Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...

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Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Rote Reihe
Tabakprävention und Tabakkontrolle

Zigarettenwerbung in Deutschland –
Marketing für ein gesundheitsgefährdendes
Produkt

Band 18
Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 18:
Zigarettenwerbung in Deutschland –
Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt

© 2012, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg

1. Auflage 2012

Zitierweise:
Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.)
Zigarettenwerbung in Deutschland –
Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt
Heidelberg, 2012

Titelbild:
Deutsches Krebsforschungszentrum, Stabsstelle Krebsprävention, 2012

Gestaltung, Layout und Satz:
Sarah Kahnert, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg

Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsches Krebsforschungszentrum
Stabsstelle Krebsprävention und
WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle

Leiterin:
Dr. med. Martina Pötschke-Langer
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg

Telefon: 06221 42 30 07
Telefax: 06221 42 30 20
E-mail: who-cc@dkfz.de
Internet: http://www.tabakkontrolle.de
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Rote Reihe
Tabakprävention und Tabakkontrolle
Band 18

Zigarettenwerbung in Deutschland –
Marketing für ein gesundheitsgefährdendes
Produkt

Autorinnen und Autoren

Dr. Katrin Schaller

Dipl. Biol. Sarah Kahnert

Susanne Schunk

Dr. Martina Pötschke-Langer

Nick K. Schneider (Mitarbeit bis April 2011)

Susanne Schmitt

Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg
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Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Inhalt

Vorwort.......................................................................................................................................................................................................... V
Kernaussagen......................................................................................................................................................................................VII
1 Tabakmarketing. ........................................................................................................................................................................... 1
       1.1 Grundprinzipien des Marketings....................................................................................................................... 1
       1.2 Tabakmarketing................................................................................................................................................................... 2
       1.3 Ausgaben der Tabakindustrie für Tabakwerbung............................................................................... 3
2 Tabakwerbung in Deutschland.................................................................................................................................... 5
       2.1 Die rechtliche Situation zur Tabakwerbung in Deutschland.................................................... 5
           2.1.1 Tabakwerbeverbote in Deutschland. .................................................................................................. 6
           2.1.2 Inhaltliche Beschränkungen der Tabakwerbung....................................................................... 8
       2.2 Beispiele für Tabakwerbung in Deutschland........................................................................................ 10
           2.2.1 Klassische Werbemaßnahmen (Above the line). .................................................................. 10
                 2.2.1.1 Außenwerbung.................................................................................................................................. 10
                 2.2.1.2 Printmedien.......................................................................................................................................... 10
                 2.2.1.3 Kino........................................................................................................................................................... 12
                 2.2.1.4 Internet.................................................................................................................................................... 14
           2.2.2 Unkonventionelle Werbemaßnahmen (Below the Line)................................................ 16
                 2.2.2.1 Verkaufsförderung (Promotion)............................................................................................... 16
                 2.2.2.2 Ambient Media. .................................................................................................................................24
                 2.2.2.3 Raucherkabinen.................................................................................................................................24
                 2.2.2.4 Sponsoring...........................................................................................................................................25
                 2.2.2.5 Flagship Stores..................................................................................................................................25
                 2.2.2.6 Brand Stretching...............................................................................................................................26
                 2.2.2.7 Produktplatzierung...........................................................................................................................26
           2.2.3 Corporate Social Responsibility..........................................................................................................28
           2.2.4 Werbung am Verkaufsort...........................................................................................................................28
                 2.2.4.1 Bedeutung der Werbung am Verkaufsort für die Tabakindustrie..........................29
                 2.2.4.2 Beispiele für Werbemaßnahmen am Verkaufsort in Deutschland. .....................30
           2.2.5 Verpackung............................................................................................................................................................38
                 2.2.5.1 Bedeutung der Verpackung für die Tabakindustrie.......................................................38
                 2.2.5.2 Entscheidend für das Markenimage: Das Design.........................................................38
3 Einfluss des Marketings auf das Rauchverhalten...............................................................................45
       3.1 Zielgruppen..........................................................................................................................................................................45
       3.2 Werbebotschaften..........................................................................................................................................................47
           3.2.1 Gruppenzugehörigkeit und soziale Akzeptanz........................................................................47
           3.2.2 Spaß und Risiko................................................................................................................................................48
           3.2.3 Unabhängigkeit, Individualität, Rebellion und Freiheit..................................................49
           3.2.4 Maskulinität/Femininität und Attraktivität..................................................................................51
           3.2.5 Stressbewältigung und Entspannung. ..........................................................................................52
           3.2.6 Problemthema Gesundheit.....................................................................................................................55
       3.3 Wirkung der Zigarettenwerbung.....................................................................................................................62
4 Handlungsempfehlung......................................................................................................................................................67
Literaturverzeichnis.......................................................................................................................................................................69
Autorenverzeichnis.........................................................................................................................................................................83

                                                                                                                                                                                                                      Inhalt   III
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Vorwort

Die Tabakkonzerne vermarkten Produkte, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in
hohem Maße gesundheitsgefährdend sind: Nach wie vor ist der Tabakkonsum das bedeu-
tendste einzelne vermeidbare Gesundheitsrisiko und eine führende Ursache für Morbi-
dität und Mortalität. Rauchen verursacht schwere akute und chronische Erkrankungen wie
chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen
und Diabetes. An den Folgen des Tabakkonsums sterben in Deutschland jedes Jahr über
100.000 Menschen, weltweit fallen dem Rauchen jährlich über fünf Millionen Menschen
zum Opfer. Diese Tatsache unterscheidet Tabakprodukte maßgeblich von allen anderen
legal beworbenen Produkten. Daher darf das Marketing von Tabakprodukten nicht dem
von anderen Konsumprodukten gleichgestellt werden.

Der vorliegende Band legt dar, wie es den Zigarettenherstellern gelingt, mit Hilfe
geschickter Marketingstrategien ein gefährliches und in vielen Fällen sogar tödliches
Produkt als harmlos darzustellen und begehrenswert zu machen. Es wird deutlich, dass
die Werbestrategien der Hersteller Erfolg haben. Besonders verwerflich erscheint es mir,
dass immer wieder junge Menschen zum Einstieg in den Tabakkonsum verführt werden.

In Deutschland stehen der Tabakindustrie immer noch viele Möglichkeiten für Marketing-
maßnahmen zur Verfügung. Ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das jegliche Form der
Werbung einschließt, kann dazu beitragen, den Tabakkonsum einzuschränken. Deutsch-
land hat sich mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung des WHO-Rahmenüberein-
kommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (Framework Convention on Tobacco
Control, FCTC) zu weitreichenden Maßnahmen der Tabakkontrolle verpflichtet. Eine dieser
Maßnahmen ist die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert die Entscheidungsträger in der Politik
eindringlich auf, ihrer Pflicht zum Schutz der Gesundheit der deutschen Bevölkerung
nachzukommen und unverzüglich das längst überfällige umfassende Tabakwerbeverbot
einzuführen.

Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Vorstandsvorsitzender und
Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand
Deutsches Krebsforschungszentrum
Heidelberg, im Mai 2012

                                                                                           Vorwort   V
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
Kernaussagen

 ■■ Tabakwerbung ist in Deutschland allgegenwärtig.

 ■■ Die Tabakindustrie wendet sich mit speziellen Marketingstrategien an ausge-
    wählte Zielgruppen (junge Menschen, Frauen, Raucher mit gesundheitlichen
    Bedenken gegenüber dem Rauchen).

 ■■ Tabakmarketing soll junge Menschen dazu anregen, mit dem Rauchen
    anzufangen.

 ■■ Tabakwerbung soll aktuelle Raucher davon abhalten, mit dem Rauchen
    aufzuhören.

 ■■ Tabakwerbung steigert den Gesamtkonsum.

