2019 Sportordnung des GC Gifhorn - Golfclub Gifhorn eV

 
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2019 Sportordnung des GC Gifhorn - Golfclub Gifhorn eV
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                                                            2019
Sportordnung des GC Gifhorn

                                                            GC Gifhorn e.V.
                                                            Sportausschuss
                                                            14.7.2019
                                                            SteuerNr. 218 / 11215
                                                            Status: RELEASED

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
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1     Vorwort
Der Aufenthalt auf unserer Clubanlage sollte vorwiegend der satzungsgemäßen Zweckbestimmung
gewidmet sein und dabei allen Mitgliedern und Gästen möglichst viel Freude und Erholung bereiten.
Das friedliche Zusammenleben in diesem Sinne erfordert aber die einsichtsvolle Beachtung einiger
Verhaltensregeln. Diese Sport- und Spielordnung kann diese Verhaltensregeln nur formal abstecken.
Für das ungestörte Freizeiterleben - auf einer sauberen Sportanlage - ist der rücksichtsvolle
persönliche Beitrag eines Jeden notwendig!

                    „Play the ball as it lies. Play the course as you find it.
                           And if you can’t do either, do what is fair.
                But to do what is fair, you need to know the rules of Golf.“ 1

Mein Dank für die grundlegende Überarbeitung der Sportordnung in 2018 gilt den Mitgliedern des
Sportausschusses zum diesem Zeitpunkt:
-     Heike Wierleuker
-     Dr. Hermann Coors
-     Christian Beckmann
-     Uwe Ostmann

Die Restrukturierung und Aktualisierung bestehender Dokumente hat uns >viele< Abende der Arbeit
beschert. Wir hoffen in Eurem Sinne, dass sich diese Arbeit gelohnt hat.

Für die nicht unerhebliche Überarbeitung (aufgrund neuer Regeln und Erkenntnisse) und den Review
in 2019 danke ich dem aktuellen Sportausschuss:
-     Heike Wierleuker
-     Jan Ackermann
-     Christian Beckmann
-     Michael Rinck

In dieser Sportordnung wird für alle Amtsinhaber und sonstigen handelnden Personen ausschließlich
die männliche Sprachform verwendet. Hierin soll keine Bevorzugung des männlichen und keine
Diskriminierung eines anderen Geschlechts zum Ausdruck kommen. Die gewählte Fassung dient allein
der besseren Übersichtlichkeit des Textes.

Kai Feuerstake, Vorstand Sport

1   Rules of Golf – the Royal and Ancient Golf Club of St. Andrewes

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2     Ausschüsse

2.1     Sportausschuss

2.1.1    Sinn und Zweck
Zur Umsetzung der unter §11 Satz 2 der Satzung genannten Aufgaben im Sportbetrieb wird ein
Sportausschuss eingesetzt, der den Vorstand, insbesondere den Vorstand Sport, in der Durchführung
aller dem Sportbetrieb zugehörigen Belange unterstützt.

2.1.2    Berufung, Dauer der Berufung, Abberufung
Der Sportausschuss wird durch den Vorstand Sport zusammengestellt. Die Dauer der Berufung des
Sportausschusses korreliert mit der Amtszeit des Vorstands Sport. Einzelne Mitglieder des
Ausschusses können auf Antrag des Vorstands Sport durch einen Vorstandsbeschluss abberufen
werden.

2.1.3    Vorsitz des Sportausschusses
Der Vorstand Sport übernimmt zwingend den Vorsitz des Sportausschusses. Sollte der Vorstand Sport
innerhalb seiner Wahlperiode sein Amt niederlegen oder ausscheiden, so entscheidet der Vorstand
über den weiteren Vorsitz des Sportausschusses bis zum Ende der Amtszeit. Sollte ein
kommissarischer Vorstand Sport eingesetzt werden, so obliegt ihm die Neukonstitution des
Sportausschusses nach Genehmigung des Vorstands.
Der Vorstand Sport ernennt aus den Mitgliedern des Sportausschusses seinen Vertreter.

2.1.4    Hinweise zur Zusammensetzung
Der Sportausschuss sollte aus mindestens drei Personen bestehen und divers aufgestellt sein, so dass
möglichst viele Interessengruppen der Mitgliedschaft vertreten sind. Wünschenswert wäre der Vorstand
Jugend, ein Vertreter der Vereinsmannschaften sowie ein Vertreter der Spielgruppen.
Der Ausschuss sollte eine ungerade Mitgliederanzahl haben, um Beschlüsse zu vereinfachen.

2.1.5    Aufgaben
 Unterstützung des Vorstands Sport in allen sportlichen Belangen (gemäß §11 der Satzung)
 Bildung des Vorgabenausschusses
 Bearbeitung und Entscheidung von Beschwerden des allgemeinen Spielbetriebs und / oder
  unsportlichen Verhaltens auf dem Platz
    - nach eigener Beobachtung
    - nach Hinweis des Sekretariats (z.B. wiederholtes Fernbleiben vom Turnier, Nichtentrichtung des
      Nenngeldes, unsportliches Verhalten)
    - auf Anfrage eines Mitglieds
 Übernahme der Wettspielleitung / Siegerehrungen / Einsetzung von Startern
 Erarbeitung / regelmäßige Überarbeitung des Wettspielkalenders des aktuellen / folgenden
  Kalenderjahres sowie Überprüfung der erstellten Ausschreibungen / Veröffentlichungen im Internet
 Überarbeitung der Sportordnung des GC Gifhorn
    - bedarfsorientiert (sofort), z.B. Festlegung außergewöhnlicher Platzregeln
    - regelmäßig (jährlich), zur Einarbeitung von Regeländerungen

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2.1.6    Befugnisse
Der Sportausschuss ist ein Organ des Vorstands und handelt in dessen Namen. Aus diesem Grunde
haben die Mitglieder des Sportausschusses das Recht, im Namen des Vorstandes Fehlverhalten auf
dem Platz anzusprechen, Verwarnungen auszusprechen und vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

2.2     Vorgabenausschuss

2.2.1    Zusammensetzung
Der Vorgabenausschuss setzt sich zu 100% aus den Mitgliedern des Sportausschusses zusammen.
Zur Beschlussfindung sind drei Mitglieder des Sportausschusses hinreichend, darunter mindestens der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter.

2.2.2    Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten des Vorgabenausschusses sind in den Ausführungen des „EGA-
Vorgabensystems – Kapitel 3.4“ genauestens beschrieben und bedürfen in dieser Regelung keiner
Ergänzung.

2.3     Jugendausschuss

2.3.1    Sinn und Zweck
Der Jugendausschuss unterstützt den Vorstand, insbesondere den Vorstand Jugend, in allen Fragen
rund um die sportliche Ausbildung von Jugendlichen.

2.3.2    Berufung, Dauer der Berufung, Abberufung
Der Jugendausschuss wird durch den Vorstand Jugend zusammengestellt. Die Dauer der Berufung
des Jugendausschusses korreliert mit der Amtszeit des Vorstands Jugend. Einzelne Mitglieder des
Ausschusses können auf Antrag des Vorstands Jugend durch einen Vorstandsbeschluss abberufen
werden.

2.3.3    Vorsitz des Jugendausschusses
Der Vorstand Jugend übernimmt zwingend den Vorsitz des Ausschusses. Sollte der Vorstand Jugend
innerhalb seiner Wahlperiode sein Amt niederlegen oder ausscheiden, so entscheidet der Vorstand
über den weiteren Vorsitz des Ausschusses bis zum Ende der Amtszeit. Sollte ein kommissarischer
Vorstand Jugend eingesetzt werden, so obliegt ihm die Neukonstitution des Jugendausschusses nach
Genehmigung des Vorstands.
Der Vorstand Jugend ernennt aus den Mitgliedern des Jugendausschusses seinen Vertreter.

