2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen

 
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2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
WEGWEISER
                            2020/2021
    Kultur &                                                Mensen &                Studien-     Studierendenwerk
Internationales   Studieren mit Kind   Soziales & Service   Cafeterien   Wohnen   finanzierung       Thüringen
2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
Das Studierendenwerk Thüringen ist an acht Hoch-
schulstandorten für die wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Förderung von ca. 50.000 Studierenden in
Thüringen zuständig.

Service unter einem Dach:

       Versorgung in Mensen und Cafeterien

       Zimmer in studentischen Wohnanlagen

       Studienfinanzierung

       allgemeine, psychosoziale und
       Rechtsberatung

       Kinderbetreuung

       kulturelle Förderung

       ... und vieles mehr!

                                 ...DAMIT STUDIEREN GELINGT.
2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
INHALT
VORWORT                                       5
DAS STUDIERENDENWERK THÜRINGEN                6
 Wer wir sind                                 6
 Was wir bieten                               7
GEWUSST WO – Informationszentren
des Studierendenwerks                         8
GEWUSST WIE – Studentische Vergünstigungen    10
 Internationaler Studentenausweis (ISIC)      10
 Semesterticket ÖPNV (Nahverkehr) und
 Semesterticket der DB Regio (Bahnticket)     10
 Semesterticket Plus der DB Regio             10
STUDIENFINANZIERUNG                           11
Ausbildungsförderung BAföG                    11
 BAföG auf einen Blick                        12
 Widerspruchsverfahren                        13
Andere Finanzierungsmöglichkeiten             13
 Stipendien                                   13
 Darlehen in Härtefällen                      13
 Kurzdarlehen                                 14
 Überbrückungsdarlehen                        14
 Kredite des BMBF mit KfW und
 Bundesverwaltungsamt                         14
 Private Bankkredite                          14
 KfW-Studienkredit                            15
JOBS                                          15
WOHNEN                                        16
Bewerbung auf einen Wohnplatz                 17
 Vergabe von Wohnplätzen                      17
 Angebot für einen Wohnplatz                  18
 Annahme des Angebots/Abschluss Mietvertrag   18
 Ablehnung des Angebots/Mietvertrags          18
 Verlängerung des Mietverhältnisses, Umzug,
 Auszug                                       18
Privatzimmervermittlung                       18

                                               -›
MENSEN & CAFETERIEN                           19
 Bargeldlos zahlen mit der thoska             21
 Campusbuffet – Veranstaltungsservice         21
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-›
     STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

     SOZIALES & SERVICE                            22
     Versicherungen                                22
     Gesetzliche Unfallversicherung                22
     Freizeit-Unfallversicherung                   23
     Haftpflichtversicherung                       23
     Hausratversicherung                           23
     Krankenversicherung                           24
     Soziale Leistungen                            24
      Darlehen                                     24
      Kostenfreies Essen mit Wertmarken            24
      Impfzuschüsse                                24
     Beratungsangebote                             25
      Allgemeine Sozialberatung (ASB)              25
      Psychosoziale Beratung (PSB)                 25
      Rechtsberatung für Studierende               25
     BEGEGNUNGSSTÄTTE „HAUS ROSENBAUM“             26
     STUDIEREN MIT KIND                            27
      Kindereinrichtungen                          28
      Wohnen mit Kind                              29
      Essen mit Kind                               29
      Begrüßungspaket für Kinder in Jena           30
      Sonstige Informationsquellen                 30
     KULTUR                                         31
     INTERNATIONALES                                31

     SERVICETEIL
     Anschriften und Kontakte an den Hochschulorten 32
      Erfurt                                        33
      Ilmenau                                       36
      Jena                                          39
      Nordhausen                                    42
      Schmalkalden                                  44
      Eisenach                                      46
      Gera                                          47
      Weimar                                        48
     Begegnungsstätte „Haus Rosenbaum“             50
     Kommunikation und Kultur                      50

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2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
WEGWEISER 2020/2021

 VORWORT

Herzlich willkommen
an den acht Studienorten des Freistaates Thüringen.

Ganz gleich, ob Sie nun in Jena oder Ilmenau, in Erfurt
oder Weimar, in Nordhausen oder Schmalkalden, in
Eisenach oder Gera studieren, dieser Wegweiser soll
Ihnen helfen, sich im Studierendenwerk (Stw) an jedem
Studienort zurechtzufinden.

Die Entscheidung für eine Hochschule hängt natürlich in
erster Linie vom Studienfach ab. Aber auch das soziale
Umfeld, die Wohnmöglichkeiten, Ihre persönliche
Studienfinanzierung, kurze Wege zu Mensen und Cafete-
rien und umfassende Informations- und Beratungsleis-
tungen gehören zu einem erfolgreichen Studium. Nicht zu
vergessen die kulturellen Angebote vor Ort.

Stürzen Sie sich auf Ihr Studium – das Studierendenwerk
Thüringen sorgt für das wichtige „Rundherum“, …damit
Studieren gelingt. Dazu weist Ihnen diese Broschüre den
Weg.
Weitere Details und Informationen (wie z. B. Sprech- und
Öffnungszeiten der Beratungsstellen) gibt es auf
www.stw-thueringen.de.
Das Studierendenwerk Thüringen ist auch in den sozialen
Medien aktiv (facebook, Instagram).
Spezielle Informationen zu den Hochschulen und deren
Studienangeboten erhalten Sie in den hochschuleigenen
Medien.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Lernen und eine
unvergessliche Studienzeit im Freistaat Thüringen!
Ihr Studierendenwerk Thüringen

WICHTIGER HINWEIS ZUR GENDERISIERUNG: Im Folgenden wird
grundsätzlich das generische Maskulinum genutzt. Selbstverständlich
sind damit alle Geschlechterformen gemeint. Im Einzelfall, etwa bei
Überschriften, und im eindeutigen Fall, etwa wenn ausschließlich
weibliche Personen angesprochen sind, kann durch explizite Nennung
geschlechtsspezifischer Formen hiervon abgewichen werden.

                                                                      5
2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
DAS STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

WER WIR SIND.
Bundesweit existieren gegenwärtig 58 Studenten-/
Studierendenwerke, die sich um die sozialen und
wirtschaftlichen Belange der Studierenden bemühen.
Das Studierendenwerk Thüringen als Anstalt des öffent-
lichen Rechts ist gemäß Thüringer Studierendenwerks-
gesetz für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Förderung der ca. 50.000 Studierenden der folgenden
staatlichen Thüringer Hochschulen zuständig:

 Universität Erfurt
 Fachhochschule Erfurt
 Technische Universität Ilmenau
 Friedrich-Schiller-Universität Jena
 Ernst-Abbe-Hochschule Jena
 Hochschule Nordhausen
 Hochschule Schmalkalden
 Bauhaus-Universität Weimar
 Hochschule für Musik „FRANZ LISZT“ Weimar
 Duale Hochschule Gera-Eisenach

Das Studierendenwerk ist eine gemeinnützige Einrich-
tung mit Recht auf Selbstverwaltung. Es untersteht der
Rechtsaufsicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Die Organe des Studierendenwerks sind der Verwaltungs-
rat und der Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat, dem
Studierende, Professoren und Vertreter des öffentlichen
Lebens angehören, berät und entscheidet über Angele-
genheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere
über den jährlichen Wirtschaftsplan. Der Geschäftsführer
leitet das Studierendenwerk und vertritt es nach außen.
Die Arbeit des Studierendenwerks wird im Wesentlichen
aus eigenen Erträgen, Landeszuschüssen und Sozialbei-
trägen (Semesterbeiträge) der Studierenden finanziert.
Nach dem Thüringer Studierendenwerksgesetz hat jeder
Studierende pro Semester einen festgelegten Beitrag an
das Studierendenwerk und die Studierendenvertretung zu
entrichten. Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, er-
möglicht aber dem Studierendenwerk, bestimmte soziale
Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können.

