Wintertraum mit Blick Richtung Allgau - Gemeinde Waakirchen
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10. Jahrgang Mitteilungen - Termine - Interessantes Februar 2021 Wintertraum mit Blick Richtung Allgau Foto: Marlene Pirk-Ruhland
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, oberlandbank.de/beste-bank das Jahr 2021 startete heuer winterlich kalt und mit einer kleinen Schneedecke. Was für ein Unterscheid zu den Schneemassen vor zwei Jahren! Die Festtagspfunde schaufelten wir damals mit tagfüllendem Schneeräumen weg. Heuer konnten wir mit schönen Winterspaziergän- gen das neue Jahr begrüßen. Den Aufenthalt im Freien haben viele genutzt. Denken Sie auch zu Ihrer eigenen Sicherheit dabei bitte immer an die Abstandsregeln. Mit der Impfaktion wurde gleich nach Weihnachten begonnen. Nach den Bewohnern und Pflegern in Alten- heimen und den Mitarbeitern im Gesundheitswesen werden im Anschluss die über 80-jährigen geimpft. Sobald genügend Impfstoff bereitsteht, werden die Landkreisbürger über 80 Jahren unverzüglich per Post vom Impfzentrum an- geschrieben. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis fast alle geimpft sind und Nor- malität wieder eintreten kann. Dank der Spenden, die auf das Spendenkonto der Gemeinde eingegangen sind, konnte Bedürftigen in Notfällen geholfen und zu Weihnachten eine kleine Freude gemacht werden. Herzlichen Dank an die Spender. In allen Ortsteilen sind für die Gemeindebürger Containerstellplätze für die Entsorgung von Flaschen und Plastikmüll aufgestellt. Bitte benutzen Sie diese Stellplätze nur für die vorgesehene Entsorgung und halten Sie diese Plätze sauber. Am Wertstoffhof in Haus- b e ra t e n sein. erdörfl und im Wertstoffzentrum in Warngau können zu den Öffnungszeiten andere chnet Müllsorten entsorgt werden. Die VIVO KU Tel 08024 / 9038-86 berät Sie gern. Ausgezei a n k v o r Ort! Auch im Winter sind die Hinterlassenschaften der Hunde ein Ärgernis auf Gehwegen und sten B Bei der be in den Wiesen, wo spätestens im Frühjahr der Kreislauf bis in unsere Nahrung seinen Weg nimmt. Liebe Hundebesitzer nehmen Sie immer Tüten mit und entsorgen Sie die gefüllten Tüten im Restmüll oder in den vielen bereitgestellten Hundetoiletten. Ehrlich, verständlich und glaubwürdig: Willkommen bei der Genossenschaftlichen Beratung – der Gern würde ich noch zu der lustigen und ausgelassenen Faschingszeit einstimmen. Nicht Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät. Erreichen nur da zeigt sich wieder CORONA als absolute Spaßbremse. Ich hoffe, dass wir weiter Sie Ihre Ziele und verwirklichen Sie Ihre Wünsche mit uns an Ihrer Seite. Was die Beratung bei der besten Bank vor Ort Geduld und Fantasie haben, mit Abstand das Beste daraus zu machen. anders macht, erfahren Sie in unseren Geschäftsstellen oder online. www.oberlandbank.de/beste-bank Bleiben Sie gesund! Herzlichst, in Gedanken an einen schönen Faschingskrapfen, Ihr Raiffeisenbank im Oberland eG Norbert Kerkel 1. Bürgermeister Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 3 ]
Telefonverzeichnis Weitere wichtige Kontaktdaten Gemeindeverwaltung - Tegernseer Str. 7 - 83666 Waakirchen Kindertagesstätte Erika Sixt, Schaftlach info@kiga-schaftlach.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Magdalena Köstler 81 80 Kindergarten (nachmittags nach Vereinbarung) 50 76 23 Kinderkrippe Telefon: 0 80 21 / 90 28-0 * Fax: 0 80 21 / 90 28-32 Kinderhort „Schukischawa“ schukischawa@kiga-schaftlach.de E-Mail: info@gemeinde-waakirchen.de Helga Schneid 4 22 Internet: www.waakirchen.de Kindergarten St-Martin.Waakirchen@kita.erzbistum- muenchen.de Funktion Name Tel-Nr. E-Mail St. Martin, Waakirchen Bobbi Lechner 15 70 1. Bürgermeister Norbert Kerkel 9028-20 n.kerkel@gemeinde-waakirchen.de Grundschule Waakirchen gs@schule-waakirchen.de Holger Kraus 18 53 Geschäftsleitung Markus Liebl 9028-23 m.liebl@gemeinde-waakirchen.de Bücherei Waakirchen Buchenweg 1 (im Schulhaus) Vorzimmer Sabrina Link 9028-20 s.link@gemeinde-waakirchen.de Di: 16.30-19.00 Uhr, Fr: 17.00-19.00 Uhr Personalstelle / Gemeindeblatt Kristina Sendlhofer 50 88 27 Kämmerer Michael Moosmair 9028-29 m.moosmair@gemeinde-waakirchen.de Nachbarschaftshilfe Schaftlach-Waakirchen e.V. St-Martin.Waakirchen@ebmuc.de über Bauamt/Leitung Christoph Marcher 9028-21 c.marcher@gemeinde-waakirchen.de Pfarrbüro St. Martin 2 46 Ordnungsamt Sabrina Schmid 9028-12 s.schmid@gemeinde-waakirchen.de Behinderten-/Seniorenbeauftragte rhoelscher@gmx.de Liegenschaftsverwaltung Gisela Hölscher 80 90 oder 0151 / 121 866 30 Meldeamt Michael Link 9028-10 m.link@gemeinde-waakirchen.de Integrationsbeauftragte Asyl silviaangela.hartl@gmx.de Silvia Hartl 0171 / 510 82 53 Passamt Corinna Schlaghaufer 9028-25 c.schlaghaufer@gemeinde-waakirchen.de Kinder-/Jugendbeauftragte eobermueller@gmx.de Gewerbeamt / Fundbüro Evi Obermüller 901439 oder 0176 / 21965971 Kasse/Leitung Burcin Celiktel 9028-24 b.celiktel@gemeinde-waakirchen.de Energie-/Klimaschutzbeauftragter energie@gemeinde-waakirchen.de Gerhard Kocher 0171 / 4450955 g.kocher@posteo.de Kasse/Stv.Ltg. Irmgard Latein 9028-14 i.latein@gemeinde-waakirchen.de Vertreter: Sebastian Wetter, Wolfgang Schmiedel Zweitwohnungssteuer Steueramt Sabine Schweiger 9028-22 s.schweiger@gemeinde-waakirchen.de Abfallentsorgung Wasser- u. Kanalgebühren Wertstoffhof Hauserdörfl, Moosrainer Weg: Hundesteuer Markus Auer 9028-35 m.auer@gemeinde-waakirchen.de Tourismus / Datenschutz Fam. Bachhuber 89 43 Donnerstag geschlossen Mo., Di., Fr.: 14.00 – 18.00 Uhr Kämmerei Sebastian Fischer 9028-28 s.fischer@gemeinde-waakirchen.de Mi.: 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 18.00 Uhr Abrechnung Kinderbetreuung Sa. 7.30 – 13.00 Uhr Bauhofleitung Martin Reiter 9028-30 bauhof@gemeinde-waakirchen.de VIVO Kommunalunternehmen Warngau 08024 – 90 38 0 Gebühren, Müllabfuhr, Abfallberatung 08024 – 90 38 50 Wasserwart Andreas Nachmann 9028-38 bauhof@gemeinde-waakirchen.de www.vivowarngau.de info@vivowarngau.de Archivar Hans Winklmair 9028-27 archiv@gemeinde-waakirchen.de E.ON Störungshotline Auszubildende Anna Heinzlmeier 9028-31 a.heinzlmeier@gemeinde-waakirchen.de Strom 0941 – 28 00 33 66 // Gas 0941 – 28 00 33 55 [ 4 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 5 ]
