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KV Pfalz www.ec-pfalz.de 2019 Jugendkonferenzen • Jungschartage • Freizeiten • Seminare • Jugendchor
Inhaltsverzeichnis Das steckt drin! Inhalt Seite Heyho (Vorwort) .............................................................................................................. 3 Grundsätze des EC .......................................................................................................... 4 Terminübersicht................................................................................................................. 6 Juleica................................................................................................................................... 8 Angebote (chronologisch) Jahresstartfreizeit .................................................................................................... 10 Skifreizeit in Adelboden ......................................................................................... 11 Übungswochenenden [ec project] ...................................................................... 12 40-jähriges Jubiläum [ec project]......................................................................... 13 Fußballcamp.............................................................................................................. 14 Jungschartag ............................................................................................................ 15 Teennight ................................................................................................................... 16 JUFA ............................................................................................................................ 17 Reboot ........................................................................................................................ 18 Jungscharfreizeit ...................................................................................................... 19 FAR .............................................................................................................................. 20 Musicalfreizeit ........................................................................................................... 21 Freizeitanmeldung ........................................................................................................... 22 Anmeldung Pauschalreise.............................................................................................. 23 Teilnahmebedingungen .................................................................................................. 24 EC Pfalz / EC Team .......................................................................................................... 30 EC-Freizeitheim ................................................................................................................ 32 Investiere deine Zeit! ....................................................................................................... 33 Zeitraum ............................................................................................................................. 34 2
Vorwort Florian Bringmann Heyho, als Schwabe bleibt mir ja fast nichts anderes übrig, als mit einem kleinen Witz in Mundart zu beginnen: Ein Schwabe erklärt einem anderen Schwaben eine Begegnung der dritten Art: „Dr Karle, ha der muaß gschdobbfd sai. Der muaß Gäld hann wia Drägg. Bei dem muaß dr Rubl rolla. Schdell dr amol vor, geschdern hann’en an dr Tankschdell droffa – volltankt hodd’r, iberleg d’r amol, volltankt“ (Übersetzung: Der Karl muss gestopft sein. Der muss Geld haben wie Dreck. Bei dem muss der Rubel rollen. Stell dir mal vor, gestern habe ich ihn an der Tank stelle getroffen – vollgetankt hat er. Überleg dir das mal: Vollgetankt!) Freizeiten waren für mich schon immer eine Tankstelle um meinen leeren Tank zu füllen. Jedes Jahr freue ich mich aufs Neue, etwas zu erleben, neue Leute kennen zu lernen, alte Freunde wieder zu sehen und von meinem Alltag abschalten zu können. Es waren auch meist die Zeiten, in denen ich mehr mit Menschen über Gott ins Gespräch kam. Natürlich sind Freizeiten nicht die einzigen Tankstellen, die es in meinem Leben gibt, aber doch sehr wichtige. In diesem Heft findest du eine große Zahl von solchen Tankstellen: Möglichkeiten, in denen du aus dem Alltag ausbrechen kannst, in denen du Kontakte pflegen oder neue Freunde finden kannst. Möglichkeiten, um mit Gott und mit anderen über den Glauben ins Gespräch zu kom men. Ich wünsche mir, dass du in diesem Heft ein Ange bot findest, dass zu dir passt und dass du deinen Tank nicht nur halb füllen lässt, sondern dich wie „Karle“ volltanken lässt. Volltanken mit Ermutigung, mit neuen Impulsen, mit neuen Freunden und nicht zuletzt mit Begegnungen mit Gott. Ich freue mich schon, dich 2019 kennen zu lernen. Be blessed Dein Flolle (Florian Bringmann) 3
Grundsätze des EC Als EC Kreisverband Pfalz gehören wir zum Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. und haben uns vier grundsätzlichen Leitlinien verschrieben. Sie sind die Basis unserer Jugendarbeit und verbinden uns mit allen EC-Verbänden in Deutschland und der Welt. Dazu haben wir ein gemeinsames Fundament: das EC Versprechen. 4
Leitlinien des EC Wir wollen durch unsere Jugendarbeit positiv prägen! Das Spendenko geschieht durch die Vermittlung von christlichen Werten, den nto Glauben an Jesus Christus, einen respektvollen Umgang mitein- Volksbank Filderstadt ander, das Entdecken eigener Fähigkeiten und der Entwicklung IBAN: DE7 9 6116 169 0672 7000 6 von Teamgeist. Unsere Mitarbeiter und Ehrenamtliche setzen sich 0 0 in Jungscharen, Schulprojekten, Konfirmandenarbeit, Teen- und BIC: GENO DES1NHB Jugendkreisen und Freizeiten dafür ein. Durch deine Spende machst du diese Arbeit möglich! 5