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2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
Studierendenwerk
                                       WEGWEISER 2020/2021

                                                                        Thüringen
HISTORIE
Das Studentenwerk in Thüringen hat fast eine 100-jährige
Tradition. Nach dem 1. Weltkrieg wurde auch in Jena ein
studentischer Selbsthilfeverein gegründet. Zielsetzung
war zunächst die Linderung der wirtschaftlichen Not für
Studenten.
Aus dem 1921 gegründeten „Verein Jenaer Studenten-
hilfe“ entstand 1933 das Studentenwerk Jena. In den
Jahren zwischen 1948 und 1991 waren die sozialen
Angelegenheiten den Wirtschafts- und Sozialeinrichtun-
gen den Hochschulen zugeordnet. Ab 1990 wurden auch
in Thüringen wiederum Studentenwerke gegründet. Am
31.12.2006 entstand das Studentenwerk Thüringen in
seiner jetzigen Struktur. Im Jahr 2016 wurde es in Studie-
rendenwerk umbenannt. Im Herbst 2019 hat das Studie-
rendenwerek ein Leitbild eingeführt mit den zentralen
Formulierungen „sozial, modern und vielfältig“.

WAS WIR BIETEN.
 Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
  ausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
 Leistungen zur Studienfinanzierung
 Bewirtschaftung der Mensen und Cafeterien
 Bereitstellung und Bewirtschaftung von studentischen
  Wohnanlagen und Vermittlung von privatem
  Wohnraum
 Beratungs- und Dienstleistungsangebote
  im sozialen, psychosozialen und kulturellen Bereich
 Kinderbetreuung
 Förderung kultureller und künstlerischer
  Selbstbetätigung der Studierenden
 Semesterticket*

* Im Semesterbeitrag ist ein Semestericket enthalten. Dazu
  gehört ein Bahnticket für die DB Regio und – je nach
  Hochschule – auch für den ÖPNV (Öffentlicher Personen-
  Nahverkehr). An einigen Hochschulen kommt noch ein
  VMT-Block (Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen, Näheres
  dazu auf Seite 10) hinzu. Diese Beiträge sind Veränderungen
  unterworfen. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der
  Übersicht auf der Homepage.

Das gültige Beitragsverzeichnis finden Sie unter
www.stw-thueringen.de/soziales
                                                                7
2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
GEWUSST WO

     INFORMATIONSZENTREN
     DES STUDIERENDENWERKS
     Sie benötigen nur einen Antrag z. B. für das BAföG?
     Sie suchen einen Job oder Praktikumsplatz bzw.
     benötigen den Internationalen Studentenausweis?
     Sie möchten evtl. ein Privatzimmer mieten?

     Für diese und sehr viele ähnliche Fragen müssen Sie nicht
     sofort einen Termin in einer unserer Fachabteilungen
     ausmachen. Sie können direkt vor Ort ein Informations-
     zentrum des Studierendenwerks aufsuchen.

     Die Informationszentren finden Sie an
     den Hochschulorten in:

      Erfurt - infopunkt
       Unicampus , Mensa Nordhäuser Str. 63 /
       FH-Campus, Mensa Altonaer Straße 25, Haus 6
      Ilmenau
       ASC–Akademisches Service Center, Mensa Ehrenberg,
       Max-Planck-Ring 1
      Jena
       INFOtake, Ernst-Abbe-Platz 5
      Schmalkalden
       „infopunkt und Beratung“, Blechhammer 9b, Haus S
      Weimar
       INFOtake, Marienstraße 15a
      Nordhausen

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       Abt. Studienfinanzierung, Weinberghof 4

     Die Kontaktdaten finden Sie im Serviceteil (ab S. 33).

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Studierendenwerk
                                 WEGWEISER 2020/2021

                                                             Thüringen
Sie erhalten in den Informationszentren:

 den Internationalen Studentenausweis ISIC
  (International Student Identity Card)
 Informationen zu und Entgegennahme von Anträgen
  zum Semesterzuschuss der jeweiligen Stadt
  (aktuelle Regelungen siehe Internet)
 Informationen zur Befreiung/Rückerstattung
  des Studierendenwerksbeitrages
 Informationen zur Befreiung/Rückerstattung
  des Beitrages zum Semesterticket
 Informationen zu und Entgegennahme von Meldun-
  gen zur Freizeitunfallversicherung und Haftpflicht-
  versicherung für Studierende und Entgegennahme
  von Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung
 Informationen und Buchung von Angeboten aus
  dem Kursprogramm der Beratungsstellen
 BAföG-Anträge: Ausgabe und Annahme zur Weiter-
  leitung an die Abteilung Studienfinanzierung
  HINWEIS: Keine Beratung und Bearbeitung von
  Anträgen!
 den Kinderausweis für kostenloses Mittagessen für
  Kinder bis einschließlich 6 Jahren von Studierenden
 Informationsmaterial des Studierendenwerks und
  der Hoch- und Fachhochschulen sowie Auskünfte zu
  Öffnungszeiten von Einrichtungen des Studieren-
  denwerks, der Hoch- und Fachhochschulen sowie der
  örtlichen kommunalen Verwaltungen
 Hilfe bei der Suche und der Vermittlung von Privat-
  zimmern (in Erfurt, Nordhausen, Schmalkalden nur
  Angebote über Internetseite)
 Informationen zur Veröffentlichung von Angeboten
  für Nebenjobs und Praktika
 Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Studieren-
  denwerks und der jeweiligen Hochschulen (in Erfurt,
  Ilmenau, Jena und Weimar)
 Informationen und Beratung sowie Anträge zur
  flexiblen Kinderbetreuung (in Jena, Erfurt und
  Weimar)
und vieles mehr!

                                                     9
2020/2021 WEGWEISER - Studierendenwerk Thüringen
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

 GEWUSST WIE

STUDENTISCHE VERGÜNSTIGUNGEN
ISIC – Internationaler Studentenausweis
Der Internationale Studentenausweis ist der einzige welt-
weit anerkannte Nachweis, mit dem sich Studierende in
fast allen Ländern ausweisen und damit in den Genuss
vielfältiger Ermäßigungen kommen können:
 ermäßigte Eintrittspreise in vielen kulturellen
   Einrichtungen wie Museen, Galerien, Theatern
 ermäßigte Kosten bei verschiedenen Reise- und
   Transportunternehmen sowie Mietwagenfirmen
Zur Beantragung benötigt man ein Passbild, eine aktuelle
Studienbescheinigung oder den Studierendenausweis,
den Personalausweis/Reisepass/Führerschein und 15 €
(Hinweis: Außer in Weimar nur bargeldlose Bezahlung mit
thoska möglich).

