Zusammen arbeiten Personalrechtliche Grundlagen August 2019 - Luzerner Kantonsspital
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Personalpolitik (§ 2 PREGL) Personalrechtliche Grundlagen Anstellung Medizinalberuferegister (Medreg) Datenschutz und Informatiksicherheit Verhalten am LUKS Arbeitszeit Ferien Feiertage Urlaub Dienstleistungen Elternschaft Sozialzulagen Impf- und Infektionsschutz Krankheit und Unfall Haftpflichtversicherung Lohn am LUKS Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) Spesenersatz Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) Nebenbeschäftigung Dienstaltersgeschenk Personalhilfsfonds Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schlichtungsstelle Fachstelle Mobbing und sexuelle Belästigung Personalkommission und Personalorganisationen
Personalpolitik (§ 2 PREGL) Bei den Mitarbeitenden wird Veränderungs- und Entwicklungsbereitschaft vorausgesetzt, und sie werden darin unterstützt. Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) ist der gröss- te Arbeitgeber der Zentralschweiz. Die Mitarbei- Das LUKS investiert in die Berufsbildung und die tenden sind unser Erfolgsfaktor. Unsere Perso- Ausbildung von Fachpersonal im Sinne eines nalpolitik orientiert sich an unserem Leistungsauf- Beitrags zur Sicherung des Berufsnachwuchses. trag, an den hohen Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden und am Arbeitsmarkt. Ältere Mitarbeitende Erfahrenen älteren Mitarbeitenden in der letzten Die folgenden Grundsätze der Personalpolitik sind Berufsphase werden ihren Fähigkeiten und Erfah- massgebend für die Gestaltung der Führung und rungen entsprechende Arbeitsbedingungen gebo- der Zusammenarbeit am LUKS: ten. Dabei sind die Interessen der Mitarbeitenden und die Bedürfnisse des LUKS zu berücksichti- gen. Unsere Überzeugung Die Überzeugung des LUKS ist: Es sind die Men- schen, die mit ihren Leistungen das LUKS und Gesundheit seinen Erfolg ausmachen. Die persönliche Integrität der Mitarbeitenden wird gewahrt und ihre Gesundheit geschützt. Gemein- sam mit den Mitarbeitenden trägt das LUKS Ver- Unsere Mitarbeitenden antwortung für ein Gleichgewicht zwischen Beruf Die Mitarbeitenden des LUKS sind eigenverant- und Freizeit. wortliche Persönlichkeiten, die selbständig mit- denken, im Sinne des LUKS handeln und eine Das LUKS unterstützt die Eingliederung von Mit- hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind ge- arbeitenden mit reduzierter Leistungsfähigkeit. sprächsbereit, konfliktfähig und offen für Neues. Sie nutzen den ihnen zur Verfügung gestellten Freiraum und nehmen ihre Verantwortung wahr. Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Fa- milien- und Erwerbsarbeit Wir als Arbeitgeber Das LUKS sorgt dafür, dass Frauen und Männer Das LUKS ist ein fairer und verlässlicher Arbeit- die gleichen Chancen für die berufliche Entwick- geber, der den Mitarbeitenden herausfordernde lung haben. Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen bietet. So können kompetente Mitarbeitende ge- Auf Mitarbeitende, die Familienpflichten wahr- wonnen und erhalten werden. nehmen, wird im Rahmen der betrieblichen Mög- lichkeiten Rücksicht genommen. Personalaustritt Mitarbeitenden, die das LUKS verlassen, wird dieselbe Wertschätzung entgegengebracht, die sie bis dahin erfahren haben. Sozialpartnerschaft Führung, Zusammenarbeit und Kommunikati- Das LUKS pflegt mit den Mitarbeitenden ein sozi- on alpartnerschaftliches Verhältnis. Das LUKS pflegt einen kooperativen Führungsstil. Die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Res- Umsetzung der Personalpolitik pekt, Wertschätzung und Loyalität. Die Umsetzung dieser Grundsätze ist Aufgabe aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Der Spital- Die offene, konstruktive Dialog- und Feedbackkul- rat, die Direktion und die Geschäftsleitung über- tur trägt zum guten Arbeitsklima bei. Es wird direkt wachen die Einhaltung mit geeigneten Instrumen- und stufengerecht informiert. ten. Personalentwicklung Damit das Potenzial der Mitarbeitenden genutzt und entwickelt werden kann, werden diese ent- sprechend ihren Fähigkeiten und Eignungen ein- gesetzt und gefördert. Bei Vorgesetzten legt das LUKS besonderen Wert auf die kontinuierliche Entwicklung der Management- und Führungs- kompetenzen.
Personalrechtliche Grundlagen beruhen, schliessen wir einen öffentlich- rechtlichen Vertrag ab, zum Beispiel für: Das LUKS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Es ▪ Mitarbeitende in integrierenden Arbeitsplätzen gelten deshalb die Grundlagen des öffentlichen ▪ Pensionierte Mitarbeitende Personalrechts des Kantons Luzern, sowohl für die Anstellungsbedingungen wie auch im Verfah- ▪ § 5-8, 10 PG, §§ 3, 11 und 12 PREGL rensrecht. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetztes. Anstellung mit privatrechtlichem Vertrag Aushilfen für Arbeitseinsätze von bis zu sechs Personalrechtliche Grundlagen für unsere Anstel- Monaten werden mit Vertrag angestellt, der sich lungsbedingungen: nach den Bestimmungen des Einzelarbeitsvertra- ▪ Personalgesetz (SRL Nr. 51), PG (Abkürzung ges des Obligationenrechts richtet. Es besteht Rechtsquelle) kein Anspruch auf Dienstaltersgeschenke. ▪ Besoldungsordnung für das Staatspersonal ▪ § 6 PG (SRL Nr. 73), BVO ▪ Personalverordnung (SRL Nr. 52), PVO Probezeit ▪ Besoldungsverordnung für das Staatspersonal Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeits- (SRL Nr. 73a), BVO verhältnisses gelten in der Regel als Probezeit und haben das gegenseitige Kennenlernen zum ▪ Personalreglement für das LUKS Ziel. Die Kündigungsfrist während der Probezeit (SRL Nr. 820a), PREGL beträgt beiderseits sieben Tage, danach in der ▪ Arbeitsgesetz, ArG Regel drei Monate. Die Probezeit kann im gegen- seitigen Einverständnis oder durch Entscheid des In jedem Kapitel dieser Broschüre finden Sie ei- LUKS auf höchstens sechs Monate verlängert nen Hinweis (Rechtsquelle, Paragraf §) auf die werden. In der verlängerten Probezeit gilt eine detaillierte personalrechtliche Bestimmung sowie Kündigungsfrist von drei Monaten. weitere Ausführungen zu den einzelnen Themen. ▪ § 10 PG Das Personalrecht ist im Internet unter www.lu.ch Nichtantreten der Stelle (Verwaltung> Staatskanzlei> Drucksachen > Sys- Wenn Mitarbeitende ohne wichtigen Grund