 ■■ Die in Deutschland derzeit bestehenden Tabakwerbeverbote sind unzurei-
    chend; die Tabakindustrie nutzt die nicht beschränkten Bereiche, sodass Ziga-
    rettenwerbung in Deutschland immer noch sehr präsent ist.

 ■■ Ein umfassendes Verbot jeglicher Form von Tabakwerbung kann dazu
    beitragen, dass der Anteil der Raucher in der Bevölkerung sinkt.

 ■■ Ein umfassendes Tabakwerbeverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

 ■■ Deutschland sollte daher ein umfassendes Tabakwerbeverbot einführen,
    welches folgende Bereiche umfasst:

  ■■   Verbot jeglicher Form von klassischer Werbung (Außenwerbung sowie Wer-
       bung in Printmedien, im Kino und im Internet),

  ■■   Verbot von Werbung am Verkaufsort (Display Ban), einschließlich an
       Zigarettenautomaten,

  ■■   Verbot von Promotion, Sponsoring und anderen Formen finanzieller Zuwen-
       dungen an Dritte im Rahmen von Corporate Social Responsibility,

  ■■   Verbot der Übertragung des Markennamens auf Nicht-Tabakprodukte (Brand
       Stretching) und der Platzierung vonTabakprodukten in Unterhaltungs­medien
       (Product Placement) sowie

  ■■   Verbot der Nutzung von Tabakproduktverpackungen als Werbeträger durch
       die Einführung einer standardisierten Verpackung.

                                                                                    Kernaussagen   VII
Zigarettenwerbung in Deutschland - Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt - Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle - Band 18 ...
1 Tabakmarketing

Marketing hat grundsätzlich das Ziel, den
Absatz eines Produkts zu steigern. Um           Definition nach Meffert147:
dabei erfolgreich zu sein, müssen – unab-       „Marketing bedeutet Planung, Koor-
hängig vom Produkt – bestimmte grundle-         dination und Kontrolle aller auf die
gende Prinzipien befolgt werden. Im             aktuellen und potenziellen Märkte
Folgenden werden diese erläutert und auf        ausgerichteten Unternehmensaktivi-
die besondere Situation des Tabakmarke-         täten. Durch eine dauerhafte Befriedi-
tings in Deutschland eingegangen.               gung der Kundenbedürfnisse sollen
                                                die Unternehmensziele verwirklicht
                                                werden.“
1.1 Grundprinzipien
    des Marketings

Marketing ist ein Unternehmenskonzept,        Promotion, Place) eingesetzt (Abb. 1.1, S. 2).
das sich stark an den Bedürfnissen des        Dabei fallen unter den Begriff Produktpo-
Marktes ausrichtet, um auf der Basis von      litik alle Maßnahmen, die die Gestaltung
Markt- und Bedürfnisveränderungen Wett-       des Produkts betreffen, wie beispielsweise
bewerbsvorteile aufzubauen. Dazu wird ein     Produktveränderungen, Neueinführungen,
Marketingmix aus den vier Marketingstra-      Markenpolitik, Namensgebung, Sortiments-
tegien Produkt-, Preis-, Kommunikations-      planung und Verpackungsgestaltung. Die
und Vertriebspolitik („4P“: Product, Price,   Preispolitik entscheidet über den Grundpreis

   Sonderstellung des Tabaks in der Werbelandschaft

   Zigaretten und auch andere Tabakprodukte unterscheiden sich grundsätzlich von
   allen anderen legal beworbenen Konsumgütern. Zigaretten sind die einzigen frei
   verfügbaren Handelsprodukte, die hunderte von giftigen und krebserzeugenden
   Substanzen enthalten, sodass schon der Konsum einer einzigen Zigarette schäd-
   lich ist. Schwerwiegende Gesundheitsschäden und vorzeitiger Tod sind die Folgen
   bei Langzeitkonsum. Auch kann bereits durch wenige gerauchte Zigaretten eine
   zumeist lebenslang bestehende Sucht herbeigeführt werden. Es gibt kein anderes
   Konsumgut, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch derart gefährlich ist und
   dessen Konsum von den Verbrauchern bereut wird. Zwar können auch andere
   Konsumprodukte – dazu gehören beispielsweise sehr fettige und sehr süße
   Speisen oder Alkohol – der Gesundheit schaden, doch sind diese Produkte, sofern
   sie in geringen Mengen verzehrt werden, vergleichsweise harmlos. Die gesund-
   heitsschädliche Wirkung entwickelt sich bei ihnen – anders als bei Zigaretten – erst
   bei hohem Verbrauch. Zudem kann das in Zigaretten enthaltene Nikotin eine Tabak-
   abhängigkeit auslösen. Aufgrund dieses Gefahrenpotentials muss Werbung für
   Tabakprodukte kritischer bewertet werden als Werbung für andere Konsumgüter,
   die erst bei kumulativem Gebrauch der Gesundheit schaden.

                                                                                               Tabakmarketing   1
MARKETING
                                                                                                           Kunde
                                                                                                           Konkurrenz
                                                                                                           Handel
                                                                                                           Medien
                                                        Befriedigung der Bedürfnisse des Marktes           Gesetzgeber
                                                                                                           Parteien
                                                                                                           Verbände
                                                                                                           Bürgerinitiativen

                                                               Marketingstrategien („4P“)

                                       Product                  Price              Promotion                  Place
                                     (Produktpolitik)        (Preispolitik)   (Kommunikationspolitik)    (Vertriebspolitik)

                                 Produkt-               Grundpreis               Werbung                  Händler
                                 veränderungen          Rabatte                  Verkaufs-                Vertriebssysteme
                                 Markenpolitik          Boni und Skonti          förderung                Logistiksysteme
                                 Namensgebung           Lieferbedingungen        Sponsoring
                                 Sortimentsplanung      Zahlungsbedingungen      Public Relations
                                 Verpackungs-                                    Messen
                                 gestaltung                                      Eventmarketing
Abb. 1.1
                                                                                 persönliche Kommunikation
Grundlegendes Prinzip                                                            Mitarbeiterkommunikation
des Marketings.
Quellen: Meffert 2008147,
Bruhn 200934.
Darstellung: Deutsches
Krebsforschungszentrum,                                     Teilmärkte und Kundengruppen
Stabsstelle Krebspräven-
tion, 2012.

                            der Produkte sowie über Preisverände-             Marketing von Autos, Lebensmitteln oder
                            rungen, verschiedene Rabatte und Liefer- und      anderen Produkten. Ziel des Tabakmarke-
                            Zahlungsbedingungen. Unter der Kommu-             tings ist es, den Absatz von Zigaretten und
                            nikationspolitik werden alle Maßnahmen            anderen Tabakprodukten zu steigern. Um
                            zusammengefasst, die dem Informations-            dies zu erreichen, analysieren die Tabak-
                            austausch zwischen Unternehmen und                hersteller ständig den Markt und entwi-
                            potentiellen Kunden sowie anderen rele-           ckeln immer wieder neue, an veränderte
                            vanten Gruppen (Händler, Medien, Parteien,        Gegebenheiten angepasste Marketingpro-
                            Verbände u.a.) dienen. Die Vertriebspolitik       gramme1 (s. Zitat 1).
                            schließlich regelt den Absatz des Produkts
                            mittels verschiedener Handelskanäle über
                            diverse Händler bis hin zum Kunden. Im
                            Rahmen der Marketingstrategie werden alle            Zitat 1
                            Marketingaktivitäten wie Marktforschung,             „Der Verbraucher steht grundsätzlich
                            Werbung und Vertrieb aufeinander abge-               im Mittelpunkt unseres Interesses. JTI
                            stimmt. Bei zunehmender Sättigung des                [Japan Tobacco International] betreibt
                            Markts rücken die Anregung zum erneuten              im Rahmen von Category Manage-
                            Kauf der Produkte sowie die Bindung des              ment intensiv Marktforschung, um die
                            Kunden an die eigenen Produkte in den                Sichtweisen des Konsumenten genauer
                            Vordergrund.10,34,147                                einschätzen zu können und damit indi-
                                                                                 vidueller auf ihn eingehen zu können.“
                                                                                 Jens Hermes, Planning & Development
                            1.2 Tabakmarketing                                   Director bei Japan Tobacco International (JTI)
                                                                                 Germany, 201180
                            Das Tabakmarketing gehorcht prinzipiell
                            den gleichen Grundprinzipien wie das