Semesterticket ÖPNV (Nahverkehr) und Semester-
ticket der DB Regio (Bahnticket)
Haben Sie den Semesterbeitrag gezahlt, ist das Seme-
sterticket inbegriffen. Die damit verbundenen Leistungen
sind jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschied-
lich. An allen Hochschulen ist das Bahnticket für die
Regionalbahnen enthalten,jedoch nur an einigen Hoch-
schulorten zusätzlich auch das ÖPNV-Ticket (Öffentlicher
Personen-Nahverkehr) und ggf. noch das VMT-Ticket
(Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen).

Auf der Homepage des Studierendenwerks finden Sie die
jeweils aktuellen Regelungen und Informationen zu den
Hochschulen, für die das Studierendenwerk mit dem
ÖPNV und/oder der Deutschen Bahn Vereinbarungen
über ein Semesterticket geschlossen hat und welche
Linien und Verkehrsunternehmen in das jeweilige Ticket
eingeschlossen sind.

Semesterticket Plus der DB Regio
Das Semesterticket Plus gibt es für Absolventen (exmatri-
kulierte Studenten) der Thüringer Hochschulen, die
bereits das Semesterticket der DB Regio (Bahnticket)
nutzen konnten. Das Semesterticket Plus kann innerhalb
von zwei Monaten ab dem Datum der Exmatrikulation
(Wirksamkeitsdatum) beantragt werden. Detaillierte
Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage
www.stw-thueringen.

 10
Studienfinanzierung
  STUDIENFINANZIERUNG

AUSBILDUNGSFÖRDERUNG BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) besteht für jeden, der die im Gesetz näher
bestimmten Voraussetzungen erfüllt, ein Rechts-
anspruch auf Ausbildungsförderung für eine seiner
Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbil-
dung, sofern er selbst und seine leiblichen Eltern und
Ehegatten nicht in der Lage sind, die für die Lebenshal-
tung notwendigen Kosten aufzubringen. In diesem Fall
stellt der Staat dem einzelnen Auszubildenden die für
den Lebensunterhalt und die Ausbildung während der
Ausbildungszeit benötigten Mittel zur Verfügung. Die
Höhe der Ausbildungsförderung wird unter Zugrunde-
legung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Auszubildenden, seines Ehegatten (sofern vorhanden)
und seiner Eltern individuell ermittelt.
Das Studierendenwerk Thüringen ist als Amt für Ausbil-
dungsförderung nach § 1 Abs. 3 Thüringer Ausführungs-
gesetz zum BAföG für die Durchführung des BAföG bei
Studierenden der folgenden Thüringer Hochschulen
zuständig:
 Universität Erfurt                        Bauhaus-Universität
 Fachhochschule Erfurt                        Weimar
 Technische Universität                    Hochschule für Musik
    Ilmenau                                    „FRANZ LISZT“ Weimar
 Friedrich-Schiller-                       Duale Hochschule
    Universität Jena                           Gera-Eisenach
 Ernst-Abbe-Hochschule                     SRH Hochschule für
    Jena                                       Gesundheit*
 Hochschule Nordhausen                     IUBH Internationale
 Hochschule                                   Hochschule*
    Schmalkalden
* nichtstaatliche Hochschulen, die durch den Freistaat Thüringen als
  gleichwertig zu den staatlichen Hochschulen anerkannt sind.
                                                                       11
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

BAFÖG AUF EINEN BLICK
Antrag stellen lohnt sich
Nicht jeder Studierende, der eine BAföG-Förderung erhal-
ten könnte, stellt auch einen Antrag. Kein Informations-
flyer kann eine persönliche Beratung ersetzen. Ein
Beratungsgespräch in der Abteilung Studienfinanzierung
lohnt sich also in jedem Fall.

Wann Antrag stellen?
Die Förderung beginnt ab dem Monat der Antragstellung,
frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung. Zur
Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag. Unsere
Empfehlung: Den Antrag stellen, sobald die Studienzulas-
sung vorliegt.

Wer kann BAföG-Förderung bekommen?
BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und
Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch
Schüler und ausländische Auszubildende.
Zu Beginn des Studiums darf das 30. Lebensjahr noch
nicht vollendet sein, bei einem Master- oder postgradua-
lem Studiengang im Sinne von § 7 Abs. 1a BaföG das 35.
Lebensjahr, Ausnahmen von der Altersgrenze sind
möglich, doch handelt es sich hierbei um Einzelfallent-
scheidungen.

Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur
dann geleistet, wenn der Studierende die bis dahin
üblichen Leistungen erbracht hat; die Kriterien hierfür
legen die Hochschulen fest.

Bedarfssätze
 BAföG-Bedarfssatz*       in Deutschland bzw. EU-Ausland
                                               nicht
                          bei den Eltern   bei den Eltern
                            wohnend          wohnend
 Grundbedarf                  419 €           419 €
 Bedarf für Unterkunft         55 €           325 €

 Zwischensumme                474 €            744 €
 + optional KV-Zuschlag        84 €             84 €
 + optional PV-Zuschlag        25 €             25 €

 Zwischensumme                583 €            853 €
 + optional Kinder-           140 €            140 €
 Zuschlag (pro Kind)

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WEGWEISER 2020/2021

Kann ich etwas dazuverdienen?
Jede Person, die BAföG-Leistungen bezieht, kann im Mo-
natsdurchschnitt 450 € brutto hinzuverdienen, ohne dass
sich dies auf die Höhe der Förderung auswirkt.

Widerspruchsverfahren

                                                              Studienfinanzierung
Die Widersprüche werden zunächst von der Abteilung
Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen.
Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch
an das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studie-
rendenwerks zur weiteren Prüfung und abschließenden
Entscheidung weitergeleitet.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines
Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen
Mitarbeitern der Abteilung Studienfinanzierung geklärt
werden, so dass auch ein formeller Widerspruch dort ein-
zulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt
beim Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studieren-
denwerks eingelegt werden. Allerdings würde dieser dann
zunächst zur Abhilfeprüfung an die Abteilung Studienfi-
nanzierung abgegeben.

 ANDERE FINANZIERUNGS-
 MÖGLICHKEITEN

STIPENDIEN
Zahlreiche Stiftungen und Einrichtungen vergeben Sti-
pendien zur Studienförderung, die eine Alternative zum
BAföG darstellen könnten. Eine Übersicht über Stiftungen
und deren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Home-
page. Die Vergabe von Stipendien ist von umfangreichen
Kriterien abhängig und sollte sorgsam geprüft werden.

DARLEHEN IN HÄRTEFÄLLEN
Das Studierendenwerk kann Darlehen für maximal 12
Monate in der Studienabschlussphase vergeben. Diese
Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen,
die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind,
durch die der Abschluss des Studiums gefährdet ist. Für
den Antrag eines Darlehens vom Stw sind neben dem
Nachweis der Bedürftigkeit auch die Aussichten auf einen
Studienabschluss glaubhaft zu machen. Darlehen sind als
finanzielle Hilfe in vorübergehenden Notlagen gedacht.
Anträge auf ein solches Darlehen sind persönlich und
schriftlich in der Sprechzeit der Allgemeinen Sozialbera-
tung zu stellen.

