www.ec-pfalz.de 2019 Jugendkonferenzen Jungschartage Freizeiten Seminare Jugendchor

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KV Pfalz

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Jugendkonferenzen • Jungschartage • Freizeiten • Seminare • Jugendchor
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Inhaltsverzeichnis
           Das steckt drin!

Inhalt 		Seite
Heyho (Vorwort) ..............................................................................................................                3
Grundsätze des EC ..........................................................................................................                  4
Terminübersicht.................................................................................................................              6
Juleica...................................................................................................................................    8
Angebote (chronologisch)
   Jahresstartfreizeit ....................................................................................................                  10
   Skifreizeit in Adelboden .........................................................................................                        11
   Übungswochenenden [ec project] ......................................................................                                     12
   40-jähriges Jubiläum [ec project].........................................................................                                13
   Fußballcamp..............................................................................................................                 14
   Jungschartag ............................................................................................................                 15
   Teennight ...................................................................................................................             16
   JUFA ............................................................................................................................         17
   Reboot ........................................................................................................................           18
   Jungscharfreizeit ......................................................................................................                  19
   FAR ..............................................................................................................................        20
   Musicalfreizeit ...........................................................................................................               21
Freizeitanmeldung ........................................................................................................... 22
Anmeldung Pauschalreise.............................................................................................. 23
Teilnahmebedingungen .................................................................................................. 24
EC Pfalz / EC Team .......................................................................................................... 30
EC-Freizeitheim ................................................................................................................ 32
Investiere deine Zeit! ....................................................................................................... 33
Zeitraum ............................................................................................................................. 34

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Vorwort
Florian Bringmann

Heyho,
als Schwabe bleibt mir ja fast nichts anderes übrig, als mit einem kleinen Witz in Mundart
zu beginnen:
Ein Schwabe erklärt einem anderen Schwaben eine Begegnung der dritten Art: „Dr Karle,
ha der muaß gschdobbfd sai. Der muaß Gäld hann wia Drägg. Bei dem muaß dr Rubl rolla.
Schdell dr amol vor, geschdern hann’en an dr Tankschdell droffa – volltankt hodd’r, iberleg
d’r amol, volltankt“ (Übersetzung: Der Karl muss gestopft sein. Der muss Geld haben wie
Dreck. Bei dem muss der Rubel rollen. Stell dir mal vor, gestern habe ich ihn an der Tank­
stelle getroffen – vollgetankt hat er. Überleg dir das mal: Vollgetankt!)
Freizeiten waren für mich schon immer eine Tankstelle um meinen leeren Tank zu füllen.
Jedes Jahr freue ich mich aufs Neue, etwas zu erleben, neue Leute kennen zu lernen, alte
Freunde wieder zu sehen und von meinem Alltag abschalten zu können. Es waren auch
meist die Zeiten, in denen ich mehr mit Menschen über Gott ins Gespräch kam. Natürlich
sind Freizeiten nicht die einzigen Tankstellen, die es in meinem Leben gibt, aber doch sehr
wichtige.
In diesem Heft findest du eine große Zahl von solchen Tankstellen: Möglichkeiten, in
denen du aus dem Alltag ausbrechen kannst, in denen du Kontakte pflegen oder neue
Freunde finden kannst. Möglichkeiten, um mit Gott und
mit anderen über den Glauben ins Gespräch zu kom­
men. Ich wünsche mir, dass du in diesem Heft ein Ange­
bot findest, dass zu dir passt und dass du deinen Tank
nicht nur halb füllen lässt, sondern dich wie „Karle“
volltanken lässt. Volltanken mit Ermutigung, mit neuen
Impulsen, mit neuen Freunden und nicht zuletzt mit
Begegnungen mit Gott.
Ich freue mich schon, dich 2019 kennen zu lernen.
Be blessed
Dein Flolle
(Florian Bringmann)

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Grundsätze des EC

Als EC Kreisverband Pfalz gehören wir zum Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden
für Christus“ (EC) e.V. und haben uns vier grundsätzlichen Leitlinien verschrieben. Sie sind die
Basis unserer Jugendarbeit und verbinden uns mit allen EC-Verbänden in Deutschland und der
Welt. Dazu haben wir ein gemeinsames Fundament: das EC Versprechen.

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Leitlinien des EC

Wir wollen durch unsere Jugendarbeit positiv prägen! Das
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geschieht durch die Vermittlung von christlichen Werten, den                       nto
Glauben an Jesus Christus, einen respektvollen Umgang mitein-       Volksbank
                                                                              Filderstadt
ander, das Entdecken eigener Fähigkeiten und der Entwicklung      IBAN: DE7
                                                                            9 6116 169
                                                                      0672 7000          6
von Teamgeist. Unsere Mitarbeiter und Ehrenamtliche setzen sich                   0 0
in Jungscharen, Schulprojekten, Konfirmandenarbeit, Teen- und      BIC: GENO
                                                                             DES1NHB
Jugendkreisen und Freizeiten dafür ein.
          Durch deine Spende machst du diese Arbeit möglich!

