ZNSZNS - Zahnärztliche Nachrichten Schwaben

 
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ZNS
Ausgabe 5-2021
     Mai 2021    Zahnärztliche Nachrichten Schwaben

                  n 3 Editorial: Das sollten Sie zur MDR wissen!
                  n 4 Leitartikel: EuGH-Entscheidung zur Berufsanerkennung
                  n 6 Astrazeneca in Bayerns Arztpraxen
                  n 7 Approbationsentzug: Strenge Linie bestätigt
                  n 8 Digitale Gesundheitsanwendungen brauchen Datenschutz-Zertifikat
                  n 9 Datenschutz: Versäumnisse und fehlende Begründungen
                  n 10 Doppelstruktur und Zusatzbürokratie unnötig
                  n 11 Webinar: Praxisbegehung
                  n 12 Präventionspreis verliehen
                  n 13 Mitteilungen des ZBV Schwaben
                  n 15 Referat Fortbildung
                  n 20 Referat Zahnärztliches Personal

                  Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts
EDITORIAL
    Das sollten Sie zur MDR
    wissen!
    Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, so lautet ein schlaues
    deutsches Sprichwort. Vor einem Jahr hat die EU-Kommission das
    Ende der Übergangsfrist für die EU-Medizinprodukteverordnung
    MDR (Medical Device Regulation) pandemiebedingt für ein
    Jahr ausgesetzt. Das wird 2021, trotz dritter Welle, wohl nicht
    passieren. In wenigen Wochen, genauer: am 26. Mai 2021, läuft
    die Übergangsfrist ab und somit gilt die MDR europaweit. Die
    umfassende Reform des gesamten europäischen und in dessen
    Folge auch des gesamten deutschen Medizinprodukterechts
    betrifft natürlich auch Zahnarztpraxen und zahntechnische
    Labore. Als Verordnung des europäischen Rechts gilt sie unmittel-
    bar und ersetzt damit die Medizinprodukterichtlinie MDD.
    Auslöser für die neuen, europäischen Medizinproduktregelungen
    war der „Brustimplantat“-Skandal vor einigen Jahren. Ziel ist es,
    Medizinprodukte von der Herstellung bis zum Einsatz und der
    Risikobewertung besser zu überwachen und zu dokumentieren.
    Die MDR setzt also schwerpunktmäßig auf Marktüberwachung und führt eine Reihe von neuen Aufga-
    ben ein, erhöht die Anforderungen an das Qualitätsmanagement-System, an die Erstellung klinischer
    Bewertungen und erhöht zugleich den Umfang der Produkte, für die zukünftig klinische Studien gefor-
    dert sind.
    Ohne dem Referenten Praxisführung/Medizinprodukte der Bayerischen Landeszahnärztekammer vor-
    greifen zu wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die BLZK im QM-Online-Bereich Dokumente für
    die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte eingebaut hat, die als Vorlagen bei der Umsetzung der MDR-
    Vorgaben hilfreich sind. Wir Zahnärzte sind in zweierlei Weise von den neuen Regelungen betroffen:
    1. Indirekt im Bereich der Beschaffung von seriell hergestellten Medizinprodukten und Komponenten.
       Hier gelten für die Industrie strengere Zertifizierungsregelungen über sog. Benannte Stellen. Diese
       unterliegen Anerkennungsverfahren. Es gab und gibt erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten, die
       letztlich der wohl wahre Grund für die Verschiebung der MDR im letzten Jahr waren.
    2. Direkt betroffen sind die Zahnarztpraxen vor allem im Bereich der Prozesse und Dokumentationspflich-
       ten, und darauf beziehen sich die Dokumente, die im QM-Online der BLZK eingestellt werden. Es
       betrifft vor allem den Bereich der Sonderanfertigungen im Praxislabor. Dabei ist keiner der Prozesse –
       insbesondere der Aufbau eines Risikomanagementsystems - grundlegend neu, sondern seit vielen
       Jahren Vorgabe.
    Ab Mai 2024 ist mit der Vermarktung von nach altem Recht zertifizierten Produkten endgültig Schluss.
    Allerdings gilt diese Übergangsregelung nicht für Hersteller von Sonderanfertigungen, wie sie Zahnärzte
    mit Praxislabor darstellen. Wer als Zahnarzt ein Eigenlabor betreibt, muss ab 26. Mai 2021 in Bezug auf
    klinische Bewertungen genau die gleichen Anforderungen erfüllen wie Hersteller seriell bzw. industriell
    hergestellter Medizinprodukte. Mit der klinischen Bewertung ist es allerdings nicht getan. Wie uns Prof.
    Dr. Ulrich M. Gassner, Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) an der
    Universität Augsburg im ZNS-Interview 2019 mitteilte, sei unter dem Begriff „Post-market Surveillance“
    (PMS) gefordert, dass z.B. der Implantologe auch nach der Implantation weiter beobachtet, ob die Sicher-
    heit und der medizinische Nutzen des Implantats gegeben ist. Ferner muss nachgewiesen werden, dass
    dauerhaft und ständig auf eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
    zurückgegriffen werden kann.
    Dafür sind die Mustervorlagen im QM-Online auf der BLZK-Internetseite gedacht. Meine Empfehlung:
    Nutzen Sie diese Unterstützung und machen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen, die die MDR für
    die Zahnarztpraxis mit sich bringt, vertraut.
    Ihr
    Christian Berger
    ZBV-Vorsitzender
    Hinweis: Die genannte Literatur finden sie auf www.zbv-schwaben.de – ZNS

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LEITARTIKEL

                                                   Wissenslücken müssen
                                                   ausgeglichen werden
                                      EuGH-Entscheidung: Partieller Berufszugang und
                                    automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen
                  In seiner Entscheidung vom 25.02.2021 (Az. C-940/19) hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Auslegung
                  der geänderten Richtlinie 2005/36/EG (Art. 4f Abs. 6) befasst. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die
                  Mitgliedstaaten durch die Neufassung der Richtlinie daran gehindert sind, einen partiellen Zugang zu Berufen zu
                  ermöglichen, wenn für diese Berufe nach der Richtlinie bereits eine automatische Anerkennung von Berufsqualifi-
                  kationen geregelt ist.