die tematische Rechtssammlung (SRL) des Kantons neue Stelle am LUKS nicht antreten beziehungs- Luzern) abrufbar. weise einen Kalendermonat vor Stellenantritt oder nachher von der Anstellung zurücktreten, behält Aus dieser Broschüre lassen sich keine Rechts- sich das LUKS vor, für Umtriebe eine Entschädi- ansprüche ableiten. gung von einem Viertel eines Monatslohns in Rechnung zu stellen. Für Unterassistenten gilt eine Frist von 60 Tagen. ▪ OR 337d Medizinalberuferegister (Medreg) Als Arbeitgeber ist das LUKS verpflichtet, bei der Anstellung Anstellung von universitären Medizinalpersonen aus den Bereichen Humanmedizin und Pharma- Was Obligationenrecht (OR) und Arbeitsvertrag in zie zu prüfen, ob die Personen im Medizinalberu- der Privatwirtschaft sind, sind das Personalrecht feregister (MedReg) eingetragen sind und ob die und die Wahlurkunde im öffentlichen Dienst. für die Berufsausübung notwendigen Sprach- kenntnisse vorliegen. Ohne Registrierung ist eine Anstellung mit Wahlurkunde Anstellung nicht möglich. Unsere Mitarbeitenden erhalten eine Wahlurkun- de. Mit ihrer mündlichen Zusage bei den Anstel- lungsgesprächen haben sie Ihre Zustimmung zur Datenschutz und Informatiksi- Wahl und zu den Anstellungsbedingungen gege- cherheit ben. Das LUKS legt besonderen Wert auf einen kon- Anstellung mit öffentlich-rechtlichem Vertrag sequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte der In besonderen Fällen, wenn aus betrieblichen Personen, deren Daten wir bearbeiten. Gründen wesentliche Bestandteile des Arbeits- verhältnisses auf individuellen Vereinbarungen Viele Mitarbeitende haben Einblick in vertrauliche Daten wie beispielsweise Patientenakten, Ab-
rechnungsdaten und so weiter. Alle Mitarbeiten- Wir kennen drei Arbeitszeitmodelle: Fixe, flexible den unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Da- und Vertrauensarbeitszeit. runter fällt alles, was sie in ihrer beruflichen Tätig- keit erfahren, soweit ein schützenswertes öffentli- Fixe Arbeitszeit (nach Dienst- ches oder privates Interesse an der Geheimhal- plan/Schichtarbeit) tung besteht. Die Geheimhaltungspflicht bleibt Damit der vielfältige Dienstbetrieb im LUKS jeder- über die Beendigung Ihrer Anstellung hinaus be- zeit gewährleistet ist, arbeiten viele Mitarbeitende stehen. nach Dienstplänen und im Schichtbetrieb. Man spricht von Schichtarbeit, wenn zwei oder mehre- Für einige Berufe besteht zusätzlich das Berufs- re Gruppen von Mitarbeitenden nach einem be- geheimnis. stimmten Dienstplan gestaffelt und wechselweise am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen. Der Persönlichkeitsschutz der Patientinnen und Dabei darf eine grössere Überlappung der Ar- Patienten hat erste Priorität. Wir legen grossen beitszeiten der einzelnen Dienste bestehen. Wert auf die Einhaltung der Weisungen zur Infor- matiksicherheit und zur Nutzung der Informatik- mittel. Die Bestimmungen gelten für alle Mitarbei- Flexible Arbeitszeit tenden. Vertrauliche Daten sind vor unberechtig- Mitarbeitende mit diesem Arbeitszeitmodell kön- tem Zugriff zu schützen. Passwörter sind persön- nen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen lich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben ihre Arbeitszeit weitgehend flexibel gestalten. Sie werden. Beim Verlassen des persönlichen Ar- haben die Erfüllung des Leistungsauftrags und die beitsplatzes ist die Arbeitsstation zu sperren. Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Vorge- Grundsätzlich darf nur auf Daten wie zum Beispiel setzte können die flexible Arbeitszeit mit Weisung Patienten- oder Personendaten zugegriffen wer- einschränken, um den Dienstbetrieb und die den, wenn der Arbeitsauftrag dies erfordert. Pati- Dienstleistungsqualität zu gewährleisten. enten-/Personendaten dürfen nur verschlüsselt versandt werden. Bei der flexiblen Arbeitszeit können arbeitsbeding- te oder saisonale Schwankungen des Arbeitsan- Es dürfen nur die vom LUKS bereitgestellten und falls durch Mehr- oder Minusstunden aufgefangen autorisierten Informatikmittel verwendet werden. werden. Ein positiver Arbeitszeitsaldo ist nach Absprache mit der vorgesetzten Person zu kom- Die Nutzung von Internet und E-Mail ist grund- pensieren. sätzlich für geschäftliche Zwecke reserviert. Die gelegentliche, zeitlich stark reduzierte Nutzung für Vertrauensarbeitszeit private Zwecke ist ausserhalb der Arbeitszeit er- Die Arbeits- und Präsenzzeit der Mitglieder der laubt, sofern es sich um (allgemein) bekannte und Geschäftsleitung, Kaderärzte (Chefärzte, Co- sichere E-Mail-Adressen beziehungsweise Inter- Chefärzte, Leitende Ärzte) sowie für Personen mit netseiten handelt. Kaderverträgen richtet sich im zumutbaren Rah- ▪ § 52 PG men nach den betrieblichen Bedürfnissen. Arbeitszeit 50 Stunden pro Woche Die vertragliche Arbeitszeit der Oberärzte, der Verhalten am LUKS Assistenzärzte und der Unterassistenten beträgt 50 Stunden pro Woche. Geplant wird in der Regel Die Mitarbeitenden repräsentieren mit ihrem Ver- auf einer Basis von 48 Stunden pro Woche. halten und Erscheinungsbild das LUKS. Sie prä- ▪ Anhang A 2.13, B 2.7, D 2.6 PREGL gen unser Image. Die Grundsätze zum korrekten patientenorientierten Verhalten und zum sauberen Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche und gepflegten Erscheinungsbild sind in unserer Die wöchentliche Arbeitszeit für das nicht-ärztliche Wegleitung «Weisung betreffend Auftritt im Personal sowie für Spitalfachärzte beträgt bei LUKS» festgehalten. einem Vollpensum im Jahresdurchschnitt 42 Stunden. Für Teilzeit-Mitarbeitende gelten die Bestimmungen über die Arbeitszeit anteilsmässig. Arbeitszeit Arbeitszeitkontrolle/Personaleinsatzplanung Alle Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitszeit in Form einer elektronischen An- und Abmeldung. Ergänzend zu den personalrechtlichen Grundla- Ausgenommen sind Geschäftsleitung, Departe- gen gelten am LUKS die Arbeits- und Ruhezeit- mentsleiter und –leiterinnen und Kaderärzte sowie bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Sie sind in Personen mit Kaderverträgen. Die Vorgesetzten unserer Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» zu- sind für die Überprüfung zuständig und sie geben sammengefasst. auf Wunsch ihren Mitarbeitenden einen monatli- chen Zeitausweis ab.
