Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
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38. Jahrgang Donnerstag, den 17. Januar 2019 Nr. 3/2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Wallerfangen -2- Ausgabe 3/2019 Bereitschaftsdienste Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes übernimmt die Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst- Gemeinde Wallerfangen keine Haftung. praxen telefonisch anmelden. ■■ Apothekendienst für Wallerfangen und ■■ Kinderärztlicher Notfalldienst Saarlouis Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte West- Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wochenende, an Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00 22 8 33, Feiertagen sowie Brückentagen angeboten wird. oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Minute) Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdgeschoss der 17.01.2019 Ring-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/2790 Elisabeth-Klinik in Saarlouis. 18.01.2019 Glocken-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/42121 Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering wie 19.01.2019 Antonius-Apotheke, Überherrn-Altforweiler, Tel.: 06832/91181 möglich zu halten, vorher anzurufen! Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche ist unter 20.01.2019 Berg- und Hütten-Apotheke, Dillingen, Tel.: 06831/707004 folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zeiten erreichbar: Tele- 21.01.2019 Pachtener-Apotheke, Dillingen, Tel.: 06831/73309 fonnummer: 06831/1257883 22.01.2019 Apotheke im EKC, Bous, Tel.: 06834/82399 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst 23.01.2019 Brunnen-Apotheke, Dillingen, Tel.: 06831/703936 außerhalb der Sprechstunde über Ihre Kinder und Jugendärztliche Praxis. ■■ Ärzte-Notdienst Bereitschaftsdienstpraxen in Saarlouis und in Dillingen ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst Die niedergelassenen Ärzte im Kreis Saarlouis haben Bereitschafts- (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer Verein- dienstpraxen in Saarlouis und Dillingen eingerichtet. Der Zweck dieser barung!): Bereitschaftsdienstpraxen ist, Patienten schnelle und qualifizierte ärzt- 19./20.01.2019 liche Hilfe auch an Wochenenden und Feiertagen anzubieten. Dr. Lamest, Dillingen, Tel.: 06831/894440 Standorte und Telefonnummern: Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland.de Bereitschaftsdienst während der Woche: verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfalldienste ver- An Werktagen zwischen 18.00 abends und 8.00 morgens (mittwochs öffentlicht werden. und freitags bereits ab 14.00) ist der diensthabende Arzt telefonisch nur erreichbar über die Telefonnummer 116 117 Der Anruf wird von der Rettungsleitstelle entgegengenommen und ■■ HNO Notfalldienst entweder wird der Krankenwagen oder Notarzt alarmiert oder der An- (Telefonische Anmeldung erbeten!) rufer wird mit dem jeweiligen diensttuenden Arzt verbunden. Die Bereitschaftsdienstpraxiswird Ihnen unter der Rufnummer 116-117 Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und sogenannten mitgeteilt. „Brückentagen“ Nur in dringenden Notfällen und nach telefonischer Vereinbarung. Für Wallerfangen und für die Ortsteile Oberlimberg, St.Barbara, Gisingen, Kerlingen, Rammelfangen und Ihn ist die Bereitschaftspraxis im Mari- ■■ Augenärztlicher Notfalldienst enhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr. 3, (Telefonische Anmeldung erbeten!): zuständig 19./20.01.2019 Die Rufnummer lautet: 01805/663006 (Festnetzpreis 14 ct/Minute; Dr. Mees, Saarbrücken, Tel.: 0681/9601260 Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute). Patienten sollten sich vor ihrem Besuch in den Bereitschaftsdienst- praxen telefonisch anmelden. ■■ Tierärztlicher Notdienst Für die Ortsteile Bedersdorf, Düren, Leidingen und Ittersdorf ist die 19./20.01.2019 Bereitschaftspraxis in der Elisabeth-Klinik in Saarlouis, Kapuzinerstr. Tierärztin Borchardt, Schwalbach, Tel. 070/8080212. 4, zuständig. Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des Saarlandes ist Die Rufnummer lautet: 01805/663003 (Festnetzpreis 14 ct/Minute; auf einer Homepage gestellt und ist unter der Internetseite: http:// Mobilfunkpreise max. 42 ct/Minute). tierarzt-saar.de/. abrufbar. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen 66798 Wallerfangen, Fabrikplatz Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Günter Zahn, Rathaus, Erscheinungsweise: wöchentlich 66798 Wallerfangen Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wallerfangen -3- Ausgabe 3/2019 4HEMAåDERå7OCHE aus der Gemeinde 7 ! , , % 2 &! . ' % . Mitteilungen des Bürgermeisters Illegal abgelagerter Bauschutt an den Wertstoffcontainern Gisingen >>> 200 € Belohnung für sachdienliche Hinweise! Am Dienstag, den 08. Januar 2019 wurde dieser Bauschutt direkt neben dem Container- Stellplatz in Gisingen aufgefunden. Es handelt sich um Abfälle einer Altbausanierung, ver- mutlich von einer mit Stroh gedämm- ten Decke. Dieser Umweltfrevel stellt eine Ord- nungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahn- det werden kann. Vermutlich stand der große Kunststoffbehälter eine Weile vor dem betreffenden Anwesen oder bereits auf dem Anhänger bzw. Pritschenwagen davor. Für sachdienliche Hinweise die zur ordnungsrechtlichen Feststellung des Verursachers führen, lobt die Gemein- de Wallerfangen eine Belohnung von 200 Euro aus! Info an: 06831-680947 oder 680944 Helfen Sie mit, unsere schöne und vielseitige Gemeinde lebenswert und sauber zu halten. Ihr Bürgermeister Günter Zahn
Wallerfangen -4- Ausgabe 3/2019 4HEMAåDERå7OCHE aus der Gemeinde 7 ! , , % 2 &! . ' % . Mitteilungen des Bürgermeisters Gelungener Start der Zukunftswerkstatt Am Samstag ist unsere Zukunftswerkstatt unter sehr großer Be- teiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenvertretungen …ebenso wie am Tisch des Südpartners gestartet. Ich freue mich, dass so viele gute Ideen gemeinsam entwickelt wurden. Nach kurzer Einleitung durch unsere Moderatorin, Silvia Hemmer- ling, ging es direkt an die Arbeit. Ideensammlung ungenutzte Flächen / Immobilien Das Kernteam: Bürgermeister Zahn, Silvia Hemmerling, Regine Collet, Enrico Kanis An den Thementischen: Energienachhaltigkeit, ungenutzte Flächen/ Gebäude,Südpartner und dem offenen Thementisch wurde inten- siv beratschlagt und tolle Ideen generiert. Ideensammlung Energienachhaltigkeit / Einsparungen Um aus den guten Ideen auch gute Ergebnisse zu erzielen, werden weitere Termine folgen. Mein besonderer Dank richtet sich aber bereits jetzt an alle Teilnehmer, die sich auch bereit erklärt haben, in dem neu gebildeten Nachhaltigkeitsrat tätig zu werden. Weitere Informationen zur Zukunftswerkstatt können Sie in Kürze unserer Homepage und dem Amtsblatt entnehmen. Reger Austausch am Tisch der offenen Themen Ihr Günter Zahn
