Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 6: Der Status als Baustein eines umfassenden Risikomanagements Globalen Warenverkehr vor Terrorattacken ...

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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Teil 6: Der Status als Baustein eines umfassenden Risikomanagements

                        Mit einer Serie von Beiträgen informierten wir Sie über den Status des
                        Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. In dieser sechsten und letzten Folge geht
                        unser Gastautor Ulrich Lison der Frage nach: Welche Bedeutung hat der neue
                        Status für die Sicherheit in der logistischen Wertschöpfungskette? Dabei rückt
                        er weniger formalrechtliche Fragestellungen in den Mittelpunkt als vielmehr
                        prozessorientierte.

Globalen Warenverkehr   Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
                        Seit der Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized
vor Terrorattacken      Economic Operator, AEO) richtet sich das primäre Augenmerk der Behörden in
schützen                der Europäischen Union (EU) auf das handelnde Unternehmen, nicht mehr auf
                        die einzelne Transaktion. Partner einer Lieferkette sollen sich als zuverlässige
                        Akteure zertifizieren lassen, um in den Genuss von Erleichterungen bei der
                        Zollabwicklung zu kommen. Das gemeinsame Ziel aller beteiligten Staaten: den
                        globalen Warenverkehr vor Terrorattacken zu schützen.

                        Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen in der Gemeinschaft den Status
                        des AEO beantragen. Im Kern geht es darum, mit den Zollbehörden ein
                        partnerschaftliches Verhältnis anzustreben. Der Grundgedanke entspringt dem
                        in weiten Teilen vergleichbaren Konzept der USA, der Customs-Trade
                        Partnership Against Terrorism (C-TPAT). Die weltweite Klammer bildet dabei
                        das Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade (SAFE) der
                        Weltzollorganisation (WZO). Mit dem Rahmenwerk hat die WZO einen
                        internationalen Standard geschaffen, um den globalen Handel zu
                        vereinheitlichen und abzusichern. Weltweit gültige Richtlinien sollen den
                        Zollverwaltungen helfen, ein effektives Risikomanagement aufzubauen und
                        durchzuführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sich güter- und
                        finanzwirtschaftliche Transaktionen im weltweiten Handel sicherer gestalten
                        lassen. Der Begriff der „Sicherheit“ zielt hierbei nicht nur auf die Gefahren des
                        weltweiten Terrorismus ab. Vielmehr werden damit auch weiterreichende Ziele
                        wie Gesundheitsschutz oder das Eindämmen von Schmuggel und
                        Produktpiraterie verfolgt.

                        Welchen Status nimmt nun der AEO innerhalb dieses global angestrebten
                        Risikomanagements ein?
                        Um diese Frage zu beantworten, sollen die Grundzüge einer umfassenden
                        Risikoanalyse betrachtet werden. Worin genau bestehen diese Risiken und
                        inwiefern kann der neu geschaffene Status AEO dazu beitragen, dieses Risiko
                        zu verringern? – Wie Sie Ihre Transaktionsrisiken senken können und welche
                        Rolle dabei der AEO einnehmen kann, erfahren Sie in den folgenden
                        Abschnitten.

Transaktionsrisiko      Abbildung von Transaktionen auf IT-Basis: Transparenz verringert
                        Transaktionsrisiko
senken                  Transaktionen in Unternehmen auf IT-Basis abzubilden senkt für sich schon das
                        Transaktionsrisiko. Denn um eine Transaktion auf ihr Risiko hin beurteilen zu
                        können, ist es notwendig, sie transparent zu machen. Das setzt zwingend eine
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umfassenden Risikomanagements
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                          IT-gestützte Abwicklung voraus. Nur so kann die Transaktion von den
                          Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden einer effizienten Risikobeurteilung
                          unterzogen werden. Um das sicherzustellen, sind Systeme, Prozesse und
                          Abläufe zu beschreiben.

