Radsportverein Reichenbach "All Heil": Heim-Spieltag der 1. Bundesliga am 23. Februar
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Diese Ausgabe erscheint auch online
8. Februar 2019
Ausgabe 6
Radsportverein Reichenbach „All Heil“:
Heim-Spieltag der 1. Bundesliga am 23. Februar
Bundesliga-Premiere in Reichenbach Siegen und zwei knappen Niederlagen feierte Rei-
Nach dem überraschenden Aufstieg in die höchste chenbach ein gelungenes Debüt, was auf einen
deutsche Spielklasse der Reichenbacher Radballer erfolgreichen Heimspieltag mit ein paar Punkten
Hendrik Höger und Andy Rück bei den Deutschen für den Klassenerhalt hoffen lässt. Zum Heim-
Meisterschaften im Oktober vergangenen Jahres spieltag darf der RSV Reichenbach den aktuellen
dürfen sich alle Radballfreunde nun auf ein High- Tabellenführer Obernfeld 1, den deutschen Vize-
light freuen: am Samstag, den 23. Februar findet Meister aus Waldrems, Ailingen, Obernfeld 2 und
in der Reichenbacher Schulturnhalle erstmalig ein Mitaufsteiger Leipzig begrüßen.
Spieltag der 1. Radball-Bundesliga statt. Ein hochklassiges Teilnehmerfeld, das spannende
Ab 13.00 Uhr (Anspiel 14.00 Uhr) hofft das Rei- und unterhaltsame Spiele verspricht. Selbstver-
chenbacher Team auf zahlreiche Zuschauer, um ständlich wird sich das Gastro-Team des RSV
für den sportlichen Leckerbissen die passende Reichenbachs in gewohnter Weise ins Zeug legen
Atmosphäre zu schaffen. Beim Saisonauftakt und für das leibliche Wohl der Zuschauer sorgen.
Ende Januar bewiesen Höger/Rück bereits, dass Bis zum 23. Februar in der Schulsporthalle!
sie auf diesem Niveau mithalten können. Mit zwei Euer RSV Reichenbach2 Aus allen Gemeinden 8. Februar 2019 / Nr. 6
Kinderärzte
AUF EINEN BLICK Zentrale Rufnummer: 0180 6071100
Notdienst der Innungsbetriebe
Der Notdienst im Sanitär- und Gashei-
zungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr
Bürgermeisteramt Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Bereitschaft
Reichenbach an der Fils Kinder und Jugendliche:
Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, 09.02./Sonntag, 10.02.2019
Telefon 5005-0
Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Karl Scharpf GmbH & Co. KG, Sanitär
Sprechzeiten: - Heizung - Flaschnerei, Fritz-Müller-
BürgerBüro (Tel. 5005-15) Uhr
Straße 136, 73730 Esslingen a. N.,
Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr, Zu allen übrigen Zeiten übernimmt Tel. 0711 939380
Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr die Notaufnahme des Klinikum Ess-
Übrige Verwaltung: lingen die Notfallversorgung.
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Zuständig ist die zentrale kinder- und
Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr jugendärztliche Notfallpraxis und die
Fr. 8-12 Uhr Notaufnahme für Kinder und Jugend-
Bücherei: Tel. 984450 liche am Klinikum Esslingen, Hirsch-
ab 15. Januar vorübergehend landstraße 97, 73730 Esslingen.
Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr Zu den angegebenen Zeiten können
Bürgermeisteramt Hochdorf Patienten ohne Voranmeldung in die
Telefon 5006-0 Sonn- und Feiertagsdienst
Klinik kommen, dort ist ständig ein in der Krankenpflege
Sprechzeiten: Arzt vorhanden.
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr, am 02./03.02.2019
Mo. zusätzlich 16 - 18.30 Uhr Reichenbach
Mi. zusätzlich 13 - 16 Uhr Zahnärzte
Sprechzeiten - Termine Tel. 0711 7877755
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,
Frau Wimmer, Frau Stockburger und Augenärzte
Herrn Kerner nach telefonischer Ver- Tel. 0180 - 6071122
einbarung. Fr. Bartl
Bürgermeisteramt Lichtenwald HNO-Ärzte Hochdorf
Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Tel. 0180 - 6070711
Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr, Nacht- und Sonntagsdienst der
Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr
Termine mit Bürgermeister Rentschler,
Apotheken
Herrn Mayer und Frau Pulinna nach Der Notdienst beginnt morgens um
telefonischer Vereinbarung. 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des Fr. Kirkopoulou
nächsten Tages. Lichtenwald
NOTDIENSTE Samstag, 09.02.2019
Central-Apotheke am Hundertwasser-
bau, Plochingen, Zehntgasse 1,
Ärzte Tel. 07153 83360
Sonntag, 10.02.2019
Sekunden entscheiden Rathaus-Apotheke, Wendlingen am Ne- Fr. Hartmayer
IM NOTFALL
Feuerwehr, 112
Notarzt und Rettungsdienst
ckar, Uracher Str. 4, Tel. 07024 2230
Montag, 11.02.2019
Grüne Apotheke, Wendlingen am Neckar,
Impressum
Unterboihinger Str. 23, Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der
Bundesweite Rufnummer: 116 117 Tel. 07024 51311 Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwal-
(kostenfrei aus allen Netzen) tungsverband Reichenbach an der Fils.
Unter dieser Rufnummer erfahren Sie Dienstag, 12.02.2019 Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichen-
bach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,
die zuständige Notfallpraxis - auch ein Löwen-Apotheke, 73262 Reichenbach o.V.i.A. -
notwendiger Hausbesuch kann ange- Wendlingen am Neckar, Albstr. 31, für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer
fordert werden. Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.
Tel. 07024 7363 für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler,
Für die Gemeinden Reichenbach und Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.
Mittwoch, 13.02.2019 und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach
Lichtenwald
Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262
Reichenbach o.V.i.A.
Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt
Esslingen Mittwochnachmittags geöffnet: GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
Dienstzeit Mo.-Do. von 18 Uhr bis 23 Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
www.nussbaum-medien.de
Uhr und Fr. 16.00 - 23.00 Uhr; an Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172
Verantwortlich für den nichtamtlichen und den
Wochenenden und Feiertagen von 8 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20,
Uhr bis 23 Uhr. Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276 71263 Weil der Stadt
Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500,
Für die Gemeinde Hochdorf Donnerstag, 14.02.2019 uhingen@nussbaum-medien.de.
Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
Eberhard-Apotheke, Notzingen, entrichtenden Abonnementgebühr.
an den Wochenenden und Feiertagen Wellinger Str. 1, Tel. 07021 45351 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
gilt die zentrale Notfallnummer Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-
116 117 (siehe oben) Freitag, 15.02.2019 0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
für alle Notfallpraxen in den zuständi- Rathaus-Apotheke, Reichenbach,
gen Krankenhäusern. Hauptstr. 11, Tel. 07153 541728. Februar 2019 / Nr. 6 Aus allen Gemeinden 3
Angebote für Trauernde
Trauercafé „Regenbogen“
Das Trauercafé "Regenbogen" lädt Trauernde ein, ihrer Trau-
er Raum zu geben und Menschen in ähnlicher Situation
Stuttgarter Str. 4 kennenzulernen.
73262 Reichenbach Das Trauercafé ist für alle Trauernden offen, egal wie weit
Telefon 9511-0 der Trauerfall zurückliegt. Das Angebot ist kostenlos, über
eine Spende freuen wir uns. Sie müssen sich nicht vorher
Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns
anmelden, Sie können einfach zu einem der angegebenen
am Wochenende und bei Nacht unter der
Termine kommen.
Telefonnummer 0171 7069939
Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 Geleitet wird das Trauercafé "Regenbogen" von Mitarbeite-
Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon 951111 rInnen der Trauerbegleitung aus Plochingen, Deizisau-Altbach
Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe: Beate Schulz und Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald in Zusammenarbeit
Telefon 951112 mit den jeweiligen Hospizgruppen.
Essen auf Rädern: Sarah Erhard, Telefon 951114 Das Trauercafé "Regenbogen" trifft sich jeden letzten Mon-
Sprechzeiten: tag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Café Steiner am Fluss
Montag bis Freitag 9:00 – 12:30 Uhr in Plochingen am Bruckenwasen.
Montag und Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr Kontakttelefon: 07153 929996
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Nächste Termine:
Besuchen Sie uns doch im Internet 25.2., 25.3., 29.4.
unter www.diakonie-uf.de
Ambulanter Hospizdienst
Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Mini- Musikschule
Die Mini-Musikschule (Mini-Mu) ist ein Angebot für Kinder
ab 15 Monaten bis 3 Jahren in Begleitung eines Erwachse-
Einsatztelefon: 0175 8396780 nen (auch Omas und Opas sind willkommen!).
Ohne jeglichen Leistungsdruck lernen Kinder wie Erwach-
Filmabend im Union-Theater Plochingen sene Lieder, Fingerspiele, Verse, Tänze und vieles mehr
"Dialog mit meinem Gärtner" kennen.
Mittwoch, 13. Februar 2019 Bei einer altersgerechten Förderung wirken sich vielfältige
um 19:30 Uhr(Einlass 19:00 Uhr) Sinneserfahrungen positiv auf Sprachentwicklung, Konzent-
Eintritt: 5 € ration und Motorik aus.
Zu einem besonderen Kinoabend lädt die Hospizgruppe In geborgener Atmosphäre wecken wir die Freude an Musik
Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald herzlich ins Plochinger und Bewegung!
Kino ein. Leitung: Petra Fogel
Wir zeigen in einer Sondervorführung die mitreißende Lite- Termin: Mittwochvormittag im Bewegungsraum der Ganztages-
raturverfilmung von Jean Becker basierend auf dem gleich- schule
namigen Roman.
Schnupperstunde: Mittwoch, 03. April 2019
Ein erfolgreicher Maler zieht von Paris in sein leerstehendes
Instrumentalunterricht in den Fächern:
Elternhaus auf dem Land zurück. Er sucht einen Gärtner,
der sich um den verwilderten Garten seiner Mutter kümmern Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, E-Orgel, Gitar-
soll. Sein ehemaliger Schulfreund Léo antwortet auf die re, Horn, Keyboard, Klarinette, Klavier, Querflöte, Saxofon,
Zeitungsannonce und die beiden freunden sich in langen Schlagzeug, Trompete, Viola, Violine und Gesang.
Gesprächen wieder an. Der Film setzt auf ruhige Einstellun- Kostenlose Schnuppermöglichkeit.
gen, leise Töne und konzentriert sich ganz auf die beiden Nähere Informationen erhalten Sie unter:
warmherzigen Hauptfiguren. Musikschule Reichenbach
Die Mitarbeitenden der Hospizgruppen laden herzlich ein Schulstraße 29
und stehen gerne zum Gespräch zur Verfügung. 73262 Reichenbach
Hospizgruppe Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald 07153/9844-52
Der ambulante Hospizdienst betreut lebensbedrohlich er- Mail: info@musikschulereichenbach-fils.de
krankte Menschen und ihre Angehörigen auch unter schwie- www.musikschulereichenbach-fils.de
rigsten Bedingungen. Sie sind selber persönlich betroffen?
Musikschultermine:
Oder ein Angehöriger benötigt Unterstützung?
Vielleicht möchten Sie mit jemandem reden, ganz ohne Am 16. März 2019 gastieren um 18 Uhr die zwei russischen
die vielen "Altlasten", die man mit den Verwandten und Gitarrenprofessoren Evgeni Finkelstein und Sergei Rudnev in
Bekannten so hat ... oder einfach nur Besuch bekommen, der Siegenbergkirche Reichenbach an der Fils.
der keine Ansprüche stellt, der einfach da ist und auf Ihre Beide Künstler sind internationale Preisträger für klassische
Bedürfnisse eingeht ... Gitarre.
... rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen Evgeni Finkelstein spielt Bearbeitungen mittelalterlicher Wer-
oder auch nur Fragen haben. Wir kommen in Ihre Privat- ke für Viola da Gamba und moderne Werke. Sergei Rudnev
wohnung oder auch ins Pflegeheim und stehen nach all spielt Bearbeitungen russischer Volkslieder, Eigenkompositi-
unseren Kräften zu Ihrer Verfügung. onen und moderne Gitarrenliteratur.