Wallerfangen -5- Ausgabe 3/2019 Am tli ches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Amtlicher teil • Bekanntmachungen ■■ STELLENAUSSCHREIBUNG - eine betriebliche Altersversorgung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Die Gemeinde Wallerfangen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Aufgabengebiet „Abwasserentsorgung sowie Energie-, Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetz- Gebäude- und Flächenmanagement eine(n) lichen Bestimmungen bevorzugt. Die Gemeinde ist um die berufliche Förderung von Frauen und die Beseitigung von Unterrepräsentan- Dipl. Ingenieurin / Dipl. Ingenieur, zen bemüht. Frauen werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich zu Bachelor of Engineering oder Staatlich geprüfte(n) bewerben. Technikerin/Techniker der Fachrichtungen Wenn Sie an einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Arbeit interessiert sind, senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Bewer- Siedlungswasserwirtschaft und/oder bungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Kopie des Führerscheins, Verfahrenstechnik Angabe des Zeitpunkts des frühestmöglichen Eintritts usw.) bis zum in Vollbeschäftigung zunächst befristet für die Dauer von zwei 15.02.2019 vorrangig per Post an die Gemeinde Wallerfangen, Jahren. Eine dauerhafte Übernahme wird angestrebt. Personalamt, Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Tätigkeiten: Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an info@waller- fangen.de übersenden. In diesem Fall fassen Sie bitte alle Unterla- - Koordinieren von Planungen gemäß der Leistungsbilder der gen in einer pdf-Datei zusammen. HOAI Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten kön- - Erstellen und Aktualisieren hydraulischer Kanalnetzberechnun- nen nicht erstattet werden. Es wird gebeten, die Bewerbungsunter- gen lagen nicht in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern - Erstellen von Entwässerungskonzepten/ -maßnahmen oder ähnlichem vorzulegen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die - Erarbeitung und Kontrolle von hydraulischen Netz- und Schmutz- eingereichten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss der Stellen- frachtberechnungen besetzung nicht zurückgegeben werden. Die Unterlagen nicht be- - Planung und Pflege von Anlagen der Mess-, Steuer- und Re- rücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss geltechnik des Auswahlverfahrens gemäß den rechtlichen Bestimmungen - Projektleitung bei externen Planungen, Führung externer Planer, vernichtet. Gutachter usw. Mit der Bewerbung wird der weiteren internen Verarbeitung Ihrer - Budgetverantwortung und -überwachung inkl. Terminkontrolle Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz- und Dokumentation Grundverordnung (DS-GVO) zugestimmt. Eine Weitergabe an - selbständige Durchführung von Verhandlungen mit Behörden Dritte erfolgt nicht. Auskünfte erteilt Frau Hettinger, Tel. 06831/6809-24. Ihr Profil: Wallerfangen, den 14. Januar 2019 - abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur(in) bzw. abge- Der Bürgermeister schlossene Ausbildung als Techniker(in) mit Schwerpunkt Günter Zahn Siedlungswasserwirtschaft und/oder Verfahrenstechnik (mehr- jährige Berufserfahrung erwünscht; Berufsanfänger sind eben- falls willkommen) ■■ Öffentliche Aufforderung - sehr gute Kenntnisse im Bereich Siedlungswasserwirtschaft - Entwicklung von Entwässerungskonzepten, hydraulische Netz- zur Benennung von Wahlberechtigten für die berechnung Berufung als Beisitzerinnnen/Beisitzer und - Projekterfahrung mit Kenntnissen in den Bereichen Projektsteu- stellvertretende Beisitzerinnnen/Beisitzer für den erung, Projektmanagement, technisch-wirtschaftliches Control- ling Gemeindewahlausschuss der Gemeinde - spezifische Kenntnisse der MSR- und Verfahrenstechnik und Wallerfangen für die Kommunalwahlen, die Wahl der der Organisationsprozesse überwachungspflichtiger Anlagen, Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Erfahrungen mit CAD und den einschlägigen EDV-Anwendungen - Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Landrätin/des Landrates des Landkreises Saarlouis Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, gute Kommunikations- am 26. Mai 2019 fähigkeit Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes -KWG- in der Fassung der - strukturiertes und analytisches Vorgehen Bekanntmachung vom 9. November 2008 (Amtsbl. S. 1835), zuletzt - Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712) privaten Fahrzeugs zu Dienstfahrten wird für die am 26. Mai 2019 durchzuführenden Kommunalwahlen, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Wir bieten: Landrätin/des Landrates des Landkreises Saarlouis ein Gemein- - Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Vorausset- dewahlausschuss gebildet. Der Gemeindewahlausschuss besteht zungen nach der Entgeltgruppe E 9 b (Techniker) oder E 10 aus dem besonderen Gemeindewahlleiter als dem Vorsitzenden und TVöD-VKA (Ingenieure) des Tarifvertrages für den öffentlichen mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitze- Dienst TVöD für den Bereich der Verwaltung und der hierzu rinnen oder Beisitzer; für jede Besitzerin oder Beisitzer ist eine geltenden Entgeltordnung. Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Wallerfangen -6- Ausgabe 3/2019 Mitglieder des Gemeindewahlausschusses können nicht sein, wer Ver- deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des trauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvor- Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der schlag ist. derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 122 Abs. 3 der Abgaben- Bei der Bestellung hat der besondere Gemeindewahlleiter rechtzeitig ordnung (AO) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und veranlagten Höhe festgesetzt. Wählergruppen zu berücksichtigen. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahl- Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Abgabenbescheide für vorschläge, stellt das Gesamtergebnis der Wahlen in der Gemeinde fest das Kalender-jahr 2015 sind die im Bescheid festgesetzten Beträge zu und nimmt die Verteilung der Sitze des Gemeinderates und der Ortsräte entrichten. Die Grund-steuern werden zu den in den zuletzt erteilten vor (§ 8 Abs. 2 i.V.m. § 100 KWG). Ferner stellt der Gemeindewahlaus- Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. schuss bei der Bürgermeisterwahl ggf. die beiden Bewerberinnen/Bewer- Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. ber für eine Stichwahl fest sowie welche Bewerberin oder welcher Be- Für Steuerpflichtige die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Ge- werber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten brauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 am 01. Juli 2017 hat (§§ 78 und 79 KWG). fällig. Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Wallerfangen vertretenen Partei- en und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer für den Gemeindewahlaus- treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, schuss zu benennen. wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid Die Vorschläge sind bis spätestens 08. Februar 2019 einzureichen: zugegangen wäre. Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen. Wallerfangen, den 14.01.2019 Wallerfangen, 14.01.2019 Der Bürgermeister Günter Zahn als Gemeindewahlleiter Bürgermeister Günter Zahn ■■ BEKANNTMACHUNG ■■ STELLENAUSSCHREIBUNG die Gemeinde Wallerfangen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Nichtöffentliche Sitzung des Personal-, Finanz- und Rechtsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen einen staatlich anerkannten Erzieher (w / m / d) Am Dienstag, den 22. Januar 2019, 17.15 Uhr, findet im Sitzungssaal in Teilzeit mit 16 bis 20 Stunden pro Woche des Rathauses in Wallerfangen eine nichtöffentliche Sitzung des Personal-, mit mindestens befriedigendem Abschluss. Finanz- und Rechtsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen statt. Tagesordnung Der Einsatz ist in der dreigruppigen Kindertagesstätte Gisingen vorgese- hen. Nichtöffentliche Sitzung Französische Sprachkenntnisse (gerne muttersprachlich) sind wünschens- 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Personal-, wert, um das Angebot der zweisprachigen deutsch-französischen Erzie- Finanz- und Rechtsausschusses des Gemeinderates Wallerfangen hung und Bildung im Kindergarten weiter auszubauen. vom 27. November 2018 - Nichtöffentliche Sitzung - 2. Stellenausschreibungsverfahren Dipl.-Ing. oder Bachelor der Fach- Die Stelle ist zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet. Eine dau- richtung Hochbau, Architektur oder Bauingenieurwesen (m/w/d) erhafte Übernahme wird angestrebt. 3. Stellenausschreibung für eine geringfügige Beschäftigung für die Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifver- Reinigung des Dorfgemeinschaftshauses Ittersdorf, der Leichen- trages öffentlicher Dienst (TVöD -VKA). Die Eingruppierung erfolgt bei halle und für den Schlüsseldienst der Leichenhalle Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe S 4. Befristete Weiterbeschäftigung einer Bürohilfskraft 8a TVöD-V. 5. Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste Wir setzen voraus: 6. Haushalt 2019 · Gute Fachkenntnisse des Saarländischen Bildungsprogramms, ins- 7. Erlass von Forderungen besondere zur Beobachtung und Dokumentation frühkindlicher Bil- 8. Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes eGo-Saar dungsprozesse 9. Verlängerung des Leasing-Vertrages für das Dienstfahrzeug der · Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation im Team Ortspolizeibehörde · Begeisterungsfähigkeit für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien 10. Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die · Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten Wahrnehmung von Aufgaben der Annahme von Grünschnitt mit der Stadt Dillingen/Saar Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, 11. Interkommunale Zusammenarbeit, Gemeinsame Vergabestelle Kopie des Führerscheins usw.) senden Sie bitte vorrangig per Post bis zum 01. Februar 2019 an die Gemeinde Wallerfangen, Fabrikplatz, 12. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen 66798 Wallerfangen. 66798 Wallerfangen, den 11. Januar 2019 Auskünfte erteilt Frau Hettinger, Tel. 06831/6809-24. Der Bürgermeister Günter Zahn Um Ihnen und uns Porto zu sparen, verwenden Sie bitte keine Bewer- bungsmappen, Klarsichthüllen oder Schnellhefter. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. ■■ Jagdgenossenschaft Gisingen Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die eingereichten Bewerbungsunter- Einladung lagen nach Abschluss der Stellenbesetzung nicht zurückgegeben werden. Am Mittwoch, den 06. Februar 2019, findet um 19.00 Uhr im Gisinger Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber Dorfladen, Gaustraße 28, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gemäß den rechtlichen Gisingen statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen sind. Bestimmungen vernichtet. Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken innerhalb der be- jagbaren Grundflächen dieses gemeinschaftlichen Jagdbezirkes. Jeder Mit der Bewerbung wird der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten Jagdgenosse hat eine Stimme. zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grund- verordnung (DS-GVO) zugestimmt. Er kann sich dabei vertreten lassen durch seinen Ehegatten, durch voll- jährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinen Diensten stehende Wallerfangen, den 14.01.2019 Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse dersel- Der Bürgermeister ben Jagdgenossenschaft angehört. Die Bestellung als Vertreter bedarf Günter Zahn einer schriftlichen Vollmacht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung. Kein Jagdgenosse oder ■■ Bekanntmachung der Gemeinde Wallerfan- Vertreter darf mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen. gen über die Festsetzung der Grundsteuer A Tagesordnung 1. Begrüßung durch die Jagdvorsteherin und B, sowie der Hundesteuer für das Kalen- 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2017/2018 3. Entlastung der Jagdvorsteherin derjahr 2019 4. Behandlung von Anträgen Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemein- 5. Haushaltsplan 2019/2020 de Waller-fangen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, 6. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen sodass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2019 nicht erteilt werden. Wallerfangen-Gisingen, den 14.01.2019 Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit Die Jagdvorsteherin der letzten Bescheiderteilung (im Januar 2018) nicht geändert haben, wird Ulrike Heffinger
