Zusammen arbeiten Personalrechtliche Grundlagen August 2019 - Luzerner Kantonsspital

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Zusammen arbeiten Personalrechtliche Grundlagen August 2019 - Luzerner Kantonsspital
HR Abteilung

Zusammen arbeiten
Personalrechtliche Grundlagen
August 2019
Personalpolitik (§ 2 PREGL)

Personalrechtliche Grundlagen

Anstellung

Medizinalberuferegister (Medreg)

Datenschutz und Informatiksicherheit

Verhalten am LUKS

Arbeitszeit

Ferien

Feiertage

Urlaub

Dienstleistungen

Elternschaft

Sozialzulagen

Impf- und Infektionsschutz

Krankheit und Unfall

Haftpflichtversicherung

Lohn am LUKS

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

Spesenersatz

Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)

Nebenbeschäftigung

Dienstaltersgeschenk

Personalhilfsfonds

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Schlichtungsstelle

Fachstelle Mobbing und sexuelle Belästigung

Personalkommission und Personalorganisationen
Personalpolitik (§ 2 PREGL)                            Bei den Mitarbeitenden wird Veränderungs- und
                                                       Entwicklungsbereitschaft vorausgesetzt, und sie
                                                       werden darin unterstützt.
Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) ist der gröss-
te Arbeitgeber der Zentralschweiz. Die Mitarbei-
                                                       Das LUKS investiert in die Berufsbildung und die
tenden sind unser Erfolgsfaktor. Unsere Perso-
                                                       Ausbildung von Fachpersonal im Sinne eines
nalpolitik orientiert sich an unserem Leistungsauf-
                                                       Beitrags zur Sicherung des Berufsnachwuchses.
trag, an den hohen Anforderungen an Qualität
und Wirtschaftlichkeit sowie an den Bedürfnissen
der Mitarbeitenden und am Arbeitsmarkt.                Ältere Mitarbeitende
                                                       Erfahrenen älteren Mitarbeitenden in der letzten
Die folgenden Grundsätze der Personalpolitik sind      Berufsphase werden ihren Fähigkeiten und Erfah-
massgebend für die Gestaltung der Führung und          rungen entsprechende Arbeitsbedingungen gebo-
der Zusammenarbeit am LUKS:                            ten. Dabei sind die Interessen der Mitarbeitenden
                                                       und die Bedürfnisse des LUKS zu berücksichti-
                                                       gen.
Unsere Überzeugung
Die Überzeugung des LUKS ist: Es sind die Men-
schen, die mit ihren Leistungen das LUKS und           Gesundheit
seinen Erfolg ausmachen.                               Die persönliche Integrität der Mitarbeitenden wird
                                                       gewahrt und ihre Gesundheit geschützt. Gemein-
                                                       sam mit den Mitarbeitenden trägt das LUKS Ver-
Unsere Mitarbeitenden
                                                       antwortung für ein Gleichgewicht zwischen Beruf
Die Mitarbeitenden des LUKS sind eigenverant-
                                                       und Freizeit.
wortliche Persönlichkeiten, die selbständig mit-
denken, im Sinne des LUKS handeln und eine
                                                       Das LUKS unterstützt die Eingliederung von Mit-
hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind ge-
                                                       arbeitenden mit reduzierter Leistungsfähigkeit.
sprächsbereit, konfliktfähig und offen für Neues.
Sie nutzen den ihnen zur Verfügung gestellten
Freiraum und nehmen ihre Verantwortung wahr.           Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Fa-
                                                       milien- und Erwerbsarbeit
Wir als Arbeitgeber                                    Das LUKS sorgt dafür, dass Frauen und Männer
Das LUKS ist ein fairer und verlässlicher Arbeit-      die gleichen Chancen für die berufliche Entwick-
geber, der den Mitarbeitenden herausfordernde          lung haben.
Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen
bietet. So können kompetente Mitarbeitende ge-         Auf Mitarbeitende, die Familienpflichten wahr-
wonnen und erhalten werden.                            nehmen, wird im Rahmen der betrieblichen Mög-
                                                       lichkeiten Rücksicht genommen.

                                                       Personalaustritt
                                                       Mitarbeitenden, die das LUKS verlassen, wird
                                                       dieselbe Wertschätzung entgegengebracht, die
                                                       sie bis dahin erfahren haben.

                                                       Sozialpartnerschaft
Führung, Zusammenarbeit und Kommunikati-               Das LUKS pflegt mit den Mitarbeitenden ein sozi-
on                                                     alpartnerschaftliches Verhältnis.
Das LUKS pflegt einen kooperativen Führungsstil.
Die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Res-         Umsetzung der Personalpolitik
pekt, Wertschätzung und Loyalität.                     Die Umsetzung dieser Grundsätze ist Aufgabe
                                                       aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Der Spital-
Die offene, konstruktive Dialog- und Feedbackkul-      rat, die Direktion und die Geschäftsleitung über-
tur trägt zum guten Arbeitsklima bei. Es wird direkt   wachen die Einhaltung mit geeigneten Instrumen-
und stufengerecht informiert.                          ten.

Personalentwicklung
Damit das Potenzial der Mitarbeitenden genutzt
und entwickelt werden kann, werden diese ent-
sprechend ihren Fähigkeiten und Eignungen ein-
gesetzt und gefördert. Bei Vorgesetzten legt das
LUKS besonderen Wert auf die kontinuierliche
Entwicklung der Management- und Führungs-
kompetenzen.
Personalrechtliche Grundlagen                         beruhen, schliessen wir einen öffentlich-
                                                      rechtlichen Vertrag ab, zum Beispiel für:
Das LUKS ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Es   ▪ Mitarbeitende in integrierenden Arbeitsplätzen
gelten deshalb die Grundlagen des öffentlichen        ▪ Pensionierte Mitarbeitende
Personalrechts des Kantons Luzern, sowohl für
die Anstellungsbedingungen wie auch im Verfah-        ▪ § 5-8, 10 PG, §§ 3, 11 und 12 PREGL
rensrecht. Ergänzend gelten die Bestimmungen
des Arbeitsgesetztes.
                                                      Anstellung mit privatrechtlichem Vertrag
                                                      Aushilfen für Arbeitseinsätze von bis zu sechs
Personalrechtliche Grundlagen für unsere Anstel-
                                                      Monaten werden mit Vertrag angestellt, der sich
lungsbedingungen:
                                                      nach den Bestimmungen des Einzelarbeitsvertra-
▪ Personalgesetz (SRL Nr. 51), PG (Abkürzung          ges des Obligationenrechts richtet. Es besteht
  Rechtsquelle)                                       kein Anspruch auf Dienstaltersgeschenke.
▪ Besoldungsordnung für das Staatspersonal            ▪ § 6 PG
  (SRL Nr. 73), BVO
▪ Personalverordnung (SRL Nr. 52), PVO                Probezeit
▪ Besoldungsverordnung für das Staatspersonal         Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeits-
  (SRL Nr. 73a), BVO                                  verhältnisses gelten in der Regel als Probezeit
                                                      und haben das gegenseitige Kennenlernen zum
▪ Personalreglement für das LUKS
                                                      Ziel. Die Kündigungsfrist während der Probezeit
  (SRL Nr. 820a), PREGL
                                                      beträgt beiderseits sieben Tage, danach in der
▪ Arbeitsgesetz, ArG                                  Regel drei Monate. Die Probezeit kann im gegen-
                                                      seitigen Einverständnis oder durch Entscheid des
In jedem Kapitel dieser Broschüre finden Sie ei-      LUKS auf höchstens sechs Monate verlängert
nen Hinweis (Rechtsquelle, Paragraf §) auf die        werden. In der verlängerten Probezeit gilt eine
detaillierte personalrechtliche Bestimmung sowie      Kündigungsfrist von drei Monaten.
weitere Ausführungen zu den einzelnen Themen.         ▪ § 10 PG
Das Personalrecht ist im Internet unter www.lu.ch
                                                      Nichtantreten der Stelle
(Verwaltung> Staatskanzlei> Drucksachen > Sys-
                                                      Wenn Mitarbeitende ohne wichtigen Grund die
tematische Rechtssammlung (SRL) des Kantons
                                                      neue Stelle am LUKS nicht antreten beziehungs-
Luzern) abrufbar.
                                                      weise einen Kalendermonat vor Stellenantritt oder
                                                      nachher von der Anstellung zurücktreten, behält
Aus dieser Broschüre lassen sich keine Rechts-
                                                      sich das LUKS vor, für Umtriebe eine Entschädi-
ansprüche ableiten.
                                                      gung von einem Viertel eines Monatslohns in
                                                      Rechnung zu stellen. Für Unterassistenten gilt
                                                      eine Frist von 60 Tagen.
                                                      ▪ OR 337d