                  n Zum Sachverhalt                                                                          eines partiellen Zugangs auch zu
                                                                                                             Gesundheitsberufen vorsieht. Dies war
                  Im Ausgangsfall wandten sich mehrere                                                       nach Auffassung der Berufsverbände mit
                  französische Verbände medizinscher                                                         der     Neufassung      der     Richtlinie
                  Berufe, u.a. der Berufsverband französi-                                                   2005/36/EG in Art. 4f Abs. 6 unvereinbar.
                  scher Zahnärzte (Les Chirurgiens-                                                          In der Regelung heißt es:
                  Dentistes de France) gegen Erlasse der
                  französischen Ministerien für soziale                                                      „Dieser Artikel gilt nicht für Berufsange-
                  Angelegenheit und für Gesundheit. Die                                                      hörige, für die die automatische Aner-
                  Erlasse regelten die Durchführung des                                                      kennung ihrer Berufsqualifikationen
                  Dekrets Nr. 2017-1520, welches wieder-                                                     nach Titel III Kapitel II, III und IIIa gilt.“
                  um der Umsetzung des Code de la santé
                  public (Gesetzbuch über die öffentliche                                                    Um die Frage nach der Vereinbarkeit mit
                  Gesundheit) diente. Streitig war, ob die                                                   der europäischen Richtlinie zu klären,
                  umzusetzenden Regelungen im Code de                                                        setze das Gericht das Verfahren aus und
                  la santé public inhaltlich mit europäi-                                                    legte dem EuGH die folgende Frage zur
                  schem Recht vereinbar sind. In der Rege-                                                   Vorabentscheidung vor:
                  lung war vorgesehen, dass ein sog.
                  partieller Zugang zu allen geregelten                                                      Hindert Art. 4f Abs. 6 der geänderten
                                                                 Dr. Katharina Talmann
                  Gesundheitsberufen möglich ist. Damit                                                      Richtlinie 2005/36 einen Mitgliedstaat
                  betraf die Regelung auch Berufe, die                                                       daran, die Möglichkeit des partiellen
                  nach der Richtlinie 2005/36/EG der auto-                                                   Zugangs zu einem der Berufe einzufüh-
                  matischen Anerkennung unterliegen.             prüfung statt. Im Rahmen der Gleichwer-     ren, auf die der in Titel III Kapitel III der
                                                                 tigkeitsprüfung werden die Ausbildung       Richtlinie vorgesehene Mechanismus
                  Automatische Anerkennung bedeutet,             und das Berufsbild im Herkunftsland mit     der automatischen Anerkennung von
                  dass für die in der Richtlinie festgelegten    dem Berufsbild und der Ausbildung im        Berufsqualifikationen Anwendung fin-
                  Berufe (u.a. Arzt, Zahnarzt, Apotheker,        Aufnahmestaat verglichen. Unterschei-       det?
                  Krankenpfleger, Hebamme) die im Her-           den sich die Ausbildungen oder Berufs-
                  kunftsland erbrachten Ausbildungsnach-         bilder wesentlich, müssen durch Lehr-       n Die Entscheidung des
                  weise, wie etwa die ärztliche Grundaus-        gang und/oder Prüfung die festgestellten      EuGHs
                  bildung oder die Facharztausbildung,           Unterschiede beseitigt werden, bevor
                  auch in anderen europäischen Ländern           eine Anerkennung der Berufsqualifikati-     Der EuGH ist zu dem Ergebnis gekom-
                  automatisch anerkannt werden. Eine             on möglich ist.                             men, dass Art. 4f Abs. 6 der Richtlinie
                  gesonderte Gleichwertigkeitsprüfung ist                                                    2005/36/EG dahingehend auszulegen
                  dann nicht mehr notwendig. Grund               Die Möglichkeit des partiellen Berufszu-    ist, dass er Rechtsvorschriften nicht ent-
                  dafür ist, dass in der EU einheitliche Stan-   gangs bedeutet, dass trotz Feststellung     gegensteht, nach denen die Möglichkeit
                  dards für die berufliche Qualifizierung        der fehlenden Gleichwertigkeit eine Teil-   eines partiellen Zugangs zu einem der
                  geschaffen wurden. Die Automatische            erlaubnis für die Ausübung der Tätigkeit    Berufe besteht, die unter die automati-
                  Anerkennung ist nur möglich, soweit die        erteilt werden kann.                        sche Anerkennung von Berufsqualifi-
                  Berufsausbildung in einem EU-Land                                                          kationen fallen.
                  abgeschlossen wurde und darüber hin-           Von den Interessenverbänden wurde die
                  aus die Voraussetzungen der Richtlinie         Unrechtmäßigkeit der Erlasse geltend        Zur Begründung hat der EuGH darauf
                  erfüllt sind. Wird die Berufsausbildung in     gemacht, weil diese auf eine gesetzliche    hingewiesen, dass die Richtlinie zwar für
                  einem Drittstaat absolviert, z.B. in den       Regelung im Code de la santé public         die Berufe Arzt, Krankenpfleger, Zahn-
                  USA, findet eine sog. Gleichwertigkeits-       zurückgehen, welche die Möglichkeit         arzt, Tierarzt, Hebamme und Apotheker

              4                                                                                                                                 ZNS 5-21
hörige ein vollständiges Ausbildungspro-

                                                                                                                                           LEITARTIKEL
im Zuge der Koordinierung ein System                                                     Ist also im Herkunftsstaat nur ein Teil des
der automatischen Anerkennung der            gramm absolvieren, um seine Lücken          jeweiligen Gesundheitsberufes im Auf-
Ausbildungsnachweise vorsieht. Die           auszugleichen (Rz. 30).                     nahmestaat Gegenstand der Ausbildung
Regelung Art. 4f Abs. 6 der geänderten                                                   und ist eine automatische Anerkennung
Richtlinie bezieht sich aber nicht auf den   Die Ablehnung eines partiellen Zugangs      deswegen nicht möglich, sollte stets die
Beruf als solchen, sondern auf Berufsan-     in Gesundheitsberufen würde lt. EuGH        Möglichkeit eines partiellen Berufszu-
gehörige, für die die automatische Aner-     zu Mobilitätshindernissen führen. Die       gangs geprüft werden und ggf. ein ent-
kennung gilt. Dies ergibt sich aus dem       Harmonisierung der Berufe sei dadurch       sprechender Antrag gestellt werden.
Wortlaut der Bestimmung, denn dieser         nicht beeinträchtigt. Denn die Tätigkeit
betreffe Einzelpersonen (Rz. 20-23).         werde unter der gegebenenfalls über-        Ob im jeweiligen Aufnahmestaat ein par-
                                             setzten Bezeichnung des Herkunftsmit-       tieller Berufszugang möglich ist, hängt
Diese Auslegung, so der EuGH, stehe          gliedstaates ausgeübt und unter der Vor-    aber von den nationalen Regelungen ab.
auch im Einklang mit dem Kontext und         aussetzung, dass der Berufsangehörige       Mit der Entscheidung des EuGH ist aber
dem Ziel der Richtlinie. Sowohl aus der      den Dienstleistungsempfängern gegen-        auch nochmals klargestellt, dass die Mit-
Entstehungsgeschichte als auch aus der       über den Umfang seiner beruflichen          gliedstaaten die Möglichkeit haben,
Systematik ergebe sich, dass der Unions-     Tätigkeit angebe (Rz. 33). Berufsangehö-    einen partiellen Zugang aus zwingenden
gesetzgeber zwischen den Begriffen           rige der in der Richtlinie bereits zuvor    Gründen des Allgemeininteresses zu ver-
„Beruf“ und „Berufsangehörige“ unter-        ausgenommenen Berufe sind vom par-          sagen.
scheiden wollte (Rz. 25). So wurde im        tiellen Zugang nicht betroffen, weil für
Rahmen der Änderung durch die Richt-         sie bereits die automatische Anerken-       Dr. Katharina Talmann
linie 2013/55/EU diskutiert, ob die          nung gilt.                                  Rechtsanwältin
Berufsgruppen, die der automatischen
Anerkennung unterfallen, vom partiellen      n Zusammenfassung                           RATAJCZAK & PARTNER mbB
Zugang ausgeschlossen werden sollten.                                                    Berlin • Essen • Freiburg i.Br.
Dieser Vorschlag setzt sich aber nicht       Der EuGH hat also festgestellt, dass es     • Köln • Meißen • München
durch. Stattdessen einigten sich die         auch bei Berufen, die der automatischen     • Sindelfingen
am Gesetzgebungsverfahren beteiligten        Anerkennung unterliegen, die Möglich-       Posener Straße 1,
Organe darauf, den Begriff „Berufsange-      keit eines partiellen Berufszugangs gibt.   71065 Sindelfingen
hörige“ in die Neuregelung aufzuneh-
men (Rz. 26 f.).

Auch die Ausführungen in den Erwä-
gungsgründen der Richtlinie, die die
Möglichkeit vorsehen, den partiellen
Zugang aus zwingenden Gründen des
Allgemeininteresses zu verweigern, ins-
besondere bei Gesundheitsberufen, stüt-
zen lt. EuGH diese Auffassung. Nur wenn
die Möglichkeit des partiellen Zugangs
besteht, könnte dieser auch verweigert
werden (Rz. 29).

Der partielle Zugang entspreche zudem

                                              STELLENANGEBOT
der allgemeinen Zielsetzung der Richt-
linie, Hindernisse für den freien Perso-
nen- und Dienstleistungsverkehr zwi-
schen den Mitgliedstaaten zu beseitigen.
Aus der Richtlinie 2013/55/EU, mit der
die Änderungen eingefügt wurden, lässt
sich außerdem herleiten, dass mithilfe
der Neuregelungen über die bisherige
Richtlinie hinausgegangen werden sollte,
                                                   Angestellter Zahnarzt (m/w/d)
die nur eine Tätigkeit im gleichen Beruf        oder Vorbereitungsassistent (m/w/d)
vorsah. Die Möglichkeit des partiellen
Zugangs soll aber auch Fälle erfassen, in                                mit Erfahrung gesucht.
denen die bisher ausgeübten Tätigkeiten
                                                     Moderne, digitale Praxis in Friedberg, ab 01.10.2021
Teil eines Berufes sind, der im Aufnahme-
mitgliedstaat ein breiteres Spektrum von                  Bewerbung an: reichert-friedberg@t-online.de
Tätigkeiten erfasst als im Herkunftsstaat.
Bei zu großen Unterschieden in den                                       oder 01 72-66 90 735
Tätigkeitsfeldern müsste der Berufsange-

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                                                                                                                                       5
FORUM

                        Astrazeneca in Bayerns Arztpraxen
                                   Bayerns Gesundheitsminister gibt grünes Licht
            Der Impfstoff von Astrazeneca ist in Arztpraxen für alle Altersgruppen freigegeben. Das teilte Bayerns Gesundheits-
            minister Klaus Holetschek (CSU) Mitte April in München mit: „Die Priorisierung bei Astrazeneca ist ab sofort aufge-
            hoben, der Impfstoff kann in den Arztpraxen auch Personen unter 60 Jahren angeboten werden.“ Zuvor hatten bereits
            Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die gleiche Entscheidung getroffen.

