2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
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WEGWEISER 2020/2021 Kultur & Mensen & Studien- Studierendenwerk Internationales Studieren mit Kind Soziales & Service Cafeterien Wohnen finanzierung Thüringen
Das Studierendenwerk Thüringen ist an acht Hoch- schulstandorten für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung von ca. 50.000 Studierenden in Thüringen zuständig. Service unter einem Dach: Versorgung in Mensen und Cafeterien Zimmer in studentischen Wohnanlagen Studienfinanzierung allgemeine, psychosoziale und Rechtsberatung Kinderbetreuung kulturelle Förderung ... und vieles mehr! ...DAMIT STUDIEREN GELINGT.
INHALT VORWORT 5 DAS STUDIERENDENWERK THÜRINGEN 6 Wer wir sind 6 Was wir bieten 7 GEWUSST WO – Informationszentren des Studierendenwerks 8 GEWUSST WIE – Studentische Vergünstigungen 10 Internationaler Studentenausweis (ISIC) 10 Semesterticket ÖPNV (Nahverkehr) und Semesterticket der DB Regio (Bahnticket) 10 Semesterticket Plus der DB Regio 10 STUDIENFINANZIERUNG 11 Ausbildungsförderung BAföG 11 BAföG auf einen Blick 12 Widerspruchsverfahren 13 Andere Finanzierungsmöglichkeiten 13 Stipendien 13 Darlehen in Härtefällen 13 Kurzdarlehen 14 Überbrückungsdarlehen 14 Kredite des BMBF mit KfW und Bundesverwaltungsamt 14 Private Bankkredite 14 KfW-Studienkredit 15 JOBS 15 WOHNEN 16 Bewerbung auf einen Wohnplatz 17 Vergabe von Wohnplätzen 17 Angebot für einen Wohnplatz 18 Annahme des Angebots/Abschluss Mietvertrag 18 Ablehnung des Angebots/Mietvertrags 18 Verlängerung des Mietverhältnisses, Umzug, Auszug 18 Privatzimmervermittlung 18 -› MENSEN & CAFETERIEN 19 Bargeldlos zahlen mit der thoska 21 Campusbuffet – Veranstaltungsservice 21
-› STUDIERENDENWERK THÜRINGEN SOZIALES & SERVICE 22 Versicherungen 22 Gesetzliche Unfallversicherung 22 Freizeit-Unfallversicherung 23 Haftpflichtversicherung 23 Hausratversicherung 23 Krankenversicherung 24 Soziale Leistungen 24 Darlehen 24 Kostenfreies Essen mit Wertmarken 24 Impfzuschüsse 24 Beratungsangebote 25 Allgemeine Sozialberatung (ASB) 25 Psychosoziale Beratung (PSB) 25 Rechtsberatung für Studierende 25 BEGEGNUNGSSTÄTTE „HAUS ROSENBAUM“ 26 STUDIEREN MIT KIND 27 Kindereinrichtungen 28 Wohnen mit Kind 29 Essen mit Kind 29 Begrüßungspaket für Kinder in Jena 30 Sonstige Informationsquellen 30 KULTUR 31 INTERNATIONALES 31 SERVICETEIL Anschriften und Kontakte an den Hochschulorten 32 Erfurt 33 Ilmenau 36 Jena 39 Nordhausen 42 Schmalkalden 44 Eisenach 46 Gera 47 Weimar 48 Begegnungsstätte „Haus Rosenbaum“ 50 Kommunikation und Kultur 50 4
WEGWEISER 2020/2021 VORWORT Herzlich willkommen an den acht Studienorten des Freistaates Thüringen. Ganz gleich, ob Sie nun in Jena oder Ilmenau, in Erfurt oder Weimar, in Nordhausen oder Schmalkalden, in Eisenach oder Gera studieren, dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, sich im Studierendenwerk (Stw) an jedem Studienort zurechtzufinden. Die Entscheidung für eine Hochschule hängt natürlich in erster Linie vom Studienfach ab. Aber auch das soziale Umfeld, die Wohnmöglichkeiten, Ihre persönliche Studienfinanzierung, kurze Wege zu Mensen und Cafete- rien und umfassende Informations- und Beratungsleis- tungen gehören zu einem erfolgreichen Studium. Nicht zu vergessen die kulturellen Angebote vor Ort. Stürzen Sie sich auf Ihr Studium – das Studierendenwerk Thüringen sorgt für das wichtige „Rundherum“, …damit Studieren gelingt. Dazu weist Ihnen diese Broschüre den Weg. Weitere Details und Informationen (wie z. B. Sprech- und Öffnungszeiten der Beratungsstellen) gibt es auf www.stw-thueringen.de. Das Studierendenwerk Thüringen ist auch in den sozialen Medien aktiv (facebook, Instagram). Spezielle Informationen zu den Hochschulen und deren Studienangeboten erhalten Sie in den hochschuleigenen Medien. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Lernen und eine unvergessliche Studienzeit im Freistaat Thüringen! Ihr Studierendenwerk Thüringen WICHTIGER HINWEIS ZUR GENDERISIERUNG: Im Folgenden wird grundsätzlich das generische Maskulinum genutzt. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechterformen gemeint. Im Einzelfall, etwa bei Überschriften, und im eindeutigen Fall, etwa wenn ausschließlich weibliche Personen angesprochen sind, kann durch explizite Nennung geschlechtsspezifischer Formen hiervon abgewichen werden. 5
DAS STUDIERENDENWERK THÜRINGEN WER WIR SIND. Bundesweit existieren gegenwärtig 58 Studenten-/ Studierendenwerke, die sich um die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden bemühen. Das Studierendenwerk Thüringen als Anstalt des öffent- lichen Rechts ist gemäß Thüringer Studierendenwerks- gesetz für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung der ca. 50.000 Studierenden der folgenden staatlichen Thüringer Hochschulen zuständig: Universität Erfurt Fachhochschule Erfurt Technische Universität Ilmenau Friedrich-Schiller-Universität Jena Ernst-Abbe-Hochschule Jena Hochschule Nordhausen Hochschule Schmalkalden Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik „FRANZ LISZT“ Weimar Duale Hochschule Gera-Eisenach Das Studierendenwerk ist eine gemeinnützige Einrich- tung mit Recht auf Selbstverwaltung. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Die Organe des Studierendenwerks sind der Verwaltungs- rat und der Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat, dem Studierende, Professoren und Vertreter des öffentlichen Lebens angehören, berät und entscheidet über Angele- genheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über den jährlichen Wirtschaftsplan. Der Geschäftsführer leitet das Studierendenwerk und vertritt es nach außen. Die Arbeit des Studierendenwerks wird im Wesentlichen aus eigenen Erträgen, Landeszuschüssen und Sozialbei- trägen (Semesterbeiträge) der Studierenden finanziert. Nach dem Thüringer Studierendenwerksgesetz hat jeder Studierende pro Semester einen festgelegten Beitrag an das Studierendenwerk und die Studierendenvertretung zu entrichten. Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, er- möglicht aber dem Studierendenwerk, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können. 6