                                                      Medizinalberuferegister (Medreg)
                                                      Als Arbeitgeber ist das LUKS verpflichtet, bei der
Anstellung                                            Anstellung von universitären Medizinalpersonen
                                                      aus den Bereichen Humanmedizin und Pharma-
Was Obligationenrecht (OR) und Arbeitsvertrag in      zie zu prüfen, ob die Personen im Medizinalberu-
der Privatwirtschaft sind, sind das Personalrecht     feregister (MedReg) eingetragen sind und ob die
und die Wahlurkunde im öffentlichen Dienst.           für die Berufsausübung notwendigen Sprach-
                                                      kenntnisse vorliegen. Ohne Registrierung ist eine
Anstellung mit Wahlurkunde                            Anstellung nicht möglich.
Unsere Mitarbeitenden erhalten eine Wahlurkun-
de. Mit ihrer mündlichen Zusage bei den Anstel-
lungsgesprächen haben sie Ihre Zustimmung zur
                                                      Datenschutz und Informatiksi-
Wahl und zu den Anstellungsbedingungen gege-          cherheit
ben.
                                                      Das LUKS legt besonderen Wert auf einen kon-
Anstellung mit öffentlich-rechtlichem Vertrag         sequenten Schutz der Persönlichkeitsrechte der
In besonderen Fällen, wenn aus betrieblichen          Personen, deren Daten wir bearbeiten.
Gründen wesentliche Bestandteile des Arbeits-
verhältnisses auf individuellen Vereinbarungen        Viele Mitarbeitende haben Einblick in vertrauliche
                                                      Daten wie beispielsweise Patientenakten, Ab-
rechnungsdaten und so weiter. Alle Mitarbeiten-           Wir kennen drei Arbeitszeitmodelle: Fixe, flexible
den unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Da-            und Vertrauensarbeitszeit.
runter fällt alles, was sie in ihrer beruflichen Tätig-
keit erfahren, soweit ein schützenswertes öffentli-       Fixe Arbeitszeit (nach Dienst-
ches oder privates Interesse an der Geheimhal-            plan/Schichtarbeit)
tung besteht. Die Geheimhaltungspflicht bleibt            Damit der vielfältige Dienstbetrieb im LUKS jeder-
über die Beendigung Ihrer Anstellung hinaus be-           zeit gewährleistet ist, arbeiten viele Mitarbeitende
stehen.                                                   nach Dienstplänen und im Schichtbetrieb. Man
                                                          spricht von Schichtarbeit, wenn zwei oder mehre-
Für einige Berufe besteht zusätzlich das Berufs-          re Gruppen von Mitarbeitenden nach einem be-
geheimnis.                                                stimmten Dienstplan gestaffelt und wechselweise
                                                          am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen.
Der Persönlichkeitsschutz der Patientinnen und            Dabei darf eine grössere Überlappung der Ar-
Patienten hat erste Priorität. Wir legen grossen          beitszeiten der einzelnen Dienste bestehen.
Wert auf die Einhaltung der Weisungen zur Infor-
matiksicherheit und zur Nutzung der Informatik-
mittel. Die Bestimmungen gelten für alle Mitarbei-        Flexible Arbeitszeit
tenden. Vertrauliche Daten sind vor unberechtig-          Mitarbeitende mit diesem Arbeitszeitmodell kön-
tem Zugriff zu schützen. Passwörter sind persön-          nen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen
lich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben             ihre Arbeitszeit weitgehend flexibel gestalten. Sie
werden. Beim Verlassen des persönlichen Ar-               haben die Erfüllung des Leistungsauftrags und die
beitsplatzes ist die Arbeitsstation zu sperren.           Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Vorge-
Grundsätzlich darf nur auf Daten wie zum Beispiel         setzte können die flexible Arbeitszeit mit Weisung
Patienten- oder Personendaten zugegriffen wer-            einschränken, um den Dienstbetrieb und die
den, wenn der Arbeitsauftrag dies erfordert. Pati-        Dienstleistungsqualität zu gewährleisten.
enten-/Personendaten dürfen nur verschlüsselt
versandt werden.                                          Bei der flexiblen Arbeitszeit können arbeitsbeding-
                                                          te oder saisonale Schwankungen des Arbeitsan-
Es dürfen nur die vom LUKS bereitgestellten und           falls durch Mehr- oder Minusstunden aufgefangen
autorisierten Informatikmittel verwendet werden.          werden. Ein positiver Arbeitszeitsaldo ist nach
                                                          Absprache mit der vorgesetzten Person zu kom-
Die Nutzung von Internet und E-Mail ist grund-            pensieren.
sätzlich für geschäftliche Zwecke reserviert. Die
gelegentliche, zeitlich stark reduzierte Nutzung für      Vertrauensarbeitszeit
private Zwecke ist ausserhalb der Arbeitszeit er-         Die Arbeits- und Präsenzzeit der Mitglieder der
laubt, sofern es sich um (allgemein) bekannte und         Geschäftsleitung, Kaderärzte (Chefärzte, Co-
sichere E-Mail-Adressen beziehungsweise Inter-            Chefärzte, Leitende Ärzte) sowie für Personen mit
netseiten handelt.                                        Kaderverträgen richtet sich im zumutbaren Rah-
▪ § 52 PG                                                 men nach den betrieblichen Bedürfnissen.

