ZMG PREISLISTE NR. 3 - Die Zeitungen
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ZMG 2021 PREISLISTE NR. 3 Gültig ab 01. Januar 2021 ZIS-Nr. 105206 1
SERVICEBÜROS FÜR DIE VERMARKTUNG NIELSEN I info@zeitungsteam-koeln.de Medien Service Bayern hansmann.media! UG www.zeitungsteam-koeln.de Verlagsbüro von Schroetter e.K. (Haftungsbeschänkt) Am Technologiepark 10 Goldbekplatz 3 NIELSEN IIIA 22303 Hamburg 82229 Seefeld TZ-Medien-Service GmbH Tel. 040 / 609188-01 Würzburger Str. 152 Tel. 08152 / 48490 info@hansmann.media kontakt@vonschroetter.de 63743 Aschaffenburg www.hansmann.media Tel.: 069-15325629-0 www.vonschroetter.de info@tz-medien-service.de pms:PrintMedien-Service GmbH Goldbekplatz 3 www.tz-medien-service.de Schaible Medien 22303 Hamburg Partner GmbH Tel. 040 / 6390840 NIELSEN IIIB Wörthstraße 25 Fax: 040 / 63908444 Verlagsbüro Süd info@pms-tz.de Glauner & Partner GmbH 81667 München www.pms-tz.de Dachauer Straße 37a Tel. 089 / 1730070 85232 Bergkirchen-Feldgeding bayern@medienpartner.net NIELSEN II Tel. 08131 / 376600 www.medienpartner.net TZ-Media GmbH Fax: 08131 / 3766025 Graf-Recke-Str. 18 info@vbs-feldgeding.de 40239 Düsseldorf www.verlagsbuero-sued.de NIELSEN V-VII Tel. 0211 / 558560 TSB Tageszeitungs-Service Fax: 0211 / 556595 Berlin Printmedien Marketing NIELSEN IV info@tz-media.de www.tz-media.de Verlagsbüro Süd Glauner & GmbH Auftragsabwicklung: Partner GmbH Giesensdorfer Straße 29 Verlags-Medien-Service Dachauer Straße 37a 12207 Berlin RegioMedia Solutions GbR Egberts u. Goralczyk OHG 85232 Bergkirchen-Feldgeding Graf-Recke Str. 18 Tel. 030 / 7730060 Weinsbergstraße 190 Tel. 08131 / 376600 40239 Düsseldorf Fax: 08131 / 3766025 Fax: 030 / 77300620 50825 Köln Tel. : 0221/709043-0 Tel. 0221 / 7090430 info@vbs-feldgeding.de kontakt@verlagsbuero-tsb.de info@regiomedia-solutions.de Fax: 0221 / 70904310 www.verlagsbuero-sued.de www.verlagsbuero-tsb.de 2
VERLAGSANGABEN Verein: RegioSmart e.V. Liefertermin Frauenstraße 77 Druckunterlagen: 4 Werktage (Mo-Fr) vor Erscheinen 89073 Ulm www.regiosmart.com Zahlungsbedingungen: 10 Tage nach Rechnungserhalt, ohne weiteren Abzug Erster Vorstand: Herr Stefan Schaumburg Belegungseinheit: RegioSmart - ZIS-Nummer: 105206 AGB: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Anzeigendisposition: RegioMedia Solutions GmbH Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Graf-Recke Str. 18 und zu den zusätzliche Geschäftsbedingun- 40239 Düsseldorf gen von RegioSmart ausgeführt. Telefon: 0211/7090430 regiosmart@regiomedia-solutions.de Rabattstaffel: 6 Anzeigen – 5% ab 1.000mm – 3% info@regiomedia-solutions.de 12 Anzeigen – 10% ab 3.000mm – 5% 24 Anzeigen – 15% ab 5.000mm – 10% 52 Anzeigen – 20% ab 10.000mm – 15% Erscheinungsweise: Montag bis Samstag Anzeigenschluss: 4 Werktage (Mo-Fr) vor Erscheinen 3
DIE 11 PARTNERTITEL UND AUFLAGEN AUFLAGE REGIOSMART MO-FR SA 1.193.804 1.247.464 AUFLAGE PARTNERTITEL MO-FR SA 01 Badische Zeitung 127.269 138.257 02 BNN Badische Neueste N. 108.961 108.961 03 Heilbronner Stimme 75.242 80.123 04 Main-Echo 63.592 66.528 05 Pforzheimer Zeitung 30.649 34.209 06 Reutlinger General-Anzeiger 33.448 33.448 07 Rhein-Neckar-Zeitung 73.018 83.931 08 Rhein-Zeitung 159.602 171.545 09 Schwäbische Zeitung 157.326 157.326 10 Straubinger Tb/Landsh.-Ztg 111.074 119.513 11 Südwest Presse 253.623 253.623 4
ERSCHEINUNGSGEBIET Neuwied Mayen Prüm Koblenz Daun Hof Coburg 08 Selb Kulmbach Schweinfurt Bingen Aschaffenburg Bayreuth Trier 04 Würzburg Bamberg RHEINLAND-PFALZ Worms Kitzingen Weiden Wertheim Ludwigshafen Mannheim Amberg Fürth Nürnberg Kaiserslautern Landau Heidelberg 03 Künzelsau Ansbach Roth Schwandorf Pirmasens 07 Heilbronn Öhringen Neumarkt Cham Karlsruhe Eppingen Ludwigsburg Regensburg Pappenheim 02 Pforzheim Ingolstadt Straubing Aalen 05 Stuttgart Deggendorf Heidenheim Donauwörth 10 Passau Tübingen 06 Offenburg Landshut BADEN- Reutlingen Augsburg Lahr Ulm WÜRTTEMBERG Neu-Ulm 11 Rottweil Biberach Freiburg Waldkraiburg München Villingen-Schwenningen 09 Memmingen Landsberg Ravensburg 01 Konstanz Rosenheim Friedrichshafen Kempten 5