Wallerfangen -7- Ausgabe 3/2019 ■■ Bekanntmachung Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saar- Wallerfangen ländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Wallerfangen, Flur 25 nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. (Baugebiet Vorderst Seitert) durchgeführten Liegenschaftsvermessung Rechtsbehelfsbelehrung wurden die Grenzen der Flurstücke Nr 8/8, 8/16, 8/17, 37/3, 61/2, 77/2, Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der 79/1, 80/1, 85/2, 86/2, 94/5, 96/2, 339, 344, 351, 357, 360, 362, 365, 374, Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim 393, 394, 396, 397, 403, 405, 406, 407, 410, 411, 417, 419, 425, 426, Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 427, 428, 430, 436 festgestellt und abgemarkt. Saarlouis erhoben werden. Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten 30.04.; 09.05.; 21.05.; 05.06.; u. 20.08.2014 ein Grenztermin durchgeführt. und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen be- Nach Abschluss aller Vermessungsarbeiten werden gemäß § 19 Abs. 3 stimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Be- Satz 1 SVermKatG (Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung scheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Kata- Beweismittel sollen angegeben werden. stergesetz) vom 16. Oktober 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkunds- 22.08.2018 (Amtsbl. I S.674)) den Eigentümerinnen, Eigentümern und beamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechts- waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. verkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfol- Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift gen. hat folgenden Wortlaut: Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind Entscheidung des Verhandlungsleiters der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufü- Die Flurstücksgrenzen werden so - wiederhergestellt - festgestellt - wie gen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat, und wie es Saarlouis, den 07.Januar 2019 aus der Skizze ersichtlich ist. i. A. Backes Abmarkung der Grenzpunkte Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgte in der aus der Skizze ersichtli- Zentrale Außenstelle chen Weise. Kaibelstr. 4-6 Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 18.01.2019 bis 66740 Saarlouis einschließlich 28.02.2019 im Geschäftszimmer 1, EG 012 des Landes- Tel.: 0681/ 9712 529 amtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Ende des amtlichen Teils
Wallerfangen -8- Ausgabe 3/2019 Öffnungszeiten und Sprechstunden ■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden ■■ Rufnummern der Gemeindeverwaltung in der Gemeinde Wallerfangen Rathaus ���������������������������������������������������������������������������06831/6809-0 vormittags nachmittags Rathaus Fax-Nr. ��������������������������������������������������������������� 06831/680950 Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr E-Mail: ������������������������������������������������������������������ info@wallerfangen.de Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen Internet: ���������������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen Wasserleitungszweckverband Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr geschlossen. Verwaltung ������������������������������������������������������������������������06831/6809-0 Fax ����������������������������������������������������������������������������������06831/6809-88 E-Mail: ���������������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 0178/6112001 Das Friedhofsamt ist vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet Beigeordnete unter der Telefonnummer 06831/6809-34 erreichbar. Schirra Stefan ������������������������������������������������������������������ 06831/964597 Rhoden Herbert ��������������������������������������������������������������������� 06837/223 Ortsvorsteher Bedersdorf (Tasch Alois) ������������������������������������������������������ 06837/1836 ■■ Historisches Museum Wallerfangen, Düren (Grundhefer Maria Luise) �������������������������������������������� 06837/829 Gisingen (Heffinger Ulrike) ��������������������������������������������������� 06837/7372 (Adolphshöhe): Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ����������������������������������������� 06837/534 Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15.00 bis 18.00 Uhr. Ittersdorf (Rickert Heinz) �������������������������������������������������������� 06837/891 Führungen für Gruppen ab 5 Personen sind auch außerhalb der Öffnungs- Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������������� 06837/7118 zeiten möglich. Rammelfangen (Harpers Gabriele) ������������������������������������ 06837/74237 Der Verein weist darauf hin, dass er Führungen in Wallerfangen zu histo- St. Barbara (Schirra Stefan) ��������������������������������������������� 06831/964597 risch interessanten Themen anbietet. Wallerfangen (Trenz Horst) ������������������������������������������������ 06831/62449 Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212 Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Wallerfangen www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de Leidingen/Bederdorf: Alois Tasch, Bedersdorf, Margarethenstr. 15a, ������������������� 06837/1836 Kerlingen/Düren: ■■ Öffnungszeiten „Haus Saargau“ Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a, ��������������������� 06837/7118 in Wallerfangen-Gisingen Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a, ����������������� 06837/7372 Mo - Di - Mi - So: 14.00 - 17.00 Uhr Ihn: Do - Fr: 10.00 - 12.00 Uhr Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ����������������������� 06837/534 Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762 Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4,����������������������������������������������������������������� 06837/74130 Rammelfangen: ■■ Sprechstunden Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a,��������� Tel: 06837/7080860 Bürgermeister: Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, ������������������Tel: 06831/964597 Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21 Schulen Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen: Grundschule Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/965199 Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786 Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643422 Grundschule Gisingen ������������������������������������������������������� 06837/91001 Fax ��������������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051 ■■ Förster FGTS ����������������������������������������������������������������������������� 06837/7080050 Gemeinschaftsschule Wallerfangen �������������������������������� 06831/964585 Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Ralf Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/964594 Schmitt hat jeden ersten Donnerstag eines Monats von 11.00 - 12.00 Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ���������������������� 06831/643425 Uhr Sprechstunde im Rathaus Wallerfangen, Zimmer 10. Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������������� 06837/7968 Weiter ist Herr Schmitt auch in seiner Sprechstunde im Rathaus Rehlin- Kindergärten gen-Siersburg jeden Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr unter der Telefon- Kindergarten Gisingen ��������������������������������������������������������� 06837/1283 Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen. Kindergarten Ittersdorf �������������������������������������������������������� 06837/1356 Fax-Nr. ����������������������������������������������������������������������������� 06837/901988 Kindergarten Wallerfangen ����������������������� 06831/61128, 06831/643432 ■■ Schiedsmann/Schiedsfrau Fax ����������������������������������������������������������������������������������� 06831/643017 Sonstige Einrichtungen Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699. Freibad Wallerfangen ��������������������������������������������������������� 06831/60402 Für den Gaubereich: Frau Ingrid Lay, Tel.: 06831/61720. Campingplatz Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/60591 Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������������� 06831/60297 Sporthalle Scheidberg ��������������������������������������������������������� 06837/1723 Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������������� 06831/60282 ■■ Deutsche Rentenversicherung Haus Saargau ������������������������������������������������������������������ 06837/912762 Telefonische Voranmeldung erforderlich beim Versichertenberater, Herrn Krankenhaus Wallerfangen �������������������������������������������������� 06831/9620 Johannes Bodwing, Saarlouis-Picard, Tel: 06831/46437 oder 0160/95141138. Polizei Sprechtag jeden 1. Mittwoch im Monat von 14.00 - 16.30 Uhr im Sit- Polizeiposten Wallerfangen ����������������������������������������������� 06831/62019 zungssaal des Rathauses. Polizei Saarlouis ������������������������������������������������������������������ 06831/9010
Wallerfangen -9- Ausgabe 3/2019 -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG ✁ ■■ Mitteilung an die Verwaltung Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen Ich habe am ..............................folgendes festgestellt: ❑ Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt ❑ Schutt / Unratablagerung ❑ Fahrbahndecke beschädigt ❑ Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft ❑ Verkehrsschild beschädigt ❑ Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht ❑ Straßenbaustelle nicht gesichert Sonstige Anregungen:������������������������������������������������������������������� Kurze Ortsangabe:���������������������������������������������������������������������� Name:��������������������������������������������������������������������������������� Wohnort, Straße:����������������������������������������������������������������������� ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bauhofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder 0177/6809905, zu kontaktieren. ✁ ■■ Mitteilung des Eigenbetriebes Abwasserwerk Mehreinnahmen für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Gemeinde Wallerfangen werden hierdurch nicht erzielt. Die Kosten werden nur der Gemeinde Wallerfangen auf mehrere Kostenträger verteilt. Wie wirkt sich die Umstellung aus? Eigenbetrieb Abwasserwerk der Gemeinde Wallerfangen Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwassergebührenkalkula- Der Werkleiter informiert tion ändern sich durch die Einführung der gesplitteten Gebühr rückwirkend Sie werden in den nächsten Tagen vom beauftragten WZV „Gau-Süd“ zum 01.01.2016 grundlegend. Die Kalkulation der Gebührensätze für die den Bescheid über die Kanalgebühren 2018 und die Vorauszahlungen 2019 erhalten. Wie wir schon in der Vergangenheit im Mitteilungsblatt Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung kann erst nach umfang- informiert haben, werden diese Bescheide wegen der Einführung der reichen Datenermittlungen bezüglich der jeweiligen Grundstücksverhält- gesplitteten Abwassergebühr vorläufig erlassen. Die Vorauszahlungen nisse erfolgen. Nach Aufbereitung der Daten durch die Verwaltung werden für 2019 werden auf Basis der gesenkten Kanalgebühren mit 4,10 Euro alle Grundstückseigentümer zu diesen Thema angehört. Daneben sollen pro Kubikmeter erhoben, auch wenn dies aus dem Bescheid nicht un- über das Anhörungsverfahren verschiedenen Bürgerinformationsveran- mittelbar hervorgeht. staltungen stattfinden. Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verweise ich auf nach- Auswirkungen auf den Abwassergebührenbescheid 2018 sowie die folgende Erläuterungen. Festsetzung der Vorausleistungen 2019 ff Warum erfolgt die Umstellung? Bei der vorläufigen Festsetzung der Abwassergebühr 2018 sowie der Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat mit seinem Urteil Festsetzung der Vorausleistungen für 2019 ff muss bis zum Abschluss vom 29.06.2016 den sogenannten „Frischwassermaßstab“ der in Waller- dieses Verfahrens auf die bisherige Methode (modifizierter Frischwasser- fangen als Grundlage zur Berechnung der Abwassergebühren verwendet maßstab) zurückgegriffen werden. wird, für unzulässig erklärt. Das OVG hält, ohne die sog. Mehrkosten- Berechnungsmethode des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu Der Abwassergebührenbescheid 2018 sowie die Festsetzung der verwerfen, den in Wallerfangen geltenden modifizierten Frischwasser- Vorausleistungen für 2019 ff. werden deshalb gem. § 12 Abs. 1 maßstab aus landesrechtlichen Gründen nicht für zulässig, weil es die Kommunalab-gabegesetz in Verbindung mit § 165 Abs. 1 und 2 der Geringfügigkeitsgrenze von 12 % Anteil der Oberflächenentwässerung Abgabeordnung für vorläufig erklärt. an den Gesamtkosten nicht mehr gewahrt sieht. Dies bedeutet, dass die Die Überarbeitung der bis zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich auf der Grundlage des ver- ergangenen vorläufigen Bescheide erfolgt so kurzfristig wie möglich. brauchten Frischwassers berechnet werden darf, sondern aufgesplittet Dies kann, je nach Einzelfall, sowohl zu Rückzahlungen als auch zu in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr erhoben Nachforderungen führen. Momentan müssen Sie nichts veranlassen. werden muss. Hinweis für Vermieter Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden hierfür aufgeteilt. Die Es wird empfohlen, in die Nebenkostenabrechnung 2018 mit Mietern Schmutzwassergebühr deckt dann aus-schließlich die Kosten der folgenden Hinweis aufzunehmen: Schmutzwasserbeseitigung. Die Niederschlagswassergebühr die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung. Die Schmutzwassergebühr wird Für die Abwassergebühr 2018 wurde vom Eigenbetrieb Abwasserwerk nach den Vorstellungen der Werkleitung zukünftig als überörtliche der Gemeinde Wallerfangen bzw. dem Wasserleitungszweckverband im Schmutzwassergebühr (EVS Beitrag) und örtliche Schmutzwassergebühr Auftrag des Abwasserwerks ein vorläufiger Bescheid erteilt. Die Neben- ausgewiesen um Ihnen auch transparent zu übermitteln, dass der über- kostenabrechnung 2018 steht deshalb bezüglich der Position Abwasser wiegende Teil der bisherigen Gebühren, nicht im Einflussbereich des bis zur endgültigen Festsetzung unter dem Vorbehalt einer Gutschrift/ Eigenbetriebes und somit beim Gemeinderat liegen. Nachforderung.