++ ABGABETERMIN ++ BITTE UNBEDINGT EINHALTEN ++ Fotos und Datenschutz Letzter Abgabetermin der Beiträge für die März-Ausgabe ist Die Redaktion ist nicht dafür verantwortlich, eingesandte Fotos hinsichtlich der Einhaltung der Sonntag, der 7. Februar 2021. Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz- Bitte beachten, vielen Dank! Die Redaktion grundverordnung) zu überprüfen. Dies obliegt dem jeweiligen Fotografen! Abgabetermin nächste Ausgabe (April 2021) Diese Verpflichtung gilt sowohl für beitragsbegleitende Aufnahmen als auch für andere (auch unaufgefordert) Montag, der 8. März 2021 zur Verfügung gestellte Bilder zur Veröffentlichung durch die Gemeinde Waakirchen, z.B. als Titelfoto oder auch für die gemeindliche Homepage. Spendenkonten für Bedürftige in der Gemeinde Waakirchen Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee Raiffeisenbank im Oberland eG IBAN: DE62711525703016079331 IBAN: DE89701695980043210707 BIC: BYLADEM1MIB BIC: GENODEF1MIB Impressum Herausgeber: Gemeinde Waakirchen vertreten durch 1. Bürgermeister Norbert Kerkel Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen ist das Rathaus Waakirchen Tegernseer Str. 7 bis auf Weiteres für den Parteiverkehr geschlossen. 83666 Waakirchen Redaktion: Sabrina Link, Tel: 08021/902820, Bitte wenden Sie sich ausschließlich telefonisch oder per E-Mail an uns. Fax: 08021/902832 In Einzelfällen, in denen eine Bearbeitung per Telefon, E-Mail oder auf dem Mail: info@gemeinde-waakirchen.de Postweg nicht möglich ist, sind persönliche Vorsprachen ggf. Anzeigen/Druck: Thamm Landzeit, Werbeagentur und Verlag durch einen vorab vereinbarten Termin möglich. Wallbergstr. 21, 83666 Waakirchen Tel: 08024 / 9989-0, Fax: 08024 / 7365 Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie vorne in diesem Heft Mail: mail@landzeit.info sowie auf unserer Homepage und im Telefonbuch. Verteilung: kostenlos an alle Haushalte Vielen Dank für Ihr Verständnis. Auflage: 2.900 Stück Bleiben Sie gesund! Die Redaktion behält sich vor, die eingereichten Beiträge zu kürzen z.B. bei Überlänge (mehr als eine Seite) bzw. an das zur Verfügung stehende Platzangebot anzupassen. Ihre Gemeindeverwaltung Waakirchen Liebe Artikelverfasser! FOTOS machen unser Gemeindeblatt lebendig! Bitte achten Sie darauf, dass diese auch von guter Qualität sind, sonst kann ein Am Faschings-Dienstag, den 16. Februar 2021 einwandfreier Abdruck leider nicht gewährleistet werden, vielen ist das Rathaus ganztägig geschlossen. Dank! Ihr Redaktions- und Druckteam Ab Mittwoch, den 17.02.2021 sind wir ab 8.00 Uhr wieder zu den üblichen Zeiten für Sie da. Wasserhärtegrad in Waakirchen Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Gesamthärte 18,0 dH entspricht Härtegrad 3,20 = Härtebereich: hart o Ihre Gemeindeverwaltung [ 6 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 7 ]
Aus dem Gemeinderat In der Sitzung am 15.12.2020 wurden im Die Gemeinde Waakirchen Ersatzbeschaffung eines Bauhof- öffentlichen Teil u.a. folgende Punkte mit ca. 5.800 Einwohnern im Landkreis Miesbach Mehrzweckfahrzeugs behandelt: sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Der Bauhof bzw. die Verwaltung schlagen Anschaffung von Raumlüftern für die vor, das bisherige Mehrzweckfahrzeug Schule; Auftragsvergabe Hansa aus Altersgründen ge- Sachbearbeiter (m/w/d) im Einwohnermeldeamt Zur Einhaltung des Corona-Hygienekonzeptes gen ein neues Fahrzeug auszutauschen. in Vollzeit der Schule gehört u. a. das regelmäßige Das Fahrzeug ist ganzjährig im Einsatz. In Lüften der Klassenzimmer. Bereits jetzt im diesem Zusammenhang muss gegebenenfalls Herbst ist dies problematisch. Bei weitaus entsprechendes Zubehör (Mäh-Werk, Ihre Aufgaben sind u.a.: Streugerät, Schneefräse usw.) neu mit niedrigeren Außentemperaturen im Winter alle im Einwohnermeldeamt anfallenden Tätigkeiten angeschafft werden. Die Verwaltung bittet könnte dies gar für die Schüler und Lehrer Überwachung der Alters-/Ehejubiläen und Erstellung der den Gemeinderat, über die Ersatzbeschaffung unzumutbar werden, weil eine einigermaßen Glückwunschschreiben zu diskutieren und abzustimmen. Bei positiver vertretbare Raumtemperatur kaum (und Bearbeitung des Postein- und Postausgangs Entscheidung sollen dann entsprechende nur mit extrem hohen Energieaufwand) Aufgaben im Bereich Archivwesen Angebote verschiedener Händler eingeholt aufrechterhalten werden könnte. Außerdem werden, um die Beschaffung entsprechend im Vertretung im Pass- und Gewerbeamt wären bei schlechter Witterung insbesondere Haushalt 2021 zur berücksichtigen. die Fensterplätze vernässt. Der Schulleiter Beschluss: Nach kurzer Beratung beschließt Ihr Profil sollte sein: empfiehlt daher die Ausrüstung der der Gemeinderat einstimmig, der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder die Klassenzimmer mit Raumlüftern, die mittels Ersatzbeschaffung zuzustimmen. Fachprüfung I für Beschäftigte (m/w/d) geeigneter Filteranlagen das geforderte Berufserfahrung in den genannten Bereichen wäre Genehmigung Darlehen für Feuerwehr- Raumklima gewährleisten können. Die wünschenswert hausbau Waakirchen Lüftung kann hierdurch zwar nicht komplett Mit Schreiben vom 16.11.2020 hat die Regierung Gute EDV-Kenntnisse ersetzt, jedoch auf ein praktikables Maß von Oberbayern die Förderung im Rahmen des Bürgerorientiertes, freundliches und sicheres Auftreten reduziert werden. Aufgrund der Dringlichkeit Kommunalen Wohnraum-Förderprogramms wurde vorab am 11.11.2020 die Zustimmung des Freistaat Bayern (KommWFP) bewilligt. Die Vergütung erfolgt mit allen üblichen Sozialleistungen nach dem TVöD, zur Beschaffung abgefragt. Nachdem die Die Bewilligung umfasst einen Zuschuss sowie die Stelle ist unbefristet. Gemeinderäte mehrheitlich eine positive ein zinsvergünstigtes Darlehen der Bayerischen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, Rückmeldung gegeben haben, wurde der Landesbodenkreditanstalt (Labo). Die die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.02.2021 an die Auftrag erteilt, damit die Lieferung sicher Kämmerei befürwortet die Darlehensaufnahme rechtzeitig nach den Weihnachtsferien erfolgen und bittet den Gemeinderat um entsprechende Gemeinde Waakirchen, Personalamt, Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen kann. Nunmehr gilt es die Beschaffung Genehmigung. oder per E-Mail an s.link@gemeinde-waakirchen.de richten. Telefonische nachträglich zu genehmigen. Der Vorsitzende Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Auskünfte erteilt Frau Schmid unter 08021 / 90 28 12. erklärt, dass die gebotene Dringlichkeit zu Darlehensaufnahme bei der Bayerischen dieser Vorgehensweise führte, und dass Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen. Die dies selbstverständlich nur ausnahmsweise Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes wird garantiert. so erfolgte. Nach kurzer Beratung fasst der Freistaat Bayern. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (u.a. Reisekosten) werden nicht erstattet. Die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) ist für uns selbstverständlich. Gemeinderat folgenden Feuerwehrsatzung - Neufassung Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt Beschluss: Der Beschaffung der Raumlüfter Die Kämmerei hat die Satzung über berücksichtigt. wird zugestimmt. Ergänzend sollen CO2- Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze Messgeräte angeschafft werden. und andere Leistungen der gemeindlichen [ 8 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 9 ]