                                                          Arbeitszeit 50 Stunden pro Woche
                                                          Die vertragliche Arbeitszeit der Oberärzte, der
Verhalten am LUKS                                         Assistenzärzte und der Unterassistenten beträgt
                                                          50 Stunden pro Woche. Geplant wird in der Regel
Die Mitarbeitenden repräsentieren mit ihrem Ver-          auf einer Basis von 48 Stunden pro Woche.
halten und Erscheinungsbild das LUKS. Sie prä-
                                                          ▪ Anhang A 2.13, B 2.7, D 2.6 PREGL
gen unser Image. Die Grundsätze zum korrekten
patientenorientierten Verhalten und zum sauberen          Arbeitszeit 42 Stunden pro Woche
und gepflegten Erscheinungsbild sind in unserer           Die wöchentliche Arbeitszeit für das nicht-ärztliche
Wegleitung «Weisung betreffend Auftritt im                Personal sowie für Spitalfachärzte beträgt bei
LUKS» festgehalten.                                       einem Vollpensum im Jahresdurchschnitt 42
                                                          Stunden. Für Teilzeit-Mitarbeitende gelten die
                                                          Bestimmungen über die Arbeitszeit anteilsmässig.
Arbeitszeit                                               Arbeitszeitkontrolle/Personaleinsatzplanung
                                                          Alle Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitszeit in
                                                          Form einer elektronischen An- und Abmeldung.
Ergänzend zu den personalrechtlichen Grundla-
                                                          Ausgenommen sind Geschäftsleitung, Departe-
gen gelten am LUKS die Arbeits- und Ruhezeit-
                                                          mentsleiter und –leiterinnen und Kaderärzte sowie
bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Sie sind in
                                                          Personen mit Kaderverträgen. Die Vorgesetzten
unserer Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit» zu-
                                                          sind für die Überprüfung zuständig und sie geben
sammengefasst.
                                                          auf Wunsch ihren Mitarbeitenden einen monatli-
                                                          chen Zeitausweis ab.
Pausen                                                Überzeit
Pausen dienen der Erholung und bieten Möglich-        Als Überzeit gelten Arbeitsstunden, die die ar-
keit zur Verpflegung. Bei einer täglichen Arbeits-    beitsgesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stun-
zeit von mehr als sieben Stunden ist ein Unter-       den pro Woche überschreiten. Mitarbeitende dür-
bruch von mindestens 30 Minuten einzuhalten.          fen nur ausnahmsweise bei nicht planbaren Er-
Diese Pause gilt nicht als Arbeitszeit. Zusätzlich    eignissen zu Überzeitleistungen herangezogen
haben Sie nach Möglichkeit eine Pause von 15          werden. Pro Kalenderjahr darf die Überzeit 140
Minuten pro Halbtag, die als Arbeitszeit zählt. Der   Stunden nicht überschreiten. Die Mitarbeitenden
Bezug der Pausen richtet sich nach den betriebli-     haben Anspruch auf Freizeit von gleicher Dauer.
chen Bedürfnissen. Für private Aktivitäten oder       Falls ausnahmsweise keine Kompensationsmög-
zum Rauchen sind die offiziellen Pausen zu be-        lichkeit besteht, kommt es zur Auszahlung der
nutzen. Weitere Pausen sind auszustempeln.            Überzeit und einem Zuschlag von 25 Prozent. Ein
                                                      Ausgleich von Überzeitarbeit in Freizeit sollte
Arbeitszeitsaldo                                      innert 14 Wochen erfolgen, im Ausnahmefall spä-
Ein positiver oder negativer Arbeitszeitsaldo er-     testens innert zwölf Monaten.
rechnet sich aus der Differenz zwischen der tat-
sächlich geleisteten und der täglichen Soll-          Nachtarbeit
Arbeitszeit. Der positive Arbeitszeitsaldo darf bei   Nachtarbeit gemäss Arbeitsgesetz ist die Arbeit
einem Vollpensum Ende Jahr maximal 100 Stun-          zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Mitarbeitende dür-
den betragen und ist nach Absprache mit den           fen während maximal sieben aufeinander folgen-
Vorgesetzten zu kompensieren durch Verkürzung         den Nächten für Nachtarbeit eingesetzt werden.
der täglichen Sollarbeitszeit. Möglich ist auch ein   Die Arbeitszeit in der Nacht beträgt neun, unter
ganz- oder halbtägiger Ausgleich an maximal 20        bestimmten Bedingungen zehn Stunden. Bei
Arbeitstagen pro Jahr. Der Dienstbetrieb muss         Nachtarbeit mit Präsenzdienst (Möglichkeit sich
aber gewährleistet sein. Der negative Arbeits-        ausruhen zu können bis zu einem Arbeitseinsatz,
zeitsaldo darf Ende Jahr 50 Stunden nicht über-       üblicherweise im Notfall) kann die Arbeitszeit bis
schreiten. In begründeten Fällen kann die Direkti-    maximal zwölf Stunden verlängert werden.
on Ausnahmen bewilligen.
Mehr- oder Minusstunden müssen spätestens bei         Die Ruhezeit nach geleisteter Nachtarbeit beträgt
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgegli-       elf Stunden. Die Ruhezeit kann einmal in der Wo-
chen sein. Eine Auszahlung erfolgt im Ausnahme-       che bis auf acht Stunden herabgesetzt werden,
fall.                                                 sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt
▪ § 57 PG, § 4g, PREGL, §§ 11-13, 15-16, 19           von zwei Wochen eingehalten wird. Nach sieben
  PV0, ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit»        Tagen Tages- oder Nachtarbeit ist im unmittelba-
                                                      ren Anschluss an den letzten Dienst eine Ruhe-
                                                      zeit von mindestens 83 Stunden zu gewähren.
Mehr- und Überstunden
Die Mitarbeitenden können von ihren Vorgesetz-        Pro geleistete Stunde Nachtarbeit erhalten Mitar-
ten verpflichtet werden, in zumutbarem Mass und       beitende mit Dienstplänen ab 20.00 zusätzlich
auf deren Anordnung hin Mehr- oder Überstunden        zum Lohn CHF 6 ausbezahlt sowie eine Zeitgut-
zu leisten. Mehrstunden können beim Arbeits-          schrift von zehn Minuten. Unterassistentinnen und
zeitmodell «Flexible Arbeitszeit» entstehen. Als      –assistenten erhalten eine Zeitgutschrift von 6
Überstunden gilt die Arbeitszeit, die beim Arbeits-
zeitmodell «Fixe Arbeitszeit - nach Dienst-
plan/Schichtarbeit» auf Anordnung der Vorgesetz-
ten über die persönliche Arbeitsverpflichtung hin-
aus geleistet wird.

Mehr- oder Überstunden sind durch Freizeit im
gleichen Ausmass auszugleichen, sobald das
betrieblich möglich ist, jedoch spätestens innert     Minuten pro Stunde.
eines Jahres nach der Erbringung. Zu beachten
sind die Bestimmungen zum Arbeitszeitsaldo            Sonntagsarbeit
Ende des Jahres.                                      Sonntagsarbeit ist die Arbeit an Sonntagen und
                                                      an den Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr. Für
Wenn der Ausgleich betrieblich nicht möglich ist,     Sonntagsarbeit erhalten Mitarbeitende mit Dienst-
werden Mehr- oder Überstunden auf begründeten         plänen (ausgenommen Unterassistenten und -
Antrag hin 1:1 ausbezahlt. Die Auszahlung muss        assistentinnen) eine zusätzliche Vergütung von
ebenfalls spätestens ein Jahr nach der Erbrin-        CHF 8 pro Stunde. Pro Jahr sind mindestens
gung beantragt werden.                                zwölf freie Sonntage zu gewähren.
Vergütungen für Nacht- und Sonntagsstunden             Ferienentschädigung für Mitarbeitende im
sind kumulierbar.                                      Stundenlohn
                                                       Sind Sie im Stundenlohn angestellt, erhalten Sie
Pikett- und Hintergrunddienst                          für jede ausbezahlte Stunde zusätzlich eine Feri-
Im Pikett- und Hintergrunddienst sind Mitarbeiten-     enentschädigung ausbezahlt. So wird der auf die
de erreichbar und bereit, in einer vorgeschriebe-      Ferien fallende Lohnanspruch abgegolten.
nen Zeit zur Arbeit zu erscheinen.                     ▪ 10.17% bei 24 Tagen Ferienanspruch
Folgende Vergütungen richten wir dafür aus:
                                                       ▪ 12.55% bei 29 Tagen Ferienanspruch
▪ Für Pikettdienst im Sinne von Erreichbarkeit,
                                                       ▪ 15.04% bei 34 Tagen Ferienanspruch
  welche nur gelegentlich zu einem effektiven Ar-
  beitseinsatz führt, erhalten Sie pro Stunde CHF      Auch wenn der Ferienanspruch finanziell abgegol-
  3.                                                   ten wird, sind im Stundenlohn Angestellte berech-
▪ Für Pikettdienst, welcher einen Einsatz am Ar-
  beitsplatz innert 30 Minuten gewährleistet, erhal-
  ten Sie pro Stunde CHF 6.

