Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen

 
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Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen
49. Woche                                   Gesamtausgabe – Verteilung an alle Haushaltungen                    Freitag, 7. Dezember 2018

                    Am Samstag in Frauenzimmern                                                        Was ist sonst noch los?
         Winterfeier beim SV Frauenzimmern
Die Vorbereitungen für die alljährliche SVF-Winterfeier in der Güglinger Herzogskelter lau-
fen seit Wochen auf Hochtouren. Ob Jazztänzer oder die Theatergruppe, die Kleinsten vom
Kinderturnen oder die Fußballer – jeder probt für den großen Auftritt am 8. Dezember. Schon
im letzten Jahr freuten sich die Aktiven des SVF über einen vollen Saal und die vielen Zu-
schauer über ein buntes Programm auf der Bühne. Ein abwechslungsreicher Abend mit bester
Unterhaltung und leckerem Essen sind auch dieses Mal wieder garantiert. Saalöffnung ist
um 18.30 Uhr; das Programm beginnt um 19.30 Uhr. Die Veranstaltung bewirtet das Team
der Herzogskelter.

                                                                                                  Der BUGA-Zwerg Karl ist auch in Pfaffen-
                                                                                                  hofen und Güglingen angekommen.
Den Anfang machen wie immer die Jüngsten des Birgit-Turnens. Birgit Deubler und Birgit
Combé haben mit den Vorschulkindern einen Programmpunkt mit dem Titel „So lustig kann’s
                                                                                                  Für das Konzert des WKOs Heilbronn am
im Winter sein“ einstudiert, der sicher für Begeisterung bei den Zuschauern sorgen wird.
                                                                                                  Freitag, 14. Dezember, gibt es noch Karten
Neu im Programm sind die Fußballer der E-Jugend unter der Leitung von Sandra und Janine,
                                                                                                  unter 97135/108-0, www.reservix.de oder
die sich unter dem Motto „Die Checker der SGM“ etwas Lustiges haben einfallen lassen. Im
                                                                                                  direkt im Rathaus.
Anschluss präsentieren sich Tänzerinnen der Jazz-Formation „Dancing Queens“, in der Schüle-
rinnen ab der ersten Klasse, von Jule Pfeiffer und Lorina Höncke trainiert werden. Eifrig haben
sie seit den Sommerferien an ihrem Tanz geübt und freuen sich auf ihren Auftritt. Die aktiven
Fußballer um Tim Ritter und Christian Auderer überraschen mit einem Programmpunkt unter
dem Titel „Der letzte Schrei“. Bevor in der Pause der Nikolaus kommt, werden langjährige
Vereinsmitglieder geehrte.
Die Theatergruppe des SV Frauenzimmern verbringt ihren Urlaub diesmal in Italien. „Bella
Italia – Schöne Ferien“ heißt der Titel des aktuellen Stücks, bei dem wieder Irrungen und
Wirrungen mit so manchen Lacher garantiert sind.
Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen
1010                                                       Rundschau Mittleres Zabergäu                                                                  07.122018

                                                                                                      Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur
         Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen                                                         Förderung der Teilhabe von Menschen mit
                                                                                                      Schwerbehinderung verwendet. Darunter zählt
         und Nachrichten der einzelnen Gemeinden                                                      etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder
                                                                                                      die Förderung eines schwerbehinderten Men-
Es feiern Geburtstag                              Standesämter melden                                 schen mit einem Eingliederungszuschuss.
Güglingen:                                        Güglingen:                                          Regelungen für kleinere Betriebe
Am 8. Dezember 2018, Emine Eren, Heilbronner      Geburt:                                             Eine Besonderheit gilt für Unternehmen mit we-
Str. 9, den 80.                                   Am 9. Oktober 2018 in Heilbronn; Asmin Narin        niger als 40 Arbeitsplätzen. Diese müssen einen
Eibensbach:                                       Simsek, Tochter von Murat und Sara Simsek,          schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Am 13. Dezember 2018, Barbara Pufler, Micha-      Güglingen, Seebergstraße 9
elsbergstr. 10, den 85.                           Sterbefälle:
Weiler:                                           Am 27. November in Weinsberg; Alexander             Mitteilungen des Landratsamts
Am 7. Dezember 2018, Gerhard Helmut Rapp,         Rene Behrends, zuletzt wohnhaft: Riesling-          Neue Vorschriften für Shisha-Bars
Zaberfelder Str. 20, den 75.                      straße 4, Güglingen.                                Auch in Baden-Württemberg ist es in der Ver-
Allen Jubilaren, ob genannt oder ungenannt,       Am 28. November in Heidelberg; Vera Deisner,        gangenheit in Shisha-Bars zu mehreren Koh-
gratulieren wir ganz herzlich und wünschen        geb. Neiwert, zuletzt wohnhaft: Hinter dem          lenmonoxid-Vergiftungen gekommen. Das
ihnen Gesundheit und alles Gute.                  See 1, Güglingen.                                   geruchs- und farblose Gas kann zu schwerwie-
                                                  Pfaffenhofen:                                       genden gesundheitlichen Schäden bis hin zum
                                                  Eheschließung:
Apothekendienst                                   Am 30.11.2018 in Zaberfeld; Philip Frank Kanke
                                                                                                      Tod führen.
                                                                                                      Daher müssen Shisha-Bars nun verschiedene
Der tägliche Wechsel im Apotheken-Not-            geb. Seidel , Brunnengasse 3, Pfaffenhofen und
                                                                                                      Maßnahmen ergreifen, um weitere Vergiftun-
dienst wurde einheitlich auf 8.30 Uhr an          Kelly Helena Kanke, Strombergstr. 19, Zaber-
                                                                                                      gen zu verhindern.
allen Tagen der Woche festgelegt.                 feld.
                                                                                                      Das Landratsamt Heilbronn hat deshalb eine
Freitag, 7. Dezember                              Sterbefall:
Heuchelberg-Apotheke, Nordheim,                   Am 19. November in Bietigheim-Bissingen;            Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasser-
Hauptstraße 46, Tel.: 07133/17013                 Birgit Seidel, zuletzt wohnhaft: Brunnengasse 3,    pfeifen in bestehenden Gaststätten erlassen. Es
Samstag, 8. Dezember                              Pfaffenhofen.                                       ist demnach in jeder Gaststätte, in der Shishas
Rathaus-Apotheke, Abstatt,                                                                            geraucht beziehungsweise zum Rauchen an-
Rathausstraße 31, Tel.: 07062/64333                                                                   geboten werden, zum Beispiel dafür zu sorgen,
Sonntag, 9. Dezember                              Zweckverband                                        dass ausreichend dimensionierte Lüftungsan-
Burg-Apotheke, Beilstein,                         Wirtschaftsförderung                                lagen installiert werden, mit denen das Koh-
Hauptstr. 43, Tel. 07062/4350                                                                         lenmonoxid (CO) in der Raumluft abgeführt
Montag, 10. Dezember
                                                  Zabergäu                                            wird. Außerdem muss dafür gesorgt werden,
Stadt-Apotheke im medizentrum Brackenheim,        Öffentliche Sitzung der Verbandsversamm-            dass CO-Warnmelder in ausreichender Menge
Austr. 30, Tel. 07135/6530                        lung des Zweckverbands Wirtschaftsförde-            in den Betriebsräumen installiert werden.
Dienstag, 11. Dezember                            rung Zabergäu                                       Die Allgemeinverfügung ist unter www.land-
Apotheke Müller, Nordheim,                        Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 findet             kreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen
Obere Gasse 2, Tel.: 07133/9011856                um 9:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 13 in Bra-           abrufbar. Bei Fragen zur Allgemeinverfügung
Mittwoch, 12. Dezember                            ckenheim eine öffentliche Sitzung statt.            können sich Bürgerinnen und Bürger an das
Hölderlin-Apotheke, Lauffen,                      Tagesordnung                                        Landratsamt Heilbronn, Amt Sicherheit und
Bahnhofstraße 26, Tel.: 07133/4990                1. Jahresrechnung 2017;                             Ordnung, wenden (Tel. 07131/994-524).