Sie erreichen unsere Einsatzleitung unter der Telefonnummer Professor Finkelstein hat bereits im Sommer 2018 in der
0175 8396780. Siegenbergkirche musiziert, er war begeistert von der tollen
Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unse- Atmosphäre und konnte den Zuhörern ein beeindruckendes
rer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de Konzerterlebnis bieten.4 Aus allen Gemeinden 8. Februar 2019 / Nr. 6
Ermöglicht wird das Konzert durch die Freundschaft der Vorbereitungen für Bau der Kreisstraße
Künstler mit Vladimir Tervo, Gitarrenlehrer an der Musikschu- zwischen Ohmden und Schlierbach beginnen
le Reichenbach an der Fils.
Der Eintritt zu diesem außergewöhnlichen Konzert ist frei, Nach jahrelanger Planungsphase beginnt jetzt die konkrete
Spenden erbeten. Umsetzung des Straßenbauprojektes an den Kreisstraßen
In der Pause findet eine kleine Bewirtung (zugunsten der 1203 und 1420 zwischen Ohmden und Schlierbach. Es wird
Siegenbergkirche) durch die Kirchengemeinde statt. die Fahrbahn der Straße umgebaut und ein begleitender
29. März 2019, 18:30 Uhr, Jahreskonzert in der Brühlhalle Geh- und Radweg angehängt. Dazu muss in einem ersten
Schritt für den Trassenverlauf eine Waldfläche von rund 0,8
Reichenbach / Fils
Hektar gerodet werden.
Weitere Veranstaltungen werden rechtzeitig Ab Montag, 11. Februar, ist eine Holzerntemaschine vor Ort,
im Reichenbacher Anzeiger und auf der Homepage der um innerhalb von einer Woche die Holzfällarbeiten durch-
Musikschule Reichenbach veröffentlicht. zuführen. Während dieser Zeit ist eine Umleitung über Hat-
tenhofen eingerichtet. Darüber informieren das Kreisforstamt
und das Straßenbauamt Kirchheim.
Platz geschaffen werden muss vor allem für den neuen 2,50
Meter breiten Geh-und Radweg, der aus Sicherheitsgründen
durch einen 1,75 Meter breiten Grünstreifen von der Fahr-
bahn abgetrennt ist.
Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und
Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Home- Ziel ist es, durch den Grünstreifen die Sicherheit von Fuß-
page https://sor-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem gängern und Radfahrern zu erhöhen. Der neue Radweg ist
Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: ein wichtiger Mosaikstein der Radverkehrskonzeptionen der
Landkreise Esslingen und Göppingen und schließt Ohmden
montags Multimediagruppe von 15:00 - 18:00 Uhr und Schlierbach an das bestehende Radwegenetz an.
dienstags offene Tür von 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags offene Tür von 15:00 - 18.00 Uhr Der Waldrand muss in einzelnen Abschnitten bis zu einer
Tiefe von 20 Metern zurückgenommen werden. „Das wird
Unsere Telefonnummer lautet: 07153 550696 zunächst wie eine frische Wunde aussehen“, ist sich Pro-
Unsere E-Mailadresse lautet: sor.ev@t-online.de jektleiter Harald Stephan bewusst, jedoch würden breite
Der Anrufbeantworter und die E-Mails werden zu den Öff- Böschungsflächen genutzt um großkronige heimische Bäume
nungzeiten der "Offenen Tür" beantwortet. anzupflanzen und das Erscheinungsbild der Landschaft nach
Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen.
In Zukunft soll entlang der ausgebauten Straße ein stabiler
Waldtrauf herausgepflegt werden. Dazu wird nach Auskunft
von Försterin Carla Hohberger ein Streifen der natürlichen
Jehovas Zeugen Sukzession überlassen, wo sich in der Folge eine ökologisch
wertvolle Strauchschicht entwickeln kann.
Samstag 9. Februar, 19.00 – 20.45 Uhr Darüber hinaus wird auf der Ohmdener Gemarkung eine
„Was verbirgt sich hinter dem Geist der Rebellion?“ ehemalige Ackerfläche mit standortheimischen Laubgehölzen
Vortrag, J. Rieker. aufgeforstet, um für die verlorene Waldfläche einen Aus-
Donnerstag 14. Februar, 19.00 – 20.45 Uhr gleich zu schaffen.
Schätze aus Gottes Wort – Römerbrief 4-6; Vortrag Ein gestufter Waldrand mit einem Streifen Wildobst und ei-
Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 nem drei Meter breiten wildblütenreichen Hochstaudensaum
wird dem Wald vorgelagert. Ein besonderes Augenmerk gilt
Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden! dem Naturdenkmal „Königslinde“. Durch einen speziellen
www.jw.org; Sehen, Hören, Antworten finden Wurzelschutz wird der Fortbestand des Baumes gesichert.
www.tv.jw.org; Internet-TV
Nach den erfolgten Holzfällarbeiten ruht die Baustelle witte-
rungsbedingt für einige Wochen. Die eigentlichen Straßen-
bauarbeiten beginnen dann Ende April. Auch in dieser Zeit
Amtliche wird der Verkehr über Hattenhofen umgeleitet.
Bekanntmachungen Geplant ist, dass die neue Straße bis Ende 2019 für den
Verkehr freigegeben werden kann. Restarbeiten erfolgen in
2020.