Studierendenwerk WEGWEISER 2020/2021 Thüringen HISTORIE Das Studentenwerk in Thüringen hat fast eine 100-jährige Tradition. Nach dem 1. Weltkrieg wurde auch in Jena ein studentischer Selbsthilfeverein gegründet. Zielsetzung war zunächst die Linderung der wirtschaftlichen Not für Studenten. Aus dem 1921 gegründeten „Verein Jenaer Studenten- hilfe“ entstand 1933 das Studentenwerk Jena. In den Jahren zwischen 1948 und 1991 waren die sozialen Angelegenheiten den Wirtschafts- und Sozialeinrichtun- gen den Hochschulen zugeordnet. Ab 1990 wurden auch in Thüringen wiederum Studentenwerke gegründet. Am 31.12.2006 entstand das Studentenwerk Thüringen in seiner jetzigen Struktur. Im Jahr 2016 wurde es in Studie- rendenwerk umbenannt. Im Herbst 2019 hat das Studie- rendenwerek ein Leitbild eingeführt mit den zentralen Formulierungen „sozial, modern und vielfältig“. WAS WIR BIETEN. Ausbildungsförderung nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen zur Studienfinanzierung Bewirtschaftung der Mensen und Cafeterien Bereitstellung und Bewirtschaftung von studentischen Wohnanlagen und Vermittlung von privatem Wohnraum Beratungs- und Dienstleistungsangebote im sozialen, psychosozialen und kulturellen Bereich Kinderbetreuung Förderung kultureller und künstlerischer Selbstbetätigung der Studierenden Semesterticket* * Im Semesterbeitrag ist ein Semestericket enthalten. Dazu gehört ein Bahnticket für die DB Regio und – je nach Hochschule – auch für den ÖPNV (Öffentlicher Personen- Nahverkehr). An einigen Hochschulen kommt noch ein VMT-Block (Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen, Näheres dazu auf Seite 10) hinzu. Diese Beiträge sind Veränderungen unterworfen. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Homepage. Das gültige Beitragsverzeichnis finden Sie unter www.stw-thueringen.de/soziales 7
GEWUSST WO INFORMATIONSZENTREN DES STUDIERENDENWERKS Sie benötigen nur einen Antrag z. B. für das BAföG? Sie suchen einen Job oder Praktikumsplatz bzw. benötigen den Internationalen Studentenausweis? Sie möchten evtl. ein Privatzimmer mieten? Für diese und sehr viele ähnliche Fragen müssen Sie nicht sofort einen Termin in einer unserer Fachabteilungen ausmachen. Sie können direkt vor Ort ein Informations- zentrum des Studierendenwerks aufsuchen. Die Informationszentren finden Sie an den Hochschulorten in: Erfurt - infopunkt Unicampus , Mensa Nordhäuser Str. 63 / FH-Campus, Mensa Altonaer Straße 25, Haus 6 Ilmenau ASC–Akademisches Service Center, Mensa Ehrenberg, Max-Planck-Ring 1 Jena INFOtake, Ernst-Abbe-Platz 5 Schmalkalden „infopunkt und Beratung“, Blechhammer 9b, Haus S Weimar INFOtake, Marienstraße 15a Nordhausen -› Abt. Studienfinanzierung, Weinberghof 4 Die Kontaktdaten finden Sie im Serviceteil (ab S. 33). 8
Studierendenwerk WEGWEISER 2020/2021 Thüringen Sie erhalten in den Informationszentren: den Internationalen Studentenausweis ISIC (International Student Identity Card) Informationen zu und Entgegennahme von Anträgen zum Semesterzuschuss der jeweiligen Stadt (aktuelle Regelungen siehe Internet) Informationen zur Befreiung/Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages Informationen zur Befreiung/Rückerstattung des Beitrages zum Semesterticket Informationen zu und Entgegennahme von Meldun- gen zur Freizeitunfallversicherung und Haftpflicht- versicherung für Studierende und Entgegennahme von Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung Informationen und Buchung von Angeboten aus dem Kursprogramm der Beratungsstellen BAföG-Anträge: Ausgabe und Annahme zur Weiter- leitung an die Abteilung Studienfinanzierung HINWEIS: Keine Beratung und Bearbeitung von Anträgen! den Kinderausweis für kostenloses Mittagessen für Kinder bis einschließlich 6 Jahren von Studierenden Informationsmaterial des Studierendenwerks und der Hoch- und Fachhochschulen sowie Auskünfte zu Öffnungszeiten von Einrichtungen des Studieren- denwerks, der Hoch- und Fachhochschulen sowie der örtlichen kommunalen Verwaltungen Hilfe bei der Suche und der Vermittlung von Privat- zimmern (in Erfurt, Nordhausen, Schmalkalden nur Angebote über Internetseite) Informationen zur Veröffentlichung von Angeboten für Nebenjobs und Praktika Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Studieren- denwerks und der jeweiligen Hochschulen (in Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar) Informationen und Beratung sowie Anträge zur flexiblen Kinderbetreuung (in Jena, Erfurt und Weimar) und vieles mehr! 9
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN GEWUSST WIE STUDENTISCHE VERGÜNSTIGUNGEN ISIC – Internationaler Studentenausweis Der Internationale Studentenausweis ist der einzige welt- weit anerkannte Nachweis, mit dem sich Studierende in fast allen Ländern ausweisen und damit in den Genuss vielfältiger Ermäßigungen kommen können: ermäßigte Eintrittspreise in vielen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Galerien, Theatern ermäßigte Kosten bei verschiedenen Reise- und Transportunternehmen sowie Mietwagenfirmen Zur Beantragung benötigt man ein Passbild, eine aktuelle Studienbescheinigung oder den Studierendenausweis, den Personalausweis/Reisepass/Führerschein und 15 € (Hinweis: Außer in Weimar nur bargeldlose Bezahlung mit thoska möglich). Semesterticket ÖPNV (Nahverkehr) und Semester- ticket der DB Regio (Bahnticket) Haben Sie den Semesterbeitrag gezahlt, ist das Seme- sterticket inbegriffen. Die damit verbundenen Leistungen sind jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschied- lich. An allen Hochschulen ist das Bahnticket für die Regionalbahnen enthalten,jedoch nur an einigen Hoch- schulorten zusätzlich auch das ÖPNV-Ticket (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) und ggf. noch das VMT-Ticket (Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen). Auf der Homepage des Studierendenwerks finden Sie die jeweils aktuellen Regelungen und Informationen zu den Hochschulen, für die das Studierendenwerk mit dem ÖPNV und/oder der Deutschen Bahn Vereinbarungen über ein Semesterticket geschlossen hat und welche Linien und Verkehrsunternehmen in das jeweilige Ticket eingeschlossen sind. Semesterticket Plus der DB Regio Das Semesterticket Plus gibt es für Absolventen (exmatri- kulierte Studenten) der Thüringer Hochschulen, die bereits das Semesterticket der DB Regio (Bahnticket) nutzen konnten. Das Semesterticket Plus kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Exmatrikulation (Wirksamkeitsdatum) beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.stw-thueringen. 10