            Der Minister sagte während einer Online-                                                  Astrazeneca-Dosen für alle Erwachsenen
            Pressekonferenz: „Die Ärzte kennen ihre                                                   anzubieten. Sowohl der niederbayeri-
            Patienten gut und wissen, wem sie aus                                                     sche Landkreis Dingolfing-Landau als
            dem Kreis der unter 60-Jährigen unter                                                     auch der Landkreis Mühldorf am Inn in
            Berücksichtigung der Vorgaben der Stän-                                                   Oberbayern kündigten an, „offene Impf-
            digen Impfkommission ein Impfangebot                                                      tage“ für alle ab 18 Jahren anbieten zu
            mit diesem Wirkstoff machen können -                                                      wollen.
            und beraten hierzu ausführlich.“ Dieses
            besondere Vertrauensverhältnis solle                                                      Wegen sehr seltener Fälle von Blutge-
            genutzt werden, „denn jede Dosis Impf-                                                    rinnseln (Thrombosen) soll der Astraze-
            stoff muss möglichst rasch verimpft wer-                                                  neca-Impfstoff in Deutschland seit dem
            den“, betonte Holetschek.                                                                 31. März in der Regel nur noch bei Men-
                                                                                                      schen ab 60 Jahren eingesetzt werden.
            Im Corona-Hotspot Hof werden nach                                                         Unter 60-Jährige können sich „nach ärzt-
            Angaben des Nachrichtendienstes „änd“                                                     lichem Ermessen und bei individueller
            seit vergangener Woche bereits auch                                                       Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklä-
            über 18-Jährige mit einem Sonderkontin-                                                   rung“ weiterhin damit impfen lassen.
            gent des Astrazeneca-Vakzins geimpft.
            Zudem hatten immer mehr Landkreise in      Klaus Holetscheck (CSU), Bayerischer Gesund-   Quelle: änd
            Bayern mitgeteilt, bei Impfaktionen        heitsminister

        6                                                                                                                           ZNS 5-21
Strenge Linie bestätigt

                                                                                                                                           FORUM
                   Bundesverwaltungsgericht zum Approbationsentzug
In einem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2019 seine strenge Linie betreffend den Approbations-
entzug auch bei Straftaten, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis wurzeln, bestätigt (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2019,
Az.: 3 B 7.18). Die ist dem Newsletter der Kanzlei lenmed zu entnehmen.

n Der Fall

Eine Ärztin hatte zwischen 2007 und
2011 ihrer privaten Krankenversicherung
an insgesamt 255 Tagen eine Erkrankung
vorgetäuscht, tatsächlich aber Einnah-
men aus ärztlicher Tätigkeit generiert. So
hatte sie insgesamt rund 65.000,– €
Krankentagegeld erhalten, auf das sie
keinen Anspruch besaß. Das zuständige
Amtsgericht hatte die Ärztin deshalb
2014 rechtskräftig zu einer Freiheitsstra-
fe von einem Jahr und 10 Monaten ver-
urteilt.

Die zuständige Behörde hatte wegen des
Betrugs im April 2015 die Approbation
wegen Unwürdigkeit entzogen. Die Kla-
ge der Ärztin gegen die Entziehung war
in erster Instanz erfolgreich, in der Beru-
fung vor dem VGH Bayern wurde der
                                              schwerwiegendes Fehlverhalten, das das       Vertrauen in eine untadelige Berufsaus-
Approbationsentzug hingegen bestätigt.
                                              Vertrauen der Patienten in den Arzt so       übung des Arztes stehe, gegeben.
Die Ärztin erhob Beschwerde wegen der
                                              tief beeinträchtige, dass eine Fortsetzung
                                                                                           n Negative Prognose
Nichtzulassung der Revision zum Bun-
                                              ärztlicher Tätigkeit „untragbar“ erschei-
desverwaltungsgericht.
                                              ne, zur Unwürdigkeit führe. Das sei aber

n Die Entscheidung
                                              bei einem Betrug in einem besonders          Eine negative Prognose der Wiederho-
                                              schweren Fall, wie hier, durchaus gege-      lung von Straftaten sei bei der Unwürdig-
                                              ben. Die Ausführungen des VGH, dass          keit nicht vorausgesetzt. Diese brauche
Mit der Beschwerde scheiterte die Ärztin.     sich mit dem festgestellten Betrug ein       es nur bei dem Entzug wegen Unzuver-
Der Approbationsentzug ist damit im           Gewinnstreben um jeden Preis offenba-        lässigkeit. Der möglichen untadeligen
Ergebnis rechtskräftig. Das BVerwG            re, das das Vertrauen der Öffentlichkeit     Lebensweise zwischen Straftat und
bestätigte dabei seine Grundsätze zur         in die Ärztin nachhaltig beeinträchtige,     behördlicher Entscheidung könne im
Beurteilung der Unwürdigkeit und dass         seien nicht zu beanstanden. Nicht gegen      Rahmen der Wiedererteilung der Appro-
der VGH Bayern diese richtig angewen-         die Unwürdigkeit spreche auch, dass sich     bation, die jederzeit beantragt werden
det hatte. Maßgeblicher Zeitpunkt der         die Straftaten hier nicht im Arzt-Patien-    könne, Rechnung getragen werden. Die
Beurteilung der Unwürdigkeit ist das          ten-Verhältnis zugetragen hätten. Die        Entscheidung bestätigt einmal mehr,
Ende des Verwaltungsverfahrens, hier          Beschädigung des Vertrauens sei ange-        dass auch (Vermögens-) Straftaten jen-
also April 2015. Insofern ist es nicht von    sichts der Schwere der Verfehlungen          seits der eigentlichen ärztlichen Berufs-
Nutzen, das anschließende Gerichtsver-        davon unabhängig.                            ausübung approbationsgefährdend sind.
fahren möglichst lange zu verzögern und
                                                                                           Das gewinnt vor dem Hintergrund der
dann auf den langen Zeitablauf zwischen       Der Entzug sei auch nicht unverhältnis-      Corona-Soforthilfen und der Tatsache,
Verfehlungen und Zeit des Urteils zu ver-     mäßig. Die persönlichen Folgen für den       dass betreffend diesbezüglicher Anträge
weisen.                                       Arzt (de facto Entzug der Existenzgrund-     Behörden und Staatsanwaltschaften mit

n Gewinnstreben um jeden
                                              lage) seien in der Abwägung nicht mehr       dem Vorwurf des (versuchten) Subventi-
                                              gesondert zu berücksichtigen. Zwar sei       onsbetrugs relativ schnell bei der Hand
  Preis                                       das faktische Berufsverbot nur zugun-        sind, wieder aktuelle Bedeutung.
                                              sten eines überragend wichtigen
Des Weiteren bestätigte das BVerwG            Gemeinschaftsgutes zulässig. Dieses sei
zwar, dass wegen des weitreichenden           aber mit der sog. Volksgesundheit, die im    Quelle:
Eingriffs in die Berufsfreiheit nur ein       unmittelbaren Zusammenhang mit dem           lennmed.de Newsletter 03/2021

ZNS 5-21
                                                                                                                                       7
FORUM

                        Digitale Gesundheitsanwendungen
                         brauchen Datenschutz-Zertifikat
                                      Änderungen am Entwurf:
                  Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
            Laut dem Handelsblatt ist Jens Spahn (CDU) ist mit dem Digitale Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
            (DVPMG) noch nicht zufrieden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Spahns Bundesgesundheits-
            ministerium hat den Koalitionären auf 55 Seiten nun Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt mit Vorschlägen, wie
            das Gesetz noch angepasst werden sollte.

