Zusammen arbeiten Anstellungsbedingungen ab Juli 2021 - Luzerner Kantonsspital

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Zusammen arbeiten Anstellungsbedingungen ab Juli 2021 - Luzerner Kantonsspital
HR Abteilung

Zusammen arbeiten
Anstellungsbedingungen ab Juli 2021
Personalpolitik

Anstellung

Medizinalberuferegister (MedReg)

Datenschutz und Informatiksicherheit

Verhalten am LUKS

Arbeitszeit

Ferien

Feiertage

Urlaub

Weiterbildung

Dienstleistungen

Elternschaft

Sozialzulagen

Gesundheit Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt dem LUKS am Herzen!

Krankheit und Unfall

Haftpflichtversicherung

Lohn am LUKS

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

Spesenersatz

Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)

Nebenbeschäftigung

Dienstaltersgeschenk (DAG)

Personalhilfsfonds

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Fachstelle Mobbing und sexuelle Belästigung

Personalkommission und Personalorganisationen
Personalpolitik
                                                       Bei den Mitarbeitenden wird Veränderungs- und
                                                       Entwicklungsbereitschaft vorausgesetzt, und sie
Die LUKS Spitalbetriebe AG (LUKS) ist die gröss-
                                                       werden darin unterstützt.
te Arbeitgeberin der Zentralschweiz. Die Mitarbei-
tenden sind der Erfolgsfaktor des LUKS. Die Per-
                                                       Das LUKS investiert in die Berufsbildung und die
sonalpolitik orientiert sich am Leistungsauftrag, an
                                                       Ausbildung von Fachpersonal im Sinne eines
den hohen Anforderungen an Qualität und Wirt-
                                                       Beitrags zur Sicherung des Berufsnachwuchses.
schaftlichkeit sowie an den Bedürfnissen der Mit-
arbeitenden und am Arbeitsmarkt.
                                                       Ältere Mitarbeitende
Die folgenden Grundsätze der Personalpolitik sind      Erfahrenen älteren Mitarbeitenden in der letzten
massgebend für die Gestaltung der Führung und          Berufsphase werden ihren Fähigkeiten und Erfah-
der Zusammenarbeit am LUKS:                            rungen entsprechende Arbeitsbedingungen gebo-
                                                       ten. Dabei sind die Interessen der Mitarbeitenden
                                                       und die Bedürfnisse des LUKS zu berücksichti-
Unsere Überzeugung
                                                       gen.
Die Überzeugung des LUKS ist: Es sind die Men-
schen, die mit ihren Leistungen das LUKS und
seinen Erfolg ausmachen.                               Gesundheit
                                                       Die persönliche Integrität der Mitarbeitenden wird
                                                       gewahrt und ihre Gesundheit geschützt. Gemein-
Unsere Mitarbeitenden
                                                       sam mit den Mitarbeitenden trägt das LUKS Ver-
Die Mitarbeitenden des LUKS sind eigenverant-
                                                       antwortung für ein Gleichgewicht zwischen Beruf
wortliche Persönlichkeiten, die selbstständig mit-
                                                       und Freizeit.
denken, im Sinne des LUKS handeln und eine
hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind ge-
                                                       Das LUKS unterstützt die Eingliederung von Mit-
sprächsbereit, konfliktfähig und offen für Neues.
                                                       arbeitenden mit reduzierter Leistungsfähigkeit.
Sie nutzen den ihnen zur Verfügung gestellten
Freiraum und nehmen ihre Verantwortung wahr.
                                                       Chancengleichheit und Vereinbarkeit von
Wir als Arbeitgeber                                    Familien- und Erwerbsarbeit
Das LUKS ist ein fairer und verlässlicher Arbeit-      Das LUKS sorgt dafür, dass Frauen und Männer
geber, der den Mitarbeitenden herausfordernde          die gleichen Chancen für die berufliche Entwick-
Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen           lung haben.
bietet. So können kompetente Mitarbeitende ge-
wonnen und erhalten werden.                            Auf Mitarbeitende, die Familienpflichten wahr-
                                                       nehmen, wird im Rahmen der betrieblichen Mög-
                                                       lichkeiten Rücksicht genommen.

                                                       Personalaustritt
                                                       Mitarbeitenden, die das LUKS verlassen, wird
                                                       dieselbe Wertschätzung entgegengebracht, die
                                                       sie bis dahin erfahren haben.
Führung, Zusammenarbeit und
Kommunikation                                          Sozialpartnerschaft
Das LUKS pflegt einen kooperativen Führungsstil.       Das LUKS pflegt mit den Mitarbeitenden ein
Die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Res-         sozialpartnerschaftliches Verhältnis.
pekt, Wertschätzung und Loyalität.
                                                       Umsetzung der Personalpolitik
Die offene, konstruktive Dialog- und Feedbackkul-      Die Umsetzung dieser Grundsätze ist Aufgabe
tur trägt zum guten Arbeitsklima bei. Es wird direkt   aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Der Spital-
und stufengerecht informiert.                          rat, die Direktion und die Geschäftsleitung über-
                                                       wachen die Einhaltung mit geeigneten Instrumen-
Personalentwicklung                                    ten.
Damit das Potenzial der Mitarbeitenden genutzt         ▪ (§ 2 PREGL)
und entwickelt werden kann, werden diese ent-
sprechend ihren Fähigkeiten und Eignungen ein-
gesetzt und gefördert. Bei Vorgesetzten legt das
LUKS besonderen Wert auf die kontinuierliche
Entwicklung der Management- und Führungs-
kompetenzen.
Personalrechtliche Grundlagen                         Anstellung
Das LUKS ist ab Juli 2021 eine gemeinnützige
Aktiengesellschaft.                                   Anstellung
Voraussichtlich Mitte 2022 wird ein neues Perso-      Neuanstellungen werden mit einem Arbeitsvertrag
nalrecht in Kraft treten. Sowohl für bestehende       nach Obligationenrecht begründet, den beide
wie auch für neue Anstellungen gelten bis dahin       Parteien unterschreiben.
die bisher geltenden Anstellungsbedingungen           Für einzelne Mitarbeitergruppen kommen speziel-
weiter. Zu diesem Zweck hat die Spitalleitung eine    le Vertragsinhalte zur Anwendung, für die sinn-
Übergangsregelung erlassen.                           gemäss das Personalrecht des Kantons Luzern
                                                      gilt, zum Beispiel für:
Bestehende, durch Wahlurkunde oder öffentlich-
                                                      ▪ Aushilfen für Arbeitseinsätze von bis zu sechs
rechtlichen Vertrag begründete Anstellungsver-
hältnisse werden per Juli 2021 in privatrechtliche      Monaten
Anstellungsverhältnisse gemäss Obligationen-          ▪ Mitarbeitende in integrierenden Arbeitsplätzen
recht umgewandelt und behalten ihre Gültigkeit.       ▪ Pensionierte Mitarbeitende