2.3.4    Hinweise zur Zusammensetzung
Der Jugendausschuss sollte aus mindestens drei Personen bestehen und divers aufgestellt sein, so
dass möglichst viele Interessengruppen der Mitgliedschaft vertreten sind. Der Jugendwart kann zur
Beratung und Mitarbeit auch Eltern von Jugendmitgliedern in den Ausschuss berufen. Für diese
Ausschussmitglieder gelten die Befugnisse nach §2.3.6 allerdings nicht.
Der Ausschuss sollte eine ungerade Anzahl an Mitgliedern haben, um Entschlussfindungen zu
vereinfachen.

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2.3.5    Aufgaben
 Beratung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit
 Organisation des Trainingsbetriebs und Erstellung eines Trainingsplans mit Hilfe des Jugendtrainers
 Planung, Organisation und Durchführung von clubinternen Jugendturnieren
 Organisation der Teilnahme an Verbands- und Mannschaftsturnieren
 Übernahme der Wettspielleitung / Siegerehrungen / Einsetzung von Startern im Jugendbereich

2.3.6    Befugnisse
Der Jugendausschuss ist ein Organ des Vorstands und handelt in dessen Namen. Aus diesem Grunde
haben die Mitglieder des Jugendausschusses das Recht, im Namen des Vorstandes Fehlverhalten auf
dem Platz anzusprechen, Verwarnungen auszusprechen und vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

3     Untergruppen des Golfclub Gifhorn
Mit der Bildung von Untergruppen will der Golfclub Gifhorn
 den Breitensport gewährleisten,
 den Leistungssport fördern,
 neue Mitglieder werben und die Nachwuchsarbeit sicherstellen,
 sowie das Clubleben aktiv gestalten und Austausch mit anderen Clubs anregen.

3.1     Offizielle Clubmannschaften

3.1.1    Geltungsbereich
Offizielle Clubmannschaften sind die Mannschaften, die an den vom Deutschen Golfverband e. V.
(DGV) und / oder vom Golfverband Niedersachsen – Bremen e. V. (GVNB) jeweiligen
ausgeschriebenen Mannschaftsmeisterschaften teilnehmen.
Es werden folgende Bereiche unterschieden:
 Deutsche Golfliga (DGL) / Gruppenliga (GVNB)
 Deutsche- / Landes-Mannschaftsmeisterschaften (DMM / LMM)
 Mannschaftswettbewerb gemischt (GVNB)

3.1.2    Leitgedanke
Die offiziellen Clubmannschaften vertreten den Golfclub auf Landes- und Bundesebene. Der
Leistungsgedanke sowie der sportliche Erfolg stehen dabei im Vordergrund. Die Clubmannschaften
dienen der Reputation des Golfclubs.

3.1.3    Ansprechpartner der Mannschaften / Mannschafts-Captain
Die Mannschaften legen bis zum 01.09. des laufenden Jahres eigenständig einen Ansprechpartner für
den Vorstand Sport fest. Dieser meldet die voraussichtliche Mannschaft namentlich (ebenfalls bis zum
01.09.) für den beabsichtigten Wettbewerb an den Vorstand Sport. Bis zum 01.03. muss durch den
Ansprechpartner der endgültige Kader sowie der Mannschafts-Captain schriftlich benannt werden.
Aufgaben des Mannschafts-Captains: siehe Anhang 17

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3.1.4    Mannschaftskader
Eine Neuaufnahme von Spielern in den Mannschaftskader ist durch den Mannschafts-Captain mit dem
Head-Pro abzustimmen und dem Vorstand anzuzeigen. Erforderliche Sonderkonditionen müssen vom
Vorstand genehmigt werden.
Ausschließlich Mitglieder des jeweiligen Mannschaftskaders haben die Möglichkeit von der
Unterstützung seitens des Vereins zu partizipieren.
Wegen der erforderlichen Spielberechtigung ist eine Erstmitgliedschaft (Stammblattführung)
eines Kadermitgliedes im GC Gifhorn notwendig.

3.1.5    Unterstützung seitens des Vereins
Die Mannschaften erhalten finanzielle        und materielle   Unterstützung   seitens   des Vereins.
Genaue Regelungen siehe Anhang 13.
Im Gegenzug verpflichten sich alle Mannschaftsmitglieder die Punktspielteilnahme bei Nominierung zu
ermöglichen, den Golfclub nach außen zu repräsentieren und clubintern durch regelmäßige Teilnahme
an Turnieren das Clubleben zu unterstützen.

3.1.6    Auflistung der offiziellen Clubmannschaften
Siehe Anhang 11.

3.2     Mannschaften kooperierender Ligen

3.2.1    Geltungsbereich
Neben den vom Deutschen Golf Verband und Golfverband Niedersachsen-Bremen ausgerichteten
Einzel- und Mannschaftswettspielen werden auch privat organisierte Wettspiele ausgerichtet.

3.2.2    Leitgedanke
Freude am Golfsport und Austausch mit anderen / befreundeten Golfclubs sowie die Förderung des
Breitensports im Golfclub Gifhorn.

3.2.3    Ansprechpartner der Mannschaften / Mannschafts-Captain
Die Mannschaften legen bis zum 01.09. des laufenden Jahres eigenständig einen Ansprechpartner für
den Vorstand Sport fest. Dieser meldet die voraussichtliche Mannschaft namentlich (ebenfalls bis zum
01.09.) für den beabsichtigten Wettbewerb an den Vorstand Sport. Bis zum 01.03. muss durch den
Ansprechpartner der endgültige Kader sowie der Mannschafts-Captain schriftlich benannt werden.
Aufgaben des Mannschafts-Captains: siehe Anhang 17

3.2.4    Unterstützung seitens des Vereins
Der GC Gifhorn stellt den gemeldeten Mannschaften den Platz jeweils maximal an einem Spieltag pro
Jahr zur Verfügung. Im Falle der Jungsenioren gilt dieses Recht nicht für jede Mannschaft, sondern nur
einmal pro Jahr für alle drei Mannschaften.
Die Heimspiele so zu legen, dass die Einschränkungen für die restlichen Club-Mitglieder möglichst
geringgehalten werden.
Die Meldegebühren werden durch den GC Gifhorn übernommen, darüber hinaus finanzieren sich die
Mannschaften selbst.
Entsprechende Greenfee Regelungen für Gäste bei den Einspielrunden sind dem Anhang 3 zu
entnehmen.

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3.2.5    Auflistung der Mannschaften in kooperierenden Ligen
 siehe Anhang 11
 Neue Mannschaften sind vor der Meldung durch den Vorstand zu genehmigen.
 Der Vorstand behält sich das Recht vor, zur Meldung des Folgejahres bestehende Mannschaften zu
  streichen, sollte kein Ansprechpartner / Captain zur Verfügung stehen bzw. die Mannschaft nicht
  vollzählig antreten können.

3.3     Offizielle Spielgruppen
Offizielle Spielgruppen des GC Gifhorn sind die Dienstags-Damen (DiDa), die Mittwochs-Männer
(MiMä) und die Donnerstags-Senioren (DoSe).

3.3.1    Abschlagsrecht
Diese Gruppen haben zu den für sie reservierten Startzeiten das Abschlagsrecht. Sie haben ihr
Abschlagsverhalten so zu wählen, dass der Platz auch anderen Spielern weiterhin zugänglich bleibt
(siehe Anhang 4, Kapitel 3).
Ein Abweichen von den vereinbarten Startzeiten ist bis zum Meldeschluss des Turniers durch die
Spielleitung im Sekretariat anzufragen.

