04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL Das Rundschreiben der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Vorsitzender: Ing. Herbert Wiedermann Geschäftsführer: Mag. Johannes Adensamer Sachbearbeiterin: Renate Bauer Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien T 01/514 50-3566, 3567 F 01/514 50-3569 E fg.kraftfahrschulen@wkw.at W wko.at/wien/fahrschulen
VORWORT FAHRSCHULTAGUNG 2017 IN SCHLADMING Rundschreibens befindet sich ein Artikel über eine Qualifizie- rungsförderung des AMS in Kooperation mit dem ÖSB, die bereits Hochkarätige Impulsvorträge und Top-Motiva- jedem Tag erfuhren die etwa 250 Teilnehmer Veranstaltung auch dieses Jahr wieder zu ei- im Frühjahr präsentiert worden ist. Wir werden in der Fachver- tionsredner zeichneten die Fahrschultagung bei der wichtigsten Unternehmerveranstaltung nem fachlichen Höhepunkt. tretung das Thema Personal weiter verfolgen und immer wieder 2017 von Donnerstag, 12. bis Samstag, 14. Ok- der Branche. Die Vorträge der Ministeriumsver- im Rundschreiben Artikel und Informationen über Förderungen tober 2017 in Schladming aus. Highlights an treter Dr. Kast und Mag. Schubert machten die und mögliche Ausbildungskooperationen veröffentlichen. Dreimal fanden heuer in Kooperation mit den Fachgruppen Bus/ Luft/Schiff und Transporteure Veranstaltungen für Volkschul- kinder über die Gefahren des toten Winkels statt. Mein besonde- rer Dank in diesem Zusammenhang gilt Karl Schlosser, der ein- mal die Räumlichkeiten seiner Fahrschule zur Verfügung stellte Liebe Kolleginnen und Kollegen, und alle dreimal als Vortragender den Kindern den toten Winkel nahe brachte. wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Wieder ist vieles in der Fahrschulbranche passiert. Auf Bundesebene ist es für mich eine Im November schlossen wir das Jahr mit einer Unternehmer-In- Freude auf die großen Ereignisse dieses Jahres zurückzublicken: fo-Veranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Die Fahrlehrer- und Fahrprüfertage am Red-Bull-Ring und die neuen Standort des ÖAMTC in Wien ab. Die DSGVO wir uns als traditionelle Fahrschultagung in Schladming. Auch haben wir Fahrschulinhaber besonders betreffen, da wir viele personenbe- unsere Fühler auf Europäischer Ebene ausgestreckt und präsen- zogene Daten verarbeiten. Im Jänner wird der erste DSGVO-Work- tieren unser Ausbildungssystem als Vorzeigemodell für andere shop speziell für Fahrschulen stattfinden. Näheres findet Ihr im Länder. Das alles wäre nicht ohne die Unterstützung vieler Hän- Rundschreiben. de möglich. Ich bedanke mich bei allen, die mir helfend zur Seite standen. Nun bleibt mir nur noch Danke zu sagen. Danke an alle, die das Doch auch auf Wiener Ebene hat sich einiges getan, und wir Jahr 2017 mitgestalteten und zu diesem abwechslungsreichen brauchen unsere Aktivitäten nicht verstecken, sondern kön- Programm beigetragen haben. nen sehr wohl auf ein dynamisches und abwechslungsreiches Jahr zurückblicken. Wir begannen das Jahr mit einer Unter- Ich wünsche Euch allen Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches nehmer-Info-Veranstaltung bei Mazda Rainer, auf der eines der Jahr 2018! brennenden Themen, Drogen am Steuer, als Schwerpunkt gesetzt wurde. Angesicht der immer größer werdenden Herausforderung Mit den besten Grüßen geeignetes Personal zu finden, organisierten wir Ende April eine Unternehmer-Info-Veranstaltung über mögliche Fördermodelle für die Aus- und Weiterbildung von (zukünftigen) Mitarbeitern © Klaus Tiedge/Corbis und ein Speed-Dating mit derzeit beim AMS gemeldeten Fahrleh- rern und Fahrschulen, die Mitarbeiter suchen. Über den Sommer stellte sich heraus, dass das Thema Mangel an passendem Per- Ing. Herbert Wiedermann sonal doch schon akut wird. In der vorliegenden Ausgabe des Vorsitzender Die Präsentationen zum Downloaden INHALT NR. 4 | DEZEMBER 2017 finden Sie auf der Homepage des Fahrschultagung 2017 in Schladming Seite 3 Fachverbandes: wko.at/fahrschulen Unternehmer-Info-Veranstaltung in der ÖAMTC-Mobilitätszentrale am 10.11.2017 Seite 4 Kooperation zwischen den Wr. Fahrschulen und der ÖSB Consulting GmbH Seite 5 Fit2Work für Betriebe Seite 5 Digitale Vignette Seite 6 Am 24.10.2017 wurde die 14. FSG-DV veröffentlicht Seite 7 Vertragliche Haftung des Fahrlehrers für Unfälle von A-Lenkern Seite 8 Keine Zulassung zur Fahrprüfung ohne 12 UE für Klasse C/C1 Seite 8 Prüfungsfahrzeuge benötigen gültige Vignette und Go-Box Seite 8 Ohne gültige Vignette hat der Prüfer Prüfung abzulehnen Seite 9 Dreiteilige Eingabe bei Einstieg ins Führerscheinregister Seite 9 Jeder zehnte Fahranfänger ist schon unter Drogen gefahren Seite 10-12 Gesetzliche Änderungen ab 2018 Seite 13-16 ALLGEMEINER VERKEHR Seite 17 Uber verstößt gegen geltendes Recht Seite 17 Für Sondertransport-Begleitfahrzeuge gilt neue Ausstattung Seite 18 Mauttarifverordnung 2017 Seite 18 Bundesgesetzblatt Seite 19-21 Inflations/VPI-Entwicklung in Österreich/Dieselpreise Seite 22 wko.at/wien Seite 24 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 2 3 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
UNTERNEHMER-INFO-VERANSTALTUNG IN DER ÖAMTC-MOBILITÄTSZENTRALE KOOPERATION ZWISCHEN DEN WR. FAHRSCHULEN UND DER ÖSB CONSULTING GMBH AM 10. NOVEMBER 2017 Wie bei unserer Unternehmer-Info-Veranstal- • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer o Förderantragantragsstellung für die Herr DI Schmerold begrüßte uns persönlich tung am 19.04.2017 in den Räumlichkeiten (= Männer und Frauen), die das 45. Le- „Qualifizierungsförderung für Be- im neuen ÖAMTC-Haus und stellte klar, dass des WAFF vorgestellt, wurde uns nun von der bens-jahr vollendet haben schäftigte“ ihm eine gute Zusammenarbeit mit den Fahr- ÖSB folgendes Förderungsangebot übermit- o Recherche und Organisation von Wei- schulen in Wien sehr wichtig ist. telt: Was wird gefördert? terbildungen, individuell für Ihr Un- • Berufsorientierte Kurse bzw. Weiterbil- ternehmen oder innerhalb Ihrer Bran- Thema Nr. 1 war die Datenschutzgrundver- Bilden Sie aus und holen Sie sich 50% dungen und gesundheitsfördernde Maß- che ordnung, welche ab Mai 2018 für alle Unter- Förderung! nah-men, die spätestens am 31.12.2018 nehmen Gültigkeit haben wird. beginnen und bis spätestens 31.12.2019 Höhe der Förderung? Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ab-geschlossen sind. • 50% der Kurskosten Herr Dr. Leichtfried hielt hiezu einen inter- (QBn) des AMS Wien und Impulsqualifizie- • Ein Förderantrag muss mindestens 24 • 50% der Personalkosten ab der 25. Schu- essanten Vortrag und stellte folgende Punkte rungsverbund Wien( IQV-Wien) Schulungseinheiten umfassen, wobei lungsstunde, bei Arbeitnehmer/innen vor: mehrere Schulungen kombiniert werden mit höchstens Pflichtschulabschluss ab n Wie starten Fahrschulen richtig mit der Wer ist förderbar? können. der 1. Schulungsstunde. Umsetzung? Die Förderung erhalten Sie als Unterneh- n Wer ist betroffen? mer/in. Gefördert werden Schulungskos- Was ist ihr Nutzen? Nähere Informationen und Kontakt n Welche Art von Daten? ten Ihrer Beschäftigten, wenn diese min- • 50% Förderung der Schulungskosten bei Mag. Andreas Höllmüller (Projektleitung) n Grundregeln destens 1 der folgenden Kriterien erfüllen: Erfüllung der Voraussetzungen und ggf. T 0664 60177 3253 n To dos • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 50% Förderung der Personalkosten M andreas.hoellmueller@oesb.at n Verfahrensverzeichnis (= Männer und Frauen) mit höchstens • Kostenfreie Teilnahme am Impulsqualifi- Pflichtschulabschluss zierungsverbund Anschließend führte uns ein Mitarbeiter des • Arbeitnehmerinnen (=Frauen) mit Lehr- • Kostenfreie Beratungsleistungen rund ÖAMTC durch die neue ÖAMTC-Mobilitäts- abschluss bzw. Abschluss einer Berufs- um das Thema Schulung/Weiterbildung, zentrale. Hier erfuhren wir wirklich viel In- bildenden mittleren Schule zB Unterstützung bei der teressantes zu den verschiedenen Abläufen und hatten sogar das Glück, dass der „Chris- tophorus“ gerade auf einen Einsatz auf dem v.l.n.r.: Gerhard Blümel/ÖAMTC, DI Oliver Schmerol/ÖAMTC, VS Herbert Wiedermann, Dr. Vincenz Leichtfried Hubschrauberlandeplatz wartete. © Eric AUDRAS/Corbis FIT2WORK FÜR BETRIEBE fit2work n gesundheitsförderliche betriebsinterne ist ein kostenloses Beratungsangebot für n MitarbeiterInnen nach längerer Krank- Prozesse zu entwickeln und aufzubau- Betriebe und Organisationen. heit wieder erfolgreich einzugliedern. en. fit2work unterstützt Sie dabei, n gesundheitlich beeinträchtigte Beschäf- n sich über Unterstützungsangebote zu n proaktiv die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mit- tigte zu integrieren. informieren und den Kontakt zu Förder- arbeiterInnen zu fördern, zu erhalten gebern aufzunehmen. und wieder herzustellen. n MitarbeiterInnen in alternativen Aufga- bengebieten einzusetzen. Regionale Ansprechpartnerin Wien, Nie- n belastende Einflüsse zu erkennen und derösterreich und Burgenland zu beseitigen. n Personen für veränderte Aufgabengebie- Mag.a Laura Soroldoni te zu qualifizieren. M +43 699 144 52 644 n Reibungsverluste durch Fehlzeiten zu E laura.soroldoni@bab.at vermindern. n sich über gesundheitsfördernde Arbeits- W fit2work.at/artikel/unser-team-38 zeitmodellen zu informieren. n Erfahrungsverlust in Ihrem Unterneh- men zu verhindern. n Arbeitsplätze anzupassen und ergono- misch auszustatten. n gesundes Arbeitsklima zu erhalten. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 4 5 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
„DIGITALE VIGNETTE“ AM 24. OKTOBER 2017 WURDE DIE 14. FSG-DV VERÖFFENTLICHT Pressemitteilung der ASFINAG Sie enthält Neuerungen zur AM-Ausbildung (Risikokompetenz, Nachweis über die Fahrzeugbeherrschung am Ende des Übungsplatzes, Aufzeich- nung über die praktische Ausbildung gemäß KDV). Die FSG-DV enthält weiters Grundlagen für die Einführung der AM-Computerprüfung im Jahr Die neue Digitale Vignette ist da! Die ASFI- einzige Digitale Vignette für bis zu drei 4. Zahlen Sie mit Kreditkarte, PayPal oder So- 2018. Weiters wird die Elektromobilität gestärkt, indem ein sogenannter Code 120 (5 UE Ausbildung) für leichte Nutzfahrzeuge bis 4250 kg NAG erweitert mit der Digitalen Vignette ihr Fahrzeuge. fortüberweisung (Klasse B) eingeführt wird. Die FSG-DV ergänzt die 18. FSG-Novelle vom Jänner 2017 (Anlage), die bereits erste Grundlagen zur neuen Moped- Mautangebot um eine zeitgemäße Alternati- ausbildung enthält. ve zur bewährten Klebevignette. Picken oder n Kein Aufwand mehr bei Scheibenbruch: Das Recht der Konsumenten ist uns wichtig Klicken – Sie haben die Wahl! Die Digitale Beim Kauf einer Digitalen Vignette erspa- Gemäß der Europäischen Richtlinie für Kon- Vignette ist seit 8. November 2017 im ASFI- ren Sie sich das Kleben der Vignette auf sumentenschutz können Kundinnen und NAG Webshop und über die kostenlose ASFI- die Windschutzscheibe. Somit müssen Sie Kunden innerhalb von 14 Tagen vom On- NAG App „Unterwegs“ erhältlich. sich bei Scheibenbruch keine Ersatzvig- line-Kauf eines Produktes oder einer Dienst- nette mehr besorgen oder sich um Kosten- leistung zurücktreten – dies wird auch bei Das bringt Ihnen die neue Digitale Vignette: ersatz kümmern. der Digitalen Vignette so sein. Der Tag des n Kein Kleben, kein Kratzen: Die Digitale Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Vignette ist an das Kennzeichen gebun- Seit Mitte November können Sie die Digitale Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben den. Somit müssen Sie die Vignette weder Vignette im Webshop über die Asfinag.at oder E-Mail auch per Post möglich ist, werden auf die Windschutzscheibe aufkleben noch die App Unterwegs kaufen. Es gibt genau wie hier weitere drei Tage für einen möglichen von ihr abkratzen. bei der Klebevignette sowohl Zehn-Tages-, Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG Zwei-Monats- und Jahresvignetten. Auch bei berücksichtigt. n Jederzeit und ortsunabhängig kaufen: Sie den Kosten gibt es keinen Unterschied – die- können die Digitale Vignette ab Mitte No- selbe Gültigkeitsdauer und dieselben Preise. Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18. vember 2017 im Webshop über die Asfinag. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und be- at und die ASFINAG App kaufen. Somit So einfach funktioniert der Kauf der Digita- rechtigt erst ab dann zur Nutzung der Au- können Sie rund um die Uhr und von je- len Vignette: tobahnen und Schnellstraßen in Österreich. © shutterstock - sonsam dem Ort aus eine neue Vignette kaufen – 1. Öffnen Sie auf asfinag.at oder in der App Achten Sie deshalb auf diese wichtigen sind also weder an Ort oder Zeit gebunden. Unterwegs unseren Webshop Daten n Erleichterung für Wechselkennzeichen-Be- 2. Wählen Sie Pkw oder Motorrad und wie Kaufen Sie die Digitale Jahresvignette bis sitzer: Da die Digitale Vignette an das lange die Vignette gelten soll spätestens 14. Jänner, damit sie mit Sicher- Kennzeichen gebunden ist, brauchen heit ab dem 1. Februar (Ende des alten Vig- Wechselkennzeichen-Besitzerinnen und 3. Geben Sie das Kennzeichen ein, den Zulas- nettenjahres) gültig ist. Moped Ausbildung AM neu Ab 1. November 2017 absolviert werden (bis Bestätigung der Besitzer nicht mehr für jedes Fahrzeug sungsstaat und Ihre Email-Adresse Moped Prüfung AM neu n Vermittlung von Risikokompetenz ein- Reife) eine eigene Vignette, sondern nur eine Noch mehr Informationen zur Digi- 18. FSG-Novelle 2017, gültig ab 1. März gefügt (zu 8 Ausbildungsinhalten) (Bem: beliebige Wiederholungen am talen Vignette gibt es online unter 2017 (BGBl. 15/2017 vom 17. Jänner (Bem: Entfall der minutengenauen 25/50 Übungsplatz möglich) www.asfinag.at/digitale-vignette! 