                          Die IT-gestützte Abbildung der Zollprozesse ist innerhalb der Gemeinschaft
                          mittlerweile weit fortgeschritten. Nahezu alle zollrelevanten Transaktionen
                          müssen elektronisch gemeldet werden. Gegenüber den Zollbehörden hat der
                          AEO die Einhaltung der Vorschrift nachzuweisen. Den letzten großen Baustein
                          stellte die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung dar, die seit dem 1.
                          Juli 2009 innerhalb der Gemeinschaft obligatorisch ist. Das Jahr 2010 steht nun
                          ganz im Zeichen der elektronischen Überwachung des
                          Verbrauchsteuerverfahrens Excise Movement and Control System (EMCS),
                          einem EDV-System, das am 1. April 2010 in Betrieb genommen wird. Nach
                          einer Umstellungsphase, die am 1. Januar 2011 endet, sind alles Transaktionen
                          von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU mit diesem System zu
                          melden. Das EMCS ersetzt die bisherigen papierhaften Meldeverfahren
                          vollständig.

Logistischer Warenfluss   Zwischenfazit
                          Eine der großen Herausforderungen für Unternehmen ist die Integration der an
                          der Außenwirtschaft orientierten Prozesse in die logistischen Abläufe, um zu
                          verhindern, dass der logistische Warenfluss gehemmt wird oder gar zum
                          Stillstand kommt, ob bei der Ein- oder der Ausfuhr.

                          Vorausanmeldung führt zu einem geringeren Transaktionsrisiko
                          Wird eine Transaktion IT-gestützt abgebildet, stellt sich als Nächstes die Frage
                          nach dem Zeitpunkt der Interaktion mit den Zollbehörden. Neben der eigenen
                          Risikobeurteilung, die der AEO mittels seiner IT-Systeme sicherstellen muss, ist
                          es auch die Aufgabe der Zollbehörden, das Risiko einer Transaktion zu
                          beurteilen. War es in der „papiergestützten Vergangenheit“ so, dass in den
                          meisten Fällen erst die Warenbewegung erfolgte und dann die Mitteilung an den
                          Zoll, so fällt das mit der IT-gestützten Abwicklung nun in der Regel zusammen.
                          – Sprich: Sobald die Waren den Zollbehörden zugestellt werden, erhalten sie
                          auch die Meldung. Diese Praxis aber wird sich in den nächsten Jahren ändern,
                          was sich unter dem Stichwort „Vorausanmeldungen“ subsummieren lässt.
                          Demnach wird es zum 1. Januar 2011 erst eine elektronische Meldung an die
                          Zollbehörden geben, die dann die Transaktion einer Risikobeurteilung
                          unterziehen. Der physische Warenfluss erfolgt dann quasi nachgelagert. Der
                          Wechsel wird in den nächsten Jahren sicherlich erhebliche Anpassungen der
                          logistischen Prozesse bei den Unternehmen erforderlich machen sowie zu einer
                          weltweiten Vernetzung der IT-Systeme der unterschiedlichen Akteure führen.
                          Für einen reibungslosen Ablauf werden Ein- und Ausführer sowie die jeweils
                          involvierten Dienstleister in einem höheren Maße ihre Systeme respektive
                          Prozesse koppeln müssen. Das AEO-Zertifikat ist dabei eine Art Gütesiegel bei
                          der Auswahl geeigneter Partner.

Warenbewegungen           Fazit 1
                          In Zukunft müssen die Daten schon bereitgestellt werden, bevor die Ware
elektronisch planen       fließen kann. Ein erfolgreiches Agieren von Unternehmen hängt dabei
                          wesentlich von der Einbindung der Geschäftspartner ab. Auf der Eingangsseite
                          bedeutet das, von den Lieferanten zu verlangen, die geplanten Transaktionen
                          (Warenbewegungen) im Vorfeld elektronisch zu planen.
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umfassenden Risikomanagements
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                          Beurteilung von Transaktionsrisiken durch die Zollbehörden
                          Werden nun die güterwirtschaftlichen Transaktionen vorab elektronisch
                          gemeldet, überprüfen die Zollbehörden diese Informationen maschinell. Hierbei
                          werden, vereinfacht formuliert, zwei Analysen vorgenommen:
                             • Bei der warenbezogenen Analyse stehen die Ware (Identifizierung anhand
                             des Harmonized-System-Codes und der Warenbeschreibung), deren
                             Ursprung und der jeweilige Lieferant im Mittelpunkt der Risikobeurteilung.
                             • Bei der adressbezogenen Analyse vergleichen die Zollbehörden die in der
                             Transaktion vorhandenen Adressen (etwa der Empfänger der Waren) mit
                             den Listen verdächtiger Personen und Organisationen. Diese Listen speisen
                             sich nicht nur aus den bekannten „Terrorlisten“, sondern auch aus
                             geheimdienstlichen Erkenntnissen und sind somit Bestandteil der –
                             hoheitlichen – Risikobeurteilung.

