ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben
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ZNS Ausgabe 5-2021 Mai 2021 Zahnärztliche Nachrichten Schwaben n 3 Editorial: Das sollten Sie zur MDR wissen! n 4 Leitartikel: EuGH-Entscheidung zur Berufsanerkennung n 6 Astrazeneca in Bayerns Arztpraxen n 7 Approbationsentzug: Strenge Linie bestätigt n 8 Digitale Gesundheitsanwendungen brauchen Datenschutz-Zertifikat n 9 Datenschutz: Versäumnisse und fehlende Begründungen n 10 Doppelstruktur und Zusatzbürokratie unnötig n 11 Webinar: Praxisbegehung n 12 Präventionspreis verliehen n 13 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 15 Referat Fortbildung n 20 Referat Zahnärztliches Personal Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
EDITORIAL Das sollten Sie zur MDR wissen! Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, so lautet ein schlaues deutsches Sprichwort. Vor einem Jahr hat die EU-Kommission das Ende der Übergangsfrist für die EU-Medizinprodukteverordnung MDR (Medical Device Regulation) pandemiebedingt für ein Jahr ausgesetzt. Das wird 2021, trotz dritter Welle, wohl nicht passieren. In wenigen Wochen, genauer: am 26. Mai 2021, läuft die Übergangsfrist ab und somit gilt die MDR europaweit. Die umfassende Reform des gesamten europäischen und in dessen Folge auch des gesamten deutschen Medizinprodukterechts betrifft natürlich auch Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore. Als Verordnung des europäischen Rechts gilt sie unmittel- bar und ersetzt damit die Medizinprodukterichtlinie MDD. Auslöser für die neuen, europäischen Medizinproduktregelungen war der „Brustimplantat“-Skandal vor einigen Jahren. Ziel ist es, Medizinprodukte von der Herstellung bis zum Einsatz und der Risikobewertung besser zu überwachen und zu dokumentieren. Die MDR setzt also schwerpunktmäßig auf Marktüberwachung und führt eine Reihe von neuen Aufga- ben ein, erhöht die Anforderungen an das Qualitätsmanagement-System, an die Erstellung klinischer Bewertungen und erhöht zugleich den Umfang der Produkte, für die zukünftig klinische Studien gefor- dert sind. Ohne dem Referenten Praxisführung/Medizinprodukte der Bayerischen Landeszahnärztekammer vor- greifen zu wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die BLZK im QM-Online-Bereich Dokumente für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte eingebaut hat, die als Vorlagen bei der Umsetzung der MDR- Vorgaben hilfreich sind. Wir Zahnärzte sind in zweierlei Weise von den neuen Regelungen betroffen: 1. Indirekt im Bereich der Beschaffung von seriell hergestellten Medizinprodukten und Komponenten. Hier gelten für die Industrie strengere Zertifizierungsregelungen über sog. Benannte Stellen. Diese unterliegen Anerkennungsverfahren. Es gab und gibt erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten, die letztlich der wohl wahre Grund für die Verschiebung der MDR im letzten Jahr waren. 2. Direkt betroffen sind die Zahnarztpraxen vor allem im Bereich der Prozesse und Dokumentationspflich- ten, und darauf beziehen sich die Dokumente, die im QM-Online der BLZK eingestellt werden. Es betrifft vor allem den Bereich der Sonderanfertigungen im Praxislabor. Dabei ist keiner der Prozesse – insbesondere der Aufbau eines Risikomanagementsystems - grundlegend neu, sondern seit vielen Jahren Vorgabe. Ab Mai 2024 ist mit der Vermarktung von nach altem Recht zertifizierten Produkten endgültig Schluss. Allerdings gilt diese Übergangsregelung nicht für Hersteller von Sonderanfertigungen, wie sie Zahnärzte mit Praxislabor darstellen. Wer als Zahnarzt ein Eigenlabor betreibt, muss ab 26. Mai 2021 in Bezug auf klinische Bewertungen genau die gleichen Anforderungen erfüllen wie Hersteller seriell bzw. industriell hergestellter Medizinprodukte. Mit der klinischen Bewertung ist es allerdings nicht getan. Wie uns Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) an der Universität Augsburg im ZNS-Interview 2019 mitteilte, sei unter dem Begriff „Post-market Surveillance“ (PMS) gefordert, dass z.B. der Implantologe auch nach der Implantation weiter beobachtet, ob die Sicher- heit und der medizinische Nutzen des Implantats gegeben ist. Ferner muss nachgewiesen werden, dass dauerhaft und ständig auf eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person zurückgegriffen werden kann. Dafür sind die Mustervorlagen im QM-Online auf der BLZK-Internetseite gedacht. Meine Empfehlung: Nutzen Sie diese Unterstützung und machen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen, die die MDR für die Zahnarztpraxis mit sich bringt, vertraut. Ihr Christian Berger ZBV-Vorsitzender Hinweis: Die genannte Literatur finden sie auf www.zbv-schwaben.de – ZNS ZNS 5-21 3
LEITARTIKEL Wissenslücken müssen ausgeglichen werden EuGH-Entscheidung: Partieller Berufszugang und automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen In seiner Entscheidung vom 25.02.2021 (Az. C-940/19) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Auslegung der geänderten Richtlinie 2005/36/EG (Art. 4f Abs. 6) befasst. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die Mitgliedstaaten durch die Neufassung der Richtlinie daran gehindert sind, einen partiellen Zugang zu Berufen zu ermöglichen, wenn für diese Berufe nach der Richtlinie bereits eine automatische Anerkennung von Berufsqualifi- kationen geregelt ist. n Zum Sachverhalt eines partiellen Zugangs auch zu Gesundheitsberufen vorsieht. Dies war Im Ausgangsfall wandten sich mehrere nach Auffassung der Berufsverbände mit französische Verbände medizinscher der Neufassung der Richtlinie Berufe, u.a. der Berufsverband französi- 2005/36/EG in Art. 4f Abs. 6 unvereinbar. scher Zahnärzte (Les Chirurgiens- In der Regelung heißt es: Dentistes de France) gegen Erlasse der französischen Ministerien für soziale „Dieser Artikel gilt nicht für Berufsange- Angelegenheit und für Gesundheit. Die hörige, für die die automatische Aner- Erlasse regelten die Durchführung des kennung ihrer Berufsqualifikationen Dekrets Nr. 2017-1520, welches wieder- nach Titel III Kapitel II, III und IIIa gilt.