Die Anstellungsbedingungen richten sich weiter-       Probezeit
hin insbesondere nach folgenden Erlassen:             Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeits-
▪ Personalgesetz (SRL Nr. 51), PG (Abkürzung          verhältnisses gelten in der Regel als Probezeit
  Rechtsquelle)                                       und haben das gegenseitige Kennenlernen zum
▪ Besoldungsordnung für das Staatspersonal            Ziel. Die Kündigungsfrist während der Probezeit
                                                      beträgt beiderseits sieben Tage, danach in der
  (SRL Nr. 73), BVO                                   Regel drei Monate. Die Probezeit kann im gegen-
▪ Personalverordnung (SRL Nr. 52), PVO                seitigen Einverständnis oder durch Entscheid des
▪ Besoldungsverordnung für das Staatspersonal         LUKS auf höchstens sechs Monate verlängert
  (SRL Nr. 73a), BVO                                  werden. In der verlängerten Probezeit gilt eine
▪ Personalreglement für das LUKS                      Kündigungsfrist von drei Monaten.
  (SRL Nr. 820a), PREGL                               ▪ § 10 PG
▪ Arbeitsgesetz (SR 822.11), ArG sowie die dazu-
  gehörenden Verordnungen                             Nichtantreten der Stelle
                                                      Wenn Mitarbeitende ohne wichtigen Grund die
                                                      neue Stelle am LUKS nicht antreten beziehungs-
                                                      weise kurzfristig (ein Monat oder weniger) von der
                                                      Anstellung zurücktreten, behält sich das LUKS
                                                      vor, für Umtriebe eine Entschädigung von einem
                                                      Viertel eines Monatslohns in Rechnung zu stellen.
                                                      Für Unterassistenten gilt eine Frist von 60 Tagen.
In jedem Kapitel dieser Broschüre finden sich         ▪ OR 337d Abs. 1
Hinweise (Rechtsquelle, Paragraf §) auf die detail-
lierte personalrechtliche Bestimmung sowie weite-     Medizinalberuferegister (Med-
re Ausführungen zu den einzelnen Themen.
                                                      Reg)
Das Personalrecht ist im Internet unter www.lu.ch
(Verwaltung> Staatskanzlei> Drucksachen > Sys-        Als Arbeitgeber ist das LUKS verpflichtet, bei der
tematische Rechtssammlung (SRL) des Kantons           Anstellung von universitären Medizinalpersonen
Luzern) und ergänzend im Intranet abrufbar.           aus den Bereichen Humanmedizin und Pharma-
                                                      zie zu prüfen, ob die Personen im Medizinalberu-
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die         feregister (MedReg) eingetragen sind und ob die
wichtigsten Themen zu den Anstellungsbedin-           für die Berufsausübung notwendigen Sprach-
gungen. Es lassen sich daraus keine Rechtsan-         kenntnisse vorliegen. Ohne Registrierung ist eine
sprüche ableiten. Massgebend sind die Über-           Anstellung nicht möglich.
gangsregelung sowie die gestützt darauf an-
wendbaren Gesetze, Verordnungen, Reglemente           Datenschutz und Informatiksi-
und internen Weisungen.                               cherheit
                                                      Das LUKS legt besonderen Wert auf einen kon-
                                                      sequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte der
                                                      Personen, deren Daten bearbeiten werden.
Viele Mitarbeitende haben Einblick in vertrauliche        der Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» zusam-
Daten wie beispielsweise Patientenakten, Ab-              mengefasst.
rechnungsdaten und so weiter. Alle Mitarbeiten-
den unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Da-            Grundsätzlich gilt eine Jahresarbeitszeit, um sai-
runter fällt alles, was sie in ihrer beruflichen Tätig-   sonale und betriebliche Schwankungen aufzufan-
keit erfahren, soweit ein schützenswertes öffentli-       gen. Dabei ist die Arbeitsleistung im Jahresdurch-
ches oder privates Interesse an der Geheimhal-            schnitt zu erfüllen.
tung besteht. Die Geheimhaltungspflicht bleibt
über die Beendigung der Anstellung hinaus be-             Am LUKS gibt es drei Arbeitszeitmodelle: Fixe,
stehen.                                                   flexible und Vertrauensarbeitszeit.

Für einige Berufe besteht zusätzlich das Berufs-          Fixe Arbeitszeit (nach Dienst-
geheimnis.                                                plan/Schichtarbeit)
▪ § 52 PG, Reglement Datenschutz und Informati-           Damit der vielfältige Dienstbetrieb im LUKS jeder-
  onsschutz                                               zeit gewährleistet ist, arbeiten viele Mitarbeitende
                                                          nach Dienstplänen und im Schichtbetrieb. Man
Der Persönlichkeitsschutz der Patientinnen und            spricht von Schichtarbeit, wenn zwei oder mehre-
Patienten hat erste Priorität. Das LUKS legt gros-        re Gruppen von Mitarbeitenden nach einem be-
sen Wert auf die Einhaltung der Weisungen zur             stimmten Dienstplan gestaffelt und wechselweise
Nutzung der Informatikmittel. Die Bestimmungen            am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen.
gelten für alle Mitarbeitenden. Vertrauliche Daten        Dabei darf eine grössere Überlappung der Ar-
sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.              beitszeiten der einzelnen Dienste bestehen.
Passwörter sind persönlich und dürfen nicht an
Dritte weitergegeben werden. Beim Verlassen des           Flexible Arbeitszeit
persönlichen Arbeitsplatzes ist die Arbeitsstation        Mitarbeitende mit flexibler Arbeitszeit können im
zu sperren. Grundsätzlich darf nur auf Daten wie          Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ihre Ar-
zum Beispiel Patienten- oder Personendaten zu-            beitszeit weitgehend flexibel gestalten. Sie haben
gegriffen werden, wenn der Arbeitsauftrag dies            die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Kun-
erfordert. Patienten-/Personendaten dürfen nur            denbedürfnisse zu berücksichtigen. Vorgesetzte
verschlüsselt versandt werden.                            können die flexible Arbeitszeit mit Weisung ein-
                                                          schränken, um den Dienstbetrieb und die Dienst-
Es dürfen nur die vom LUKS bereitgestellten und           leistungsqualität zu gewährleisten.
autorisierten Informatikmittel verwendet werden.
                                                          Bei der flexiblen Arbeitszeit können arbeitsbeding-
Die Nutzung von Internet und E-Mail ist grund-            te oder saisonale Schwankungen des Arbeitsan-
sätzlich für geschäftliche Zwecke reserviert. Die         falls durch Mehr- oder Minusstunden aufgefangen
gelegentliche, zeitlich stark reduzierte Nutzung für      werden. Ein positiver Arbeitszeitsaldo ist nach
private Zwecke ist ausserhalb der Arbeitszeit er-         Absprache mit der vorgesetzten Person laufend
laubt, sofern es sich um (allgemein) bekannte und         zu kompensieren.
sichere E-Mail-Adressen beziehungsweise Inter-
netseiten handelt.                                        Vertrauensarbeitszeit
▪ Weisung zur Nutzung der Informatikmittel                Die Arbeitszeit der Mitglieder der Geschäftslei-
                                                          tung, Kaderärzte (Chefärzte, Co-Chefärzte, Lei-
                                                          tende Ärzte) sowie für Personen mit Kaderverträ-
Verhalten am LUKS                                         gen richtet sich im zumutbaren Rahmen nach den
                                                          betrieblichen Bedürfnissen.
Die Mitarbeitenden repräsentieren mit ihrem Ver-
halten und Erscheinungsbild des LUKS und prä-             Arbeitszeit 50 Stunden pro Woche
gen dessen Image. Die Grundsätze zum korrek-              Die vertragliche Arbeitszeit der Oberärzte, der
ten patientenorientierten Verhalten und zum sau-          Assistenzärzte und der Unterassistenten beträgt
beren und gepflegten Erscheinungsbild sind in der         50 Stunden pro Woche. Geplant wird in der Regel
Wegleitung «Weisung betreffend Auftritt im                auf einer Basis von 48 Stunden pro Woche.
LUKS» festgehalten.                                       ▪ Anhang A 2.13, B 2.7, D 2.6 PREGL