Donnerstag, 13. Dezember                             Feststellung                                     Tagesmütter/Tagesväter gesucht
Rats-Apotheke, Brackenheim,                       2. Wasserzins;
                                                                                                      Der Fachdienst Kindertagesbetreuung des
Marktstraße 4, Tel.: 07135/6566                   	Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und
                                                                                                      Landratsamtes Heilbronn sucht engagierte
                                                     Änderung der Wasserversorgungssatzung
                                                                                                      Tagesmütter oder Tagesväter, die Freude an
                                                  3. Abwassergebühren;
Ärztlicher Notfalldienst in                       	Kalkulation für die Jahre 2019 bis 2021 und       der Arbeit mit Kindern haben, zuverlässig und
                                                                                                      belastbar sind. Sie sollten in der Tätigkeit als
Brackenheim                                          Änderung der Abwassersatzung
                                                                                                      Tagesmutter/-vater eine langfristige Aufgabe
                                                  4. 	
                                                     Haushaltsplan 2019, Finanzplanung 2018
Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus,            bis 2022;                                        sehen und sich vorstellen können, auf selbst-
Wendelstraße 11,                                     Beratung und Beschlussfassung                    ständiger Basis zu arbeiten. Die Bereitschaft,
Direktwahl Brackenheim: 07135/9360821             5. Verschiedenes und Bekanntgaben                   sich durch Fortbildungen weiter zu qualifizie-
Bundeseinheitliche Rufnummer: 116 117             Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.     ren und zur Zusammenarbeit mit verschiede-
Montag bis Freitag von 19:00 bis 22:00 Uhr        gez.                                                nen Kooperationspartnern, sollte ebenfalls mit-
Samstag, Sonntag, Feiertags von 8:00 bis          Rolf Kieser                                         gebracht werden.
22:00 Uhr.                                        Bürgermeister und Verbandsvorsitzender              Wer sich für diese Aufgabe interessiert, ist zu
Ein notdiensthabender Arzt ist nachts von                                                             einer Informationsveranstaltung zum Thema
22:00 bis 7:00 Uhr in Brackenheim vor Ort und                                                         Kindertagesbetreuung eingeladen am Diens-
unter Tel. 116 117 erreichbar.                    Die Arbeitsagentur Heilbronn                        tag, 11. Dezember 2018 oder am Dienstag,
Der Ärztliche Notfalldienst ist zuständig in
dringlichen, aber nicht akut lebensbedroh-
                                                  informiert                                          22. Januar 2019, jeweils von 9:30 bis 11 Uhr
                                                  Pflichten von Arbeitgebern gegenüber                im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40,
lichen Fällen.
                                                  schwerbehinderten Menschen                          Raum U22.
                                                  Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen        Anmeldungen unter Tel. 07131/994-7373 oder
Tierärztlicher                                    sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf   per E-Mail an s.grossmann@landratsamt-heil-
                                                                                                      bronn.de.
Bereitschaftsdienst                               Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte
                                                  Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Be-        Impressum:
Samstag/Sonntag, 8./9. Dezember                   schäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müs-        Herausgeber der „Rundschau Mittleres Zabergäu“ Stadt
Tierarzt Birkle, Maulbronn          07046/6204   sen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber
                                                                                                       Güglingen/Gemeinde Pfaffenhofen und WALTER Medien
                                                                                                       GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, 74336 Brackenheim,
Dres. Fritz/Dahnken/Scholl, Heilbr. 07131/68787   bis spätestens 31. März 2019 der Agentur für         Tel. (07135) 104 - 200. Verantwortlich für den Inhalt, mit
Dres. Richter/Schepers, Öhringen 07941/92720      Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
                                                                                                       Ausnahme des Anzeigenteils Bürgermeister Ulrich Heck-
                                                                                                       mann, Güglingen bzw. Bürgermeister Dieter Böhringer, Pfaf-
Dres. Haberkern, Neckarsulm         07132/8061   Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht           fenhofen bzw. die Vertreter im Amt. Für den Anzeigenteil:
                                                                                                       WALTER Medien GmbH, Brackenheim. Bezugspreis jährlich
                                                  von Menschen mit Schwerbehinderung nicht             EUR 31,15. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultra
                                                                                                       SQUARE silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus
        Altpapier ist Rohstoff                    nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe             100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC® (FSC®
                                                  zahlen.                                              C002010), EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen
07.12.2018                                                 Rundschau Mittleres Zabergäu                                                       1011

Abfallkalender 2019
In der heutigen Ausgabe liegen die Abfall-
kalender bei.
                                                                                             Termine
Darin aufgeführt sind alle Abfuhrtermine                                                Freitag, 7. Dezember
für Restmüll, Bioabfall und Papier sowie das                       Stadt und Mediothek Güglingen – Kindertheater, Herzogskelter
Datum der Schadstoffsammlung. Der Kalender                                             Samstag, 8. Dezember
ist besonders am Jahresbeginn hilfreich, da es                                  TSV Güglingen – Altpapiersammlung
durch die Feiertage zu Verschiebungen bei den                   TSV Güglingen – Armwrestling, Tag der offenen Tür, Vereinszentrum
Abfuhrtagen kommt.                                            Ev. Kirchengemeinde Güglingen – öffentl. Gottesdienst des Rotary Clubs
Außerdem enthält er wie gewohnt zwei Sperr-                                SV Frauenzimmern – Winterfeier, Herzogskelter
müllgutscheine. Sperrmüll kann aber auch             Ev. Kirchengemeinde Frauenzimmern-Eibensbach – Altpapiersammlung in Frauenzimmern
alternativ unter www.landkreis-heilbronn.de/                                    GSV Eibensbach – Altpapiersammlung
sperrmuell-online zur kostenlosen Abholung                                Schwäbischer Albverein Zaberfeld – Adventsfeier
angemeldet werden. Pro Haushalt und Jahr                                      SC Oberes Zabergäu – Altpapiersammlung
sind zwei Sperrmüllabholungen möglich.                                                 Sonntag, 9. Dezember
Wer bis Ende des Jahres keinen Abfallkalender                               TSV Güglingen – Nikolausfeier, Herzogskelter
erhalten hat, kann sich ein Exemplar auf dem                                   TSV Michelbach – Nikolausfeier Jugend
Rathaus abholen. Der Kalender ist auch on-                                     MGV Ochsenburg – Weihnachtskonzert
line abrufbar unter www.landkreis-heilbronn.                                Adventskonzert Contabile, Kirche Meimsheim
de/abfallkalender. Unter www.landkreis-heil-                                          Dienstag, 11. Dezember
bronn.de/abfall-app kann außerdem eine App                                   LandFrauenverein Güglingen – Adventsfeier
heruntergeladen werden, die an alle Abfuhr-                                          Mittwoch, 12. Dezember
termine erinnert.                                            Gesangverein Eintracht Zaberfeld – Weihnachtsfeier im Feuerwehrmagazin
                                                               LandFrauenverein Ochsenburg – Adventsfeier „Zauber der Weihnacht“
Kostenfreie                                                                         Donnerstag, 13. Dezember
                                                                           Katharina-Kepler-Schule – Tag der offenen Tür
Energiestartberatung –                                                           Vorschau: Freitag, 14. Dezember
Termine Dezember 2018                                          Stadt Güglingen – Konzert des Württembergischen Kammerorchesters
                                                         Gesangverein Liederkranz Pfaffenhofen – Konzert mit ORNAMENT, Kirche Zaberfeld
Heizungsaustausch, energetische Sanie-
rung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten,
komplizierte Gesetze und Vorschriften? Was
muss ich beachten?
Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wis-
sen jedoch nicht welches Gesetz zu beachten
                                                                        Neckar-Zaber- BUGA-Zwerg suchen und
ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme-                            Tourismus e. V. gewinnen!
Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können?
