Ziel 8 10% Prozessschutzflächen ausweisen - ForstBW

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Ziel 8 10% Prozessschutzflächen ausweisen - ForstBW
Ziel 8
10% Prozessschutzflächen ausweisen
Ziel 8
   Durch Ausweisung von 24.500 ha dauerhaft nutzungsfreier Waldfläche
    ist ein Beitrag zu Prozessschutz, Artenschutz und Biotopvernetzung
           realisiert. Zusammen mit der geplanten Ausweisung von
   Kernzonenflächen in Großschutzgebieten erhöht sich die nutzungsfreie
          Waldfläche auf 33.000 ha bzw. 10 % der Staatswaldfläche.

Warum ist das Ziel wichtig?
Der wichtigste Grund für den Verzicht auf pflegende, steuernde und nutzende Eingriffe im
Wald ist der Prozessschutz. Beim Prozessschutz soll durch ungestört ablaufende natürliche
Prozesse „Wildnis aus zweiter Hand“ entstehen und durch das Zulassen ungesteuerter
ökologischer Veränderungen und dynamischer Entwicklungen ein Höchstmaß an Naturnähe
erreicht werden. Das so entstehende, dynamische Strukturmosaik bietet eine Vielzahl an
Lebensräumen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Dies bezieht sich vor allem auf
Arten, die an eine hohe Strukturdiversität oder an Strukturen der späten Sukzessionsstadien
gebunden sind, welche im bewirtschafteten Wald unterrepräsentiert sind. Zusammengefasst
gibt es folgende Gründe:
   •   Schutz natürlich ablaufender ökologischer Prozesse
   •   Schutz der Biodiversität
   •   Forschung und Monitoring, z. B. zur Ableitung von Zielgrößen für eine Integration
       von Natur- und Artenschutzzielen in die naturnahe Waldbewirtschaftung
   •   Bereitstellung von Flächen für Umweltbildung und Naturerlebnis
Im Rahmen des STRATEGISCHEN NACHHALTIGKEITSMANAGEMENTS (MLR & ForstBW 2010)
setzte sich ForstBW bereits das Ziel, bis zum Jahr 2020 insgesamt rd. 24.500 ha Staatswald
(das sind etwa 7%) nicht mehr zu bewirtschaften. Von den rund 330.000 ha Staatswald in
Baden-Württemberg werden derzeit bereits rd. 14.900 ha (4,5%, Stand 31.12.2014) nicht
mehr bewirtschaftet. Die bisher ausgewiesenen Prozessschutzflächen bestehen aus einer
Kombination verschiedener Schutzkategorien (siehe Tabelle 1), die sich in ihrer gesetzlichen
Grundlage bzgl. Ausweisung und Schutzstatus sowie in ihrer Größe unterscheiden. Dadurch
ergibt sich ein Schutzflächenmix aus großen Prozessschutzflächen (Bannwälder, Kernzonen
von Großschutzgebieten) und vielen kleineren Flächen (Habitatbaumgruppen, Waldrefugien).
Neben der Selbstverpflichtung von ForstBW den Prozessschutz in Baden-Württembergs
Staatswald weiter zu fördern, wird mit dem Ziel 8 auch das 10%-Ziel gemäß Nationaler
Biodiversitätsstrategie   erfüllt  (Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2011 - 2016,
Naturschutzstrategie Baden-Württemberg).
Tabelle 1: Stand und Perspektiven der Ausweisung von Prozessschutzflächen im Staatswald bis zum Jahr 2015.
Quelle: MLR, 2015.     *Fläche beinhaltet die dem Bannwald gleichgestellte Kernzonenfläche (Staatswald) des
Biosphärengebietes Schwäbische Alb

  Schutzgebiets-           Stand der       Ist-Fläche 2014                 Soll-Fläche 2020
    kategorie             Umsetzung               ha                           ha                      %
                                                                              2.300
Habitatbaumgruppen          laufend              800                                                  0,7
                                                                 (steigt weiter auf rd. 4.500 ha)

    Waldrefugien            laufend             3.800                        10.000                   3,0