                                                          Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche
Arbeitszeit                                               Die wöchentliche Arbeitszeit für das nicht-ärztliche
                                                          Personal sowie für Spitalfachärzte beträgt bei
Ergänzend zu den personalrechtlichen Grundla-             einem Vollpensum im Jahresdurchschnitt 42
gen gelten am LUKS die Arbeits- und Ruhezeit-             Stunden. Für Teilzeit-Mitarbeitende gelten die
bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Sie sind in             Bestimmungen über die Arbeitszeit anteilsmässig.
Arbeitszeitkontrolle/Personaleinsatzplanung           Mehr- oder Überstunden sind durch Freizeit im
Alle Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitszeit in      gleichen Ausmass auszugleichen, sobald das
Form einer elektronischen An- und Abmeldung.          betrieblich möglich ist, jedoch spätestens innert
Ausgenommen sind Geschäftsleitung, Departe-           eines Jahres nach der Erbringung. Zu beachten
mentsleiter und –leiterinnen und Kaderärzte und -     sind die Bestimmungen zum Arbeitszeitsaldo
ärztinnen sowie Personen mit Kaderverträgen.          Ende des Jahres.
Ebenso sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, ihre
betrieblichen Absenzen zu erfassen. Die Vorge-        Wenn der Ausgleich betrieblich nicht möglich ist,
setzten sind für die Überprüfung zuständig und        werden Mehr- oder Überstunden auf begründeten
sie geben auf Wunsch ihren Mitarbeitenden einen       Antrag hin 1:1 ausbezahlt. Die Auszahlung muss
monatlichen Zeitausweis ab.                           ebenfalls spätestens ein Jahr nach der Erbrin-
                                                      gung beantragt werden.
Pausen                                                ▪ § 4h PREGL
Pausen dienen der Erholung und bieten Möglich-
keit zur Verpflegung. Bei einer täglichen Arbeits-    Überzeit
zeit von mehr als sieben Stunden ist ein Unter-       Als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die ar-
bruch von mindestens 30 Minuten einzuhalten.          beitsgesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stun-
Diese Pause gilt nicht als Arbeitszeit. Zusätzlich    den pro Woche überschreiten. Mitarbeitende dür-
haben die Mitarbeitenden nach Möglichkeit eine        fen nur ausnahmsweise bei nicht planbaren Er-
Pause von 15 Minuten pro Halbtag, die als Ar-         eignissen zu Überzeitleistungen herangezogen
beitszeit zählt. Der Bezug der Pausen richtet sich    werden. Pro Kalenderjahr darf die Überzeit 140
nach den betrieblichen Bedürfnissen. Für private      Stunden nicht überschreiten. Die Mitarbeitenden
Aktivitäten oder zum Rauchen sind die offiziellen     haben Anspruch auf Freizeit von gleicher Dauer.
Pausen zu benutzen. Weitere Pausen sind aus-          Falls ausnahmsweise keine Kompensationsmög-
zustempeln.                                           lichkeit besteht, kommt es zur Auszahlung der
                                                      Überzeit und einem Zuschlag von 25 Prozent. Ein
Arbeitszeitsaldo                                      Ausgleich von Überzeitarbeit in Freizeit sollte
Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo er-     innert 14 Wochen erfolgen, im Ausnahmefall spä-
rechnet sich aus der Differenz zwischen der tat-      testens innert zwölf Monaten.
sächlich geleisteten und der täglichen Soll-
Arbeitszeit. Der positive Arbeitszeitsaldo darf bei   Nachtarbeit
einem Vollpensum Ende Jahr maximal 100 Stun-          Nachtarbeit gemäss Arbeitsgesetz ist die Arbeit
den betragen und ist nach Absprache mit den           zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Mitarbeitende dür-
Vorgesetzten zu kompensieren durch Verkürzung         fen während maximal sieben aufeinander folgen-
der täglichen Sollarbeitszeit. Möglich ist auch ein   den Nächten für Nachtarbeit eingesetzt werden.
ganz- oder halbtägiger Ausgleich an maximal 20        Die Arbeitszeit in der Nacht beträgt neun, unter
Arbeitstagen pro Jahr. Der Dienstbetrieb muss         bestimmten Bedingungen zehn Stunden. Bei
gewährleistet sein. Der negative Arbeitszeitsaldo     Nachtarbeit mit Präsenzdienst (Möglichkeit sich
darf Ende Jahr 50 Stunden nicht überschreiten. In     ausruhen zu können bis zu einem Arbeitseinsatz)
begründeten Fällen kann die Direktion Ausnah-         kann die Arbeitszeit bis maximal zwölf Stunden
men bewilligen.                                       verlängert werden.
Mehr- oder Minusstunden müssen spätestens bei
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgegli-       Die Ruhezeit nach geleisteter Nachtarbeit beträgt
chen sein. Eine Auszahlung erfolgt im Ausnahme-       elf Stunden. Die Ruhezeit kann einmal in der Wo-
fall.                                                 che bis auf acht Stunden herabgesetzt werden,
▪ § 57 PG, § 4g, PREGL, §§ 11-13, 15-16, 19           sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt
  PV0, ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit»        von zwei Wochen eingehalten wird. Nach sieben
                                                      Tagen Tages- oder Nachtarbeit ist im unmittelba-
                                                      ren Anschluss an den letzten Dienst eine Ruhe-
Mehr- und Überstunden                                 zeit von mindestens 83 Stunden zu gewähren.
Die Mitarbeitenden können von ihren Vorgesetz-
ten verpflichtet werden, in zumutbarem Mass und       Pro geleistete Stunde Nachtarbeit erhalten Mitar-
auf deren Anordnung hin Mehr- oder Überstunden        beitende mit Dienstplänen ab 20.00 zusätzlich
zu leisten. Mehrstunden können beim Arbeits-          zum Lohn CHF 6 ausbezahlt sowie eine Zeitgut-
zeitmodell «Flexible Arbeitszeit» entstehen. Als      schrift von zehn Minuten.
Überstunden gilt die Arbeitszeit, die beim Arbeits-
zeitmodell «Fixe Arbeitszeit - nach Dienst-
plan/Schichtarbeit» auf Anordnung der Vorgesetz-
ten über die persönliche Arbeitsverpflichtung hin-
aus geleistet wird.
Sonntagsarbeit                                        ▪   29 Arbeitstage Ferien bis und mit 20. Altersjahr,
Sonntagsarbeit ist die Arbeit an Sonntagen und        ▪   24 Arbeitstage Ferien ab dem 21. Altersjahr,
an den Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für         ▪   29 Arbeitstage Ferien ab dem 50. Altersjahr,
Sonntagsarbeit erhalten Mitarbeitende mit Dienst-
plänen (ausgenommen Unterassistenten und -            ▪   34 Arbeitstage Ferien ab dem 60. Altersjahr.
assistentinnen) eine zusätzliche Vergütung von
CHF 8 pro Stunde. Pro Jahr sind mindestens            Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem
zwölf freie Sonntage zu gewähren.                     laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
                                                      Altersunabhängige Ferienansprüche:
Vergütungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sind        ▪ 34 Arbeitstage Ferien für Kaderärzte
kumulierbar.                                          ▪ Personen mit Kadervertrag je nach Alter plus 5
                                                        Tage bis 59
Pikett- und Hintergrunddienst                         ▪ 29 Arbeitstage Ferien für Mitarbeitende in Aus-
Im Pikett- und Hintergrunddienst sind Mitarbeiten-      bildung (Lernende, Studierende, Praktikanten,
de erreichbar und bereit bei einem Einsatz, in
einer vorgeschriebenen Zeit zur Arbeit zu er-           ohne NDS)
scheinen.
Folgende Vergütungen richtet das LUKS dafür
aus:
▪ Für Pikettdienst im Sinne von Erreichbarkeit,
  welche nur gelegentlich zu einem effektiven Ar-
  beitseinsatz führt, erhalten Mitarbeitende pro
  Stunde CHF 3.00.
▪ Für Pikettdienst, welcher einen Einsatz am Ar-
                                                      Ferienentschädigung für Mitarbeitende im
  beitsplatz innert 35 Minuten gewährleistet, wer-
                                                      Stundenlohn
  den pro Stunde CHF 6.00 bezahlt.
                                                      Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten für jede
                                                      ausbezahlte Stunde zusätzlich eine Ferienent-
Erfolgt ein Arbeitseinsatz, dann wird die effektive
                                                      schädigung ausbezahlt. So wird der auf die Ferien
Arbeitszeit, mindestens aber 30 Minuten pro Ein-
                                                      fallende Lohnanspruch abgegolten.
satz, vergütet. Die Zeit für den Arbeitsweg gilt in
diesen Fällen als Arbeitszeit. Weitere Vergütun-      ▪ 10.17% bei 24 Tagen Ferienanspruch
gen finden sich in der Wegleitung Arbeits- und        ▪ 12.55% bei 29 Tagen Ferienanspruch
Ruhezeit, bspw. für kurzfristiges Einspringen.        ▪ 15.04% bei 34 Tagen Ferienanspruch

