Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen

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Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
10. Jahrgang   Mitteilungen - Termine - Interessantes   Februar 2021

 Wintertraum mit Blick Richtung Allgau
                      Foto: Marlene Pirk-Ruhland
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                 oberlandbank.de/beste-bank
                                                                                das Jahr 2021 startete heuer winterlich kalt und mit
                                                                                einer kleinen Schneedecke. Was für ein Unterscheid zu
                                                                                den Schneemassen vor zwei Jahren! Die Festtagspfunde
                                                                                schaufelten wir damals mit tagfüllendem Schneeräumen
                                                                                weg. Heuer konnten wir mit schönen Winterspaziergän-
                                                                                gen das neue Jahr begrüßen. Den Aufenthalt im Freien
                                                                                haben viele genutzt. Denken Sie auch zu Ihrer eigenen
                                                                                Sicherheit dabei bitte immer an die Abstandsregeln.
                                                                                Mit der Impfaktion wurde gleich nach Weihnachten
                                                                                begonnen. Nach den Bewohnern und Pflegern in Alten-
                                                                                heimen und den Mitarbeitern im Gesundheitswesen
                                                                                werden im Anschluss die über 80-jährigen geimpft. Sobald genügend Impfstoff bereitsteht,
                                                                                werden die Landkreisbürger über 80 Jahren unverzüglich per Post vom Impfzentrum an-
                                                                                geschrieben. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis fast alle geimpft sind und Nor-
                                                                                malität wieder eintreten kann.
                                                                                Dank der Spenden, die auf das Spendenkonto der Gemeinde eingegangen sind, konnte
                                                                                Bedürftigen in Notfällen geholfen und zu Weihnachten eine kleine Freude gemacht
                                                                                werden. Herzlichen Dank an die Spender.
                                                                                In allen Ortsteilen sind für die Gemeindebürger Containerstellplätze für die Entsorgung
                                                                                von Flaschen und Plastikmüll aufgestellt. Bitte benutzen Sie diese Stellplätze nur für die
                                                                                vorgesehene Entsorgung und halten Sie diese Plätze sauber. Am Wertstoffhof in Haus-

                b e ra t e n  sein.                                             erdörfl und im Wertstoffzentrum in Warngau können zu den Öffnungszeiten andere

         chnet
                                                                                Müllsorten entsorgt werden. Die VIVO KU Tel 08024 / 9038-86 berät Sie gern.

Ausgezei          a n k  v o r Ort!                                             Auch im Winter sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein Ärgernis auf Gehwegen und
           sten B
Bei der be
                                                                                in den Wiesen, wo spätestens im Frühjahr der Kreislauf bis in unsere Nahrung seinen Weg
                                                                                nimmt. Liebe Hundebesitzer nehmen Sie immer Tüten mit und entsorgen Sie die gefüllten
                                                                                Tüten im Restmüll oder in den vielen bereitgestellten Hundetoiletten.
                 Ehrlich, verständlich und glaubwürdig:
                 Willkommen bei der Genossenschaftlichen Beratung – der         Gern würde ich noch zu der lustigen und ausgelassenen Faschingszeit einstimmen. Nicht
                 Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät. Erreichen      nur da zeigt sich wieder CORONA als absolute Spaßbremse. Ich hoffe, dass wir weiter
                 Sie Ihre Ziele und verwirklichen Sie Ihre Wünsche mit uns an
                 Ihrer Seite. Was die Beratung bei der besten Bank vor Ort      Geduld und Fantasie haben, mit Abstand das Beste daraus zu machen.
                 anders macht, erfahren Sie in unseren Geschäftsstellen oder
                 online. www.oberlandbank.de/beste-bank                         Bleiben Sie gesund!
                                                                                Herzlichst, in Gedanken an einen schönen Faschingskrapfen, Ihr
                                         Raiffeisenbank
                                        im Oberland eG
                                                                                Norbert Kerkel
                                                                                1. Bürgermeister

                                                                                                                           Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021    [ 3 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
Telefonverzeichnis                                                                                                 Weitere wichtige Kontaktdaten
Gemeindeverwaltung - Tegernseer Str. 7 - 83666 Waakirchen
                                                                                          Kindertagesstätte Erika Sixt, Schaftlach                            info@kiga-schaftlach.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr                                       Magdalena Köstler    81 80      Kindergarten
(nachmittags nach Vereinbarung)                                                                                50 76 23 Kinderkrippe
Telefon: 0 80 21 / 90 28-0 * Fax: 0 80 21 / 90 28-32                                      Kinderhort „Schukischawa“                                 schukischawa@kiga-schaftlach.de
E-Mail: info@gemeinde-waakirchen.de                                                       Helga Schneid 4 22
Internet: www.waakirchen.de
                                                                                          Kindergarten                              St-Martin.Waakirchen@kita.erzbistum- muenchen.de
Funktion           Name                Tel-Nr.    E-Mail                                  St. Martin, Waakirchen
                                                                                          Bobbi Lechner 15 70
1. Bürgermeister Norbert Kerkel        9028-20    n.kerkel@gemeinde-waakirchen.de         Grundschule Waakirchen                                           gs@schule-waakirchen.de
                                                                                          Holger Kraus  18 53
Geschäftsleitung Markus Liebl          9028-23    m.liebl@gemeinde-waakirchen.de
                                                                                          Bücherei Waakirchen Buchenweg 1 (im Schulhaus)
Vorzimmer          Sabrina Link        9028-20    s.link@gemeinde-waakirchen.de           Di: 16.30-19.00 Uhr, Fr: 17.00-19.00 Uhr
Personalstelle / Gemeindeblatt                                                            Kristina Sendlhofer        50 88 27
Kämmerer           Michael Moosmair    9028-29    m.moosmair@gemeinde-waakirchen.de       Nachbarschaftshilfe Schaftlach-Waakirchen e.V.               St-Martin.Waakirchen@ebmuc.de
                                                                                          über
Bauamt/Leitung     Christoph Marcher   9028-21    c.marcher@gemeinde-waakirchen.de        Pfarrbüro St. Martin 2 46

Ordnungsamt      Sabrina Schmid        9028-12    s.schmid@gemeinde-waakirchen.de         Behinderten-/Seniorenbeauftragte                                         rhoelscher@gmx.de
Liegenschaftsverwaltung                                                                   Gisela Hölscher   80 90 oder 0151 / 121 866 30

Meldeamt           Michael Link        9028-10    m.link@gemeinde-waakirchen.de           Integrationsbeauftragte Asyl                                     silviaangela.hartl@gmx.de
                                                                                          Silvia Hartl 0171 / 510 82 53
Passamt          Corinna Schlaghaufer 9028-25     c.schlaghaufer@gemeinde-waakirchen.de   Kinder-/Jugendbeauftragte                                            eobermueller@gmx.de
Gewerbeamt / Fundbüro                                                                     Evi Obermüller  901439 oder      0176 / 21965971
Kasse/Leitung      Burcin Celiktel     9028-24    b.celiktel@gemeinde-waakirchen.de       Energie-/Klimaschutzbeauftragter                         energie@gemeinde-waakirchen.de
                                                                                          Gerhard Kocher 0171 / 4450955 g.kocher@posteo.de
Kasse/Stv.Ltg.  Irmgard Latein         9028-14    i.latein@gemeinde-waakirchen.de         Vertreter: Sebastian Wetter, Wolfgang Schmiedel
Zweitwohnungssteuer

Steueramt         Sabine Schweiger     9028-22    s.schweiger@gemeinde-waakirchen.de                                          Abfallentsorgung
Wasser- u. Kanalgebühren
                                                                                          Wertstoffhof Hauserdörfl, Moosrainer Weg:
Hundesteuer       Markus Auer          9028-35    m.auer@gemeinde-waakirchen.de
Tourismus / Datenschutz                                                                        Fam. Bachhuber      89 43                  Donnerstag geschlossen
                                                                                               Mo., Di., Fr.:      14.00 – 18.00 Uhr
Kämmerei        Sebastian Fischer      9028-28    s.fischer@gemeinde-waakirchen.de             Mi.:                 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 18.00 Uhr
Abrechnung Kinderbetreuung                                                                     Sa.                  7.30 – 13.00 Uhr

Bauhofleitung      Martin Reiter       9028-30    bauhof@gemeinde-waakirchen.de           VIVO Kommunalunternehmen Warngau                        08024 – 90 38 0
                                                                                          Gebühren, Müllabfuhr, Abfallberatung                    08024 – 90 38 50
Wasserwart         Andreas Nachmann    9028-38    bauhof@gemeinde-waakirchen.de           www.vivowarngau.de                                      info@vivowarngau.de
Archivar           Hans Winklmair      9028-27    archiv@gemeinde-waakirchen.de
                                                                                                                          E.ON Störungshotline
Auszubildende      Anna Heinzlmeier    9028-31    a.heinzlmeier@gemeinde-waakirchen.de                      Strom 0941 – 28 00 33 66 // Gas 0941 – 28 00 33 55