Terminübersicht Freizeiten Datum Freizeit (mit Zielgruppe) Ort 03.01.– Jahresstartfreizeit Dobel 06.01.2019 (ab 16 Jahre) 23.02.– Skifreizeit Adelboden 02.03.2019 (13–18 Jahre) OKuBiSchu 18.04.– Osterkurzbibelschule Dobel 22.04.2019 ( junge Erwachsene) 22.04.– Fußballcamp Diak. Mutterhaus 26.04.2019 (11–14 Jahre, Jungs) Lachen 01.07.– Jungscharfreizeit CVJM Haus 10.07.2019 (8–13 Jahre) Otterberg 01.07.– FAR Plattensee, 15.07.2019 (13–17 Jahre) Ungarn 28.09.– Diak. Mutterhaus Musicalfreizeit 05.10.2019 Lachen 02.01.– Jahresstartfreizeit Dobel 05.01.2020 (ab 16 Jahre) 6
Terminübersicht EC Termine 2019 11.01.2019 P.L.U.S., Iggelheim 25.01.–27.01.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 09.02.2019 EC Leiter-/Vorständetag, Dobel 08.02.–10.02.2019 Knotenpunkte Seelsorge, Dobel [ec project] Übungswochenende 1, 15.02.–17.02.2019 Diak. Mutterhaus Lachen 22.02.2019 Jugendmissionsabend, Iggelheim [ec project] Übungswochenende 2 und 08.03.–10.03.2019 Technikerseminar, Diak. Mutterhaus Lachen 29.03.–31.03.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 40 jähriges Jubiläum [ec project], 05.04.–07.04.2019 Diak. Mutterhaus Lachen 06.04.2019 Schulungstag für Kassierer, Dobel 22.04.–26.04.2019 Fußballcamp, Diak. Mutterhaus Lachen 01.05.2019 Jungschartag, Diak. Mutterhaus Lachen 17.05.2019 P.L.U.S., Kandel 24.05.–26.05.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 28.06.–29.06.2019 Teennight, Dobel 07.06.–10.06.2019 Reboot, Diak. Mutterhaus Lachen 30.08.2019 P.L.U.S., Iggelheim 20.09.–22.09.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 15.11.–17.11.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 29.11.2019 P.L.U.S., Lachen 06.12.–08.12.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 13.12.–15.12.2019 Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel 7
knotenpunkte Aufgaben und Herausforderungen in der Jugendarbeit werden ständig komplexer und erfordern gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Um eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung gewährleisten zu können, bietet der SWD-EC-Verband seit vielen Jahren das knotenpunkte-Schulungsprogramm an. In unserer Kon- zeption findest du verschiedenste Angebote für die unterschiedlichsten Zielgruppen und The- men im Streckennetz des knotenpunkte-Fahrplans. Auf einer individuellen Basis hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, die für seine Jugendarbeit vor Ort relevanten Schulungseinheiten und damit seinen persönlichen Fahrplan zusammen zu stel- len. Durch unsere knotenpunkte werden ehrenamtliche Mitarbeiter nicht nur auf die Anforderungen der Jugendarbeit vorbereitet, sondern erhalten gegenüber Staat und Gesellschaft eine nachweis- lich gute und anerkannte Ausbildung. Du kannst die Seminarpunkte unserer Schulungen auch nutzen, um einen weiteren Beleg deiner Kompetenzen zu erwerben – die Jugendleiter/In-Card [ juleica]. Sie ist ein bundesweit einheit- licher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Wenn du mehr über die juleica wissen möchtest, wende dich an die SWD-EC-Geschäftsstelle oder mach dich auf www.juleica.de schlau. Konkrete Infos zur juleica, zu den Schulungen, zu Ein- und Umsteigebahnhöfen findest du in unserer knotenpunkte-Bro- schüre und unter www.swdec.de. Sammle deine Punkte mit dem knotenpunkte-Pass! Veranstalter: SWD EC Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de 8
knotenpunkte juleica – in einem Jahr Mach mit und sichere dir deine Vorteile! Juleica – was bringt´s? • Wir wollen dich als Mitarbeiter fit machen für deine ehrenamtlichen Aufgaben. • Wir wollen deinen Einsatz mit einer Auszeichnung anerkennen, damit du etwas in der Hand hast. • Vergünstigungen bei verschiedensten Dingen, z.B.: Bahn-Card-Ermäßigung und günstigere Eintrittspreise in Freizeitparks. • Bestimmte Zuschüsse vom Land sind nur möglich, wenn Schulungen durch die juleica nach- gewiesen werden können. juleica – was braucht´s? Um die juleica zu bekommen, musst du … … mindestens 16 Jahre alt sein (Schulungen kannst du schon vorher beginnen) … einen standardisierten Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben … mind. 40 Schulungseinheiten (1 SE = 45 Min) besuchen … folgende Inhalte abdecken 12 SE – EC Grundlagen 12 SE – Leiterkurs 12 SE – Praxis 4 SE – deiner Wahl Veranstalter: SWD EC Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de 9
Jahresstartfreizeit ab 16 Jahre * EC-SFZ Dobel * 03.01.–06.01.2019 Geniale Gemeinschaft, tiefgehende Gespräche, durchwachte Nächte, Lobpreis, Themen aus der Bibel und vieles mehr erwarten dich auf der Jahresstartfreizeit. Dies ist DAS Angebot für dich und deinen Jugendkreis. Wir wollen als Kreisverband ein neues Projekt starten und du kannst mit deiner Kreativität die Freizeit zu deiner Freizeit machen. Das Freizeitheim (der Dobel) bietet neben der Vollpension eine Sporthalle, eine Grillhütte, schöne Tagungsräume, Tischkicker, Billard, Tischtennis, Wald uvm. Lass uns also gemeinsam in das Jahr starten und entdecken, was Gott im nächsten Jahr mit dir vorhat. Voraussich tlich: Wir freuen uns auf dich! 02.01.2020 bis Preise können evtl. noch leicht abweichen. 05.01.2020 Preis (inkl. Anzahlung): 80 € (Nichtverdiener), 95 € (Verdiener) Teilnehmerzahl: 15–25 (min/max) Leitung & Anmeldung: Florian Bringmann Anmeldeschluss: 01.01.2019 Bahnhofstraße 12, 67454 Haßloch FlorianBringmann@swdec.de Leistungen: Vollpension Eigenanreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 10