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Terminübersicht
   Freizeiten

Datum           Freizeit (mit Zielgruppe)   Ort

03.01.–         Jahresstartfreizeit
                                            Dobel
06.01.2019      (ab 16 Jahre)

23.02.–         Skifreizeit
                                            Adelboden
02.03.2019      (13–18 Jahre)

                OKuBiSchu
18.04.–
                Osterkurzbibelschule        Dobel
22.04.2019
                ( junge Erwachsene)

22.04.–         Fußballcamp                 Diak. Mutterhaus
26.04.2019      (11–14 Jahre, Jungs)        Lachen

01.07.–         Jungscharfreizeit           CVJM Haus
10.07.2019      (8–13 Jahre)                Otterberg

01.07.–         FAR                         Plattensee,
15.07.2019      (13–17 Jahre)               Ungarn

28.09.–                                     Diak. Mutterhaus
                Musicalfreizeit
05.10.2019                                  Lachen

02.01.–         Jahresstartfreizeit
                                            Dobel
05.01.2020      (ab 16 Jahre)

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Terminübersicht
EC Termine 2019

11.01.2019          P.L.U.S., Iggelheim
25.01.–27.01.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
09.02.2019          EC Leiter-/Vorständetag, Dobel
08.02.–10.02.2019   Knotenpunkte Seelsorge, Dobel
                    [ec project] Übungswochenende 1,
15.02.–17.02.2019
                    Diak. Mutterhaus Lachen
22.02.2019          Jugendmissionsabend, Iggelheim
                    [ec project] Übungswochenende 2 und
08.03.–10.03.2019   Technikerseminar,
                    Diak. Mutterhaus Lachen
29.03.–31.03.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
                    40 jähriges Jubiläum [ec project],
05.04.–07.04.2019
                    Diak. Mutterhaus Lachen
06.04.2019          Schulungstag für Kassierer, Dobel
22.04.–26.04.2019   Fußballcamp, Diak. Mutterhaus Lachen
01.05.2019          Jungschartag, Diak. Mutterhaus Lachen
17.05.2019          P.L.U.S., Kandel
24.05.–26.05.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
28.06.–29.06.2019   Teennight, Dobel
07.06.–10.06.2019   Reboot, Diak. Mutterhaus Lachen
30.08.2019          P.L.U.S., Iggelheim
20.09.–22.09.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
15.11.–17.11.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
29.11.2019          P.L.U.S., Lachen
06.12.–08.12.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel
13.12.–15.12.2019   Knotenpunkte Schulungswochenende, Dobel

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knotenpunkte

Aufgaben und Herausforderungen
in der Jugendarbeit werden ständig komplexer und erfordern gut ausgebildete und motivierte
Mitarbeiter. Um eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung gewährleisten zu können, bietet der
SWD-EC-Verband seit vielen Jahren das knotenpunkte-Schulungsprogramm an. In unserer Kon-
zeption findest du verschiedenste Angebote für die unterschiedlichsten Zielgruppen und The-
men im Streckennetz des knotenpunkte-Fahrplans.
Auf einer individuellen Basis hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, die für seine Jugendarbeit vor
Ort relevanten Schulungseinheiten und damit seinen persönlichen Fahrplan zusammen zu stel-
len.
Durch unsere knotenpunkte werden ehrenamtliche Mitarbeiter nicht nur auf die Anforderungen
der Jugendarbeit vorbereitet, sondern erhalten gegenüber Staat und Gesellschaft eine nachweis-
lich gute und anerkannte Ausbildung.
Du kannst die Seminarpunkte unserer Schulungen auch nutzen, um einen weiteren Beleg deiner
Kompetenzen zu erwerben – die Jugendleiter/In-Card [ juleica]. Sie ist ein bundesweit einheit-
licher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Wenn du mehr über die juleica
wissen möchtest, wende dich an die SWD-EC-Geschäftsstelle oder mach dich auf
                                       www.juleica.de
schlau.
Konkrete Infos zur juleica, zu
den Schulungen, zu Ein- und
Umsteigebahnhöfen findest du
in unserer knotenpunkte-Bro-
schüre und unter
        www.swdec.de.

Sammle deine Punkte mit dem
        knotenpunkte-Pass!

Veranstalter: SWD EC
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de

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knotenpunkte
juleica – in einem Jahr

Mach mit und sichere dir deine Vorteile!

Juleica – was bringt´s?

• Wir wollen dich als Mitarbeiter fit machen für deine ehrenamtlichen Aufgaben.
• Wir wollen deinen Einsatz mit einer Auszeichnung anerkennen, damit du etwas in der Hand
  hast.
• Vergünstigungen bei verschiedensten Dingen, z.B.: Bahn-Card-Ermäßigung und günstigere
  Eintrittspreise in Freizeitparks.
• Bestimmte Zuschüsse vom Land sind nur möglich, wenn Schulungen durch die juleica nach-
  gewiesen werden können.

juleica – was braucht´s?

Um die juleica zu bekommen, musst du …

…   mindestens 16 Jahre alt sein (Schulungen kannst du schon vorher beginnen)
…   einen standardisierten Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
…   mind. 40 Schulungseinheiten (1 SE = 45 Min) besuchen
…   folgende Inhalte abdecken
      12 SE – EC Grundlagen
      12 SE – Leiterkurs
      12 SE – Praxis
        4 SE – deiner Wahl

Veranstalter: SWD EC
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de

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Jahresstartfreizeit
       ab 16 Jahre * EC-SFZ Dobel * 03.01.–06.01.2019

Geniale Gemeinschaft, tiefgehende Gespräche, durchwachte Nächte, Lobpreis, Themen aus der
 Bibel und vieles mehr erwarten dich auf der Jahresstartfreizeit. Dies ist DAS Angebot für dich
 und deinen Jugendkreis. Wir wollen als Kreisverband ein neues Projekt starten und du kannst
                  mit deiner Kreativität die Freizeit zu deiner Freizeit machen.