“ um der Umsetzung des Code de la santé public (Gesetzbuch über die öffentliche Um die Frage nach der Vereinbarkeit mit Gesundheit) diente. Streitig war, ob die der europäischen Richtlinie zu klären, umzusetzenden Regelungen im Code de setze das Gericht das Verfahren aus und la santé public inhaltlich mit europäi- legte dem EuGH die folgende Frage zur schem Recht vereinbar sind. In der Rege- Vorabentscheidung vor: lung war vorgesehen, dass ein sog. partieller Zugang zu allen geregelten Hindert Art. 4f Abs. 6 der geänderten Dr. Katharina Talmann Gesundheitsberufen möglich ist. Damit Richtlinie 2005/36 einen Mitgliedstaat betraf die Regelung auch Berufe, die daran, die Möglichkeit des partiellen nach der Richtlinie 2005/36/EG der auto- Zugangs zu einem der Berufe einzufüh- matischen Anerkennung unterliegen. prüfung statt. Im Rahmen der Gleichwer- ren, auf die der in Titel III Kapitel III der tigkeitsprüfung werden die Ausbildung Richtlinie vorgesehene Mechanismus Automatische Anerkennung bedeutet, und das Berufsbild im Herkunftsland mit der automatischen Anerkennung von dass für die in der Richtlinie festgelegten dem Berufsbild und der Ausbildung im Berufsqualifikationen Anwendung fin- Berufe (u.a. Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Aufnahmestaat verglichen. Unterschei- det? Krankenpfleger, Hebamme) die im Her- den sich die Ausbildungen oder Berufs- kunftsland erbrachten Ausbildungsnach- bilder wesentlich, müssen durch Lehr- n Die Entscheidung des weise, wie etwa die ärztliche Grundaus- gang und/oder Prüfung die festgestellten EuGHs bildung oder die Facharztausbildung, Unterschiede beseitigt werden, bevor auch in anderen europäischen Ländern eine Anerkennung der Berufsqualifikati- Der EuGH ist zu dem Ergebnis gekom- automatisch anerkannt werden. Eine on möglich ist. men, dass Art. 4f Abs. 6 der Richtlinie gesonderte Gleichwertigkeitsprüfung ist 2005/36/EG dahingehend auszulegen dann nicht mehr notwendig. Grund Die Möglichkeit des partiellen Berufszu- ist, dass er Rechtsvorschriften nicht ent- dafür ist, dass in der EU einheitliche Stan- gangs bedeutet, dass trotz Feststellung gegensteht, nach denen die Möglichkeit dards für die berufliche Qualifizierung der fehlenden Gleichwertigkeit eine Teil- eines partiellen Zugangs zu einem der geschaffen wurden. Die Automatische erlaubnis für die Ausübung der Tätigkeit Berufe besteht, die unter die automati- Anerkennung ist nur möglich, soweit die erteilt werden kann. sche Anerkennung von Berufsqualifi- Berufsausbildung in einem EU-Land kationen fallen. abgeschlossen wurde und darüber hin- Von den Interessenverbänden wurde die aus die Voraussetzungen der Richtlinie Unrechtmäßigkeit der Erlasse geltend Zur Begründung hat der EuGH darauf erfüllt sind. Wird die Berufsausbildung in gemacht, weil diese auf eine gesetzliche hingewiesen, dass die Richtlinie zwar für einem Drittstaat absolviert, z.B. in den Regelung im Code de la santé public die Berufe Arzt, Krankenpfleger, Zahn- USA, findet eine sog. Gleichwertigkeits- zurückgehen, welche die Möglichkeit arzt, Tierarzt, Hebamme und Apotheker 4 ZNS 5-21
hörige ein vollständiges Ausbildungspro- LEITARTIKEL im Zuge der Koordinierung ein System Ist also im Herkunftsstaat nur ein Teil des der automatischen Anerkennung der gramm absolvieren, um seine Lücken jeweiligen Gesundheitsberufes im Auf- Ausbildungsnachweise vorsieht. Die auszugleichen (Rz. 30). nahmestaat Gegenstand der Ausbildung Regelung Art. 4f Abs. 6 der geänderten und ist eine automatische Anerkennung Richtlinie bezieht sich aber nicht auf den Die Ablehnung eines partiellen Zugangs deswegen nicht möglich, sollte stets die Beruf als solchen, sondern auf Berufsan- in Gesundheitsberufen würde lt. EuGH Möglichkeit eines partiellen Berufszu- gehörige, für die die automatische Aner- zu Mobilitätshindernissen führen. Die gangs geprüft werden und ggf. ein ent- kennung gilt. Dies ergibt sich aus dem Harmonisierung der Berufe sei dadurch sprechender Antrag gestellt werden. Wortlaut der Bestimmung, denn dieser nicht beeinträchtigt. Denn die Tätigkeit betreffe Einzelpersonen (Rz. 20-23). werde unter der gegebenenfalls über- Ob im jeweiligen Aufnahmestaat ein par- setzten Bezeichnung des Herkunftsmit- tieller Berufszugang möglich ist, hängt Diese Auslegung, so der EuGH, stehe gliedstaates ausgeübt und unter der Vor- aber von den nationalen Regelungen ab. auch im Einklang mit dem Kontext und aussetzung, dass der Berufsangehörige Mit der Entscheidung des EuGH ist aber dem Ziel der Richtlinie. Sowohl aus der den Dienstleistungsempfängern gegen- auch nochmals klargestellt, dass die Mit- Entstehungsgeschichte als auch aus der über den Umfang seiner beruflichen gliedstaaten die Möglichkeit haben, Systematik ergebe sich, dass der Unions- Tätigkeit angebe (Rz. 33). Berufsangehö- einen partiellen Zugang aus zwingenden gesetzgeber zwischen den Begriffen rige der in der Richtlinie bereits zuvor Gründen des Allgemeininteresses zu ver- „Beruf“ und „Berufsangehörige“ unter- ausgenommenen Berufe sind vom par- sagen. scheiden wollte (Rz. 25). So wurde im tiellen Zugang nicht betroffen, weil für Rahmen der Änderung durch die Richt- sie bereits die automatische Anerken- Dr. Katharina Talmann linie 2013/55/EU diskutiert, ob die nung gilt. Rechtsanwältin Berufsgruppen, die der automatischen Anerkennung unterfallen, vom partiellen n Zusammenfassung RATAJCZAK & PARTNER mbB Zugang ausgeschlossen werden sollten. Berlin • Essen • Freiburg i.Br. Dieser Vorschlag setzt sich aber nicht Der EuGH hat also festgestellt, dass es • Köln • Meißen • München durch. Stattdessen einigten sich die auch bei Berufen, die der automatischen • Sindelfingen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Anerkennung unterliegen, die Möglich- Posener Straße 1, Organe darauf, den Begriff „Berufsange- keit eines partiellen Berufszugangs gibt. 71065 Sindelfingen hörige“ in die Neuregelung aufzuneh- men (Rz. 26 f.). Auch die Ausführungen in den Erwä- gungsgründen der Richtlinie, die die Möglichkeit vorsehen, den partiellen Zugang aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zu verweigern, ins- besondere bei Gesundheitsberufen, stüt- zen lt. EuGH diese Auffassung. Nur wenn die Möglichkeit des partiellen Zugangs besteht, könnte dieser auch verweigert werden (Rz. 29). Der partielle Zugang entspreche zudem STELLENANGEBOT der allgemeinen Zielsetzung der Richt- linie, Hindernisse für den freien Perso- nen- und Dienstleistungsverkehr zwi- schen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Aus der Richtlinie 2013/55/EU, mit der die Änderungen eingefügt wurden, lässt sich außerdem herleiten, dass mithilfe der Neuregelungen über die bisherige Richtlinie hinausgegangen werden sollte, Angestellter Zahnarzt (m/w/d) die nur eine Tätigkeit im gleichen Beruf oder Vorbereitungsassistent (m/w/d) vorsah. Die Möglichkeit des partiellen Zugangs soll aber auch Fälle erfassen, in mit Erfahrung gesucht. denen die bisher ausgeübten Tätigkeiten Moderne, digitale Praxis in Friedberg, ab 01.10.2021 Teil eines Berufes sind, der im Aufnahme- mitgliedstaat ein breiteres Spektrum von Bewerbung an: reichert-friedberg@t-online.de Tätigkeiten erfasst als im Herkunftsstaat. Bei zu großen Unterschieden in den oder 01 72-66 90 735 Tätigkeitsfeldern müsste der Berufsange- ZNS 5-21 5
