Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt Band 18 Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 18: Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt © 2012, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg 1. Auflage 2012 Zitierweise: Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt Heidelberg, 2012 Titelbild: Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2012 Gestaltung, Layout und Satz: Sarah Kahnert, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg Verantwortlich für den Inhalt: Deutsches Krebsforschungszentrum Stabsstelle Krebsprävention und WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle Leiterin: Dr. med. Martina Pötschke-Langer Im Neuenheimer Feld 280 69120 Heidelberg Telefon: 06221 42 30 07 Telefax: 06221 42 30 20 E-mail: who-cc@dkfz.de Internet: http://www.tabakkontrolle.de
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 18 Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt Autorinnen und Autoren Dr. Katrin Schaller Dipl. Biol. Sarah Kahnert Susanne Schunk Dr. Martina Pötschke-Langer Nick K. Schneider (Mitarbeit bis April 2011) Susanne Schmitt Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Inhalt Vorwort.......................................................................................................................................................................................................... V Kernaussagen......................................................................................................................................................................................VII 1 Tabakmarketing. ........................................................................................................................................................................... 1 1.1 Grundprinzipien des Marketings....................................................................................................................... 1 1.2 Tabakmarketing................................................................................................................................................................... 2 1.3 Ausgaben der Tabakindustrie für Tabakwerbung............................................................................... 3 2 Tabakwerbung in Deutschland.................................................................................................................................... 5 2.1 Die rechtliche Situation zur Tabakwerbung in Deutschland.................................................... 5 2.1.1 Tabakwerbeverbote in Deutschland. .................................................................................................. 6 2.1.2 Inhaltliche Beschränkungen der Tabakwerbung....................................................................... 8 2.2 Beispiele für Tabakwerbung in Deutschland........................................................................................ 10 2.2.1 Klassische Werbemaßnahmen (Above the line). .................................................................. 10 2.2.1.1 Außenwerbung.................................................................................................................................. 10 2.2.1.2 Printmedien.......................................................................................................................................... 10 2.2.1.3 Kino........................................................................................................................................................... 12 2.2.1.4 Internet.................................................................................................................................................... 14 2.2.2 Unkonventionelle Werbemaßnahmen (Below the Line)................................................ 16 2.2.2.1 Verkaufsförderung (Promotion)............................................................................................... 16 2.2.2.2 Ambient Media. .................................................................................................................................24 2.2.2.3 Raucherkabinen.................................................................................................................................24 2.2.2.4 Sponsoring...........................................................................................................................................25 2.2.2.5 Flagship Stores..................................................................................................................................25 2.2.2.6 Brand Stretching...............................................................................................................................26 2.2.2.7 Produktplatzierung...........................................................................................................................26 2.2.3 Corporate Social Responsibility..........................................................................................................28 2.2.4 Werbung am Verkaufsort...........................................................................................................................28 2.2.4.1 Bedeutung der Werbung am Verkaufsort für die Tabakindustrie..........................29 2.2.4.2 Beispiele für Werbemaßnahmen am Verkaufsort in Deutschland. .....................30 2.2.5 Verpackung............................................................................................................................................................38 2.2.5.1 Bedeutung der Verpackung für die Tabakindustrie.......................................................38 2.2.5.2 Entscheidend für das Markenimage: Das Design.........................................................38 3 Einfluss des Marketings auf das Rauchverhalten...............................................................................45 3.1 Zielgruppen..........................................................................................................................................................................45 3.2 Werbebotschaften..........................................................................................................................................................47 3.2.1 Gruppenzugehörigkeit und soziale Akzeptanz........................................................................47 3.2.2 Spaß und