Datenschutz in der Marktforschung: Herausforderungen und Erfahrungen - März 2016 - marktforschung.de

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Datenschutz in der Marktforschung: Herausforderungen und Erfahrungen - März 2016 - marktforschung.de
März 2016

Datenschutz in der Marktforschung:

Herausforderungen und Erfahrungen
Datenschutz in der Marktforschung: Herausforderungen und Erfahrungen - März 2016 - marktforschung.de
Inhalt
 • 03 – Editorial
        Horst Müller-Peters / marktforschung.de
 • 05 – Wie streng muss der Datenschutz eigentlich sein?
        Philipp Kemser, Florian Tress / Norstat
 • 08 – Über Edward Snowden und den Datenschutz aus europäischer und US-
    amerikanischer Sicht
        Prof. Dr. Franziska Boehm / Universität Karlsruhe
 • 11 – Die EU-Datenschutzgrundverordnung aus Sicht des ADM
        Hartmut Scheffler / ADM
 • 13 – Rechtsrahmen für Datenexporte in die USA - "EU-U.S. Privacy Shield" ersetzt Safe
    Harbor
        Prof. Dr. Rolf Schwartmann / TH Köln
 • 17 – Über den Einfluss der ESOMAR in Brüssel, Pseudonymisierung und Datenschutz
    2018
        Kim Smouter / ESOMAR
 • 20 – Die wachsende Bedeutung des Datenschutzes
        Roy A. Walsh / GfK

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Datenschutz in der Marktforschung: Herausforderungen und Erfahrungen - März 2016 - marktforschung.de
Editorial
                         Von Horst Müller-Peters, marktforschung.de

 Vom Hygienefaktor zur Top-Priorität?               sind, ist unscharf, pseudonymisiert heißt
                                                    noch lange nicht de-personalisiert. Akteure
 Datenschutz und Datensicherheit spielen in         in gleichen Märkten unterliegen ganz
 der Marktforschung von jeher eine                  unterschiedlichen Gesetzen, abhängig vom
 wichtige Rolle. Befragte gewähren gegen            Sitz des Dienstleisters. Auch innerhalb
 ein Anonymitätsversprechen tiefe und               Deutschlands ist die Durchsetzung von
 bisweilen intime Einblicke in ihr Leben.           Datenschutz Ländersache und wird
 Zugleich vertrauen Auftraggeber den                unterschiedlich streng gehandhabt. Der von
 Instituten Adressdaten und damit                   vielen Instituten bewusst oder unbewusst
 verknüpfte Kundeninformationen an. Ein             praktizierte und bisher auf Basis von Safe
 Datenleck kann so leicht zum Reputations-          Harbour als gesichert angesehene
 GAU eines jeden Dienstleisters oder gar der        Datenaustausch mit den USA wurde jüngst
 ganzen Branche werden, die Bankenwelt              vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Ob
 lässt grüßen.                                      die eiligst auf den Weg gebrachte
                                                    Nachfolgeregelung Privacy Shield vor
 Während der Datenschutz sich in der der            Gericht Bestand hat, steht in den Sternen.
 Vergangenheit aber dennoch mit einer               Die Europäische Datenschutzgrundver-
 zwar wichtigen, aber wenig                         ordnung soll zwar eine Vereinheitlichung
 wahrnehmbaren Rolle zufrieden gab, als             bringen, greift aber erst 2018 und ist in
 lästiger aber notwendiger Hygienefaktor,           ihrer Auslegung auf die Marktforschung hin
 hat er sich in jüngster Zeit vehement in den       unklar. Zugleich überschlagen sich die
 Vordergrund gedrängt. Beflügelt von                Auftraggeber mit eigenen Unternehmens-
 großen und kleinen Skandalen – von NSA             Richtlinien, die bei den Auftragnehmern
 über AOL bis Lidl und Sony – und die sich          nicht nur Aufwand verursachen, sondern in
 dank Vernetzung und künstlicher Intelligenz        ihrer Gesamtheit oft kaum erfüllbar
 exponentiell entwickelnden Möglichkeiten           erscheinen. Und im Hintergrund schwelt
 haben dem Datenschutz einen                        ein politischer Streit, ob ein strenger
 prominenten Platz in der öffentlichen              Datenschutz eigentlich als unabdingbares
 Diskussion verschafft.                             Grundrecht in einer demokratischen
                                                    Gesellschaft zu sehen ist, oder vielmehr als
 Hinzu kommt eine uneinheitliche, unklare           gefährlicher Standortnachteil durch die
 und sich wandelnde Rechtslage: Die                 unnötige "Verknappung" des derzeit wohl
 Grenze, ab der Daten personenbezogen               wichtigsten Rohstoffs "Daten".
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In unserem Schwerpunktthema zum
Datenschutz wollen wir einen Überblick
geben und zugleich einen Blick hinter die
Kulissen werfen: Wie ist die derzeitige und
zukünftige rechtliche Lage? Wie gehen
Institute und Auftraggeber damit um? Welche
Besonderheiten ergeben sich für
internationale Institute und Projekte, für
Subauftragnehmer und für Onlinepanel? Wie
können die Verbände ihre Mitglieder
unterstützen, und wie reagieren eigentlich die
Befragten oder vermessenen Konsumenten
auf das Thema?

Auch wenn es in diesem Fall schwer ist: Wir
hoffen, damit etwas mehr Klarheit als
zusätzliche Verwirrung zu stiften, und Ihnen
zugleich den ein oder anderen ganz
praktischen Ratschlag mit auf den Weg zu
geben. Damit Datenschutz die Forschung
nicht bremst, sondern nur begleitet und ihre
öffentliche Akzeptanz sichert.

Ihr
Horst Müller-Peters
(Herausgeber)

PS: Und sollten Sie, liebe Leser, auch denken,
"wie gut dass es den Datenschutz gibt", und
"meine Privatsphäre ist mir wichtig", dann
schauen Sie doch bitte einmal auf Ihrem
Handy nach. Sind Ortungsfunktion, die
Health-App und die Spracherkennung
ausgeschaltet? Und ist das
Fahrassistenzsystem im neuen Auto
deaktiviert? Falls nicht, gehören Sie vielleicht
zu der großen Mehrheit der Deutschen, die
Datenschutz zwar als ungemein wichtig
erachten, sich im eigenen Alltag aber kaum
darum scheren. Holen Sie Ihren persönlichen
Datenschutz am besten direkt nach – und
schalten die Funktionen auch nicht wieder
ein, nur weil sie gerade praktisch sind.
Zumindest nicht vor 2018, siehe oben!
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Wie streng muss der Datenschutz eigentlich sein?
                                         Philipp Kemser ist seit 2011 bei Norstat Deutschland als
                                         Panel Manager für Aufbau und Pflege der
                                         internationalen Online Panels verantwortlich. Als
                                         Datenschutzbeauftragter vertritt er bei Norstat
                                         Deutschland intern die Interessen von über 650.000
                                         Panellisten in 18 Ländern.
                                         Florian Tress arbeitet für die Norstat Gruppe an der
                                         Schnittstelle zwischen Produktentwicklung und
                                         Marketing.