Schadstoffsammlungen 2019
Stadt / Standort Tag Datum Uhrzeit
Gemeinde
Hochdorf Jahnstraße, Parkplatz Fr 15.02.19 10:00 -
Reichen-
Breitwiesenhalle
Karlstraße 30, Fr
12:00
15.02.19 12:30 - Achten Sie auf eine gute
bach an Parkplatz Brühlhalle 14:30
der Fils Sichtbarkeit Ihrer
Lichtenwald Ausweichparkplatz und Sa 16.02.19 14:00 -
Festplatz südlich der
Schule, zwischen
15:30
Hausnummer
Hegenlohe und
Thomashardt (GPS bei Tag & Nacht
48.743426,9.482462)8. Februar 2019 / Nr. 6 Hochdorf 27
Amtliche Bekanntmachungen, Sprechzeiten:
Kirchen, Vereins- und Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
allgemeine Nachrichten Mo. zusätzlich 16 - 18.30 Uhr
Mi. zusätzlich 13 - 16 Uhr
Bürgermeisteramt Hochdorf Sprechzeiten-Termine
Telefon 50 06-0 mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,
Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner
www.hochdorf.de nach telefonischer Vereinbarung.
E-Mail / Rathaus-Zentrale: info@hochdorf.de
Grünabfallsammelplatz, Wertstoff-, Schrott- und
Wir gratulieren zum Geburtstag Papiercontainer (Recyclinghof) an der L 1201 nach
Reichenbach
11.02., 70 J.: Karl-Heinz Lässig, Obeswiesenweg 5
13.02., 75 J.: Peter Köttner, Kirchheimer Straße 37 Öffnungszeiten:
In der Winterzeit:
November bis März
Vermietung eines PKW-Stellplatzes Dienstag und Donnerstag 14.30 – 16.00 Uhr
Auf dem Parkplatz des Wohnhauses Obeswiesenweg 1 in Das ganze Jahr über samstags 11.00 – 15.00 Uhr
Hochdorf ist ab 01.03.2019 ein PKW-Stellplatz zu vermieten. Sperrmüll siehe Müll-ABC 2019
Die monatlichen Kosten betragen 19,04 € inkl. 19 % MwSt.
Interessenten wenden sich bitte an die Gemeinde Hochdorf, Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll
Frau Kromer, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf, Tel. Freitag, 22. Februar 2019 (2-wöchentlich)
07153 / 5006-35 oder E-Mail: j.kromer@hochdorf.de Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll
Freitag, 8. März 2019 (4-wöchentlich)
Straßensperrungen und Verkehrsführung Nächster Abfuhrtermin für Biomüll
Freitag, 15. Februar 2019
am Samstag, 16. Februar 2019
Nächster Abfuhrtermin für Gelber Sack/Gelbe Tonne
Aufgrund des Fasnetumzugs der Dalba-Hexa am 16. Febru- Montag, 18. Februar 2019
ar 2019 wird es in Hochdorf zwischen 14.00 und 19.00 Uhr
eine veränderte Verkehrsführung geben. Nächster Abfuhrtermin für Papiertonne
Gesperrt sind die Straßen: Hofackerstraße, Bachstraße, Dienstag, 19. Februar 2019
Kauzbühlstraße, Kirchstraße, ein Teil der Roßwälder Straße Nächste Papiersammlung (Vereine)
und die Jahnstraße. Samstag, 23. März 2019
Die Umleitungsstrecke für die Ortsdurchfahrt (Roßwälden
– Hochdorf) wird ausgeschildert und bezieht folgende Stra- Nächste Schadstoffsammlung
ßen mit ein: Roßwälder Straße, Stellestraße, Weinbergstraße, Freitag, 15. Februar 2019
Breitwiesenweg, Ziegelhofstraße und Kirchheimer Straße.
Sowohl entlang der gesperrten, wie auch entlang der Um-
leitungsstrecke, wird absolutes Halteverbot bestehen.
Auch entlang der Aufstellungsroute durch die Mozartstraße
wird ein Halteverbot angeordnet.
Die Straßenabschnitte werden entsprechend beschildert. Die 2. Die 1. Rate der Grundsteuer wie im Jahresbescheid 2016
Polizei überwacht die Einhaltung dieser Verkehrsführung.
oder im letzten Änderungsbescheid festgesetzt.
Bei Verstoß gegen das absolute Halteverbot nimmt der je-
weilige Fahrzeughalter in Kauf, dass das Ordnungsamt sein Bitte geben Sie bei den Zahlungen das entsprechende Bu-
Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lässt. chungszeichen an.
Die Bushaltestellen Talbachbrücke, Weinbergstraße, Roßwäl-
der Straße und Rathaus werden in dieser Zeit nicht ange- Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei verspäteter
fahren. Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren nach den
Ausweichhaltestellen befinden sich in der Kirchheimer Stra- gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden müssen. Um
ße, beidseitig in Höhe Haus Nr. 58. Beachtung der Fälligkeit wird deshalb dringend gebeten.
Zusätzlich ist der Breitwiesenparkplatz wegen des Nar-
rendorfs bereits ab Montag, 11.02.2019 bis einschließlich
Samstag, 16.02.2019 gesperrt.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und parken Sie Ihre
Evangelische Heimstiftung informiert:
Fahrzeuge außerhalb dieser Bereiche. WohnenPLUS Amalien-Residenz
Ihre Gemeindeverwaltung
Sprechstunde und Beratung für Interessenten zum Thema
WohnenPLUS:
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
zum 15.02.2019 13. Februar, 14 – 16 Uhr, im Rathaus Hochdorf, Sitzungsaal
Frau Karin Stiebler / Karen Zoller
Am 15.02.2019 werden folgende Steuern und Abgaben zur
Zahlung fällig: Bitte telefonische Voranmeldung
1.
Die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung wie im unter 0151/ 1175 7038 oder
letzten Steuerbescheid festgesetzt. Email: k.zoller@ev-heimstiftung.de28 Hochdorf 8. Februar 2019 / Nr. 6
Gemeinde Landkreis
Hochdorf Esslingen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
des Gemeinderats am 26. Mai 2019
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.
In der Gemeinde Hochdorf sind dabei 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele
Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung
und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeister
amt Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269 Hochdorf, schriftlich einzureichen.
2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitglied-
schaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahl-
vorschlägen ist nicht zulässig.
2.2 Zulässige Zahl der Bewerber
Ein Wahlvorschlag darf (höchstens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der
im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte ge-
wählten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wäh-
len und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im
Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in
geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf
dem Wahlvorschlag festlegen.
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame
Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in ei-
ner gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entspre-
chend.
