Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda

Die Seite wird erstellt Louis-Stefan Keßler
 
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Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Jahrgang 27                    Mittwoch, den 27. Februar 2019               Nummer 08

    Tag der
  offenen Tür                                                     Samstag
                                                                9. März 2019
                                                                9.00 - 13.00 Uhr

    Zum Tag der offenen Tür an der Kreisvolkshochschule
    Sömmerda haben Sie die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern der
    VHS, insbesondere aber auch mit Kursteilnehmern und Dozenten
    zu den verschiedensten Bildungsangeboten ins Gespräch zu
    kommen und sich zu Kursinhalt und Kursablauf zu informieren.
    Mit einem bunten Programm präsentieren unsere Kursteilnehmer,
    was sie sich an Kenntnissen und Fertigkeiten bereits angeeignet
    haben. Und wer möchte, kann auch selbst aktiv werden und schauen,
     an welchen Angeboten er oder sie Spaß hat...
         In einer Ausstellung können Sie interessante Exponate
           der verschiedensten Kurse in Augenschein nehmen.
                  Neue Dozentinnen und Dozenten werden
                  ebenfalls die Gelegenheit nutzen, sich und
                    ihren Kurs vorzustellen. Sie wie auch
                      unsere Mitarbeiter und Teilnehmer
                        stehen Ihnen am 9. März 2019
                            gern Rede und Antwort.
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                                       Seite 2

                    Inhaltsverzeichnis                                                 Adresse und Telefonnummern
                                                                                       des Landratsamtes Sömmerda
                        Amtlicher Teil
Öffentliche Stellenausschreibung des Landratsamts          4             Postanschrift:
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters        4             Landratsamt Sömmerda
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts		                 6             Postfach 12 15
                                                                         99601 Sömmerda
Bekanntmachungen des Trinkwasserzweckverbands
„Thüringer Becken“				                                     7-9           Tel.: 03634 354-0
Mitteilung des AZV „Gramme-Vippach“		                      9             Fax: 03634 354-394
Bekanntmachung des TWZV „Thüringer Becken“                 10            Internet: www.landkreis-soemmerda.de
Niederschrift über die Sitzung vom                                       E-Mail:   poststelle@lra-soemmerda.de
Kreisausschuss am 5. Dezember 2018			                      10
                                                                         Besucheradresse:
                                                                         Haus I			                      Haus II
Der Landrat informiert                                                   Bahnhofstraße 9 		             Wielandstraße 4
Aktueller Hinweis des Straßenverkehrsamts		                12            99610 Sömmerda		               99610 Sömmerda
Aktuelles aus dem Jugendamt			                             12            03634 354-100		                03634 354-600
27. Verleihung der Thüringer Rose			                       12
                                                                         Sprechzeiten:
Kundeninformation der BEWA 			                             13            Montag: 		           8.00 - 11.30 Uhr
Das Abfallwirtschaftsamt informiert			                     13            Dienstag:            8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
VHS – aktuell 					                                        14            Mittwoch:		          geschlossen
                                                                         Donnerstag:          8.00 - 11.30 Uhr
                                                                         		                   Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr
                                                                         Freitag: 		          8.00 - 11.30 Uhr
                    Nichtamtlicher Teil
                                                                         Bereich Landrat
                                                                         Büro des Landrates 				            03634 354-200
Jubilare                                                                 Amt für Öffentlichkeitsarbeit  		  03634 354-202
Christa Wünscher liebt die Gesellschaft		                  16            Pressestelle		                  		 03634 354-219/220
                                                                         Kommunalaufsicht				               03634 354-661
Aus dem Landkreis                                                        Rechnungsprüfungsamt			            03634 354-211
                                                                         Personal- und Organisationsamt			  03634 354-271
Finanzielle Unterstützung für weiteren Rad-                              Wirtschaftsförderung				           03634 354-400
wegeausbau im Landkreis Sömmerda		                         16            Ehrenamtsförderung				             03634 354-244
                                                                         Kulturförderung				                03634 354-409
Aus Kindergarten und Schule                                              Kreiskasse					                    03634 354-317
„Sport frei!“ in Kannawurf				                             17            Kämmerei					03634 354-320
                                                                         Gleichstellungsbeauftragte			      03634 354-419
Präventionsaktionen an der Grundschule Rastenberg          17
                                                                         Datenschutzbeauftragter			         03634 354-306
Der beste Donnerstag!				                                  18
Einladung zur Mitgliederversammlung		                      18
                                                                         Dezernat Recht, Bau, Umwelt
Wirtschaft – Arbeit – Umwelt                                             Dezernent					                                03634 354-634
Der Hohe Schrecke – Alter Wald                                           Ordnungsamt				03634 354-350
mit Zukunft e.V. informiert				                            18            Jagd- und Waffenbehörde 			                   03634 354-337
                                                                         Fischereibehörde 				                         03634 354-336
                                                                         Naturschutzbehörde				                        03634 354-672
Vereine und Verbände                                                     Amt für Ausländer und Migration		             03634 354-335
Straßensammlung des THEPRA Landesverbands                  18            Brand- und Katastrophenschutz			              03634 68880
Handarbeit ist Handwerk				                                19            Bußgeldangelegenheiten			                     03634 354-345
                                                                         Gewerbeamt				                                03634 354-339
                                                                         Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege   03634 354-638
Veranstaltungshinweise				                                 19-24         Umweltamt				                                 03634 354-675
                                                                         Untere Wasserbehörde			                       03634 354-676
Sportnachrichten                                                         Untere Abfallbehörde				                      03634 354-347
Hallenturnier der C-Junioren des FSV 06 Kölleda e.V.       25            Rechtsamt					                                03634 354-634
Thüringer Bogenschützen erfolgreich                                      Abfallwirtschaftsamt				                      03634 354-201
                                                                         Hauptamt					                                 03634 354-307
beim Tübinger TÜrnament				                                25            Kreistagsbüro 				                            03634 354-241
                                                                         Straßenverkehrsamt				                        03634 354-713
Impressum					                                             25            Fahrerlaubnisbehörde			                       03634 354-719
                                                                         Zulassungsstelle				                          03634 354-717
                                                                         Tiefbau/Kreisstraßen – Straßenverkehrsbehörde 03634 354-642
                                                                         Kreisarchiv					                              03634 354-852
     Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda
                  Tel.: 03634 354-219 / -220                             Dezernat Soziales, Gesundheit, Schule
                    Fax: 03634 354-810202                                Dezernent					                            03634 354-629
           E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de                         Leistungsamt				03634 354-629
                                                                         Sozialamt					                            03634 354-784
      Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 10                           Jugendamt				03634 354-629
                                                                         Gesundheitsamt       			03634 354-781
          (Erscheinungstag 13. März 2019)                                Veterinär- und Lebensmittelüberwachung		  03634 354-533
                                                                         Amt für Schulen und Sport			              03634 354-422
    ist am Mittwoch, 6. März 2019, 10.00 Uhr !!!                         Sportförderung				                        03634 354-844
Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt   Informations- und Kommunikationstechnik		 03634 354-777
      werden können, d.h. Texte als *.docx und Bilder als *.jpg!         Kreisvolkshochschule				                  03634 612640
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                                                 Seite 3

Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 20.02.2019*
 Straße   Ortslage                     Zeitraum            Behinderung               Grund                       Umleitung

          außerhalb der Ortschaft,
          zw. Auffahrt Elxleben und                        zul. Höchstgeschwindig-
 B4                                      bis 31.12.2019                              Erdfallgebiet
          der Ausfahrt Kühnhausen                          keit 80 km/h
          und in der Gegenrichtung
          Ortslage Witterda,
                                                                                     Kanal- und Straßen-         örtlich, L 2141 – Kapellenweg – Alacher Weg –
 K 20     Lange Straße, Vor den        24.07.17-31.05.19   Vollsperrung
                                                                                     bauarbeiten                 K 20 und in der Gegenrichtung
          Graden, Obertor
                                                                                                                 Kindelbrück – Weißensee – Sömmerda – Orts-
          Ortslage Kindelbrück,
                                                                                                                 umgehung B 176 – Frohndorf – Kreisverkehr
          Goethestraße, Einmün-                                                      Kanal- und Straßen-
                                                                                                                 Frohndorf – Kreisverkehr Dermsdorf – Kreis-
 B 86     dung        Puschkinplatz    21.01.19-30.10.19   Vollsperrung              bauarbeiten,
                                                                                                                 verkehr Streitseebad – Schillingstedt – Etz-
          (Ernst-Thälmann-Straße)                                                    Nebenanlagen
                                                                                                                 leben – Gorsleben – Sachsenburg – Kanna-
          bis Einmündung Mühlhof
                                                                                                                 wurf – Kindelbrück und in Gegenrichtung
          Ortslage Guthmannshau-
                                                                                                                 B 85 – Kreisverkehr Hauenthal – Buttstädt –
          sen, Hauptstraße (Einmün-                                                  Kanal- und Straßenbau
 K2                                    20.08.18-28.02.19   Vollsperrung                                          Hardisleben – Mannstedt – Guthmannshau-
          dung Küchgartenstraße                                                      (2. BA)
                                                                                                                 sen und Gegenrichtung
          bis Bergstraße)
          Ortslage Günstedt, Neue                                                    Straßenbauarbeiten          Günstedt – B 86 – Riethgen – K 1 – Tho-
 K1                                    17.09.18-30.06.19   Vollsperrung
          Siedlung, Nausißer Straße                                                  (mehrere Bauabschnitte)     mas-Müntzer-Siedlung u. i. d. Gegenrichtung
          außerhalb der Ortschaft,
          u. Ortslage Leubingen,
 L 1051   Einfahrt Mischwerk bis         bis 07.06.2019    Vollsperrung              Straßenbau, Radwegbau       Umleitung wird ausgeschildert
          Einmüdung Rosa-Luxem-
          burg-Straße
          Ortslage Waltersdorf,                                                      Ersatzneubau der Brücke     örtliche Behelfsumfahrung mit
 K 523                                 04.12.18-30.09.19   Vollsperrung
          Dorfstraße                                                                 über die Seelache           Ampelregelung
          außerhalb d. Ortschaft zw.                       halbseitige Sperrung
 B 176                                 21.01.19-28.02.19                             Arbeiten an Schutzplanken
          Ostramondra und Bachra                           (Ampelregelung)
          außerhalb d. Ortschaft zw.                       halbseitige Sperrung
 B 176                                 21.01.19-15.03.19                             Arbeiten an Schutzplanken
          Bachra und Rothenberga                           (Ampelregelung)
          außerhalb d. Ortschaft zw.                       halbseitige Sperrung
 B 176                                 06.12.18-29.03.19                             Arbeiten an Schutzplanken
          Kölleda und Ostramondra                          (Ampelregelung)
          Ortslage Nöda
 L 2142                                18.02.19-01.03.19   halbseitige Sperrung      Dacharbeiten mit Kran
          Hauptstraße 18
                                          03.03.2019       kurzzeitige
 B 86     Ortslage Günstedt                                                          Faschingsumzug
                                        08.00-13.30 Uhr    Vollsperrung
                                          03.03.2019       kurzzeitige
 L 2142   Ortslage Haßleben                                                          Faschingsumzug
                                        10.00-12.00 Uhr    Vollsperrung
                                          03.03.2019       kurzzeitige
 B 86     Ortslage Kölleda                                                           Faschingsumzug
                                        11.00-14.00 Uhr    Vollsperrung
                                          03.03.2019       kurzzeitige
 B4       Ortslage Gebesee                                                           Karnevalsumzug
                                        13.00-14.30 Uhr    Vollsperrung
                                          04.03.2019       kurzzeitige
          Ortslage Vogelsberg                                                        Rosenmontagsumzug
                                        14.30-16.30 Uhr    Vollsperrung
*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich.
Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Ebenfalls kann es auf-
grund von Volksfesten und Umzügen auf kommunalen Straßen kurzfristig zu Verkehrsraumeinschränkungen kommen, die örtlich abgesichert werden.
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) sowie Fahrbahnmarkierungsarbeiten
auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen.
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Baumschnitt oder Fällarbeiten sowie durch die Grasmahd zu rechnen.
Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.

                                                  Information der Gemeinde Ringleben:
 Die VG Gera-Aue beabsichtigt den Neubau eines Mischwasserkanals in der Mittelstraße Ringleben. Anschließend erfolgt im Auftrag
 der Gemeinde Ringleben der Straßenausbau.
 Für die Bauzeit vom 04.03.2019 bis zum 30.08.2019 ist eine Vollsperrung der Mittelstraße geplant.
 Eine Anbindung an den bestehenden Kanal in der Schulstraße Ringleben soll voraussichtlich ab dem 04.03.2019 erfolgen. Diese
 Anbindung wird im Anschlussbereich eine Vollsperrung der Schulstraße zur Folge haben.
 Für den Zeitraum vom 04.03.2019 bis voraussichtlich zum 17.03.2019 wird es eine Umleitung, mit Ampelregelung, über die
 Ladestraße geben. In dieser Zeit ist auch die Einrichtung von Ersatzhaltestellen für den Busverkehr notwendig. Die Ersatzbushalte-
 stellen werden in der Haßleber Straße eingerichtet.
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                           Seite 4

                                                           Amtlicher Teil
Öffentliche Stellenausschreibung 		                                   Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD. Die wöchent-
des Landratsamts                                                      liche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle ist unbefristet.

Im Jugendamt des Landratsamtes Sömmerda ist schnellstmöglich          Interessenten an der o. g. Tätigkeit richten ihre aussagekräftigen
eine Stelle als                                                       Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien,
                                                                      Arbeitszeugnisse in Kopie etc.) bitte bis zum 13. März 2019 an:
       Amtsvormund/Amtspfleger (m/w/d)                                                    Landratsamt Sömmerda
                                                                                      Personal- und Organisationsamt
unbefristet neu zu besetzen.                                                                 Bahnhofstraße 9
                                                                                             99610 Sömmerda
Aufgaben:
• Wahrnehmung der Aufgaben der gesetzlichen und bestellten            Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail eingehen, werden nicht
  Vormundschaften und Pflegschaften gemäß § 55 SGB VIII               berücksichtigt.

• rechtliche Vertretung Minderjähriger einschließlich der Vertre-     Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind
  tung vor dem Familiengericht in Angelegenheiten der gesamt-         ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Be-
  en bzw. Teilbereichen der elterlichen Sorge                         werbungsunterlagen beizulegen.
• Treffen von Entscheidungen in wesentlichen Lebens- und Erzie-
  hungsfragen der unter Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft             Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewer-
  stehenden Minderjährigen unter intensiver Beteiligung der Be-       bungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der
  troffenen                                                           Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt
                                                                      wurde. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen zwei Monate nach
• Unterrichtung der unter Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft           Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
  stehenden Kindern/Jugendlichen und deren Eltern über den
  Eintritt der rechtlichen Vertretung im Rahmen von Hausbesu-         Bitte beachten Sie darüber hinaus die Informationen aufgrund der
  chen                                                                Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfah-
• regelmäßige persönliche Kontaktpflege mit dem Mündel durch          rens zur Stellenbesetzung durch den Landkreis Sömmerda gemäß
  zugehende Arbeit und auf der Grundlage der jeweils geltenden        Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), einzusehen un-
  gesetzlichen Regelungen                                             ter der Rubrik Stellenausschreibungen auf der Webseite des Land-
                                                                      kreises Sömmerda (http://www.landkreis-soemmerda.de/upload/
• Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Familien-          Informationen_ gemaess_Art__13_DS_GVO_NEU_7981.pdf).
  gericht über die Führung der Amtsvormundschaft/Amtspfleg-
  schaft und die persönlichen Verhältnisse des Mündels                Henning
• Beratung und Unterstützung von Einzelvormündern und Pfle-           Landrat
  gern gemäß § 53 SGB VIII