   Das Freizeitheim (der Dobel) bietet neben der Vollpension eine Sporthalle, eine Grillhütte,
              schöne Tagungsräume, Tischkicker, Billard, Tischtennis, Wald uvm.
                 Lass uns also gemeinsam in das Jahr starten und entdecken,
                             was Gott im nächsten Jahr mit dir vorhat.
                                                                              Voraussich
                                                                                          tlich:
                                    Wir freuen uns auf dich!                    02.01.2020
                                                                                    bis
Preise können evtl. noch leicht abweichen.                                     05.01.2020

Preis (inkl. Anzahlung):   80 € (Nichtverdiener), 95 € (Verdiener)
Teilnehmerzahl:            15–25 (min/max)
Leitung & Anmeldung:       Florian Bringmann                     Anmeldeschluss: 01.01.2019
                           Bahnhofstraße 12, 67454 Haßloch FlorianBringmann@swdec.de
Leistungen:                Vollpension                           Eigenanreise
Veranstalter:              EC Kreisverband Pfalz

                                               10
Skifreizeit in Adelboden
13–18 Jahre * Adelboden, Schweiz * 23.02.–02.03.2019

 Nachdem wegen Ferienverschiebung fast schon Schluss war mit Adelboden, geht es nun doch
   in eine neue Runde, und wie! Zu bester Skizeit Ende Februar werden wir wieder die Pisten
 rocken. Aber bei uns geht es nicht nur um coole Action, guten Powder, riesen Spaß und super
 entspannte Ferien – sondern um dich. Du bist uns wichtig und deswegen haben wir ganz viel
Zeit für dich im Gepäck. Wir hören DIR zu und erzählen dir, wer unser Leben total verändert hat
         – nämlich Jesus! Pack’ deinen Koffer und mach dich bereit für Adelboden 2019!

                           Leitung: Ruben Müller, Ephraim Hofsäß und Team

                              Leistungen:
                              • Vollpension                          Anmeldun
                                                                                g
                              • Busfahrt ab Hassloch                Pauschalre
                                                                               ise
                              • HP-Versicherung                       Seite 23

Preis (inkl. Anzahlung):     350 € (zzgl. Skipass)                 Anzahlung: 35 €
Teilnehmerzahl:              25–40 (min/max)
Leitung & Anmeldung:         Ruben Müller, Robert-Bosch-Str. 5a,   Anmeldeschluss: 31.01.2019
                             67454 Haßloch
Leistungen:                  siehe oben
Veranstalter:                EC Kreisverband Pfalz

                                                 11
Übungswochenenden [ec project]
      ab 14 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen *
      15.–17.02. und 08.–10.03.2019

                               [ec-project] – mehr als ein Chor

            Wir lieben es zu singen, Musik zu machen, zu tanzen, Theater zu spielen –
      den Ton richtig aufzudrehen und damit ganz einfach unseren Herrn Jesus zu loben.
Du singst gerne? Du interessierst dich für Konzerttechnik? Du spielst ein Instrument oder gerne
                            Theater? Dann bist du bei uns genau richtig!
Probier ́s aus! Komm zu unseren Übungswochenenden und erlebe Gemeinschaft, Glauben und
                      viel Spaß beim Singen, Tanz und in Theater & Technik.
                                     Wir freuen uns auf DICH!

                          15.–17.02.2019 Übungswochenende 1
                 08.–10.03.2019 Übungswochenende 2 + Technikerseminar

            Weitere Übungs- und Konzerttermine werden dann bekannt gegeben!

Preis (inkl. Anzahlung):  95 €                                 Anzahlung: keine
Teilnehmerzahl (min/max): 10–60
Leitung & Anmeldung:      Anke Hofsäß                          0163 2954444
		                        anke-hofsäß@gmx.de                   Anmeldeschluss: 3 Tage vorher
Leistungen:               Vollpension                          Eigenanreise
Veranstalter:             EC Kreisverband Pfalz

                                              12
40-jähriges Jubiläum [ec project] / EC-chor
ab 14 Jahre * Lachen-Speyerdorf * 05.–07.04.2019

                                                                                    save
                                                                                    the
                                                                                    date!

                                              40
                                              jahre
                                              ec-chor

                                              5. - 7.4.19

 [ec-project] / der EC-Chor hat vor kurzer Zeit die 4-Jahrzehnte-Grenze durchbrochen! Für uns
ein Grund zum Feiern & Dankesagen! Wir wollen Gott loben und ehren für all das, was in dieser
                     Zeit geschehen ist. JEDER ist eingeladen mitzumachen!

                   Was dich erwartet
                     • Zeit für Musik und Geschichten von damals und heute
                     • Ein Wochenende mit Gott
                     • Ein gemeinsames Konzert (Pop-Oratorium „Messias“ von Tore W.
                        Aas, Oslo Gospel Choir)

Es wird Übungsmaterial (zum Erlernen der Singstimme) und ab Januar regelmäßige Proben für
                das Jubiläums-Konzert geben. Weitere Infos dazu unter

                                    www.ec-project.de

Preis (inkl. Anzahlung):    95 € o. Ü., 125 €/145 € (mit Ü. mit Frühstück, o./mit DU/WC)
Teilnehmerzahl (min/max):   30–150                             Anzahlung: keine
Leitung :                   Anke Hofsäß, Reinhard Ulmer        Anmeldeschluss: 31.12.2018,
Anmeldung:                  unter www.ec-project.de            anschließend: nachfragen
Leistungen:                 Vollpension                        Eigenanreise
Veranstalter:               EC Kreisverband Pfalz

                                             13
Fusballcamp
       11–14 Jahre (Jungs) * Diak. Mutterhaus Lachen *
       22.–26.04.2019

                Du spielst gerne Fußball und hast Spaß, mit anderen zu trainieren?
                                  Dann bist du hier genau richtig!