Studienfinanzierung STUDIENFINANZIERUNG AUSBILDUNGSFÖRDERUNG BAföG Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für jeden, der die im Gesetz näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt, ein Rechts- anspruch auf Ausbildungsförderung für eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbil- dung, sofern er selbst und seine leiblichen Eltern und Ehegatten nicht in der Lage sind, die für die Lebenshal- tung notwendigen Kosten aufzubringen. In diesem Fall stellt der Staat dem einzelnen Auszubildenden die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung während der Ausbildungszeit benötigten Mittel zur Verfügung. Die Höhe der Ausbildungsförderung wird unter Zugrunde- legung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Auszubildenden, seines Ehegatten (sofern vorhanden) und seiner Eltern individuell ermittelt. Das Studierendenwerk Thüringen ist als Amt für Ausbil- dungsförderung nach § 1 Abs. 3 Thüringer Ausführungs- gesetz zum BAföG für die Durchführung des BAföG bei Studierenden der folgenden Thüringer Hochschulen zuständig: Universität Erfurt Bauhaus-Universität Fachhochschule Erfurt Weimar Technische Universität Hochschule für Musik Ilmenau „FRANZ LISZT“ Weimar Friedrich-Schiller- Duale Hochschule Universität Jena Gera-Eisenach Ernst-Abbe-Hochschule SRH Hochschule für Jena Gesundheit* Hochschule Nordhausen IUBH Internationale Hochschule Hochschule* Schmalkalden * nichtstaatliche Hochschulen, die durch den Freistaat Thüringen als gleichwertig zu den staatlichen Hochschulen anerkannt sind. 11
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN BAFÖG AUF EINEN BLICK Antrag stellen lohnt sich Nicht jeder Studierende, der eine BAföG-Förderung erhal- ten könnte, stellt auch einen Antrag. Kein Informations- flyer kann eine persönliche Beratung ersetzen. Ein Beratungsgespräch in der Abteilung Studienfinanzierung lohnt sich also in jedem Fall. Wann Antrag stellen? Die Förderung beginnt ab dem Monat der Antragstellung, frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag. Unsere Empfehlung: Den Antrag stellen, sobald die Studienzulas- sung vorliegt. Wer kann BAföG-Förderung bekommen? BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende. Zu Beginn des Studiums darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, bei einem Master- oder postgradua- lem Studiengang im Sinne von § 7 Abs. 1a BaföG das 35. Lebensjahr, Ausnahmen von der Altersgrenze sind möglich, doch handelt es sich hierbei um Einzelfallent- scheidungen. Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Studierende die bis dahin üblichen Leistungen erbracht hat; die Kriterien hierfür legen die Hochschulen fest. Bedarfssätze BAföG-Bedarfssatz* in Deutschland bzw. EU-Ausland nicht bei den Eltern bei den Eltern wohnend wohnend Grundbedarf 419 € 419 € Bedarf für Unterkunft 55 € 325 € Zwischensumme 474 € 744 € + optional KV-Zuschlag 84 € 84 € + optional PV-Zuschlag 25 € 25 € Zwischensumme 583 € 853 € + optional Kinder- 140 € 140 € Zuschlag (pro Kind) 12
WEGWEISER 2020/2021 Kann ich etwas dazuverdienen? Jede Person, die BAföG-Leistungen bezieht, kann im Mo- natsdurchschnitt 450 € brutto hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe der Förderung auswirkt. Widerspruchsverfahren Studienfinanzierung Die Widersprüche werden zunächst von der Abteilung Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen. Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch an das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studie- rendenwerks zur weiteren Prüfung und abschließenden Entscheidung weitergeleitet. Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Studienfinanzierung geklärt werden, so dass auch ein formeller Widerspruch dort ein- zulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt beim Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studieren- denwerks eingelegt werden. Allerdings würde dieser dann zunächst zur Abhilfeprüfung an die Abteilung Studienfi- nanzierung abgegeben. ANDERE FINANZIERUNGS- MÖGLICHKEITEN STIPENDIEN Zahlreiche Stiftungen und Einrichtungen vergeben Sti- pendien zur Studienförderung, die eine Alternative zum BAföG darstellen könnten. Eine Übersicht über Stiftungen und deren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Home- page. Die Vergabe von Stipendien ist von umfangreichen Kriterien abhängig und sollte sorgsam geprüft werden. DARLEHEN IN HÄRTEFÄLLEN Das Studierendenwerk kann Darlehen für maximal 12 Monate in der Studienabschlussphase vergeben. Diese Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, durch die der Abschluss des Studiums gefährdet ist. Für den Antrag eines Darlehens vom Stw sind neben dem Nachweis der Bedürftigkeit auch die Aussichten auf einen Studienabschluss glaubhaft zu machen. Darlehen sind als finanzielle Hilfe in vorübergehenden Notlagen gedacht. Anträge auf ein solches Darlehen sind persönlich und schriftlich in der Sprechzeit der Allgemeinen Sozialbera- tung zu stellen. 13
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN KURZDARLEHEN Zudem kann das Studierendenwerk Thüringen eine finanzielle Hilfe als Kurzdarlehen bis zu maximal 800,00 € vergeben. Die Beantragung findet persönlich in der Sprechzeit der Allgemeinen Sozialberatung statt. Dort erhalten Sie An- träge und erforderliche Formulare. ÜBERBRÜCKUNGSDARLEHEN Es gibt Situationen, in denen die Studienfinanzierung über das BAföG dem Grunde nach zwar gesichert ist, aber aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, Förderungsleistungen noch nicht bewilligt und/oder aus- gezahlt werden konnten. Sofern hierdurch eine finanzielle Notlage entsteht, kann auf Antrag beim Amt für Ausbil- dungsförderung ein zinsloses Überbrückungsdarlehen be- zogen werden, maximal in Höhe des Grundbedarfes nach § 13 Abs. 1 und 2 BAföG. Dieses Überbrückungsdarlehen wird im Regelfall mit der BAföG-Nachzahlung verrechnet. KREDIT DES BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG (BMBF) MIT DER KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU (KfW) UND BUNDESVERWALTUNGS- AMT Mit dem Bildungskredit existiert eine neben dem BAföG stehende Möglichkeit zur teilweisen Finanzierung eines Studiums. Ziel ist es, das Studium zu sichern und zu be- schleunigen oder einen außergewöhnlichen, nicht durch das BAföG erfassten, erforderlichen Aufwand zu finanzie- ren bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Hierzu kann ein zins- günstiger Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesverwaltungsamtes beantragt werden. Details zu den Förderbestimmungen des Bundesverwaltungs- amtes können Sie unter www.bva.bund.de bzw. www. bmbf.de sowie ww.kfw.de nachlesen. PRIVATE BANKKREDITE In den letzten Jahren bieten verschiedenste Bankinstitute verstärkt Kredite zur Finanzierung eines Studiums an. Das Studierendenwerk Thüringen hat sich nun im Rahmen seines Auftrags, die Studierenden wirtschaftlich zu unter- stützen, auch des Themas Studienkredit angenommen. Allerdings können wir an dieser Stelle weder eine voll- ständige Übersicht aller am Markt befindlichen Angebote noch eine Bewertung dieser Angebote geben. 14