Erwartungen an die Eignung und Befähigung:                            Öffentliche Bekanntmachung
• berufliche Qualifikation als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw.
  Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Aner-                Wahl der Mitglieder des Kreistages
  kennung oder Dipl.-Pädagoge/in (m/w/d) mit der Spezialisie-            des Landkreises Sömmerda am 26. Mai 2019
  rung „Erziehungswissenschaften“
• Rechtskenntnisse im SGB I, SGB VIII, SGB X, SGB XII, BGB (Fami-           Hier: Aufforderung zur Einreichung von
  lienrecht), FamFG                                                                   Wahlvorschlägen
• Fundiertes Wissen und Erfahrung im Bereich des Kinderschut-
  zes gemäß § 8a SGB VIII                                             1. Am 26. Mai 2019 sind im Landkreis Sömmerda 40 Kreistagsmit-
                                                                      glieder zu wählen.
• Fähigkeiten in der Gesprächsführung mit Kindern/Jugendlichen
                                                                      Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit
• Fähigkeit zum eigenständigen, eigenverantwortlichen Tätigsein       eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  unter Beachtung amtsinterner Regelungen im Aufgabengebiet           unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie
• Kenntnisse der regionalen und überregionalen Jugendhilfe-           Deutsche (§§ 1 Abs. 2, 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz –
  strukturen                                                          ThürKWG –, § 1 Thüringer Kommunalwahlordnung – ThürKWO –).
• Fähigkeit zur lösungsorientierten Gesprächsführung, Durchset-       Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-
  zungsvermögen und reflexivem Handeln                                republik Deutschland:
• Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit in        Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
  der Verwaltung des Jugendamtes sowie zur Zusammenarbeit             Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem-
  mit Familiengerichten, Institutionen und Behörden                   burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
• Fortbildungsbereitschaft                                            Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
                                                                      Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordir-
• sehr gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen         land*, Zypern.
• hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sensibilität, Ein-          Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§
  satzbereitschaft, Strukturiertheit und Genauigkeit in der Auf-      1, 2, 27 Abs. 3 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die
  gabenerfüllung                                                      Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europä-
• PKW-Führerschein verbunden mit der Bereitschaft, das private        ischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der
  Kraftfahrzeug für die Erfüllung dienstlicher Aufgaben einzuset-     Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht
  zen                                                                 ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Mo-
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                          Seite 5
naten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird         zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs. 3
vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises            Satz 2 ThürKWG,
gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung
                                                                     d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Be-
im Sinne des Melderechts maßgebend (§§ 1 Abs. 1, 12, 27 Abs. 3
                                                                        werber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahl-
ThürKWG).
                                                                        vorschlags, ggf. des Beauftragten und seines Stellvertreters
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder      nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO.
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in    2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Be-
Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.                     werber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-
                                                                     lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den
1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge       wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer
von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von     Abstimmung gewählt werden. Die Bewerber können auch durch
Wählergruppen aufgestellt werden.                                    eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten
                                                                     Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
                                                                     einer Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitglieder-
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor-           versammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstim-
schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 40 Bewerber      mung gewählt werden.
enthalten.
                                                                     Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber
Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres      und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und
Namens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs         Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der
und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewer-       Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
ber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss
                                                                     Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh-
hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag
                                                                     mer der Versammlung gegenüber dem Landkreiswahlleiter an
muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort
                                                                     Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der
tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzuge-
                                                                     Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Der Landkreis-
fügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahl-
                                                                     wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides
vorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen
                                                                     statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wähler-
                                                                     des § 156 des Strafgesetzbuches.
gruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften
von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahl-
                                                                     3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht
vorschlags sind.
                                                                     aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl un-
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-       unterbrochen im Bundestag, im Landtag oder im Kreistag vertre-
treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter        ten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberech-
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der      tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der         tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unter-
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht   stützt werden wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt
auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-   also 160 zusätzliche Unterschriften).
ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der         3.1 Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der
Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be-      Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Landkreiswahlleiter
rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben       beim Landratsamt Sömmerda bis zum 22. April 2019 bis 18.00
und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be-     Uhr ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,
auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch     ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen.
schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl-
                                                                     Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom
vorschlags gegenüber dem Landkreiswahlleiter abberufen und
                                                                     Landkreiswahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden und un-
durch andere ersetzt werden.
                                                                     verzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üb-
                                                                     lichen Dienstzeiten des Landratsamts Sömmerda von Montag bis
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
                                                                     Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis
dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
                                                                     18.00 in Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 304 ausgelegt.
enthalten:
                                                                     Der Landkreiswahlleiter legt die Liste zur Leistung von Unterstüt-
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
                                                                     zungsunterschriften außerdem im Benehmen mit den Gemein-
b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Be-        dewahlleitern innerhalb des Landkreises auch bei allen Gemein-
   werber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,           den (Verwaltungsgemeinschaften/erfüllenden Gemeinden)
                                                                     unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Wahlbe-
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,      rechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe         verhindert sind, Unterstützungsunterschriften beim Landratsamt
   ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer          oder bei der Gemeinde (der Verwaltungsgemeinschaft/erfüllen-
   Anschrift.                                                        den Gemeinde) zu leisten, erhalten auf Antrag einen Eintragungs-
                                                                     schein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt wer-
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:                       den, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein
                                                                     ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6         eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum
   zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem ande-      für sie vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem
   ren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie      Eintragungsschein außerdem an Eides statt zu versichern, dass die
   ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,                    oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1       Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern
   ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei          des Wahlvorschlags geleistet werden. Ein Wahlberechtigter darf
   oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,                    für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder durch
c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und          Leistung einer Unterstützungsunterschrift unterstützen; hat ein
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                               Seite 6
Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl un-          rungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommu-
terzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf allen      nalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestell-
Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung von Unterstüt-       ten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
zungsunterschriften ungültig. Geleistete Unterschriften können
nicht zurückgezogen werden. Bei der Leistung von Unterstützungs-       Sömmerda, den 26. Februar 2019
unterschriften sind Bescheinigungen der Gemeinde über die Wahl-
berechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24          (gez. Marko Braun)
zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsun-        Landkreiswahlleiter
terschrift vom Wahlberechtigten bei seiner Gemeinde (Verwal-
tungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde) geleistet wird.                *Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich
                                                                       Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach
3.2 Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich, wenn ein     Artikel 50 Abs. 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
Wahlvorschlag eingereicht wird, der von einer Partei oder Wähl-
ergruppe mit aufgestellt ist, die aufgrund eines eigenen Wahlvor-
schlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im          Amtliche Bekanntmachung des Landratsamts
Landtag oder im Kreistag vertreten ist und wenn der Name dieser
Partei oder Wählergruppe mit deren schriftlicher Zustimmung im         Hiermit macht das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche
Kennwort enthalten ist.                                                Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs.3 Satz 1, 46 Abs.1 Satz 1
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine        Nr.3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-
Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neu-                arbeit (ThürKGG) die anzeigepflichtige 9. Satzung zur Änderung
en Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die          der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer
Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz        Becken“ vom 29.01.2019 amtlich bekannt:
4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
Wahlvorschlags war.                                                    9. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
                                                                       Trinkwasserzweckverbands „Thüringer Becken“ vom
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin-      29.01.2019
dung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18.00 Uhr, durch
übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschlä-          Aufgrund der §§ 17, 31 Abs. 2 und 38 des ThürKGG i. d. F. der Neu-
ge gegenüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung        bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt mehrfach
ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner         geändert durch Art. 5 d. G. v. 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) hat
der einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 Thür-     die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Thü-
KWG) beizufügen.                                                       ringer Becken“ in ihrer Sitzung am 13.12.2018 folgende 9. Satzung
                                                                       zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen.
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                                           Artikel 1
eingereicht werden.
                                                                       Die Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer
Sie müssen spätestens am 12. April 2019 bis 18.00 Uhr einge-           Becken“ i. d. F. der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
reicht sein.                                                           vom 20.06.2014 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises
Die Wahlvorschläge sind beim Landkreiswahlleiter Marko Braun,          Sömmerda Nr. 27/2014 vom 16.07.2014) wird wie folgt geändert.
Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 304, ein-
zureichen.                                                             1. Der Einleitungsteil der Verbandssatzung wird neu gefasst und
                                                                       erhält folgenden Wortlaut:
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019
bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-       Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Thüringer Gesetzes über die
tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-         kommunale Gemeinschaftsarbeit – ThürKGG haben:
zeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden.                     1. die Stadt Weißensee mit Beschluss des Stadtrates
Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben ge-           2. die Stadt Sömmerda mit Beschluss des Stadtrates
nannten Voraussetzungen bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, ge-         3. die Stadt Rastenberg mit Beschluss des Stadtrates
genüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen.
                                                                       4. die Stadt Kölleda mit Beschluss des Stadtrates
                                                                       5. die Stadt Buttstädt mit Beschluss des Stadtrates
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-
reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Bin-   6. die Gemeinde Beichlingen mit Beschluss des Gemeinderates
dung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht             7. die Gemeinde Büchel mit Beschluss des Gemeinderates
der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wäh-           8. die Gemeinde Ellersleben mit Beschluss des Gemeinderates
ler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistagsmitglieder zu
wählen sind.                                                           9. die Gemeinde Gangloffsömmern mit Beschluss des Gemein-
                                                                          derates
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Landkreiswahl-          10. die Gemeinde Griefstedt mit Beschluss des Gemeinderates
leiter unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten          11. die Gemeinde Großbrembach mit Beschluss des Gemeinde-
aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der               rates
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2019, 18.00
Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch           12. die Gemeinde Großneuhausen mit Beschluss des Gemeinde-
Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge           rates
Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbar-          13. die Gemeinde Günstedt mit Beschluss des Gemeinderates
keitsverlust veranlasst sind; für die Benennung neuer Bewerber         14. die Gemeinde Guthmannshausen mit Beschluss des Gemein-
muss in diesem Fall das nach § 15 ThürKWG vorgeschriebene Ver-             derates
fahren nicht eingehalten werden.
                                                                       15. die Gemeinde Hardisleben mit Beschluss des Gemeinderates
Am 23. April 2019 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen            16. die Gemeinde Herrnschwende mit Beschluss des Gemeinde-
und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklä-             rates
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                                   Seite 7
17. die Gemeinde Kleinbrembach mit Beschluss des Gemeinde-           1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt
    rates                                                            werden: Eisen (III)-Chlorid nach DIN EN 888, Kohlenstoffddioxid
18. die Gemeinde Kleinneuhausen mit Beschluss des Gemeinde-          nach DIN EN 936, Natriumhydroxid nach DIN EN 896, Kaliumper-
    rates                                                            manganat nach DIN EN 12672, Phosphate nach DIN EN 1198-1212,
                                                                     Natriumortophosphat
19. die Gemeinde Kutzleben/Lützensömmern mit Beschluss des
    Gemeinderates                                                    1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden:
                                                                     Calciumcarbonat, fest nach DIN EN 1018, Quarzsand und Quarz-
20. die Gemeinde Mannstedt mit Beschluss des Gemeinderates
                                                                     kies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904, Hydro-Antrazit nach DIN
21. die Gemeinde Olbersleben mit Beschluss des Gemeinderates         EN 12909
22. die Gemeinde Ostramondra mit Beschluss des Gemeinderates         1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge-
23. die Gemeinde Riethgen mit Beschluss des Gemeinderates            setzt werden: Chlordioxid nach DIN EN 12671, Chlor nach DIN EN
24. die Gemeinde Sprötau mit Beschluss des Gemeinderates             937, Natriumchlorit nach DIN EN 938, Natriumhypochlorit nach
                                                                     DIN EN 901
25. die Gemeinde Straußfurt mit Beschluss des Gemeinderates
26. die Gemeinde Vogelsberg mit Beschluss des Gemeinderates          Versorgungsgebiet 2: VG Mischwasser Backleben/
27. die Gemeinde Wundersleben mit Beschluss des Gemeinde-            Burgwenden/Rastenberg
    rates                                                            Backleben, Battgendorf, Stödten, Kölleda, Kiebitzhöhe, Gewerbe-
28. die Stadt Kindelbrück mit Beschluss des Stadtrates               park
29. die Gemeinde Frömmstedt mit Beschluss des Gemeinderates          1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt
                                                                     werden: Phosphate nach DIN EN 1198-1212, Natriumortophos-
sich zum Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ zusam-           phat
mengeschlossen und die nachstehende Verbandssatzung verein-
bart.                                                                1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden:
                                                                     Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904 als
2. § 2 wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut:               Filterkies
                                                                     1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge-
                    § 2 – Verbandsmitglieder                         setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901
Verbandsmitglieder sind die
                                                                     Versorgungsgebiet 3: VG TWA Burgwenden
Städte: Weißensee, Sömmerda, Rastenberg, Kölleda, Buttstädt,
Kindelbrück                                                          Burgwenden, Großmonra, Ostramondra, Beichlingen, Altenbeich-
                                                                     lingen, Schillingstedt
und die
Gemeinden: Beichlingen, Büchel, Ellersleben, Frömmstedt,             1b - Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden:
Gangloffsömmern, Griefstedt, Großbrembach, Großneuhausen,            Quarzsand und Quarzkies (Siliziumoxid) nach DIN EN 12904 als
Günstedt, Guthmannshausen, Hardisleben, Herrnschwende,               Filterkies
Kleinbrembach, Kleinneuhausen, Kutzleben/Lützensömmern,              1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge-
Mannstedt, Olbersleben, Ostramondra, Riethgen, Sprötau, Strauß-      setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901
furt, Vogelsberg und Wundersleben.
                                                                     Versorgungsgebiet 4: VG Rastenberg
                              Artikel 2
                                                                     Bachra, Hardisleben, Rastenberg, Roldisleben, Rothenberga,
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 06.07.2018 in           Schafau, Buttstädt, Mannstedt, Guthmannshausen, Olbersleben,
Kraft.                                                               Ellersleben, Kleinneuhausen, Großneuhausen