 2    Tabakmarketing
Tabakindustriedokumente

   Die Tabakkonzerne wurden Ende der 1990er Jahre infolge mehrerer Gerichtsver-
   fahren dazu verpflichtet, ehemals geheime interne Dokumente öffentlich zugäng-
   lich zu machen. Diese Dokumente geben einen Einblick in die Vorgehensweisen
   dieses einflussreichen Industriezweiges. Inzwischen stehen im Internet mehrere
   Bibliotheken mit einem stetig wachsenden Fundus an Dokumenten zur Verfügung.
   Sie sind eine bedeutende Informationsquelle für Wissenschaft und Justiz. Auch im
   vorliegenden Band werden sie als solche genutzt.

Tabakwerbung gilt als ausgesprochen              1.3 Ausgaben der Tabakindustrie
erfolgreich. So wurde beispielsweise im              für Tabakwerbung
Jahr 2005 der Marlboro-Mann, der Marl-
boro im Laufe der Zeit zur weltweit erfolg-      Die Tabakindustrie investiert in Deutsch-
reichsten Zigarettenmarke machte, als            land hohe Summen ins Marketing. Die
bestes Werbesymbol ausgezeichnet und             genauen aktuellen Ausgaben der deut-
die Marlboro-Mann-Kampagne von 1955              schen Tabakindustrie für Werbemaß-
von der Zeitschrift Advertising Age als dritt-   nahmen sind schwer einzuschätzen, da
beste Werbekampagne des zwanzigsten              die Daten nur unzureichend zugäng-
Jahrhunderts bewertet2,156.                      lich sind134,156. Nach Eigenangaben
Das Tabakmarketing wirkt über drei zen-          der Tabakindustrie sind ihre Marke-
trale strategische Ziele:                        tingausgaben über die letzten Jahre
1. Aufbau einer dauerhaften, positiven Be-       hinweg gleichbleibend hoch (2005:
    ziehung mit dem Verbraucher,                 182.328.435 Euro, 2006: 79.898.676 Euro,
2. verbraucherspezifische Ansprache,             2007:        128.941.300 Euro,         2008:
3. Einbeziehung von Dritten. Dazu gehören        192.768.608 Euro, 2009: 222.263.153 Euro,
    Verkäufer, politische Entscheidungsträ-      2010: 199.090.128 Euro64), wobei sich die
    ger und die öffentliche Meinung14.           Ausgaben immer mehr auf Außenwer-
Ein zentrales Element zum Aufbau einer           bung und Promotion konzentrieren, da für
dauerhaften und positiven Beziehung mit          andere Bereiche Werbebeschränkungen
dem Konsumenten ist das Markenimage. Es          bestehen. In der Summe für das Jahr 2007
bestimmt die Vorstellungen des Verbrauchers      fehlen die Angaben eines großen Tabak-
von dem Produkt und seine Erwartungen an         herstellers, sodass die Gesamtausgaben
dieses49. Es ist entscheidend für die Marken-    der Tabakindustrie in Deutschland im
wahl des Neueinsteigers und für die hohe         Jahr 2007 höher als angegeben waren.
Bindung der Raucher an ihre Marke – Marken-      Im Jahr 2010 beliefen sich die Werbeaus-
wechsel sind bei Rauchern ausgesprochen          gaben der Tabakindustrie in Deutschland
selten156. Über unterschiedliche Produkte und    auf rund 200 Millionen Euro, von denen
spezifische Marketingstrategien sprechen         knapp 67 Millionen auf Außenwerbung
die Hersteller gezielt verschiedene Verbrau-     und mehr als 127 Millionen auf Promo-
chergruppen an, wie beispielsweise Jugend-       tion entfielen64. Besonders auffällig ist die
liche oder Frauen14,156. Zusätzlich zu diesen    starke Zunahme der Werbeausgaben im
direkten Marketingaktivitäten nimmt die          Bereich Promotion innerhalb der letzten
Tabakindustrie auf anderen Wegen Einfluss        Jahre (Abb. 1.2, S. 4). Diese Eigenan-
auf den Markt. So bezieht sie die Händler mit    gaben wurden von wissenschaftlicher
ein, um am Verkaufsort möglichst gut plat-       Seite kritisch hinterfragt. Nach einer
ziert zu sein, und versucht über Maßnahmen       Studie des Hamburger Instituts für Recht
zur Verbesserung des Unternehmensanse-           der Wirtschaft134 fehlen bei den Angaben
hens sowie eine Beeinflussung der Medien         der Tabakindustrie zu ihren Marketing-
das Unternehmen in der Öffentlichkeit in         ausgaben wichtige Bereiche wie die
ein möglichst positives Licht zu rücken14,156.   Werbung am Verkaufsort, Verpackungsge-
Ein bedeutsamer Nebeneffekt der Allgegen-        staltung sowie Preisgestaltungsaktionen
wärtigkeit von Zigarettenwerbung besteht         (beispielsweise Zahlungen an Händler
in der Erhöhung der sozialen Akzeptanz des       für Werbung am Verkaufsort). Die Studie
Produkts und des Rauchens.                       kommt in einer Näherungsberechnung

                                                                                                 Tabakmarketing   3
Werbeausgaben
                                                     2005                                             2010
Abb. 1.2                                Sponsoring      Printmedien                      Sponsoring        Printmedien
                                        2.686.418       21.660.897                       2.770.086         719.187
Eigenangaben der                                                   Außen-                                           Außen-
Tabakindustrie zu ihren         Promotion                          werbung       Promotion                          werbung
                                85.995.774                         51.995.340    127.105.282                        66.798.009
Werbeausgaben in den
Jahren 2005 und 2010                             182 Mio                                          199 Mio
(in Euro).
Quelle: Drogen und Sucht-                                            Kino                                              Kino
bericht 201264.                                                      9.693.583                                         1.216.306
Darstellung: Deutsches                                        Internet                                            Internet
                               keine Zuordnung                2.890.818                                           1.428
Krebsforschungszentrum,        2.425.777       Sonstige                                               Sonstige
                                               4.979.829                                              479.829
Stabsstelle Krebspräven-
tion, 2012.

                            zu dem Schluss, dass die Marketingaus-               lagen. Wurden außerdem Ausgaben
                            gaben der drei in Deutschland führenden              für   Preisgestaltungsaktionen einbe-
                            Tabakunternehmen (Philip Morris, British             zogen, ergaben sich Ausgaben für den
                            American Tobacco, Reemtsma) im                       gesamten Marketingmix von rund
                            Jahr 2007 bei rund 647 Millionen Euro                einer Milliarde Euro134.