                          Erfüllt eine Transaktion ein Risikoprofil, so hemmt das jegliche zolltechnische
                          Behandlung und damit auch unmittelbar den logistischen Warenfluss. Da die
                          elektronische Nachricht dem physischen Warenfluss vorausgeht, besteht zwar
                          ein gewisser Puffer, um bei einem etwaigen Risikotreffer eine zeitnahe Klärung
                          herbeizuführen, ohne dass der Warenfluss gehemmt wird. Aber der Zeitraum
                          dürfte in der Praxis wohl eher kurz sein.

Adäquate                  Fazit 2
                          Wenn möglich, sollten Unternehmen selbst vorab eine adäquate
Risikobeurteilung         Risikobeurteilung der Transaktion vornehmen. Der Abgleich der Adressen ihrer
                          Geschäftspartner mit Listen Verdächtiger (Compliance Screening) ist schließlich
vornehmen                 heute schon Pflicht. Empfehlenswert ist aber auch eine warenbezogene
                          Analyse, idealerweise über das (außenwirtschafts-)rechtliche Maß hinaus. Im
                          Zuge der AEO-Zertifizierung ist der Nachweis einer entsprechenden internen
                          Organisation sogar ein Muss!

                          Die Bedeutung des AEO zur Reduzierung des Transaktionsrisikos
                          Das geschilderte Prozedere orientiert sich bislang nur wenig an den Fragen:
                          Wer führt eine entsprechende Transaktion durch oder organisiert sie? Wer ist im
                          weitesten Sinne daran beteiligt? – Stattdessen wird die einzelne Transaktion
                          jeweils ganz allgemein beurteilt. Für eine effiziente Risikobeurteilung ist es aber
                          von Bedeutung, welche Unternehmen die jeweilige Transaktion durchführen
                          oder an dieser beteiligt sind. Wer tritt als Akteur auf, wenn beispielsweise
                          Drittlandsendungen in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden?
                          Mögliche Kandidaten: Ausführer im Drittland, Reeder, Hafenbetreiber,
                          Spediteure, Frachtführer, Einführer und, und, und. Der Grundgedanke ist
                          offensichtlich: Sind die Beteiligten dieser Prozesskette zuverlässige
                          Unternehmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit etwaiger Unregelmäßigkeiten
                          geringer als bei unzuverlässigen Unternehmen.

100 Fragen auf dem        Wie können Unternehmen die Zuverlässigkeit gewährleisten und sie den
                          Zollbehörden auch nachweisen?
Weg zur                   Richtig: Indem sie den Status des AEO anstreben. Hierbei müssen sie
                          ausführlich aufzeigen, dass sie ein sicheres Unternehmen sind. Mit der
Selbstvalidierung         Beantwortung der rund 100 Fragen, sollen die Unternehmen eine Art
                          Selbstvalidierung rund um die Themenkomplexe Zollvorschriften und Sicherheit
                          vornehmen.

                          Die Fragen beziehen sich auf alle betrieblichen Prozesse: vom Wareneingang
                          über die Fertigung und Lagerung bis hin zum Warenausgang und Transport.
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umfassenden Risikomanagements
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                             Das Unternehmen muss detailliert aufstellen, welche Anstrengungen es
                             unternimmt, um seine Waren vor Missbrauch und Manipulation zu schützen.
                             Wer AEO werden will, muss glaubhaft machen, dass seine Waren niemals
                             unbeaufsichtigt sind oder in Gefahr, zu Terrorzwecken genutzt oder manipuliert
                             zu werden.