                                                       13
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

KURZDARLEHEN
Zudem kann das Studierendenwerk Thüringen eine
finanzielle Hilfe als Kurzdarlehen bis zu maximal 800,00 €
vergeben.
Die Beantragung findet persönlich in der Sprechzeit der
Allgemeinen Sozialberatung statt. Dort erhalten Sie An-
träge und erforderliche Formulare.

ÜBERBRÜCKUNGSDARLEHEN
Es gibt Situationen, in denen die Studienfinanzierung
über das BAföG dem Grunde nach zwar gesichert ist, aber
aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat,
Förderungsleistungen noch nicht bewilligt und/oder aus-
gezahlt werden konnten. Sofern hierdurch eine finanzielle
Notlage entsteht, kann auf Antrag beim Amt für Ausbil-
dungsförderung ein zinsloses Überbrückungsdarlehen be-
zogen werden, maximal in Höhe des Grundbedarfes nach
§ 13 Abs. 1 und 2 BAföG. Dieses Überbrückungsdarlehen
wird im Regelfall mit der BAföG-Nachzahlung verrechnet.

KREDIT DES BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND
FORSCHUNG (BMBF) MIT DER KREDITANSTALT FÜR
WIEDERAUFBAU (KfW) UND BUNDESVERWALTUNGS-
AMT
Mit dem Bildungskredit existiert eine neben dem BAföG
stehende Möglichkeit zur teilweisen Finanzierung eines
Studiums. Ziel ist es, das Studium zu sichern und zu be-
schleunigen oder einen außergewöhnlichen, nicht durch
das BAföG erfassten, erforderlichen Aufwand zu finanzie-
ren bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender
finanzieller Mittel zu vermeiden. Hierzu kann ein zins-
günstiger Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen
des Bundesverwaltungsamtes beantragt werden. Details
zu den Förderbestimmungen des Bundesverwaltungs-
amtes können Sie unter www.bva.bund.de bzw. www.
bmbf.de sowie ww.kfw.de nachlesen.

PRIVATE BANKKREDITE
In den letzten Jahren bieten verschiedenste Bankinstitute
verstärkt Kredite zur Finanzierung eines Studiums an. Das
Studierendenwerk Thüringen hat sich nun im Rahmen
seines Auftrags, die Studierenden wirtschaftlich zu unter-
stützen, auch des Themas Studienkredit angenommen.
Allerdings können wir an dieser Stelle weder eine voll-
ständige Übersicht aller am Markt befindlichen Angebote
noch eine Bewertung dieser Angebote geben.

 14
WEGWEISER 2020/2021

KfW-STUDIENKREDIT
Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) kann aufgrund seiner Konditionen bei der Schlie-
ßung von Finanzierungslücken helfen. Die KfW, die über
keine eigenen Filialen verfügt, suchte Vertriebspartner für
diesen Kredit und hat mit dem Studierendenwerk einen

                                                              Studienfinanzierung
(weiteren) Vertriebspartner gefunden. Dies bedeutet
nicht, dass das Studierendenwerk diesen Kredit verkauft
oder sonst mit einem eigenen wirtschaftlichen Interesse
tätig wird. Vielmehr dienen wir hier als Mittler zwischen
der KfW und dem Darlehensnehmer. Vorgeschaltet ist
aber in jedem Fall eine ausführliche Beratung nicht nur zu
den Kreditkonditionen, sondern auch ein Checken aller
sonstigen Möglichkeiten zur Finanzierung eines Studiums
(BAföG, Bildungskredit etc.). Und wenn es im Ergeb-
nis eine günstigere Form der Studienfinanzierung gibt,
werden wir darauf hinweisen. Denn nur so kann dem
gesetzlichen Auftrag und dem eigenen Anspruch an eine
unabhängige Beratung und bestmögliche direkte Unter-
stützung der Studierenden entsprochen werden.
Infos dazu erhalten Sie in den Servicebüros Studienfi-
nanzierung oder in der Allgemeinen Sozialberatung des
Studierendenwerks.

 JOBS

Das Jobben neben dem Studium stellt für einen
großen Teil der Studierenden eine wichtige Finan-
zierungsquelle dar. Das Studierendenwerk Thüringen
unterstützt die Studierenden nach seinen Möglichkeiten
bei der Jobsuche. Sie finden aktuelle Jobangebote auf
unserer Homepage sowie als Aushänge in den Informati-
onszentren.
Grundlegende Informationen erhalten Sie auf den
Webseiten des Deutschen Studentenwerks (DSW), dem
Dachverband aller Studenten- und Studierendenwerke:
www.studentenwerke.de.
Weitere Auskünfte gibt es in den Infozentren des Studie-
rendenwerks und in der Allgemeinen Sozialberatung.

                                                        15
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

 WOHNEN
Das Studierendenwerk Thüringen bewirtschaftet an
den Studienorten Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen,
Schmalkalden und Weimar 73 studentische Wohnan-
lagen mit ca. 8.000 Wohnplätzen.
Die Mietpreise sind in den einzelnen Wohnanlagen
entsprechend Wohnqualität und Zimmergröße gestaffelt.
Die Pauschalmieten einschließlich Nebenkosten liegen
zwischen 132,- € und 379,- €.
Studierende wohnen in Einzelzimmern innerhalb von
Wohngemeinschaften oder in Einzelappartements. Die
Zimmer/Appartements sind größtenteils komplett mö-
bliert. Moderne Einbauküchen mit E-Herd und Kühl-
schrank, die Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern
in separaten Räumen gehören zum normalen Standard.
Einige Wohnanlagen haben Gemeinschaftsräume für Ver-
anstaltungen sowie attraktive Außenanlagen. Parkplätze
sind standortbezogen vorhanden (teilweise gebühren-
pflichtig). Fahrradkeller oder Fahrradabstellmöglichkeiten
befinden sich in den Häusern oder in näherer Umgebung.

Die meisten unserer Wohnanlagen sind saniert. Dabei
wurden die Sicherheitsstandards und bauliche Brand-

 16
WEGWEISER 2020/2021

     schutzanforderungen über das allgemeine, baurechtlich
     geforderte Maß hinaus verwirklicht. Zusätzliche Ret-
     tungswege, Sicherheitsbeleuchtungen für die Fluchtwege
     sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gewähren eine
     hohe Wohnsicherheit.

     Im Internet sind alle Wohnhäuser vorgestellt:
     www.stw-thueringen.de/wohnen
     Hier erhalten Sie auch ausführliche Beschreibungen
     unserer Wohnanlagen hinsichtlich Lage, Zimmergröße,
     Möblierung, Mietkosten uvm.

     BEWERBUNG AUF EINEN WOHNPLATZ

-›
                                                                  Wohnen
     Die Beantragung eines Wohnplatzes erfolgt online auf
     unserer Homepage www.stw-thueringen.de/wohnen.
     Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen – bitte
     berücksichtigen Sie dazu die Hinweise zur Online Bewer-
     bung auf unserer Webseite.
     Bewerbungsbeginn für das Sommersemester ist
     der 01.10. des Vorjahres und für das Wintersemester
     der 01.04. des laufenden Jahres.