Pausen Überzeit Pausen dienen der Erholung und bieten Möglich- Als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die ar- keit zur Verpflegung. Bei einer täglichen Arbeits- beitsgesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stun- zeit von mehr als sieben Stunden ist ein Unter- den pro Woche überschreiten. Mitarbeitende dür- bruch von mindestens 30 Minuten einzuhalten. fen nur ausnahmsweise bei nicht planbaren Er- Diese Pause gilt nicht als Arbeitszeit. Zusätzlich eignissen zu Überzeitleistungen herangezogen haben Sie nach Möglichkeit eine Pause von 15 werden. Pro Kalenderjahr darf die Überzeit 140 Minuten pro Halbtag, die als Arbeitszeit zählt. Der Stunden nicht überschreiten. Die Mitarbeitenden Bezug der Pausen richtet sich nach den betriebli- haben Anspruch auf Freizeit von gleicher Dauer. chen Bedürfnissen. Für private Aktivitäten oder Falls ausnahmsweise keine Kompensationsmög- zum Rauchen sind die offiziellen Pausen zu be- lichkeit besteht, kommt es zur Auszahlung der nutzen. Weitere Pausen sind auszustempeln. Überzeit und einem Zuschlag von 25 Prozent. Ein Ausgleich von Überzeitarbeit in Freizeit sollte Arbeitszeitsaldo innert 14 Wochen erfolgen, im Ausnahmefall spä- Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo er- testens innert zwölf Monaten. rechnet sich aus der Differenz zwischen der tat- sächlich geleisteten und der täglichen Soll- Nachtarbeit Arbeitszeit. Der positive Arbeitszeitsaldo darf bei Nachtarbeit gemäss Arbeitsgesetz ist die Arbeit einem Vollpensum Ende Jahr maximal 100 Stun- zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Mitarbeitende dür- den betragen und ist nach Absprache mit den fen während maximal sieben aufeinander folgen- Vorgesetzten zu kompensieren durch Verkürzung den Nächten für Nachtarbeit eingesetzt werden. der täglichen Sollarbeitszeit. Möglich ist auch ein Die Arbeitszeit in der Nacht beträgt neun, unter ganz- oder halbtägiger Ausgleich an maximal 20 bestimmten Bedingungen zehn Stunden. Bei Arbeitstagen pro Jahr. Der Dienstbetrieb muss Nachtarbeit mit Präsenzdienst (Möglichkeit sich aber gewährleistet sein. Der negative Arbeits- ausruhen zu können bis zu einem Arbeitseinsatz, zeitsaldo darf Ende Jahr 50 Stunden nicht über- üblicherweise im Notfall) kann die Arbeitszeit bis schreiten. In begründeten Fällen kann die Direkti- maximal zwölf Stunden verlängert werden. on Ausnahmen bewilligen. Mehr- oder Minusstunden müssen spätestens bei Die Ruhezeit nach geleisteter Nachtarbeit beträgt Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgegli- elf Stunden. Die Ruhezeit kann einmal in der Wo- chen sein. Eine Auszahlung erfolgt im Ausnahme- che bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, fall. sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt ▪ § 57 PG, § 4g, PREGL, §§ 11-13, 15-16, 19 von zwei Wochen eingehalten wird. Nach sieben PV0, ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» Tagen Tages- oder Nachtarbeit ist im unmittelba- ren Anschluss an den letzten Dienst eine Ruhe- zeit von mindestens 83 Stunden zu gewähren. Mehr- und Überstunden Die Mitarbeitenden können von ihren Vorgesetz- Pro geleistete Stunde Nachtarbeit erhalten Mitar- ten verpflichtet werden, in zumutbarem Mass und beitende mit Dienstplänen ab 20.00 zusätzlich auf deren Anordnung hin Mehr- oder Überstunden zum Lohn CHF 6 ausbezahlt sowie eine Zeitgut- zu leisten. Mehrstunden können beim Arbeits- schrift von zehn Minuten. Unterassistentinnen und zeitmodell «Flexible Arbeitszeit» entstehen. Als –assistenten erhalten eine Zeitgutschrift von 6 Überstunden gilt die Arbeitszeit, die beim Arbeits- zeitmodell «Fixe Arbeitszeit - nach Dienst- plan/Schichtarbeit» auf Anordnung der Vorgesetz- ten über die persönliche Arbeitsverpflichtung hin- aus geleistet wird. Mehr- oder Überstunden sind durch Freizeit im gleichen Ausmass auszugleichen, sobald das betrieblich möglich ist, jedoch spätestens innert Minuten pro Stunde. eines Jahres nach der Erbringung. Zu beachten sind die Bestimmungen zum Arbeitszeitsaldo Sonntagsarbeit Ende des Jahres. Sonntagsarbeit ist die Arbeit an Sonntagen und an den Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für Wenn der Ausgleich betrieblich nicht möglich ist, Sonntagsarbeit erhalten Mitarbeitende mit Dienst- werden Mehr- oder Überstunden auf begründeten plänen (ausgenommen Unterassistenten und - Antrag hin 1:1 ausbezahlt. Die Auszahlung muss assistentinnen) eine zusätzliche Vergütung von ebenfalls spätestens ein Jahr nach der Erbrin- CHF 8 pro Stunde. Pro Jahr sind mindestens gung beantragt werden. zwölf freie Sonntage zu gewähren.