Risiko................................................................................................................................................48 3.2.3 Unabhängigkeit, Individualität, Rebellion und Freiheit..................................................49 3.2.4 Maskulinität/Femininität und Attraktivität..................................................................................51 3.2.5 Stressbewältigung und Entspannung. ..........................................................................................52 3.2.6 Problemthema Gesundheit.....................................................................................................................55 3.3 Wirkung der Zigarettenwerbung.....................................................................................................................62 4 Handlungsempfehlung......................................................................................................................................................67 Literaturverzeichnis.......................................................................................................................................................................69 Autorenverzeichnis.........................................................................................................................................................................83 Inhalt III
Vorwort Die Tabakkonzerne vermarkten Produkte, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in hohem Maße gesundheitsgefährdend sind: Nach wie vor ist der Tabakkonsum das bedeu- tendste einzelne vermeidbare Gesundheitsrisiko und eine führende Ursache für Morbi- dität und Mortalität. Rauchen verursacht schwere akute und chronische Erkrankungen wie chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. An den Folgen des Tabakkonsums sterben in Deutschland jedes Jahr über 100.000 Menschen, weltweit fallen dem Rauchen jährlich über fünf Millionen Menschen zum Opfer. Diese Tatsache unterscheidet Tabakprodukte maßgeblich von allen anderen legal beworbenen Produkten. Daher darf das Marketing von Tabakprodukten nicht dem von anderen Konsumprodukten gleichgestellt werden. Der vorliegende Band legt dar, wie es den Zigarettenherstellern gelingt, mit Hilfe geschickter Marketingstrategien ein gefährliches und in vielen Fällen sogar tödliches Produkt als harmlos darzustellen und begehrenswert zu machen. Es wird deutlich, dass die Werbestrategien der Hersteller Erfolg haben. Besonders verwerflich erscheint es mir, dass immer wieder junge Menschen zum Einstieg in den Tabakkonsum verführt werden. In Deutschland stehen der Tabakindustrie immer noch viele Möglichkeiten für Marketing- maßnahmen zur Verfügung. Ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das jegliche Form der Werbung einschließt, kann dazu beitragen, den Tabakkonsum einzuschränken. Deutsch- land hat sich mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung des WHO-Rahmenüberein- kommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) zu weitreichenden Maßnahmen der Tabakkontrolle verpflichtet. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots. Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert die Entscheidungsträger in der Politik eindringlich auf, ihrer Pflicht zum Schutz der Gesundheit der deutschen Bevölkerung nachzukommen und unverzüglich das längst überfällige umfassende Tabakwerbeverbot einzuführen. Prof. Dr. Otmar D. Wiestler Vorstandsvorsitzender und Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, im Mai 2012 Vorwort V
Kernaussagen ■■ Tabakwerbung ist in Deutschland allgegenwärtig. ■■ Die Tabakindustrie wendet sich mit speziellen Marketingstrategien an ausge- wählte Zielgruppen (junge Menschen, Frauen, Raucher mit gesundheitlichen Bedenken gegenüber dem Rauchen). ■■ Tabakmarketing soll junge Menschen dazu anregen, mit dem Rauchen anzufangen. ■■ Tabakwerbung soll aktuelle Raucher davon abhalten, mit dem Rauchen aufzuhören. ■■ Tabakwerbung steigert den Gesamtkonsum. ■■ Die in Deutschland derzeit bestehenden Tabakwerbeverbote sind unzurei- chend; die Tabakindustrie nutzt die nicht beschränkten Bereiche, sodass Ziga- rettenwerbung in Deutschland immer noch sehr präsent ist. ■■ Ein umfassendes Verbot jeglicher Form von Tabakwerbung kann dazu beitragen, dass der Anteil der Raucher in der Bevölkerung sinkt. ■■ Ein umfassendes Tabakwerbeverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar. ■■ Deutschland sollte daher ein umfassendes Tabakwerbeverbot einführen, welches folgende Bereiche umfasst: ■■ Verbot jeglicher Form von klassischer Werbung (Außenwerbung sowie Wer- bung in Printmedien, im Kino und im Internet), ■■ Verbot von Werbung am Verkaufsort (Display Ban), einschließlich an Zigarettenautomaten, ■■ Verbot von Promotion, Sponsoring und anderen Formen finanzieller Zuwen- dungen an Dritte im Rahmen von Corporate Social Responsibility, ■■ Verbot der Übertragung des Markennamens auf Nicht-Tabakprodukte (Brand Stretching) und der Platzierung vonTabakprodukten in Unterhaltungsmedien (Product Placement) sowie ■■ Verbot der Nutzung von Tabakproduktverpackungen als Werbeträger durch die Einführung einer standardisierten Verpackung. Kernaussagen VII
1 Tabakmarketing Marketing hat grundsätzlich das Ziel, den Absatz eines Produkts zu steigern. Um Definition nach Meffert147: dabei erfolgreich zu sein, müssen – unab- „Marketing bedeutet Planung, Koor- hängig vom Produkt – bestimmte grundle- dination und Kontrolle aller auf die gende Prinzipien befolgt werden. Im aktuellen und potenziellen Märkte Folgenden werden diese erläutert und auf ausgerichteten Unternehmensaktivi- die besondere Situation des Tabakmarke- täten. Durch eine dauerhafte Befriedi- tings in Deutschland eingegangen. gung der Kundenbedürfnisse sollen die Unternehmensziele verwirklicht werden.