 4    Tabakmarketing
2 Tabakwerbung in Deutschland

Die Tabakindustrie nutzt die ihr zur Verfü-   darüber erbracht wurden, dass Tabak-
gung stehenden Marketingmöglichkeiten         werbung den Raucheinstieg insbeson-
und weicht bei bestehenden Beschrän-          dere von Jugendlichen fördert. Daher
kungen auf die nicht eingeschränkten          sind unter anderem aufgrund des vorläu-
Bereiche aus. Im Folgenden werden die         figen Tabakgesetzes39 entsprechend der
aktuellen Werbeverbote und noch unbe-         Richtlinie 2003/33/EG98 und aufgrund des
grenzten Werbemöglichkeiten für Tabak-        Jugendschutzgesetzes40     Tabakwerbung
werbung in Deutschland dargestellt und        und Sponsoring in Fernsehen, Radio und
die Nutzung der Werbemöglichkeiten durch      Internet sowie weitgehend in Printme-
die Hersteller an Beispielen illustriert.     dien verboten. In Printmedien darf nur für
                                              Tabakprodukte geworben werden, wenn
                                              das Medium ausschließlich für im Tabak-
2.1 Die rechtliche Situation                  handel tätige Personen bestimmt ist oder
    zur Tabakwerbung in                       in ihrem redaktionellen Inhalt weit über-
    Deutschland                               wiegend Tabakerzeugnisse oder ihrer
                                              Verwendung dienender Produkte betrifft.
In Deutschland wurde die Tabakwerbung         Immer noch erlaubt sind Werbung auf
in den letzten Jahrzehnten zunehmend          Plakaten, am Verkaufsort und im Kino
durch Teilverbote und Inhaltsbeschrän-        nach 18 Uhr sowie verschiedene indirekte
kungen reglementiert, da Nachweise            Werbestrategien (Promotion) (Abb. 2.1).

                           Tabakwerbung in Deutschland

                  verboten                                   erlaubt

       Fernsehen                                  Außenwerbung (Plakate)
       Radio                                      Werbung am Verkaufsort
       Printmedien                                Werbung im Kino nach 18 Uhr
       Internet                                   Printwerbung, sofern ausschließlich
       Product placement                          für den Tabakhandel bestimmt oder
                                                  Tabakprodukte betreffend
       Sponsoring grenzüberschreitender
                                                  Verkaufsförderung (Promotion)
       Events
                                                  Ambient Media (vielfältige, im
     Inhaltsbeschränkungen:                       Lebensumfeld der Zielgruppen
       keine gezielte Ansprache                   platzierte Werbeformen)
       von Jugendlichen                           Sponsoring nicht
       keine gesundheitsbezogene                  grenzüberschreitender Events
       Werbung                                    direkte Ansprache potentieller
       keine irreführenden Angaben                Kunden im Internet
                                                                                           Abb. 2.1
       keine Aussagen, die das                    Brand Stretching                         Rechtliche Situation
       Inhalieren von Tabakrauch                  Gewinnspiele                             zur Tabakwerbung in
       nachahmenswert erscheinen lassen           Verteilung von Accessoires               Deutschland.
       kein Hinweis auf „Natürlichkeit“                                                    Darstellung: Deutsches
       von Inhaltsstoffen                                                                  Krebsforschungszentrum,
                                                                                           Stabsstelle Krebspräven-
                                                                                           tion, 2012

                                                                                  Tabakwerbung in Deutschland    5
2.1.1 Tabakwerbeverbote                    ■■Werbung in Printmedien
                                 in Deutschland
                                                                      § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes39
                           Die Tabakwerbung wurde seit 1975 durch     setzt die Tabakwerberichtlinie der Europä-
                           verschiedene Gesetze zunehmend einge-      ischen Union (2003/33/EG) um. Seit dem
                           schränkt (Abb. 2.2):                       1. Januar 2007 ist demnach die Werbung
                                                                      für Tabakerzeugnisse in der Presse oder
                           ■■Werbung in Hörfunk und Fernsehen         anderen gedruckten Veröffentlichungen
                                                                      verboten, soweit diese nicht ausschließ-
                           § 22 I des Lebensmittel- und Bedarfsge-    lich für im Tabakhandel tätige Personen
                           genständegesetzes (LMBG) verbot bereits    bestimmt sind oder sie außerhalb der
                           im Jahr 1975 jegliche Werbung für Tabak-   Europäischen Union gedruckt und heraus-
                           produkte in Hörfunk und Fernsehen43.       gegeben werden und nicht primär für den
                           § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes        EU-Markt vorgesehen sind. Vom Tabak-
                           verbietet jede Form der audiovisuellen     werbeverbot ausgenommen sind Mittei-
                           kommerziellen Kommunikation für Ziga-      lungsblätter lokaler Vereine, Programm-
                           retten und andere Tabakerzeugnisse39.      hefte kultureller Veranstaltungen, Plakate,

                                                  Tabakwerbeverbote in Deutschland

                                01.01.1975 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

                                Verbot von:
                                  Tabakwerbung im Fernsehen
                                  Tabakwerbung im Hörfunk
                                  Werbung, die das Rauchen als unschädlich oder gesund,
                                  als Mittel zur Anregung körperlichen Wohlbefindens oder
                                  das Inhalieren als nachahmenswert darstellt

                                31.08.1999 Rundfunkstaatsvertrag

                                    Verbot von Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen

                                23.07.2002 Jugendschutzgesetz

                                    Verbot von Tabakwerbung im Kino vor 18.00 Uhr

                                23.07.2004 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger
                                Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums

                                    Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten
                                    Festlegung der Mindestgröße von Zigarettenpackungen auf 17 Stück

                                01.01.2007 Vorläufiges Tabakgesetz, Richtlinie 2003/33/EG

                                Verbot von
                                  Tabakwerbung in Printmedien, sofern diese nicht aus-
Abb. 2.2                          schließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind
Tabakwerbeverbote in              Tabakwerbung im Internet
Deutschland seit 1975.            Sponsoring von Rundfunkprogrammen
Darstellung: Deutsches            Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen
Krebsforschungszentrum,
Stabsstelle Krebspräven-
tion, 2012

