04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at

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04|17

FAHRSCHULEN AKTUELL
Das Rundschreiben der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs

 Fachvertretung Wien der Fahrschulen
 und des Allgemeinen Verkehrs

 Vorsitzender: Ing. Herbert Wiedermann
 Geschäftsführer: Mag. Johannes Adensamer
 Sachbearbeiterin: Renate Bauer

 Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien
 T 01/514 50-3566, 3567
 F 01/514 50-3569
 E fg.kraftfahrschulen@wkw.at
 W wko.at/wien/fahrschulen
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VORWORT                                                                                                                                                                                                                                        FAHRSCHULTAGUNG 2017 IN SCHLADMING

                                                                          Rundschreibens befindet sich ein Artikel über eine Qualifizie-
                                                                          rungsförderung des AMS in Kooperation mit dem ÖSB, die bereits                             Hochkarätige Impulsvorträge und Top-Motiva-     jedem Tag erfuhren die etwa 250 Teilnehmer       Veranstaltung auch dieses Jahr wieder zu ei-
                                                                          im Frühjahr präsentiert worden ist. Wir werden in der Fachver-                             tionsredner zeichneten die Fahrschultagung      bei der wichtigsten Unternehmerveranstaltung     nem fachlichen Höhepunkt.
                                                                          tretung das Thema Personal weiter verfolgen und immer wieder                               2017 von Donnerstag, 12. bis Samstag, 14. Ok-   der Branche. Die Vorträge der Ministeriumsver-
                                                                          im Rundschreiben Artikel und Informationen über Förderungen                                tober 2017 in Schladming aus. Highlights an     treter Dr. Kast und Mag. Schubert machten die
                                                                          und mögliche Ausbildungskooperationen veröffentlichen.

                                                                          Dreimal fanden heuer in Kooperation mit den Fachgruppen Bus/
                                                                          Luft/Schiff und Transporteure Veranstaltungen für Volkschul-
                                                                          kinder über die Gefahren des toten Winkels statt. Mein besonde-
                                                                          rer Dank in diesem Zusammenhang gilt Karl Schlosser, der ein-
                                                                          mal die Räumlichkeiten seiner Fahrschule zur Verfügung stellte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                           und alle dreimal als Vortragender den Kindern den toten Winkel
                                                                          nahe brachte.
wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Wieder ist vieles in der
Fahrschulbranche passiert. Auf Bundesebene ist es für mich eine           Im November schlossen wir das Jahr mit einer Unternehmer-In-
Freude auf die großen Ereignisse dieses Jahres zurückzublicken:           fo-Veranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am
Die Fahrlehrer- und Fahrprüfertage am Red-Bull-Ring und die               neuen Standort des ÖAMTC in Wien ab. Die DSGVO wir uns als
traditionelle Fahrschultagung in Schladming. Auch haben wir               Fahrschulinhaber besonders betreffen, da wir viele personenbe-
unsere Fühler auf Europäischer Ebene ausgestreckt und präsen-             zogene Daten verarbeiten. Im Jänner wird der erste DSGVO-Work-
tieren unser Ausbildungssystem als Vorzeigemodell für andere              shop speziell für Fahrschulen stattfinden. Näheres findet Ihr im
Länder. Das alles wäre nicht ohne die Unterstützung vieler Hän-           Rundschreiben.
de möglich. Ich bedanke mich bei allen, die mir helfend zur
Seite standen.                                                            Nun bleibt mir nur noch Danke zu sagen. Danke an alle, die das
Doch auch auf Wiener Ebene hat sich einiges getan, und wir                Jahr 2017 mitgestalteten und zu diesem abwechslungsreichen
brauchen unsere Aktivitäten nicht verstecken, sondern kön-                Programm beigetragen haben.
nen sehr wohl auf ein dynamisches und abwechslungsreiches
Jahr zurückblicken. Wir begannen das Jahr mit einer Unter-                Ich wünsche Euch allen Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches
nehmer-Info-Veranstaltung bei Mazda Rainer, auf der eines der             Jahr 2018!
brennenden Themen, Drogen am Steuer, als Schwerpunkt gesetzt
wurde. Angesicht der immer größer werdenden Herausforderung               Mit den besten Grüßen
geeignetes Personal zu finden, organisierten wir Ende April eine
Unternehmer-Info-Veranstaltung über mögliche Fördermodelle
für die Aus- und Weiterbildung von (zukünftigen) Mitarbeitern

                                                                                                                                             © Klaus Tiedge/Corbis
und ein Speed-Dating mit derzeit beim AMS gemeldeten Fahrleh-
rern und Fahrschulen, die Mitarbeiter suchen. Über den Sommer
stellte sich heraus, dass das Thema Mangel an passendem Per-              Ing. Herbert Wiedermann
sonal doch schon akut wird. In der vorliegenden Ausgabe des               Vorsitzender

                                                                                                                                                                                                                                                                      Die Präsentationen zum Downloaden
         INHALT                             NR. 4 | DEZEMBER 2017
                                                                                                                                                                                                                                                                      finden Sie auf der Homepage des
         Fahrschultagung 2017 in Schladming                                                                                Seite 3                                                                                                                                    Fachverbandes: wko.at/fahrschulen
         Unternehmer-Info-Veranstaltung in der ÖAMTC-Mobilitätszentrale am 10.11.2017                                      Seite 4
         Kooperation zwischen den Wr. Fahrschulen und der ÖSB Consulting GmbH                                              Seite 5
         Fit2Work für Betriebe                                                                                             Seite 5
         Digitale Vignette                                                                                                 Seite 6
         Am 24.10.2017 wurde die 14. FSG-DV veröffentlicht                                                                 Seite 7
         Vertragliche Haftung des Fahrlehrers für Unfälle von A-Lenkern                                                    Seite 8
         Keine Zulassung zur Fahrprüfung ohne 12 UE für Klasse C/C1                                                        Seite 8
         Prüfungsfahrzeuge benötigen gültige Vignette und Go-Box                                                           Seite 8
         Ohne gültige Vignette hat der Prüfer Prüfung abzulehnen                                                           Seite 9
         Dreiteilige Eingabe bei Einstieg ins Führerscheinregister                                                         Seite 9
         Jeder zehnte Fahranfänger ist schon unter Drogen gefahren                                                    Seite 10-12
         Gesetzliche Änderungen ab 2018                                                                               Seite 13-16
         ALLGEMEINER VERKEHR                                                                                             Seite 17
         Uber verstößt gegen geltendes Recht                                                                              Seite 17
         Für Sondertransport-Begleitfahrzeuge gilt neue Ausstattung                                                       Seite 18
         Mauttarifverordnung 2017                                                                                         Seite 18
         Bundesgesetzblatt                                                                                            Seite 19-21
         Inflations/VPI-Entwicklung in Österreich/Dieselpreise                                                            Seite 22
         wko.at/wien                                                                                                      Seite 24

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                               2                            3                                       NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
UNTERNEHMER-INFO-VERANSTALTUNG IN DER ÖAMTC-MOBILITÄTSZENTRALE                                                                                                                               KOOPERATION ZWISCHEN DEN WR. FAHRSCHULEN UND DER ÖSB CONSULTING GMBH
AM 10. NOVEMBER 2017