“ 1.1 Grundprinzipien des Marketings Marketing ist ein Unternehmenskonzept, Promotion, Place) eingesetzt (Abb. 1.1, S. 2). das sich stark an den Bedürfnissen des Dabei fallen unter den Begriff Produktpo- Marktes ausrichtet, um auf der Basis von litik alle Maßnahmen, die die Gestaltung Markt- und Bedürfnisveränderungen Wett- des Produkts betreffen, wie beispielsweise bewerbsvorteile aufzubauen. Dazu wird ein Produktveränderungen, Neueinführungen, Marketingmix aus den vier Marketingstra- Markenpolitik, Namensgebung, Sortiments- tegien Produkt-, Preis-, Kommunikations- planung und Verpackungsgestaltung. Die und Vertriebspolitik („4P“: Product, Price, Preispolitik entscheidet über den Grundpreis Sonderstellung des Tabaks in der Werbelandschaft Zigaretten und auch andere Tabakprodukte unterscheiden sich grundsätzlich von allen anderen legal beworbenen Konsumgütern. Zigaretten sind die einzigen frei verfügbaren Handelsprodukte, die hunderte von giftigen und krebserzeugenden Substanzen enthalten, sodass schon der Konsum einer einzigen Zigarette schäd- lich ist. Schwerwiegende Gesundheitsschäden und vorzeitiger Tod sind die Folgen bei Langzeitkonsum. Auch kann bereits durch wenige gerauchte Zigaretten eine zumeist lebenslang bestehende Sucht herbeigeführt werden. Es gibt kein anderes Konsumgut, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch derart gefährlich ist und dessen Konsum von den Verbrauchern bereut wird. Zwar können auch andere Konsumprodukte – dazu gehören beispielsweise sehr fettige und sehr süße Speisen oder Alkohol – der Gesundheit schaden, doch sind diese Produkte, sofern sie in geringen Mengen verzehrt werden, vergleichsweise harmlos. Die gesund- heitsschädliche Wirkung entwickelt sich bei ihnen – anders als bei Zigaretten – erst bei hohem Verbrauch. Zudem kann das in Zigaretten enthaltene Nikotin eine Tabak- abhängigkeit auslösen. Aufgrund dieses Gefahrenpotentials muss Werbung für Tabakprodukte kritischer bewertet werden als Werbung für andere Konsumgüter, die erst bei kumulativem Gebrauch der Gesundheit schaden. Tabakmarketing 1
MARKETING Kunde Konkurrenz Handel Medien Befriedigung der Bedürfnisse des Marktes Gesetzgeber Parteien Verbände Bürgerinitiativen Marketingstrategien („4P“) Product Price Promotion Place (Produktpolitik) (Preispolitik) (Kommunikationspolitik) (Vertriebspolitik) Produkt- Grundpreis Werbung Händler veränderungen Rabatte Verkaufs- Vertriebssysteme Markenpolitik Boni und Skonti förderung Logistiksysteme Namensgebung Lieferbedingungen Sponsoring Sortimentsplanung Zahlungsbedingungen Public Relations Verpackungs- Messen gestaltung Eventmarketing Abb. 1.1 persönliche Kommunikation Grundlegendes Prinzip Mitarbeiterkommunikation des Marketings. Quellen: Meffert 2008147, Bruhn 200934. Darstellung: Deutsches Krebsforschungszentrum, Teilmärkte und Kundengruppen Stabsstelle Krebspräven- tion, 2012. der Produkte sowie über Preisverände- Marketing von Autos, Lebensmitteln oder rungen, verschiedene Rabatte und Liefer- und anderen Produkten. Ziel des Tabakmarke- Zahlungsbedingungen. Unter der Kommu- tings ist es, den Absatz von Zigaretten und nikationspolitik werden alle Maßnahmen anderen Tabakprodukten zu steigern. Um zusammengefasst, die dem Informations- dies zu erreichen, analysieren die Tabak- austausch zwischen Unternehmen und hersteller ständig den Markt und entwi- potentiellen Kunden sowie anderen rele- ckeln immer wieder neue, an veränderte vanten Gruppen (Händler, Medien, Parteien, Gegebenheiten angepasste Marketingpro- Verbände u.a.) dienen. Die Vertriebspolitik gramme1 (s. Zitat 1). schließlich regelt den Absatz des Produkts mittels verschiedener Handelskanäle über diverse Händler bis hin zum Kunden. Im Rahmen der Marketingstrategie werden alle Zitat 1 Marketingaktivitäten wie Marktforschung, „Der Verbraucher steht grundsätzlich Werbung und Vertrieb aufeinander abge- im Mittelpunkt unseres Interesses. JTI stimmt. Bei zunehmender Sättigung des [Japan Tobacco International] betreibt Markts rücken die Anregung zum erneuten im Rahmen von Category Manage- Kauf der Produkte sowie die Bindung des ment intensiv Marktforschung, um die Kunden an die eigenen Produkte in den Sichtweisen des Konsumenten genauer Vordergrund.10,34,147 einschätzen zu können und damit indi- vidueller auf ihn eingehen zu können.“ Jens Hermes, Planning & Development 1.2 Tabakmarketing Director bei Japan Tobacco International (JTI) Germany, 201180 Das Tabakmarketing gehorcht prinzipiell den gleichen Grundprinzipien wie das 2 Tabakmarketing
Tabakindustriedokumente Die Tabakkonzerne wurden Ende der 1990er Jahre infolge mehrerer Gerichtsver- fahren dazu verpflichtet, ehemals geheime interne Dokumente öffentlich zugäng- lich zu machen. Diese Dokumente geben einen Einblick in die Vorgehensweisen dieses einflussreichen Industriezweiges. Inzwischen stehen im Internet mehrere Bibliotheken mit einem stetig wachsenden Fundus an Dokumenten zur Verfügung. Sie sind eine bedeutende Informationsquelle für Wissenschaft und Justiz. Auch im vorliegenden Band werden sie als solche genutzt. Tabakwerbung gilt als ausgesprochen 1.3 Ausgaben der Tabakindustrie erfolgreich. So wurde beispielsweise im für Tabakwerbung Jahr 2005 der Marlboro-Mann, der Marl- boro im Laufe der Zeit zur weltweit erfolg- Die Tabakindustrie investiert in Deutsch- reichsten Zigarettenmarke machte, als land hohe Summen ins Marketing. Die bestes Werbesymbol ausgezeichnet und genauen aktuellen Ausgaben der deut- die Marlboro-Mann-Kampagne von 1955 schen Tabakindustrie für Werbemaß- von der Zeitschrift Advertising Age als dritt- nahmen sind schwer einzuschätzen, da beste Werbekampagne des zwanzigsten die Daten nur unzureichend zugäng- Jahrhunderts bewertet2,156. lich sind134,156. Nach Eigenangaben Das Tabakmarketing wirkt über drei zen- der Tabakindustrie sind ihre Marke- trale strategische Ziele: tingausgaben über die letzten Jahre 1. Aufbau einer dauerhaften, positiven Be- hinweg gleichbleibend hoch (2005: ziehung mit dem Verbraucher, 182.328.435 Euro, 2006: 79.898.676 Euro, 2. verbraucherspezifische Ansprache, 2007: 128.941.300 Euro, 2008: 3. Einbeziehung von Dritten. Dazu gehören 192.768.608 Euro, 2009: 222.263.153 Euro, Verkäufer, politische Entscheidungsträ- 2010: 199.090.128 Euro64), wobei sich die ger und die öffentliche Meinung14. Ausgaben immer mehr auf Außenwer- Ein zentrales Element zum Aufbau einer bung und Promotion konzentrieren, da für dauerhaften und positiven Beziehung mit andere Bereiche Werbebeschränkungen dem Konsumenten ist das Markenimage. Es bestehen. In der Summe für das Jahr 2007 bestimmt die Vorstellungen des Verbrauchers fehlen die Angaben eines großen Tabak- von dem Produkt und seine Erwartungen an herstellers, sodass die Gesamtausgaben dieses49. Es ist entscheidend für die Marken- der Tabakindustrie in Deutschland im wahl des Neueinsteigers und für die hohe Jahr 2007 höher als angegeben waren. Bindung der Raucher an ihre Marke – Marken- Im Jahr 2010 beliefen sich die Werbeaus- wechsel sind bei Rauchern ausgesprochen gaben der Tabakindustrie in Deutschland selten156. Über unterschiedliche Produkte und auf rund 200 Millionen