WEGWEISER 2020/2021 KfW-STUDIENKREDIT Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann aufgrund seiner Konditionen bei der Schlie- ßung von Finanzierungslücken helfen. Die KfW, die über keine eigenen Filialen verfügt, suchte Vertriebspartner für diesen Kredit und hat mit dem Studierendenwerk einen Studienfinanzierung (weiteren) Vertriebspartner gefunden. Dies bedeutet nicht, dass das Studierendenwerk diesen Kredit verkauft oder sonst mit einem eigenen wirtschaftlichen Interesse tätig wird. Vielmehr dienen wir hier als Mittler zwischen der KfW und dem Darlehensnehmer. Vorgeschaltet ist aber in jedem Fall eine ausführliche Beratung nicht nur zu den Kreditkonditionen, sondern auch ein Checken aller sonstigen Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums (BAföG, Bildungskredit etc.). Und wenn es im Ergeb- nis eine günstigere Form der Studienfinanzierung gibt, werden wir darauf hinweisen. Denn nur so kann dem gesetzlichen Auftrag und dem eigenen Anspruch an eine unabhängige Beratung und bestmögliche direkte Unter- stützung der Studierenden entsprochen werden. Infos dazu erhalten Sie in den Servicebüros Studienfi- nanzierung oder in der Allgemeinen Sozialberatung des Studierendenwerks. JOBS Das Jobben neben dem Studium stellt für einen großen Teil der Studierenden eine wichtige Finan- zierungsquelle dar. Das Studierendenwerk Thüringen unterstützt die Studierenden nach seinen Möglichkeiten bei der Jobsuche. Sie finden aktuelle Jobangebote auf unserer Homepage sowie als Aushänge in den Informati- onszentren. Grundlegende Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Deutschen Studentenwerks (DSW), dem Dachverband aller Studenten- und Studierendenwerke: www.studentenwerke.de. Weitere Auskünfte gibt es in den Infozentren des Studie- rendenwerks und in der Allgemeinen Sozialberatung. 15
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN WOHNEN Das Studierendenwerk Thüringen bewirtschaftet an den Studienorten Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar 73 studentische Wohnan- lagen mit ca. 8.000 Wohnplätzen. Die Mietpreise sind in den einzelnen Wohnanlagen entsprechend Wohnqualität und Zimmergröße gestaffelt. Die Pauschalmieten einschließlich Nebenkosten liegen zwischen 132,- € und 379,- €. Studierende wohnen in Einzelzimmern innerhalb von Wohngemeinschaften oder in Einzelappartements. Die Zimmer/Appartements sind größtenteils komplett mö- bliert. Moderne Einbauküchen mit E-Herd und Kühl- schrank, die Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern in separaten Räumen gehören zum normalen Standard. Einige Wohnanlagen haben Gemeinschaftsräume für Ver- anstaltungen sowie attraktive Außenanlagen. Parkplätze sind standortbezogen vorhanden (teilweise gebühren- pflichtig). Fahrradkeller oder Fahrradabstellmöglichkeiten befinden sich in den Häusern oder in näherer Umgebung. Die meisten unserer Wohnanlagen sind saniert. Dabei wurden die Sicherheitsstandards und bauliche Brand- 16
WEGWEISER 2020/2021 schutzanforderungen über das allgemeine, baurechtlich geforderte Maß hinaus verwirklicht. Zusätzliche Ret- tungswege, Sicherheitsbeleuchtungen für die Fluchtwege sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gewähren eine hohe Wohnsicherheit. Im Internet sind alle Wohnhäuser vorgestellt: www.stw-thueringen.de/wohnen Hier erhalten Sie auch ausführliche Beschreibungen unserer Wohnanlagen hinsichtlich Lage, Zimmergröße, Möblierung, Mietkosten uvm. BEWERBUNG AUF EINEN WOHNPLATZ -› Wohnen Die Beantragung eines Wohnplatzes erfolgt online auf unserer Homepage www.stw-thueringen.de/wohnen. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen – bitte berücksichtigen Sie dazu die Hinweise zur Online Bewer- bung auf unserer Webseite. Bewerbungsbeginn für das Sommersemester ist der 01.10. des Vorjahres und für das Wintersemester der 01.04. des laufenden Jahres. Vergabe von Wohnplätzen Wohnberechtigt sind Studierende der Thüringer Hoch- schulen. Die Wohnzeit ist im Allgemeinen für die Dauer einer Regelstudienzeit begrenzt. Die Vergabe der freien Wohnplätze beginnt für das Wintersemester im August, für das Sommersemester im Februar nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen (Bewerberliste). Ausnahmen: Eine bevorzugte Vergabe kann an Bewerber erfolgen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: Schwere Krankheit oder Körperbehinderung – Attest/ärztliche Bescheinigungen erforderlich! Studierende mit Kind Besondere Dringlichkeitsgründe für ausländische Studierende – Bewerbung ist bis spätestens zum 31. Juli für das Wintersemester bzw. 31. Januar für das Sommersemester des jeweiligen Jahres einzureichen. Durch die Abteilung Studentisches Wohnen werden Sie darüber informiert, ob die Gründe zur bevorzugten Auf- nahme ausreichend sind. 17
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN Angebot für einen Wohnplatz Wir sind bemüht, die angegebenen Wünsche nach Mög- lichkeit zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Angebot wird Ihnen per E-Mail übermittelt. Liegt dem Bewerber bei Eingang des Angebots noch keine Zusage zum Studi- enplatz vor, kann er seine Bewerbung bis zum Eingang der Zu- oder Absage zurückstellen lassen. Ein Anspruch auf das Wohnangebot besteht dann nicht mehr. Annahme des Angebots/Abschluss Mietvertrag Der Mietvertrag ist innerhalb der im Angebot genannten Frist unterschrieben an die Abteilung Studentisches Woh- nen zurückzuschicken. ACHTUNG! Wird die Annahmefrist nicht eingehalten, verfällt das Angebot und die Bewerbung wird von der Bewerberliste gestrichen. Ablehnung des Angebots/Mietvertrags Stornierungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Verlängerung des Mietverhältnisses, Umzug, Auszug Über die Regelstudienzeit hinaus kann eine Verlängerung des Mietverhältnisses (schriftlicher Antrag) gewährt werden. Sollten Sie mit Ihrem angemieteten Wohnplatz nicht zu- frieden sein oder Sie aufgrund der hohen Nachfrage nicht in der gewünschten Wohnanlage wohnen, so können Sie einen Umzugsantrag stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Hausverwaltung. Umzüge (pro Wohnzeit maximal zwei) sind dann bei freier Kapazität möglich. Die Beendigung/Kündigung des Mietverhältnisses ist im § 4 der Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks geregelt. Durch Ihre Hausverwaltung werden Sie rechtzeitig über die Auszugsmodalitäten informiert. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglich verein- barten Zeit. PRIVATZIMMERVERMITTLUNG Auf Wunsch vermitteln wir auch Privatzimmer. Aktuelle Angebote für Thüringer Hochschulorte entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Für die Region Jena finden Sie die Angebote sowohl unter www.studenten-wohnen-jena.de als auch in der INFOtake Jena. 18
