NR. 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 - Gemeinde Schwieberdingen
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Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN GEN
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Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr): 112
Schnelle Hilfe im Notfall Krankentransport: 07141 19222
Apotheken Ärzte
Donnerstag, 07.02.2019 Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Adler-Apotheke Aldingen, Schlosshof 7, Remseck am Neckar
(Aldingen), Tel. 07146 7570 Dieser erfolgt durch die Notfallpraxis am Krankenhaus Leon-
Apotheke im Breuningerland, Heinkelstr. 1, Ludwigsburg (Tam- berg, Rutesheimer Straße 50, 71229 Leonberg.
merfeld), Tel. 07141 386016 Bereitschaftsdienst:
Linden-Apotheke Ludwigsburg, Körnerstr. 19/1, Ludwigsburg Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 22 Uhr, Mitwoch von
(Mitte), Tel. 07141 923232 14 bis 24 Uhr und Freitag von 16 bis 24 Uhr sowie Samstag,
Sonntag und Feiertag von 7 bis 22 Uhr.
Freitag, 08.02.2019 Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Not-
Central-Apotheke Schwieberdingen, Vaihinger Str. 4, fallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch
Schwieberdingen, Tel. 07150 32303 und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpatienten durch die
Mozart-Apotheke Eglosheim, Hirschbergstr. 40, Ludwigsburg Notfallambulanz des Krankenhauses.
(Eglosheim), Tel. 07141 221240 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis durch-
Neckar Apotheke Gemmrigheim, Hauptstr. 55, Gemmrigheim, geführt. Kostenfreie Rufnummer 116117 außerhalb der Öff-
Tel. 07143 94511 nungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige
Neckar-Apotheke LB-Neckarweihingen, Hauptstr. 95, Hausbesuche. Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der
Ludwigsburg (Neckarweihingen), Tel. 07141 58395 Rettungsdienst zuständig (Telefon 112). Bitte bringen Sie Ihre
Samstag, 09.02.2019 Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit!
Schloß-Apotheke Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 9,
Sachsenheim (Großsachsenheim), Tel. 07147 6328 HNO- und Augenärztlicher Dienst
Stadt Apotheke Kornwestheim, Bahnhofstr. 29, Kornwestheim, Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-
Tel. 07154 6169 Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt
Zentral-Apotheke Ludwigsburg, Marktplatz 1, Ludwigsburg (Mitte), werden können, ist die Zentrale Notfallpraxis an der HNO-Uni-
Tel. 07141 926232 versitätsklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, 72076 Tü-
Sonntag, 10.02.2019 bingen, zuständig (Zentrale Rufnummer: 01806 070711).
Apotheke am Unteren Tor, Hauptstr. 12, Bietigheim-Bissingen Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 bis 20 Uhr.
(Bietigheim), Tel. 07142 788691 Die zentrale Rufnummer des Augenärztlichen Dienstes lautet
Mylius Apotheke Oßweil, Friesenstr. 54, Ludwigsburg (Oßweil), 0180 6071122.
Tel. 07141 7024960 Sonntagsdienst der Zahnärzte, Tel. 0711 7877733
Stern Apotheke im Kimry-Turm Kornwestheim, Kimryplatz 2/2,
Kornwestheim, Tel. 07154 808270 Hebammenpraxis Frida
Montag, 11.02.2019 Tel. 07150 917677 oder mobil 0173 3210548, www.ernakeller.de
Apotheke im Aurain, Stuttgarter Str. 56, Bietigheim-Bissingen Tierärztlicher Sonntagsdienst
(Bietigheim), Tel. 07142 21619
Apotheke Pattonpoint, John-F.-Kennedy-Allee 33, Bitte über Telefon Haustierarzt / Haustierärztin erfragen.
Remseck am Neckar (Pattonville), Tel. 07141 2993570 Tierheim „Franz von Assisi“, Tel. 07141 250410
Bahnhof-Apotheke Ludwigsburg, Bahnhofstr. 17,
Ludwigsburg (Mitte), Tel. 07141 96030 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche
Dienstag, 12.02.2019 Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
Apotheke im Enztal-Center, Riedstr. 4, Besigheim, für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipo-
Tel. 07143 801853 straße 4, 71640 Ludwigsburg (Tel. 01805 011230).
Johannes-Apotheke Kornwestheim, Johannesstr. 37, Öffnungszeiten:
Kornwestheim, Tel. 07154 3506 Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr sowie Samstag, Sonntag und
Mylius Apotheke Schillerplatz, Schillerplatz 7, Ludwigsburg (Mitte), Feiertag 8 bis 22 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht
Tel. 07141 918230 erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit.
Mittwoch, 13.02.2019 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
Burg-Apotheke Ludwigsburg, Wilhelm-Nagel-Str. 61, Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen,
Ludwigsburg (Hoheneck), Tel. 07141 51521 Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen.
Rathaus Apotheke Tamm, Hauptstr. 104, Tamm, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 19.30 bis 23.30 Uhr sowie
Tel. 07141 601160 Samstag und Feiertag 9 bis 22.30 Uhr, Sonntag 9 bis 22 Uhr.
Rats-Apotheke Bönnigheim, Kirchstr. 15, Bönnigheim, Die zentrale Rufnummer lautet 01806 070310.
Tel. 07143 2044
Schloss-Apotheke Hemmingen, Hauptstr. 9, Hemmingen,
Tel. 07150 916791
Donnerstag, 14.02.2019
Impressum
Apotheke am Löwenplatz Aldingen, Kornwestheimer Str. 7,
Remseck am Neckar (Aldingen), Tel. 07146 881411 Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
Enz-Apotheke im Zentrum, Kreuzstr. 12, Bietigheim-Bissingen Herausgeber: Gemeinde Schwieberdingen, Tel. 07150 305-0, Fax- Nr.
(Bissingen), Tel. 07142 920013 07150 305-105. Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt
Sontags Apotheke im Kaufland, Schwieberdinger Str. 94, GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
Ludwigsburg (West), Tel. 07141 4889690 525-0, Fax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für
den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Nico Lauxmann oder sein Vertreter im Amt, Schloßhof 1,
71701 Schwieberdingen. Verantwortlich für „Was sonst noch inter-
Technischer Notdienst essiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt.
Bei Störungen in der Gas-, Strom- oder Wasserversorgung sind Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de
die nachfolgend aufgeführten Notdienste erreichbar: Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
Gas / Strom: Netze BW GmbH Bereitschaftsdienst, Tel. 0800 3629477 Abonnementgebühr.
Wasser: Gemeinde Schwieberdingen, während der Dienstzeiten Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
unter Tel. 07150 305-141 oder -600 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
Außerhalb der Dienstzeit Handy 0172 7094244. E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.deNachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
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Herzliche Einladung
zum Vortrag von Gertrud Bolay:
Schubart und Leidensgenossen
Bilderbuchgeschichte und Mitmachaktion auf dem Hohen Asperg zur Zeit
von Herzog Carl-Eugen
„Der kleine rote Pullover“
Donnerstag, 7. Februar 2019
Do., 07.02., 15:30 Uhr
19:30 Uhr
Für Kinder von 3 - 4 Jahren. Mehrzweckraum Rathaus
Ohne Voranmeldung. Der Eintritt ist frei
Veranstaltungsdauer: 20 – 30 Min.