[ 4 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                       Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021      [ 5 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
++ ABGABETERMIN ++ BITTE UNBEDINGT EINHALTEN ++                                       Fotos und Datenschutz

             Letzter Abgabetermin der Beiträge für die März-Ausgabe ist                   Die Redaktion ist nicht dafür verantwortlich,
                                                                                          eingesandte Fotos hinsichtlich der Einhaltung der
                           Sonntag, der 7. Februar 2021.
                                                                                          Bestimmungen        der     DSGVO         (Datenschutz-
                         Bitte beachten, vielen Dank! Die Redaktion                       grundverordnung) zu überprüfen. Dies obliegt dem
                                                                                          jeweiligen Fotografen!
                 Abgabetermin nächste Ausgabe (April 2021)                                Diese Verpflichtung gilt sowohl für beitragsbegleitende
                                                                                          Aufnahmen als auch für andere (auch unaufgefordert)
                               Montag, der 8. März 2021                                   zur Verfügung gestellte Bilder zur Veröffentlichung
                                                                                          durch die Gemeinde Waakirchen, z.B. als Titelfoto
                                                                                          oder auch für die gemeindliche Homepage.
        Spendenkonten für Bedürftige in der Gemeinde Waakirchen

Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee                  Raiffeisenbank im Oberland eG
IBAN: DE62711525703016079331                       IBAN: DE89701695980043210707
BIC: BYLADEM1MIB                                   BIC: GENODEF1MIB

 Impressum         Herausgeber:    Gemeinde Waakirchen
                                   vertreten durch 1. Bürgermeister Norbert Kerkel            Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen ist das Rathaus Waakirchen
                                   Tegernseer Str. 7                                                   bis auf Weiteres für den Parteiverkehr geschlossen.
                                   83666 Waakirchen
                   Redaktion:      Sabrina Link, Tel: 08021/902820,                           Bitte wenden Sie sich ausschließlich telefonisch oder per E-Mail an uns.
                                   Fax: 08021/902832                                         In Einzelfällen, in denen eine Bearbeitung per Telefon, E-Mail oder auf dem
                                   Mail: info@gemeinde-waakirchen.de                                Postweg nicht möglich ist, sind persönliche Vorsprachen ggf.
                   Anzeigen/Druck: Thamm Landzeit, Werbeagentur und Verlag                                 durch einen vorab vereinbarten Termin möglich.
                                   Wallbergstr. 21, 83666 Waakirchen
                                   Tel: 08024 / 9989-0, Fax: 08024 / 7365                   Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie vorne in diesem Heft
                                   Mail: mail@landzeit.info                                               sowie auf unserer Homepage und im Telefonbuch.
                   Verteilung:     kostenlos an alle Haushalte
                                                                                                                    Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                   Auflage:        2.900 Stück
                                                                                                                         Bleiben Sie gesund!
 Die Redaktion behält sich vor, die eingereichten Beiträge zu kürzen z.B. bei Überlänge
 (mehr als eine Seite) bzw. an das zur Verfügung stehende Platzangebot anzupassen.                               Ihre Gemeindeverwaltung Waakirchen

Liebe Artikelverfasser!
FOTOS machen unser Gemeindeblatt lebendig! Bitte achten Sie
darauf, dass diese auch von guter Qualität sind, sonst kann ein                           Am Faschings-Dienstag, den 16. Februar 2021
einwandfreier Abdruck leider nicht gewährleistet werden, vielen                           ist das Rathaus ganztägig geschlossen.
Dank!
                                Ihr Redaktions- und Druckteam
                                                                                          Ab Mittwoch, den 17.02.2021 sind wir ab 8.00 Uhr wieder zu den
                                                                                          üblichen Zeiten für Sie da.
                         Wasserhärtegrad in Waakirchen                                    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
        Gesamthärte 18,0 dH entspricht Härtegrad 3,20 = Härtebereich: hart
                           o
                                                                                          Ihre Gemeindeverwaltung

[ 6 ]     Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                  Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021      [ 7 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
Aus dem Gemeinderat

                                                                                              In der Sitzung am 15.12.2020 wurden im
   Die Gemeinde Waakirchen                                                                                                                        Ersatzbeschaffung         eines      Bauhof-
                                                                                              öffentlichen Teil u.a. folgende Punkte
   mit ca. 5.800 Einwohnern im Landkreis Miesbach                                                                                                 Mehrzweckfahrzeugs
                                                                                              behandelt:
   sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen                                                                                                      Der Bauhof bzw. die Verwaltung schlagen
                                                                                              Anschaffung von Raumlüftern für die                 vor, das bisherige Mehrzweckfahrzeug
                                                                                              Schule; Auftragsvergabe                             Hansa        aus      Altersgründen       ge-
         Sachbearbeiter (m/w/d) im Einwohnermeldeamt                                          Zur Einhaltung des Corona-Hygienekonzeptes          gen ein neues Fahrzeug auszutauschen.
                                        in Vollzeit                                           der Schule gehört u. a. das regelmäßige             Das Fahrzeug ist ganzjährig im Einsatz. In
                                                                                              Lüften der Klassenzimmer. Bereits jetzt im          diesem Zusammenhang muss gegebenenfalls
                                                                                              Herbst ist dies problematisch. Bei weitaus          entsprechendes      Zubehör      (Mäh-Werk,
   Ihre Aufgaben sind u.a.:                                                                                                                       Streugerät, Schneefräse usw.) neu mit
                                                                                              niedrigeren Außentemperaturen im Winter
    alle im Einwohnermeldeamt anfallenden Tätigkeiten                                                                                            angeschafft werden. Die Verwaltung bittet
                                                                                              könnte dies gar für die Schüler und Lehrer
    Überwachung der Alters-/Ehejubiläen und Erstellung der                                                                                       den Gemeinderat, über die Ersatzbeschaffung
                                                                                              unzumutbar werden, weil eine einigermaßen
       Glückwunschschreiben                                                                                                                       zu diskutieren und abzustimmen. Bei positiver
                                                                                              vertretbare Raumtemperatur kaum (und
    Bearbeitung des Postein- und Postausgangs                                                                                                    Entscheidung sollen dann entsprechende
                                                                                              nur mit extrem hohen Energieaufwand)
    Aufgaben im Bereich Archivwesen                                                                                                              Angebote verschiedener Händler eingeholt
                                                                                              aufrechterhalten werden könnte. Außerdem            werden, um die Beschaffung entsprechend im
    Vertretung im Pass- und Gewerbeamt
                                                                                              wären bei schlechter Witterung insbesondere         Haushalt 2021 zur berücksichtigen.
                                                                                              die Fensterplätze vernässt. Der Schulleiter         Beschluss: Nach kurzer Beratung beschließt
   Ihr Profil sollte sein:                                                                    empfiehlt daher die Ausrüstung der                  der     Gemeinderat       einstimmig,     der
      Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder die                            Klassenzimmer mit Raumlüftern, die mittels          Ersatzbeschaffung zuzustimmen.
       Fachprüfung I für Beschäftigte (m/w/d)                                                 geeigneter Filteranlagen das geforderte
    Berufserfahrung in den genannten Bereichen wäre                                                                                              Genehmigung Darlehen für Feuerwehr-
                                                                                              Raumklima gewährleisten können. Die
       wünschenswert                                                                                                                              hausbau Waakirchen
                                                                                              Lüftung kann hierdurch zwar nicht komplett
                                                                                                                                                  Mit Schreiben vom 16.11.2020 hat die Regierung
    Gute EDV-Kenntnisse                                                                      ersetzt, jedoch auf ein praktikables Maß
                                                                                                                                                  von Oberbayern die Förderung im Rahmen des
    Bürgerorientiertes, freundliches und sicheres Auftreten                                  reduziert werden. Aufgrund der Dringlichkeit        Kommunalen Wohnraum-Förderprogramms
                                                                                              wurde vorab am 11.11.2020 die Zustimmung            des Freistaat Bayern (KommWFP) bewilligt.
   Die Vergütung erfolgt mit allen üblichen Sozialleistungen nach dem TVöD,                   zur Beschaffung abgefragt. Nachdem die              Die Bewilligung umfasst einen Zuschuss sowie
   die Stelle ist unbefristet.                                                                Gemeinderäte mehrheitlich eine positive             ein zinsvergünstigtes Darlehen der Bayerischen
   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung,                   Rückmeldung gegeben haben, wurde der                Landesbodenkreditanstalt       (Labo).     Die
   die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.02.2021 an die                        Auftrag erteilt, damit die Lieferung sicher         Kämmerei befürwortet die Darlehensaufnahme
                                                                                              rechtzeitig nach den Weihnachtsferien erfolgen      und bittet den Gemeinderat um entsprechende
   Gemeinde Waakirchen, Personalamt, Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen
                                                                                              kann. Nunmehr gilt es die Beschaffung               Genehmigung.
   oder per E-Mail an s.link@gemeinde-waakirchen.de richten. Telefonische
                                                                                              nachträglich zu genehmigen. Der Vorsitzende         Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die
   Auskünfte erteilt Frau Schmid unter 08021 / 90 28 12.
                                                                                              erklärt, dass die gebotene Dringlichkeit zu         Darlehensaufnahme bei der Bayerischen
                                                                                              dieser Vorgehensweise führte, und dass              Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des
   Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen. Die         dies selbstverständlich nur ausnahmsweise           Kommunalen Wohnraumförderprogramms des
   Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes wird garantiert.
                                                                                              so erfolgte. Nach kurzer Beratung fasst der         Freistaat Bayern.
   Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (u.a. Reisekosten) werden nicht
   erstattet. Die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) ist für uns selbstverständlich.    Gemeinderat folgenden                               Feuerwehrsatzung - Neufassung
   Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt          Beschluss: Der Beschaffung der Raumlüfter           Die Kämmerei hat die Satzung über
   berücksichtigt.                                                                            wird zugestimmt. Ergänzend sollen CO2-              Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze
                                                                                              Messgeräte angeschafft werden.                      und andere Leistungen der gemeindlichen