3.3.2    Finanzierung
Finanzielle Zuschüsse für die Spielgruppen durch den Club gibt es nicht.

3.3.3    Organisation
Die interne Organisation der Wettspiele wird von den Spielgruppen eigenständig durchgeführt.

3.3.4    Unterstützung durch das Sekretariat
 Anlegen des Turniers in der Albatros-Software
 Ausdruck und Aushang der durch den Captain erstellten Turnierausschreibung
 Erstellung der Meldeliste für den Aushang
 Sammlung der Turnieranmeldungen (per Aushang, Internet oder WhatsApp)
 Erstellung der Startlisten (gem. Ausschreibung) und Veröffentlichung bis 16:00h des Vortages
 Erstellung der Scorekarten (bis spätestens 1h vor Turnierbeginn)
 Erfassung der Ergebnisse
 Auswertung und Erstellung der Siegerlisten
 Veröffentlichung der Ergebnisse im Aushang und Internet (maximal 1h nach Ende der Auswertung)

3.3.5    Grenzen der Unterstützung durch das Sekretariat
 Es werden keine Verwaltungsaufgaben der Spielgruppen übernommen (z.B. Einsammlung der
  Startgelder, senden von Informationen an die Teilnehmer, Herausgabe von Mitgliederinformationen
  oder auch -listen).
 Es werden keine Wünsche bzgl. der Startzeit oder der Zusammenstellung der Spielgruppe
  entgegengenommen, es sei denn sie wurden bei der Meldung bereits schriftlich übermittelt.
 Keine Änderungen nach Veröffentlichung der Startliste.

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3.3.6   Zuarbeit durch die Spielgruppen
 Abstimmung des Spielplans vor Saisonbeginn mit dem Vorstand Sport unter Nennung der Spielform,
  Vorgabewirksamkeit, Anwesenheit von Gästen etc.
 Zuarbeit der Ausschreibung für das jeweilige Turnier (mindestens 2 Wochen im Voraus)
 Einteilung der Spielgruppen (individueller Startaufstellungen), falls gewünscht und abweichend zur
  Ausschreibung (direkt nach Meldeschluss)
 Änderungen der Startreihenfolge / Zusammenstellung Spielgruppen nach Veröffentlichung der
  Startliste erfolgt nur durch die Spielleitung.

3.3.7   Gäste
 Gäste sind willkommen, sofern die jeweilige Spielausschreibung das vorsieht.
 Diese haben das Greenfee gemäß Anhang 3 zu entrichten.

3.3.8   Dienstagsdamen (DiDa)

3.3.8.1 Abschlagsrecht
 Sommer:       dienstags, 13:30 Uhr
 Winter:       dienstags, 10:30 Uhr
Spätestens ab 17:00 Uhr ist Tee 1 wieder anderen Spielern zugänglich zu machen.

3.3.8.2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen weiblichen Clubmitglieder.

3.3.8.3 Turnierabwicklung
 Die Spielleitung wird durch den zuständigen Captain in der Ausschreibung festgelegt. Sie sollte
  mindestens drei Mitglieder der Spielgruppe umfassen, die ausreichende Regelkenntnisse besitzen.
 Die Anmeldung erfolgt über die im Club ausgehängte Meldeliste / per Internet oder WhatsApp.
 Meldeschluss ist jeweils montags, 14:00 Uhr.

3.3.8.4 Wettspiele mit befreundeten Clubs
Befreundete Clubs sind GC Braunschweig, GC Celle und GC Wolfsburg. Mit diesen 3 Clubs werden
Freundschaftsspiele durchgeführt. 3x pro Jahr spielen die DiDa und ihre Gäste an einem Dienstag
entweder auf der Anlage des GC Gifhorn oder auf den Plätzen der Gäste.
Spielerinnen, die an dem Auswärtsspiel nicht teilnehmen, können die Anlage wie jedes andere
Clubmitglied nutzen. Es bestehen keine weiteren Sonderrechte.

3.3.9   Mittwochsmänner (MiMä)

3.3.9.1 Abschlagsrecht
 Sommer:       mittwochs, 14:00 Uhr
 Winter:       entfällt
Spätestens ab 18:00 Uhr ist Tee 1 wieder anderen Spielern zugänglich zu machen.

3.3.9.2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen männlichen Clubmitglieder.

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3.3.9.3 Turnierabwicklung
 Die Spielleitung wird durch den zuständigen Captain in der Ausschreibung festgelegt. Sie sollte
  mindestens drei Mitglieder der Spielgruppe umfassen, die ausreichende Regelkenntnisse besitzen.
 Die Anmeldung erfolgt über die im Club ausgehängte Meldeliste / per Internet oder WhatsApp.
 Meldeschluss ist jeweils dienstags, 14:00 Uhr.

3.3.9.4 Wettspiele mit befreundeten Clubs
Befreundete Clubs sind GC Celle, GC Göhrde, GC Hedwigsburg, GC Peine-Edemissen und GC
Wolfsburg. Mit diesen 5 Clubs werden Freundschaftsspiele durchgeführt. 2x pro Jahr spielen die Gäste
an einem Mittwoch auf der Anlage des GC Gifhorn und die Mittwochsmänner spielen 3x pro Jahr an
einem Mittwoch auswärts auf den Plätzen der Gäste.
Spieler, die an dem Auswärtsspiel nicht teilnehmen, können die Anlage wie jedes andere Clubmitglied
nutzen. Es bestehen keine weiteren Sonderrechte.

3.3.10 Donnerstagssenioren (DoSe)

3.3.10.1 Abschlagsrecht
 Sommer:      donnerstags, 10:00 Uhr
 Winter:      donnerstags, 10:00 Uhr
Spätestens ab 15:00 Uhr ist Tee 1 wieder anderen Spielern zugänglich zu machen.

3.3.10.2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Clubmitglieder ab AK50.

3.3.10.3 Turnierabwicklung
 Die Spielleitung wird durch den zuständigen Captain in der Ausschreibung festgelegt. Sie sollte
  mindestens drei Mitglieder der Spielgruppe umfassen, die ausreichende Regelkenntnisse besitzen.
 Die Anmeldung erfolgt über die im Club ausgehängte Meldeliste / per Internet oder WhatsApp.
 Meldeschluss ist jeweils mittwochs, 14:00 Uhr.

3.3.10.4 Wettspiele mit befreundeten Clubs
Befreundete Clubs sind GC Hedwigsburg, GC Langenhagen, GC Peine und GC Wolfsburg. Mit diesen
4 Clubs werden Freundschaftsspiele durchgeführt. 2-3x pro Jahr laden die DoSe die befreundeten
Clubs ein. Im Gegenzug dazu spielen sie auch 2-3x pro Jahr auswärts auf deren Plätzen.
Spieler(innen), die an dem Auswärtsspiel nicht teilnehmen, können die Anlage wie jedes andere
Clubmitglied nutzen. Es bestehen keine weiteren Sonderrechte.