            In der Regel werden Vorschläge für                                                         Hersteller diese, bekommt er ein Zertifi-
            Änderungsanträge durch das zuständige                                                      kat. Spätestens ab 2023 ist dieses Zertifi-
            Ministerium weitgehend angenommen.                                                         kat zwingende Voraussetzung, um als
            Das Handelsblatt zeigt die wichtigsten                                                     DiGa in die Regelerstattung der gesetz-
            Punkte aus dem Dokument auf:                                                               lichen Krankenversicherung (GKV) zu
                                                                                                       gelangen und damit von Ärzten ver-
            n 1. Digitale Gesundheitsan-                                                               schrieben zu werden. Beim Datenschutz
              wendungen                                                                                sollen die Kriterien bis März 2022 durch
                                                                                                       das BfArM im Einvernehmen mit dem
            Das Ministerium will bekanntlich die                                                       Bundesdatenschutzbeauftragten festge-
            Anforderungen, die digitale Gesund-                                                        legt werden. Ein Datenschutz-Zertifikat
            heitsanwendungen (DiGa) erfüllen müs-                                                      wird ab April 2023 benötigt. Bislang
            sen, bei Datenschutz und Datensicher-                                                      basiert die Prüfung von DiGa in den
            heit neu regeln. In der Formulierungshilfe                                                 Bereichen Datenschutz und -sicherheit
            wird der Ablauf dafür nun präzisiert.                                                      auf Selbstauskünften der Hersteller.
            Demnach soll das Bundesamt für Sicher-
            heit in der Informationstechnik (BSI) im                                                   n 2. E-Rezept
            Einvernehmen mit dem Bundesinstitut
            für Arzneimittel und Medizinprodukte                                                       Die Krankenkassen sollen ab 2022 ein
            (BfArM) erstmals bis zum 31. Dezember                                                      Verfahren anbieten, mit dem Patienten
            2021 und anschließend jährlich die                                                         das elektronische Rezept (E-Rezept) über
            Anforderungen an die Datensicherheit                                                       ein Smartphone nutzen können, ohne
            festlegen. Das BSI bietet dann ab dem                                                      dafür ihre elektronische Gesundheitskar-
            1. Juni 2022 Prüfungen an. Besteht ein       Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister   te (eGK) einzuscannen. Bislang ist
                                                                                                       geplant, dass Patienten sich das E-Rezept
                                                                                                       entweder ausdrucken oder es sich in die
                                                                                                       E-Rezept-App der Gematik senden
                                                                                                       lassen. Bei besagter App müssen sich
                                                                                                       Nutzer identifizieren, indem sie ihre eGK
                                                                                                       einscannen. Das E-Rezept ist ab 2022
                                                                                                       verpflichtend zu nutzen.

                                                                                                       n 3. Elektronische
                                                                                                         Patientenakte

                                                                                                       Die Krankenkassen werden verpflichtet,
                                                                                                       ihren Versicherten nicht nur eine elektro-
                                                                                                       nische Patientenakte (ePA) über ein
                                                                                                       Smartphone oder Tablet zur Verfügung
                                                                                                       zu stellen, sondern auch über einen sta-
                                                                                                       tionären Computer. Im DVPMG soll nun
                                                                                                       ergänzt werden, dass die Kassen dieses
                                                                                                       Angebot spätestens ab 2022 machen
                                                                                                       müssen. Außerdem sollen die Notfallda-
                                                                                                       ten, die derzeit noch auf der elektroni-
                                                                                                       schen Gesundheitskarte gespeichert und

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ab 2023 in die Online-Anwendung

                                                                                                                          FORUM
'Patientenkurzakte' überführt werden,
als digitale Kopie auf Wunsch des Versi-
cherten auch in der ePA gespeichert wer-
den.

n 4. Digitale Identität

Bis 2023 sollen Versicherte sich nicht
mehr nur mit ihrer eGK identifizieren
müssen, sondern eine digitale Identität
zur Verfügung gestellt bekommen. Ab
2024 soll die digitale Identität die glei-
chen Funktionen wie die Gesundheits-
karte haben und als Versicherungsnach-
weis gelten, so sieht es einer der Vor-
schläge für einen Änderungsantrag vor.
Außerdem soll die digitale Identität über
unterschiedliche Sicherheitsniveaus ver-
fügen. Der Schutzbedarf muss minde-
stens der Anwendung entsprechen, bei
der diese eingesetzt wird.

                    Datenschutz:
      Versäumnisse und fehlende Begründungen
     Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Pandemie-Gesetzgebung

In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
Prof. Dr. Ulrich Kelber, der Bundesregierung Versäumnisse in der Pandemie-Gesetzgebung vor. Er erneuert zudem seine
Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA).

„Wir werden in ein paar Monaten wahr-
scheinlich viel einander verzeihen müs-
sen“, ahnte Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) schon im April 2020.
Das gilt auch mit Blick auf den Daten-
schutz. Fehlende Begründungen, unzu-
reichende Güterabwägungen und dazu
noch viel zu kurze Stellungnahmefristen:
So lauten Kelbers Kritikpunkte an der
Corona-Gesetzgebung der vergangenen
Monate.

Demnach gestand das Gesundheitsmini-
sterium seiner Behörde etwa für die Stel-
lungnahme zu den verschiedenen Bevöl-
kerungsschutzgesetzen nur wenige
Stunden bis 2 Tage zu. Und auch bei
anderen,     nicht    Corona-bezogenen
Gesetzen seien vorgesehene Beteili-
gungsfristen nicht eingehalten worden.

ZNS 5-21
                                                                                                                      9
n ePA nicht DSGVO-konform
FORUM

                                                                                                        Nicht DSGVO-konform – das trifft laut
                                                                                                        Kelber auch auf die ePA zu. Der Daten-
                                                                                                        schutzbeauftragte bemängelt vor allem,
                                                                                                        dass Versicherte ihre Daten im ersten Jahr
                                                                                                        nur nach dem „Alles-oder-Nichts-Prin-
                                                                                                        zip“ freigeben könnten. Zudem beklagt
                                                                                                        Kelber eine „Zweiklassengesellschaft bei
                                                                                                        der ePA“, weil Menschen ohne eigenes
                                                                                                        Endgerät in Teilen von der Nutzung aus-
                                                                                                        geschlossen seien.

             Inhaltlich kritisiert Kelber unter anderem    Getesteten vernünftigerweise in der drit-    Etwas positiver fällt dagegen das Fazit
             die Art und Weise der Ausweitung von          ten Änderung wieder gestrichen wor-          zur Corona-Warn-App aus. Mit ihr sei der
             Meldepflichten für Krankheiten, die in        den, bevor mit ihrer Umsetzung begon-        Regierung „eine grundsätzlich daten-
             das Grundrecht auf informationelle            nen wurde, so Kelber.                        schutzfreundliche Umsetzung des dezen-
             Selbstbestimmung eingriffen: „Transpa-                                                     tralen Contact-Tracing-Ansatzes gelun-
             rente Begründungen und eine Auseinan-         Daneben kollidierten die Gesetze an ver-     gen“. Auch hier wäre eine frühzeitigere
             dersetzung mit den datenschutzrechtli-        schiedenen Stellen mit der europäischen      Einbindung des Datenschutzbeauftrag-
             chen Anforderungen wären nötig gewe-          Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).          ten jedoch angezeigt gewesen, heißt es
             sen, fehlten jedoch immer wieder.“            So verstoßen etwa die in der ersten Ände-    im Bericht mit Blick auf bestimmte Funk-
                                                           rung des Infektionsschutzgesetzes vorge-     tionserweiterungen in der App.
             Immerhin sei die zunächst im geänderten       sehenen Abfragen beim Fluggastdaten-
             Infektionsschutzgesetz     unzureichend       Informationssystem gegen die EU-Richtli-
             begründete Meldepflicht der Negativ-          nie über PNR-Daten (Fluggastdatensätze).     Quellen: medscape, univadis

               Doppelstruktur und Zusatzbürokratie unnötig
                      Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum geplanten Gesetz zur
                         Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
             In einer 19-seitigen Stellungnahme äußern sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesver-
             einigung (KZBV) zum geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