[ 8 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021      [ 9 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
Feuerwehren incl. Anlage 1 Verzeichnis der        Erschließungsstraße für das Gewerbege-                  Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Pauschalsätze überarbeitet und aktualisiert.      biet am Brunnenweg, Waakirchen: Namens-
Hierfür mussten sämtliche Fahrzeuge               gebung und Widmung.                                                          Nichtöffentliche Sitzung vom 13.10.2020:
der örtlichen Feuerwehren neu kalkuliert          Der Straßenbau ist nahezu abgeschlossen und
                                                                                                     Gemeinde Waakirchen, Sanierung des Bauhofes; Vergabe eines Planungsauftrages
werden, um die Kostensätze der jeweiligen         die ersten Parzellen sind vermarktet. Daher soll
                                                                                                     Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, das IB Planung & Design Thomas
Fahrzeuge im Verzeichnis der Pauschalsätze        nun die Widmung zur Gemeindestraße gem.            Schmidt M. Sc. Architektur, Innenarchitekt aus Tegernsee mit der Vorentwurfsplanung
zu berücksichtigen. Zur Erstellung der            Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und          (Leistungsphasen 1 und 2) zu betrauen.
Satzung wurde das Muster des bayerischen          Wegegesetz) erfolgen. Als Bezeichnung wird
Gemeindetags hinzugezogen sowie die               „Peter-Westermeier-Straße“ als Erinnerung
Hinweise des Bayerischen Kommunalen               an den gleichnamigen Altbürgermeister und                                    Sitzungstermine Februar 2021
Prüfungsverbandes mitberücksichtigt.              Ehrenbürger vorgeschlagen.                         Donnerstag, 18.02.2021 19.00 Uhr             Gemeinderatssitzung, Turnhalle
                                                  Beschluss: Die Erschließungsstraße wird als        Dienstag, 23.02.2021   18.00 Uhr             Bauausschuss-Sitzung, Großer Sitzungssaal
Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die
                                                  Gemeindestraße gewidmet und erhält den
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
                                                  Namen „Peter-Westermeier-Straße“.
für Einsätze und andere Leistungen der
gemeindlichen Feuerwehren incl. Anlage 1
                                                  Änderung des § 13 Abs. 2 der Geschäfts-
                                                                                                     Aus dem Bauausschuss
Verzeichnis der Pauschalsätze. Diese tritt
                                                  ordnung                                            In der Sitzung am 15.12.2020 wurden im öf-           von 1,0m aufweisen.
zum 1.1.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt
                                                  Gemäß      dieser    Vorschrift  kann    der       fentlichen Teil u.a. folgende Punkte behandelt:      Die betreffende Fläche
die Satzung über Aufwendungsersatz und            Bürgermeister Haushaltsmittel bis 5.000,-
Gebühren für Einsätze und andere Leistungen                                                                                                               befindet sich im Geltungsbereich des rechts-
                                                  € in eigener Zuständigkeit bewirtschaften.         Antrag zum Anbau eines Wintergartens an
                                                                                                                                                          verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 GE
der Feuerwehren Waakirchen, Schaftlach,           Laut Mustersatzung wird vorgeschlagen den          das bestehende Gebäude auf dem Grund-
                                                                                                     stück FlNr. 1433/5, Gem. Waakirchen, Alm-            „Krottenthal“. Darin wird vorgegeben, dass
Marienstein und Piesenkam vom 1.6.2010            Betrag auf 4 – 5 € pro Einwohner anzupassen.
                                                                                                     weg                                                  Werbeanlagen nur an der Stätte ihrer Leistung
außer Kraft.                                      Geht man vom Mittel (4,50 €) errechnet sich
                                                                                                     Die Antragsteller möchten an der Südostsei-          zulässig sind. Sie müssen in ihrer Proportion
Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren-           bei 5.800 Einwohner ein Wert von 26.100,-                                                               und ihrem Erscheinungsbild auf die Fassade ab-
                                                                                                     te des auf dem o.g. Grundstück vorhandenen
satzung - Neufassung                              €. Daher wird vorgeschlagen, den Wert                                                                   gestimmt werden. Dabei dürfen die Werbean-
                                                                                                     Gebäudes einen Wintergarten anbauen. Dieser
Die Verwaltung hat die Friedhofssatzung           abgerundet ab dem 01.01.2021 auf 25.000,- €                                                             lagen 6m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht
                                                                                                     soll eine Grundfläche von ca. 22m² aufweisen
                                                  anzuheben. Entsprechend sollen die Sätze bei       und mit einem Pultdach versehen werden. Das          überschreiten. Diese Vorgaben werden im Rah-
sowie die Friedhofsgebührensatzung überar-
                                                  über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf            Grundstück befindet sich im bauplanungsrecht-        men des vorliegenden Antrages berücksichtigt.
beitet und aktualisiert. Hierfür wurde
                                                  12.500,- € bzw. 6.250,- € angepasst werden.        lichen Innenbereich. Ein Bebauungsplan exis-         Daraufhin fassen die Ausschussmitglieder nach
die Gebührenkalkulation durch die Firma
                                                  Beschluss: Nach kurzer Beratung beschließt         tiert nicht. Nach Sichtung der Planunterlagen        Einsichtnahme in die Planunterlagen ohne wei-
Schneider & Zajontz für die Jahre 2021 bis 2024
                                                  der Gemeinderat zum 01.01.2021 folgende            fassen die Ausschussmitglieder ohne weitere          tere Anmerkungen den folgenden
durchgeführt. Zudem wurden zur Erstellung                                                                                                                 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen
                                                  Änderung:                                          Diskussion folgenden
der Satzungen die Muster des Bayerischen          Bei planmäßigen Ausgaben 20.000,- €                                                                     zum beantragten Vorhaben wird erteilt.
                                                                                                     Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen
Gemeindetags sowie die Hinweise des               Bei überplanmäßigen Ausgaben 10.000,- €            zum geplanten Vorhaben wird erteilt.
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes                                                                                                                  Antrag zur Errichtung eines Gewerbege-
                                                  Bei außerplanmäßigen Ausgaben 5.000,- €.                                                                bäudes mit Betriebsleiterwohnung auf
mitberücksichtigt. Nach Erläuterung des                                                              Antrag zur Anbringung von Außenwerbung
                                                  Ausgaben über 10.000,-€ sind dem Gemein-           an den bestehenden Gebäuden auf dem                  dem Grundstück FlNr. 572/7, Gem. Waakir-
Sachverhaltes und kurzer Beratung fasst der       derat bekannt zu geben.                            Grundstück FlNr. 1634/34, Gem. Schaftlach,           chen, GE Brunnenweg; erneute Behandlung
Gemeinderat folgenden
                                                                                                     GE Krottenthal                                       Der Ausschuss hatte sich bereits in seiner „Sep-
Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die            Markus Liebl                                                                                            tember-Sitzung“ mit dem o.g. Vorhaben befasst
                                                                                                     Durch den Antragsteller wurden auf dem o.g.
Friedhofssatzung sowie die Friedhofs-                                                                Grundstück mehrere Gebäude für eine Wasch-           und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im
gebührensatzung. Diese Satzungen treten                                                              anlage errichtet. Nun ist beabsichtigt, an der       Rahmen einer ersten Prüfung wurde der An-
zum 1.1.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten                                                           Süd- und Ostseite eines Gebäudes insgesamt           tragsteller durch die Baugenehmigungsbehörde
die    Friedhofssatzung      und     Friedhofs-                                                      zwei Werbeschilder anzubringen. Diese sollen         jetzt auf die zwei nachfolgenden Punkte hinge-
gebührensatzung vom 26.10.2009 außer Kraft.                                                          eine Breite von jeweils 4,0m sowie eine Höhe         wiesen.