Wallerfangen - 10 - Ausgabe 3/2019 ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte ■■ ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZEN- direkt den Bauhofleiter kontaktieren TRALE IN WALLERFANGEN Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Nur nach telefonischer Voranmeldung unter 06831/6809-81! Jeden ersten Donnerstag im Monat findet von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Auf- im Haus der Generationen, Felsberger Straße, eine Energieberatung der gabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bau- Verbraucherzentrale durch Frau Dipl.-Ing. Christine Mörgen statt. Die hofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 oder 0177/6809905, Energieberatung kostet 5 Euro pro halbe Stunde. zu kontaktieren. Bitte bringen Sie zu den Beratungsgesprächen die entsprechenden Un- terlagen mit. Öffnungszeiten ■■ Fragen zur „Blauen Tonne“ (Papiertonne) Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Blauen Tonne (Papiertonne) aus- schließlich an das Unternehmen; die Gemeinde Wallerfangen kann Ihnen der Kompostieranlage in Dillingen dazu keine Auskünfte erteilen! (Fa. REMONDIS Saar-Entsorgung GmbH, Kirkel, Tel: 06849/90080). Berliner Straße 149, (Pachtener Heide) ■■ energiSaar -Straßenbeleuchtungsanlagen gegenüber dem Waldfriedhof Aus gegebenem Anlass weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass für die ordnungsgemäße Funktion und die Unterhaltung der Straßenbe- und leuchtungsanlagen in der Gemeinde Wallerfangen die energiSaar zu- des Wertstoff-Zentrums des EVS in Dillingen, ständig ist. Bei Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ist die Paul-Desfossez-Allee 9 energiSaar unter der Telefonnummer: 0681/4030-3003 oder über Email av-strom@energis-netzgesellschaft.de zu benachrichtigen. finden Sie hier im Amtsblatt An die Gemeindeverwaltung gemeldete Störungen werden vom Gemein- debauamt lediglich an die energis weitergeleitet. unter der UMWELTSEITE Auskünfte über den Zeitpunkt der entsprechenden Reparaturarbeiten können vom Bauamt nicht erteilt werden. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Herzlichen Glückwunsch zum 98. Geburtstag zum 90. Geburtstag von Frau Maria Görgen, von Frau Luzia Jung, Wallerfangen-St. Barbara am 07.01.2019 Wallerfangen-Bedersdorf am 10.01.2019 Mit auf dem Foto: Die Gemeinde Wallerfangen Sohn Alois Jung gratuliert sehr herzlich! Die Gemeinde Wallerfangen Stefan Schirra Manfred Ullrich gratuliert sehr herzlich! Ortsvorsteher Stellv. Ortsvorsteher Günter Zahn Alois Tasch Günter Zahn Bürgermeister Ortsvorsteher Bürgermeister
Wallerfangen - 11 - Ausgabe 3/2019 Sicherheit und Ordnung Die Verwaltung informiert über eine Vollsperrung der Blaulochstraße in Wallerfangen Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Firma Dittgen GmbH wird ab Montag, den 21.01.2019 bis voraussichtlich 18.02.2019 (witterungsbedingt kann die Bauzeit bis zu 14 Tage variieren) Kanalsanierungs- und Anschlussarbeiten in der Blaulochstraße, auf Höhe der Anwesen 55-57 (zwischen Wit- tum und Augustinerstraße) durchführen. Dazu ist die Einrichtung einer Vollsperrung unerlässlich. Für Fußgänger und Fahrradfahrer wird ein sicherer Durchgang eingerichtet. Die Fa. Dittgen beabsichtigt, die Baustellenzuführung so zu koordinieren, dass die meisten Bewohner weiterhin Ihre Stellplätze am Anwesen nutzen können. Sollte es zu kurzfristigen Sperrungen in diesem Bereich kommen, wird das unverzüglich durch die Baufirma kommuniziert. Ich bitte um Ihr Verständnis. Entsprechende Umfahrungen/Umleitungen erfolgen über die Lothringer Straße in Ver- bindung mit den Straßen: Augustinerstraße, Nelkenstraße, Wittum, Schwarzer Weg, Sportplatzstraße und Schä- ferbruchstraße. Zudem besteht für den hinteren Abschnitt der Blaulochstraße die Zufahrtsmöglichkeit über den Feldweg vom Eichenbornweg kommend. Verkehrsrechtliche Anordnungen dazu werden auf unserer Gemeinde-Homepage ver- öffentlicht. Wallerfangen, den 14.01.2019 Der Bürgermeister Günter Zahn
Wallerfangen - 12 - Ausgabe 3/2019 ■■ Verkehrspolizeiliche Anordnung 3T¬"ARBARA Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970, Bun- desgesetzblatt I S. 1565, in der zur Zeit geltenden Fassung, wird zur /RTSVORSTEHERå3TEFANå3CHIRRA Verbesserung und Verteilung des Verkehrsflusses in den Straßen „Wittum“ 4ELå , Augustinerstraße und Blaulochstraße in 66798 Wallerfangen, folgendes WWWSTBARBARA ONLINEDE angeordnet: Die Einbahnregelung der Straße „Wittum“ bis zur Ecke Veilchenweg in Wallerfangen wird ab der 4. KW 2019 aufgehoben. Dazu werden Wallerfangen die entsprechenden Verkehrszeichen entfernt. Am Ende von Wittum mit Oberlimberg zur Blaulochstraße ist Vorfahrt zu gewähren, diese Regelung wird mit Vz: 205 angezeigt. Ortsvorsteher: Horst Trenz Die verkehrspolizeiliche Anordnung wird mit Aufstellen bzw. Entfer- Telefon 06831/62449 nen der vorgenannten Verkehrsanlagen wirksam. www.wallerfangen.de Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, www.oberlimberg.de wer nach Aufstellung des Vorschriftszeichens vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnung nicht befolgt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem ■■ INFORMATION AN DIE BÜRGER Bußgeld geahndet. Wallerfangen, den 14. Januar 2019 DER GEMEINDE WALLERFANGEN Der Bürgermeister Das Abwasserwerk der Gemeinde Wallerfangen als Ortspolizeibehörde Günter Zahn informiert: Kanalsanierung im Ortsteil Wallerfangen In der Die Ortsvorsteher · Elbinger Straße · Königsberger Straße · Tilsiter Straße "EDERSDORF · Stettiner Straße · Danziger Straße /RTSVORSTEHERå4ASCHå!LOIS finden im Ortsteil Wallerfangen Kanalsanierungsmaßnahmen statt. 