   Das geplante transatlantische                      kommerzielle Meinungsforschung folgt
   Freihandelsabkommen TTIP hält jede                 nämlich einem zweiseitigen
   Menge Zündstoff bereit. Während die                Geschäftsmodell, das nur dann
   Bevölkerung den Verlust von                        funktionieren kann, wenn man
   Bürgerrechten, sozialstaatlichen Standards         Auftraggeber und Studienteilnehmer
   und Regelungen zum Verbraucherschutz               gleichermaßen für sich gewinnen kann.
   befürchtet, pochen Wirtschaftsvertreter            Wer einseitig Position bezieht, läuft Gefahr,
   auf den stärkeren Abbau von                        seinen Zugang zur jeweils anderen Seite zu
   Handelshemmnissen zwischen Europa und              verlieren. Deshalb müssen ganz
   Amerika. Dazu gehört in einer globalen             unterschiedliche Ansprüche unter einen
   Wirtschaft natürlich auch der freie                Hut gebracht werden. Die Auftraggeber von
   grenzüberschreitende Fluss von Daten.              Forschung möchten ihre Kunden effizienter
   Deshalb war es nicht besonders                     und gezielter ansprechen, um ihnen am
   verwunderlich, dass für das gekippte Safe-         Ende mehr verkaufen zu können.
   Harbour-Abkommen innerhalb kürzester               Konsumenten dagegen wünschen sich
   Zeit ein Nachfolger verkündet wurde. Der           unter anderem Teilhabe an der
   sogenannte "Privacy Shield" gilt vielen            Produktentwicklung und ein Sprachrohr in
   jedoch nur als ein zahnloser Workaround,           die Wirtschaft. Gute Forschung zeichnet
   um die ohnehin schon komplizierten TTIP-           sich dadurch aus, zwischen diesen beiden
   Verhandlungen ohne Verzögerung                     Seiten vermitteln zu können.
   fortführen zu können. Und so stehen sich
   auch hier die Gegner und Befürworter des           Bei Norstat erleben wir Tag für Tag die
   transatlantischen Freihandels mit den              konkrete Aushandlung solcher
   altbekannten Argumenten gegenüber.                 Fragestellungen zwischen unseren
                                                      Projektleitern und dem Panelmanagement.
   Wirtschafts- gegen Verbraucherinteressen:          Viele Studien streben eine unmittelbare
   diese beiden widerstreitenden Positionen           Nähe zum Konsumentenalltag an, um
   sind unserer Branche bestens vertraut. Die         möglichst authentische Daten zu erheben.

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Das kann in einzelnen Fällen durchaus die          Studienteilnehmern absichern, sondern
Interessen unserer Panelteilnehmer                 vielmehr durch vertrauensbildende
berühren. Da Onlinepanels jedoch auf eine          Maßnahmen die Grundlage für eine
möglichst langfristige Beziehung mit ihren         langfristige Bindung schaffen.
Teilnehmern ausgelegt sind, gilt es hier
zwischen den Interessen zu vermitteln.             Brauchen wir deshalb also gar keinen
Während die Projektleiter naturgemäß               Datenschutz, wenn für uns die
häufig eher die Sichtweise ihrer                   Beziehungspflege mit den
Marktforschungskunden einnehmen,                   Studienteilnehmern ohnehin die härteste
fungieren unsere Panelmanager als interne          Währung ist? Können uns die Inhalte von
Interessensvertreter für die                       Safe Harbour völlig egal sein? Wir glauben
Panelmitglieder. Nicht zufällig wird bei           nicht! Zum einen gilt auch für das
Norstat deshalb auch traditionell ein              Zustandekommen solcher Abkommen das
Panelmanager zum                                   Gebot der Transparenz, damit sich alle
Datenschutzbeauftragten bestellt.                  Betroffenen informieren und ihre
                                                   Bedenken äußern können. Selbst wenn wir
Der Verweis auf Datenschutzgesetze kann            unseren Auftraggebern aus purem
dabei jedoch immer nur das letzte                  Eigeninteresse mehr Wachstum durch
Argument sein. Selbst professionelle               freien Datenverkehr wünschen, so müssen
Richtlinien wie der ESOMAR-Kodex sind              wir auch die vielen Ängste in der
häufig zu weit gefasst. Tatsächlich sollte die     Bevölkerung ernst nehmen, etwa, dass sie
Diskussion schon viel früher ansetzen. Die         von der Politik beim Thema Datenschutz
eigentliche Grenze für unser Tun ist               einfach übergangen werden.
nämlich die Komfortzone unserer
Probanden; also da, wo sich                        Das ausschlaggebende Argument ist für uns
Befragungsteilnehmer noch                          jedoch die Bedeutung eines strengen
uneingeschränkt wohlfühlen und das                 Datenschutzes für das Dasein der
Vertrauen zur Marktforschung bestärkt              Marktforschung. Je besser unser
wird. Aus zahlreichen Eigenstudien mit             öffentliches Image ist, desto leichter tun
unseren Panellisten – online und offline –         wir uns mit der Datenerhebung. Zu
wissen wir, dass dieses Kriterium für viele        unserem Leidwesen kann der Otto
der gängigen Methoden nicht zutrifft.              Normalverbraucher jedoch häufig nicht
Gerade passive Verfahren der                       zwischen seriösen Instituten und
Datenerhebung wie Cookie Tracking führen           forschungsfremden Marktteilnehmern
häufig zu Verunsicherung und Skepsis. Hier         unterscheiden. Zudem haben unsere
ist echte Transparenz gefragt, die weit über       Branchenverbände nicht die richtigen
eine formale Zustimmung zu seitenlangen            Sanktionsmöglichkeiten, um schwarze
Teilnahmebedingungen und                           Schafe wirkungsvoll vom Wettbewerb
unverständlichen Privacy Policies                  auszuschließen. Diese Grenze kann für uns
hinausgeht. Wir wollen uns also in erster          deshalb nur der Gesetzgeber ziehen; und je
Linie nicht rechtlich gegenüber unseren            schärfer, desto besser!

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Eine strenge gesetzliche Regelung lässt
nicht nur unsere Privilegien im Umgang mit
personenbezogenen Daten stärker zum
Tragen kommen, sondern sie
institutionalisiert auch die
Beziehungspflege zu unseren
Studienteilnehmern. Und genau so können
wir auch in Zukunft weiterhin unserer
gesellschaftlichen Verantwortung gerecht
werden, neutral zwischen Unternehmen
und Verbrauchern zu vermitteln.