[ 10 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                        Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021       [ 11 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
1. Das geplante Satteldach ist mit einer Neigung   bau) der Hofstelle saniert und wiederhergestellt   keit des Vorhabens ist daher anhand von § 34           Nachfragen aus dem Gremium zur genauen
von 23° geplant. Gemäß der Vorgabe im betref-      wird. Die Bauweisen sollten beibehalten und        BauGB zu beurteilen. Aufgrund der umliegend            Lage und Größe des Baugrundstückes beant-
fenden Bebauungsplan, muss die Dachneigung         nach Schadenslage ersetzt werden. Nun wird         vorhandenen Bebauung ist davon auszugehen,             wortet wurden, fasst der Ausschuss den folgen-
jedoch weniger als 23° betragen. Vor diesem        jedoch mitgeteilt, dass im Rahmen der Baumaß-      dass sich das geplante Gebäude in den umge-            den
Hintergrund beantragt der Bauherr vorliegend       nahmen deutlich wurde, dass dieser Baukörper       benden Baubestand einfügt. Die Vorgaben der            Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen
die Zustimmung der Gemeinde zu einer Befrei-       erhebliche statische Probleme aufweist. Ein        gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch           zum beantragten Vorhaben wird erteilt.
ung von der vorgenannten Festsetzung dahin-        Erhalt scheint daher nicht möglich. Vor diesem
                                                                                                      die in der Planzeichnung dargestellten zwei            Antrag zum Neubau eines Einfamilienhau-
gehend, dass die zulässige Dachneigung um          Hintergrund wurde das Gebäude zwischenzeit-
                                                                                                      offenen Stellplätze erfüllt. Die Zufahrt soll vom      ses auf dem Grundstück FlNr. 20, Gem.
0,1° überschritten werden darf.                    lich durch Vertreter der Baugenehmigungsbe-
2. Die vier bisher im südlichen Bereich vorgese-   hörde besichtigt. Diese teilen die vorgenannte     östlich gelegenen Weg her erfolgen. Die weitere        Schaftlach, Bgm.-Erl-Straße
henen Stellplätze sollen auf die Westseite des     Einschätzung. Daher wurde durch den Bauher-        Erschließung ist ebenfalls gesichert. Nachdem          Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund-
Hauses Brunnenweg 34 verlegt werden. Diese         ren mit dem Landratsamt abgestimmt, dass ein
Fläche befindet sich zwar im Geltungsbereich       Plan eingereicht wird, welcher das Bestands-
des Bebauungsplanes. Allerdings ist sie dort       gebäude, so wie es existiert 1:1 als Neubau
nicht konkret als Fläche für Stellplätze darge-    wiedergibt. Dieser Plan liegt nun vor und er
stellt. Der Antragsteller begehrt daher auch       soll gegenständlich behandelt werden. Das
diesbezüglich eine Befreiung von den Festset-      betreffende Grundstück befindet sich zwar im
zungen des Bebauungsplanes. Nach kurzer Be-        bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Da der
ratung fasst der Bauausschuss folgenden            Umbau des Gebäudes, wie oben beschrieben,
                                                                                                                 Haslach 1 · 83666 Waakirchen
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu        aber insgesamt bereits genehmigt wurde und                        Telefon 0171 - 767 30 09                  Hans Steingraber GmbH & Co. KG
den beantragten Befreiungen von den Festset-       im Rahmen des vorliegenden Änderungsantra-            eMail: elektrotechnik-hinterholzer@t-online.de        Robert-Bosch-Str. 1 · 83607 Holzkirchen
zungen des Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakir-       ges ausschließlich die Zulassung eines exakten                                                              08024-9066-0 · www.steingraber.de
chen-Brunnenweg“ wird erteilt. Dieses umfasst      Ersatzbaues für den Wohnteil begehrt wird,
konkret folgende Punkte:                           erscheint die Erteilung des gemeindlichen Ein-
Zu 1.: Zulassung einer Erhöhung der Dachn-         vernehmens bauplanungsrechtlich zielführend.
eigung um 0,1 Grad. Das geplante Satteldach        Nach dem erfolgten Einblick in den vorliegen-
kann somit auch eine Neigung von 23° aufwei-       den Planunterlagen fasst das Gremium sodann                                                                                              .
sen.                                               den nachfolgenden
Zu 2.: Die vier bisher im südlichen Bereich vor-   Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen                                                                               www.regina-beilhack.de
gesehenen Stellplätze können auch auf der          zum vorliegenden Änderungsantrag wird erteilt.
                                                                                                                                                              83707 Bad Wiessee · Münchner Strasse 20
Westseite des Hauses Brunnenweg 34 und so-
                                                   Antrag zum Neubau eines Wohnhauses                                                                                  M 0 171 . 314 29 38
mit außerhalb der dargestellten Stellplatzflä-
                                                   mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr.                                                                            T 0 80 22 . 7 47 62
chen, errichtet werden.
                                                   191/2T, Gem. Schaftlach, Reutbergstraße                                                                        immobilien@regina-beilhack.de
Tekturantrag zum Ersatzbau eines Wohn-             Die Antragsteller möchten das o.g. Grund-
gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1835,            stück teilen und dann auf der neu entstehen-
Gem. Schaftlach, Staudach                          den westlichen Fläche ein Einfamilienhaus              · Planung
Der Antrag zum Umbau einer Hofanlage, dem          errichten. Dieses soll eine Grundfläche von ca.
Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage und         108m² (9m x 12m) aufweisen. Die Wandhöhe               · Beratung
Nebengebäude wurde bereits im Jahr 2018            ist mit 5,8m geplant und der First soll auf ca.        · Neuanlagen                                                 Edelweißstraße 9 · 83666 Waakirchen
im gemeindlichen Bauausschuss behandelt.           7,9m liegen. An der Südwestecke des Hauses                                                                        Tel. 08021 5068354 · Fax 08021 5068355
                                                                                                          · Umgestaltung                                                          info@gartenbau-danner.de
Damals ist das Einvernehmen erteilt worden         soll zusätzlich ein Wintergarten entstehen. Das
                                                                                                          · Pflege                                                                www.gartenbau-danner.de
und anschließend wurde auch das betreffende        Dach soll eine Neigung von 24° aufweisen. Das
Genehmigungsverfahren beim Landratsamt             künftige Baugrundstück ist dem sog. Innenbe-
abgeschlossen. Die bisherige Planung sah vor,      reich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan existiert
dass das ehemalige Wohngebäude (sog. Kopf-         für das betreffende Gebiet nicht. Die Zulässig-