             Eine angemessene Versicherung von             Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung         det und neue Administrativaufwände
             (Zahn)Ärzten gegen Haftpflichtansprü-         der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist         geschaffen, die keinerlei Zusatznutzen
             che aus der beruflichen Tätigkeit sei         geplant, einen § 95e SGB V mit völlig        bringen würden.“
             essentiell, verpflichtend und seit Jahren     identischer Zielsetzung zu schaffen. Die-
             im Berufsrecht aller Landes-(Zahn)Ärzte-      se Regelung sei aufgrund der bereits         Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kas-
             kammern fest verankert, heißt es in der       bestehenden berufsrechtlichen Pflicht        senzahnärztliche      Bundesvereinigung
             Stellungnahme an das Bundesgesund-            obsolet, so die Verlautbarung.               (KZBV) und Kassenärztliche Bundesverei-
             heitsministerium.                                                                          nigung (KBV) plädieren auf Grund des
                                                           „Es ist keine sozialrechtliche Norm paral-   negativen Aufwand-Nutzen-Verhältnis-
             „Das Berufsrecht regelt alle berufsrechtli-   lel zur bereits bestehenden berufsrechtli-   ses für eine Streichung des § 95 e SGB V-
             chen Rechte und Pflichten. Verstöße           chen Pflicht erforderlich – und auch         E aus dem GVWG. Die vollständige Stel-
             gegen Berufspflichten können zu einer         wegen ihrer ordnungspolitischen Dimen-       lungnahme ist auf der Seite der BZÄK
             Geldbuße von bis zu 100.00 Euro oder          sion abzulehnen. Denn damit würden           unter www.bzaek.de zu finden.
             zur Feststellung der Unwürdigkeit zur         den KVen und KZVen neue Verwaltungs-
             Ausübung des Heilberufs führen.“              und Überwachungsaufgaben aufgebür-           Quelle: BZÄK/KZBV

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Webinar: Praxisbegehung

                                                                                                                                          FORUM
        BLZK-Referent Praxisführung in einem Webinar am 14. Mai 2021
Ein Tages-Webinar zur Vorbereitung auf die im Freistaat angekündigten und bereits angelaufenen Praxisbegehungen
durch das Gewerbeaufsichtsamt bietet der FVDZ Bayern an. Der langjährige Referent für Praxisführung und Medizin-
produkte der BLZK, Dr. Michael Rottner aus Regensburg, will im Webinar aufklären, was Praxisinhaber und Praxisteam
zu beachten haben.

Die angekündigten Praxisbegehungen in                                                    sterium im Kontakt. Auf diese Weise klärt
Bayern sind vereinzelt gestartet. Voraus-                                                er die bayerischen Zahnarztpraxen früh-
sichtlich und je nach Pandemielage wer-                                                  zeitig über anstehende Begehungen und
den sich die Begehungen über einen län-                                                  neue Vorschriften auf und weist auf der
geren Zeitpunkt erstrecken. Im Kurs wer-                                                 anderen Seite die Behörden auf über-
den die Inhalte und Bedingungen der                                                      bordende Bürokratie hin, mit denen die
korrekten Aufbereitung dargestellt. Es                                                   Praxen zu kämpfen haben.
geht unter anderem um Risikobewer-
tung und Einstufung von Medizinpro-                                                      Das Webinar findet am Freitag, 14. Mai
dukten, manuelle und maschinelle                                                         2021, 14 bis 19 Uhr, mit dem Programm
Aufbereitung, Validierung der Aufberei-                                                  „ZOOM“ statt. Teilnehmen können
tungsprozesse, räumliche Anforderun-                                                     Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Pra-
gen, Standardarbeitsanweisungen, STK,                                                    xispersonal. Kosten: 50 Euro FVDZ-Mit-
MTK und vieles mehr. Der Referent wird                                                   glieder, 80 Euro Nichtmitglieder. Für die
zudem eine kurze Einführung geben, wie                                                   Teilnahme gibt es 6 Fortbildungspunkte.
man die QM-Online-Seiten auf der BLZK-                                                   Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, ent-
Internetseite optimal in der Zahnarzt-                                                   sprechend sollten sich Interessenten
praxis nutzen kann.                                                                      rasch anmelden. Anmeldung per Mail an
                                                                                         fortbildung@fvdz-bayern.de. Der Anmel-
Dr. Michael Rottner ist seit 2002 Referent                                               deschein ist online abrufbar: www.fvdz-
für Praxisführung und Medizinprodukte                                                    bayern.de
in der Bayerischen Landeszahnärztekam-
mer (BLZK) und steht mit Gewerbeauf-                                                     Quelle: FVDZ Bayern
sicht und dem zuständigen Staatsmini-        Dr. Michael Rottner

               COVID-19-Symptome auch im Mund?
                    Studie aus dem IFEMA-Feldkrankenhaus in Madrid
 Die Coronavirus-Krankheit 19 (COVID-        Mundschleimhaut von 666 an COVID-19         meisten Patienten berichteten auch
 19) weist neben respiratorischen,           erkrankten Patienten. Davon zeigten 78      über Geschmacksstörungen.
 thrombotischen und neurologischen           (11,7%) Veränderungen im Mund. Am
 Manifestationen auch Symptome im            häufigsten war eine anteriore U-förmige     Schlussfolgerung: U-förmige linguale
 Verdauungstrakt und auf Haut- und           linguale Papillitis (11,5%), teilweise      Papillitis, Glossitis mit fleckiger Depa-
 Schleimhäuten auf. In einigen Fällen        begleitet von Zungenschwellungen.           pillation und brennendes Mundsyn-
 kommt es zu oralen Manifestationen.         Außerdem fanden sich aphthöse Stoma-        drom. Mukositis mit oder ohne Aph-
 In PupMed wurde jetzt eine Quer-            titis (6,9%), Brennen im Mund (5,3%),       then oder Enanthem können Hinweise
 schnittsstudie von April 2020 aus dem       Mukositis (3,9%), Glossitis mit fleckiger   auf COVID-19 sein.
 IFEMA-Feldkrankenhaus in Madrid ver-        Depapillation (3,9%), weißer Zunge
 öffentlicht. Untersucht wurde die           (1,6%) und Enanthem (0,5%). Die             Quelle: pupmed, FVDZ

ZNS 5-21
                                                                                                                                     11
FORUM

                                          Präventionspreis verliehen
                               BZÄK und CP GABA verleihen Präventionspreis 2020
             Den Präventionspreis 2020 „Interdisziplinäre Allianz zur zahnmedizinischen Prävention in der Schwangerschaft“ haben
             Bundeszahnärztekammer und CP GABA auf einer virtuellen Preisverleihung vergeben. Die Auszeichnung ist Teil der
             gemeinsamen „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“.

             n Die Preisträger*innen                                                                   geren in der Region für die zahnmedizini-
                                                                                                       sche Prävention und schließlich eine
             Der erste Preis geht an die Hebamme und                                                   Sicherung der langfristigen Mundge-
             M.A. Pflegemanagement, Christiane Kle-                                                    sundheit von Mutter und Kind durch eine
             kamp, Gronau, für ihre „Konzeptionellen                                                   strukturierte Betreuung. Zur Optimie-
             Ideen zum PregDenti Netzwerk“. Das                                                        rung der Abläufe wird das Gesamtpro-
             Netzwerk will verschiedene Professionen,                                                  jekt von Beginn an wissenschaftlich
             die zur Verbesserung und Erhaltung der                                                    begleitet.