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Über Edward Snowden und den Datenschutz aus
europäischer und US-amerikanischer Sicht
                         Prof. Dr. Franziska Boehm lehrt seit November 2015 am
                         Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft an der
                         Universität in Karlsruhe. Während ihrer akademischen
                         Laufbahn beschäftigte sie sich wiederholt mit den Themen
                         Datenschutz und IT-Recht. Mit marktforschung.de sprach sie
                         über den unterschiedlichen Stellenwert, den der Datenschutz
                         in den USA und Europa hat und ordnete das Privacy-Shield-
                         Abkommen diesbezüglich ein.

   marktforschung.de: Frau Boehm, in                  Tatsache, dass es keine mit der EU
   Deutschland gilt der Datenschutz                   vergleichbare Datenschutzbehörde gibt.
   traditionell als höchst schützenswertes Gut,       Können Sie uns die wichtigsten
   woran liegt das Ihrer Einschätzung nach?           Unterschiede bitte kurz skizzieren?

   Franziska Boehm: Die besondere                     Franziska Boehm: Der größte Unterschied
   Sensibilität Deutschlands in diesem                ist sicherlich, dass Datenschutz in Europa
   Rechtsbereich hat vor allem historische            grundrechtlich verankert ist und es in den
   Gründe. Die Erfahrung mit zwei                     USA einen sektoralen Schutz gibt, der sich
   diktatorischen Regimen, die unter anderem          vornehmlich an US-Bürger richtet. Es gibt
   durch die Bespitzelung ihrer Bürger und            große strukturelle Unterschiede, die sich in
   akribische Aktensammlungen furchtbare              einer anderen Form der Aufsicht und auch
   Dinge angerichtet haben, ist noch präsent          der Vor- und/oder Nachsorge zeigen. So
   und erklärt die Aufmerksamkeit, die                ähnlich wie im Verbraucherschutzrecht
   diesem Thema gewidmet wird. Deswegen               wird in den USA auch im Datenschutzrecht
   wird auch der Schutz der Privatsphäre vor          eher eingegriffen, wenn es schon einen
   dem Eingreifen des Staates als besonders           Vorfall gegeben hat, also in der Nachsorge,
   schützenswertes Gut und als                        wohingegen in der EU versucht wird, einen
   Voraussetzung für die Ausübung                     Sachverhalt rechtlich klar zu regeln, bevor
   demokratischer Rechte angesehen. Ohne              er eintritt, was der Vorsorge entspricht.
   einen privaten Raum ist demokratische
   Partizipation nicht möglich.                       marktforschung.de: Stichwort "Allmacht
                                                      USA" im Zusammenhang mit dem Thema
   marktforschung.de: Datenschutz steht in            Datenschutz – wie ordnen Sie die
   den USA im Vergleich zur EU nicht sehr             Vormachtstellung der USA diesbezüglich
   hoch im Kurs, ich denke hier etwa an die           ein?

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Franziska Boehm: Ich würde nicht sagen,            zugenommen. Dazu hat nicht nur Edward
dass die USA eine Vormachtstellung im              Snowden beigetragen, sondern auch die
Bereich Datenschutz haben. Dort sind               Maßnahmen, die von den USA nach dem
allerdings viele der entscheidenden                11. September getroffen wurden und
Internetkonzerne wie Google, Facebook              denen viele EU-Datenschützer kritisch
und Co ansässig, deren Geschäftsmodelle            gegenüberstehen.
auf der Auswertung der Daten ihrer
Kunden basieren und deren Vorstellung von          marktforschung.de: Barack Obama
Datenschutz nicht immer mit den                    unterzeichnete kürzlich den "Judicial
europäischen Rechtsvorgaben einhergeht.            Redress Act" – was bedeutet das für
                                                   Europa, wie ordnen Sie dieses Gesetz ein?
Erhöhte Sensibilität für Datenschutz
                                                   Franziska Boehm: Das Gesetz hat einen
marktforschung.de: Inwiefern denken Sie,           sehr beschränkten Anwendungsbereich
haben die Enthüllungen durch Edward                und erklärt bestimmte Rechtsbehelfe aus
Snowden zu einer erhöhten Sensibilität der         dem "Privacy Act" der USA auch für
US-Amerikaner in Bezug auf das Thema               Europäer anwendbar. Es gilt allerdings nur
Datenschutz geführt?                               für Daten, die unter einem bestimmten
                                                   Abkommen, dem sogenannten "Umbrella
Franziska Boehm: Die Sensibilität ist              Agreement", das den polizeilichen und
sicherlich höher als vor den Enthüllungen.         justiziellen Datenaustausch zwischen den
Allerdings scheinen sich die Bemühungen            USA und der EU regelt, ausgetauscht
den Datenschutz weiterauszubauen in den            werden. Auch ist es auf EU-Bürger und ganz
USA vor allem auf US-Amerikaner zu                 bestimmte, im Abkommen genannte
beschränken. Das wird zum Beispiel in dem          Behörden, beschränkt. Als einen großen
erst kürzlich verabschiedeten Freedom Act          Wurf kann man es deswegen nicht
deutlich, der den Schutz von US-                   bezeichnen.
Amerikanern vor geheimdienstlichem
Zugriff auf die Daten der Internetkonzerne         Ziel erreicht?
erhöht, jedoch die Voraussetzungen für
den Zugriff auf andere Daten, zum Beispiel         marktforschung.de: Wie sehen Sie das
auf die von Europäern, nur geringfügig             neue Privacy-Shield-Abkommen? Ist damit
ändert.                                            aus europäischer Sicht endlich das
                                                   langersehnte Ziel erreicht oder geht das
marktforschung.de: Schon während Ihres             Abkommen im Gegenteil noch nicht weit
Studiums haben Sie sich mit dem Austausch          genug?
von Daten zwischen der EU und USA
beschäftigt – was hat sich aus juristischer        Franziska Boehm: Das Abkommen ist ein
Perspektive in den vergangenen Jahren              erster Schritt in die richtige Richtung.
geändert?                                          Allerdings gibt es nur wenige konkrete
                                                   Verbesserungen. Zu 80 Prozent wiederholt
Franziska Boehm: Die Sensibilität für das          es in vielen Worten nur das, was es bisher
Thema hat auf beiden Seiten stark                  im Rahmen von Safe Harbor auch gab.
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Neu ist insbesondere eine Ombudsstelle,
die in Streitigkeiten als Ansprechpartner für
EU Datenschutzbehörden dienen soll. Sie
ist allerdings ohne konkrete
Durchgriffsbefugnisse ausgestattet und
nicht mit einer Datenschutzbehörde nach
europäischem Verständnis vergleichbar.
Im Bereich der Datenweitergabe an
Geheimdienste führt das Abkommen viele
interne Regeln auf, die aus europäischer
Sicht schwer zu überprüfen sind. Leider gibt
es auch keine Sunset-Klausel für dieses
Abkommen, so dass es wohl wieder
solange in Kraft bleiben wird, bis es
geändert oder aufgehoben wird. Immerhin
gibt es jetzt regelmäßige Überprüfungen,
ob die Vorschriften des Abkommens auch
eingehalten werden. Auch haben die
Datenschutzbehörden nach dem Schrems-
Urteil des EuGH mehr Macht erhalten und
könnten bei groben Verstößen einen
Datentransfer in die USA unterbinden.

marktforschung.de: Wie schätzen Sie die
Situation langfristig ein: wird sich eher die
EU den USA annähern in Bezug
auf datenschutzrechtliche Vorgaben oder
umgekehrt?