4ELå Beginn: WWWBEDERSDORFDE 4. Kalenderwoche in der oben genannten Reihenfolge. Reihenfolge der Arbeiten: Düren 1. Kopflöcher zur Sanierung der Hausanschlussstutzen und Schachtsa- nierungen 2. Inliner zur Sanierung der Kanalhauptleitungen Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer Verkehrsführung: Tel.: 06837/829 1. Kopflöcher unter partieller Vollsperrung mit Umleitungsregelung www.dueren-saar.de 2. Inliner-Sanierung ohne Vollsperrung mit Beschränkung der Fahr- bahnbreiten 'ISINGEN Dauer: 1. Kopflöcher ca. 5-7 Wochen 2. Inliner-Verfahren 5-7 Wochen /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER Weitere Auskünfte erteilt: 4ELå Bauamt, Hr. Biehl 06831/6809-31 bzw. Firma Monti, Hr. Hein 0171/9977127 WWWGISINGENDE Der Bürgermeister als Werkleiter Günter Zahn Ihn Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Feuerwehr und DRK Tel.: 06837/534 ■■ Feuerwehr, Löschbezirk Ittersdorf )TTERSDORF Interessengemeinschaft der Freiwilligen Feuerwehr Am Sonntag, den 27.01.2019, findet um 17.30 Uhr eine Mitgliederver- /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT sammlung statt, zu der hiermit eingeladen wird. 4ELå Tagesordnung: WWWITTERSDORFDE 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht der Schatzmeisterin Kerlingen 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache zu den TOP 2-4 6. Verschiedenes Ortsvorsteher: Werner Schmidt Stefan Himbert, Vorsitzender Tel.: 06837/7118 Jahreshauptversammlung Am Sonntag, den 27.01.2019, findet um 18.00 Uhr unsere diesjährige Leidingen Jahreshauptversammmlung statt. Zu dieser Versammlung lade ich alle Aktiven und die Kameraden der Altersabtleilung herzlich ein. Tagesordnung: Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt 1. Begrüßung Tel.: 06837/534 2. Bericht des Löschbezirksführers 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 2AMMELFANGEN 5. Bericht des Ausbilderteams 6. Bericht des Jugendwartes 7. Aussprache zu den TOP 2-6 /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS 8. Grußworte der Gäste 4ELå 9. Verschiedenes WWWRAMMELFANGENDE Der Löschbezirksführer, A. Hubert
Wallerfangen - 13 - Ausgabe 3/2019 FEUERWEHR WALLERFANGEN informiert: Weihnachtsfeier der Senioren Freiwillige Feuerwehr Wallerfangen Alois Tasch, Sprecher der Seniorenabteilung, hatte Mitte Dezember zur Weihnachtsfeier in das Feuerwehrgerätehaus Wallerfangen eingeladen. Zahlreiche ehemalige Feuerwehrmänner folgten der Einladung zusammen mit ihren Frauen. Sie verbrachten ein paar gesellige und frohe Stunden bei Kaffee und Kuchen miteinander. Unter den Anwesenden konnte Alois Tasch auch das älteste Mitglied der Altersabteilung, Alfred Bach (93) aus Ittersdorf, begrüßen. Weiterhin folgten Wehrführer Frank Minor, Kreisseniorenbeauftragter Jean-Claude Hurth, der 1. Beigeordnete Stefan Schirra in Vertretung für den Bürgermeister sowie die Leiterin der Ortspolizeibehörde Regine Collet der Einladung und feierten mit den ehemals Aktiven. Nach einem kleinen Imbiss löste sich die Weihnachtsfeier gegen 19.00 Uhr auf. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die vielen Kuchenspender, sowie den Service für diese Veranstaltung, der von Mitgliedern der Feuerwehr übernommen wurde.
Wallerfangen - 14 - Ausgabe 3/2019 ■■ Kath. Kindertageseinrichtung St. Katharina Wallerfangen eine Einrichtung der Kath. KiTa gGmbH SL „Tschüss Tannenbaum“ So riefen die Kinder der Kita nach dem letzten „Singen am Tannenbaum“. Nachdem die Sternsinger zu Besuch in unserer Kita waren und das ge- meinsame Singen mit Kindern, Eltern, Großeltern, Erziehern und Micha- el Reiland beendet war, ging es an das gemeinsame Abschmücken des Tannenbaums. Mit Eifer waren die Kinder dabei, den selbstgestalteten Baumschmuck abzuhängen. Die Sammelstelle für Weihnachtsbäume lag ganz in der Nähe unserer Kita, so konnten die Kinder und Erzieherinnen den Baum dort hinbringen und entsorgen. ■■ Spielmannszug der freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen Liebe Musiker, unser nächstes Treffen ist am 08.02.2019 um 19 Uhr in der Gisinger Pilsstube Gaustraße 2, in Gisingen. Wegen Tischreservierung bitte bis 01.02.2019 bei unserem Berni unter der Nummer 017623888954 Bescheid geben wer mitgehen möchte. Unsere Jahreshauptversammlung findet am 29.03.2019 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Termin steht vorher nochmals im Amtsblatt. Bitte jetzt schon vormerken! Bis dahin liebe Grüße ■■ Grundschul-Infotag an der Schule am Lim- Der Vorstand berg in Wallerfangen Am Samstag, den 26. Januar 2019 laden wir Eltern mit Kindern im Jung und alt vierten Schuljahr zu unseren Grundschul-Infotag herzlich ein, sich aus- führlich über die Schule am Limberg zu informieren. Der Unterricht kann in den Klassen und Funktionsräumen ab 8:30 Uhr besucht werden. ■■ Kita Gisingen Um 10:30 Uhr stellt die Schule im Musiksaal ihr pädagogisches Konzept Wir wünschen noch allen Lesern ein frohes und gesundes Jahr 2019 !! vor und erklärt die Gemeinschaftsschule mit ihren