     Vergabe von Wohnplätzen
     Wohnberechtigt sind Studierende der Thüringer Hoch-
     schulen. Die Wohnzeit ist im Allgemeinen für die Dauer
     einer Regelstudienzeit begrenzt. Die Vergabe der freien
     Wohnplätze beginnt für das Wintersemester im August,
     für das Sommersemester im Februar nach dem zeitlichen
     Eingang der Bewerbungen (Bewerberliste).

     Ausnahmen:
     Eine bevorzugte Vergabe kann an Bewerber erfolgen,
     wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
      Schwere Krankheit oder Körperbehinderung –
        Attest/ärztliche Bescheinigungen erforderlich!
      Studierende mit Kind
      Besondere Dringlichkeitsgründe für ausländische
        Studierende – Bewerbung ist bis spätestens zum
        31. Juli für das Wintersemester bzw. 31. Januar für das
        Sommersemester des jeweiligen Jahres einzureichen.

     Durch die Abteilung Studentisches Wohnen werden Sie
     darüber informiert, ob die Gründe zur bevorzugten Auf-
     nahme ausreichend sind.

                                                            17
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

Angebot für einen Wohnplatz
Wir sind bemüht, die angegebenen Wünsche nach Mög-
lichkeit zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Angebot
wird Ihnen per E-Mail übermittelt. Liegt dem Bewerber
bei Eingang des Angebots noch keine Zusage zum Studi-
enplatz vor, kann er seine Bewerbung bis zum Eingang der
Zu- oder Absage zurückstellen lassen. Ein Anspruch auf das
Wohnangebot besteht dann nicht mehr.

Annahme des Angebots/Abschluss Mietvertrag
Der Mietvertrag ist innerhalb der im Angebot genannten
Frist unterschrieben an die Abteilung Studentisches Woh-
nen zurückzuschicken.
ACHTUNG! Wird die Annahmefrist nicht eingehalten,
verfällt das Angebot und die Bewerbung wird von der
Bewerberliste gestrichen.

Ablehnung des Angebots/Mietvertrags
Stornierungen sind nur in schriftlicher Form möglich.

Verlängerung des Mietverhältnisses, Umzug, Auszug
Über die Regelstudienzeit hinaus kann eine Verlängerung
des Mietverhältnisses (schriftlicher Antrag) gewährt
werden.
Sollten Sie mit Ihrem angemieteten Wohnplatz nicht zu-
frieden sein oder Sie aufgrund der hohen Nachfrage nicht
in der gewünschten Wohnanlage wohnen, so können Sie
einen Umzugsantrag stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte
an Ihre zuständige Hausverwaltung. Umzüge (pro Wohnzeit
maximal zwei) sind dann bei freier Kapazität möglich.
Die Beendigung/Kündigung des Mietverhältnisses ist im § 4
der Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks
geregelt. Durch Ihre Hausverwaltung werden Sie rechtzeitig
über die Auszugsmodalitäten informiert.
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglich verein-
barten Zeit.

PRIVATZIMMERVERMITTLUNG

Auf Wunsch vermitteln wir auch Privatzimmer. Aktuelle
Angebote für Thüringer Hochschulorte entnehmen Sie bitte
unserer Homepage.
Für die Region Jena finden Sie die Angebote sowohl unter
www.studenten-wohnen-jena.de als auch in der
INFOtake Jena.

 18
WEGWEISER 2020/2021

 MENSEN & CAFETERIEN
Ein Sprichwort besagt, dass Essen und Trinken Leib
und Seele zusammen hält und ein anderes lautet
„mens sana in corpore sano“ (ein gesunder Geist
wohnt in einem gesunden Körper) – auch Studierende         Cafeterien
                                                           Mensen &
können nicht nur von Luft und Liebe allein leben.

Aus diesem Grund bewirtschaftet das Studierendenwerk
an allen Hochschulstandorten Mensen und Cafeterien.
Die Mensa ist der Inbegriff des studentischen Speisetem-
pels und aus dem Studentenleben nicht wegzudenken.
Dabei sind Mensen nicht nur reine Quellen der Nah-
rungsaufnahme. Sie sind auch allgemeiner Treffpunkt
und Kommunikationszentrum – allein Essen macht wenig
Spaß und Kochen mag oder kann auch nicht jeder! Und
den Geldbeutel schont der Mensabesuch außerdem.

Täglich gibt es mindestens ein Essen zum Preis von
1,60 € bzw. 1,85 € für Studierende und es stehen bis zu
sieben Gerichte zur Auswahl. Das Angebot an Pro-
dukten regionaler Erzeuger und saisonaler Speisen wird
ständig breiter. Regelmäßige Spezialitätenwochen wie
vegetarisch-vegane Aktionswochen, mediterrane Küche,
Kochen im Wok usw. lockern den Mensaalltag auf.

Für Vegetarier bieten alle Mensen täglich mindestens ein
fleischloses Gericht, auch vegane Essen werden zuneh-
mend angeboten. Zusätzlich stellen abwechslungsreiche
Salat- und Dessertbuffets leckere Ergänzungen oder
Alternativen zu den Hauptgerichten dar.

                                                     19
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

 Eigene Menülinien des Studierendenwerks
 bereichern den Mensaalltag:
  mensaVital
  mensaInternational
  mensaRegional

 Die Menülinie mensaVital ist unser Beitrag zur
 gesunden Ernährung sowie zur Kampagne „5 am Tag“
 (5 Portionen Obst und Gemüse am Tag). Die Gerichte von
 mensaVital werden nach genau einzuhaltenden Rezept-
 vorschriften zubereitet. Sie zeichnen sich u.a. durch
 eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Zusammen-
 stellung der Zutaten, durch den Verzicht auf frittierte
 und panierte Speisen, den Verzicht auf Aromen und
 Geschmacksverstärker und die Verwendung frischer und
 naturbelassener Zutaten aus.

 Die Menülinie mensaInternational vereint Rezep-
 turen, die unter Einbeziehung internationaler Studie-
 render entwickelt wurden. Authentizität der Zutaten,
 Rezepte und Zubereitung stehen dabei im Mittelpunkt.
 Gerichte beider Menülinien sind im Speiseplan und an
 den Ausgabetheken jeweils mit einem eigenen Logo
 gekennzeichnet.

 Die Menülinie mensaRegional kennzeichnet alle
 Gerichte, in denen regionale Produkte aus Thüringen

-›
 verarbeitet worden sind.

       Die aktuellen Wochenspeisepläne finden Sie
       auf unserer Webseite und auf
       www.thueringen.my-mensa.de.
       Ergänzend zu den Mensen bieten die Cafeterien des
       Studierendenwerks Leckeres für „Zwischendurch“,
       Kaffee- und Teespezialitäten aus fairem Handel in-
       begriffen. Für alle Getränke können auch recyclebare
       Thermobecher erworben werden.

 Kinder herzlich willkommen
 Auch an die jüngsten Gäste wird gedacht: Kinder-
 stühle und Spielecken lassen auch für die Kleinsten den
 Mensabesuch zum Erlebnis werden. Wickelräume und
 Wickeltische können genutzt werden. Kostenloses Mittag-
 essen mit dem Kinderausweis für Kinder bis einschließlich
 6 Jahren auf speziellen Kindertellern sind eine zusätzliche
 Serviceleistung des Studierendenwerks Thüringen.