[ 12 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                           Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021          [ 13 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
stück ein Einfamilienwohnhaus errichten. Die-      gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch       auf die Positionierung des geplanten Carports          Bürogebäude eine zweite Wohneinheit für Be-
ses soll eine Grundfläche von ca. 88m² (8,4m x     die bereits in der bestehenden Garage bzw.         nicht zugestimmt. Dieser soll die erforderlichen       triebspersonal geplant. Allerdings sieht der o.g.
10,5m) aufweisen. Die Wandhöhe ist mit 5,35m       dem existierenden Carport untergebrachten          Aufstellflächen (mindestens 3m) einhalten oder         Bebauungsplan eine entsprechende Ausnahme
vorgesehen. Der First des Satteldaches soll auf    Stellplätze erfüllt. Sodann fasst der Ausschuss    alternativ so positioniert werden, dass die Ein-       für Wohnnutzungen ausschließlich für Betriebs-
7,24m liegen. Die Dachneigung ist mit 24°          folgenden                                          fahrt nicht direkt von einer der angrenzenden          leiter- bzw. Betriebsinhaberwohnungen vor.
geplant. Das Baugrundstück befindet sich im        Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen           Straßen her erfolgt.                                   Daher wäre auch für diese zweite Wohneinheit
Ortsbereich von Schaftlach. Ein Bebauungsplan      zum beantragten Vorhaben wird erteilt.                                                                    für Betriebspersonal eine Befreiung von den
existiert für das dortige Gebiet nicht. Die bau-                                                      Antrag zum Neubau einer Halle mit Büro,
                                                                                                                                                             Vorgaben des Bebauungsplanes erforderlich.
                                                   Antrag zum Neubau eines Doppelhauses               Wohnung und Lager auf dem Grundstück
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens                                                                                                                Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsat-
                                                   mit Doppelgarage und Carport auf dem               FlNr. 656/T, Gem. Waakirchen, GE Brunnen-
ist daher anhand von § 34 BauGB zu beurteilen.                                                                                                               zung werden eingehalten. Nach ausführlicher
Aufgrund der in der Umgebung vorhandenen           Grundstück FlNr. 1970/8, Gem. Schaftlach,          weg
                                                                                                                                                             Diskussion, in der sich die Ausschussmitglieder
Gebäude kann davon ausgegangen werden,             Taubenbergweg                                      Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grund-
                                                                                                                                                             übereinstimmend dahingehend äußern, dass
dass sich das Vorhaben in den dortigen Bebau-      Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund-      stück eine Halle mit Büro, Wohnungen und La-
                                                                                                                                                             die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem
ungszusammenhang einfügt. Die Vorgaben der         stück ein Doppelhaus errichten. Dieses soll eine   ger errichten. Die Halle soll eine Grundfläche
                                                                                                                                                             Grunde nach stringent angewendet werden
gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch       Grundfläche von ca. 163m² (15,52m x 10,5m)         von ca. 390m² (15m x 26m) aufweisen. Die
                                                                                                                                                             sollten und dass bei einzelnen der beantrag-
zwei offene Stellplätze erfüllt. Nach Sichtung     aufweisen. Die Wandhöhe ist mit bis zu 6,58m       Wandhöhe ist mit 5,85m vorgesehen. Der First
                                                                                                                                                             ten Befreiungen ggf. auch die Grundzüge der
der Planunterlagen fasst das Gremium folgen-       vorgesehen. Der First des Satteldaches soll auf    des Satteldaches soll auf 8,29m liegen und in
                                                                                                                                                             Planung des Bebauungsplanes betroffen sein
den                                                9,14m liegen. Das Baugrundstück befindet           Nordsüdrichtung verlaufen. Die Dachneigung
                                                                                                                                                             könnten, fasst das Gremium folgenden
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen           sich im Ortsbereich von Schaftlach. Ein Bebau-     soll 18° betragen. Südlich an die Halle anschlie-
                                                                                                                                                             Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen
zum beantragten Vorhaben wird erteilt.             ungsplan existiert für das dortige Gebiet nicht.   ßend soll der Büroteil des geplanten Gebäudes
                                                                                                                                                             zum beantragten Vorhaben wird nicht erteilt.
                                                   Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des         entstehen. Dieser ist mit einer Grundfläche von
Antrag zum Neubau eines Mehrfamilien-              Vorhabens ist daher anhand von § 34 BauGB          ca. 135m² geplant. Hier ist eine Wandhöhe von          Antrag zum Neubau einer Halle mit Büro,
hauses auf den Grundstücken FlNrn. 1100            zu beurteilen. Aufgrund der in der Umgebung        7,64m vorgesehen. Der First soll auf 9,55m             Betriebsleiterwohnung und Lager auf dem
u. 1193/6, Gem. Piesenkam, Warngauer               vorhandenen Gebäude kann davon ausgegan-           liegen und in Ostwestrichtung verlaufen. Das           Grundstück FlNr. 721/5, Gem. Waakirchen,
Straße                                             gen werden, dass sich das Vorhaben in den          betreffende Satteldach soll eine Neigung von           GE Brunnenweg
Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund-      dortigen Bebauungszusammenhang einfügt.            23° aufweisen. Das Baugrundstück befindet              Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grund-
stück mit einer Größe von ca. 842m² ein Mehr-      Diese Einschätzung hat sich auch im Rahmen         sich im Geltungsbereich des rechtsverbindli-           stück mit einer Größe von ca. 1115m² insgesamt
familienwohnhaus errichten. Dieses soll eine       einer Ortsbesichtigung bestätigt. Die Vorgaben     chen Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakirchen-             zwei Gebäude errichten. Es sollen eine Halle mit
Grundfläche von ca. 176m² (11m x 16m) auf-         der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden         Brunnenweg“. Die darin enthaltenen Vorgaben            Büro, sowie Betriebsleiterwohnungen und Lager
weisen. Die Wandhöhe ist mit bis zu 6,59m über     zwar im Hinblick auf die erforderliche Anzahl an   werden im Hinblick auf GRZ, GFZ, die Anzahl            entstehen. Die Halle mit Lager soll eine Größe
dem geplanten Gelände vorgesehen. Der First        Stellplätzen durch die geplante Doppelgarage       der Vollgeschoße, die Dachneigung und die              von ca. 243m² aufweisen. Die Wandhöhe ist mit
des Satteldaches soll auf 9,27m über dem Ge-       sowie den Carport erfüllt. Allerdings entspricht   Firsthöhen eingehalten. Allerdings weicht die          7,10m vorgesehen. Der First des Satteldaches
lände liegen. Die Dachneigung ist mit 26° ge-      der Carport aufgrund seines Abstandes von ca.      Planung bei der Wandhöhe, den Baugrenzen               soll auf 9,64m liegen und in Ostwestrichtung
plant. Das Dachgeschoß soll auf der Westseite      0,7m zur benachbarten Straße nicht den dies-       und der Firstrichtung von den Vorgaben des Be-         verlaufen. Die Dachneigung soll 23° betragen.
mit zwei Dachgauben versehen werden. Das           bezüglichen Richtlinien aus der vorgenannten       bauungsplanes ab. Vor diesem Hintergrund wer-          Im Untergeschoß der Halle ist ein Lager mit
Baugrundstück befindet sich im Ortsbereich von     Satzung. Im Gremium besteht Einigkeit dahin-       den vorliegend entsprechende Befreiungen von           einer Größe von ca. 245m² vorgesehen. Ferner
Piesenkam. Ein Bebauungsplan existiert für das     gehend, dass die vorliegende Planung im Prin-      den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt.            soll in diesem Gebäude eine Betriebsleiterwoh-
dortige Gebiet nicht. Die bauplanungsrechtliche    zip zustimmungsfähig erscheint. Lediglich der      Der Bebauungsplan lässt Betriebsleiterwohnun-          nung mit ca. 90m² untergebracht werden. Süd-
Zulässigkeit des Vorhabens ist daher anhand        geplante Carport soll so angeordnet werden,        gen ausnahmsweise zu. Da der Antragsteller             lich der vorgenannten Halle ist ein zweites Haus
von § 34 BauGB zu beurteilen. Aufgrund der         dass eine Aufstellfläche von mindestens 3m ein-    von diesem Ausnahmetatbestand Gebrauch                 geplant, welches durch einen Carport mit dem
in der Umgebung vorhandenen Gebäude kann           gehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund       machen möchte, bedarf es auch diesbezüglich            ersten Gebäude verbunden ist. Dort soll neben
davon ausgegangen werden, dass sich das            fasst der Ausschuss folgenden                      der Zustimmung der Gemeinde. Insgesamt                 einem Büro auch die Betriebsinhaberwohnung
Vorhaben noch in den dortigen Bebauungszu-         Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen           sollen ca. 727m² des Gebäudes gewerblich               mit einer Größe von ca. 208m² entstehen.
sammenhang einfügt. Dieser Eindruck hat sich       zum beantragten Vorhaben wird erteilt. Jedoch      genutzt werden. Die Betriebsleiterwohnung ist          Auch dieses Gebäude ist mit einer Wandhöhe
auch aus einer vorab durchgeführten Ortsbe-        wird einer Befreiung von den Vorgaben der          mit ca. 134m² geplant. Sie ist somit dem Ge-           von 7,1m geplant. Der First soll auf 8,9m lie-
sichtigung heraus entwickelt. Die Vorgaben der     gemeindlichen Stellplatzsatzung im Hinblick        werbeteil deutlich untergeordnet. Ferner ist im        gen und ebenfalls in Ostwestrichtung verlau-

