Zusammen arbeiten Anstellungsbedingungen ab Juli 2021 - Luzerner Kantonsspital
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Personalpolitik Anstellung Medizinalberuferegister (MedReg) Datenschutz und Informatiksicherheit Verhalten am LUKS Arbeitszeit Ferien Feiertage Urlaub Weiterbildung Dienstleistungen Elternschaft Sozialzulagen Gesundheit Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt dem LUKS am Herzen! Krankheit und Unfall Haftpflichtversicherung Lohn am LUKS Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) Spesenersatz Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) Nebenbeschäftigung Dienstaltersgeschenk (DAG) Personalhilfsfonds Beendigung des Arbeitsverhältnisses Fachstelle Mobbing und sexuelle Belästigung Personalkommission und Personalorganisationen
Personalpolitik Bei den Mitarbeitenden wird Veränderungs- und Entwicklungsbereitschaft vorausgesetzt, und sie Die LUKS Spitalbetriebe AG (LUKS) ist die gröss- werden darin unterstützt. te Arbeitgeberin der Zentralschweiz. Die Mitarbei- tenden sind der Erfolgsfaktor des LUKS. Die Per- Das LUKS investiert in die Berufsbildung und die sonalpolitik orientiert sich am Leistungsauftrag, an Ausbildung von Fachpersonal im Sinne eines den hohen Anforderungen an Qualität und Wirt- Beitrags zur Sicherung des Berufsnachwuchses. schaftlichkeit sowie an den Bedürfnissen der Mit- arbeitenden und am Arbeitsmarkt. Ältere Mitarbeitende Die folgenden Grundsätze der Personalpolitik sind Erfahrenen älteren Mitarbeitenden in der letzten massgebend für die Gestaltung der Führung und Berufsphase werden ihren Fähigkeiten und Erfah- der Zusammenarbeit am LUKS: rungen entsprechende Arbeitsbedingungen gebo- ten. Dabei sind die Interessen der Mitarbeitenden und die Bedürfnisse des LUKS zu berücksichti- Unsere Überzeugung gen. Die Überzeugung des LUKS ist: Es sind die Men- schen, die mit ihren Leistungen das LUKS und seinen Erfolg ausmachen. Gesundheit Die persönliche Integrität der Mitarbeitenden wird gewahrt und ihre Gesundheit geschützt. Gemein- Unsere Mitarbeitenden sam mit den Mitarbeitenden trägt das LUKS Ver- Die Mitarbeitenden des LUKS sind eigenverant- antwortung für ein Gleichgewicht zwischen Beruf wortliche Persönlichkeiten, die selbstständig mit- und Freizeit. denken, im Sinne des LUKS handeln und eine hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind ge- Das LUKS unterstützt die Eingliederung von Mit- sprächsbereit, konfliktfähig und offen für Neues. arbeitenden mit reduzierter Leistungsfähigkeit. Sie nutzen den ihnen zur Verfügung gestellten Freiraum und nehmen ihre Verantwortung wahr. Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Wir als Arbeitgeber Familien- und Erwerbsarbeit Das LUKS ist ein fairer und verlässlicher Arbeit- Das LUKS sorgt dafür, dass Frauen und Männer geber, der den Mitarbeitenden herausfordernde die gleichen Chancen für die berufliche Entwick- Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen lung haben. bietet. So können kompetente Mitarbeitende ge- wonnen und erhalten werden. Auf Mitarbeitende, die Familienpflichten wahr- nehmen, wird im Rahmen der betrieblichen Mög- lichkeiten Rücksicht genommen. Personalaustritt Mitarbeitenden, die das LUKS verlassen, wird dieselbe Wertschätzung entgegengebracht, die sie bis dahin erfahren haben. Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation Sozialpartnerschaft Das LUKS pflegt einen kooperativen Führungsstil. Das LUKS pflegt mit den Mitarbeitenden ein Die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Res- sozialpartnerschaftliches Verhältnis. pekt, Wertschätzung und Loyalität. Umsetzung der Personalpolitik Die offene, konstruktive Dialog- und Feedbackkul- Die Umsetzung dieser Grundsätze ist Aufgabe tur trägt zum guten Arbeitsklima bei. Es wird direkt aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Der Spital- und stufengerecht informiert. rat, die Direktion und die Geschäftsleitung über- wachen die Einhaltung mit geeigneten Instrumen- Personalentwicklung ten. Damit das Potenzial der Mitarbeitenden genutzt ▪ (§ 2 PREGL) und entwickelt werden kann, werden diese ent- sprechend ihren Fähigkeiten und Eignungen ein- gesetzt und gefördert. Bei Vorgesetzten legt das LUKS besonderen Wert auf die kontinuierliche Entwicklung der Management- und Führungs- kompetenzen.
Personalrechtliche Grundlagen Anstellung Das LUKS ist ab Juli 2021 eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Anstellung Voraussichtlich Mitte 2022 wird ein neues Perso- Neuanstellungen werden mit einem Arbeitsvertrag nalrecht in Kraft treten. Sowohl für bestehende nach Obligationenrecht begründet, den beide wie auch für neue Anstellungen gelten bis dahin Parteien unterschreiben. die bisher geltenden Anstellungsbedingungen Für einzelne Mitarbeitergruppen kommen speziel- weiter. Zu diesem Zweck hat die Spitalleitung eine le Vertragsinhalte zur Anwendung, für die sinn- Übergangsregelung erlassen. gemäss das Personalrecht des Kantons Luzern gilt, zum Beispiel für: Bestehende, durch Wahlurkunde oder öffentlich- ▪ Aushilfen für Arbeitseinsätze von bis zu sechs rechtlichen Vertrag begründete Anstellungsver- hältnisse werden per Juli 2021 in privatrechtliche Monaten Anstellungsverhältnisse gemäss Obligationen- ▪ Mitarbeitende in integrierenden Arbeitsplätzen recht umgewandelt und behalten ihre Gültigkeit. ▪ Pensionierte Mitarbeitende Die Anstellungsbedingungen richten sich weiter- Probezeit hin insbesondere nach folgenden Erlassen: Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeits- ▪ Personalgesetz (SRL Nr. 51), PG (Abkürzung verhältnisses gelten in der Regel als Probezeit Rechtsquelle) und haben das gegenseitige Kennenlernen zum ▪ Besoldungsordnung für das Staatspersonal Ziel. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt beiderseits sieben Tage, danach in der (SRL Nr. 73), BVO Regel drei Monate. Die Probezeit kann im gegen- ▪ Personalverordnung (SRL Nr. 52), PVO seitigen Einverständnis oder durch Entscheid des ▪ Besoldungsverordnung für das Staatspersonal LUKS auf höchstens sechs Monate verlängert (SRL Nr. 73a), BVO werden. In der verlängerten Probezeit gilt eine ▪ Personalreglement für das LUKS Kündigungsfrist von drei Monaten. (SRL Nr. 820a), PREGL ▪ § 10 PG ▪ Arbeitsgesetz (SR 822.11), ArG sowie die dazu- gehörenden Verordnungen Nichtantreten der Stelle Wenn Mitarbeitende ohne wichtigen Grund die neue Stelle am LUKS nicht antreten beziehungs- weise kurzfristig (ein Monat oder weniger) von der Anstellung zurücktreten, behält sich das LUKS vor, für Umtriebe eine Entschädigung von einem Viertel eines Monatslohns in Rechnung zu stellen. Für Unterassistenten gilt eine Frist von 60 Tagen. In jedem Kapitel dieser Broschüre finden sich ▪ OR 337d Abs. 1 Hinweise (Rechtsquelle, Paragraf §) auf die detail- lierte personalrechtliche Bestimmung sowie weite- Medizinalberuferegister (Med- re Ausführungen zu den einzelnen Themen. Reg) Das Personalrecht ist im Internet unter www.lu.ch (Verwaltung> Staatskanzlei> Drucksachen > Sys- Als Arbeitgeber ist das LUKS verpflichtet, bei der tematische Rechtssammlung (SRL) des Kantons Anstellung von universitären Medizinalpersonen Luzern) und ergänzend im Intranet abrufbar. aus den Bereichen Humanmedizin und Pharma- zie zu prüfen, ob die Personen im Medizinalberu- Diese Broschüre gibt einen Überblick über die feregister (MedReg) eingetragen sind und ob die wichtigsten Themen zu den Anstellungsbedin- für die Berufsausübung notwendigen Sprach- gungen. Es lassen sich daraus keine Rechtsan- kenntnisse vorliegen. Ohne Registrierung ist eine sprüche ableiten. Massgebend sind die Über- Anstellung nicht möglich. gangsregelung sowie die gestützt darauf an- wendbaren Gesetze, Verordnungen, Reglemente Datenschutz und Informatiksi- und internen Weisungen. cherheit Das LUKS legt besonderen Wert auf einen kon- sequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte der Personen, deren Daten bearbeiten werden.