Franziska Boehm: Ohne gegenseitige
Rücksichtnahme und Kompromiss-
bereitschaft wird es auf beiden
Seiten nicht funktionieren. Die USA
müssten allerdings auch die Entwicklung in
der EU in den vergangenen Jahren
berücksichtigen und bereit sein, Urteile des
höchsten europäischen Gerichts zu
akzeptieren. Auf der anderen Seite darf
dagegen auch nicht erwartet werden, dass
das europäische Rechtssystem zu 100
Prozent auf ein anderes Land übertragen
werden kann.
Das Interview führte Dorothee Ragg.
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Die EU-Datenschutzgrundverordnung
aus Sicht des ADM
                                       Von Hartmut Scheffler, Vorstandsvorsitzender ADM

  Der ADM geht davon aus, dass der EU-               beeinträchtigen und solche Ausnahmen für
  Ministerrat und das EU-Parlament der               die Erfüllung dieser Zwecke notwendig
  Europäischen                                       sind."
  Datenschutzgrundverordnung im April
  2016 zustimmen werden. Auf Basis der               Sind die in den genannten Artikeln
  dann verabschiedeten Verordnung inklusive          enthaltenen Vorschriften für die Markt-
  der in wenigen Wochen vorliegenden                 und Sozialforschungsinstitute erfüllbar?
  konsolidierten deutschen Übersetzung wird          Sind punktuell die vorgesehenen möglichen
  der ADM zusammen mit den befreundeten              Ausnahmen speziell für die Markt- und
  Verbänden und mit bewährter juristischer           Sozialforschung einzufordern und wie
  Beratung analysieren und festlegen, wo             sollten aus unserer Sicht diese Ausnahmen
  und ob aus unserer Sicht                           konkret aussehen?
  Kommentierungen und vor allem
  Aktivitäten notwendig und sinnvoll sind.           Da mit der Datenschutz-Grundverordnung
                                                     eine europaweit einheitliche Regelung des
  Die Grundverordnung sieht an einigen               Datenschutzes angestrebt wurde, ist
  Stellen nationale Öffnungsklauseln vor. Zu         jeweils zu prüfen, ob Aktivitäten eher in
  verweisen ist hier insbesondere auf den            Richtung Unionsrecht und damit
  Artikel 83, Absatz 2: "… können                    gemeinsam mit EFAMRO/ESOMAR
  vorbehaltlich der Bedingungen und                  angegangen werden sollten oder ob
  Garantien gemäß Absatz 1 im Unionsrecht            Adressat die deutsche Gesetzgebung im
  oder im Recht der Mitgliedstaaten insoweit         bestehenden Konstrukt der nationalen
  Ausnahmen von den Rechten gemäß der                Öffnungsklauseln sein muss. Entscheidend
  Artikel 15, 16, 17a und 19 vorgesehen              wird in jedem Fall die Einschätzung der
  werden, als diese Rechte voraussichtlich           politischen Entscheidungsträger sein, ob
  die Verwirklichung der spezifischen Zwecke         die Markt- und Meinungsforschung als Teil
  unmöglich machen oder ernsthaft                    der wissenschaftlichen Forschung
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akzeptiert oder bezweifelt wird.
Dieser Prozess der wertenden Prüfung und
Ableitung gegebenenfalls notwendiger
Schritte – international oder national –
wird die diesbezügliche Verbandsarbeit des
ADM in den nächsten Monaten
bestimmen.

Unabhängig davon ist es natürlich
notwendig, in Konsequenz der
Datenschutz-Grundverordnung und ihrer
Rechtsnormen das System der
Selbstregulierung und damit sämtliche
Richtlinien der deutschen Markt- und
Sozialforschung entsprechend anzupassen.
Dies werden die Verbände unter
Federführung des ADM parallel angehen.

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Rechtsrahmen für Datenexporte in die USA
"EU-U.S. Privacy Shield" ersetzt Safe Harbor
                                     Professor Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner
                                     Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und
                                     Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und
                                     Datensicherheit (GDD) e.V.

   Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs           und in seinen ersten Eckpunkten vorgestellt
   (EuGH) zu Safe Harbor stellt den                   [1]. Am 29. Februar 2016 veröffentlichte
   transatlantischen Datenverkehr vor große           die EU-Kommission rechtsverbindliche
   Herausforderungen. Mit Verkündung des              Inhalte des neuen EU-U.S. Privacy Shield als
   Urteils waren Datenexporte in die USA im           Nachfolgeinstrument zu Safe Harbor. Auch
   Oktober 2015 quasi über Nacht als illegal          dessen Ziel soll es sein, ein angemessenes
   einzustufen und unverzüglich zu stoppen.           Datenschutzniveau bei Datenempfängern
                                                      in den USA zu gewährleisten, die sich nach
   Die europäischen und nationalen                    den Vorgaben des EU-U.S. Privacy Shield
   Aufsichtsbehörden waren versucht, weitere          ("EU-U.S. Privacy Shield Framework
   Rückschlüsse aus den                               Principles") zertifiziert haben.
   Entscheidungsgründen des EuGH zu ziehen
   und erließen in der Folge eine Vielzahl            Es wurden auf Basis der bereits 2013 durch
   behördlicher Stellungnahmen. Erst die              die Kommission selbst vorgeschlagenen
   Artikel-29-Datenschutzgruppe auf                   Empfehlungen zur Verbesserung von Safe
   europäischer Ebene sowie die Konferenz             Harbor [2] und den Entscheidungsgründen
   der Datenschutzbeauftragten von Bund               des EuGH die Anforderungen an
   und Länder auf nationaler Ebene                    zertifizierte Datenverarbeiter in den USA
   vermochten Datenverarbeitern eine                  erhöht. Dabei tritt hinsichtlich des
   konsolidierte Meinung zu den Folgen des            Anwendungsbereichs des Privacy Shield
   Safe Harbor Urteils vermitteln.                    zunächst keine Neuerung ein: Nur
                                                      zertifizierte Unternehmen in den USA
   Am 2. Februar 2016 stellte die EU-                 sollen demnach in den Genuss
   Kommission in einer Presseerklärung eine           europäischer Daten kommen.
   Einigung zwischen der EU-Kommission und
   den Vereinigten Staaten vor. Das "EU-U.S.
   Privacy Shield" war geboren und wurde