Eine Veranstaltung der Bibliothek
WENDRSONN - „SCHWOBA FOLK ROCK"
Wendrsonn
- Foto by Klaus Ruland
Wendrsonn ist die Schwaben-
rockband Nummer Eins. Mit
ihrem energiegeladenen Folk
T
Rock Crossover haben sie ein
F
KAU
ganzes Genre wiederbelebt
VE Rund dabei neue musikalische
A U S
Standards definiert. Hunderte Konzerte, TV- und Radioauf-
tritte, zigfach ausgezeichnet, sechs CD-Produktionen und
mehrere Jahre in Folge Top 50 bei der SWR1 Hitparade.
Samstag, 09.02 2019, 20:00 Uhr
Bürgerhaus, Bahnhofstr. 14
Vorverkauf: www.leoticket.de, Rathaus, Bibliothek
EINTRITT 10 € | ERMÄSSIGT 8 € | ABENDKASSE 12 €
An der Abendkasse sind ausschließlich Karten zum
Abendkassenpreis von 12 € erhältlich.
Wir laden Sie herzlich ein zum
Wir laden Sie herzlich ein zum
„Treffpunkt für Ältere“
Gottesdienst
am 10. Feb. um 10 Uhr „Maskerade“
in der Georgskirche
mit Pfr. Erdmann Schlieszus und
Ein Blick auf die christlichen Hintergründe
dem Chor der Georgskirche
der Faschingszeit
am Donnerstag, 14. Februar
von 14.30 - 17.00 Uhr
im Ev. Gemeindehaus Gartenstraße 8
Weitere Infos und die Fahrdienstzeiten der Fa. Hönes
finden Sie unter den kirchlichen Nachrichten.
Ev. Kirchengemeinde Schwieberdingen Evangelische Kirchengemeinde Schwieberdingen
www.ev-kirche-schwieberdingen.deWoche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN
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GRUNDERNEUERUNG DER STUTTGARTER STRASSE
Die Stuttgarter Straße wird auf einer Länge von 1,2 km 70/72, an der die Busse Richtung Stuttgart fahren, bleibt
zwischen dem Kreisverkehr der östlichen Ortseinfahrt und weiterhin unverändert. Mit der Bitte um Beachtung – Hin-
der Glemsbrücke erneuert. Neben der Grunderneuerung der weise hierfür wurden bereits in dieser Woche am Haltestel-
Straße soll auch die Versorgungs- und Entsorgungsinfra- lenschild an der Esslinger Höhe ausgehängt und auf der
struktur neu geordnet und die städtebauliche Umgebung Homepage veröffentlicht.
deutlich aufgewertet werden.
Die Bauarbeiten haben im Juli 2017 begonnen und enden 3. Bestehende Umleitungsstrecke im Abschnitt 6.1
voraussichtlich im Sommer 2019. Die Baustelle wird für alle Seit dem 14.01.2019 wurde auch mit dem Bauabschnitt 6.1
zur Belastungsprobe – insbesondere für Gewerbetreibende begonnen. Dadurch ergibt sich von der Stuttgarter Straße/
und Anwohner. Ecke Posener Straße bis zur Stuttgarter Straße/Hermann-
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf eine gute Essig-Straße nur eine einspurige Befahrbarkeit. Aus diesem
Zusammenarbeit für ein schöneres und sicheres Schwieber-
Grund wurde eine Ampelanlage an der Ecke Im Seelach/
dingen.
Stuttgarter Straße und an der Posener Straße/Stuttgarter
Straße eingerichtet. Der Anliegerverkehr darf vom Ortskern
Aktuelle Umleitungen in Richtung B10 durch die Stuttgarter Straße im Bauab-
schnitt 6.1 fahren. Von der B10 in Richtung Ortskern ist eine
Durchfahrt durch den Baustellenabschnitt 6.1 nicht möglich,
sodass die Umleitungsstrecke „Hermann-Essig-Straße“ ge-
Änderung im Verlauf der nutzt werden muss.
Umleitung Stuttgarter Straße Der Individualverkehr muss durchgehend in der Verkehrsfüh-
(Bauabschnitte 6 und 7) rung die Umleitungsstrecke durch die Hermann-Essig-Straße
befahren. Nur der Busverkehr darf den Baustellenabschnitt
In der vergangenen Woche hatten wir Sie darüber informiert, 6.1 von beiden Seiten befahren. Zu Beginn des Abschnitts
dass mit dem Bauabschnitt 7.1 begonnen wurde. Der Indi-
vidualverkehr wurde über die Esslinger Höhe und durch die 6.1 waren die Beschilderung Zeichen 250 – Durchfahrt ver-
Hermann-Essig-Straße geleitet. Der Busverkehr ist jeweils in boten mit dem Zusatzschild „Linienverkehr frei“ beschildert.
Richtung B10 über den Seelach und Richtung Ortskern über Hier kam es jedoch häufig zu vorsätzlichen Verkehrsverstö-
die Esslinger Höhe gefahren. ßen. Nun wurde auch hier nachjustiert mit Z 267 – Einbahn-
Da die Verkehrsregeln mehrfach von Verkehrsteilnehmer straße, Durchfahrt verboten.
missachtet wurden, wird ab Freitag, den 08.02.2019 die Ver-
kehrsführung im Bereich Esslinger Höhe und Im Seelach Wir möchten an dieser Stelle an alle Verkehrsteilnehmer
verändert. Diese Maßnahme verursacht Mehrkosten. appellieren diese Verkehrsregeln zu beachten! Durch vor-
sätzliche Verstöße kommt es zu gefährlichen Verkehrssitu-
1. Ringverkehr ationen. Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen
Ab Freitag wird der Individualverkehr vom Ortskern Richtung und Verstöße ahnden. Das Nichtbeachten der Verkehrsre-
B10 über die Esslinger Höhe in Form einer Einbahnstraßen-
geln führt dazu, dass die Verkehrsführung noch mehr einge-
regelung geleitet. Umgekehrt von der B10 kommend in den
Ortskern wird der Verkehr in einer Einbahnstraßenregelung schränkt werden muss. Dies wiederrum führt zu Mehrkos-
über die Straße „Im Seelach“ geleitet. Die Beschilderung ten für ergänzende Beschilderungen.
des Anliegerverkehrs wird aufgehoben. Wir bitten Sie, die
Neuerungen ab dem 08.02.2019 zu beachten. Bilder der Woche
2. Verschiebung der provisorischen Haltestelle von der
Esslinger Höhe in den Seelach
Aufgrund der verkehrlichen Änderungen entfällt der Zu- und
Ausstieg in der Esslinger Höhe.
Die Haltestelle wird nun in den Seelach auf Höhe der Haus-
nummer Nr. 17/1 aufgestellt. Das Baufeld im Bauabschnitt 7.1 ist für die weiteren Arbei-
Die Busse fahren weiterhin Richtung Ortskern, Hemmingen ten abgeräumt. Weiter geht es dort mit den Arbeiten zur
und Vaihingen. Die Haltestelle an der Stuttgarter Straße Neuverlegung der Trinkwasserleitung.Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
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Termine
Bürgersprechstunde im Baucontainer
Die nächste Bürgersprechstunde im Baucontainer Esslinger
Höhe findet am Dienstag, 09.03.19, von 11:00 bis 12:00 Uhr
statt.