Viele Mitarbeitende haben Einblick in vertrauliche der Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» zusam- Daten wie beispielsweise Patientenakten, Ab- mengefasst. rechnungsdaten und so weiter. Alle Mitarbeiten- den unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Da- Grundsätzlich gilt eine Jahresarbeitszeit, um sai- runter fällt alles, was sie in ihrer beruflichen Tätig- sonale und betriebliche Schwankungen aufzufan- keit erfahren, soweit ein schützenswertes öffentli- gen. Dabei ist die Arbeitsleistung im Jahresdurch- ches oder privates Interesse an der Geheimhal- schnitt zu erfüllen. tung besteht. Die Geheimhaltungspflicht bleibt über die Beendigung der Anstellung hinaus be- Am LUKS gibt es drei Arbeitszeitmodelle: Fixe, stehen. flexible und Vertrauensarbeitszeit. Für einige Berufe besteht zusätzlich das Berufs- Fixe Arbeitszeit (nach Dienst- geheimnis. plan/Schichtarbeit) ▪ § 52 PG, Reglement Datenschutz und Informati- Damit der vielfältige Dienstbetrieb im LUKS jeder- onsschutz zeit gewährleistet ist, arbeiten viele Mitarbeitende nach Dienstplänen und im Schichtbetrieb. Man Der Persönlichkeitsschutz der Patientinnen und spricht von Schichtarbeit, wenn zwei oder mehre- Patienten hat erste Priorität. Das LUKS legt gros- re Gruppen von Mitarbeitenden nach einem be- sen Wert auf die Einhaltung der Weisungen zur stimmten Dienstplan gestaffelt und wechselweise Nutzung der Informatikmittel. Die Bestimmungen am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen. gelten für alle Mitarbeitenden. Vertrauliche Daten Dabei darf eine grössere Überlappung der Ar- sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. beitszeiten der einzelnen Dienste bestehen. Passwörter sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Flexible Arbeitszeit persönlichen Arbeitsplatzes ist die Arbeitsstation Mitarbeitende mit flexibler Arbeitszeit können im zu sperren. Grundsätzlich darf nur auf Daten wie Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ihre Ar- zum Beispiel Patienten- oder Personendaten zu- beitszeit weitgehend flexibel gestalten. Sie haben gegriffen werden, wenn der Arbeitsauftrag dies die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Kun- erfordert. Patienten-/Personendaten dürfen nur denbedürfnisse zu berücksichtigen. Vorgesetzte verschlüsselt versandt werden. können die flexible Arbeitszeit mit Weisung ein- schränken, um den Dienstbetrieb und die Dienst- Es dürfen nur die vom LUKS bereitgestellten und leistungsqualität zu gewährleisten. autorisierten Informatikmittel verwendet werden. Bei der flexiblen Arbeitszeit können arbeitsbeding- Die Nutzung von Internet und E-Mail ist grund- te oder saisonale Schwankungen des Arbeitsan- sätzlich für geschäftliche Zwecke reserviert. Die falls durch Mehr- oder Minusstunden aufgefangen gelegentliche, zeitlich stark reduzierte Nutzung für werden. Ein positiver Arbeitszeitsaldo ist nach private Zwecke ist ausserhalb der Arbeitszeit er- Absprache mit der vorgesetzten Person laufend laubt, sofern es sich um (allgemein) bekannte und zu kompensieren. sichere E-Mail-Adressen beziehungsweise Inter- netseiten handelt. Vertrauensarbeitszeit ▪ Weisung zur Nutzung der Informatikmittel Die Arbeitszeit der Mitglieder der Geschäftslei- tung, Kaderärzte (Chefärzte, Co-Chefärzte, Lei- tende Ärzte) sowie für Personen mit Kaderverträ- Verhalten am LUKS gen richtet sich im zumutbaren Rahmen nach den betrieblichen Bedürfnissen. Die Mitarbeitenden repräsentieren mit ihrem Ver- halten und Erscheinungsbild des LUKS und prä- Arbeitszeit 50 Stunden pro Woche gen dessen Image. Die Grundsätze zum korrek- Die vertragliche Arbeitszeit der Oberärzte, der ten patientenorientierten Verhalten und zum sau- Assistenzärzte und der Unterassistenten beträgt beren und gepflegten Erscheinungsbild sind in der 50 Stunden pro Woche. Geplant wird in der Regel Wegleitung «Weisung betreffend Auftritt im auf einer Basis von 48 Stunden pro Woche. LUKS» festgehalten. ▪ Anhang A 2.13, B 2.7, D 2.6 PREGL Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit für das nicht-ärztliche Personal sowie für Spitalfachärzte beträgt bei Ergänzend zu den personalrechtlichen Grundla- einem Vollpensum im Jahresdurchschnitt 42 gen gelten am LUKS die Arbeits- und Ruhezeit- Stunden. Für Teilzeit-Mitarbeitende gelten die bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Sie sind in Bestimmungen über die Arbeitszeit anteilsmässig.