Sie möchten Ihre Energiekosten senken oder Ihr
Haus sanieren? Antworten auf diese und weite-                                                                       E s gibt ihn in klein und groß,
re Fragen zu den Themen Sanierung, Sanierungs-                                                                       vorzugsweise in pink und er
fahrplan, Fördermittel, Vor-Ort-Beratung und                                                                         hört auf den Namen Karl. Der
Energiesparen erhalten Sie bei der kostenfreien                                                                      BUGA-Zwerg als offizieller Re-
und neutralen EnergieSTARTberatung, die in                                                                           präsentant der Bundesgarten-
Kooperation mit dem Landratsamt Heilbronn                                                                            schau Heilbronn, ist ab sofort
durchgeführt wird. Im Einzelgespräch mit den                                                                         auch im Zabergäu zu finden.
ehrenamtlichen und von neutraler Stelle zer-                                                                         Das Finden können Einwohner
tifizierten Energieberatern können Sie indivi-                                                                       von Nordheim bis Zaberfeld
duelle Fragen klären oder sich ganz allgemein                                                                        sogar wörtlich nehmen.
zum Thema Energieeffizienz und Sanierung in-                                                                         Zwergensuche
formieren.                                                                                                           Ab 7. Dezember wird in jeder
Die ca. 30- bis 45-minütige EnergieSTART-                                                                            Mitgliedskommune und im
beratung findet derzeit an 20 Beratungsstellen                                                                       Wildparadies Tripsdrill ein
(Rathäusern) statt und ist für alle Einwohner                                                                        kleiner BUGA-Zwerg versteckt.
des Landkreises Heilbronn kostenlos. Eine                                                                            Unter dem Motto „WO STECKT
vorherige Terminvereinbarung ist zur bes-                                                                            KARL“ erhalten Bewohner unter
seren Planung notwendig. Die Termine sowie        www.neckar-zaber-tourismus.de und über Facebook Hinweise zum Aufenthaltsort des pinken
weitere Informationen können online unter         Zipfelmützenträgers. Alle Finder dürfen das Zwerglein behalten oder es in der Tourist-Info in
www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung        Brackenheim gegen ein BUGA-Tagesticket eintauschen.
eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder     Alle Karls aufgepasst!
Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhal-    Mit seinen 1,60 m leichter zu finden, ist der große Karl. Sieben mannshohe Zwerge sind seit we-
ten Sie unter Tel. 07131/994-1184 oder unter      nigen Tagen im Zabergäu zuhause. Diesmal sind alle Bewohner mit dem Namen Karl aufgerufen,
energieberatung@landratsamt-heilbronn.de.         beim Gewinnspiel mitzumachen. Wer also Karl oder Karla heißt und in einer der sieben „Zwer-
                                                  genkommunen“ wohnt, schießt ein Selfie von sich mit dem großen BUGA-Zwerg. Mit dem Foto
             Freude schenken                      geht‘s zum Bürgerbüro oder Rathaus, dort wird die Namensgleichheit überprüft und schon erhält
                                                  jeder Karl einen kleinen Sofortpreis. Wer möchte, kommt noch in den Lostopf für BUGA-Tickets.
                   mit
                                                  Neckar-Zaber und die BUGA
    Herkules-                                     Mit verschiedenen Projekten ist der Tourismusverein bei der BUGA aktiv. Im Landkreispavillon
                                                  werden täglich Heuss, Hölderlin und ein Güglinger Römer die Besucher unterhalten. Am 19. Mai
   GutscHeinen                                    ist großer Neckar-Zaber-Tag, an dem über 700 Vereinsmitglieder aus dem Zabergäu mit Tanz,
                                                  Gesang und Musik das Bühnenprogramm gestalten. Und Anfang Juli zeigt der Neckar-Zaber-Tou-
      einzulösen in über 20                       rismus mit Partnern und Kommunen eine Woche lang die touristische Vielfalt der Region. Und
    Geschäften / Gastronomie                      nicht zu vergessen, ab jetzt sind in der Tourist-Info im Rondell auch Tageskarten für die Garten-
                                                  schau erhältlich!
      Verkauf im Rathaus Güglingen                Weitere Informationen zum Ticketverkauf und die Teilnahmebedingungen zu den Gewinnspielen
                                                  rund um den BUGA-Zwerg unter www.neckar-zaber-tourismus.de
Winterfeier beim SV Frauenzimmern - Am Samstag in Frauenzimmern - Stadt Güglingen
1012                                                        Rundschau Mittleres Zabergäu                                                07.122018

Winterliche Weinerlebnisse                         „Erlebnistour – Weihnachtsbaum in der            Zum Bürgerbusbericht letzte
Freitag, 7. und 14. Dezember – Glühwein-           Mondphase mit Nikolausfeier
tour mit dem Katzenbeißer-Trolli                   Schützenhaus Vaihingen/Enz-Ensingen              Woche in der RMZ
Stimmungsvolle Adventsfahrt im beheizten           Sonntag, 9. Dezember, 13 – 18 Uhr                Im Bericht zum Tagesordnungspunkt „Güg-
Planwagen durch die Lauffener Weinberge            Bei der Wanderung durch den winterlichen         linger Bürgerbus“ in der RMZ vom 30.11. war
mit Glühwein, leckerem Essen und weihnacht-        Wald erläutert Roland Fischer die Bedeutung      ein Fehler: In den letzten beiden Absätzen des
lichen Geschichten. Start um 17 Uhr beim Gäs-      der Mondphasen beim Schlagen der verschie-       Artikels ist dort die Rede von der Bürgerunion,
tehaus Kraft, Dauer ca. 3 Stunden. Anmeldung       denen Baumarten. Wie unterscheiden sich die      obwohl der schließlich zur Abstimmung ge-
unter 07133/98250. Weitere Infos unter www.        Nadelhölzer und wie riechen diese? Mit Glüh-     brachte Vorschlag von der FUW eingebracht
gaestehaus-kraft.de.                               wein, Punsch, Grillwurst und Stockbrot erwar-    wurde:
Freitag, 14. Dezember – Glühend durch den          ten die Teilnehmer am Lagerfeuer den Nikolaus    Korrekt muss es daher lauten:
Weinberg                                           Kostenbeitrag p. P. 15 €, Kinder 7 € inkl. Be-   „Joachim Esenwein von der Bürgerunion schlug
Geführte Fackelwanderung mit der Weinerleb-        wirtung                                          vor, einen Verein „zur Förderung des sozialen
nisführerin Rose Steinke rund um den Micha-        Veranstalter, Anmeldung und Info: Natur-         Zusammenhalts“ zu gründen, dem der Bürger-
elsberg. Es erwarten Sie interessante Einblicke    parkführer Roland Fischer, Tel. 07042/22950,     bus von der Stadt zur Verfügung gestellt wird.
in die jahreszeitlichen Arbeiten im Weinberg,      fischerontour@aol.com                            Als Verein könnte man dann mit dem Bus auch
ergänzt mit spannenden Geschichten und             „Beni und das Weihnachtslicht – eine mär-        Fahrten außerhalb des Stadtgebietes durch-
Sagen. 19 Euro pro Person inkl. 3er-Weinprobe      chenhafte Geschichte erleben“                    führen, was im Linienbetrieb nicht möglich sei,
und heißem Snack. Treffpunkt: 17.30 Uhr am         Zaberfeld                                        da kein Konkurrenz-Angebot zum ÖPNV ge-
Katharinenplaisir Cleebronn. Anmeldung unter       Freitag, 14. Dezember, 16 – 19 Uhr               schaffen werden darf.