[ 14 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                           Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021        [ 15 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
fen. Auch dieses Baugrundstück befindet sich       21.09.2018 die Genehmigung für die temporäre        Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen              genden
im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen         Aufstellung von Büro- und Aufenthaltscontai-        zum Antrag für die temporäre Aufstellung von          Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen
Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakirchen-Brun-         nern sowie eines Lagerzeltes für Versandma-         Büro- und Aufenthaltscontainern sowie ei-             zum beantragten Vorhaben wird erteilt.
nenweg“. Die darin enthaltenen Festsetzungen       terial auf dem o.g. Grundstück erteilt worden.      nes Lagerzeltes für Versandmaterial bis zum
                                                                                                                                                             Voranfrage zur Veränderung der Lage einer
werden abgesehen vom nachfolgend genann-           Diese Genehmigung ist aktuell jedoch bis zum        31.12.2022 wird erteilt. Dieses umfasst auch die
                                                                                                                                                             genehmigten Garage auf dem Grundstück
ten Punkt eingehalten: Der Bebauungsplan           31.12.2020 befristet. Da sie aus formellen          Zustimmung für eine Befreiung von den Festset-        FlNr. 1640/10, Gem. Waakirchen, Am Hag;
lässt Betriebsleiterwohnungen ausnahmsweise        Gründen nicht verlängert werden kann, wird          zungen des Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakir-          erneute Behandlung
zu. Da der Antragsteller von diesem Ausnahme-      vorliegend ein gleichlautender neuer Bauantrag      chen-Brunnenweg“ im Hinblick auf die Lage der         Der gemeindliche Bauausschuss hat sich in
tatbestand Gebrauch machen möchte, bedarf es       eingereicht. Darin wird nun begehrt, die ge-        o.g. baulichen Anlagen außerhalb der Baufens-         der Vergangenheit schon mehrfach mit dem
diesbezüglich der Zustimmung der Gemeinde.         nannten baulichen Anlagen bis zum 31.12.2022        ter. Der begehrten Befreiung von den Vorgaben         betreffenden Bauvorhaben befasst. Dieses ist
Insgesamt sollen ca. 272m² der oberirdischen       unverändert belassen zu dürfen. Bisher sind die     der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird nicht        seit einigen Monaten genehmigt. Auf Wunsch
Gebäudeteile gewerblich genutzt werden. Die        zugehörigen Parkflächen auf den Grundstücken        zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen             der Bauherren wurde zwischenzeitlich nach
Betriebsinhaberwohnung ist mit ca. 208m² ge-       FlNrn. 721/1 und 721/2 vorhanden. Da diese          für die bis zum 31.12.2022 befristete Errich-         Möglichkeiten gesucht, um die von der Nach-
plant. Sie ist somit dem Gewerbeteil unterge-      Flächen aber künftig nicht mehr zur Verfügung       tung von Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr.        barschaft aufgrund der geplanten Garage be-
ordnet. Allerdings erscheint die zweite geplante   stehen, ist nun beabsichtigt, die Stellplätze auf   721/3, Gem. Waakirchen, und somit außerhalb           fürchteten Beeinträchtigungen zu minimieren.
Betriebsleiterwohnung nicht unproblematisch.       einer östlichen Teilfläche des Grundstückes         der diesbezüglich im Bebauungsplan vorgese-           Zuletzt wurde dabei geprüft, ob das Dach der
Denn es ist derzeit nicht erkennbar, durch wen     FlNr. 721/3 neu zu errichten. Vor diesem Hin-       henen Flächen, wird erteilt. Bei der Baugeneh-        Garage um 90° gedreht und der gesamte Bau-
diese Wohnung tatsächlich genutzt werden soll      tergrund wurde durch die Antragstellerin eine       migungsbehörde wird diesbezüglich angeregt,           körper um ca. 1m Richtung Süden verschoben
und andererseits erhält die Wohnnutzung durch      aktuelle Stellplatzberechnung durchgeführt.         dass eine etwaige Genehmigung der Parkflä-            werden könnte. Diese Überlegungen erwiesen
die zusätzliche Wohneinheit verstärktes Ge-        Das Grundstück mit den bereits vorhandenen          chen mit einer Rückbauverpflichtung nach dem          sich jedoch auch nach Rücksprache mit dem
wicht im Vergleich zur gewerblichen Nutzung.       Büro- und Aufenthaltscontainern sowie das           31.12.2022 verbunden wird.                            Landratsamt als nicht zielführend. Vorliegend
Aktuell werden derzeit insgesamt 8 Stellplätze     Lagerzelt befindet sich im Geltungsbereich des
                                                                                                       Antrag zum Umbau von einzelnen Räum-                  soll nun die Haltung der Gemeinde im Hinblick
planzeichnerisch dargestellt. Gemäß der ge-        rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 GE
                                                                                                       lichkeiten im bestehenden Gebäude auf                 auf eine ausschließliche Verschiebung der Ga-
meindlichen Stellplatzsatzung wären jedoch 12      „Waakirchen-Brunnenweg“. Wie bereits im
                                                                                                       dem Grundstück FlNr. 2270/6, Gem. Waa-                rage (ohne Firstdrehung) eruiert werden. Denn
Stellplätze nachzuweisen. Vor diesem Hinter-       Rahmen des ursprünglichen Antrages im Jahr
                                                                                                       kirchen, Steinberg                                    auch diesbezüglich ergeben sich zwei baurecht-
grund wird vorliegend eine Befreiung von den       2018 erörtert, entsprechen die baulichen An-
                                                                                                       Der Antragstellerin wurde mit Bescheid vom            liche Problemstellungen. So würde die Garage
Vorgaben der gemeindlichen Satzung begehrt.        lagen z.B. im Hinblick auf die Einhaltung der
                                                                                                       30.12.2011 die Genehmigung zur Errichtung             (im Vergleich zur bisherigen Genehmigung)
Die Stellplatzsituation sowie der erhebliche       Baugrenzen jedoch nicht den Festsetzungen des
                                                                                                       des Gesundheitshotels „Der Lanserhof“ erteilt.        einerseits noch weiter aus dem im Bebauungs-
„Wohnanteil“ werden im Gremium als prob-           vorgenannten Planes. Dennoch erscheint die
                                                                                                       Im Rahmen des nun vorliegenden Antrages wird          plan vorgesehenen Baufenster herausrücken.
lematisch erachtet. Einer Befreiung von den        Zustimmung zu einem befristeten „Belassen“
                                                                                                       im medizinischen Therapiebereich (Unterge-            Auf der anderen Seite würde auch die in der
Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung       der Gebäude bauplanungsrechtlich vertretbar.
                                                                                                       schoss 1) der Umbau des Umkleidebereichs in 2         gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgesehene
könne daher nicht zugestimmt werden. Nach          Allerdings erscheint die Neuordnung der Parksi-
                                                                                                       Patientenzimmer und einen Behandlungsraum             „Mindestaufstellfläche“ vor der Garage am
eingehender Diskussion, in der die Ausschuss-      tuation in diesem Zusammenhang dringend ge-
                                                                                                       begehrt. Ferner soll der Infusionsraum in einen       kürzesten Punkt auf ca. 2,5m reduziert werden.
mitglieder zum Ausdruck bringen, dass die ge-      boten, da die bisherigen Parkflächen zu einem
                                                                                                       Eingriffsraum umgewandelt werden. Darüber             Nach eingehender Beratung fasst der Ausschuss
werbliche Nutzung der einzelnen Grundstücke        großen Teil künftig nicht mehr zur Verfügung
                                                                                                       hinaus soll die „medizinische Aufbereitung“           folgenden
                                                   stehen. Die neu geplanten Parkflächen befinden
klar im Vordergrund stehen soll, fass der Bau-                                                                                                               Beschluss: Die gemeindliche Zustimmung für
                                                   sich außerhalb des Geltungsbereiches des o.g.       für die Reinigung von Endoskopen umgebaut
ausschuss folgenden                                                                                                                                          ein Verschieben der Garage um ca. 1m nach
                                                   Bebauungsplanes. Sie sind deshalb aktuell dem       werden. Das Baugrundstück befindet sich im
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen                                                                                                                     Süden und die dafür erforderliche Abweichung
                                                   bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuord-        Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Be-
zum beantragten Vorhaben wird nicht erteilt.                                                                                                                 von den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz-
                                                   nen. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan        bauungsplans Nr. 23 SO „Golf-Steinberg“. Da
                                                                                                                                                             satzung wird nicht erteilt.
Antrag auf Genehmigung zur temporären              der Gemeinde wird das betreffende Grundstück        sich das Vorhaben allerdings ausschließlich
Aufstellung von Büro- und Aufenthalts-             jedoch als Gewerbefläche dargestellt. Es ist        auf bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren              Antrag auf Änderung der Außenbe-
containern sowie eines Lagerzeltes für             nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutz-       beschränkt, kann von einer bauplanungsrecht-          reichssatzung Schaftlach "Krottenthaler
Versandmaterial auf dem Grundstück FlNr.           gebietes „Egartenlandschaft um Miesbach.            lichen Zulässigkeit ausgegangen werden. Nach          Straße"; Vorberatung und ggf. Aufstel-
572/1, Gem. Waakirchen, GE Brunnenweg              Nach ausführlicher Diskussion fassen die Aus-       Sichtung der Planunterlagen fasst der Bauaus-         lungsbeschluss
Der Antragstellerin ist bereits mit Bescheid vom   schussmitglieder folgenden                          schuss ohne weitere Aussprache den nachfol-           Im Jahr 2017 wurde für den bebauten Bereich

