Ziel 8 10% Prozessschutzflächen ausweisen - ForstBW
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Ziel 8 Durch Ausweisung von 24.500 ha dauerhaft nutzungsfreier Waldfläche ist ein Beitrag zu Prozessschutz, Artenschutz und Biotopvernetzung realisiert. Zusammen mit der geplanten Ausweisung von Kernzonenflächen in Großschutzgebieten erhöht sich die nutzungsfreie Waldfläche auf 33.000 ha bzw. 10 % der Staatswaldfläche. Warum ist das Ziel wichtig? Der wichtigste Grund für den Verzicht auf pflegende, steuernde und nutzende Eingriffe im Wald ist der Prozessschutz. Beim Prozessschutz soll durch ungestört ablaufende natürliche Prozesse „Wildnis aus zweiter Hand“ entstehen und durch das Zulassen ungesteuerter ökologischer Veränderungen und dynamischer Entwicklungen ein Höchstmaß an Naturnähe erreicht werden. Das so entstehende, dynamische Strukturmosaik bietet eine Vielzahl an Lebensräumen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Dies bezieht sich vor allem auf Arten, die an eine hohe Strukturdiversität oder an Strukturen der späten Sukzessionsstadien gebunden sind, welche im bewirtschafteten Wald unterrepräsentiert sind. Zusammengefasst gibt es folgende Gründe: • Schutz natürlich ablaufender ökologischer Prozesse • Schutz der Biodiversität • Forschung und Monitoring, z. B. zur Ableitung von Zielgrößen für eine Integration von Natur- und Artenschutzzielen in die naturnahe Waldbewirtschaftung • Bereitstellung von Flächen für Umweltbildung und Naturerlebnis Im Rahmen des STRATEGISCHEN NACHHALTIGKEITSMANAGEMENTS (MLR & ForstBW 2010) setzte sich ForstBW bereits das Ziel, bis zum Jahr 2020 insgesamt rd. 24.500 ha Staatswald (das sind etwa 7%) nicht mehr zu bewirtschaften. Von den rund 330.000 ha Staatswald in Baden-Württemberg werden derzeit bereits rd. 14.900 ha (4,5%, Stand 31.12.2014) nicht mehr bewirtschaftet. Die bisher ausgewiesenen Prozessschutzflächen bestehen aus einer Kombination verschiedener Schutzkategorien (siehe Tabelle 1), die sich in ihrer gesetzlichen Grundlage bzgl. Ausweisung und Schutzstatus sowie in ihrer Größe unterscheiden. Dadurch ergibt sich ein Schutzflächenmix aus großen Prozessschutzflächen (Bannwälder, Kernzonen von Großschutzgebieten) und vielen kleineren Flächen (Habitatbaumgruppen, Waldrefugien). Neben der Selbstverpflichtung von ForstBW den Prozessschutz in Baden-Württembergs Staatswald weiter zu fördern, wird mit dem Ziel 8 auch das 10%-Ziel gemäß Nationaler Biodiversitätsstrategie erfüllt (Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2011 - 2016, Naturschutzstrategie Baden-Württemberg).