0172/6224370 oder rose-steinke@t-online.de.        Familien mit Kindern können mit Naturpark-       Demgegenüber vertrat dann die Freie Unab-
Samstag, 15. und 22. Dezember – Romanti-           führerin Angelika Hering die Geschichte von      hängige Wählervereinigung (FUW) klar den
scher Adventsabend in der Hütte                    Beni und dem Weihnachtslicht in und um           Standpunkt, dass es für den Bus keinen Be-
Lassen Sie sich bei einem vorweihnachtlichen       den Stall miterleben. Es wird eine spannende     darf gegeben hat und dass man daher damit
Spaziergang einstimmen auf die Weihnachts-         Suche mit Fackeln durch Wald und Flur. Zum       aufhören sollte, so Werner Gutbrod.
zeit mit Geschichten, Märchen und Gedichten.       Abschluss gibt es Punsch und Gebäck.             Der zum Antrag erhobene Vorschlag der
Im Anschluss erwartet Sie eine Weinverkostung      Kostenbeitrag p. P. 8 € inkl. Verpflegung und    FUW, das Angebot Bürgerbus ersatzlos zu
mit winterlichen Speisen und Weihnachts-           Fackeln für die Kinder.                          streichen und den Bus für 58.000 € zu ver-
spezialitäten in der Hütte. Beginn 16.30 Uhr,      Veranstalter, Anmeldung und Info Naturpark-      kaufen fand schließlich eine knappe Mehr-
23 Euro pro Person. Anmeldung bei Ilse Schopper    führerin Angelika Hering, Tel. 07046/7741,       heit.
unter 07046/4073176 oder i.r.schopper@gmx.de.      www.zaberwolke.de                                Von Seiten der Verwaltung wird für die Fahrer
Neckar-Zaber-Tourismus e. V., Heilbronner                                                           derzeit noch ein gemeinsamer Abschluss ge-
Straße 36, 74336 Brackenheim, Telefon 07135/                                                        plant.“
933525,       info@neckar-zaber-tourismus.de,            Amtliche Bekanntmachungen
www.neckar-zaber-tourismus.de.                                 und Nachrichten
ÖZ: Mo., 9 – 13 Uhr, Di. – Fr., 9 – 18 Uhr.                                                         BUGA-Zwerg Karl
                                                              GÜGLINGEN
                                                   Gemeinderatssitzung
                    Naturpark                      Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am
                    Stromberg-                     Dienstag, 11. Dezember 2018 ab 19.00 Uhr
                    Heuchelberg                    im Rathaus Güglingen, Sitzungssaal statt.
                                                   Tagesordnung:
Weihnachtsferien am Naturparkzentrum               öffentlich:
Das Naturparkzentrum ist vom 17. Dezember bis      TOP 1
einschließlich 5. Januar geschlossen und kann ab   Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
dem 6. Januar (Dreikönig) wieder zu den regulä-    - Einbringung des Entwurfs
ren Winteröffnungszeiten besucht werden.           TOP 2
Erlebnisführungen der Naturparkführer              Bebauungsplan „Historische Stadtmitte“
„Tomte Tummetott und der Fuchs – eine              - Abwägung der Anregungen
märchenhafte Geschichte im Stall erleben“          - Satzungsbeschluss
Zaberfeld – Freitag, 7. Dezember, 16 – 18 Uhr      TOP 3
Familien mit Kindern von 4 – 8 Jahren kön-         Jugendhearing
nen mit Naturparkführerin Angelika Hering                                                           Der Karl ist als BUGA-Zwerg der offizielle Re-
                                                   - Ergebnisse vom 13. Oktober 2018
den Kinderbuchklassiker von Astrid Lindgren                                                         präsentant der Bundesgartenschau Heilbronn
                                                   - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise
im Stall erleben. Tomte Tumetott bewacht auf                                                        2019.
                                                   TOP 4
dem Bauernhof im Winter die Menschen und                                                            Er ist nun in Deutschland und auf der ganzen
                                                   Antragstellung Quartier 2020 und Quar-
Tiere in Haus und Stall. Gemeinsam werden die                                                       Welt unterwegs und so ist auch in Güglingen
                                                   tiersimpulse
Tiere im Stall besucht. Zum Abschluss gibt es                                                       letzte Woche einer im Kreisverkehr in der Heil-
                                                   - Zustimmung
Punsch und Gebäck. Kostenbeitrag 8 € pro Per-                                                       bronner Straße aufgestellt worden.
                                                   TOP 5
son. Veranstalter, Anmeldung und Info: Natur-      Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
parkführerin Angelika Hering, Tel. 07046/7741,     -Bildung des Gemeindewahlausschusses
www.zaberwolke.de
„Strohsterne basteln“
                                                     für die Kommunalwahlen gem. § 11 Abs. 2        Güglinger Bürgerbus
                                                     KomWG
Naturparkzentrum Zaberfeld                         TOP 6
Samstag, 8. Dezember, 14 – 16.30 Uhr               Medizinische Versorgung
Gesammelte Gräser und Halme werden zu              - Antrag der Fraktion Bürger-Union
wunderschönen Kunstwerken verarbeitet. Ver-        TOP 7
schönern Sie Ihren Weihnachtsbaum mit Ihren        Bausachen
Kreationen. Kostenbeitrag p. P. 15 € inkl. Ma-     TOP 8
terial. Feine, kleine Schere, Dose, Schuhkarton    Bekanntgaben
für die fertigen Sterne bitte mitbringen.          TOP 9
Veranstalter, Anmeldung und Info: Mini-tour &      Verschiedenes
Naturkräuterschule, Naturparkführerin Annette      Anschließend werden nichtöffentliche Tages-      Die Fahrten des Güglinger Bürgerbuses wurden
Pfeiffer, Tel. 0175/5552788, www.mini-tour.de      ordnungspunkte behandelt.                        zum 1. Dezember eingestellt.
07.12.2018                                                 Rundschau Mittleres Zabergäu                                                      1013

                            Betriebsfeier mit Ehrungen                                              in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
                                                                                                    eine Lösung in Sachen volljährige Betreuungs-
Ein herzliches Willkommen zur vorweihnachtlichen Betriebsfeier konnte Bürgermeister Heckmann        person zu finden, um dann den Mädchentreff
letzten Mittwoch aussprechen.                                                                       bald wieder aufnehmen zu können.
In guter Tradition waren alle städtischen Mitarbeiter in die Herzogskelter eingeladen.              Falls in Zukunft ein Mann das JUZE leiten soll-
Vor Eröffnung des Buffets wurde die Zeit genutzt, langjährige Mitarbeiter zu ehren:                 te, hätte das den großen Vorteil, dass man mit
10 Jahre bei der Stadt ist Mareike Götz, Erzieherin im Kiga Haselnußweg.
                                                                                                    den zwei Freiwilligen schon weibliche Personen
Seit 15 Jahren arbeitet Andrea Walcher in der I.N.S.E.L. der Katharina-Kepler-Schule.
                                                                                                    hätte, die den Mädchentreff auch unter der
Ganze 20 Jahre bei der Stadt sind Bauamtsleiter Edwin Gohm, Bauhofbeschäftigter Stefan Mayer
                                                                                                    neuen Leitung betreuen könnten.
und Silvia Schneider, die in der Mediothek beschäftigt ist.
                                                                                                    Vom Jahresbericht des vergangenen Jahres
Seit 25 Jahren ist Helga Starzl als Kassenverwalterin im Rathaus angestellt und seit 30 Jahren
                                                                                                    wurde vom Gemeinderat Kenntnis genommen
arbeitet Eduard Hartwich im Bauhof.
                                                                                                    und man hoffe nun, dass es gelingt, das JUZE
Allen Jubilaren gratulierte Bürgermeister Heckmann sehr herzlich und dankte ihnen für die gute
                                                                                                    bald wieder zu öffnen, da es für die Jugend-
Arbeit und die lange Treue zur Stadt Güglingen.
                                                                                                    lichen eine wichtige Anlaufstelle ist.

                                                                                                    Änderung der Satzung über die
                                                                                                    Regelung des Marktverkehrs
                                                                                                    in der Stadt Güglingen
                                                                                                    (Marktordnung)
                                                                                                    Seit vielen Jahren findet viermal jährlich in
                                                                                                    Güglingen ein Krämermarkt an folgenden Ter-
                                                                                                    minen statt:
                                                                                                    Lichtmessmarkt:	    am 1. Dienstag nach
                                                                                                                         Lichtmess (2. Februar)
                                                                                                    Ostermarkt:	        am Dienstag vor Palm-
                                                                                                                         sonntag
                                                                                                    Bartholomä-Markt: 	am Dienstag vor Bartholo-
                                                                                                                         mä (24. August)
                                                                                                    Weihnachtsmarkt: 	  am Dienstag vor dem
                                                                                                                         4. Advent
v. l. n. r.: Stefan Mayer, Edwin Gohm, Silvia Schneider, Eduard Hartwich und Andrea Walcher mit     Im vergangenen Jahr wurde die Satzung über
Bürgermeister Heckmann                                                                              die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt
                                                                                                    Güglingen (Marktordnung) erlassen, in der
                                                                                                    sowohl die Termine als auch die Organisation
Realschule Güglingen                              Die Spiel&Spaß-AG solle in jedem Fall fort-       und Durchführung der Märkte geregelt sind.
