Sperrmüllabholungen möglich. Sonntag, 9. Dezember Wer bis Ende des Jahres keinen Abfallkalender TSV Güglingen – Nikolausfeier, Herzogskelter erhalten hat, kann sich ein Exemplar auf dem TSV Michelbach – Nikolausfeier Jugend Rathaus abholen. Der Kalender ist auch on- MGV Ochsenburg – Weihnachtskonzert line abrufbar unter www.landkreis-heilbronn. Adventskonzert Contabile, Kirche Meimsheim de/abfallkalender. Unter www.landkreis-heil- Dienstag, 11. Dezember bronn.de/abfall-app kann außerdem eine App LandFrauenverein Güglingen – Adventsfeier heruntergeladen werden, die an alle Abfuhr- Mittwoch, 12. Dezember termine erinnert. Gesangverein Eintracht Zaberfeld – Weihnachtsfeier im Feuerwehrmagazin LandFrauenverein Ochsenburg – Adventsfeier „Zauber der Weihnacht“ Kostenfreie Donnerstag, 13. Dezember Katharina-Kepler-Schule – Tag der offenen Tür Energiestartberatung – Vorschau: Freitag, 14. Dezember Termine Dezember 2018 Stadt Güglingen – Konzert des Württembergischen Kammerorchesters Gesangverein Liederkranz Pfaffenhofen – Konzert mit ORNAMENT, Kirche Zaberfeld Heizungsaustausch, energetische Sanie- rung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vorschriften? Was muss ich beachten? Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wis- sen jedoch nicht welches Gesetz zu beachten Neckar-Zaber- BUGA-Zwerg suchen und ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme- Tourismus e. V. gewinnen! Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten Ihre Energiekosten senken oder Ihr Haus sanieren? Antworten auf diese und weite- E s gibt ihn in klein und groß, re Fragen zu den Themen Sanierung, Sanierungs- vorzugsweise in pink und er fahrplan, Fördermittel, Vor-Ort-Beratung und hört auf den Namen Karl. Der Energiesparen erhalten Sie bei der kostenfreien BUGA-Zwerg als offizieller Re- und neutralen EnergieSTARTberatung, die in präsentant der Bundesgarten- Kooperation mit dem Landratsamt Heilbronn schau Heilbronn, ist ab sofort durchgeführt wird. Im Einzelgespräch mit den auch im Zabergäu zu finden. ehrenamtlichen und von neutraler Stelle zer- Das Finden können Einwohner tifizierten Energieberatern können Sie indivi- von Nordheim bis Zaberfeld duelle Fragen klären oder sich ganz allgemein sogar wörtlich nehmen. zum Thema Energieeffizienz und Sanierung in- Zwergensuche formieren. Ab 7. Dezember wird in jeder Die ca. 30- bis 45-minütige EnergieSTART- Mitgliedskommune und im beratung findet derzeit an 20 Beratungsstellen Wildparadies Tripsdrill ein (Rathäusern) statt und ist für alle Einwohner kleiner BUGA-Zwerg versteckt. des Landkreises Heilbronn kostenlos. Eine Unter dem Motto „WO STECKT vorherige Terminvereinbarung ist zur bes- KARL“ erhalten Bewohner unter seren Planung notwendig. Die Termine sowie www.neckar-zaber-tourismus.de und über Facebook Hinweise zum Aufenthaltsort des pinken weitere Informationen können online unter Zipfelmützenträgers. Alle Finder dürfen das Zwerglein behalten oder es in der Tourist-Info in www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung Brackenheim gegen ein BUGA-Tagesticket eintauschen. eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Alle Karls aufgepasst! Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhal- Mit seinen 1,60 m leichter zu finden, ist der große Karl. Sieben mannshohe Zwerge sind seit we- ten Sie unter Tel. 07131/994-1184 oder unter nigen Tagen im Zabergäu zuhause. Diesmal sind alle Bewohner mit dem Namen Karl aufgerufen, energieberatung@landratsamt-heilbronn.de. beim Gewinnspiel mitzumachen. Wer also Karl oder Karla heißt und in einer der sieben „Zwer- genkommunen“ wohnt, schießt ein Selfie von sich mit dem großen BUGA-Zwerg. Mit dem Foto Freude schenken geht‘s zum Bürgerbüro oder Rathaus, dort wird die Namensgleichheit überprüft und schon erhält jeder Karl einen kleinen Sofortpreis. Wer möchte, kommt noch in den Lostopf für BUGA-Tickets. mit Neckar-Zaber und die BUGA Herkules- Mit verschiedenen Projekten ist der Tourismusverein bei der BUGA aktiv. Im Landkreispavillon werden täglich Heuss, Hölderlin und ein Güglinger Römer die Besucher unterhalten. Am 19. Mai GutscHeinen ist großer Neckar-Zaber-Tag, an dem über 700 Vereinsmitglieder aus dem Zabergäu mit Tanz, Gesang und Musik das Bühnenprogramm gestalten. Und Anfang Juli zeigt der Neckar-Zaber-Tou- einzulösen in über 20 rismus mit Partnern und Kommunen eine Woche lang die touristische Vielfalt der Region. Und Geschäften / Gastronomie nicht zu vergessen, ab jetzt sind in der Tourist-Info im Rondell auch Tageskarten für die Garten- schau erhältlich! Verkauf im Rathaus Güglingen Weitere Informationen zum Ticketverkauf und die Teilnahmebedingungen zu den Gewinnspielen rund um den BUGA-Zwerg unter www.neckar-zaber-tourismus.de