Skifreizeit in Adelboden 13–18 Jahre * Adelboden, Schweiz * 23.02.–02.03.2019 Nachdem wegen Ferienverschiebung fast schon Schluss war mit Adelboden, geht es nun doch in eine neue Runde, und wie! Zu bester Skizeit Ende Februar werden wir wieder die Pisten rocken. Aber bei uns geht es nicht nur um coole Action, guten Powder, riesen Spaß und super entspannte Ferien – sondern um dich. Du bist uns wichtig und deswegen haben wir ganz viel Zeit für dich im Gepäck. Wir hören DIR zu und erzählen dir, wer unser Leben total verändert hat – nämlich Jesus! Pack’ deinen Koffer und mach dich bereit für Adelboden 2019! Leitung: Ruben Müller, Ephraim Hofsäß und Team Leistungen: • Vollpension Anmeldun g • Busfahrt ab Hassloch Pauschalre ise • HP-Versicherung Seite 23 Preis (inkl. Anzahlung): 350 € (zzgl. Skipass) Anzahlung: 35 € Teilnehmerzahl: 25–40 (min/max) Leitung & Anmeldung: Ruben Müller, Robert-Bosch-Str. 5a, Anmeldeschluss: 31.01.2019 67454 Haßloch Leistungen: siehe oben Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 11
Übungswochenenden [ec project] ab 14 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen * 15.–17.02. und 08.–10.03.2019 [ec-project] – mehr als ein Chor Wir lieben es zu singen, Musik zu machen, zu tanzen, Theater zu spielen – den Ton richtig aufzudrehen und damit ganz einfach unseren Herrn Jesus zu loben. Du singst gerne? Du interessierst dich für Konzerttechnik? Du spielst ein Instrument oder gerne Theater? Dann bist du bei uns genau richtig! Probier ́s aus! Komm zu unseren Übungswochenenden und erlebe Gemeinschaft, Glauben und viel Spaß beim Singen, Tanz und in Theater & Technik. Wir freuen uns auf DICH! 15.–17.02.2019 Übungswochenende 1 08.–10.03.2019 Übungswochenende 2 + Technikerseminar Weitere Übungs- und Konzerttermine werden dann bekannt gegeben! Preis (inkl. Anzahlung): 95 € Anzahlung: keine Teilnehmerzahl (min/max): 10–60 Leitung & Anmeldung: Anke Hofsäß 0163 2954444 anke-hofsäß@gmx.de Anmeldeschluss: 3 Tage vorher Leistungen: Vollpension Eigenanreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 12
40-jähriges Jubiläum [ec project] / EC-chor ab 14 Jahre * Lachen-Speyerdorf * 05.–07.04.2019 save the date! 40 jahre ec-chor 5. - 7.4.19 [ec-project] / der EC-Chor hat vor kurzer Zeit die 4-Jahrzehnte-Grenze durchbrochen! Für uns ein Grund zum Feiern & Dankesagen! Wir wollen Gott loben und ehren für all das, was in dieser Zeit geschehen ist. JEDER ist eingeladen mitzumachen! Was dich erwartet • Zeit für Musik und Geschichten von damals und heute • Ein Wochenende mit Gott • Ein gemeinsames Konzert (Pop-Oratorium „Messias“ von Tore W. Aas, Oslo Gospel Choir) Es wird Übungsmaterial (zum Erlernen der Singstimme) und ab Januar regelmäßige Proben für das Jubiläums-Konzert geben. Weitere Infos dazu unter www.ec-project.de Preis (inkl. Anzahlung): 95 € o. Ü., 125 €/145 € (mit Ü. mit Frühstück, o./mit DU/WC) Teilnehmerzahl (min/max): 30–150 Anzahlung: keine Leitung : Anke Hofsäß, Reinhard Ulmer Anmeldeschluss: 31.12.2018, Anmeldung: unter www.ec-project.de anschließend: nachfragen Leistungen: Vollpension Eigenanreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 13
Fusballcamp 11–14 Jahre (Jungs) * Diak. Mutterhaus Lachen * 22.–26.04.2019 Du spielst gerne Fußball und hast Spaß, mit anderen zu trainieren? Dann bist du hier genau richtig! Wir Trainer freuen uns auf eine coole gemeinsame Zeit, in der wir trainieren, uns verbessern und hoffentlich viel erleben. Der Rasenplatz im Mutterhaus bietet beste Voraussetzungen dafür. Neben den praktischen Ein- heiten werden wir auch für unseren Kopf etwas tun und uns mit dem Glauben an Jesus Christus beschäftigen. Melde dich schnell an, denn die Plätze sind begrenzt! Preis (inkl. Anzahlung): 160 € Teilnehmerzahl: 20–40 (min/max) Leitung & Anmeldung: Jannik Ulmer (0160/540 8861) Anmeldeschluss: 07.04.2019 Am weißen Haus 31, 67435 Neustadt Jannik.Ulmer@online.de Leistungen: Vollpension Eigenanreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 14
Jungschartag 7–13 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen * 01.05.2019 Gemeinsam mit dem EGV Pfalz veranstalten wir wieder unseren EC Jungschartag. Hier treffen sich alle Jungscharen des EC Pfalz und viele Freunde darüber hinaus. Beim Jungschartag 2019 werden wir Besuch haben: Andrea Schieweck von SRS (Sportler ruft Sportler) wird diesen Tag mit uns gestalten. Euch erwartet ein buntes Programm mit einem coolen Jungschargottesdienst und viel Spiel, Spaß und Sport Preis (inkl. Anzahlung): 5€ Anzahlung: keine Teilnehmerzahl: 200–500 (min/max) Leitung: Nina Perl (0174/1608507) ninaperl@swdec.de Anmeldung: über deine Jungschar Anmeldeschluss: 10.04.2019 Leistungen: Programm, Verpfelgung Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz 15
teennight Für alle Teens … * EC-FSZ Dobel * 26.–29.06.2019 Gott will dein Leben auf den Kopf stellen. Dafür drehen wir eine ganze Nacht lang auf und bie- ten für alle Teens ab 13 Jahren ein Non-Stop-Hammer-Programm von 22:00 bis 8:00 Uhr. Feier die Nacht … … bei fetter Action Rodeo, Laser-Game, T-Wall, Aerotrimm, Nacht- geländespiel, Airhockey, Airsoccer, Nerf Raum, Bällebad Xtreme, Push the button … … bei verrücktem Sport BubbleSoccer, Gagaball, Funny Fighting, Indoor Kletterwand, Human-Table-Soccer, Speedkick, Bungee Trampolin, Klettwand Jumping, Hüpfburgfestung XXL, Bungee Run, Strobo Tischtennis, Abhängen beim EC, Basketball Arcade, Klobürstenhockey … … mit endloser Kreativität Escape Room, FotoFix, Friseur, Wellnessbereich, Kreativlabor, Henna Tattoo Studio … … an detailverliebter Technik Baggerfahren, Quadrokopter fliegen, Konsolenraum, Makey Makey, Worms XS, Icaros Virtual Reality … … und lass dich beschenken viele Seminare über Gott und deine Welt, Worship Concert, Inputs, Zeitraum-Area (Raum und Zeit für deine Lebensfragen) … … und gönn dir beim Essen Teennigh t- Mitarbeit All you can eat MEGAbrunch, Unsicht-BAR, Poolbar, Bistro, er? Dschungelküche, Feuerfisch, Midnight Snack, Cookies grillen … Wenn du mindeste Jahre alt b ns 18 … und chill dein Leben ist und Lu die Teenn st hast, Thermalbad, Kino, Chill Out Lounge, Garagen-Disco, Pool, ight tatkrä Mitarbeite ftig als Party-Games … r zu unter melde dic stützen, MatthiasL h b e i ange@sw dec.de. Alle Aktionen ohne Gewähr! Änderungen vorbehalten. Danke Mehr Informationen und Anmeldung unter www.teennight.de. Teilnahme nur mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten möglich! Veranstalter SWD EC. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de 16