  Wir Trainer freuen uns auf eine coole gemeinsame Zeit, in der wir trainieren, uns verbessern
                                  und hoffentlich viel erleben.
Der Rasenplatz im Mutterhaus bietet beste Voraussetzungen dafür. Neben den praktischen Ein-
heiten werden wir auch für unseren Kopf etwas tun und uns mit dem Glauben an Jesus Christus
                                         beschäftigen.

                      Melde dich schnell an, denn die Plätze sind begrenzt!

Preis (inkl. Anzahlung):   160 €
Teilnehmerzahl:            20–40 (min/max)
Leitung & Anmeldung:       Jannik Ulmer (0160/540 8861)      Anmeldeschluss: 07.04.2019
                           Am weißen Haus 31, 67435 Neustadt Jannik.Ulmer@online.de
Leistungen:                Vollpension                       Eigenanreise
Veranstalter:              EC Kreisverband Pfalz

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Jungschartag
7–13 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen * 01.05.2019

Gemeinsam mit dem EGV Pfalz veranstalten wir wieder unseren EC Jungschartag. Hier treffen
          sich alle Jungscharen des EC Pfalz und viele Freunde darüber hinaus.

Beim Jungschartag 2019 werden wir Besuch haben: Andrea Schieweck von SRS (Sportler ruft
                      Sportler) wird diesen Tag mit uns gestalten.

     Euch erwartet ein buntes Programm mit einem coolen Jungschargottesdienst und viel

                              Spiel, Spaß und Sport   
Preis (inkl. Anzahlung):   5€                                Anzahlung: keine
Teilnehmerzahl:            200–500 (min/max)
Leitung:                   Nina Perl (0174/1608507)          ninaperl@swdec.de
   Anmeldung:              über deine Jungschar              Anmeldeschluss: 10.04.2019
Leistungen:                Programm, Verpfelgung
Veranstalter:              EC Kreisverband Pfalz

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teennight
       Für alle Teens … * EC-FSZ Dobel * 26.–29.06.2019

Gott will dein Leben auf den Kopf stellen. Dafür drehen wir eine ganze Nacht lang auf und bie-
ten für alle Teens ab 13 Jahren ein Non-Stop-Hammer-Programm von 22:00 bis 8:00 Uhr.

Feier die Nacht …

… bei fetter Action
Rodeo, Laser-Game, T-Wall, Aerotrimm, Nacht-
geländespiel, Airhockey, Airsoccer, Nerf Raum,
Bällebad Xtreme, Push the button …
… bei verrücktem Sport
BubbleSoccer, Gagaball, Funny Fighting, Indoor
Kletterwand, Human-Table-Soccer, Speedkick,
Bungee Trampolin, Klettwand Jumping,
Hüpfburgfestung XXL, Bungee Run, Strobo
Tischtennis, Abhängen beim EC, Basketball
Arcade, Klobürstenhockey …
… mit endloser Kreativität
Escape Room, FotoFix, Friseur, Wellnessbereich, Kreativlabor, Henna Tattoo Studio …
… an detailverliebter Technik
Baggerfahren, Quadrokopter fliegen, Konsolenraum, Makey Makey, Worms XS, Icaros Virtual
Reality …
… und lass dich beschenken
viele Seminare über Gott und deine Welt, Worship Concert, Inputs, Zeitraum-Area (Raum und
Zeit für deine Lebensfragen) …
… und gönn dir beim Essen                                            Teennigh
                                                                              t-  Mitarbeit
All you can eat MEGAbrunch, Unsicht-BAR, Poolbar, Bistro,                                    er?
Dschungelküche, Feuerfisch, Midnight Snack, Cookies grillen …      Wenn du
                                                                               mindeste
                                                                 Jahre alt b               ns 18
… und chill dein Leben                                                       ist und Lu
                                                                 die Teenn                st hast,
Thermalbad, Kino, Chill Out Lounge, Garagen-Disco, Pool,                    ight tatkrä
                                                                Mitarbeite                ftig als
Party-Games …                                                              r zu unter
                                                                      melde dic        stützen,
                                                                MatthiasL         h b e i
                                                                           ange@sw
                                                                                        dec.de.
Alle Aktionen ohne Gewähr! Änderungen vorbehalten.                        Danke

Mehr Informationen und Anmeldung unter www.teennight.de.
Teilnahme nur mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten möglich!

Veranstalter SWD EC.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de

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JUFA
      jedes Alter * EC-SFZ Dobel * 29.–30.06.2019

Das SWD-EC-Landesverbandstreffen, unser Jahres-Highlight, bei dem sich alle Generationen
treffen: Kinder, Teens, junge Erwachsene und EC-Förderer.

                   Jesus                                  Freunde
                 begegnen                 EC               treffen
                                       erleben

Das ganze Wochenende stehen wieder unterschiedlichste Angebote auf dem Programm, die alle
am Stück oder einzeln wahrgenommen werden können. Da ist für jeden was dabei. Sicher auch
für dich!

JUFA-Samstag, 29.06.2019
Der Samstagabend speziell für Jugendkreisler mit unterschiedlichsten Programmpunkten bis in
die Nacht und anschließender Übernachtungsmöglichkeit.

JUFA-Sonntag, 30.06.2019
Der Treffpunkt für Jung und Alt: Gottesdienst, Infos aus dem Landesverband, Förderertreffen,
Kinderprogramm u.v.m.