Sömmerda, den 29.01.2019                                             1a - Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder Gase eingesetzt
                                                                     werden: Phosphate nach DIN EN 1198-1212, Natriumortophos-
Hauboldt				                                   Siegel                phat
Verbandsvorsitzender
                                                                     1c - Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers einge-
                                                                     setzt werden: Natriumhypochlorit nach DIN EN 901
Bekanntmachung des Trinkwasser-		                                          VG = Versorgungsgebiet             VG 1      VG 2      VG 3     VG 4
zweckverbands „Thüringer Becken“                                                                                                  VG
                                                                                                 TrinkwV      VG        VG                  VG
                                                                                                                                 TWA
Gemäß Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018 veröffentlichen                                       Neuord-     Fern-     Misch-              Ras-
                                                                                                                                 Burg-
                                                                                                   nung      was-      wasser              ten-
wir die Qualität des gelieferten Trinkwassers und die eingesetzten                               03.01.18     ser       BBR
                                                                                                                                 wen-
                                                                                                                                           berg
Aufbereitungsstoffe.                                                                                                              den
                                                                                                                                           Mit-
                                                                                                             Mittel-   Mittel-   Mittel-
          Versorgte Orte und Ortsteile sowie                           Bezeichnung     Einheit
                                                                                                 Grenz-
                                                                                                              wert      wert      wert
                                                                                                                                            tel-
                                                                                                  wert                                     wert
           eingesetzte Aufbereitungsstoffe:                                                                  2018      2018      2018
                                                                                                                                           2018
                                                                          Wasser-
Versorgungsgebiet 1: VG Fernwasser Ohratalsperre                        temperatur
                                                                                         °C                   13,8      12,2      11,2     12,2