2017) § 18 FSG Lenkberechtigung für die min Blöcke für Ausbildungsinhalte wie n Praktische Übungen nur mit richtiger Klasse AM Vorschriften zu Verkehrszeichen, Vorrang- Fahrzeugkategorie (entsprechend Lenk- n Ausbildungsstellen unverändert (Fahr- regeln, Grundkenntnisse über Verhalten berechtigung) schulen, Clubs, Schulen) in konkreten Situationen, Erkennen und n Weiterhin keine praktische AM Prüfung n Dauer der Ausbildung unverändert Vermeiden von Gefahren, Partnerkunde, in Österreich 6 UE Theorie spezifische Problemkreise der Altersgrup- 8 UE praktische Schulung (6 UE pe der 15- und 16-Jährigen, FSG Gesamt- Ab 1. März 2018 Übungsplatz, mind. 2 UE öffentlicher durchführungserlass, September 2017) n Einführung AM Computerprüfung (Prü- Verkehr) n Aufzeichnung der praktischen Ausbildung fungsunterlagen in IT unterstützter n Vermittlung von Risikokompetenz neu (Formular gem. KDV Anlage 10h/Aus- Form) n Beginn der Ausbildung, Prüfung 2 Mo- bildungsnachweis, 10i/Tagesnachweis) n Prüfer (aus der Fahrschule) meldet sich nate vor 15. Geburtstag (neu) (Bem: Entfallen ist gegenüber Entwurf, mit elektronischer Signatur an im Prü- n Theorieprüfung darf nicht während dass im Tagesnachweis gem. Anlage 10i fungssystem Theorieausbildung abgehalten werden in Spalte „Bemerkungen“ die Angabe n Mindestens 80 Prozent der Fragen (Bem: Prüfung darf Ausbildung nicht des konkret verwendeten Fahrzeuges er- müssen richtig beantwortet werden verkürzen) folgen muss.) (Bem: Bewertung der schriftlichen Ar- (Bem: Theorieprüfung am gleichen Tag n Fahren im öffentlichen Verkehr bil- beiten entfällt, bei 80 Prozent) (Bem: weiterhin erlaubt) det abschließende Ausbildung ergänzende mündliche Prüfung entfällt, n Fahrlehrer Klasse A oder Klasse B mit (Bem: Theorieausbildung, Theorieprü- bei 60 Prozent) Risikokompetenz-Zusatzausbildung fung, Übungsplatz beliebige Reihenfol- n Prüfungswiederholung frühestens in 2 n Inkrafttreten ab 1. März 2017 ge) Wochen (unverändert) © shutterstock - sonsam (Bem: keine Änderungen gegenüber n Schriftliche Bestätigung der Reife zum n Sperre der Aufsichtsperson von 2 Jahren dem Entwurf) Nachweis der Fahrzeugbeherrschung an (bei Manipulation, unzulässiger Hilfe) 14. FSG-DV Novelle, gültig ab 25.Oktober Kandidat, erst dann ist Fahren im öf- n Künftig Prüfungsaufsicht (neuer Cha- ASFINAG 2017 (verschiedene Zeitpunkte) (BGBl. fentlichen Verkehr erlaubt. rakter) statt bisher Prüfungsabnahme 282/2017 vom 24.Oktober 2017) n Übungsplatz-Übungen müssen neuerlich NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 6 7 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
VERTRAGLICHE HAFTUNG DES FAHRLEHRERS FÜR UNFÄLLE VON A-LENKERN Beaufsichtigen Fahrlehrer am Motorrad- übungsplatz Fahrten von Lenkern, müssen sie sich überzeugen, ob diese fit genug und auch nach mehreren Übungseinheiten noch ausreichend körperlich geeignet sind. Damit dies gewährleistet ist, müssen sowohl Fahr- lehrer und Biker gemeinsam Sorge tragen. Im Zusammenhang mit einer Code 111 Ausbildung hat der OGH in einem Urteil (2 Ob 240/16g) ausführlich dargelegt, dass bei einem Unfall beide ein Verschulden trifft. Der Fahrlehrer ist als Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB anzusehen. Im konkreten Fall war dem Fahrlehrer vorzuwerfen, dass er den Fahrschü- ler solange auf dem Motorrad üben ließ, bis Ermüdungserscheinungen und die Gefahr von © shutterstock - Phovoir unfallverursachenden Fahrfehlern auftrat. Der OGH hat in dieser Entscheidung jedoch auch das Mitverschulden des Fahrschülers bejaht. © shutterstock - lassedesignen Der Fahrschüler hat die Pflicht, den Fahrlehrer über seinen körperlichen Zustand aufzuklären. KEINE ZULASSUNG ZUR FAHRPRÜFUNG OHNE 12 UE FÜR KLASSE C/C1 Die Mindestdauer der gemeinsamen prakti- (3 UE) und der Grundschulung (3 UE) für die muss die gesamte Ausbildung für C/C1 (12 UE) schen Ausbildung für die Klassen B und C/C1 Klasse B begonnen werden (§ 64b Abs 6 Z4 absolviert werden. Diese Regelung kann auf- beträgt insgesamt 20 Unterrichtseinheiten, KDV). grund der strengen Vorgabe der Ausbildungs- davon entfallen 8 UE auf B und 12 UE auf C/ schritte nicht dadurch umgangen werden, dass C1. Für diese Ausbildung ist eine strenge Rei- Die Abschlußausbildung für die Klasse B (2 die Fahrprüfung für B vorgezogen wird und henfolge der Ausbildungsschritte vorgegeben. UE) hat nach Beendigung der praktischen erst danach 8 UE für C/C1 absolviert werden, OHNE GÜLTIGE VIGNETTE HAT DER PRÜFER PRÜFUNG ABZULEHNEN Demnach darf mit der praktischen Ausbildung Ausbildung für die Klasse C/C1 zu erfolgen. wie das bei Ausdehnung der Klasse B auf C/C1 für C/C1 erst nach Abschluß der Vorschulung Vor Antritt der praktischen Fahrprüfung für B möglich ist. Der Fahrprüfer hat das Vorhandensein der Um diese Prüfungsvoraussetzungen vorab zu Zugangstüre in der Sitzreihe des Fahrprü- Autobahnvignette oder der Go-Box zu kon- klären, empfehlen wir, die Führerscheinwer- fers, Führerschein des Begleiters) auch den trollieren und für den Fall, dass diese Kri- ber darauf hinzuweisen, wie der Nachweis der Hinweis enthält, dass der Pkw eine gültige PRÜFUNGSFAHRZEUGE BENÖTIGEN GÜLTIGE VIGNETTE UND GO-BOX terien nicht erfüllt sind, die Prüfung nicht digitalen Vignette bei der Prüfung zu erfol- Autobahnvignette bzw. eine digitale Vignet- abzunehmen. Insbesondere bei L/L17 Kun- gen hat. Wir regen daher an, dass die Bu- te aufweisen muss. Bei der digitalen Vignet- den kann es daher vorkommen, dass die chungsbestätigung für die Praxisprüfung bei te muss die Bestellbestätigung der ASFINAG Der 14. FSG-Gesamterlass stellt klar, dass mit einer Go-Box für Fahrzeuge, für die diese siert. Eine widersprüchliche Bestimmung wur- Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr L /L17 Kunden neben anderen Inhalten (wie vorgewiesen werden. die für die Fahrprüfung verwendeten Fahr- vorgeschrieben ist. Der Fahrprüfer hat das Vor- de damit aufgehoben. Diese besagte, dass ein nicht vor Ort nachgewiesen werden kann. gültiger Lichtbildausweis, L/L17 Bescheid, zeuge