WEGWEISER 2020/2021 MENSEN & CAFETERIEN Ein Sprichwort besagt, dass Essen und Trinken Leib und Seele zusammen hält und ein anderes lautet „mens sana in corpore sano“ (ein gesunder Geist wohnt in einem gesunden Körper) – auch Studierende Cafeterien Mensen & können nicht nur von Luft und Liebe allein leben. Aus diesem Grund bewirtschaftet das Studierendenwerk an allen Hochschulstandorten Mensen und Cafeterien. Die Mensa ist der Inbegriff des studentischen Speisetem- pels und aus dem Studentenleben nicht wegzudenken. Dabei sind Mensen nicht nur reine Quellen der Nah- rungsaufnahme. Sie sind auch allgemeiner Treffpunkt und Kommunikationszentrum – allein Essen macht wenig Spaß und Kochen mag oder kann auch nicht jeder! Und den Geldbeutel schont der Mensabesuch außerdem. Täglich gibt es mindestens ein Essen zum Preis von 1,60 € bzw. 1,85 € für Studierende und es stehen bis zu sieben Gerichte zur Auswahl. Das Angebot an Pro- dukten regionaler Erzeuger und saisonaler Speisen wird ständig breiter. Regelmäßige Spezialitätenwochen wie vegetarisch-vegane Aktionswochen, mediterrane Küche, Kochen im Wok usw. lockern den Mensaalltag auf. Für Vegetarier bieten alle Mensen täglich mindestens ein fleischloses Gericht, auch vegane Essen werden zuneh- mend angeboten. Zusätzlich stellen abwechslungsreiche Salat- und Dessertbuffets leckere Ergänzungen oder Alternativen zu den Hauptgerichten dar. 19
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN Eigene Menülinien des Studierendenwerks bereichern den Mensaalltag: mensaVital mensaInternational mensaRegional Die Menülinie mensaVital ist unser Beitrag zur gesunden Ernährung sowie zur Kampagne „5 am Tag“ (5 Portionen Obst und Gemüse am Tag). Die Gerichte von mensaVital werden nach genau einzuhaltenden Rezept- vorschriften zubereitet. Sie zeichnen sich u.a. durch eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Zusammen- stellung der Zutaten, durch den Verzicht auf frittierte und panierte Speisen, den Verzicht auf Aromen und Geschmacksverstärker und die Verwendung frischer und naturbelassener Zutaten aus. Die Menülinie mensaInternational vereint Rezep- turen, die unter Einbeziehung internationaler Studie- render entwickelt wurden. Authentizität der Zutaten, Rezepte und Zubereitung stehen dabei im Mittelpunkt. Gerichte beider Menülinien sind im Speiseplan und an den Ausgabetheken jeweils mit einem eigenen Logo gekennzeichnet. Die Menülinie mensaRegional kennzeichnet alle Gerichte, in denen regionale Produkte aus Thüringen -› verarbeitet worden sind. Die aktuellen Wochenspeisepläne finden Sie auf unserer Webseite und auf www.thueringen.my-mensa.de. Ergänzend zu den Mensen bieten die Cafeterien des Studierendenwerks Leckeres für „Zwischendurch“, Kaffee- und Teespezialitäten aus fairem Handel in- begriffen. Für alle Getränke können auch recyclebare Thermobecher erworben werden. Kinder herzlich willkommen Auch an die jüngsten Gäste wird gedacht: Kinder- stühle und Spielecken lassen auch für die Kleinsten den Mensabesuch zum Erlebnis werden. Wickelräume und Wickeltische können genutzt werden. Kostenloses Mittag- essen mit dem Kinderausweis für Kinder bis einschließlich 6 Jahren auf speziellen Kindertellern sind eine zusätzliche Serviceleistung des Studierendenwerks Thüringen. 20
WEGWEISER 2020/2021 Bargeldlos zahlen mit der thoska thoska – die Thüringer Hochschul- und Studierenden- werkskarte – gibt es an allen Hochschulen in Thürin- gen. Sie ist nicht nur Studierendenausweis, sondern kann vielfältigen Zwecken dienen: als Kopierkarte, als Schlüssel für Zimmer, Parkplatzschranken usw. In den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks wird die thoska zur bargeldlosen Zahlung genutzt. Aufladbar mittels Bargeld oder EC-Karte, spart die thoska-Zahlung viel Zeit an der Kasse. Aufwertegeräte finden Sie in den Mensen und Cafeterien. BITTE BEACHTEN: Das Guthaben verfällt innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Zahlung mit der Karte. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass mit der Nutzung ungewollt persönliche Daten an das Studierendenwerk übermittelt werden. Im Studierendenwerk können der Karte nur folgende Infos entnommen werden: Status als Studierender oder Mitarbeiter Name der Hochschule Gültigkeit der Karte interne Chipnummer Cafeterien Mensen & gezahlter Betrag. Es werden also weder Namen noch persönliche Daten gespeichert! CAMPUS BUFFET – Veranstaltungsservice Der Bereich Campus Buffet des Studierendenwerks Thüringen organisiert die gastronomische Versorgung von Veranstaltungen der Studierenden und an den Universitäten und Hochschulen im Freistaat. Sie finden bei uns das passende kulinarische Arrangement, unsere Leistungen reichen von Heiß- und Kaltgetränken, belegten Brötchen, Canapees, Cocktails, Gebäck, Imbiss, Menüessen bis zu festlichen kalt-warmen Buffets. Erfah- rene Köche und Servicekräfte stellen sich in Ihren Dienst. Wir bieten Ihnen folgenden Service: Vermietung von Räumen inklusive Gastronomie Gastronomische Gestaltung von Empfängen, Bällen, Versammlungen, Lunchbüfetts, Tagungs- und Institutsfesten, Promotionsfeiern, Absolvententreffen, Einweihungen, u. v. a. m. Konferenz- und Tagungsversorgung in Hochschulen und Instituten mit und ohne Bedienung Campus-Buffet unterstützt Sie bereits bei der Planung einer solchen Veranstaltung. Eine Übersicht über unsere Ansprechpartner vor Ort finden Sie im Serviceteil. 21
SOZIALES & SERVICE VERSICHERUNGEN Gesetzliche Unfallversicherung Studierende der vom Studierendenwerk betreuten Hoch- schulen sind bei der Unfallkasse Thüringen gesetzlich ge- gen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im zeitlichen, örtlichen oder ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium an einer Thüringer Hochschule stehen, wie Teilnahme an Lehrver- anstaltungen (einschl. Pausen), Bibliotheksbenutzung, Exkursionen, Tätigkeiten in der studentischen Selbstver- waltung, alle Wege von und zur Hochschule sowie der Gang zum kontoführenden Geldinstitut. Wichtig ist, dass jeder Unfall im Studierendenwerk oder der Hochschule angezeigt werden muss. Bitte informieren Sie sich im Serviceteil über die zuständigen Meldestellen. 22