Großbrembach, Kleinbrembach, Vogelsberg, Sprötau, Orlishau-              pH-Wert                 6,5 - 9,5    8,44      7,78      8,10     7,43
sen, Frohndorf, Sömmerda, Rohrborn, Schallenburg, Kranich-              Elektrische
born, Wenigensömmern, Dermsdorf, Altes Funkwerk, Leubingen,            Leitfähigkeit   µS/cm      2790        195       675       410      1040
Scherndorf, Schönstedt, Waltersdorf, Riethgen, Griefstedt, Büchel,       bei 25°C
Tunzenhausen, Wundersleben, Straußfurt, Weißensee (Weißen-               Trübung        NTU         1*        0,19      0,11      0,09     0,10
burg, Michelshöhe,Luthersborn), Ottenhausen, Herrenschwende
,Nausiß, Günstedt, Schilfa, Gangloffsömmern, Lützensömmern,           Säurekapazität
                                                                                       mmol/l                 1,23      3,79      2,56     5,88
                                                                        bis pH 4,3
Kutzleben, Frömmstedt, Kindelbrück
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                                              Seite 8

   Calcitlöse-       mg/l                                                               Schafau           25,5      4,55         3
                                 5,0          -0,7         -7,4     -5,1     -26
   kapazität        CaCO3
                                                                                        Bachra            25,5      4,55         3
    Calcium          mg/l                     20,4         70,1     49,0     110
                                                                                      Hardisleben         25,5      4,55         3
  Magnesium          mg/l                      1,3         27,3     16,7    43,6
                                                                                       Buttstädt          25,5      4,55         3
    Natrium          mg/l       200           13,9         21,8     6,1     60,7
                                                                                      Olbersleben         25,5      4,55         3
     Chlorid         mg/l       250           12,6         35,7     10,2     105
                                                                                      Guthmanns-
                                                                                                          25,5      4,55         3
     Nitrat          mg/l        50            5,0         11,3     6,6     11,7        hausen
     Sulfat          mg/l       250           10,4         89,3     62,5     135      Mannstedt           25,5      4,55         3
   Aluminium,                                             <          <        <       Ellersleben         25,5      4,55         3
                     mg/l       0,200         0,006
     gesamt                                             0,005      0,005    0,005
                                                                                    Kleinneuhausen        25,5      4,55         3
  Eisen, gesamt      mg/l       0,200         0,033    < 0,005     0,005    0,011
                                                                                    Großneuhausen         25,5      4,55         3
    Mangan,
                     mg/l       0,050         0,001    < 0,001 < 0,001      0,004                         Gruppenwasserversorgung
    gesamt
                                                                                                           Sömmerda, Fernwasser
  Härtebereich                                 1            3        2       3
                                                                                                                                            Chlordioxid,
  nach WRMG                                   weich        hart    mittel   hart
                                                                                                                                                Chlor,
  Gesamthärte        °dH                       3,2         16,1     10,7    25,5      Sömmerda            3,2       0,57         1         Natriumchlorit,
                                                                                                                                              Natrium-
 Karbonathärte       °dH                       3,6         10,6     7,2     16,5
                                                                                                                                            hypochlorit
      TOC
                                                                                    Wenigensömmern        3,2       0,57         1
 (organisch geb.     mg/l                     0,93         1,0      1,0     0,92
   Kohlenstoff)                                                                        Leubingen          3,2       0,57         1
                     KBE/                                                              Frohndorf          3,2       0,57         1
     E. coli                     0             0            0        0        0
                    100ml
                                                                                      Orlishausen         3,2       0,57         1
   Coliforme         KBE/
                                 0             0            0        0        0       Schallenburg        3,2       0,57         1
   Bakterien        100ml
                                                                                       Rohrborn           3,2       0,57         1
   Koloniezahl
                    KBE/ml      100            1            0        0        0
      22 °C                                                                             Büchel            3,2       0,57         1
   Koloniezahl                                                                         Dermsdorf          3,2       0,57         1
                    KBE/ml      100            2            1        1        2
      36 °C
                                                                                       Griefstedt         3,2       0,57         1
* am Ausgang des Wasserwerkes                                                          Riethgen           3,2       0,57         1
                                                                                      Waltersdorf         3,2       0,57         1
                                                                                      Scherndorf          3,2       0,57         1
Bekanntmachung des Trinkwasser-		                                                       Sprötau           3,2       0,57         1
zweckverbands „Thüringer Becken“                                                      Vogelsberg          3,2       0,57         1

Gemäß Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018 und dem Wasch-                            Großbrembach         3,2       0,57         1
und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 17.07.2013 veröffentli-                        Kleinbrembach        3,2       0,57
chen wir die Härtebereiche des gelieferten Trinkwassers und die                                           Gruppenwasserversorgung
eingesetzten Desinfektionsverfahren.                                                                        Straußfurt, Fernwasser
                                                                                                                                            Chlordioxid,
                      Gesamt-     Gesamt-           Härtebe-                                                                                    Chlor,
    Gemeinde/                                                     Desinfektions-
                        härte     härte in         reich nach                          Straußfurt         3,2       0,57         1         Natriumchlorit,
     Ortsteil                                                       verfahren
                       in °dH     mmol/l             WRMG                                                                                     Natrium-
                                                                                                                                            hypochlorit
           Gruppenwasserversorgung Kölleda, Mischwasser der
            Wasserwerke Burgwenden, Backleben, Rastenberg                            Tunzenhausen         3,2       0,57         1
      Kölleda           16,1           2,87            3          UV-Bestrahlung     Wundersleben         3,2       0,57         1
    Backleben           16,1           2,87            3                                                    Wasserversorgung
                                                                                                           Weißensee, Fernwasser
   Battgendorf          16,1           2,87            3
                                                                                      Weißensee           3,2       0,57                        dto.
     Stödten            16,1           2,87            3
                                                                                                          Gruppenwasserversorgung
                        Gruppenwasserversorgung
                                                                                                           Kindelbrück, Fernwasser
                        Wasserwerk Burgwenden
                                                                                      Kindelbrück         3,2       0,57         1              dto.
    Beichlingen         10,7           1,91            2          UV-Bestrahlung
                                                                                      Frömmstedt          3,2       0,57         1
 Altenbeichlingen       10,7           1,91            2
                                                                                                          Gruppenwasserversorgung
   Schillingstedt       10,7           1,91            2
                                                                                                      Kutzleben, Helbedörfer, Fernwasser
   Burgwenden           10,7           1,91            2
                                                                                       Kutzleben          3,2       0,57         1              dto.
    Großmonra           10,7           1,91            2
                                                                                    Lützensömmern         3,2       0,57         1
   Ostramondra          10,7           1,91            2
                                                                                    Gangloffsömmern       3,2       0,57         1
                        Gruppenwasserversorgung
                                                                                        Schilfa           3,2       0,57         1
                         Wasserwerk Rastenberg
                                                                                      Ottenhausen         3,2       0,57         1
                                                                  UV-Bestrahlung,
    Rastenberg          25,5           4,55            3
                                                                      NaOCl             Nausiß            3,2       0,57         1
   Rothenberga          25,5           4,55            3                            Herrnschwende         3,2       0,57         1
    Roldisleben         25,5           4,55            3                               Günstedt           3,2       0,57         1
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                       Seite 9
Im Bedarfsfall wird das Trinkwasser mit Natriumhypochlorit ent-        Backhausgäßchen 94                           09.04.
sprechend Trinkwasserverordnung in allen Gruppenwasserversor-
gungen desinfiziert.                                                   Der Anger 85 a                               09.04.
                                                                       Der Anger 85 b                               10.04.
             Härtebereiche nach WRMG:                                  Der Anger 85 c                               10.04.
                                                                       Kirchgasse 3                                 10.04.
  Härtebereich            1               2                  3
                                                                       Hinter der Schäferei 1                       10.04.
   Bezeichnung
                       weich            mittel              hart
  der Härtestufe
                                                                       Gemeinde Großrudestedt
                    < 1,5 mmol/l 1,5-2,5 mmol/l > 2,5 mmol/l
   Wasserhärte
                     (< 8,4 °dH)  (8,4- 14 °dH)  (> 14 °dH)            Straße, Hausnummer                           Termin
                                                                       Amselweg 3, 5                                12.04.