Innerhalb von vier Wochen dürfen maximal sieben       Auch wenn der Ferienanspruch finanziell abgegol-
Pikettdienste geplant werden, davon müssen zwei       ten wird, sind im Stundenlohn Angestellte berech-
Wochen pikettbefreit sein. Unter gewissen be-         tigt und verpflichtet, ihre Ferien zu beziehen.
trieblichen Umständen darf die Anzahl Pikett-
dienste innerhalb von vier Wochen bis auf 14          Inkonvenienzen
Einsätze erhöht werden.                               Die Nacht- und Sonntagszulagen werden ab
                                                      1. Juli 2021 auch während der Ferien in der Höhe
Bei Kaderärzten und Personen mit Kaderverträ-         der durchschnittlichen Zulagen der letzten 12
gen ist die Vergütung für geleistete Überstunden,     Monate oder seit der Anstellung vergütet.
Nacht-, Sonntagsarbeit sowie für Hintergrund-
dienste im Lohn enthalten.
                                                      Ferienbezug
▪ Anhang A 2.18 PREGL, §§ 17-19 BVO, ARG,             Die Ferien müssen grundsätzlich im laufenden
  Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit»                  Kalenderjahr bezogen werden. Die Vorgesetzten
                                                      können aus besonderen Gründen die Übertra-
Home Office                                           gung eines Restanspruchs bis Ende Juni des
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen          folgenden Jahres bewilligen. Normalerweise ist
und in Absprache mit dem Vorgesetzten kann im         mindestens eine Woche Ferien auf einmal zu
Home Office gearbeitet werden.                        beziehen. Bis zu fünf Ferientage können tage-
▪ Weisung Mobiles Arbeiten                            oder halbtageweise bezogen werden.

                                                      Pro Kalenderjahr haben Mitarbeitende Anspruch
Ferien                                                auf mindestens einmal zusammenhängend 2
                                                      Wochen Ferien.
Ferienanspruch
Mitarbeitende haben pro Kalenderjahr Anspruch
auf
Anteilsmässiger Ferienanspruch                       ▪ Tod von nahen Verwandten **: ein Arbeitstag
Der Ferienanspruch besteht im Verhältnis der         ▪ Tod von nahe stehenden Berufskollegen sowie
Beschäftigungsdauer, wenn Mitarbeitende                von befreundeten Personen: halber Arbeitstag
▪ nicht während eines ganzen Kalenderjahrs am        ▪ Gerichtliche Vorladung als Partei oder Zeuge:
  LUKS angestellt sind,                                Teilnahme
▪ während insgesamt mindestens 21 Arbeitstagen       ▪ Betreuung eines erkrankten Familienangehöri-
  unbesoldet beurlaubt sind,                           gen, der Lebenspartnerin oder des Lebenspart-
▪ während insgesamt mindestens 60 Arbeitstagen         ners, bis die Betreuung durch Drittpersonen si-
  voll arbeitsunfähig oder wegen Dienstleistung        chergestellt ist: maximal drei Arbeitstage, maxi-
  besoldet beurlaubt waren.                            mal 10 Tage pro Jahr***
▪ § 4d PREGL, §§ 35-39 PVO                           ▪ Mitarbeit als Vertreter in einem Organ (zum Bei-
                                                       spiel Vorstand einer Personalorganisation): Teil-
                                                       nahme an maximal drei Anlässen pro Jahr
Feiertage
                                                     * Familie: Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepart-
13 Tage sind arbeitsfrei:                            ner, Lebenspartner
▪ Neujahr (1. Januar)                                ** Nahe Verwandte: Gross-/Urgrosseltern, Gross-
▪ Berchtoldstag (2. Januar)                          /Urgrosskinder, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten,
▪ Karfreitag                                         Schwiegereltern, Schwägerin, Schwager
                                                     ***Weitere Tage sind durch Kompensation von
▪ Ostermontag
                                                     Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbesoldeten
▪ Auffahrt                                           Urlaub zu beziehen
▪ Pfingstmontag
▪ Fronleichnam                                       Für weitere unaufschiebbare private Verpflichtun-
▪ Nationalfeiertag (1. August)                       gen (zum Beispiel Aufsuchen einer Amtsstelle)
▪ Maria Himmelfahrt (15. August)                     kann, soweit notwendig, den Mitarbeitenden ein
                                                     besoldeter Kurzurlaub bewilligt werden. Arzt- und
▪ Allerheiligen (1. November)                        Therapiebesuche werden in der Regel nicht als
▪ Maria Empfängnis (8. Dezember)                     Arbeitszeit angerechnet.
▪ Weihnachten (25. Dezember)
▪ Stephanstag (26. Dezember)                         Sabbatical
▪ § 4e PREGL, § 18 PVO                               Das LUKS kann auf Antrag hin Mitarbeitenden in
                                                     einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab acht
                                                     Dienstjahren ein Sabbatical gewähren. Der Ur-
                                                     laubszweck muss im Interesse des Arbeitgebers
Urlaub                                               liegen, beispielsweise eine fachliche Weiterbil-
                                                     dung oder die Gesundheit der Mitarbeitenden. Je
Urlaub kann besoldet, teilweise besoldet oder        nach Interessenlage und Dienstjahren ist ein
unbesoldet gewährt werden. Er ist frühzeitig zu      Sabbatical voll oder teilweise besoldet. Die Dauer
beantragen. Der geordnete Dienstbetrieb muss         beträgt maximal sechs Monate und allfällige Feri-
gewährleistet bleiben.                               enguthaben und Mehrstunden sind dabei aufzu-
                                                     brauchen.
Urlaub für besondere Ereignisse
Bei folgenden Ereignissen erhalten Mitarbeitende     Unbesoldeter Urlaub
einen besoldeten Urlaub:                             Wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulas-
▪ Eigene zivile und kirchliche Trauung oder Ein-     sen, gewährt das LUKS den Mitarbeitenden auf
  tragung Partnerschaft: insgesamt drei Arbeitsta-   Antrag einen unbezahlten Urlaub. Ein unbesolde-
  ge                                                 ter Urlaub muss mindestens sieben aufeinander-
                                                     folgende Kalendertage dauern. Bei mehr als 20
▪ Todesfall im eigenen Haushalt und in der Fami-
                                                     Tagen erfolgt eine Ferienkürzung.
  lie*: drei Arbeitstage
                                                     ▪ §§ 35 und 40-43 PVO
▪ Wohnungswechsel: ein Arbeitstag