 6    Tabakwerbung in Deutschland
Telefonbücher sowie Hand- und Werbe-        ■■Sponsoring von Veranstaltungen
zettel209. Erlaubt ist auch Tabakwerbung      oder Aktivitäten
in so genannten Rauchergenussmaga-
zinen, die sich ausschließlich an Raucher   § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes
wenden38.                                   verbietet das Sponsoring von Hörfunkpro-
                                            grammen sowie jegliches Sponsoring von
■■Werbung im Internet und                   Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen
  in anderen digitalen Medien               mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind,
                                            die in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden
Werbung für Tabakerzeugnisse in             oder die eine sonstige grenzüberschreitende
„Diensten der Informationsgesellschaft“,    Wirkung haben. Hat das Sponsoring keine
wie dem Internet, ist nach § 21a des        grenzüberschreitende Wirkung, so ist es
vorläufigen Tabakgesetzes zur Umset-        weiterhin erlaubt. Lokales Tabaksponsoring
zung der EU-Richtlinie 2003/33 EG           von Veranstaltungen unterliegt in Deutsch-
verboten39. Es gelten die gleichen          land keiner Regulierung.39
Ausnahmen zu redaktionellen Beiträgen
wie bei Printmedien.                        ■■Sponsoring von audiovisuellen
So ist Tabakwerbung weiterhin im              Mediendiensten oder Sendungen
Rahmen von Webseiten zur Förderung
des Tabakkonsums, Onlinekatalogen           § 21b des vorläufigen Tabakgesetzes verbietet
und digitalen Fachpublikationen erlaubt,    das Sponsoring von audiovisuellen Medi-
insbesondere wenn laut Bundesver-           endiensten oder Sendungen durch Unter-
band des Tabakwareneinzelhandels e.V.       nehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung
entsprechende verifizierte Zugangskon-      oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist39.
trollen gewährleisten, dass „ausschließ-
lich erwachsene Genussraucher mit           ■■Kostenlose Abgabe
Wohnsitz in Deutschland“ angesprochen
werden44.                                   § 21a des vorläufigen Tabakgesetzes
Nicht klar geregelt ist im vorläufigen      verbietet die kostenlose Verteilung von
Tabakgesetz das Direktmarketing von         Tabakerzeugnissen im Zusammenhang
Tabakerzeugnissen via E-Mail. Marke-        mit Sponsoring von Veranstaltungen mit
tingaktivitäten, die nicht über elekt-      dem Ziel oder der direkten oder indirekten
ronische Verarbeitungs- und Speiche-        Wirkung, den Verkauf dieser Erzeugnisse zu
rungssysteme erbracht werden, wie           fördern39.
beispielsweise Telefon- und Telefaxmar-
keting sind von der Begriffsbestimmung      ■■Produktplatzierung zugunsten von Tabak­
„Dienste der Informationsgesellschaft“        erzeugnissen oder Tabakunternehmen
nicht abgedeckt. Hier gelten die allge-
meinen Bestimmungen des Gesetzes            § 21b des vorläufigen Tabakgesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb, das        verbietet Produktplatzierungen in nach dem
eine vorherige Einwilligung zur Individu-   19. Dezember 2009 produzierten Sendungen
alkommunikation via E-Mail, Telefon und     zugunsten von Tabakerzeugnissen oder
Telefax voraussetzt, und dass „Alter oder   zugunsten eines Unternehmens, dessen
Leichtgläubigkeit besonders schutzbe-       Haupttätigkeit die Herstellung oder der
dürftiger und eindeutig identifizierbarer   Verkauf von Tabakerzeugnissen ist39.
Gruppen von Verbrauchern“ berück-
sichtigt werden – insbesondere, wenn        ■■Tabakautomaten
vorhersehbar ist, dass eine geschäftliche
Handlung nur diese Gruppe betrifft41.       Tabakautomaten dürfen als Werbefläche
                                            genutzt werden. Nach § 10 II des Jugend-
■■Werbung im Kino                           schutzgesetzes dürfen Tabakwaren in der
                                            Öffentlichkeit allerdings nur dann in Auto-
§ 11 V des Jugendschutzgesetzes untersagt   maten angeboten werden, wenn sie an einem
jegliche Tabakwerbung in Werbefilmen und    Kindern und Jugendlichen unzugänglichen
Werbeprogrammen im Kino vor 18 Uhr,         Ort aufgestellt sind oder durch technische
wobei der Zeitpunkt der Werbeausstrah-      Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht
lung und nicht der Beginn des Hauptfilms    sichergestellt wird, dass Kinder und Jugend-
entscheidend ist40.                         liche keine Tabakwaren entnehmen können40.

                                                                                 Tabakwerbung in Deutschland   7
2.1.2 Inhaltliche Beschränkungen              ■■Verbot gesundheitsbezogener
                              der Tabakwerbung                          Werbung

                        Das vorläufige Tabakgesetz, die EU-Tabak-     Das vorläufige Tabakgesetz verbietet
                        werberichtlinie 2003/33/EG, das Lebens-       Werbung, durch die der Eindruck erweckt
                        mittel- und Bedarfsgegenständegesetz          wird, Rauchen sei gesundheitlich unbe-
                        (LMBG) sowie das Gesetz gegen den unlau-      denklich oder geeignet, die Funktion des
                        teren Wettbewerb (UWG) beinhalten neben       Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das
                        Verboten bestimmter Werbeaktivitäten          Wohlbefinden günstig zu beeinflussen.
                        auch verschiedene inhaltliche Beschrän-       Werbung, die nur das „subjektive Wohl-
                        kungen der Tabakwerbung. Verstöße             befinden“ anspricht, ist jedoch weiterhin
                        gegen § 22 LMBG sind Ordnungswidrig-          erlaubt209.
                        keiten, und können mit einem Bußgeld
                        von bis zu 25.000 Euro geahndet werden        ■■Verbot irreführender Angaben
                        (§ 53 II Nr. 1, III LMBG)43. Für weiterge-
                        hende Verstöße kann auch das Irrefüh-         Nach § 9 der Tabakprodukt-Verordnung
                        rungsverbot im Gesetz gegen den unlau-        dürfen seit dem 5. Dezember 2002 auf
                        teren Wettbewerb herangezogen werden          der Verpackung von Tabakerzeugnissen
                        (§ 1, 3 und 7 UWG)41.                         Begriffe, Namen, Marken und bildliche
                                                                      oder sonstige Zeichen, die den Eindruck
                        ■■Generelle Inhaltsbeschränkungen             erwecken, dass ein bestimmtes Tabaker-
                                                                      zeugnis weniger schädlich als andere sei,
                        Im Gesetz gegen den unlauteren Wett-          nicht verwendet werden.37
                        bewerb sind geschäftliche Handlungen
                        verboten, wenn diese „nicht der für den       ■■Verbot gezielter Ansprache Jugend­
                        Unternehmer geltenden fachlichen Sorg-          licher und Heranwachsender
                        falt entsprechen und dazu geeignet sind,
                        die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf      § 3 UWG schützt Jugendliche und Heran-
                        Grund von Informationen zu entscheiden,       wachsende vor direkter Ansprache, da
                        spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit      es die Berücksichtigung von „Alter oder
                        zu einer geschäftlichen Entscheidung          Leichtgläubigkeit besonders schutzbe-
                        zu veranlassen, die er andernfalls nicht      dürftigen und eindeutig identifizierbaren
                        getroffen hätte“ (§ 3 II UWG). Eine unvoll-   Gruppe von Verbrauchern“ fordert, wenn
                        ständige Aufklärung über die mög­lichen       vorhersehbar ist, dass eine geschäftliche
                        gesundheitlichen und sonstigen Folgen         Handlung nur diese Gruppe betrifft41.
                        des Rauchens könnte hier bereits als          Nach § 22 II Nr. 1 b) des vorläufigen Tabak-
                        Verstoß betrachtet werden. Darüber            gesetzes ist es explizit verboten, „im
                        hinaus sollen „Alter oder Leichtgläubig-      Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in
                        keit besonders schutzbedürftiger und          der Werbung für Tabakerzeugnisse allge-
                        eindeutig identifizierbarer Gruppen von       mein oder im Einzelfall Bezeichnungen,
                        Verbrauchern“ berücksichtigt werden,          Angaben, Aufmachungen, Darstellungen
                        insbesondere wenn „vorhersehbar ist,          oder sonstige Aussagen zu verwenden, […]
                        dass eine geschäftliche Handlung nur diese    die ihrer Art nach besonders dazu geeignet
                        Gruppe betrifft“ (§ 3 III UWG)41. Vor allem   sind, Jugendliche oder Heranwachsende
                        darf Tabakwerbung nicht Jugendliche zum       zum Rauchen zu veranlassen.“39 Dies
                        Rauchen veranlassen209. Inwieweit bei         schließt folgende Verbote mit ein:
                        tabakabhängigen Rauchern eine Schutz-         ■■ Tabakwerbung mit Personen, die für Ju-

                        bedürftigkeit aufgrund einer erhöhten            gendliche und Heranwachsende gehal-
                        „Leichtgläubigkeit“ beziehungsweise des          ten werden können, wobei der subjektive
                        „geistigen oder körperlichen Gebrechens“         Eindruck der Verbraucher und nicht das
                        Sucht nach § 3 III UWG besteht, wäre             objektive Alter der werbenden Person
                        juristisch zu prüfen209. Sollten aufhörwil-      entscheidend ist209,
                        lige Raucher durch Tabakwerbung zum           ■■ Tabakwerbung mit jugendspezifischen

                        Weiterrauchen animiert oder Exraucher            Attributen, wie für Heranwachsende typi-
                        durch Tabakwerbung rückfällig werden, so         sche Kleidungsstücke und Accessoires209,
                        könnte dies unter Umständen als Verlet-       ■■ Tabakwerbung mit jugendspezifischen

                        zung von § 3 II und III UWG verstanden           Umgebungen, wie beispielsweise Disko-
                        werden.                                          theken und Pop-Festivals209.