JUFA jedes Alter * EC-SFZ Dobel * 29.–30.06.2019 Das SWD-EC-Landesverbandstreffen, unser Jahres-Highlight, bei dem sich alle Generationen treffen: Kinder, Teens, junge Erwachsene und EC-Förderer. Jesus Freunde begegnen EC treffen erleben Das ganze Wochenende stehen wieder unterschiedlichste Angebote auf dem Programm, die alle am Stück oder einzeln wahrgenommen werden können. Da ist für jeden was dabei. Sicher auch für dich! JUFA-Samstag, 29.06.2019 Der Samstagabend speziell für Jugendkreisler mit unterschiedlichsten Programmpunkten bis in die Nacht und anschließender Übernachtungsmöglichkeit. JUFA-Sonntag, 30.06.2019 Der Treffpunkt für Jung und Alt: Gottesdienst, Infos aus dem Landesverband, Förderertreffen, Kinderprogramm u.v.m. JUFA – das SWD-EC-Landesverbandstreffen Wie immer am letzten Juni-Wochenende. Schön, dass wir uns treffen! Mehr Infos unter www.swdec.de Veranstalter SWD EC. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de 17
REBOOT 13–27 Jahre * Diak. Mutterhaus-Lachen * 07.06.–10.06.2019 Du suchst ein bisschen Festivalstimmung? Dann bist du hier genau richtig. Jedes Jahr an Pfingsten treffen wir uns für ein langes Wochenende, um gemeinsam eine coole Zeit miteinander und mit Gott zu haben. Du kannst zwischen vielen Seminaren und Workshops das wählen, worauf du Bock hast. Mehr Informationen zu dem Programm und der Anmeldung gibt es auf unserer Website: http://www.reboot.ec-pfalz.de/ (Die Seite wird ca. 2 Monate vorher freigeschaltet) Preis (inkl. Anzahlung): 45 € Anzahlung: keine Teilnehmerzahl (min/max): 200–500 Leitung & Anmeldung: Florian Bringmann http://www.reboot.ec-pfalz.de/ Leistungen: div. buchbar Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz Anmeldeschluss: 20.05.2019 18
Jungscharfreizeit in Otterberg 8–13 Jahre * CVJM Otterberg * 01.–10.07.2019 Unsere Jungscharfreizeit führt uns dieses Jahr wieder nach Otterberg ins Freizeitheim Johan- nishöhe. Dort gibt es für euch wirklich fast alles, was man sich so wünscht: einen Fußball- und Volleyballplatz, eine Kletterwand, Spielwiesen, einen Lagerfeuerplatz, Kicker, Tischtennis und vieles mehr. Auf dem tollen Gelände ist für jeden etwas dabei. Es werden wieder viele Mitarbeiter mitfahren, die ein tolles und spannendes Programm vorbereiten. Dazu gehören z.B. Geländespiele, Lager- feuer, Basteln, Sportangebote, Singen, Bibelarbeiten, spannende Geschichten, Tagesausflug usw. Es wird sicherlich eine unvergessliche Zeit für dich sein und hoffentlich auch eine Gelegen- heit, Jesus besser kennen zu lernen. Wir als Freizeitteam freuen uns schon auf dich und sind gespannt darauf, was wir gemeinsam erleben! Preis (inkl. Anzahlung): 220 € (2. Kind: 200,- €, 3. Kind: 180,- €) Anzahlung: 20 € Teilnehmerzahl: 25–55 (min/max) Leitung & Anmeldung: David Müller 06324 / 970771 Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim davidmueller@online.de Leistungen: VP, Gruppenunfallversicherung eigene Anreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz Anmeldeschluss: 20.05.2019 19
FAR 13–17 Jahre * Balatonföldvàr, Ungarn * 01.–15.07.2019 Anmeldun g Pauschalre ise Seite 23 Fun, Action, Relaxen Das ist unser Motto für die Freizeit am Plattensee in Ungarn. Wir wohnen in einem schönen Haus mit großer Wiese und vielen Möglichkeiten zum Chillen und Spaß haben. Nicht weit vom Plattensee entfernt haben wir viele Möglichkeiten, unsere Zeit richtig cool zu gestalten. Neben Action, Freizeit und Gemeinschaft werden wir am Morgen ehrliche Inputs über Gott und unseren Alltag hören. Zwei Ausflugstage sind eingeplant: Die schöne Hauptstadt Budapest erkunden und einen Tag ‘was mega Cooles gemeinsam erleben. Da entscheiden wir vor Ort, worauf wir Lust haben. Leistung • Busfahrt ab Haßloch • HP-Versicherung • VP • 2 Ausflugstage Preis (inkl. Anzahlung): 525 € (inkl. Ausflüge) Anzahlung: 50 € Teilnehmerzahl (min/max): 45–60 Leitung & Anmeldung: Nina Perl 0174/1608507 Im Holderbusch 59b, 76872 Minfeld ninaperl@swdec.de Leistungen: siehe oben Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz Anmeldeschluss: 15.05.2019 20
Musicalfreizeit 8–13 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen * 28.09.–05.10.2019 Es ist immer wieder faszinierend, was Kinder Geniales auf die Beine stellen, wenn sie tun dürfen, was sie wollen. Natürlich braucht es dazu auch gute Anleiter! Und die haben wir: liebevolle und hochmotivierte Mitarbeiter! Vormittags gibt es eine Chorprobe und Workshops (Theater, Sologesang, Tanz, Bühnenbild …). Den Rest des Tages haben wir ein actionreiches Spiel- & Spaßprogramm. Was abends nicht fehlen darf sind zwei Dinge: 1) Die biblische „LEGO-Geschichte“ 2) Ein Mitarbeiter erzählt aus seinem Leben mit Gott! Beides total spannend und cool, was da für uns alle drin steckt! Zum Schluss gibt es – wie jedes Jahr – die große Musicalaufführung. Es wird eine super Zeit – hoffentlich mit dir! Preis: 189 € (inkl. Anzahlung) Anzahlung: 25 € Teilnehmerzahl: 40–55 (min/max) Leitung & Anmeldung: Annika Vollweiler, Joh.-Seb.-Bach-Str. 8, 01578-8795037 67459 Böhl-Iggelheim Annika-Vollweiler@web.de Leistungen: VP, HP-Versicherung Eigenanreise Veranstalter: EC Kreisverband Pfalz Anmeldeschluss: 01.09.2019 21