                                                                                                       n Das Schwerpunktthema
             Zahngesundheit schwangerer Frauen
             beitragen, zusammenbringen. Den wer-
             denden Familien sollen Informationen
             zum Themenkomplex Zahnhygiene                                                             Im Fokus des Schwerpunktthemas 2020
             angeboten und sie sollen in Theorie und                                                   steht die Sensibilisierung der Schwange-
             Praxis nach den neuesten wissenschaft-                                                    ren und ihrer Familien für das Thema
             lichen Standards aufgeklärt werden.                                                       Mundgesundheit, als gemeinsame An-
             Durch      die    MiMi-      Gesundheits-                                                 strengung der Fachgruppen, die in dieser
             mediator*innen (Mit Migrant*innen für                                                     Zeit in engem Kontakt mit den werden-
             Migrant*innen), die Familienhebammen,       Beschluss, die Beratung und die Präventi-     den      Müttern      und    den     Zahn-
             die Familien-Gesundheits- und Kinder-       on an den Anfang der Schwangerschaft          mediziner*innen stehen. Während der
             krankenpfleger*innen (FGKiKP) und das       zu stellen, erwies sich damit als wichtiger   Schwangerschaft können bereits geringe
             Fachpersonal der Beratungsstellen für       Schritt zur Verbesserung der Mundge-          Plaque-Mengen im Bereich des Zahn-
             Schwangere kann eine breite Bevölke-        sundheit der Schwangeren bundesweit.          fleischsaumes zu Entzündungen führen.
             rungsgruppe erreicht werden. Um-            Zusammen mit den Mutterpässen konn-           Das Zahnfleisch braucht deshalb in dieser
             fassend in das Netzwerk einbezogen          ten die „zahnärztlichen Kinderpässe“          Zeit sorgfältige Pflege, um beispielsweise
             werden u.a. Berufsverbände aus dem          über die Formularausgabe der Kassen-          Schwangerschaftsgingivitis zu vermei-
             Gynäkologischen, dem Hebammen-,             ärztlichen Vereinigung SH bestellt wer-       den. Auch Kariesprophylaxe ist für
             dem zahnärztlichen Umfeld sowie die         den. Anhand Letzterer konnten Beratun-        schwangere Frauen von besonderer
             Krankenkassen und Gesundheitsämter.         gen stattfinden und zahnärztliche Unter-      Bedeutung. Wissenschaftliche Studien
                                                         suchungen zu Beginn und zum Ende der          zeigen zudem enge Zusammenhänge
             Den zweiten Platz belegen Dr. Martina       Schwangerschaft empfohlen werden.             zwischen Mund- und Allgemeingesund-
             Walther, Zahnärztekammer Schleswig-                                                       heit, z.B. dem Auftreten von Schwanger-
             Holstein (SH) und Doris Scharrel, Berufs-   Den dritten Preis erhält eine Arbeitsgrup-    schaftskomplikationen und Parodontitis.
             verband der Frauenärzte (BVF) SH mit        pe um PD Dr. Gerhard Schmalz und Prof.        Der unabhängigen Jury gehörten unter
             dem Projekt „Zahnärztlicher Kinder-         Dr. Dirk Ziebolz von der Universität Leip-    anderem die Präsidentin der DG PARO
             pass“. Idee des Projektes war, dass Frau-   zig für das Projekt „Ein interdisziplinäres   Prof. Dr. Bettina Dannewitz (Johann
             enarztpraxen bereits ab Beginn der Mut-     zahnärztliches Betreuungskonzept für          Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/
             terschaftsvorsorge zu zahnmedizinischer     werdende Mütter in Südwest-Sachsen“.          Main), der Gynäkologe Prof. Dr. med.
             Prävention informieren und motivieren       Die Arbeitsgruppe entwickelte ein aus         Bernd Kleine-Gunk (Metropol Medical
             und dabei den seit über 20 Jahren eta-      Elementen der Gynäkologie und Zahn-           Center, Nürnberg), das Präsidiumsmit-
             blierten „zahnärztlichen Kinderpass“ der    medizin zusammengesetztes Betreu-             glied des Deutschen Hebammenverbands
             Zahnärztekammer SH einsetzen. Dazu          ungskonzept für Schwangere. Das Kon-          Andrea Ramsell sowie der Mitautor
             wurde durch den BVF auf Bundesebene         zept fußt auf den vier Säulen der Aufklä-     der Deutschen Mundgesundheitsstudie
             die gesetzliche Grundlage mittels eines     rung zur Mundgesundheit sowie der             (DMS V) Prof. Dr. Ulrich Schiffner (Univer-
             Beschlusses im Gemeinsamen Bundes-          zahnärztlichen Zuweisung durch die            sitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) an.
             ausschuss geschaffen, der ursprünglich      Gynäkolog*innen, der Information im           Ausgewählt wurden Konzepte und Pro-
             die Beratung zur Mundgesundheit nach        Rahmen von Patientinnen-Veranstaltun-         jekte, die gute Ansätze für eine Zusam-
             Mutterschafts-Richtlinien im letzten        gen, der Schwangeren-Individual-Prä-          menarbeit von Zahnmediziner*innen mit
             Schwangerschaftsdrittel vorsah. 2009        vention als zahnärztliches Praxiskonzept      Gynäkolog*innen, Hebammen, Mitarbei-
             wurde die Beratung in den Mutterpass        sowie der Kinder-Individual-Prävention        tenden in Kindergärten/-krippen oder
             aufgenommen und 2014 in „Beratung           beim Kleinstkind. Das Ziel ist die weitest-   Pädiater*innen aufzeigen.
             zur Mundgesundheit“ geändert. Dieser        gehende Sensibilisierung aller Schwan-        Quelle: BZÄK

        12                                                                                                                              ZNS 5-21
++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++

                                                                                                                                        ZBV INFO
                                                                                          Berufsschul-
                     EIN L A D UNG
                 zur ordentlichen
                                                                                             lehrer
         MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2020                                                         gesucht
        des Zahnärztlichen Bezirksverbandes                                              Zum Schuljahresbe-
                     Schwaben                                                          ginn September 2021
        am Montag, 17. Mai 2021 um 18:00 Uhr                                            für die Berufsschule
                                           TOP 4: a) Bericht der Prüfstelle der
                                                                                              Kempten
  Tagungsort:
  Hotel Maximilian’s                                 BZÄK
                                                                                       Der ZBV Schwaben sucht interessierte
  Maximilianstrasse 40                               (Der Bericht liegt zur
                                                                                       Kollegen/innen, die gerne an der Berufs-
  86150 Augsburg                                     Einsicht beim ZBV aus)
                                                                                       schule Kempten Berufsschulunterricht,
  Tel. 0821/5036 630                              b) Bericht der Kassenprüfer          vorrangig in der 11. und 12. Klassen, für
  Fax: 0821/5036 888
                                                  c) Genehmigung der Jahres-           den Ausbildungsberuf der Zahnmedizini-
  Aufgrund des aktuellen Infektionsge-               rechnung 2019                     schen Fachangestellten erteilen möch-
  schehens bleibt es ungewiss, ob                 d) Nachgenehmigung zum               ten. Es handelt sich hierbei weitgehend
  der o.g. Termin aufrecht erhalten                  Haushaltsplan 2019                um den Fachkundeunterricht sowie um
  werden kann. Deshalb benennt der                                                     die Fachkunde im Strahlenschutz für den
                                                  e) Entlastung des Vorstandes
  ZBV Schwaben vorsorglich als Aus-                                                    Beruf der Zahnmedizinischen Fachange-
  weichtermin für die Mitgliederver-       TOP 5: Festsetzung der Haushalts-           stellten (ZFAs).
  sammlung.                                       planes 2021
  Mittwoch, 23. Juni 2021                                                              Bewerben      können     sich   gerne
                                           TOP 6: Wahl der Kassenprüfer
  um 18:00 Uhr                                                                         Zahnärzte/innen, die pädagogisches
                                           TOP 7: Sonstiges                            Interesse haben und/oder pädagogische
  Stadthalle Gersthofen
                                                                                       Erfahrung mitbringen bzw. Freude an
  Rathausplatz 1                           Anträge zur Tagesordnung der MV
                                           müssen spätestens 10 Kalendertage           einer unterrichtenden Tätigkeit haben
  86368 Gersthofen
                                           vor der Sitzung beim ZBV Schwaben           und gerne mit jungen Menschen arbei-
  Tel. 0821/2491550
                                           schriftlich eingegangen sein; eine ent-     ten möchten.
                                           sprechende Begründung ist beizufü-          Nähere Informationen (Zeitaufwand und
  Tagesordnung                             gen. Teilnahme- und abstimmungsbe-          Unterrichtsstoff) können Sie erfragen
  zur Mitgliederversammlung 2020:          rechtigt sind nur Mitglieder des ZBV        beim ZBV Schwaben, Frau Trapp – Tel.
                                           Schwaben.                                   0821/34315-13, oder via E-Mail an das
  TOP 1: Genehmigung der Nieder-
         schrift der Mitgliederver-                                                    zuständige Referat im ZBV trapp@
                                           Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.          zbv-schwaben.de.
         sammlung 2019
                                           Christian Berger, 1. Vorsitzender
  TOP 2: Berichte der Vorsitzenden
                                           Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende
  TOP 3: Berichte der Referenten

                             Zahnarztsuche in Bayern
               Ein Service der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Sie möchten in der Zahnarztsuche           nen.Voraussetzung für eine Veröffent-       • Die Einwilligungserklärung erhalten Sie
erscheinen? In Bayern niedergelassene      lichung ist die schriftliche Einwilligung     vom ZBV Schwaben oder unter folgen-
Zahnärzte haben die Möglichkeit, in der    des Zahnarztes. Danach werden folgen-         dem Link: https://qm.blzk.de/blzk/
Online-Zahnarztsuche der BLZK unter        de Stammdaten aus der Mitgliederdatei         web.nsf/id/pa zahnarztsuche.html
http://zahnarztsuche.blzk.de zu erschei-   in der Zahnarztsuche veröffentlicht           ZBV Schwaben