                             Welche Aspekte sind beim Antragsverfahren aber zentral?
                             Zum einen geht es um den Werksschutz und die physische Sicherheit der
                             Liefervorgänge. Eine Rolle hierbei spielen Kriterien wie Zäune, Beleuchtung,
                             Zugangskontrollen, Sicherheit der Transportbehälter und der Verladebereiche.
                             Auch die IT-Systeme stehen auf dem Prüfstand. Sind alle Daten vor Eingriffen
                             von außen geschützt? Ist nachvollziehbar, ob alle Zollformalitäten jederzeit
                             vorschriftsmäßig abgewickelt werden? Das setzt voraus, dass Warenein- und
                             -abgänge nachprüfbar sind, die Daten archiviert werden und mit den
                             zollrechtlichen Vorgängen verknüpft sind.

                             Die dokumentierte Selbstvalidierung als wesentlicher Bestandteil der AEO-
                             Zertifizierung ermöglicht es dem Zoll, Unternehmen in ihrer Gesamtheit vorab zu
                             überprüfen. Der einmal erlangte Status dient dazu, zu signalisieren: „Dieses
                             Unternehmen ist vertrauenswürdig und tut alles, um Gefahren von der
                             Lieferkette abzuwenden.“ Alle Partner einer Lieferkette sollen sich derart
                             qualifizieren können, also Hersteller, Importeure, Frachtführer, Spediteure,
                             Hafenbetreiber, Reeder, Zollagenten und Ausführer. Das folgt aus der
                             Überlegung, nach der das Risiko von Warenbewegungen umso geringer wird, je
                             mehr zuverlässige Unternehmer an der Prozesskette beteiligt sind.

Eintrittskarte in die Welt   Fazit 3
                             Durch die Änderungen im Zollrecht, die in den letzten Monaten erfolgt sind,
                             wertet die Verwaltung den Status des AEO auf. De facto ist er heute schon als
                             eine Art Eintrittskarte in die Welt der Zollvereinfachungen anzusehen. Das wird
                             er sicherlich noch wesentlich mehr sein, sobald die Regelungen des
                             Modernisierten Zollkodexes anwendbar werden, da auch diese Neuerungen die
                             Bedeutung des AEO stärken.

                             Die zukünftige Entwicklung des AEO
                             Mit dem AEO-Zertifikat „belohnt“ wird, wer alle (!) folgenden Kriterien erfüllt:
                             • Er beschäftigt geschulte Mitarbeiter.
                             • Er schützt Produktions- und Lagerhallen ausreichend vor unbefugtem Zutritt.
                             • Er arbeitet nur mit zuverlässigen Geschäftspartnern zusammen.
                             • Er setzt IT-Systeme ein, die den Warenfluss und Geschäftsvorgänge
                             dokumentieren.
                             • Er sichert alle wichtigen Daten.

                             Wie sich der AEO weiterhin entwickelt, wird sicherlich davon abhängen, wie er
                             international anerkannt wird. Beobachter gehen davon aus: Er wird sich
                             nächsten Jahren international durchsetzen. Dann wird es im Sinne einer
                             sicheren Lieferkette (Secure Supply Chain) erforderlich sein, dass alle
                             Prozessbeteiligten einen AEO-Status (oder einen vergleichbaren Status) haben.
                             Absehbar ist, dass die Zollbehörden – gerade im internationalen Umfeld –
                             solchen Transaktionen oder Warenbewegungen den Vorzug (im Sinne von
                             Vorrang) geben werden, die „zu hundert Prozent sicher“ sind – sprich: solchen,
                             bei denen alle Beteiligten einen entsprechenden Status haben.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 6: Der Status als Baustein eines
umfassenden Risikomanagements
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                          Und eine weitere Entwicklung ist bereits heute erkennbar: Hatten sich die
                          Betriebsprüfer in der Vergangenheit sehr stark auf die Vollständigkeits- und
                          Einzelbelegprüfung konzentriert, so wird sich das in den nächsten Jahren
                          wandeln zu einer prozess- respektive systemorientierten Prüfung im Sinne eines
                          Customs Audits. Prüfer werden somit verstärkt die Prozesse und Systeme in
                          den Unternehmen durchleuchten. Verfügt das Unternehmen über ein
                          entsprechend leistungsfähiges Customs-Risk-Management-System, dann ist
                          auch die Wahrscheinlichkeit groß, dass die operativen Vorgänge vollständig,
                          korrekt und sicher ausgeführt werden. Konkret bedeutet das: Unternehmen
                          müssen in der Lage sein, ihre Systeme rund um Außenwirtschaft, Logistik und
                          Finanzen verstärkt miteinander zu verknüpfen. Damit ist der Prüfer in der Lage,
                          einen Vorgang von der zollrechtlichen Wiege bis zur kaufmännischen Bahre
                          lückenlos nachzuvollziehen.