Freizeitanmeldung Name der Freizeit: Bit Name te g gf. kop Vorname iere n! Straße PLZ/Ort Landkreis Geburtsdatum Geschlecht Beruf Telefon/Mobil E-Mail Zimmerwunsch zusammen mit Allergien/Krankheiten/Besonderheiten Bei einigen Freizeiten erhalten die Teilnehmenden ein T-Shirt, ggf. welche Größe: Bitte zum Einverständnis Felder ankreuzen: S, M, L, XL, 2XL Ich habe die Informationen in der Datenschutzerklärung (www.swdec.de/datenschutz) zum Umgang und zur Nutzung von personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ich habe die Teilnahmebedingungen und das Formblatt (www.swdec.de/agb) gelesen und stimme diesen zu. Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Filme, die während der Freizeiten von mir entstehen, für Veröffentlichungen im Freizeitheft des EC Kreisverband Pfalz genutzt werden dürfen. ____________ __________________________ __________________________ Datum Unterschrift Unterschrift des Erziehungsberechtigten der Teilnehmerin / des Teilnehmers (bei unter 18-jährigen) 22
anmeldung Pauschalreise Name der Freizeit: o FAR o Skifreizeit (bitte ankreuzen) Bitte ggf. kopieren! Bit Name te g gf. kop Vorname iere n! Straße PLZ/Ort Landkreis Geburtsdatum Geschlecht Beruf Telefon/Mobil E-Mail Zimmerwunsch zusammen mit Allergien/Krankheiten/Besonderheiten Bei einigen Freizeiten erhalten die Teilnehmenden ein T-Shirt, ggf. welche Größe: Bitte zum Einverständnis Felder ankreuzen: S, M, L, XL, 2XL Ich habe die Informationen in der Datenschutzerklärung (www.swdec.de/datenschutz) zum Umgang und zur Nutzung von personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ich habe die Teilnahmebedingungen und das Formblatt (www.swdec.de/pauschalreisen) gelesen und stimme diesen zu. Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Filme, die während der Freizeiten von mir entstehen, für Veröffentlichungen im Freizeitheft des EC Kreisverband Pfalz genutzt werden dürfen. ____________ __________________________ __________________________ Datum Unterschrift Unterschrift des Erziehungsberechtigten der Teilnehmerin / des Teilnehmers (bei unter 18-jährigen) 23
Teilnahmebedingungen Liebe Freizeitfreunde … … wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer f) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen In- Freizeiten als TeilnehmerBbegrüßen zu dürfen. formationen über wesentliche Eigenschaften der Reise- leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, Wir haben die Angebote des Kataloges sorg- die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und fältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, auch die nachstehenden Teilnahmebedingun- 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand- gen, die, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den zwischen dem TN und dem Reiseveranstalter Parteien ausdrücklich vereinbart ist. g) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie werden. Im nachfolgenden Text bedeutet „Re- für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp- iseveranstalter“, abgekürzt „RV“, der jeweilige flichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung Träger der Freizeitmaßnahme, der im Falle Ihr- übernommen hat. er Buchung Ihr alleiniger Vertragspartner wird. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- „TN“ bedeutet „Teilnehmer“ und steht für den lich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: TN. Die Reisebedingungen ergänzen die geset- a) Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss zlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bür- des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Bu- gerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und chung ist der TN 3 Werktage gebunden. 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- tigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig RV dem TN eine der den gesetzlichen Vorgaben zu der- durch! en Inhalt ent-sprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem TN ermögli- 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtun- cht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder gen des TN zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen 1.1 Für alle Buchungswege gilt: Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), a) Der TN erklärt sich als Vertragsgrundlage und als be- übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reise- sondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an bestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen und 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb b) Doppelzimmer an unverheiratete Paare werden nicht von Geschäftsräumen erfolgte. vergeben. c) Der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr die ihm vom RV in Form von Sonderprospekten und In- (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab- fo-Briefen zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu ein- schluss: er Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen a) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung Rechte führen. in der entsprechenden Anwendung des RV erläutert. d) Grundlage der Angebote sind die Reiseausschreibun- b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur gen und die ergänzenden Informationen des RV für die Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- jeweilige Reise soweit diese dem TN bei der Buchung chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- vorliegen. keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. e) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich vor, an das er für die Dauer von 3 Werktagen gebunden ist ausschließlich die deutsche Sprache. ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen d) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssys- Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neu- tem gespeichert wird, wird der TN darüber und über die en Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes un- vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der terrichtet. TN innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahl- Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung ungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Ab- erklärt. schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An 24