                                                                                                                                                                                      Wie bei unserer Unternehmer-Info-Veranstal-   • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer          o Förderantragantragsstellung für die
Herr DI Schmerold begrüßte uns persönlich                                                                                                                                             tung am 19.04.2017 in den Räumlichkeiten        (= Männer und Frauen), die das 45. Le-        „Qualifizierungsförderung für Be-
im neuen ÖAMTC-Haus und stellte klar, dass                                                                                                                                            des WAFF vorgestellt, wurde uns nun von der     bens-jahr vollendet haben                     schäftigte“
ihm eine gute Zusammenarbeit mit den Fahr-                                                                                                                                            ÖSB folgendes Förderungsangebot übermit-                                                    o Recherche und Organisation von Wei-
schulen in Wien sehr wichtig ist.                                                                                                                                                     telt:                                         Was wird gefördert?                             terbildungen, individuell für Ihr Un-
                                                                                                                                                                                                                                    • Berufsorientierte Kurse bzw. Weiterbil-       ternehmen oder innerhalb Ihrer Bran-
Thema Nr. 1 war die Datenschutzgrundver-                                                                                                                                              Bilden Sie aus und holen Sie sich 50%           dungen und gesundheitsfördernde Maß-          che
ordnung, welche ab Mai 2018 für alle Unter-                                                                                                                                           Förderung!                                      nah-men, die spätestens am 31.12.2018
nehmen Gültigkeit haben wird.                                                                                                                                                                                                         beginnen und bis spätestens 31.12.2019    Höhe der Förderung?
                                                                                                                                                                                      Qualifizierungsförderung für Beschäftigte       ab-geschlossen sind.                      • 50% der Kurskosten
Herr Dr. Leichtfried hielt hiezu einen inter-                                                                                                                                         (QBn) des AMS Wien und Impulsqualifizie-      • Ein Förderantrag muss mindestens 24       • 50% der Personalkosten ab der 25. Schu-
essanten Vortrag und stellte folgende Punkte                                                                                                                                          rungsverbund Wien( IQV-Wien)                    Schulungseinheiten umfassen, wobei          lungsstunde, bei Arbeitnehmer/innen
vor:                                                                                                                                                                                                                                  mehrere Schulungen kombiniert werden        mit höchstens Pflichtschulabschluss ab
n Wie starten Fahrschulen richtig mit der                                                                                                                                             Wer ist förderbar?                              können.                                     der 1. Schulungsstunde.
   Umsetzung?                                                                                                                                                                         Die Förderung erhalten Sie als Unterneh-
n Wer ist betroffen?                                                                                                                                                                  mer/in. Gefördert werden Schulungskos-        Was ist ihr Nutzen?                         Nähere Informationen und Kontakt
n Welche Art von Daten?                                                                                                                                                               ten Ihrer Beschäftigten, wenn diese min-      • 50% Förderung der Schulungskosten bei     Mag. Andreas Höllmüller (Projektleitung)
n Grundregeln                                                                                                                                                                         destens 1 der folgenden Kriterien erfüllen:     Erfüllung der Voraussetzungen und ggf.    T 0664 60177 3253
n To dos                                                                                                                                                                              • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer            50% Förderung der Personalkosten          M andreas.hoellmueller@oesb.at
n Verfahrensverzeichnis                                                                                                                                                                 (= Männer und Frauen) mit höchstens         • Kostenfreie Teilnahme am Impulsqualifi-
                                                                                                                                                                                        Pflichtschulabschluss                         zierungsverbund
Anschließend führte uns ein Mitarbeiter des                                                                                                                                           • Arbeitnehmerinnen (=Frauen) mit Lehr-       • Kostenfreie Beratungsleistungen rund
ÖAMTC durch die neue ÖAMTC-Mobilitäts-                                                                                                                                                  abschluss bzw. Abschluss einer Berufs-        um das Thema Schulung/Weiterbildung,
zentrale. Hier erfuhren wir wirklich viel In-                                                                                                                                           bildenden mittleren Schule                    zB Unterstützung bei der
teressantes zu den verschiedenen Abläufen
und hatten sogar das Glück, dass der „Chris-
tophorus“ gerade auf einen Einsatz auf dem      v.l.n.r.: Gerhard Blümel/ÖAMTC, DI Oliver Schmerol/ÖAMTC, VS Herbert Wiedermann, Dr. Vincenz Leichtfried
Hubschrauberlandeplatz wartete.

                                                                                                                                                               © Eric AUDRAS/Corbis
                                                                                                                                                                                                                                                                                  FIT2WORK FÜR BETRIEBE

                                                                                                                                                                                      fit2work                                                                                  n gesundheitsförderliche betriebsinterne
                                                                                                                                                                                      ist ein kostenloses Beratungsangebot für      n MitarbeiterInnen nach längerer Krank-       Prozesse zu entwickeln und aufzubau-
                                                                                                                                                                                      Betriebe und Organisationen.                    heit wieder erfolgreich einzugliedern.      en.

                                                                                                                                                                                      fit2work unterstützt Sie dabei,               n gesundheitlich beeinträchtigte Beschäf-   n sich über Unterstützungsangebote zu
                                                                                                                                                                                      n proaktiv die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mit-      tigte zu integrieren.                       informieren und den Kontakt zu Förder-
                                                                                                                                                                                         arbeiterInnen zu fördern, zu erhalten                                                    gebern aufzunehmen.
                                                                                                                                                                                         und wieder herzustellen.                   n MitarbeiterInnen in alternativen Aufga-
                                                                                                                                                                                                                                      bengebieten einzusetzen.                  Regionale Ansprechpartnerin Wien, Nie-
                                                                                                                                                                                      n belastende Einflüsse zu erkennen und                                                    derösterreich und Burgenland
                                                                                                                                                                                          zu beseitigen.                            n Personen für veränderte Aufgabengebie-    Mag.a Laura Soroldoni
                                                                                                                                                                                                                                      te zu qualifizieren.                      M +43 699 144 52 644
                                                                                                                                                                                      n Reibungsverluste durch Fehlzeiten zu                                                    E laura.soroldoni@bab.at
                                                                                                                                                                                          vermindern.                               n sich über gesundheitsfördernde Arbeits-   W fit2work.at/artikel/unser-team-38
                                                                                                                                                                                                                                      zeitmodellen zu informieren.
                                                                                                                                                                                      n Erfahrungsverlust in Ihrem Unterneh-
                                                                                                                                                                                          men zu verhindern.                        n Arbeitsplätze anzupassen und ergono-
                                                                                                                                                                                                                                      misch auszustatten.
                                                                                                                                                                                      n gesundes Arbeitsklima zu erhalten.

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                                  4                          5                                      NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
„DIGITALE VIGNETTE“                                                                                                                                                                                             AM 24. OKTOBER 2017 WURDE DIE 14. FSG-DV VERÖFFENTLICHT

Pressemitteilung der ASFINAG                                                                                                                                             Sie enthält Neuerungen zur AM-Ausbildung (Risikokompetenz, Nachweis über die Fahrzeugbeherrschung am Ende des Übungsplatzes, Aufzeich-
                                                                                                                                                                         nung über die praktische Ausbildung gemäß KDV). Die FSG-DV enthält weiters Grundlagen für die Einführung der AM-Computerprüfung im Jahr
Die neue Digitale Vignette ist da! Die ASFI-     einzige Digitale Vignette für bis zu drei    4. Zahlen Sie mit Kreditkarte, PayPal oder So-                             2018. Weiters wird die Elektromobilität gestärkt, indem ein sogenannter Code 120 (5 UE Ausbildung) für leichte Nutzfahrzeuge bis 4250 kg
NAG erweitert mit der Digitalen Vignette ihr     Fahrzeuge.                                      fortüberweisung                                                         (Klasse B) eingeführt wird. Die FSG-DV ergänzt die 18. FSG-Novelle vom Jänner 2017 (Anlage), die bereits erste Grundlagen zur neuen Moped-
Mautangebot um eine zeitgemäße Alternati-                                                                                                                                ausbildung enthält.
ve zur bewährten Klebevignette. Picken oder    n Kein Aufwand mehr bei Scheibenbruch:         Das Recht der Konsumenten ist uns wichtig
Klicken – Sie haben die Wahl! Die Digitale       Beim Kauf einer Digitalen Vignette erspa-    Gemäß der Europäischen Richtlinie für Kon-
Vignette ist seit 8. November 2017 im ASFI-      ren Sie sich das Kleben der Vignette auf     sumentenschutz können Kundinnen und
NAG Webshop und über die kostenlose ASFI-        die Windschutzscheibe. Somit müssen Sie      Kunden innerhalb von 14 Tagen vom On-
NAG App „Unterwegs“ erhältlich.                  sich bei Scheibenbruch keine Ersatzvig-      line-Kauf eines Produktes oder einer Dienst-
                                                 nette mehr besorgen oder sich um Kosten-     leistung zurücktreten – dies wird auch bei
Das bringt Ihnen die neue Digitale Vignette:     ersatz kümmern.                              der Digitalen Vignette so sein. Der Tag des
n Kein Kleben, kein Kratzen: Die Digitale                                                     Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen.
  Vignette ist an das Kennzeichen gebun-       Seit Mitte November können Sie die Digitale    Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben
  den. Somit müssen Sie die Vignette weder     Vignette im Webshop über die Asfinag.at oder   E-Mail auch per Post möglich ist, werden
  auf die Windschutzscheibe aufkleben noch     die App Unterwegs kaufen. Es gibt genau wie    hier weitere drei Tage für einen möglichen
  von ihr abkratzen.                           bei der Klebevignette sowohl Zehn-Tages-,      Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG
                                               Zwei-Monats- und Jahresvignetten. Auch bei     berücksichtigt.
n Jederzeit und ortsunabhängig kaufen: Sie     den Kosten gibt es keinen Unterschied – die-
  können die Digitale Vignette ab Mitte No-    selbe Gültigkeitsdauer und dieselben Preise.   Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18.
  vember 2017 im Webshop über die Asfinag.                                                    Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und be-
  at und die ASFINAG App kaufen. Somit         So einfach funktioniert der Kauf der Digita-   rechtigt erst ab dann zur Nutzung der Au-
  können Sie rund um die Uhr und von je-       len Vignette:                                  tobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      © shutterstock - sonsam
  dem Ort aus eine neue Vignette kaufen –      1. Öffnen Sie auf asfinag.at oder in der App   Achten Sie deshalb auf diese wichtigen
  sind also weder an Ort oder Zeit gebunden.      Unterwegs unseren Webshop                   Daten

