Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
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Jahrgang 27 Mittwoch, den 27. Februar 2019 Nummer 08 Tag der offenen Tür Samstag 9. März 2019 9.00 - 13.00 Uhr Zum Tag der offenen Tür an der Kreisvolkshochschule Sömmerda haben Sie die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern der VHS, insbesondere aber auch mit Kursteilnehmern und Dozenten zu den verschiedensten Bildungsangeboten ins Gespräch zu kommen und sich zu Kursinhalt und Kursablauf zu informieren. Mit einem bunten Programm präsentieren unsere Kursteilnehmer, was sie sich an Kenntnissen und Fertigkeiten bereits angeeignet haben. Und wer möchte, kann auch selbst aktiv werden und schauen, an welchen Angeboten er oder sie Spaß hat... In einer Ausstellung können Sie interessante Exponate der verschiedensten Kurse in Augenschein nehmen. Neue Dozentinnen und Dozenten werden ebenfalls die Gelegenheit nutzen, sich und ihren Kurs vorzustellen. Sie wie auch unsere Mitarbeiter und Teilnehmer stehen Ihnen am 9. März 2019 gern Rede und Antwort.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda Amtlicher Teil Öffentliche Stellenausschreibung des Landratsamts 4 Postanschrift: Öffentliche Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters 4 Landratsamt Sömmerda Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts 6 Postfach 12 15 99601 Sömmerda Bekanntmachungen des Trinkwasserzweckverbands „Thüringer Becken“ 7-9 Tel.: 03634 354-0 Mitteilung des AZV „Gramme-Vippach“ 9 Fax: 03634 354-394 Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ 10 Internet: www.landkreis-soemmerda.de Niederschrift über die Sitzung vom E-Mail: poststelle@lra-soemmerda.de Kreisausschuss am 5. Dezember 2018 10 Besucheradresse: Haus I Haus II Der Landrat informiert Bahnhofstraße 9 Wielandstraße 4 Aktueller Hinweis des Straßenverkehrsamts 12 99610 Sömmerda 99610 Sömmerda Aktuelles aus dem Jugendamt 12 03634 354-100 03634 354-600 27. Verleihung der Thüringer Rose 12 Sprechzeiten: Kundeninformation der BEWA 13 Montag: 8.00 - 11.30 Uhr Das Abfallwirtschaftsamt informiert 13 Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr VHS – aktuell 14 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr Nichtamtlicher Teil Bereich Landrat Büro des Landrates 03634 354-200 Jubilare Amt für Öffentlichkeitsarbeit 03634 354-202 Christa Wünscher liebt die Gesellschaft 16 Pressestelle 03634 354-219/220 Kommunalaufsicht 03634 354-661 Aus dem Landkreis Rechnungsprüfungsamt 03634 354-211 Personal- und Organisationsamt 03634 354-271 Finanzielle Unterstützung für weiteren Rad- Wirtschaftsförderung 03634 354-400 wegeausbau im Landkreis Sömmerda 16 Ehrenamtsförderung 03634 354-244 Kulturförderung 03634 354-409 Aus Kindergarten und Schule Kreiskasse 03634 354-317 „Sport frei!“ in Kannawurf 17 Kämmerei 03634 354-320 Gleichstellungsbeauftragte 03634 354-419 Präventionsaktionen an der Grundschule Rastenberg 17 Datenschutzbeauftragter 03634 354-306 Der beste Donnerstag! 18 Einladung zur Mitgliederversammlung 18 Dezernat Recht, Bau, Umwelt Wirtschaft – Arbeit – Umwelt Dezernent 03634 354-634 Der Hohe Schrecke – Alter Wald Ordnungsamt 03634 354-350 mit Zukunft e.V. informiert 18 Jagd- und Waffenbehörde 03634 354-337 Fischereibehörde 03634 354-336 Naturschutzbehörde 03634 354-672 Vereine und Verbände Amt für Ausländer und Migration 03634 354-335 Straßensammlung des THEPRA Landesverbands 18 Brand- und Katastrophenschutz 03634 68880 Handarbeit ist Handwerk 19 Bußgeldangelegenheiten 03634 354-345 Gewerbeamt 03634 354-339 Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege 03634 354-638 Veranstaltungshinweise 19-24 Umweltamt 03634 354-675 Untere Wasserbehörde 03634 354-676 Sportnachrichten Untere Abfallbehörde 03634 354-347 Hallenturnier der C-Junioren des FSV 06 Kölleda e.V. 25 Rechtsamt 03634 354-634 Thüringer Bogenschützen erfolgreich Abfallwirtschaftsamt 03634 354-201 Hauptamt 03634 354-307 beim Tübinger TÜrnament 25 Kreistagsbüro 03634 354-241 Straßenverkehrsamt 03634 354-713 Impressum 25 Fahrerlaubnisbehörde 03634 354-719 Zulassungsstelle 03634 354-717 Tiefbau/Kreisstraßen – Straßenverkehrsbehörde 03634 354-642 Kreisarchiv 03634 354-852 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634 354-219 / -220 Dezernat Soziales, Gesundheit, Schule Fax: 03634 354-810202 Dezernent 03634 354-629 E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de Leistungsamt 03634 354-629 Sozialamt 03634 354-784 Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 10 Jugendamt 03634 354-629 Gesundheitsamt 03634 354-781 (Erscheinungstag 13. März 2019) Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 03634 354-533 Amt für Schulen und Sport 03634 354-422 ist am Mittwoch, 6. März 2019, 10.00 Uhr !!! Sportförderung 03634 354-844 Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt Informations- und Kommunikationstechnik 03634 354-777 werden können, d.h. Texte als *.docx und Bilder als *.jpg! Kreisvolkshochschule 03634 612640
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 3 Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 20.02.2019* Straße Ortslage Zeitraum Behinderung Grund Umleitung außerhalb der Ortschaft, zw. Auffahrt Elxleben und zul. Höchstgeschwindig- B4 bis 31.12.2019 Erdfallgebiet der Ausfahrt Kühnhausen keit 80 km/h und in der Gegenrichtung Ortslage Witterda, Kanal- und Straßen- örtlich, L 2141 – Kapellenweg – Alacher Weg – K 20 Lange Straße, Vor den 24.07.17-31.05.19 Vollsperrung bauarbeiten K 20 und in der Gegenrichtung Graden, Obertor Kindelbrück – Weißensee – Sömmerda – Orts- Ortslage Kindelbrück, umgehung B 176 – Frohndorf – Kreisverkehr Goethestraße, Einmün- Kanal- und Straßen- Frohndorf – Kreisverkehr Dermsdorf – Kreis- B 86 dung Puschkinplatz 21.01.19-30.10.19 Vollsperrung bauarbeiten, verkehr Streitseebad – Schillingstedt – Etz- (Ernst-Thälmann-Straße) Nebenanlagen leben – Gorsleben – Sachsenburg – Kanna- bis Einmündung Mühlhof wurf – Kindelbrück und in Gegenrichtung Ortslage Guthmannshau- B 85 – Kreisverkehr Hauenthal – Buttstädt – sen, Hauptstraße (Einmün- Kanal- und Straßenbau K2 20.08.18-28.02.19 Vollsperrung Hardisleben – Mannstedt – Guthmannshau- dung Küchgartenstraße (2. BA) sen und Gegenrichtung bis Bergstraße) Ortslage Günstedt, Neue Straßenbauarbeiten Günstedt – B 86 – Riethgen – K 1 – Tho- K1 17.09.18-30.06.19 Vollsperrung Siedlung, Nausißer Straße (mehrere Bauabschnitte) mas-Müntzer-Siedlung u. i. d. Gegenrichtung