derart ausgerüstet sein müssen, dass handensein zu kontrollieren und für den Fall, Führerscheinkandidat oder eine Fahrschule die auch ein Befahren von Autobahnen möglich dass die Autobahnvignette oder die Go-Box Prüfung nicht mit dem Argument verhindern ist. Das bezieht sich auf die Entrichtung der fehlen, die Prüfung nicht abzunehmen (FSG- konnte, dass keine Vignette angebracht ist. Autobahnmaut mittels angebrachter Vignet- PV Punkt IV.). Der 14. FSG-Gesamterlass hat te sowie auf die Ausstattung des Fahrzeuges die FSG-PV mit dem Prüferhandbuch harmoni- DREITEILIGE EINGABE BEI EINSTIEG INS FÜHRERSCHEINREGISTER Ab 1. April 2018 wird - wie bereits angekün- ID und das Passwort haben sie bereits bei die Bürgerkarte für die Anmeldung im FSR digt - für alle Stellen und Institutionen, die der ersten Anmeldung vom Fachverband der verwendet werden. Nach Eingabe der User- © fotolia.com - Toshiki Ishii über das Portal Austria auf das FSR zugrei- Fahrschulen erhalten und dann persönlich ID und des persönlichen Passwortes kommt fen, ein einheitlicher, sichererer Zugang ver- geändert. Diese beiden Schritte bleiben auch die Identifizierung mittels Bürgerkarte oder langt. Derzeit benötigt man für den Zugang in Zukunft unverändert. Ab 1. April 2018 Handysignatur dazu (individualisiert bei je- zum FSR eine User-ID (Nachname.Vorname@ muss zu ihrer ID und zu ihrem Passwort als dem Einzeleinstieg). fahrschulen.co.at) und ein Passwort. Die zusätzlicher Schritt die Handysignatur oder NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 8 9 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
Presse-Info Drogen am Steuer www.alles-führerschein.at Wien, 4.10.2017 Presse-Info Drogen am Steuer www.alles-führerschein.at Wien, 4.10.2017 hingegen wissenschaftlich evaluiert. Sie reduziert bei Alkohol am Steuer das Rückfallrisiko um die Hälfte. Probeführerschein konnte Alkoholunfälle reduzieren Seit dem Jahr 1992 gilt für Probeführerscheinbesitzer die 0,1-Promillegrenze. In der Presse – Information aktuellen Befragung halten 72% der männlichen und 86% der weiblichen Jeder zehnte Fahranfänger ist schon unter Fahranfänger diese niedrige 0,1-Promillegrenze für richtig. Nur 19% der Männer und 6% der Frauen halten sie für ungerecht. (Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Drogen gefahren Promille.) 10 Prozent der männlichen Fahranfänger haben nach eigener Aussage bereits Nach Einführung des Probeführerscheins im Jahr 1992 sank das Alkohol-Unfallrisiko unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt. Bei weiblichen Fahranfängern liegt der bei Fahranfängern dreimal stärker als bei allen anderen Fahrern. Einen ähnlichen Prozentsatz hingegen bei 1,5%. Generell haben bereits 25% der männlichen Effekt könnte man erwarten, wenn Drogen am Steuer auch ein Probeführerschein- und 19% der weiblichen Fahranfänger illegale Drogen probiert. Eine generelle Delikt wäre. Legalisierung von Haschisch würden sich 33% der männlichen und 18% der weiblichen Fahranfänger wünschen. Gegen eine Haschisch-Legalisierung Weitere Ergebnisse aus dieser Fahranfänger-Befragung: spricht sich jedoch sowohl die Mehrheit der männlichen (46%) als auch der In dieser Presse-Information werden in der Folge nur die Gesamtergebnisse für weiblichen (61%) Fahranfänger aus. Der Rest antwortete mit „weiß nicht“ im beide Geschlechter ausgeführt. Bei Männern zeigte sich durchwegs eine höhere Rahmen dieser aktuellen Befragung durch das Institut alles-führerschein.at. Risikobereitschaft als bei Frauen: Link zu Gesamtbericht: http://www.alles-fuehrerschein.at/publikationen/ Im August und September 2017 wurden 674 Fahranfänger österreichweit durchschnittlich neun Monate nach Führerscheinerwerb zu mehreren aktuellen Selfie am Steuer Themen befragt, unter anderem, ob sie schon unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt 18% der Fahranfänger haben schon ein Selfie beim Autofahren gemacht. Immerhin haben. stellt gemäß der aktuellsten Unfallbilanz der Statistik Austria Ablenkung die Hauptunfallursache im Straßenverkehr dar (38% im ersten Halbjahr 2017). Drogen sollte Probeführerschein-Delikt werden Drogen am Steuer ist ein unterschätztes Problem, insbesondere bei männlichen Handyverbot für Lenker Fahranfängern. Bei Planquadraten werden heutzutage oft mehr Drogen- als 85% der befragten Fahranfänger halten das Handyverbot für Autofahrer für richtig. Alkolenker erwischt. Gregor Bartl, Studienleiter vom Institut alles-führerschein.at, sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Das Vergehen Drogen am Steuer sollte in Handyverbot für Fußgänger den Probeführerschein-Deliktkatalog aufgenommen werden. Derzeit ist bei diesem 61% wären für ein Handyverbot für Fußgänger, wenn sie die Straße überqueren und Delikt nur ein vierstündiges sogenanntes Verkehrscoaching zu absolvieren. Dieses dabei keinen Schutzweg benutzen. Verkehrscoaching zielt nicht Punktgenau auf die Drogenproblematik ab und ist zudem nicht wissenschaftlich hinsichtlich der Rückfallraten evaluiert. Die verkehrspsychologische Nachschulung im Rahmen des Probeführerscheins ist NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 10 11 2 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
Presse-Info Drogen am Steuer www.alles-führerschein.at Wien, 4.10.2017 Strengere Strafen für Schaulustige am Unfallort GESETZLICHE ÄNDERUNGEN AB 1.1.2018 würden von 70% befürwortet werden. Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit Wirtschaftskammer Österreich Rettungsgasse Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien An T +43 (0)5 90 900-DW | F +43 (0)5 90 900-3588 Knapp die Hälfte (49%) meinte, dass die Rettungsgasse ihrer Erfahrung nach eher 1. alle Wirtschaftskammern E sp@wko.at 2. alle Bundessparten W http://wko.at/sp schlecht funktionieren würde, 39% kreuzten „eher gut“ an, die restlichen 12% hatten keine Meinung dazu. Tempolimit © Elena Romanov/iStockphoto/Thinkstock 61% der Fahranfänger halten 130 km/h auf Autobahnen für richtig. Die IG-L Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Sacharbeiter Durchwahl Datum Sp /Dr.IS/AW 3712 1.12.2017 Tempobegrenzungen halten hingegen nur 41% für richtig. Allerdings gaben 28% an, Dr. Stupar die Bezeichnung IG-L nicht zu kennen. 29% halten sie für sinnlos. Die restlichen 2% Gesetzliche Änderungen ab 1.1.2018 machten hierzu keine Angaben. Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gurtpflicht wir informieren Sie über die wesentlichen Änderungen, die mit 1.1.2018 und danach in Kraft Wir treten. Bitte beachten Sie auch die Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher wird von 96% für richtig gehalten. Beendigung ab 1.7.2018. Dieselfahrverbote Änderungen mit 1.1.2018 Zu Dieselfahrverboten bei Feinstaubalarm in Großstädten hatte die Mehrheit (47%) Angleichung Arbeiter und Angestellte: Kurze Teilzeit - Angleichung der Kündigungsbedin- gungen1 der Fahranfänger keine Meinung. Hier wird die bisher mangelnde Klarheit der Politik zu diesem Thema manifest. 24% würden derartige Dieselfahrverbote begrüßen, 29% Kurze Teilzeit liegt vor, wenn das wöchentliche Beschäftigungsausmaß weniger als ein Fünftel der wöchentlichen durch Gesetz oder KV vorgesehenen Normalarbeitszeit beträgt. Bei einer 40- ablehnen. Stunden-Woche somit weniger als 8 Stunden (§ 20 (1) AngG). Die Ausnahme für kurze Teilzeit von den Kündigungsbestimmungen des AngG entfällt mit 1.1.2018. Das bedeutet, dass dann ebenfalls die 6-wöchige Kündigungsfrist für Arbeitgeberkün- digungen sowie das Quartalsende als Kündigungstermin gelten. Methodik: Internatskosten2 674 befragte Fahranfänger/innen vor den verkehrspsychologischen Gruppengesprächen, Lehrlinge erhalten einen Anspruch auf Ersatz der gesamten Internatskosten (Unterkunft und österreichweit, schriftlich, anonym. 50% männlich, 50% weiblich. Durchschnittlich 9 Monate nach Verpflegung) durch den Lehrberechtigten (§ 9 (5) BAG). Führerscheinerwerb, Durchschnittsalter ca. 19 Jahre. Auch die Kosten eines Ersatzquartiers sind zu ersetzen, z.B. bei Platzmangel im Berufsschul- oder Schülerheim. Dem Lehrberechtigten werden die Kosten auf Antrag aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds er- Rückfragehinweis: stattet. Die Lehrlingsstellen nehmen die Anträge entgegen und führen die Erstattung an die Institut alles-führerschein.at, Dr. Gregor Bartl, Geschäftsführer & Verkehrspsychologe, Unternehmen durch. Taborstraße 39/3, 1020 Wien, Tel: 01 / 212 2 212 - Fax: 01 / 212 2 212 – 20, Mobil: 0664 / 654 15 76 Ausgenommen von der Kostenerstattung sind Lehrberechtigte beim Bund, bei einem Land, ei- E-Mail: bartl@alles-fuehrerschein.at Web: www.alles-führerschein.at ner Gemeinde oder einem Gemeindeverband. 1 BGBl. I 2017/153. EB siehe Initiativantrag 2306/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017. 2 BGBl. I 154/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 3 12 13 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
-2- -3- Menschen mit Behinderung3 Ausschließlich zu dem Zweck, einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall zu de- cken, der den regulären Betriebsablauf überschreitet, oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu Bei Belästigung besteht neben Ersatz des Vermögensschadens sowie des immateriellen Scha- ersetzen. dens in Zukunft auch ein Unterlassungsanspruch (§ 9 (2) BGStG). DN hat noch nicht mehr als 18 Tage pro Kalenderjahr einer solchen geringfügigen Beschäfti- Die Verbandsklage nach § 13 BGStG wird ausgeweitet: Der Österreichische Behindertenrat kann gung ausgeübt. nun auch ohne vorherige Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats eine Verbandsklage ein- bringen. Antragslegitimiert sind nun auch Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Dis- DG hat noch nicht mehr als 18 Tage pro Kalenderjahr solche Personen geringfügig beschäf- kriminierungsopfern (§ 62 GlBG) und Behindertenanwalt (§ 13b BBG). tigt. Bei großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 (3) UGB4 soll für die Antragslegitimierten zudem auch ein Recht bestehen, auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus Liegen diese Voraussetzungen vor, entfällt für den DG der UV-Beitrag. Der Arbeitgeber hat den dem Grund einer Behinderung zu klagen. pauschalen Arbeitgeber-Beitrag in der Sozialversicherung von 14,12 % sowie die AK-Umlage vom Wird auf die Beseitigung einer Barriere geklagt, so können unserer Ansicht nach auch in Zukunft Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Zusätzlich kann die Dienstgeberabgabe anfallen. große Kapitalgesellschaften die Nicht-Beseitigung mit unverhältnismäßigen Belastungen (§ 6 BGStG) rechtfertigen. Beitragsrechtliche Behandlung bei Mitarbeiterbeteiligung8 Mutterschutzgesetz-VO5 Unter gewissen Voraussetzungen ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abga- be von Aktien an Arbeitgebergesellschaften durch diese selbst oder durch eine Mitarbeiterbe- Zur Attestierung eines vorzeitigen Mutterschutzes genügt ab 1.1.2018 eine Facharztbestätigung teiligungsstiftung bis zu einem Betrag von 4.500 Euro jährlich beitragsfrei, soweit dieser Vorteil eines Arztes für Frauenheilkunde oder der inneren Medizin. Ein (zusätzliches) Zeugnis eines einkommenssteuerbefreit ist. Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes ist nicht mehr notwendig (§ 3 Abs 3 MSchG iVm Beitragsfrei ist auch der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten treuhändigen Verwah- § 3 MSch-V). rung und Verwaltung von Aktien durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung für ihre Begünstig- ten. Geschlechterquote im Aufsichtsrat Erstattung von Arzneimitteln9 In nach dem 1.1.2018 gewählten Aufsichtsräten müssen unter bestimmten Voraussetzungen: mind. 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer vertreten sein. Der Preis einer nicht im Erstattungskodex angeführten Arzneispezialität darf, sofern für diese Die Voraussetzungen: Der Aufsichtsrat umfasst mindestens 6 Kapitalvertreter (Beispiel: von 6 in den vergangenen zwölf Monaten ein Umsatz von über 750.000 Euro auf Basis des Fabriksab- Kapitalvertretern müssen mind. 2 Frauen bzw. Männer sein.), das Unternehmen ist börsenno- gabepreises erzielt wurde, den EU-Durchschnittspreis nicht überschreiten. tiert oder beschäftigt mehr als 1000 AN und der Frauen- bzw. Männeranteil in der Belegschaft liegt über 20%. Lohnnebenkosten sinken Sowohl Kapital-, als auch AN-Vertreter müssen die Quote getrennt erfüllen (AN aber erst, wenn sie mit 3 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten sind). Es ist zu runden. Die WKÖ hat erreicht, dass der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds zum 1.1.2017 um Als Sanktion für die Nichterfüllung der Quote bleibt das Aufsichtsratsmandat - wie in Deutsch- 0,4% auf 4,1% gesenkt wurde und zum 1.1.2018 um weitere 0,2% auf 3,9% sinkt. land - unbesetzt (sog „freier Stuhl“). Verlängerung des Wohnbauförderungsbeitrags6 Änderungen mit 1.7.2018 Ab 1.1.2018 ist die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Angleichung Arbeiter und Angestellte landesgesetzlichen Regelung vorbehalten. Es ist klargestellt, dass der Tarif für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einheitlich