1012 Rundschau Mittleres Zabergäu 07.122018 Winterliche Weinerlebnisse „Erlebnistour – Weihnachtsbaum in der Zum Bürgerbusbericht letzte Freitag, 7. und 14. Dezember – Glühwein- Mondphase mit Nikolausfeier tour mit dem Katzenbeißer-Trolli Schützenhaus Vaihingen/Enz-Ensingen Woche in der RMZ Stimmungsvolle Adventsfahrt im beheizten Sonntag, 9. Dezember, 13 – 18 Uhr Im Bericht zum Tagesordnungspunkt „Güg- Planwagen durch die Lauffener Weinberge Bei der Wanderung durch den winterlichen linger Bürgerbus“ in der RMZ vom 30.11. war mit Glühwein, leckerem Essen und weihnacht- Wald erläutert Roland Fischer die Bedeutung ein Fehler: In den letzten beiden Absätzen des lichen Geschichten. Start um 17 Uhr beim Gäs- der Mondphasen beim Schlagen der verschie- Artikels ist dort die Rede von der Bürgerunion, tehaus Kraft, Dauer ca. 3 Stunden. Anmeldung denen Baumarten. Wie unterscheiden sich die obwohl der schließlich zur Abstimmung ge- unter 07133/98250. Weitere Infos unter www. Nadelhölzer und wie riechen diese? Mit Glüh- brachte Vorschlag von der FUW eingebracht gaestehaus-kraft.de. wein, Punsch, Grillwurst und Stockbrot erwar- wurde: Freitag, 14. Dezember – Glühend durch den ten die Teilnehmer am Lagerfeuer den Nikolaus Korrekt muss es daher lauten: Weinberg Kostenbeitrag p. P. 15 €, Kinder 7 € inkl. Be- „Joachim Esenwein von der Bürgerunion schlug Geführte Fackelwanderung mit der Weinerleb- wirtung vor, einen Verein „zur Förderung des sozialen nisführerin Rose Steinke rund um den Micha- Veranstalter, Anmeldung und Info: Natur- Zusammenhalts“ zu gründen, dem der Bürger- elsberg. Es erwarten Sie interessante Einblicke parkführer Roland Fischer, Tel. 07042/22950, bus von der Stadt zur Verfügung gestellt wird. in die jahreszeitlichen Arbeiten im Weinberg, fischerontour@aol.com Als Verein könnte man dann mit dem Bus auch ergänzt mit spannenden Geschichten und „Beni und das Weihnachtslicht – eine mär- Fahrten außerhalb des Stadtgebietes durch- Sagen. 19 Euro pro Person inkl. 3er-Weinprobe chenhafte Geschichte erleben“ führen, was im Linienbetrieb nicht möglich sei, und heißem Snack. Treffpunkt: 17.30 Uhr am Zaberfeld da kein Konkurrenz-Angebot zum ÖPNV ge- Katharinenplaisir Cleebronn. Anmeldung unter Freitag, 14. Dezember, 16 – 19 Uhr schaffen werden darf. 0172/6224370 oder rose-steinke@t-online.de. Familien mit Kindern können mit Naturpark- Demgegenüber vertrat dann die Freie Unab- Samstag, 15. und 22. Dezember – Romanti- führerin Angelika Hering die Geschichte von hängige Wählervereinigung (FUW) klar den scher Adventsabend in der Hütte Beni und dem Weihnachtslicht in und um Standpunkt, dass es für den Bus keinen Be- Lassen Sie sich bei einem vorweihnachtlichen den Stall miterleben. Es wird eine spannende darf gegeben hat und dass man daher damit Spaziergang einstimmen auf die Weihnachts- Suche mit Fackeln durch Wald und Flur. Zum aufhören sollte, so Werner Gutbrod. zeit mit Geschichten, Märchen und Gedichten. Abschluss gibt es Punsch und Gebäck. Der zum Antrag erhobene Vorschlag der Im Anschluss erwartet Sie eine Weinverkostung Kostenbeitrag p. P. 8 € inkl. Verpflegung und FUW, das Angebot Bürgerbus ersatzlos zu mit winterlichen Speisen und Weihnachts- Fackeln für die Kinder. streichen und den Bus für 58.000 € zu ver- spezialitäten in der Hütte. Beginn 16.30 Uhr, Veranstalter, Anmeldung und Info Naturpark- kaufen fand schließlich eine knappe Mehr- 23 Euro pro Person. Anmeldung bei Ilse Schopper führerin Angelika Hering, Tel. 07046/7741, heit. unter 07046/4073176 oder i.r.schopper@gmx.de. www.zaberwolke.de Von Seiten der Verwaltung wird für die Fahrer Neckar-Zaber-Tourismus e. V., Heilbronner derzeit noch ein gemeinsamer Abschluss ge- Straße 36, 74336 Brackenheim, Telefon 07135/ plant.“ 933525, info@neckar-zaber-tourismus.de, Amtliche Bekanntmachungen www.neckar-zaber-tourismus.de. und Nachrichten ÖZ: Mo., 9 – 13 Uhr, Di. – Fr., 9 – 18 Uhr. BUGA-Zwerg Karl GÜGLINGEN Gemeinderatssitzung Naturpark Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Stromberg- Dienstag, 11. Dezember 2018 ab 19.00 Uhr Heuchelberg im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal statt. Tagesordnung: Weihnachtsferien am Naturparkzentrum öffentlich: Das Naturparkzentrum ist vom 17. Dezember bis TOP 1 einschließlich 5. Januar geschlossen und kann ab Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 dem 6. Januar (Dreikönig) wieder zu den regulä- - Einbringung des Entwurfs ren Winteröffnungszeiten besucht werden. TOP 2 Erlebnisführungen der Naturparkführer Bebauungsplan „Historische Stadtmitte“ „Tomte Tummetott und der Fuchs – eine - Abwägung der Anregungen märchenhafte Geschichte im Stall erleben“ - Satzungsbeschluss Zaberfeld – Freitag, 7. Dezember, 16 – 18 Uhr TOP 3 Familien mit Kindern von 4 – 8 Jahren kön- Jugendhearing nen mit Naturparkführerin Angelika Hering Der Karl ist als BUGA-Zwerg der offizielle Re- - Ergebnisse vom 13. Oktober 2018 den Kinderbuchklassiker von Astrid Lindgren präsentant der Bundesgartenschau Heilbronn - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise im Stall erleben. Tomte Tumetott bewacht auf 2019. TOP 4 dem Bauernhof im Winter die Menschen und Er ist nun in Deutschland und auf der ganzen Antragstellung Quartier 2020 und Quar- Tiere in Haus und Stall. Gemeinsam werden die Welt unterwegs und so ist auch in Güglingen tiersimpulse Tiere im Stall besucht. Zum Abschluss gibt es letzte Woche einer im Kreisverkehr in der Heil- - Zustimmung Punsch und Gebäck. Kostenbeitrag 8 € pro Per- bronner Straße aufgestellt worden. TOP 5 son. Veranstalter, Anmeldung und Info: Natur- Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 parkführerin Angelika Hering, Tel. 07046/7741, -Bildung des Gemeindewahlausschusses www.zaberwolke.de „Strohsterne basteln“ für die Kommunalwahlen gem. § 11 Abs. 2 Güglinger Bürgerbus KomWG Naturparkzentrum Zaberfeld TOP 6 Samstag, 8. Dezember, 14 – 16.30 Uhr Medizinische Versorgung Gesammelte Gräser und Halme werden zu - Antrag der Fraktion Bürger-Union wunderschönen Kunstwerken verarbeitet. Ver- TOP 7 schönern Sie Ihren Weihnachtsbaum mit Ihren Bausachen Kreationen. Kostenbeitrag p. P. 15 € inkl. Ma- TOP 8 terial. Feine, kleine Schere, Dose, Schuhkarton Bekanntgaben für die fertigen Sterne bitte mitbringen. TOP 9 Veranstalter, Anmeldung und Info: Mini-tour & Verschiedenes Naturkräuterschule, Naturparkführerin Annette Anschließend werden nichtöffentliche Tages- Die Fahrten des Güglinger Bürgerbuses wurden Pfeiffer, Tel. 0175/5552788, www.mini-tour.de ordnungspunkte behandelt. zum 1. Dezember eingestellt.