FORUM Astrazeneca in Bayerns Arztpraxen Bayerns Gesundheitsminister gibt grünes Licht Der Impfstoff von Astrazeneca ist in Arztpraxen für alle Altersgruppen freigegeben. Das teilte Bayerns Gesundheits- minister Klaus Holetschek (CSU) Mitte April in München mit: „Die Priorisierung bei Astrazeneca ist ab sofort aufge- hoben, der Impfstoff kann in den Arztpraxen auch Personen unter 60 Jahren angeboten werden.“ Zuvor hatten bereits Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die gleiche Entscheidung getroffen. Der Minister sagte während einer Online- Astrazeneca-Dosen für alle Erwachsenen Pressekonferenz: „Die Ärzte kennen ihre anzubieten. Sowohl der niederbayeri- Patienten gut und wissen, wem sie aus sche Landkreis Dingolfing-Landau als dem Kreis der unter 60-Jährigen unter auch der Landkreis Mühldorf am Inn in Berücksichtigung der Vorgaben der Stän- Oberbayern kündigten an, „offene Impf- digen Impfkommission ein Impfangebot tage“ für alle ab 18 Jahren anbieten zu mit diesem Wirkstoff machen können - wollen. und beraten hierzu ausführlich.“ Dieses besondere Vertrauensverhältnis solle Wegen sehr seltener Fälle von Blutge- genutzt werden, „denn jede Dosis Impf- rinnseln (Thrombosen) soll der Astraze- stoff muss möglichst rasch verimpft wer- neca-Impfstoff in Deutschland seit dem den“, betonte Holetschek. 31. März in der Regel nur noch bei Men- schen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Im Corona-Hotspot Hof werden nach Unter 60-Jährige können sich „nach ärzt- Angaben des Nachrichtendienstes „änd“ lichem Ermessen und bei individueller seit vergangener Woche bereits auch Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklä- über 18-Jährige mit einem Sonderkontin- rung“ weiterhin damit impfen lassen. gent des Astrazeneca-Vakzins geimpft. Zudem hatten immer mehr Landkreise in Klaus Holetscheck (CSU), Bayerischer Gesund- Quelle: änd Bayern mitgeteilt, bei Impfaktionen heitsminister 6 ZNS 5-21
Strenge Linie bestätigt FORUM Bundesverwaltungsgericht zum Approbationsentzug In einem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2019 seine strenge Linie betreffend den Approbations- entzug auch bei Straftaten, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis wurzeln, bestätigt (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2019, Az.: 3 B 7.18). Die ist dem Newsletter der Kanzlei lenmed zu entnehmen. n Der Fall Eine Ärztin hatte zwischen 2007 und 2011 ihrer privaten Krankenversicherung an insgesamt 255 Tagen eine Erkrankung vorgetäuscht, tatsächlich aber Einnah- men aus ärztlicher Tätigkeit generiert. So hatte sie insgesamt rund 65.000,– € Krankentagegeld erhalten, auf das sie keinen Anspruch besaß. Das zuständige Amtsgericht hatte die Ärztin deshalb 2014 rechtskräftig zu einer Freiheitsstra- fe von einem Jahr und 10 Monaten ver- urteilt. Die zuständige Behörde hatte wegen des Betrugs im April 2015 die Approbation wegen Unwürdigkeit entzogen. Die Kla- ge der Ärztin gegen die Entziehung war in erster Instanz erfolgreich, in der Beru- fung vor dem VGH Bayern wurde der schwerwiegendes Fehlverhalten, das das Vertrauen in eine untadelige Berufsaus- Approbationsentzug hingegen bestätigt. Vertrauen der Patienten in den Arzt so übung des Arztes stehe, gegeben. Die Ärztin erhob Beschwerde wegen der tief beeinträchtige, dass eine Fortsetzung n Negative Prognose Nichtzulassung der Revision zum Bun- ärztlicher Tätigkeit „untragbar“ erschei- desverwaltungsgericht. ne, zur Unwürdigkeit führe. Das sei aber n Die Entscheidung bei einem Betrug in einem besonders Eine negative Prognose der Wiederho- schweren Fall, wie hier, durchaus gege- lung von Straftaten sei bei der Unwürdig- ben. Die Ausführungen des VGH, dass keit nicht vorausgesetzt. Diese brauche Mit der Beschwerde scheiterte die Ärztin. sich mit dem festgestellten Betrug ein es nur bei dem Entzug wegen Unzuver- Der Approbationsentzug ist damit im Gewinnstreben um jeden Preis offenba- lässigkeit. Der möglichen untadeligen Ergebnis rechtskräftig. Das BVerwG re, das das Vertrauen der Öffentlichkeit Lebensweise zwischen Straftat und bestätigte dabei seine Grundsätze zur in die Ärztin nachhaltig beeinträchtige, behördlicher Entscheidung könne im Beurteilung der Unwürdigkeit und dass seien nicht zu beanstanden. Nicht gegen Rahmen der Wiedererteilung der Appro- der VGH Bayern diese richtig angewen- die Unwürdigkeit spreche auch, dass sich bation, die jederzeit beantragt werden det hatte. Maßgeblicher Zeitpunkt der die Straftaten hier nicht im Arzt-Patien- könne, Rechnung getragen werden. Die Beurteilung der Unwürdigkeit ist das ten-Verhältnis zugetragen hätten. Die Entscheidung bestätigt einmal mehr, Ende des Verwaltungsverfahrens, hier Beschädigung des Vertrauens sei ange- dass auch (Vermögens-) Straftaten jen- also April 2015. Insofern ist es nicht von sichts der Schwere der Verfehlungen seits der eigentlichen ärztlichen Berufs- Nutzen, das anschließende Gerichtsver- davon unabhängig. ausübung approbationsgefährdend sind. fahren möglichst lange zu verzögern und Das gewinnt vor dem Hintergrund der dann auf den langen Zeitablauf zwischen Der Entzug sei auch nicht unverhältnis- Corona-Soforthilfen und der Tatsache, Verfehlungen und Zeit des Urteils zu ver- mäßig. Die persönlichen Folgen für den dass betreffend diesbezüglicher Anträge weisen. Arzt (de facto Entzug der Existenzgrund- Behörden und Staatsanwaltschaften mit n Gewinnstreben um jeden lage) seien in der Abwägung nicht mehr dem Vorwurf des (versuchten) Subventi- gesondert zu berücksichtigen. Zwar sei onsbetrugs relativ schnell bei der Hand Preis das faktische Berufsverbot nur zugun- sind, wieder aktuelle Bedeutung. sten eines überragend wichtigen Des Weiteren bestätigte das BVerwG Gemeinschaftsgutes zulässig. Dieses sei zwar, dass wegen des weitreichenden aber mit der sog. Volksgesundheit, die im Quelle: Eingriffs in die Berufsfreiheit nur ein unmittelbaren Zusammenhang mit dem lennmed.de Newsletter 03/2021 ZNS 5-21 7