außerhalb der Ortschaft, u. Ortslage Leubingen, L 1051 Einfahrt Mischwerk bis bis 07.06.2019 Vollsperrung Straßenbau, Radwegbau Umleitung wird ausgeschildert Einmüdung Rosa-Luxem- burg-Straße Ortslage Waltersdorf, Ersatzneubau der Brücke örtliche Behelfsumfahrung mit K 523 04.12.18-30.09.19 Vollsperrung Dorfstraße über die Seelache Ampelregelung außerhalb d. Ortschaft zw. halbseitige Sperrung B 176 21.01.19-28.02.19 Arbeiten an Schutzplanken Ostramondra und Bachra (Ampelregelung) außerhalb d. Ortschaft zw. halbseitige Sperrung B 176 21.01.19-15.03.19 Arbeiten an Schutzplanken Bachra und Rothenberga (Ampelregelung) außerhalb d. Ortschaft zw. halbseitige Sperrung B 176 06.12.18-29.03.19 Arbeiten an Schutzplanken Kölleda und Ostramondra (Ampelregelung) Ortslage Nöda L 2142 18.02.19-01.03.19 halbseitige Sperrung Dacharbeiten mit Kran Hauptstraße 18 03.03.2019 kurzzeitige B 86 Ortslage Günstedt Faschingsumzug 08.00-13.30 Uhr Vollsperrung 03.03.2019 kurzzeitige L 2142 Ortslage Haßleben Faschingsumzug 10.00-12.00 Uhr Vollsperrung 03.03.2019 kurzzeitige B 86 Ortslage Kölleda Faschingsumzug 11.00-14.00 Uhr Vollsperrung 03.03.2019 kurzzeitige B4 Ortslage Gebesee Karnevalsumzug 13.00-14.30 Uhr Vollsperrung 04.03.2019 kurzzeitige Ortslage Vogelsberg Rosenmontagsumzug 14.30-16.30 Uhr Vollsperrung *Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Ebenfalls kann es auf- grund von Volksfesten und Umzügen auf kommunalen Straßen kurzfristig zu Verkehrsraumeinschränkungen kommen, die örtlich abgesichert werden. Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) sowie Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen. Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Baumschnitt oder Fällarbeiten sowie durch die Grasmahd zu rechnen. Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren. Information der Gemeinde Ringleben: Die VG Gera-Aue beabsichtigt den Neubau eines Mischwasserkanals in der Mittelstraße Ringleben. Anschließend erfolgt im Auftrag der Gemeinde Ringleben der Straßenausbau. Für die Bauzeit vom 04.03.2019 bis zum 30.08.2019 ist eine Vollsperrung der Mittelstraße geplant. Eine Anbindung an den bestehenden Kanal in der Schulstraße Ringleben soll voraussichtlich ab dem 04.03.2019 erfolgen. Diese Anbindung wird im Anschlussbereich eine Vollsperrung der Schulstraße zur Folge haben. Für den Zeitraum vom 04.03.2019 bis voraussichtlich zum 17.03.2019 wird es eine Umleitung, mit Ampelregelung, über die Ladestraße geben. In dieser Zeit ist auch die Einrichtung von Ersatzhaltestellen für den Busverkehr notwendig. Die Ersatzbushalte- stellen werden in der Haßleber Straße eingerichtet.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 4 Amtlicher Teil Öffentliche Stellenausschreibung Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD. Die wöchent- des Landratsamts liche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle ist unbefristet. Im Jugendamt des Landratsamtes Sömmerda ist schnellstmöglich Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen eine Stelle als Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse in Kopie etc.) bitte bis zum 13. März 2019 an: Amtsvormund/Amtspfleger (m/w/d) Landratsamt Sömmerda Personal- und Organisationsamt unbefristet neu zu besetzen. Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda Aufgaben: • Wahrnehmung der Aufgaben der gesetzlichen und bestellten Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail eingehen, werden nicht Vormundschaften und Pflegschaften gemäß § 55 SGB VIII berücksichtigt. • rechtliche Vertretung Minderjähriger einschließlich der Vertre- Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind tung vor dem Familiengericht in Angelegenheiten der gesamt- ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Be- en bzw. Teilbereichen der elterlichen Sorge werbungsunterlagen beizulegen. • Treffen von Entscheidungen in wesentlichen Lebens- und Erzie- hungsfragen der unter Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewer- stehenden Minderjährigen unter intensiver Beteiligung der Be- bungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der troffenen Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen zwei Monate nach • Unterrichtung der unter Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. stehenden Kindern/Jugendlichen und deren Eltern über den Eintritt der rechtlichen Vertretung im Rahmen von Hausbesu- Bitte beachten Sie darüber hinaus die Informationen aufgrund der chen Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfah- • regelmäßige persönliche Kontaktpflege mit dem Mündel durch rens zur Stellenbesetzung durch den Landkreis Sömmerda gemäß zugehende Arbeit und auf der Grundlage der jeweils geltenden Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), einzusehen un- gesetzlichen Regelungen ter der Rubrik Stellenausschreibungen auf der Webseite des Land- kreises Sömmerda (http://www.landkreis-soemmerda.de/upload/ • Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Familien- Informationen_ gemaess_Art__13_DS_GVO_NEU_7981.pdf). gericht über die Führung der Amtsvormundschaft/Amtspfleg- schaft und die persönlichen Verhältnisse des Mündels Henning • Beratung und Unterstützung von Einzelvormündern und Pfle- Landrat gern gemäß § 53 SGB VIII Erwartungen an die Eignung und Befähigung: Öffentliche Bekanntmachung • berufliche Qualifikation als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Aner- Wahl der Mitglieder des Kreistages kennung oder Dipl.-Pädagoge/in (m/w/d) mit der Spezialisie- des Landkreises Sömmerda am 26. Mai 2019 rung „Erziehungswissenschaften“ • Rechtskenntnisse im SGB I, SGB VIII, SGB X, SGB XII, BGB (Fami- Hier: Aufforderung zur Einreichung von lienrecht), FamFG Wahlvorschlägen • Fundiertes Wissen und Erfahrung im Bereich des Kinderschut- zes gemäß § 8a SGB VIII 1. Am 26. Mai 2019 sind im Landkreis Sömmerda 40 Kreistagsmit- glieder zu wählen. • Fähigkeiten in der Gesprächsführung mit Kindern/Jugendlichen Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit • Fähigkeit zum eigenständigen, eigenverantwortlichen Tätigsein eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, unter Beachtung amtsinterner Regelungen im Aufgabengebiet unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie • Kenntnisse der regionalen und überregionalen Jugendhilfe- Deutsche (§§ 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz – strukturen ThürKWG –, § 1 Thüringer Kommunalwahlordnung – ThürKWO –). • Fähigkeit zur lösungsorientierten Gesprächsführung, Durchset- Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- zungsvermögen und reflexivem Handeln republik Deutschland: • Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, der Verwaltung des Jugendamtes sowie zur Zusammenarbeit Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- mit Familiengerichten, Institutionen und Behörden burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, • Fortbildungsbereitschaft Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordir- • sehr gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen land*, Zypern. • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sensibilität, Ein- Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ satzbereitschaft, Strukturiertheit und Genauigkeit in der Auf- 1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die gabenerfüllung Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europä- • PKW-Führerschein verbunden mit der Bereitschaft, das private ischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Kraftfahrzeug für die Erfüllung dienstlicher Aufgaben einzuset- Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht zen ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Mo-
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 5 naten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs. 3 vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises Satz 2 ThürKWG, gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Be- im Sinne des Melderechts maßgebend (§§ 1 Abs. 1, 12, 27 Abs. 3 werber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahl- ThürKWG). vorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Be- Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. werber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm- lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den 1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Abstimmung gewählt werden. Die Bewerber können auch durch Wählergruppen aufgestellt werden. eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitglieder- Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- versammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstim- schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 40 Bewerber mung gewählt werden. enthalten. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Namens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewer- Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. ber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh- hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag mer der Versammlung gegenüber dem Landkreiswahlleiter an muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzuge- Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der Landkreis- fügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahl- wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides vorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wähler- des § 156 des Strafgesetzbuches. gruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahl- 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht vorschlags sind. aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl un- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- unterbrochen im Bundestag, im Landtag oder im Kreistag vertre- treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter ten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberech- müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unter- zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht stützt werden wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich- also 160 zusätzliche Unterschriften). ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der 3.1 Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be- Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Landkreiswahlleiter rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben beim Landratsamt Sömmerda bis zum 22. April 2019 bis 18.00 und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be- Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen. schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl- Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom vorschlags gegenüber dem Landkreiswahlleiter abberufen und Landkreiswahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und un- durch andere ersetzt werden. verzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üb- lichen Dienstzeiten des Landratsamts Sömmerda von Montag bis 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung 18.00 in Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 304 ausgelegt. enthalten: Der Landkreiswahlleiter legt die Liste zur Leistung von Unterstüt- a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, zungsunterschriften außerdem im Benehmen mit den Gemein- b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Be- dewahlleitern innerhalb des Landkreises auch bei allen Gemein- werber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, den (Verwaltungsgemeinschaften/erfüllenden Gemeinden) unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Wahlbe- c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, rechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe verhindert sind, Unterstützungsunterschriften beim Landratsamt ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer oder bei der Gemeinde (der Verwaltungsgemeinschaft/erfüllen- Anschrift. den Gemeinde) zu leisten, erhalten auf Antrag einen Eintragungs- schein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt wer- Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: den, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem ande- für sie vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem ren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie Eintragungsschein außerdem an Eides statt zu versichern, dass die ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, oben genannten Voraussetzungen vorliegen. b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei des Wahlvorschlags geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder durch c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen; hat ein