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4   Anhänge
Anhang 1: Mitglieder des Sportsausschusses
Anhang 2: Mitglieder des Jugendausschusses
Anhang 3: Greenfee-Regelungen 2019
Anhang 4: Spielordnung
Anhang 5: Platzregeln
Anhang 6: Sanktionskatalog
Anhang 7: Verhalten bei schlechtem Wetter
Anhang 8: Kleiderordnung
Anhang 9: Rahmenausschreibung Wettspiele
Anhang 10: Rahmenausschreibung Extra Day Score (EDS)
Anhang 11: Auflistung anerkannter Mannschaften 2019
Anhang 12: Richtlinie Jugendförderung
Anhang 13: Richtlinie Förderung Mannschaften
Anhang 14: Richtlinie Förderung Einzelpersonen
Anhang 15: Richtlinie Kostenerstattung
Anhang 16: Formblatt Kostenerstattung
Anhang 17: Aufgaben eines Mannschafts-Captains (MC)

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Anhang 1

                                                                                       Seite 1

Anhang 1: Mitglieder des Sportsausschusses

 Name                             Hintergrund
 Ackermann, Jan                   Vorstand Golfanlage
 Beckmann, Hans-Christian         Ex-Teaching-Pro, Scratch-Player
 Feuerstake, Kai                  Vorstand Sport, Vorsitzender Sportausschuss

 Rinck, Michael                   Fachkundiger Sport, Jugend und Regeln
 Wierleuker, Heike                Vorstand Jugend, MoJO-Initiator und -Organisator
                                  (Vertretung des Vorstand Sport)

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Anhang 2

                                                                                                Seite 1

Anhang 2: Mitglieder des Jugendausschusses

 Name                             Hintergrund
 Geertsen, Renee                  MoJO-Initiator und –Organisator, langjähriges Vorstandsmitglied
 Wierleuker, Heike                Vorstand Jugend, MoJO-Initiator und -Organisator

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Anhang 3

                                                                                                Seite 2

Anhang 3: Greenfee-Regelungen 2019

1      Konditionen für Greenfee-Spieler (Sommergrüns)
 Geltungsbereich                                   9 Loch*                         18 Loch*
 Montag – Freitag
           Normaltarif                              35,- €                          50,- €

           Spättarif (ab 16:00h)                                     35,- €
           Jugendliche / Studenten**                                 25,- €
           Senioren 70+                            Loch 1-9: Inklusive, Loch 10-18: 20,- €
 Wochenende, Feiertage

           Normaltarif                              40,- €                          60,- €
           Spättarif (ab 16:00h)                                     50,- €
           Jugendliche / Studenten**                                 30,- €
           Senioren 70+                             20,- €                          30,- €

 Harz und Heide
           Normaltarif                                               30,- €
           Jugendliche / Studenten**                                 20,- €
 Dem Verband Harz und Heide gehören folgende Clubs an:
          GC Bad Salzdetfurth-Hildesheim                   GC Salzgitter / Liebenburg
          GC Harz                                          GC St. Lorenz Schöningen
          GC Herzogstadt Celle                             GC Wolfsburg / Boldecker Land
          GC Rittergut Hedwigsburg                         GK Braunschweig

 GC Peine / GC Burgdorf
           Normaltarif                                               35,- €
           Jugendliche / Studenten**                                 25,- €
 Bei Turnieren***

           Normaltarif                                               30,- €
           Jugendliche / Studenten**                                 20,- €
 *         VcG-Mitglieder / Ausweise ohne Kennzeichnung „R“ zzgl. 10,- € je 9-Loch
 **        gegen Vorlage des Ausweises
 ***       abweichende Regelungen nur durch den Vorstand zulässig

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Anhang 3

                                                                                                     Seite 3

2     Konditionen für Greenfee-Spieler (Wintergrüns)
 Geltungsbereich                                   Mo - Fr                     Sa, So, Feiertage
          Regulär                                   30,- €                           40,- €

          VcG-Spieler / Clubausw. „R“               50,- €                           60,- €

3     Rangefee / Trolly / Carts (durchgehend)
 Geltungsbereich                                                durchgehend
          Tages-Rangefee                                             5,- €
          Leihtrolly                                                 5,- €
          eCart (18 Loch, max. 5h)                                 25,- €
                                              (vergünstigte 10er-Karten für Mitglieder erhältlich)

4     Konditionen für Gruppen

4.1     Externe Gastgruppen
 Gruppen >= 12 Personen: Reduzierung des geltenden Greenfees (Normaltarif) um 10%
 Gruppen >= 24 Personen: Reduzierung des geltenden Greenfees (Normaltarif) um 20%
 Spiel-Auswertungen: 5,- € / Person (außerhalb der Öffnungszeiten: 7,50 € / Person)

4.2     Gäste der Spielgruppen DiDa, MiMä, DoSe

4.2.1    Geltungsbereich
Nur für Teilnehmer der Wettspiele der befreundeten Clubs, wenn diese zu Gast sind.

4.2.2    Gebühr
Bei Freundschaftsspielen der Spielgruppen wird von den befreundeten Clubs kein Greenfee erhoben.
Einspielrunden sind davon ausgenommen – hier gilt die normale Greenfee-Regelung.
Wenn Mens-, Ladies- oder Seniors-Captain bzw. Stellvertreter und Ehegatten der befreundeten Clubs
mit dem Ladies Captain bzw. Stellvertreter vom GC Gifhorn auf unserer Anlage spielen, zahlen
diese ½ Greenfee.

4.2.3    Auflistungen befreundeter Clubs im Rahmen der Spielgruppen
 siehe Absatz 3.3 im Hauptdokument zu den Ausführungen zu den befreundeten Clubs.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 3

                                                                                                    Seite 4

5     Sonderkonditionen

5.1    Vorstandsmitglieder im Rahmen ihrer Aufgaben
Spielen Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vorstandsarbeit mit Vorstandsmitgliedern anderer
Golfclubs, so spielen die Gäste Greenfee frei.

5.2    Partnerhotels
Die Gäste unserer Partnerhotels MORADA Hotel Gifhorn, MORADA Hotel Heidesee und MORADA
Hotel Isetal bekommen bei uns einen Nachlass von 20% auf das jeweilige Greenfee.
Weiterhin haben wir eine Kooperation mit dem laVital in Wesendorf. Der Rabatt ist bisher noch nicht
festlegt.
Dieser Rabatt ist mit anderen Rabatten (z.B. Gruppenrabatte) nicht kombinierbar.

5.3    Einspielrunden im Rahmen von Mannschaftswettbewerben
Werden zusätzliche Einspielrunden durch den entsendenden Golfclub im Voraus gebucht, so wird hier
40% Ermäßigung auf das jeweils zutreffende (normale) Greenfee gewährt (gilt nicht für bereits
bestehende und reduzierte Regelungen unter 1).
Startzeiten werden durch das Sekretariat vergeben, es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Startzeit.

6     Greenfeekonditionen in anderen Clubs
                                                      9 Loch*                      18 Loch*
 Harz und Heide (Auflistung   der Clubs unter 1)

         alle Tarife                                                  30,- €
         Jugendliche / Studenten**                                    20,- €
 Golf Allianz Nord /                         kostenfrei nach Anmeldung
 Mein Golfclub                               kostenfrei nach Anmeldung (jedoch nicht jeder Tag)

 GC Peine, GC Burgdorf
         Normaltarif                                                  35,- €
         Jugendliche / Studenten**                                    25,- €
 Golfpark Mallorca Puntiro

         alle Tarife                                   - 20 %                        - 20 %

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 4

                                                                                                  Seite 1

Anhang 4: Spielordnung
Um einen reibungslosen Spielbetrieb auf unsere Golfanlage zu gewährleisten, bitten wir jeden
Golfspieler / jede Golfspielerin, der / die den Platz des Golfclubs Gifhorn e.V. betritt, die folgenden
Regelungen unbedingt zu beachten.

1   Spielberechtigung / Nutzung der Golfanlage
Die Berechtigung zur Nutzung der Golfanlage haben Mitglieder des Golfclubs Gifhorn e.V. sowie Gäste,
die das Green- bzw. Rangefee entrichtet haben. Eine Spielberechtigung für den 18-Loch-Platz haben
Mitglieder mit der Stammvorgabe -54 (PE). Gäste müssen Mitglied in einem anerkannten in- oder
ausländischen Golfclub bzw. der VcG sein und ihre Mitgliedschaft und Stammvorgabe (mindestens -
45) durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachweisen. Das Greenfee ist vor Spielbeginn im
Sekretariat, oder bei geschlossenem Sekretariat im Foyer (Greenfee-Buch), zu entrichten.
Sollte das Greenfee nicht wie festgelegt entrichtet werden, so hat der / die Betreffende mit
entsprechenden Sanktionsmaßnahmen zu rechnen (siehe Anhang 6).