FORUM Digitale Gesundheitsanwendungen brauchen Datenschutz-Zertifikat Änderungen am Entwurf: Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) Laut dem Handelsblatt ist Jens Spahn (CDU) ist mit dem Digitale Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) noch nicht zufrieden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Spahns Bundesgesundheits- ministerium hat den Koalitionären auf 55 Seiten nun Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt mit Vorschlägen, wie das Gesetz noch angepasst werden sollte. In der Regel werden Vorschläge für Hersteller diese, bekommt er ein Zertifi- Änderungsanträge durch das zuständige kat. Spätestens ab 2023 ist dieses Zertifi- Ministerium weitgehend angenommen. kat zwingende Voraussetzung, um als Das Handelsblatt zeigt die wichtigsten DiGa in die Regelerstattung der gesetz- Punkte aus dem Dokument auf: lichen Krankenversicherung (GKV) zu gelangen und damit von Ärzten ver- n 1. Digitale Gesundheitsan- schrieben zu werden. Beim Datenschutz wendungen sollen die Kriterien bis März 2022 durch das BfArM im Einvernehmen mit dem Das Ministerium will bekanntlich die Bundesdatenschutzbeauftragten festge- Anforderungen, die digitale Gesund- legt werden. Ein Datenschutz-Zertifikat heitsanwendungen (DiGa) erfüllen müs- wird ab April 2023 benötigt. Bislang sen, bei Datenschutz und Datensicher- basiert die Prüfung von DiGa in den heit neu regeln. In der Formulierungshilfe Bereichen Datenschutz und -sicherheit wird der Ablauf dafür nun präzisiert. auf Selbstauskünften der Hersteller. Demnach soll das Bundesamt für Sicher- heit in der Informationstechnik (BSI) im n 2. E-Rezept Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Die Krankenkassen sollen ab 2022 ein (BfArM) erstmals bis zum 31. Dezember Verfahren anbieten, mit dem Patienten 2021 und anschließend jährlich die das elektronische Rezept (E-Rezept) über Anforderungen an die Datensicherheit ein Smartphone nutzen können, ohne festlegen. Das BSI bietet dann ab dem dafür ihre elektronische Gesundheitskar- 1. Juni 2022 Prüfungen an. Besteht ein Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister te (eGK) einzuscannen. Bislang ist geplant, dass Patienten sich das E-Rezept entweder ausdrucken oder es sich in die E-Rezept-App der Gematik senden lassen. Bei besagter App müssen sich Nutzer identifizieren, indem sie ihre eGK einscannen. Das E-Rezept ist ab 2022 verpflichtend zu nutzen. n 3. Elektronische Patientenakte Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten nicht nur eine elektro- nische Patientenakte (ePA) über ein Smartphone oder Tablet zur Verfügung zu stellen, sondern auch über einen sta- tionären Computer. Im DVPMG soll nun ergänzt werden, dass die Kassen dieses Angebot spätestens ab 2022 machen müssen. Außerdem sollen die Notfallda- ten, die derzeit noch auf der elektroni- schen Gesundheitskarte gespeichert und 8 ZNS 5-21
ab 2023 in die Online-Anwendung FORUM 'Patientenkurzakte' überführt werden, als digitale Kopie auf Wunsch des Versi- cherten auch in der ePA gespeichert wer- den. n 4. Digitale Identität Bis 2023 sollen Versicherte sich nicht mehr nur mit ihrer eGK identifizieren müssen, sondern eine digitale Identität zur Verfügung gestellt bekommen. Ab 2024 soll die digitale Identität die glei- chen Funktionen wie die Gesundheits- karte haben und als Versicherungsnach- weis gelten, so sieht es einer der Vor- schläge für einen Änderungsantrag vor. Außerdem soll die digitale Identität über unterschiedliche Sicherheitsniveaus ver- fügen. Der Schutzbedarf muss minde- stens der Anwendung entsprechen, bei der diese eingesetzt wird. Datenschutz: Versäumnisse und fehlende Begründungen Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Pandemie-Gesetzgebung In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Ulrich Kelber, der Bundesregierung Versäumnisse in der Pandemie-Gesetzgebung vor. Er erneuert zudem seine Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA). „Wir werden in ein paar Monaten wahr- scheinlich viel einander verzeihen müs- sen“, ahnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon im April 2020. Das gilt auch mit Blick auf den Daten- schutz. Fehlende Begründungen, unzu- reichende Güterabwägungen und dazu noch viel zu kurze Stellungnahmefristen: So lauten Kelbers Kritikpunkte an der Corona-Gesetzgebung der vergangenen Monate. Demnach gestand das Gesundheitsmini- sterium seiner Behörde etwa für die Stel- lungnahme zu den verschiedenen Bevöl- kerungsschutzgesetzen nur wenige Stunden bis 2 Tage zu. Und auch bei anderen, nicht Corona-bezogenen Gesetzen seien vorgesehene Beteili- gungsfristen nicht eingehalten worden. ZNS 5-21 9
n ePA nicht DSGVO-konform FORUM Nicht DSGVO-konform – das trifft laut Kelber auch auf die ePA zu. Der Daten- schutzbeauftragte bemängelt vor allem, dass Versicherte ihre Daten im ersten Jahr nur nach dem „Alles-oder-Nichts-Prin- zip“ freigeben könnten. Zudem beklagt Kelber eine „Zweiklassengesellschaft bei der ePA“, weil Menschen ohne eigenes Endgerät in Teilen von der Nutzung aus- geschlossen seien. Inhaltlich kritisiert Kelber unter anderem Getesteten vernünftigerweise in der drit- Etwas positiver fällt dagegen das Fazit die Art und Weise der Ausweitung von ten Änderung wieder gestrichen wor- zur Corona-Warn-App aus. Mit ihr sei der Meldepflichten für Krankheiten, die in den, bevor mit ihrer Umsetzung begon- Regierung „eine grundsätzlich daten- das Grundrecht auf informationelle nen wurde, so Kelber. schutzfreundliche Umsetzung des dezen- Selbstbestimmung eingriffen: „Transpa- tralen Contact-Tracing-Ansatzes gelun- rente Begründungen und eine Auseinan- Daneben kollidierten die Gesetze an ver- gen“. Auch hier wäre eine frühzeitigere dersetzung mit den datenschutzrechtli- schiedenen Stellen mit der europäischen Einbindung des Datenschutzbeauftrag- chen Anforderungen wären nötig gewe- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). ten jedoch angezeigt gewesen, heißt es sen, fehlten jedoch immer wieder.“ So verstoßen etwa die in der ersten Ände- im Bericht mit Blick auf bestimmte Funk- rung des Infektionsschutzgesetzes vorge- tionserweiterungen in der App. Immerhin sei die zunächst im geänderten sehenen Abfragen beim Fluggastdaten- Infektionsschutzgesetz unzureichend Informationssystem gegen die EU-Richtli- begründete Meldepflicht der Negativ- nie über PNR-Daten (Fluggastdatensätze). Quellen: medscape, univadis Doppelstruktur und Zusatzbürokratie unnötig Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) In einer 19-seitigen Stellungnahme äußern sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesver- einigung (KZBV) zum geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Eine angemessene Versicherung von Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung det und neue Administrativaufwände (Zahn)Ärzten gegen Haftpflichtansprü- der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist geschaffen, die keinerlei Zusatznutzen che aus der beruflichen Tätigkeit sei geplant, einen § 95e SGB V mit völlig bringen würden.