Zwei erfolgreiche BU-Leistungsbeispiele - Der "zittrige" Zahnarzt und Die sonderbaren Beschwerden einer selbständigen Winzerin

 
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Zwei erfolgreiche
  BU-Leistungsbeispiele

  ► Der „zittrige“ Zahnarzt

              und

Die sonderbaren Beschwerden
  einer selbständigen Winzerin

© Pscherer GmbH – www.pscherer.de
Der „zittrige“ Zahnarzt

 • Im Oktober 2002 wandte sich Herr Dr. W. an uns, da er sich für
   berufsunfähig hielt
 • „Anfang März 2002 passierte folgendes … mit dem Diamantbohrer
   … . Plötzlich fiel mir auf, wie sich der … Turbinenkopf samt Bohrer
   zur Seite neigte und nun in eine andere, nicht gewünschte
   Richtung bohrte. Erstaunt unterbrach ich meine Arbeit und wußte
   zuerst nicht, was geschehen war.“
 • Hinzu kamen orthopädische Probleme

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Der „zittrige“ Zahnarzt

 • Zwei beteiligte Versicherer: Alte Leipziger (AL) und Hamburg
   Mannheimer (HM)

 • Am 26.11.2002 persönliche Besprechung mit Chefarzt für
   Neurologie

    auch zum Thema „Überobligation“;
    hier: Raubbau an der Gesundheit

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Der „zittrige“ Zahnarzt

• Im Februar 2003 Versand des fach- & chefärztliche Gutachtens an
  AL und HM

• Im Juni 2003 beauftragt AL „auch im Namen der HM“ ein eigenes
  fach- & chefärztliches Gutachten.
  Ergebnis: „Aktuell liegt der Grad der Berufsunfähigkeit bei 100% …
  seit April 2002“

• Ende Oktober 2003 erkennt AL an und leistet rückwirkend seit Mai
  2002

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Der „zittrige“ Zahnarzt

 • Zur Vorgehensweise der HM:
    • 17.10.2003: Wir schicken Anerkenntnis AL
    • 10.11.2003: HM anerkennt telefonisch
    • 19.11.2003: Wir bestätigen schriftlich
    • HM ist für uns „nicht mehr erreichbar“; keinerlei Aktivitäten
      erkennbar
    • 22.12.2003: Vorstandsbeschwerde
    • 17.01.2004: HM schickt Kopie des Anerkenntnisses vom
      21.01.2004 an VN; sie leistet ebenfalls ab Mai 2002

 • Abschluss unserer Arbeit nach
   - 15 Monaten und ca. 40 Arbeitsstunden und
   - ständiger Rechtsberatung durch Vertragsanwalt

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Der „zittrige“ Zahnarzt

 Bayerische Ärzteversorgung lehnt Leistung ab,
  da „zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit im
       nennenswerten Umfang ausübbar“.

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Zwei erfolgreiche
   BU-Leistungsbeispiele

    Der „zittrige“ Zahnarzt

               und

► Die sonderbaren Beschwerden
   einer selbständigen Winzerin

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Die sonderbaren Beschwerden einer selbständigen
Winzerin

• Selbständige Winzerin und GmbH-Geschäftsführerin mit 12-14 -
  teils bis
  16 - Arbeitsstunden am Tag
  >     Zwei Tätigkeitsbeschreibungen
• Im Mai 2003 wendet sich Frau M. an uns, da sie sich für
  berufsunfähig hält
• Schuldloser Autounfall im Februar 2002
• Seit Unfall ununterbrochen arbeitsunfähig
• Restarbeitsfähigkeit ca. 3 Stunden am Tag

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Zum medizinischen Sachverhalt

Vielfältigste und auch sehr diffuse neurologische und orthopädische
Symptome, sowie eine Depression

-   „Schweregefühl und Nebel im Kopf“
-   „Druck von hinter den Augen in der Tiefe“
-   „1-stündige stechende Schmerzen linkes Ohr“
-    sieht „Flimmern wie Staub in der Sonne oder Schnee“
-   „Grübelzwang“

-„Keine organische Grundlage“ für viele Symptome

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BU-Leistung nur bei „Krankheit, Körperverletzung
 oder Kräfteverfall“

Viele dieser gravierenden Symptome scheinen „ursachenlos“ und sind
bedingungsgemäß problematisch (s.o.).