zu regeln ist und unterjährige sowie rückwirkende Tarifänderungen 1. Entgeltfortzahlung unzulässig sind. Die Bestimmungen treten mit 1.7.2018 in Kraft und sind auf Dienstverhinderungen an- Wenn ein Landesgesetzgeber für das Jahr 2018 keine Regelung über die Höhe des Tarifs trifft, wendbar, die in Arbeitsjahren eintreten, die nach dem 30.6.2018 begonnen haben. dann beträgt der Tarif für dieses Land und für dieses Jahr (wie bisher) je 0,5% für Arbeitneh- Angleichung der Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung von Angestellten auf das Arbei- mer und Arbeitgeber. tersystem (§ 8 AngG). Das Lehrlingssystem wird nicht angepasst. Beschäftigung von Aushilfskräften7 Die EFZ-Frist wird von 6 auf 8 Wochen schon nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit er- höht (derzeit nach 5 Jahren). Voraussetzungen für die Beschäftigung als Aushilfskraft ab 1.1.2018: Die Verlängerung des gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruches im Ausmaß von zwei Geringfügiges Dienstverhältnisses neben einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis. Wochen ab Beginn des zweiten Beschäftigungsjahres überlagert mE KV- Zuschussregelungen, sodass diese sich in ihrer Wirkung verkürzen. Nach wie vor greift mE in den Arbeiter-KV die zeitlich unbeschränkte Anrechnungsbe- 3 stimmung des § 20 Abs 7 EFZG, sodass die Gesamtdauer der Ansprüche nicht verlängert BGBl. I 155/2017. EB siehe Initiativantrag 2309/A XXV. GP. 20.9.2017 idF Abänderungsantrag 11.10.2017. 4 Große Kapitalgesellschaften sind gem. § 221 (3) UGB solche, die mindestens 2 der 3 Kriterien gem. § 221 (2) UGB überschreiten. wird, wenn KV, BV oder Arbeitsverträge einen zusätzlichen Anspruch im Anschluss an Diese Kriterien sind: eine Bilanzsumme in Höhe von € 20 Mio., € 40 Mio. Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstich- den gesetzlichen Anspruch vorsehen. tag sowie mehr als 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. 5 BGBl. II 310/2017. 6 8 BGBl I 144/2017. § 49 Abs 3 Z 18 lit d und e ASVG. 7 9 § 53a Abs 3b ASVG. § 351c Abs. 9a idF BGBl. I Nr. 49/2017. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 14 15 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
-4- ALLGEMEINER VERKEHR Verdoppelung (!) der Fristen für Lehrlinge: Lehrlinge haben im ersten Jahr einen um zwei Wochen längeren Fortzahlungsanspruch als Arbeiter und Angestellte. Also insge- samt 8 Wochen (§ 17a (1) BAG). Einem Lehrling gebührt daher nach Ausschöpfen des Hauptkontingents im Fall einer wei- teren Arbeitsverhinderung für die ersten drei Tage Anspruch auf die volle Lehrlingsent- schädigung und darüber hinaus auf ein Teilentgelt für maximal sechs Wochen. Dieser Anspruch gebührt wie bisher auch mehrmals im Lehrjahr Die EFZ besteht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch bei jenen einver- nehmlichen Auflösungen, die während der Arbeitsverhinderung getroffen werden sowie auch bei jenen, die außerhalb von Arbeitsverhinderungen getroffen werden (z.B. bei Vorankündigung einer Operation). Bei Letzteren besteht EFZ-Pflicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses allerdings nur dann, wenn die einvernehmliche Auflösung „im Hin- blick“ auf die Arbeitsverhinderung getroffen wird. Außerhalb der Arbeitsverhinderung Im Namen der FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Fachvertretung sind damit nur jene einvernehmlichen Auflösungen erfasst, die auf eine Abwälzung der der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs wünsche ich Ihnen EFZ-Kosten auf die Allgemeinheit abzielen z.B. einvernehmliche Auflösungen mit Wie- dereinstellungszusage (§ 9 (1) AngG, § 5 EFZG). Die Neuerung ist auf einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen anzuwen- ein schönes Weihnachtsfest mit Ihrer Familie, den, die eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.6.2018 bewirken. einen angenehmen Jahreswechsel und ein erfolgreiches Jahr 2018! © shutterstock - d3images, CC Taxicenter GmbH 2. Dienstverhinderungsgründe Mag. Christian Holzhauser Angleichung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe von Arbeitern an jene der Angestell- ten. § 1154b (5) ABGB wird ab 1.7.2018 zwingend. Die KV gelten weiterhin. Die dort geregelten Dienstverhinderungsgründe werden aber nicht mehr abschließend sein. Krankengeld für Selbständige10 Das Krankengeld für Selbständige wird ab 1.7.2018 bereits ab dem 4. Tag der Erkrankung rück- wirkend ausgezahlt (bisher erst ab dem 43. Tag der Erkrankung). Voraussetzung ist wie bisher eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen (§ 104a (1) GSVG). Das Krankengeld wird jährlich valorisiert. Eine Verbesserung vor allem bei längerer, existenz- bedrohender Arbeitsunfähigkeit. In Zukunft finanziert die SVA selbst das Krankengeld, nicht mehr die AUVA. Entgelterstattung für KMU11 UBER VERSTÖSST GEGEN GELTENDES RECHT Derzeit erstattet die AUVA KMU bis 50 Beschäftigten die Hälfte des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand und zwar für max. 6 Wochen. Ab 1.7.2018 werden Betriebe mit bis zu 10 Be- schäftigten 75% des fortgezahlten Entgelts erhalten (neuer § 53b (2a) ASVG). Im Rechtsstreit zwischen Wiener Taxiunter- zum Schluss, dass die Vermittlung, die Uber scheinigten Sachverhalt Fahrgäste nicht an nehmen und Uber-Fahrern gibt es nun eine vornimmt – bei der letztlich der Fahrer den Be- ihrem Standort bzw. der Betriebsstätte oder Wie bisher gebühren die Zuschüsse im Erkrankungsfall ab dem 11. Tag, bei Eintritt eines Unfalls weitere Entscheidung. Das Oberlandesgericht förderungsauftrag annimmt – eine Umgehung aufgrund einer dort eingegangenen Bestellung ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung. Die Zuschüsse werden unverändert aus Mitteln der hat die vom Handelsgericht erlassenen einst- der rechtlichen Vorgaben darstellt. Damit wird … aufnimmt, verstößt sie nach zutreffender AUVA erstattet. weiligen Verfügungen gegen zwei Mietwagen- die Rückkehrpflicht für Mietwagen verletzt Rechtsansicht des Erstgerichts gegen diese Be- firmen bestätigt – sie dürfen damit weiterhin und wettbewerbswidrig gehandelt. stimmung”. Notstandshilfe12 keine Uber-Aufträge annehmen. Bereits das Handelsgericht Wien vermerkt in Uber-Fahrern drohen jedenfalls spürbare Stra- Mit 1.7.2018 entfällt die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (§ 36 (2) seinem Beschluss zur aktuellen Klage, dass fen: Firmen, die schon einmal gerichtlich ver- und (3) AlVG NEU). Dass Uber-Fahrer gegen das Gesetz versto- die beklagte Mietwagenfirma keine Belege urteilt wurden, drohen bis zu 100.000 Euro