n Erleichterung für Wechselkennzeichen-Be-     2. Wählen Sie Pkw oder Motorrad und wie        Kaufen Sie die Digitale Jahresvignette bis
  sitzer: Da die Digitale Vignette an das         lange die Vignette gelten soll              spätestens 14. Jänner, damit sie mit Sicher-
  Kennzeichen gebunden ist, brauchen                                                          heit ab dem 1. Februar (Ende des alten Vig-
  Wechselkennzeichen-Besitzerinnen und         3. Geben Sie das Kennzeichen ein, den Zulas-   nettenjahres) gültig ist.                                                  Moped Ausbildung AM neu                        Ab 1. November 2017                              absolviert werden (bis Bestätigung der
  Besitzer nicht mehr für jedes Fahrzeug          sungsstaat und Ihre Email-Adresse                                                                                      Moped Prüfung AM neu                           n Vermittlung von Risikokompetenz ein-           Reife)
  eine eigene Vignette, sondern nur eine                                                      Noch mehr Informationen zur Digi-                                          18. FSG-Novelle 2017, gültig ab 1. März          gefügt (zu 8 Ausbildungsinhalten)              (Bem: beliebige Wiederholungen am
                                                                                              talen Vignette gibt es online unter                                        2017 (BGBl. 15/2017 vom 17. Jänner               (Bem: Entfall der minutengenauen 25/50         Übungsplatz möglich)
                                                                                              www.asfinag.at/digitale-vignette!                                          2017) § 18 FSG Lenkberechtigung für die          min Blöcke für Ausbildungsinhalte wie        n Praktische Übungen nur mit richtiger
                                                                                                                                                                         Klasse AM                                        Vorschriften zu Verkehrszeichen, Vorrang-      Fahrzeugkategorie (entsprechend Lenk-
                                                                                                                                                                         n Ausbildungsstellen unverändert (Fahr-          regeln, Grundkenntnisse über Verhalten         berechtigung)
                                                                                                                                                                           schulen, Clubs, Schulen)                       in konkreten Situationen, Erkennen und       n Weiterhin keine praktische AM Prüfung
                                                                                                                                                                         n Dauer der Ausbildung unverändert               Vermeiden von Gefahren, Partnerkunde,          in Österreich
                                                                                                                                                                           6 UE Theorie                                   spezifische Problemkreise der Altersgrup-
                                                                                                                                                                           8 UE praktische Schulung (6 UE                 pe der 15- und 16-Jährigen, FSG Gesamt-      Ab 1. März 2018
                                                                                                                                                                           Übungsplatz, mind. 2 UE öffentlicher           durchführungserlass, September 2017)         n Einführung AM Computerprüfung (Prü-
                                                                                                                                                                           Verkehr)                                     n Aufzeichnung der praktischen Ausbildung        fungsunterlagen in IT unterstützter
                                                                                                                                                                         n Vermittlung von Risikokompetenz neu            (Formular gem. KDV Anlage 10h/Aus-             Form)
                                                                                                                                                                         n Beginn der Ausbildung, Prüfung 2 Mo-           bildungsnachweis, 10i/Tagesnachweis)         n Prüfer (aus der Fahrschule) meldet sich
                                                                                                                                                                           nate vor 15. Geburtstag (neu)                  (Bem: Entfallen ist gegenüber Entwurf,         mit elektronischer Signatur an im Prü-
                                                                                                                                                                         n Theorieprüfung darf nicht während              dass im Tagesnachweis gem. Anlage 10i          fungssystem
                                                                                                                                                                           Theorieausbildung abgehalten werden            in Spalte „Bemerkungen“ die Angabe           n Mindestens 80 Prozent der Fragen
                                                                                                                                                                           (Bem: Prüfung darf Ausbildung nicht            des konkret verwendeten Fahrzeuges er-         müssen richtig beantwortet werden
                                                                                                                                                                           verkürzen)                                     folgen muss.)                                  (Bem: Bewertung der schriftlichen Ar-
                                                                                                                                                                           (Bem: Theorieprüfung am gleichen Tag         n Fahren im öffentlichen Verkehr bil-            beiten entfällt, bei 80 Prozent) (Bem:
                                                                                                                                                                           weiterhin erlaubt)                             det       abschließende     Ausbildung         ergänzende mündliche Prüfung entfällt,
                                                                                                                                                                         n Fahrlehrer Klasse A oder Klasse B mit          (Bem: Theorieausbildung, Theorieprü-           bei 60 Prozent)
                                                                                                                                                                           Risikokompetenz-Zusatzausbildung               fung, Übungsplatz beliebige Reihenfol-       n Prüfungswiederholung frühestens in 2
                                                                                                                                                                         n Inkrafttreten ab 1. März 2017                  ge)                                            Wochen (unverändert)
                                                                                                                                               © shutterstock - sonsam

                                                                                                                                                                           (Bem: keine Änderungen gegenüber             n Schriftliche Bestätigung der Reife zum       n Sperre der Aufsichtsperson von 2 Jahren
                                                                                                                                                                           dem Entwurf)                                   Nachweis der Fahrzeugbeherrschung an           (bei Manipulation, unzulässiger Hilfe)
                                                                                                                                                                         14. FSG-DV Novelle, gültig ab 25.Oktober         Kandidat, erst dann ist Fahren im öf-        n Künftig Prüfungsaufsicht (neuer Cha-
ASFINAG                                                                                                                                                                  2017 (verschiedene Zeitpunkte) (BGBl.            fentlichen Verkehr erlaubt.                    rakter) statt bisher Prüfungsabnahme
                                                                                                                                                                         282/2017 vom 24.Oktober 2017)                  n Übungsplatz-Übungen müssen neuerlich

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                6                               7                                     NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
VERTRAGLICHE HAFTUNG DES FAHRLEHRERS FÜR UNFÄLLE VON A-LENKERN

Beaufsichtigen Fahrlehrer am Motorrad-
übungsplatz Fahrten von Lenkern, müssen
sie sich überzeugen, ob diese fit genug und
auch nach mehreren Übungseinheiten noch
ausreichend körperlich geeignet sind. Damit
dies gewährleistet ist, müssen sowohl Fahr-
lehrer und Biker gemeinsam Sorge tragen. Im
Zusammenhang mit einer Code 111 Ausbildung
hat der OGH in einem Urteil (2 Ob 240/16g)
ausführlich dargelegt, dass bei einem Unfall
beide ein Verschulden trifft. Der Fahrlehrer
ist als Sachverständiger im Sinne des § 1299
ABGB anzusehen. Im konkreten Fall war dem
Fahrlehrer vorzuwerfen, dass er den Fahrschü-
ler solange auf dem Motorrad üben ließ, bis
Ermüdungserscheinungen und die Gefahr von

                                                                                                                                                    © shutterstock - Phovoir
unfallverursachenden Fahrfehlern auftrat. Der
OGH hat in dieser Entscheidung jedoch auch
das Mitverschulden des Fahrschülers bejaht.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   © shutterstock - lassedesignen
Der Fahrschüler hat die Pflicht, den Fahrlehrer
über seinen körperlichen Zustand aufzuklären.

KEINE ZULASSUNG ZUR FAHRPRÜFUNG OHNE 12 UE FÜR KLASSE C/C1

Die Mindestdauer der gemeinsamen prakti-          (3 UE) und der Grundschulung (3 UE) für die       muss die gesamte Ausbildung für C/C1 (12 UE)
schen Ausbildung für die Klassen B und C/C1       Klasse B begonnen werden (§ 64b Abs 6 Z4          absolviert werden. Diese Regelung kann auf-
beträgt insgesamt 20 Unterrichtseinheiten,        KDV).                                             grund der strengen Vorgabe der Ausbildungs-
davon entfallen 8 UE auf B und 12 UE auf C/                                                         schritte nicht dadurch umgangen werden, dass
C1. Für diese Ausbildung ist eine strenge Rei-    Die Abschlußausbildung für die Klasse B (2        die Fahrprüfung für B vorgezogen wird und
henfolge der Ausbildungsschritte vorgegeben.      UE) hat nach Beendigung der praktischen           erst danach 8 UE für C/C1 absolviert werden,
                                                                                                                                                                                                                      OHNE GÜLTIGE VIGNETTE HAT DER PRÜFER PRÜFUNG ABZULEHNEN
Demnach darf mit der praktischen Ausbildung       Ausbildung für die Klasse C/C1 zu erfolgen.       wie das bei Ausdehnung der Klasse B auf C/C1
für C/C1 erst nach Abschluß der Vorschulung       Vor Antritt der praktischen Fahrprüfung für B     möglich ist.
                                                                                                                                                                                    Der Fahrprüfer hat das Vorhandensein der         Um diese Prüfungsvoraussetzungen vorab zu      Zugangstüre in der Sitzreihe des Fahrprü-
                                                                                                                                                                                    Autobahnvignette oder der Go-Box zu kon-         klären, empfehlen wir, die Führerscheinwer-    fers, Führerschein des Begleiters) auch den
                                                                                                                                                                                    trollieren und für den Fall, dass diese Kri-     ber darauf hinzuweisen, wie der Nachweis der   Hinweis enthält, dass der Pkw eine gültige
PRÜFUNGSFAHRZEUGE BENÖTIGEN GÜLTIGE VIGNETTE UND GO-BOX                                                                                                                             terien nicht erfüllt sind, die Prüfung nicht     digitalen Vignette bei der Prüfung zu erfol-   Autobahnvignette bzw. eine digitale Vignet-
                                                                                                                                                                                    abzunehmen. Insbesondere bei L/L17 Kun-          gen hat. Wir regen daher an, dass die Bu-      te aufweisen muss. Bei der digitalen Vignet-
                                                                                                                                                                                    den kann es daher vorkommen, dass die            chungsbestätigung für die Praxisprüfung bei    te muss die Bestellbestätigung der ASFINAG
Der 14. FSG-Gesamterlass stellt klar, dass        mit einer Go-Box für Fahrzeuge, für die diese     siert. Eine widersprüchliche Bestimmung wur-                                    Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr          L /L17 Kunden neben anderen Inhalten (wie      vorgewiesen werden.
die für die Fahrprüfung verwendeten Fahr-         vorgeschrieben ist. Der Fahrprüfer hat das Vor-   de damit aufgehoben. Diese besagte, dass ein                                    nicht vor Ort nachgewiesen werden kann.          gültiger Lichtbildausweis, L/L17 Bescheid,
zeuge derart ausgerüstet sein müssen, dass        handensein zu kontrollieren und für den Fall,     Führerscheinkandidat oder eine Fahrschule die
auch ein Befahren von Autobahnen möglich          dass die Autobahnvignette oder die Go-Box         Prüfung nicht mit dem Argument verhindern
ist. Das bezieht sich auf die Entrichtung der     fehlen, die Prüfung nicht abzunehmen (FSG-        konnte, dass keine Vignette angebracht ist.
Autobahnmaut mittels angebrachter Vignet-         PV Punkt IV.). Der 14. FSG-Gesamterlass hat
te sowie auf die Ausstattung des Fahrzeuges       die FSG-PV mit dem Prüferhandbuch harmoni-
                                                                                                                                                                                                                         DREITEILIGE EINGABE BEI EINSTIEG INS FÜHRERSCHEINREGISTER