Vergütungen für Nacht- und Sonntagsstunden Ferienentschädigung für Mitarbeitende im sind kumulierbar. Stundenlohn Sind Sie im Stundenlohn angestellt, erhalten Sie Pikett- und Hintergrunddienst für jede ausbezahlte Stunde zusätzlich eine Feri- Im Pikett- und Hintergrunddienst sind Mitarbeiten- enentschädigung ausbezahlt. So wird der auf die de erreichbar und bereit, in einer vorgeschriebe- Ferien fallende Lohnanspruch abgegolten. nen Zeit zur Arbeit zu erscheinen. ▪ 10.17% bei 24 Tagen Ferienanspruch Folgende Vergütungen richten wir dafür aus: ▪ 12.55% bei 29 Tagen Ferienanspruch ▪ Für Pikettdienst im Sinne von Erreichbarkeit, ▪ 15.04% bei 34 Tagen Ferienanspruch welche nur gelegentlich zu einem effektiven Ar- beitseinsatz führt, erhalten Sie pro Stunde CHF Auch wenn der Ferienanspruch finanziell abgegol- 3. ten wird, sind im Stundenlohn Angestellte berech- ▪ Für Pikettdienst, welcher einen Einsatz am Ar- beitsplatz innert 30 Minuten gewährleistet, erhal- ten Sie pro Stunde CHF 6. Erfolgt ein Arbeitseinsatz, dann wird die effektive Arbeitszeit, mindestens aber 30 Minuten pro Ein- satz, vergütet. Die Zeit für den Arbeitsweg gilt in diesen Fällen als Arbeitszeit. Kurze Auskünfte tigt und verpflichtet, Ferien zu beziehen. gelten nicht als Arbeitszeit. Innerhalb von vier Wochen dürfen maximal sieben Ferienbezug Pikettdienste geplant werden, davon müssen zwei Die Ferien müssen grundsätzlich im laufenden Wochen pikettbefreit sein. Unter gewissen be- Kalenderjahr bezogen werden. Die Vorgesetzten trieblichen Umständen darf die Anzahl Pikett- können aus besonderen Gründen die Übertra- dienste innerhalb von vier Wochen bis auf 14 gung eines Restanspruchs bis Ende Juni des Einsätze erhöht werden. folgenden Jahres bewilligen. Normalerweise ist mindestens eine Woche Ferien auf einmal zu Bei Kaderärzten und Personen mit Kaderverträ- beziehen. Bis zu fünf Ferientage können Sie tage- gen ist die Vergütung für geleistete Überstunden, oder halbtageweise nehmen. Nacht-, Sonntagsarbeit sowie für Hintergrund- dienste im Lohn enthalten. Pro Kalenderjahr haben Mitarbeitende Anspruch auf mindestens einmal zusammenhängend 2 ▪ § 4h, Anhang A 2.18 PREGL, §§ 17-19 BVO, Wochen Ferien. ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» Anteilsmässiger Ferienanspruch Der Ferienanspruch besteht im Verhältnis der Ferien Beschäftigungsdauer, wenn Sie ▪ nicht während eines ganzen Kalenderjahrs bei Ferienanspruch uns angestellt sind, Unsere Mitarbeitenden haben jedes Kalenderjahr ▪ während insgesamt mindestens 20 Arbeitstagen Anspruch auf unbesoldet beurlaubt sind, ▪ 29 Arbeitstage Ferien bis und mit 20. Altersjahr, ▪ während insgesamt mindestens 60 Arbeitstagen ▪ 24 Arbeitstage Ferien ab dem 21. Altersjahr, voll arbeitsunfähig oder wegen Dienstleistung ▪ 29 Arbeitstage Ferien ab dem 50. Altersjahr, besoldet beurlaubt waren. ▪ 34 Arbeitstage Ferien ab dem 60. Altersjahr. Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem ▪ § 4d PREGL, §§ 35-39 PVO laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr. Altersunabhängige Ferienansprüche: ▪ 34 Arbeitstage Ferien für Kaderärzte Feiertage ▪ Personen mit Kadervertrag je nach Alter plus 5 13 Tage sind arbeitsfrei: Tage bis 59 ▪ Neujahr (1. Januar) ▪ 29 Arbeitstage Ferien für Mitarbeitende in Aus- ▪ Berchtoldstag (2. Januar) bildung (Lernende, Studierende, Praktikanten, ▪ Karfreitag ohne NDS) ▪ Ostermontag
▪ Auffahrt ***Weitere Tage sind durch Kompensation von ▪ Pfingstmontag Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbesoldeten Urlaub zu beziehen ▪ Fronleichnam ▪ Nationalfeiertag (1. August) Für weitere unaufschiebbare private Verpflichtun- ▪ Maria Himmelfahrt (15. August) gen (zum Beispiel Aufsuchen einer Amtsstelle) ▪ Allerheiligen (1. November) kann, soweit notwendig, den Mitarbeitenden ein ▪ Maria Empfängnis (8. Dezember) besoldeter Kurzurlaub bewilligt werden. Arzt- und Therapiebesuche werden in der Regel nicht als ▪ Weihnachten (25. Dezember) Arbeitszeit angerechnet. ▪ Stephanstag (26. Dezember) Urlaub für Aus- und Weiterbildung ▪ § 4e PREGL, § 18 BVO Insbesondere zur Aus- und Weiterbildung kann ein längerer Urlaub gewährt werden. Je nach Interessenlage wird der Urlaub voll, teilweise be- Urlaub soldet oder unbesoldet erteilt. Die Details sind in den «Rahmenbedingungen der Weiterbildung am Urlaub kann besoldet, teilweise besoldet oder LUKS» umschrieben. unbesoldet gewährt werden. Er ist frühzeitig zu beantragen. Der geordnete Dienstbetrieb muss Für ärztliches Personal gelten die Bestimmungen gewährleistet bleiben. im Personalreglement für das LUKS zum Erlan- gen oder Erhalt des Facharzttitels. Urlaub für besondere Ereignisse ▪ Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7 PREGL Bei folgenden Ereignissen erhalten Sie einen besoldeten Urlaub: Sabbatical ▪ Eigene zivile und kirchliche Trauung oder Ein- Das LUKS kann auf Antrag hin Mitarbeitenden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab acht tragung Partnerschaft: insgesamt drei Arbeitsta- Dienstjahren ein Sabbatical gewähren. Der Ur- ge laubszweck muss im Interesse des Arbeitgebers ▪ Todesfall im eigenen Haushalt und in der Fami- liegen, beispielsweise eine fachliche Weiterbil- lie*: drei Arbeitstage dung oder die Gesundheit der Mitarbeitenden. Je ▪ Wohnungswechsel: ein Arbeitstag nach Interessenlage und Dienstjahren ist ein Sabbatical voll oder teilweise besoldet. Die Dauer Im Weiteren erhalten Sie besoldeten Urlaub bei beträgt maximal sechs Monate. folgenden Ereignissen, sofern sie in die Arbeits- zeit fallen: Unbesoldeter Urlaub ▪ Trauung oder Eintragung Partnerschaft in der Wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulas- sen, gewähren wir Mitarbeitenden auf Antrag Familie * oder von nahen Verwandten **: ein einen unbezahlten Urlaub. Ein unbesoldeter Ur- Kompensationstag laub muss mindestens sieben aufeinanderfolgen- ▪ Tod von nahen Verwandten **: ein Arbeitstag de Kalendertage dauern. ▪ Tod von nahe stehenden Berufskollegen sowie ▪ §§ 40-43 PVO, § 4t, Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7 von befreundeten Personen: halber Arbeitstag PREGL ▪ Gerichtliche Vorladung als Partei oder Zeuge: Teilnahme ▪ Betreuung eines erkrankten Kindes oder Leben- Dienstleistungen spartners, bis Betreuung durch Drittpersonen Unter Dienstleistung zählen wir Militärdienst in der sichergestellt ist: maximal ein Arbeitstag*** Schweizer Armee, ziviler Ersatzdienst, Instrukti- ▪ Mitarbeit als Vertreter in einem Organ (zum Bei- ons- und Pflichtdienste im Zivilschutz, humanitäre spiel Vorstand) einer Personalorganisation: Teil- Einsätze, ausserschulische Jugendarbeit, J+S- nahme an maximal drei Anlässen pro Jahr Leiterkurse, Kurse für Jungschützenleiter sowie Schützenmeister, lnstruktions- und Feuerwehr- * Familie: Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepart- dienst, freiwillige Dienstleistungen mit Erwerbser- ner, Lebenspartner satz-Anspruch und Rapporte, Kurse und Übungen ** Nahe Verwandte: Gross-/Urgrosseltern, Gross- im Rahmen der Gesamtverteidigung. /Urgrosskinder, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Militärdienst und ziviler Ersatzdienst Schwiegereltern, Schwägerin, Schwager Für Militärdienst und zivilen Ersatzdienst haben Sie Anspruch auf besoldeten Urlaub bis zu zwölf Monaten innerhalb der letzten vier Jahre. Wird
aber ein einzelner zusammenhängender Dienst schaftsurlaubes. Legen Mitarbeiterinnen die Tä- von über zwei Monaten geleistet, wird dieser nur tigkeit wegen schwangerschaftsbedingter Be- unter der Bedingung besoldet, dass Sie danach schwerden früher nieder, werden die letzten zwei mindestens zwei Jahre beim LUKS angestellt Wochen der Abwesenheit vor der Geburt an den bleiben. Mutterschaftsurlaub angerechnet. Zivilschutzdienst Auf Antrag hin erhalten Sie unmittelbar nach dem Für lnstruktions- und Pflichtdienste im Zivilschutz- Mutterschaftsurlaub einen unbesoldeten Urlaub dienst haben Sie Anspruch auf bis zu 15 Arbeits- von bis zu sechs Monaten. Nach dem Mutter- tage besoldeten Urlaub pro Kalenderjahr. schaftsurlaub beträgt die tägliche Maximalarbeits- zeit neun Stunden bis zum Ende der Stillzeit. Übrige Dienstleistungen Die Urlaubsregelung für die übrigen Dienstleis- Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zur tungen ist in § 31 PVO aufgeführt. Verfügung zu stellen. Es gelten die Bestimmun- gen des Arbeitsgesetzes. Die Details sind in der Wegleitung «Arbeits-und Ruhezeit» enthalten. Meldung, Antrag Dienstleistungen / EO Art, Dauer und Zeitpunkt der Dienstleistung sind Am Standort Luzern steht für Mütter ein separater der vorgesetzten Person frühzeitig zu melden. Stillraum zur Verfügung. Humanitäre Einsätze (im Rahmen friedenserhal- tender Aktionen und Guter Dienste des Bundes, Wenn das befristete Arbeitsverhältnis während des IKRK und im Schweizerischen Katastrophen- des Mutterschaftsurlaubes endet, endet auch der hilfskorps), J+S-Leiterkurse, ausserschulische Lohnanspruch. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Jugendarbeit und Dienst bei der Feuerwehr sind allfälliger Anspruch auf Mutterschaftsentschädi- vorgängig und frühzeitig bei der vorgesetzten gung nach Bundesrecht. Dieser beträgt maximal Person zu beantragen. 14 Wochen ab Geburt und 80 Prozent des vor der Die EO-Anmeldung für den Erwerbsersatz ist der Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens HR Abteilung umgehend zuzustellen. Die EO- bis zu einem Höchstbetrag. Die HR Abteilung Entschädigung steht bei einem besoldeten Urlaub bestätigt Ihnen, bis wann das Arbeitsverhältnis dem LUKS zu. gedauert hat. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Mutterschaftsentschädigung von der Aus- Nach 60 Arbeitstagen eines besoldeten Urlaubs gleichskasse. für Dienstleistungen erfolgt eine Ferienkürzung. ▪ §§ 29-33,35 PVO Vaterschaft Mitarbeiter erhalten bei der Geburt des eigenen Kindes eine Woche besoldeten Urlaub, welcher Elternschaft innert acht Wochen nach der Geburt zu beziehen ist. Zusätzlich auf Antrag hin erhalten Betroffene Unsere Mitarbeitenden sollen ihre Elternrolle im ersten Lebensjahr des Kindes bis zu vier Wo- wahrnehmen können. chen unbesoldeten Urlaub. Schwangere Mitarbeiterinnen Begründung eines Pflegekindverhältnisses Schwangere Frauen dürfen pro Tag maximal 9 Bei der Begründung eines Pflegekindverhältnis- Stunden arbeiten und in den letzten 8 Wochen vor ses können Sie einen besoldeten Urlaub von ma- der Geburt nur zwischen 6 Uhr morgens bis 20 ximal acht Wochen beantragen. Auf Antrag hin Uhr abends beschäftigt werden. Schwangeren erhält ein Elternteil unmittelbar nach dem Urlaub Mitarbeiterinnen stellt der Personalärztliche Dienst einen unbesoldeten Urlaub von bis zu sechs Mo- eine Checkliste zur Verfügung. Darauf basierend naten. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche kann eine individuelle Risikobeurteilung des Ar- Paare. beitsplatzes und der damit verbundenen berufli- ▪ §§ 44-46 PVO , ARG, Wegleitung «Arbeits- und chen Tätigkeit vorgenommen werden. Im Weite- Ruhezeit» ren sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu beachten. Betreuung eines erkrankten Kindes Erkrankt Ihr Kind während der Arbeitszeit, haben Mutterschaft Sie Anspruch auf maximal einen besoldeten Ur- Mitarbeiterinnen erhalten einen besoldeten Mut- laubstag bis die Betreuung durch Drittpersonen terschaftsurlaub von 16 Wochen. Vorbehalten sichergestellt ist. Die vorgesetzte Person ist un- bleiben anderslautende Bestimmungen in öffent- verzüglich zu informieren. Weitere benötigte Tage lich-rechtlichen Verträgen. Der Urlaub beginnt sind durch Kompensation von Mehr- frühestens zwei Wochen vor der Geburt. Sie er- /Überstunden, Ferien oder unbesoldeten Urlaub halten den vollen Lohn während des Mutter- zu beziehen.