PREISE 1/1 SEITE 1000ER ECKFELD-ANZEIGE TEXTTEILANZEIGE (1sp x 100mm) Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr sw 289.235 € sw 106.803 € sw 33.546 € 4c 319.201 € 4c 113.726 € 4c 37.825 € Sa Sa Sa sw 293.535 € sw 108.601 € sw 34.127 € 4c 324.249 € 4c 115.791 € 4c 38.538 € 1/2 SEITE BLATTBREIT 1/3 SEITE BLATTBREIT 1/4 SEITE BLATTBREIT Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr sw 156.477 € sw 104.416 € sw 78.874 € 4c 162.227 € 4c 108.259 € 4c 81.983 € Sa Sa Sa sw 158.635 € sw 105.857 € sw 80.004 € 4c 164.739 € 4c 109.937 € 4c 83.310 € 1/2 SEITE BLATTHOCH 1/3 SEITE BLATTHOCH 1/4 SEITE ECKFELD Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr sw 167.557 € sw 112.018 € sw 79.266 € 4c 174.100 € 4c 116.380 € 4c 82.318 € Sa Sa Sa sw 170.038 € sw 113.672 € sw 80.385 € 4c 176.988 € 4c 118.306 € 4c 83.629 € 6
Leser von REGIOSMART im Verbreitungsgebiet lt. ZMG-Verbreitungsatlas* (Quelle: ma-TZ 2020) LESERSCHAFTSDATEN Basis in Tsd. Reichweite Struktur Affinitäts- Tsd. % index Basis 8856 3403 38,4 100,0 100 GESCHLECHT Männer 4392 1678 38,2 49,3 99 Frauen 4464 1725 38,6 50,7 101 ALTERSGRUPPEN 14 - 19 Jahre 589 66 11,2 1,9 29 20 - 29 Jahre 1260 192 15,3 5,7 40 30 - 39 Jahre 1325 295 22,3 8,7 58 40 - 49 Jahre 1263 434 34,4 12,8 89 50 - 59 Jahre 1699 805 47,4 23,7 123 60 Jahre und älter 2720 1611 59,2 47,3 154 AUSBILDUNG Allgemeinb-/Volks-/Hauptschule mit/ohne Lehre 3879 1542 39,8 45,3 103 74,8% weiterführende Schule ohne Abitur, mittlere Reife 2324 934 40,2 27,4 105 Fach-/Hochschulreife mit/ohne Studium 2652 927 35,0 27,2 91 * leitende Angestellte, Beamte im höheren Dienst 567 255 44,9 7,5 117 andere Angestellte und Beamte 4523 1899 42,0 55,8 109 leitender Arbeier/Facharbeiter 1493 626 42,0 18,4 109 DER LESER DER sonstige Arbeiter 532 159 29,8 4,7 78 REGIOSMART TITEL HAUSHALTS-NETTO-EINKOMMEN haben eine Tageszeitung abonniert (entspricht 2,5 Mio. bis unter 1.000 Euro 408 96 23,6 2,8 61 Menschen). 1.000 bis unter 1.250 Euro 281 102 36,4 3,0 95 1.250 bis unter 1.500 Euro 409 163 39,9 4,8 104 1.500 bis unter 2.000 Euro 1009 448 44,4 13,2 115 2.000 bis unter 2.500 Euro 1089 425 39,1 12,5 102 2.500 Euro und mehr 5659 2168 38,3 63,7 100 HAUSHALTSGRÖSE 1 Person 1865 715 38,3 21 100 2 Personen 3202 1526 47,7 44,8 124 3 Personen 1615 499 30,9 14,6 80 4 Personen 1471 446 30,3 13,1 79 5 Personen und mehr 703 218 31,6 6,4 81 7
ONLINE-ANGEBOT www.badische-zeitung.de www.schwaebische.de www.swp.de www.rnz.de www.stimme.de VISITS www.gea.de www.pz-news.de www.bnn.de 3,32 Mio. NUTZER des Online Angebotes 45,3 MIO. (durchschnittlicher Monat www.main-echo.de von RegioSmart Januar-März 2021)* www.idowa.de www.rhein-zeitung.de Quelle: b4p 2020 III Quelle: IVW MEDIENNUTZUNG 51,6% 54,0% Tablet 48,3% 31,9% 42,8% 40,8% Desktop-PC Menschen im Geräte, die von den 53,9% REGIOSMART- Mediennutzern im Smartphone Gebiet, die häufig REGIOSMART-Gebiet 80,0% oder sehr häufig vorrangig für die Laptop die aufgeführten Internetnutzung 57,6% Medien nutzen herangezogen werden. Zeitung TV Radio Plakat Online Quelle: b4p 2020 III. Potenzial: 7,8 Mio. deutschsprachige Personen 14 Jahre+ *ohne Badische Neueste Nachrichten, Main-Echo, Reutlinger General-Anzeiger 8
TECHNISCHE DATEN Höhe Breite 1/1 Seite Spaltenzahl Umrechnungs- Spaltenbreite Regiosmart Titel mm mm mm AT TT faktor AT mm TT mm Badische Zeitung 420 mm 285 mm 2520 6 5 1,2 45 54,0 Badische Neueste Nachrichten 480 mm 320 mm 3360 7 5 1,4 44 60,0 Heilbronner Stimme 490 mm 327 mm 3430 7 6 1,1667 45 50,75 Main Echo 480 mm 320 mm 3360 7 6 1,16667 44 50,0 Pforzheimer Zeitung 486 mm 320 mm 3402 7 6 1,17 44 50,0 Reutlinger General-Anzeiger 480 mm 320 mm 3360 7 5 1,4 44 60,0 Rhein-Neckar-Zeitung 501 mm 324 mm 3507 7 5 1,4 45 61,6 Rhein-Zeitung 480 mm 324,99 mm 3360 7 6 1,1667 45,14 50,8 Schwäbische Zeitung 480 mm 320 mm 3360 7 6 1,2 44,4 50,0 Straubinger TB/Landshuter Zeitung 430 mm 282,5 mm 2580 6 5 1,2 45 53,5 Südwest Presse* 484 mm 319 mm 3388 7 6 1,16667 43 49,2 Südwest Presse** 438 mm 290 mm 2628 6 6 43 44,56 * Reinisches Format **Berliner Format AT = Anzeigenteil TT= Textteil Anzahl Druckunterlagen: jeweils 1 Formate können den Tarifen der einzelnen Verlage entnommen werden. 