Bekanntmachung des Trinkwasser-		                                      Amtsgerichtsstraße 1, 2, 3, 4                12.04.
zweckverbandes „Thüringer Becken“                                      An der Ziegelei 1, 2, 3, 4, 5, 6             12.04.
                                                                       Anger 1, 3, 4, 5, 6, 7                       15.04.
Der Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ führt die tur-
                                                                       Bahnhofstraße 21, 23, 25                     15.04.
nusmäßige Auswechslung der Wasserzähler mit Eichablaufjahr
2019 in den unten aufgeführten Orten/Ortsteilen im ersten Halb-        Bahnhofstraße 41, 42, 44                     15.04.
jahr 2019 durch. Der Austausch ist kostenlos.                          Breite Straße 7, 9, 13                       16.04.
Die Trinkwasserzähler unterliegen den Eichbestimmungen der             Erfurter Straße 1, 2, 3, 5, 6, 8             16.04.
Mess- und Eichverordnung (MessEV). Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 i. V.
m. Anlage 7 MessEV beträgt die Eichfrist für die im Einsatz befind-    Erfurter Straße 10, 12, 13                   16.04.
lichen Kaltwasserzähler einheitlich 6 Jahre. Aus diesem Grunde         Erfurter Straße 15                           17.04.
ist nach Ablauf dieser 6 Jahre seit Einbau ein turnusmäßiger Aus-      Goethestraße 1, 3, 5, 6, 11, 13, 15          17.04.
tausch der Wasserzähler vorzunehmen. Das Eichablaufjahr ist auf
dem Wasserzähler abgedruckt.                                           Goethestraße 17, 19/20, 21, 23               18.04.
Wir bitten unsere Kunden, sich darauf einzustellen, insbesonde-        Goethestraße 25, 27, 33                      18.04.
re die Zugänge zu den Wasserzähleinrichtungen freizuhalten. Wir        Karl-Marx-Platz 3, 3a, 5                     18.04.
weisen darauf hin, dass die Wasserzähleinrichtungen nur von be-
                                                                       Karl-Marx-Platz 9, 10, 12, 13, 14            23.04.
auftragten Mitarbeitern der BeWA mbH Sömmerda, im Auftrag
des Trinkwasserzweckverbandes ausgetauscht werden.                     Kittel 1, 3, 4, 5, 6, 7                      23.04.
Diese beauftragten Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Entgelte         Kittel 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16          24.04.
für den Wasserverbrauch zu kassieren und können sich jederzeit         Kittel 18, 20, 22                            25.04.
in der Funktion Ihrer Beauftragung ausweisen. Für Rückfragen
stehen wir Ihnen gern telefonisch unter (03634 6849-17, -46, -49)      Kleinrudestedter Straße 5, 6, 7, 8           25.04.
zur Verfügung. Weitere Angaben finden Sie im Internet auf der          Kranichborner Straße 1, 1a, 2, 3, 3a         25.04.
Seite unseres Betriebsführers www.bewa-soemmerda.de.
                                                                       Kranichborner Straße 4, 6, 7, 8, 11-13       26.04.
Orte:                                                                  Lindenstraße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10   29.04.
• Stadt Weißensee mit Ortsteilen
                                                                       Lindenstraße 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17      30.04.
• Stadt Kölleda mit Ortsteilen
                                                                       Mittelgasse 2                                30.04.
• Gemeinde Straußfurt
                                                                       Mühlstraße 2                                 30.04.
• Landgemeinde Buttstädt/Ortschaft Großbrembach
                                                                       Neue Straße 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9           02.05.
Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“                             Neue Straße 10, 11, 12                       02.05.
Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda
                                                                       Neue Straße 13, 14                           03.05.
                                                                       Nordstraße 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10           03.05.
Mitteilung des Abwasserzweck-			                                       Nordstraße 11, 12, 13, 14                    06.05.
verbands „Gramme-Vippach“                                              Obergasse 1, 2a, 2, 3, 4, 6, 7, 8            06.05.
                                                                       Obergasse 9, 10, 11a ,12                     07.05.
Fäkalschlamm-Entsorgung aus den Kleinkläranlagen
der Gemeinde Alperstedt und Großrudestedt                              Pfarrgasse 1, 2, 3, 6                        07.05.
                                                                       Quergasse 1, 2, 3                            07.05.
Die Firma SWE Stadtwirtschaft Erfurt GmbH wurde mit der zentra-
                                                                       Quergasse 4, 5                               08.05.
len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab
01.01.2019 beauftragt. Die Entsorgung findet in der Zeit von 7.00      Schiemühle 1, 2                              08.05.
bis ca. 14.00 Uhr statt. Die Entsorgung erfolgt straßenweise und ist   Schloßvippacher Straße 1, 2, 3, 4            08.05.
wie folgt vorgesehen:
                                                                       Schloßvippacher Straße 6, 10, 10a            09.05.
Gemeinde Alperstedt                                                    Straße der Einheit 3                         09.05.
 Straße, Hausnummer                               Termin               Tränkfurt 1                                  09.05.
 Alperstedter Landstraße Kies+Beton                09.04.              Über der Gramme 1, 3                         09.05.
 Backhausgäßchen 93                                09.04.              Untergasse 1, 2                              09.05.
Tag der offenen Tür - Landkreis Sömmerda
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                           Seite 10
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke, die in dem festge-         8. Beschlussantrag
legten Zeitraum nicht entsorgt werden können, wenden sich bitte           Investitionsplan 2018 – 3. Änderung Investitionsplanung
selbst an die                                                             Drucksachen-Nr. 04/2019
                                                                      9. Beschlussantrag
               Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“                       Würdigung zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan
       i. A. des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“                  für das Jahr 2019 – Beitrittsbeschluss
                            Frau Schmidt                                  Drucksachen-Nr. 08/2019
                          Bahnhofstraße 16
                                                                      10. Beschlussantrag
                        99195 Großrudestedt
                                                                          Strukturkonzept des TWZV „Thüringer Becken“ 2019 – 2023
oder
                                                                          Drucksachen-Nr. 05/2019
                     Telefon: 036204 570-23
        Frau Schmidt (Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser)               11. Beschlussantrag
           E-Mail: vg.gramme-aue.wasser@t-online.de                       10. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
                                                                          des TWZV „Thüringer Becken“
um einen Entsorgungstermin zu vereinbaren.                                Drucksachen-Nr. 06/2019
                                                                      12. Beschlussantrag
Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung                                       Umverlegung Trinkwasserleitung zwischen Rastenberg
                                                                          und Rothenberga im Bereich des Erdfalls
Der Grundstückseigentümer ist nach dem Gesetz für die Funkti-             Drucksachen-Nr. 01/2019, Beschluss Nr. 01/2019
onsfähigkeit seiner Kleinkläranlage verantwortlich. Er bestimmt,
welche Menge Fäkalschlamm (nicht die Schwimmschicht) aus              13. Beschlussantrag
seiner Kleinkläranlage entsorgt werden soll (Richtwert ca. 0,5 m³         Planungsstand Fernwasser-Ost
je gemeldetem Einwohner/Grundstück und unter Beachtung der                Bestätigung der Vorplanung Leistungsphase 1 + 2
DIN 4261).                                                                Drucksachen-Nr. 02/2019, Beschluss-Nr. 02/2019
                                                                      14. Beschlussantrag
Er hat dem Entsorgungspflichtigen bzw. dessen beauftragtem Un-            Bestätigung der durch den Verbandsausschuss im schriftlichen
ternehmen den ungehinderten Zugang zur KKA zu ermöglichen.                Umlaufverfahren (Umlaufbeschluss) gefassten Beschlüsse vom
Die KKA muss zum Entsorgungstermin vom Grundstückseigen-                  01.08.2018 bis 31.12.2018
tümer geöffnet werden. Kann der Grundstückseigentümer zum                 Drucksachen-Nr. 07/2019
Entsorgungstermin nicht auf dem Grundstück sein, sollte er eine
Person seines Vertrauens beauftragen den Entsorgungsauftrag zu        15. Bekanntgabe
beaufsichtigen und die Richtigkeit der Entsorgung durch seine Un-         Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden:
terschrift bestätigen. Sehr hilfreich wäre die Bereitstellung einer       Vergabe Wartungsleistungen TWA Burgwenden
Kanne mit Wasser (ca. 20 Liter) zur Reinigung der Schläuche.          16. Beschlussantrag
                                                                          Vergabe Ingenieurleistungen
Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können keine Entsorgungstermin-           Erneuerung TWL Am Bahnhof und Bahnhofstraße (südl. Teil)
wünsche entgegennehmen. Bitte melden Sie zusätzliche Entsor-              an Ingenieurbüro John und Stolze Erfurt
gungstermine oder die Verhinderung bei der planmäßigen Ent-               Drucksachen-Nr. 11/2019
sorgung rechtzeitig bei der VG Gramme-Aue an. Die Fahrer der
Einsatzfahrzeuge werden zukünftig die Grundstückseigentümer           17. Anfragen und Mitteilungen
telefonisch verständigen, falls der zusätzliche Entsorgungstermin,
welcher bereits vereinbart ist, nicht termingerecht eingehalten       B) nichtöffentlicher Sitzungsteil
werden kann.
                                                                      Änderungen der Tagesordnung werden vorbehalten.
Die Entsorgungstermine für den Fäkalschlamm finden Sie auch auf
unserer Internetseite www.vg-gramme-aue.de unter der Rubrik           Sömmerda, 19.02.2019
„Aktuelles/Fäkalschlamm 2019/AZV „Gramme-Vippach“/Alper-
stedt bzw. Großrudestedt“.                                            Ralf Hauboldt
                                                                      Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung des TWZV
„Thüringer Becken“                                                    Niederschrift über die Sitzung vom
                                                                      Kreisausschuss am 5. Dezember 2018
Die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweck-
verbands „Thüringer Becken“ im Jahr 2019 findet am Mittwoch,          (genehmigt in der Sitzung am 13. Februar 2019)
dem 06.03.2019, 19.30 Uhr in der Geschäftsstelle Bahnhofstraße
28, 99610 Sömmerda statt.                                                                            1.
                                                                                  Genehmigung der Niederschrift über die
Tagesordnung:                                                                       öffentliche Sitzung vom 12.09.2018