Euro, von denen spezifische Marketingstrategien sprechen knapp 67 Millionen auf Außenwerbung die Hersteller gezielt verschiedene Verbrau- und mehr als 127 Millionen auf Promo- chergruppen an, wie beispielsweise Jugend- tion entfielen64. Besonders auffällig ist die liche oder Frauen14,156. Zusätzlich zu diesen starke Zunahme der Werbeausgaben im direkten Marketingaktivitäten nimmt die Bereich Promotion innerhalb der letzten Tabakindustrie auf anderen Wegen Einfluss Jahre (Abb. 1.2, S. 4). Diese Eigenan- auf den Markt. So bezieht sie die Händler mit gaben wurden von wissenschaftlicher ein, um am Verkaufsort möglichst gut plat- Seite kritisch hinterfragt. Nach einer ziert zu sein, und versucht über Maßnahmen Studie des Hamburger Instituts für Recht zur Verbesserung des Unternehmensanse- der Wirtschaft134 fehlen bei den Angaben hens sowie eine Beeinflussung der Medien der Tabakindustrie zu ihren Marketing- das Unternehmen in der Öffentlichkeit in ausgaben wichtige Bereiche wie die ein möglichst positives Licht zu rücken14,156. Werbung am Verkaufsort, Verpackungsge- Ein bedeutsamer Nebeneffekt der Allgegen- staltung sowie Preisgestaltungsaktionen wärtigkeit von Zigarettenwerbung besteht (beispielsweise Zahlungen an Händler in der Erhöhung der sozialen Akzeptanz des für Werbung am Verkaufsort). Die Studie Produkts und des Rauchens. kommt in einer Näherungsberechnung Tabakmarketing 3
Werbeausgaben 2005 2010 Abb. 1.2 Sponsoring Printmedien Sponsoring Printmedien 2.686.418 21.660.897 2.770.086 719.187 Eigenangaben der Außen- Außen- Tabakindustrie zu ihren Promotion werbung Promotion werbung 85.995.774 51.995.340 127.105.282 66.798.009 Werbeausgaben in den Jahren 2005 und 2010 182 Mio 199 Mio (in Euro). Quelle: Drogen und Sucht- Kino Kino bericht 201264. 9.693.583 1.216.306 Darstellung: Deutsches Internet Internet keine Zuordnung 2.890.818 1.428 Krebsforschungszentrum, 2.425.777 Sonstige Sonstige 4.979.829 479.829 Stabsstelle Krebspräven- tion, 2012. zu dem Schluss, dass die Marketingaus- lagen. Wurden außerdem Ausgaben gaben der drei in Deutschland führenden für Preisgestaltungsaktionen einbe- Tabakunternehmen (Philip Morris, British zogen, ergaben sich Ausgaben für den American Tobacco, Reemtsma) im gesamten Marketingmix von rund Jahr 2007 bei rund 647 Millionen Euro einer Milliarde Euro134. 4 Tabakmarketing
2 Tabakwerbung in Deutschland Die Tabakindustrie nutzt die ihr zur Verfü- darüber erbracht wurden, dass Tabak- gung stehenden Marketingmöglichkeiten werbung den Raucheinstieg insbeson- und weicht bei bestehenden Beschrän- dere von Jugendlichen fördert. Daher kungen auf die nicht eingeschränkten sind unter anderem aufgrund des vorläu- Bereiche aus. Im Folgenden werden die figen Tabakgesetzes39 entsprechend der aktuellen Werbeverbote und noch unbe- Richtlinie 2003/33/EG98 und aufgrund des grenzten Werbemöglichkeiten für Tabak- Jugendschutzgesetzes40 Tabakwerbung werbung in Deutschland dargestellt und und Sponsoring in Fernsehen, Radio und die Nutzung der Werbemöglichkeiten durch Internet sowie weitgehend in Printme- die Hersteller an Beispielen illustriert. dien verboten. In Printmedien darf nur für Tabakprodukte geworben werden, wenn das Medium ausschließlich für im Tabak- 2.1 Die rechtliche Situation handel tätige Personen bestimmt ist oder zur Tabakwerbung in in ihrem redaktionellen Inhalt weit über- Deutschland wiegend Tabakerzeugnisse oder ihrer Verwendung dienender Produkte betrifft. In Deutschland wurde die Tabakwerbung Immer noch erlaubt sind Werbung auf in den letzten Jahrzehnten zunehmend Plakaten, am Verkaufsort und im Kino durch Teilverbote und Inhaltsbeschrän- nach 18 Uhr sowie verschiedene indirekte kungen reglementiert, da Nachweise Werbestrategien (Promotion) (Abb. 2.1). Tabakwerbung in Deutschland verboten erlaubt Fernsehen Außenwerbung (Plakate) Radio Werbung am Verkaufsort Printmedien Werbung im Kino nach 18 Uhr Internet Printwerbung, sofern ausschließlich Product placement für den Tabakhandel bestimmt oder Tabakprodukte betreffend Sponsoring grenzüberschreitender Verkaufsförderung (Promotion) Events Ambient Media (vielfältige, im Inhaltsbeschränkungen: Lebensumfeld der Zielgruppen keine gezielte Ansprache platzierte Werbeformen) von Jugendlichen Sponsoring nicht keine gesundheitsbezogene grenzüberschreitender Events Werbung direkte Ansprache potentieller keine irreführenden Angaben Kunden im Internet Abb. 2.1 keine Aussagen, die das Brand Stretching Rechtliche Situation Inhalieren von Tabakrauch Gewinnspiele zur Tabakwerbung in nachahmenswert erscheinen lassen Verteilung von Accessoires Deutschland. kein Hinweis auf „Natürlichkeit“ Darstellung: Deutsches von Inhaltsstoffen Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebspräven- tion, 2012 Tabakwerbung in Deutschland 5
2.1.1 Tabakwerbeverbote ■■Werbung in Printmedien in Deutschland § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes39 Die Tabakwerbung wurde seit 1975 durch setzt die Tabakwerberichtlinie der Europä- verschiedene Gesetze zunehmend einge- ischen Union (2003/33/EG) um. Seit dem schränkt (Abb. 2.2): 1. Januar 2007 ist demnach die Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse oder ■■Werbung in Hörfunk und Fernsehen anderen gedruckten Veröffentlichungen verboten, soweit diese nicht ausschließ- § 22 I des Lebensmittel- und Bedarfsge- lich für im Tabakhandel tätige Personen genständegesetzes (LMBG) verbot bereits bestimmt sind oder sie außerhalb der im Jahr 1975 jegliche Werbung für Tabak- Europäischen Union gedruckt und heraus- produkte in Hörfunk und Fernsehen43. gegeben werden und nicht primär für den § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes EU-Markt vorgesehen sind. Vom Tabak- verbietet jede Form der audiovisuellen werbeverbot ausgenommen sind Mittei- kommerziellen Kommunikation für Ziga- lungsblätter lokaler Vereine, Programm- retten und andere Tabakerzeugnisse39. hefte kultureller Veranstaltungen, Plakate, Tabakwerbeverbote in Deutschland 01.01.1975 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Verbot von: Tabakwerbung im Fernsehen Tabakwerbung im Hörfunk Werbung, die das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellt 31.08.1999 Rundfunkstaatsvertrag Verbot von Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen 23.07.2002 Jugendschutzgesetz Verbot von Tabakwerbung im Kino vor 18.00 Uhr 23.07.2004 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten Festlegung der Mindestgröße von Zigarettenpackungen auf 17 Stück 01.01.2007 Vorläufiges Tabakgesetz, Richtlinie 2003/33/EG Verbot von Tabakwerbung in Printmedien, sofern diese nicht aus- Abb. 2.2 schließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind Tabakwerbeverbote in Tabakwerbung im Internet Deutschland seit 1975. Sponsoring von Rundfunkprogrammen Darstellung: Deutsches Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebspräven- tion, 2012 6 Tabakwerbung in Deutschland