                                                                                                                                                                                    Ab 1. April 2018 wird - wie bereits angekün-     ID und das Passwort haben sie bereits bei      die Bürgerkarte für die Anmeldung im FSR
                                                                                                                                                                                    digt - für alle Stellen und Institutionen, die   der ersten Anmeldung vom Fachverband der       verwendet werden. Nach Eingabe der User-
                                                                                                                                                    © fotolia.com - Toshiki Ishii

                                                                                                                                                                                    über das Portal Austria auf das FSR zugrei-      Fahrschulen erhalten und dann persönlich       ID und des persönlichen Passwortes kommt
                                                                                                                                                                                    fen, ein einheitlicher, sichererer Zugang ver-   geändert. Diese beiden Schritte bleiben auch   die Identifizierung mittels Bürgerkarte oder
                                                                                                                                                                                    langt. Derzeit benötigt man für den Zugang       in Zukunft unverändert. Ab 1. April 2018       Handysignatur dazu (individualisiert bei je-
                                                                                                                                                                                    zum FSR eine User-ID (Nachname.Vorname@          muss zu ihrer ID und zu ihrem Passwort als     dem Einzeleinstieg).
                                                                                                                                                                                    fahrschulen.co.at) und ein Passwort. Die         zusätzlicher Schritt die Handysignatur oder

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                     8                                     9                                        NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
Presse-Info Drogen am Steuer     www.alles-führerschein.at              Wien, 4.10.2017

     Presse-Info Drogen am Steuer     www.alles-führerschein.at                   Wien, 4.10.2017
                                                                                                                hingegen wissenschaftlich evaluiert. Sie reduziert bei Alkohol am Steuer das
                                                                                                                Rückfallrisiko um die Hälfte.

                                                                                                                Probeführerschein konnte Alkoholunfälle reduzieren
                                                                                                                Seit dem Jahr 1992 gilt für Probeführerscheinbesitzer die 0,1-Promillegrenze. In der
                                      Presse – Information
                                                                                                                aktuellen Befragung halten 72% der männlichen und 86% der weiblichen
          Jeder zehnte Fahranfänger ist schon unter                                                             Fahranfänger diese niedrige 0,1-Promillegrenze für richtig. Nur 19% der Männer und
                                                                                                                6% der Frauen halten sie für ungerecht. (Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5
                                    Drogen gefahren
                                                                                                                Promille.)

     10 Prozent der männlichen Fahranfänger haben nach eigener Aussage bereits                                  Nach Einführung des Probeführerscheins im Jahr 1992 sank das Alkohol-Unfallrisiko
     unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt. Bei weiblichen Fahranfängern liegt der                              bei Fahranfängern dreimal stärker als bei allen anderen Fahrern. Einen ähnlichen
     Prozentsatz hingegen bei 1,5%. Generell haben bereits 25% der männlichen                                   Effekt könnte man erwarten, wenn Drogen am Steuer auch ein Probeführerschein-
     und 19% der weiblichen Fahranfänger illegale Drogen probiert. Eine generelle                               Delikt wäre.
     Legalisierung von Haschisch würden sich 33% der männlichen und 18% der
     weiblichen Fahranfänger wünschen. Gegen eine Haschisch-Legalisierung                                       Weitere Ergebnisse aus dieser Fahranfänger-Befragung:
     spricht sich jedoch sowohl die Mehrheit der männlichen (46%) als auch der                                  In dieser Presse-Information werden in der Folge nur die Gesamtergebnisse für
     weiblichen (61%) Fahranfänger aus. Der Rest antwortete mit „weiß nicht“ im                                 beide Geschlechter ausgeführt. Bei Männern zeigte sich durchwegs eine höhere
     Rahmen dieser aktuellen Befragung durch das Institut alles-führerschein.at.                                Risikobereitschaft als bei Frauen:
                                                                                                                Link zu Gesamtbericht: http://www.alles-fuehrerschein.at/publikationen/
     Im August und September 2017 wurden 674 Fahranfänger österreichweit
     durchschnittlich neun Monate nach Führerscheinerwerb zu mehreren aktuellen                                 Selfie am Steuer
     Themen befragt, unter anderem, ob sie schon unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt                          18% der Fahranfänger haben schon ein Selfie beim Autofahren gemacht. Immerhin
     haben.                                                                                                     stellt gemäß der aktuellsten Unfallbilanz der Statistik Austria Ablenkung die
                                                                                                                Hauptunfallursache im Straßenverkehr dar (38% im ersten Halbjahr 2017).
     Drogen sollte Probeführerschein-Delikt werden
     Drogen am Steuer ist ein unterschätztes Problem, insbesondere bei männlichen                               Handyverbot für Lenker
     Fahranfängern. Bei Planquadraten werden heutzutage oft mehr Drogen- als                                    85% der befragten Fahranfänger halten das Handyverbot für Autofahrer für richtig.
     Alkolenker erwischt. Gregor Bartl, Studienleiter vom Institut alles-führerschein.at,
     sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Das Vergehen Drogen am Steuer sollte in                            Handyverbot für Fußgänger
     den Probeführerschein-Deliktkatalog aufgenommen werden. Derzeit ist bei diesem                             61% wären für ein Handyverbot für Fußgänger, wenn sie die Straße überqueren und
     Delikt nur ein vierstündiges sogenanntes Verkehrscoaching zu absolvieren. Dieses                           dabei keinen Schutzweg benutzen.
     Verkehrscoaching zielt nicht Punktgenau auf die Drogenproblematik ab und ist
     zudem     nicht   wissenschaftlich   hinsichtlich    der     Rückfallraten    evaluiert.   Die
     verkehrspsychologische Nachschulung im Rahmen des Probeführerscheins ist

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                             10   11                                                                                             2
                                                                                                                                       NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
Presse-Info Drogen am Steuer             www.alles-führerschein.at                        Wien, 4.10.2017

     Strengere Strafen für Schaulustige am Unfallort
                                                                                                                                                                                                       GESETZLICHE ÄNDERUNGEN AB 1.1.2018
     würden von 70% befürwortet werden.
                                                                                                                                                                                                                    Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit
                                                                                                                                                                                                                              Wirtschaftskammer Österreich
     Rettungsgasse                                                                                                                                                                                                     Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien
                                                                                                                               An
                                                                                                                                                                                                             T +43 (0)5 90 900-DW | F +43 (0)5 90 900-3588
     Knapp die Hälfte (49%) meinte, dass die Rettungsgasse ihrer Erfahrung nach eher                                           1. alle Wirtschaftskammern
                                                                                                                                                                                                                                              E sp@wko.at
                                                                                                                               2. alle Bundessparten                                                                                   W http://wko.at/sp
     schlecht funktionieren würde, 39% kreuzten „eher gut“ an, die restlichen 12% hatten
     keine Meinung dazu.