Im Weiteren erhalten Mitarbeitende einen besol-
deten Urlaub bei folgenden Ereignissen, sofern
sie in die Arbeitszeit fallen:
▪ Trauung oder Eintragung Partnerschaft in der
  Familie * oder von nahen Verwandten **: ein
  Kompensationstag
Weiterbildung                                          tender Aktionen und guter Dienste des Bundes,
                                                       des IKRK und im Schweizerischen Katastrophen-
                                                       hilfskorps), J+S-Leiterkurse, ausserschulische
Mitarbeitende profitieren von einem umfassenden,
                                                       Jugendarbeit und Dienst bei der Feuerwehr sind
internen Kursangebot zu Themen wie Führung,
                                                       vorgängig und frühzeitig bei der vorgesetzten
Kommunikation, Change Management, Ressour-
                                                       Person zu beantragen.
cen, HR Prozesse sowie Informatik. Weiter wer-
                                                       Die EO-Anmeldung für den Erwerbsersatz ist der
den fachspezifische Kurse angeboten. Der Be-
                                                       HR Abteilung umgehend zuzustellen. Die EO-
such ist kostenlos. Darüber hinaus kann sich das
                                                       Entschädigung steht bei einem besoldeten Urlaub
LUKS an externen Weiterbildungen beteiligen.
                                                       dem LUKS zu.
Für ärztliches Personal gelten die Bestimmungen
                                                       Bei mehr als 60 Arbeitstagen eines besoldeten
im Personalreglement für das LUKS zum Erlan-
                                                       Urlaubs für Dienstleistungen erfolgt eine Ferien-
gen oder Erhalt des Facharzttitels.
                                                       kürzung.
▪ Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7 PREGL
                                                       ▪ §§ 29-33,35 PVO

Leadership am LUKS
                                                       Elternschaft
Führungskräfte profitieren von einer mehrtägigen
LUKS-internen Führungsausbildung, die ihnen            Mitarbeitende sollen ihre Elternrolle wahrnehmen
Führungsverständnis und die Werte des LUKS             können.
vermittelt.
                                                       Schwangere Mitarbeiterinnen
                                                       Schwangere Frauen dürfen pro Tag maximal 9
Dienstleistungen                                       Stunden arbeiten und in den letzten 8 Wochen vor
                                                       der Geburt nur zwischen 6 Uhr morgens bis 20
                                                       Uhr abends beschäftigt werden. Schwangeren
Als Dienstleistungen gelten Militärdienst in der
                                                       Mitarbeiterinnen stellt der Personalärztliche Dienst
Schweizer Armee, ziviler Ersatzdienst, Instrukti-
                                                       eine Checkliste zur Verfügung. Darauf basierend
ons- und Pflichtdienste im Zivilschutz, humanitäre
                                                       kann eine individuelle Risikobeurteilung des Ar-
Einsätze, ausserschulische Jugendarbeit, J+S-
                                                       beitsplatzes und der damit verbundenen berufli-
Leiterkurse, Kurse für Jungschützenleiter sowie
                                                       chen Tätigkeit vorgenommen werden. Im Weite-
Schützenmeister, lnstruktions- und Feuerwehr-
                                                       ren sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes
dienst, freiwillige Dienstleistungen mit Erwerbser-
                                                       zu beachten.
satz-Anspruch und Rapporte, Kurse und Übungen
im Rahmen der Gesamtverteidigung.
                                                       Mutterschaft
                                                       Mitarbeiterinnen erhalten einen besoldeten Mut-
Militärdienst und ziviler Ersatzdienst
                                                       terschaftsurlaub von 16 Wochen. Vorbehalten
Für Militärdienst und zivilen Ersatzdienst haben
                                                       bleiben anderslautende vertragliche Vereinbarun-
Mitarbeitende Anspruch auf besoldeten Urlaub bis
                                                       gen. Der Urlaub beginnt frühestens zwei Wochen
zu zwölf Monaten innerhalb der letzten vier Jahre.
                                                       vor der Geburt. Mitarbeiterinnen erhalten den
Wird ein einzelner zusammenhängender Dienst
                                                       vollen Lohn während des Mutterschaftsurlaubes.
von über zwei Monaten geleistet, wird dieser nur
                                                       Legen Mitarbeiterinnen die Tätigkeit wegen
unter der Bedingung besoldet, dass die Anstel-
                                                       schwangerschaftsbedingter Beschwerden früher
lung danach mindestens zwei Jahre beim LUKS
                                                       nieder, werden die letzten zwei Wochen der Ab-
weiter bestehen bleibt.
                                                       wesenheit vor der Geburt an den Mutterschaftsur-
                                                       laub angerechnet.
Zivilschutzdienst
Für lnstruktions- und Pflichtdienste im Zivilschutz-   Auf Antrag hin erhalten Mitarbeiterinnen unmittel-
dienst haben Mitarbeitende Anspruch auf bis zu         bar nach dem Mutterschaftsurlaub einen unbesol-
15 Arbeitstage besoldeten Urlaub pro Kalender-         deten Urlaub von bis zu sechs Monaten. Nach
jahr.                                                  dem Mutterschaftsurlaub beträgt die tägliche Ma-
                                                       ximalarbeitszeit neun Stunden bis zum Ende der
Übrige Dienstleistungen                                Stillzeit.
Der Besoldungsanspruch für die übrigen Dienst-
leistungen ist in § 31 PVO geregelt.                   Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zur
                                                       Verfügung zu stellen. Es gelten die Bestimmun-
Meldung, Antrag Dienstleistungen / EO                  gen des Arbeitsgesetzes. Die Details sind in der
Art, Dauer und Zeitpunkt der Dienstleistung sind       Wegleitung «Arbeits-und Ruhezeit» enthalten.
der vorgesetzten Person frühzeitig zu melden.
Humanitäre Einsätze (im Rahmen friedenserhal-
Am Standort Luzern steht für Mütter ein separater     Sozialzulagen
Stillraum zur Verfügung.

Wenn das befristete Arbeitsverhältnis während         Kantonale Familienzulagen
des Mutterschaftsurlaubes endet, endet auch der       Für Mitarbeitende mit Kindern besteht ein An-
Lohnanspruch. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein         spruch auf die Geburts-, Kinder- und Ausbil-
allfälliger Anspruch auf Mutterschaftsentschädi-      dungszulagen nach dem kantonalen Gesetz über
gung nach Bundesrecht. Dieser beträgt maximal         die Familienzulagen. Die genauen Ansätze der
14 Wochen ab Geburt und 80 Prozent des vor der        Zulagen sind dem Dokument "Sozialversiche-
Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens        rungsabzüge" zu entnehmen.
bis zu einem Höchstbetrag. Ab diesem Zeitpunkt
erhalten die Mitarbeiterinnen die Mutterschafts-      Besondere Sozialzulage als zusätzliche Ar-
entschädigung von der Ausgleichskasse.                beitgeberleistung des LUKS
                                                      Zusätzlich richtet das LUKS an Mitarbeitende, die
Vaterschaft                                           Anspruch auf Familienzulagen haben, eine be-
Mitarbeiter erhalten bei der Geburt des eigenen       sondere Sozialzulage von CHF 250 pro Monat
Kindes einen Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeits-       aus.
tagen. Der Urlaub ist zu 100 % besoldet und kann
tageweise oder am Stück innert sechs Monaten          Bei Teilzeitarbeit wird die Sozialzulage anteils-
nach der Geburt bezogen werden. Zusätzlich auf        mässig ausgerichtet. Entspricht die Teilzeitarbeit
Antrag hin erhalten Betroffene im ersten Lebens-      mindestens einem 50-Prozent-Pensum, kann in
jahr des Kindes bis zu vier Wochen unbesoldeten       begründeten Ausnahmefällen die volle Zulage
Urlaub.                                               zugesprochen werden.
                                                      ▪ § 37 PG, § 15 BV0
Begründung eines Pflegekindverhältnisses
Bei der Begründung eines Pflegekindverhältnis-
ses können Mitarbeitende einen besoldeten Ur-         Gesundheit
laub von maximal acht Wochen beantragen. Auf          Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt dem
Antrag hin erhält ein Elternteil unmittelbar nach
dem Urlaub einen unbesoldeten Urlaub von bis zu       LUKS am Herzen!
sechs Monaten. Dies gilt auch für gleichge-
schlechtliche Paare, wobei die Details im entspre-    Gesundheitsschutz
chenden Merkblatt geregelt sind.                      Die Vorgesetzten sind verpflichtet, zum Schutz
▪ §§ 44-46 PVO, ARG, Wegleitung «Arbeits- und         der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden alle Mass-
                                                      nahmen zu treffen, die nach betrieblichen Erfah-
  Ruhezeit»
                                                      rungen notwendig, nach dem Stand der Technik
                                                      anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes
Betreuung eines erkrankten Familienangehö-            angemessen sind.
rigen oder Lebenspartners
Erkrankt ein Familienangehöriger oder die Leben-      Impf- und Infektionsschutz
spartnerin oder der Lebenspartners während der        Besonders wichtig ist der Schutz vor übertragba-
Arbeitszeit, haben Mitarbeitende Anspruch auf         ren Infektionskrankheiten, die sowohl für die Mit-
maximal drei Tage besoldeten Urlaub bis die Be-       arbeitenden wie für Patientinnen und Patienten
treuung durch Drittpersonen sichergestellt ist. Der   eine Gefahr darstellen. Für eine Tätigkeit beim
Anspruch ist auf 10 Tage pro Jahr beschränkt. Die     LUKS wird deshalb ein angepasster Impf- und
vorgesetzte Person ist unverzüglich zu informie-      Infektionsschutz vorausgesetzt. Der Personalärzt-
ren. Weitere benötigte Tage sind durch Kompen-        liche Dienst informiert, berät und unterstützt in
sation von Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbe-       Fragen von Gesundheit und Sicherheit am Ar-
soldeten Urlaub zu beziehen.                          beitsplatz.