2   Platzregeln
Die Platzregeln (siehe Anhang 5) hängen im Clubhaus sowie am Abschlag 1 und 10 aus.

3   Platzsperre
Platzsperren werden im Internet veröffentlicht und sind im Clubhaus sowie zumeist am Infostand - Nähe
Parkplatz - einzusehen.
Zusätzlich kennzeichnet ein Schild an den Abschlägen 1 und 10, dass der Platz blockiert ist.
Die Platzsperren folgen nachstehender Regelung:

4   Platzarbeiten
 Platzarbeiter haben stets absoluten Vorrang.
 Bitte warten Sie auf Handzeichen der Platzarbeiter zum Weiterspielen.
 Jegliche Gefährdung des Personals ist unbedingt zu verhindern.

5   Platzmarshal
Unsere Marshals sind der Freund des Golfspielers, denn sie helfen die Spielfreude für alle zu
gewährleisten. Sie
 stellen den reibungslosen Spielablauf auf der Anlage sicher
 helfen die Etikette auf unserem Platz zu gewährleisten, auf die wir alle so viel Wert legen
 unterstützen neue Spieler / Gäste sich auf dem Platz schnell zu orientieren
 halten Schaden vom Club fern, indem sie nicht zahlende Greenfee-Spieler identifizieren

Sie haben Hausrecht und sind befugt Sanktionen gemäß Anhang 6 anzuwenden, um die Interessen
aller Spieler auf dem Platz zu wahren. Die Anweisungen der Marshals sind bindend.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 4

                                                                                                Seite 2

6   Rangebälle
 Sie dürfen nur auf den Übungsanlagen verwendet werden.
 Das Einsammeln auf der Driving-Range ist ausdrücklich untersagt.
 Die Mitnahme / Zwischenlagerung ist nicht erlaubt, sie sind Eigentum des Clubs.

7   Ausrüstung
Das Material (Schläger, Bälle) muss gebrauchssicher sein und darf für die Mitspieler keine Gefährdun g
darstellen. Für ein Turnier muss das Material auf der Liste des genehmigten Equipments des R&A
stehen. Das Spielen mit mehreren Spielern aus einem Golfbag ist nicht gestattet.

8   Startformen im Turnier
Die Startform im Turnier hängt grundsätzlich von der Teilnehmeranzahl ab. Die Spielleitung sollte
folgender Regeln folgen:

 Größe Spielgruppe                Startform*
 < 30                             Start NUR von Tee 1
 >= 30 und = 60                            Kanonenstart möglich

 * Abweichungen von der dieser Grundregel, insbesondere jeder Kanonenstart, sind mit dem
   Vorstand Sport im Vorfeld abzustimmen.

9   Start der Runde
Die Runde wird grundsätzlich an Tee 1 begonnen. Sollte Tee 1 belegt sein, so ist auch ein Start von
Tee 10 möglich. Jedoch hat sich die Spielgruppe zunächst persönlich davon zu überzeugen, dass
niemand auf der Bahn 9 zu sehen ist.
Der Beginn der Runde an anderen Bahnen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn es gibt
abweichende Regelungen seitens des Pros, der Spielleitung, der Marshalls oder des Vorstandes.
Im Falle einer Platzsperre ist das Starten einer Runde strengstens untersagt. Sollte die Platzsperre
durch ein Turnier begründet sein, so kann das „Einspielen in ein Turnier“ nach Genehmigung durch das
Sekretariat / der Spielleitung ermöglicht werden.

10 Startfolge
Die Startfolge an Abschlag 1 regelt die „Schnecke“: Ein Ball pro Spielergruppe. Jedes Spiel über die
volle Runde hat Vorrecht vor einem Spiel über eine abgekürzte Runde und auch vor einem Spiel, das
auf Abschlag 10 begonnen wird.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 4

                                                                                                  Seite 3

11 Platzrecht
Grundsätzlich hat die schnellere Spielergruppe Vorrecht vor der langsameren Spielergruppe,
ungeachtet der Anzahl Spieler in der jeweiligen Spielergruppe. An Wochenenden und Feiertagen soll
möglichst nur in Spielgruppen in der Größe von 3-4 gespielt werden, um eine bessere Platzauslastung
zu erreichen. Mehr als vier Spieler in einer Gruppe sind nicht erlaubt. Einzelspieler haben kein
Platzrecht und müssen jedes andere Spiel, welches aufläuft, durchspielen lassen. Jedes Spiel über die
volle Runde hat den Anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über
eine abgekürzte Runde zu überholen.

12 Reihenfolge der Spielbahnen
 Die Spielbahnen sind grundsätzlich in der Reihenfolge zu spielen, in der sie auf der Scorekarte
  aufgeführt sind.
 Spieler / Spielgruppen können eine Runde abkürzen, wenn sie dadurch niemanden beeinträchtigen.
  Im Zweifel sollte man sich die ausdrückliche Erlaubnis der nachfolgenden Spielgruppen einholen.
 Das Überholen von Spielgruppen (insbesondere, wenn die Spielgruppe Anschluss zur Vorderen hat)
  ist nur mit deren Einverständnis möglich.
 Ein Springen zwischen den Bahnen mittels Cart o.ä. ist grundsätzlich untersagt!

13 Rücksichtnahme

13.1 Sicherheitsabstand
Es ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu der vorausgehenden Spielgruppe einzuhalten.
Bitte spielen Sie Ihren Ball erst, wenn die vorhergehende Spielgruppe durch Ihren Schlag nicht mehr
irritiert werden kann

13.2 Akustische Ablenkung der Mitspieler / anderer Spielgruppen
 Ruhe! Besonders, wenn ein Ball angesprochen wird.
 Kein lautes Rufen oder Pfeifen, ausgenommen „FORE“.
 Aktivieren Sie bitte an Ihrem Mobiltelefon den Vibrationsalarm oder stellen Sie es auf lautlos. Andere
  Golfspieler sollten nicht durch das Klingeln Ihres Mobiltelefons gestört werden.

14 Zügiges Spiel
Das eigene Spiel ist grundsätzlich zügig zu gestalten, so dass andere Golfspieler auf dem Platz nicht
aufgehalten werden.
An folgende Rahmenvorgabe für die Spielzeit ist sich zu orientieren:
 Spielgruppe                              Spieldauer 9 Loch               Spieldauer 18 Loch
 2 Spieler                                       1:50h                            3:40h
 3 Spieler                                       2:00h                            4:00h
 4 Spieler                                       2:10h                            4:20h

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 4

                                                                                               Seite 4

14.1 Ready Golf – Spielen statt warten
Wir befürworten die Initiativen des R&A und unterstützen die Maßnahmen des Programms „Ready
Golf“. Seit 2019 ist Ready Golf Bestandteil der offiziellen Golfregeln.
Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge, die über diese Maßnahmen informieren.
Versuchen Sie immer auf Ballhöhe und spielbereit zu sein.

14.2 Ballsuche
Spieler, die einen Ball suchen, müssen nachfolgende Spieler unverzüglich überholen lassen, wenn der
gesuchte Ball nicht gleich zu finden ist und mehr als ein volles Loch nach vorne frei ist. Sie dürfen
nicht zunächst drei Minuten suchen, bevor sie durchspielen lassen.

14.3 Bälle angeln
An „Penalty Areas“ darf nur nach den eigenen Bällen geangelt werden.
Dadurch darf der Spielbetrieb nicht gestört werden.

14.4 Übungsspiel auf dem Platz
Es darf auf dem Platz mit mehreren Bällen gespielt werden, das Grün ist zur Schonung jedoch nur mit
einem Ball anzuspielen. Dadurch darf der Spielbetrieb jedoch nicht gestört werden.