  20
WEGWEISER 2020/2021

Bargeldlos zahlen mit der thoska
thoska – die Thüringer Hochschul- und Studierenden-
werkskarte – gibt es an allen Hochschulen in Thürin-
gen. Sie ist nicht nur Studierendenausweis, sondern
kann vielfältigen Zwecken dienen: als Kopierkarte, als
Schlüssel für Zimmer, Parkplatzschranken usw. In den
Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks wird die
thoska zur bargeldlosen Zahlung genutzt.
Aufladbar mittels Bargeld oder EC-Karte, spart die
thoska-Zahlung viel Zeit an der Kasse. Aufwertegeräte
finden Sie in den Mensen und Cafeterien.
BITTE BEACHTEN: Das Guthaben verfällt innerhalb von
5 Jahren nach der letzten Zahlung mit der Karte.

Es besteht kein Grund zur Sorge, dass mit der Nutzung
ungewollt persönliche Daten an das Studierendenwerk
übermittelt werden.
Im Studierendenwerk können der Karte nur folgende Infos
entnommen werden:
 Status als Studierender oder Mitarbeiter
 Name der Hochschule
 Gültigkeit der Karte
 interne Chipnummer
                                                             Cafeterien
                                                             Mensen &
 gezahlter Betrag.
Es werden also weder Namen noch persönliche Daten
gespeichert!

CAMPUS BUFFET – Veranstaltungsservice
Der Bereich Campus Buffet des Studierendenwerks
Thüringen organisiert die gastronomische Versorgung
von Veranstaltungen der Studierenden und an den
Universitäten und Hochschulen im Freistaat.
Sie finden bei uns das passende kulinarische Arrangement,
unsere Leistungen reichen von Heiß- und Kaltgetränken,
belegten Brötchen, Canapees, Cocktails, Gebäck, Imbiss,
Menüessen bis zu festlichen kalt-warmen Buffets. Erfah-
rene Köche und Servicekräfte stellen sich in Ihren Dienst.
Wir bieten Ihnen folgenden Service:
 Vermietung von Räumen inklusive Gastronomie
 Gastronomische Gestaltung von Empfängen,
   Bällen, Versammlungen, Lunchbüfetts, Tagungs- und
   Institutsfesten, Promotionsfeiern,
   Absolvententreffen, Einweihungen, u. v. a. m.
 Konferenz- und Tagungsversorgung in Hochschulen und
   Instituten mit und ohne Bedienung
Campus-Buffet unterstützt Sie bereits bei der Planung
einer solchen Veranstaltung. Eine Übersicht über unsere
Ansprechpartner vor Ort finden Sie im Serviceteil.

                                                       21
SOZIALES & SERVICE

VERSICHERUNGEN
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende der vom Studierendenwerk betreuten Hoch-
schulen sind bei der Unfallkasse Thüringen gesetzlich ge-
gen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt
sich auf alle Tätigkeiten, die im zeitlichen, örtlichen oder
ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium an einer
Thüringer Hochschule stehen, wie Teilnahme an Lehrver-
anstaltungen (einschl. Pausen), Bibliotheksbenutzung,
Exkursionen, Tätigkeiten in der studentischen Selbstver-
waltung, alle Wege von und zur Hochschule sowie der
Gang zum kontoführenden Geldinstitut.
Wichtig ist, dass jeder Unfall im Studierendenwerk oder
der Hochschule angezeigt werden muss. Bitte informieren
Sie sich im Serviceteil über die zuständigen Meldestellen.

 22
WEGWEISER 2020/2021

Freizeit-Unfallversicherung
Für Unfälle, die sich nicht während der Ausbildungszeit er-
eignen, hat das Studierendenwerk Thüringen eine Gruppen-
unfallversicherung für Studierende, die den Semesterbeitrag
gezahlt haben, abgeschlossen. Der Versicherungsschutz
umfasst die Unfälle, von denen die versicherten Personen
während ihrer Freizeit betroffen werden, d.h. alle Unfälle die
durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt sind.
Voraussetzung für Leistungen des Versicherers ist, dass der
Unfall schnellstmöglich dem Studierendenwerk gemeldet
wird.

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Das Studierendenwerk hat eine Haftpflichtversicherung
für Studierende der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der
Hochschule Nordhausen abgeschlossen. Versichert ist die
gesetzliche Haftpflicht dieser Studierenden, die den Seme-
sterbeitrag entrichtet haben, für Schäden aus der Teilnahme
am Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschulen, sofern die
Studierenden nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den
Hochschulen stehen.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Voraussetzung für Leistungen des Versicherers ist, dass der
Schaden schnellstmöglich dem Studierendenwerk gemeldet
wird.

Bei einem Haftpflichtschaden wird jedoch immer zuerst,
wenn vorhanden, die Privathaftpflichtversicherung (eigene
                                                                 Service & Soziales

oder die der Familie) in Anspruch genommen. Übernimmt
diese Versicherung nur einen Teil der Schadenssumme oder
lehnt die Regulierung vollständig ab, fügen Sie bitte das
Regulierungsschreiben von Ihrem Versicherer der Schadenan-
zeige an das Studierendenwerk bei.
Weiterführender Informationen zur Versicherung erhalten Sie
auf unserer Homepage und in den Infozentren des Stw.

Hausratversicherung
Über das Studierendenwerk Thüringen besteht keine allge-
meine Hausratversicherung. Ein Versicherungsschutz gegen
Diebstahl oder Beschädigung hinsichtlich der von Studieren-
den in eine Wohnanlage eingebrachten Gegenstände besteht
also auch nicht mit dem Abschluss eines Mietvertrages. Jeder
Studierende sollte prüfen, ob über die Eltern eine Hausrat-
versicherung besteht, die auch für den Wohnplatz in einer
Studentenwohnanlage gilt, und ggf. prüfen, ob eine eigen-
ständige Versicherung sinnvoll ist.

                                                           23
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

Krankenversicherung
Als Student/in einer staatlich anerkannten Hochschule
sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kran-
ken- und Pflegeversicherung. Dies gilt nicht, wenn eine
vorrangige Versicherungspflicht vorliegt, z.B. im Rahmen
der Familienversicherung, als Bezieher einer Waisenrente,
als Arbeitnehmer oder als Leistungsbezieher nach dem
Arbeitsförderungsgesetz.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Versicherungs-
pflicht möglich, um sich z.B. privat und/oder durch
Beihilfeleistungen zu versichern. Über die damit verbun-
denen Konsequenzen sollten Sie sich aber vorher genau
erkundigen, da dieser Schritt während des Studiums nicht
mehr rückgängig zu machen ist.

SOZIALE LEISTUNGEN
Darlehen
Das Studierendenwerk kann aus Mitteln des Deutschen
Studentenwerks (DSW) und aus eigenen Mitteln zins-
lose Darlehen (Darlehen in Härtefällen, Kurzdarlehen,
DSW-Darlehen) für maximal 12 Monate in der Endphase
des Studiums vergeben. Weitere Details erfahren Sie im
Abschnitt Finanzierungsmöglichkeiten in dieser Broschüre
(S. 11) und im Internet unter: www.stw-thueringen.de/
soziales.