07.12.2018 Rundschau Mittleres Zabergäu 1013 Betriebsfeier mit Ehrungen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit eine Lösung in Sachen volljährige Betreuungs- Ein herzliches Willkommen zur vorweihnachtlichen Betriebsfeier konnte Bürgermeister Heckmann person zu finden, um dann den Mädchentreff letzten Mittwoch aussprechen. bald wieder aufnehmen zu können. In guter Tradition waren alle städtischen Mitarbeiter in die Herzogskelter eingeladen. Falls in Zukunft ein Mann das JUZE leiten soll- Vor Eröffnung des Buffets wurde die Zeit genutzt, langjährige Mitarbeiter zu ehren: te, hätte das den großen Vorteil, dass man mit 10 Jahre bei der Stadt ist Mareike Götz, Erzieherin im Kiga Haselnußweg. den zwei Freiwilligen schon weibliche Personen Seit 15 Jahren arbeitet Andrea Walcher in der I.N.S.E.L. der Katharina-Kepler-Schule. hätte, die den Mädchentreff auch unter der Ganze 20 Jahre bei der Stadt sind Bauamtsleiter Edwin Gohm, Bauhofbeschäftigter Stefan Mayer neuen Leitung betreuen könnten. und Silvia Schneider, die in der Mediothek beschäftigt ist. Vom Jahresbericht des vergangenen Jahres Seit 25 Jahren ist Helga Starzl als Kassenverwalterin im Rathaus angestellt und seit 30 Jahren wurde vom Gemeinderat Kenntnis genommen arbeitet Eduard Hartwich im Bauhof. und man hoffe nun, dass es gelingt, das JUZE Allen Jubilaren gratulierte Bürgermeister Heckmann sehr herzlich und dankte ihnen für die gute bald wieder zu öffnen, da es für die Jugend- Arbeit und die lange Treue zur Stadt Güglingen. lichen eine wichtige Anlaufstelle ist. Änderung der Satzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Güglingen (Marktordnung) Seit vielen Jahren findet viermal jährlich in Güglingen ein Krämermarkt an folgenden Ter- minen statt: Lichtmessmarkt: am 1. Dienstag nach Lichtmess (2. Februar) Ostermarkt: am Dienstag vor Palm- sonntag Bartholomä-Markt: am Dienstag vor Bartholo- mä (24. August) Weihnachtsmarkt: am Dienstag vor dem 4. Advent v. l. n. r.: Stefan Mayer, Edwin Gohm, Silvia Schneider, Eduard Hartwich und Andrea Walcher mit Im vergangenen Jahr wurde die Satzung über Bürgermeister Heckmann die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Güglingen (Marktordnung) erlassen, in der sowohl die Termine als auch die Organisation Realschule Güglingen Die Spiel&Spaß-AG solle in jedem Fall fort- und Durchführung der Märkte geregelt sind. gesetzt werden, so Pilarek, da vor allem im Die Krämermärkte finden im Bereich der Schulsozialarbeit – Ganztagesbetrieb bei den jüngeren Schülern Marktstraße/Heilbronner Straße vom Adlereck Jahresbericht ein großes Bedürfnis besteht, auch einfach mal bis zur Kreuzung Lindenstraße/Stockheimer Verstecken zu spielen oder zu toben, was in Straße statt. Nachdem der neu gestaltete Platz Stephanie Pilarek stellte in der Sitzung am dieser AG möglich ist. östlich des Rathauses inzwischen an mehreren 27. November 2018 den Bericht der Schul- Schließlich war zu berichten, dass die Schul- Veranstaltungen sehr gut mit einbezogen wer- sozialarbeit an der Realschule vor, der vom Ge- sozialarbeit seit Beginn des Schuljahres wieder den konnte und sehr gut angenommen wird, meinderat ohne große Diskussionen zur Kennt- mit zwei 100 % Kräften besetzt ist. kam die Frage auf, ob dieser Platz nicht auch nis genommen wurde. an den Krämermärkten genutzt werden könnte. Das Beratungsangebot wurde im Schuljahr Außer auf dem Platz östlich des Rathauses 2017/2018 von insgesamt 251 Schülerinnen und Schülern wahrgenommen und insgesamt Offene Jugendarbeit in könnten die Marktstände auf dem Rathauspark- Güglingen deck und im Stadtgraben aufgestellt werden. fanden 911 Gespräche statt. Die Themen der Die Verwaltung sieht darin den Vorteil, dass Beratung waren sehr oft die familiäre Situ- Ein weiterer Jahresbericht stand in der Sitzung dadurch deutlich weniger Sperrungen und Um- ation, die durch Trennung der Eltern oder in am 27. November 2018 auf der Tagesordnung. leitungsbeschilderungen notwendig wären, da Patchworkfamilien oft schwierig ist. Da aber Melanie Heinzmann, die Leiterin des die Ortsdurchfahrt befahrbar wäre. Auch der Ein großes und immer häufigeres Thema ist Jugendzentrums, seit Mitte Oktober im Mut- Busverkehr könnte an den Markttagen auf- das Internet bzw. die Schwierigkeiten, die terschutz ist, wurde auf die Präsentation ver- rechterhalten werden. Zudem würde der Markt durch fahrlässige Nutzung entstehen. Intensi- zichtet. kompakter werden, da er entlang der Markstraße ve Gespräche, die viel Zeit in Anspruch nahmen Stattdessen informierte Janet Geltz von der immer sehr lückenhaft und langgezogen ist. gab es vor allem zu den Themen Coming out, Diakonischen Jugendhilfe Region Heilbronn Zudem schlägt sie vor, auf einen Markttermin aggressives