WEGWEISER 2020/2021 Freizeit-Unfallversicherung Für Unfälle, die sich nicht während der Ausbildungszeit er- eignen, hat das Studierendenwerk Thüringen eine Gruppen- unfallversicherung für Studierende, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst die Unfälle, von denen die versicherten Personen während ihrer Freizeit betroffen werden, d.h. alle Unfälle die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Voraussetzung für Leistungen des Versicherers ist, dass der Unfall schnellstmöglich dem Studierendenwerk gemeldet wird. Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung Das Studierendenwerk hat eine Haftpflichtversicherung für Studierende der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der Hochschule Nordhausen abgeschlossen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht dieser Studierenden, die den Seme- sterbeitrag entrichtet haben, für Schäden aus der Teilnahme am Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschulen, sofern die Studierenden nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Hochschulen stehen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Voraussetzung für Leistungen des Versicherers ist, dass der Schaden schnellstmöglich dem Studierendenwerk gemeldet wird. Bei einem Haftpflichtschaden wird jedoch immer zuerst, wenn vorhanden, die Privathaftpflichtversicherung (eigene Service & Soziales oder die der Familie) in Anspruch genommen. Übernimmt diese Versicherung nur einen Teil der Schadenssumme oder lehnt die Regulierung vollständig ab, fügen Sie bitte das Regulierungsschreiben von Ihrem Versicherer der Schadenan- zeige an das Studierendenwerk bei. Weiterführender Informationen zur Versicherung erhalten Sie auf unserer Homepage und in den Infozentren des Stw. Hausratversicherung Über das Studierendenwerk Thüringen besteht keine allge- meine Hausratversicherung. Ein Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Beschädigung hinsichtlich der von Studieren- den in eine Wohnanlage eingebrachten Gegenstände besteht also auch nicht mit dem Abschluss eines Mietvertrages. Jeder Studierende sollte prüfen, ob über die Eltern eine Hausrat- versicherung besteht, die auch für den Wohnplatz in einer Studentenwohnanlage gilt, und ggf. prüfen, ob eine eigen- ständige Versicherung sinnvoll ist. 23
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN Krankenversicherung Als Student/in einer staatlich anerkannten Hochschule sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran- ken- und Pflegeversicherung. Dies gilt nicht, wenn eine vorrangige Versicherungspflicht vorliegt, z.B. im Rahmen der Familienversicherung, als Bezieher einer Waisenrente, als Arbeitnehmer oder als Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Versicherungs- pflicht möglich, um sich z.B. privat und/oder durch Beihilfeleistungen zu versichern. Über die damit verbun- denen Konsequenzen sollten Sie sich aber vorher genau erkundigen, da dieser Schritt während des Studiums nicht mehr rückgängig zu machen ist. SOZIALE LEISTUNGEN Darlehen Das Studierendenwerk kann aus Mitteln des Deutschen Studentenwerks (DSW) und aus eigenen Mitteln zins- lose Darlehen (Darlehen in Härtefällen, Kurzdarlehen, DSW-Darlehen) für maximal 12 Monate in der Endphase des Studiums vergeben. Weitere Details erfahren Sie im Abschnitt Finanzierungsmöglichkeiten in dieser Broschüre (S. 11) und im Internet unter: www.stw-thueringen.de/ soziales. Kostenfreies Essen mit Wertmarken Als direkte Hilfe in finanziellen Notlagen kann das Studierendenwerk Thüringen als Zuschuss zum Mensa- Essen Wertmarken vergeben. Jeder Empfänger kann bis zu 85 Essenportionen für maximal 2 Semester erhalten. Anträgekönnen in der Allgemeinen Sozialberatung gestellt werden. Die Richtlinien zur Vergabe sozialer Leistungen können Sie dort und im Internet im Downloadbereich (unter Beratung) einsehen. Impfzuschüsse Das Studierendenwerk Thüringen leistet einen festste- henden Zuschuss für Hepatitis-Impfungen (A, B sowie TWINRIX) an Studierende, die studienbedingt ein Praktikum in einem Entwicklungsland ableisten, soweit die Krankenkasse die Erstattung nicht übernimmt. Die Anträge zur Kostenübernahme werden in der INFOtake Jena eingereicht und bearbeitet (Hinweis: Unterlagen und Kostenbelege müssen im Original vorliegen). 24
WEGWEISER 2020/2021 BERATUNGSANGEBOTE Allgemeine Sozialberatung (ASB) Hier erhalten Sie Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Themen wie: Finanzierung des Studiums Leistungen des Studierendenwerks (Darlehen, Wertmarken) Schwangerschaft und Studium mit Kind Studieren als ausländischer Studierender Studium mit Handicap/chronischen Krankheiten soziale Leistungen (Wohngeld, Befreiung von Gebühren, Unterhalt, Sozialhilfe, …) Kranken- und Unfallversicherung und anderen Angeboten. Psychosoziale Beratung (PSB) Die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks steht jeder/m Studierenden offen, welche/r das Bedürfnis hat, über sich, ihre/seine Situation und ihre/seine Pro- bleme mit einer neutralen Person zu sprechen und wei- tere Unterstützung zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie: unter Lern- und Arbeitsstörungen leiden sich oft überfordert und unsicher fühlen Prüfungs- und andere Ängste quälen depressive Verstimmungen einschränken suchtgefährdet oder süchtig sind Probleme mit dem Studienabschluss haben. Service & Soziales Das Angebot richtet sich auch an alle, die indirekt betrof- fen sind. Schweigepflicht wird zugesichert, auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen. Termine können per E-Mail sowie telefonisch oder persönlich zu den Anmeldezeiten vereinbart werden. Wir bieten Beratungen für Einzelpersonen, Paare und Gruppen an und organisieren in jedem Semester unter- schiedliche Kurse oder Einzelveranstaltungen, die Sie dem jeweiligen Kursprogramm im Internet entnehmen können. Alle Adressen der Beratungsstellen an den jeweiligen Stu- dienorten entnehmen Sie bitte dem Serviceteil. Rechtsberatung für Studierende Das Studierendenwerk bietet Studierenden der Thüringer Hochschulen eine kostenfreie Rechtsberatung an. Die Sprechzeiten und eine Übersicht der beauftragten Rechts- anwälte und Kanzleien vor Ort finden Sie im Serviceteil. 25