Gemeinsame                Zudem sollte eine gemeinsame Datenbasis vorhanden sein, um zentral wichtige
                          Risikoparameter und der Veränderungen zu dokumentieren. Dabei sollte
Datenbasis gefragt        beispielsweise ersichtlich sein:
                          • Wurde eine Ware falsch tarifiert?
                          • Kam es im Zuge der Abgabenerhebung es zu Abrechnungsfehlern oder nicht?
                          • Welche Schulungsmaßnahmen im Bereich Außenwirtschaft wurden
                          umgesetzt?
                          • Haben die gegenüber dem Zoll dargelegten Prozesse im Rahmen der AEO-
                          Beantragung noch Gültigkeit (Monitoring)?

                          Diese und weitere Parameter sollen dem Wirtschaftbeteiligten und den
                          Zollbehörden ein umfassendes Bild über das Risikoprofil des Unternehmens
                          ermöglichen. Dass es dazu entsprechend leistungsfähiger, stark vernetzter
                          Systeme bedarf, ist offensichtlich.

                          Ausblick
                          Dieser Beitrag sowie die vorangegangenen Teile der Serie haben deutlich
                          gezeigt: Der Status des AEO ist überaus attraktiv. Zwar ist er mit großen
                          Anforderungen verknüpft und sie nachzuweisen erfordert einen beträchtlichen
                          Aufwand. Seine Vorteile aber lohnen das allemal. Der AEO wird, so zeichnet es
                          sich heute schon ab, zu einem international anerkannten Standard. Wer ihn
                          erreicht, weist sich als zuverlässiger Teilnehmer des Wirtschaftskreislaufs aus,
                          dem andere getrost vertrauen dürfen. Dass dies ein Wettbewerbsvorteil ist, liegt
                          auf der Hand. Mehr noch: Vermutlich werden sich Unternehmen, die den AOE
                          selbst nicht vorweisen können, in ein ungünstiges Licht rücken. Bitte betrachten
                          Sie den AEO auch als ein zentrales Element eines umfassenden
                          Risikomanagements. Denn die Anforderungen, welche die Behörden an einen
                          AEO stellen, umfassen ein hohes Maß an Transparenz mit Blick auf Risiken
                          beim Warenfluss, was dem eigenen internen Risikomanagement nur förderlich
                          sein kann. Und noch etwas: Das Risiko eines Vertrauensschadens lässt sich
                          durch den AEO ausschließen.

Nützliche Links           Nützliche Informationen finden Sie unter folgenden Links:
                             Liste der zertifizierten Unternehmen:
                          http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/aeoaeoquery?Lang=DE
                             Allgemeine Fragen zum AEO:
                          http://www.zoll.de/faq/faq_aeo/allgemein_aeo/index.html#aeo_allgemein11
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 6: Der Status als Baustein eines
umfassenden Risikomanagements
                                                                                                                                      Seite 6

                                                   Zollrechtliche Grundlagen des AEO:
                                                http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/g0_z
                                                ugelassener_wirtschaftsbeteiligter/index.html
                                                   Leitlinien der Kommission:
                                                http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/leitlinien_zug_wirtschaft.pdf

                                                Der Autor, Dr. Ulrich Lison, ist Portfoliomanager der AEB GmbH, einem
                                                Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Anwendungssoftware für
                                                Außenwirtschaft und Transport- und Versandlogistik spezialisiert hat.
                                                Dort ist er zuständig für die Bereiche Außenwirtschaft, ATLAS, EMCS,
                                                internationale Zollverfahren und AEO. Seit 2007 ist er Prokurist und
                                                Gesellschafter des Stuttgarter Softwareunternehmens. Außerdem ist er seit
                                                2003 Fachkoordinator IT der Außenwirtschaftsrunde e. V. – Sie erreichen ihn
                                                unter Tel.: 0711 72842-137 und der E-Mail-Adresse: ulrich.lison@aeb.de.

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                                                jochen.schmidt@de.pwc.com

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