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1. Was ist das "EU-U.S. Privacy                    diese Daten weiterhin nach den Vorgaben
Shield"?                                           der Privacy Shield Principles oder mithilfe
                                                   alternativer anerkannter Werkzeuge zur
Was bringt das "Datenschutzschild"                 Herstellung eines angemessenen
neues?                                             Datenschutzniveaus (zum Beispiel EU-
                                                   Standardvertragsklauseln), geschützt
a) Transparenz durch Selbstzertifizierung im       werden.
Anzeigeverfahren
Wie Safe-Harbor baut das Privacy-Shield            Die unrichtige Kommunikation einer
auf eine Selbstzertifizierung von                  gültigen Zertifizierung wird durch die
datenschutzwilliSie erfolgt durch eine             Datenschutzaufsicht verfolgt. Um enger
Erklärung gegenüber dem US-                        überwachen zu können, soll das
Handelsministerium und bedarf einer                Handelsministerium proaktiv kontrollieren,
jährlichen Aktualisierung. Neu ist die             ob die Datenschutzerklärung des
Publizität von Zertifizierungen, die in der        "ausgeschiedenen" Unternehmens keine
Vergangenheit nicht ausreichend                    Bezüge zum Privacy Shield mehr enthält
gewährleistet war: Das US-                         (Erwägungsgrund 28).
Handelsministerium soll nunmehr ein
Register führen, das neben bestehenden             Über Fragebögen soll sichergestellt
Zertifizierungen auch unwirksame                   werden, dass empfangene Daten nach
beziehungsweise entzogene Zertifikate              Privacy Shield gelöscht werden
sowie den diesbezüglichen Grund aufführt           beziehungsweise freiwillig nach dessen
(Erwägungsgrund 24 und 39 der                      Vorgaben oder alternativer anerkannter
Angemessenheitsentscheidung im Entwurf             Angemessenheitswerkzeuge geschützt
[3]). Anhängige Verfahren bei der Federal          sind.
Trade Commission (FTC) als einem Organ
der Aufsicht über das Privacy Shield, so           b) Beschwerden gegen
beispielsweise aufgrund eines Verstoßes            Datenschutzverstöße
gegen die Vorgaben, werden über das                Bereits unter Safe Harbor mussten US-
Register ebenfalls kommuniziert.                   Datenverarbeiter Beschwerdeverfahren
                                                   zugunsten von Betroffenen einrichten.
Dauerhafte Verstöße gegen die Vorgaben             Beschwerden sind nunmehr innerhalb
des Privacy Shield führen nicht nur zur            einer Frist von 45 Tagen durch den
Entfernung aus dem Register aktueller              Datenverarbeiter durch Antwort an den
Zertifizierungen sondern sie verpflichten          Betroffenen zu beantworten. Auch die
zur Löschung aller unter dem Privacy               Streitschlichtung wird umgestaltet. Es ist
Shield empfangenen Daten                           eine unabhängige Stelle zu involvieren, die
(Erwägungsgrund 26). In anderen Fällen,            neben kostenfreien Abhilfemaßnahmen
die zu einem Entzug einer Zertifizierung           zugunsten des Betroffenen einen
führen, kann eine Stelle die empfangenen           jährlichen Bericht zu veröffentlichen hat
Daten weiterhin verarbeiten.                       und die Anzahl der Fälle, die Länge ihrer
Voraussetzung ist aber, dass sie gegenüber         Bearbeitung und deren Ergebnis benennen
dem US-Handelsministerium erklärt, dass            muss.

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c) Die Wirksamkeit der Maßnahmen                   sodann das sog. Ausschussverfahren nach
überprüft der Datenverarbeiter                     Art. 31 Abs. 2 der Richtline 95/46/EG zu
Die Überprüfung der Wirksamkeit der                durchlaufen. Erst danach können
Maßnahmen zur Einhaltung der Privacy-              Datenübermittlungen in die USA auf Basis
Shield-Prinzipien obliegt weiterhin jedem          des EU-U.S. Privacy Shield erfolgen.
Datenverarbeiter selbst. Er muss interne
Audits durchführen oder Dritte mit der             2. Schicksal der EU-
Überprüfung beauftragt. Daneben soll das           Standardvertragsklauseln/Binding
Handelsministerium eine zusätzliche
                                                   Corporate Rules offen
Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben
durch die Versendung entsprechender
                                                   Entgegen der Ankündigung der Artikel-29-
Fragebögen durchführen. Dies kann
                                                   Datenschutzgruppe wurden die
anlassunabhängig erfolgen oder
                                                   alternativen Instrumente zur Herstellung
beispielsweise auf Basis der Eingabe eines
                                                   eines angemessenen Datenschutzniveaus
Betroffenen (Erwägungsgrund 35).
                                                   im Drittland noch keiner abschließenden
                                                   Prüfung unterzogen. Durch die
d) Angemessenes Datenschutzniveau soll
                                                   Veröffentlichung der Dokumente zum EU-
bald festgelegt werden
                                                   U.S. Privacy Shield ist die Artikel-29-Gruppe
Unter den verbindlichen Dokumenten zum
                                                   dazu aufgefordert, hier eine abschließende
Privacy Shield findet sich auch ein Entwurf
                                                   Meinung abzugeben. In der Zwischenzeit
für eine Angemessenheitsentscheidung der
                                                   hat jede verantwortliche Stelle zu prüfen,
Kommission zur Gewährleistung eines
                                                   ob sie weiterhin von den alternativen
angemessenen Datenschutzniveaus. Gem.
                                                   Instrumenten Gebrauch machen möchte
Art. 25 Abs. 6 der EU-Datenschutzrichtlinie
                                                   oder von einem Datenexport in die USA
95/46/EG kann die Kommission feststellen,
                                                   absieht. Teile der lokalen
dass ein Drittland aufgrund seiner
                                                   Aufsichtsbehörden drohen
innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder
                                                   Durchsetzungsmaßnahmen bezüglich der
internationaler Verpflichtungen hinsichtlich
                                                   Datenexporte an, die noch auf Basis von
des Schutzes der Privatsphäre sowie der
                                                   Safe Harbor erfolgen. [4] Es werden auch
Freiheiten und Grundrechte von Personen
                                                   keine neuen Genehmigungen für
ein angemessenes Schutzniveau für
                                                   Datenübermittlungen in die USA auf
personenbezogene Daten gewährleistet.
                                                   Grundlage von verbindlichen
Ziel der Kommission ist es, allen Stellen in
                                                   Unternehmensregelungen (BCR) oder
den USA, die sich den Vorgaben des Privacy
                                                   Datenexportverträgen erteilt. [5]
Shield über eine Zertifizierung unterwerfen,
ein angemessenes Datenschutzniveau zu
attestieren. Eine Genehmigung der                  3. Das Verhältnis zum Datenschutz-
Aufsichtsbehörde für den Datenexport               Rahmenabkommen
wäre dann nicht mehr erforderlich.
                                                   Seit 2010 verhandelt die EU-Kommission
Diese Angemessenheitsentscheidung muss             über das erste Datenschutzabkommen mit
erst der Artikel-29-Gruppe zur                     den USA ("Data Protection Umbrella
Stellungnahme weitergeleitet werden und            Agreement"). Hintergrund waren die