Telefonbücher sowie Hand- und Werbe- ■■Sponsoring von Veranstaltungen zettel209. Erlaubt ist auch Tabakwerbung oder Aktivitäten in so genannten Rauchergenussmaga- zinen, die sich ausschließlich an Raucher § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes wenden38. verbietet das Sponsoring von Hörfunkpro- grammen sowie jegliches Sponsoring von ■■Werbung im Internet und Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen in anderen digitalen Medien mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, die in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden Werbung für Tabakerzeugnisse in oder die eine sonstige grenzüberschreitende „Diensten der Informationsgesellschaft“, Wirkung haben. Hat das Sponsoring keine wie dem Internet, ist nach § 21a des grenzüberschreitende Wirkung, so ist es vorläufigen Tabakgesetzes zur Umset- weiterhin erlaubt. Lokales Tabaksponsoring zung der EU-Richtlinie 2003/33 EG von Veranstaltungen unterliegt in Deutsch- verboten39. Es gelten die gleichen land keiner Regulierung.39 Ausnahmen zu redaktionellen Beiträgen wie bei Printmedien. ■■Sponsoring von audiovisuellen So ist Tabakwerbung weiterhin im Mediendiensten oder Sendungen Rahmen von Webseiten zur Förderung des Tabakkonsums, Onlinekatalogen § 21b des vorläufigen Tabakgesetzes verbietet und digitalen Fachpublikationen erlaubt, das Sponsoring von audiovisuellen Medi- insbesondere wenn laut Bundesver- endiensten oder Sendungen durch Unter- band des Tabakwareneinzelhandels e.V. nehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung entsprechende verifizierte Zugangskon- oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist39. trollen gewährleisten, dass „ausschließ- lich erwachsene Genussraucher mit ■■Kostenlose Abgabe Wohnsitz in Deutschland“ angesprochen werden44. § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes Nicht klar geregelt ist im vorläufigen verbietet die kostenlose Verteilung von Tabakgesetz das Direktmarketing von Tabakerzeugnissen im Zusammenhang Tabakerzeugnissen via E-Mail. Marke- mit Sponsoring von Veranstaltungen mit tingaktivitäten, die nicht über elekt- dem Ziel oder der direkten oder indirekten ronische Verarbeitungs- und Speiche- Wirkung, den Verkauf dieser Erzeugnisse zu rungssysteme erbracht werden, wie fördern39. beispielsweise Telefon- und Telefaxmar- keting sind von der Begriffsbestimmung ■■Produktplatzierung zugunsten von Tabak „Dienste der Informationsgesellschaft“ erzeugnissen oder Tabakunternehmen nicht abgedeckt. Hier gelten die allge- meinen Bestimmungen des Gesetzes § 21b des vorläufigen Tabakgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das verbietet Produktplatzierungen in nach dem eine vorherige Einwilligung zur Individu- 19. Dezember 2009 produzierten Sendungen alkommunikation via E-Mail, Telefon und zugunsten von Tabakerzeugnissen oder Telefax voraussetzt, und dass „Alter oder zugunsten eines Unternehmens, dessen Leichtgläubigkeit besonders schutzbe- Haupttätigkeit die Herstellung oder der dürftiger und eindeutig identifizierbarer Verkauf von Tabakerzeugnissen ist39. Gruppen von Verbrauchern“ berück- sichtigt werden – insbesondere, wenn ■■Tabakautomaten vorhersehbar ist, dass eine geschäftliche Handlung nur diese Gruppe betrifft41. Tabakautomaten dürfen als Werbefläche genutzt werden. Nach § 10 II des Jugend- ■■Werbung im Kino schutzgesetzes dürfen Tabakwaren in der Öffentlichkeit allerdings nur dann in Auto- § 11 V des Jugendschutzgesetzes untersagt maten angeboten werden, wenn sie an einem jegliche Tabakwerbung in Werbefilmen und Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Werbeprogrammen im Kino vor 18 Uhr, Ort aufgestellt sind oder durch technische wobei der Zeitpunkt der Werbeausstrah- Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht lung und nicht der Beginn des Hauptfilms sichergestellt wird, dass Kinder und Jugend- entscheidend ist40. liche keine Tabakwaren entnehmen können40. Tabakwerbung in Deutschland 7
2.1.2 Inhaltliche Beschränkungen ■■Verbot gesundheitsbezogener der Tabakwerbung Werbung Das vorläufige Tabakgesetz, die EU-Tabak- Das vorläufige Tabakgesetz verbietet werberichtlinie 2003/33/EG, das Lebens- Werbung, durch die der Eindruck erweckt mittel- und Bedarfsgegenständegesetz wird, Rauchen sei gesundheitlich unbe- (LMBG) sowie das Gesetz gegen den unlau- denklich oder geeignet, die Funktion des teren Wettbewerb (UWG) beinhalten neben Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das Verboten bestimmter Werbeaktivitäten Wohlbefinden günstig zu beeinflussen. auch verschiedene inhaltliche Beschrän- Werbung, die nur das „subjektive Wohl- kungen der Tabakwerbung. Verstöße befinden“ anspricht, ist jedoch weiterhin gegen § 22 LMBG sind Ordnungswidrig- erlaubt209. keiten, und können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden ■■Verbot irreführender Angaben (§ 53 II Nr. 1, III LMBG)43. Für weiterge- hende Verstöße kann auch das Irrefüh- Nach § 9 der Tabakprodukt-Verordnung rungsverbot im Gesetz gegen den unlau- dürfen seit dem 5. Dezember 2002 auf teren Wettbewerb herangezogen werden der Verpackung von Tabakerzeugnissen (§ 1, 3 und 7 UWG)41. Begriffe, Namen, Marken und bildliche oder sonstige Zeichen, die den Eindruck ■■Generelle Inhaltsbeschränkungen erwecken, dass ein bestimmtes Tabaker- zeugnis weniger schädlich als andere sei, Im Gesetz gegen den unlauteren Wett- nicht verwendet werden.37 bewerb sind geschäftliche Handlungen verboten, wenn diese „nicht der für den ■■Verbot gezielter Ansprache Jugend Unternehmer geltenden fachlichen Sorg- licher und Heranwachsender falt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf § 3 UWG schützt Jugendliche und Heran- Grund von Informationen zu entscheiden, wachsende vor direkter Ansprache, da spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit es die Berücksichtigung von „Alter oder zu einer geschäftlichen Entscheidung Leichtgläubigkeit besonders schutzbe- zu veranlassen, die er andernfalls nicht dürftigen und eindeutig identifizierbaren getroffen hätte“ (§ 3 II UWG). Eine