Tabelle 1: Stand und Perspektiven der Ausweisung von Prozessschutzflächen im Staatswald bis zum Jahr 2015. Quelle: MLR, 2015. *Fläche beinhaltet die dem Bannwald gleichgestellte Kernzonenfläche (Staatswald) des Biosphärengebietes Schwäbische Alb Schutzgebiets- Stand der Ist-Fläche 2014 Soll-Fläche 2020 kategorie Umsetzung ha ha % 2.300 Habitatbaumgruppen laufend 800 0,7 (steigt weiter auf rd. 4.500 ha) Waldrefugien laufend 3.800 10.000 3,0 9.500 (Erhöhung des Zielwertes im * Bannwälder laufend 7.000 Rahmen Neukonzipierung des 2,9 Waldschutzgebietsprogramms geplant) Kernzonen Biosphärengebiet in Planung 600 0,2 Südschwarzwald Kernzonen Nationalpark laufend 3.300 7.500 2,3 Schwarzwald Summe 14.900 29.900 ̴ 9,1 Wie soll das Ziel umgesetzt werden? Das Ziel 8 ist erfolgreich umgesetzt, wenn…: alle Waldrefugien und weitere Habitatbaumgruppen aus dem ALT- UND TOTHOLZKONZEPT (ForstBW 2015) realisiert sind weitere geplante Bannwaldflächen realisiert sind die nutzungsfreien Waldflächen ergänzt sind durch die Ausweisung von Kernzonenflächen im Nationalparkpark Schwarzwald im geplanten Biosphärengebiet Südschwarzwald Die Umsetzungsschritte werden wie folgt realisiert: Die konkrete Ausgestaltung wird durch ein landesweites Schutzgebietsnetz und einen Schutzflächenmix geprägt sein. Um mit diesen Flächen die größtmögliche Effektivität zu erreichen, benötigt es ein übergreifendes Konzept. Zwei ineinander verzahnte Programme bieten hierfür die Grundlage: Umsetzung durch die FVA, RPn, UFBn und UNBn Das WALDSCHUTZGEBIETSPROGRAMM, betreut fachlich die Neuausweisung von Bannwäldern. Um diese möglichst effektiv zu gestalten, werden derzeit Prioritätsräume erarbeitet, in denen die Anforderungen hinsichtlich Naturschutzpotential und Repräsentativität bestmöglich erfüllt
sind. Dies liefert Suchräume für die konkrete Neuausweisung und Erweiterung, die an den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen UFB erfolgt. Umsetzung durch die UFBn • ALT- UND TOTHOLZKONZEPT (ForstBW 2015), welches seit 2010 umgesetzt wird • Mitarbeit und Beratung bei der flächenkonkreten Abgrenzung der neu auszuweisenden Bannwälder im Rahmen des Ausweisungsprozesses Umsetzungsstand 2015 Die angestrebten 33.000 ha werden bis 2020 nach aktuellem Stand noch nicht erreicht (vgl. Tabelle 1). Nach 2020 wird das Ziel durch die weitere Ausweisung der Habitatbaumgruppen und Bannwälder erreicht werden. Der Anteil der Habitatbaumgruppen steigt nach 2020 für ca. 25 Jahre kontinuierlich weiter an und wird sich dann im Staatswald dauerhaft bei rd. 4.500 ha einpendeln. Mit der Neukonzipierung des Waldschutz- gebietsprogramms von ForstBW ist geplant, den bisherigen Zielwert von 2.500 ha der Neuausweisungen von Bannwäldern um weitere 2000 ha zu erhöhen. Bannwald Wilder See (Nationalpark). Für den Ablauf und die Erforschung natürlicher Prozesse benötigen Prozessschutzflächen eine Mindestgröße, damit eine Mosaikstruktur aus verschiedenen Sukzessionsstadien erreicht wird. Foto: FVA Welche Unterstützung/ Hilfe gibt es? Praxishilfen zum Alt- und Totholzkonzept für die Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien. Weiterführende Literatur/ Websites Braunisch, V. (2015): Natur zulassen: ein Konzept für den Prozessschutz. AFZ-Der Wald 6: 29-32 ForstBW (Hrsg) (2015): Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg. 42 Seiten, Stuttgart.http://www.waldwissen.net/wald/naturschutz/arten/fva_handbuch_totholzkon zeption/index_DE http://www.naturwaelder.de/
Kontakt: Nutzungsfreie Wälder Alt- und Totholzkonzept Dr. Veronika Braunisch Vanessa Tschöpe FVA, Abt. Waldnaturschutz FVA, Abt. Waldnaturschutz Telefon: +49(0)761-4018-300 Telefon: +49(0)761-4018-210 Mail: Veronika.Braunisch@forst.bwl.de Mail: Vanessa.Tschoepe@forst.bwl.de
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