Feuerwehren incl. Anlage 1 Verzeichnis der Erschließungsstraße für das Gewerbege- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen Pauschalsätze überarbeitet und aktualisiert. biet am Brunnenweg, Waakirchen: Namens- Hierfür mussten sämtliche Fahrzeuge gebung und Widmung. Nichtöffentliche Sitzung vom 13.10.2020: der örtlichen Feuerwehren neu kalkuliert Der Straßenbau ist nahezu abgeschlossen und Gemeinde Waakirchen, Sanierung des Bauhofes; Vergabe eines Planungsauftrages werden, um die Kostensätze der jeweiligen die ersten Parzellen sind vermarktet. Daher soll Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, das IB Planung & Design Thomas Fahrzeuge im Verzeichnis der Pauschalsätze nun die Widmung zur Gemeindestraße gem. Schmidt M. Sc. Architektur, Innenarchitekt aus Tegernsee mit der Vorentwurfsplanung zu berücksichtigen. Zur Erstellung der Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und (Leistungsphasen 1 und 2) zu betrauen. Satzung wurde das Muster des bayerischen Wegegesetz) erfolgen. Als Bezeichnung wird Gemeindetags hinzugezogen sowie die „Peter-Westermeier-Straße“ als Erinnerung Hinweise des Bayerischen Kommunalen an den gleichnamigen Altbürgermeister und Sitzungstermine Februar 2021 Prüfungsverbandes mitberücksichtigt. Ehrenbürger vorgeschlagen. Donnerstag, 18.02.2021 19.00 Uhr Gemeinderatssitzung, Turnhalle Beschluss: Die Erschließungsstraße wird als Dienstag, 23.02.2021 18.00 Uhr Bauausschuss-Sitzung, Großer Sitzungssaal Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die Gemeindestraße gewidmet und erhält den Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz Namen „Peter-Westermeier-Straße“. für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren incl. Anlage 1 Änderung des § 13 Abs. 2 der Geschäfts- Aus dem Bauausschuss Verzeichnis der Pauschalsätze. Diese tritt ordnung In der Sitzung am 15.12.2020 wurden im öf- von 1,0m aufweisen. zum 1.1.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt Gemäß dieser Vorschrift kann der fentlichen Teil u.a. folgende Punkte behandelt: Die betreffende Fläche die Satzung über Aufwendungsersatz und Bürgermeister Haushaltsmittel bis 5.000,- Gebühren für Einsätze und andere Leistungen befindet sich im Geltungsbereich des rechts- € in eigener Zuständigkeit bewirtschaften. Antrag zum Anbau eines Wintergartens an verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 GE der Feuerwehren Waakirchen, Schaftlach, Laut Mustersatzung wird vorgeschlagen den das bestehende Gebäude auf dem Grund- stück FlNr. 1433/5, Gem. Waakirchen, Alm- „Krottenthal“. Darin wird vorgegeben, dass Marienstein und Piesenkam vom 1.6.2010 Betrag auf 4 – 5 € pro Einwohner anzupassen. weg Werbeanlagen nur an der Stätte ihrer Leistung außer Kraft. Geht man vom Mittel (4,50 €) errechnet sich Die Antragsteller möchten an der Südostsei- zulässig sind. Sie müssen in ihrer Proportion Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren- bei 5.800 Einwohner ein Wert von 26.100,- und ihrem Erscheinungsbild auf die Fassade ab- te des auf dem o.g. Grundstück vorhandenen satzung - Neufassung €. Daher wird vorgeschlagen, den Wert gestimmt werden. Dabei dürfen die Werbean- Gebäudes einen Wintergarten anbauen. Dieser Die Verwaltung hat die Friedhofssatzung abgerundet ab dem 01.01.2021 auf 25.000,- € lagen 6m² der jeweiligen Fassadenfläche nicht soll eine Grundfläche von ca. 22m² aufweisen anzuheben. Entsprechend sollen die Sätze bei und mit einem Pultdach versehen werden. Das überschreiten. Diese Vorgaben werden im Rah- sowie die Friedhofsgebührensatzung überar- über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf Grundstück befindet sich im bauplanungsrecht- men des vorliegenden Antrages berücksichtigt. beitet und aktualisiert. Hierfür wurde 12.500,- € bzw. 6.250,- € angepasst werden. lichen Innenbereich. Ein Bebauungsplan exis- Daraufhin fassen die Ausschussmitglieder nach die Gebührenkalkulation durch die Firma Beschluss: Nach kurzer Beratung beschließt tiert nicht. Nach Sichtung der Planunterlagen Einsichtnahme in die Planunterlagen ohne wei- Schneider & Zajontz für die Jahre 2021 bis 2024 der Gemeinderat zum 01.01.2021 folgende fassen die Ausschussmitglieder ohne weitere tere Anmerkungen den folgenden durchgeführt. Zudem wurden zur Erstellung Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen Änderung: Diskussion folgenden der Satzungen die Muster des Bayerischen Bei planmäßigen Ausgaben 20.000,- € zum beantragten Vorhaben wird erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen Gemeindetags sowie die Hinweise des Bei überplanmäßigen Ausgaben 10.000,- € zum geplanten Vorhaben wird erteilt. Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes Antrag zur Errichtung eines Gewerbege- Bei außerplanmäßigen Ausgaben 5.000,- €. bäudes mit Betriebsleiterwohnung auf mitberücksichtigt. Nach Erläuterung des Antrag zur Anbringung von Außenwerbung Ausgaben über 10.000,-€ sind dem Gemein- an den bestehenden Gebäuden auf dem dem Grundstück FlNr. 572/7, Gem. Waakir- Sachverhaltes und kurzer Beratung fasst der derat bekannt zu geben. Grundstück FlNr. 1634/34, Gem. Schaftlach, chen, GE Brunnenweg; erneute Behandlung Gemeinderat folgenden GE Krottenthal Der Ausschuss hatte sich bereits in seiner „Sep- Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die Markus Liebl tember-Sitzung“ mit dem o.g. Vorhaben befasst Durch den Antragsteller wurden auf dem o.g. Friedhofssatzung sowie die Friedhofs- Grundstück mehrere Gebäude für eine Wasch- und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im gebührensatzung. Diese Satzungen treten anlage errichtet. Nun ist beabsichtigt, an der Rahmen einer ersten Prüfung wurde der An- zum 1.1.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten Süd- und Ostseite eines Gebäudes insgesamt tragsteller durch die Baugenehmigungsbehörde die Friedhofssatzung und Friedhofs- zwei Werbeschilder anzubringen. Diese sollen jetzt auf die zwei nachfolgenden Punkte hinge- gebührensatzung vom 26.10.2009 außer Kraft. eine Breite von jeweils 4,0m sowie eine Höhe wiesen. [ 10 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 11 ]