Mehr Informationen
Weitere Informationen zur Planung, zur Baustelle und zur
Bürgerbeteiligung finden Sie regelmäßig hier in den Gemein-
denachrichten, auf Plakaten und Flugblättern in der Ge-
meinde sowie unter www.schwieberdingen.de. Hier können
Sie sich auch für den Newsletter anmelden. Der Newsletter
erscheint vierteljährlich.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Planungsteam per E-Mail
unter: stuttgarter-strasse@schwieberdingen.de zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung ist während der Öffnungszeiten er-
reichbar, Tel. 07150 305-0.
Geschäfte wie gewohnt geöffnet
Trotz der Baustelle in der Ortsmitte sind die dort ansässigen
Geschäfte wie gewohnt geöffnet und zu jeder Zeit für Kun-
den und Lieferanten zugänglich. Nehmen Sie daher weiterhin
die Vorteile der wohnortnahen Versorgung wahr, lassen Sie
Im Abschnitt Vöhinger Weg bis hoch zur Hermann-Essig- sich überraschen, mit welchen zusätzlichen Dienstleistungen,
Straße sind die Tiefbauarbeiten für die Verlegung der Gas- Angeboten und Ideen die Geschäfte Ihnen die Baustellenzeit
leitung abgeschlossen. Die neue Gasleitung wird in dieser angenehmer machen möchten. Bleiben Sie dem Gewerbe
Woche gebaut. vor Ort treue Kunden.
Musikschule Schwieberdingen präsentiert:
CDU Senioren-
„TRE COLORI“ Stammtisch
Die CDU lädt herzlich ein zum
Senioren-Stammtisch
am Montag, 18. Februar um 17.30 Uhr
im Restaurant Olympos im Bären,
Stuttgarter Str. 12
Freuen Sie sich auf Manfred Hollenbach,
3 Ladies, 3 Instrumente mit Musik von Bach bis Piazolla
den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion!
"Tanz und Tafel" Bitte beachten Sie die Änderung bei Ort und Anfangs-
Sa., 16. Februar 20 Uhr Bürgerhaus zeit.
Schwieberdingen, Eintritt frei, Spenden erbeten
www.cdu-schwieberdingen.de
Vorlese- und Bastelaktion „Onleihe“-Sprechstunde
Kamishibai: „Schneewittchen“ Fr., 22.02., 15:30 – 17:30 Uhr
Bibliothek
Do., 21.02., 15:30 Uhr Wir beraten Sie bei Fragen und Problemen zur
Für Kinder von 5 - 7 Jahren. Nutzung der Online-Bibliothek Kreis LB.
Dauer der Veranstaltung: ca. 45 Min. Anmeldung zur Sprechstunde:
Per E-Mail: bibliothek@schwieberdingen.de
Eine Veranstaltung der Bibliothek. Telefon: 07150 305-250Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN
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Es folgte der Jahresbericht 2018 von Kommandant Jonetzko:
Die Mannschaftsstärke der FFW Schwieberdingen setze sich
zum Ende des Jahres wie folgt zusammen: 114 Angehöri-
ge insgesamt – davon 22 Jugendfeuerwehrangehörige, 19
Angehörige der Altersabteilung, darunter eine Frau und 73
aktive Feuerwehrangehörige (darunter 7 Frauen). Die Neube-
schaffung des Löschfahrzeugs 20 Katastrophenschutz (LF 20
KatS) als Ersatz für das alte LF 8 läuft im Zeitplan weiter, es
wurden bereits zahlreiche Stunden investiert. Die Feuerwehr
hoffe, dass das neue Fahrzeug bis zum Tag der offenen Tür
im Mai einsatzbereit ist. Ebenso wurde der Antrag auf Zu-
wendung zur Neuanschaffung eines Hilfeleistungslöschgrup-
penfahrzeugs (HLF 20) für das rund 26 Jahre alte LF 16/12
gestellt und Mittel dafür im Gemeindehaushalt bereitgestellt.
Außerplanmäßig muss auch der Mannschaftstransportwagen
wegen eines nicht wirtschaftlich zu behebenden Schadens
ersetzt werden. Bereits im November wurde durch den Ge-
meinderat einer Neubeschaffung inklusive einer Einzelgarage
zugestimmt. Durch die derzeitige Dieselpolitik und verlänger-
ten Lieferzeiten wird die Feuerwehr vermutlich allerdings bis
Ende 2019 auf das Fahrzeug warten müssen.
„Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 4.612 Übungsstun-
den geleistet, davon 2.369 Stunden Übungen der Einsatzab-
teilung, 1.343 Stunden der Jugendfeuerwehrführung und 900
Stunden Arbeitseinsätze und Sonderübungen. Jede der vier
Gruppen hat elf Übungen sowie zusätzlich sieben Gesamt-
wehrübungen und Unterricht absolviert. Als vorbildliche Teil-
nehmer, mit den meisten Besuchen von Gruppenübungen,
ist Dieter Ohsam zu nennen.“
Termine und Weiter wurden folgende Übungen ausgerichtet: Fünf Übun-
gen der Führungsgruppe, teilweise zusammen mit Markgrö-
Veranstaltungen ningen und Vaihingen/Enz sowie mit Ludwigsburg und dem
Führungsstab, vier Übungen für Zug- und Gruppenführer,
fünf Maschinisten- und sechs Atemschutzübungen mit zwei
Aktuelle Termine der laufenden Woche: Besuchen der Atemschutzübungsanlagen in Vaihingen Enz
und dem Betrieb der gasbefeuerten Übungsanlage der Netze
Donnerstag, 07. Februar 2019, 15:30 Uhr BW. Dabei erwähnte der Kommandant vor allem die durch-
Bilderbuchgeschichte und Mitmachaktion geführten Termine für Führungskräfte mit der Feuerwehr
Der kleine rote Pullover Markgröningen und deren Einladung zu Objektbegehungen.
Bibliothek Ebenso wurden die Aus- und Weiterbildungen der Einsatz-
VA: Bibliothek kräfte intensiv auf Bezirks-, Landkreis- und Landesebene
weitergeführt. Besonders hob Jürgen Jonetzko hervor, dass
Donnerstag, 07. Februar 2019, 19:30 Uhr ein Feuerwehrangehöriger die Grundausbildung und den
Vortrag: Schubart und Leitgenossen auf dem Hohen Asperg Lehrgang Sprechfunker erfolgreich besucht habe. Den Lehr-
Mehrzweckraum des Rathauses gang für Atemschutzgeräteträger absolvierten sieben Kame-
VA: Heimat- und Kulturkreis raden und an der Ausbildung zum Maschinist für Löschfahr-
Samstag, 09. Februar 2019, 14:00 Uhr zeuge nahm ein Kamerad erfolgreich teil. Vier Maschinisten
Kinderbasar nahmen an der Fahrerschulung vom Landkreis teil. Darüber
Turn- und Festhalle hinaus nannte er noch zahlreiche andere Lehrgänge, an de-
VA: KiTa Sonnenschein nen die Feuerwehr teilnahm.
Silja Klein von der Feuerwehr führte als Fachfrau Lehrgänge
Samstag, 09. Februar 2019, 15:00 Uhr für Brandschutzerziehung in der KiTa Wirbelwind und im
Bodypercussion Hort durch. Im Rahmen der Modulausbildung im Bezirk fan-
Saal des Bürgerhauses den wieder die Themen Rechtsgrundlage und Objektkunde
VA: Musikschule sowie technische Hilfeleistung statt.