Teilnahmebedingungen dieses Vertragsangebot ist der TN drei Werktage ab Ab- Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisev- sendung der elektronischen Erklärung gebunden. ermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unver- gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfohlen, den züglich auf elektronischem Weg bestätigt. Rücktritt in Textform zu erklären. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen 3.2 Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Paus- die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den chalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsang- Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Re- aben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das iseveranstalter eine angemessene Entschädigung ver- Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. langen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä- ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbar- tigung des RV beim TN zu Stande. er Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von 1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetz- Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträch- lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 tigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn- Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele- unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Tele- getroffen worden wären. medien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz- 3.3 Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspaus- lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesonde- chalen unter Berück-sichtigung des Zeitraums zwischen re das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un- auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf- Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer- wendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu- tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung gangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall Stornostaffel berechnet: besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Flugreisen (Stornostaffel A) 2 Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% 2.1 Der RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldab- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% sicherungsvertrag besteht und dem TN der Sicherungss- ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% chein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden geldab- sicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Eigenanreise (Stornostaffel B ) Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% zahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Gr- Bus- und Bahnreisen (Stornostaffel C ) und abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reise-preis so- vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% fort zahlungsfällig. vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% 3 Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokos- ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% ten 3.1 Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Paus- See- und Flusskreuzfahrten (Stornostaffel D ) chalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% dem RV unter der vorstehend/ nachfolgend angegebenen vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% 25
Teilnahmebedingungen vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% 5 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% merzahl ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilne- hmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurück- 3.4 Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem treten: RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die des Zugangs der Rücktrittserklärung des RV beim TN vom RV geforderte Entschädigungspauschale. muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (siehe „Besondere Hinweise“) angegeben sein. 3.5 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. fordern, soweit der RV nachweist, dass der RV wesen- c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage tlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV ver- die Reise wegen angebote 2019 Nichterreichen der pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich- Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. tigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, d) Ein Rücktritt des RV später als 4 Wochen vor Reisebe- anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret ginn ist unzulässig. zu beziffern und zu belegen. 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge- 3.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur führt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zah- Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er un- lungen unverzüglich zurück, Ziffer 3.6. gilt entsprechend. verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 6 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 6.1 Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Ein- 3.7 Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651 e BGB haltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dau- einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetz- erhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein ten Freizeitleitung die Durchführung der Reise nachhaltig Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalre- stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV isevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedin- oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter ver- gungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall stößt. rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6.2 Die Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, auf 3.