2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Bürger,
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht be������;
● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer ������ ���� ������ ������������� ���������� ��������� ���;�
dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbu-
�����������������������������������������������;�
● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öf-
�������������������������������;
● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl-
bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mit-
gliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,
auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort
���������;
● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;
● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für
keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.
2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das
Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von
drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der
Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand
schriftlich zu unterzeichnen.8. Februar 2019 / Nr. 6 Hochdorf 29
2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsbe-
rechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und
2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein
für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstüt-
zungsunterschriften).
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge
● ���������������������������������������������������������������������������������������;
● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu
wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Ge-
wählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter
werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss
noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Bürgermeisteramt Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269 Hochdorf, kos-
tenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausge-
gebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der
einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die
Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
handschriftlich �������������;� ������ ���� ������������� ����� �������������� ��������� ���� ���� ������� ���� ����������
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die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen
zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen
nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach §
12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum
sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.
2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für
eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver-
sammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.
2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
● ��������������������������������������������������������������������������������������������������������;�����
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● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wähl-
barkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaa-
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● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen
des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in
der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verle-
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● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger-
versammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung,
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muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der
Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte ���������������������
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schusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer
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sen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählerverei-
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● die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten
��������������������������������;��������������eßlich der in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherun-
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nahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem
verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in
seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleu-
te benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunal-
wahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich,
berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzu-
nehmen.
2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim-
mungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269 Hoch
dorf.30 Hochdorf 8. Februar 2019 / Nr. 6
3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemein-
de verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort
ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen
oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags bzw. für die Wahl der Mitglieder der Regionalversamm
lung des Verbands Region Stuttgart durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis bzw. aus
dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wie-
der in den Landkreis/in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen,
werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis/im Verbandsgebiet der Region Stuttgart
wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Ge-
meinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis/das Verbandsgebiet der Region Stuttgart verlassen
hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder
der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis/dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart sowie über das Wahl-
recht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte
seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli-
chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den
Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis
zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich), eingehen beim Bürgermeisteramt Hochdorf, Kirch
heimer Str. 53, 73269 Hochdorf.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269
Hochdorf bereit.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen
Wahlschein beantragt hat.
Ort, Datum
Hochdorf, 08.02.2019
Bürgermeisteramt
(gez.) Wimmer
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Unterschrift, Amtsbezeichnung
Haushaltsrede 2019 des Bürgermeisters uns also vom aktuellen Überschuss nicht blenden lassen.
Die politischen Entwicklungen weltweit werden weniger kal-
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, liebe Mit- kulierbar und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, sehr wird von ersten Wolken getrübt. Wir müssen künftig wieder
geehrte Hochdorferinnen und Hochdorfer, auf schwächere Zahlen vorbereitet sein!
Bei den Haushaltsberatungen hat man dem ersten Anschein
in den vergangenen Jahren habe ich oft gesagt, unser
nach immer das Geld im Visier. Das Geld ist natürlich wichtig.
Haushalt ist auf Kante genäht. Das bedeutet: Erträge und
Aber eigentlich geht es zuerst darum, was man erreichen will,
Aufwendungen decken sich ziemlich genau. Und es gab
und dann darum, wie man es finanziert bekommt.
durchaus auch einzelne Jahre, in denen die dabei entste- Generell ist unsere Gemeinde, was das Thema Finanzen
hende Null eine rote und keine schwarze war. angeht, landesweit ganz vorn mit dabei – leider nicht beim
Seit fast zehn Jahren bin ich Bürgermeister in Hochdorf Reichtum, sondern nur beim neuen Finanzwesen. Als Vor-
und ich erinnere mich noch intensiv an meine Anfangszeit. reiter im Land Baden-Württemberg haben wir mit wenigen
Damals haben wir in Sondersitzungen des Verwaltungsaus- anderen Gemeinden zusammen bereits 2013 das sogenann-
schusses zusammengesessen und uns Gedanken gemacht, te Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen –
auf welche Kleinstausgaben wir vielleicht doch noch ver- kurz NKHR – eingeführt. Gesetzlich verpflichtet sind wir
zichten können. An größere Projekte war nicht einmal zu dazu erst im Jahr 2020. Doch uns war es wichtig, mit dem
denken. Es war die Zeit der internationalen Finanz- und Systemwechsel so früh wie möglich mehr Transparenz und
Wirtschaftskrise. Steuerungsmöglichkeiten für ein generationengerechtes und
Im Haushaltsplanentwurf für 2019 präsentieren wir Ihnen vorausschauendes Wirtschaften bereitzustellen.
einen Überschuss von 330.000 Euro. Da kann man nicht Unsere Vorreiterrolle brachte und bringt aber auch einen
mehr von „auf Kante genäht“ sprechen. Und als Null ist deutlichen Mehraufwand in der Verwaltung mit sich, der sich
diese Zahl so schwarz, dass man die Null gar nicht mehr auch auf die kommenden Jahre erstrecken wird.