▪ § 41 PVO Krankheit und Unfall Kindertagesstätte Unsere Merkblätter zu den Personenversicherun- An den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen gen geben detailliert Auskunft über die Leistungen stehen für die Betreuung Ihrer Kinder externe bei Krankheit und Unfall. Kindertagesstätten (Kita) zur Verfügung. Sie nehmen nach Möglichkeit Kinder ab dem vierten Meldung Monat bis zum Kindergartenalter auf. Das LUKS Sind Mitarbeitende wegen einer Krankheit oder beteiligt sich einkommensabhängig an den Kos- eines Unfalls arbeitsunfähig, erfolgt an die vorge- ten der Kinderbetreuung. setzten Person unverzüglich eine Meldung. Dau- ert die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit länger als sieben Kalendertage beziehungsweise drei bei Sozialzulagen Unfall, ist der vorgesetzten Person unaufgefordert ein Arztzeugnis einzureichen, das an das Team Kantonale Familienzulagen HR Krankheit und Unfall weiterzuleiten ist. Wenn Sie Kinder haben, haben Sie Anspruch auf die Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen Mitarbeitende, welche während den Ferien krank nach dem kantonalen Gesetz über die Familien- sind oder verunfallen und nicht mehr ferienfähig zulagen. Die genauen Ansätze der Zulagen sehen sind, melden dies umgehend der vorgesetzten Sie auf dem Dokument "Sozialversicherungsab- Person. Die Wegleitung «Nachbezug von Ferien- züge". tagen während Krankheit und Unfall während Ferien» enthält nähere Bestimmungen. Besondere Sozialzulage als zusätzliche Ar- Krankentaggeldversicherung beitgeberleistung des LUKS Das LUKS hat für sein Personal eine Krankentag- Zusätzlich richtet das LUKS an Mitarbeitende, die geldversicherung abgeschlossen. Die Prämien Anspruch auf Familienzulagen haben, eine be- gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers. sondere Sozialzulage von CHF 250 pro Monat aus. Treten Mitarbeitende aus dem LUKS aus, haben in der Schweiz wohnhafte Versicherte grundsätz- Bei Teilzeitarbeit wird die Sozialzulage anteils- lich das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die mässig ausgerichtet. Entspricht die Teilzeitarbeit Einzelversicherung überzutreten. mindestens einem 50-Prozent-Pensum, kann in begründeten Ausnahmefällen die volle Zulage zugesprochen werden. Lohnfortzahlung in einem unbefristeten Ar- beitsverhältnis Nach der Probezeit haben Sie während maximal 730 Tagen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Leistung wird vollumfänglich durch das LUKS finanziert. Nach 60 Arbeitstagen voller Arbeitsunfähigkeit erfolgt eine Ferienkürzung. ▪ § 37 PG, § 15 BV0 Lohnfortzahlung während der Probezeit sowie Impf- und Infektionsschutz bei besonderen Arbeitsverhältnissen Unbefristet angestellte Mitarbeitende während der Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt uns Probezeit, befristet oder aushilfsweise angestellte am Herzen! Besonders wichtig ist der Schutz vor Mitarbeitende sowie Lernende, Studierende und übertragbaren Infektionskrankheiten, die sowohl Praktikanten haben eine Lohnfortzahlung bei für die Mitarbeitenden wie für unsere Patientinnen Krankheit oder Unfall von maximal 90 Tagen. und Patienten eine Gefahr darstellen. Für eine Danach beginnen die Leistungen der Kranken- Tätigkeit beim LUKS setzen wir deshalb einen taggeldversicherung, sofern ein Anspruch be- angepassten Impf- und Infektionsschutz voraus. steht. Unser Personalärztlicher Dienst informiert, berät ▪ §§ 15, 21, 47 PG, §56-8 PV0, §520-28 PVO, § und unterstützt in Fragen von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. 10a PREGL, Merkblätter über Krankheit und Un- fall
Unfallversicherung Lohn am LUKS Unsere Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaft- lichen Folgen von Unfall und Berufskrankheit ver- Der Lohn richtet sich nach Funktion, Erfahrung sichert: und Leistung. ▪ Bei einer Arbeitszeit von weniger als acht Stun- den pro Woche sind Sie gegen Berufsunfall (in- Das LUKS wurde als erstes klusive Arbeitsweg) und -krankheit versichert. Spital in der Schweiz SQS- zertifiziert für "Fair Compensa- ▪ Bei einer Arbeitszeit von acht und mehr Stunden tion". Die unabhängige pro Woche sind Sie zusätzlich auch gegen Schweizer Vereinigung für Nichtberufsunfall versichert. Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat die Löhne nach dem Kriterium Geschlecht ge- Den Mitarbeitenden, die gegen Nichtberufsunfall prüft. Die SQS ist zum Schluss gekommen, dass versichert sind, bieten wir eine Nichtberufsunfall- das LUKS mit seiner Vergütungspraxis die Anfor- Zusatzversicherung (NBU-Z) an. Durch diese derungen an Lohngerechtigkeit vollumfänglich Zusatzversicherung sind Sie bei einem Spitalau- erfüllt. fenthalt und bei den Heilungskosten weltweit so- wie beim Eingehen von Wagnissen und Grobfahr- Lohnsystem lässigkeiten besser versichert. Neue Mitarbeiten- Die beruflichen Tätigkeiten sind in Funktionsum- de erhalten mit den Anstellungsunterlagen ein schreibungen festgehalten, die im Anhang 1 der Merkblatt mit näheren Informationen. Wenn Sie Besoldungsverordnung für das Staatspersonal auf die NBU-Z verzichten möchten, melden Sie enthalten sind. Je nach den Anforderungen, die dies bitte schriftlich der HR Abteilung. Für den an eine bestimmte Funktion gestellt werden, ist Beitritt und Austritt sind Fristen zu beachten. sie einer Lohnklasse zugeordnet. Innerhalb dieser Klasse richtet sich der konkrete Lohnbetrag nach Die aktuellen Lohnabzüge für die Unfallversiche- der Erfahrung, die für die Tätigkeit nutzbar ist. Bei rung sowie den maximal versicherten Lohn sehen fehlender beruflicher Praxis oder Qualifikation Sie auf dem Dokument "Sozialversicherungsab- kann vorübergehend auch eine Einreihung in eine züge". tiefere Lohnklasse erfolgen. Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden Lohnentwicklung Arbeitsunfähige Mitarbeitende haben eine Mitwir- Die Lohnentwicklung verläuft individuell: Aus dem kungspflicht, das heisst sie nehmen Unterstüt- alljährlich durchgeführten Beurteilungs- und För- zungs- und Beratungsangebote des LUKS an und dergespräch (BFG) zwischen Vorgesetzten und erfüllen die Auflagen der Krankentaggeld- und Mitarbeitenden ergibt sich ein Beurteilungswert. Unfallversicherung. In Zusammenarbeit mit dem Dieser bildet neben weiteren Faktoren (Position LUKS unternehmen sie alles in ihrer Möglichkeit im Lohnband, Quervergleich, jährliche finanzielle stehende, um die Arbeitsfähigkeit wieder zu er- Mittel) die Grundlage für die individuelle Lohnent- langen. wicklung. In besonderen Fällen können Funkti- onszulagen oder ausserordentliche Zulagen aus- Vergünstigungen bei Zusatzversicherungen gerichtet werden. Das LUKS hat Kollektivverträge mit der Kranken- kassen CSS, Concordia und Swica abgeschlos- Für Assistenz- und Oberärzte gibt es in den ers- sen. Mitarbeitende, welche bei einer dieser Kran- ten sechs Berufsjahren spezielle Regelungen für kenkassen eine Zusatzversicherung haben, erhal- die Lohnentwicklung. Beim Erlangen des Fach- ten Vergünstigungen auf ihre Prämie. arzttitels werden Oberärztinnen und –ärzte in der Regel höher eingestuft. Haftpflichtversicherung Der Spitalrat beschliesst im Rahmen des Budgets die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für Das LUKS hat eine Haftpflichtversicherung für alle generelle, individuelle und strukturelle Anpassun- Mitarbeitenden und ihre Handlungen, welche im gen der Löhne. Auftrag des LUKS erfolgen. ▪ §§ 31-36 PG, BO, §§ 6-14, Anhang 1 BVO, §§ 10b-10g PREGL Bei Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädi- gung ist ein Regress möglich. Lohn von Kaderärzten Für Kaderärzte gelten spezielle Lohnrichtlinien. ▪ Anhang A 2.14-2.18, 3.8, 3.9 PREGL
Lohn von Lernenden, Studierenden, Praktikan- den. Den versicherten Mindestlohn, den Koordi- ten, Minderjährigen nationsabzug und die Beitragssätze sind im Do- Für Lernende, Studierende, Praktikanten sowie kument "Sozialversicherungsabzüge" ersichtlich. Minderjährige haben wir spezielle einheitliche ▪ § 63 PG, Anhang A 2.20, B 2.9, C 2.3, D 2.8 Lohnrichtlinien. PREGL Lohnauszahlung und -abrechnung Ergänzende Versicherung Sie erhalten den Lohn am 25. des Monats auf Ihr Für Kaderärzte sowie Departementsleiter und - Lohnkonto gutgeschrieben. Der Jahreslohn wird leiterinnen bieten wir als Ergänzung zur LUPK in 13 Teilen ausbezahlt. Der 13. Monatslohn wird Luzerner Pensionskasse eine Kaderversicherung mit dem Novemberlohn oder anteilsmässig im an. Austrittsmonat ausgerichtet. Sie erhalten eine in der Regel elektronische Lohnabrechnung, wenn sich gegenüber der letzten Lohnabrechnung et- was verändert hat. Die Lohnabzüge sehen Sie auf dem Dokument "Sozialversicherungsabzüge". Berufliche Vorsorge (Pensions- kasse) ▪ § 10 PREGL Wenn die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt werden, treten Mitarbeitende einer dieser Spesenersatz Pensionskassen bei: Entstehen Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer ▪ VSAO Vorsorgestiftung des Verbandes Schwei- Anstellung notwendige Auslagen, ersetzen wir zerischer Assistenz- und Oberärztinnen und - diese grundsätzlich. ärzte (www.vorsorgestiftung-vsao.ch): Assis- tenzärzte, Spitalfachärzte sowie Oberärzte So werden insbesondere die Kosten für notwen- ▪ LUPK Luzerner Pensionskasse (www.lupk.ch): dige Arbeitsreisen (Spesen für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder des Privatfahr- Kaderärzte sowie alle anderen Mitarbeitenden zeugs, Spesen für auswärtige Verpflegung und Übernachtung) ersetzt. Die entstandenen Kosten Beide Vorsorgeeinrichtungen gewähren den Ver- sind mit dem Spesenformular und den Belegen sicherten und ihren Familienangehörigen Schutz abzurechnen. gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Inva- lidität und Tod. Sie erbringen Für den Arbeitsweg oder für Parkgebühren am ▪ Altersleistungen, Arbeitsort werden keine Spesen bezahlt. Als Ar- ▪ Invalidenleistungen, beitsorte gelten grundsätzlich die Haupt-und Sa- tellitenstandorte des LUKS. Die Regelung der Spesen ist in der Weisung Spesenreglement LUKS festgehalten. ▪ §§ 22-30 BVO Beurteilungs- und Förderge- ▪ Hinterlassenenleistungen. spräch (BFG) Die Pensionskasse wird von uns gemeinsam fi- Das BFG dient der Standortbestimmung, der För- nanziert, das heisst von den Mitarbeitenden und derung der Zusammenarbeit, dem Dank und der dem LUKS. Wir als Arbeitgeber tragen einen Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Vorge- überparitätischen Anteil. Ab dem 18. Altersjahr bis setzte und Mitarbeitende besprechen einmal jähr- zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Mitarbeiten- lich den Beitrag der Mitarbeitenden zur Erfüllung de 24 Jahre alt werden, sind Betroffene gegen die des Leistungsauftrags. Es werden neue Ziele Risiken Tod und von Invalidität versichert (Risiko- vereinbart, Zukunftsperspektiven besprochen und versicherung). Ab dem 25. Altersjahr beginnt zu- Förder- oder Entwicklungsmassnahmen geplant. sätzlich das Alterssparen (Risiko-und Altersversi- Die Vorgesetzten erhalten von den Mitarbeiten- cherung). Die Beiträge sind altersabhängig. Ab den ein Feedback zur Zusammenarbeit. dem 42. Altersjahr kann bei der LUPK der Versi- cherungsplan Plus-Sparen freiwillig gewählt wer-