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Auseinandersetzungen um transatlantische           Datenschutzgremiums gehört sowohl die
Abkommen zur Übermittlung                          Entwicklung und Koordinierung von
personenbezogener Daten in die USA, so             Datenschutz-Vorgaben beziehungsweise
beispielsweise bei Bankdaten bei SWIFT             Best Practices als auch die Analyse des
und Reisedaten bei den Passenger Name              Weiterentwicklungsbedarfs auf
Records ("PNR"). Statt bei jeder neuen             Regierungsebene. Die neuen
Datenübermittlung erneut über                      Anforderungen an die
Datenschutzbestimmungen zu verhandeln,             Datenschutzkoordinatoren in den
sollen datenschutzrechtliche Grundsätze            Behörden sollen innerhalb von 120 Tagen
erarbeitet werden, die für alle Abkommen           kommuniziert werden. Dann ist auch mit
im Bereich der Verhütung, Aufdeckung,              der Aufnahme der praktischen Arbeit des
Untersuchung und Verfolgung von                    Datenschutzgremiums zu rechnen.
Straftaten, einschließlich des Terrorismus
gelten. Vorgesehen ist hierbei, EU-Bürgern         [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-
                                                   216_en.htm
den gleichen Rechtsschutz wie US-Bürgern
                                                   [2] http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-
zu gewähren, wenn es zu einem                      13-1059_de.htm
Datenschutzverstoß gekommen ist. [6] In            [3] Im Weiteren wird auf den Zusatz
den Augen der Kommission soll das                  "Angemessenheitsentscheidung im Entwurf"
Rahmenabkommen jedoch weder eine                   verzichtet.
Rechtsgrundlage für den transatlantischen          [4] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz
Datenaustausch darstellen noch ein                 und Informationsfreiheit, Aktueller Sachstand zu
angemessenes Datenschutzniveau im Sinne            Safe Harbor (Februar 2016), abrufbar unter
                                                   https://www.datenschutz-
des Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EC         hamburg.de/news/detail/article/safe-harbor-
bieten. Eine Einigung hinsichtlich des             aktueller-sachstand-im-februar-2016.html; Der
Datenschutz-Rahmenabkommens ist bis                Landesbeauftragte für Datenschutz und
zum heutigen Tag jedoch noch nicht                 Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,
erfolgt.                                           Pressemitteilung vom 10. Februar 2016, abrufbar
                                                   unter
                                                   https://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.p
4. Obamas Zusatzsicherung - Privacy                hp?pm=pm2016021001
Council                                            [5] Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes
                                                   und der Länder, Positionspapier zu Safe Harbor vom
                                                   26.10.2015, abrufbar unter
Im Zuge verstärkter Aktivitäten rund um die        www.datenschutz.hessen.de/ft-
Cybersicherheit hat US-Präsident Obama             europa.htmentry4521
am 9. Februar 2016 per Exekutiverlass [7]          [6] Kritisch hierzu Juristischer Dienst des
die Einrichtung eines permanenten                  Europäischen Parlaments, Stellungnahme zum
Datenschutzgremiums auf Bundesebene                Rahmenabkommen vom 14.01.2016, abrufbar unter
                                                   http://statewatch.org/news/2016/feb/ep-legal-
("Federal Privacy Council") angekündigt,
                                                   opinion-umbrella.pdf
das die Datenschutzkoordinatoren in den            [7] https://www.whitehouse.gov/the-press-
jeweiligen Behörden ("Senior Agency                office/2016/02/09/executive-order-establishment-
Officials for Privacy") im Rahmen ihrer            federal-privacy-council
Tätigkeiten bei der Wahrung des
Datenschutzes und seiner Durchsetzung
unterstützen soll. Zu den Kernaufgaben des
marktforschung.dossier | Smart News Fachverlag GmbH | Max-Ernst-Str. 4 | 50354 Hürth (bei Köln)         16
Über den Einfluss der ESOMAR in Brüssel,
Pseudonymisierung und Datenschutz 2018
                          Kim Smouter ist Government Affairs Manager bei der
                          ESOMAR. Im Interview, das marktforschung.de mit ihm auf
                          Englisch führte, beschreibt er den Einfluss der ESOMAR auf
                          das Privacy-Shield-Abkommen und welche Rolle die EU-
                          Datenschutzgrundverordnung spielen wird. Außerdem verrät
                          er, an welcher Stelle das Abkommen aus seiner Sicht nicht
                          weit genug geht.

   marktforschung.de: How relevant was your           itself when it comes to data security
   influence as a representative of an                regarding the privacy-shield agreement?
   association and the influence of ESOMAR as
   an association itself in creating the privacy-     Kim Smouter: I think the privacy-shield
   shield-agreement?                                  agreement doesn't fundamentally change
                                                      the game for research, the issue is much
   Kim Smouter: The EU-US Privacy Shield              bigger than just the research community.
   Agreement is a highly political dossier that       However, the fundamental game changer
   ESOMAR, EFAMRO, the MRA and CASRO                  really is the EU Data Protection Regulation
   have jointly monitored. Because of the             and the framework that it will start
   political nature of the dossier, it was clear      enforcing in 2018. Within the regulation, it
   from the onset that we were going to               is very clear to see that regulators are
   struggle to really influence the direction of      highly uncomfortable with the way data-
   travel. Nonetheless, ESOMAR had the                driven marketing and individual targeting
   pleasure to organize a high-level delegation       has developed and you see that reflected in
   visit to Brussels where top market research        the strict requirements that have been put
   firms were able to talk to senior European         in place. In opposition, the re-use of non-
   Commission officials about their concerns          research data for research purposes, and
   and to urge a swift resolution to the              the re-use of research data for non-
   challenge. Such representations are really         research purposes have both been deemed
   important to keep the momentum going               legitimate provided certain safeguards are
   and to underline the broad sectoral impact         put in place like anonymization and data
   that such developments have.                       minimization.

   marktforschung.de: How important is it for         So what we see is that the core principles
   the market research branch to reposition           that have underpinned associations and