8   Tabakwerbung in Deutschland
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Zigarettenindustrie

Seit den 1960er Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Tabakindustrie
Übereinkünfte zur Beschränkung der Tabakwerbung abgeschlossen. So hat sich die
Tabakindustrie in den Übereinkünften von 1966, und in geänderter Fassung von 1980,
dazu verpflichtet, keine Werbemaßnahmen an Kinder und Jugendliche zu richten.
Um ein drohendes Fernsehwerbeverbot abzuwenden, hatte sich die Tabakindustrie
1971 dazu verpflichtet, die „Fernsehwerbung für Cigaretten“ zu beschränken. Im Jahr
1997 folgte die Selbstverpflichtung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-
Großhändler und Automatenhersteller e.V., im Umkreis von allgemein bildenden
Schulen und Jugendzentren keine Zigarettenautomaten aufzustellen.209
Um umfassende Werbeverbote zu vermeiden, lieferte der 2007 aufgelöste Verband
der Cigarettenindustrie (VdC) in eigenen Werberichtlinien einige Anhaltspunkte zur
Auslegung der Inhaltsbeschränkungen des § 22 II Nr. 1 b) LMBG. Es handelte sich
dabei um eine Selbstbeschränkungsvereinbarung, in der sich die Tabakindustrie
bestimmte bußgeldbewehrte Verbote auferlegte, die durch die Lebensmittelüber-
wachungsbehörden kontrolliert und von einem Schiedsgericht aus Berufsrich-
tern überwacht werden sollte. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Gesundheit vom 29. April 1993 enthielten die Selbstbeschränkungsvereinbarungen
folgende qualitative Aspekte35:
■■   keine gesundheitsbezogene Werbung;
■■   keine Werbung, die sich an Jugendliche richtet;
■■   keine Werbung mit Elementen, die typisch für die Welt der Jugendlichen sind;
■■   keine Werbung mit Prominenten oder Leistungssportlern;
■■   keine Werbung in Verbindung mit Leistungssport;
■■   keine Werbung mit Modellen unter 30 Jahren;
■■   Einschränkung der Werbebegriffe „leicht und mild“;
■■   Verzicht auf bestimmte Werbemedien;
■■   keine Werbung in Jugendzeitschriften;
■■   keine Werbung in Sportstätten;
■■   keine Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln;
■■   keine Werbung mittels Luftfahrzeugen;
■■   keine Leuchtmittelwerbung.
Viele Aspekte der so genannten Selbstbeschränkungen oder Selbstverpflichtungen
waren bereits im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz aus dem Jahr 1975
berührt oder ergaben sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Da Selbstverpflichtungen jedoch keine rechtliche Bindung beinhalten und nur
eine Vertragsbeziehung zwischen der Bundesregierung und den entsprechenden
Verbänden oder der Tabakindustrie darstellen, können die Bürger keine Rechte aus
den Verträgen herleiten. Die Selbstverpflichtungen sollten so bestehende Zustände
zementieren.
Da sie jedoch keine vergleichbare Wirkung wie Gesetze entfalten und diese nicht
ersetzen können, hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof entschieden, dass
Selbstverpflichtungen zur Umsetzung europäischer Rechtsakten unzulässig sind.
Außerdem sind Selbstverpflichtungen weder ein geeignetes noch ein milderes
Mittel gegenüber Gesetzen. Sie entfalten auch keine Sperrwirkung, weswegen sie im
Grunde auch keine Gesetzgebung verhindern, sondern diese höchstens bis zur Offen-
legung ihrer mangelnden Zielerreichung aufschieben können. Aus diesem Grunde
folgten in vielen Fällen Gesetze auf die misslungenen Selbstbeschränkungen.209

                                                                                Tabakwerbung in Deutschland   9
■■Verbot der bildlichen Darstellung           aus, um potentielle Kunden zu erreichen.
                            rauchender Personen                         Dieses Kapitel gibt anhand von Beispielen
                                                                        einen Überblick über die Vielfalt der Werbe-
                          § 22 II 1 Nr. 1 c) des vorläufigen Tabakge-   methoden, die die Tabakindustrie in
                          setzes verbietet „Bezeichnungen, Angaben,     Deutschland einsetzt.
                          Aufmachungen, Darstellungen oder sons-
                          tige Aussagen“ in der Werbung, „die das       2.2.1 Klassische Werbemaßnahmen
                          Inhalieren des Tabakrauchs als nachah-              (Above the line)
                          menswert erscheinen lassen“39. Folglich ist
                          die bildliche Darstellung von rauchenden      So genannte klassische Werbemaß-
                          oder mit Tabakrauch umhüllten Personen,       nahmen, die für jeden als solche erkennbar
                          unabhängig vom Alter der werbenden            sind, werden als „above the line“
                          Person, in der Tabakwerbung untersagt209.     bezeichnet. Dazu gehören Werbung in
                                                                        Radio, Fernsehen, Printmedien, Kino sowie
                          ■■Verbot naturbezogener Werbung               Außenwerbung. Da in Deutschland Tabak-
                                                                        werbung in Radio und Fernsehen voll-
                          Laut § 22 II 1 Nr. 2 des vorläufigen Tabak-   ständig verboten sind, wird hier auf diese
                          gesetzes dürfen nicht „Bezeichnungen          Medien nicht eingegangen.
                          oder sonstige Angaben“ verwendet
                          werden, „die darauf hindeuten, dass die       2.2.1.1 Außenwerbung
                          Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein
                          seien“. Des Weiteren darf weder mit dem       In Deutschland wird immer wieder in mehr-
                          „biologischen Anbau“ von Tabakwaren,          wöchigen Kampagnen mit Plakaten an
                          noch mit dem natürlichen Charakter der        Hauswänden, Plakatwänden und an Halte-
                          Inhaltsstoffe geworben werden. Zwar kann      stellen des öffentlichen Personenverkehrs
                          der Gesetzgeber hier Ausnahmen durch          für Tabakprodukte geworben. Zum Einsatz
                          Rechtsverordnung gewähren63, in Deutsch-      kommen große Plakatwände, Litfaß-
                          land verbot jedoch bereits das Landgericht    Säulen, Leuchtreklamen und beleuchtete
                          Hamburg der Santa Fe Tobacco Company          Plakatwände, die so genannten City-Lights
                          Germany GmbH in seinem Urteil vom             (Abb. 2.3-2.6).
                          5. September 2008, „im geschäftlichen
                          Verkehr für Tabakerzeugnisse mit dem          2.2.1.2 Printmedien
                          Begriff ‚Biotabak‘ […] zu werben“ (Akten-
                          zeichen 406 O 94/08).                         Die Tabakkonzerne umgingen über Jahre
                                                                        hinweg das Verbot der Werbung in Print-
                                                                        medien, die nicht „ausschließlich für im
                          2.2 Beispiele für Tabakwerbung                Tabakhandel tätige Personen bestimmt
                              in Deutschland                            sind“ und für „Veröffentlichungen, die in
                                                                        Drittländern gedruckt und herausgegeben
                          Die in Deutschland aktuell bestehenden        werden, sofern diese Veröffentlichungen
                          Werbeverbote sind unzureichend. Die           nicht hauptsächlich für den Gemein-
                          Tabakindustrie nutzt für ihre Produktwer-     schaftsmarkt bestimmt sind“98, indem sie
                          bung sämtliche noch erlaubten Bereiche        in politisch relevanten Printmedien wie

Abb. 2.3
Plakatwerbung (2011).
Fotos: Deutsches
Krebsforschungs-
zentrum, Stabsstelle
Krebsprävention