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 6 Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl un- rungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommu- terzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf allen nalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestell- Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung von Unterstüt- ten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. zungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Bei der Leistung von Unterstützungs- Sömmerda, den 26. Februar 2019 unterschriften sind Bescheinigungen der Gemeinde über die Wahl- berechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 (gez. Marko Braun) zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsun- Landkreiswahlleiter terschrift vom Wahlberechtigten bei seiner Gemeinde (Verwal- tungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde) geleistet wird. *Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach 3.2 Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich, wenn ein Artikel 50 Abs. 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Wahlvorschlag eingereicht wird, der von einer Partei oder Wähl- ergruppe mit aufgestellt ist, die aufgrund eines eigenen Wahlvor- schlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts Landtag oder im Kreistag vertreten ist und wenn der Name dieser Partei oder Wählergruppe mit deren schriftlicher Zustimmung im Hiermit macht das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Kennwort enthalten ist. Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs.3 Satz 1, 46 Abs.1 Satz 1 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Nr.3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts- Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neu- arbeit (ThürKGG) die anzeigepflichtige 9. Satzung zur Änderung en Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz Becken“ vom 29.01.2019 amtlich bekannt: 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 9. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbands „Thüringer Becken“ vom 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin- 29.01.2019 dung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschlä- Aufgrund der §§ 17, 31 Abs. 2 und 38 des ThürKGG i. d. F. der Neu- ge gegenüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt mehrfach ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner geändert durch Art. 5 d. G. v. 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) hat der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 Thür- die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Thü- KWG) beizufügen. ringer Becken“ in ihrer Sitzung am 13.12.2018 folgende 9. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Artikel 1 eingereicht werden. Die Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18.00 Uhr einge- Becken“ i. d. F. der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung reicht sein. vom 20.06.2014 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Die Wahlvorschläge sind beim Landkreiswahlleiter Marko Braun, Sömmerda Nr. 27/2014 vom 16.07.2014) wird wie folgt geändert. Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 304, ein- zureichen. 1. Der Einleitungsteil der Verbandssatzung wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut: Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf- Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Thüringer Gesetzes über die tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter- kommunale Gemeinschaftsarbeit – ThürKGG haben: zeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. 1. die Stadt Weißensee mit Beschluss des Stadtrates Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben ge- 2. die Stadt Sömmerda mit Beschluss des Stadtrates nannten Voraussetzungen bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, ge- 3. die Stadt Rastenberg mit Beschluss des Stadtrates genüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. 4. die Stadt Kölleda mit Beschluss des Stadtrates 5. die Stadt Buttstädt mit Beschluss des Stadtrates 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bin- 6. die Gemeinde Beichlingen mit Beschluss des Gemeinderates dung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht 7. die Gemeinde Büchel mit Beschluss des Gemeinderates der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wäh- 8. die Gemeinde Ellersleben mit Beschluss des Gemeinderates ler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind. 9. die Gemeinde Gangloffsömmern mit Beschluss des Gemein- derates 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Landkreiswahl- 10. die Gemeinde Griefstedt mit Beschluss des Gemeinderates leiter unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten 11. die Gemeinde Großbrembach mit Beschluss des Gemeinde- aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der rates Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch 12. die Gemeinde Großneuhausen mit Beschluss des Gemeinde- Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge rates Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbar- 13. die Gemeinde Günstedt mit Beschluss des Gemeinderates keitsverlust veranlasst sind; für die Benennung neuer Bewerber 14. die Gemeinde Guthmannshausen mit Beschluss des Gemein- muss in diesem Fall das nach § 15 ThürKWG vorgeschriebene Ver- derates fahren nicht eingehalten werden. 15. die Gemeinde Hardisleben mit Beschluss des Gemeinderates Am 23. April 2019 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen 16. die Gemeinde Herrnschwende mit Beschluss des Gemeinde- und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklä- rates
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 7 17. die Gemeinde Kleinbrembach mit Beschluss des Gemeinde- 1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt rates werden: Eisen (III)-Chlorid nach DIN EN 888, Kohlenstoffddioxid 18. die Gemeinde Kleinneuhausen mit Beschluss des Gemeinde- nach DIN EN 936, Natriumhydroxid nach DIN EN 896, Kaliumper- rates manganat nach DIN EN 12672, Phosphate nach DIN EN 1198-1212, Natriumortophosphat 19. die Gemeinde Kutzleben/Lützensömmern mit Beschluss des Gemeinderates 1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden: Calciumcarbonat, fest nach DIN EN 1018, Quarzsand und Quarz- 20. die Gemeinde Mannstedt mit Beschluss des Gemeinderates kies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904, Hydro-Antrazit nach DIN 21. die Gemeinde Olbersleben mit Beschluss des Gemeinderates EN 12909 22. die Gemeinde Ostramondra mit Beschluss des Gemeinderates 1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge- 23. die Gemeinde Riethgen mit Beschluss des Gemeinderates setzt werden: Chlordioxid nach DIN EN 