JUFA – das SWD-EC-Landesverbandstreffen
Wie immer am letzten Juni-Wochenende.
Schön, dass wir uns treffen!

Mehr Infos unter www.swdec.de

Veranstalter SWD EC.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.swdec.de

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REBOOT
       13–27 Jahre * Diak. Mutterhaus-Lachen *
       07.06.–10.06.2019

                              Du suchst ein bisschen Festivalstimmung?

                                     Dann bist du hier genau richtig.

Jedes Jahr an Pfingsten treffen wir uns für ein langes Wochenende, um gemeinsam eine coole
                           Zeit miteinander und mit Gott zu haben.

   Du kannst zwischen vielen Seminaren und Workshops das wählen, worauf du Bock hast.

  Mehr Informationen zu dem Programm und der
    Anmeldung gibt es auf unserer Website:

           http://www.reboot.ec-pfalz.de/
     (Die Seite wird ca. 2 Monate vorher freigeschaltet)

Preis (inkl. Anzahlung):  45 €                                          Anzahlung: keine
Teilnehmerzahl (min/max): 200–500
Leitung & Anmeldung:      Florian Bringmann
                          http://www.reboot.ec-pfalz.de/
Leistungen:               div. buchbar
Veranstalter:             EC Kreisverband Pfalz                         Anmeldeschluss: 20.05.2019

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Jungscharfreizeit in Otterberg
8–13 Jahre * CVJM Otterberg * 01.–10.07.2019

 Unsere Jungscharfreizeit führt uns dieses Jahr wieder nach Otterberg ins Freizeitheim Johan-
nishöhe. Dort gibt es für euch wirklich fast alles, was man sich so wünscht: einen Fußball- und
Volleyballplatz, eine Kletterwand, Spielwiesen, einen Lagerfeuerplatz, Kicker, Tischtennis und
                                           vieles mehr.

Auf dem tollen Gelände ist für jeden etwas dabei. Es werden wieder viele Mitarbeiter mitfahren,
die ein tolles und spannendes Programm vorbereiten. Dazu gehören z.B. Geländespiele, Lager-
 feuer, Basteln, Sportangebote, Singen, Bibelarbeiten, spannende Geschichten, Tagesausflug
                                             usw.

   Es wird sicherlich eine unvergessliche Zeit für dich sein und hoffentlich auch eine Gelegen-
  heit, Jesus besser kennen zu lernen. Wir als Freizeitteam freuen uns schon auf dich und sind
                          gespannt darauf, was wir gemeinsam erleben!

Preis (inkl. Anzahlung):   220 € (2. Kind: 200,- €, 3. Kind: 180,- €) Anzahlung: 20 €
Teilnehmerzahl:            25–55 (min/max)
Leitung & Anmeldung:       David Müller                              06324 / 970771
                           Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim       davidmueller@online.de
Leistungen:                VP, Gruppenunfallversicherung             eigene Anreise
Veranstalter:              EC Kreisverband Pfalz                     Anmeldeschluss: 20.05.2019

                                               19
FAR
       13–17 Jahre * Balatonföldvàr, Ungarn * 01.–15.07.2019

                                                                          Anmeldun
                                                                                     g
                                                                         Pauschalre
                                                                                    ise
                                                                           Seite 23
                                  Fun, Action, Relaxen

 Das ist unser Motto für die Freizeit am Plattensee in Ungarn. Wir wohnen in einem schönen
  Haus mit großer Wiese und vielen Möglichkeiten zum Chillen und Spaß haben. Nicht weit
 vom Plattensee entfernt haben wir viele Möglichkeiten, unsere Zeit richtig cool zu gestalten.
Neben Action, Freizeit und Gemeinschaft werden wir am Morgen ehrliche Inputs über Gott und
                                      unseren Alltag hören.

Zwei Ausflugstage sind eingeplant: Die schöne Hauptstadt Budapest erkunden und einen Tag
 ‘was mega Cooles gemeinsam erleben. Da entscheiden wir vor Ort, worauf wir Lust haben.

                                          Leistung
                       • Busfahrt ab Haßloch         • HP-Versicherung
                       • VP                          • 2 Ausflugstage

Preis (inkl. Anzahlung):  525 € (inkl. Ausflüge)                 Anzahlung: 50 €
Teilnehmerzahl (min/max): 45–60
Leitung & Anmeldung:      Nina Perl                              0174/1608507
                          Im Holderbusch 59b, 76872 Minfeld      ninaperl@swdec.de
Leistungen:               siehe oben
Veranstalter:             EC Kreisverband Pfalz                  Anmeldeschluss: 15.05.2019

                                             20
Musicalfreizeit
8–13 Jahre * Diak. Mutterhaus Lachen *
28.09.–05.10.2019

         Es ist immer wieder faszinierend, was Kinder Geniales auf die Beine stellen,
          wenn sie tun dürfen, was sie wollen. Natürlich braucht es dazu auch gute
           Anleiter! Und die haben wir: liebevolle und hochmotivierte Mitarbeiter!

                   Vormittags gibt es eine Chorprobe und Workshops
                        (Theater, Sologesang, Tanz, Bühnenbild …).
                 Den Rest des Tages haben wir ein actionreiches Spiel- &
              Spaßprogramm. Was abends nicht fehlen darf sind zwei Dinge:
                    1) Die biblische „LEGO-Geschichte“
                    2) Ein Mitarbeiter erzählt aus seinem Leben mit Gott!
              Beides total spannend und cool, was da für uns alle drin steckt!
            Zum Schluss gibt es – wie jedes Jahr – die große Musicalaufführung.