[ 16 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                           Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021     [ 17 ]
Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
östlich der Krottenthaler Straße in Schaftlach       Zum damaligen Zeitpunkt (im Jahr 2011) wur-       Der Neubau des Feuerwehrhauses Waakirchen schreitet voran
die gleichlautende Außenbereichssatzung erlas-       de jedoch mit dem ehemaligen Eigentümer
sen. Das Grundstück FlNr. 1752/5 der jetzigen        vereinbart, dass er sich wegen einer etwaigen
Antragsteller befindet sich bereits bisher im Gel-   zusätzlichen Bebauung auf dem Grundstück,
tungsbereich dieser Satzung. Die Fläche ist mo-      den Bedingungen des gemeindlichen Ein-
mentan mit einem Hauptgebäude (Grundfläche           heimischenprogramms unterwerfen müsste.
ca. 280m²) sowie einem Nebengebäude (Grund-          Nachdem der damalige Besitzer zwar offenbar
fläche ca. 50m²) bebaut. Die Baugrenzen der ak-      diesbezüglich seine grundsätzliche Bereitschaft
tuellen Satzung verlaufen um die Außenwände          erklärt hatte, dann aber um Rückstellung der
dieser Gebäude. Die Antragsteller begehren nun       Angelegenheit bat, da nicht mit einer zeitnahen
eine Satzungsänderung dahingehend, dass das          Bebauung zu rechnen war, wurde die Satzung
bisher vorhandene Baufenster aufgelöst und           abschließend in der aktuellen Fassung und dem
durch drei kleinere ersetzt wird. Dadurch soll die   oben beschriebenen Grenzverlauf beschlossen.
Errichtung jeweils eines Haupt- und Nebenhau-
                                                     Aufgrund des auf dem Grundstück des Antrag-
ses ermöglicht werden. Ferner soll auch wieder
                                                     stellers bereits vorhandenen Wohngebäudes
ein Garagengebäude entstehen. Das Hauptge-
                                                     samt Garage kann zumindest dem Grunde nach
bäude soll eine Grundfläche von ca. 111m² auf-
                                                     davon ausgegangen werden, dass auch der
weisen können. Das Nebengebäude wäre mit
                                                     Bereich zwischen den existierenden Gebäuden
einer Grundfläche von ca. 173m² geplant. So-
mit würden diese beiden Gebäude im Hinblick          nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt
auf ihre Grundfläche ziemlich exakt dem bisher       ist. Im Rahmen der Sitzung soll daher geklärt
vorhandenen Haus entsprechen. Die Garage soll        werden, ob und ggf. unter welchen Vorausset-
eine Grundfläche von ca. 53m² aufweisen kön-         zungen das Satzungsgebiet erweitert werden        von links: Norbert Kerkel, Andreas Hagleitner,
nen, sodass auch diese, bezogen auf die Grund-       soll. Da der ursprüngliche Satzungsentwurf be-    Luitpold Grabmeyer, Cornelia Riepe, Fotos: Susanne Kerkel
fläche, in etwa dem vorhandenen Baubestand           reits eine Einbeziehung des gegenständlichen
entsprechen würde. Bezüglich der Begründung          Grundstückes vorgesehen hatte, äußern die
für die beantragte Änderung wird auf das den         Ausschussmitglieder, dass sie die begehrte Än-    Foto: Gertraud und Martin Stillner

Sitzungsunterlagen beigefügte Schreiben der          derung als relativ unproblematisch empfinden.
Antragsteller verwiesen. Nach kurzer Beratung        Allerdings sollte auch die ehemals vereinbarte
fasst der Ausschuss folgenden                        Bindung an die Kriterien des Einheimischenpro-
Beschluss: Es soll ein Verfahren zur Änderung        grammes (insbesondere Wohnsitznahme im be-
der Außenbereichssatzung Schaftlach „Krot-           treffenden Gebäude) erneut vereinbart werden.
tenthaler-Straße“ eingeleitet werden.                Sodann fasst das Gremium folgenden
Antrag auf Änderung der Außenbereichs-               Beschluss: Es soll ein Verfahren zur Änderung
satzung "Staudach", Vorberatung und ggf.             der Außenbereichssatzung „Staudach“ ein-
Aufstellungsbeschluss                                geleitet werden. Vor Erlass des Satzungsbe-
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung         schlusses muss sich der Begünstigte jedoch
„Staudach“ endet derzeit an der östlichen            den Voraussetzungen des Einheimischenpro-
Grundstücksgrenze des Antragstellers (FlNr.          grammes unterwerfen. Etwaig erforderliche
1842, Gem. Schaftlach). Vorliegend wird nun die      Ausgleichsflächen sind durch den Begünstigten
Aufnahme des vorbezeichneten Grundstückes            bereitzustellen.
in den Geltungsbereich der Satzung begehrt.
Bereits beim Verfahren zum Erlass der aktuel-        Christoph Marcher
len Satzung war ursprünglich vorgesehen, das
betreffende Grundstück miteinzubeziehen.

[ 18 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                        Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021   [ 19 ]
Gedenken und Jahrtag an Hl. Abend
                                                                                                     Wie alles in diesem Jahr ist auch das Schützenjahr ganz anders abgelaufen, als wir es uns
                                                                                                     je erdacht hätten. Alle Veranstaltungen und Treffen wurden abgesagt, sämtliche Kontakte
                                                                                                     eingeschränkt und sind zum Erliegen gekommen. Um jedoch das Gedenken an die Gefal-
                                                                                                     lenen von 1705 und unserer toten Kameraden in Ehren zu halten, sowie unsere Werte und Traditionen
   Die Freiwillige Feuerwehr Schaftlach unterstützt Einsatzkräfte beim Erdbeben in
                                                                                                     nicht ganz untergehen zu lassen, haben wir uns entschlossen, im kleinen Kreis diesen Gedenktag zu
   Kroatien
   In das neue Jahr startete die Freiwillige Feuerwehr Schaftlach mit neuer Einsatzkleidung. Die     begehen. Bei einigermaßen trockenem Wetter wurde im Beisein von Bürgermeister Norbert Kerkel, dem
   alte   Kleidung    zeigte    nach      zwei   Jahrzehnten    Nutzung     teilweise   deutliche    Fähnrich der Bundesfahne der Gebirgsschützen und der Waakirchner Hauptmannschaft durch Pfarrerin
   Verschleißerscheinungen wie bröselnde Reflektorstreifen oder abstehende Nähte. Nicht nur,         Sabine Arzberger und Pfarrer Stefan Fischbacher eine kurze Andacht abgehalten. Im Anschluss leg-
   dass wir unseren Heimatort so nicht mehr angemessen nach außen repräsentierten.                   ten Hauptmann Martin Beilhack und Bürgermeister Norbert
   Schwerwiegender war die durch die Abnutzung eingeschränkte Schutzfunktion der Kleidung
   für die tragenden Kameraden, vor allem in der Brandbekämpfung. Deshalb war es nun an              Kerkel zum Gedenken einen Kranz am Löwendenkmal nieder.
   der Zeit, die alten Löschanzüge durch neue Einsatzkleidung auf dem neuesten                       Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die die Durchführung
   technologischen Stand zu ersetzen. Die neuen Anzüge bieten wieder vollwertigen Schutz im          ermöglicht haben, insbesondere den Bauhofmitarbeitern für
   Einsatz. Zudem sind sie durch Verwendung moderner Textiltechnologien gleichzeitig um ein          das „Herrichten“ des Denkmals sowie bei Carsten Brock-
   Vielfaches leichter als die alten Anzüge und erlauben ihren Trägern somit mehr
   Bewegungsfreiheit und längeres Arbeiten ohne Erschöpfung. Für die Unterstützung bei der           mann. Carsten hat für uns ein Video des Gedenkens gedreht
   Finanzierung gilt unser Dank der Gemeinde Waakirchen, die der Neuanschaffung ohne zu              und geschnitten, zu sehen auf YouTube, unter:
   zögern zustimmte.                                                                                 „Gedenken der Gebirgsschützen zur Mordweihnacht 2020“
                                                             Ganz besonders freut es uns, dass
                                                             wir die ausgetauschte Kleidung
                                                             nicht wegwerfen mussten, sondern        Schriftführer der Gebirgsschützenkompanie Waakirchen
                                                             sie weiterhin einem guten Zweck         Wendelin Schmid
                                                             dient. Denn durch das schreckliche
                                                             Erdbeben in Kroatien wird dort
                                                             momentan außergewöhnlich viel
                                                             Einsatzmaterial benötigt. Dieser
                                                             Einsatz fordert keinen besonderen
                                                             Schutz vor Flammen oder eine
                                                             Wäremableitfunktion der Kleidung
                                                             bei    Hitze,   sondern     lediglich
                                                             wasserabweisende         Oberflächen
                                                             und wärmendes Futter für nasse
                                                             und kalte Witterung. Dafür eignet
                                                             sich      unsere      ausgemusterte
                                                             Kleidung nach wie vor einwandfrei.
                                                             So verpackten wir kurzerhand die
                                                             dafür noch geeignete Kleidung in
                                                             Kartons und übergaben sie an den
                                                             Landesfeuerwehrverband Bayern,
                                                             der sich um den Transport nach
                                                             Kroatien und an die Übergabe an
                                                             die dortigen Helfer kümmert.
                                                             Das Bild zeigt unseren 2.
                                                             Kommandanten Quirin Wirkner und
                                                             Atemschutzausbilder Tobias Huber
                                                             in neuer Einsatzkleidung. Im
   Vordergrund stehen die Pakete mit der ehemaligen Schaftlacher Einsatzkleidung für die
   Helfer beim Erdbeben in Kroatien. Wir hoffen, dass sie dort noch vielen Menschen zu Hilfe
   kommt.
   Jakob Pfeiffer jun.
   1. Schriftführer