     Tempolimit

                                                                                                                                                                                                                                                             © Elena Romanov/iStockphoto/Thinkstock
     61% der Fahranfänger halten 130 km/h auf Autobahnen für richtig. Die IG-L                                                 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom           Unser Zeichen, Sacharbeiter              Durchwahl              Datum
                                                                                                                                                                         Sp /Dr.IS/AW                             3712                   1.12.2017
     Tempobegrenzungen halten hingegen nur 41% für richtig. Allerdings gaben 28% an,                                                                                     Dr. Stupar

     die Bezeichnung IG-L nicht zu kennen. 29% halten sie für sinnlos. Die restlichen 2%
                                                                                                                               Gesetzliche Änderungen ab 1.1.2018
     machten hierzu keine Angaben.
                                                                                                                               Sehr geehrte Damen und Herren,

     Die Gurtpflicht                                                                                                           wir informieren Sie über die wesentlichen Änderungen, die mit 1.1.2018 und danach in Kraft
                                                                                                                               Wir
                                                                                                                               treten. Bitte beachten Sie auch die Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher
     wird von 96% für richtig gehalten.                                                                                        Beendigung ab 1.7.2018.

     Dieselfahrverbote                                                                                                         Änderungen mit 1.1.2018

     Zu Dieselfahrverboten bei Feinstaubalarm in Großstädten hatte die Mehrheit (47%)                                          Angleichung Arbeiter und Angestellte: Kurze Teilzeit - Angleichung der Kündigungsbedin-
                                                                                                                               gungen1
     der Fahranfänger keine Meinung. Hier wird die bisher mangelnde Klarheit der Politik
     zu diesem Thema manifest. 24% würden derartige Dieselfahrverbote begrüßen, 29%                                            Kurze Teilzeit liegt vor, wenn das wöchentliche Beschäftigungsausmaß weniger als ein Fünftel
                                                                                                                               der wöchentlichen durch Gesetz oder KV vorgesehenen Normalarbeitszeit beträgt. Bei einer 40-
     ablehnen.                                                                                                                 Stunden-Woche somit weniger als 8 Stunden (§ 20 (1) AngG).
                                                                                                                               Die Ausnahme für kurze Teilzeit von den Kündigungsbestimmungen des AngG entfällt mit
                                                                                                                               1.1.2018. Das bedeutet, dass dann ebenfalls die 6-wöchige Kündigungsfrist für Arbeitgeberkün-
                                                                                                                               digungen sowie das Quartalsende als Kündigungstermin gelten.

     Methodik:                                                                                                                 Internatskosten2
     674 befragte Fahranfänger/innen vor den verkehrspsychologischen Gruppengesprächen,
                                                                                                                               Lehrlinge erhalten einen Anspruch auf Ersatz der gesamten Internatskosten (Unterkunft und
     österreichweit, schriftlich, anonym. 50% männlich, 50% weiblich. Durchschnittlich 9 Monate nach                           Verpflegung) durch den Lehrberechtigten (§ 9 (5) BAG).
     Führerscheinerwerb, Durchschnittsalter ca. 19 Jahre.                                                                      Auch die Kosten eines Ersatzquartiers sind zu ersetzen, z.B. bei Platzmangel im Berufsschul-
                                                                                                                               oder Schülerheim.
                                                                                                                               Dem Lehrberechtigten werden die Kosten auf Antrag aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds er-
     Rückfragehinweis:                                                                                                         stattet. Die Lehrlingsstellen nehmen die Anträge entgegen und führen die Erstattung an die
     Institut alles-führerschein.at, Dr. Gregor Bartl, Geschäftsführer & Verkehrspsychologe,                                   Unternehmen durch.
     Taborstraße 39/3, 1020 Wien, Tel: 01 / 212 2 212 - Fax: 01 / 212 2 212 – 20, Mobil: 0664 / 654 15 76                      Ausgenommen von der Kostenerstattung sind Lehrberechtigte beim Bund, bei einem Land, ei-
     E-Mail: bartl@alles-fuehrerschein.at Web: www.alles-führerschein.at                                                       ner Gemeinde oder einem Gemeindeverband.

                                                                                                                               1
                                                                                                                                   BGBl. I 2017/153. EB siehe Initiativantrag 2306/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017.
                                                                                                                               2
                                                                                                                                   BGBl. I 154/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017.

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                        3   12   13                                  NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
04|17 FAHRSCHULEN AKTUELL - e-reader.wko.at
-2-                                                                                                                                 -3-

        Menschen mit Behinderung3                                                                                                                      Ausschließlich zu dem Zweck, einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall zu de-
                                                                                                                                                        cken, der den regulären Betriebsablauf überschreitet, oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu
        Bei Belästigung besteht neben Ersatz des Vermögensschadens sowie des immateriellen Scha-                                                        ersetzen.
        dens in Zukunft auch ein Unterlassungsanspruch (§ 9 (2) BGStG).                                                                                DN hat noch nicht mehr als 18 Tage pro Kalenderjahr einer solchen geringfügigen Beschäfti-
        Die Verbandsklage nach § 13 BGStG wird ausgeweitet: Der Österreichische Behindertenrat kann
                                                                                                                                                        gung ausgeübt.
        nun auch ohne vorherige Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats eine Verbandsklage ein-
        bringen. Antragslegitimiert sind nun auch Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Dis-                                                    DG hat noch nicht mehr als 18 Tage pro Kalenderjahr solche Personen geringfügig beschäf-
        kriminierungsopfern (§ 62 GlBG) und Behindertenanwalt (§ 13b BBG).                                                                              tigt.
        Bei großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 (3) UGB4 soll für die Antragslegitimierten
        zudem auch ein Recht bestehen, auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus                                                     Liegen diese Voraussetzungen vor, entfällt für den DG der UV-Beitrag. Der Arbeitgeber hat den
        dem Grund einer Behinderung zu klagen.                                                                                                        pauschalen Arbeitgeber-Beitrag in der Sozialversicherung von 14,12 % sowie die AK-Umlage vom
        Wird auf die Beseitigung einer Barriere geklagt, so können unserer Ansicht nach auch in Zukunft                                               Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Zusätzlich kann die Dienstgeberabgabe anfallen.
        große Kapitalgesellschaften die Nicht-Beseitigung mit unverhältnismäßigen Belastungen (§ 6
        BGStG) rechtfertigen.                                                                                                                         Beitragsrechtliche Behandlung bei Mitarbeiterbeteiligung8

        Mutterschutzgesetz-VO5                                                                                                                        Unter gewissen Voraussetzungen ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abga-
                                                                                                                                                      be von Aktien an Arbeitgebergesellschaften durch diese selbst oder durch eine Mitarbeiterbe-
        Zur Attestierung eines vorzeitigen Mutterschutzes genügt ab 1.1.2018 eine Facharztbestätigung                                                 teiligungsstiftung bis zu einem Betrag von 4.500 Euro jährlich beitragsfrei, soweit dieser Vorteil
        eines Arztes für Frauenheilkunde oder der inneren Medizin. Ein (zusätzliches) Zeugnis eines                                                   einkommenssteuerbefreit ist.
        Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes ist nicht mehr notwendig (§ 3 Abs 3 MSchG iVm                                                  Beitragsfrei ist auch der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten treuhändigen Verwah-
        § 3 MSch-V).                                                                                                                                  rung und Verwaltung von Aktien durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung für ihre Begünstig-
                                                                                                                                                      ten.
        Geschlechterquote im Aufsichtsrat
                                                                                                                                                      Erstattung von Arzneimitteln9
        In nach dem 1.1.2018 gewählten Aufsichtsräten müssen unter bestimmten Voraussetzungen:
        mind. 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer vertreten sein.                                                                                 Der Preis einer nicht im Erstattungskodex angeführten Arzneispezialität darf, sofern für diese
        Die Voraussetzungen: Der Aufsichtsrat umfasst mindestens 6 Kapitalvertreter (Beispiel: von 6                                                  in den vergangenen zwölf Monaten ein Umsatz von über 750.000 Euro auf Basis des Fabriksab-
        Kapitalvertretern müssen mind. 2 Frauen bzw. Männer sein.), das Unternehmen ist börsenno-                                                     gabepreises erzielt wurde, den EU-Durchschnittspreis nicht überschreiten.
        tiert oder beschäftigt mehr als 1000 AN und der Frauen- bzw. Männeranteil in der Belegschaft
        liegt über 20%.                                                                                                                               Lohnnebenkosten sinken
        Sowohl Kapital-, als auch AN-Vertreter müssen die Quote getrennt erfüllen (AN aber erst, wenn
        sie mit 3 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten sind). Es ist zu runden.                                                                      Die WKÖ hat erreicht, dass der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds zum 1.1.2017 um
        Als Sanktion für die Nichterfüllung der Quote bleibt das Aufsichtsratsmandat - wie in Deutsch-                                                0,4% auf 4,1% gesenkt wurde und zum 1.1.2018 um weitere 0,2% auf 3,9% sinkt.
        land - unbesetzt (sog „freier Stuhl“).