Samstag, 09. Februar 2019, 20:00 Uhr Feuerwehreinsätze 2018
Wendrsonn: Schwoba Folk Rock Im vergangenen Jahr sind die Feuerwehreinsätze mit 94
Bürgerhaus, Bürgersaal, Bahnhofstr. 14 Einsätzen (Vorjahr: 59), 2.081 Einsatzstunden und 1.430 Ein-
VA: Gemeinde satzkräften erneut angestiegen. Die Einsätze teilen sich in
29 gemeldete Brände, 4 ausgelöste Brandmeldeanlagen, 61
Donnerstag, 14. Februar 2019, 14:30 Uhr technische Hilfeleistungen und 10 überörtliche Einsätze auf.
Treffpunkt für Ältere Im November letzten Jahres konnte noch die Änderung
Ev. Gemeindehaus, Gartenstraße 8 der Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen werden.
Ev. Kirchengemeinde Sachgebietsleiterin des Ordnungsamtes, Carina Kroll, erläu-
terte die Änderungen näher. Viele Aktionen, so Jonetzko,
Viele Einsätze in 2018 fanden im letzten Jahr auch im Rahmen der Jubiläen 140
Jahre Feuerwehr, 90 Jahre freiwillige Feuerwehr, statt.
Jahreshauptversammlung der Feuerwehr
Ende Januar fand die diesjährige Jahreshauptversammlung Dank ans Ehrenamt und an die Feuerwehr
der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen statt. Komman- Bürgermeister Nico Lauxmann bezeichnete die Freiwillige
dant Jürgen Jonetzko eröffnete die Veranstaltung im Sit- Feuerwehr als „unverzichtbare Organisation in unserer Hei-
zungssaal des Feuerwehrhauses. Bevor er zur Tagesordnung matgemeinde“. Er betonte, dass die Feuerwehrstärke mit 73
überging, gedachten alle dem verstorbenen Ehrenkomman- Mitgliedern für eine Gemeinde unserer Größenordnung in der
danten, Albert Burkhardt, sowie seinem kurz darauf ver- heutigen Zeit nicht selbstverständlich wäre. Er würdigte das
storbenem Sohn Gerhard und dem im April verstorbenen hohe Engagement und die Qualität bei der Vielzahl der Ein-
Kamerad Josef Mitterberger. sätze. Im letzten Jahr habe auch die Tierrettung die WehrNachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
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beschäftigt. Ein Reh musste auf dem Golfplatz aus einem Beförderungen:
kleinen See gerettet werden. Er erklärte Feuerwehrkamerad
Andreas Spiegel zum offiziellen Bambi-Retter und überreichte
ihm eine entsprechende Urkunde der Gemeinde. Er dankte für
die gute Zusammenarbeit zwischen Wehr und Gemeinde, für
die Fachkompetenz und Erfahrungswerte, die die Feuerwehr
der Verwaltung zur Verfügung stelle. Auch er gab nochmals
einen Überblick über die umfangreichen Beschlüsse, die der
Gemeinderat einstimmig für die Arbeit der Feuerwehr im letz-
ten Jahr geschlossen hatte. Ein weiteres Thema, das der
Rathauschef ansprach, war das Feuerwehrhaus. Dort wäre
eine Komplettsanierung mit Anbau notwendig. Er werde dies-
bezüglich mit dem neuen Gemeinderat in die Diskussion ein-
treten. Die Verwaltung möchte gemeinsam mit Kommandant
und Stellvertreter dazu einen Zeitplan erstellen, indem auch
die Ressourcen Personal und Finanzen berücksichtigt werden.
Einen großen Dank richtete er zuletzt noch an die Nach-
barwehren. Durch die Sanierung der Ortsdurchfahrt mussten
die Alarmierungspläne erweitert werden, so dass diese zur
Sicherheit jeweils mitausrücken.
v.l.n.r.: Bürgermeister Lauxmann, Kommandant Jonetzko,
daniels Breuer, Annette nitsche, Maximilian Schneider,
Tobias Thym und Bernd Bernhauer
zum Feuerwehrmann befördert: Daniels Breuer, Maximilian
Schneider
zur Hauptfeuerwehrfrau befördert: Annette Nitsche
zum Oberlöschmeister befördert: Tobias Thym
zum Hauptlöschmeister befördert: Bernd Bernhauer
Feuerwehrangehöriger David Bauer stellte das durchgeführte
Sportprogramm und die durchgeführten Veranstaltungen vor.
Auch diesmal erhielt die Feuerwehr von Bürgermeister
Lauxmann ein "süßes dankeschön"
Als kleines Dankeschön für ihren Einsatz übergab er der
Freiwilligen Feuerwehr Schokolade, nachdem ihm die Feuer-
wehr mitteilte, dass sie sich an die 140 Schokoladen, die sie
anlässlich ihres Jubiläums im letzten Jahr von ihm erhalten
hatten, schon gewöhnen könnten.
Schriftführer Fabian Böß las anschließend einige Berichte
über die zahlreichen Aktionen, Ausflüge und Übungen im
vergangenen Jahr vor.
Nach dem Kassenbericht des Kassenverwalters Christian
Ewert referierte Jugendfeuerwehrwart Jens Große über die
vielseitigen Unternehmungen der Jugendfeuerwehr. Er be-
dankte sich bei ihm und seinem Team für die Hilfe bei den
Aktionen und Berichten.
Anschließend berichtete
Kurt Zaiser, Abteilungs-
leiter der Alterswehr,
über die Unternehmun-
gen der Alterswehr im
letzten Jahr.
Die Entlastung von Kom-
mandant und Kassier
Für den erwerb des deutschen Feuerwehr Fitnessabzeichens
erfolgte durch Bürger-
in Gold und für das deutsche Sportabzeichen in Gold wurden
meister Nico Lauxmann
Christian Klos, Jens Große und Florian eggers geehrt
einstimmig.
Kommandant Jürgen Besondere Erfolge waren vor allem der 1. Platz der Jugend-
Jonetzko stellte folgen- feuerwehr beim Duathlon in Heidelberg am Landesfeuer-
de neu aufgenommene wehrtag. Dabei erreichte die Abordnung der Einsatzabteilung
Mitglieder vor: Mathias den 3. Platz. Ebenso stellte er die Sportkooperation mit der
Bachmeir, Jens Hickel, Feuerwehr Freiberg vor. Anschließend führte Jan Stiegler von
Leon Burkhardt, Markus der Feuerwehr Freiberg zusammen mit dem Kommandant
Wahl. Zudem informierte die Übergabe des deutschen Feuerwehr-Fitness-Abzeichens
er, dass Wolfgang Rotha- und des Sportabzeichens durch.
cker und Willy Nonnen- Nach einem Ausblick, was in diesem Jahr bei der Feuerwehr
macher aus der Einsatz- alles auf dem Programm steht, klang die Jahreshauptver-
abteilung ausgeschieden sammlung bei Speis und Trank gemütlich aus.
Kurt Zaiser, Leiter der Altersabtei- seien und in die Altersab-
lung bei seinem Jahresbericht teilung eingetreten sind. Zum Vormerken: Tag der offenen Tür: 18.-20.05.2019Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN
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Vermutlich durch noch glimmende Feuerwerkskörper ge-
riet ein Mülleimer in Brand. Im Einsatz war ein Trupp un-
Senioren ter Atemschutz, welcher das Feuer ablöschte. Der Bereich
wurde im Anschluss mit der Wärmebildkamera auf weitere
Brandnester untersucht.