Arbeitszeitkontrolle/Personaleinsatzplanung Mehr- oder Überstunden sind durch Freizeit im Alle Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitszeit in gleichen Ausmass auszugleichen, sobald das Form einer elektronischen An- und Abmeldung. betrieblich möglich ist, jedoch spätestens innert Ausgenommen sind Geschäftsleitung, Departe- eines Jahres nach der Erbringung. Zu beachten mentsleiter und –leiterinnen und Kaderärzte und - sind die Bestimmungen zum Arbeitszeitsaldo ärztinnen sowie Personen mit Kaderverträgen. Ende des Jahres. Ebenso sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, ihre betrieblichen Absenzen zu erfassen. Die Vorge- Wenn der Ausgleich betrieblich nicht möglich ist, setzten sind für die Überprüfung zuständig und werden Mehr- oder Überstunden auf begründeten sie geben auf Wunsch ihren Mitarbeitenden einen Antrag hin 1:1 ausbezahlt. Die Auszahlung muss monatlichen Zeitausweis ab. ebenfalls spätestens ein Jahr nach der Erbrin- gung beantragt werden. Pausen ▪ § 4h PREGL Pausen dienen der Erholung und bieten Möglich- keit zur Verpflegung. Bei einer täglichen Arbeits- Überzeit zeit von mehr als sieben Stunden ist ein Unter- Als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die ar- bruch von mindestens 30 Minuten einzuhalten. beitsgesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stun- Diese Pause gilt nicht als Arbeitszeit. Zusätzlich den pro Woche überschreiten. Mitarbeitende dür- haben die Mitarbeitenden nach Möglichkeit eine fen nur ausnahmsweise bei nicht planbaren Er- Pause von 15 Minuten pro Halbtag, die als Ar- eignissen zu Überzeitleistungen herangezogen beitszeit zählt. Der Bezug der Pausen richtet sich werden. Pro Kalenderjahr darf die Überzeit 140 nach den betrieblichen Bedürfnissen. Für private Stunden nicht überschreiten. Die Mitarbeitenden Aktivitäten oder zum Rauchen sind die offiziellen haben Anspruch auf Freizeit von gleicher Dauer. Pausen zu benutzen. Weitere Pausen sind aus- Falls ausnahmsweise keine Kompensationsmög- zustempeln. lichkeit besteht, kommt es zur Auszahlung der Überzeit und einem Zuschlag von 25 Prozent. Ein Arbeitszeitsaldo Ausgleich von Überzeitarbeit in Freizeit sollte Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo er- innert 14 Wochen erfolgen, im Ausnahmefall spä- rechnet sich aus der Differenz zwischen der tat- testens innert zwölf Monaten. sächlich geleisteten und der täglichen Soll- Arbeitszeit. Der positive Arbeitszeitsaldo darf bei Nachtarbeit einem Vollpensum Ende Jahr maximal 100 Stun- Nachtarbeit gemäss Arbeitsgesetz ist die Arbeit den betragen und ist nach Absprache mit den zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Mitarbeitende dür- Vorgesetzten zu kompensieren durch Verkürzung fen während maximal sieben aufeinander folgen- der täglichen Sollarbeitszeit. Möglich ist auch ein den Nächten für Nachtarbeit eingesetzt werden. ganz- oder halbtägiger Ausgleich an maximal 20 Die Arbeitszeit in der Nacht beträgt neun, unter Arbeitstagen pro Jahr. Der Dienstbetrieb muss bestimmten Bedingungen zehn Stunden. Bei gewährleistet sein. Der negative Arbeitszeitsaldo Nachtarbeit mit Präsenzdienst (Möglichkeit sich darf Ende Jahr 50 Stunden nicht überschreiten. In ausruhen zu können bis zu einem Arbeitseinsatz) begründeten Fällen kann die Direktion Ausnah- kann die Arbeitszeit bis maximal zwölf Stunden men bewilligen. verlängert werden. Mehr- oder Minusstunden müssen spätestens bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgegli- Die Ruhezeit nach geleisteter Nachtarbeit beträgt chen sein. Eine Auszahlung erfolgt im Ausnahme- elf Stunden. Die Ruhezeit kann einmal in der Wo- fall. che bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, ▪ § 57 PG, § 4g, PREGL, §§ 11-13, 15-16, 19 sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt PV0, ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» von zwei Wochen eingehalten wird. Nach sieben Tagen Tages- oder Nachtarbeit ist im unmittelba- ren Anschluss an den letzten Dienst eine Ruhe- Mehr- und Überstunden zeit von mindestens 83 Stunden zu gewähren. Die Mitarbeitenden können von ihren Vorgesetz- ten verpflichtet werden, in zumutbarem Mass und Pro geleistete Stunde Nachtarbeit erhalten Mitar- auf deren Anordnung hin Mehr- oder Überstunden beitende mit Dienstplänen ab 20.00 zusätzlich zu leisten. Mehrstunden können beim Arbeits- zum Lohn CHF 6 ausbezahlt sowie eine Zeitgut- zeitmodell «Flexible Arbeitszeit» entstehen. Als schrift von zehn Minuten. Überstunden gilt die Arbeitszeit, die beim Arbeits- zeitmodell «Fixe Arbeitszeit - nach Dienst- plan/Schichtarbeit» auf Anordnung der Vorgesetz- ten über die persönliche Arbeitsverpflichtung hin- aus geleistet wird.