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companies complying to the ICC/ESOMAR                these rights to specific circumstances so it
 Code have been vindicated, but also that the         means anything we do that involves the
 regulators have understood our advocacy              collection of personal data has to factor
 efforts to demonstrate the development of            these new rights into it.
 new research techniques requires a more
 flexible and permissive environment.                 The last aspect I would say is the whole
 Whether market research was going to                 shared liability aspect, so as we as an
 benefit from any of this was a huge question         industry start working increasingly in a
 mark, and I think we got the best deal               partnership model where everyone
 possible in the current political                    specializes in one part of the data chain and
 environment. What it does mean is that               comes together to provide a comprehensive
 market research needs to position itself             solution to the client, or if a client
 quite firmly as the smart research data              commissions partners on the basis of their
 sector that uses its historical expertise to         specialization, the amount of work vetting
 curate data with full respect of the law, and        each partner also increases exponentially
 derive insights. Maintaining the distinction         and so does the risk if any of the partners
 between research activities and non-                 somehow fails to meet the requirements set
 research is the key.                                 by the future regulation. That too, I think, is
                                                      going to be a real challenge we need to
 I think there are a number of possible               successfully meet.
 stumbling blocks that really have to be
 carefully considered. The first one is relating      marktforschung.de: From ESOMAR's point
 to the information we provide research               of view: can you make out a difference on
 participants about our data collection               how some of the European countries
 practice as this has been more strictly              approach the agreement?
 defined in the new law. So it's all about what
 information we provide and how. We need              Kim Smouter: We're going to have to see,
 to find ways to simplify, clarify, and make it       our understanding is, that there were real
 very accessible.                                     philosophical differences between European
                                                      countries, which means that they don’t all
 We're also aware that the new data subject           see research in the same way. We know that
 rights are going to be very tricky to                countries like France, Germany, the UK and
 implement, how can you cater for a request           the Netherlands played an important hand
 for erasure from a panelist who now wants            in securing a permissive environment for
 all their personal data removed even though          research. However, when it comes to the
 they've been on a panel for 5 years? How do          new privacy-shield agreement, we've seen
 you cater for data portability where a               that Germany and Belgians data protection
 respondent is supposed to be able to easily          authorities have been quick off the mark to
 take research data you carefully collected           announce enforcement orders whilst other
 about a respondent? Even just basic                  data protection authorities like the British
 business projects, regardless research ones,         one have tried to be more reassuring.
 are going to find that quite hard to deal with       Others haven’t really indicated a position
 – the regulators didn’t think about limiting         one way or the other and seem to be relying

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on the Article 29 Working Party, the                 done too little. Nonetheless, if it's easy to
 European grouping of data protection                 break the pseudonymised data and re-
 authorities, to set the tone.                        identify it, then you might be just as
                                                      exposed as if you had not undertaken
 marktforschung.de: In the future                     pseudonymization. It shouldn't be seen as
 ombudsmen are supposed to operate the                the end all and be all, but it should certainly
 cases of the new privacy-shield-agreement.           be seen as an excellent first step towards a
 How do you personally see their role within          broader set of required actions to make the
 that particular context?                             data secure. I think the industry sometimes
                                                      over-relies on this and assumes that it's a
 Kim Smouter: It was obvious to the                   free for all once data is pseudonymised
 European Court of Justice that they will have        which isn’t necessarily the case.
 to investigate any complaints filed under the
 Agreement and determine whether within               marktforschung.de: When looking at the
 the context of the particular complaint              agreement in more detail, are there any
 received, the requirements of the Directive          aspects which you believe should have been
 have not been complied to. So the Court              regulated differently?
 simply reconfirmed what everyone's role
 was, namely that only the Court can decide           Kim Smouter: I think the privacy-shield
 whether the new Agreement is valid or not,           agreement might struggle to stand up
 that on a case-by-case basis the Data                against the tough requirements set by the
 Protection Authority must continue to                Court. I imagine that the privacy advocates
 investigate whether the conditions of the            are going to take this one to Court and
 Directive for safe transfers has been met,           challenge that nothing's really changed. I
 and that it's the European Commission's              think that's something any company
 prerogative to issue decisions about                 thinking about using the new agreement
 transfers to third countries.                        should be aware of. Regarding the Data
                                                      Protection Regulation, I think it would have
 marktforschung.de: From your point of                been useful to have had more explicit and
 view, what are the main problems when it             generalized derogations on data portability
 comes to data pseudonymization?                      and the right to be forgotten as both are
                                                      really difficult to implement. Also, we would
 Kim Smouter: I think the biggest threat with         have loved an even more explicit reference
 pseudonymization is that we forget that              to market, opinion and social research being
 pseudonymization is in fact a moving target.         as a rule included in historical, statistical,
 What I mean by that is that                          and scientific research derogations – that
 pseudonymisation is only considered an               would have maximized the legal certainty
 effective security measure, if the methods           we sought but we certainly got close.
 we use to pseudonymise and protect the
 data are continuously updated to stand up            Das Interview führte Dorothee Ragg.
 to the technologies available to re-identify
 data. And no one will be able to tell you
 whether you've gone far enough or have

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Die wachsende Bedeutung des Datenschutzes
                          Roy A. Walsh ist Syndikus und Prokurist bei GfK. In seiner
                          Funktion als "Associate General Counsel Europe" und
                          "Compliance and Privacy Officer EMEAA" ist er vor allem in den
                          Bereichen Compliance und Datenschutz tätig. Im Interview mit
                          marktforschung.de erörtert er, wie diese Themen im Hause GfK
                          aufgehängt sind und welche Auswirkungen das Privacy-Shield-
                          Abkommen aus seiner Sicht auf die Marktforschungsbranche
                          haben wird.

 marktforschung.de: An welcher Stelle ist            marktforschung.de: Welche relevanten
 das Thema Datenschutz personell und                 Entwicklungen gab es beim Datenschutz in
 strukturell in Ihrem Unternehmen                    den vergangenen Jahren?
 aufgehängt?
                                                     Roy Walsh: Datenschutz hatte bei uns
 Roy Walsh: Das Thema Datenschutz ist bei            schon immer oberste Priorität und gewinnt
 der GfK Gruppe im Bereich Legal /                   weiter an Bedeutung. Seit etwa vier, fünf
 Compliance aufgehängt, so dass eine                 Jahren stellen wir fest, dass auch unsere
 direkte Berichtslinie an den Vorstand               Kunden den Themen Datenschutz und
 gegeben ist.                                        Datensicherheit einen höheren Stellenwert
                                                     einräumen. Sie legen zunehmend Wert auf
 marktforschung.de: Wer ist bei GfK für das          einen Dienstleister, der nicht nur die
 Thema verantwortlich?                               gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern
                                                     der einen Schritt weiter geht und
 Roy Walsh: GfK ist als                              Schutzmechanismen einbaut, die auch
 Unternehmensgruppe in mehr als 100                  zukünftigen Rechtsentwicklungen – etwa
 Ländern vertreten und hat die                       wie jüngst Safe Harbor – Rechnung tragen.
 Verantwortlichkeiten für das Thema
 Datenschutz deshalb auf die Regionen                Datenschutz als wichtiger Baustein
 "Amerikas" und "EMEAA" verteilt. Jeweils
 ein Mitarbeiter der Legal- bzw. Compliance-         marktforschung.de: Inwiefern kann das
 Abteilung nimmt dort die Rolle des Privacy          Thema Datenschutz Unternehmen der
 Officers wahr. In Kanada ist das mein               Marktforschungsbranche die Chance geben,
 Kollege David Stark für Nord-, Mittel- und          sich zu profilieren und stellt weniger ein
 Südamerika, und ich bin von Nürnberg aus            notwendiges Übel als einen wichtigen
 für Europa, Asien, Afrika und den Nahen             Baustein dar?
 Osten verantwortlich.