                         Es wird eine super Zeit – hoffentlich mit dir!

Preis:                 189 € (inkl. Anzahlung)                      Anzahlung: 25 €
Teilnehmerzahl:        40–55 (min/max)
Leitung & Anmeldung:   Annika Vollweiler, Joh.-Seb.-Bach-Str. 8,    01578-8795037
		                     67459 Böhl-Iggelheim                         Annika-Vollweiler@web.de
Leistungen:            VP, HP-Versicherung                          Eigenanreise
Veranstalter:          EC Kreisverband Pfalz                        Anmeldeschluss: 01.09.2019

                                              21
Freizeitanmeldung
         Name der Freizeit:

                                                                                    Bit
Name                                                                                   te g
                                                                                            gf.
                                                                                                  kop
Vorname                                                                                               iere
                                                                                                              n!

Straße

PLZ/Ort

Landkreis

Geburtsdatum                                       Geschlecht

Beruf

Telefon/Mobil

E-Mail

Zimmerwunsch zusammen mit

Allergien/Krankheiten/Besonderheiten

Bei einigen Freizeiten erhalten die Teilnehmenden ein T-Shirt, ggf. welche Größe:
Bitte zum Einverständnis Felder ankreuzen:                                                 S, M, L, XL, 2XL

     Ich habe die Informationen in der Datenschutzerklärung (www.swdec.de/datenschutz) zum
     Umgang und zur Nutzung von personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen und
     akzeptiere diese.

     Ich habe die Teilnahmebedingungen und das Formblatt (www.swdec.de/agb) gelesen und
     stimme diesen zu.

     Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Filme, die während der Freizeiten von mir
     entstehen, für Veröffentlichungen im Freizeitheft des EC Kreisverband Pfalz genutzt werden
     dürfen.

____________      __________________________              __________________________
Datum             Unterschrift                            Unterschrift des Erziehungsberechtigten
                  der Teilnehmerin / des Teilnehmers      (bei unter 18-jährigen)

                                                   22
anmeldung Pauschalreise
Name der Freizeit:                  o FAR             o Skifreizeit (bitte ankreuzen)
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Name                                                                                       te g
                                                                                                gf.
                                                                                                      kop
Vorname                                                                                                   iere
                                                                                                                  n!

Straße

PLZ/Ort

Landkreis

Geburtsdatum                                          Geschlecht

Beruf

Telefon/Mobil

E-Mail

Zimmerwunsch zusammen mit

Allergien/Krankheiten/Besonderheiten

Bei einigen Freizeiten erhalten die Teilnehmenden ein T-Shirt, ggf. welche Größe:
Bitte zum Einverständnis Felder ankreuzen:                                                     S, M, L, XL, 2XL

     Ich habe die Informationen in der Datenschutzerklärung (www.swdec.de/datenschutz) zum
     Umgang und zur Nutzung von personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen und
     akzeptiere diese.

     Ich habe die Teilnahmebedingungen und das Formblatt (www.swdec.de/pauschalreisen)
     gelesen und stimme diesen zu.

     Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und Filme, die während der Freizeiten von mir
     entstehen, für Veröffentlichungen im Freizeitheft des EC Kreisverband Pfalz genutzt werden
     dürfen.

____________      __________________________                  __________________________
Datum             Unterschrift                                Unterschrift des Erziehungsberechtigten
                  der Teilnehmerin / des Teilnehmers          (bei unter 18-jährigen)

                                                      23
Teilnahmebedingungen
         Liebe Freizeitfreunde …

… wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer               f) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen In-
Freizeiten als TeilnehmerBbegrüßen zu dürfen.                formationen über wesentliche Eigenschaften der Reise-
                                                             leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
Wir haben die Angebote des Kataloges sorg-                   die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und
fältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören                 die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1,
auch die nachstehenden Teilnahmebedingun-                    3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand-
gen, die, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des              teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den
zwischen dem TN und dem Reiseveranstalter                    Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
                                                             g) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen
zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages                   von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
werden. Im nachfolgenden Text bedeutet „Re-                  für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp-
iseveranstalter“, abgekürzt „RV“, der jeweilige              flichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
Träger der Freizeitmaßnahme, der im Falle Ihr-               übernommen hat.
er Buchung Ihr alleiniger Vertragspartner wird.
                                                             1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift-
„TN“ bedeutet „Teilnehmer“ und steht für den                 lich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
TN. Die Reisebedingungen ergänzen die geset-                 a) Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss
zlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bür-               des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Bu-
gerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und                chung ist der TN 3 Werktage gebunden.
252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB)                    b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä-
                                                             tigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande.
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese            Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig                RV dem TN eine der den gesetzlichen Vorgaben zu der-
durch!                                                       en Inhalt ent-sprechenden Reisebestätigung auf einem
                                                             dauerhaften Datenträger (welcher es dem TN ermögli-
1 Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtun-        cht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder
   gen des TN                                                zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen
1.1 Für alle Buchungswege gilt:                              Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email),
a) Der TN erklärt sich als Vertragsgrundlage und als be-     übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reise-
sondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an        bestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz
einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen und       2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger
sich dem jeweiligen Programm anzuschließen.                  körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb
b) Doppelzimmer an unverheiratete Paare werden nicht         von Geschäftsräumen erfolgte.
vergeben.
c) Der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet,       1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
die ihm vom RV in Form von Sonderprospekten und In-          (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab-
fo-Briefen zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu ein-     schluss:
er Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen      a) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung
Rechte führen.                                               in der entsprechenden Anwendung des RV erläutert.
d) Grundlage der Angebote sind die Reiseausschreibun-        b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
gen und die ergänzenden Informationen des RV für die         Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu-
jeweilige Reise soweit diese dem TN bei der Buchung          chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich-
vorliegen.                                                   keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
e) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom         c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV     Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich
vor, an das er für die Dauer von 3 Werktagen gebunden        ist ausschließlich die deutsche Sprache.
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen        d) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssys-
Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neu-          tem gespeichert wird, wird der TN darüber und über die
en Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine           Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes un-
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der   terrichtet.
TN innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die     e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahl-
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung         ungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Ab-
erklärt.                                                     schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An