Für die Senioren finden die nachstehenden Veranstaltungen
statt, zu denen herzlich eingeladen wird.
Freitag, 8. Februar 2019, 14:00 Uhr
Gemütliches Beisammensein
Seniorentreff Herrenwiesen
Donnerstag, 14. Februar 2019, 14:30 Uhr
Treffpunkt für Ältere
Ev. Gemeindehaus, Gartenstraße 8 *)
Freitag, 15. Februar 2019, 14:00 Uhr
Gemütliches Beisammensein
Seniorentreff Herrenwiesen
Dienstag, 19. Februar 2019, 14:30 Uhr
Fasching mit Herrn Stotz
Kath. Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus *) Brandeinsatz Clara-Schumann-Straße
Mittwoch, 20. Februar 2019
Besuch des Landtags in Stuttgart
Un-Ruheständler der ev. Kirchengemeinde *)
Freitag, 22. Februar 2019, 14:00 Uhr
Gemütliches Beisammensein
Seniorentreff Herrenwiesen
Freitag, 01. März 2019, 14:00 Uhr
Gemütliches Beisammensein
Seniorentreff Herrenwiesen
Außerdem:
Jeden Montag von 15:00 bis 16:00 Uhr: Sport-Spiel-Spaß-
Gymnastik für Seniorinnen im ev. Gemeindehaus.
Jeden Dienstag von 19:15 Uhr bis 20:15 Uhr: Seniorensport
der Skizunft Schwieberdingen in der Sporthalle Herrenwie- der Angriffstrupp löscht den Brand
sen.
Jeden Mittwoch (außer in den Ferien) von 14:30 bis 15:30 Einsatz Nr. 2, 01.01.2019 - Schwieberdingen, Stettiner Straße
Uhr: Seniorengymnastik des DRK Schwieberdingen im Saal Brandeinsatz: Mülleimerbrand
des Feuerwehrhauses. Auf der Rückfrahrt vom Einsatz in der Clara-Schumann-
Jeden Freitag Straße bemerkte die Besatzung des Löschfahrzeugs eine
Seniorensport des TSV Schwieberdingen in der Felsenberg- Rauchentwicklung in einem Mülltonnenverschlag in der Stet-
halle tiner Straße. Der Verschlag wurde geöffnet und kontrolliert.
13:45 bis 15:15 Uhr: "Männer ab 60“ Die glimmenden Reste des Feuerwerks wurden abgelöscht.
14:45 bis 15:15 Uhr: „Bewegung im Sitzen“ für Frauen und
Männer. Mehr Informationen zur Arbeit der Feuerwehr sowie aktu-
Seniorentreff Herrenwiesen: elle Einsatzberichte gibt es auch im Internet unter:
www.feuerwehr-schwieberdingen.de
Seniorinnen und Senioren treffen sich jeden Freitag von
14:00 bis 17:00 Uhr im Seniorentreff des Feuerwehrhauses. Besuchen Sie auch unsere Facebook-Seite, dort gibt es
Überwiegend werden Brettspiele (z.B. Rummy) und Karten- ebenfalls Berichte und Neuigkeiten der Feuerwehr.
spiele (z.B. Skat, Canasta) gespielt. Bei Interesse können
Sie sich gerne unter der Tel.-Nr. 07150 305 111 informieren.
Freiwillige Feuerwehr
Amtliche Hardt- und Schönbühlhof
Bekanntmachungen 08.02.2019 - 20:00 Uhr
Hauptversammlung
13.02.2019 - 20:00 Uhr
Ausschusssitzung
Freiwillige Feuerwehr
Schwieberdingen
Übungsdienste: Freundeskreis Asyl
Zug-/Gruppenführer am 11.02.2019 um 20:00 Uhr. Schwieberdingen
Gesamte Wehr am 18.02.2019 um 20:00 Uhr.
Kinder- und Jugendhaus in Kooperation
Einsätze der FF Schwieberdingen im Monat Januar 2019: mit der Schulsozialarbeit Schwieberdingen
Einsatz Nr. 1, 01.01.2019 - Schwieberdingen, Clara-Schu- Hallo Mädels (ab Klasse 2),
mann-Straße wir laden euch herzlich zum Mädchentag in das Kinder- und
Brandeinsatz: Mülleimerbrand Jugendhaus Schwieberdingen ein.Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
9
Wir treffen uns jeden zweiten Montag in der Zeit von 15:30 enger Abstimmung mit übergeordneten Behörden wurde das
- 17:30 Uhr. Schulgebäude begangen und nochmals und wiederholt eine
Das Programm bis zu den Osterferien: Zustandsbeschreibung zu den gestellten Fragen erstellt. Die
11. Februar 2019 "Überraschung" beteiligten Partner waren das Landratsamt Ludwigsburg mit
25. Februar 2019 Faschingsparty Brandschutz und Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium,
11. März 2019 Kochen/Backen (bitte 2 € mitbringen) das Staatliche Schulamt, die Unfallkasse Baden-Württem-
25. März 2019 Fotoshooting berg sowie zahlreiche externe Unternehmen zu einzelnen
08. April 2019 Osterbasteln (bitte 2 € mitbringen) Fachrichtungen. In einer umfangreichen Stellungnahme ha-
ben wir bereits im Dezember das Regierungspräsidium so-
Außerdem könnt Ihr unsere dauerhaften Angebote wie Bil- wie das Kultusministerium informiert. Wir haben diesen eben
lard, Tischkicker, Tischtennis und vieles mehr nutzen. beschriebenen Weg umgesetzt im Wissen, dass wir hier
In den Ferien findet kein Mädchentag statt. wiederholt und zusätzlich handeln. Und dies aufgrund der
Falls Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr euch gerne unter Tatsache, dass unabhängig vom Schreiben des Elternbeirats
07150 305305 oder 07150 33389 informieren und der Eltern regelmäßige Begehungen in den letzten Jah-
Wir freuen uns auf euch! ren stattgefunden haben, externe Firmen regelmäßig die un-
Melanie und Markus terschiedlichen Bereiche überprüfen, das Gebäudemanage-
Haben Sie Fragen oder wollen Sie mehr über die Arbeit des ment der Gemeinde Schwieberdingen sowie die Hausmeister
Freundeskreises erfahren? Wollen Sie uns unterstützen? regelmäßig im Schulgebäude sind und wir dadurch bereits
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: in der Vergangenheit unseren Pflichten als Schulträger nach-
gekommen sind.
Telefon: 0159 06043876
E-Mail: fk-asyl@gmx.de Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Bürgermeister
Schäfer führt weiter aus:
Sie erreichen uns persönlich dienstags und mittwochs von
12 bis 12.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus (UG), Die zusätzlichen Begehungen haben wir nicht durchgeführt
Gartenstraße 8 (außer in den Schulferien). Kommen Sie aufgrund der öffentlichen Vorwürfe durch den Elternbeirat.
einfach vorbei. Wir haben diese durchgeführt, um dadurch entstandenen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage un- Sorgen von Teilen der Elternschaft begegnen zu können und
ter www.asyl-schwieberdingen.com und der Homepage der um diesen den vorhandenen Zustand des Gebäudes sach-
Gemeinde Schwieberdingen. lich erläutern zu können. Die Ergebnisse, die Ihnen gleich
vorgestellt werden, zeigen deutlich, dass wir keine Sicher-
heitsmängel im Schulgebäude feststellen konnten. Es gibt
keine Hinweise der Behörden und Firmen, die die Sicherheit
an unserer Schule grundsätzlich in Frage stellen. Weite-
re Hinweise, die festgestellt wurden, werden wir Zug um
Zug beseitigen. Es handelt sich hier beispielsweise um wie-
derholte Luftmessungen oder um Falten in einem Teppich.