unvoll- Gruppe von Verbrauchern“ fordert, wenn ständige Aufklärung über die möglichen vorhersehbar ist, dass eine geschäftliche gesundheitlichen und sonstigen Folgen Handlung nur diese Gruppe betrifft41. des Rauchens könnte hier bereits als Nach § 22 II Nr. 1 b) des vorläufigen Tabak- Verstoß betrachtet werden. Darüber gesetzes ist es explizit verboten, „im hinaus sollen „Alter oder Leichtgläubig- Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in keit besonders schutzbedürftiger und der Werbung für Tabakerzeugnisse allge- eindeutig identifizierbarer Gruppen von mein oder im Einzelfall Bezeichnungen, Verbrauchern“ berücksichtigt werden, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen insbesondere wenn „vorhersehbar ist, oder sonstige Aussagen zu verwenden, […] dass eine geschäftliche Handlung nur diese die ihrer Art nach besonders dazu geeignet Gruppe betrifft“ (§ 3 III UWG)41. Vor allem sind, Jugendliche oder Heranwachsende darf Tabakwerbung nicht Jugendliche zum zum Rauchen zu veranlassen.“39 Dies Rauchen veranlassen209. Inwieweit bei schließt folgende Verbote mit ein: tabakabhängigen Rauchern eine Schutz- ■■ Tabakwerbung mit Personen, die für Ju- bedürftigkeit aufgrund einer erhöhten gendliche und Heranwachsende gehal- „Leichtgläubigkeit“ beziehungsweise des ten werden können, wobei der subjektive „geistigen oder körperlichen Gebrechens“ Eindruck der Verbraucher und nicht das Sucht nach § 3 III UWG besteht, wäre objektive Alter der werbenden Person juristisch zu prüfen209. Sollten aufhörwil- entscheidend ist209, lige Raucher durch Tabakwerbung zum ■■ Tabakwerbung mit jugendspezifischen Weiterrauchen animiert oder Exraucher Attributen, wie für Heranwachsende typi- durch Tabakwerbung rückfällig werden, so sche Kleidungsstücke und Accessoires209, könnte dies unter Umständen als Verlet- ■■ Tabakwerbung mit jugendspezifischen zung von § 3 II und III UWG verstanden Umgebungen, wie beispielsweise Disko- werden. theken und Pop-Festivals209. 8 Tabakwerbung in Deutschland
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Zigarettenindustrie Seit den 1960er Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Tabakindustrie Übereinkünfte zur Beschränkung der Tabakwerbung abgeschlossen. So hat sich die Tabakindustrie in den Übereinkünften von 1966, und in geänderter Fassung von 1980, dazu verpflichtet, keine Werbemaßnahmen an Kinder und Jugendliche zu richten. Um ein drohendes Fernsehwerbeverbot abzuwenden, hatte sich die Tabakindustrie 1971 dazu verpflichtet, die „Fernsehwerbung für Cigaretten“ zu beschränken. Im Jahr 1997 folgte die Selbstverpflichtung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren- Großhändler und Automatenhersteller e.V., im Umkreis von allgemein bildenden Schulen und Jugendzentren keine Zigarettenautomaten aufzustellen.209 Um umfassende Werbeverbote zu vermeiden, lieferte der 2007 aufgelöste Verband der Cigarettenindustrie (VdC) in eigenen Werberichtlinien einige Anhaltspunkte zur Auslegung der Inhaltsbeschränkungen des § 22 II Nr. 1 b) LMBG. Es handelte sich dabei um eine Selbstbeschränkungsvereinbarung, in der sich die Tabakindustrie bestimmte bußgeldbewehrte Verbote auferlegte, die durch die Lebensmittelüber- wachungsbehörden kontrolliert und von einem Schiedsgericht aus Berufsrich- tern überwacht werden sollte. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. April 1993 enthielten die Selbstbeschränkungsvereinbarungen folgende qualitative Aspekte35: ■■ keine gesundheitsbezogene Werbung; ■■ keine Werbung, die sich an Jugendliche richtet; ■■ keine Werbung mit Elementen, die typisch für die Welt der Jugendlichen sind; ■■ keine Werbung mit Prominenten oder Leistungssportlern; ■■ keine Werbung in Verbindung mit Leistungssport; ■■ keine Werbung mit Modellen unter 30 Jahren; ■■ Einschränkung der Werbebegriffe „leicht und mild“; ■■ Verzicht auf bestimmte Werbemedien; ■■ keine Werbung in Jugendzeitschriften; ■■ keine Werbung in Sportstätten; ■■ keine Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln; ■■ keine Werbung mittels Luftfahrzeugen; ■■ keine Leuchtmittelwerbung. Viele Aspekte der so genannten Selbstbeschränkungen oder Selbstverpflichtungen waren bereits im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz aus dem Jahr 1975 berührt oder ergaben sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Da Selbstverpflichtungen jedoch keine rechtliche Bindung beinhalten und nur eine Vertragsbeziehung zwischen der Bundesregierung und den entsprechenden Verbänden oder der Tabakindustrie darstellen, können die Bürger keine Rechte aus den Verträgen herleiten. Die Selbstverpflichtungen sollten so bestehende Zustände zementieren. Da sie jedoch keine vergleichbare Wirkung wie Gesetze entfalten und diese nicht ersetzen können, hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Selbstverpflichtungen zur Umsetzung europäischer Rechtsakten unzulässig sind. Außerdem sind Selbstverpflichtungen weder ein geeignetes noch ein milderes Mittel gegenüber Gesetzen. Sie entfalten auch keine Sperrwirkung, weswegen sie im Grunde auch keine Gesetzgebung verhindern, sondern diese höchstens bis zur Offen- legung ihrer mangelnden Zielerreichung aufschieben können. Aus diesem Grunde folgten in vielen Fällen Gesetze auf die misslungenen Selbstbeschränkungen.209 Tabakwerbung in Deutschland 9
■■Verbot der bildlichen Darstellung aus, um potentielle Kunden zu erreichen. rauchender Personen Dieses Kapitel gibt anhand von Beispielen einen Überblick über die Vielfalt der Werbe- § 22 II 1 Nr. 1 c) des vorläufigen Tabakge- methoden, die die Tabakindustrie in setzes verbietet „Bezeichnungen, Angaben, Deutschland einsetzt. Aufmachungen, Darstellungen oder sons- tige Aussagen“ in der Werbung, „die das 2.2.1 Klassische Werbemaßnahmen Inhalieren des Tabakrauchs als nachah- (Above the line) menswert erscheinen lassen“39. Folglich ist die bildliche Darstellung von rauchenden So genannte klassische Werbemaß- oder mit Tabakrauch umhüllten Personen, nahmen, die für jeden als solche erkennbar unabhängig vom Alter der werbenden sind, werden als „above the line“ Person, in der Tabakwerbung untersagt209. bezeichnet. Dazu gehören Werbung in Radio, Fernsehen, Printmedien, Kino sowie ■■Verbot naturbezogener Werbung Außenwerbung. Da in Deutschland Tabak- werbung in Radio und Fernsehen voll- Laut § 22 II 1 Nr. 2 des vorläufigen Tabak- ständig verboten sind, wird hier auf diese gesetzes dürfen nicht „Bezeichnungen Medien nicht eingegangen. oder sonstige Angaben“ verwendet werden, „die darauf hindeuten, dass die 2.2.1.1 Außenwerbung Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien“. Des Weiteren darf weder mit dem In Deutschland wird immer wieder in mehr- „biologischen Anbau“ von Tabakwaren, wöchigen Kampagnen mit Plakaten an noch mit dem natürlichen Charakter der Hauswänden, Plakatwänden und an Halte- Inhaltsstoffe geworben werden. Zwar kann stellen des öffentlichen Personenverkehrs der Gesetzgeber hier Ausnahmen durch für Tabakprodukte geworben. Zum Einsatz Rechtsverordnung gewähren63, in Deutsch- kommen große Plakatwände, Litfaß- land verbot jedoch bereits das Landgericht Säulen, Leuchtreklamen und beleuchtete Hamburg der Santa Fe Tobacco Company Plakatwände, die so genannten City-Lights Germany GmbH in seinem Urteil vom (Abb. 2.3-2.6). 