        Verlängerung des Wohnbauförderungsbeitrags6                                                                                                   Änderungen mit 1.7.2018

        Ab 1.1.2018 ist die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der                                                    Angleichung Arbeiter und Angestellte
        landesgesetzlichen Regelung vorbehalten. Es ist klargestellt, dass der Tarif für Arbeitnehmer
        und Arbeitgeber einheitlich zu regeln ist und unterjährige sowie rückwirkende Tarifänderungen                                                     1. Entgeltfortzahlung
        unzulässig sind.                                                                                                                                     Die Bestimmungen treten mit 1.7.2018 in Kraft und sind auf Dienstverhinderungen an-
        Wenn ein Landesgesetzgeber für das Jahr 2018 keine Regelung über die Höhe des Tarifs trifft,                                                           wendbar, die in Arbeitsjahren eintreten, die nach dem 30.6.2018 begonnen haben.
        dann beträgt der Tarif für dieses Land und für dieses Jahr (wie bisher) je 0,5% für Arbeitneh-                                                       Angleichung der Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung von Angestellten auf das Arbei-
        mer und Arbeitgeber.                                                                                                                                   tersystem (§ 8 AngG).
                                                                                                                                                             Das Lehrlingssystem wird nicht angepasst.
        Beschäftigung von Aushilfskräften7                                                                                                                   Die EFZ-Frist wird von 6 auf 8 Wochen schon nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit er-
                                                                                                                                                               höht (derzeit nach 5 Jahren).
        Voraussetzungen für die Beschäftigung als Aushilfskraft ab 1.1.2018:                                                                                 Die Verlängerung des gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruches im Ausmaß von zwei
         Geringfügiges Dienstverhältnisses neben einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis.                                                         Wochen ab Beginn des zweiten Beschäftigungsjahres überlagert mE KV-
                                                                                                                                                               Zuschussregelungen, sodass diese sich in ihrer Wirkung verkürzen.
                                                                                                                                                             Nach wie vor greift mE in den Arbeiter-KV die zeitlich unbeschränkte Anrechnungsbe-
        3
                                                                                                                                                               stimmung des § 20 Abs 7 EFZG, sodass die Gesamtdauer der Ansprüche nicht verlängert
          BGBl. I 155/2017. EB siehe Initiativantrag 2309/A XXV. GP. 20.9.2017 idF Abänderungsantrag 11.10.2017.
        4
          Große Kapitalgesellschaften sind gem. § 221 (3) UGB solche, die mindestens 2 der 3 Kriterien gem. § 221 (2) UGB überschreiten.
                                                                                                                                                               wird, wenn KV, BV oder Arbeitsverträge einen zusätzlichen Anspruch im Anschluss an
        Diese Kriterien sind: eine Bilanzsumme in Höhe von € 20 Mio., € 40 Mio. Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstich-                      den gesetzlichen Anspruch vorsehen.
        tag sowie mehr als 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
        5
          BGBl. II 310/2017.
        6                                                                                                                                             8
            BGBl I 144/2017.                                                                                                                              § 49 Abs 3 Z 18 lit d und e ASVG.
        7                                                                                                                                             9
            § 53a Abs 3b ASVG.                                                                                                                            § 351c Abs. 9a idF BGBl. I Nr. 49/2017.

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                   14   15                                NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
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                                                                                                                                                                                                                                      ALLGEMEINER VERKEHR
                   Verdoppelung (!) der Fristen für Lehrlinge: Lehrlinge haben im ersten Jahr einen um
                    zwei Wochen längeren Fortzahlungsanspruch als Arbeiter und Angestellte. Also insge-
                    samt 8 Wochen (§ 17a (1) BAG).
                   Einem Lehrling gebührt daher nach Ausschöpfen des Hauptkontingents im Fall einer wei-
                    teren Arbeitsverhinderung für die ersten drei Tage Anspruch auf die volle Lehrlingsent-
                    schädigung und darüber hinaus auf ein Teilentgelt für maximal sechs Wochen. Dieser
                    Anspruch gebührt wie bisher auch mehrmals im Lehrjahr
                   Die EFZ besteht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch bei jenen einver-
                    nehmlichen Auflösungen, die während der Arbeitsverhinderung getroffen werden sowie
                    auch bei jenen, die außerhalb von Arbeitsverhinderungen getroffen werden (z.B. bei
                    Vorankündigung einer Operation). Bei Letzteren besteht EFZ-Pflicht über das Ende des
                    Arbeitsverhältnisses allerdings nur dann, wenn die einvernehmliche Auflösung „im Hin-
                    blick“ auf die Arbeitsverhinderung getroffen wird. Außerhalb der Arbeitsverhinderung                                                                          Im Namen der FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Fachvertretung
                    sind damit nur jene einvernehmlichen Auflösungen erfasst, die auf eine Abwälzung der                                                                             der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs wünsche ich Ihnen
                    EFZ-Kosten auf die Allgemeinheit abzielen z.B. einvernehmliche Auflösungen mit Wie-
                    dereinstellungszusage (§ 9 (1) AngG, § 5 EFZG).
                   Die Neuerung ist auf einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen anzuwen-                                                                               ein schönes Weihnachtsfest mit Ihrer Familie,
                    den, die eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.6.2018 bewirken.                                                                             einen angenehmen Jahreswechsel und ein erfolgreiches Jahr 2018!

                                                                                                                                                                                                                                                                                   © shutterstock - d3images, CC Taxicenter GmbH
        2. Dienstverhinderungsgründe                                                                                                                                                                      Mag. Christian Holzhauser
        Angleichung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe von Arbeitern an jene der Angestell-
        ten. § 1154b (5) ABGB wird ab 1.7.2018 zwingend.
        Die KV gelten weiterhin. Die dort geregelten Dienstverhinderungsgründe werden aber nicht
        mehr abschließend sein.

        Krankengeld für Selbständige10

        Das Krankengeld für Selbständige wird ab 1.7.2018 bereits ab dem 4. Tag der Erkrankung rück-
        wirkend ausgezahlt (bisher erst ab dem 43. Tag der Erkrankung). Voraussetzung ist wie bisher
        eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen (§ 104a (1) GSVG).
        Das Krankengeld wird jährlich valorisiert. Eine Verbesserung vor allem bei längerer, existenz-
        bedrohender Arbeitsunfähigkeit. In Zukunft finanziert die SVA selbst das Krankengeld, nicht
        mehr die AUVA.

        Entgelterstattung für KMU11
                                                                                                                                                                                                        UBER VERSTÖSST GEGEN GELTENDES RECHT
        Derzeit erstattet die AUVA KMU bis 50 Beschäftigten die Hälfte des fortgezahlten Entgelts im
        Krankenstand und zwar für max. 6 Wochen. Ab 1.7.2018 werden Betriebe mit bis zu 10 Be-
        schäftigten 75% des fortgezahlten Entgelts erhalten (neuer § 53b (2a) ASVG).                                          Im Rechtsstreit zwischen Wiener Taxiunter-       zum Schluss, dass die Vermittlung, die Uber       scheinigten Sachverhalt Fahrgäste nicht an
                                                                                                                              nehmen und Uber-Fahrern gibt es nun eine         vornimmt – bei der letztlich der Fahrer den Be-   ihrem Standort bzw. der Betriebsstätte oder
        Wie bisher gebühren die Zuschüsse im Erkrankungsfall ab dem 11. Tag, bei Eintritt eines Unfalls
                                                                                                                              weitere Entscheidung. Das Oberlandesgericht      förderungsauftrag annimmt – eine Umgehung         aufgrund einer dort eingegangenen Bestellung
        ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung. Die Zuschüsse werden unverändert aus Mitteln der
                                                                                                                              hat die vom Handelsgericht erlassenen einst-     der rechtlichen Vorgaben darstellt. Damit wird    … aufnimmt, verstößt sie nach zutreffender
        AUVA erstattet.
                                                                                                                              weiligen Verfügungen gegen zwei Mietwagen-       die Rückkehrpflicht für Mietwagen verletzt        Rechtsansicht des Erstgerichts gegen diese Be-
                                                                                                                              firmen bestätigt – sie dürfen damit weiterhin    und wettbewerbswidrig gehandelt.                  stimmung”.
        Notstandshilfe12                                                                                                      keine Uber-Aufträge annehmen.
                                                                                                                                                                               Bereits das Handelsgericht Wien vermerkt in       Uber-Fahrern drohen jedenfalls spürbare Stra-
        Mit 1.7.2018 entfällt die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (§ 36 (2)                                                                            seinem Beschluss zur aktuellen Klage, dass        fen: Firmen, die schon einmal gerichtlich ver-
        und (3) AlVG NEU).                                                                                                    Dass Uber-Fahrer gegen das Gesetz versto-        die beklagte Mietwagenfirma keine Belege          urteilt wurden, drohen bis zu 100.000 Euro
                                                                                                                              ßen würden, hat das Wiener Handelsgericht        vorlegen habe können, dass ihre Aufträge an       Strafe für jedes einzelne neue Vergehen. Aber
                                                                                                                              im Juni 2017 mit einstweiligen Verfügungen       der Betriebsstätte eingegangen wären. Statt-      auch alle anderen Fahrer können nach dem Ge-
                                                                                                                              entschieden. Dagegen haben die beiden Miet-      dessen habe sie nur Mustermails von Uber          werberecht bestraft werden. Das Hauptverfah-
                                                                                                                              wagenfirmen beim Oberlandesgericht (OLG)         vorgewiesen, „was sehr dafür spricht, dass es     ren beim Handelsgericht ist noch im Laufen,
                                                                                                                              Rekurs eingelegt. Im Oktober 2017 hat das        sich bei der Fahrer-App von Uber … um eine        mit einem Urteil ist voraussichtlich in einigen
                                                                                                                              OLG nun bestätigt, dass die Mietwagenfirmen      reine Umgehungskonstruktion handelt, und          Monaten zu rechnen. Für die klagenden Taxi-
                                                                                                                              keine Uber-Aufträge annehmen dürfen. Es hat      die Aufträge faktisch nie … an ihrem Stand-       unternehmen stellen die aktuellen Entschei-
        10
             BGBl. I 151/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017.
                                                                                                                              sich genau mit dem von Uber mit den Miet-        ort oder Betriebsstätte einlangen”. Auch das      dungen des OLG einen bedeutsamen Erfolg in
        11
             BGBl. I 151/2017. EB siehe Initiativantrag 2304/A XXV. GP. (eingebracht am 20.9.2017) idF AÄA 11.10.2017.        wagenunternehmen geschlossenen Dienstleis-       Oberlandesgericht Wien hat sich dieser Ansicht    ihrem Kampf gegen unlauteren Wettbewerb
        12
             BGBl. I. 157/2017.                                                                                               tungsvertrag beschäftigt. Und das Gericht kam    angeschlossen: „Da die Beklagte nach dem be-      dar.