14.5 Ausfüllen der Scorekarten
Die Scorekarten werden erst auf dem nächsten Abschlag ausgefüllt.

15 Durchspielen
Wenn eine Spielgruppe durch langsames Spiel seine Position auf dem Platz nicht behaupten kann und
um mehr als ein volles Loch hinter der vorangehenden Spielergruppe zurückbleibt, so muss diese
unaufgefordert die nachfolgende Spielgruppe überholen lassen.
Daraus leitet sich für die nachfolgende Spielgruppe kein Recht ab, dass sie ohne Aufforderung
überholen darf. Die Etikette ist einzuhalten!

16 Umgang mit dem Platz
 Bunker von der flachen Seite her betreten und geharkt verlassen. Der Stil der Harke ist am inneren
  Bunkerrand nicht parallel zur Spielrichtung abzulegen.
 Divots auf den Fairways zurücklegen und festtreten.
 Pitchmarken auf den Grüns ausbessern.
 Bei Probeschwüngen auf den Abschlägen sind Divots zu vermeiden.
 Flagge behutsam auf das Grün legen.
 Trollies vor Betreten des Grüns in Richtung des nächsten Abschlags fahren.
 Trollies nicht zwischen Grün und Grünbunkern durchziehen.
 Es ist strikt untersagt Zigarettenreste auf dem Platz zurückzulassen.
 Ein Rauchverbot kann in Abhängigkeit von der Witterung verhängt werden. Es gilt für den
   gesamten Platz excl. des Übungsgeländes auf der Nordseite. Sollte hier während eines
   Rauchverbots geraucht werden, so ist auf herabfallende Glut und Funkenflug in besonderem Maße
   zu achten.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 4

                                                                                               Seite 5

17 Nutzung von Transportfahrzeugen auf dem Platz
 Nur vereinseigene Golfcarts sind erlaubt.
 Eigene Fortbewegungs- / Transportmittel werden nur im Einzelfall und temporär gestattet.
   - Der Antrag ist formlos, aber schriftlich, beim Vorstand einzureichen.
   - Er muss den Nachweis der Sicherheit und den Ausschluss der Gefährdung anderer enthalten.
   - Maximale Geschwindigkeit: 25km/h.

18 Hunde auf dem Platz
Unsere Mitglieder dürfen sehr gerne ihre Hunde mit auf den Platz bringen, jedoch sind folgende Punkte
zwingend zu beachten, damit alle ihren Spaß am Golfsport in Begleitung von Tieren haben:
 Einmalige Registrierung im Sekretariat
 Der Hund muss immer angeleint sein, um dem Interesse der anderen Golfer (die keinen Kontakt zu
  Hunden wünschen) Rechnung zu tragen.
 Dies gilt auch im Restaurant oder auf der Terrasse, hier ist der Hund besonders kurz anzuleinen.
 Der Hund darf sich nur auf den kurzgemähten Flächen außerhalb des Grüns und der Abschläge
  aufhalten (und damit nicht in die Rückzugsräume der Wildtiere laufen).
 Seine Hinterlassenschaften sind sofort (in selbst mitzuführenden Beuteln) aufzunehmen und in
  Abfallbehältern zu entsorgen.
 Hunde mit ausgeprägtem Jagdinstinkt, die wiederholt versuchen wegzulaufen oder Hunde, die
  häufiger und langanhaltend bellen, sind nicht erwünscht.

19 Zuwiderhandlung
Bei Verstoß gegen diese Spielordnung können Sanktionen ausgesprochen werden (vgl. Anhang 6).

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 5

                                                                                                   Seite 1

Anhang 5: Platzregeln

1   AUS (Regel 18.2)
Die Platzgrenzen (Aus) werden durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die
Platzgrenzen kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2   Verlorener Ball oder Ball im Aus
Wurde der Ball eines Spielers nicht gefunden, oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball
im Aus ist, darf der Spieler mit zwei Strafschlägen Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den
ursprünglichen Ball (oder einen anderen Ball) in seinem Erleichterungsbereich droppt (siehe Regel
14.3). Zur Ermittlung des Erleichterungsbereichs werden zwei Bezugspunkte benötigt.
Bezugspunkt A (für den Ball) ist der Punkt, wo der Ball vermutlich zur Ruhe kam / ins Aus ging.
Bezugspunkt B (am Fairwayrand) ist die Stelle des Fairways, die am nächsten zum Bezugspunkt für
den Ball liegt, aber nicht näher zum Loch liegt, als Bezugspunkt A).
Die Größe des Erleichterungsbereichs basiert auf den Bezugspunkten:
 irgendwo zwischen einer Linie vom Loch durch den Bezugspunkt A (und innerhalb zweier
  Schlägerlängen auf der Außenseite dieser Linie)
 irgendwo zwischen einer Linie vom Loch durch den Bezugspunkt B (und innerhalb zweier
  Schlägerlängen auf der Fairwayseite dieser Linie)
Einschränkungen der Lage des Erleichterungsbereichs:
 Sie muss im Gelände und darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt A.
Sobald der Spieler einen Ball nach dieser Platzregel ins Spiel bringt,
 ist der ursprüngliche Ball nicht länger im Spiel und darf nicht gespielt werden
 dies gilt auch, wenn der Ball vor dem Ende der Suchzeit gefunden wird (siehe Regel 6.3b).
Aber der Spieler darf diese Möglichkeit der Erleichterung für den ursprünglichen Ball nicht wählen, wenn
 Es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass der Ball in einer Penalty Area zur Ruhe kam oder
 Wenn der Spieler einen anderen Ball provisorisch mit der Strafe von Schlag und Distanzverlust
  gespielt hat (siehe Regel 18.3).
Jedoch darf ein Spieler diese Erleichterungsmöglichkeiten für einen provisorischen Ball anwenden, der
nicht gefunden wurde oder von dem bekannt ist oder so gut wie sicher ist, dass er im Aus ist.
Diese Regel gilt nicht in vorgabewirksamen Clubturnieren.
In nicht vorgabewirksamen Clubturnieren kann die Spielleitung diese Regelung zulassen, muss dies
aber explizit tun.

3   Besserlegen
In der Zeit vom 01.11. – 30.04. ist Besserlegen erlaubt (vgl. EGA-Vorgabesystem Kap. 2.6).

4   Stromleitungen
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung (oder einen Teil
der Halterung) getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle
des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6).

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 5

                                                                                                    Seite 2

5    Elektrozaun
Der Elektrozaun gilt nicht als Ausgrenze.
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Elektrozaun,
so darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch
entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

6    Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Liegt ein Ball im Bereich von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (z.B. Boden in Ausbesserung ,
unbewegliche Hemmnisse), so muss Erleichterung genommen werden.
a. Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist
   beides vorhanden, gilt die Linie.
b. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch behindert ist.
c. Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:
    - frisch verlegte Soden
    - mit Kies verfüllte Drainagegräben
d. Mit Pfählen, Manschetten, Bändern           oder   Seilen   gekennzeichnete    Anpflanzungen      sind
   ungewöhnliche Platzverhältnisse.
e. Die mit Mulch belegten Rabatten gelten als ungewöhnliche Platzverhältnisse.

7    Brücke (Bahn 6)
Sollte das Geländer der Holzbrücke den Schlag behindern (sofern sich der Ball auf der Brücke und
nicht im Hindernis befindet), so gilt das Geländer als unbewegliches Hemmnis und es darf nach Regel
16.1 straflos Erleichterung genommen werden.

8    Einschränkte Erleichterung für eingebetteten Ball
Straflose Erleichterung wird nicht gewährt, wenn ein Ball in Erdwänden oberhalb von Bunkern
eingebettet ist.

9    Erleichterung von kahlen Stellen
Kahle Stellen im Boden (Boden ohne jedwede Grasnarbe) in Bereichen des Geländes, das auf
Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind Boden in Ausbesserung. Der Spieler darf Erleichterung
nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Divots gelten nicht als kahle Stellen in diesem Sinne.