10    Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.4
                                                       Litfaß-Säulen
                                                       (2010 und 2011).
                                                       Fotos: Deutsches
                                                       Krebsforschungs-
                                                       zentrum, Stabsstelle
                                                       Krebsprävention

verschiedenen Parteizeitungen großfor-
matige Imagewerbung schalteten, in der
klein gedruckt unabhängig von der Image-
werbung       Markennamen      auftauchten
(Abb. 2.7, S. 12). Dieses Vorgehen wurde
im Jahr 2009 durch Urteile des Oberlan-
desgerichts Hamburg (Urteil des OLG
Hamburg vom 19. August 2009, Az 5 U
11/08, British American Tobacco, und Urteil
des OLG Hamburg vom 19. August 2009,
Az. 5 U 12/08, Reemtsma) sowie am
18. November 2010 durch ein Urteil
des Bundesgerichtshofes (I ZR 137/09)                  Abb. 2.5
verboten. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch              Überlebensgroße
                                                       Leuchtreklame im
die Imagewerbung, sodass Tabakprodu-
                                                       Bahnhof Heidelberg
zenten immer noch politisch motivierte
                                                       (2008).
Imagewerbung betreiben (Abb. 2.8, S. 12)               Foto: Deutsches Krebsfor-
und in großformatigen Anzeigen ihre                    schungszentrum, Stabs-
Ansichten zu Themen wie beispielsweise                 stelle Krebsprävention

                                                       Abb. 2.6
                                                       City-Lights (2010).
                                                       Fotos: Deutsches
                                                       Krebsforschungs-
                                                       zentrum, Stabsstelle
                                                       Krebsprävention

                                              Tabakwerbung in Deutschland     11
Abb. 2.7
Werbung von Reemtsma
in Vorwärts, der Zeitung
der SPD, und British
American Tobacco in elde,
dem Magazin der FDP (die
Angaben der Marken sind
vergrößert dargestellt).
Quellen: Vorwärts,
elde-Sonderausgabe 2009
(http://www.elde-online.
de/pdf/Extra_elde2_web.
pdf)

Abb. 2.8
Ganzseitige
Imagewerbungen von
British American Tobacco
und Reemtsma.
Quellen: Die Entscheidung
3/2011, elde 2/2010 (http://
www.elde-online.de/pdf/
elde_2010-2.pdf)

                               Zigarettenschmuggel oder Werbeverboten       2.2.1.3 Kino
                               kundtun (Abb. 2.9) und auf diesem Weg
                               versuchen, auf politische Entscheidungen     In deutschen Kinos ist Werbung für Tabak-
                               Einfluss zu nehmen.                          produkte im Verschwinden begriffen: Die
                               In Printmedien, die für den Tabakhandel      Ausgaben der Tabakindustrie für Kino-
                               bestimmt sind, gibt es, oftmals ganzseitig   werbung sind im letzten Jahrzehnt stark
                               abgedruckt, klassische Tabakwerbung          gesunken. Sie reduzierten sich von 26 Milli-
                               sowie speziell auf die Händler zugeschnit-   onen Euro im Jahr 1999 auf 1,2 Milli-
                               tene Werbung, beispielsweise für einzelne    onen Euro im Jahr 2010. Möglicherweise
                               Marken, ganze Markenfamilien, Neuein-        investieren die Hersteller deutlich weniger
                               führungen oder für Sondereditionen           Geld in Kinowerbung, da sie in Kürze ein
                               (Abb. 2.10).                                 generelles Werbeverbot im Kino durch die

12     Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.9
         Politische
         Meinungsäußerungen
         von British American
         Tobacco und Reemtsma
         im Rahmen von
         Imagewerbung.
         Quellen: elde 6/2009
         (http://www.elde-online.
         de/pdf/elde_2009-6.pdf),
         Die Entscheidung 9/2009

         Abb. 2.10
         Großformatige Anzeigen
         in Die Tabak Zeitung.
         Quellen: Die Tabak Zeitung
         37/2009 (Winston) und
         18/2010 (Gauloises und
         Skavenbeck)

Tabakwerbung in Deutschland     13
Europäische Union befürchten67. Anfang       dass nur Erwachsene die betreffenden
                             2012 gab es aber im Kino die Werbekam-       Seiten besuchen, so beschränken sich
                             pagne „Don’t be a Maybe“ von Marlboro.       diese in der Regel darauf, dass der Benutzer
                                                                          an Punkten wie „Ich bin Raucher“ und
                             2.2.1.4 Internet                             „Ich bin 21 Jahre oder älter“ ein Häkchen
                                                                          setzen muss; persönliche Altersdaten
                             Für das Internet besteht zwar ein grund-     werden dabei selten überprüft (Abb. 2.13).
                             sätzliches Tabakwerbeverbot, die Tabak-      In anderen Ländern werden solche Kont-
                             hersteller und Händler haben aber immer      rollen strenger gehandhabt; beispiels-
                             noch die Möglichkeit, legal im Rahmen        weise in den USA wird die Eingabe der
                             von Firmenwebseiten, in Online-Kata-         Führerscheinnummer verlangt.
                             logen und digitalen Fachpublikationen        Ein besonderes Serviceangebot von
                             zu werben, insbesondere wenn altersbe-       Reemtsma für Raucher soll beim poten-
                             grenzende Zugangskontrollen bestehen.        tiellen Kunden eine positive Einstellung
                             Auf ihren Firmenwebseiten informieren        gegenüber dem Unternehmen schaffen.
                             die Hersteller ausführlich über das Unter-   Reemtsma hat im Internet die Seite
                             nehmen, ihre Philosophie und teilweise       Smoke-Spots.de eingerichtet, mithilfe
                             auch ihre Produkte (Abb. 2.11). Daneben      derer sich einfach und schnell raucher-
                             finden sich Informationen zu den einzelnen   freundliche Bars, Clubs, Cafés finden
                             Marken beispielsweise auf Händlerseiten      lassen (Abb. 2.14). Seit 2010 ist dieses
                             (Abb. 2.12). Sofern es überhaupt Zugangs-    Angebot auch als App für das iPhone
                             kontrollen gibt, die gewährleisten sollen,   verfügbar69.

Abb. 2.11
Präsentation des
Markensortiments auf der
Firmenseite von British
American Tobacco.
Quelle: http://www.bat.de/
group/sites/BAT_7TYF37.
nsf/vwPagesWebLive/
DO7VFL7S?open
document&SKN=1
(Screenshot vom
14.05.2012)

14    Tabakwerbung in Deutschland
Abb. 2.12
         Zusatzinformationen zu
         einer Marke auf einer
         Händlerseite.
         Quelle: http://www.
         cigarre24.de/ziga-
         retten/zigaretten2/
         camelzigaretten/index.
         php (Screenshot vom
         14.05.2012)

         Abb. 2.13
         Einstiegsseite zur
         Firmenseite der Santa Fe
         Natural Tobacco Company
         (Natural American Spirit).
         Quelle: http://www.
         americanspirit-info.de/
         home.php (Screenshot
         vom 14.05.2012)

         Abb. 2.14
         Internetseite „Smoke-
         Spots.de“ von Reemtsma.
         Quelle: http://www.smoke-
         spots.de (Screenshot vom
         14.05.2012)