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für Anzeigen und andere Preisliste zu einem Nachlass von vorneherein berechtigt. Der Ablehnung eines Anzeigenauftrages oder Abrufs wird dem Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Werbemittel in Zeitungen von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und Zeitschriften gemacht wird. und die einwandfreie Beschaffenheit der oder anderer Werbemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Bei der Anlieferung von digitalen Vorlagen für Anzeigen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allge- Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzei- oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpfli- meinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die gen-Millimeter umgerechnet. chtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder ander- technischen Vorgaben des Vereins entsprechende Vorlagen er Werbemittel des Auftraggebers mehrerer Anzeigen oder 6. Die Aufnahme von Anzeigen oder anderer Werbemittel für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor anderer Werbemittel unter Beachtung der von dem Verein in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Vereins für vom angebotenen Rabattstaffeln, wobei die Schaltung auf Abruf bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Auftraggebers erfolgt. der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremd- der Druckvorlagen/digitalen Angaben in der Preisliste sowie beilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der 2. Anzeigen und andere Werbemittel sind im Zweifel zur oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragss- und dies vom Verein schriftlich bestätigt worden ist. Rubri- die Druckunterlagen/digitalen Vorlagen gegebenen Mögli- chluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das zierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, chkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. die Vorgaben des Vereins zur Erstellung und Übermittlung Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten von Druckunterlagen/digitalen Vorlagen einhält. Der Verein Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei weist darauf hin, dass digital übermittelte Druckvorlagen in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angren- für Farbanzeigen nur mit einem auf Papier gelieferten Farb- zen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung Proof zuverlässig verarbeitet werden können. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, inner- nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom halb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist Verein mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 10. Entsprechen die Anzeige oder das andere Werbemittel auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus nicht der vertraglich geschuldeten so hat der Auftraggeber weitere Anzeigen abzurufen. 8. Der Verein behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbe- Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie mittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen 4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses – abzulehnen, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder be- Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck aus Umständen nicht erfüllt, die der Verein nicht zu vertre- hördliche Bestimmungen verstößt oder – deren Veröffentli- der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt ten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger chung für den Verein wegen des Inhalts, der Herkunft oder wurde. Der Verein hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen der technischen Form unzumutbar ist. Dies gilt auch für Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn – diese einen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme Anzeigenaufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestel- Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des entsprechenden Nachlass dem