Kindertagesstätte                                     Case Management
An den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen         Erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende erhalten
stehen für die Betreuung der Kinder externe Kin-      Unterstützung bei der Wiedereingliederung sowie
dertagesstätten (Kita) zur Verfügung. Sie nehmen      bei der Koordination mit allen im Reintegrations-
nach Möglichkeit Kinder ab dem vierten Monat bis      prozess Beteiligten. Das Aufzeigen von Perspek-
zum Kindergartenalter auf. Das LUKS beteiligt         tiven und damit verbunden die nachhaltige Erhö-
sich einkommensabhängig an den Kosten der             hung der Lebensqualität sind fester Bestandteil
Kinderbetreuung.                                      eines Case Managements.
Rauchfreies Spital                                    Mitarbeitende sowie Lernende, Studierende und
Das Luzerner Kantonsspital setzt die Richtlinien      Praktikanten haben eine Lohnfortzahlung bei
des Forums Tabakprävention in Gesundheitsinsti-       Krankheit oder Unfall von maximal 90 Tagen.
tutionen Schweiz (FTGS) um und besitzt dafür          Danach beginnen die Leistungen der Kranken-
eine Bronze Zertifizierung.                           taggeldversicherung, sofern ein Anspruch be-
                                                      steht.
                                                      ▪ § 47 PG, §23-28 PVO, § 10a PREGL, Merkblät-
Krankheit und Unfall                                    ter über Krankheit und Unfall

Die Merkblätter zu den Personenversicherungen         Unfallversicherung
geben detailliert Auskunft über die Leistungen bei    Mitarbeitende sind gegen die wirtschaftlichen
Krankheit und Unfall.                                 Folgen von Unfall und Berufskrankheit versichert:
                                                      ▪ Bei einer Arbeitszeit von weniger als acht Stun-
Meldung
                                                        den pro Woche sind Mitarbeitende gegen Be-
Sind Mitarbeitende wegen einer Krankheit oder
eines Unfalls arbeitsunfähig, erfolgt an die vorge-     rufsunfall (inklusive Arbeitsweg) und Berufs-
setzte Person unverzüglich eine Meldung. Dauert         krankheit versichert.
die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit länger als       ▪ Bei einer Arbeitszeit von acht und mehr Stunden
sieben Kalendertage beziehungsweise drei bei            pro Woche sind Mitarbeitende zusätzlich auch
Unfall, ist der vorgesetzten Person unaufgefordert
                                                        gegen Nichtberufsunfall versichert.
ein Arztzeugnis einzureichen, das an das Team
HR Krankheit und Unfall weiterzuleiten ist.
                                                      Den Mitarbeitenden, die gegen Nichtberufsunfall
                                                      versichert sind, bietet das LUKS eine Nichtberufs-
Mitarbeitende, welche während den Ferien krank
                                                      unfall-Zusatzversicherung (NBU-Z) an. Durch
sind oder verunfallen und nicht mehr ferienfähig
                                                      diese Zusatzversicherung sind Mitarbeitende bei
sind, melden dies umgehend der vorgesetzten
                                                      einem Spitalaufenthalt und bei den Heilungskos-
Person. Das Merkblatt «Nachbezug von Ferienta-
                                                      ten weltweit sowie beim Eingehen von Wagnissen
gen während Krankheit und Unfall während Feri-
                                                      und Grobfahrlässigkeiten besser versichert. Neue
en» enthält nähere Bestimmungen.
                                                      Mitarbeitende erhalten mit den Anstellungsunter-
                                                      lagen ein Merkblatt mit näheren Informationen.
Krankentaggeldversicherung                            Wer auf die NBU-Z verzichten möchte, meldet
Das LUKS hat für sein Personal eine Krankentag-       dies bitte schriftlich der HR Abteilung. Für den
geldversicherung abgeschlossen. Die Prämien           Beitritt und Austritt sind Fristen zu beachten.
gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers.
                                                      Die aktuellen Lohnabzüge für die Unfallversiche-
Treten Mitarbeitende aus dem LUKS aus, haben          rung sowie den maximal versicherten Lohn sind
in der Schweiz wohnhafte Versicherte grundsätz-       dem Dokument "Sozialversicherungsabzüge" zu
lich das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die        entnehmen.
Einzelversicherung überzutreten.
                                                      Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden
Lohnfortzahlung in einem unbefristeten Ar-            Arbeitsunfähige Mitarbeitende haben eine Mitwir-
beitsverhältnis                                       kungspflicht, das heisst sie nehmen Unterstüt-
Nach der Probezeit haben Mitarbeitende während        zungs- und Beratungsangebote des LUKS an und
maximal 730 Tagen Anspruch auf Lohnfortzah-           erfüllen die Auflagen der Krankentaggeld- und
lung. Diese Leistung wird vollumfänglich durch        Unfallversicherung. In Zusammenarbeit mit dem
das LUKS finanziert.                                  LUKS unternehmen sie alles in ihrer Möglichkeit
                                                      stehende, um die Arbeitsfähigkeit wieder zu er-
Nach 60 Arbeitstagen voller Arbeitsunfähigkeit        langen.
erfolgt eine Ferienkürzung.
                                                      Vergünstigungen bei Zusatzversicherungen
                                                      Das LUKS hat Kollektivverträge mit der Kranken-
                                                      kassen CSS, Concordia und Swica abgeschlos-
                                                      sen. Mitarbeitende, welche bei einer dieser Kran-
                                                      kenkassen eine Zusatzversicherung haben, erhal-
                                                      ten Vergünstigungen auf ihre Prämie.