                                                  gesetzt werden, so Pilarek, da vor allem im       Die Krämermärkte finden im Bereich der
Schulsozialarbeit –                               Ganztagesbetrieb bei den jüngeren Schülern        Marktstraße/Heilbronner Straße vom Adlereck
Jahresbericht                                     ein großes Bedürfnis besteht, auch einfach mal    bis zur Kreuzung Lindenstraße/Stockheimer
                                                  Verstecken zu spielen oder zu toben, was in       Straße statt. Nachdem der neu gestaltete Platz
Stephanie Pilarek stellte in der Sitzung am
                                                  dieser AG möglich ist.                            östlich des Rathauses inzwischen an mehreren
27. November 2018 den Bericht der Schul-
                                                  Schließlich war zu berichten, dass die Schul-     Veranstaltungen sehr gut mit einbezogen wer-
sozialarbeit an der Realschule vor, der vom Ge-
                                                  sozialarbeit seit Beginn des Schuljahres wieder   den konnte und sehr gut angenommen wird,
meinderat ohne große Diskussionen zur Kennt-
                                                  mit zwei 100 % Kräften besetzt ist.               kam die Frage auf, ob dieser Platz nicht auch
nis genommen wurde.
                                                                                                    an den Krämermärkten genutzt werden könnte.
Das Beratungsangebot wurde im Schuljahr                                                             Außer auf dem Platz östlich des Rathauses
2017/2018 von insgesamt 251 Schülerinnen
und Schülern wahrgenommen und insgesamt
                                                  Offene Jugendarbeit in                            könnten die Marktstände auf dem Rathauspark-
                                                  Güglingen                                         deck und im Stadtgraben aufgestellt werden.
fanden 911 Gespräche statt. Die Themen der                                                          Die Verwaltung sieht darin den Vorteil, dass
Beratung waren sehr oft die familiäre Situ-       Ein weiterer Jahresbericht stand in der Sitzung   dadurch deutlich weniger Sperrungen und Um-
ation, die durch Trennung der Eltern oder in      am 27. November 2018 auf der Tagesordnung.        leitungsbeschilderungen notwendig wären, da
Patchworkfamilien oft schwierig ist.              Da aber Melanie Heinzmann, die Leiterin des       die Ortsdurchfahrt befahrbar wäre. Auch der
Ein großes und immer häufigeres Thema ist         Jugendzentrums, seit Mitte Oktober im Mut-        Busverkehr könnte an den Markttagen auf-
das Internet bzw. die Schwierigkeiten, die        terschutz ist, wurde auf die Präsentation ver-    rechterhalten werden. Zudem würde der Markt
durch fahrlässige Nutzung entstehen. Intensi-     zichtet.                                          kompakter werden, da er entlang der Markstraße
ve Gespräche, die viel Zeit in Anspruch nahmen    Stattdessen informierte Janet Geltz von der       immer sehr lückenhaft und langgezogen ist.
gab es vor allem zu den Themen Coming out,        Diakonischen Jugendhilfe Region Heilbronn         Zudem schlägt sie vor, auf einen Markttermin
aggressives Verhalten oder psychische Erkran-     über die aktuelle Situation im JUZE.              zu verzichten, da die Krämermärkte immer
kungen.                                           Leider konnte bisher keine Vertretung für         schlechter besucht werden.
Neben der Einzelfallberatung, bei der auch oft    Melanie Heinzmann gefunden werden. Es gab         Von Seiten des Gemeinderats wurden die Vor-
die Eltern hinzugezogen werden, arbeiten die      zwar eine Bewerberin, die gepasst hätte, so       schläge in der Sitzung am 27. November unter-
Schulsozialarbeiterinnen aber auch mit insge-     Geltz. Diese sei aber bedauerlicherweise kurz     schiedlich aufgefasst.
samt 13 Klassen. Diese Arbeit solle auch weiter   vor Unterzeichnung des Vertrags abgesprun-        Den Markt auf den neuen Platz zu verlegen,
verstärkt werden, so Pilarek. Wenn die Schul-     gen, sodass das JUZE derzeit leider geschlossen   habe durchaus Charme, so Ulrich Scheerle und
sozialarbeiterinnen nämlich durch Projekte        ist. Die Stelle sei nun erneut ausgeschrieben     auch Joachim Esenwein sieht eine Komprimie-
in der Klasse schon bekannt sind, ist für die     und man suche auch intern nach jemandem,          rung auf dem neuen Platz als sinnvoll an. Die
Schüler/-innen die Hemmschwelle viel niedri-      der auf die Stelle in Güglingen passe, ver-       gegenteilige Meinung vertraten demgegenüber
ger, das Gespräch zu suchen, wenn sie Schwie-     sicherte Geltz. Da der Markt für Sozialarbei-     die Stadträte Xander und Sigmund, die die alte
rigkeiten haben.                                  ter/-innen aber leer gefegt sei, wäre das keine   Tradition des Marktrechtes beibehalten wollen,
Geplant sei für nächstes Jahr auch, den Kurs      einfache Sache.                                   welches den Markt auf der Marktstraße vor-
„Wehr dich, aber richtig!“ mit Frau Vollweiler    Eine gute Nachricht gebe es aber auch: Über       sieht.
anzubieten und diesen auch für Schülerinnen       das Jugendhearing habe man zwei Mädchen           Einen Kompromissvorschlag machte Bürger-
der KKS zu öffnen, um die Schulen mehr zu         gefunden, die gerne die Mädchenarbeit im          meister Heckmann. Von der Bäckerei Bürk bis
verbinden.                                        JUZE fortführen wollen. Nun sei man dabei,        zum Adlereck mache der Markt keinen Sinn
1014                                                        Rundschau Mittleres Zabergäu                                                07.122018

mehr, da es immer weniger Aussteller gibt und      Der nächste Markt findet am 18. Dezember         zu tun ist. Daher seien die Kosten nun deutlich
die Krämermärkte kein Format mehr für die          statt.                                           höher als ursprünglich gedacht.
Zukunft seien, ist er der Meinung.                 Die Marktordnung der Stadt Güglingen vom         Bei der Gesamtplanung des Budgets liege man
Er schlägt daher vor, den Markt auf dem neuen      17.10.2017 wird mit Wirkung zum 01.01.2019       aber sehr gut, so Becker-Huschka und man
Platz neben dem Rathaus zu beginnen und ihn        wie folgt geändert:                              werde das Projekt mit deutlich geringeren
dann entlang der Marktstraße zu führen, die        § 2 Platz, Tag und Zeiten der Märkte:            Ausgaben als ursprünglich kalkuliert zum Ab-
Ortsdurchfahrt also auch weiterhin zu sperren.     Absatz 2:                                        schluss bringen.
Diesem Vorschlag wurde zugestimmt, eben-           Die Krämermärkte finden jeweils in der Zeit      Mit dem Überschuss aus der Gesamtplanung
so wie dem Vorschlag, den Marktbeginn auf          von 8.30 Uhr – 18 Uhr auf dem Platz östlich      könnte man dann die höheren Kosten beim
8.30 Uhr anstelle von 8 Uhr festzulegen.           des Rathauses und in der Marktstraße in kom-     Außenbereich ausgleichen, so Ulrich Scheerle.
Keine Mehrheit fand der Vorschlag, auf einen       primierter Form statt.                           Am Ende der Diskussion wurde beschlossen,
Termin zu verzichten, sodass es auch in Zu-        Im Übrigen bleibt die Marktordnung unverän-      die Variante 2 des vorgestellten Außenanla-
kunft die vier Märkte wie bisher geben wird.       dert.                                            genentwurfs umzusetzen und die Arbeiten
                                                                                                    auszuschreiben. Zudem werde die Verwaltung
                                                                                                    prüfen, ob es möglich ist, mit dem Weg am
                                                                                                    Nordende des Geländes doch noch etwas bes-
Erweiterung Kindergarten und Heizzentrale Herrenäcker-                                              ser um die Ecken zu kommen als zweimal mit
Baumpfad – Vorstellung Entwurf Außenanlagenplanung                                                  einem 90 Grad Winkel.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme zum Umbau und Erweiterung des Kindergartens müssen auch die
Außenanlagen überplant werden. In den letzten Wochen wurde daher gemeinsam mit den Erzie-
herinnen ein Entwurf zur Außenanlagenplanung abgestimmt, der in der Sitzung am 27. November         Ehrenordnung
2018 von Architektin Annette Becker-Huschka dem Gemeinderat vorgestellt wurde:                      der Stadt Güglingen
                                                                                                    Die derzeit geltende Ehrenordnung der Stadt
                                                                                                    Güglingen trat zum 1. Januar 1997 in Kraft.