A) öffentlicher Sitzungsteil                                          Abstimmungsergebnis:
                                                                      Ja-Stimmen     5
1. Begrüßung
                                                                      Nein-Stimmen   0
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Be-          Enthaltungen   1
   schlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung                                                                     2.
4. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung                     1. Änderungsvertrag zum Vertrag vom 29.11.2016
   des TWZV „Thüringer Becken“ vom 13.12.2018 – öffentlicher                   zur Organisation und dem Betreiben der PSBS
   Sitzungsteil –                                                                des Landkreises Sömmerda durch den ASB
5. Sachstandsbericht Trinkwasserqualität
                                                                      Herr Schorcht informiert über die Erhöhung der finanzierten VBE um
6. Sachstandsbericht wirtschaftliche Situation                        0,3 VBE auf insgesamt 2,3 VBE und die damit verbundene Erhöhung
7. Sachstandsbericht Umsetzung Investitionsplanung 2019               jährlich von bisher 120.000 € auf 140.000 € ab dem Jahr 2019.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                        Seite 11
Weiterhin weist Herr Schorcht auf die wesentlichen Fakten, wie                                     5.
• die erhebliche Zunahme der Fallzahlen                              Antrag des Sportverein Sömmerda e.V. auf Zuschüsse für die
                                                                    Beschäftigung von Übungsleiter/innen entsprechend Punkt 5.5.
• den Bedarf der „Ausweitung in der Fläche“ – Erweiterung der
                                                                    der „Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda“
  Sprechstundenangebote auf Kindelbrück, Buttstädt und ggf.
  Kölleda
                                                                    Beschluss:
• zunehmend beeinträchtigten und unzuverlässigen Klientel           Der Kreisausschuss beschließt dem Sportverein Sömmerda e.V.,
  beim Konsum illegaler Drogen und die damit verbundenen ver-       für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs, einen
  stärkten Hausbesuche                                              zweckgebundenen Zuschuss gemäß Punkt 5.5 der Sportförder-
• Etablierung eine Elternsprechstunde in der PSBS                   richtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von 5.667,82 Euro
• Aufbau eines Gruppenangebotes für Mütter mit Kindern im Al-       zu gewähren.
  ter von 0-3 Jahren inklusive Kinderbetreuung für konsumieren-
  de Schwangere und Mütter                                          Finanzielle Auswirkung:
                                                                    Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW-HH-
Beschluss:                                                          Stelle 55000.71801 (Haushaltsjahr 2018).
Der Kreisausschuss beschließt die Erhöhung der Festbetrags-
finanzierung um 20.000,00 € von 120.000,00 € auf 140.000,00 €.      Abstimmungsergebnis:
                                                                    Ja-Stimmen     6
Finanzielle Auswirkungen:                                           Nein-Stimmen   0
Die Vertragsänderung bewirkt eine jährliche Mehrbelastung des       Enthaltungen   0
Kreishaushaltes von 20.000,00 €.
                                                                                                 6.
Die Mehrkosten wurden bei der Haushaltsplanung 2019 angemel-               Antrag des anerkannten Betreuungsvereins des
det.                                                                    ASB Kreisverband Sömmerda e.V. auf Gewährung einer
                                                                            Basis- und Zusatzförderung für das Jahr 2018,
Abstimmungsergebnis:                                                       Projekt Querschnittarbeit im Betreuungsverein
Ja-Stimmen     6
Nein-Stimmen   0                                                    Beschluss:
Enthaltungen   0                                                    Der Kreisausschuss beschließt, die Förderung (Basis- und Zusatz-
                                                                    förderung) der Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins des ASB
                               3.                                   Kreisverband Sömmerda e.V. im Jahr 2018 mit einem Gesamtbe-
        Antrag des Sportvereins Empor Walschleben e.V.              trag in Höhe von 9.087,64 €.
  auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/innen
                                                                    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege
   entsprechend Punkt 5.5. der „Richtlinie zur Sportförderung
                                                                    einer Projektförderung als pauschalierte Festbetragsfinanzierung
                 des Landkreises Sömmerda“
                                                                    gewährt.
Beschluss:
                                                                    Finanzielle Auswirkungen:
Der Kreisausschuss beschließt, dem Sportverein Empor Walschle-
                                                                    Der Kreishaushalt wird durch diesen Beschluss mit 9.087,64 €
ben e.V., für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs,
                                                                    belastet. Ausreichende Mittel hierfür wurden im Haushalt 2018
einen zweckgebundenen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie
                                                                    eingeplant.
des Landkreises Sömmerda in Höhe von 4.318,34 Euro zu gewäh-
ren.
                                                                    Abstimmungsergebnis:
                                                                    Ja-Stimmen     6
Finanzielle Auswirkungen:
                                                                    Nein-Stimmen   0
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW-HH-
                                                                    Enthaltungen   0
Stelle 55000.71801 (Haushaltsjahr 2018)
                                                                                                  7.
Abstimmungsergebnis:                                                          Vergabe des 53. Kreisblasmusikfestes 2019
Ja-Stimmen     6
Nein-Stimmen   0                                                    Beschluss:
Enthaltungen   0                                                    Der Kreisausschuss beschließt für das Jahr 2019 die Ausrichtung
                                                                    des 53. Kreisblasmusikfestes an den Förderverein der Stadt- und
                            4.                                      Kreismusikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda in Verbindung
  Antrag der Gemeinde Walschleben auf einen Investitions-           mit der Stadt Sömmerda zu vergeben.
 kostenzuschuss gem. Punkt 6.0 der Sportförderrichtlinie des
Landkreises Sömmerda, für investive Maßnahmen (max. 20 %)           Finanzielle Auswirkungen:
                                                                    Die Finanzierung erfolgt entsprechend der zur Verfügung stehen-
Beschluss:                                                          den Mittel des Haushaltes 2019 in der HH-Stelle 33200/63110.
Der Kreisausschuss beschließt, der Gemeinde Walschleben, für
die Maßnahme „Erneuerung der Sportplatzbarriere am Sportzen-        Abstimmungsergebnis:
trum Walschleben“, einen zweckgebundenen Zuschuss gemäß             Ja-Stimmen     6
Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von bis      Nein-Stimmen   0
zu 3.335,69 Euro zu gewähren.                                       Enthaltungen   0
Finanzielle Auswirkungen:                                                                        8.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der Vm-HH-        Überplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit den
Stelle 55000.98800 (HHJahr 2018).                                     abschließenden Arbeiten/Nebenleistungen im Rahmen des
                                                                      Ersatzneubaus der Brücke über die Seelache in Waltersdorf
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen     6                                                    Beschluss:
Nein-Stimmen   0                                                    Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe zur
Enthaltungen   0                                                    Ausfinanzierung des Gesamtvorhabens in Höhe von 50.000 €.
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 08 / 27.02.2019                                                                          Seite 12
Finanzielle Auswirkungen:                                            Aktuelles aus dem Jugendamt
Die zusätzlichen Mittel werden aus nicht benötigten Haus-
haltsresten der HH-Stelle 65000/94514/073 zur Verfügung ge-
stellt.
                                                                     Zeugnisse in den Winterferien: JULEICA-Schulung
                                                                     erfolgreich bestanden
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen     6                                                     Im Landratsamt Sömmerda erwarben acht Teilnehmerinnen in der
Nein-Stimmen   0                                                     Ferienwoche im Februar ihre Qualifikationen, um künftig ehren-
Enthaltungen   0                                                     amtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu können. In der
                                                                     Schulung für den Erhalt der Jugendleitercard (JULEICA) lernten sie
                              9.                                     im Wechsel von Praxis und Theorie die Grundlagen im Bereich der
                   Anfragen und Mitteilungen                         Pädagogik, wie etwa Konfliktbewältigung, Kinderschutz, Demokra-
                                                                     tiegefährdung und Suchtprävention. Außerdem vertieften sie ihre
Die Mitteilungsvorlage zur Umstellung der Umlade- und Trans-         Kenntnisse im Bereich der Projektplanung, Öffentlichkeitsarbeit,
porttechnologie von Restabfall auf die Abfallumladestation Mi-       Kommunikation und Interaktion.
chelshöhe von Müllpresse auf lose Schüttung wurde erläutert.         Aufgelockert wurde der Lehrgang mit täglichen Warm-ups, Rollen-
Der Kreisausschuss bittet für die Kreistagssitzung am 12.12.2018     spielen und praktischen Tipps, welche gleich in Übungen selbst
eine Präsentation vorzubereiten, damit ein Unterschied der Con-      angewendet werden konnten. Die Zertifikatsübergabe fand bei
tainermulden und Presscontainer erläutert werden kann.               schönstem Sonnenschein an der frischen Luft statt. Versüßt wurde
                                                                     die anstrengende Woche mit selbst gebackenem Kuchen, den sich
Landrat Henning teilt mit, dass vom Landesamt für Bau und Ver-       alle verdienterweise schmecken ließen.
kehr ein zweiter Änderungsbescheid zum Schulbauvorhanden „Er-
weiterungsbau der Staatlichen Regelschule in Elxleben“ in Höhe
von 212.842,00 € mit Datum vom 05.12.2018 eingegangen ist.