Tabakwerbung in Deutschland       15
2.2.2 Unkonventionelle                           potentielle Kunden auf die eigenen Marken
                                  Werbemaßnahmen                             aufmerksam zu machen14. Außerdem
                                  (Below the Line)                           haben Tabakprodukte im Einzelhandel
                                                                             einen gut sichtbaren Platz im Bereich des
                            Alle unkonventionellen Kommunikati-              größten Kundenverkehrs: an der Kasse.
                            onsmaßnahmen, die Zielgruppen zwar               Durch diese Maßnahmen haben sie eine
                            direkt ansprechen, von diesen aber nicht         hohe Ladenpräsenz1 (Abb. 2.15). Daneben
                            unbedingt als Werbemaßnahmen wahrge-             bieten Tabakkonzerne den Händlern
                            nommen werden, werden als „Below the             Rabatt­aktionen an79 (Abb. 2.16).
                            Line“ bezeichnet. Darunter fallen beispiels-     Da Werbung am Verkaufsort aufgrund der
                            weise Verkaufsförderung (Promotion),             zunehmenden Werbeverbote in klassischen
                            Eventmarketing, Sponsoring, Aktionen             Medien für die Hersteller immer mehr
                            am Verkaufsort, Produktplatzierung oder          Bedeutung bekommen hat, wird dieser
                            Public Relations. Die Tabakindustrie setzt       Aspekt weiter unten (s. Kap. 2.2.4, S. 28)
                            in Deutschland unter anderem folgende            ausführlich behandelt. Am Verkaufsort ist
                            Below the Line-Maßnahmen ein:                    auch die Verpackung selbst ein Werbeträger,
                                                                             der infolge der zunehmenden Einschrän-
                            2.2.2.1 Verkaufsförderung                        kungen für Tabakwerbung immer größere
                                    (Promotion)                              Bedeutung gewinnt. Daher wird auch sie
                                                                             weiter unten (s. Kap. 2.2.5, S. 38) gesondert
                            Als Verkaufsförderung werden alle zeitlich       dargestellt.
                            befristeten Marketingaktivitäten mit Akti-
                            onscharakter bezeichnet, die den Kunden          ■■Verteilung von Gratisproben
                            durch zusätzliche Anreize erreichen sollen147.
                            Sie kann sich an Händler und an Verbrau-         Über Produktproben kann der potentielle
                            cher wenden. Wichtige Beispiele für von der      Konsument die Ware testen – eine sehr
                            Tabakindustrie in Deutschland eingesetzte        direkte und überzeugende Methode, bei
                            Verkaufsförderungsmaßnahmen sind:                der das Produkt für sich selbst wirbt. In
                                                                             Deutschland dürfen Händler Gratisproben
                            ■■Werbung am Verkaufsort                         von Tabakwaren mit Ausnahme von Ziga-
                                                                             retten in geöffneten Packungen verteilen.
                            Die Hersteller stellen den Händlern              Abgegeben werden dürfen demnach nur
                            auffälliges, immer wieder wechselndes            Zigarren, Zigarillos und loser Tabak (Tabak-
                            Displaymaterial zur Verfügung, um                steuergesetz, § 23, § 24)42.

Abb. 2.15
Zigarettenregal und
Zigarettenwerbung hinter
der Ladentheke.
Foto: Deutsches Krebsfor-
schungszentrum, Stabs-
stelle Krebsprävention

16    Tabakwerbung in Deutschland
Das im Tabaksteuergesetz verankerte
Verbot, Gratisproben von Zigaretten zu
verteilen, betrifft allerdings nur Händler.
Hersteller dürfen Gratisproben (auch
Zigaretten!) verteilen. Diese Möglich-
keit wird häufig in Gaststätten, bei Festi-
vals oder auf Unigeländen, wo vor allem
junge Menschen unterwegs sind, genutzt
(Abb. 2.17).
Darüber hinaus kann beispielsweise im
Internet jeder über Achtzehnjährige direkt             Abb. 2.16
beim Hersteller kostenlose Probepa-                    Werbung für eine
ckungen von Tabakwaren bestellen, zum                  Rückvergütungsaktion
                                                       für Händler der Firma
Beispiel die Sonderedition „Pocket“ der
                                                       Von Eicken für die Marke
Marke Pall Mall oder die neu eingeführte               Manitou.
„Parisienne“ von British American Tobacco              Quelle: Die Tabak Zeitung
(Abb. 2.18).                                           38/2011

                                                       Abb. 2.17
                                                       Verteilung von
                                                       Gratisproben von
                                                       Clubmaster-Zigarillos im
                                                       Bahnhof Zoo in Berlin
                                                       (2004) und Gratisprobe
                                                       von Independent-
                                                       Zigarillos, die bei einem
                                                       Festival abgegeben
                                                       wurde.
                                                       Fotos: Deutsches
                                                       Krebsforschungs-
                                                       zentrum, Stabsstelle
                                                       Krebsprävention

                                                       Abb. 2.18
                                                       Per Post versandte
                                                       Probepackungen (2010
                                                       und 2012).
                                                       Fotos: Deutsches
                                                       Krebsforschungs-
                                                       zentrum, Stabsstelle
                                                       Krebsprävention

                                              Tabakwerbung in Deutschland      17
Die Hersteller nutzen Veranstaltungen,       durchführte: Bei der Werbeaktion „Perique-
                             um in direkten Kontakt mit potentiellen      Geschmacks-Garantie“ konnten Raucher
                             Kunden treten zu können. So verschafft       im Juni 2011 den EAN-Code der Zigaretten-
                             sich beispielsweise Reemtsma über Veran-     packung zusammen mit dem Kassenbon
                             staltungen mit Gewinnspielcharakter die      der Jet-Tankstelle und einer kurzen Begrün-
                             Adressen möglicher Kunden sowie deren        dung, warum ihnen die neue Tabaksorte
                             Genehmigung, ihnen kontinuierlich Werbe-     nicht schmeckt, an die Santa Fe Natural
                             material      einschließlich   Warenproben   Tobacco Company einsenden. Das Unter-
                             zukommen zu lassen: „Teilnehmen kann         nehmen erstattete dann den Preis der Ziga-
                             jeder ab 18 Jahren, außer Reemtsma-          rettenpackung zurück (Abb. 2.19). Raucher
                             Mitarbeitern und deren Angehörigen.          konnten auf diesem Weg eine Zigaretten-
                             Der/die Gewinner wird/werden durch das       packung dieser Sorte für den Preis einer
                             Los ermittelt. Der Rechtsweg ist ausge-      Briefmarke testen.
                             schlossen. Die Reemtsma Cigarettenfa-
                             briken GmbH nutzt meine Daten, um mir        ■■Gewinnspiele/Preisausschreiben
                             per Post Informationen über ihre Produkte,
                             Werbung, Warenproben, Prämien und            Tabakhersteller bieten jungen Menschen
                             Promotionangebote zukommen zu lassen         über 18 attraktive Reisen in Form von
                             und Marktforschungsbefragungen durch-        Gewinnspielen an wie beispielsweise
                             zuführen“ (Hervorhebung hinzugefügt)192.     „Marlboro Break Free“, bei dem wenige
                             So kann das Unternehmen gezielt Gratis-      ausgewählte, junge Raucher eine Reise
                             proben von Zigaretten versenden.             gewinnen können. Bis 2005 gab es das
                             Ein weiteres Beispiel für die Umgehung des   „Marlboro Summer Jobbing“, bei dem
                             Verbots, Gratisproben von Zigaretten anzu-   die Gewinner für einige Tage Erfahrung
                             bieten, ist eine Sonderwerbeaktion, welche   in außergewöhnlichen Jobs wie Rafting
                             die Santa Fe Natural Tobacco Company mit     Guide, Wildlife Rescue Worker oder
                             ihrer Zigarettenmarke Natural American       Ranch Hand machen konnten (Abb. 2.20).
                             Spirit im Frühjahr 2011 an Jet-Tankstellen   R. J. Reynolds veranstaltete von 1980

Abb. 2.19
Sonderaktion für Natural
American Spirit an
Jet-Tankstellen (2010).
Fotos: Deutsches
Krebsforschungs-
zentrum, Stabsstelle
Krebsprävention

Abb. 2.20
Werbeanzeigen in
Magazinen für das
„Marlboro Summer
Jobbing“.
Quellen: Audimax
07/08/2003 (links), Unicum
5/2005 (Mitte), Meier
5/2002 (rechts)

18    Tabakwerbung in Deutschland
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