Lohnfortzahlung während der Probezeit sowie
bei besonderen Arbeitsverhältnissen
Unbefristet angestellte Mitarbeitende während der
Probezeit, befristet oder aushilfsweise angestellte
Haftpflichtversicherung                                 generelle, individuelle und strukturelle Anpassun-
                                                        gen der Löhne.
Das LUKS hat eine Haftpflichtversicherung für alle      ▪ §§ 31-36 PG, BO, §§ 6-14, Anhang 1 BVO, §§
Mitarbeitenden und ihre Handlungen, welche im             10b-10g PREGL
Auftrag des LUKS erfolgen.
                                                        Lohn von Kaderärzten
Bei Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädi-       Für Kaderärzte gelten spezielle Lohnrichtlinien.
gung ist ein Regress möglich.                           ▪ Anhang A 2.14-2.18, 3.8, 3.9 PREGL

                                                        Lohn von Lernenden, Studierenden, Praktikan-
Lohn am LUKS                                            ten, Minderjährigen
                                                        Für Lernende, Studierende, Praktikanten sowie
Der Lohn richtet sich nach Funktion, Erfahrung          Minderjährige gibt es spezielle einheitliche Lohn-
und Leistung.                                           richtlinien.
Das LUKS wurde als erstes
                                                        Lohnauszahlung und -abrechnung
Spital in der Schweiz SQS-
                                                        Mitarbeitende erhalten den Lohn spätestens am
zertifiziert für "Fair Compensa-
                                                        25. des Monats auf ihr Lohnkonto gutgeschrieben.
tion". Die unabhängige
                                                        Der Jahreslohn wird in 13 Teilen ausbezahlt. Der
Schweizer Vereinigung für
                                                        13. Monatslohn wird mit dem Novemberlohn oder
Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat
                                                        anteilsmässig im Austrittsmonat ausgerichtet. In
die Löhne nach dem Kriterium Geschlecht ge-
                                                        der Regel wird eine elektronische Lohnabrech-
prüft. Die SQS ist zum Schluss gekommen, dass
                                                        nung nur verschickt, wenn sich gegenüber der
das LUKS mit seiner Vergütungspraxis die Anfor-
                                                        letzten Lohnabrechnung etwas verändert hat. Die
derungen an Lohngerechtigkeit vollumfänglich
                                                        Lohnabzüge sind dem Dokument "Sozialversiche-
erfüllt. Die Zertifizierung wird seither regelmässig
                                                        rungsabzüge" zu entnehmen.
erneuert.

Lohnsystem
Die beruflichen Tätigkeiten sind in Funktionsum-
schreibungen festgehalten, die im Anhang 1 der
Besoldungsverordnung für das Staatspersonal
enthalten sind. Je nach den Anforderungen, die
an eine bestimmte Funktion gestellt werden, ist
sie einer Lohnklasse zugeordnet. Innerhalb dieser
Klasse richtet sich der konkrete Lohnbetrag nach
der Erfahrung, die für die Tätigkeit nutzbar ist. Bei
fehlender beruflicher Praxis oder Qualifikation         Berufliche Vorsorge (Pensions-
kann vorübergehend auch eine Einreihung in eine
tiefere Lohnklasse erfolgen.                            kasse)

Lohnentwicklung                                         Wenn die reglementarischen Voraussetzungen
Die Lohnentwicklung verläuft individuell: Aus dem       erfüllt werden, treten Mitarbeitende einer dieser
alljährlich durchgeführten Beurteilungs- und För-       Pensionskassen bei:
dergespräch (BFG) zwischen Vorgesetzten und             ▪ VSAO Vorsorgestiftung des Verbandes Schwei-
Mitarbeitenden ergibt sich ein Beurteilungswert.          zerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -
Dieser bildet neben weiteren Faktoren (Position           ärzte (www.vorsorgestiftung-vsao.ch): Assis-
im Lohnband, Quervergleich, jährliche finanzielle         tenzärzte, Spitalfachärzte sowie Oberärzte
Mittel) die Grundlage für die individuelle Lohnent-
                                                        ▪ LUPK Luzerner Pensionskasse (www.lupk.ch):
wicklung. In besonderen Fällen können Funkti-
onszulagen oder ausserordentliche Zulagen aus-            Kaderärzte sowie alle anderen Mitarbeitenden
gerichtet werden.
                                                        Beide Vorsorgeeinrichtungen gewähren den Ver-
Für Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte gibt        sicherten und ihren Familienangehörigen Schutz
es in den ersten sechs Berufsjahren spezielle           gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Inva-
Regelungen für die Lohnentwicklung. Beim Erlan-         lidität und Tod. Sie erbringen
gen des Facharzttitels werden Oberärztinnen und         ▪ Altersleistungen,
–ärzte in der Regel höher eingestuft.                   ▪ Invalidenleistungen,
                                                        ▪ Hinterlassenenleistungen.
Der Spitalrat beschliesst im Rahmen des Budgets
die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für
Die Pensionskasse wird gemeinsam finanziert,          Beurteilungs- und Förderge-
das heisst von den Mitarbeitenden und dem
LUKS. Das LUKS als Arbeitgeber trägt einen            spräch (BFG)
überparitätischen Anteil. Ab dem 18. Altersjahr bis
zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Mitarbeiten-       Das BFG dient der Standortbestimmung, der För-
de 24 Jahre alt werden, sind Mitarbeitende gegen      derung der Zusammenarbeit, dem Dank und der
die Risiken Tod und von Invalidität versichert (Ri-   Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Vorge-
sikoversicherung). Ab dem 25. Altersjahr beginnt      setzte und Mitarbeitende besprechen einmal jähr-
zusätzlich das Alterssparen (Risiko-und Altersver-    lich den Beitrag der Mitarbeitenden zur Erfüllung
sicherung). Die Beiträge sind altersabhängig. Ab      des Leistungsauftrags. Es werden neue Ziele
dem 42. Altersjahr können bei der LUPK die Ver-       vereinbart, Zukunftsperspektiven besprochen und
sicherungspläne Plus-Sparen 2 und 3 freiwillig        Förder- oder Entwicklungsmassnahmen geplant.
gewählt werden. Den versicherten Mindestlohn,         Die Vorgesetzten erhalten von den Mitarbeiten-
den Koordinationsabzug und die Beitragssätze          den ein Feedback zur Zusammenarbeit.
sind im Dokument "Sozialversicherungsabzüge"
ersichtlich.                                          Damit das Gespräch gelingt, ist eine aktive Vorbe-
▪ § 63 PG, Anhang A 2.20, B 2.9, C 2.3, D 2.8         reitung und Beteiligung von Mitarbeitenden wie
                                                      Vorgesetzten nötig.
  PREGL
                                                      Aus dem BFG resultiert ein Beurteilungswert, der
Ergänzende Versicherung                               die individuelle Lohnentwicklung beeinflusst (sie-
Für Kaderärztinnen und -ärzte sowie Departe-          he Ziffer 17.2 dieser Broschüre).
mentsleiterinnen und -leiter bietet das LUKS als      ▪ § 60 PG, §§ 62-65 PVO
Ergänzung zur LUPK Luzerner Pensionskasse
eine Kaderversicherung an.
▪ § 10 PREGL                                          Nebenbeschäftigung
                                                      Bewilligungspflichtig sind Nebenbeschäftigungen,
Spesenersatz                                          die Arbeitszeit beanspruchen oder die Arbeitsleis-
                                                      tung beeinträchtigen können. Die Nebenbeschäf-
Entstehen Mitarbeitenden im Zusammenhang mit          tigung kann bewilligt werden, wenn der geordnete
ihrer Anstellung notwendige Auslagen, ersetzt das     Dienstbetrieb gewährleistet ist und keine über-
LUKS diese grundsätzlich.                             wiegenden Interessen entgegenstehen. In der
                                                      Regel wird mit der Bewilligung ein unbesoldeter
So werden insbesondere die Kosten für notwen-         Urlaub gewährt oder eine Anpassung der Arbeits-
dige Arbeitsreisen (Spesen für die Benutzung der      zeit vereinbart.
öffentlichen Verkehrsmittel oder des Privatfahr-
zeugs, Spesen für auswärtige Verpflegung und          Mitarbeitenden des LUKS ist es grundsätzlich
Übernachtung) ersetzt. Die entstandenen Kosten        untersagt, eine Nebenbeschäftigung auszuüben,
sind mit dem Spesenformular und den Belegen           welche die Erfüllung der Dienstpflichten beein-
abzurechnen.                                          trächtigen kann. Unerlaubt sind Nebenbeschäfti-
                                                      gungen insbesondere, wenn sie
Für den Arbeitsweg oder für Parkgebühren am           ▪ bei der Ausübung der Dienstpflicht Betroffene
Arbeitsort werden keine Spesen bezahlt. Als Ar-
                                                        als befangen erscheinen lassen können,
beitsorte gelten grundsätzlich die Haupt- und Sa-
tellitenstandorte des LUKS. Die Regelung der          ▪ die Geheimhaltungspflicht tangieren,
Spesen ist in der Weisung Spesenreglement             ▪ Vertrauenswürdigkeit in der dienstlichen Tätig-
LUKS festgehalten.                                      keit mindern können oder
▪ §§ 22-30 BVO                                        ▪ zusammen mit der Anstellung am LUKS ein
                                                        Ausmass erreichen, das ein 100 % Pensum we-
                                                        sentlich überschreitet.