ZNS 5-21
                                                                                                                                   13
ZBV INFO

                Verträge eigenverantwortlich                                                             Geburtstage
                        aktualisieren                                                                    im Mai 2021
                                                                                                         3. Mai 2021
                   Bei der Berufshaftpflichtversicherung gilt es                                         Johannes Mai
                               einiges zu beachten                                                       zur Vollendung des 65. Lebensjahres

                Das Heilberufekammergesetz wurde            summe sollte bei der Beschäftigung von       7. Mai 2021
                dahingehend geändert, dass Zahnärzte,       Assistenten/ angestellten Zahnärzten der     Dr. Werner Bauernfeind
                die ihren Beruf ausüben, die Pflicht        Bestands- oder Neuvertrag umgehend           zur Vollendung des 80. Lebensjahres
                haben, sich gegen die aus der Ausübung      darauf überprüft werden, ob die Mög-
                                                                                                         8. Mai 2021
                ihres Berufes ergebenden Haftpflichtan-     lichkeit besteht, einen Assistenten oder
                                                                                                         Dr. Georg Erhardt
                sprüche ausreichend zu versichern und       angestellten Zahnarzt direkt mit im Versi-
                                                                                                         zur Vollendung des 60. Lebensjahres
                dies auf Verlangen des Zahnärztlichen       cherungsvertrag des Arbeitgebers einzu-
                Bezirksverbandes nachzuweisen. Die          binden und nach Beendigung der Tätig-        18. Mai 2021
                Versicherungspflicht besteht für den        keit ggf. wieder abzumelden.                 Dr. Heinrich Halbing
                Zahnarzt persönlich, es sei denn, der       Ebenso       bittet   der   ZBV      alle    zur Vollendung des 65. Lebensjahres
                Zahnarzt ist in vergleichbarem Umfang,      Assistenten/innen sowie angestellte
                insbesondere im Rahmen eines An-            Zahnärzte/innen, mit ihren Arbeitgebern      22. Mai 2021
                stellungs- oder Beamtenverhältnisses,       abzuklären, ob sie über die Praxis versi-    Dr. Eberhard Mutschler
                gegen Haftpflichtansprüche abgesichert      chert sind oder ob eine eigene Haft-         zur Vollendung des 80. Lebensjahres
                (z.B. Bundeswehr, öffentlicher Dienst).     pflichtversicherung abgeschlossen wer-
                                                                                                         27. Mai 2021
                § 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsge-       den muss. Empfehlenswert ist der
                                                                                                         Georg Schwab
                setz schreibt als Mindestversicherungs-     Abschluss der Versicherung beim glei-
                                                                                                         zur Vollendung des 70. Lebensjahres
                summe 250.000 Euro je Versicherungs-        chen Anbieter, bei welchem der Praxisin-
                fall und 1 Mio. € für alle Versicherungs-   haber versichert ist.
                fälle eines Versicherungsjahres vor.                                                     Herzlichen Glückwunsch und alles
                                                            Assistentinnen und Assistenten sowie
                                                                                                         Gute für die Zukunft!
                Der ZBV fordert alle tätigen Kolleginnen    angestellte Zahnärzte*innen sollten bei
                und Kollegen auf, ihre Verträge eigen-      Praxiswechsel erneut abklären, ob sie        Christian Berger, 1. Vorsitzender
                verantwortlich zu überprüfen und ggf.       beim neuen Arbeitgeber mitversichert         Dr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende
                zu aktualisieren.                           sind.
                Neben einer ausreichenden Deckungs-         ZBV Schwaben

                Änderungs-                                  zugsermächtigung erteilt haben. In den
                                                            meisten Fällen erheben die Banken bei                               Bildquelle: aboutpixel.de/
                meldungen                                   einer Rückbelastung des Beitragseinzu-       Hinweis
                                                                                                                                Franziska Krause

                Aufgrund der bestehenden Meldeord-          ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie      Der ZBV Schwaben weist darauf hin,
                nung der BLZK bitten wir bei Änderun-       weitergeben müssen, wenn Sie die             dass die Veröffentlichung der
                gen von persönlichen Daten wie: Praxis-     Änderungsmeldung versäumt haben.             Geburtstage analog zur DSGVO auf
                und Privatanschrift, Promotion, Telefon,                                                 der Einwilligung des jeweiligen Mit-
                Fax, Email, Beginn und Ende einer Tätig-                                                 glieds beruht. Ohne Einwilligung
                keit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc.     Beitragszahlung                              kann leider keine Veröffentlichung
                                                                                                         erfolgen. Die Datenschutzerklärung
                unverzüglich um schriftliche Mitteilung     II. Quartal 2021                             des ZBV Schwaben steht online unter
                an den ZBV Schwaben, Lauterlech 41,
                                                            Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder,     www.zbv-schwaben.de
                86152 Augsburg oder an die Fax-Nr.
                0821 3431522. Damit lassen sich auch        die nicht am Lastschriftverfahren teilneh-
                Verzögerungen bei der Zustellung von        men, die Beiträge unaufgefordert an den
                ZM, BZB und ZNS vermeiden.                  ZBV Schwaben zu überweisen.
                                                            Die Bankverbindung lautet:
                                                                                                         Die nächste Ausgabe
                                                            Deutsche Apotheker- und Ärztebank                   der ZNS
                Änderung von                                Filiale München
                                                                                                             erscheint am
                Bankverbindungen                            IBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62
                                                            BIC DAAEDEDDXXX                                  1. Juni 2021.
                Bitte denken Sie daran, den ZBV Schwa-
                ben rechtzeitig zu informieren, wenn                                                     Anzeigenschluss hierfür ist der
                sich Ihre Bankverbindung ändert, sofern                                                          19. Mai 2021
                Sie zum Einzug der Beiträge eine Ein-

           14                                                                                                                            ZNS 5-21
++ Referat Fortbildung ++

                                                                                                                                             FORTBILDUNG
                            Medizin trifft Zahnmedizin!
                            Die Anamnese – ein Blatt mit vielen Rätseln?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich lade Sie recht herzlich zu einer Fortbil-
                                                 Medizin trifft Zahn-
dung ein, die die Grundlage jeder medi-          medizin!
zinischen Diagnostik und auch eine Vor-
aussetzung für eine erfolgreiche Thera-
                                                 Die Anamnese – ein Blatt
pie darstellt. Es geht um die Anamnese.          mit vielen Räteln?
Sie ist essentiell, um Patienten nicht nur
                                                 Termin:
medizinisch einzuordnen, sondern auch
                                                 Mittwoch, 14. Juli 2021,
ein möglichst umfassendes Bild von               14:30 – 18:30 Uhr
einem Patienten zu bekommen.
                                                 Ort:
Sie ist in jeder Altersstufe wichtig; bei        Stadthalle Memmingen,
Kindern genauso wie bei den älteren und          Ulmer Straße 5
alten Menschen.
                                                 Referentin:
Dafür haben wir die Medizinerin und
                                                 Dr. med. Catherine Kempf,
Anästhesistin, Frau Dr. Catherine Kempf
                                                 Anästhesistin, München
eingeladen, die auch sehr viel mit Zahn-                                                    Seit 2010 Referentin an Zahnärztekam-
ärzte/innen zu tun hat, wenn                     Teilnehmer/innen:                          mern, KZVen, Fortbildungsinstituten und
Patienten/innen unter Anästhesie zu              Zahnärztinnen, Zahnärzte,                  in Praxen, rund um das Thema: „Medizin
behandeln sind.                                  zahnärztliches Personal                    trifft Zahnmedizin“: Konsequenzen aus
Anamnese ist nichts Einmaliges. Sie muss                                                    den allgemein-medizinischen Anamnese
regelmäßig und ständig aktualisiert wer-         Gebühr:                                    der Patienten in der Zahnarzt-Praxis.
den.                                             € 150,00 für Zahnärzte/innen pro
In diesem Abendvortrag erfahren Sie              Person, inklusiv Verpflegung               Dozentin im Rahmen der ZMP- und DH-
ganz wichtiges für die Patientenführung.         € 90.00 pro Person für zahnärztliches      Aufstiegsfortbildungen (ZBV Oberbay-
                                                 Personal, inklusiv Verpflegung             ern, ZÄK Niedersachsen, ZÄK Nordrhein,
                                                                                            ZFZ Stuttgart) mit den Themen: Pharma-
n Seminarinhalt
                                                 Anmeldeschluss:
                                                                                            kologie, allg.-med.-Grundlagen, Innere
                                                 Mittwoch, 7. Juli 2021
                                                                                            Medizin, Risiko-Patient, Anamnese.
Anamnese ist viel mehr als nur ein               Strenge Beachtung der Hygiene-
„Bogen“!                                         regeln: AH-Regeln (Maskenpflicht,          Autorin für zahnmedizinischen Fachzeit-
Anamnese ist Zukunft, Gesundheit und             Abstand, Händedesinfektion)                schriften.
Sicherheit!
                                                                                            Der Vortrag ist so ausgerichtet, wie mir
Wollen Sie die Lebensqualität- und                                                          Frau Dr. Kempf mitteilte, dass auch Zahn-
Lebenszeit der Zähne UND der Patienten                                                      arzthelfer/innen zu dem Vortrag eingela-
erhalten und verbessern? Dann sind Sie          n Vita                                      den sind. Das ist deshalb wichtig, weil
hier genau richtig! Denn dazu hilft Ihnen                                                   ZMA, ZMV, DH in der Prophylaxe tätig
die allgemein-medizinische Anamnese             Dr. med. Catherine Kempf, München           sind und bezüglich der Anamnese auch
als Basis jeder Behandlung und Diagno-                                                      mit den Patienten/innen reden.
stik. Mit den entsprechenden Konse-             Fachärztin für Anästhesiologie, zuletzt
quenzen daraus, vermeiden Sie Kompli-           niedergelassen in München, hier Zusam-      Ich freue mich auf einen interessanten
kationen und Notfälle und optimieren            menarbeit mit unterschiedlichen Diszipli-   Nachmittag und bitte Sie, sich mit dem
neben der Mund- auch die Allgemeinge-           nen u.a. auch Zahnärzten.                   im Heft abgedruckten Abschnitt anzu-
sundheit Ihrer Patienten. Die angeführ-                                                     melden.
ten Beispiele in diesem Vortrag verdeut-        Über mehrere Jahre als Moderatorin bei
lichen das WIE-WANN-WESHALB der                 Veranstaltungen, Kongressen und Work-       Mit herzlichen Grüßen
Anamnese! So wichtig! So richtig!               shops, sowie vor der Kamera als Medizin-
Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Anam-         expertin beim Bayerischen Fernsehen         Dr. Werner Krapf
nese-Erheben und Erfolg erleben.                und im Internet tätig.                      Referat für Fortbildung