                                                                           9.500
                                                                 (Erhöhung des Zielwertes im
                 *
    Bannwälder              laufend             7.000           Rahmen Neukonzipierung des            2,9
                                                                Waldschutzgebietsprogramms
                                                                          geplant)
     Kernzonen
  Biosphärengebiet         in Planung                                         600                     0,2
  Südschwarzwald
     Kernzonen
    Nationalpark            laufend             3.300                        7.500                    2,3
    Schwarzwald
               Summe                            14.900                       29.900                   ̴ 9,1

Wie soll das Ziel umgesetzt werden?
Das Ziel 8 ist erfolgreich umgesetzt, wenn…:
        alle Waldrefugien und weitere Habitatbaumgruppen aus dem ALT- UND
        TOTHOLZKONZEPT (ForstBW 2015) realisiert sind

        weitere geplante Bannwaldflächen realisiert sind

        die nutzungsfreien Waldflächen ergänzt sind durch die Ausweisung von
        Kernzonenflächen
                im Nationalparkpark Schwarzwald
                im geplanten Biosphärengebiet Südschwarzwald

Die Umsetzungsschritte werden wie folgt realisiert:
Die konkrete Ausgestaltung wird durch ein landesweites Schutzgebietsnetz und einen
Schutzflächenmix geprägt sein. Um mit diesen Flächen die größtmögliche Effektivität zu
erreichen, benötigt es ein übergreifendes Konzept. Zwei ineinander verzahnte Programme
bieten hierfür die Grundlage:

Umsetzung durch die FVA, RPn, UFBn und UNBn
Das WALDSCHUTZGEBIETSPROGRAMM, betreut fachlich die Neuausweisung von Bannwäldern.
Um diese möglichst effektiv zu gestalten, werden derzeit Prioritätsräume erarbeitet, in denen
die Anforderungen hinsichtlich Naturschutzpotential und Repräsentativität bestmöglich erfüllt
sind. Dies liefert Suchräume für die konkrete Neuausweisung und Erweiterung, die an den
Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen UFB
erfolgt.

Umsetzung durch die UFBn
   •   ALT- UND TOTHOLZKONZEPT (ForstBW 2015), welches seit 2010 umgesetzt wird
   •   Mitarbeit und Beratung bei der flächenkonkreten Abgrenzung der neu auszuweisenden
       Bannwälder im Rahmen des Ausweisungsprozesses

Umsetzungsstand 2015
Die angestrebten 33.000 ha werden bis 2020 nach aktuellem Stand noch nicht erreicht (vgl.
Tabelle 1). Nach 2020 wird das Ziel durch die weitere Ausweisung der Habitatbaumgruppen
und Bannwälder erreicht werden.
Der Anteil der Habitatbaumgruppen steigt nach
2020 für ca. 25 Jahre kontinuierlich weiter an
und wird sich dann im Staatswald dauerhaft bei
rd.    4.500 ha     einpendeln.    Mit     der
Neukonzipierung         des       Waldschutz-
gebietsprogramms von ForstBW ist geplant,
den bisherigen Zielwert von 2.500 ha der
Neuausweisungen von Bannwäldern um
weitere 2000 ha zu erhöhen.

Bannwald Wilder See (Nationalpark). Für den Ablauf und
die Erforschung        natürlicher Prozesse  benötigen
Prozessschutzflächen eine Mindestgröße, damit eine
Mosaikstruktur aus verschiedenen Sukzessionsstadien
erreicht wird. Foto: FVA

Welche Unterstützung/ Hilfe gibt es?
Praxishilfen zum Alt- und Totholzkonzept für die Ausweisung von Habitatbaumgruppen und
Waldrefugien.

Weiterführende Literatur/ Websites
Braunisch, V. (2015): Natur zulassen: ein Konzept für den Prozessschutz. AFZ-Der Wald 6:
        29-32
ForstBW (Hrsg) (2015): Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg. 42 Seiten,
        Stuttgart.http://www.waldwissen.net/wald/naturschutz/arten/fva_handbuch_totholzkon
        zeption/index_DE
http://www.naturwaelder.de/
Kontakt:

Nutzungsfreie Wälder                    Alt- und Totholzkonzept
Dr. Veronika Braunisch                  Vanessa Tschöpe
FVA, Abt. Waldnaturschutz               FVA, Abt. Waldnaturschutz
Telefon: +49(0)761-4018-300             Telefon: +49(0)761-4018-210
Mail: Veronika.Braunisch@forst.bwl.de   Mail: Vanessa.Tschoepe@forst.bwl.de
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