Erfolgt ein Arbeitseinsatz, dann wird die effektive
Arbeitszeit, mindestens aber 30 Minuten pro Ein-
satz, vergütet. Die Zeit für den Arbeitsweg gilt in
diesen Fällen als Arbeitszeit. Kurze Auskünfte
                                                       tigt und verpflichtet, Ferien zu beziehen.
gelten nicht als Arbeitszeit.

Innerhalb von vier Wochen dürfen maximal sieben        Ferienbezug
Pikettdienste geplant werden, davon müssen zwei        Die Ferien müssen grundsätzlich im laufenden
Wochen pikettbefreit sein. Unter gewissen be-          Kalenderjahr bezogen werden. Die Vorgesetzten
trieblichen Umständen darf die Anzahl Pikett-          können aus besonderen Gründen die Übertra-
dienste innerhalb von vier Wochen bis auf 14           gung eines Restanspruchs bis Ende Juni des
Einsätze erhöht werden.                                folgenden Jahres bewilligen. Normalerweise ist
                                                       mindestens eine Woche Ferien auf einmal zu
Bei Kaderärzten und Personen mit Kaderverträ-          beziehen. Bis zu fünf Ferientage können Sie tage-
gen ist die Vergütung für geleistete Überstunden,      oder halbtageweise nehmen.
Nacht-, Sonntagsarbeit sowie für Hintergrund-
dienste im Lohn enthalten.                             Pro Kalenderjahr haben Mitarbeitende Anspruch
                                                       auf mindestens einmal zusammenhängend 2
▪ § 4h, Anhang A 2.18 PREGL, §§ 17-19 BVO,
                                                       Wochen Ferien.
  ARG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhezeit»
                                                       Anteilsmässiger Ferienanspruch
                                                       Der Ferienanspruch besteht im Verhältnis der
Ferien                                                 Beschäftigungsdauer, wenn Sie
                                                       ▪ nicht während eines ganzen Kalenderjahrs bei
Ferienanspruch                                           uns angestellt sind,
Unsere Mitarbeitenden haben jedes Kalenderjahr         ▪ während insgesamt mindestens 20 Arbeitstagen
Anspruch auf
                                                         unbesoldet beurlaubt sind,
▪ 29 Arbeitstage Ferien bis und mit 20. Altersjahr,
                                                       ▪ während insgesamt mindestens 60 Arbeitstagen
▪ 24 Arbeitstage Ferien ab dem 21. Altersjahr,
                                                         voll arbeitsunfähig oder wegen Dienstleistung
▪ 29 Arbeitstage Ferien ab dem 50. Altersjahr,
                                                         besoldet beurlaubt waren.
▪ 34 Arbeitstage Ferien ab dem 60. Altersjahr.

Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem        ▪ § 4d PREGL, §§ 35-39 PVO
laufenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Altersunabhängige Ferienansprüche:
▪ 34 Arbeitstage Ferien für Kaderärzte                 Feiertage
▪ Personen mit Kadervertrag je nach Alter plus 5
                                                       13 Tage sind arbeitsfrei:
  Tage bis 59
                                                       ▪ Neujahr (1. Januar)
▪ 29 Arbeitstage Ferien für Mitarbeitende in Aus-
                                                       ▪ Berchtoldstag (2. Januar)
  bildung (Lernende, Studierende, Praktikanten,
                                                       ▪ Karfreitag
  ohne NDS)
                                                       ▪ Ostermontag
▪   Auffahrt                                          ***Weitere Tage sind durch Kompensation von
▪   Pfingstmontag                                     Mehr-/Überstunden, Ferien oder unbesoldeten
                                                      Urlaub zu beziehen
▪   Fronleichnam
▪   Nationalfeiertag (1. August)                      Für weitere unaufschiebbare private Verpflichtun-
▪   Maria Himmelfahrt (15. August)                    gen (zum Beispiel Aufsuchen einer Amtsstelle)
▪   Allerheiligen (1. November)                       kann, soweit notwendig, den Mitarbeitenden ein
▪   Maria Empfängnis (8. Dezember)                    besoldeter Kurzurlaub bewilligt werden. Arzt- und
                                                      Therapiebesuche werden in der Regel nicht als
▪   Weihnachten (25. Dezember)
                                                      Arbeitszeit angerechnet.
▪   Stephanstag (26. Dezember)
                                                      Urlaub für Aus- und Weiterbildung
▪ § 4e PREGL, § 18 BVO                                Insbesondere zur Aus- und Weiterbildung kann
                                                      ein längerer Urlaub gewährt werden. Je nach
                                                      Interessenlage wird der Urlaub voll, teilweise be-
Urlaub                                                soldet oder unbesoldet erteilt. Die Details sind in
                                                      den «Rahmenbedingungen der Weiterbildung am
Urlaub kann besoldet, teilweise besoldet oder         LUKS» umschrieben.
unbesoldet gewährt werden. Er ist frühzeitig zu
beantragen. Der geordnete Dienstbetrieb muss          Für ärztliches Personal gelten die Bestimmungen
gewährleistet bleiben.                                im Personalreglement für das LUKS zum Erlan-
                                                      gen oder Erhalt des Facharzttitels.
Urlaub für besondere Ereignisse                       ▪ Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7 PREGL
Bei folgenden Ereignissen erhalten Sie einen
besoldeten Urlaub:                                    Sabbatical
▪ Eigene zivile und kirchliche Trauung oder Ein-      Das LUKS kann auf Antrag hin Mitarbeitenden in
                                                      einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab acht
  tragung Partnerschaft: insgesamt drei Arbeitsta-    Dienstjahren ein Sabbatical gewähren. Der Ur-
  ge                                                  laubszweck muss im Interesse des Arbeitgebers
▪ Todesfall im eigenen Haushalt und in der Fami-      liegen, beispielsweise eine fachliche Weiterbil-
  lie*: drei Arbeitstage                              dung oder die Gesundheit der Mitarbeitenden. Je
▪ Wohnungswechsel: ein Arbeitstag                     nach Interessenlage und Dienstjahren ist ein
                                                      Sabbatical voll oder teilweise besoldet. Die Dauer
Im Weiteren erhalten Sie besoldeten Urlaub bei        beträgt maximal sechs Monate.
folgenden Ereignissen, sofern sie in die Arbeits-
zeit fallen:                                          Unbesoldeter Urlaub
▪ Trauung oder Eintragung Partnerschaft in der        Wenn es die betrieblichen Möglichkeiten zulas-
                                                      sen, gewähren wir Mitarbeitenden auf Antrag
  Familie * oder von nahen Verwandten **: ein         einen unbezahlten Urlaub. Ein unbesoldeter Ur-
  Kompensationstag                                    laub muss mindestens sieben aufeinanderfolgen-
▪ Tod von nahen Verwandten **: ein Arbeitstag         de Kalendertage dauern.
▪ Tod von nahe stehenden Berufskollegen sowie         ▪ §§ 40-43 PVO, § 4t, Anhang A 2.5, B 2.8, D 2.7
  von befreundeten Personen: halber Arbeitstag          PREGL
▪ Gerichtliche Vorladung als Partei oder Zeuge:
  Teilnahme
▪ Betreuung eines erkrankten Kindes oder Leben-       Dienstleistungen
  spartners, bis Betreuung durch Drittpersonen
                                                      Unter Dienstleistung zählen wir Militärdienst in der
  sichergestellt ist: maximal ein Arbeitstag***
                                                      Schweizer Armee, ziviler Ersatzdienst, Instrukti-
▪ Mitarbeit als Vertreter in einem Organ (zum Bei-    ons- und Pflichtdienste im Zivilschutz, humanitäre
  spiel Vorstand) einer Personalorganisation: Teil-   Einsätze, ausserschulische Jugendarbeit, J+S-
  nahme an maximal drei Anlässen pro Jahr             Leiterkurse, Kurse für Jungschützenleiter sowie
                                                      Schützenmeister, lnstruktions- und Feuerwehr-
* Familie: Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepart-      dienst, freiwillige Dienstleistungen mit Erwerbser-
ner, Lebenspartner                                    satz-Anspruch und Rapporte, Kurse und Übungen
** Nahe Verwandte: Gross-/Urgrosseltern, Gross-       im Rahmen der Gesamtverteidigung.
/Urgrosskinder, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten,       Militärdienst und ziviler Ersatzdienst
Schwiegereltern, Schwägerin, Schwager                 Für Militärdienst und zivilen Ersatzdienst haben
                                                      Sie Anspruch auf besoldeten Urlaub bis zu zwölf
                                                      Monaten innerhalb der letzten vier Jahre. Wird
aber ein einzelner zusammenhängender Dienst            schaftsurlaubes. Legen Mitarbeiterinnen die Tä-
von über zwei Monaten geleistet, wird dieser nur       tigkeit wegen schwangerschaftsbedingter Be-
unter der Bedingung besoldet, dass Sie danach          schwerden früher nieder, werden die letzten zwei
mindestens zwei Jahre beim LUKS angestellt             Wochen der Abwesenheit vor der Geburt an den
bleiben.                                               Mutterschaftsurlaub angerechnet.