Verhalten oder psychische Erkran- über die aktuelle Situation im JUZE. zu verzichten, da die Krämermärkte immer kungen. Leider konnte bisher keine Vertretung für schlechter besucht werden. Neben der Einzelfallberatung, bei der auch oft Melanie Heinzmann gefunden werden. Es gab Von Seiten des Gemeinderats wurden die Vor- die Eltern hinzugezogen werden, arbeiten die zwar eine Bewerberin, die gepasst hätte, so schläge in der Sitzung am 27. November unter- Schulsozialarbeiterinnen aber auch mit insge- Geltz. Diese sei aber bedauerlicherweise kurz schiedlich aufgefasst. samt 13 Klassen. Diese Arbeit solle auch weiter vor Unterzeichnung des Vertrags abgesprun- Den Markt auf den neuen Platz zu verlegen, verstärkt werden, so Pilarek. Wenn die Schul- gen, sodass das JUZE derzeit leider geschlossen habe durchaus Charme, so Ulrich Scheerle und sozialarbeiterinnen nämlich durch Projekte ist. Die Stelle sei nun erneut ausgeschrieben auch Joachim Esenwein sieht eine Komprimie- in der Klasse schon bekannt sind, ist für die und man suche auch intern nach jemandem, rung auf dem neuen Platz als sinnvoll an. Die Schüler/-innen die Hemmschwelle viel niedri- der auf die Stelle in Güglingen passe, ver- gegenteilige Meinung vertraten demgegenüber ger, das Gespräch zu suchen, wenn sie Schwie- sicherte Geltz. Da der Markt für Sozialarbei- die Stadträte Xander und Sigmund, die die alte rigkeiten haben. ter/-innen aber leer gefegt sei, wäre das keine Tradition des Marktrechtes beibehalten wollen, Geplant sei für nächstes Jahr auch, den Kurs einfache Sache. welches den Markt auf der Marktstraße vor- „Wehr dich, aber richtig!“ mit Frau Vollweiler Eine gute Nachricht gebe es aber auch: Über sieht. anzubieten und diesen auch für Schülerinnen das Jugendhearing habe man zwei Mädchen Einen Kompromissvorschlag machte Bürger- der KKS zu öffnen, um die Schulen mehr zu gefunden, die gerne die Mädchenarbeit im meister Heckmann. Von der Bäckerei Bürk bis verbinden. JUZE fortführen wollen. Nun sei man dabei, zum Adlereck mache der Markt keinen Sinn
1014 Rundschau Mittleres Zabergäu 07.122018 mehr, da es immer weniger Aussteller gibt und Der nächste Markt findet am 18. Dezember zu tun ist. Daher seien die Kosten nun deutlich die Krämermärkte kein Format mehr für die statt. höher als ursprünglich gedacht. Zukunft seien, ist er der Meinung. Die Marktordnung der Stadt Güglingen vom Bei der Gesamtplanung des Budgets liege man Er schlägt daher vor, den Markt auf dem neuen 17.10.2017 wird mit Wirkung zum 01.01.2019 aber sehr gut, so Becker-Huschka und man Platz neben dem Rathaus zu beginnen und ihn wie folgt geändert: werde das Projekt mit deutlich geringeren dann entlang der Marktstraße zu führen, die § 2 Platz, Tag und Zeiten der Märkte: Ausgaben als ursprünglich kalkuliert zum Ab- Ortsdurchfahrt also auch weiterhin zu sperren. Absatz 2: schluss bringen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt, eben- Die Krämermärkte finden jeweils in der Zeit Mit dem Überschuss aus der Gesamtplanung so wie dem Vorschlag, den Marktbeginn auf von 8.30 Uhr – 18 Uhr auf dem Platz östlich könnte man dann die höheren Kosten beim 8.30 Uhr anstelle von 8 Uhr festzulegen. des Rathauses und in der Marktstraße in kom- Außenbereich ausgleichen, so Ulrich Scheerle. Keine Mehrheit fand der Vorschlag, auf einen primierter Form statt. Am Ende der Diskussion wurde beschlossen, Termin zu verzichten, sodass es auch in Zu- Im Übrigen bleibt die Marktordnung unverän- die Variante 2 des vorgestellten Außenanla- kunft die vier Märkte wie bisher geben wird. dert. genentwurfs umzusetzen und die Arbeiten auszuschreiben. Zudem werde die Verwaltung prüfen, ob es möglich ist, mit dem Weg am Nordende des Geländes doch noch etwas bes- Erweiterung Kindergarten und Heizzentrale Herrenäcker- ser um die Ecken zu kommen als zweimal mit Baumpfad – Vorstellung Entwurf Außenanlagenplanung einem 90 Grad Winkel. Im Zuge der Gesamtmaßnahme zum Umbau und Erweiterung des Kindergartens müssen auch die Außenanlagen überplant werden. In den letzten Wochen wurde daher gemeinsam mit den Erzie- herinnen ein Entwurf zur Außenanlagenplanung abgestimmt, der in der Sitzung am 27. November Ehrenordnung 2018 von Architektin Annette Becker-Huschka dem Gemeinderat vorgestellt wurde: der Stadt Güglingen Die derzeit geltende Ehrenordnung der Stadt Güglingen trat zum 1. Januar 1997 in Kraft. Daher bedarf die Ehrenordnung einer Über- arbeitung und Anpassung an die aktuellen An- forderungen. Die Verwaltung hat daher in der Sitzung am 27. November 2018 einen über- arbeiteten Entwurf eingebracht, der vom Ge- meinderat diskutiert wurde. Markus Xander von der FUW sieht noch Über- arbeitungsbedarf und macht einige Anmer- kungen. So halte er beispielsweise konkret festgelegte Eurowerte für Geschenke für nicht sinnvoll. Stadtrat Esenwein demgegenüber sieht die festen Beträge positiv, da sie Transparenz schaffen. Das verhindere z. B., dass es bei den städtischen Bediensteten Diskussionen darüber gibt, wer was für sein Dienstjubiläum oder zum Abschied bekommt. Man einigte sich darauf, in der Ehrenordnung keine Eurobeträge aufzunehmen, aber diese in einer Anlage anzufügen, die sich in Zukunft ändern lässt, ohne die ganze Ehrenordnung neu beschließen zu müssen. Die Ehrung der Blutspender, die ebenfalls in der Ehrenordnung geregelt ist, soll ab 2019 am Neujahrsempfang