12671, Chlor nach DIN EN 24. die Gemeinde Sprötau mit Beschluss des Gemeinderates 937, Natriumchlorit nach DIN EN 938, Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 25. die Gemeinde Straußfurt mit Beschluss des Gemeinderates 26. die Gemeinde Vogelsberg mit Beschluss des Gemeinderates Versorgungsgebiet 2: VG Mischwasser Backleben/ 27. die Gemeinde Wundersleben mit Beschluss des Gemeinde- Burgwenden/Rastenberg rates Backleben, Battgendorf, Stödten, Kölleda, Kiebitzhöhe, Gewerbe- 28. die Stadt Kindelbrück mit Beschluss des Stadtrates park 29. die Gemeinde Frömmstedt mit Beschluss des Gemeinderates 1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt werden: Phosphate nach DIN EN 1198-1212, Natriumortophos- sich zum Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ zusam- phat mengeschlossen und die nachstehende Verbandssatzung verein- bart. 1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden: Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904 als 2. § 2 wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut: Filterkies 1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge- § 2 – Verbandsmitglieder setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 Verbandsmitglieder sind die Versorgungsgebiet 3: VG TWA Burgwenden Städte: Weißensee, Sömmerda, Rastenberg, Kölleda, Buttstädt, Kindelbrück Burgwenden, Großmonra, Ostramondra, Beichlingen, Altenbeich- lingen, Schillingstedt und die Gemeinden: Beichlingen, Büchel, Ellersleben, Frömmstedt, 1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden: Gangloffsömmern, Griefstedt, Großbrembach, Großneuhausen, Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904 als Günstedt, Guthmannshausen, Hardisleben, Herrnschwende, Filterkies Kleinbrembach, Kleinneuhausen, Kutzleben/Lützensömmern, 1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge- Mannstedt, Olbersleben, Ostramondra, Riethgen, Sprötau, Strauß- setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 furt, Vogelsberg und Wundersleben. Versorgungsgebiet 4: VG Rastenberg Artikel 2 Bachra, Hardisleben, Rastenberg, Roldisleben, Rothenberga, Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 06.07.2018 in Schafau, Buttstädt, Mannstedt, Guthmannshausen, Olbersleben, Kraft. Ellersleben, Kleinneuhausen, Großneuhausen Sömmerda, den 29.01.2019 1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt werden: Phosphate nach DIN EN 1198-1212, Natriumortophos- Hauboldt Siegel phat Verbandsvorsitzender 1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge- setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901 Bekanntmachung des Trinkwasser- VG = Versorgungsgebiet VG 1 VG 2 VG 3 VG 4 zweckverbands „Thüringer Becken“ VG TrinkwV VG VG VG TWA Gemäß Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018 veröffentlichen Neuord- Fern- Misch- Ras- Burg- nung was- wasser ten- wir die Qualität des gelieferten Trinkwassers und die eingesetzten 03.01.18 ser BBR wen- berg Aufbereitungsstoffe. den Mit- Mittel- Mittel- Mittel- Versorgte Orte und Ortsteile sowie Bezeichnung Einheit Grenz- wert wert wert tel- wert wert eingesetzte Aufbereitungsstoffe: 2018 2018 2018 2018 Wasser- Versorgungsgebiet 1: VG Fernwasser Ohratalsperre temperatur °C 13,8 12,2 11,2 12,2 Großbrembach, Kleinbrembach, Vogelsberg, Sprötau, Orlishau- pH-Wert 6,5 - 9,5 8,44 7,78 8,10 7,43 sen, Frohndorf, Sömmerda, Rohrborn, Schallenburg, Kranich- Elektrische born, Wenigensömmern, Dermsdorf, Altes Funkwerk, Leubingen, Leitfähigkeit µS/cm 2790 195 675 410 1040 Scherndorf, Schönstedt, Waltersdorf, Riethgen, Griefstedt, Büchel, bei 25°C Tunzenhausen, Wundersleben, Straußfurt, Weißensee (Weißen- Trübung NTU 1* 0,19 0,11 0,09 0,10 burg, Michelshöhe,Luthersborn), Ottenhausen, Herrenschwende ,Nausiß, Günstedt, Schilfa, Gangloffsömmern, Lützensömmern, Säurekapazität mmol/l 1,23 3,79 2,56 5,88 bis pH 4,3 Kutzleben, Frömmstedt, Kindelbrück
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 8 Calcitlöse- mg/l Schafau 25,5 4,55 3 5,0 -0,7 -7,4 -5,1 -26 kapazität CaCO3 Bachra 25,5 4,55 3 Calcium mg/l 20,4 70,1 49,0 110 Hardisleben 25,5 4,55 3 Magnesium mg/l 1,3 27,3 16,7 43,6 Buttstädt 25,5 4,55 3 Natrium mg/l 200 13,9 21,8 6,1 60,7 Olbersleben 25,5 4,55 3 Chlorid mg/l 250 12,6 35,7 10,2 105 Guthmanns- 25,5 4,55 3 Nitrat mg/l 50 5,0 11,3 6,6 11,7 hausen Sulfat mg/l 250 10,4 89,3 62,5 135 Mannstedt 25,5 4,55 3 Aluminium, < < < Ellersleben 25,5 4,55 3 mg/l 0,200 0,006 gesamt 0,005 0,005 0,005 Kleinneuhausen 25,5 4,55 3 Eisen, gesamt mg/l 0,200 0,033 < 0,005 0,005 0,011 Großneuhausen 25,5 4,55 3 Mangan, mg/l 0,050 0,001 < 0,001 < 0,001 0,004 Gruppenwasserversorgung gesamt Sömmerda, Fernwasser Härtebereich 1 3 2 3 Chlordioxid, nach WRMG weich hart mittel hart Chlor, Gesamthärte °dH 3,2 16,1 10,7 25,5 Sömmerda 3,2 0,57 1 Natriumchlorit, Natrium- Karbonathärte °dH 3,6 10,6 7,2 16,5 hypochlorit TOC Wenigensömmern 3,2 0,57 1 (organisch geb. mg/l 0,93 1,0 1,0 0,92 Kohlenstoff) Leubingen 3,2 0,57 1 KBE/ Frohndorf 3,2 0,57 1 E. coli 0 0 0 0 0 100ml Orlishausen 3,2 0,57 1 Coliforme KBE/ 0 0 0 0 0 Schallenburg 3,2 0,57 1 Bakterien 100ml Rohrborn 3,2 0,57 1 Koloniezahl KBE/ml 100 1 0 0 0 22 °C Büchel 3,2 0,57 1 Koloniezahl Dermsdorf 3,2 0,57 1 KBE/ml 100 2 1 1 2 36 °C Griefstedt 3,2 0,57 1 * am Ausgang des Wasserwerkes Riethgen 3,2 0,57 1 Waltersdorf 3,2 0,57 1 Scherndorf 3,2 0,57 1 Bekanntmachung des Trinkwasser- Sprötau 3,2 0,57 1 zweckverbands „Thüringer Becken“ Vogelsberg 3,2 0,57 1 Gemäß Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018 und dem Wasch- Großbrembach 3,2 0,57 1 und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 17.07.2013 veröffentli- Kleinbrembach 3,2 0,57 chen wir die Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers und die Gruppenwasserversorgung eingesetzten Desinfektionsverfahren. Straußfurt, Fernwasser Chlordioxid, Gesamt- Gesamt- Härtebe- Chlor, Gemeinde/ Desinfektions- härte härte in reich nach Straußfurt 3,2 0,57 1 Natriumchlorit, Ortsteil verfahren in °dH mmol/l WRMG Natrium- hypochlorit Gruppenwasserversorgung Kölleda, Mischwasser der Wasserwerke Burgwenden, Backleben, Rastenberg Tunzenhausen 3,2 0,57 1 Kölleda 16,1 2,87 3 UV-Bestrahlung Wundersleben 3,2 0,57 1 Backleben 16,1 2,87 3 Wasserversorgung Weißensee, Fernwasser Battgendorf 16,1 2,87 3 Weißensee 3,2 0,57 dto. Stödten 16,1 2,87 3 Gruppenwasserversorgung Gruppenwasserversorgung Kindelbrück, Fernwasser Wasserwerk Burgwenden Kindelbrück 3,2 0,57 1 dto. Beichlingen 10,7 1,91 2 UV-Bestrahlung Frömmstedt 3,2 0,57 1 Altenbeichlingen 10,7 1,91 2 Gruppenwasserversorgung Schillingstedt 10,7 1,91 2 Kutzleben, Helbedörfer, Fernwasser Burgwenden 10,7 1,91 2 Kutzleben 3,2 0,57 1 dto. Großmonra 10,7 1,91 2 Lützensömmern 3,2 0,57 1 Ostramondra 10,7 1,91 2 Gangloffsömmern 3,2 0,57 1 Gruppenwasserversorgung Schilfa 3,2 0,57 1 Wasserwerk Rastenberg Ottenhausen 3,2 0,57 1 UV-Bestrahlung, Rastenberg 25,5 4,55 3 NaOCl Nausiß 3,2 0,57 1 Rothenberga 25,5 4,55 3 Herrnschwende 3,2 0,57 1 Roldisleben 25,5 4,55 3 Günstedt 3,2 0,57 1