Zivilschutzdienst                                      Auf Antrag hin erhalten Sie unmittelbar nach dem
Für lnstruktions- und Pflichtdienste im Zivilschutz-   Mutterschaftsurlaub einen unbesoldeten Urlaub
dienst haben Sie Anspruch auf bis zu 15 Arbeits-       von bis zu sechs Monaten. Nach dem Mutter-
tage besoldeten Urlaub pro Kalenderjahr.               schaftsurlaub beträgt die tägliche Maximalarbeits-
                                                       zeit neun Stunden bis zum Ende der Stillzeit.
Übrige Dienstleistungen
Die Urlaubsregelung für die übrigen Dienstleis-        Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zur
tungen ist in § 31 PVO aufgeführt.                     Verfügung zu stellen. Es gelten die Bestimmun-
                                                       gen des Arbeitsgesetzes. Die Details sind in der
                                                       Wegleitung «Arbeits-und Ruhezeit» enthalten.
Meldung, Antrag Dienstleistungen / EO
Art, Dauer und Zeitpunkt der Dienstleistung sind       Am Standort Luzern steht für Mütter ein separater
der vorgesetzten Person frühzeitig zu melden.          Stillraum zur Verfügung.
Humanitäre Einsätze (im Rahmen friedenserhal-
tender Aktionen und Guter Dienste des Bundes,          Wenn das befristete Arbeitsverhältnis während
des IKRK und im Schweizerischen Katastrophen-          des Mutterschaftsurlaubes endet, endet auch der
hilfskorps), J+S-Leiterkurse, ausserschulische         Lohnanspruch. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein
Jugendarbeit und Dienst bei der Feuerwehr sind         allfälliger Anspruch auf Mutterschaftsentschädi-
vorgängig und frühzeitig bei der vorgesetzten          gung nach Bundesrecht. Dieser beträgt maximal
Person zu beantragen.                                  14 Wochen ab Geburt und 80 Prozent des vor der
Die EO-Anmeldung für den Erwerbsersatz ist der         Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens
HR Abteilung umgehend zuzustellen. Die EO-             bis zu einem Höchstbetrag. Die HR Abteilung
Entschädigung steht bei einem besoldeten Urlaub        bestätigt Ihnen, bis wann das Arbeitsverhältnis
dem LUKS zu.                                           gedauert hat. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie
                                                       die Mutterschaftsentschädigung von der Aus-
Nach 60 Arbeitstagen eines besoldeten Urlaubs          gleichskasse.
für Dienstleistungen erfolgt eine Ferienkürzung.
▪ §§ 29-33,35 PVO                                      Vaterschaft
                                                       Mitarbeiter erhalten bei der Geburt des eigenen
                                                       Kindes eine Woche besoldeten Urlaub, welcher
Elternschaft                                           innert acht Wochen nach der Geburt zu beziehen
                                                       ist. Zusätzlich auf Antrag hin erhalten Betroffene
Unsere Mitarbeitenden sollen ihre Elternrolle          im ersten Lebensjahr des Kindes bis zu vier Wo-
wahrnehmen können.                                     chen unbesoldeten Urlaub.