5. September 2008, „im geschäftlichen Verkehr für Tabakerzeugnisse mit dem 2.2.1.2 Printmedien Begriff ‚Biotabak‘ […] zu werben“ (Akten- zeichen 406 O 94/08). Die Tabakkonzerne umgingen über Jahre hinweg das Verbot der Werbung in Print- medien, die nicht „ausschließlich für im 2.2 Beispiele für Tabakwerbung Tabakhandel tätige Personen bestimmt in Deutschland sind“ und für „Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben Die in Deutschland aktuell bestehenden werden, sofern diese Veröffentlichungen Werbeverbote sind unzureichend. Die nicht hauptsächlich für den Gemein- Tabakindustrie nutzt für ihre Produktwer- schaftsmarkt bestimmt sind“98, indem sie bung sämtliche noch erlaubten Bereiche in politisch relevanten Printmedien wie Abb. 2.3 Plakatwerbung (2011). Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention 10 Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.4 Litfaß-Säulen (2010 und 2011). Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention verschiedenen Parteizeitungen großfor- matige Imagewerbung schalteten, in der klein gedruckt unabhängig von der Image- werbung Markennamen auftauchten (Abb. 2.7, S. 12). Dieses Vorgehen wurde im Jahr 2009 durch Urteile des Oberlan- desgerichts Hamburg (Urteil des OLG Hamburg vom 19. August 2009, Az 5 U 11/08, British American Tobacco, und Urteil des OLG Hamburg vom 19. August 2009, Az. 5 U 12/08, Reemtsma) sowie am 18. November 2010 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 137/09) Abb. 2.5 verboten. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch Überlebensgroße Leuchtreklame im die Imagewerbung, sodass Tabakprodu- Bahnhof Heidelberg zenten immer noch politisch motivierte (2008). Imagewerbung betreiben (Abb. 2.8, S. 12) Foto: Deutsches Krebsfor- und in großformatigen Anzeigen ihre schungszentrum, Stabs- Ansichten zu Themen wie beispielsweise stelle Krebsprävention Abb. 2.6 City-Lights (2010). Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention Tabakwerbung in Deutschland 11
Abb. 2.7 Werbung von Reemtsma in Vorwärts, der Zeitung der SPD, und British American Tobacco in elde, dem Magazin der FDP (die Angaben der Marken sind vergrößert dargestellt). Quellen: Vorwärts, elde-Sonderausgabe 2009 (http://www.elde-online. de/pdf/Extra_elde2_web. pdf) Abb. 2.8 Ganzseitige Imagewerbungen von British American Tobacco und Reemtsma. Quellen: Die Entscheidung 3/2011, elde 2/2010 (http:// www.elde-online.de/pdf/ elde_2010-2.pdf) Zigarettenschmuggel oder Werbeverboten 2.2.1.3 Kino kundtun (Abb. 2.9) und auf diesem Weg versuchen, auf politische Entscheidungen In deutschen Kinos ist Werbung für Tabak- Einfluss zu nehmen. produkte im Verschwinden begriffen: Die In Printmedien, die für den Tabakhandel Ausgaben der Tabakindustrie für Kino- bestimmt sind, gibt es, oftmals ganzseitig werbung sind im letzten Jahrzehnt stark abgedruckt, klassische Tabakwerbung gesunken. Sie reduzierten sich von 26 Milli- sowie speziell auf die Händler zugeschnit- onen Euro im Jahr 1999 auf 1,2 Milli- tene Werbung, beispielsweise für einzelne onen Euro im Jahr 2010. Möglicherweise Marken, ganze Markenfamilien, Neuein- investieren die Hersteller deutlich weniger führungen oder für Sondereditionen Geld in Kinowerbung, da sie in Kürze ein (Abb. 2.10). generelles Werbeverbot im Kino durch die 12 Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.9 Politische Meinungsäußerungen von British American Tobacco und Reemtsma im Rahmen von Imagewerbung. Quellen: elde 6/2009 (http://www.elde-online. de/pdf/elde_2009-6.pdf), Die Entscheidung 9/2009 Abb. 2.10 Großformatige Anzeigen in Die Tabak Zeitung. Quellen: Die Tabak Zeitung 37/2009 (Winston) und 18/2010 (Gauloises und Skavenbeck) Tabakwerbung in Deutschland 13
Europäische Union befürchten67. Anfang dass nur Erwachsene die betreffenden 2012 gab es aber im Kino die Werbekam- Seiten besuchen, so beschränken sich pagne „Don’t be a Maybe“ von Marlboro. diese in der Regel darauf, dass der Benutzer an Punkten wie „Ich bin Raucher“ und 2.2.1.4 Internet „Ich bin 21 Jahre oder älter“ ein Häkchen setzen muss; persönliche Altersdaten Für das Internet besteht zwar ein grund- werden dabei selten überprüft (Abb. 2.13). sätzliches Tabakwerbeverbot, die Tabak- In anderen Ländern werden solche Kont- hersteller und Händler haben aber immer rollen strenger gehandhabt; beispiels- noch die Möglichkeit, legal im Rahmen weise in den USA wird die Eingabe der von Firmenwebseiten, in Online-Kata- Führerscheinnummer verlangt. logen und digitalen Fachpublikationen Ein besonderes Serviceangebot von zu werben, insbesondere wenn altersbe- Reemtsma für Raucher soll beim poten- grenzende Zugangskontrollen bestehen. tiellen Kunden eine positive Einstellung Auf ihren Firmenwebseiten informieren gegenüber dem Unternehmen schaffen. die Hersteller ausführlich über das Unter- Reemtsma hat im Internet die Seite nehmen, ihre Philosophie und teilweise Smoke-Spots.de eingerichtet, mithilfe auch ihre Produkte (Abb. 2.11). Daneben derer sich einfach und schnell raucher- finden sich Informationen zu den einzelnen freundliche Bars, Clubs, Cafés finden Marken beispielsweise auf Händlerseiten lassen (Abb. 2.14). Seit 2010 ist dieses (Abb. 2.12). Sofern es überhaupt Zugangs- Angebot auch als App für das iPhone kontrollen gibt, die gewährleisten sollen, verfügbar69. Abb. 2.11 Präsentation des Markensortiments auf der Firmenseite von British American Tobacco. Quelle: http://www.bat.de/ group/sites/BAT_7TYF37. nsf/vwPagesWebLive/ DO7VFL7S?open document&SKN=1 (Screenshot vom 14.05.2012) 14 Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.12 Zusatzinformationen zu einer Marke auf einer Händlerseite. Quelle: http://www. cigarre24.de/ziga- retten/zigaretten2/ camelzigaretten/index. php (Screenshot vom 14.05.2012) Abb. 2.13 Einstiegsseite zur Firmenseite der Santa Fe Natural Tobacco Company (Natural American Spirit). Quelle: http://www. americanspirit-info.de/ home.php (Screenshot vom 14.05.2012) Abb. 2.14 Internetseite „Smoke- Spots.de“ von Reemtsma. Quelle: http://www.smoke- spots.de (Screenshot vom 14.05.2012) Tabakwerbung in Deutschland 15