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver- Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Personen- Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird drin- berechtigten. gend empfohlen. 6.3 Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf 4 Nicht in Anspruch genommene Leistung den Reisepreis; der RV muss sich jedoch den Wert der Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, zu deren ver- ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an- tragsgemäßer Erbringung der RV bereit und in der rechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Ver- Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem TN wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gut- Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn gebrachten Beträge. nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kosten- freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages 7 Mitwirkungspflichten des TN berechtigt hätten. Der RV wird sich um Erstattung der 7.1 Reiseunterlagen ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger be- Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völ- er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er lig unerhebliche Leistungen handelt. die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel- gutschein) nicht innerhalb der des RV mitgeteilten Frist erhält. 26
Teilnahmebedingungen 7.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 7.5 Im Hinblick auf Flugverspätungen und Nichtbe- a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so förderung von Personen weist der RV den TN darauf hin, kann der TN Abhilfe verlangen. dass die Rechte des TN aus der EU-Fluggastrechtever- b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung ordnung 261/2004 ausschließlich gegen die ausführende der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann Luftfahrtgesellschaft und nicht gegen den RV bestehen. der TN weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB gel- 8 Beschränkung der Haftung tend machen. 8.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unver- nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder züglich dem Vertreter des RV vor Ort zur Kenntnis zu ge- der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft her- ben. Ist ein Vertreter des RV vor Ort nicht vorhanden und beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle des RV Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Ver- dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbes- treters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in chränkung unberührt. der Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den 8.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso- er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun- d) Der Vertreter des RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sor- gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden gen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea- Ansprüche anzuerkennen. terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung und / oder 7.3 Fristsetzung vor Kündigung dem Rundbrief vor Reiseantritt ausdrücklich und unter Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Rei- Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver- semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig geken- sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er nzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht den RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y dem RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe BGB bleiben hierdurch unberührt. notwendig ist. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder 7.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Fl- Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. ugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlan- gen 9 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat a) Der TN wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Gel- mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim- tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfol- mungen vom TN unverzüglich vor Ort mittels Schaden- gen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler sanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft an- gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird zuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter empfohlen. können die Erstattungen aufgrund internationaler Übere- inkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht aus- 10 Informationspflichten über die Identität des aus- gefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck- führenden Luftfahrtunternehmens beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 10.1 Der RV informiert den TN bei Buchung entspre- 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. chend der EU Verordnung zur Unterrichtung von Flug- b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtun- Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reisever- ternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über anstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bez- dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den TN üglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu er- nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft bringenden Flugbeförderungsleistungen. gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV ver- 27