oder in einem anderen dafür geeigneten Rahmen stattfinden. In diesem Jahr Da sich der neue Haupteingang des Kinder- Auf der Südseite auf Höhe Erweiterungsgebäu- wird sie noch wie bisher in der letzten Sitzung gartengebäudes zukünftig auf der Nordseite de wird der Außenspielbereich um ein Kletter- des Gemeinderats vor Weihnachten stattfin- befindet, muss dort ein gesicherter öffentlicher spielgerät der Fa. KUCKUCK erweitert. Von den den. Endgültig beschlossen wird die neue Ord- Zugang geschaffen werden. Hierzu ist unter Erzieherinnen wurde der Wunsch geäußert nung dann im Januar, wenn die Anregungen anderem vorgesehen, entlang dem Kindergar- auch ein Bodentrampolin zu erstellen und ein und Änderungen aufgenommen wurden. tengrundstück auf der Nordseite einen neuen Pflanzenlabyrinth anzulegen. Fußweg zu schaffen, über den man sowohl aus Im bestehenden Außenspielgelände ist auf der dem neuen Wohngebiet als auch aus der Stadt Südseite ein Wasserspielgerät geplant. Auf der Unterbringung von sicheren Fußes zum Kindergarten kommt. Nordseite im bestehenden Außenbereich der Flüchtlingen – Öffentlich- Für diesen Weg wurden zwei Varianten vorge- U-3-Kinder ist eine Spielzeugaufbewahrungs- rechtlicher Vertrag stellt, die sich nur leicht in der Wegeführung hütte mit überdachtem Freisitz vorgesehen. unterscheiden. Bei der zweiten (siehe Plan) Mit den Planungen zeigte sich der Gemeinde- zum Kostenausgleich führt der Weg im Norden um den Spielbereich rat zufrieden. Kritischer wurden hingegen die für die Unterbringung herum und man muss daher zweimal ums Eck Kosten gesehen. Ursprünglich waren für die von Flüchtlingen in der laufen. In der anderen Variante verläuft der Außenanlagen 200.000 € vorgesehen, nun kal- Weg gerade, aber dafür müsste man einen Teil kuliere man mit 310.000 €, so Becker-Huschka. Anschlussunterbringung des Spielgeländes für den Weg aufgeben. Man Von einigen Stadträten wurde daher kritisiert, Mehr als die Hälfte der derzeit in den Ge- war sich schnell einig, dass man vom Spiel- dass man nicht von Anfang an mit höheren meinschaftsunterkünften des Landkreises bereich nichts mehr wegnehmen dürfe, sodass Kosten gerechnet hat. untergebrachten Personen sind Fehlbeleger. der Weg drumherum geleitet werden muss. Man habe ursprünglich nicht mit einem neuen Als Fehlbeleger werden die Personen bezeich- Im Bereich der Platzfläche vor dem Hauptein- Weg geplant, so die Architektin und auch nicht net, die nach ihrem Status schon in der An- gang werden Sitzmöglichkeiten und Fahrrad- erwartet, dass die Planungen im Zusammen- schlussunterbringung in der Zuständigkeit stellplätze geschaffen und durch eine Zaun- hang mit dem Neubau auch die Freiflächen des der Gemeinden sein müssten. Im Flüchtlings- anlage gesichert. Bestands betreffen, an dem doch auch einiges aufnahmegesetz (FlüAG) ist geregelt, dass die
07.12.2018 Rundschau Mittleres Zabergäu 1015 vorläufige Unterbringung durch den Landkreis Neufassung der Satzung (3) Das Nutzungsverhältnis endet, wenn der endet, sobald ein Flüchtling anerkannt oder Benutzer die ihm zugeteilte Obdachlosen- endgültig abgelehnt wird bzw. nach dem Ab- über die Benutzung der unterkunft nicht innerhalb von 7 Tagen be- lauf von 24 Monaten. Obdachlosenunterkünfte der zieht, nicht mehr selbst bewohnt, sie nicht Das FlüAG sieht danach eine Verteilung der be- Stadt Güglingen mehr ausschließlich als Wohnung benutzt oder sie nur für die Aufbewahrung seines Hausrates treffenden Personen in die Anschlussunterbrin- gung vor, für welche die Gemeinden zuständig Stadt Güglingen Landkreis Heilbronn verwendet. Soweit die Benutzung der Unter- sind. Aufgrund des knappen Wohnraumange- kunft über den in der Verfügung angegebenen Satzung über die Benutzung der Obdach- botes im Landkreis können viele Gemeinden Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das losenunterkünfte der Stadt Güglingen nicht ausreichend Wohnraum für die Geflüch- Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung Wohnung. teten anbieten. für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 Der Landkreis hat aber bisher im Sinne der (4) Erhält ein Obdachloser keine Leistungen, und 13 des Kommunalabgabengesetzes für so ist er gemäß seiner Mitwirkungspflicht ver- kommunalen Zusammenarbeit davon abgese- Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinde- pflichtet, alles Notwendige dafür zu tun, die hen, die Personen direkt zuzuweisen und die rat der Stadt Güglingen am 20.11.2018 folgen- ihm zustehenden Leistungen bei seinem Leis- Gemeinden damit zur Aufnahme zu zwin- de Satzung beschlossen: tungsträger zu beantragen. Zudem ist bei der gen. Stattdessen verbleiben die betreffenden I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Stadt Güglingen eine entsprechende Abtre- Flüchtlinge als Fehlbeleger in den Gemein- Unterkünfte tungserklärung zu unterzeichnen. schaftsunterkünften des Landkreises. § 1 Rechtsform § 5 Benutzung der überlassenen Räume und Der Landkreis führt die vorläufige Unterbrin- (1) Die Stadt betreibt die Obdachlosen- und Hausrecht gung im Auftrag des Landes durch und rechnet Flüchtlingsunterkünfte als öffentliche Einrich- (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume daher die Kosten für diese mit dem Land ab tungen in der Form einer unselbstständigen dürfen nur von den eingewiesenen Personen (§ 15 Abs. 1 FlüAG). Anstalt