Weiterhin informiert Landrat Henning, dass am 29.11.2018 ein ge-
meinsamer Bau- und Vergabeausschuss mit dem Ausschuss Wirt-
schaft und Verkehr, Landwirtschaft und Umwelt stattgefunden hat
und das Radwegekonzept für den Landkreis Sömmerda vorgestellt
wurde.
Im Kreistag am 12.12.2018 wird dieses Radewegekonzept den
Kreistagsmitgliedern in einer PowerPoint Präsentation vorgestellt.

Landrat Henning gibt bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssat-
zung 2019 sowie der Vorbericht Mitte Januar 2019 per Post zuge-
sandt werden.
Die Beratungen der Haushaltssatzung 2019 finden in den Aus-
schusssitzungen Anfang Februar 2019 sowie im Kreisausschuss          V.l.n.r.: Anja Bergk, Andrea Schmidt, Silke Preißer, Jessica Thal,
Mitte Februar 2019 und die Beschlussfassung soll im Kreistag am      Saskia Grund, Sina Hartwig, Lara Christ, Johanna Schmidt, Claudia
20. Februar 2019 erfolgen.                                           Jeschek, Julia Mauermann
Zurzeit wird durch die Medien bekannt gemacht, dass es große         Die Teilnehmerinnen bedanken sich recht herzlich beim Jugend-
Schwierigkeiten zur Weiterbetreibung des DRK-Krankenhauses           amt Sömmerda, insbesondere bei Julia Mauermann, für die tolle
gibt. Herr Hopfe fragt an, inwieweit Landrat Henning mitteilen       Kursleitung und bei den verschiedenen Referenten für ihre Gast-
kann, welche Auswirkungen das auf den Standort Sömmerda hat.         beiträge.
Landrat Henning teilt mit, dass er der Schweigepflicht unterliegt
                                                                     Die JULEICA-Schulung wird entsprechend der Nachfrage jedes
und zum derzeitigen Stand keine Informationen geben darf.
                                                                     Jahr durchgeführt. Die Teilnahmegebühr für das einwöchige Semi-
                                                                     nar beträgt 10 Euro. Interessenten können sich jederzeit im Land-
                                                                     ratsamt Sömmerda, Jugendamt, Julia Mauermann, Telefon: 03634
                 Der Landrat informiert                              354-842, E-Mail: julia.mauermann@LRA-soemmerda.de melden,
                                                                     um weitere Informationen zu erhalten.

  Aktueller Hinweis des Straßenverkehrsamts                          Die Teilnehmerinnen der JULEICA-Schulung

  Sollten Sie von der Neugliederung der Gemeinden/Städte
  betroffen sein durch:                                              27. Verleihung der Thüringer Rose
  • Bildung Landgemeinde
  • Eingemeindungen                                                  Sozialministerium ruft zur Einreichung
  • Änderung der Straßennamen                                        von Vorschlägen auf
  • Änderung der PLZ
                                                                     Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen
  ist vor der Antragstellung bei der Kfz-Zulassung, der Fahrer-      und Familie hat dazu aufgerufen, Vorschläge für die Verleihung
  laubnisbehörde bzw. der Straßenverkehrsbehörde der Perso-          der „Thüringer Rose“ einzureichen. Mit dieser Auszeichnung soll
  nalausweis zu ändern!                                              ehrenamtliches soziales Engagement gewürdigt werden. Seit 1993
                                                                     werden einmal im Jahr bis zu zwölf Mitbürgerinnen und Mitbürger
    Ohne geänderten Personalausweis erfolgt                          des Freistaates mit der „Thüringer Rose“ geehrt.
             keine Bearbeitung!
                                                                     Vorgeschlagen werden können alle Personen, die sich in Thürin-
  Straßenverkehrsamt Sömmerda                                        gen selbstlos für hilfebedürftige Menschen einsetzen, ehrenamt-
                                                                     lich soziale Arbeit leisten, z.B. kranke Menschen oder Menschen
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