erkennt. Es ist nun die Zeit der über Jahre hinweg andau- Eine weitere Vorreiterrolle haben wir bei einem großen The-
ernden Hochkonjunktur. ma übernommen, das weder finanziell noch in der Ausfüh-
Beides – die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die andau- rung längerfristig im Voraus planbar war: nämlich bei der
ernde Hochkonjunktur sind extreme Zeiträume. Wir dürfen Flüchtlingsunterbringung.8. Februar 2019 / Nr. 6 Hochdorf 31 Seit dem Herbst 2015 haben wir faktisch einen dritten Auch schräg gegenüber dem Rathaus wollen wir in den Ortsteil. Neben Hochdorf und Ziegelhof hat der Landkreis kommenden Jahren das Ortsbild verbessern, denn dieser auf seinem Grundstück beim Aspenbrünnele mit dem Berg- Bereich ist Hochdorfs Visitenkarte. Hierfür haben wir be- dorf eine Gemeinschaftsunterkunft für ca. 240 Flüchtlinge reits Fördermittel nach Hochdorf holen können. errichtet. Seit 2018 gilt landesweit eine neue Mindestquad- Um auch für die Umsetzung der weiteren Ziele bis 2021 ratmeterzahl pro Person, so dass mittlerweile nur noch rund zusätzliche Finanzmittel zu generieren, sind wir vom Landes- 150 Plätze vorhanden sind. sanierungsprogramm umgestiegen in ein neu aufgelegtes Als Gemeinde auf der untersten staatlichen Ebene ist es Förderprogramm. Es ist weniger bekannt und daher ist die unsere Aufgabe, die immense Herausforderung anzunehmen Chance auf Berücksichtigung auch unserer künftigen Aufsto- und das Beste für alle daraus zu machen. Ich darf sagen: ckungs- und Verlängerungsanträge größer. das haben wir alle zusammen richtig gut gemacht! In diesem Zusammenhang prüfen wir gerade auch die Mög- Angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre war die lichkeiten, das zum Verkauf stehende Gebäude der Evan- Kooperation mit dem Landkreis die ideale Lösung für uns: gelisch-Methodistischen Kirche zu erwerben, um es einer Der Landkreis war Bauherr und ist Betreiber der Unterkunft, öffentlichen Nutzung z.B. durch Vereine zur Verfügung zu stellt Personal und zahlt praktisch alles. Andere Gemeinden stellen. müssen selbst richtig viel Geld in die Hand nehmen. Wir als Auch das immer wieder aufgekommene Thema Vereinslager Gemeinde Hochdorf müssten mittlerweile auch eine ganz be- wollen wir dieses Jahr in Angriff nehmen. trächtliche Anzahl Flüchtlinge selbst unterbringen. Davon sind Im Bereich Kinder und Jugend sind wir schon einige Mei- wir für viele weitere Jahre befreit, auch wenn die Landkreis- lensteine vorangekommen. einrichtung im Jahr 2020 zurückgebaut werden sollte. Wir haben den Breitwiesenspielplatz mit tatkräftiger Unter- Ein ganz besonderer Dank gilt unseren vielen Ehrenamtli- stützung der Bevölkerung zum zentralen Treffpunkt für junge chen. Sie sorgen in verschiedenster Weise dafür, dass sich Familien gemacht. die Flüchtlinge bei uns zurechtfinden und senken damit das Das katholische Albert-Schweitzer-Kinderhaus hat nach ca. Problempotential. 40 Jahren eine neue Gartenanlage bekommen. Die neue Nun komme ich wieder zurück zu den eher planbaren The- Kinderkrippe bietet 20 Plätze und ist bereits an ihrer Kapa- men. Eingangs hatte ich gesagt, beim Haushalt gehe es zitätsgrenze angelangt. zuerst darum, was man will, und dann darum, wie man es Mit den Waldmäusen haben wir einen neuen evangelischen finanziert bekommt. Genauso sind wir in den vergangenen Waldkindergarten, der bereits eine zweite Gruppe eröffnet Jahren auch generell vorgegangen: hat. Während der Einführung der Bürgerbeteiligung und der Das evangelische Kinderhaus am Talbach feierte 2017 sein Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes lag unser 20-jähriges Jubiläum. In diesem Zuge haben wir einige Sa- Schwerpunkt auf Überlegungen und Planungen. Während nierungsarbeiten durchgeführt. dieser Zeit haben wir die Umsetzung von größeren Projek- Bei allen kirchlichen Kinderbetreuungseinrichtungen tragen ten bewusst zurückgestellt, um nicht Gefahr zu laufen, uns wir als bürgerliche Gemeinde den Großteil der Kosten – so eventuell vorschnell etwas zu verbauen. In dieser Zeit haben ist es landauf landab üblich. wir uns deshalb auch vermeintlich ein kleines Finanzpolster In der Kinderbetreuung haben wir inzwischen ein sehr breit zulegen können. gefächertes Angebot erreicht, haben den sehr stark beleg- Mittlerweile befinden wir uns jedoch mitten in der Phase ten bestehenden Einrichtungen Luft verschafft und sind den der schrittweisen Umsetzung von Projekten. Manche sind Wünschen der Eltern nachgekommen. bereits realisiert. Demgemäß wird unser lediglich scheinbares Insgesamt aber steigt die Nachfrage nach flexiblen Ganz- Finanzpolster nun planmäßig wieder schrumpfen und uns tagesplätzen und Krippenplätzen weiter an. Als ersten klar vor Augen führen, dass wir nach wie vor eine finanz- Schritt haben wir in diesem Zuge im Albert-Schweitzer-Kin- schwache Gemeinde waren und sind. Unsere beschränkten derhaus das Ganztagesangebot erweitert. Es besteht jedoch finanziellen Möglichkeiten sind mit ein Grund dafür, dass wir weiterer Bedarf. Deshalb werden wir im Bereich des alten nicht alles gleichzeitig stemmen können. Ortskerns den ehemaligen Hofkindergarten als Kinderhaus Für die Umsetzung unserer Vorhaben sind wir deshalb ange- Im Hof wiedereröffnen – und zwar mit flexiblem ganztägi- wiesen