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 9 Im Bedarfsfall wird das Trinkwasser mit Natriumhypochlorit ent- Backhausgäßchen 94 09.04. sprechend Trinkwasserverordnung in allen Gruppenwasserversor- gungen desinfiziert. Der Anger 85 a 09.04. Der Anger 85 b 10.04. Härtebereiche nach WRMG: Der Anger 85 c 10.04. Kirchgasse 3 10.04. Härtebereich 1 2 3 Hinter der Schäferei 1 10.04. Bezeichnung weich mittel hart der Härtestufe Gemeinde Großrudestedt < 1,5 mmol/l 1,5-2,5 mmol/l > 2,5 mmol/l Wasserhärte (< 8,4 °dH) (8,4- 14 °dH) (> 14 °dH) Straße, Hausnummer Termin Amselweg 3, 5 12.04. Bekanntmachung des Trinkwasser- Amtsgerichtsstraße 1, 2, 3, 4 12.04. zweckverbandes „Thüringer Becken“ An der Ziegelei 1, 2, 3, 4, 5, 6 12.04. Anger 1, 3, 4, 5, 6, 7 15.04. Der Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ führt die tur- Bahnhofstraße 21, 23, 25 15.04. nusmäßige Auswechslung der Wasserzähler mit Eichablaufjahr 2019 in den unten aufgeführten Orten/Ortsteilen im ersten Halb- Bahnhofstraße 41, 42, 44 15.04. jahr 2019 durch. Der Austausch ist kostenlos. Breite Straße 7, 9, 13 16.04. Die Trinkwasserzähler unterliegen den Eichbestimmungen der Erfurter Straße 1, 2, 3, 5, 6, 8 16.04. Mess- und Eichverordnung (MessEV). Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 7 MessEV beträgt die Eichfrist für die im Einsatz befind- Erfurter Straße 10, 12, 13 16.04. lichen Kaltwasserzähler einheitlich 6 Jahre. Aus diesem Grunde Erfurter Straße 15 17.04. ist nach Ablauf dieser 6 Jahre seit Einbau ein turnusmäßiger Aus- Goethestraße 1, 3, 5, 6, 11, 13, 15 17.04. tausch der Wasserzähler vorzunehmen. Das Eichablaufjahr ist auf dem Wasserzähler abgedruckt. Goethestraße 17, 19/20, 21, 23 18.04. Wir bitten unsere Kunden, sich darauf einzustellen, insbesonde- Goethestraße 25, 27, 33 18.04. re die Zugänge zu den Wasserzähleinrichtungen freizuhalten. Wir Karl-Marx-Platz 3, 3a, 5 18.04. weisen darauf hin, dass die Wasserzähleinrichtungen nur von be- Karl-Marx-Platz 9, 10, 12, 13, 14 23.04. auftragten Mitarbeitern der BeWA mbH Sömmerda, im Auftrag des Trinkwasserzweckverbandes ausgetauscht werden. Kittel 1, 3, 4, 5, 6, 7 23.04. Diese beauftragten Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Entgelte Kittel 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 24.04. für den Wasserverbrauch zu kassieren und können sich jederzeit Kittel 18, 20, 22 25.04. in der Funktion Ihrer Beauftragung ausweisen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter (03634 6849-17, -46, -49) Kleinrudestedter Straße 5, 6, 7, 8 25.04. zur Verfügung. Weitere Angaben finden Sie im Internet auf der Kranichborner Straße 1, 1a, 2, 3, 3a 25.04. Seite unseres Betriebsführers www.bewa-soemmerda.de. Kranichborner Straße 4, 6, 7, 8, 11-13 26.04. Orte: Lindenstraße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 29.04. • Stadt Weißensee mit Ortsteilen Lindenstraße 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 30.04. • Stadt Kölleda mit Ortsteilen Mittelgasse 2 30.04. • Gemeinde Straußfurt Mühlstraße 2 30.04. • Landgemeinde Buttstädt/Ortschaft Großbrembach Neue Straße 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 02.05. Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ Neue Straße 10, 11, 12 02.05. Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda Neue Straße 13, 14 03.05. Nordstraße 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 03.05. Mitteilung des Abwasserzweck- Nordstraße 11, 12, 13, 14 06.05. verbands „Gramme-Vippach“ Obergasse 1, 2a, 2, 3, 4, 6, 7, 8 06.05. Obergasse 9, 10, 11a ,12 07.05. Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen der Gemeinde Alperstedt und Großrudestedt Pfarrgasse 1, 2, 3, 6 07.05. Quergasse 1, 2, 3 07.05. Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentra- Quergasse 4, 5 08.05. len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab 01.01.2019 beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 7.00 Schiemühle 1, 2 08.05. bis ca. 14.00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist Schloßvippacher Straße 1, 2, 3, 4 08.05. wie folgt vorgesehen: Schloßvippacher Straße 6, 10, 10a 09.05. Gemeinde Alperstedt Straße der Einheit 3 09.05. Straße, Hausnummer Termin Tränkfurt 1 09.05. Alperstedter Landstraße Kies+Beton 09.04. Über der Gramme 1, 3 09.05. Backhausgäßchen 93 09.04. Untergasse 1, 2 09.05.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 10 Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festge- 8. Beschlussantrag legten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte Investitionsplan 2018 – 3. Änderung Investitionsplanung selbst an die Drucksachen-Nr. 04/2019 9. Beschlussantrag Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ Würdigung zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ für das Jahr 2019 – Beitrittsbeschluss Frau Schmidt Drucksachen-Nr. 08/2019 Bahnhofstraße 16 10. Beschlussantrag 99195 Großrudestedt Strukturkonzept des TWZV „Thüringer Becken“ 2019 – 2023 oder Drucksachen-Nr. 05/2019 Telefon: 036204 570-23 Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser) 11. Beschlussantrag E-Mail: vg.gramme-aue.wasser@t-online.de 10. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des TWZV „Thüringer Becken“ um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren. Drucksachen-Nr. 06/2019 12. Beschlussantrag Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung Umverlegung Trinkwasserleitung zwischen Rastenberg und Rothenberga im Bereich des Erdfalls Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funkti- Drucksachen-Nr. 01/2019, Beschluss Nr. 01/2019 onsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt, welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus 13. Beschlussantrag seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m³ Planungsstand Fernwasser-Ost je gemeldetem Einwohner/Grundstück und unter Beachtung der Bestätigung der Vorplanung Leistungsphase 1 + 2 DIN 4261). Drucksachen-Nr. 02/2019, Beschluss-Nr. 02/2019 14. Beschlussantrag Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Un- Bestätigung der durch den Verbandsausschuss im schriftlichen ternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen. Umlaufverfahren (Umlaufbeschluss) gefassten Beschlüsse vom Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigen- 01.08.2018 bis 31.12.2018 tümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum Drucksachen-Nr. 07/2019 Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu 15. Bekanntgabe beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Un- Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden: terschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer Vergabe Wartungsleistungen TWA Burgwenden Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche. 16. Beschlussantrag Vergabe Ingenieurleistungen Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungstermin- Erneuerung TWL Am Bahnhof und Bahnhofstraße (südl. Teil) wünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsor- an Ingenieurbüro John und Stolze Erfurt gungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Ent- Drucksachen-Nr. 11/2019 sorgung rechtzeitig bei der VG Gramme-Aue an. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer 17. Anfragen und Mitteilungen telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin, welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten B) nichtöffentlicher Sitzungsteil werden kann. Änderungen der Tagesordnung werden vorbehalten. Die Entsorgungstermine für den Fäkalschlamm finden Sie auch auf unserer Internetseite www.vg-gramme-aue.de unter der Rubrik Sömmerda, 19.02.2019 „Aktuelles/Fäkalschlamm 2019/AZV „Gramme-Vippach“/Alper- stedt bzw. Großrudestedt“. Ralf Hauboldt Verbandsvorsitzender Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“ Niederschrift über die Sitzung vom Kreisausschuss am 5. Dezember 2018 Die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweck- verbands „Thüringer Becken“ im Jahr 2019 findet am Mittwoch, (genehmigt in der Sitzung am 13. Februar 2019) dem 06.03.2019, 19.30 Uhr in der Geschäftsstelle Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda statt. 1. Genehmigung der Niederschrift über die Tagesordnung: öffentliche Sitzung vom 12.09.2018 A) öffentlicher Sitzungsteil Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 5 1. Begrüßung Nein-Stimmen 0 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Be- Enthaltungen 1 schlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 2. 4. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung 1. Änderungsvertrag zum Vertrag vom 29.11.2016 des TWZV „Thüringer Becken“ vom 13.12.2018 – öffentlicher zur Organisation und dem Betreiben der PSBS Sitzungsteil – des Landkreises Sömmerda durch den ASB 5. Sachstandsbericht Trinkwasserqualität Herr Schorcht informiert über die Erhöhung der finanzierten VBE um 6. Sachstandsbericht wirtschaftliche Situation 0,3 VBE auf insgesamt 2,3 VBE und die damit verbundene Erhöhung 7. Sachstandsbericht Umsetzung Investitionsplanung 2019 jährlich von bisher 120.000 € auf 140.000 € ab dem Jahr 2019.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 11 Weiterhin weist Herr Schorcht auf die wesentlichen Fakten, wie 5. • die erhebliche Zunahme der Fallzahlen Antrag des Sportverein Sömmerda e.V. auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/innen entsprechend Punkt 5.5. • den Bedarf der „Ausweitung in der Fläche“ – Erweiterung der der „Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda“ Sprechstundenangebote auf Kindelbrück, Buttstädt und ggf. Kölleda Beschluss: • zunehmend beeinträchtigten und unzuverlässigen Klientel Der Kreisausschuss beschließt dem Sportverein Sömmerda e.V., beim Konsum illegaler Drogen und die damit verbundenen ver- für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs, einen stärkten Hausbesuche zweckgebundenen Zuschuss gemäß Punkt 5.5 der Sportförder- • Etablierung eine Elternsprechstunde in der PSBS richtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von 5.667,82 Euro • Aufbau eines Gruppenangebotes für Mütter mit Kindern im Al- zu gewähren. ter von 0-3 Jahren inklusive Kinderbetreuung für konsumieren- de Schwangere und Mütter Finanzielle Auswirkung: Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW-HH- Beschluss: Stelle 55000.71801 (Haushaltsjahr 2018). Der Kreisausschuss beschließt die Erhöhung der Festbetrags- finanzierung um 20.000,00 € von 120.000,00 € auf 140.000,00 €. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Finanzielle Auswirkungen: Nein-Stimmen 0 Die Vertragsänderung bewirkt eine jährliche Mehrbelastung des Enthaltungen 0 Kreishaushaltes von 20.000,00 €. 6. Die Mehrkosten wurden bei der Haushaltsplanung 2019 angemel- Antrag des anerkannten Betreuungsvereins des det. ASB Kreisverband Sömmerda e.V. auf Gewährung einer Basis- und Zusatzförderung für das Jahr 2018, Abstimmungsergebnis: Projekt Querschnittarbeit im Betreuungsverein Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Beschluss: Enthaltungen 0 Der Kreisausschuss beschließt, die Förderung (Basis- und Zusatz- förderung) der Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins des ASB 3. Kreisverband Sömmerda e.V. im Jahr 2018 mit einem Gesamtbe- Antrag des Sportvereins Empor Walschleben e.V. trag in Höhe von 9.087,64 €. auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/innen Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege entsprechend Punkt 5.5. der „Richtlinie zur Sportförderung einer Projektförderung als pauschalierte Festbetragsfinanzierung des Landkreises Sömmerda“ gewährt. Beschluss: Finanzielle Auswirkungen: Der Kreisausschuss beschließt, dem Sportverein Empor Walschle- Der Kreishaushalt wird durch diesen Beschluss mit 9.087,64 € ben e.V., für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs, belastet. Ausreichende Mittel hierfür wurden im Haushalt 2018 einen zweckgebundenen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie eingeplant. des Landkreises Sömmerda in Höhe von 4.318,34 Euro zu gewäh- ren. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Finanzielle Auswirkungen: Nein-Stimmen 0 Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW-HH- Enthaltungen 0 Stelle 55000.71801 (Haushaltsjahr 2018) 7. Abstimmungsergebnis: Vergabe des 53. Kreisblasmusikfestes 2019 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Beschluss: Enthaltungen 0 Der Kreisausschuss beschließt für das Jahr 2019 die Ausrichtung des 53. Kreisblasmusikfestes an den Förderverein der Stadt- und 4. Kreismusikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda in Verbindung Antrag der Gemeinde Walschleben auf einen Investitions- mit der Stadt Sömmerda zu vergeben. kostenzuschuss gem. Punkt 6.0 der Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda, für investive Maßnahmen (max. 20 %) Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt entsprechend der zur Verfügung stehen- Beschluss: den Mittel des Haushaltes 2019 in der HH-Stelle 33200/63110. Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Walschleben, für die Maßnahme „Erneuerung der Sportplatzbarriere am Sportzen- Abstimmungsergebnis: trum Walschleben“, einen zweckgebundenen Zuschuss gemäß Ja-Stimmen 6 Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von bis Nein-Stimmen 0 zu 3.335,69 Euro zu gewähren. Enthaltungen 0 Finanzielle Auswirkungen: 8. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der Vm-HH- Überplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit den Stelle 55000.98800 (HHJahr 2018). abschließenden Arbeiten/Nebenleistungen im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke über die Seelache in Waltersdorf Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Beschluss: Nein-Stimmen 0 Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe zur Enthaltungen 0 Ausfinanzierung des Gesamtvorhabens in Höhe von 50.000 €.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019 Seite 12 Finanzielle Auswirkungen: Aktuelles aus dem Jugendamt Die zusätzlichen Mittel werden aus nicht benötigten Haus- haltsresten der HH-Stelle 65000/94514/073 zur Verfügung ge- stellt. Zeugnisse in den Winterferien: JULEICA-Schulung erfolgreich bestanden Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Im Landratsamt Sömmerda erwarben acht Teilnehmerinnen in der Nein-Stimmen 0 Ferienwoche im Februar ihre Qualifikationen, um künftig ehren- Enthaltungen 0 amtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu können. In der Schulung für den Erhalt der Jugendleitercard (JULEICA) lernten sie 9. im Wechsel von Praxis und Theorie die Grundlagen im Bereich der Anfragen und Mitteilungen Pädagogik, wie etwa Konfliktbewältigung, Kinderschutz, Demokra- tiegefährdung und Suchtprävention. Außerdem vertieften sie ihre Die Mitteilungsvorlage zur Umstellung der Umlade- und Trans- Kenntnisse im Bereich der Projektplanung, Öffentlichkeitsarbeit, porttechnologie von Restabfall auf die Abfallumladestation Mi- Kommunikation und Interaktion. chelshöhe von Müllpresse auf lose Schüttung wurde erläutert. Aufgelockert wurde der Lehrgang mit täglichen Warm-ups, Rollen- Der Kreisausschuss bittet für die Kreistagssitzung am 12.12.2018 spielen und praktischen Tipps, welche gleich in Übungen selbst eine Präsentation vorzubereiten, damit ein Unterschied der Con- angewendet werden konnten. Die Zertifikatsübergabe fand bei tainermulden und Presscontainer erläutert werden kann. schönstem Sonnenschein an der frischen Luft statt. Versüßt wurde die anstrengende Woche mit selbst gebackenem Kuchen, den sich Landrat Henning teilt mit, dass vom Landesamt für Bau und Ver- alle verdienterweise schmecken ließen. kehr ein zweiter Änderungsbescheid zum Schulbauvorhanden „Er- weiterungsbau der Staatlichen Regelschule in Elxleben“ in Höhe von 212.842,00 € mit Datum vom 05.12.2018 eingegangen ist. Weiterhin informiert Landrat Henning, dass am 29.11.2018 ein ge- meinsamer Bau- und Vergabeausschuss mit dem Ausschuss Wirt- schaft und Verkehr, Landwirtschaft und Umwelt stattgefunden hat und das Radwegekonzept für den Landkreis Sömmerda vorgestellt wurde. Im Kreistag am 12.12.2018 wird dieses Radewegekonzept den Kreistagsmitgliedern in einer PowerPoint Präsentation vorgestellt. Landrat Henning gibt bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssat- zung 2019 sowie der Vorbericht Mitte Januar 2019 per Post zuge- sandt werden. Die Beratungen der Haushaltssatzung 2019 finden in den Aus- schusssitzungen Anfang Februar 2019 sowie im Kreisausschuss V.l.n.r.: Anja Bergk, Andrea Schmidt, Silke Preißer, Jessica Thal, Mitte Februar 2019 und die Beschlussfassung soll im Kreistag am Saskia Grund, Sina Hartwig, Lara Christ, Johanna Schmidt, Claudia 20. Februar 2019 erfolgen. Jeschek, Julia Mauermann Zurzeit wird durch die Medien bekannt gemacht, dass es große Die Teilnehmerinnen bedanken sich recht herzlich beim Jugend- Schwierigkeiten zur Weiterbetreibung des DRK-Krankenhauses amt Sömmerda, insbesondere bei Julia Mauermann, für die tolle gibt. Herr Hopfe fragt an, inwieweit Landrat Henning mitteilen Kursleitung und bei den verschiedenen Referenten für ihre Gast- kann, welche Auswirkungen das auf den Standort Sömmerda hat. beiträge. Landrat Henning teilt mit, dass er der Schweigepflicht unterliegt Die JULEICA-Schulung wird entsprechend der Nachfrage jedes und zum derzeitigen Stand keine Informationen geben darf. Jahr durchgeführt. Die Teilnahmegebühr für das einwöchige Semi- nar beträgt 10 Euro. Interessenten können sich jederzeit im Land- ratsamt Sömmerda, Jugendamt, Julia Mauermann, Telefon: 03634 Der Landrat informiert 354-842, E-Mail: julia.mauermann@LRA-soemmerda.de melden, um weitere Informationen zu erhalten. Aktueller Hinweis des Straßenverkehrsamts Die Teilnehmerinnen der JULEICA-Schulung Sollten Sie von der Neugliederung der Gemeinden/Städte betroffen sein durch: 27. Verleihung der Thüringer Rose • Bildung Landgemeinde • Eingemeindungen Sozialministerium ruft zur Einreichung • Änderung der Straßennamen von Vorschlägen auf • Änderung der PLZ Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen ist vor der Antragstellung bei der Kfz-Zulassung, der Fahrer- und Familie hat dazu aufgerufen, Vorschläge für die Verleihung laubnisbehörde bzw. der Straßenverkehrsbehörde der Perso- der „Thüringer Rose“ einzureichen. Mit dieser Auszeichnung soll nalausweis zu ändern! ehrenamtliches soziales Engagement gewürdigt werden. Seit 1993 werden einmal im Jahr bis zu zwölf Mitbürgerinnen und Mitbürger Ohne geänderten Personalausweis erfolgt des Freistaates mit der „Thüringer Rose“ geehrt. keine Bearbeitung! Vorgeschlagen werden können alle Personen, die sich in Thürin- Straßenverkehrsamt Sömmerda gen selbstlos für hilfebedürftige Menschen einsetzen, ehrenamt- lich soziale Arbeit leisten, z.B. kranke Menschen oder Menschen
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