                                                                                                    Daher bedarf die Ehrenordnung einer Über-
                                                                                                    arbeitung und Anpassung an die aktuellen An-
                                                                                                    forderungen. Die Verwaltung hat daher in der
                                                                                                    Sitzung am 27. November 2018 einen über-
                                                                                                    arbeiteten Entwurf eingebracht, der vom Ge-
                                                                                                    meinderat diskutiert wurde.
                                                                                                    Markus Xander von der FUW sieht noch Über-
                                                                                                    arbeitungsbedarf und macht einige Anmer-
                                                                                                    kungen. So halte er beispielsweise konkret
                                                                                                    festgelegte Eurowerte für Geschenke für nicht
                                                                                                    sinnvoll.
                                                                                                    Stadtrat Esenwein demgegenüber sieht die
                                                                                                    festen Beträge positiv, da sie Transparenz
                                                                                                    schaffen. Das verhindere z. B., dass es bei den
                                                                                                    städtischen Bediensteten Diskussionen darüber
                                                                                                    gibt, wer was für sein Dienstjubiläum oder zum
                                                                                                    Abschied bekommt.
                                                                                                    Man einigte sich darauf, in der Ehrenordnung
                                                                                                    keine Eurobeträge aufzunehmen, aber diese in
                                                                                                    einer Anlage anzufügen, die sich in Zukunft
                                                                                                    ändern lässt, ohne die ganze Ehrenordnung
                                                                                                    neu beschließen zu müssen.
                                                                                                    Die Ehrung der Blutspender, die ebenfalls in
                                                                                                    der Ehrenordnung geregelt ist, soll ab 2019 am
                                                                                                    Neujahrsempfang oder in einem anderen dafür
                                                                                                    geeigneten Rahmen stattfinden. In diesem Jahr
Da sich der neue Haupteingang des Kinder-          Auf der Südseite auf Höhe Erweiterungsgebäu-     wird sie noch wie bisher in der letzten Sitzung
gartengebäudes zukünftig auf der Nordseite         de wird der Außenspielbereich um ein Kletter-    des Gemeinderats vor Weihnachten stattfin-
befindet, muss dort ein gesicherter öffentlicher   spielgerät der Fa. KUCKUCK erweitert. Von den    den. Endgültig beschlossen wird die neue Ord-
Zugang geschaffen werden. Hierzu ist unter         Erzieherinnen wurde der Wunsch geäußert          nung dann im Januar, wenn die Anregungen
anderem vorgesehen, entlang dem Kindergar-         auch ein Bodentrampolin zu erstellen und ein     und Änderungen aufgenommen wurden.
tengrundstück auf der Nordseite einen neuen        Pflanzenlabyrinth anzulegen.
Fußweg zu schaffen, über den man sowohl aus        Im bestehenden Außenspielgelände ist auf der
dem neuen Wohngebiet als auch aus der Stadt        Südseite ein Wasserspielgerät geplant. Auf der
                                                                                                    Unterbringung von
sicheren Fußes zum Kindergarten kommt.             Nordseite im bestehenden Außenbereich der        Flüchtlingen – Öffentlich-
Für diesen Weg wurden zwei Varianten vorge-        U-3-Kinder ist eine Spielzeugaufbewahrungs-      rechtlicher Vertrag
stellt, die sich nur leicht in der Wegeführung     hütte mit überdachtem Freisitz vorgesehen.
unterscheiden. Bei der zweiten (siehe Plan)        Mit den Planungen zeigte sich der Gemeinde-      zum Kostenausgleich
führt der Weg im Norden um den Spielbereich        rat zufrieden. Kritischer wurden hingegen die    für die Unterbringung
herum und man muss daher zweimal ums Eck           Kosten gesehen. Ursprünglich waren für die       von Flüchtlingen in der
laufen. In der anderen Variante verläuft der       Außenanlagen 200.000 € vorgesehen, nun kal-
Weg gerade, aber dafür müsste man einen Teil       kuliere man mit 310.000 €, so Becker-Huschka.    Anschlussunterbringung
des Spielgeländes für den Weg aufgeben. Man        Von einigen Stadträten wurde daher kritisiert,   Mehr als die Hälfte der derzeit in den Ge-
war sich schnell einig, dass man vom Spiel-        dass man nicht von Anfang an mit höheren         meinschaftsunterkünften des Landkreises
bereich nichts mehr wegnehmen dürfe, sodass        Kosten gerechnet hat.                            untergebrachten Personen sind Fehlbeleger.
der Weg drumherum geleitet werden muss.            Man habe ursprünglich nicht mit einem neuen      Als Fehlbeleger werden die Personen bezeich-
Im Bereich der Platzfläche vor dem Hauptein-       Weg geplant, so die Architektin und auch nicht   net, die nach ihrem Status schon in der An-
gang werden Sitzmöglichkeiten und Fahrrad-         erwartet, dass die Planungen im Zusammen-        schlussunterbringung in der Zuständigkeit
stellplätze geschaffen und durch eine Zaun-        hang mit dem Neubau auch die Freiflächen des     der Gemeinden sein müssten. Im Flüchtlings-
anlage gesichert.                                  Bestands betreffen, an dem doch auch einiges     aufnahmegesetz (FlüAG) ist geregelt, dass die
07.12.2018                                                  Rundschau Mittleres Zabergäu                                                       1015

vorläufige Unterbringung durch den Landkreis       Neufassung der Satzung                            (3) Das Nutzungsverhältnis endet, wenn der
endet, sobald ein Flüchtling anerkannt oder                                                          Benutzer die ihm zugeteilte Obdachlosen-
endgültig abgelehnt wird bzw. nach dem Ab-         über die Benutzung der                            unterkunft nicht innerhalb von 7 Tagen be-
lauf von 24 Monaten.                               Obdachlosenunterkünfte der                        zieht, nicht mehr selbst bewohnt, sie nicht
Das FlüAG sieht danach eine Verteilung der be-     Stadt Güglingen                                   mehr ausschließlich als Wohnung benutzt oder
                                                                                                     sie nur für die Aufbewahrung seines Hausrates
treffenden Personen in die Anschlussunterbrin-
gung vor, für welche die Gemeinden zuständig       Stadt Güglingen          Landkreis Heilbronn     verwendet. Soweit die Benutzung der Unter-
sind. Aufgrund des knappen Wohnraumange-                                                             kunft über den in der Verfügung angegebenen
                                                   Satzung über die Benutzung der Obdach-
botes im Landkreis können viele Gemeinden                                                            Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das
                                                   losenunterkünfte der Stadt Güglingen
nicht ausreichend Wohnraum für die Geflüch-                                                          Benutzungsverhältnis mit der Räumung der
                                                   Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung             Wohnung.
teten anbieten.                                    für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2
Der Landkreis hat aber bisher im Sinne der                                                           (4) Erhält ein Obdachloser keine Leistungen,
                                                   und 13 des Kommunalabgabengesetzes für            so ist er gemäß seiner Mitwirkungspflicht ver-
kommunalen Zusammenarbeit davon abgese-            Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinde-         pflichtet, alles Notwendige dafür zu tun, die
hen, die Personen direkt zuzuweisen und die        rat der Stadt Güglingen am 20.11.2018 folgen-     ihm zustehenden Leistungen bei seinem Leis-
Gemeinden damit zur Aufnahme zu zwin-              de Satzung beschlossen:                           tungsträger zu beantragen. Zudem ist bei der
gen. Stattdessen verbleiben die betreffenden       I. Rechtsform und Zweckbestimmung der             Stadt Güglingen eine entsprechende Abtre-
Flüchtlinge als Fehlbeleger in den Gemein-         Unterkünfte                                       tungserklärung zu unterzeichnen.
schaftsunterkünften des Landkreises.               § 1 Rechtsform                                    § 5 Benutzung der überlassenen Räume und
Der Landkreis führt die vorläufige Unterbrin-      (1) Die Stadt betreibt die Obdachlosen- und       Hausrecht
gung im Auftrag des Landes durch und rechnet       Flüchtlingsunterkünfte als öffentliche Einrich-   (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume
daher die Kosten für diese mit dem Land ab         tungen in der Form einer unselbstständigen        dürfen nur von den eingewiesenen Personen
(§ 15 Abs. 1 FlüAG).                               Anstalt des öffentlichen Rechts.                  und nur zu Wohnzwecken benutzt werden.