Kostenfreies Essen mit Wertmarken
Als direkte Hilfe in finanziellen Notlagen kann das
Studierendenwerk Thüringen als Zuschuss zum Mensa-
Essen Wertmarken vergeben. Jeder Empfänger kann bis
zu 85 Essenportionen für maximal 2 Semester erhalten.
Anträgekönnen in der Allgemeinen Sozialberatung gestellt
werden. Die Richtlinien zur Vergabe sozialer Leistungen
können Sie dort und im Internet im Downloadbereich
(unter Beratung) einsehen.

Impfzuschüsse
Das Studierendenwerk Thüringen leistet einen festste-
henden Zuschuss für Hepatitis-Impfungen (A, B sowie
TWINRIX) an Studierende, die studienbedingt ein
Praktikum in einem Entwicklungsland ableisten, soweit
die Krankenkasse die Erstattung nicht übernimmt. Die
Anträge zur Kostenübernahme werden in der INFOtake
Jena eingereicht und bearbeitet (Hinweis: Unterlagen und
Kostenbelege müssen im Original vorliegen).

 24
WEGWEISER 2020/2021

BERATUNGSANGEBOTE
Allgemeine Sozialberatung (ASB)
Hier erhalten Sie Informationen und Antworten auf Ihre
Fragen zu Themen wie:
 Finanzierung des Studiums
 Leistungen des Studierendenwerks
   (Darlehen, Wertmarken)
 Schwangerschaft und Studium mit Kind
 Studieren als ausländischer Studierender
 Studium mit Handicap/chronischen Krankheiten
 soziale Leistungen (Wohngeld, Befreiung von
   Gebühren, Unterhalt, Sozialhilfe, …)
 Kranken- und Unfallversicherung
und anderen Angeboten.

Psychosoziale Beratung (PSB)
Die Psychosoziale Beratungsstelle des Studierendenwerks
steht jeder/m Studierenden offen, welche/r das Bedürfnis
hat, über sich, ihre/seine Situation und ihre/seine Pro-
bleme mit einer neutralen Person zu sprechen und wei-
tere Unterstützung zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie:
 unter Lern- und Arbeitsstörungen leiden
 sich oft überfordert und unsicher fühlen
 Prüfungs- und andere Ängste quälen
 depressive Verstimmungen einschränken
 suchtgefährdet oder süchtig sind
 Probleme mit dem Studienabschluss haben.
                                                              Service & Soziales

Das Angebot richtet sich auch an alle, die indirekt betrof-
fen sind. Schweigepflicht wird zugesichert, auf Wunsch
kann die Beratung auch anonym erfolgen.
Termine können per E-Mail sowie telefonisch oder
persönlich zu den Anmeldezeiten vereinbart werden.
Wir bieten Beratungen für Einzelpersonen, Paare und
Gruppen an und organisieren in jedem Semester unter-
schiedliche Kurse oder Einzelveranstaltungen, die Sie
dem
jeweiligen Kursprogramm im Internet entnehmen können.
Alle Adressen der Beratungsstellen an den jeweiligen Stu-
dienorten entnehmen Sie bitte dem Serviceteil.

Rechtsberatung für Studierende
Das Studierendenwerk bietet Studierenden der Thüringer
Hochschulen eine kostenfreie Rechtsberatung an. Die
Sprechzeiten und eine Übersicht der beauftragten Rechts-
anwälte und Kanzleien vor Ort finden Sie im Serviceteil.

                                                       25
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

 BEGEGNUNGSSTÄTTE
 „HAUS ROSENBAUM“
in Siegmundsburg

Auf dem Kamm des Thüringer Waldes, 780 m ü. NN,
liegt die einstige Glasmachersiedlung Siegmundsburg
in der Nähe von Neuhaus am Rennweg. Der in eine
wunderschöne Landschaft eingebettete Ort ist ein
idealer Ausgangspunkt für größere und kleinere Ent-
deckungstouren entlang des Rennsteiges – das ganze
Jahr hindurch.

Ob Seminar, Sportkurs, Jugendfreizeiten, Erholungswo-
chenenden oder Urlaub in Familie – „Haus Rosenbaum“
in Siegmundsburg bietet die idealen Bedingungen
für einen Aufenthalt fern ab vom Großstadttreiben,
Alltags- und Studienstress! Hier können sich aber auch
Professoren und Studierende zu konzentrierter wissen-
schaftlicher Arbeit zusammenfinden.

Neben bequem eingerichteten Einzel- und Mehrbett-
zimmern (alle mit Dusche und WC) verfügt die Einrichtung
des Studierendenwerks Thüringen über zwei Seminarräu-
me, einen Speisesaal und eine gemütliche Bauernstube.
Außerdem stehen den Gästen Sauna, Tischtennisraum,
Grillplatz, Volleyballfeld und Skiraum zur Verfügung.

Das Freizeitangebot der Umgebung ist umfangreich und
abwechslungsreich: Wanderungen entlang des Renn-
steiges, zum Dreistromstein, zur Werraquelle, Wetzstein-
bruch oder zum Bleßberg, Goldwaschen im Tal der
Grümpen, Besuch im Reiterhof Meura, Kutschfahrten,
Bowling, Ausflüge nach Coburg, Sommerrodelbahn in
Ernstthal a. R., Schaubergwerk Morassina in Schmiede-
feld, Weihnachtsland Lauscha, Schwimmhalle in Stein-
heid oder Erholung pur im Badehaus Masserberg – der
Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

 26
STUDIEREN MIT KIND

Für Studierende mit Familie gibt es viel zu beachten
und auch jede Menge Herausforderungen zu bewälti-
gen. Nutzen Sie als erste Anlaufstelle die Allgemeine
Sozialberatung (Anschriften im Serviceteil ab S. 33).

Damit Sie beruhigt und konzentriert ihr Studium voran-
bringen können, bieten wir Ihnen in Erfurt, Ilmenau,
Jena, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar die Mög-
lichkeit, Ihre Jüngsten in unseren teilweise auch flexiblen
Kindereinrichtungen betreuen zu lassen. Außerdem ste-
hen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: durch Beratung-
sangebote, Informationsbroschüren und -veranstaltungen
sowie Vergünstigungen.

An der TU Ilmenau gibt es das Campus-Familien-Büro,
                                                              Studieren mit Kind

eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität und des
Studierendenwerks, als eine zentrale Anlaufstelle für
Studierende und Hochschulbeschäftigte mit dem Ziel der
besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
In Jena ist die von Studierendenwerk und FSU Jena
gemeinsame Beratungsstelle JUniFamilie ein zentraler
Anlaufpunkt für alle Studierenden und Mitarbeiter mit
Fragen rund um das Thema Familie. Die Ansprechpartner
sind im Familienbüro Ernst-Abbe-Platz 5 zu erreichen.