“ essentiell, verpflichtend und seit Jahren identischer Zielsetzung zu schaffen. Die- im Berufsrecht aller Landes-(Zahn)Ärzte- se Regelung sei aufgrund der bereits Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kas- kammern fest verankert, heißt es in der bestehenden berufsrechtlichen Pflicht senzahnärztliche Bundesvereinigung Stellungnahme an das Bundesgesund- obsolet, so die Verlautbarung. (KZBV) und Kassenärztliche Bundesverei- heitsministerium. nigung (KBV) plädieren auf Grund des „Es ist keine sozialrechtliche Norm paral- negativen Aufwand-Nutzen-Verhältnis- „Das Berufsrecht regelt alle berufsrechtli- lel zur bereits bestehenden berufsrechtli- ses für eine Streichung des § 95 e SGB V- chen Rechte und Pflichten. Verstöße chen Pflicht erforderlich – und auch E aus dem GVWG. Die vollständige Stel- gegen Berufspflichten können zu einer wegen ihrer ordnungspolitischen Dimen- lungnahme ist auf der Seite der BZÄK Geldbuße von bis zu 100.00 Euro oder sion abzulehnen. Denn damit würden unter www.bzaek.de zu finden. zur Feststellung der Unwürdigkeit zur den KVen und KZVen neue Verwaltungs- Ausübung des Heilberufs führen.“ und Überwachungsaufgaben aufgebür- Quelle: BZÄK/KZBV 10 ZNS 5-21
Webinar: Praxisbegehung FORUM BLZK-Referent Praxisführung in einem Webinar am 14. Mai 2021 Ein Tages-Webinar zur Vorbereitung auf die im Freistaat angekündigten und bereits angelaufenen Praxisbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt bietet der FVDZ Bayern an. Der langjährige Referent für Praxisführung und Medizin- produkte der BLZK, Dr. Michael Rottner aus Regensburg, will im Webinar aufklären, was Praxisinhaber und Praxisteam zu beachten haben. Die angekündigten Praxisbegehungen in sterium im Kontakt. Auf diese Weise klärt Bayern sind vereinzelt gestartet. Voraus- er die bayerischen Zahnarztpraxen früh- sichtlich und je nach Pandemielage wer- zeitig über anstehende Begehungen und den sich die Begehungen über einen län- neue Vorschriften auf und weist auf der geren Zeitpunkt erstrecken. Im Kurs wer- anderen Seite die Behörden auf über- den die Inhalte und Bedingungen der bordende Bürokratie hin, mit denen die korrekten Aufbereitung dargestellt. Es Praxen zu kämpfen haben. geht unter anderem um Risikobewer- tung und Einstufung von Medizinpro- Das Webinar findet am Freitag, 14. Mai dukten, manuelle und maschinelle 2021, 14 bis 19 Uhr, mit dem Programm Aufbereitung, Validierung der Aufberei- „ZOOM“ statt. Teilnehmen können tungsprozesse, räumliche Anforderun- Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Pra- gen, Standardarbeitsanweisungen, STK, xispersonal. Kosten: 50 Euro FVDZ-Mit- MTK und vieles mehr. Der Referent wird glieder, 80 Euro Nichtmitglieder. Für die zudem eine kurze Einführung geben, wie Teilnahme gibt es 6 Fortbildungspunkte. man die QM-Online-Seiten auf der BLZK- Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, ent- Internetseite optimal in der Zahnarzt- sprechend sollten sich Interessenten praxis nutzen kann. rasch anmelden. Anmeldung per Mail an fortbildung@fvdz-bayern.de. Der Anmel- Dr. Michael Rottner ist seit 2002 Referent deschein ist online abrufbar: www.fvdz- für Praxisführung und Medizinprodukte bayern.de in der Bayerischen Landeszahnärztekam- mer (BLZK) und steht mit Gewerbeauf- Quelle: FVDZ Bayern sicht und dem zuständigen Staatsmini- Dr. Michael Rottner COVID-19-Symptome auch im Mund? Studie aus dem IFEMA-Feldkrankenhaus in Madrid Die Coronavirus-Krankheit 19 (COVID- Mundschleimhaut von 666 an COVID-19 meisten Patienten berichteten auch 19) weist neben respiratorischen, erkrankten Patienten. Davon zeigten 78 über Geschmacksstörungen. thrombotischen und neurologischen (11,7%) Veränderungen im Mund. Am Manifestationen auch Symptome im häufigsten war eine anteriore U-förmige Schlussfolgerung: U-förmige linguale Verdauungstrakt und auf Haut- und linguale Papillitis (11,5%), teilweise Papillitis, Glossitis mit fleckiger Depa- Schleimhäuten auf. In einigen Fällen begleitet von Zungenschwellungen. pillation und brennendes Mundsyn- kommt es zu oralen Manifestationen. Außerdem fanden sich aphthöse Stoma- drom. Mukositis mit oder ohne Aph- In PupMed wurde jetzt eine Quer- titis (6,9%), Brennen im Mund (5,3%), then oder Enanthem können Hinweise schnittsstudie von April 2020 aus dem Mukositis (3,9%), Glossitis mit fleckiger auf COVID-19 sein. IFEMA-Feldkrankenhaus in Madrid ver- Depapillation (3,9%), weißer Zunge öffentlicht. Untersucht wurde die (1,6%) und Enanthem (0,5%). Die Quelle: pupmed, FVDZ ZNS 5-21 11
FORUM Präventionspreis verliehen BZÄK und CP GABA verleihen Präventionspreis 2020 Den Präventionspreis 2020 „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ haben Bundeszahnärztekammer und CP GABA auf einer virtuellen Preisverleihung vergeben. Die Auszeichnung ist Teil der gemeinsamen „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“. n Die Preisträger*innen geren in der Region für die zahnmedizini- sche Prävention und schließlich eine Der erste Preis geht an die Hebamme und Sicherung der langfristigen Mundge- M.A. Pflegemanagement, Christiane Kle- sundheit von Mutter und Kind durch eine kamp, Gronau, für ihre „Konzeptionellen strukturierte Betreuung. Zur Optimie- Ideen zum PregDenti Netzwerk“. Das rung der Abläufe wird das Gesamtpro- Netzwerk will verschiedene Professionen, jekt von Beginn an wissenschaftlich die zur Verbesserung und Erhaltung der begleitet. n Das Schwerpunktthema Zahngesundheit schwangerer Frauen beitragen, zusammenbringen. Den wer- denden Familien sollen Informationen zum Themenkomplex Zahnhygiene Im Fokus des Schwerpunktthemas 2020 angeboten und sie sollen in Theorie und steht die Sensibilisierung der Schwange- Praxis nach den neuesten wissenschaft- ren und ihrer Familien für das Thema lichen Standards aufgeklärt werden. Mundgesundheit, als gemeinsame An- Durch die MiMi- Gesundheits- strengung der Fachgruppen, die in dieser mediator*innen (Mit Migrant*innen für Zeit in engem Kontakt mit den werden- Migrant*innen), die Familienhebammen, Beschluss, die Beratung und die Präventi- den Müttern und den Zahn- die Familien-Gesundheits- und