ßen würden, hat das Wiener Handelsgericht vorlegen habe können, dass ihre Aufträge an Strafe für jedes einzelne neue Vergehen. Aber im Juni 2017 mit einstweiligen Verfügungen der Betriebsstätte eingegangen wären. Statt- auch alle anderen Fahrer können nach dem Ge- entschieden. Dagegen haben die beiden Miet- dessen habe sie nur Mustermails von Uber werberecht bestraft werden. Das Hauptverfah- wagenfirmen beim Oberlandesgericht (OLG) vorgewiesen, „was sehr dafür spricht, dass es ren beim Handelsgericht ist noch im Laufen, Rekurs eingelegt. Im Oktober 2017 hat das sich bei der Fahrer-App von Uber … um eine mit einem Urteil ist voraussichtlich in einigen OLG nun bestätigt, dass die Mietwagenfirmen reine Umgehungskonstruktion handelt, und Monaten zu rechnen. Für die klagenden Taxi- keine Uber-Aufträge annehmen dürfen. Es hat die Aufträge faktisch nie … an ihrem Stand- unternehmen stellen die aktuellen Entschei- 10 BGBl. I 151/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017. sich genau mit dem von Uber mit den Miet- ort oder Betriebsstätte einlangen”. Auch das dungen des OLG einen bedeutsamen Erfolg in 11 BGBl. I 151/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017. wagenunternehmen geschlossenen Dienstleis- Oberlandesgericht Wien hat sich dieser Ansicht ihrem Kampf gegen unlauteren Wettbewerb 12 BGBl. I. 157/2017. tungsvertrag beschäftigt. Und das Gericht kam angeschlossen: „Da die Beklagte nach dem be- dar. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 16 17 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
1 von 3 FÜR SONDERTRANSPORT-BEGLEITFAHRZEUGE GILT NEUE AUSSTATTUNG Bei der Absicherung von Sondertransporten kommen für die Begleitfahrzeuge österreich- weit einheitliche Standards ab 22. Novem- BUNDESGESETZBLATT ber 2017. Straßentransport-Aufsichtsorgane dürfen nur mehr weiße Pkw verwenden. Die FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH elektronische Warnleiteinrichtung am Auto- dach muss neu auch die sog rollenden Über- Jahrgang 2017 Ausgegeben am 28. November 2017 Teil II holverbote anzeigen können, d.h. das Über- holverbot für Lkw, das Überholverbot von 328. Verordnung: Mauttarifverordnung 2017 mehrspuriger Fahrzeugen und (wie bisher) den Hinweis (Pfeil) auf andere Gefahren(stellen). Das Begleitfahrzeug muss seitlich über rote rückstrahlende Signal-Streifen verfügen. Eine 328. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2017) einheitliche Ausrüstung soll gewährleisten, die © Gina Sanders - Fotolia.com Erfüllung der Bescheidauflagen, Gewichte und Auf Grund des § 8c Abs. 8 und des § 9 des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstra- Abmessungen vor Fahrtantritt zu kontrollieren ßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das Bun- und den Transport (mittels Funkverbindun- desgesetz BGBl. I Nr. 65/2017, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 12 und 14 im Einvernehmen mit dem Bun- gen) sicher durchzuführen, so KommR Johann desminister für Finanzen, verordnet: Fellner, Obmann der Fahrzeug- und beeideten § 1. Die Tarife zur Anlastung der Kosten der Infrastrukturkosten werden nach EURO- Transportbegleiter. Emissionsklassen differenziert: Tarifgruppe EURO-Emissionsklassen A EURO VI B EURO 0 bis EEV § 2. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Infrastruktur- kosten beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer: Tarifgruppe Grundkilometertarif A 18,03 B 18,40 MAUTTARIFVERORDNUNG 2017 § 3. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Infrastruktur- kosten gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 6 lit.b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) um einen Aufschlag in der Höhe von Am 28.11.2017 wurde die Mauttarifverordnung 2017 im Bundesgesetz- Die Gesamttarife (inkl. externe Kosten) bei Euro6-Fahrzeugen liegen 25 %. blatt kundgemacht. Damit stehen auch die Tarife der fahrleistungsab- weiterhin deutlich unter jenen der anderen Emissionsklassen (zB bei § 4. Die Mautabschnitts-Teiltarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für folgende Mautabschnitte hängigen Maut ab 1.1.2018 fest. 4-Achs-Fahrzeug Euro6: 38,066 Cent/km; EEV 41,035 Cent/km; Euro3: der in § 10 Abs. 2 BStMG genannten Mautstrecken betragen in Euro ohne Umsatzsteuer: 45,243 Cent/km). a) A 9, ASt Spital/Pyhrn bis ASt Ardning/Admont Grundkilometertarif: Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 Grundsätzlich entfällt die Differenzierung der Tarife der fahrleistungs- Zusätzlich zu den Mauteinsparungen 2016 in Höhe von 65 bis 70 Mio. A 4,0827 5,7158 8,5737 abhängigen Maut nach EURO-Emissionsklassen. Im Ergebnis gibt es für Euro und dem Euro6-Bonus von jährlich 20 Mio. Euro von 2017-2020 B 4,1662 5,8327 8,7490 Fahrzeuge der Kategorien EURO 0-EEV (Tarifgruppe B) einen „gemein- haben wird damit geplante Zusatzkosten im Jahr 2018 von nochmals b) A 9, Kn St. Michael bis ASt Übelbach samen Basistarif“. Für EURO VI (Tarifgruppe A) ist der Grundkilome- ca. 20 Mio. Euro abgewendet. Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 tertarif wegen des verhandelten „Euro6-Bonus“ niedriger. Dieser wird A 9,9442 13,9218 20,8827 aufgrund der Tarifstützung bis inklusive 2020 reduziert. Die Service-Dokumente des KC Verkehr wurden bereits mit den neuen B 10,1474 14,2064 21,3096 Mauttarifen entsprechend aktualisiert. c) A 10, ASt Flachau bis ASt Flachauwinkel Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 2,7255 3,8157 5,7236 B 2,7815 3,8941 5,8412 d) A 10, ASt Flachauwinkel bis HASt Zederhaus Externe Kosten - Luftverschmutzung: Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 © Jens Büttner / dpa / picturedesk.com Die Tarife für externe Kosten – Luftverschmutzung bleiben unverän- A 6,8685 9,6160 14,4239 dert. Euro6-Fahrzeugen (Tarifgruppe A) werden daher auch weiterhin B 7,0096 9,8135 14,7202 keine Kosten für Luftverschmutzung angelastet. e) A 10, HASt Zederhaus bis ASt St. Michael/Lungau Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 4,5318 6,3445 9,5168 B 4,6249 6,4748 9,7122 www.ris.bka.gv.at NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 18 19 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