10 Erleichterung von Rissen im Boden
Risse im Boden in Bereichen des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind
Boden in Ausbesserung. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Die
Behinderung gilt jedoch als nicht gegeben, wenn der Riss nur den Stand des Spielers behindert.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 5

                                                                                               Seite 3

11 Erleichterung von Baumwurzeln auf dem Fairway
Liegt der Ball eines Spielers in einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger
geschnitten ist und es existiert eine Behinderung von freiliegenden Baumwurzeln, werden diese
Wurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel
16.1b in Anspruch nehmen. Behinderung liegt nicht vor, wenn die Wurzeln nur den Stand des Spielers
behindern.

12 Erleichterung von einer Ansammlung von Eicheln
Beim Spielen von Loch 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 15 und 17 ist jede Fläche mit zeitweiliger
Ansammlung von Eicheln (loser hinderlicher Naturstoffe) im Gelände (Ausnahme: Bunker und Penalty
Area) als Gefährdung zu beurteilen. Der Spieler darf den Ball markieren (aber nicht reinigen),
aufnehmen und die Eicheln in der direkten Umgebung entfernen. Danach kann dann der Ball gefahrlos
von der ursprünglichen Stelle gespielt werden.

13 Hinweise
1.   Verstoß gegen eine Platzregel

 Zählspiel:                 Grundstrafe (2 Strafschläge)
 Lochwettspiel:             Lochverlust

2.   Entfernungsmarkierungen (bis Anfang Grün)

           Pfahl (1 Ring)                    Pfahl (2 Ringe)               Pfahl (3 Ringe)

               100m                               150m                           200m

3.   Ziehen der Fahne nach dem Einlochen

Zur Schonung des Platzes ist es untersagt den eingelochten Ball mittels des Fahnenmastes aus dem
Loch zu holen, da dadurch die Lochkanten erheblichen Schaden erleiden. Der Ball ist vorsichtig mit
zwei Fingern aus dem Loch zu holen, besser noch sollte vorher die Fahne gezogen werden.
Bei wiederholtem Verstoß: Grundstrafe.

4.   Tonsignale auf dem Golfplatz

 Signal                               Bedeutung

 1x lang                              unverzügliche Spielunterbrechung wegen Gefahr
 3x kurz                              Spielunterbrechung aus sonstigen Gründen
 2x kurz (ggf. wiederholt)            Wiederaufnahme des Spiels

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen
(Regel 5.7). Ein eigenständiger Spielabbruch eines Spielers führt jedoch zu einer Disqualifikation.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 6

                                                                                                     Seite 1

Anhang 6: Sanktionskatalog
 Vergehen                                                   (Erst-) Sanktionen
 Bedrohung / Gefährdung von Mitgliedern / Spielern /        sofortiger Platzverweis, Platzsperre
 Personal / Marshals
 Einspielen ins Turnier / Spielen trotz Teesperre           Wettspielsperre, Platzsperre
 Hunde                                                      Verstöße gegen diese Hunderegel werden
                                                            mit einem sofortigen Hundeverbot für 3
                                                            Monate geahndet. Im Wiederholungsfall
                                                            wird   ein  unbefristetes    Hundeverbot
                                                            ausgesprochen. Ein Nichtwissen befreit
                                                            den Hundebesitzer nicht vor der Strafe.

 Missachtung einer Platzsperre                              Wettspielsperre, Platzsperre
 Sammeln von Bällen auf der Driving Range                   Ermahnung
 Schulden beim Verein                                       Wettspielsperre, Platzsperre
 Spielen ohne Greenfee                                      Doppeltes Greenfee, 6 Monate Platzsperre
                                                            und Information des Heimatclubs
 Spielgruppe >4 Personen (außerhalb eines Turniers)         Ermahnung
 mit Behinderung nachfolgender
 Unrechtmäßiges Parken                                      Ermahnung, Wettspielsperre, Platzsperre
 Verzögerung des Spiels nachfolgender Gruppen               Ermahnung

 Aus eventuell verhängten Sanktionen durch die Marshals, die Spielleitung, den Sportausschuss
  oder den Vorstand leiten sich keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verein ab (z.B. Rückerstattung
  des Greenfees o.ä.), da diese das geeignete und angemessene Mittel zur Erhaltung der
  Spielfreude aller darstellen und nur eine notwendige Reaktion auf das Fehlverhalten Einzelner ist.
 Das Sekretariat führt eine Liste der Ermahnungen / Sanktionen welche nur durch den Vorstand
  und Sportausschuss eingesehen werden darf.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 7

                                                                                                    Seite 1

Anhang 7: Verhalten bei schlechtem Wetter

1   Feststellung der Gefahr
 Akute Blitzgefahr ist spätestens dann gegeben, wenn der Donner nach einem Blitz innerhalb von
  30 Sekunden erfolgt.
 Jede(r) Spieler(in) darf seine/ihre Wettspielrunde unterbrechen, sobald er/sie „Blitzgefahr als
  gegeben“ ansieht. Maßgeblich ist die subjektive Einschätzung des Spielers.

2   Spielunterbrechung durch Spielleitung
 Die Spielunterbrechung wird durch einen langen Ton signalisiert (vgl. Anhang 5).
 Nach dem Signalton muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden. Kein einziger Schlag /
  Putt mehr (die Bälle verbleiben an Ort und Stelle)!
 Versäumt dies ein Spieler, so ist er disqualifiziert.

3   Verhalten bei Spielunterbrechung
 Es sind unverzüglich die Wetter- / Blitzschutzhütten aufzusuchen. Die Ausrüstung verbleibt
  außerhalb der Hütte.
 Es ist sinnvoll das Handy zu prüfen, ob Informationen der Spielleitung vorliegen.
 Zeichnet sich eine längere Wartezeit ab, so ist es sinnvoll zum Clubhaus zurück zu kehren, sofern
  keine akute Gefahr besteht.
 Das Verlassen der Anlage während einer Spielunterbrechung ist nicht gestattet. Bei
  Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Der Sportausschuss wird zudem über weitere
  Maßnahmen wegen unsportlichen Verhaltens beraten.

4   Wiederaufnahme des Spiels / Spielabbruch
 Das Spiel darf erst wiederaufgenommen werden, wenn die Spielleitung das anordnet.
 Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Signaltöne angezeigt
  (i.d.R. frühestens 30 Minuten nach dem letzten Donner)!
 Kann am Veranstaltungstag der ordnungsgemäße Ablauf nicht mehr hergestellt werden (z.B. durch
  anhaltende Gefahr, schlechter Platzverhältnisse), so entscheidet die Spielleitung über das weitere
  Vorgehen (z.B. Fortsetzung des an einem anderen Tag)
 Im Falle eines Spielabbruchs wird durch die Spielleitung zudem darüber entschieden,
  ob und wie das Turnier zu werten ist.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 8

                                                                                                 Seite 1

Anhang 8: Kleiderordnung
Die golferische Kleiderordnung gilt aus Respekt vor den Mitspielern und der Sportart als Solches. Sie
ist Teil der Etikette. Daher legt der Golfclub Gifhorn Wert auf gepflegte Kleidung - auf und neben dem
Platz.

1   Kopfbedeckung
Kappen und Schirmmützen werden mit der Spitze nach vorne getragen. Alle sonstigen golfüblichen
Kopfbedeckungen werden ebenfalls akzeptiert. In geschlossenen Räumen ist die Kopfbedeckung
abzusetzen.

2   Polohemden und Damenoberteile
Kragenlose Hemden und Tops müssen über Ärmel verfügen. Ärmellose Hemden und Tops müssen
einen Kragen aufweisen. Rückenfreie Oberteile sind nicht erwünscht. T-Shirts sind für Herren nicht
gestattet.