Kinder- on an den Anfang der Schwangerschaft mediziner*innen stehen. Während der krankenpfleger*innen (FGKiKP) und das zu stellen, erwies sich damit als wichtiger Schwangerschaft können bereits geringe Fachpersonal der Beratungsstellen für Schritt zur Verbesserung der Mundge- Plaque-Mengen im Bereich des Zahn- Schwangere kann eine breite Bevölke- sundheit der Schwangeren bundesweit. fleischsaumes zu Entzündungen führen. rungsgruppe erreicht werden. Um- Zusammen mit den Mutterpässen konn- Das Zahnfleisch braucht deshalb in dieser fassend in das Netzwerk einbezogen ten die „zahnärztlichen Kinderpässe“ Zeit sorgfältige Pflege, um beispielsweise werden u.a. Berufsverbände aus dem über die Formularausgabe der Kassen- Schwangerschaftsgingivitis zu vermei- Gynäkologischen, dem Hebammen-, ärztlichen Vereinigung SH bestellt wer- den. Auch Kariesprophylaxe ist für dem zahnärztlichen Umfeld sowie die den. Anhand Letzterer konnten Beratun- schwangere Frauen von besonderer Krankenkassen und Gesundheitsämter. gen stattfinden und zahnärztliche Unter- Bedeutung. Wissenschaftliche Studien suchungen zu Beginn und zum Ende der zeigen zudem enge Zusammenhänge Den zweiten Platz belegen Dr. Martina Schwangerschaft empfohlen werden. zwischen Mund- und Allgemeingesund- Walther, Zahnärztekammer Schleswig- heit, z.B. dem Auftreten von Schwanger- Holstein (SH) und Doris Scharrel, Berufs- Den dritten Preis erhält eine Arbeitsgrup- schaftskomplikationen und Parodontitis. verband der Frauenärzte (BVF) SH mit pe um PD Dr. Gerhard Schmalz und Prof. Der unabhängigen Jury gehörten unter dem Projekt „Zahnärztlicher Kinder- Dr. Dirk Ziebolz von der Universität Leip- anderem die Präsidentin der DG PARO pass“. Idee des Projektes war, dass Frau- zig für das Projekt „Ein interdisziplinäres Prof. Dr. Bettina Dannewitz (Johann enarztpraxen bereits ab Beginn der Mut- zahnärztliches Betreuungskonzept für Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/ terschaftsvorsorge zu zahnmedizinischer werdende Mütter in Südwest-Sachsen“. Main), der Gynäkologe Prof. Dr. med. Prävention informieren und motivieren Die Arbeitsgruppe entwickelte ein aus Bernd Kleine-Gunk (Metropol Medical und dabei den seit über 20 Jahren eta- Elementen der Gynäkologie und Zahn- Center, Nürnberg), das Präsidiumsmit- blierten „zahnärztlichen Kinderpass“ der medizin zusammengesetztes Betreu- glied des Deutschen Hebammenverbands Zahnärztekammer SH einsetzen. Dazu ungskonzept für Schwangere. Das Kon- Andrea Ramsell sowie der Mitautor wurde durch den BVF auf Bundesebene zept fußt auf den vier Säulen der Aufklä- der Deutschen Mundgesundheitsstudie die gesetzliche Grundlage mittels eines rung zur Mundgesundheit sowie der (DMS V) Prof. Dr. Ulrich Schiffner (Univer- Beschlusses im Gemeinsamen Bundes- zahnärztlichen Zuweisung durch die sitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) an. ausschuss geschaffen, der ursprünglich Gynäkolog*innen, der Information im Ausgewählt wurden Konzepte und Pro- die Beratung zur Mundgesundheit nach Rahmen von Patientinnen-Veranstaltun- jekte, die gute Ansätze für eine Zusam- Mutterschafts-Richtlinien im letzten gen, der Schwangeren-Individual-Prä- menarbeit von Zahnmediziner*innen mit Schwangerschaftsdrittel vorsah. 2009 vention als zahnärztliches Praxiskonzept Gynäkolog*innen, Hebammen, Mitarbei- wurde die Beratung in den Mutterpass sowie der Kinder-Individual-Prävention tenden in Kindergärten/-krippen oder aufgenommen und 2014 in „Beratung beim Kleinstkind. Das Ziel ist die weitest- Pädiater*innen aufzeigen. zur Mundgesundheit“ geändert. Dieser gehende Sensibilisierung aller Schwan- Quelle: BZÄK 12 ZNS 5-21
++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++ ZBV INFO Berufsschul- EIN L A D UNG zur ordentlichen lehrer MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2020 gesucht des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Zum Schuljahresbe- Schwaben ginn September 2021 am Montag, 17. Mai 2021 um 18:00 Uhr für die Berufsschule TOP 4: a) Bericht der Prüfstelle der Kempten Tagungsort: Hotel Maximilian’s BZÄK Der ZBV Schwaben sucht interessierte Maximilianstrasse 40 (Der Bericht liegt zur Kollegen/innen, die gerne an der Berufs- 86150 Augsburg Einsicht beim ZBV aus) schule Kempten Berufsschulunterricht, Tel. 0821/5036 630 b) Bericht der Kassenprüfer vorrangig in der 11. und 12. Klassen, für Fax: 0821/5036 888 c) Genehmigung der Jahres- den Ausbildungsberuf der Zahnmedizini- Aufgrund des aktuellen Infektionsge- rechnung 2019 schen Fachangestellten erteilen möch- schehens bleibt es ungewiss, ob d) Nachgenehmigung zum ten. Es handelt sich hierbei weitgehend der o.g. Termin aufrecht erhalten Haushaltsplan 2019 um den Fachkundeunterricht sowie um werden kann. Deshalb benennt der die Fachkunde im Strahlenschutz für den e) Entlastung des Vorstandes ZBV Schwaben vorsorglich als Aus- Beruf der Zahnmedizinischen Fachange- weichtermin für die Mitgliederver- TOP 5: Festsetzung der Haushalts- stellten (ZFAs). sammlung. planes 2021 Mittwoch, 23. Juni 2021 Bewerben können sich gerne TOP 6: Wahl der Kassenprüfer um 18:00 Uhr Zahnärzte/innen, die pädagogisches TOP 7: Sonstiges Interesse haben und/oder pädagogische Stadthalle Gersthofen Erfahrung mitbringen bzw. Freude an Rathausplatz 1 Anträge zur Tagesordnung der MV müssen spätestens 10 Kalendertage einer unterrichtenden Tätigkeit haben 86368 Gersthofen vor der Sitzung beim ZBV Schwaben und gerne mit jungen Menschen arbei- Tel. 0821/2491550 schriftlich eingegangen sein; eine ent- ten möchten. sprechende Begründung ist beizufü- Nähere Informationen (Zeitaufwand und Tagesordnung gen. Teilnahme- und abstimmungsbe- Unterrichtsstoff) können Sie erfragen zur Mitgliederversammlung 2020: rechtigt sind nur Mitglieder des ZBV beim ZBV Schwaben, Frau Trapp – Tel. Schwaben. 0821/34315-13, oder via E-Mail an das TOP 1: Genehmigung der Nieder- schrift der Mitgliederver- zuständige Referat im ZBV trapp@ Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. zbv-schwaben.de. sammlung 2019 Christian Berger, 1. Vorsitzender TOP 2: Berichte der Vorsitzenden Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende TOP 3: Berichte der Referenten Zahnarztsuche in Bayern Ein Service der Bayerischen Landeszahnärztekammer Sie möchten in der Zahnarztsuche nen.Voraussetzung für eine Veröffent- • Die Einwilligungserklärung erhalten Sie erscheinen? In Bayern niedergelassene lichung ist die schriftliche Einwilligung vom ZBV Schwaben oder unter folgen- Zahnärzte haben die Möglichkeit, in der des Zahnarztes. Danach werden folgen- dem Link: https://qm.blzk.de/blzk/ Online-Zahnarztsuche der BLZK unter de Stammdaten aus der Mitgliederdatei web.nsf/id/pa zahnarztsuche.html http://zahnarztsuche.blzk.de zu erschei- in der Zahnarztsuche veröffentlicht ZBV Schwaben ZNS 5-21 13