Damit das Gespräch gelingt, ist eine aktive Vorbe- ▪ nach 20, 25 und 35 Dienstjahren je 10 Arbeits- reitung und Beteiligung von Mitarbeitenden wie tage Vorgesetzten nötig. ▪ und nach 30 und 40 Dienstjahren je 20 Arbeits- Aus dem BFG resultiert ein Beurteilungswert, der tage besoldeten Urlaub. Ihre individuelle Lohnentwicklung beeinflusst (sie- he Ziffer 17.2 dieser Broschüre). Mitarbeitende, die im Stundenlohn angestellt sind, ▪ § 60 PG, §§ 62-65 PVO erhalten ihren DAG-Anspruch ausbezahlt. Eine Auszahlung des Dienstaltersgeschenks (DAG) ist bei Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt sind, nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Nebenbeschäftigung Das DAG ist innerhalb eines Kalenderjahrs zu Bewilligungspflichtig sind Nebenbeschäftigungen, beziehen. die Arbeitszeit beanspruchen oder Ihre Arbeits- leistung beeinträchtigen können. Die Nebenbe- Keinen Anspruch auf ein DAG haben Aushilfen, schäftigung kann bewilligt werden, wenn der ge- Praktikanten, Studierende, Lernende sowie pen- ordnete Dienstbetrieb gewährleistet ist und keine sionierte Mitarbeitende. überwiegenden Interessen entgegenstehen. In ▪ § 4 PREGL, §§ 33-34 BV0 der Regel wird mit der Bewilligung ein unbesolde- ter Urlaub gewährt oder eine Anpassung der Ar- beitszeit vereinbart. Personalhilfsfonds Mitarbeitenden des LUKS ist es grundsätzlich untersagt, eine Nebenbeschäftigung auszuüben, Das LUKS führt einen Personalhilfsfonds. Aus welche die Erfüllung der Dienstpflichten beein- dem Fonds können finanzielle Leistungen ge- trächtigen kann. Unerlaubt sind Nebenbeschäfti- währt werden. gungen insbesondere, wenn sie ▪ bei sozialer Not, ▪ bei der Ausübung der Dienstpflicht Betroffene ▪ in Härtefällen, als befangen erscheinen lassen können, ▪ als Prozesshilfe, ▪ die Geheimhaltungspflicht tangieren, ▪ zur Deckung schwerwiegender materieller ▪ Vertrauenswürdigkeit in der dienstlichen Tätig- Schäden, die Mitarbeitenden aus beruflicher Tä- keit mindern können oder tigkeit erwachsen, ▪ zusammen mit der Anstellung am LUKS ein ▪ zur Deckung von Sozialversicherungslücken bei Ausmass erreichen, das ein 100 % Pensum we- Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit. sentlich überschreitet. Die Direktion kann finanzielle Leistungen für nicht Wenn Sie ein öffentliches Amt ausüben, das gedeckte Kosten aus Polizei- oder Strafverfahren, heisst eine Funktion, die durch Volkswahl oder die Mitarbeitenden aus beruflicher Tätigkeit er- behördliche Wahl begründet ist, können Sie ma- wachsen, ausserhalb des Personalhilfsfonds ge- ximal 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr beanspru- währen. chen, die in der Regel ganz, eventuell teilweise ▪ §§ 5-7 PREGL besoldet werden. Die Bewilligung wird für die Dauer von maximal vier Jahren erteilt bezie- hungsweise für die Amtsdauer. Beendigung des Arbeitsverhält- Für die Regelung des Einzelfalls spielen insbe- nisses sondere die Entschädigung, die Sie für die Ne- benbeschäftigung erhalten, eine Rolle sowie das Das Arbeitsverhältnis wird beendet Ausmass der zeitlichen Beanspruchung. ▪ durch Zeitablauf bei befristeter Anstellung, ▪ § 53 PG, §§ 47-50 PVO ▪ durch schriftliche Kündigung der Mitarbeitenden, ▪ im gegenseitigen Einvernehmen, ▪ wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, Dienstaltersgeschenk ▪ aus Altersgründen ▪ oder durch Entscheid des LUKS. Als Dank für Ihre langjährige Mitarbeit erhalten Folgende Fristen müssen eingehalten werden: Mitarbeitende ▪ Während den ersten drei Monaten der Probe- ▪ nach 10 und 15 Dienstjahren je 5 Arbeitstage, zeit: sieben Tage jederzeit
▪ Danach drei Monate auf das Monatsende, Aus- mission gewährleistet. Die Mitglieder sind Mitar- nahme: Kaderärzte und Personen mit Kaderver- beitende des LUKS. trägen sechs Monate Die Personalkommission wahrt die Mitwirkungs- rechte der Mitarbeitenden gemeinsam mit dem Für besondere Arbeitsverhältnisse wie Auszubil- LUKS als Arbeitgeber. Mit der Mitwirkung sollen dende und Aushilfen gelten die Kündigungsfristen folgende Ergebnisse erreicht werden: im Vertrag. ▪ Die Stärkung der Mitgestaltungsrechte und der Bis zum Austritt sind geleistete Mehr- Mitverantwortung der Mitarbeitenden /Überstunden sowie Ferienguthaben zu beziehen. ▪ Die Förderung eines guten Betriebsklimas und Minusstunden sind auszugleichen. Ist dies aus der Leistungsfähigkeit des Unternehmens betrieblichen Gründen nicht möglich, werden die Restguthaben ausbezahlt beziehungsweise For- Die Personalkommission befasst sich derungen in Rechnung gestellt. ▪ mit den Vorschlägen der Mitarbeitenden zu all- ▪ §515-24 PG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhe- gemeinen Fragen des Betriebes, zeit» ▪ mit den Anliegen, die ihr von der Direktion un- terbreitet werden, Schlichtungsstelle ▪ mit Aufgaben, welche die Personalkommission im Sinne der Mitarbeitenden oder des Gesamt- Die Schlichtungsstelle des Kantons Luzern berät betriebes selber aufgreift. Mitarbeitende und Vorgesetzte bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Sie versucht, mit den Die Personalorganisationen und deren Delegatio- betroffenen Personen eine Einigung herbeizufüh- nen sind als Gesprächspartner anerkannt. ren. ▪ § 61 PG, § 8 PREGL Stand 23.12.2019 Das Gesuch um ein Schlichtungsverfahren kann schriftlich und mit einer kurzen Begründung beim Sekretariat der Schlichtungsstelle bei der Dienst- stelle Personal des Kantons Luzern eingereicht werden. Dies muss vor Ablauf einer allfälligen Beschwerdefrist geschehen. Im Gesuch muss glaubhaft gemacht werden, dass im Gespräch zwischen Mitarbeitenden, der vorgesetzten Per- son und der HR Abteilung des LUKS keine Eini- gung erzielt werden konnte. Fachstelle Mobbing und sexuelle Belästigung Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeits- platz werden am LUKS nicht toleriert. Sind Sie betroffen oder haben Sie Kenntnis davon, wenden Sie sich umgehend an die Vorgesetzten und die HR Gesundheit und Integration. ▪ §§ 30 und 69 PG, § 9 PREGL, §§ 68-74 PVO Luzerner Kantonsspital | HR Abteilung Spitalstrasse | 6000 Luzern 16 |041 205 4309 | hr.luzern@luks.ch Personalkommission und Perso- Spitalstrasse 16a | 6210 Sursee | 041 926 4001 | hr.sursee@luks.ch Spitalstrasse 50 | 6110 Wolhusen | 041 492 8104 hr.wolhusen@luks.ch nalorganisationen www.luks.ch Das Mitspracherecht der Mitarbeitenden in Perso- Luzerner Höhenklinik Monatana | HR Abteilung nalangelegenheiten ist durch die Personalkom- 3963 Montana | 027 485 8351 | susanne.musy@lhm.ch
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