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                16   17                                      NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
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FÜR SONDERTRANSPORT-BEGLEITFAHRZEUGE GILT NEUE AUSSTATTUNG

Bei der Absicherung von Sondertransporten
kommen für die Begleitfahrzeuge österreich-
weit einheitliche Standards ab 22. Novem-
                                                                                                                                                                                               BUNDESGESETZBLATT
ber 2017. Straßentransport-Aufsichtsorgane
dürfen nur mehr weiße Pkw verwenden. Die                                                                                                                                                               FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
elektronische Warnleiteinrichtung am Auto-
dach muss neu auch die sog rollenden Über-                                                                                                                                                     Jahrgang 2017                 Ausgegeben am 28. November 2017                                   Teil II
holverbote anzeigen können, d.h. das Über-
holverbot für Lkw, das Überholverbot von                                                                                                                                                       328. Verordnung:        Mauttarifverordnung 2017
mehrspuriger Fahrzeugen und (wie bisher) den
Hinweis (Pfeil) auf andere Gefahren(stellen).
Das Begleitfahrzeug muss seitlich über rote
rückstrahlende Signal-Streifen verfügen. Eine
                                                                                                                                                                                               328. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die
                                                                                                                                                                                               Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2017)
einheitliche Ausrüstung soll gewährleisten, die

                                                                                                                                                 © Gina Sanders - Fotolia.com
Erfüllung der Bescheidauflagen, Gewichte und                                                                                                                                                        Auf Grund des § 8c Abs. 8 und des § 9 des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstra-
Abmessungen vor Fahrtantritt zu kontrollieren                                                                                                                                                  ßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das Bun-
und den Transport (mittels Funkverbindun-                                                                                                                                                      desgesetz BGBl. I Nr. 65/2017, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 12 und 14 im Einvernehmen mit dem Bun-
gen) sicher durchzuführen, so KommR Johann                                                                                                                                                     desminister für Finanzen, verordnet:
Fellner, Obmann der Fahrzeug- und beeideten                                                                                                                                                        § 1. Die Tarife zur Anlastung der Kosten der Infrastrukturkosten werden nach EURO-
Transportbegleiter.                                                                                                                                                                            Emissionsklassen differenziert:
                                                                                                                                                                                                                 Tarifgruppe                          EURO-Emissionsklassen
                                                                                                                                                                                                                       A                                      EURO VI
                                                                                                                                                                                                                       B                                  EURO 0 bis EEV
                                                                                                                                                                                                    § 2. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Infrastruktur-
                                                                                                                                                                                               kosten beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer:
                                                                                                                                                                                                                   Tarifgruppe                                   Grundkilometertarif
                                                                                                                                                                                                                        A                                              18,03
                                                                                                                                                                                                                        B                                              18,40
 MAUTTARIFVERORDNUNG 2017
                                                                                                                                                                                                    § 3. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Infrastruktur-
                                                                                                                                                                                               kosten gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 6 lit.b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der
                                                                                                                                                                                               Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) um einen Aufschlag in der Höhe von
Am 28.11.2017 wurde die Mauttarifverordnung 2017 im Bundesgesetz-          Die Gesamttarife (inkl. externe Kosten) bei Euro6-Fahrzeugen liegen                                                 25 %.
blatt kundgemacht. Damit stehen auch die Tarife der fahrleistungsab-       weiterhin deutlich unter jenen der anderen Emissionsklassen (zB bei                                                      § 4. Die Mautabschnitts-Teiltarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten für folgende Mautabschnitte
hängigen Maut ab 1.1.2018 fest.                                            4-Achs-Fahrzeug Euro6: 38,066 Cent/km; EEV 41,035 Cent/km; Euro3:                                                   der in § 10 Abs. 2 BStMG genannten Mautstrecken betragen in Euro ohne Umsatzsteuer:
                                                                           45,243 Cent/km).                                                                                                             a) A 9, ASt Spital/Pyhrn bis ASt Ardning/Admont
Grundkilometertarif:                                                                                                                                                                                   Tarifgruppe                  Kat. 2                    Kat. 3                     Kat. 4
Grundsätzlich entfällt die Differenzierung der Tarife der fahrleistungs-   Zusätzlich zu den Mauteinsparungen 2016 in Höhe von 65 bis 70 Mio.                                                               A                       4,0827                    5,7158                     8,5737
abhängigen Maut nach EURO-Emissionsklassen. Im Ergebnis gibt es für        Euro und dem Euro6-Bonus von jährlich 20 Mio. Euro von 2017-2020                                                                 B                       4,1662                    5,8327                     8,7490
Fahrzeuge der Kategorien EURO 0-EEV (Tarifgruppe B) einen „gemein-         haben wird damit geplante Zusatzkosten im Jahr 2018 von nochmals                                                             b) A 9, Kn St. Michael bis ASt Übelbach
samen Basistarif“. Für EURO VI (Tarifgruppe A) ist der Grundkilome-        ca. 20 Mio. Euro abgewendet.                                                                                                Tarifgruppe                  Kat. 2                    Kat. 3                     Kat. 4
tertarif wegen des verhandelten „Euro6-Bonus“ niedriger. Dieser wird                                                                                                                                        A                       9,9442                   13,9218                    20,8827
aufgrund der Tarifstützung bis inklusive 2020 reduziert.                   Die Service-Dokumente des KC Verkehr wurden bereits mit den neuen                                                                B                      10,1474                   14,2064                    21,3096
                                                                           Mauttarifen entsprechend aktualisiert.                                                                                       c) A 10, ASt Flachau bis ASt Flachauwinkel
                                                                                                                                                                                                       Tarifgruppe                  Kat. 2                    Kat. 3                     Kat. 4
                                                                                                                                                                                                            A                       2,7255                    3,8157                     5,7236
                                                                                                                                                                                                            B                       2,7815                    3,8941                     5,8412
                                                                                                                                                                                                        d) A 10, ASt Flachauwinkel bis HASt Zederhaus
Externe Kosten - Luftverschmutzung:                                                                                                                                                                    Tarifgruppe                  Kat. 2                    Kat. 3                     Kat. 4
                                                                                                                                                 © Jens Büttner / dpa / picturedesk.com

Die Tarife für externe Kosten – Luftverschmutzung bleiben unverän-                                                                                                                                          A                       6,8685                    9,6160                    14,4239
dert. Euro6-Fahrzeugen (Tarifgruppe A) werden daher auch weiterhin                                                                                                                                          B                       7,0096                    9,8135                    14,7202
keine Kosten für Luftverschmutzung angelastet.                                                                                                                                                          e) A 10, HASt Zederhaus bis ASt St. Michael/Lungau
                                                                                                                                                                                                       Tarifgruppe                  Kat. 2                    Kat. 3                     Kat. 4
                                                                                                                                                                                                            A                       4,5318                    6,3445                     9,5168
                                                                                                                                                                                                            B                       4,6249                    6,4748                     9,7122