ZBV INFO Verträge eigenverantwortlich Geburtstage aktualisieren im Mai 2021 3. Mai 2021 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gilt es Johannes Mai einiges zu beachten zur Vollendung des 65. Lebensjahres Das Heilberufekammergesetz wurde summe sollte bei der Beschäftigung von 7. Mai 2021 dahingehend geändert, dass Zahnärzte, Assistenten/ angestellten Zahnärzten der Dr. Werner Bauernfeind die ihren Beruf ausüben, die Pflicht Bestands- oder Neuvertrag umgehend zur Vollendung des 80. Lebensjahres haben, sich gegen die aus der Ausübung darauf überprüft werden, ob die Mög- 8. Mai 2021 ihres Berufes ergebenden Haftpflichtan- lichkeit besteht, einen Assistenten oder Dr. Georg Erhardt sprüche ausreichend zu versichern und angestellten Zahnarzt direkt mit im Versi- zur Vollendung des 60. Lebensjahres dies auf Verlangen des Zahnärztlichen cherungsvertrag des Arbeitgebers einzu- Bezirksverbandes nachzuweisen. Die binden und nach Beendigung der Tätig- 18. Mai 2021 Versicherungspflicht besteht für den keit ggf. wieder abzumelden. Dr. Heinrich Halbing Zahnarzt persönlich, es sei denn, der Ebenso bittet der ZBV alle zur Vollendung des 65. Lebensjahres Zahnarzt ist in vergleichbarem Umfang, Assistenten/innen sowie angestellte insbesondere im Rahmen eines An- Zahnärzte/innen, mit ihren Arbeitgebern 22. Mai 2021 stellungs- oder Beamtenverhältnisses, abzuklären, ob sie über die Praxis versi- Dr. Eberhard Mutschler gegen Haftpflichtansprüche abgesichert chert sind oder ob eine eigene Haft- zur Vollendung des 80. Lebensjahres (z.B. Bundeswehr, öffentlicher Dienst). pflichtversicherung abgeschlossen wer- 27. Mai 2021 § 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsge- den muss. Empfehlenswert ist der Georg Schwab setz schreibt als Mindestversicherungs- Abschluss der Versicherung beim glei- zur Vollendung des 70. Lebensjahres summe 250.000 Euro je Versicherungs- chen Anbieter, bei welchem der Praxisin- fall und 1 Mio. € für alle Versicherungs- haber versichert ist. fälle eines Versicherungsjahres vor. Herzlichen Glückwunsch und alles Assistentinnen und Assistenten sowie Gute für die Zukunft! Der ZBV fordert alle tätigen Kolleginnen angestellte Zahnärzte*innen sollten bei und Kollegen auf, ihre Verträge eigen- Praxiswechsel erneut abklären, ob sie Christian Berger, 1. Vorsitzender verantwortlich zu überprüfen und ggf. beim neuen Arbeitgeber mitversichert Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende zu aktualisieren. sind. Neben einer ausreichenden Deckungs- ZBV Schwaben Änderungs- zugsermächtigung erteilt haben. In den meisten Fällen erheben die Banken bei Bildquelle: aboutpixel.de/ meldungen einer Rückbelastung des Beitragseinzu- Hinweis Franziska Krause Aufgrund der bestehenden Meldeord- ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie Der ZBV Schwaben weist darauf hin, nung der BLZK bitten wir bei Änderun- weitergeben müssen, wenn Sie die dass die Veröffentlichung der gen von persönlichen Daten wie: Praxis- Änderungsmeldung versäumt haben. Geburtstage analog zur DSGVO auf und Privatanschrift, Promotion, Telefon, der Einwilligung des jeweiligen Mit- Fax, Email, Beginn und Ende einer Tätig- glieds beruht. Ohne Einwilligung keit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc. Beitragszahlung kann leider keine Veröffentlichung erfolgen. Die Datenschutzerklärung unverzüglich um schriftliche Mitteilung II. Quartal 2021 des ZBV Schwaben steht online unter an den ZBV Schwaben, Lauterlech 41, Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder, www.zbv-schwaben.de 86152 Augsburg oder an die Fax-Nr. 0821 3431522. Damit lassen sich auch die nicht am Lastschriftverfahren teilneh- Verzögerungen bei der Zustellung von men, die Beiträge unaufgefordert an den ZM, BZB und ZNS vermeiden. ZBV Schwaben zu überweisen. Die Bankverbindung lautet: Die nächste Ausgabe Deutsche Apotheker- und Ärztebank der ZNS Änderung von Filiale München erscheint am Bankverbindungen IBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62 BIC DAAEDEDDXXX 1. Juni 2021. Bitte denken Sie daran, den ZBV Schwa- ben rechtzeitig zu informieren, wenn Anzeigenschluss hierfür ist der sich Ihre Bankverbindung ändert, sofern 19. Mai 2021 Sie zum Einzug der Beiträge eine Ein- 14 ZNS 5-21
++ Referat Fortbildung ++ FORTBILDUNG Medizin trifft Zahnmedizin! Die Anamnese – ein Blatt mit vielen Rätseln? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie recht herzlich zu einer Fortbil- Medizin trifft Zahn- dung ein, die die Grundlage jeder medi- medizin! zinischen Diagnostik und auch eine Vor- aussetzung für eine erfolgreiche Thera- Die Anamnese – ein Blatt pie darstellt. Es geht um die Anamnese. mit vielen Räteln? Sie ist essentiell, um Patienten nicht nur Termin: medizinisch einzuordnen, sondern auch Mittwoch, 14. Juli 2021, ein möglichst umfassendes Bild von 14:30 – 18:30 Uhr einem Patienten zu bekommen. Ort: Sie ist in jeder Altersstufe wichtig; bei Stadthalle Memmingen, Kindern genauso wie bei den älteren und Ulmer Straße 5 alten Menschen. Referentin: Dafür haben wir die Medizinerin und Dr. med. Catherine Kempf, Anästhesistin, Frau Dr. Catherine Kempf Anästhesistin, München eingeladen, die auch sehr viel mit Zahn- Seit 2010 Referentin an Zahnärztekam- ärzte/innen zu tun hat, wenn Teilnehmer/innen: mern, KZVen, Fortbildungsinstituten und Patienten/innen unter Anästhesie zu Zahnärztinnen, Zahnärzte, in Praxen, rund um das Thema: „Medizin behandeln sind. zahnärztliches Personal trifft Zahnmedizin“: Konsequenzen aus Anamnese ist nichts Einmaliges. Sie muss den allgemein-medizinischen Anamnese regelmäßig und ständig aktualisiert wer- Gebühr: der Patienten in der Zahnarzt-Praxis. den. € 150,00 für Zahnärzte/innen pro In diesem Abendvortrag erfahren Sie Person, inklusiv Verpflegung Dozentin im Rahmen der ZMP- und DH- ganz wichtiges für die Patientenführung. € 90.00 pro Person für zahnärztliches Aufstiegsfortbildungen (ZBV Oberbay- Personal, inklusiv Verpflegung ern, ZÄK Niedersachsen, ZÄK Nordrhein, ZFZ Stuttgart) mit den Themen: Pharma- n Seminarinhalt Anmeldeschluss: kologie, allg.-med.