1. Das geplante Satteldach ist mit einer Neigung bau) der Hofstelle saniert und wiederhergestellt keit des Vorhabens ist daher anhand von § 34 Nachfragen aus dem Gremium zur genauen von 23° geplant. Gemäß der Vorgabe im betref- wird. Die Bauweisen sollten beibehalten und BauGB zu beurteilen. Aufgrund der umliegend Lage und Größe des Baugrundstückes beant- fenden Bebauungsplan, muss die Dachneigung nach Schadenslage ersetzt werden. Nun wird vorhandenen Bebauung ist davon auszugehen, wortet wurden, fasst der Ausschuss den folgen- jedoch weniger als 23° betragen. Vor diesem jedoch mitgeteilt, dass im Rahmen der Baumaß- dass sich das geplante Gebäude in den umge- den Hintergrund beantragt der Bauherr vorliegend nahmen deutlich wurde, dass dieser Baukörper benden Baubestand einfügt. Die Vorgaben der Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen die Zustimmung der Gemeinde zu einer Befrei- erhebliche statische Probleme aufweist. Ein gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch zum beantragten Vorhaben wird erteilt. ung von der vorgenannten Festsetzung dahin- Erhalt scheint daher nicht möglich. Vor diesem die in der Planzeichnung dargestellten zwei Antrag zum Neubau eines Einfamilienhau- gehend, dass die zulässige Dachneigung um Hintergrund wurde das Gebäude zwischenzeit- offenen Stellplätze erfüllt. Die Zufahrt soll vom ses auf dem Grundstück FlNr. 20, Gem. 0,1° überschritten werden darf. lich durch Vertreter der Baugenehmigungsbe- 2. Die vier bisher im südlichen Bereich vorgese- hörde besichtigt. Diese teilen die vorgenannte östlich gelegenen Weg her erfolgen. Die weitere Schaftlach, Bgm.-Erl-Straße henen Stellplätze sollen auf die Westseite des Einschätzung. Daher wurde durch den Bauher- Erschließung ist ebenfalls gesichert. Nachdem Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund- Hauses Brunnenweg 34 verlegt werden. Diese ren mit dem Landratsamt abgestimmt, dass ein Fläche befindet sich zwar im Geltungsbereich Plan eingereicht wird, welcher das Bestands- des Bebauungsplanes. Allerdings ist sie dort gebäude, so wie es existiert 1:1 als Neubau nicht konkret als Fläche für Stellplätze darge- wiedergibt. Dieser Plan liegt nun vor und er stellt. Der Antragsteller begehrt daher auch soll gegenständlich behandelt werden. Das diesbezüglich eine Befreiung von den Festset- betreffende Grundstück befindet sich zwar im zungen des Bebauungsplanes. Nach kurzer Be- bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Da der ratung fasst der Bauausschuss folgenden Umbau des Gebäudes, wie oben beschrieben, Haslach 1 · 83666 Waakirchen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu aber insgesamt bereits genehmigt wurde und Telefon 0171 - 767 30 09 Hans Steingraber GmbH & Co. KG den beantragten Befreiungen von den Festset- im Rahmen des vorliegenden Änderungsantra- eMail: elektrotechnik-hinterholzer@t-online.de Robert-Bosch-Str. 1 · 83607 Holzkirchen zungen des Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakir- ges ausschließlich die Zulassung eines exakten 08024-9066-0 · www.steingraber.de chen-Brunnenweg“ wird erteilt. Dieses umfasst Ersatzbaues für den Wohnteil begehrt wird, konkret folgende Punkte: erscheint die Erteilung des gemeindlichen Ein- Zu 1.: Zulassung einer Erhöhung der Dachn- vernehmens bauplanungsrechtlich zielführend. eigung um 0,1 Grad. Das geplante Satteldach Nach dem erfolgten Einblick in den vorliegen- kann somit auch eine Neigung von 23° aufwei- den Planunterlagen fasst das Gremium sodann . sen. den nachfolgenden Zu 2.: Die vier bisher im südlichen Bereich vor- Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen www.regina-beilhack.de gesehenen Stellplätze können auch auf der zum vorliegenden Änderungsantrag wird erteilt. 83707 Bad Wiessee · Münchner Strasse 20 Westseite des Hauses Brunnenweg 34 und so- Antrag zum Neubau eines Wohnhauses M 0 171 . 314 29 38 mit außerhalb der dargestellten Stellplatzflä- mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. T 0 80 22 . 7 47 62 chen, errichtet werden. 191/2T, Gem. Schaftlach, Reutbergstraße immobilien@regina-beilhack.de Tekturantrag zum Ersatzbau eines Wohn- Die Antragsteller möchten das o.g. Grund- gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1835, stück teilen und dann auf der neu entstehen- Gem. Schaftlach, Staudach den westlichen Fläche ein Einfamilienhaus · Planung Der Antrag zum Umbau einer Hofanlage, dem errichten. Dieses soll eine Grundfläche von ca. Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage und 108m² (9m x 12m) aufweisen. Die Wandhöhe · Beratung Nebengebäude wurde bereits im Jahr 2018 ist mit 5,8m geplant und der First soll auf ca. · Neuanlagen Edelweißstraße 9 · 83666 Waakirchen im gemeindlichen Bauausschuss behandelt. 7,9m liegen. An der Südwestecke des Hauses Tel. 08021 5068354 · Fax 08021 5068355 · Umgestaltung info@gartenbau-danner.de Damals ist das Einvernehmen erteilt worden soll zusätzlich ein Wintergarten entstehen. Das · Pflege www.gartenbau-danner.de und anschließend wurde auch das betreffende Dach soll eine Neigung von 24° aufweisen. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt künftige Baugrundstück ist dem sog. Innenbe- abgeschlossen. Die bisherige Planung sah vor, reich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan existiert dass das ehemalige Wohngebäude (sog. Kopf- für das betreffende Gebiet nicht. Die Zulässig- [ 12 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 13 ]
stück ein Einfamilienwohnhaus errichten. Die- gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch auf die Positionierung des geplanten Carports Bürogebäude eine zweite Wohneinheit für Be- ses soll eine Grundfläche von ca. 88m² (8,4m x die bereits in der bestehenden Garage bzw. nicht zugestimmt. Dieser soll die erforderlichen triebspersonal geplant. Allerdings sieht der o.g. 10,5m) aufweisen. Die Wandhöhe ist mit 5,35m dem existierenden Carport untergebrachten Aufstellflächen (mindestens 3m) einhalten oder Bebauungsplan eine entsprechende Ausnahme vorgesehen. Der First des Satteldaches soll auf Stellplätze erfüllt. Sodann fasst der Ausschuss alternativ so positioniert werden, dass die Ein- für Wohnnutzungen ausschließlich für Betriebs- 7,24m liegen. Die Dachneigung ist mit 24° folgenden fahrt nicht direkt von einer der angrenzenden leiter- bzw. Betriebsinhaberwohnungen vor. geplant. Das Baugrundstück befindet sich im Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen Straßen her erfolgt. Daher wäre auch für diese zweite Wohneinheit Ortsbereich von Schaftlach. Ein Bebauungsplan zum beantragten Vorhaben wird erteilt. für Betriebspersonal eine Befreiung von den existiert für das dortige Gebiet nicht. Die bau- Antrag zum Neubau einer Halle mit Büro, Vorgaben des Bebauungsplanes erforderlich. Antrag zum Neubau eines Doppelhauses Wohnung und Lager auf dem Grundstück planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsat- mit Doppelgarage und Carport auf dem FlNr. 656/T, Gem. Waakirchen, GE Brunnen- ist daher anhand von § 34 BauGB zu beurteilen. zung werden eingehalten. Nach ausführlicher Aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Grundstück FlNr. 1970/8, Gem. Schaftlach, weg Diskussion, in der sich die Ausschussmitglieder Gebäude kann davon ausgegangen werden, Taubenbergweg Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grund- übereinstimmend dahingehend äußern, dass dass sich das Vorhaben in den dortigen Bebau- Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund- stück eine Halle mit Büro, Wohnungen und La- die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem ungszusammenhang einfügt. Die Vorgaben der stück ein Doppelhaus errichten. Dieses soll eine ger errichten. Die Halle soll eine Grundfläche Grunde nach stringent angewendet werden gemeindlichen Stellplatzsatzung werden durch Grundfläche von ca. 163m² (15,52m x 10,5m) von ca. 390m² (15m x 26m) aufweisen. Die sollten und dass bei einzelnen der beantrag- zwei offene Stellplätze erfüllt. Nach Sichtung aufweisen. Die Wandhöhe ist mit bis zu 6,58m Wandhöhe ist mit 5,85m vorgesehen. Der First ten Befreiungen ggf. auch die Grundzüge der der Planunterlagen fasst das Gremium folgen- vorgesehen. Der First des Satteldaches soll auf des Satteldaches soll auf 8,29m liegen und in Planung des Bebauungsplanes betroffen sein den 9,14m liegen. Das Baugrundstück befindet Nordsüdrichtung verlaufen. Die Dachneigung könnten, fasst das Gremium folgenden Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen sich im Ortsbereich von Schaftlach. Ein Bebau- soll 18° betragen. Südlich an die Halle anschlie- Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt. ungsplan existiert für das dortige Gebiet nicht. ßend soll der Büroteil des geplanten Gebäudes zum beantragten Vorhaben wird nicht erteilt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des entstehen. Dieser ist mit einer Grundfläche von Antrag zum Neubau eines Mehrfamilien- Vorhabens ist daher anhand von § 34 BauGB ca. 135m² geplant. Hier ist eine Wandhöhe von Antrag zum Neubau einer Halle mit Büro, hauses auf den Grundstücken FlNrn. 1100 zu beurteilen. Aufgrund der in der Umgebung 7,64m vorgesehen. Der First soll auf 9,55m Betriebsleiterwohnung und Lager auf dem u. 1193/6, Gem. Piesenkam, Warngauer vorhandenen Gebäude kann davon ausgegan- liegen und in Ostwestrichtung verlaufen. Das Grundstück FlNr. 721/5, Gem. Waakirchen, Straße gen werden, dass sich das Vorhaben in den betreffende Satteldach soll eine Neigung von GE Brunnenweg Die Antragsteller möchten auf dem o.g. Grund- dortigen Bebauungszusammenhang einfügt. 23° aufweisen. Das Baugrundstück befindet Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grund- stück mit einer Größe von ca. 842m² ein Mehr- Diese Einschätzung hat sich auch im Rahmen sich im Geltungsbereich des rechtsverbindli- stück mit einer Größe von ca. 1115m² insgesamt familienwohnhaus errichten. Dieses soll eine einer Ortsbesichtigung bestätigt. Die Vorgaben chen Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakirchen- zwei Gebäude errichten. Es sollen eine Halle mit Grundfläche von ca. 176m² (11m x 16m) auf- der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden Brunnenweg“. Die darin enthaltenen Vorgaben Büro, sowie Betriebsleiterwohnungen und Lager weisen. Die Wandhöhe ist mit bis zu 6,59m über zwar im Hinblick auf die erforderliche Anzahl an werden im Hinblick auf GRZ, GFZ, die Anzahl entstehen. Die Halle mit Lager soll eine Größe dem geplanten Gelände vorgesehen. Der First Stellplätzen durch die geplante Doppelgarage der Vollgeschoße, die Dachneigung und die von ca. 243m² aufweisen. Die Wandhöhe ist mit des Satteldaches soll auf 9,27m über dem Ge- sowie den Carport erfüllt. Allerdings entspricht Firsthöhen eingehalten. Allerdings weicht die 7,10m vorgesehen. Der First des Satteldaches lände liegen. Die Dachneigung ist mit 26° ge- der Carport aufgrund seines Abstandes von ca. Planung bei der Wandhöhe, den Baugrenzen soll auf 9,64m liegen und in Ostwestrichtung plant. Das Dachgeschoß soll auf der Westseite 0,7m zur benachbarten Straße nicht den dies- und der Firstrichtung von den Vorgaben des Be- verlaufen. Die Dachneigung soll 23° betragen. mit zwei Dachgauben versehen werden. Das bezüglichen Richtlinien aus der vorgenannten bauungsplanes ab. Vor diesem Hintergrund wer- Im Untergeschoß der Halle ist ein Lager mit Baugrundstück befindet sich im Ortsbereich von Satzung. Im Gremium besteht Einigkeit dahin- den vorliegend entsprechende Befreiungen von einer Größe von ca. 245m² vorgesehen. Ferner Piesenkam. Ein Bebauungsplan existiert für das gehend, dass die vorliegende Planung im Prin- den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragt. soll in diesem Gebäude eine Betriebsleiterwoh- dortige Gebiet nicht. Die bauplanungsrechtliche zip zustimmungsfähig erscheint. Lediglich der Der Bebauungsplan lässt Betriebsleiterwohnun- nung mit ca. 90m² untergebracht werden. Süd- Zulässigkeit des Vorhabens ist daher anhand geplante Carport soll so angeordnet werden, gen ausnahmsweise zu. Da der Antragsteller lich der vorgenannten Halle ist ein zweites Haus von § 34 BauGB zu beurteilen. Aufgrund der dass eine Aufstellfläche von mindestens 3m ein- von diesem Ausnahmetatbestand Gebrauch geplant, welches durch einen Carport mit dem in der Umgebung vorhandenen Gebäude kann gehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund machen möchte, bedarf es auch diesbezüglich ersten Gebäude verbunden ist. Dort soll neben davon ausgegangen werden, dass sich das fasst der Ausschuss folgenden der Zustimmung der Gemeinde. Insgesamt einem Büro auch die Betriebsinhaberwohnung Vorhaben noch in den dortigen Bebauungszu- Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen sollen ca. 727m² des Gebäudes gewerblich mit einer Größe von ca. 208m² entstehen. sammenhang einfügt. Dieser Eindruck hat sich zum beantragten Vorhaben wird erteilt. Jedoch genutzt werden. Die Betriebsleiterwohnung ist Auch dieses Gebäude ist mit einer Wandhöhe auch aus einer vorab durchgeführten Ortsbe- wird einer Befreiung von den Vorgaben der mit ca. 134m² geplant. Sie ist somit dem Ge- von 7,1m geplant. Der First soll auf 8,9m lie- sichtigung heraus entwickelt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung im Hinblick werbeteil deutlich untergeordnet. Ferner ist im gen und ebenfalls in Ostwestrichtung verlau- [ 14 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 15 ]
fen. Auch dieses Baugrundstück befindet sich 21.09.2018 die Genehmigung für die temporäre Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen genden im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Aufstellung von Büro- und Aufenthaltscontai- zum Antrag für die temporäre Aufstellung von Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakirchen-Brun- nern sowie eines Lagerzeltes für Versandma- Büro- und Aufenthaltscontainern sowie ei- zum beantragten Vorhaben wird erteilt. nenweg“. Die darin enthaltenen Festsetzungen terial auf dem o.g. Grundstück erteilt worden. nes Lagerzeltes für Versandmaterial bis zum Voranfrage zur Veränderung der Lage einer werden abgesehen vom nachfolgend genann- Diese Genehmigung ist aktuell jedoch bis zum 31.12.2022 wird erteilt. Dieses umfasst auch die genehmigten Garage auf dem Grundstück ten Punkt eingehalten: Der Bebauungsplan 31.12.2020 befristet. Da sie aus formellen Zustimmung für eine Befreiung von den Festset- FlNr. 1640/10, Gem. Waakirchen, Am Hag; lässt Betriebsleiterwohnungen