2.2.2 Unkonventionelle potentielle Kunden auf die eigenen Marken Werbemaßnahmen aufmerksam zu machen14. Außerdem (Below the Line) haben Tabakprodukte im Einzelhandel einen gut sichtbaren Platz im Bereich des Alle unkonventionellen Kommunikati- größten Kundenverkehrs: an der Kasse. onsmaßnahmen, die Zielgruppen zwar Durch diese Maßnahmen haben sie eine direkt ansprechen, von diesen aber nicht hohe Ladenpräsenz1 (Abb. 2.15). Daneben unbedingt als Werbemaßnahmen wahrge- bieten Tabakkonzerne den Händlern nommen werden, werden als „Below the Rabattaktionen an79 (Abb. 2.16). Line“ bezeichnet. Darunter fallen beispiels- Da Werbung am Verkaufsort aufgrund der weise Verkaufsförderung (Promotion), zunehmenden Werbeverbote in klassischen Eventmarketing, Sponsoring, Aktionen Medien für die Hersteller immer mehr am Verkaufsort, Produktplatzierung oder Bedeutung bekommen hat, wird dieser Public Relations. Die Tabakindustrie setzt Aspekt weiter unten (s. Kap. 2.2.4, S. 28) in Deutschland unter anderem folgende ausführlich behandelt. Am Verkaufsort ist Below the Line-Maßnahmen ein: auch die Verpackung selbst ein Werbeträger, der infolge der zunehmenden Einschrän- 2.2.2.1 Verkaufsförderung kungen für Tabakwerbung immer größere (Promotion) Bedeutung gewinnt. Daher wird auch sie weiter unten (s. Kap. 2.2.5, S. 38) gesondert Als Verkaufsförderung werden alle zeitlich dargestellt. befristeten Marketingaktivitäten mit Akti- onscharakter bezeichnet, die den Kunden ■■Verteilung von Gratisproben durch zusätzliche Anreize erreichen sollen147. Sie kann sich an Händler und an Verbrau- Über Produktproben kann der potentielle cher wenden. Wichtige Beispiele für von der Konsument die Ware testen – eine sehr Tabakindustrie in Deutschland eingesetzte direkte und überzeugende Methode, bei Verkaufsförderungsmaßnahmen sind: der das Produkt für sich selbst wirbt. In Deutschland dürfen Händler Gratisproben ■■Werbung am Verkaufsort von Tabakwaren mit Ausnahme von Ziga- retten in geöffneten Packungen verteilen. Die Hersteller stellen den Händlern Abgegeben werden dürfen demnach nur auffälliges, immer wieder wechselndes Zigarren, Zigarillos und loser Tabak (Tabak- Displaymaterial zur Verfügung, um steuergesetz, § 23, § 24)42. Abb. 2.15 Zigarettenregal und Zigarettenwerbung hinter der Ladentheke. Foto: Deutsches Krebsfor- schungszentrum, Stabs- stelle Krebsprävention 16 Tabakwerbung in Deutschland
Das im Tabaksteuergesetz verankerte Verbot, Gratisproben von Zigaretten zu verteilen, betrifft allerdings nur Händler. Hersteller dürfen Gratisproben (auch Zigaretten!) verteilen. Diese Möglich- keit wird häufig in Gaststätten, bei Festi- vals oder auf Unigeländen, wo vor allem junge Menschen unterwegs sind, genutzt (Abb. 2.17). Darüber hinaus kann beispielsweise im Internet jeder über Achtzehnjährige direkt Abb. 2.16 beim Hersteller kostenlose Probepa- Werbung für eine ckungen von Tabakwaren bestellen, zum Rückvergütungsaktion für Händler der Firma Beispiel die Sonderedition „Pocket“ der Von Eicken für die Marke Marke Pall Mall oder die neu eingeführte Manitou. „Parisienne“ von British American Tobacco Quelle: Die Tabak Zeitung (Abb. 2.18). 38/2011 Abb. 2.17 Verteilung von Gratisproben von Clubmaster-Zigarillos im Bahnhof Zoo in Berlin (2004) und Gratisprobe von Independent- Zigarillos, die bei einem Festival abgegeben wurde. Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention Abb. 2.18 Per Post versandte Probepackungen (2010 und 2012). Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention Tabakwerbung in Deutschland 17
Die Hersteller nutzen Veranstaltungen, durchführte: Bei der Werbeaktion „Perique- um in direkten Kontakt mit potentiellen Geschmacks-Garantie“ konnten Raucher Kunden treten zu können. So verschafft im Juni 2011 den EAN-Code der Zigaretten- sich beispielsweise Reemtsma über Veran- packung zusammen mit dem Kassenbon staltungen mit Gewinnspielcharakter die der Jet-Tankstelle und einer kurzen Begrün- Adressen möglicher Kunden sowie deren dung, warum ihnen die neue Tabaksorte Genehmigung, ihnen kontinuierlich Werbe- nicht schmeckt, an die Santa Fe Natural material einschließlich Warenproben Tobacco Company einsenden. Das Unter- zukommen zu lassen: „Teilnehmen kann nehmen erstattete dann den Preis der Ziga- jeder ab 18 Jahren, außer Reemtsma- rettenpackung zurück (Abb. 2.19). Raucher Mitarbeitern und deren Angehörigen. konnten auf diesem Weg eine Zigaretten- Der/die Gewinner wird/werden durch das packung dieser Sorte für den Preis einer Los ermittelt. Der Rechtsweg ist ausge- Briefmarke testen. schlossen. Die Reemtsma Cigarettenfa- briken GmbH nutzt meine Daten, um mir ■■Gewinnspiele/Preisausschreiben per Post Informationen über ihre Produkte, Werbung, Warenproben, Prämien und Tabakhersteller bieten jungen Menschen Promotionangebote zukommen zu lassen über 18 attraktive Reisen in Form von und Marktforschungsbefragungen durch- Gewinnspielen an wie beispielsweise zuführen“ (Hervorhebung hinzugefügt)192. „Marlboro Break Free“, bei dem wenige So kann das Unternehmen gezielt Gratis- ausgewählte, junge Raucher eine Reise proben von Zigaretten versenden. gewinnen können. Bis 2005 gab es das Ein weiteres Beispiel für die Umgehung des „Marlboro Summer Jobbing“, bei dem Verbots, Gratisproben von Zigaretten anzu- die Gewinner für einige Tage Erfahrung bieten, ist eine Sonderwerbeaktion, welche in außergewöhnlichen Jobs wie Rafting die Santa Fe Natural Tobacco Company mit Guide, Wildlife Rescue Worker oder ihrer Zigarettenmarke Natural American Ranch Hand machen konnten (Abb. 2.20). Spirit im Frühjahr 2011 an Jet-Tankstellen R. J. Reynolds veranstaltete von 1980 Abb. 2.19 Sonderaktion für Natural American Spirit an Jet-Tankstellen (2010). Fotos: Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Stabsstelle Krebsprävention Abb. 2.20 Werbeanzeigen in Magazinen für das „Marlboro Summer Jobbing“. Quellen: Audimax 07/08/2003 (links), Unicum 5/2005 (Mitte), Meier 5/2002 (rechts) 18 Tabakwerbung in Deutschland
Sie können auch lesen