unterschiedlichen Alle Jahre wieder... Bildungsgängen, die zum Hauptschulabschluss, zum Mittleren Bil- Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei, das neue Jahr hat begonnen und dungsabschluss und zum Abitur (G9) führen. auch der Kindergarten hat seine Türen wieder geöffnet. Darüber hinaus informiert die Schulleitung über das Leitbild und Profil der Als erstes erzählten die Kinder natürlich von all den tollen Sachen, die sie Schule, die AG-Angebote, die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die zu Weihnachten geschenkt bekommen haben. Jeder hatte zu berichten Sprachenfolge, ihr Differenzierungsmodell und über schulische Aktivitäten und so manches Kind war immer noch ganz aufgeregt beim Erzählen. und Besonderheiten. Am 6. Januar war der Tag der Heiligen Drei Könige, so wie alle Jahre Das Team der Freiwilligen Ganztagsschule erklärt das Nachmittagsange- wieder... In Frankreich gibt es für diesen Tag einen Brauch: der galette bot. des rois, also der „Königskuchen“. Zur individuellen Beratung stehen neben der Schulleitung die pädago- gischen Mitarbeiterinnen der FGTS, Eltern und Lehrer/innen zur Verfügung, In einen solchen Kuchen wird bereits vor um alle Fragen zum Übertritt in die Gemeinschaftsschule zu beantworten. dem Backen eine (nicht zu) kleine Figur Während des gesamten Vormittags bieten Lehrer/innen und Schüler/innen gegeben, die als Glücksbringer gilt. Wer Führungen durch die Räumlichkeiten der Schule an. dann beim Aufschneiden des Kuchens Der Förderverein und die Elternvertretung laden am Grundschul-Infotag das Stück erhält, in dem sich die Figur zu Kaffee und Kuchen in unser Bistro ein. befindet, ist an diesem Tag der „König“. Die Schule am Limberg nimmt auch Kinder auf, die nicht in der Gemein- Er bekommt außerdem eine Krone auf- de Wallerfangen wohnen. gesetzt, die bereits im Vorfeld aus Papier Anmeldezeiten: gebastelt wurde. Anmeldung: In unserer Kita werden 3 Kuchen geba- Mi 06.02. - Di 12.02.2019 cken, so dass wir an diesem Tag 3 Kö- 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nige krönen konnten. Die Kinder, die den jeweiligen Glücksbringer in ihrem zusätzlich innerhalb dieses Zeitraumes: Kuchenstück gefunden hatten, freuten sich natürlich sehr darüber und Samstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr trugen stolz ihre Krone an diesem Tag. weitere Informationen und Auskünfte: Unsere französische Mitarbeiterin berichtete den Kindern schon in der Schule am Limberg Woche davor von diesem Brauch, so dass die sich besonders auf den Gemeinschaftsschule des Landkreises Saarlouis Tag gefreut hatten (auch wenn er erst nach dem 6. Januar in der Kita Bungertstraße 30 gefeiert wurde, da der 6. ein Sonntag war!). 66798 Wallerfangen Der „galette des rois“, der mit Apfelmus gefüllt wird, schmeckte allen Tel.: 06831 - 964585 – Fax: 06831 - 964594 Kindern vorzüglich! Homepage: www.schule-am-limberg.de
Wallerfangen - 15 - Ausgabe 3/2019 Informationen von Ihrem Seniorensicherheitsberater Schützen Sie sich vor Betrug am Telefon ! Sie haben die Möglichkeit, sich gegen solche Anrufe zu wehren und den Missbrauch Ihrer Daten zu verhindern: • Geben Sie keine sensiblen und privaten Daten am Telefon bekannt. • Gehen Sie keine Verträge am Telefon ein. Seien Sie vorsichtig mit Bestätigungen Ihrerseits, z.B. durch das Wort „Ja“. • Geben Sie keine PIN und TAN über die Telefontastatur ein, wenn Sie durch den Anrufer dazu aufgefordert werden. • Bestätigen Sie keine Aufforderung der Anrufer durch das Eintippen einer geforderten Zahl. • Tätigen Sie keinen Rückruf auf der Ihnen angezeigten Nummer. • Tätigen Sie keinen Rückruf auf der Ihnen im Gespräch genannten Nummer. • Dokumentieren Sie den Anruf/die Anrufe (Datum, Uhrzeit, Rufnummer, Gesprächspartner, Gesprächsinhalt, Firma, Häufigkeit usw.). • Fragen Sie im Zweifelsfall bei der echten Hotline nach. • Vermeiden Sie sensible Gespräche in der Öffentlichkeit (z.B. Bus, Café). • Melden Sie den Rufnummernmissbrauch an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de.) • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Telefonrechnung. • Seien Sie vorsichtig bei der Herausgabe Ihrer privaten Daten (z.B. Gewinnspiele in Zeitschriften, TV oder Internet). • Nutzen Sie technische Hilfsmittel, die Anrufe blockieren oder nur ausgewählte Anrufer durchstellen. Fragen Sie dazu Ihren Telefonanbieter und im Fachhandel nach. • Fragen Sie Ihren Telefonanbieter nach einer (kostenpflichtigen) Fangschaltung. • Klären Sie Mitbewohner/Familienmitglieder über die Maßnahmen und das Verhalten am Telefon auf. • Wichtig ist hierbei, dass Sie solche falschen Anrufe von echten, Ihnen bekannten Firmen unterscheiden, die Sie über eine Ihnen bekannte und echte Hotlinenummer selbst anrufen. Im Zweifelsfall legen Sie einfach auf. Sollten Sie jedoch durch übermäßige Anrufe belästigt werden, so nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Telefonanbieter auf und fragen nach einer möglichen technischen Lösung. Nutzen Sie ebenfalls die Meldeformulare der Bundesnetzagentur. Im Fall von Stalking und anderen Straftaten wenden Sie sich auch an Ihre Polizei. Bringen Sie dazu auch Ihre Notizen zu den Anrufen mit. Bernhard Weiler Seniorensicherheitsberater Wallerfangen Telefon: 06837/7935
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