ausnahmsweise Gründen nicht verlängert werden kann, wird zungen des Bebauungsplanes Nr. 2 GE „Waakir- erneute Behandlung zu. Da der Antragsteller von diesem Ausnahme- vorliegend ein gleichlautender neuer Bauantrag chen-Brunnenweg“ im Hinblick auf die Lage der Der gemeindliche Bauausschuss hat sich in tatbestand Gebrauch machen möchte, bedarf es eingereicht. Darin wird nun begehrt, die ge- o.g. baulichen Anlagen außerhalb der Baufens- der Vergangenheit schon mehrfach mit dem diesbezüglich der Zustimmung der Gemeinde. nannten baulichen Anlagen bis zum 31.12.2022 ter. Der begehrten Befreiung von den Vorgaben betreffenden Bauvorhaben befasst. Dieses ist Insgesamt sollen ca. 272m² der oberirdischen unverändert belassen zu dürfen. Bisher sind die der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird nicht seit einigen Monaten genehmigt. Auf Wunsch Gebäudeteile gewerblich genutzt werden. Die zugehörigen Parkflächen auf den Grundstücken zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen der Bauherren wurde zwischenzeitlich nach Betriebsinhaberwohnung ist mit ca. 208m² ge- FlNrn. 721/1 und 721/2 vorhanden. Da diese für die bis zum 31.12.2022 befristete Errich- Möglichkeiten gesucht, um die von der Nach- plant. Sie ist somit dem Gewerbeteil unterge- Flächen aber künftig nicht mehr zur Verfügung tung von Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. barschaft aufgrund der geplanten Garage be- ordnet. Allerdings erscheint die zweite geplante stehen, ist nun beabsichtigt, die Stellplätze auf 721/3, Gem. Waakirchen, und somit außerhalb fürchteten Beeinträchtigungen zu minimieren. Betriebsleiterwohnung nicht unproblematisch. einer östlichen Teilfläche des Grundstückes der diesbezüglich im Bebauungsplan vorgese- Zuletzt wurde dabei geprüft, ob das Dach der Denn es ist derzeit nicht erkennbar, durch wen FlNr. 721/3 neu zu errichten. Vor diesem Hin- henen Flächen, wird erteilt. Bei der Baugeneh- Garage um 90° gedreht und der gesamte Bau- diese Wohnung tatsächlich genutzt werden soll tergrund wurde durch die Antragstellerin eine migungsbehörde wird diesbezüglich angeregt, körper um ca. 1m Richtung Süden verschoben und andererseits erhält die Wohnnutzung durch aktuelle Stellplatzberechnung durchgeführt. dass eine etwaige Genehmigung der Parkflä- werden könnte. Diese Überlegungen erwiesen die zusätzliche Wohneinheit verstärktes Ge- Das Grundstück mit den bereits vorhandenen chen mit einer Rückbauverpflichtung nach dem sich jedoch auch nach Rücksprache mit dem wicht im Vergleich zur gewerblichen Nutzung. Büro- und Aufenthaltscontainern sowie das 31.12.2022 verbunden wird. Landratsamt als nicht zielführend. Vorliegend Aktuell werden derzeit insgesamt 8 Stellplätze Lagerzelt befindet sich im Geltungsbereich des Antrag zum Umbau von einzelnen Räum- soll nun die Haltung der Gemeinde im Hinblick planzeichnerisch dargestellt. Gemäß der ge- rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 GE lichkeiten im bestehenden Gebäude auf auf eine ausschließliche Verschiebung der Ga- meindlichen Stellplatzsatzung wären jedoch 12 „Waakirchen-Brunnenweg“. Wie bereits im dem Grundstück FlNr. 2270/6, Gem. Waa- rage (ohne Firstdrehung) eruiert werden. Denn Stellplätze nachzuweisen. Vor diesem Hinter- Rahmen des ursprünglichen Antrages im Jahr kirchen, Steinberg auch diesbezüglich ergeben sich zwei baurecht- grund wird vorliegend eine Befreiung von den 2018 erörtert, entsprechen die baulichen An- Der Antragstellerin wurde mit Bescheid vom liche Problemstellungen. So würde die Garage Vorgaben der gemeindlichen Satzung begehrt. lagen z.B. im Hinblick auf die Einhaltung der 30.12.2011 die Genehmigung zur Errichtung (im Vergleich zur bisherigen Genehmigung) Die Stellplatzsituation sowie der erhebliche Baugrenzen jedoch nicht den Festsetzungen des des Gesundheitshotels „Der Lanserhof“ erteilt. einerseits noch weiter aus dem im Bebauungs- „Wohnanteil“ werden im Gremium als prob- vorgenannten Planes. Dennoch erscheint die Im Rahmen des nun vorliegenden Antrages wird plan vorgesehenen Baufenster herausrücken. lematisch erachtet. Einer Befreiung von den Zustimmung zu einem befristeten „Belassen“ im medizinischen Therapiebereich (Unterge- Auf der anderen Seite würde auch die in der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung der Gebäude bauplanungsrechtlich vertretbar. schoss 1) der Umbau des Umkleidebereichs in 2 gemeindlichen Stellplatzsatzung vorgesehene könne daher nicht zugestimmt werden. Nach Allerdings erscheint die Neuordnung der Parksi- Patientenzimmer und einen Behandlungsraum „Mindestaufstellfläche“ vor der Garage am eingehender Diskussion, in der die Ausschuss- tuation in diesem Zusammenhang dringend ge- begehrt. Ferner soll der Infusionsraum in einen kürzesten Punkt auf ca. 2,5m reduziert werden. mitglieder zum Ausdruck bringen, dass die ge- boten, da die bisherigen Parkflächen zu einem Eingriffsraum umgewandelt werden. Darüber Nach eingehender Beratung fasst der Ausschuss werbliche Nutzung der einzelnen Grundstücke großen Teil künftig nicht mehr zur Verfügung hinaus soll die „medizinische Aufbereitung“ folgenden stehen. Die neu geplanten Parkflächen befinden klar im Vordergrund stehen soll, fass der Bau- Beschluss: Die gemeindliche Zustimmung für sich außerhalb des Geltungsbereiches des o.g. für die Reinigung von Endoskopen umgebaut ausschuss folgenden ein Verschieben der Garage um ca. 1m nach Bebauungsplanes. Sie sind deshalb aktuell dem werden. Das Baugrundstück befindet sich im Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen Süden und die dafür erforderliche Abweichung bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuord- Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Be- zum beantragten Vorhaben wird nicht erteilt. von den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- nen. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan bauungsplans Nr. 23 SO „Golf-Steinberg“. Da satzung wird nicht erteilt. Antrag auf Genehmigung zur temporären der Gemeinde wird das betreffende Grundstück sich das Vorhaben allerdings ausschließlich Aufstellung von Büro- und Aufenthalts- jedoch als Gewerbefläche dargestellt. Es ist auf bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren Antrag auf Änderung der Außenbe- containern sowie eines Lagerzeltes für nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutz- beschränkt, kann von einer bauplanungsrecht- reichssatzung Schaftlach "Krottenthaler Versandmaterial auf dem Grundstück FlNr. gebietes „Egartenlandschaft um Miesbach. lichen Zulässigkeit ausgegangen werden. Nach Straße"; Vorberatung und ggf. Aufstel- 572/1, Gem. Waakirchen, GE Brunnenweg Nach ausführlicher Diskussion fassen die Aus- Sichtung der Planunterlagen fasst der Bauaus- lungsbeschluss Der Antragstellerin ist bereits mit Bescheid vom schussmitglieder folgenden schuss ohne weitere Aussprache den nachfol- Im Jahr 2017 wurde für den bebauten Bereich [ 16 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 17 ]