Gemeindeverwaltungsverband Aufgeworfene Fragen zum Thema Amokschutz werden wir
Schwieberdingen-Hemmingen nur grundsätzlich beantworten, da wir es als nicht sinnvoll
erachten, ein vorhandenes und mit der Polizei entwickeltes
und umgesetztes Sicherheitskonzept in der Öffentlichkeit zu
Bericht über die Verbandsversammlung des präsentieren - diese Vorgehensweise dient im Übrigen auch
Gemeindeverwaltungsverbandes Schwieber- der Sicherheit an unserer Schule.
dingen-Hemmingen am 31. Januar 2019 Meine sehr verehrten Damen und Herren,
mein Kollege Lauxmann und ich halten diese Diskussion
Stellungnahme zu den im Schreiben des Elternbeirats an und diese Eskalation für unnötig und der gewählte Weg des
das Kultusministerium Baden-Württemberg und das Regie- Elternbeirates schadet dem Ruf unserer Schule. Wir bereiten
rungspräsidium Stuttgart aufgeführten Sachverhalten derzeit für das erste Quartal in diesem Jahr ein gemeinsames
Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Lauxmann eröffnete Gespräch zwischen Schulgemeinschaft und GVV vor, welches
die Sitzung mit nachfolgendem Statement: von einem externen Moderator begleitet wird. Unsere Ziel-
Meine sehr verehrten Damen und Herren, setzung ist eine Deeskalation der vorhandenen Situation. Um
ich begrüße Sie zur heutigen Sitzung des GVV Schwie- diese Zielsetzung zu erreichen, benötigen wir dies aber auf
berdingen-Hemmingen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die beiden Seiten. Gleichzeitig haben wir das Staatliche Schulamt
Stellungnahme des GVV zum Schreiben des Elternbeirats um Unterstützung bei den zukünftigen Diskussionen gebeten
an das Kultusministerium Baden-Württemberg. Ich begrüße und bedanken uns für diese Hilfe. Regelmäßig stattfinden-
Herrn Haaga und Herrn Klein vom Staatlichen Schulamt, de Jours fixes zwischen Schulleitung und Schulträger wer-
Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinschaft sowie den zukünftig nur noch in Anwesenheit eines Vertreters des
interessierte Bürger sowie die Vertreterinnen und Ver-treter Staatlichen Schulamtes geführt. Die vom Elternbeirat gewählte
der Medien. Vorgehensweise, die Zuverlässigkeit des Schulträgers beim
Thema Sicherheit in Frage zu stellen, um so eine Übernahme
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schulträgerschaft durch das Land zu erreichen dient aus
im Schreiben des Elternbeirates an die Landesebene wurde unserer Sicht dazu, die vom GVV abgelehnte Sekundarstu-
dem Schulträger vorgeworfen, ein unsicheres Schulgebäude fe II zu erreichen. Das Land hat uns signalisiert, dass eine
zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und unseren Pflichten Übernahme der Schulträgerschaft durch das Land nicht vor-
als Schulträger beim Thema Sicherheit nicht nachzukommen. gesehen ist. Gleichzeitig sind wir in den vergangenen Wochen
In Abstimmung mit diesem Gremium haben wir im Dezember auch unseren eigentlichen Aufgaben nachgekommen. Es wer-
in unserer Stellungnahme unsere weitere Vorgehensweise den derzeit Varianten berechnet, um die geplante Sanierung
der Öffentlichkeit mitgeteilt. Zentraler Punkt der heutigen des Schulgebäudes und einen notwendigen Anbau zu reali-
Sitzung ist auf die aus unserer Sicht nicht zutreffende Zu- sieren. Eine Realisierung, um den Belangen der Schulgemein-
standsbeschreibung des Elternbeirates Punkt für Punkt ein- schaft Rechnung zu tragen, eine Realisierung, die aber auch
zugehen und den tatsächlichen Zustand an unserer Schule von beiden Gemeinden finanziell getragen werden kann. Es
darzustellen. Ende Dezember haben wir einen weiteren Brief ist die Zielsetzung der Verbandsführung, hier in den nächsten
von einem Elternteil erhalten, in diesem wurden uns weitere Monaten einen Vorschlag mit unseren Gremien zu diskutieren
Fragen gestellt, die wir in der heutigen Sitzung beantworten und eine Beschlussfassung vorzunehmen. Ich darf nun die
werden. Dies werden nachfolgend die Kollegen Kirschner, Herren Kirschner, Bausch und Wemmer bitten, die an uns
Bausch und Wemmer übernehmen. Welche Schritte haben gestellten Fragen zu beantworten.
wir in Vorbereitung der heutigen Sitzung unternommen? In Vielen Dank.Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN 10 Nachfolgend erfolgte die Stellungnahme der Verwaltung zu enthalten. Größere Sanierungen, die nicht die Sicherheit be- den von den Eltern aufgeführten Sachverhalten. Herr Kirsch- treffen, werden im Rahmen der Komplettsanierung vorge- ner (Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes in Hemmin- nommen. Insgesamt wurden von Herrn Wemmer alle von gen) führte aus, dass der Gemeindeverwaltungsverband im Seiten der Eltern vorgebrachten Sachverhalte angesprochen Schreiben an die Kultusministerin und das Regierungspräsi- und erläutert. dium sowohl auf die aktuelle Beschlusslage beim Verband Herr Bausch (Sachgebietsleiter Hauptverwaltung in Schwie- hingewiesen hat, dass eine Sekundarstufe II nicht verwirk- berdingen) führte zum Thema Mensaaufsicht aus, dass bis licht werden soll. Ebenso wies er darauf hin, dass das in Ende September 2018 die Schulmensa mit zwei Aufsichts- der Presseberichterstattung erwähnte Gutachten des Eltern- kräften ausgestattet war; regulär ist für die Mensaaufsicht beirates der Verbandsverwaltung nicht vorliegt und der El- eine Kraft ausreichend. Bedingt durch die Kündigungen vor ternbeirat ein internes Abstimmungsgespräch im letzten Jahr bzw. während den Sommerferien erfolgte die Ausschreibung leider nicht angenommen hat. Aktuell hat der Schulträger 16 der Stelle unmittelbar nach dem Schulbeginn; leider ohne Mio. € für die Sanierung und Erweiterung der Sekundarstufe Erfolg. Versuche über die Arbeitsagentur oder einen Perso- I eingestellt. Hinsichtlich der Zügigkeit verwies er auf das naldienstleister blieben ebenfalls erfolglos. Da der Verband Gutachten der Firma biregio, das schon vor der Umwand- nur über wenig eigenes Personal verfügt, wurde die Aufsicht lung der Realschule in eine Gemeinschaftsschule maximal vorübergehend bei der Schulsozialarbeit angesiedelt. Nach von einer 4-Zügigkeit ausging. Grundsätzlich stellte er fest, weiteren Ausschreibungen konnte die Stelle Anfang Januar dass es alleinige Aufgabe des Schulträgers ist, über eine wieder besetzt werden. gymnasiale Oberstufe zu entscheiden. Nach der Empfehlung In