                                                         24
Teilnahmebedingungen

dieses Vertragsangebot ist der TN drei Werktage ab Ab-       Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisev-
sendung der elektronischen Erklärung gebunden.               ermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unver-             gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfohlen, den
züglich auf elektronischem Weg bestätigt.                    Rücktritt in Textform zu erklären.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen          3.2 Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er
Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Paus-           die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den
chalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsang-          Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Re-
aben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das      iseveranstalter eine angemessene Entschädigung ver-
Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.                langen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä-        ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbar-
tigung des RV beim TN zu Stande.                             er Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
                                                             Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von
1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetz-           Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträch-
lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1       tigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und        lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters
§ 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele-       unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst         vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Tele-           getroffen worden wären.
medien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz-        3.3 Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspaus-
lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesonde-         chalen unter Berück-sichtigung des Zeitraums zwischen
re das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu        der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un-
auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der   ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf-
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer-          wendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander-
halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei      weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-       Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu-
tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung       gangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall      Stornostaffel berechnet:
besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
                                                             Flugreisen (Stornostaffel A)
2 Bezahlung                                                  bis 90 Tage vor Reiseantritt                  10%
2.1 Der RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den      vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt          20%
Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern      vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt          50%
oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldab-              vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt           70%
sicherungsvertrag besteht und dem TN der Sicherungss-        ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen            90%
chein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden geldab-
sicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener      Eigenanreise (Stornostaffel B )
Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird           bis 30 Tage vor Reiseantritt                  10%
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An-           vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt          30%
zahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung         vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt           60%
fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn        ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen            90%
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und
die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Gr-       Bus- und Bahnreisen (Stornostaffel C )
und abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4         bis 90 Tage vor Reiseantritt                  10%
Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reise-preis so-       vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt          20%
fort zahlungsfällig.                                         vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt          50%
                                                             vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt           70%
3 Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokos-          ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen            90%
   ten
3.1 Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Paus-          See- und Flusskreuzfahrten (Stornostaffel D )
chalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber   bis 90 Tage vor Reiseantritt               10%
dem RV unter der vorstehend/ nachfolgend angegebenen         vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt       20%

                                                         25
Teilnahmebedingungen

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt          40%            5 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt           70%               merzahl
ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen            90%            5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilne-
                                                             hmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurück-
3.4 Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem           treten:
RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein         a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die       des Zugangs der Rücktrittserklärung des RV beim TN
vom RV geforderte Entschädigungspauschale.                   muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung
                                                             (siehe „Besondere Hinweise“) angegeben sein.
3.5 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden        b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu            Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
fordern, soweit der RV nachweist, dass der RV wesen-         c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage
tlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare         der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV ver-    die Reise wegen angebote 2019 Nichterreichen der
pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich-    Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
tigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,        d) Ein Rücktritt des RV später als 4 Wochen vor Reisebe-
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret         ginn ist unzulässig.
zu beziffern und zu belegen.
                                                             5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge-
3.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur   führt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zah-
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er un-     lungen unverzüglich zurück, Ziffer 3.6. gilt entsprechend.
verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.              6 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
                                                             6.1 Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Ein-
3.7 Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651 e BGB          haltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet
vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dau-        einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetz-
erhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein     ten Freizeitleitung die Durchführung der Reise nachhaltig
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalre-      stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV
isevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedin-    oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter ver-
gungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall    stößt.
rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht.                                          6.2 Die Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen
                                                             Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, auf
3.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-           Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen –
sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der           bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Personen-
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird drin-      berechtigten.
gend empfohlen.
                                                             6.3 Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf
4 Nicht in Anspruch genommene Leistung                       den Reisepreis; der RV muss sich jedoch den Wert der
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, zu deren ver-         ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-
tragsgemäßer Erbringung der RV bereit und in der             rechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Ver-
Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem TN          wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige       erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gut-
Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn        gebrachten Beträge.
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kosten-
freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages       7 Mitwirkungspflichten des TN
berechtigt hätten. Der RV wird sich um Erstattung der        7.1 Reiseunterlagen
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger be-         Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den
mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völ-    er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er
lig unerhebliche Leistungen handelt.                         die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-
                                                             gutschein) nicht innerhalb der des RV mitgeteilten Frist
                                                             erhält.