Sonntagsarbeit ▪ 29 Arbeitstage Ferien bis und mit 20. Altersjahr, Sonntagsarbeit ist die Arbeit an Sonntagen und ▪ 24 Arbeitstage Ferien ab dem 21. Altersjahr, an den Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für ▪ 29 Arbeitstage Ferien ab dem 50. Altersjahr, Sonntagsarbeit erhalten Mitarbeitende mit Dienst- plänen (ausgenommen Unterassistenten und - ▪ 34 Arbeitstage Ferien ab dem 60. Altersjahr. assistentinnen) eine zusätzliche Vergütung von CHF 8 pro Stunde. Pro Jahr sind mindestens Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem zwölf freie Sonntage zu gewähren. laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr. Altersunabhängige Ferienansprüche: Vergütungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sind ▪ 34 Arbeitstage Ferien für Kaderärzte kumulierbar. ▪ Personen mit Kadervertrag je nach Alter plus 5 Tage bis 59 Pikett- und Hintergrunddienst ▪ 29 Arbeitstage Ferien für Mitarbeitende in Aus- Im Pikett- und Hintergrunddienst sind Mitarbeiten- bildung (Lernende, Studierende, Praktikanten, de erreichbar und bereit bei einem Einsatz, in einer vorgeschriebenen Zeit zur Arbeit zu er- ohne NDS) scheinen. Folgende Vergütungen richtet das LUKS dafür aus: ▪ Für Pikettdienst im Sinne von Erreichbarkeit, welche nur gelegentlich zu einem effektiven Ar- beitseinsatz führt, erhalten Mitarbeitende pro Stunde CHF 3.00. ▪ Für Pikettdienst, welcher einen Einsatz am Ar- Ferienentschädigung für Mitarbeitende im beitsplatz innert 35 Minuten gewährleistet, wer- Stundenlohn den pro Stunde CHF 6.00 bezahlt. Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten für jede ausbezahlte Stunde zusätzlich eine Ferienent- Erfolgt ein Arbeitseinsatz, dann wird die effektive schädigung ausbezahlt. So wird der auf die Ferien Arbeitszeit, mindestens aber 30 Minuten pro Ein- fallende Lohnanspruch abgegolten. satz, vergütet. Die Zeit für den Arbeitsweg gilt in diesen Fällen als Arbeitszeit. Weitere Vergütun- ▪ 10.17% bei 24 Tagen Ferienanspruch gen finden sich in der Wegleitung Arbeits- und ▪ 12.55% bei 29 Tagen Ferienanspruch Ruhezeit, bspw. für kurzfristiges Einspringen. ▪ 15.04% bei 34 Tagen Ferienanspruch Innerhalb von vier Wochen dürfen maximal sieben Auch wenn der Ferienanspruch finanziell abgegol- Pikettdienste geplant werden, davon müssen zwei ten wird, sind im Stundenlohn Angestellte berech- Wochen pikettbefreit sein. Unter gewissen be- tigt und verpflichtet, ihre Ferien zu beziehen. trieblichen Umständen darf die Anzahl Pikett- dienste innerhalb von vier Wochen bis auf 14 Inkonvenienzen Einsätze erhöht werden. Die Nacht- und Sonntagszulagen werden ab 1. Juli 2021 auch während der Ferien in der Höhe Bei Kaderärzten und Personen mit Kaderverträ- der durchschnittlichen Zulagen der letzten 12 gen ist die Vergütung für geleistete Überstunden, Monate oder seit der Anstellung vergütet. Nacht-, Sonntagsarbeit sowie für Hintergrund- dienste im Lohn enthalten. Ferienbezug ▪ Anhang A 2.18 PREGL, §§ 17-19 BVO, ARG, Die Ferien müssen grundsätzlich im laufenden Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» Kalenderjahr bezogen werden. Die Vorgesetzten können aus besonderen Gründen die Übertra- Home Office gung eines Restanspruchs bis Ende Juni des Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen folgenden Jahres bewilligen. Normalerweise ist und in Absprache mit dem Vorgesetzten kann im mindestens eine Woche Ferien auf einmal zu Home Office gearbeitet werden. beziehen. Bis zu fünf Ferientage können tage- ▪ Weisung Mobiles Arbeiten oder halbtageweise bezogen werden. Pro Kalenderjahr haben Mitarbeitende Anspruch Ferien auf mindestens einmal zusammenhängend 2 Wochen Ferien. Ferienanspruch Mitarbeitende haben pro Kalenderjahr Anspruch auf
Anteilsmässiger Ferienanspruch ▪ Tod von nahen Verwandten **: ein Arbeitstag Der Ferienanspruch besteht im Verhältnis der ▪ Tod von nahe stehenden Berufskollegen sowie Beschäftigungsdauer, wenn Mitarbeitende von befreundeten Personen: halber Arbeitstag ▪ nicht während eines ganzen Kalenderjahrs am ▪ Gerichtliche Vorladung als Partei oder Zeuge: LUKS angestellt sind, Teilnahme ▪ während insgesamt mindestens 21 Arbeitstagen ▪ Betreuung eines erkrankten Familienangehöri- unbesoldet beurlaubt sind, gen, der Lebenspartnerin oder des Lebenspart- ▪ während insgesamt mindestens 60 Arbeitstagen ners, bis die Betreuung durch Drittpersonen si- voll arbeitsunfähig oder wegen Dienstleistung chergestellt ist: maximal drei Arbeitstage, maxi- besoldet beurlaubt waren. mal 10 Tage pro Jahr*** ▪ § 4d PREGL, §§ 35-39 PVO ▪ Mitarbeit als Vertreter in einem Organ (zum Bei- spiel Vorstand einer Personalorganisation): Teil- nahme an maximal drei Anlässen pro Jahr Feiertage * Familie: Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepart- 13 Tage sind arbeitsfrei: ner, Lebenspartner ▪ Neujahr (1. Januar) ** Nahe Verwandte: Gross-/Urgrosseltern, Gross- ▪ Berchtoldstag (2. Januar) /Urgrosskinder, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, ▪ Karfreitag Schwiegereltern, Schwägerin, Schwager ***Weitere Tage sind durch Kompensation von ▪ Ostermontag Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbesoldeten ▪ Auffahrt Urlaub zu beziehen ▪ Pfingstmontag ▪ Fronleichnam Für weitere unaufschiebbare private Verpflichtun- ▪ Nationalfeiertag (1. August) gen (zum Beispiel Aufsuchen einer Amtsstelle) ▪ Maria Himmelfahrt (15. August) kann, soweit notwendig, den Mitarbeitenden ein besoldeter Kurzurlaub bewilligt werden. Arzt- und ▪ Allerheiligen (1. November) Therapiebesuche werden in der Regel nicht als ▪ Maria Empfängnis (8. Dezember) Arbeitszeit angerechnet. ▪ Weihnachten (25. Dezember) ▪ Stephanstag (26. Dezember) Sabbatical ▪ § 4e PREGL, § 18 PVO Das LUKS kann auf Antrag hin Mitarbeitenden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab acht Dienstjahren ein Sabbatical gewähren. Der Ur- laubszweck muss im Interesse des Arbeitgebers Urlaub liegen, beispielsweise eine fachliche Weiterbil- dung oder die Gesundheit der Mitarbeitenden. Je Urlaub kann besoldet, teilweise besoldet oder nach Interessenlage und Dienstjahren ist ein unbesoldet gewährt werden. Er ist frühzeitig zu Sabbatical voll oder teilweise besoldet. Die Dauer beantragen. Der geordnete Dienstbetrieb muss beträgt maximal sechs Monate und allfällige Feri- gewährleistet bleiben. enguthaben und Mehrstunden sind dabei aufzu- brauchen. Urlaub für besondere Ereignisse Bei folgenden Ereignissen erhalten Mitarbeitende Unbesoldeter Urlaub einen besoldeten Urlaub: Wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulas- ▪ Eigene zivile und kirchliche Trauung oder Ein- sen, gewährt das LUKS den Mitarbeitenden auf tragung Partnerschaft: insgesamt drei Arbeitsta- Antrag einen unbezahlten Urlaub. Ein unbesolde- ge ter Urlaub muss mindestens sieben aufeinander- folgende Kalendertage dauern. Bei mehr als 20 ▪ Todesfall im eigenen Haushalt und in der Fami- Tagen erfolgt eine Ferienkürzung. lie*: drei Arbeitstage ▪ §§ 35 und 40-43 PVO ▪ Wohnungswechsel: ein Arbeitstag Im Weiteren erhalten Mitarbeitende einen besol- deten Urlaub bei folgenden Ereignissen, sofern sie in die Arbeitszeit fallen: ▪ Trauung oder Eintragung Partnerschaft in der Familie * oder von nahen Verwandten **: ein Kompensationstag