der nachfolgenden Diskussion kam deutlich zum Aus- des Schulamtes sollte diese Entscheidung erst nach Beendi- druck, dass Mängel an der Schule vorhanden sind und gung der 8. Klassenstufe der Gemeinschaftsschule erfolgen. eben diese Mängel an einem 40 Jahre alten Schulgebäude Die Beschlusslage des Verbandes ist, dass keine gymnasiale aus Sicht der Vertreter in der Verbandsversammlung der Oberstufe an der Schule eingerichtet wird. Hinsichtlich des Grund für die Sanierung und Erweiterung sind. Die Mitglie- Raumbedarfs ging das damalige Gutachten davon aus, dass der in der Verbandsversammlung stellten aber auch fest, ohne Oberstufe kein zusätzlicher Raumbedarf notwendig dass die Schule durch die umfangreichen Untersuchungen wird und dass die Schule an einem Standort untergebracht der Bausubstanz im Zusammenhang mit der Sanierung und werden soll. Aufgrund der tatsächlich höheren Einschulungs- Erweiterung sowie den aktuellen Begehungen mit Behörden zahlen wurde die Schulleitung sowie das Staatliche Schul- und Unternehmen den Schülern und Lehrern eine hohe Si- amt vom Gemeindeverwaltungsverband in jedem Jahr erneut cherheit bietet. Die Mitglieder kritisierten die vom Elternbeirat auf die Raumsituation hingewiesen, dass die höhere Anzahl gewählte Kommunikation ausschließlich über die Presse, sie an Eingangsklassen die räumliche Kapazität einer ehemals kritisierten, dass die Mängel als Vorwand für die Verwirk- 3-zügigen Realschule weit überschreiten. Deshalb hat der lichung der gymnasialen Oberstufe durch das Land vorge- Gemeindeverwaltungsverband frühzeitig eine 4-zügige Ge- schoben wurden und sie kritisierten, dass die vorhersehbare meinschaftsschule beschlossen. Im aktuellen Schuljahr hat Raumproblematik von der Schulleitung für die gewünschte die Schulleitung in der Raumbelegung eine Wanderklasse Verwirklichung der gymnasialen Oberstufe in Kauf genom- ausgewiesen. Der Verband konnte mit den im Schuljahr men wurde. Sie kritisierten aber auch das Staatliche Schul- 2017/18 geschaffenen Containerlösungen die Situation ent- amt, das entgegen den Absprachen und in Kenntnis der spannen und wird weitere Container im laufenden Schuljahr Raumsituation eine zweite Vorbereitungsklasse angeordnet aufbauen. Verschärft wurde die Raumsituation aber auch hat und das Land, das die schulpolitischen Entscheidungen dadurch, dass entgegen der Absprache mit dem Staatlichen auf die kommunalpolitische Ebene verlagert hat. Der For- Schulamt eine zweite Vorbereitungsklasse angeordnet wurde. derungen einer Fraktion aus dem Hemminger Gemeinderat Durch die Einführung des Profilfachs Sport durch die Schule auf eine erneute Diskussion über die gymnasiale Oberstufe ohne Abstimmung mit dem Schulträger ergaben sich weitere erteilten die übrigen Vertreter in der Verbandsversammlung Engpässe im Bereich Sport. Insgesamt ist allen Beteiligten eine klare Absage. Insgesamt bestand der Wunsch, dass bewusst, dass Mängel am Schulgebäude und der Schul- alle Beteiligten nun den Blick nach vorne richten sollen. ausstattung vorhanden sind. Deshalb ist die Sanierung und Der Verbandsvorsitzende kündigte an, dass es ein Gespräch Erweiterung der Schule Konsens im Verband. Leider hat das mit externer Moderation mit der Schulgemeinschaft, den Planungsbüro nach den Workshops mit allen Beteiligten nur Elternvertretern, dem Staatlichen Schulamt und den beiden Sanierungsvarianten angeboten, die so erhebliche Eingriffe in kommunalen Gremien voraussichtlich im März geben wird. die Raumstruktur des bestehenden Schulgebäudes zur Folge Ziel ist es, dass nach Möglichkeit vor der Kommunalwahl ein hätten, dass die Kosten in etwa den Kosten eines Neubaus Beschluss in den Gemeinderäten von Schwieberdingen und entsprechen. Das Büro hat deshalb den Auftrag, kurzfristig Hemmingen und danach im Gemeindeverwaltungsverband kostengünstigere Lösungen zu erarbeiten mit dem Ziel, aus über die Sanierungs- und Erweiterungsvariante gefasst wird. der bestehenden Raumstruktur das Beste zu machen und die zusätzlich notwendigen Räume in Form eines Neubaus zur Verfügung zu stellen. Zu den technischen Fragestellungen der Eltern verwies Herr Zweckverband Wemmer (Bauamtsleiter in Schwieberdingen) darauf, dass Gruppenklärwerk Talhausen sobald beim Bauamt Meldungen über Mängel eingehen, eine Priorisierung erfolgt. Sicherheitsrelevante Punkte werden un- Ausschreibungshinweis für eine Öffentliche verzüglich angegangen und erledigt; andere Punkte werden entsprechend dem normalen Arbeitsanfall bearbeitet. Im Vor- Ausschreibung feld der Sitzung fanden aufgrund des Elternbriefs mit zahl- Der Zweckverband Gruppenklärwerk Talhausen, Marktplatz reichen Behörden und Firmen Termine in der Schule statt, 1 in 71706 Markgröningen, schreibt auf Grundlage der VOB beispielsweise mit dem Gesundheitsamt, dem Brandschutz, folgende Arbeiten öffentlich aus: der Unfallkasse Baden-Württemberg, dem Büro Lörcher und Maschinen-, Verfahrens und EMSR-Technik mit Bandein- weite-ren externen Firmen. Danach ging Herr Wemmer auf dicker, Polymeranlage, Rohrleitungsbau mit Pumpen und die einzelnen Themen ein. Insbesondere verwies er darauf, Schalt- und Steueranlage für die Erneuerung der Über- dass das Gebäude absolut sicher ist und den rechtlichen schussschlammeindickung im Klärwerk Talhausen, Glems- Anforderungen entspricht. Dies gilt insbesondere auch für weg 20 in 71706 Markgröningen, Landkreis Ludwigsburg. den Brandschutz. Hier ist es Aufgabe der Schulleitung, mit Bitte beachten Sie den vollständigen Ausschreibungstext im den Schülern die Räumung des Gebäudes zu üben, dass Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe am 01.02.2019 die Schüler sicher den Sammelplatz erreichen. Für das Ge- oder auf der Homepage des Zweckverbands Gruppenklärwerk bäude gibt es zahlreiche Wartungsverträge für unterschied- Talhausen unter www.zweckverband-talhausen.de. liche Gewerke. In jedem Haushaltsplan des Verbandes bzw. gez. Rudolf Kürner im Schulbudget sind finanzielle Mittel für die Unterhaltung Verbandsvorsitzender
Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
11
Liebe Eltern der Schülerschaft in Klasse 4,
in den kommenden Wochen entscheiden Sie, welche Schule Ihr Kind in den nächsten Jahren besu
chen wird. Eine wichtige Entscheidung für Ihr Kind und dessen weiteren Lebensweg.