3   Hosen / Röcke
Fast alles ist erlaubt!
Ausgenommen sind: ausgewaschene oder löchrige Bekleidungen, Badeshorts, Jogginghosen oder
Ähnliches.
Röcke haben den Blick auf die Unterwäsche zu verhindern.

4   Schuhe
Es sind nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppen sowie Sportschuhe erlaubt.

5   Siegerehrung
Im Clubhaus und bei den Siegerehrungen gelten diese Regeln nicht, jedoch wird eine gepflegte und
dem Rahmen angemessene Bekleidung erwartet.

6   Zuwiderhandlung
Die Kleiderordnung gilt für alle Golfer, für deren Caddies sowie für Begleitpersonen auf dem Golfplatz.
Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung dieser Kleiderordnung den Zugang zu dem Golfplatz zu
verwehren. Die Einhaltung der Kleiderordnung wird überwacht. Mitarbeiter und Funktionsträger des
Golfclubs sind berechtigt, Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, des Golfplatzes zu
verweisen.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 9

                                                                                                 Seite 1

Anhang 9: Rahmenausschreibung Wettspiele
Diese „Rahmenausschreibung für Wettspiele“ regelt die allgemeinen                   Grundlagen     des
Wettspielbetriebes für Turniere auf der Anlage des Golfclubs Gifhorn e.V.
Unabhängig davon wird für jedes Wettspiel eine Turnierausschreibung aufgestellt, in der ergänzende
und konkretisierende Informationen gegeben werden.

1   Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes
e.V. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese
Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2   Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner
personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und
Veröffentlichung (Aushang im Golfclub, Veröffentlichung im Mitgliederbereich von myGolf, SMS
Versand der Startzeit an Spieler in der gleichen Spielgruppe) von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie
in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf
Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit
Einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bilder und Videos zur
Veröffentlichung auf der Homepage des GC Gifhorn, im Internet, auf Facebook und in der regionalen
Presse verwendet und zu diesem Zweck auch gespeichert werden dürfen. Die Fotos und Videos dienen
ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des GC Gifhorn. Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, das
Fotos und Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller
technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder
Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Sollte dies nicht gewünscht sein, so
kann der Teilnehmer dem schriftlich Widersprechen (info@gc.gifhorn.de). Bei Minderjährigen nimmt
dies mindestens ein Erziehungsberechtigter wahr. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt
die Entfernung, soweit dies dem/der Veranstalter/-in möglich ist
Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter:
„www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm“ eingesehen werden.

3   Wettspielausschreibung des Turniers
Grundsätzlich ist die Ausschreibung des Turniers bindend. Der Spieler hat sich über die Ausschreibung
vorab zu informieren. Die Spielleitung kann im Rahmen ihrer Befugnisse die Spielform bis zu Beginn
des Turniers abändern.
Der Aufdruck auf der Scorecard hat informativen Charakter. Sollten Unterschiede zur Spiel-
ausschreibung vorliegen, so hat der Spieler vorab mit der Spielleitung Rücksprache zu halten.

4   Zusammenstellung der Spielgruppen
In vorgabenwirksamen Wettspielen werden die Spielergruppen in der Regel nach Vorgaben
zusammengestellt. Bei nicht vorgabenwirksamen Wettspielen können die Spielergruppen auch nach
anderen Kriterien zusammengestellt werden. In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung über die
Gruppeneinteilung bei der Wettspielleitung.

Sportordnung_2019_R2_V05_Released_KFe.docx vom 14.07.2019
Anhang 9

                                                                                                 Seite 2

5   Abschläge
Damen                            Rot                         Par 72; CR 74,5; Slope 131

                                 Orange                      Par 69; CR 70,1; Slope 120
Herren                           Gelb                        Par 72; CR 72,1; Slope 131
                                 Rot                         Par 69; CR 67,9; Slope 122

6   Golfcarts
Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren ,
außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden.

Ausnahmen:
Bei körperlicher Behinderung, die das absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die
Benutzung gestattet. Es besteht eine Attest-Pflicht.

7   Üben
Vor oder zwischen den Wettspielrunden darf auf dem Platz nicht geübt werden, es sei denn die
Ausschreibung regelt dies anders oder die Spielleitung erlaubt dies am Orte ausdrücklich.

8   Elektronische Hilfs- / Kommunikationsmittel
Das Mitführen von elektronischen Hilfs- und Kommunikationsmitteln ist grundsätzlich nicht untersagt.
Auch das Mitführen von elektronischen Hilfsmitteln, die im Turnier unerlaubte Funktionen bereitstellen
könnten, ist gestattet. Jedoch dürfen diese Hilfsmittel und Apps nicht genutzt und das entsprechende
Gerät nur zur Entfernungsmessung / Orientierung auf dem Platz eingesetzt werden.
Stellt die Spielleitung eine Abweichung / eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die
Benutzung eines solchen Gerätes (durch einen Spieler oder Caddie) fest, so kann die Spielleitung diese
Störung als schwerwiegenden Verstoß bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
Auch dürfen keine anderen Spieler des Turniers auf der Runde mittels dieser Hilfsmittel über die Platz-
oder Umgebungsbedingungen informiert werden. Dies bedingt ebenfalls eine sofortige Disqualifikation
des Ratgebers (Belehrenden).

9   Spielunterbrechung wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel
oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht
wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim
Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht
wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht
Umstände die Aufhebung der Strafe rechtfertigen. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr
ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler auch alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von
der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen,
können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Signale für Spielunterbrechung / -fortsetzung gemäß Anhang 5.

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Anhang 9

                                                                                                 Seite 3

10 Sonderwertungen

10.1 Nearest to the Pin / Nearest to the Pin (Second Shot)
Es zählt der erste / zweite Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen.
Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch
beendet haben.

10.2 Longest Putt made
Der Ball muss auf dem Grün liegen und der Putt muss ins Loch fallen. Die Entfernung des gemachten
Putts zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet
haben. Dazu ist die Position des Balles adäquat zu markieren.

10.3 Nearest to the Line / DAX
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten
Rasenfläche (Fairway oder kürzer) liegen. Gemessen wird der kürzeste Abstand senkrecht zur Linie.

10.4 Longest Drive
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten
Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

11 Abgabe der Zählkarte
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung des Wettspiels durch Einwurf in den Briefkasten am
Sportbüro abzugeben (Unterschriften des Zählers und Spielers sind zwingend erforderlich). Es wird
eine persönliche Abgabe im Sekretariat empfohlen, um etwaige Nachfragen sofort klären zu können.

12 Entscheidung bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel (Stechen)
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl
von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den
Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch
gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann
drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das
Loch mit der Vorgabenverteilung 1. Besteht auch dann noch ein Gleichstand, entscheidet das Los.

13 Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt in der Regel zeitnah nach dem Eintreffen der letzten Spielgruppe. Sollten
aufgrund eines größeren Teilnehmerfeldes mehrere Leistungsgruppen notwendig werden, so können
diese auch einzeln gewertet und prämiert werden.
Bei Clubturnieren (ohne Berücksichtigung der Untergruppen) werden die Preise nur an anwesende
Spieler bei der Siegerehrung ausgehändigt – dies gilt unabhängig davon, ob sich der Spieler
ordnungsgemäß (persönlich) bei der Spielleitung abgemeldet hat oder nicht (vgl. Regel 3.1). Die Preise
werden im Sekretariat eingelagert und können dort bis zu drei Wochen nach Turnierende persönlich
abgeholt werden. Nicht abgeholte Preise werden bei Folgeturnieren erneut vergeben.
Sollte ein Turnier abgebrochen werden und wird durch die Spielleitung beschlossen, dass keine
Wertung möglich ist, so erfolgt auch keine Siegerehrung. Die Preise verbleiben im Verein und werden
bei den kommenden Turnieren als Sonderpreise ausgegeben.
Sollte es ein Sponsorenturnier sein, so entscheidet der Sponsor über die Vergabe der Preise.

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