Schwangere Mitarbeiterinnen                            Begründung eines Pflegekindverhältnisses
Schwangere Frauen dürfen pro Tag maximal 9             Bei der Begründung eines Pflegekindverhältnis-
Stunden arbeiten und in den letzten 8 Wochen vor       ses können Sie einen besoldeten Urlaub von ma-
der Geburt nur zwischen 6 Uhr morgens bis 20           ximal acht Wochen beantragen. Auf Antrag hin
Uhr abends beschäftigt werden. Schwangeren             erhält ein Elternteil unmittelbar nach dem Urlaub
Mitarbeiterinnen stellt der Personalärztliche Dienst   einen unbesoldeten Urlaub von bis zu sechs Mo-
eine Checkliste zur Verfügung. Darauf basierend        naten. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche
kann eine individuelle Risikobeurteilung des Ar-       Paare.
beitsplatzes und der damit verbundenen berufli-        ▪ §§ 44-46 PVO , ARG, Wegleitung «Arbeits- und
chen Tätigkeit vorgenommen werden. Im Weite-             Ruhezeit»
ren sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes
zu beachten.
                                                       Betreuung eines erkrankten Kindes
                                                       Erkrankt Ihr Kind während der Arbeitszeit, haben
Mutterschaft
                                                       Sie Anspruch auf maximal einen besoldeten Ur-
Mitarbeiterinnen erhalten einen besoldeten Mut-
                                                       laubstag bis die Betreuung durch Drittpersonen
terschaftsurlaub von 16 Wochen. Vorbehalten
                                                       sichergestellt ist. Die vorgesetzte Person ist un-
bleiben anderslautende Bestimmungen in öffent-
                                                       verzüglich zu informieren. Weitere benötigte Tage
lich-rechtlichen Verträgen. Der Urlaub beginnt
                                                       sind durch Kompensation von Mehr-
frühestens zwei Wochen vor der Geburt. Sie er-
                                                       /Überstunden, Ferien oder unbesoldeten Urlaub
halten den vollen Lohn während des Mutter-
                                                       zu beziehen.
▪ § 41 PVO                                           Krankheit und Unfall
Kindertagesstätte                                    Unsere Merkblätter zu den Personenversicherun-
An den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen        gen geben detailliert Auskunft über die Leistungen
stehen für die Betreuung Ihrer Kinder externe        bei Krankheit und Unfall.
Kindertagesstätten (Kita) zur Verfügung. Sie
nehmen nach Möglichkeit Kinder ab dem vierten        Meldung
Monat bis zum Kindergartenalter auf. Das LUKS        Sind Mitarbeitende wegen einer Krankheit oder
beteiligt sich einkommensabhängig an den Kos-        eines Unfalls arbeitsunfähig, erfolgt an die vorge-
ten der Kinderbetreuung.                             setzten Person unverzüglich eine Meldung. Dau-
                                                     ert die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit länger als
                                                     sieben Kalendertage beziehungsweise drei bei
Sozialzulagen                                        Unfall, ist der vorgesetzten Person unaufgefordert
                                                     ein Arztzeugnis einzureichen, das an das Team
Kantonale Familienzulagen                            HR Krankheit und Unfall weiterzuleiten ist.
Wenn Sie Kinder haben, haben Sie Anspruch auf
die Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen         Mitarbeitende, welche während den Ferien krank
nach dem kantonalen Gesetz über die Familien-        sind oder verunfallen und nicht mehr ferienfähig
zulagen. Die genauen Ansätze der Zulagen sehen       sind, melden dies umgehend der vorgesetzten
Sie auf dem Dokument "Sozialversicherungsab-         Person. Die Wegleitung «Nachbezug von Ferien-
züge".                                               tagen während Krankheit und Unfall während
                                                     Ferien» enthält nähere Bestimmungen.
Besondere Sozialzulage als zusätzliche Ar-
                                                     Krankentaggeldversicherung
beitgeberleistung des LUKS                           Das LUKS hat für sein Personal eine Krankentag-
Zusätzlich richtet das LUKS an Mitarbeitende, die    geldversicherung abgeschlossen. Die Prämien
Anspruch auf Familienzulagen haben, eine be-         gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers.
sondere Sozialzulage von CHF 250 pro Monat
aus.                                                 Treten Mitarbeitende aus dem LUKS aus, haben
                                                     in der Schweiz wohnhafte Versicherte grundsätz-
Bei Teilzeitarbeit wird die Sozialzulage anteils-    lich das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in die
mässig ausgerichtet. Entspricht die Teilzeitarbeit   Einzelversicherung überzutreten.
mindestens einem 50-Prozent-Pensum, kann in
begründeten Ausnahmefällen die volle Zulage
zugesprochen werden.                                 Lohnfortzahlung in einem unbefristeten Ar-
                                                     beitsverhältnis
                                                     Nach der Probezeit haben Sie während maximal
                                                     730 Tagen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese
                                                     Leistung wird vollumfänglich durch das LUKS
                                                     finanziert.

                                                     Nach 60 Arbeitstagen voller Arbeitsunfähigkeit
                                                     erfolgt eine Ferienkürzung.
▪ § 37 PG, § 15 BV0
                                                     Lohnfortzahlung während der Probezeit sowie
Impf- und Infektionsschutz                           bei besonderen Arbeitsverhältnissen
                                                     Unbefristet angestellte Mitarbeitende während der
Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden liegt uns      Probezeit, befristet oder aushilfsweise angestellte
am Herzen! Besonders wichtig ist der Schutz vor      Mitarbeitende sowie Lernende, Studierende und
übertragbaren Infektionskrankheiten, die sowohl      Praktikanten haben eine Lohnfortzahlung bei
für die Mitarbeitenden wie für unsere Patientinnen   Krankheit oder Unfall von maximal 90 Tagen.
und Patienten eine Gefahr darstellen. Für eine       Danach beginnen die Leistungen der Kranken-
Tätigkeit beim LUKS setzen wir deshalb einen         taggeldversicherung, sofern ein Anspruch be-
angepassten Impf- und Infektionsschutz voraus.       steht.
Unser Personalärztlicher Dienst informiert, berät
                                                     ▪ §§ 15, 21, 47 PG, §56-8 PV0, §520-28 PVO, §
und unterstützt in Fragen von Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz.                            10a PREGL, Merkblätter über Krankheit und Un-
                                                       fall
Unfallversicherung                                    Lohn am LUKS
Unsere Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaft-
lichen Folgen von Unfall und Berufskrankheit ver-     Der Lohn richtet sich nach Funktion, Erfahrung
sichert:                                              und Leistung.
▪ Bei einer Arbeitszeit von weniger als acht Stun-
   den pro Woche sind Sie gegen Berufsunfall (in-     Das LUKS wurde als erstes
   klusive Arbeitsweg) und -krankheit versichert.     Spital in der Schweiz SQS-
                                                      zertifiziert für "Fair Compensa-
▪ Bei einer Arbeitszeit von acht und mehr Stunden
                                                      tion". Die unabhängige
   pro Woche sind Sie zusätzlich auch gegen           Schweizer Vereinigung für
   Nichtberufsunfall versichert.                      Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat
                                                      die Löhne nach dem Kriterium Geschlecht ge-
Den Mitarbeitenden, die gegen Nichtberufsunfall       prüft. Die SQS ist zum Schluss gekommen, dass
versichert sind, bieten wir eine Nichtberufsunfall-   das LUKS mit seiner Vergütungspraxis die Anfor-
Zusatzversicherung (NBU-Z) an. Durch diese            derungen an Lohngerechtigkeit vollumfänglich
Zusatzversicherung sind Sie bei einem Spitalau-       erfüllt.
fenthalt und bei den Heilungskosten weltweit so-
wie beim Eingehen von Wagnissen und Grobfahr-         Lohnsystem
lässigkeiten besser versichert. Neue Mitarbeiten-     Die beruflichen Tätigkeiten sind in Funktionsum-
de erhalten mit den Anstellungsunterlagen ein         schreibungen festgehalten, die im Anhang 1 der
Merkblatt mit näheren Informationen. Wenn Sie         Besoldungsverordnung für das Staatspersonal
auf die NBU-Z verzichten möchten, melden Sie          enthalten sind. Je nach den Anforderungen, die
dies bitte schriftlich der HR Abteilung. Für den      an eine bestimmte Funktion gestellt werden, ist
Beitritt und Austritt sind Fristen zu beachten.       sie einer Lohnklasse zugeordnet. Innerhalb dieser
                                                      Klasse richtet sich der konkrete Lohnbetrag nach
Die aktuellen Lohnabzüge für die Unfallversiche-      der Erfahrung, die für die Tätigkeit nutzbar ist. Bei
rung sowie den maximal versicherten Lohn sehen        fehlender beruflicher Praxis oder Qualifikation
Sie auf dem Dokument "Sozialversicherungsab-          kann vorübergehend auch eine Einreihung in eine
züge".                                                tiefere Lohnklasse erfolgen.

Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden                 Lohnentwicklung
Arbeitsunfähige Mitarbeitende haben eine Mitwir-      Die Lohnentwicklung verläuft individuell: Aus dem
kungspflicht, das heisst sie nehmen Unterstüt-        alljährlich durchgeführten Beurteilungs- und För-
zungs- und Beratungsangebote des LUKS an und          dergespräch (BFG) zwischen Vorgesetzten und
erfüllen die Auflagen der Krankentaggeld- und         Mitarbeitenden ergibt sich ein Beurteilungswert.
Unfallversicherung. In Zusammenarbeit mit dem         Dieser bildet neben weiteren Faktoren (Position
LUKS unternehmen sie alles in ihrer Möglichkeit       im Lohnband, Quervergleich, jährliche finanzielle
stehende, um die Arbeitsfähigkeit wieder zu er-       Mittel) die Grundlage für die individuelle Lohnent-
langen.                                               wicklung. In besonderen Fällen können Funkti-
                                                      onszulagen oder ausserordentliche Zulagen aus-
Vergünstigungen bei Zusatzversicherungen              gerichtet werden.
Das LUKS hat Kollektivverträge mit der Kranken-
kassen CSS, Concordia und Swica abgeschlos-           Für Assistenz- und Oberärzte gibt es in den ers-
sen. Mitarbeitende, welche bei einer dieser Kran-     ten sechs Berufsjahren spezielle Regelungen für
kenkassen eine Zusatzversicherung haben, erhal-       die Lohnentwicklung. Beim Erlangen des Fach-
ten Vergünstigungen auf ihre Prämie.                  arzttitels werden Oberärztinnen und –ärzte in der
                                                      Regel höher eingestuft.

Haftpflichtversicherung                               Der Spitalrat beschliesst im Rahmen des Budgets
                                                      die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für
Das LUKS hat eine Haftpflichtversicherung für alle    generelle, individuelle und strukturelle Anpassun-
Mitarbeitenden und ihre Handlungen, welche im         gen der Löhne.
Auftrag des LUKS erfolgen.                            ▪ §§ 31-36 PG, BO, §§ 6-14, Anhang 1 BVO, §§
                                                        10b-10g PREGL
Bei Grobfahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schädi-
gung ist ein Regress möglich.                         Lohn von Kaderärzten
                                                      Für Kaderärzte gelten spezielle Lohnrichtlinien.
                                                      ▪ Anhang A 2.14-2.18, 3.8, 3.9 PREGL
Lohn von Lernenden, Studierenden, Praktikan-          den. Den versicherten Mindestlohn, den Koordi-
ten, Minderjährigen                                   nationsabzug und die Beitragssätze sind im Do-
Für Lernende, Studierende, Praktikanten sowie         kument "Sozialversicherungsabzüge" ersichtlich.
Minderjährige haben wir spezielle einheitliche        ▪ § 63 PG, Anhang A 2.20, B 2.9, C 2.3, D 2.8
Lohnrichtlinien.                                        PREGL

Lohnauszahlung und -abrechnung                        Ergänzende Versicherung
Sie erhalten den Lohn am 25. des Monats auf Ihr       Für Kaderärzte sowie Departementsleiter und -
Lohnkonto gutgeschrieben. Der Jahreslohn wird         leiterinnen bieten wir als Ergänzung zur LUPK
in 13 Teilen ausbezahlt. Der 13. Monatslohn wird      Luzerner Pensionskasse eine Kaderversicherung
mit dem Novemberlohn oder anteilsmässig im            an.
Austrittsmonat ausgerichtet. Sie erhalten eine in
der Regel elektronische Lohnabrechnung, wenn
sich gegenüber der letzten Lohnabrechnung et-
was verändert hat. Die Lohnabzüge sehen Sie auf
dem Dokument "Sozialversicherungsabzüge".

Berufliche Vorsorge (Pensions-
kasse)                                                ▪ § 10 PREGL

Wenn die reglementarischen Voraussetzungen
erfüllt werden, treten Mitarbeitende einer dieser     Spesenersatz
Pensionskassen bei:
                                                      Entstehen Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer
▪ VSAO Vorsorgestiftung des Verbandes Schwei-
                                                      Anstellung notwendige Auslagen, ersetzen wir
  zerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -        diese grundsätzlich.
  ärzte (www.vorsorgestiftung-vsao.ch): Assis-
  tenzärzte, Spitalfachärzte sowie Oberärzte          So werden insbesondere die Kosten für notwen-
▪ LUPK Luzerner Pensionskasse (www.lupk.ch):          dige Arbeitsreisen (Spesen für die Benutzung der
                                                      öffentlichen Verkehrsmittel oder des Privatfahr-
  Kaderärzte sowie alle anderen Mitarbeitenden
                                                      zeugs, Spesen für auswärtige Verpflegung und
                                                      Übernachtung) ersetzt. Die entstandenen Kosten
Beide Vorsorgeeinrichtungen gewähren den Ver-
                                                      sind mit dem Spesenformular und den Belegen
sicherten und ihren Familienangehörigen Schutz
                                                      abzurechnen.
gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Inva-
lidität und Tod. Sie erbringen
                                                      Für den Arbeitsweg oder für Parkgebühren am
▪ Altersleistungen,                                   Arbeitsort werden keine Spesen bezahlt. Als Ar-
▪ Invalidenleistungen,                                beitsorte gelten grundsätzlich die Haupt-und Sa-
                                                      tellitenstandorte des LUKS. Die Regelung der
                                                      Spesen ist in der Weisung Spesenreglement
                                                      LUKS festgehalten.
                                                      ▪ §§ 22-30 BVO