[ 20 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                    Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021        [ 21 ]
Therapeutisches Reiten Oberland e.V.
Ein herzliches Dankeschön!                                                                                             Wir sind für SIE da!
Der Therapeutisches Reiten Oberland e.V. durfte sich im Dezember 2020 über eine großzügige Spende     Jeden Tag 24 Stunden - 7 Tage in der Woche - 365 Tage im Jahr
der Zimmerei Franz Reiter aus Schaftlach freuen. Anstatt Kundengeschenke zu Weihnachten hat Franz
Reiter der gemeinnützigen Institution 400 € zu Gute kommen lassen. Gerade in diesen schweren Zei-         Egal ob Heiligabend, Karfreitag, Fasching oder Silvester.
ten ist der Verein auf derartige Spendengelder angewiesen, um weiterhin bedürftige Patienten unter-
stützen zu können und ihnen so die Möglichkeit auf therapeutisches Reiten zu bieten.                                Wenn SIE uns brauchen, kommen wir!
Vielen Dank an dieser Stelle für die großzügige Unterstützung.
                                                                                                                           Und zwar sofort!

                                                                                                                       Vorausgesetzt, man lässt uns….

                                                                                                                       Bitte denken auch SIE daran:

                                                                                                      Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert
                                                                                                                              passieren können!

                                                                                                                           Und jetzt im Winter:
                                                                                                              Halten Sie die Feuerwehrzufahrt zu Ihrem Haus
                                                                                                               stets so schnee- und eisfrei, dass ein Einsatz
                                                                                                                           jederzeit möglich ist!
                                                                                                                                   Denn….
                                                                                                                wir könnten auch zu IHNEN unterwegs sein!
                                                                                                              Wie Sie wissen, entscheiden oft wenige Sekunden!

                                                                                                                                 DANKE!

                                                                                                       Ihre Ortsfeuerwehren Piesenkam, Schaftlach und
                                                                                                                       Waakirchen!
Das Foto entstand noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie und zeigt von rechts: Franz Reiter, Hippo-
therapieleiterin Josepha Brünner, Tobias Reiter und Maria Reiter.

[ 22 ]   Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                      Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021   [ 23 ]
Mehrgenerationenhaus
                         Begegnungszentrum Tegernseer Tal
                               Mehrgenerationenhaus
                       Begegnungszentrum              Tegernseer
                       Leo-Slezak-Str. 8 • 83700 Rottach-Egern           Tal
                                                               • Tel.: 08022/24949
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                                                                                                                                                   Buchkogelstraße 38
              • Offener
         … denn           Treff,
                 es gibt hier fürum  in Gemeinschaft
                                  jeden               Zeit zu verbringen, Interessen zu leben, Erfah-
                                          etwas zu finden:                                                                                         83666 Schaftlach / Waakirchen
                 rungen auszutauschen und Neues zu entdecken                                                                                       Telefon 08021 422
                 KochenTreff,
             • Offener   und Mittagessen    oder Frühstücken
                               um in Gemeinschaft               in Gesellschaft
                                                      Zeit zu verbringen,   Interessen zu leben,                                                   Fax 08021 95 65
                 Generationenspezifische
              • Erfahrungen   auszutauschen  sowie
                                                undgenerationenübergreifende
                                                     Neues zu entdecken           Angebote                                                         Email schukischawa@kiga-schaftlach.de
                 Die Möglichkeit,
             • Kochen              sich entsprechend
                         und Mittagessen               seiner Interessen
                                            oder Frühstücken               ehrenamtlich zu engagieren
                                                                in Gesellschaft
                 Angebote in den Bereichen
             • Generationenspezifische        Gesundheit,
                                             sowie          Bewegung, Bildung, Kultur
                                                   generationenübergreifende            und Kreativität
                                                                                  Angebote
                 Beratung
             • Die        und Vermittlung
                    Möglichkeit,               von Unterstützungsleistungen
                                   sich entsprechend   seiner Interessen ehrenamtlich zu engagieren
             Angebote in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Bildung, Kultur und Kreativität
             Beratung und Vermittlung von Unterstützungsleistungen
                                                                                                                   Voranmeldung für den Kinderhort
                                                                                                               SchuKiSchaWa im Haus f. Kinder Schaftlach
                                                                                                                       Schuljahr 2021 / 2022
         
         
         
         
          Neue Eltern-Kind-Gruppe in Rottach-Egern                                                                           Voraussichtlich
         
         
               Einmal wöchentlich treffen sich Mütter oder Väter mit ihren ein- bis dreijährigen
                                                                                                             am Donnerstag, den 25. März 2021, 15:00 – 17:30 Uhr
         
                  Sprösslingen in Kleingruppen.
                  Vielseitig und altersgerecht gestaltete Treffen laden ein zum Spielen und Lernen in ver-   ist die Möglichkeit der Voranmeldung für den Kinderhort zum Schuljahr
               schiedensten Bereichen.
         Liebe Bürgerinnen     und Bürger,                                                                   2021/2022.
                  Die Kinder knüpfen in Begleitung ihrer Eltern Kontakte zu Gleichaltrigen und sammeln       Bei dieser Gelegenheit können auch unsere Räumlichkeiten besichtigt
               spielerisch soziale Erfahrungen.
         nach der     langen, herausfordernden Zeit der eingeschränkten Begeg-                               werden.
               Eltern haben die Möglichkeit sich auszutauschen und Ideen / Anregungen für den Fami-
         nungsmöglichkeiten         freuen wir uns sehr darauf, Ihnen baldmöglichst
               lienalltag zu bekommen.
                                                                                                             Alle Mitarbeiter der SchuKiSchaWa stehen zur Verfügung, um auftretende
         aufs Neue                                                                                           Fragen zu beantworten. Auch die Elternbeiratsvorsitzende steht für Auskünfte
              Die Gruppen werdenbunten
                       mit   einer              Angebotspalette
                                      von qualifizierten               zur
                                                         und engagierten    Verfügung
                                                                         Leiterinnen        zu stehen.
                                                                                     begleitet.
         Sie werden     sich  im   Mehrgenerationenhaus             wieder    treffen,   miteinander         zur Verfügung.
                Ihr Kontakt vor Ort:
                Sonjalachen,
         plaudern,    Kohles lernen, nähen, stricken, lesen, malen, singen, tanzen,                          Der Termin findet zeitgleich zur Schuleinschreibung statt.
                Tel: 08022/8645671
         Englisch  sprechen,     spielen und zusammen essen können.
                sonja_kohles@yahoo.de                                                                        Sollte wie letztes Jahr eine „Präsenzanmeldung“ nicht möglich sein, können
                  www.eltern-kind-programm.com
                                                                                                             die Anmeldungen von unserer Webseite http://kita-schaftlach.de
         Es grüßt Sie herzlich das Team des Mehrgenerationenhauses
                       Teilnahme ist nach TELEFONISCHER Anmeldung möglich.                                   heruntergeladen und bis spätestens 01.04.21 bei uns abgegeben werden (per
         Sie haben Fragen und/oder interessieren sich für unsere Angebote und                                Post, E-Mail, Fax).
         Veranstaltungen?    Wir
                     Sie haben    freuen
                                Fragen    uns über
                                       und/oder      Ihren Anruf!sich für unsere Angebote und
                                                   interessieren                                             Alles zu unserer Arbeit, Abläufe, Gebühren etc. finden Sie ebenso auf unserer
                                Veranstaltungen?
         Sie finden unser Monatsprogramm           Wir freuen
                                                zudem            uns über
                                                           im Internet    Ihren Anruf!
                                                                       unter:                                Webseite.
                          Sie finden unser Monatsprogramm         zudem im Internet unter:
         https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/mehrgenerationenhaus-rottach-egern
                                               die Gemeinden im
                                                                                                             Falls Sie Fragen haben, bitten wir Sie, diese in einer E-Mail zu stellen.
               https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/mehrgenerationenhaus-rottach-egern
                                               Tegernseer Tal

                                                                                                             Ihre Helga Schneid mit dem Team der SchukiSchaWa
         Gefö� rdert vön:
          Gefördert von:
                                         Gemeinde
                                     Rottach-Egern

[ 24 ]     Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021                                                                                                Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021         [ 25 ]
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