des öffentlichen Rechts. und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Da die Fehlbelegerkosten nicht zu den Kosten (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflich- der vorläufigen Unterbringung zählen, lehnt Unterbringung von Obdachlosen von der Stadt tet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem das Land eine Erstattung dieser Kosten ab. bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, Der Rechnungshof Baden-Württemberg gibt Als Obdachlosenunterkünfte gelten dabei auch im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemä- vor, dass die bei den Landkreisen anfallenden die Unterkünfte für Personen nach den §§ 17 ße Verwendung bedingten Abnutzung instand Fehlbelegerkosten von den Kreiskommunen zu und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und zu halten und nach Beendigung des Benut- tragen sind. Für den Fall, dass diese Personen Unterbringung von Flüchtlingen. zungsverhältnisses in dem Zustand heraus- mangels Wohnraum nicht in ausreichendem (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und zugeben, in dem sie bei Beginn übernommen Maße unterbringen können, seien von den Ge- i. d. R. vorübergehenden Unterbringung von worden sind. meinden kostendeckende Gebühren oder Aus- Personen, die obdachlos sind oder sich in einer (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unter- gleichszahlungen zu erheben. Die Kalkulation außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befin- kunft und dem überlassenen Zubehör dürfen der umzulegenden Kosten ist kompliziert und den und die erkennbar nicht fähig sind, sich nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ge- beläuft sich auf durchschnittlich 266 € je Fehl- selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen meinde vorgenommen werden. Der Benutzer oder eine Wohnung zu erhalten. ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt Güglin- beleger und Monat. II. Gemeinsame Bestimmungen für die Be- gen unverzüglich von Schäden am Äußeren Da es ab Dezember eine weitere Unterkunft nutzung der Obdachlosenunterkünfte oder Inneren der Räume in der zugewiesenen für Flüchtlinge gibt, könne man im Januar auf § 2 Benutzungsverhältnis Unterkunft zu unterrichten. voraussichtlich vier Fehlbelegungen reduzie- (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffent- (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen ren, so Bürgermeister Heckmann, der die Rege- lich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch Zustimmung der Stadt Güglingen, wenn er lung befürwortet. auf die Unterbringung in einer bestimmten 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unent- Auch der Gemeinderat stimmte der Einführung Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen geltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei einer Fehlbelegerabgabe in seiner Sitzung am bestimmter Art und Größe besteht nicht. denn, es handelt sich um eine unentgeltliche 27. November 2018 zu und ermächtigte den (2) Räume können zur gemeinsamen Benut- Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Ver- zung zugewiesen werden. 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwe- trag mit dem Landkreis Heilbronn abzuschließen. (3) Bei der Zuweisung ist auf die bis dahin- cken benutzen will; bestehende Haushaltsgemeinschaft Rücksicht 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namens- zu nehmen, doch besteht kein Anspruch auf Umlegungsausschuss Lüssen Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft schilder), eine Aufschrift oder einen Gegen- stand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder Für die Erschließung des Gewerbegebiets zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern. an der Unterkunft oder auf dem Grundstück Lüssen wurde ein Umlegungsausschuss ein- § 3 Auskunftspflicht der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; gerichtet. Ein Umlegungsausschuss ist ein be- Die Bewohner der Obdachlosenunterkünfte 4. ein Tier – egal welcher Art und Rasse – in schließender Ausschuss mit dem Ziel, durch und Personen, die dort untergebracht werden der Unterkunft halten will. Dies gilt auch dann, die Umlegung Baugelände zu schaffen und die wollen, haben den Beauftragten der Stadt auf wenn das Tier bereits beim Eintritt in die Ob- Flurstücke über eine Neuordnung in bebaubare Verlangen Auskünfte über ihre wirtschaftlichen dachlosigkeit im Besitz des Benutzers war; Grundstücke zu verwandeln. Verhältnisse zu erteilen. Dies soll die Prüfung 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück Nach Rechtskraft der Umlegung kann dieser ermöglichen, ob eine Unterbringung in einer außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Ausschuss aufgelöst werden. Obdachlosenunterkunft notwendig ist oder ob Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; In der Gemeinderatssitzung am 27. November nicht vielmehr dem Betroffenen zuzumuten 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installatio- wurde beschlossen, den Umlegungsausschuss ist, sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine nen oder andere Veränderungen in der Unter- für das Gewerbegebiet „Lüssen“ mit Wirkung Unterkunft zu besorgen. kunft vornehmen will; vom 27.11.2018 aufzulösen. § 4 Beginn und Ende der Nutzung 7. zusätzliche Heizkörper, Heizlüfter, Koch- (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem platten und Kühl- und Gefriergeräte aufstellen Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft möchte; Bausachen bezieht. Mit dem Tag des Einzugs erkennt der 8. Schlüssel nachmachen möchte. Drei Bausachen wurde in der Sitzung am Benutzer die Bestimmungen der Obdachlosen- (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur 27. November 2018 zugestimmt: satzung sowie der jeweils gültigen Hausord- dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung Dem Neubau einer Hofüberdachung mit Er- nung an und verpflichtet sich zu deren Ein- abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, weiterung eines Holzlagers in Frauenzimmern, haltung. Der Beginn des Nutzungsverhältnisses die durch die besonderen Benutzungen nach einem Anbau im Hanggeschoss und Dach- wird durch schriftliche Einweisung verfügt. Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne terrasse im EG an bestehendes Wohnhaus in (2) Die Beendigung des Benutzungsverhält- Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt Frauenzimmern und dem Neubau eines Mit- nisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der und die Stadt Güglingen insofern von Scha- arbeiterparkhauses in Eibensbach. Stadt Güglingen. densersatzansprüchen Dritter freistellt.
1016 Rundschau Mittleres Zabergäu 07.122018 (6) Die Zustimmung kann befristet und mit 11. der Benutzer es unterlässt, sich ernsthaft um (3) Die Benutzer haben Anordnungen der Stadt Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere eine andere Unterkunft zu bemühen. Hierüber und ihren Beauftragten, die sich im Rahmen sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die können von der Stadt Nachweise verlangt werden. der Satzung und deren Benutzungsordnungen Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft 12. der Benutzer in der Lage ist, sich eine Woh- bewegen, Folge zu leisten. Vernachlässigen die sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen nung zu verschaffen. Das ist insbesondere dann Benutzer die ihnen nach der Hausordnung ob- Bewirtschaftung zu beachten. der Fall, wenn der Benutzer über ein ausrei- liegenden Pflichten, so kann die Stadt diese (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, chendes Einkommen verfügt und keine sons- von einem Dritten auf Kosten des säumigen wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestim- tigen Hindernisse bestehen. Ein ausreichendes Benutzers ausführen lassen (Ersatzvornahme). mungen nicht eingehalten, Hausbewohner Einkommen wird angenommen, wenn sich der (4) In der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr ist jede oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft Benutzer trotz Aufforderung weigert, über seine Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, die bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen. Nachtruhe Anderer zu stören. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der (2) Kommt ein Benutzer mit mehr als drei Mo- § 10 Rückgabe der Unterkunft Gemeinde vorgenommenen baulichen oder natsbeträgen der festgesetzten Nutzungsent- (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhält- sonstigen Veränderungen kann die Stadt Güg- schädigung in Rückstand, so kann der Benutzer nisses hat der Benutzer die Unterkunft voll- lingen diese auf Kosten des Benutzers beseiti- in eine andere Unterkunft mit geringerer Größe ständig geräumt und sauber zurückzugeben. gen und den früheren Zustand wieder herstel- oder einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst len lassen (Ersatzvornahme). § 7 Instandhaltung der Unterkünfte nachgemachten, sind der Stadt Güglingen bzw. (9) Die Stadt Güglingen kann darüber hinaus (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ord- ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um nungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüf- haftet für alle Schäden, die der Stadt Güglin- den Anstaltszweck zu erreichen. tung und Heizung der überlassenen Unterkunft gen oder einem Benutzungsnachfolger aus der (10) Die Beauftragten der Stadt Güglingen sind zu sorgen. Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, werktags in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zu Schutze dieser oder des Grundstücks gegen muss dann aber den ursprünglichen Zustand betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, wieder herstellen, sofern schriftlich nichts an- Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. so hat der Benutzer dies der Stadt Güglingen deres vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne unverzüglich mitzuteilen. solchen Aufforderung nicht nach, kann die Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch Stadt auf Kosten des Benutzers die erforder- diesem Zweck wird die Stadt Güglingen einen schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden lichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). Wohnungsschlüssel zurückbehalten. Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, be- Die Stadt Güglingen kann die Ausübung des § 6 Umsetzung in eine andere Unterkunft sonders wenn technische Anlagen und an- Wegnahmerechts durch Zahlung einer an- (1) Ohne Einwilligung des Benutzers ist des- dere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, gemessenen Entschädigung abwenden, es sei sen Umsetzung in eine andere von der Stadt die überlassene Unterkunft nur unzureichend denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Inte- verwaltete Unterkunft möglich. Dies ist in der gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt resse an der Wegnahme hat. Regel dann der Fall, wenn dies aus sachlichen wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für § 11 Verwertung zurückgelassener Gegen- Gründen geboten ist. Sachliche Gründe sind z. B. das Verschulden von Haushaltsangehörigen stände gegeben, wenn und Dritten, die sich mit seinem Willen in der (1) Nach Beendigung des Nutzungsverhält- 1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunrei- nisses hat der Benutzer oder sein/e Erbe/n die mit Verkaufs-, Abbruch-, Umbau-, Erweite- nigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Unterkunft unverzüglich auf eigene Kosten rungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungs- Stadt Güglingen auf Kosten des Benutzers be- zu räumen. Die Stadt kann zurückgelassene maßnahmen geräumt werden muss oder die seitigen lassen. Gegenstände auf Kosten der bisherigen Benut- bisherige Unterkunft einer anderweitigen Nut- (4) Die Stadt Güglingen wird die Unterkünf- zer räumen und in Verwahrung nehmen. zung zugeführt werden muss, te und Hausgrundstücke in einem ordnungs- (2) Werden die in Verwahrung genommenen 2. bei angemieteten Unterkünften das Miet- gemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist Gegenstände spätestens drei Monate nach Be- und Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kos- endigung des Nutzungsverhältnisses nicht ab- Güglingen und dem Vermieter beendet wird, ten der Stadt zu beseitigen oder beseitigen zu geholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der 3. die bisherige Unterkunft nach Auszug oder lassen (Ersatzvornahme). Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist. (5) Schönheitsreparaturen kann der Benut- Soweit die Gegenstände noch verwertbar sind, Der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der zer nach Zustimmung der Stadt Güglingen werden diese durch die Stadt einem gemein- Stadt Güglingen unverzüglich mitzuteilen. auf eigene Kosten durchführen. Diese müssen nützigen Zweck zugeführt. Sind die Gegen- 4. der Benutzer oder seine Haushaltsangehö- jedoch vorab mit der Stadt Güglingen abge- stände nicht verwertbar, können diese entsorgt rigen Anlass zu Konflikten geben, die zu einer sprochen werden und sind fachgerecht auszu- werden. Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder führen. Die Kosten der Schönheitsreparaturen § 12 Haftung und Haftungsausschluss zur Gefährdung von Hausbewohnern und werden dem Benutzer auch bei alsbaldiger (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich speziel- Nachbarn führen und diese Konflikte auf ande- Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht ler Regelungen in dieser Satzung für die von re Weise nicht zu beseitigen sind, erstattet. ihnen verursachten Schäden. Er haftet auch 5. der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse § 8 Räum- und Streupflicht für das Verschulden von Haushaltsangehörigen (z. B. Wohnungsbrand) diese erfordert, Den Benutzern obliegt die Räum- und Streu- und Dritten, die sich mit seinem Willen in der 6. wenn nicht eingewiesene Personen in die pflicht nach der örtlichen Satzung über die Unterkunft aufhalten. Unterkunft aufgenommen wurden, Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reini- (2) Der Benutzer haftet ferner für alle Schä- 7. die bisherige Unterkunft mit anderen Perso- gen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwe- den, die der Stadt oder einem nachfolgenden nen belegt werden soll oder dringender Bedarf ge (Streupflichtsatzung). Benutzer dadurch entstehen, dass der Benut- für andere Obdachlose gegeben ist, § 9 Hausordnungen zer die Unterkunft nach Beendigung des Nut- 8. die Stadt Güglingen zur ordnungsgemäßen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Haus- zungsverhältnisses nicht vollständig geräumt Erfüllung ihrer kommunalen Unterbringungs- friedens und zur gegenseitigen Rücksichtnah- oder sauber zurückgegeben oder nicht alle verpflichtung Unterkünfte „auf Vorrat“ freihal- me verpflichtet. Schlüssel übergeben hat. Sämtliche evtl. ent- ten möchte, um diese im Bedarfsfall für Ein- (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der stehende Kosten sind der Stadt Güglingen vom weisungen nutzen zu können, einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung be- ehemaligen Benutzer zu erstatten 9. die bisherige Unterkunft zweckentfremdet sondere Hausordnungen, in denen insbeson- (3) Schäden und Verunreinigungen für die der und nicht sachgemäß genutzt wird (z. B. Nut- dere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen Benutzer haftet, kann die Stadt im Wege der zung der Unterkunft als Lagerplatz für Sam- und -räume bestimmt werden, erlassen. Die Ersatzvornahme auf Kosten des Benutzers be- melgut), jeweils gültige Hausordnung ist von den Be- seitigen lassen. 10. der Benutzer die Anmietung einer nachge- nutzern zu beachten. Die in der Hausordnung (4) Die Haftung der Stadt Güglingen, ihrer Or- wiesenen Wohnung zu zumutbaren Bedingun- festgelegten Regelungen sind zu befolgen und gane und ihrer Bediensteten gegenüber den gen ablehnt, einzuhalten. Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und
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