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN BEGEGNUNGSSTÄTTE „HAUS ROSENBAUM“ in Siegmundsburg Auf dem Kamm des Thüringer Waldes, 780 m ü. NN, liegt die einstige Glasmachersiedlung Siegmundsburg in der Nähe von Neuhaus am Rennweg. Der in eine wunderschöne Landschaft eingebettete Ort ist ein idealer Ausgangspunkt für größere und kleinere Ent- deckungstouren entlang des Rennsteiges – das ganze Jahr hindurch. Ob Seminar, Sportkurs, Jugendfreizeiten, Erholungswo- chenenden oder Urlaub in Familie – „Haus Rosenbaum“ in Siegmundsburg bietet die idealen Bedingungen für einen Aufenthalt fern ab vom Großstadttreiben, Alltags- und Studienstress! Hier können sich aber auch Professoren und Studierende zu konzentrierter wissen- schaftlicher Arbeit zusammenfinden. Neben bequem eingerichteten Einzel- und Mehrbett- zimmern (alle mit Dusche und WC) verfügt die Einrichtung des Studierendenwerks Thüringen über zwei Seminarräu- me, einen Speisesaal und eine gemütliche Bauernstube. Außerdem stehen den Gästen Sauna, Tischtennisraum, Grillplatz, Volleyballfeld und Skiraum zur Verfügung. Das Freizeitangebot der Umgebung ist umfangreich und abwechslungsreich: Wanderungen entlang des Renn- steiges, zum Dreistromstein, zur Werraquelle, Wetzstein- bruch oder zum Bleßberg, Goldwaschen im Tal der Grümpen, Besuch im Reiterhof Meura, Kutschfahrten, Bowling, Ausflüge nach Coburg, Sommerrodelbahn in Ernstthal a. R., Schaubergwerk Morassina in Schmiede- feld, Weihnachtsland Lauscha, Schwimmhalle in Stein- heid oder Erholung pur im Badehaus Masserberg – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. 26
STUDIEREN MIT KIND Für Studierende mit Familie gibt es viel zu beachten und auch jede Menge Herausforderungen zu bewälti- gen. Nutzen Sie als erste Anlaufstelle die Allgemeine Sozialberatung (Anschriften im Serviceteil ab S. 33). Damit Sie beruhigt und konzentriert ihr Studium voran- bringen können, bieten wir Ihnen in Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar die Mög- lichkeit, Ihre Jüngsten in unseren teilweise auch flexiblen Kindereinrichtungen betreuen zu lassen. Außerdem ste- hen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: durch Beratung- sangebote, Informationsbroschüren und -veranstaltungen sowie Vergünstigungen. An der TU Ilmenau gibt es das Campus-Familien-Büro, Studieren mit Kind eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität und des Studierendenwerks, als eine zentrale Anlaufstelle für Studierende und Hochschulbeschäftigte mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. In Jena ist die von Studierendenwerk und FSU Jena gemeinsame Beratungsstelle JUniFamilie ein zentraler Anlaufpunkt für alle Studierenden und Mitarbeiter mit Fragen rund um das Thema Familie. Die Ansprechpartner sind im Familienbüro Ernst-Abbe-Platz 5 zu erreichen. 27
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN KINDEREINRICHTUNGEN Damit Sie ruhig und gelassen Ihr Studium absolvieren können, ist es wichtig, dass Ihre Jüngsten gut aufgeho- ben sind. In unseren Kindereinrichtungen werden diese nicht nur gut betreut, sondern sie lernen dort jeden Tag spielend fürs Leben. Insgesamt betreibt das Studierenden- werk Thüringen acht Kindertagesstätten an fünf Hoch- schulorten. Die Kinder werden in der Regel ab dem ersten Lebensjahr aufgenommen. Jüngere Kinder können ggf. in Ilmenau ab der 10. Lebenswoche und in den Kitas Beuten- berg und Seidelhaus in Jena, der Kita Campus-Kinderland in Erfurt, der Kita Campus Kinder in Nordhausen sowie der Kita campus.kinder in Weimar ab dem 6. Lebensmo- nat aufgenommen werden. Die Kindertagesstätten sind vorwiegend für Kinder studierender Eltern gedacht. Die Aufnahme der Kinder wird vom Studierendenwerk vorge- nommen. Dabei richtet sich die Kostenbeteiligung der El- tern nach den Gebührensatzungen für Kindereinrichtungen der jeweiligen Stadt. Das Studierendenwerk Thüringen bietet in seinen Kindertagesstätten nicht nur eine quali- tativ hochwertige frühkindliche Bildung und Erziehung an, sondern wir stehen Ihnen bei Bedarf auch beratend und unterstützend als Erziehungspartner*innen zur Seite. Die pädagogische Arbeit in den Kindereinrichtungen orientiert sich an vier Säulen: Anlehnung an den Situationsansatz vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung Reggio-Pädagogik bilinguale Bildung und Erziehung durch die Methode Immersion. Besichtigungstermine finden immer im März bzw. September statt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Kitas und Kinderbetreuungsangebote finden Sie an folgenden Standorten: Erfurt • Kita Campus-Kinderland auf dem Uni-Campus • Flexible Kinderbetreuung Räuberhöhle am Uni-Campus • Flexible Kinderbetreuung Kinderladen am FH-Campus Ilmenau • Kita Studentenflöhe auf dem Unicampus Jena • Kita Beutenberg • Kita Seidelhaus • Kita Fuchsturmweg • Flexible Kinderbetreuung JU- • Kita Landgrafenstieg niKinder am Uni-Campus 28
WEGWEISER 2020/2021 Nordhausen • Kita Campus Kinder auf dem Campus der Hochschule Schmalkalden • Flexible Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter in einem Wohnhaus des Studierendenwerks auf dem Campus der Hochschule Schmalkalden. Weimar • Kita campus.kinder Haus 1 (Merketalstr.*) • Kita campus.kinder Haus 2 (Belvederer Allee) • Flexible Kinderbetreuung Bauhäuschen (Amalienstr. 13). * Eröffnung eines Ersatzneubaus in der Belvederer Allee im Sommer- semester 2020 geplant Anmeldungen für unsere Kindertagesstätten erfolgen außer in Erfurt und Jena direkt in der Kindertagesstätte. Hierzu das Anmeldeformular Kindertagesstätten ausfüllen und an die gewünschte Kita senden. Das Anmeldefor- mular ist auf der Homepage unter Downloads und in den Kitas erhältlich. In Jena ist eine Anmelddung ausschließ- lich über das städtische Kita-Onlineportal und in Erfurt über das städtische Onlineportal KIVAN möglich. WOHNEN MIT KIND Die folgenden studentischen Wohnanlagen sind besonders für Mütter/Familien mit Kind geeignet: Erfurt Saalestraße 5/6 (Max-Kade-Haus), Plauener Weg 8, Marcel-Breuer-Ring 3/5/7 Ilmenau Am Helmholzring 2a-e, 4a-e Jena Schlegelstraße 8, Clara-Zetkin-Straße 21 Schmalkalden Blechhammer 9b – Haus I und II Weimar Merketalstr. 46 Studieren mit Kind ESSEN MIT KIND Kinderausweis für Mensaessen Mit diesem speziellen Ausweis des Studierendenwerks können Kinder von Studierenden (bis einschließlich 6 Jahren) in der Mensa oder Cafeteria (außer Cafeteria Carl-Zeiss-Str. 3 Jena und Cafeteria Audimax in Ilmenau) zusätzlich jeweils eine kostenlose Kinderportion während des Mittagessens erhalten, wenn mindestens ein Essen (Student, Mitarbeiter oder Gast) bezahlt wird. Der Antrag 29