östlich der Krottenthaler Straße in Schaftlach Zum damaligen Zeitpunkt (im Jahr 2011) wur- Der Neubau des Feuerwehrhauses Waakirchen schreitet voran die gleichlautende Außenbereichssatzung erlas- de jedoch mit dem ehemaligen Eigentümer sen. Das Grundstück FlNr. 1752/5 der jetzigen vereinbart, dass er sich wegen einer etwaigen Antragsteller befindet sich bereits bisher im Gel- zusätzlichen Bebauung auf dem Grundstück, tungsbereich dieser Satzung. Die Fläche ist mo- den Bedingungen des gemeindlichen Ein- mentan mit einem Hauptgebäude (Grundfläche heimischenprogramms unterwerfen müsste. ca. 280m²) sowie einem Nebengebäude (Grund- Nachdem der damalige Besitzer zwar offenbar fläche ca. 50m²) bebaut. Die Baugrenzen der ak- diesbezüglich seine grundsätzliche Bereitschaft tuellen Satzung verlaufen um die Außenwände erklärt hatte, dann aber um Rückstellung der dieser Gebäude. Die Antragsteller begehren nun Angelegenheit bat, da nicht mit einer zeitnahen eine Satzungsänderung dahingehend, dass das Bebauung zu rechnen war, wurde die Satzung bisher vorhandene Baufenster aufgelöst und abschließend in der aktuellen Fassung und dem durch drei kleinere ersetzt wird. Dadurch soll die oben beschriebenen Grenzverlauf beschlossen. Errichtung jeweils eines Haupt- und Nebenhau- Aufgrund des auf dem Grundstück des Antrag- ses ermöglicht werden. Ferner soll auch wieder stellers bereits vorhandenen Wohngebäudes ein Garagengebäude entstehen. Das Hauptge- samt Garage kann zumindest dem Grunde nach bäude soll eine Grundfläche von ca. 111m² auf- davon ausgegangen werden, dass auch der weisen können. Das Nebengebäude wäre mit Bereich zwischen den existierenden Gebäuden einer Grundfläche von ca. 173m² geplant. So- mit würden diese beiden Gebäude im Hinblick nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt auf ihre Grundfläche ziemlich exakt dem bisher ist. Im Rahmen der Sitzung soll daher geklärt vorhandenen Haus entsprechen. Die Garage soll werden, ob und ggf. unter welchen Vorausset- eine Grundfläche von ca. 53m² aufweisen kön- zungen das Satzungsgebiet erweitert werden von links: Norbert Kerkel, Andreas Hagleitner, nen, sodass auch diese, bezogen auf die Grund- soll. Da der ursprüngliche Satzungsentwurf be- Luitpold Grabmeyer, Cornelia Riepe, Fotos: Susanne Kerkel fläche, in etwa dem vorhandenen Baubestand reits eine Einbeziehung des gegenständlichen entsprechen würde. Bezüglich der Begründung Grundstückes vorgesehen hatte, äußern die für die beantragte Änderung wird auf das den Ausschussmitglieder, dass sie die begehrte Än- Foto: Gertraud und Martin Stillner Sitzungsunterlagen beigefügte Schreiben der derung als relativ unproblematisch empfinden. Antragsteller verwiesen. Nach kurzer Beratung Allerdings sollte auch die ehemals vereinbarte fasst der Ausschuss folgenden Bindung an die Kriterien des Einheimischenpro- Beschluss: Es soll ein Verfahren zur Änderung grammes (insbesondere Wohnsitznahme im be- der Außenbereichssatzung Schaftlach „Krot- treffenden Gebäude) erneut vereinbart werden. tenthaler-Straße“ eingeleitet werden. Sodann fasst das Gremium folgenden Antrag auf Änderung der Außenbereichs- Beschluss: Es soll ein Verfahren zur Änderung satzung "Staudach", Vorberatung und ggf. der Außenbereichssatzung „Staudach“ ein- Aufstellungsbeschluss geleitet werden. Vor Erlass des Satzungsbe- Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung schlusses muss sich der Begünstigte jedoch „Staudach“ endet derzeit an der östlichen den Voraussetzungen des Einheimischenpro- Grundstücksgrenze des Antragstellers (FlNr. grammes unterwerfen. Etwaig erforderliche 1842, Gem. Schaftlach). Vorliegend wird nun die Ausgleichsflächen sind durch den Begünstigten Aufnahme des vorbezeichneten Grundstückes bereitzustellen. in den Geltungsbereich der Satzung begehrt. Bereits beim Verfahren zum Erlass der aktuel- Christoph Marcher len Satzung war ursprünglich vorgesehen, das betreffende Grundstück miteinzubeziehen. [ 18 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 19 ]
Gedenken und Jahrtag an Hl. Abend Wie alles in diesem Jahr ist auch das Schützenjahr ganz anders abgelaufen, als wir es uns je erdacht hätten. Alle Veranstaltungen und Treffen wurden abgesagt, sämtliche Kontakte eingeschränkt und sind zum Erliegen gekommen. Um jedoch das Gedenken an die Gefal- lenen von 1705 und unserer toten Kameraden in Ehren zu halten, sowie unsere Werte und Traditionen Die Freiwillige Feuerwehr Schaftlach unterstützt Einsatzkräfte beim Erdbeben in nicht ganz untergehen zu lassen, haben wir uns entschlossen, im kleinen Kreis diesen Gedenktag zu Kroatien In das neue Jahr startete die Freiwillige Feuerwehr Schaftlach mit neuer Einsatzkleidung. Die begehen. Bei einigermaßen trockenem Wetter wurde im Beisein von Bürgermeister Norbert Kerkel, dem alte Kleidung zeigte nach zwei Jahrzehnten Nutzung teilweise deutliche Fähnrich der Bundesfahne der Gebirgsschützen und der Waakirchner Hauptmannschaft durch Pfarrerin Verschleißerscheinungen wie bröselnde Reflektorstreifen oder abstehende Nähte. Nicht nur, Sabine Arzberger und Pfarrer Stefan Fischbacher eine kurze Andacht abgehalten. Im Anschluss leg- dass wir unseren Heimatort so nicht mehr angemessen nach außen repräsentierten. ten Hauptmann Martin Beilhack und Bürgermeister Norbert Schwerwiegender war die durch die Abnutzung eingeschränkte Schutzfunktion der Kleidung für die tragenden Kameraden, vor allem in der Brandbekämpfung. Deshalb war es nun an Kerkel zum Gedenken einen Kranz am Löwendenkmal nieder. der Zeit, die alten Löschanzüge durch neue Einsatzkleidung auf dem neuesten Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die die Durchführung technologischen Stand zu ersetzen. Die neuen Anzüge bieten wieder vollwertigen Schutz im ermöglicht haben, insbesondere den Bauhofmitarbeitern für Einsatz. Zudem sind sie durch Verwendung moderner Textiltechnologien gleichzeitig um ein das „Herrichten“ des Denkmals sowie bei Carsten Brock- Vielfaches leichter als die alten Anzüge und erlauben ihren Trägern somit mehr Bewegungsfreiheit und längeres Arbeiten ohne Erschöpfung. Für die Unterstützung bei der mann. Carsten hat für uns ein Video des Gedenkens gedreht Finanzierung gilt unser Dank der Gemeinde Waakirchen, die der Neuanschaffung ohne zu und geschnitten, zu sehen auf YouTube, unter: zögern zustimmte. „Gedenken der Gebirgsschützen zur Mordweihnacht 2020“ Ganz besonders freut es uns, dass wir die ausgetauschte Kleidung nicht wegwerfen mussten, sondern Schriftführer der Gebirgsschützenkompanie Waakirchen sie weiterhin einem guten Zweck Wendelin Schmid dient. Denn durch das schreckliche Erdbeben in Kroatien wird dort momentan außergewöhnlich viel Einsatzmaterial benötigt. Dieser Einsatz fordert keinen besonderen Schutz vor Flammen oder eine Wäremableitfunktion der Kleidung bei Hitze, sondern lediglich wasserabweisende Oberflächen und wärmendes Futter für nasse und kalte Witterung. Dafür eignet sich unsere ausgemusterte Kleidung nach wie vor einwandfrei. So verpackten wir kurzerhand die dafür noch geeignete Kleidung in Kartons und übergaben sie an den Landesfeuerwehrverband Bayern, der sich um den Transport nach Kroatien und an die Übergabe an die dortigen Helfer kümmert. Das Bild zeigt unseren 2. Kommandanten Quirin Wirkner und Atemschutzausbilder Tobias Huber in neuer Einsatzkleidung. Im Vordergrund stehen die Pakete mit der ehemaligen Schaftlacher Einsatzkleidung für die Helfer beim Erdbeben in Kroatien. Wir hoffen, dass sie dort noch vielen Menschen zu Hilfe kommt. Jakob Pfeiffer jun. 1. Schriftführer [ 20 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 21 ]