Weiterbildung tender Aktionen und guter Dienste des Bundes, des IKRK und im Schweizerischen Katastrophen- hilfskorps), J+S-Leiterkurse, ausserschulische Mitarbeitende profitieren von einem umfassenden, Jugendarbeit und Dienst bei der Feuerwehr sind internen Kursangebot zu Themen wie Führung, vorgängig und frühzeitig bei der vorgesetzten Kommunikation, Change Management, Ressour- Person zu beantragen. cen, HR Prozesse sowie Informatik. Weiter wer- Die EO-Anmeldung für den Erwerbsersatz ist der den fachspezifische Kurse angeboten. Der Be- HR Abteilung umgehend zuzustellen. Die EO- such ist kostenlos. Darüber hinaus kann sich das Entschädigung steht bei einem besoldeten Urlaub LUKS an externen Weiterbildungen beteiligen. dem LUKS zu. Für ärztliches Personal gelten die Bestimmungen Bei mehr als 60 Arbeitstagen eines besoldeten im Personalreglement für das LUKS zum Erlan- Urlaubs für Dienstleistungen erfolgt eine Ferien- gen oder Erhalt des Facharzttitels. kürzung. ▪ Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7 PREGL ▪ §§ 29-33,35 PVO Leadership am LUKS Elternschaft Führungskräfte profitieren von einer mehrtägigen LUKS-internen Führungsausbildung, die ihnen Mitarbeitende sollen ihre Elternrolle wahrnehmen Führungsverständnis und die Werte des LUKS können. vermittelt. Schwangere Mitarbeiterinnen Schwangere Frauen dürfen pro Tag maximal 9 Dienstleistungen Stunden arbeiten und in den letzten 8 Wochen vor der Geburt nur zwischen 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends beschäftigt werden. Schwangeren Als Dienstleistungen gelten Militärdienst in der Mitarbeiterinnen stellt der Personalärztliche Dienst Schweizer Armee, ziviler Ersatzdienst, Instrukti- eine Checkliste zur Verfügung. Darauf basierend ons- und Pflichtdienste im Zivilschutz, humanitäre kann eine individuelle Risikobeurteilung des Ar- Einsätze, ausserschulische Jugendarbeit, J+S- beitsplatzes und der damit verbundenen berufli- Leiterkurse, Kurse für Jungschützenleiter sowie chen Tätigkeit vorgenommen werden. Im Weite- Schützenmeister, lnstruktions- und Feuerwehr- ren sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes dienst, freiwillige Dienstleistungen mit Erwerbser- zu beachten. satz-Anspruch und Rapporte, Kurse und Übungen im Rahmen der Gesamtverteidigung. Mutterschaft Mitarbeiterinnen erhalten einen besoldeten Mut- Militärdienst und ziviler Ersatzdienst terschaftsurlaub von 16 Wochen. Vorbehalten Für Militärdienst und zivilen Ersatzdienst haben bleiben anderslautende vertragliche Vereinbarun- Mitarbeitende Anspruch auf besoldeten Urlaub bis gen. Der Urlaub beginnt frühestens zwei Wochen zu zwölf Monaten innerhalb der letzten vier Jahre. vor der Geburt. Mitarbeiterinnen erhalten den Wird ein einzelner zusammenhängender Dienst vollen Lohn während des Mutterschaftsurlaubes. von über zwei Monaten geleistet, wird dieser nur Legen Mitarbeiterinnen die Tätigkeit wegen unter der Bedingung besoldet, dass die Anstel- schwangerschaftsbedingter Beschwerden früher lung danach mindestens zwei Jahre beim LUKS nieder, werden die letzten zwei Wochen der Ab- weiter bestehen bleibt. wesenheit vor der Geburt an den Mutterschaftsur- laub angerechnet. Zivilschutzdienst Für lnstruktions- und Pflichtdienste im Zivilschutz- Auf Antrag hin erhalten Mitarbeiterinnen unmittel- dienst haben Mitarbeitende Anspruch auf bis zu bar nach dem Mutterschaftsurlaub einen unbesol- 15 Arbeitstage besoldeten Urlaub pro Kalender- deten Urlaub von bis zu sechs Monaten. Nach jahr. dem Mutterschaftsurlaub beträgt die tägliche Ma- ximalarbeitszeit neun Stunden bis zum Ende der Übrige Dienstleistungen Stillzeit. Der Besoldungsanspruch für die übrigen Dienst- leistungen ist in § 31 PVO geregelt. Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen. Es gelten die Bestimmun- Meldung, Antrag Dienstleistungen / EO gen des Arbeitsgesetzes. Die Details sind in der Art, Dauer und Zeitpunkt der Dienstleistung sind Wegleitung «Arbeits-und Ruhezeit» enthalten. der vorgesetzten Person frühzeitig zu melden. Humanitäre Einsätze (im Rahmen friedenserhal-
Am Standort Luzern steht für Mütter ein separater Sozialzulagen Stillraum zur Verfügung. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis während Kantonale Familienzulagen des Mutterschaftsurlaubes endet, endet auch der Für Mitarbeitende mit Kindern besteht ein An- Lohnanspruch. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein spruch auf die Geburts-, Kinder- und Ausbil- allfälliger Anspruch auf Mutterschaftsentschädi- dungszulagen nach dem kantonalen Gesetz über gung nach Bundesrecht. Dieser beträgt maximal die Familienzulagen. Die genauen Ansätze der 14 Wochen ab Geburt und 80 Prozent des vor der Zulagen sind dem Dokument "Sozialversiche- Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens rungsabzüge" zu entnehmen. bis zu einem Höchstbetrag. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Mitarbeiterinnen die Mutterschafts- Besondere Sozialzulage als zusätzliche Ar- entschädigung von der Ausgleichskasse. beitgeberleistung des LUKS Zusätzlich richtet das LUKS an Mitarbeitende, die Vaterschaft Anspruch auf Familienzulagen haben, eine be- Mitarbeiter erhalten bei der Geburt des eigenen sondere Sozialzulage von CHF 250 pro Monat Kindes einen Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeits- aus. tagen. Der Urlaub ist zu 100 % besoldet und kann tageweise oder am Stück innert sechs Monaten Bei Teilzeitarbeit wird die Sozialzulage anteils- nach der Geburt bezogen werden. Zusätzlich auf mässig ausgerichtet. Entspricht die Teilzeitarbeit Antrag hin erhalten Betroffene im ersten Lebens- mindestens einem 50-Prozent-Pensum, kann in jahr des Kindes bis zu vier Wochen unbesoldeten begründeten Ausnahmefällen die volle Zulage Urlaub. zugesprochen werden. ▪ § 37 PG, § 15 BV0 Begründung eines Pflegekindverhältnisses Bei der Begründung eines Pflegekindverhältnis- ses können Mitarbeitende einen besoldeten Ur- Gesundheit laub von maximal acht Wochen beantragen. Auf Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt dem Antrag hin erhält ein Elternteil unmittelbar nach dem Urlaub einen unbesoldeten Urlaub von bis zu LUKS am Herzen! sechs Monaten. Dies gilt auch für gleichge- schlechtliche Paare, wobei die Details im entspre- Gesundheitsschutz chenden Merkblatt geregelt sind. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, zum Schutz ▪ §§ 44-46 PVO, ARG, Wegleitung «Arbeits- und der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden alle Mass- nahmen zu treffen, die nach betrieblichen Erfah- Ruhezeit» rungen notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes Betreuung eines erkrankten Familienangehö- angemessen sind. rigen oder Lebenspartners Erkrankt ein Familienangehöriger oder die Leben- Impf- und Infektionsschutz spartnerin oder der Lebenspartners während der Besonders wichtig ist der Schutz vor übertragba- Arbeitszeit, haben Mitarbeitende Anspruch auf ren Infektionskrankheiten, die sowohl für die Mit- maximal drei Tage besoldeten Urlaub bis die Be- arbeitenden wie für Patientinnen und Patienten treuung durch Drittpersonen sichergestellt ist. Der eine Gefahr darstellen. Für eine Tätigkeit beim Anspruch ist auf 10 Tage pro Jahr beschränkt. Die LUKS wird deshalb ein angepasster Impf- und vorgesetzte Person ist unverzüglich zu informie- Infektionsschutz vorausgesetzt. Der Personalärzt- ren. Weitere benötigte Tage sind durch Kompen- liche Dienst informiert, berät und unterstützt in sation von Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbe- Fragen von Gesundheit und Sicherheit am Ar- soldeten Urlaub zu beziehen. beitsplatz. Kindertagesstätte Case Management An den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen Erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende erhalten stehen für die Betreuung der Kinder externe Kin- Unterstützung bei der Wiedereingliederung sowie dertagesstätten (Kita) zur Verfügung. Sie nehmen bei der Koordination mit allen im Reintegrations- nach Möglichkeit Kinder ab dem vierten Monat bis prozess Beteiligten. Das Aufzeigen von Perspek- zum Kindergartenalter auf. Das LUKS beteiligt tiven und damit verbunden die nachhaltige Erhö- sich einkommensabhängig an den Kosten der hung der Lebensqualität sind fester Bestandteil Kinderbetreuung. eines Case Managements.
Rauchfreies Spital Mitarbeitende sowie Lernende, Studierende und Das Luzerner Kantonsspital setzt die Richtlinien Praktikanten haben eine Lohnfortzahlung bei des Forums Tabakprävention in Gesundheitsinsti- Krankheit oder Unfall von maximal 90 Tagen. tutionen Schweiz (FTGS) um und besitzt dafür Danach beginnen die Leistungen der Kranken- eine Bronze Zertifizierung. taggeldversicherung, sofern ein Anspruch be- steht. ▪ § 47 PG, §23-28 PVO, § 10a PREGL, Merkblät- Krankheit und Unfall ter über Krankheit und Unfall Die Merkblätter zu den Personenversicherungen Unfallversicherung geben detailliert Auskunft über die Leistungen bei Mitarbeitende sind gegen die wirtschaftlichen Krankheit und Unfall. Folgen von Unfall und Berufskrankheit versichert: ▪ Bei einer Arbeitszeit von weniger als acht Stun- Meldung den pro Woche sind Mitarbeitende gegen Be- Sind Mitarbeitende wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig, erfolgt an die vorge- rufsunfall (inklusive Arbeitsweg) und Berufs- setzte Person unverzüglich eine Meldung. Dauert krankheit versichert. die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit länger als ▪ Bei einer Arbeitszeit von acht und mehr Stunden sieben Kalendertage beziehungsweise drei bei pro Woche sind Mitarbeitende zusätzlich auch Unfall, ist der vorgesetzten Person unaufgefordert gegen Nichtberufsunfall versichert. ein Arztzeugnis einzureichen, das an das Team HR Krankheit und Unfall weiterzuleiten ist. Den Mitarbeitenden, die gegen Nichtberufsunfall versichert sind, bietet das LUKS eine Nichtberufs- Mitarbeitende, welche während den Ferien krank unfall-Zusatzversicherung (NBU-Z) an. Durch sind oder verunfallen und nicht mehr ferienfähig diese Zusatzversicherung sind Mitarbeitende bei sind, melden dies umgehend der vorgesetzten einem Spitalaufenthalt und bei den Heilungskos- Person. Das Merkblatt «Nachbezug von Ferienta- ten weltweit sowie beim Eingehen von Wagnissen gen während Krankheit und Unfall während Feri- und Grobfahrlässigkeiten besser versichert. Neue en» enthält nähere Bestimmungen. Mitarbeitende erhalten mit den Anstellungsunter- lagen ein Merkblatt mit näheren Informationen. Krankentaggeldversicherung Wer auf die NBU-Z verzichten möchte, meldet Das LUKS hat für sein Personal eine Krankentag- dies bitte schriftlich der HR Abteilung. Für den geldversicherung abgeschlossen. Die Prämien Beitritt und Austritt sind Fristen zu beachten. gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers. Die aktuellen Lohnabzüge für die Unfallversiche- Treten Mitarbeitende aus dem LUKS aus, haben rung sowie den maximal versicherten Lohn sind in der Schweiz wohnhafte Versicherte grundsätz- dem Dokument "Sozialversicherungsabzüge" zu lich das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die entnehmen. Einzelversicherung überzutreten. Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden Lohnfortzahlung in einem unbefristeten Ar- Arbeitsunfähige Mitarbeitende haben eine Mitwir- beitsverhältnis kungspflicht, das heisst sie nehmen Unterstüt- Nach der Probezeit haben Mitarbeitende während zungs- und Beratungsangebote des LUKS an und maximal 730 Tagen Anspruch auf Lohnfortzah- erfüllen die Auflagen der Krankentaggeld- und lung. Diese Leistung wird vollumfänglich durch Unfallversicherung. In Zusammenarbeit mit dem das LUKS finanziert. LUKS unternehmen sie alles in ihrer Möglichkeit stehende, um die Arbeitsfähigkeit wieder zu er- Nach 60 Arbeitstagen voller Arbeitsunfähigkeit langen. erfolgt eine Ferienkürzung. Vergünstigungen bei Zusatzversicherungen Das LUKS hat Kollektivverträge mit der Kranken- kassen CSS, Concordia und Swica abgeschlos- sen. Mitarbeitende, welche bei einer dieser Kran- kenkassen eine Zusatzversicherung haben, erhal- ten Vergünstigungen auf ihre Prämie. Lohnfortzahlung während der Probezeit sowie bei besonderen Arbeitsverhältnissen Unbefristet angestellte Mitarbeitende während der Probezeit, befristet oder aushilfsweise angestellte