                                                      Wenn Mitarbeitende ein öffentliches Amt ausü-
                                                      ben, das heisst eine Funktion, die durch Volks-
                                                      wahl oder behördliche Wahl begründet ist, können
                                                      sie maximal 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr be-
                                                      anspruchen, die in der Regel ganz, eventuell teil-
                                                      weise besoldet werden. Die Bewilligung wird für
                                                      die Dauer von maximal vier Jahren erteilt bezie-
                                                      hungsweise für die Amtsdauer.
Für die Regelung des Einzelfalls spielen insbe-
sondere die Entschädigung, die für die Nebenbe-       Beendigung des Arbeitsverhält-
schäftigung ausgerichtet wird, eine Rolle sowie
das Ausmass der zeitlichen Beanspruchung.             nisses
▪ § 53 PG, §§ 47-50 PVO
                                                      Das Arbeitsverhältnis wird beendet
                                                      ▪ durch Zeitablauf bei befristeter Anstellung,
Dienstaltersgeschenk (DAG)                            ▪ durch schriftliche Kündigung der Mitarbeitenden,
                                                      ▪ im gegenseitigen Einvernehmen,
Als Dank für ihre langjährige Mitarbeit erhalten      ▪ wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit,
Mitarbeitende                                         ▪ aus Altersgründen
▪ nach 10 und 15 Dienstjahren je 5 Arbeitstage,       ▪ oder durch Entscheid des LUKS.
▪ nach 20, 25 und 35 Dienstjahren je 10 Arbeits-
  tage                                                Folgende Fristen müssen eingehalten werden:
▪ und nach 30 und 40 Dienstjahren je 20 Arbeits-      ▪ Während den ersten drei Monaten der Probe-
  tage besoldeten Urlaub.                               zeit: sieben Tage jederzeit
                                                      ▪ Danach drei Monate auf das Monatsende, Aus-
Mitarbeitende, die im Stundenlohn angestellt sind,      nahme: Aushilfen einen Monat, Kaderärzte und
erhalten ihren DAG-Anspruch ausbezahlt. Eine
Auszahlung des Dienstaltersgeschenks (DAG) ist          Personen mit Kaderverträgen sechs Monate
bei Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt
sind, nur im begründeten Ausnahmefall möglich.        Für besondere Arbeitsverhältnisse wie Auszubil-
                                                      dende und Aushilfen gelten die Kündigungsfristen
Das DAG ist innerhalb eines Kalenderjahrs zu          im Vertrag.
beziehen.
                                                      Bis zum Austritt sind geleistete Mehr-
Keinen Anspruch auf ein DAG haben Aushilfen,          /Überstunden sowie Ferienguthaben zu beziehen.
Praktikanten, Studierende, Lernende sowie pen-        Minusstunden sind auszugleichen. Ist dies aus
sionierte Mitarbeitende.                              betrieblichen Gründen nicht möglich, werden die
▪ § 4 PREGL, §§ 33-34 BV0                             Restguthaben ausbezahlt beziehungsweise For-
                                                      derungen in Rechnung gestellt.
                                                      ▪ §15-24 PG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit»

                                                      Rechtsweg
                                                      Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind
                                                      die Schlichtungsbehörde Arbeit sowie das Ar-
                                                      beitsgericht zuständig. Das Verfahren bestimmt
Personalhilfsfonds                                    sich nach der Zivilprozessordnung.

Das LUKS führt einen Personalhilfsfonds. Aus
dem Fonds können finanzielle Leistungen ge-           Fachstelle Mobbing und sexuelle
währt werden.
▪ bei sozialer Not,
                                                      Belästigung
▪ in Härtefällen,
                                                      Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeits-
▪ als Prozesshilfe,                                   platz werden am LUKS nicht toleriert. Mitarbeiten-
▪ zur Deckung schwerwiegender materieller             de, welche selber betroffen sind oder Kenntnis
  Schäden, die Mitarbeitenden aus beruflicher Tä-     von solchen Vorfällen haben, werden gebeten,
  tigkeit erwachsen,                                  sich umgehend an die Vorgesetzten und die HR
                                                      Gesundheit und Integration zu wenden.
▪ zur Deckung von Sozialversicherungslücken bei
                                                      ▪ § 30 PG
  Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit.

Die Direktion kann finanzielle Leistungen für nicht   Personalkommission und Perso-
gedeckte Kosten aus Polizei- oder Strafverfahren,
die Mitarbeitenden aus beruflicher Tätigkeit er-
                                                      nalorganisationen
wachsen, ausserhalb des Personalhilfefonds ge-
                                                      Das Mitspracherecht der Mitarbeitenden in kol-
währen.
                                                      lektiven Personalangelegenheiten ist durch die
▪ §§ 5-7 PREGL                                        Personalkommission gewährleistet. Die Personal-
kommission setzt sich aus Mitarbeitenden des
LUKS zusammen.

Die Personalkommission wahrt die Mitwirkungs-
rechte der Mitarbeitenden gemeinsam mit dem
LUKS als Arbeitgeber. Mit der Mitwirkung sollen
folgende Ergebnisse erreicht werden:

▪ Die Förderung eines partnerschaftlichen Dialogs
▪ Die Stärkung der Mitgestaltungsrechte und der
  Mitverantwortung der Mitarbeitenden
▪ Die Förderung eines guten Betriebsklimas und
  der Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Die Personalkommission befasst sich
▪ mit den Vorschlägen der Mitarbeitenden zu all-
  gemeinen Fragen des Betriebes,
▪ mit den Anliegen, die ihr von der Direktion un-
  terbreitet werden,
▪ mit Aufgaben, welche die Personalkommission
  im Sinne der Mitarbeitenden oder des Gesamt-
  betriebes selber aufgreift.

Die Personalorganisationen und deren Delegatio-
nen sind als Gesprächspartner anerkannt.
▪ § 61 PG, § 8 PREGL

Stand 31.03.2021

                              Luzerner Kantonsspital | HR Abteilung
     Spitalstrasse | 6000 Luzern 16 |041 205 4309 | hr.luzern@luks.ch
   Spitalstrasse 16a | 6210 Sursee | 041 926 4001 | hr.sursee@luks.ch
Spitalstrasse 50 | 6110 Wolhusen | 041 492 8104 hr.wolhusen@luks.ch
                                                        www.luks.ch

                      Luzerner Höhenklinik Montana | HR Abteilung
               3963 Montana | 027 485 8351 | susanne.musy@lhm.ch
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