Unsere Glemstalschule war in den vergangenen Wochen Bestandteil intensiver Diskussionen. Diskus
sionen, die wir als Schulträger nicht gutheißen. Diskussionen, die wir als Schulträger inhaltlich als un
gerechtfertigt bewerten und Diskussionen, die unserer Schule nicht gutgetan haben.
Seien Sie aber versichert: Mit unserer Glemstalschule verfügen die Gemeinden Schwieberdingen und
Hemmingen über eine fest etablierte Gemeinschaftsschule vor Ort. Eine Schule mit attraktivem Ganz
tagesbetrieb. Eine Schule, die sicher ist und von einer sehr engagierten Lehrerschaft profitiert.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie bei der nun kommenden Schulentscheidung unsere Glemstal
schule kennenlernen und diese in Ihrer persönlichen Abwägung mit aufnehmen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Lauxmann Thomas Schäfer
Bürgermeister Bürgermeister
Die Flüchtlings-/Integrationsbeauftragte (FIB) Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
informiert zu aktuellen Themen: Bis Ende Februar besteht noch die Möglichkeit, Bäume und
„Privater Wohnraum für Flüchtlinge“ Sträucher auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. In der
Flüchtlingsfamilien mit Kindern suchen privaten Wohnraum in Zeit von Anfang März bis Ende September sind Rückschnitte
der Gemeinde oder auch in Nachbargemeinden. Miet- und nicht zulässig. In besonders begründeten Fällen, beispielsweise
Nebenkosten werden vom Jobcenter getragen und können bei Gefahr im Verzug, dürfen Bäume und Sträucher aber auch
direkt an die Vermieter überwiesen werden, falls gewünscht. nach Ende Februar zurückgeschnitten werden. Außerdem sind
Auch kleinere Familien, 2-4 Personen, suchen Anschluss in reine Form- und Pflegeschnitte jederzeit zulässig.
der Gemeinde durch einen Start in einer „eigenen“ Woh- Beim Rück-
nung. Angebote nimmt die FIB unter den u.a. Kontaktdaten schnitt von
entgegen. Auch erhalten Sie zu dem Thema gerne weitere Bäumen und
Auskünfte und Hinweise. Sträuchern
Auskünfte erteilt die Flüchtlings- und Integrationsbeauftagte sind vor al-
der Gemeinde, Dr. Iris Holzwart-Schäfer, unter Tel. 07150 lem die Äste
305-139. und Zweige,
die in das
„Lichtraum-
profil“ von
Fahrbahnen
(4,50 m ab Fahrbahnkante) und Geh- und Radwegen (2,50 m
Verlagstipps: ab Geh- bzw. Radwegkante) hineinragen, zu kürzen, damit
diese den Verkehr nicht beeinträchtigen. Bitte überprüfen
Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein. Sie Ihre Bepflanzungen und schneiden Sie diese falls nötig
zurück.Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN
12
Gemeinde Landkreis
Schwieberdingen Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
des Gemeinderats am 26. Mai 2019
Hinweise:
1. Diese Bekanntmachung muss nach § 3 Abs. 1 KomWG spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag, also spätestens am
Montag, dem 18. März 2019 erfolgen. Bei Durchführung der Wahlen der Kreisräte und der Gemeinderäte sollen die Be-
kanntmachungen gleichzeitig vorgenommen werden - Abstimmung mit dem Landratsamt - (§ 50 Abs. 1 KomWO).
2. Die Bekanntmachung der Wahl des Ortschaftsrats wird mit der Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats verbunden
(§ 37 Abs. 1 KomWG) 1).
3. Mit dieser Bekanntmachung kann die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen verbunden werden (§ 5 Abs. 1 KomWO) - siehe auch Kohlhammer-Vordruck 08/022/4507/27 -
. Wegen der gleichzeitigen Durchführung der Europawahl siehe § 51g KomWO.
4. Der vorgeschriebene Inhalt dieser Bekanntmachung ergibt sich aus § 1 KomWO. Sie muss einen Hinweis auf die Eintra-
gung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO enthalten.
5. Die Bekanntmachung ist in der Form durchzuführen, die in der Gemeindesatzung über die Form der öffentlichen Bekannt-
machungen bestimmt ist (§ 55 Abs. 2 KomWO i. V. m. § 1 DVO GemO).
Bei Bekanntmachung durch Anschlag und Hinweis hierauf gilt der Tag der letzten Bekanntmachungshandlung (Anschlag
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mindestens einer Woche zu erfolgen hat.
Datum
Die öffentliche Bekanntmachung
erfolgte durch Einrücken in
Nummer vom
das Amtsblatt
die Zeitung
die Zeitung
Belegblätter wurden zu den Akten genommen. durch Bereitstellen im Internet
(§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 DVO GemO).
Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses und
Datum Datum
ausgehängt am abgenommen am
unter gleichzeitigem Hinweis auf den Anschlag durch
Datum
am
Ein Belegstück wurde zu den Akten genommen.
Datum UnterschriftNachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDINGEN Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019
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Gemeinde Landkreis
Schwieberdingen Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
des Gemeinderats am 26. Mai 2019
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.
In der Gemeinde Schwieberdingen sind dabei auf 5 Jahre zu wählen:
1.1 Gemeinderäte
Mitglieder Gemeinde
(Anzahl)
18 Schwieberdingen
Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung
und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses –
Bürgermeisteramt Schwieberdingen
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
schriftlich einzureichen.
2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitglied-
schaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede
Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
2.2 Ein Wahlvorschlag darf (höchstens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ein Bewerber darf
sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung
der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte
gewählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren
wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im
Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in
geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf
dem Wahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame
Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in ei-
ner gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entspre-
chend.
2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Bürger,
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht be������;
● ���� ���� ���� ���������������� ������ �������������������� ��������� ������ ���� ������ ������������� ���������� ��������� ���;�
dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbu-
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● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öf-
�������������������������������;
● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl-
bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mit-
gliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort
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● ���������������������������������������������������������������������������������������������������;�
● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für
keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.Woche 6 | Donnerstag, 7. Februar 2019 Nachrichten der Gemeinde SCHWIEBERDIN G EN
14
2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das
Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von
drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der
Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand
schriftlich zu unterzeichnen.
2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsbe-
rechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und
2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein
für die Wahl des Gemeinderats von
50
Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge
● ���������������������������������������������������������������������������������������;
● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu
wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Ge-
wählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter
werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss
noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister,
Bürgermeisteramt Schwieberdingen
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen
ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung
der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss
die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
handschriftlich �������������;� ������ ���� ������������� ����� �������������� ��������� ���� ���� ������� ���� ����������
(Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner,
die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen
zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen
nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach
§ 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeit-
raum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.
2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für
eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver-
sammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
● eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorsch������������������;�����
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● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wähl-
barkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaa-
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● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen
des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in
der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verle-
��������������������������������������������������������������������;
● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger-
versammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung,
Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Absti������������������������;����������
muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der
Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die
Nie�������������������������������������������;����������������������������������������������������������������
schusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer
Abstimmung durchgeführt worden sin�;� ���� ��������� ���� ������������������� �������������� �������������������� ����
sen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählerverei-
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