Ein Versicherungsgutachter macht sogar „eine besonders dumme
Bemerkung“, indem er keine Anzeichen für eine Simulation findet, eine
solche aber auch nicht ausschließt. Prompt beruft sich der Versicherer
auf eine evtl. Simulation. Er vermutet ergänzend auch
Aspirinmissbrauch durch das - nach dem Unfall - ärztlich verordnete
Aspirin gegen die Schmerzen ...

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Ein problematischer Präzedenzfall

• Was tun?
• BGH-Entscheidung am Einzelfall eines Masseurs und medizinischen
  Bademeisters: Wenn Symptome glaubhaft geschildert werden, liegt
  hinter ihnen eine entsprechende Erkrankung, und ggf. liegt BU vor.
  >    Kann BGH nur einzelfallbezogen meinen.
  Beispiel: Versicherungsvermittler, der keinen Kunden mehr
  begegnen kann
  >    Streit bei dieser Argumentation vorprogrammiert

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Eine kleine Auffälligkeit in der Biografie

• Die Kundin hat vor vielen Jahren ihre Schwester, und vor 5 Jahren
  ihre kleine Tochter verloren; beide durch einen Autounfall. Nach
  dem Tod ihrer Tochter hat sie sich im sozialen Bereich engagiert,
  den „Schicksalsschlag mittlerweile angenommen und alles
  verarbeitet“. Eine psychologische Behandlung war nie nötig.
• Ein Neurologe des Kfz-Haftpflichtversicherers äußert in einem
  Nebensatz, dass der „noch nicht ausreichend verarbeitete“
  Kindesverlust für die Depression (mit)ursächlich sein könnte.

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Vom Nebensatz in einem Gutachten zum eigenen
 Gutachtensauftrag

• Meine Idee: Eigenes psychiatrisches Gutachten
• Vorgespräch mit einem Psychiater:
  „In der Psychiatrie ist fast alles denkbar.“
• Gespräch mit der Kundin
  > Problem: Kaum Akzeptanz für „Psyche“
• Beauftragung eines eigenen psychiatrischen Gutachtens

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Die sonderbaren Beschwerden einer selbständigen
 Winzerin

Aus dem Gutachten vom November 2003:
• „Das Unfallereignis passte sozusagen wie ein Schlüssel in ein
  Schloss, um die verdrängte Trauer in Form einer depressiv getönten
  Somatisierungssymptomatik aus der Latenz zu heben …“
• „Frau M. leidet an einer depressiv getönten Somatisierungsstörung
  ICD-10 F45.0. Diese Erkrankung hat zu einer relevanten Minderung
  der Fähigkeit geführt, den Beruf der Winzerin und Geschäftsführerin
  auszuüben. Diese Minderung besteht seit dem Unfallereignis
  zu über 50 Prozent.“

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Die sonderbaren Beschwerden einer selbständigen
 Winzerin

• Im Dezember 2003 anerkennt die Allianz und leistet rückwirkend ab
  September 2002.
  - Unfallzeitpunkt: Februar 2002
  „Unsere Leistungen beginnen mit dem 7. Kalendermonat der
  Gesundheitsschädigung, weil eine voraussichtlich dauernde
  Berufsunfähigkeit derzeit noch nicht gegeben ist.“
  - Schlechte BU-Bedingungen, auch 1991
  - Es muss nicht nachreguliert werden! („voraussichtlich dauernd“
  muss zum behaupteten BU-Beginn prognostizierbar sein.*)

• Wir bearbeiteten von Mai bis Dezember 2003 in rund
  40 Arbeitsstunden

(* OLG Saarbrücken 03.05.2006, in VersR 2007, 780)

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