BGBl. II - Ausgegeben am 28. November 2017 - Nr. 328 2 von 3 BGBl. II - Ausgegeben am 28. November 2017 - Nr. 328 3 von 3 f) A 10, ASt St. Michael/Lungau bis ASt Rennweg/Katschberg A 0,78 1,10 1,64 Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 B 0,80 1,12 1,68 A 3,3224 4,6513 6,9770 Die Tarife beinhalten gemäß § 9 Abs. 6 lit. b BStMG einen Aufschlag in der Höhe von 25 %. B 3,3906 4,7468 7,1203 § 7. Die Mautabschnittstarife für den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr betragen abweichend von g) A 11, ASt St. Jakob/Rosental bis Staatsgrenze Karawankentunnel § 6 in Euro ohne Umsatzsteuer: Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 Strecke Mautabschnitt Kat. 4 A 15,5496 21,7695 32,6543 A B B 15,8671 22,2139 33,3208 A 13 Kn Innsbruck/Amras bis ASt Innsbruck/Süd 7,68 7,84 h) S 16, ASt St. Anton/Arlberg bis ASt Langen/Arlberg A 13 Kn Innsbruck/Wilten bis ASt Innsbruck/Süd 5,00 5,10 Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 13 ASt Innsbruck/Süd bis ASt Zenzenhof 3,64 3,72 A 7,6942 10,7719 16,1578 A 13 ASt Zenzenhof bis ASt Patsch/Igls 6,74 6,88 B 7,8515 10,9921 16,4882 A 13 ASt Patsch/Igls bis ASt Schönberg/Stubaital 7,30 7,44 ASt = Anschlussstelle, HASt = Halbanschlussstelle, Kn = Knoten A 13 ASt Schönberg/Stubaital bis ASt Matrei/Steinach 23,02 23,50 Kat. 2 = Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen A 13 ASt Matrei/Steinach bis ASt Nösslach 18,52 18,90 A 13 ASt Nösslach bis ASt Brennersee 16,62 16,96 Kat. 3 = Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit drei Achsen A 13 ASt Brennersee bis Staatsgrenze Brennerpass 3,28 3,36 Kat. 4 = Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit vier und mehr Achsen Die Tarife beinhalten gemäß § 9 Abs. 6 lit. b BStMG einen Aufschlag in der Höhe von 25 %. § 5. Der in § 4 festgesetzte Mautabschnitts-Teiltarif zur Anlastung der Infrastrukturkosten für den § 8. Die Tarife zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung werden nach Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawan- EURO-Emissionsklassen differenziert: kentunnel gilt nur für die Fahrtrichtung Slowenien. Tarifgruppe EURO-Emissionsklassen § 6. Die Mautabschnittstarife für die Mautabschnitte der A 13 betragen in Euro ohne Umsatzsteuer: A EURO VI a) A 13, Kn Innsbruck/Amras bis ASt Innsbruck/Süd B EURO V und EEV Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 C EURO IV A 1,83 2,56 3,84 D EURO 0 bis III B 1,86 2,61 3,92 § 9. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Kosten der ver- b) A 13, Kn Innsbruck/Wilten bis ASt Innsbruck/Süd kehrsbedingten Luftverschmutzung beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer: Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 Tarifgruppe Grundkilometertarif A 1,19 1,66 2,50 A --- B 1,21 1,70 2,55 B 1,37 c) A 13, ASt Innsbruck/Süd bis ASt Zenzenhof C 2,00 Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 D 4,00 A 0,87 1,22 1,82 § 10. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Kosten der B 0,89 1,24 1,86 verkehrsbedingten Lärmbelastung beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer: d) A 13, ASt Zenzenhof bis ASt Patsch/Igls Tag Nacht Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 0,07 0,11 A 1,61 2,25 3,37 Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. B 1,64 2,29 3,44 § 11. Die §§ 9 und 10 gelten nicht für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein e) A 13, ASt Patsch/Igls bis ASt Schönberg/Stubaital und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) und nicht für die Strecke der A 13. Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 1,74 2,43 3,65 § 12. Die in §§ 9 und 10 festgesetzten Grundkilometertarife für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur B 1,77 2,48 3,72 Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung gelten im Mautab- schnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel f) A 13, ASt Schönberg/Stubaital bis ASt Matrei/Steinach nur für die Fahrtrichtung Slowenien. Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 5,48 7,67 11,51 § 13. Das Vermittlungsentgelt gemäß § 8c Abs. 2 BStMG beträgt 21 416 Euro einschließlich Um- B 5,59 7,83 11,75 satzsteuer. g) A 13, ASt Matrei/Steinach bis ASt Nösslach § 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mauttarifverordnung 2016, BGBl. II Nr. 265/2016, A 4,41 6,17 9,26 außer Kraft. B 4,50 6,30 9,45 h) A 13, ASt Nösslach bis ASt Brennersee Leichtfried Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 A 3,96 5,54 8,31 B 4,04 5,65 8,48 i) A 13, ASt Brennersee bis Staatsgrenze Brennerpass Tarifgruppe Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 www.ris.bka.gv.at www.ris.bka.gv.at NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 20 21 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
INFLATIONS/VPI-ENTWICKLUNG IN ÖSTERREICH/DIESELPREISE Dieselpreise laut BMWFW Jänner 2016 - November 2017 Datum Euro/l Datum Euro/l Datum Euro/l 18.01.2016 0,954 16.01.2017 1,133 22.02.2016 0,953 13.02.2017 1,126 21.03.2016 0,988 13.03.2017 1,119 18.04.2016 0,988 10.04.2017 1,117 16.05.2016 1,031 15.05.2017 1,087 13.06.2016 1,068 19.06.2017 1,067 18.07.2016 1,045 10.07.2017 1,062 15.08.2016 1,017 14.08.2017 1,069 NEWS.WKO.AT 19.09.2016 1,040 18.09.2017 1,098 17.10.2016 1,091 16.10.2017 1,111 21.11.2016 1,063 20.11.2017 1,144 12.12.2016 1,111 DAS PORTAL FÜR ÖSTERREICHS Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energiepreise/Seiten/Treibstoffpreismonitor.aspx WIRTSCHAFT Dieselpreise laut BMWFW Jänner 2016 - November 2017 » NEWS.WKO.AT Das neue Newsportal bringt aktuelle Wirtschaftsnachrichten aus allen Bundesländern: » Neueste Entwicklungen am Wirtschaftsstandort » Interessante Nachrichten aus verschiedenen Branchen » Beiträge zu wichtigen Service-Angeboten » Neuigkeiten aus heimischen Unternehmen » Kommentare zu aktuellen Themen Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energiepreise/Seiten/Treibstoffpreismonitor.aspx NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 22 23 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
HOMEPAGE DER FACHVERTRETUNG WIEN DER FAHRSCHULEN UND DES ALLGEMEINEN VERKEHRS - WKO.AT/WIEN/FAHRSCHULEN Sie find auch au en uns ab jet f Facebo zt ok! www.fa cebook wien .com/W KO - IHRE ANSPRECHPARTNER Mag. Johannes Adensamer Renate Bauer Petra Adolf Fachvertretungsgeschäftsführer Mitarbeiterin Mitarbeiterin Berufsgruppe der Wiener Fahrschulen Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs T 01/514 50-3566 T 01/514 50-3567 T 01/514 50-3581 F 01/514 50-3569 F 01/514 50-3569 F 01/514 50-3569 E johannes.adensamer@wkw.at E renate.bauer@wkw.at E petra.adolf@wkw.at IMPRESSUM NR. 4 | DEZEMBER 2017 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Ver- kehrs, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien | Offenlegung: wko.at/wien/fahrschulen/offenlegung Layout: Referat Organisationsmanagement | Fotos: © Florian Wieser.Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 24
Sie können auch lesen