Haftpflichtversicherung generelle, individuelle und strukturelle Anpassun- gen der Löhne. Das LUKS hat eine Haftpflichtversicherung für alle ▪ §§ 31-36 PG, BO, §§ 6-14, Anhang 1 BVO, §§ Mitarbeitenden und ihre Handlungen, welche im 10b-10g PREGL Auftrag des LUKS erfolgen. Lohn von Kaderärzten Bei Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädi- Für Kaderärzte gelten spezielle Lohnrichtlinien. gung ist ein Regress möglich. ▪ Anhang A 2.14-2.18, 3.8, 3.9 PREGL Lohn von Lernenden, Studierenden, Praktikan- Lohn am LUKS ten, Minderjährigen Für Lernende, Studierende, Praktikanten sowie Der Lohn richtet sich nach Funktion, Erfahrung Minderjährige gibt es spezielle einheitliche Lohn- und Leistung. richtlinien. Das LUKS wurde als erstes Lohnauszahlung und -abrechnung Spital in der Schweiz SQS- Mitarbeitende erhalten den Lohn spätestens am zertifiziert für "Fair Compensa- 25. des Monats auf ihr Lohnkonto gutgeschrieben. tion". Die unabhängige Der Jahreslohn wird in 13 Teilen ausbezahlt. Der Schweizer Vereinigung für 13. Monatslohn wird mit dem Novemberlohn oder Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat anteilsmässig im Austrittsmonat ausgerichtet. In die Löhne nach dem Kriterium Geschlecht ge- der Regel wird eine elektronische Lohnabrech- prüft. Die SQS ist zum Schluss gekommen, dass nung nur verschickt, wenn sich gegenüber der das LUKS mit seiner Vergütungspraxis die Anfor- letzten Lohnabrechnung etwas verändert hat. Die derungen an Lohngerechtigkeit vollumfänglich Lohnabzüge sind dem Dokument "Sozialversiche- erfüllt. Die Zertifizierung wird seither regelmässig rungsabzüge" zu entnehmen. erneuert. Lohnsystem Die beruflichen Tätigkeiten sind in Funktionsum- schreibungen festgehalten, die im Anhang 1 der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal enthalten sind. Je nach den Anforderungen, die an eine bestimmte Funktion gestellt werden, ist sie einer Lohnklasse zugeordnet. Innerhalb dieser Klasse richtet sich der konkrete Lohnbetrag nach der Erfahrung, die für die Tätigkeit nutzbar ist. Bei fehlender beruflicher Praxis oder Qualifikation Berufliche Vorsorge (Pensions- kann vorübergehend auch eine Einreihung in eine tiefere Lohnklasse erfolgen. kasse) Lohnentwicklung Wenn die reglementarischen Voraussetzungen Die Lohnentwicklung verläuft individuell: Aus dem erfüllt werden, treten Mitarbeitende einer dieser alljährlich durchgeführten Beurteilungs- und För- Pensionskassen bei: dergespräch (BFG) zwischen Vorgesetzten und ▪ VSAO Vorsorgestiftung des Verbandes Schwei- Mitarbeitenden ergibt sich ein Beurteilungswert. zerischer Assistenz- und Oberärztinnen und - Dieser bildet neben weiteren Faktoren (Position ärzte (www.vorsorgestiftung-vsao.ch): Assis- im Lohnband, Quervergleich, jährliche finanzielle tenzärzte, Spitalfachärzte sowie Oberärzte Mittel) die Grundlage für die individuelle Lohnent- ▪ LUPK Luzerner Pensionskasse (www.lupk.ch): wicklung. In besonderen Fällen können Funkti- onszulagen oder ausserordentliche Zulagen aus- Kaderärzte sowie alle anderen Mitarbeitenden gerichtet werden. Beide Vorsorgeeinrichtungen gewähren den Ver- Für Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte gibt sicherten und ihren Familienangehörigen Schutz es in den ersten sechs Berufsjahren spezielle gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Inva- Regelungen für die Lohnentwicklung. Beim Erlan- lidität und Tod. Sie erbringen gen des Facharzttitels werden Oberärztinnen und ▪ Altersleistungen, –ärzte in der Regel höher eingestuft. ▪ Invalidenleistungen, ▪ Hinterlassenenleistungen. Der Spitalrat beschliesst im Rahmen des Budgets die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für
Die Pensionskasse wird gemeinsam finanziert, Beurteilungs- und Förderge- das heisst von den Mitarbeitenden und dem LUKS. Das LUKS als Arbeitgeber trägt einen spräch (BFG) überparitätischen Anteil. Ab dem 18. Altersjahr bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Mitarbeiten- Das BFG dient der Standortbestimmung, der För- de 24 Jahre alt werden, sind Mitarbeitende gegen derung der Zusammenarbeit, dem Dank und der die Risiken Tod und von Invalidität versichert (Ri- Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Vorge- sikoversicherung). Ab dem 25. Altersjahr beginnt setzte und Mitarbeitende besprechen einmal jähr- zusätzlich das Alterssparen (Risiko-und Altersver- lich den Beitrag der Mitarbeitenden zur Erfüllung sicherung). Die Beiträge sind altersabhängig. Ab des Leistungsauftrags. Es werden neue Ziele dem 42. Altersjahr können bei der LUPK die Ver- vereinbart, Zukunftsperspektiven besprochen und sicherungspläne Plus-Sparen 2 und 3 freiwillig Förder- oder Entwicklungsmassnahmen geplant. gewählt werden. Den versicherten Mindestlohn, Die Vorgesetzten erhalten von den Mitarbeiten- den Koordinationsabzug und die Beitragssätze den ein Feedback zur Zusammenarbeit. sind im Dokument "Sozialversicherungsabzüge" ersichtlich. Damit das Gespräch gelingt, ist eine aktive Vorbe- ▪ § 63 PG, Anhang A 2.20, B 2.9, C 2.3, D 2.8 reitung und Beteiligung von Mitarbeitenden wie Vorgesetzten nötig. PREGL Aus dem BFG resultiert ein Beurteilungswert, der Ergänzende Versicherung die individuelle Lohnentwicklung beeinflusst (sie- Für Kaderärztinnen und -ärzte sowie Departe- he Ziffer 17.2 dieser Broschüre). mentsleiterinnen und -leiter bietet das LUKS als ▪ § 60 PG, §§ 62-65 PVO Ergänzung zur LUPK Luzerner Pensionskasse eine Kaderversicherung an. ▪ § 10 PREGL Nebenbeschäftigung Bewilligungspflichtig sind Nebenbeschäftigungen, Spesenersatz die Arbeitszeit beanspruchen oder die Arbeitsleis- tung beeinträchtigen können. Die Nebenbeschäf- Entstehen Mitarbeitenden im Zusammenhang mit tigung kann bewilligt werden, wenn der geordnete ihrer Anstellung notwendige Auslagen, ersetzt das Dienstbetrieb gewährleistet ist und keine über- LUKS diese grundsätzlich. wiegenden Interessen entgegenstehen. In der Regel wird mit der Bewilligung ein unbesoldeter So werden insbesondere die Kosten für notwen- Urlaub gewährt oder eine Anpassung der Arbeits- dige Arbeitsreisen (Spesen für die Benutzung der zeit vereinbart. öffentlichen Verkehrsmittel oder des Privatfahr- zeugs, Spesen für auswärtige Verpflegung und Mitarbeitenden des LUKS ist es grundsätzlich Übernachtung) ersetzt. Die entstandenen Kosten untersagt, eine Nebenbeschäftigung auszuüben, sind mit dem Spesenformular und den Belegen welche die Erfüllung der Dienstpflichten beein- abzurechnen. trächtigen kann. Unerlaubt sind Nebenbeschäfti- gungen insbesondere, wenn sie Für den Arbeitsweg oder für Parkgebühren am ▪ bei der Ausübung der Dienstpflicht Betroffene Arbeitsort werden keine Spesen bezahlt. Als Ar- als befangen erscheinen lassen können, beitsorte gelten grundsätzlich die Haupt- und Sa- tellitenstandorte des LUKS. Die Regelung der ▪ die Geheimhaltungspflicht tangieren, Spesen ist in der Weisung Spesenreglement ▪ Vertrauenswürdigkeit in der dienstlichen Tätig- LUKS festgehalten. keit mindern können oder ▪ §§ 22-30 BVO ▪ zusammen mit der Anstellung am LUKS ein Ausmass erreichen, das ein 100 % Pensum we- sentlich überschreitet. Wenn Mitarbeitende ein öffentliches Amt ausü- ben, das heisst eine Funktion, die durch Volks- wahl oder behördliche Wahl begründet ist, können sie maximal 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr be- anspruchen, die in der Regel ganz, eventuell teil- weise besoldet werden. Die Bewilligung wird für die Dauer von maximal vier Jahren erteilt bezie- hungsweise für die Amtsdauer.