                                                         26
Teilnahmebedingungen

7.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen                          7.5 Im Hinblick auf Flugverspätungen und Nichtbe-
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so    förderung von Personen weist der RV den TN darauf hin,
kann der TN Abhilfe verlangen.                                dass die Rechte des TN aus der EU-Fluggastrechtever-
b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung      ordnung 261/2004 ausschließlich gegen die ausführende
der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann         Luftfahrtgesellschaft und nicht gegen den RV bestehen.
der TN weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB
noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB gel-             8 Beschränkung der Haftung
tend machen.                                                  8.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die
c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unver-        nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
züglich dem Vertreter des RV vor Ort zur Kenntnis zu ge-      der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft her-
ben. Ist ein Vertreter des RV vor Ort nicht vorhanden und     beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel        beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende
an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle des RV         Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.
zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Ver-     dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbes-
treters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in      chränkung unberührt.
der Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch
die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den       8.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso-
er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.       nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun-
d) Der Vertreter des RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sor-   gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
gen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,     (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea-
Ansprüche anzuerkennen.                                       terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
                                                              der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung und / oder
7.3 Fristsetzung vor Kündigung                                dem Rundbrief vor Reiseantritt ausdrücklich und unter
Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Rei-         Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver-
semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art,        tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig geken-
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er     nzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht
den RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung       Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt
zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von     ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y
dem RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe        BGB bleiben hierdurch unberührt.
notwendig ist.                                                Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden
                                                              des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
7.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Fl-           Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.
ugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlan-
gen                                                           9 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
a) Der TN wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,        Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat
-beschädigung und –verspätung im Zusammenhang                 der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Gel-
mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim-       tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfol-
mungen vom TN unverzüglich vor Ort mittels Schaden-           gen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler
sanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft an-      gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird
zuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter       empfohlen.
können die Erstattungen aufgrund internationaler Übere-
inkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht aus-        10 Informationspflichten über die Identität des aus-
gefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-           führenden Luftfahrtunternehmens
beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb         10.1 Der RV informiert den TN bei Buchung entspre-
21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.                     chend der EU Verordnung zur Unterrichtung von Flug-
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die      gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtun-
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reisever-        ternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über
anstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder    die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bez-
dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den TN         üglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu er-
nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft       bringenden Flugbeförderungsleistungen.
gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu
erstatten.                                                    10.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
                                                              Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV ver-

                                                          27
Teilnahmebedingungen

pflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Flug-        ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß,            12.2 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der RV     der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger
den TN informieren.                                          sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhält-
                                                             nis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche
10.3 Wechselt die dem TN als ausführende Flugge-             Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN
sellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN     können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen.
unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mit-
teln möglich ist, über den Wechsel informieren.              12.3 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspart-
                                                             ner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische
10.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte            Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des      Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist     Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
auf den Internet-Seiten des RV oder direkt abrufbar über     oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer-
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/   safety/air-ban/   hebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz
index_de.htm und in den Geschäftsräumen des RV ein-          des RV vereinbart.
zusehen.
                                                             -----------------------------------------------------------
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften                  © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsan-
11.1 Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und            wälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formal-      -----------------------------------------------------------
itäten des Bestimmungslandes einschließlich der un-
gefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls        Reiseveranstalter ist, soweit nicht abweichend angege-
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über der-       ben:
en evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
                                                             Südwestdeutscher Jugendverband          „Entschieden    für
11.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und        Christus“ (EC) e.V.
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,         Katharinenstraße 27
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten        70794 Filderstadt
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der    Telefon 07158.93913-0
Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die      Telefax 07158.93913-13
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN.        Email: info@swdec.de
Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.                                       Geschäftsführer: Patrick Veihelmann, Armin Hassler

11.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung      Registergericht Stuttgart,
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di-      Handelsregister Nr. 220270
plomatische Vertretung, wenn der TN den RV mit der Be-       Bankverbindung: Volksbank Filder eG
sorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene      IBAN: DE79 6116 1696 0672 7000 00
Pflichten schuldhaft verletzt hat.                           Swift/BIC:GENODES1NHB

12 Alternative Streitbeilegung;
    Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
12.1 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver-
braucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druckle-
gung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend
würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in gee-
igneter Form. der RV weist für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://

                                                         28
Teilnahmebedingungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer             Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unter-
Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetz-              nehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise
buchs                                                           absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten-
                                                                erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiselei-
                                                                • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher
stungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
                                                                Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung
der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle
                                                                einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, bei-
EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen
                                                                spielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
gelten. Das Unternehmen Südwestdeutscher Jugendver-
                                                                Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise vo-
band „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. trägt die volle
                                                                raussichtlich beeinträchtigen.
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung
der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unter-            • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
nehmen Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden              Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
für Christus“ (EC) e.V über die gesetzlich vorgeschriebene      vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und,
                                                                • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be-
falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
                                                                standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insol-
                                                                durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemes-
venz.
                                                                sene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubie-
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302            ten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktritts-
                                                                gebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen
                                                                Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn
über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise-
                                                                Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden
vertrags.
                                                                und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die            vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise-
ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif-            veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
fenen Reiseleistungen.
                                                                • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder          und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht
Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem       oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung set-
                                                                • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand,
zen können.
                                                                wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb
                                                                • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in
einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
                                                                einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden
zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
                                                                Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Rei-
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden,           severanstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever-
wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)           mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vor-         Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die
gesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor       Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Beginn der Pauschalreise.
                                                                Südwestdeutscher Jugendverband „Entschieden für
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises             Christus“ (EC) e.V. hat eine Insolvenzabsicherung mit
übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktre-            R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die
ten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine         Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG,
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf         Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-
eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich          5859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leis-
verringern.                                                     tungen aufgrund der Insolvenz von Südwestdeutscher
                                                                Jugendverband „Entschieden für Christus“ (EC) e.V ver-
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts-
                                                                weigert werden.
gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen         Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in
Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises         das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
erheblich geändert wird.
                                                                www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de .

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