Verein zu erstatten. Der len oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rück- sind für den Verein erst nach Vorlage eines Musters der in einem groben Missverständnis zu dem Leistungsinter- wirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch esse des Gläubigers steht, oder – diese für den Verein nur von Anzeigen oder anderen Werbemitteln innerhalb eines Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Verein eine ihm für die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentli- Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die chung gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die 10
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs d) Anzeigenabschlüsse für die RegioSmart-Belegung kön- auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des gesetzten Frist mitgeteilt werden. nen nur über RegioSmart getätigt werden. Die Gewährung Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder von Rabatten für die über RegioSmart geschalteten An- des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, zeigen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Auftrags ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche RegioSmart. Die über RegioSmart geschalteten Anzeigen den Verein sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbe- Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. werden bei der Gewährung von Rabatten durch die Mit- sondere aufgrund Verzug, Pflichtverletzung, der Verletzung gliedsverlage nicht berücksichtigt. gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Hand- 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird lung ausgeschlossen, es sei denn, der Verein, seine Vertreter die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach e) Die angelieferten Druckunterlagen müssen dem oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrläs- Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist Zeitungsstandard (ISOnewspaper26v4.icc) entsprech- sig gehandelt. Der Verein haftet in gleicher Weise, wenn von innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bez- en. Sollten die Druckunterlagen diesem Standard nicht einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter ahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere entsprechen und es dadurch zu einem fehlerhaften und oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung Zahlungsfrist. nicht einwandfreien Druckergebnis kommen, können keine des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht Ansprüche an RegioSmart geltend gemacht werden. fahrlässig verletzt wird. Soweit der Verein dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den f) RegioSmart und seine Mitglieder wenden bei Entgegen- vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbe- nahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübli- grenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis Zusätzliche che Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftrag- durch den Verwender, seine Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei Geschäftsbedingungen geber irregeführt oder getäuscht werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei von RegioSmart Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet sich auf tatsächliche Behauptungen oder veröffentlichten der Verein nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklama- Anzeigen bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des tionen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln a) RegioSmart handelt den Auftraggebern gegenüber jeweils gültigen Anzeigentarifs. – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung ausschließlich im Namen und für-Recht der angeschlos- und Belegen geltend gemacht werden. Alle gegen den senen Mitglieder. RegioSmart hat von diesen Mitgliedern g) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt Verein gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflicht- Inkasso-Vollmacht. und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur verletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auf- Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen b) Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen traggeber obliegt es, RegioSmart von Ansprüchen Dritter unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Reklamationen bei Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres Zeitschriften und von RegioSmart gelten sowohl für die auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den RegioSmart erwachsen. RegioSmart ist nicht verpflichtet, werden. Mitgliedern als auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Auftraggeber und den Mitgliedern. Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftrag- geliefert. Der Auftraggeber trägt die für die Richtigkeit der c) Mit Erteilung eines Anzeigenauftrags anerkennt der geber daraus keine Ansprüche gegen RegioSmart zu. Der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verein berücksichtigt Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen Auftraggeber hält RegioSmart auch von allen Ansprüchen alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss von RegioSmart und der Mitglieder. aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. 11
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN h) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Ab- n) Der Anzeigenkunde stellt RegioSmart, bei vom Anzei- bestellung einer Anzeige kann RegioSmart die entstande- genkunden gelieferten Vorlagen, von allen Ansprüchen nen Satzkosten berechnen. Dritter frei, die gegen RegioSmart wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, i) Für Fälle höherer Gewalt wie auch von RegioSmart unver- insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz, schuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden RegioSmart Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und von Anwalts- und Gerichtskosten. Leistung von Schadensersatz. o) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochterg- j) RegioSmart behält sich das Recht vor, die Berichtigung esellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auf- 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. RegioSmart tragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organis- Rechnungsstellung-vorzunehmen. Bei Anzeigen aus dem ierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusam- Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwerts- menschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher teuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuer- Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen befreiung besteht und anerkannt wird. RegioSmart behält Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzver- Skonto wird nicht gewährt. waltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht. 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei k) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verp- Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rech- flichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech- nungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung nungen mit den Werbung Treibenden an die Preisliste fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug in Höhe von von RegioSmart zu halten. Die von RegioSmart gewährte fünf Prozentpunkten über dem Basissatz (vgl. § 288 BGB) Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz berechnet. noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden in Anzeigenrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Rechnungserhalt zu bezahlen, es sei denn, es wurde vertra- glich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart. Die sog. l) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbez- einen Tag verkürzt. RegioSmart ist berechtigt, bei Verzug iehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten der Rechnungsstellung den offenen Betrag an die Verlage mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert per Gutschriftverfahren auszuzahlen. werden. Stand: 26. März 2020 m) Die Kennzeichnung und Aufmachung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit RegioSmart abzustimmen. 12
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