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Roy Walsh: Aus meiner Sicht können sich            marktforschung.de: Welche Auswirkungen
 europäische und vor allem deutsche                 wird das Privacy-Shield-Abkommen aus
 Unternehmen beim Thema Datenschutz                 Ihrer Sicht konkret auf die
 positiv gegenüber Wettbewerbern                    Marktforschungsbranche haben?
 abgrenzen. So hat ja insbesondere das
 deutsche Datenschutzrecht im Rahmen der            Roy Walsh: Eine große Auswirkung des
 zukünftigen EU-Verordnung – die für alle           Privacy-Shield-Abkommens auf die
 europäischen Länder bindend sein wird –            deutsche Marktforschungsbranche sehe ich
 Maßstäbe gesetzt und bestimmte                     nicht; letztlich geht es ja bei der Thematik
 bewährte Strukturen auch auf den                   um die Übertragung personenbezogener
 europäischen Rahmen übertragen. Die                Daten von Europa in die USA und
 Chance der deutschen                               entsprechende Übertragungen von
 Marktforschungsunternehmen liegt aus               Befragtendaten sind ja nach den deutschen
 meiner Sicht vor allem darin, dass sie             Standesrichtlinien ohnehin unzulässig. Für
 bereits praktische Erfahrungen gesammelt           die eher seltenen Fälle von
 haben und einen deutlichen Know-how-               Datenübertragungen innerhalb
 Vorsprung gegenüber Anbietern anderer              internationaler Konzerne besteht
 Länder haben.                                      gegenwärtig eine gewisse Unsicherheit.
                                                    Diese zu beseitigen, erfordert zwar einen
 Auswirkungen des Privacy-Shield-                   nicht unerheblichen Aufwand, ist aber
 Abkommens auf die                                  machbar. Insgesamt dürfte das Thema eher
                                                    für internationale Konzerne und deren
 Marktforschungsbranche
                                                    interne Vorgänge von Bedeutung sein. Das
                                                    können natürlich auch
 marktforschung.de: Begrüßt GfK strengere
                                                    Marktforschungskonzerne sein.
 Vorgaben durch das Gesetz oder liegt es
 vielmehr im ureigensten Interesse Ihres
                                                    marktforschung.de: Wie sehen Sie die Rolle
 Unternehmens, von sich aus alles für den
                                                    der Ombudsmänner, die im Rahmen des
 Datenschutz in Bezug auf die
                                                    Abkommens künftig tätig sein sollen?
 Panelteilnehmer zu tun?
                                                    Roy Walsh: Über die Rolle, Berichtslinien
 Roy Walsh: Der Schutz der Panelteilnehmer
                                                    und auch Kontrolle der Ombudsmänner ist
 hat für GfK wie für alle
                                                    zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch wenig
 Marktforschungsunternehmen eine hohe
                                                    bekannt. Insgesamt ist es sicherlich ein
 Priorität, die letztlich darauf beruht, dass
                                                    Fortschritt, dass europäische Bürger eine
 ohne entsprechendes Vertrauen ein
                                                    entsprechende formale Anlaufstelle für
 Panelaufbau und -erhalt nicht möglich ist.
                                                    Datenschutzthemen in diesem Bereich
 Dieses Vertrauen zu bewahren, ist eine
                                                    haben. Wie sich das Ganze in der Praxis
 unserer wesentlichen Aufgaben und
                                                    ausgestalten wird, bleibt aber abzuwarten.
 Herausforderungen. Eine Verschärfung der
 gesetzlichen Datenschutzvorschriften ist
                                                    marktforschung.de: An welcher Stelle
 insofern kein Nachteil, sondern dürfte das
                                                    hätten Sie sich eventuell eine andere
 Vertrauen in deutsche Marktforschungs-
                                                    Regelung gewünscht?
 unternehmen eher noch stärken.
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Roy Walsh: Wünschenswert wäre es sicher            notwendig und deren Verletzung als
 gewesen, wenn es eine explizite Regelung           sanktionswürdig eingestuft werden. Durch
 im Sinne der deutschen Privilegierung im           die Internationalisierung des gesamten
 BDSG auch im Rahmen der EU                         Umfeldes, erweiterte Möglichkeiten des
 Grundverordnung gegeben hätte. Es                  Datenzugriffs – Digitalisierung, Big Data etc.
 besteht aber offenbar Einigkeit, dass die          – und das Infragestellen vorhandener
 Marktforschung unter das                           lokaler Regelungen im Vergleich zum
 Forschungsprivileg zu subsummieren ist.            internationalen Umfeld haben sich neue
 Insofern findet letztlich doch eine, wenn          Fragestellungen ergeben. Die
 auch nicht im Detail ausgesprochene                Beantwortung dieser Fragestellungen wird
 Gleichstellung mit der Forschung statt.            definieren, wie effektiv und anerkannt
 Inwiefern die europäischen Länder die              letztlich Sanktionen sein können.
 Öffnungsklausel, die gegebenenfalls lokale
 Individualregelungen ermöglicht, nutzen            Das Interview führte Dorothee Ragg.
 werden, muss sich zeigen. Eine einheitliche
 und explizite europäische Regelung des
 Themas "Marktforschung" wäre aber
 meines Erachtens wünschenswert
 gewesen.

 "Schwarze Schafe" und
 Sanktionsmechanismen

 marktforschung.de: Schwarze Schafe gibt
 es ja durchaus in der
 Marktforschungsbranche – könnten Sie sich
 eine effektive Möglichkeit vorstellen, die es
 den Branchenverbänden erlaubt durch
 Sanktionen klare Abgrenzung zu diesen
 schwarzen Schafen zu ziehen?

 Roy Walsh: Mit dem Rat der Deutschen
 Marktforschung und den entsprechenden
 Kontroll- und Sanktionsmechanismen
 besteht ja in Deutschland bereits eine
 Möglichkeit, sich von den "Schwarzen
 Schafen" der Branche abzugrenzen. Die
 Wirkung solcher Maßnahmen hängt
 letztlich auch davon ab, inwiefern die
 Verbände als Kontroll- und
 Sanktionsinstanzen anerkannt sind und die
 entsprechenden Standesregeln als

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 Tel.: +49 (0)2233 - 71 004-0
 Fax: +49 (0)2233 - 71 004-99

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 Registergericht: Amtsgericht Köln
 Registernummer: HRB 60274
 USt.-IDNr.: DE257625438

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 Inhaltlich verantwortlich nach § 10 Absatz 3 MDStV: Dipl.-Kfm. Lars-O. Gayk

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