                                                                                                                                                                                               www.ris.bka.gv.at

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                 18                                              19                          NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
BGBl. II - Ausgegeben am 28. November 2017 - Nr. 328                     2 von 3                                     BGBl. II - Ausgegeben am 28. November 2017 - Nr. 328                     3 von 3

                  f) A 10, ASt St. Michael/Lungau bis ASt Rennweg/Katschberg                                                                 A                       0,78                       1,10                   1,64
                 Tarifgruppe                 Kat. 2                     Kat. 3                   Kat. 4                                      B                       0,80                       1,12                   1,68
                      A                      3,3224                     4,6513                   6,9770                             Die Tarife beinhalten gemäß § 9 Abs. 6 lit. b BStMG einen Aufschlag in der Höhe von 25 %.
                      B                      3,3906                     4,7468                   7,1203
                                                                                                                                    § 7. Die Mautabschnittstarife für den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr betragen abweichend von
                  g) A 11, ASt St. Jakob/Rosental bis Staatsgrenze Karawankentunnel
                                                                                                                               § 6 in Euro ohne Umsatzsteuer:
                 Tarifgruppe                 Kat. 2                     Kat. 3                    Kat. 4
                                                                                                                               Strecke                      Mautabschnitt                                     Kat. 4
                      A                     15,5496                    21,7695                   32,6543
                                                                                                                                                                                                      A                    B
                      B                     15,8671                    22,2139                   33,3208
                                                                                                                               A 13       Kn Innsbruck/Amras bis ASt Innsbruck/Süd                   7,68                 7,84
                  h) S 16, ASt St. Anton/Arlberg bis ASt Langen/Arlberg                                                        A 13       Kn Innsbruck/Wilten bis ASt Innsbruck/Süd                  5,00                 5,10
                 Tarifgruppe                 Kat. 2                     Kat. 3                    Kat. 4                       A 13       ASt Innsbruck/Süd bis ASt Zenzenhof                        3,64                 3,72
                      A                      7,6942                    10,7719                   16,1578                       A 13       ASt Zenzenhof bis ASt Patsch/Igls                          6,74                 6,88
                      B                      7,8515                    10,9921                   16,4882                       A 13       ASt Patsch/Igls bis ASt Schönberg/Stubaital                7,30                 7,44
               ASt = Anschlussstelle, HASt = Halbanschlussstelle, Kn = Knoten                                                  A 13       ASt Schönberg/Stubaital bis ASt Matrei/Steinach           23,02                23,50
               Kat. 2 = Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen                                                                         A 13       ASt Matrei/Steinach bis ASt Nösslach                      18,52                18,90
                                                                                                                               A 13       ASt Nösslach bis ASt Brennersee                           16,62                16,96
               Kat. 3 = Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit drei Achsen                                               A 13       ASt Brennersee bis Staatsgrenze Brennerpass                3,28                 3,36
               Kat. 4 = Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit vier und mehr Achsen                                           Die Tarife beinhalten gemäß § 9 Abs. 6 lit. b BStMG einen Aufschlag in der Höhe von 25 %.
               § 5. Der in § 4 festgesetzte Mautabschnitts-Teiltarif zur Anlastung der Infrastrukturkosten für den                § 8. Die Tarife zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung werden nach
          Mautabschnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawan-                 EURO-Emissionsklassen differenziert:
          kentunnel gilt nur für die Fahrtrichtung Slowenien.                                                                                   Tarifgruppe                                 EURO-Emissionsklassen
               § 6. Die Mautabschnittstarife für die Mautabschnitte der A 13 betragen in Euro ohne Umsatzsteuer:                                     A                                            EURO VI
                   a) A 13, Kn Innsbruck/Amras bis ASt Innsbruck/Süd                                                                                 B                                         EURO V und EEV
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4                                            C                                            EURO IV
                        A                       1,83                      2,56                      3,84                                             D                                          EURO 0 bis III
                        B                       1,86                      2,61                      3,92                            § 9. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Kosten der ver-
                   b) A 13, Kn Innsbruck/Wilten bis ASt Innsbruck/Süd                                                          kehrsbedingten Luftverschmutzung beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer:
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4                                         Tarifgruppe                                     Grundkilometertarif
                        A                       1,19                      1,66                      2,50                                               A                                                  ---
                        B                       1,21                      1,70                      2,55                                               B                                                 1,37
                   c) A 13, ASt Innsbruck/Süd bis ASt Zenzenhof                                                                                        C                                                 2,00
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4                                              D                                                 4,00
                        A                       0,87                      1,22                      1,82                           § 10. Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Kosten der
                        B                       0,89                      1,24                      1,86                       verkehrsbedingten Lärmbelastung beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer:
                   d) A 13, ASt Zenzenhof bis ASt Patsch/Igls                                                                                        Tag                                             Nacht
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4                                           0,07                                              0,11
                        A                       1,61                      2,25                      3,37                            Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
                        B                       1,64                      2,29                      3,44
                                                                                                                                   § 11. Die §§ 9 und 10 gelten nicht für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein
                   e) A 13, ASt Patsch/Igls bis ASt Schönberg/Stubaital
                                                                                                                               und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) und nicht für die Strecke der A 13.
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4
                        A                       1,74                      2,43                      3,65                            § 12. Die in §§ 9 und 10 festgesetzten Grundkilometertarife für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur
                        B                       1,77                      2,48                      3,72                       Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung gelten im Mautab-
                                                                                                                               schnitt der A 11 zwischen der Anschlussstelle St. Jakob/Rosental und der Staatsgrenze Karawankentunnel
                   f) A 13, ASt Schönberg/Stubaital bis ASt Matrei/Steinach
                                                                                                                               nur für die Fahrtrichtung Slowenien.
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4
                        A                       5,48                      7,67                     11,51                            § 13. Das Vermittlungsentgelt gemäß § 8c Abs. 2 BStMG beträgt 21 416 Euro einschließlich Um-
                        B                       5,59                      7,83                     11,75                       satzsteuer.
                   g) A 13, ASt Matrei/Steinach bis ASt Nösslach                                                                    § 14. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4                          (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mauttarifverordnung 2016, BGBl. II Nr. 265/2016,
                        A                       4,41                      6,17                      9,26                       außer Kraft.
                        B                       4,50                      6,30                      9,45
                   h) A 13, ASt Nösslach bis ASt Brennersee                                                                    Leichtfried
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4
                        A                       3,96                      5,54                      8,31
                        B                       4,04                      5,65                      8,48
                    i) A 13, ASt Brennersee bis Staatsgrenze Brennerpass
                 Tarifgruppe                   Kat. 2                    Kat. 3                    Kat. 4

          www.ris.bka.gv.at                                                                                                    www.ris.bka.gv.at

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                            20   21                          NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
INFLATIONS/VPI-ENTWICKLUNG IN ÖSTERREICH/DIESELPREISE

    Dieselpreise laut BMWFW Jänner 2016 - November 2017

        Datum         Euro/l                  Datum         Euro/l                   Datum         Euro/l

      18.01.2016      0,954               16.01.2017        1,133
      22.02.2016      0,953               13.02.2017        1,126
      21.03.2016      0,988               13.03.2017        1,119
      18.04.2016      0,988               10.04.2017        1,117
      16.05.2016      1,031               15.05.2017        1,087
      13.06.2016      1,068               19.06.2017        1,067
      18.07.2016      1,045               10.07.2017        1,062
      15.08.2016      1,017               14.08.2017        1,069

                                                                                                                      NEWS.WKO.AT
      19.09.2016      1,040               18.09.2017        1,098
      17.10.2016      1,091               16.10.2017        1,111
      21.11.2016      1,063               20.11.2017        1,144
      12.12.2016      1,111

                                                                                                                      DAS PORTAL FÜR
                                                                                                                      ÖSTERREICHS
      Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energiepreise/Seiten/Treibstoffpreismonitor.aspx

                                                                                                                      WIRTSCHAFT
    Dieselpreise laut BMWFW Jänner 2016 - November 2017

                                                                                                                      » NEWS.WKO.AT
                                                                                                                          Das neue Newsportal bringt aktuelle Wirtschaftsnachrichten aus allen Bundesländern:
                                                                                                                      »   Neueste Entwicklungen am Wirtschaftsstandort
                                                                                                                      »   Interessante Nachrichten aus verschiedenen Branchen
                                                                                                                      »   Beiträge zu wichtigen Service-Angeboten
                                                                                                                      »   Neuigkeiten aus heimischen Unternehmen
                                                                                                                      »   Kommentare zu aktuellen Themen

      Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/EnergieUndBergbau/Energiepreise/Seiten/Treibstoffpreismonitor.aspx

NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                   22   23                             NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
HOMEPAGE DER FACHVERTRETUNG WIEN DER FAHRSCHULEN UND DES ALLGEMEINEN
  VERKEHRS - WKO.AT/WIEN/FAHRSCHULEN

                                                                                                                        Sie find
                                                                                                                        auch au en uns ab jet
                                                                                                                               f Facebo       zt
                                                                                                                                        ok!
                                                                                                                       www.fa
                                                                                                                              cebook
                                                                                                                       wien          .com/W
                                                                                                                                            KO       -

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                  Mag. Johannes Adensamer                            Renate Bauer                                        Petra Adolf
                  Fachvertretungsgeschäftsführer                     Mitarbeiterin                                       Mitarbeiterin
                                                                     Berufsgruppe der Wiener Fahrschulen                 Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs

                  T 01/514 50-3566                                   T 01/514 50-3567                                    T 01/514 50-3581
                  F 01/514 50-3569                                   F 01/514 50-3569                                    F 01/514 50-3569
                  E johannes.adensamer@wkw.at                        E renate.bauer@wkw.at                               E petra.adolf@wkw.at

IMPRESSUM                            NR. 4 | DEZEMBER 2017

Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Ver-
kehrs, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien | Offenlegung: wko.at/wien/fahrschulen/offenlegung
Layout: Referat Organisationsmanagement | Fotos: © Florian Wieser.Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses
Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information
wird daher ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen
Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

  NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs                                                                              24
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