auf eine bundesweit weiterhin so gute wirtschaftliche gem Betreuungsangebot für Kinder ab einem Jahr. Die Um- Entwicklung, auf Fördermittel verschiedener Art, auf Inves- und Neubaumaßnahmen laufen in vollen Zügen. Im Oktober toren für Projekte, die unseren finanziellen und fachlichen dieses Jahres ist der Betriebsbeginn vorgesehen. Horizont übersteigen, auf Grundstückserlöse und auf zusätz- Was den Bereich „Schusterhäusle“ im alten Ortskern angeht, liche Gewerbeansiedlungen, die zusätzliche Gewerbesteuer- treffen wir dieses Jahr eine endgültige Entscheidung. einnahmen bringen. Wir streben auch an, die Parksituation im alten Ortskern Im Folgenden gehe ich anhand unserer Zielsetzungen aus zu verbessern. dem Ortsentwicklungskonzept auf einige unserer aktuellen Immer mehr Schulkinder nutzen das flexible Angebot un- Projekte und Vorhaben ein: serer Schulkindbetreuung früh morgens, mittags und nach- Bei allen Zielen wird das Jahr 2021 für die Zielerreichung mittags. Aufgrund der vielen Kinder, die bereits jetzt am angepeilt. Mittagessen teilnehmen, ist eine Mensa erforderlich. Diese Beim Rathaus dagegen stand Ende 2016 zu Buche. So war Mensa wird im Breitwiesenareal in der Pflegeeinrichtung der es 2013 beim Annahmebeschluss des mit Bürgerbeteiligung Evangelischen Heimstiftung entstehen. erarbeiteten Ortsentwicklungskonzeptes festgelegt worden – Im Bereich Senioren haben wir in den vergangenen Jahren ein extrem sportlicher, um nicht zu sagen verwegener Zeitplan. vor allem durch die Aktivitäten der Arbeitskreise SamT und Denn wir wussten nicht, ob wir so schnell überhaupt in das in Netzwerk dankenswerterweise viel erreicht, aber es fehlt diesem Fall essentielle Landessanierungsprogramm aufgenom- noch immer eine Pflegeeinrichtung in Hochdorf. Glückli- men werden würden, und wenn ja, mit welcher Fördersumme. cherweise konnten wir nach langer Durststrecke doch noch Doch nicht zuletzt hat gerade das schlüssige Ortsentwick- unseren Wunschpartner, die Evangelische Heimstiftung, mit lungskonzept die Fördermittelvergabestelle überzeugt. Im März dem neuartigen Projekt WohnenPLUS für das Breitwiese- 2018 konnten wir – praktisch im Zeitplan – tatsächlich wie- nareal gewinnen. Bereits in der ersten Hälfte 2018 haben der ins Rathaus einziehen: und zwar in ein generalsaniertes wir als Gemeinde die umfangreichen Erschließungsarbeiten Rathaus plus Neuanbau mit Foyer und Saal. Die gesamte durchgeführt. Leider hat es 14 Monate gedauert, bis das Maßnahme kostete 3 Mio. Euro, von denen noch 50 % För- Landratsamt die Baugenehmigung erteilt hatte. In den kom- dermittel abgezogen werden können. Die Gemeinde musste menden Tagen kann nun endlich die Baumaßnahme be- am Ende nur 1,5 Mio. Euro bezahlen. Andere vergleichbare ginnen. Ende 2020/Anfang 2021 soll die Amalien-Residenz Gemeinden in der näheren Umgebung veranschlagen rund 6 WohnenPLUS der Evangelischen Heimstiftung bezugsfertig bis 7 Mio. Euro für ihre Rathausneubauprojekte. Wir haben sein. Das Projekt WohnenPLUS wird ein Leuchtturmpro- also äußerst sparsam gewirtschaftet und erhalten zudem ein jekt, das bei größtmöglicher Selbständigkeit und Flexibilität ortsbildprägendes, denkmalgeschütztes Gebäude. für die Bewohner zugleich praktisch bis zur Vollpflege alles
32 Hochdorf 8. Februar 2019 / Nr. 6
bietet. Man wird dann endlich in Hochdorf sehr alt werden Unser ältestes Feuerwehrfahrzeug LF 16 / TS ist mittlerwei-
können, ohne wegziehen zu müssen. le über 35 Jahre alt. Durch die Fenster in den neuen Toren
Doch zurück zum Breitwiesenareal: Die Positionierung des ist sein historischer Wert für jedermann offensichtlich. Wir
Gebäudes der evangelischen Heimstiftung lässt uns die bereiten gerade die Ersatzbeschaffung vor.
Möglichkeit, praktisch alle weiteren im Ortsentwicklungs- Bevor ich nun zum Schluss meiner Haushaltsrede komme,
konzept für das Breitwiesenareal vorgesehenen Nutzungen möchte ich mich besonders bedanken – einerseits bei Frau
zu verwirklichen: Dorfplatz, kleinflächige Einkaufsmöglich- Haller für die Erstellung des Haushaltsplanes und ande-
keiten (z. B. Metzger, Bäcker, Obst/Gemüse etc.) mit Ver- rerseits auch bei meinen sehr motivierten und engagierten
weilqualität und Gastronomie, sowie Gesundheitsdienstleis- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
tungen und Wohnungen. Zudem wird weiterhin genug Platz Mein Dank gilt aber natürlich auch dem Gemeinderat und
für das Musikfest zur Verfügung stehen. der engagierten Bürgerschaft für das Vorankommen bei vie-
Wenn der Dorfplatz und das Wohn- und Geschäftshaus len Projekten.
erstellt sind werden wir den Parkplatz und Festplatz ge- Wir sind auf einem guten Weg. Lassen Sie uns diesen mit
stalten. Schwung und Elan weitergehen.
Auch der Talbach soll mitten im Ort natürlicher, erlebbarer Wir haben in den vergangenen Jahren viel erreicht. Es ste-
und zugänglicher gemacht werden. Hierfür stehen bis zu hen aber auch noch viele Projekte an. Lassen Sie uns diese
85% Fördermittel im Raum. Wir haben daraufhin unverzüg- gemeinsam umsetzen, damit wir im Jahr 2021 mit einem
lich mit den Planungsüberlegungen begonnen. Erste Ergeb- überarbeiteten, den dann relevanten Bedürfnissen entspre-
nisse haben wir bereits präsentiert.
chenden Ortsentwicklungskonzept durchstarten können.