-Grundlagen, Innere Mittwoch, 7. Juli 2021 Medizin, Risiko-Patient, Anamnese. Anamnese ist viel mehr als nur ein Strenge Beachtung der Hygiene- „Bogen“! regeln: AH-Regeln (Maskenpflicht, Autorin für zahnmedizinischen Fachzeit- Anamnese ist Zukunft, Gesundheit und Abstand, Händedesinfektion) schriften. Sicherheit! Der Vortrag ist so ausgerichtet, wie mir Wollen Sie die Lebensqualität- und Frau Dr. Kempf mitteilte, dass auch Zahn- Lebenszeit der Zähne UND der Patienten arzthelfer/innen zu dem Vortrag eingela- erhalten und verbessern? Dann sind Sie n Vita den sind. Das ist deshalb wichtig, weil hier genau richtig! Denn dazu hilft Ihnen ZMA, ZMV, DH in der Prophylaxe tätig die allgemein-medizinische Anamnese Dr. med. Catherine Kempf, München sind und bezüglich der Anamnese auch als Basis jeder Behandlung und Diagno- mit den Patienten/innen reden. stik. Mit den entsprechenden Konse- Fachärztin für Anästhesiologie, zuletzt quenzen daraus, vermeiden Sie Kompli- niedergelassen in München, hier Zusam- Ich freue mich auf einen interessanten kationen und Notfälle und optimieren menarbeit mit unterschiedlichen Diszipli- Nachmittag und bitte Sie, sich mit dem neben der Mund- auch die Allgemeinge- nen u.a. auch Zahnärzten. im Heft abgedruckten Abschnitt anzu- sundheit Ihrer Patienten. Die angeführ- melden. ten Beispiele in diesem Vortrag verdeut- Über mehrere Jahre als Moderatorin bei lichen das WIE-WANN-WESHALB der Veranstaltungen, Kongressen und Work- Mit herzlichen Grüßen Anamnese! So wichtig! So richtig! shops, sowie vor der Kamera als Medizin- Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Anam- expertin beim Bayerischen Fernsehen Dr. Werner Krapf nese-Erheben und Erfolg erleben. und im Internet tätig. Referat für Fortbildung ZNS 5-21 15
FORTBILDUNG Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Rasch, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522 Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung: q Medizin trifft Zahnmedizin! „Die Anamnese – ein Blatt mit vielen Rätseln?” Referentin: Dr.med. Catherine Kempf, Anästhesistin, München Termin: Mittwoch, 14. Juli 2021 von 14.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr Ort: Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5 Teilnehmer: Zahnärztinnen, Zahnärzte, zahnärztliches Personal Kursgebühr: 150,00 Euro pro Person für Zahnärzte/innen, inklusiv Verpflegung 90,00 Euro pro Person für zahnärztliches Personal, inklusiv Verpflegung Vorname Name Straße PLZ / Ort Datum Stempel / Unterschrift Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von € von meinem Konto IBAN BIC bei Bank/Sparkasse mitttels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV Schwaben. Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs- gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich! Die geschäftsmäßige Verarbeitung Ihrer angegebenen Kontaktdateninformationen für dieses Formular erfolgt nach Art.6 (1) f. DSGVO an den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), Lauterlech 41, 86152 Augsburg. Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer Daten unter oben stehender Anschrift widersprechen. Ihre Daten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung und der Information der Mitglieder – nicht für werbliche Zwecke – verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.zbv-schwaben.de > Datenschutzerklärung 16 ZNS 5-21
FORTBILDUNG Der infektiöse Patient Umgang mit HIV, Hepatitis und COVID-19 in der zahnärztlichen Praxis Das Zentrum für AIDS-Arbeit Schwaben und der ZBV Schwaben planen eine weitere Informationsveranstaltung. Als Termin ist der 19. Mai 2021 in der Stadthalle von Memmingen avisiert. Thema: Der infektiöse Patient. Deutschland hat sich den Eliminations- • Wie hoch ist das Infektionsrisiko für 19:30 Uhr zielen der WHO von HIV/AIDS und der mich und mein Personal einzuschät- Hygienemaßnahmen in der zahn- viralen Hepatitiden bis zum Jahr 2030 zen? ärztlichen Praxis verschrieben. Die Zahl der Menschen mit • Welche präventiven Hygienemaßnah- Christian Berger, 1. Vorsitzender des einer HIV-Infektion in Deutschland ist auf men sind notwendig und zielführend? Zahnärztlichen Bezirksverbands Schwa- knapp 90.000 gestiegen. Von diesen sind ben, BLZK-Präsident Die Fortbildung soll Ihnen das notwendi- etwa 10.800 HIV-Infektionen noch nicht ge Wissen für die Beantwortung aller diagnostiziert. Wer von seiner Infektion 20:15 Uhr Fragen dieser Art vermitteln und Diagno- nichts weiß, kann das Virus unbeabsich- Fortschritte in der Therapie der HIV- stik und Behandlung verbessern. Die tigt weitergeben, außerdem ist bei Spät- und Hepatitis-Infektion, Stand der Fortbildung ist auch für das zahnärztliche diagnosen die Sterblichkeit höher. Etwa Dinge bei Covid-19 und Konsequen- Personal empfehlenswert. jede dritte Neuinfektion wird erst mit zen für die Prävention in der zahn- einem fortgeschrittenen Immundefekt Die Veranstaltung wird durch die ärztlichen Praxis diagnostiziert. Nach jüngsten Meldun- BZÄK/KZBV /DGZMK jeweils mit 4 Fort- Dr. Matthias Sauter, Internist, Nephrolo- gen des Robert-Koch-Instituts wurden im bildungspunkten bewertet. ge, Infektiologe, Krankenhaushygiene Jahr 2019 5940 Hepatitis C-Infektionen n Programm am 19. Mai 2021 (BLAEK). (Inzidenz 7,1) und 8.903 Hepatitis B- Ärztliche Leitung Abteilung Hygiene und Infektionen (Inzidenz 10,7) diagnosti- ab 19 Uhr in der Stadthalle Infektiologie, Klinikverbund Allgäu ziert. Der Kontakt mit infektiösen Patien- Memmingen gGmbH ten ist also in der zahnärztlichen Praxis nicht wirklich selten, führt aber immer Begrüßung und Einführung 21:15 Uhr wieder zu Verunsicherung. Kurzvorstellung des Leistungsspektrums Diskussion mit den Referenten des Zentrums für Aidsarbeit Schwaben ca. 21:45 Uhr • Kann ich dem Patienten/der Patientin Dipl. Päd. (Univ.) Ulrike Alban, Leiterin Ende der Veranstaltung wirklich gerecht werden? des Zentrums für Aidsarbeit Schwaben Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Rasch, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 08 21/3 43 15-22, rasch@zbv-schwaben.de Anmeldung zur Fortbildung „Der infektiöse Patient” q Ich melde mich verbindlich zur Fortbildung am Mittwoch, 19. Mai 2021, 19:00 Uhr bis ca. 21:45 Uhr, Stadthalle Memmingen, Platz der Deutschen Einheit 1, 87700 Memmingen, mit weiteren Personen an. Anmeldeschluss: 12.05.2021 Bitte wegen Corona-Auflagen jede*n Teilnehmer*in namentlich angeben! Vorname Name Straße PLZ Wohnort Datum Stempel / Unterschrift Weitere Personen (voller Name) Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Laufwegen ist verpflichtend. ZNS 5-21 17
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