Teilnahmebedingungen pflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Flug- ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, 12.2 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der RV der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger den TN informieren. sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhält- nis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche 10.3 Wechselt die dem TN als ausführende Flugge- Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN sellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen. unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mit- teln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.3 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspart- ner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische 10.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz auf den Internet-Seiten des RV oder direkt abrufbar über oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer- http://ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/ hebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz index_de.htm und in den Geschäftsräumen des RV ein- des RV vereinbart. zusehen. ----------------------------------------------------------- 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsan- 11.1 Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und wälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018 Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formal- ----------------------------------------------------------- itäten des Bestimmungslandes einschließlich der un- gefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls Reiseveranstalter ist, soweit nicht abweichend angege- notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über der- ben: en evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für 11.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Christus“ (EC) e.V. Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, Katharinenstraße 27 eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten 70794 Filderstadt von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Telefon 07158.93913-0 Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Telefax 07158.93913-13 Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN. Email: info@swdec.de Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Geschäftsführer: Patrick Veihelmann, Armin Hassler 11.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung Registergericht Stuttgart, und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di- Handelsregister Nr. 220270 plomatische Vertretung, wenn der TN den RV mit der Be- Bankverbindung: Volksbank Filder eG sorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene IBAN: DE79 6116 1696 0672 7000 00 Pflichten schuldhaft verletzt hat. Swift/BIC:GENODES1NHB 12 Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 12.1 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- braucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druckle- gung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in gee- igneter Form. der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http:// 28
Teilnahmebedingungen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unter- Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetz- nehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise buchs absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten- erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiselei- • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher stungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, bei- EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen spielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende gelten. Das Unternehmen Südwestdeutscher Jugendver- Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise vo- band „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. trägt die volle raussichtlich beeinträchtigen. Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unter- • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der nehmen Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und für Christus“ (EC) e.V über die gesetzlich vorgeschriebene vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insol- durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemes- venz. sene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubie- Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise- Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden vertrags. und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise- ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif- veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. fenen Reiseleistungen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung set- • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, zen können. wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einer angemessenen Frist und unter Umständen unter einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Rei- • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, severanstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vor- Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die gesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Beginn der Pauschalreise. Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises Christus“ (EC) e.V. hat eine Insolvenzabsicherung mit übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktre- R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die ten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533- eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich 5859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leis- verringern. tungen aufgrund der Insolvenz von Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e.V ver- • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- weigert werden. gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: erheblich geändert wird. www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de . 29
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