Wir haben in den letzten Jahren einiges im Bereich Ver-
Vielen Dank!
kehrssicherheit und Verkehrslärmminderung erfolgreich
durchgefochten, z.B. eine lärmmindernd sanierte Ortsdurch- Ihr
fahrt der Landesstraße sowie – gemeinsam mit Nachbar- Gerhard Kuttler
kommunen – Tempo 30 und ein LKW-Durchfahrtsverbot. Bürgermeister
Kleiner Wermutstropfen bleibt die Ortsdurchfahrt der Kreis-
straße vom Rathaus Richtung Roßwälden. Hier gilt zwar das Haushaltsrede 2019 der Kämmerin
LKW-Durchfahrtsverbot, aber um Tempo 30 müssen und
werden wir dort weiterhin kämpfen. Mit der Pflegeeinrich- Sehr geehrter Herr Kuttler, sehr geehrte Gemeinderätinnen
tung WohnenPLUS im Breitwiesenareal sehen wir hier die und Gemeinderäte,
Chance, einen weiteren Versuch zu starten. die Einbandfarbe des Haushaltsplanes 2019 ist dieses Jahr
Die Internetgeschwindigkeit ist für Gewerbetreibende wie goldgelb. Manche vermuten ja, die Farbe sagt etwas über
für Einwohner ein zunehmend entscheidender Standortfak- die Finanzen bzw. drückt die Stimmung dazu aus:
tor. Seit Frühjahr 2015 ist Hochdorf beim Festnetz wie Gewünscht war tatsächlich die Farbe zitronengelb, damit
beim mobilen Zugang ganz vorn mit dabei, ohne dass die verbunden ist doch Frische, der Frühling und das Wachsen.
Gemeinde etwas dafür bezahlen musste. Viele andere Ge- Diese Farbe war beim Verlag aber schon „vergriffen“.
meinden haben dafür sehr viel Geld investieren müssen. Im Nun wurde Goldgelb herausgesucht – Zeichen für Wärme
kommenden Jahrzehnt werden wir den weiteren Ausbau für
und Genießen sowie Gold gleich Geld.
noch höhere Geschwindigkeiten mit Glasfaser bis in die Ge-
Dies passt doch, wenn wir nun das Zahlenwerk genauer
bäude (FTTH) angehen. Dabei haben wir als erstes unsere
betrachten:
zwei sehr kleinen unterversorgten Gebiete im Auge. Hierfür
kooperieren wir mit dem Landkreis und der Telekom. Es ist für mich auch nach Jahren von Haushaltsplänen für
Damit wir die vielen Anfragen von Leuten, die in Hochdorf Hochdorf ungewohnt, Ihnen so ein Planwerk vorzustellen.
wohnen wollen, bald wieder positiv beantworten können, ar- Es müssen trotz Mehrbelastungen keine Sparrunden einge-
beiten wir intensiv am Plangebiet Hofäcker. Die Gespräche läutet werden.
mit Grundstückseigentümern sind abgeschlossen. Die Pla- Und dann sind verschiedene, zum Teil hohe Investitionssum-
nungen für die Umsetzung sind weitestgehend abgeschlos- men eingestellt, ohne immer wieder mit den Kassenmitteln
sen. Zunächst wird der östliche Teil realisiert. Im Plangebiet hin- und herjonglieren zu müssen.
Talbachgasse sind wir schon einen Schritt weiter. In beiden Derzeit und momentan also beruhigend für Hochdorf!
Gebieten werden wir dieses Jahr mit dem Verkauf der Bau- Ergebnishaushalt:
grundstücke beginnen. Die vergangenen drei Jahresabschlüsse waren unerwartet
Im Plangebiet Mittleres Feld wollen wir im westlichen Be- gut bis besser und werden dazu beitragen, dass keine ne-
reich Wohnflächen und im östlichen Bereich Richtung Roß- gativen Altlasten in der Zukunft zu tragen sind.
wälden Gewerbeflächen schaffen. Auch unser Supermarkt Dies zeigt sich auch an dem derzeitigen Kassenmittelbe-
will dorthin umziehen und sich im neuen Gebäude von der stand der Gemeindekasse.
Größe her verdoppeln. Wir haben mit allen Grundstücksei-
Die Erträge betragen im Jahr 2019 rund 10,58 Mio. Euro,
gentümern erste Gespräche geführt und uns mit den über-
die Aufwendungen rund 10,25 Mio. Euro.
geordneten Behörden abgestimmt. Derzeit laufen vorberei-
tende Arbeiten für die Planungen – z.B. Probebohrungen, Dabei spielen die weiterhin prognostiziert steigenden Steu-
um den Untergrund zu untersuchen. ereinnahmen und Finanzzuweisungen eine wichtige Rolle.
Sowohl für Hofäcker als auch für den Wohnbereich im Mittleren Trotz hoher Sach- und Dienstaufwendungen, d.h. höherer
Feld können wir ein neuartiges, jedoch nur befristet geltendes Personalkosten, höherer Finanzumlagen und Kinderbetreu-
Verfahren mit kürzerer Verfahrensdauer anwenden. ungskosten als 2018 kann 2019 ein Überschuss von rund
In Anlehnung an unseren Grundsatz, jedes Jahr eine Straße 330 T Euro erreicht werden.
oder zumindest einen Straßenabschnitt zu sanieren, werden Die verschiedenen Ertragsarten zeigen, woher die größten
wir uns diesmal die Schillerstraße vornehmen. Ihre verkehrli- Anteile genau herkommen:
che Bedeutung ist zwar überschaubar, jedoch ist hier neben Wie üblich der größte Anteil mit 61 % durch Steuern und Ab-
dem Straßenbelag vor allem die Wasserleitung darunter maro- gaben, v.a. Gewerbesteuer 1,4 Mio. Euro (2018 1,6 Mio. Euro),
de und wird in diesem Zuge gleich mit ausgetauscht. Grundsteuer 670 T Euro (2018 gleich). Gefolgt von dem Ein-
Auch den beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan setzen wir kommensteueranteil mit 3,8 Mio. Euro (2018 ca. 3,5 Mio. Euro)
um. plus Anteil an der Umsatzsteuer 153 T Euro (2018 187 T Euro).
Die Sanierung und Erweiterung der Fahrzeughalle mit Ein- Der nächste Posten mit 21 % sind die Zuweisungen und
satzzentrale und Nebenräumen im Feuerwehrhaus steht in Umlagen, v.a. Schlüsselzuweisungen 1,75 Mio. Euro (2018
den letzten Zügen. An dieser Stelle ein ganz herzlicher Dank 1,7 Mio. Euro).
an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr für Öffentlich und privat rechtliche Entgelte machen zusammen
unzählige Stunden ehrenamtlichen Einsatzes. 1,1 Mio. Euro (Vorjahr gleich) bzw. rund 11 %.Sie können auch lesen