Für die Regelung des Einzelfalls spielen insbe- sondere die Entschädigung, die für die Nebenbe- Beendigung des Arbeitsverhält- schäftigung ausgerichtet wird, eine Rolle sowie das Ausmass der zeitlichen Beanspruchung. nisses ▪ § 53 PG, §§ 47-50 PVO Das Arbeitsverhältnis wird beendet ▪ durch Zeitablauf bei befristeter Anstellung, Dienstaltersgeschenk (DAG) ▪ durch schriftliche Kündigung der Mitarbeitenden, ▪ im gegenseitigen Einvernehmen, Als Dank für ihre langjährige Mitarbeit erhalten ▪ wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, Mitarbeitende ▪ aus Altersgründen ▪ nach 10 und 15 Dienstjahren je 5 Arbeitstage, ▪ oder durch Entscheid des LUKS. ▪ nach 20, 25 und 35 Dienstjahren je 10 Arbeits- tage Folgende Fristen müssen eingehalten werden: ▪ und nach 30 und 40 Dienstjahren je 20 Arbeits- ▪ Während den ersten drei Monaten der Probe- tage besoldeten Urlaub. zeit: sieben Tage jederzeit ▪ Danach drei Monate auf das Monatsende, Aus- Mitarbeitende, die im Stundenlohn angestellt sind, nahme: Aushilfen einen Monat, Kaderärzte und erhalten ihren DAG-Anspruch ausbezahlt. Eine Auszahlung des Dienstaltersgeschenks (DAG) ist Personen mit Kaderverträgen sechs Monate bei Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt sind, nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Für besondere Arbeitsverhältnisse wie Auszubil- dende und Aushilfen gelten die Kündigungsfristen Das DAG ist innerhalb eines Kalenderjahrs zu im Vertrag. beziehen. Bis zum Austritt sind geleistete Mehr- Keinen Anspruch auf ein DAG haben Aushilfen, /Überstunden sowie Ferienguthaben zu beziehen. Praktikanten, Studierende, Lernende sowie pen- Minusstunden sind auszugleichen. Ist dies aus sionierte Mitarbeitende. betrieblichen Gründen nicht möglich, werden die ▪ § 4 PREGL, §§ 33-34 BV0 Restguthaben ausbezahlt beziehungsweise For- derungen in Rechnung gestellt. ▪ §15-24 PG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» Rechtsweg Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind die Schlichtungsbehörde Arbeit sowie das Ar- beitsgericht zuständig. Das Verfahren bestimmt Personalhilfsfonds sich nach der Zivilprozessordnung. Das LUKS führt einen Personalhilfsfonds. Aus dem Fonds können finanzielle Leistungen ge- Fachstelle Mobbing und sexuelle währt werden. ▪ bei sozialer Not, Belästigung ▪ in Härtefällen, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeits- ▪ als Prozesshilfe, platz werden am LUKS nicht toleriert. Mitarbeiten- ▪ zur Deckung schwerwiegender materieller de, welche selber betroffen sind oder Kenntnis Schäden, die Mitarbeitenden aus beruflicher Tä- von solchen Vorfällen haben, werden gebeten, tigkeit erwachsen, sich umgehend an die Vorgesetzten und die HR Gesundheit und Integration zu wenden. ▪ zur Deckung von Sozialversicherungslücken bei ▪ § 30 PG Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit. Die Direktion kann finanzielle Leistungen für nicht Personalkommission und Perso- gedeckte Kosten aus Polizei- oder Strafverfahren, die Mitarbeitenden aus beruflicher Tätigkeit er- nalorganisationen wachsen, ausserhalb des Personalhilfefonds ge- Das Mitspracherecht der Mitarbeitenden in kol- währen. lektiven Personalangelegenheiten ist durch die ▪ §§ 5-7 PREGL Personalkommission gewährleistet. Die Personal-
kommission setzt sich aus Mitarbeitenden des LUKS zusammen. Die Personalkommission wahrt die Mitwirkungs- rechte der Mitarbeitenden gemeinsam mit dem LUKS als Arbeitgeber. Mit der Mitwirkung sollen folgende Ergebnisse erreicht werden: ▪ Die Förderung eines partnerschaftlichen Dialogs ▪ Die Stärkung der Mitgestaltungsrechte und der Mitverantwortung der Mitarbeitenden ▪ Die Förderung eines guten Betriebsklimas und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens Die Personalkommission befasst sich ▪ mit den Vorschlägen der Mitarbeitenden zu all- gemeinen Fragen des Betriebes, ▪ mit den Anliegen, die ihr von der Direktion un- terbreitet werden, ▪ mit Aufgaben, welche die Personalkommission im Sinne der Mitarbeitenden oder des Gesamt- betriebes selber aufgreift. Die Personalorganisationen und deren Delegatio- nen sind als Gesprächspartner anerkannt. ▪ § 61 PG, § 8 PREGL Stand 31.03.2021 Luzerner Kantonsspital | HR Abteilung Spitalstrasse | 6000 Luzern 16 |041 205 4309 | hr.luzern@luks.ch Spitalstrasse 16a | 6210 Sursee | 041 926 4001 | hr.sursee@luks.ch Spitalstrasse 50 | 6110 Wolhusen | 041 492 8104 hr.wolhusen@luks.ch www.luks.ch Luzerner Höhenklinik Montana | HR Abteilung 3963 Montana | 027 485 8351 | susanne.musy@lhm.ch
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