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN auf einen Ausweis kann in den Infozentren des Studie- rendenwerks Thüringen gestellt werden. Bitte bringen Sie bei Antragstellung als Nachweis Ihren aktuellen Studie- rendenausweis und eine Kopie davon mit sowie eine Bescheinigung, die das Kind als eigenes ausweist (z. B. Geburtsurkunde). Wickeltische und mehr In allen großen Mensen des Studierendenwerks finden Sie Wickeltische. Auch an Kleinkinder ist gedacht: Mikrowellengeräte zum Erwärmen der Babynahrung ist eine besondere Serviceleistung für die Jüngsten. BEGRÜSSUNGSPAKET FÜR KINDER IN JENA Neugeborene Kinder von Studierenden der Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena erhalten ein Will- kommenspaket, das von der FSU Jena, der EAH Jena und dem Studierendenwerk Thüringen, mit Unterstützung einiger Sponsoren, zusammengestellt wird. Gegen Vorlage des Studierendenausweises und der Geburtsurkunde des Kindes ist das Paket in der INFOtake Jena erhältlich. SONSTIGE INFORMATIONSQUELLEN Als wichtige Orientierungshilfe gibt es für Studierende in Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Weimar Broschü- ren zur Vereinbarkeit von Studium und Familie. Hier finden Sie unter anderem Informationen zum Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschutz, finanziellen Hilfen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Behörden und nützlichen Adressen. Die Broschüren gibt es direkt in der -› Allgemeinen Sozialberatung sowie als Downloads unter www.stw-thueringen.de. Hilfreiche Informationen für Familien bietet auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet. Neben der Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit finden Sie hier auch nützliche Werkzeuge wie den Kinderzuschlagrechner und den Elterngeldrech- ner. Beim Internetauftritt www.familienkasse.de erhalten Sie umfassende Informationen zu Kindergeld und Kinderzu- schlag und weiteren Fördermöglichkeiten für Familien und Kinder. 30
KULTUR Das Studierendenwerk fördert die kulturelle und sportliche Betätigung der Studierenden in der Freizeit. Unser Kulturbüro unterstützt Sie bei der Organisation von Veranstaltungen, Ausstellungen und Projekten, berät und informiert bei der Planung und Umsetzung und leistet fi- nanzielle Förderung studentischer Projekte. Die geltenden Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf unserer Webseite www.stw-thueringen.de/kultur. INTERNATIONALES Kulturell gibt es besondere Angebote für Sie im Café International in Jena und Erfurt, bei den Culture Talks in Weimar sowie im Internationalen Centrum im Haus auf der Mauer in Jena. Im Rahmen des Austauschprogramms mit der franzö- sischen Partnereinrichtung CROUS Amiens-Picardie ver- mitteln wir auch 16-monatige Praktika nach Frankreich. Studierende, die im Ausland studieren möchten, können in den Informationszentren des Studierendenwerks den internationalen Studentenausweis ISIC bekommen. Ausführliche Informationen zu diesen Angeboten finden Sie auf unserer Webseite: Internationales www.stw-thueringen.de/internationales. Kultur & 31
Standorte & Kontaktdaten STUDIERENDENWERK THÜRINGEN SERVICETEIL ANSCHRIFTEN UND KONTAKTE AN DEN HOCHSCHULORTEN: Erfurt 33 Ilmenau 36 Jena 39 Nordhausen 42 Schmalkalden 44 Standorte der Dualen Hochschule Gera-Eisenach 46 Weimar 48 Begegnungsstätte „Haus Rosenbaum“ Siegmundsburg 50 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 50 Studierendenwerk Thüringen Postanschrift: Studierendenwerk Thüringen Postfach 100822 07708 Jena Besucheranschrift: Studierendenwerk Thüringen Philosophenweg 22 07743 Jena Tel.: 03641-9400500 Fax: 03641-9400502 E-Mail: poststelle@stw-thueringen.de www.stw-thueringen.de Die aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. 32
WEGWEISER 2020/2021 STANDORTE & KONTAKTDATEN STANDORT ERFURT 1 infopunkt Erfurt ERFURT Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, Mensagebäude, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371818 infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de Altonaer Str. 25, FH-Campus, Haus 6, bei der Cafeteria, 99089 Erfurt, Tel.: 0361-6700134 infopunkt-erfurt-fh@stw-thueringen.de STUDENTISCHES WOHNEN Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, MG 1, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371821 / 7371806 Fax: 0361-7371991 wef@stw-thueringen.de STUDIENFINANZIERUNG Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371853 Fax: 0361-7371992 f@stw-thueringen.de Servicebüros Nordhäuser Straße 63, Glasbox Eingang Uni-Campus, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371872 Fax: 0361-7371992 Altonaer Straße 25, FH-Campus, Haus 6, Beratungsbox bei der Cafeteria, 99089 Erfurt Tel.: 0361-6700134 f@stw-thueringen.de Postanschrift: Studierendenwerk Thüringen Amt für Ausbildungsförderung PF 80 02 43, 99028 Erfurt SOZIALES UND BERATUNG Allgemeine Sozialberatung Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, Raum 109 99089 Erfurt -› Tel.: 0361-7371811 Fax: 0361-7371990 asb-erfurt@stw-thueringen.de 33
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN 1 Psychosoziale Beratung Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, Zi. 107/108 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371820 / 30 ERFURT Fax: 0361-7371990 psb-erfurt@stw-thueringen.de Rechtsberatung für Studierende Pohl & Wittmann, Rechtsanwälte, Marktstr. 3, 99084 Erfurt Tel.: 0361-789203 Fax: 0361-7892040 Sprechzeit nach Vereinbarung VERSICHERUNGEN Gesetzliche Unfallversicherung Universität Erfurt Doreen Kranhold Verwaltungsgebäude, Raum 0136, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7375334 doreen.kranhold@uni-erfurt.de FH Erfurt Solveig Kosak, Carina Thieme Altonaer Str. 25, Haus 7 / EG, 99085 Erfurt Tel.: 0361-6700111 information@fh-erfurt.de Freizeitunfallversicherung, Haftpflichtversicherung Universität Erfurt und FH Erfurt infopunkt Erfurt Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, Mensagebäude, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371818 Fax: 0361-7371699 infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de infopunkt-erfurt-fh@stw-thueringen.de KINDEREINRICHTUNG Campus-Kinderland Saalestraße 5/6, 99089 Erfurt Tel.: 0361-7371851 kita-campus-kinderland@stw-thueringen.de Flexible Kinderbetreuung Räuberhöhle Plauener Weg 8, Uni-Campus, 99089 Erfurt Infos und Anmeldung über infopunkt Erfurt Uni (S.33). 34
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