Da die Fehlbelegerkosten nicht zu den Kosten       (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur           (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflich-
der vorläufigen Unterbringung zählen, lehnt        Unterbringung von Obdachlosen von der Stadt       tet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem
das Land eine Erstattung dieser Kosten ab.         bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.          überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln,
Der Rechnungshof Baden-Württemberg gibt            Als Obdachlosenunterkünfte gelten dabei auch      im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemä-
vor, dass die bei den Landkreisen anfallenden      die Unterkünfte für Personen nach den §§ 17       ße Verwendung bedingten Abnutzung instand
Fehlbelegerkosten von den Kreiskommunen zu         und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und         zu halten und nach Beendigung des Benut-
tragen sind. Für den Fall, dass diese Personen     Unterbringung von Flüchtlingen.                   zungsverhältnisses in dem Zustand heraus-
mangels Wohnraum nicht in ausreichendem            (3) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und       zugeben, in dem sie bei Beginn übernommen
Maße unterbringen können, seien von den Ge-        i. d. R. vorübergehenden Unterbringung von        worden sind.
meinden kostendeckende Gebühren oder Aus-          Personen, die obdachlos sind oder sich in einer   (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unter-
gleichszahlungen zu erheben. Die Kalkulation       außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befin-          kunft und dem überlassenen Zubehör dürfen
der umzulegenden Kosten ist kompliziert und        den und die erkennbar nicht fähig sind, sich      nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ge-
beläuft sich auf durchschnittlich 266 € je Fehl-   selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen    meinde vorgenommen werden. Der Benutzer
                                                   oder eine Wohnung zu erhalten.                    ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt Güglin-
beleger und Monat.
                                                   II. Gemeinsame Bestimmungen für die Be-           gen unverzüglich von Schäden am Äußeren
Da es ab Dezember eine weitere Unterkunft
                                                   nutzung der Obdachlosenunterkünfte                oder Inneren der Räume in der zugewiesenen
für Flüchtlinge gibt, könne man im Januar auf
                                                   § 2 Benutzungsverhältnis                          Unterkunft zu unterrichten.
voraussichtlich vier Fehlbelegungen reduzie-       (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffent-          (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen
ren, so Bürgermeister Heckmann, der die Rege-      lich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch   Zustimmung der Stadt Güglingen, wenn er
lung befürwortet.                                  auf die Unterbringung in einer bestimmten         1. in die Unterkunft entgeltlich oder unent-
Auch der Gemeinderat stimmte der Einführung        Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen          geltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei
einer Fehlbelegerabgabe in seiner Sitzung am       bestimmter Art und Größe besteht nicht.           denn, es handelt sich um eine unentgeltliche
27. November 2018 zu und ermächtigte den           (2) Räume können zur gemeinsamen Benut-           Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Ver-      zung zugewiesen werden.                           2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwe-
trag mit dem Landkreis Heilbronn abzuschließen.    (3) Bei der Zuweisung ist auf die bis dahin-      cken benutzen will;
                                                   bestehende Haushaltsgemeinschaft Rücksicht        3. ein Schild (ausgenommen übliche Namens-
                                                   zu nehmen, doch besteht kein Anspruch auf
Umlegungsausschuss Lüssen                          Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft
                                                                                                     schilder), eine Aufschrift oder einen Gegen-
                                                                                                     stand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder
Für die Erschließung des Gewerbegebiets            zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern.   an der Unterkunft oder auf dem Grundstück
Lüssen wurde ein Umlegungsausschuss ein-           § 3 Auskunftspflicht                              der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;
gerichtet. Ein Umlegungsausschuss ist ein be-      Die Bewohner der Obdachlosenunterkünfte           4. ein Tier – egal welcher Art und Rasse – in
schließender Ausschuss mit dem Ziel, durch         und Personen, die dort untergebracht werden       der Unterkunft halten will. Dies gilt auch dann,
die Umlegung Baugelände zu schaffen und die        wollen, haben den Beauftragten der Stadt auf      wenn das Tier bereits beim Eintritt in die Ob-
Flurstücke über eine Neuordnung in bebaubare       Verlangen Auskünfte über ihre wirtschaftlichen    dachlosigkeit im Besitz des Benutzers war;
Grundstücke zu verwandeln.                         Verhältnisse zu erteilen. Dies soll die Prüfung   5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück
Nach Rechtskraft der Umlegung kann dieser          ermöglichen, ob eine Unterbringung in einer       außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder
Ausschuss aufgelöst werden.                        Obdachlosenunterkunft notwendig ist oder ob       Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will;
In der Gemeinderatssitzung am 27. November         nicht vielmehr dem Betroffenen zuzumuten          6. Um-, An- und Einbauten sowie Installatio-
wurde beschlossen, den Umlegungsausschuss          ist, sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine       nen oder andere Veränderungen in der Unter-
für das Gewerbegebiet „Lüssen“ mit Wirkung         Unterkunft zu besorgen.                           kunft vornehmen will;
vom 27.11.2018 aufzulösen.                         § 4 Beginn und Ende der Nutzung                   7. zusätzliche Heizkörper, Heizlüfter, Koch-
                                                   (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem      platten und Kühl- und Gefriergeräte aufstellen
                                                   Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft     möchte;
Bausachen                                          bezieht. Mit dem Tag des Einzugs erkennt der      8. Schlüssel nachmachen möchte.
Drei Bausachen wurde in der Sitzung am             Benutzer die Bestimmungen der Obdachlosen-        (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur
27. November 2018 zugestimmt:                      satzung sowie der jeweils gültigen Hausord-       dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung
Dem Neubau einer Hofüberdachung mit Er-            nung an und verpflichtet sich zu deren Ein-       abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden,
weiterung eines Holzlagers in Frauenzimmern,       haltung. Der Beginn des Nutzungsverhältnisses     die durch die besonderen Benutzungen nach
einem Anbau im Hanggeschoss und Dach-              wird durch schriftliche Einweisung verfügt.       Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne
terrasse im EG an bestehendes Wohnhaus in          (2) Die Beendigung des Benutzungsverhält-         Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt
Frauenzimmern und dem Neubau eines Mit-            nisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der   und die Stadt Güglingen insofern von Scha-
arbeiterparkhauses in Eibensbach.                  Stadt Güglingen.                                  densersatzansprüchen Dritter freistellt.
1016                                                        Rundschau Mittleres Zabergäu                                                   07.122018

(6) Die Zustimmung kann befristet und mit          11. der Benutzer es unterlässt, sich ernsthaft um   (3) Die Benutzer haben Anordnungen der Stadt
Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere     eine andere Unterkunft zu bemühen. Hierüber         und ihren Beauftragten, die sich im Rahmen
sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die       können von der Stadt Nachweise verlangt werden.     der Satzung und deren Benutzungsordnungen
Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft          12. der Benutzer in der Lage ist, sich eine Woh-    bewegen, Folge zu leisten. Vernachlässigen die
sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen         nung zu verschaffen. Das ist insbesondere dann      Benutzer die ihnen nach der Hausordnung ob-
Bewirtschaftung zu beachten.                       der Fall, wenn der Benutzer über ein ausrei-        liegenden Pflichten, so kann die Stadt diese
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden,         chendes Einkommen verfügt und keine sons-           von einem Dritten auf Kosten des säumigen
wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestim-           tigen Hindernisse bestehen. Ein ausreichendes       Benutzers ausführen lassen (Ersatzvornahme).
mungen nicht eingehalten, Hausbewohner             Einkommen wird angenommen, wenn sich der            (4) In der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr ist jede
oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft        Benutzer trotz Aufforderung weigert, über seine     Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, die
bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden.         Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen.        Nachtruhe Anderer zu stören.