Therapeutisches Reiten Oberland e.V. Ein herzliches Dankeschön! Wir sind für SIE da! Der Therapeutisches Reiten Oberland e.V. durfte sich im Dezember 2020 über eine großzügige Spende Jeden Tag 24 Stunden - 7 Tage in der Woche - 365 Tage im Jahr der Zimmerei Franz Reiter aus Schaftlach freuen. Anstatt Kundengeschenke zu Weihnachten hat Franz Reiter der gemeinnützigen Institution 400 € zu Gute kommen lassen. Gerade in diesen schweren Zei- Egal ob Heiligabend, Karfreitag, Fasching oder Silvester. ten ist der Verein auf derartige Spendengelder angewiesen, um weiterhin bedürftige Patienten unter- stützen zu können und ihnen so die Möglichkeit auf therapeutisches Reiten zu bieten. Wenn SIE uns brauchen, kommen wir! Vielen Dank an dieser Stelle für die großzügige Unterstützung. Und zwar sofort! Vorausgesetzt, man lässt uns…. Bitte denken auch SIE daran: Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert passieren können! Und jetzt im Winter: Halten Sie die Feuerwehrzufahrt zu Ihrem Haus stets so schnee- und eisfrei, dass ein Einsatz jederzeit möglich ist! Denn…. wir könnten auch zu IHNEN unterwegs sein! Wie Sie wissen, entscheiden oft wenige Sekunden! DANKE! Ihre Ortsfeuerwehren Piesenkam, Schaftlach und Waakirchen! Das Foto entstand noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie und zeigt von rechts: Franz Reiter, Hippo- therapieleiterin Josepha Brünner, Tobias Reiter und Maria Reiter. [ 22 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 23 ]
Mehrgenerationenhaus Begegnungszentrum Tegernseer Tal Mehrgenerationenhaus Begegnungszentrum Tegernseer Leo-Slezak-Str. 8 • 83700 Rottach-Egern Tal • Tel.: 08022/24949 Entdecken Leo-Slezak-Str. Sie unsere Angebote… 8 • 83700 Rottach-Egern • Tel.: 08022/24949 … denn es gibt hierEntdecken Sie für jeden etwas zu unsere finden: Angebote … Schulkindbetreuung Schaftlach / Waakirchen Buchkogelstraße 38 • Offener … denn Treff, es gibt hier fürum in Gemeinschaft jeden Zeit zu verbringen, Interessen zu leben, Erfah- etwas zu finden: 83666 Schaftlach / Waakirchen rungen auszutauschen und Neues zu entdecken Telefon 08021 422 KochenTreff, • Offener und Mittagessen oder Frühstücken um in Gemeinschaft in Gesellschaft Zeit zu verbringen, Interessen zu leben, Fax 08021 95 65 Generationenspezifische • Erfahrungen auszutauschen sowie undgenerationenübergreifende Neues zu entdecken Angebote Email schukischawa@kiga-schaftlach.de Die Möglichkeit, • Kochen sich entsprechend und Mittagessen seiner Interessen oder Frühstücken ehrenamtlich zu engagieren in Gesellschaft Angebote in den Bereichen • Generationenspezifische Gesundheit, sowie Bewegung, Bildung, Kultur generationenübergreifende und Kreativität Angebote Beratung • Die und Vermittlung Möglichkeit, von Unterstützungsleistungen sich entsprechend seiner Interessen ehrenamtlich zu engagieren Angebote in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Bildung, Kultur und Kreativität Beratung und Vermittlung von Unterstützungsleistungen Voranmeldung für den Kinderhort SchuKiSchaWa im Haus f. Kinder Schaftlach Schuljahr 2021 / 2022 Neue Eltern-Kind-Gruppe in Rottach-Egern Voraussichtlich Einmal wöchentlich treffen sich Mütter oder Väter mit ihren ein- bis dreijährigen am Donnerstag, den 25. März 2021, 15:00 – 17:30 Uhr Sprösslingen in Kleingruppen. Vielseitig und altersgerecht gestaltete Treffen laden ein zum Spielen und Lernen in ver- ist die Möglichkeit der Voranmeldung für den Kinderhort zum Schuljahr schiedensten Bereichen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, 2021/2022. Die Kinder knüpfen in Begleitung ihrer Eltern Kontakte zu Gleichaltrigen und sammeln Bei dieser Gelegenheit können auch unsere Räumlichkeiten besichtigt spielerisch soziale Erfahrungen. nach der langen, herausfordernden Zeit der eingeschränkten Begeg- werden. Eltern haben die Möglichkeit sich auszutauschen und Ideen / Anregungen für den Fami- nungsmöglichkeiten freuen wir uns sehr darauf, Ihnen baldmöglichst lienalltag zu bekommen. Alle Mitarbeiter der SchuKiSchaWa stehen zur Verfügung, um auftretende aufs Neue Fragen zu beantworten. Auch die Elternbeiratsvorsitzende steht für Auskünfte Die Gruppen werdenbunten mit einer Angebotspalette von qualifizierten zur und engagierten Verfügung Leiterinnen zu stehen. begleitet. Sie werden sich im Mehrgenerationenhaus wieder treffen, miteinander zur Verfügung. Ihr Kontakt vor Ort: Sonjalachen, plaudern, Kohles lernen, nähen, stricken, lesen, malen, singen, tanzen, Der Termin findet zeitgleich zur Schuleinschreibung statt. Tel: 08022/8645671 Englisch sprechen, spielen und zusammen essen können. sonja_kohles@yahoo.de Sollte wie letztes Jahr eine „Präsenzanmeldung“ nicht möglich sein, können www.eltern-kind-programm.com die Anmeldungen von unserer Webseite http://kita-schaftlach.de Es grüßt Sie herzlich das Team des Mehrgenerationenhauses Teilnahme ist nach TELEFONISCHER Anmeldung möglich. heruntergeladen und bis spätestens 01.04.21 bei uns abgegeben werden (per Sie haben Fragen und/oder interessieren sich für unsere Angebote und Post, E-Mail, Fax). Veranstaltungen? Wir Sie haben freuen Fragen uns über und/oder Ihren Anruf!sich für unsere Angebote und interessieren Alles zu unserer Arbeit, Abläufe, Gebühren etc. finden Sie ebenso auf unserer Veranstaltungen? Sie finden unser Monatsprogramm Wir freuen zudem uns über im Internet Ihren Anruf! unter: Webseite. Sie finden unser Monatsprogramm zudem im Internet unter: https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/mehrgenerationenhaus-rottach-egern die Gemeinden im Falls Sie Fragen haben, bitten wir Sie, diese in einer E-Mail zu stellen. https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/mehrgenerationenhaus-rottach-egern Tegernseer Tal Ihre Helga Schneid mit dem Team der SchukiSchaWa Gefö� rdert vön: Gefördert von: Gemeinde Rottach-Egern [ 24 ] Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 Waakirchner Gemeindeblatt Februar 2021 [ 25 ]
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