ZNS 5-21
                                                                                                                                        15
FORTBILDUNG

                   Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Rasch, Lauterlech 41,
                   86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522

                   Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung:

                   q Medizin trifft Zahnmedizin!
                         „Die Anamnese – ein Blatt mit vielen Rätseln?”
                         Referentin:         Dr.med. Catherine Kempf, Anästhesistin, München
                         Termin:             Mittwoch, 14. Juli 2021 von 14.30 Uhr bis ca. 18.30 Uhr
                         Ort:                Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5
                         Teilnehmer:         Zahnärztinnen, Zahnärzte, zahnärztliches Personal
                         Kursgebühr: 150,00 Euro pro Person für Zahnärzte/innen, inklusiv Verpflegung
                                      90,00 Euro pro Person für zahnärztliches Personal, inklusiv Verpflegung

                   Vorname                                                Name                                                Straße

                   PLZ / Ort                                              Datum                                               Stempel / Unterschrift

                   Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:
                   Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von €                                                       von meinem

                   Konto                                     IBAN                                                                                      BIC

                   bei Bank/Sparkasse
                   mitttels Lastschrift einzuziehen.
                   Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die
                   Abbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV
                   Schwaben.

                   Ort/Datum                                             Unterschrift des Kontoinhabers
                   Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs-
                   gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!
                   Die geschäftsmäßige Verarbeitung Ihrer angegebenen Kontaktdateninformationen für dieses Formular erfolgt nach Art.6 (1) f. DSGVO an den Zahnärztlichen Bezirksverband
                   Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), Lauterlech 41, 86152 Augsburg. Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer Daten unter oben stehender Anschrift
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FORTBILDUNG
                                   Der infektiöse Patient
    Umgang mit HIV, Hepatitis und COVID-19 in der zahnärztlichen Praxis
Das Zentrum für AIDS-Arbeit Schwaben und der ZBV Schwaben planen eine weitere Informationsveranstaltung.
Als Termin ist der 19. Mai 2021 in der Stadthalle von Memmingen avisiert. Thema: Der infektiöse Patient.

Deutschland hat sich den Eliminations-       • Wie hoch ist das Infektionsrisiko für      19:30 Uhr
zielen der WHO von HIV/AIDS und der            mich und mein Personal einzuschät-         Hygienemaßnahmen in der zahn-
viralen Hepatitiden bis zum Jahr 2030          zen?                                       ärztlichen Praxis
verschrieben. Die Zahl der Menschen mit      • Welche präventiven Hygienemaßnah-          Christian Berger, 1. Vorsitzender des
einer HIV-Infektion in Deutschland ist auf     men sind notwendig und zielführend?        Zahnärztlichen Bezirksverbands Schwa-
knapp 90.000 gestiegen. Von diesen sind                                                   ben, BLZK-Präsident
                                             Die Fortbildung soll Ihnen das notwendi-
etwa 10.800 HIV-Infektionen noch nicht
                                             ge Wissen für die Beantwortung aller
diagnostiziert. Wer von seiner Infektion                                                  20:15 Uhr
                                             Fragen dieser Art vermitteln und Diagno-
nichts weiß, kann das Virus unbeabsich-                                                   Fortschritte in der Therapie der HIV-
                                             stik und Behandlung verbessern. Die
tigt weitergeben, außerdem ist bei Spät-                                                  und Hepatitis-Infektion, Stand der
                                             Fortbildung ist auch für das zahnärztliche
diagnosen die Sterblichkeit höher. Etwa                                                   Dinge bei Covid-19 und Konsequen-
                                             Personal empfehlenswert.
jede dritte Neuinfektion wird erst mit                                                    zen für die Prävention in der zahn-
einem fortgeschrittenen Immundefekt          Die Veranstaltung wird durch die             ärztlichen Praxis
diagnostiziert. Nach jüngsten Meldun-        BZÄK/KZBV /DGZMK jeweils mit 4 Fort-         Dr. Matthias Sauter, Internist, Nephrolo-
gen des Robert-Koch-Instituts wurden im      bildungspunkten bewertet.                    ge, Infektiologe, Krankenhaushygiene
Jahr 2019 5940 Hepatitis C-Infektionen
                                             n Programm am 19. Mai 2021
                                                                                          (BLAEK).
(Inzidenz 7,1) und 8.903 Hepatitis B-                                                     Ärztliche Leitung Abteilung Hygiene und
Infektionen (Inzidenz 10,7) diagnosti-         ab 19 Uhr in der Stadthalle                Infektiologie,   Klinikverbund     Allgäu
ziert. Der Kontakt mit infektiösen Patien-     Memmingen                                  gGmbH
ten ist also in der zahnärztlichen Praxis
nicht wirklich selten, führt aber immer      Begrüßung und Einführung                     21:15 Uhr
wieder zu Verunsicherung.                    Kurzvorstellung des Leistungsspektrums       Diskussion mit den Referenten
                                             des Zentrums für Aidsarbeit Schwaben
                                                                                          ca. 21:45 Uhr
• Kann ich dem Patienten/der Patientin       Dipl. Päd. (Univ.) Ulrike Alban, Leiterin
                                                                                          Ende der Veranstaltung
  wirklich gerecht werden?                   des Zentrums für Aidsarbeit Schwaben

  Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Rasch, Lauterlech 41, 86152 Augsburg,
  oder per Fax an die Nr. 08 21/3 43 15-22, rasch@zbv-schwaben.de

  Anmeldung zur Fortbildung „Der infektiöse Patient”
  q Ich melde mich verbindlich zur Fortbildung am Mittwoch, 19. Mai 2021,
       19:00 Uhr bis ca. 21:45 Uhr, Stadthalle Memmingen, Platz der Deutschen Einheit 1,
       87700 Memmingen, mit           weiteren Personen an. Anmeldeschluss: 12.05.2021
  Bitte wegen Corona-Auflagen jede*n Teilnehmer*in namentlich angeben!

  Vorname                                                       Name

  Straße                                                        PLZ         Wohnort

  Datum                                                         Stempel / Unterschrift

  Weitere Personen (voller Name)
  Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Laufwegen ist
  verpflichtend.

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