                                                      Beurteilungs- und Förderge-
▪ Hinterlassenenleistungen.                           spräch (BFG)
Die Pensionskasse wird von uns gemeinsam fi-          Das BFG dient der Standortbestimmung, der För-
nanziert, das heisst von den Mitarbeitenden und       derung der Zusammenarbeit, dem Dank und der
dem LUKS. Wir als Arbeitgeber tragen einen            Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Vorge-
überparitätischen Anteil. Ab dem 18. Altersjahr bis   setzte und Mitarbeitende besprechen einmal jähr-
zum Ende des Kalenderjahrs, in dem Mitarbeiten-       lich den Beitrag der Mitarbeitenden zur Erfüllung
de 24 Jahre alt werden, sind Betroffene gegen die     des Leistungsauftrags. Es werden neue Ziele
Risiken Tod und von Invalidität versichert (Risiko-   vereinbart, Zukunftsperspektiven besprochen und
versicherung). Ab dem 25. Altersjahr beginnt zu-      Förder- oder Entwicklungsmassnahmen geplant.
sätzlich das Alterssparen (Risiko-und Altersversi-    Die Vorgesetzten erhalten von den Mitarbeiten-
cherung). Die Beiträge sind altersabhängig. Ab        den ein Feedback zur Zusammenarbeit.
dem 42. Altersjahr kann bei der LUPK der Versi-
cherungsplan Plus-Sparen freiwillig gewählt wer-
Damit das Gespräch gelingt, ist eine aktive Vorbe-    ▪ nach 20, 25 und 35 Dienstjahren je 10 Arbeits-
reitung und Beteiligung von Mitarbeitenden wie          tage
Vorgesetzten nötig.
                                                      ▪ und nach 30 und 40 Dienstjahren je 20 Arbeits-
Aus dem BFG resultiert ein Beurteilungswert, der        tage besoldeten Urlaub.
Ihre individuelle Lohnentwicklung beeinflusst (sie-
he Ziffer 17.2 dieser Broschüre).                     Mitarbeitende, die im Stundenlohn angestellt sind,
▪ § 60 PG, §§ 62-65 PVO                               erhalten ihren DAG-Anspruch ausbezahlt. Eine
                                                      Auszahlung des Dienstaltersgeschenks (DAG) ist
                                                      bei Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt
                                                      sind, nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
Nebenbeschäftigung
                                                      Das DAG ist innerhalb eines Kalenderjahrs zu
Bewilligungspflichtig sind Nebenbeschäftigungen,      beziehen.
die Arbeitszeit beanspruchen oder Ihre Arbeits-
leistung beeinträchtigen können. Die Nebenbe-         Keinen Anspruch auf ein DAG haben Aushilfen,
schäftigung kann bewilligt werden, wenn der ge-       Praktikanten, Studierende, Lernende sowie pen-
ordnete Dienstbetrieb gewährleistet ist und keine     sionierte Mitarbeitende.
überwiegenden Interessen entgegenstehen. In           ▪ § 4 PREGL, §§ 33-34 BV0
der Regel wird mit der Bewilligung ein unbesolde-
ter Urlaub gewährt oder eine Anpassung der Ar-
beitszeit vereinbart.
                                                      Personalhilfsfonds
Mitarbeitenden des LUKS ist es grundsätzlich
untersagt, eine Nebenbeschäftigung auszuüben,         Das LUKS führt einen Personalhilfsfonds. Aus
welche die Erfüllung der Dienstpflichten beein-       dem Fonds können finanzielle Leistungen ge-
trächtigen kann. Unerlaubt sind Nebenbeschäfti-       währt werden.
gungen insbesondere, wenn sie                         ▪ bei sozialer Not,
▪ bei der Ausübung der Dienstpflicht Betroffene       ▪ in Härtefällen,
  als befangen erscheinen lassen können,              ▪ als Prozesshilfe,
▪ die Geheimhaltungspflicht tangieren,                ▪ zur Deckung schwerwiegender materieller
▪ Vertrauenswürdigkeit in der dienstlichen Tätig-       Schäden, die Mitarbeitenden aus beruflicher Tä-
  keit mindern können oder                              tigkeit erwachsen,
▪ zusammen mit der Anstellung am LUKS ein             ▪ zur Deckung von Sozialversicherungslücken bei
  Ausmass erreichen, das ein 100 % Pensum we-           Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit.
  sentlich überschreitet.
                                                      Die Direktion kann finanzielle Leistungen für nicht
Wenn Sie ein öffentliches Amt ausüben, das            gedeckte Kosten aus Polizei- oder Strafverfahren,
heisst eine Funktion, die durch Volkswahl oder        die Mitarbeitenden aus beruflicher Tätigkeit er-
behördliche Wahl begründet ist, können Sie ma-        wachsen, ausserhalb des Personalhilfsfonds ge-
ximal 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr beanspru-       währen.
chen, die in der Regel ganz, eventuell teilweise      ▪ §§ 5-7 PREGL
besoldet werden. Die Bewilligung wird für die
Dauer von maximal vier Jahren erteilt bezie-
hungsweise für die Amtsdauer.                         Beendigung des Arbeitsverhält-
Für die Regelung des Einzelfalls spielen insbe-       nisses
sondere die Entschädigung, die Sie für die Ne-
benbeschäftigung erhalten, eine Rolle sowie das       Das Arbeitsverhältnis wird beendet
Ausmass der zeitlichen Beanspruchung.                 ▪ durch Zeitablauf bei befristeter Anstellung,
▪ § 53 PG, §§ 47-50 PVO                               ▪ durch schriftliche Kündigung der Mitarbeitenden,
                                                      ▪ im gegenseitigen Einvernehmen,
                                                      ▪ wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit,
Dienstaltersgeschenk                                  ▪ aus Altersgründen
                                                      ▪ oder durch Entscheid des LUKS.
Als Dank für Ihre langjährige Mitarbeit erhalten      Folgende Fristen müssen eingehalten werden:
Mitarbeitende
                                                      ▪ Während den ersten drei Monaten der Probe-
▪ nach 10 und 15 Dienstjahren je 5 Arbeitstage,
                                                        zeit: sieben Tage jederzeit
▪ Danach drei Monate auf das Monatsende, Aus-        mission gewährleistet. Die Mitglieder sind Mitar-
  nahme: Kaderärzte und Personen mit Kaderver-       beitende des LUKS.
  trägen sechs Monate                                Die Personalkommission wahrt die Mitwirkungs-
                                                     rechte der Mitarbeitenden gemeinsam mit dem
Für besondere Arbeitsverhältnisse wie Auszubil-      LUKS als Arbeitgeber. Mit der Mitwirkung sollen
dende und Aushilfen gelten die Kündigungsfristen     folgende Ergebnisse erreicht werden:
im Vertrag.                                          ▪ Die Stärkung der Mitgestaltungsrechte und der
Bis zum Austritt sind geleistete Mehr-                 Mitverantwortung der Mitarbeitenden
/Überstunden sowie Ferienguthaben zu beziehen.       ▪ Die Förderung eines guten Betriebsklimas und
Minusstunden sind auszugleichen. Ist dies aus          der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
betrieblichen Gründen nicht möglich, werden die
Restguthaben ausbezahlt beziehungsweise For-         Die Personalkommission befasst sich
derungen in Rechnung gestellt.                       ▪ mit den Vorschlägen der Mitarbeitenden zu all-
▪ §515-24 PG, Wegleitung «Arbeits- und Ruhe-           gemeinen Fragen des Betriebes,
  zeit»                                              ▪ mit den Anliegen, die ihr von der Direktion un-
                                                       terbreitet werden,
Schlichtungsstelle                                   ▪ mit Aufgaben, welche die Personalkommission
                                                       im Sinne der Mitarbeitenden oder des Gesamt-
Die Schlichtungsstelle des Kantons Luzern berät
                                                       betriebes selber aufgreift.
Mitarbeitende und Vorgesetzte bei Streitigkeiten
aus dem Arbeitsverhältnis. Sie versucht, mit den
                                                     Die Personalorganisationen und deren Delegatio-
betroffenen Personen eine Einigung herbeizufüh-
                                                     nen sind als Gesprächspartner anerkannt.
ren.
                                                     ▪ § 61 PG, § 8 PREGL

                                                     Stand 23.12.2019

Das Gesuch um ein Schlichtungsverfahren kann
schriftlich und mit einer kurzen Begründung beim
Sekretariat der Schlichtungsstelle bei der Dienst-
stelle Personal des Kantons Luzern eingereicht
werden. Dies muss vor Ablauf einer allfälligen
Beschwerdefrist geschehen. Im Gesuch muss
glaubhaft gemacht werden, dass im Gespräch
zwischen Mitarbeitenden, der vorgesetzten Per-
son und der HR Abteilung des LUKS keine Eini-
gung erzielt werden konnte.

Fachstelle Mobbing und sexuelle
Belästigung
Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeits-
platz werden am LUKS nicht toleriert. Sind Sie
betroffen oder haben Sie Kenntnis davon, wenden
Sie sich umgehend an die Vorgesetzten und die
HR Gesundheit und Integration.
▪ §§ 30 und 69 PG, § 9 PREGL, §§ 68-74 PVO                                         Luzerner Kantonsspital | HR Abteilung
                                                          Spitalstrasse | 6000 Luzern 16 |041 205 4309 | hr.luzern@luks.ch

Personalkommission und Perso-
                                                        Spitalstrasse 16a | 6210 Sursee | 041 926 4001 | hr.sursee@luks.ch
                                                     Spitalstrasse 50 | 6110 Wolhusen | 041 492 8104 hr.wolhusen@luks.ch
nalorganisationen                                                                                            www.luks.ch

Das Mitspracherecht der Mitarbeitenden in Perso-
                                                                          Luzerner Höhenklinik Monatana | HR Abteilung
nalangelegenheiten ist durch die Personalkom-
                                                                    3963 Montana | 027 485 8351 | susanne.musy@lhm.ch
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