(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der           (2) Kommt ein Benutzer mit mehr als drei Mo-        § 10 Rückgabe der Unterkunft
Gemeinde vorgenommenen baulichen oder              natsbeträgen der festgesetzten Nutzungsent-         (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhält-
sonstigen Veränderungen kann die Stadt Güg-        schädigung in Rückstand, so kann der Benutzer       nisses hat der Benutzer die Unterkunft voll-
lingen diese auf Kosten des Benutzers beseiti-     in eine andere Unterkunft mit geringerer Größe      ständig geräumt und sauber zurückzugeben.
gen und den früheren Zustand wieder herstel-       oder einfacherer Ausstattung umgesetzt werden.      Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst
len lassen (Ersatzvornahme).                       § 7 Instandhaltung der Unterkünfte                  nachgemachten, sind der Stadt Güglingen bzw.
(9) Die Stadt Güglingen kann darüber hinaus        (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ord-   ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer
die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um         nungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüf-            haftet für alle Schäden, die der Stadt Güglin-
den Anstaltszweck zu erreichen.                    tung und Heizung der überlassenen Unterkunft        gen oder einem Benutzungsnachfolger aus der
(10) Die Beauftragten der Stadt Güglingen sind     zu sorgen.                                          Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen        (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der          (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die
Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung       Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum            Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen,
werktags in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zu     Schutze dieser oder des Grundstücks gegen           muss dann aber den ursprünglichen Zustand
betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem       eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich,       wieder herstellen, sofern schriftlich nichts an-
Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen.         so hat der Benutzer dies der Stadt Güglingen        deres vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer
Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne      unverzüglich mitzuteilen.                           solchen Aufforderung nicht nach, kann die
Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu          (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch      Stadt auf Kosten des Benutzers die erforder-
diesem Zweck wird die Stadt Güglingen einen        schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden          lichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme).
Wohnungsschlüssel zurückbehalten.                  Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, be-        Die Stadt Güglingen kann die Ausübung des
§ 6 Umsetzung in eine andere Unterkunft            sonders wenn technische Anlagen und an-             Wegnahmerechts durch Zahlung einer an-
(1) Ohne Einwilligung des Benutzers ist des-       dere Einrichtungen unsachgemäß behandelt,           gemessenen Entschädigung abwenden, es sei
sen Umsetzung in eine andere von der Stadt         die überlassene Unterkunft nur unzureichend         denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Inte-
verwaltete Unterkunft möglich. Dies ist in der     gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt        resse an der Wegnahme hat.
Regel dann der Fall, wenn dies aus sachlichen      wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für         § 11 Verwertung zurückgelassener Gegen-
Gründen geboten ist. Sachliche Gründe sind z. B.   das Verschulden von Haushaltsangehörigen            stände
gegeben, wenn                                      und Dritten, die sich mit seinem Willen in der      (1) Nach Beendigung des Nutzungsverhält-
1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang        Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunrei-         nisses hat der Benutzer oder sein/e Erbe/n die
mit Verkaufs-, Abbruch-, Umbau-, Erweite-          nigungen, für die der Benutzer haftet, kann die     Unterkunft unverzüglich auf eigene Kosten
rungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungs-         Stadt Güglingen auf Kosten des Benutzers be-        zu räumen. Die Stadt kann zurückgelassene
maßnahmen geräumt werden muss oder die             seitigen lassen.                                    Gegenstände auf Kosten der bisherigen Benut-
bisherige Unterkunft einer anderweitigen Nut-      (4) Die Stadt Güglingen wird die Unterkünf-         zer räumen und in Verwahrung nehmen.
zung zugeführt werden muss,                        te und Hausgrundstücke in einem ordnungs-           (2) Werden die in Verwahrung genommenen
2. bei angemieteten Unterkünften das Miet-         gemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist          Gegenstände spätestens drei Monate nach Be-
und Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt          nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kos-       endigung des Nutzungsverhältnisses nicht ab-
Güglingen und dem Vermieter beendet wird,          ten der Stadt zu beseitigen oder beseitigen zu      geholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der
3. die bisherige Unterkunft nach Auszug oder       lassen (Ersatzvornahme).                            Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat.
Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist.      (5) Schönheitsreparaturen kann der Benut-           Soweit die Gegenstände noch verwertbar sind,
Der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der        zer nach Zustimmung der Stadt Güglingen             werden diese durch die Stadt einem gemein-
Stadt Güglingen unverzüglich mitzuteilen.          auf eigene Kosten durchführen. Diese müssen         nützigen Zweck zugeführt. Sind die Gegen-
4. der Benutzer oder seine Haushaltsangehö-        jedoch vorab mit der Stadt Güglingen abge-          stände nicht verwertbar, können diese entsorgt
rigen Anlass zu Konflikten geben, die zu einer     sprochen werden und sind fachgerecht auszu-         werden.
Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder         führen. Die Kosten der Schönheitsreparaturen        § 12 Haftung und Haftungsausschluss
zur Gefährdung von Hausbewohnern und               werden dem Benutzer auch bei alsbaldiger            (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich speziel-
Nachbarn führen und diese Konflikte auf ande-      Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht          ler Regelungen in dieser Satzung für die von
re Weise nicht zu beseitigen sind,                 erstattet.                                          ihnen verursachten Schäden. Er haftet auch
5. der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse       § 8 Räum- und Streupflicht                          für das Verschulden von Haushaltsangehörigen
(z. B. Wohnungsbrand) diese erfordert,             Den Benutzern obliegt die Räum- und Streu-          und Dritten, die sich mit seinem Willen in der
6. wenn nicht eingewiesene Personen in die         pflicht nach der örtlichen Satzung über die         Unterkunft aufhalten.
Unterkunft aufgenommen wurden,                     Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reini-        (2) Der Benutzer haftet ferner für alle Schä-
7. die bisherige Unterkunft mit anderen Perso-     gen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwe-          den, die der Stadt oder einem nachfolgenden
nen belegt werden soll oder dringender Bedarf      ge (Streupflichtsatzung).                           Benutzer dadurch entstehen, dass der Benut-
für andere Obdachlose gegeben ist,                 § 9 Hausordnungen                                   zer die Unterkunft nach Beendigung des Nut-
8. die Stadt Güglingen zur ordnungsgemäßen         (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Haus-         zungsverhältnisses nicht vollständig geräumt
Erfüllung ihrer kommunalen Unterbringungs-         friedens und zur gegenseitigen Rücksichtnah-        oder sauber zurückgegeben oder nicht alle
verpflichtung Unterkünfte „auf Vorrat“ freihal-    me verpflichtet.                                    Schlüssel übergeben hat. Sämtliche evtl. ent-
ten möchte, um diese im Bedarfsfall für Ein-       (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der        stehende Kosten sind der Stadt Güglingen vom
weisungen nutzen zu können,                        einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung be-        ehemaligen Benutzer zu erstatten
9. die bisherige Unterkunft zweckentfremdet        sondere Hausordnungen, in denen insbeson-           (3) Schäden und Verunreinigungen für die der
und nicht sachgemäß genutzt wird (z. B. Nut-       dere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen         Benutzer haftet, kann die Stadt im Wege der
zung der Unterkunft als Lagerplatz für Sam-        und -räume bestimmt werden, erlassen. Die           Ersatzvornahme auf Kosten des Benutzers be-
melgut),                                           jeweils gültige Hausordnung ist von den Be-         seitigen lassen.
10. der Benutzer die Anmietung einer nachge-       nutzern zu beachten. Die in der Hausordnung         (4) Die Haftung der Stadt Güglingen, ihrer Or-
wiesenen Wohnung zu zumutbaren Bedingun-           festgelegten Regelungen sind zu befolgen und        gane und ihrer Bediensteten gegenüber den
gen ablehnt,                                       einzuhalten.                                        Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und
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