                                                        27
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

KINDEREINRICHTUNGEN
Damit Sie ruhig und gelassen Ihr Studium absolvieren
können, ist es wichtig, dass Ihre Jüngsten gut aufgeho-
ben sind. In unseren Kindereinrichtungen werden diese
nicht nur gut betreut, sondern sie lernen dort jeden Tag
spielend fürs Leben. Insgesamt betreibt das Studierenden-
werk Thüringen acht Kindertagesstätten an fünf Hoch-
schulorten. Die Kinder werden in der Regel ab dem ersten
Lebensjahr aufgenommen. Jüngere Kinder können ggf. in
Ilmenau ab der 10. Lebenswoche und in den Kitas Beuten-
berg und Seidelhaus in Jena, der Kita Campus-Kinderland
in Erfurt, der Kita Campus Kinder in Nordhausen sowie
der Kita campus.kinder in Weimar ab dem 6. Lebensmo-
nat aufgenommen werden. Die Kindertagesstätten sind
vorwiegend für Kinder studierender Eltern gedacht. Die
Aufnahme der Kinder wird vom Studierendenwerk vorge-
nommen. Dabei richtet sich die Kostenbeteiligung der El-
tern nach den Gebührensatzungen für Kindereinrichtungen
der jeweiligen Stadt. Das Studierendenwerk Thüringen
bietet in seinen Kindertagesstätten nicht nur eine quali-
tativ hochwertige frühkindliche Bildung und Erziehung an,
sondern wir stehen Ihnen bei Bedarf auch beratend und
unterstützend als Erziehungspartner*innen zur Seite. Die
pädagogische Arbeit in den Kindereinrichtungen orientiert
sich an vier Säulen:
 Anlehnung an den Situationsansatz
 vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung
 Reggio-Pädagogik
 bilinguale Bildung und Erziehung durch die Methode
   Immersion.
Besichtigungstermine finden immer im März bzw.
September statt. Die genauen Termine entnehmen
Sie bitte unserer Webseite.

Kitas und Kinderbetreuungsangebote finden Sie an
folgenden Standorten:
 Erfurt
  • Kita Campus-Kinderland auf dem Uni-Campus
  • Flexible Kinderbetreuung Räuberhöhle am
    Uni-Campus
  • Flexible Kinderbetreuung Kinderladen am
    FH-Campus
 Ilmenau
  • Kita Studentenflöhe auf dem Unicampus
 Jena
  • Kita Beutenberg         • Kita Seidelhaus
  • Kita Fuchsturmweg       • Flexible Kinderbetreuung JU-
  • Kita Landgrafenstieg      niKinder am Uni-Campus

 28
WEGWEISER 2020/2021

 Nordhausen
  • Kita Campus Kinder auf dem Campus der Hochschule
 Schmalkalden
  • Flexible Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter in
    einem Wohnhaus des Studierendenwerks auf dem
    Campus der Hochschule Schmalkalden.
 Weimar
  • Kita campus.kinder Haus 1 (Merketalstr.*)
  • Kita campus.kinder Haus 2 (Belvederer Allee)
  • Flexible Kinderbetreuung Bauhäuschen
    (Amalienstr. 13).
   * Eröffnung eines Ersatzneubaus in der Belvederer Allee im Sommer-
     semester 2020 geplant

Anmeldungen für unsere Kindertagesstätten erfolgen
außer in Erfurt und Jena direkt in der Kindertagesstätte.
Hierzu das Anmeldeformular Kindertagesstätten ausfüllen
und an die gewünschte Kita senden. Das Anmeldefor-
mular ist auf der Homepage unter Downloads und in den
Kitas erhältlich. In Jena ist eine Anmelddung ausschließ-
lich über das städtische Kita-Onlineportal und in Erfurt
über das städtische Onlineportal KIVAN möglich.

WOHNEN MIT KIND
Die folgenden studentischen Wohnanlagen sind
besonders für Mütter/Familien mit Kind geeignet:
 Erfurt
  Saalestraße 5/6 (Max-Kade-Haus), Plauener Weg 8,
  Marcel-Breuer-Ring 3/5/7
 Ilmenau
  Am Helmholzring 2a-e, 4a-e
 Jena
  Schlegelstraße 8, Clara-Zetkin-Straße 21
 Schmalkalden
  Blechhammer 9b – Haus I und II
 Weimar
  Merketalstr. 46
                                                                        Studieren mit Kind

ESSEN MIT KIND
Kinderausweis für Mensaessen
Mit diesem speziellen Ausweis des Studierendenwerks
können Kinder von Studierenden (bis einschließlich 6
Jahren) in der Mensa oder Cafeteria (außer Cafeteria
Carl-Zeiss-Str. 3 Jena und Cafeteria Audimax in Ilmenau)
zusätzlich jeweils eine kostenlose Kinderportion während
des Mittagessens erhalten, wenn mindestens ein Essen
(Student, Mitarbeiter oder Gast) bezahlt wird. Der Antrag

                                                                  29
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

     auf einen Ausweis kann in den Infozentren des Studie-
     rendenwerks Thüringen gestellt werden. Bitte bringen Sie
     bei Antragstellung als Nachweis Ihren aktuellen Studie-
     rendenausweis und eine Kopie davon mit sowie eine
     Bescheinigung, die das Kind als eigenes ausweist (z. B.
     Geburtsurkunde).

     Wickeltische und mehr
     In allen großen Mensen des Studierendenwerks finden
     Sie Wickeltische. Auch an Kleinkinder ist gedacht:
     Mikrowellengeräte zum Erwärmen der Babynahrung ist
     eine besondere Serviceleistung für die Jüngsten.

     BEGRÜSSUNGSPAKET FÜR KINDER
     IN JENA
     Neugeborene Kinder von Studierenden der Universität
     und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena erhalten ein Will-
     kommenspaket, das von der FSU Jena, der EAH Jena und
     dem Studierendenwerk Thüringen, mit Unterstützung
     einiger Sponsoren, zusammengestellt wird. Gegen Vorlage
     des Studierendenausweises und der Geburtsurkunde des
     Kindes ist das Paket in der INFOtake Jena erhältlich.

     SONSTIGE INFORMATIONSQUELLEN
     Als wichtige Orientierungshilfe gibt es für Studierende in
     Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen und Weimar Broschü-
     ren zur Vereinbarkeit von Studium und Familie.
     Hier finden Sie unter anderem Informationen zum
     Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschutz, finanziellen
     Hilfen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Behörden und
     nützlichen Adressen. Die Broschüren gibt es direkt in der

-›
     Allgemeinen Sozialberatung sowie als Downloads unter
     www.stw-thueringen.de.
     Hilfreiche Informationen für Familien bietet auch das
     Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
     Jugend im Internet. Neben der Broschüre zu Elterngeld
     und Elternzeit finden Sie hier auch nützliche Werkzeuge
     wie den Kinderzuschlagrechner und den Elterngeldrech-
     ner.
     Beim Internetauftritt www.familienkasse.de erhalten Sie
     umfassende Informationen zu Kindergeld und Kinderzu-
     schlag und weiteren Fördermöglichkeiten für Familien
     und Kinder.

      30
KULTUR
Das Studierendenwerk fördert die kulturelle
und sportliche Betätigung der Studierenden in
der Freizeit.

Unser Kulturbüro unterstützt Sie bei der Organisation von
Veranstaltungen, Ausstellungen und Projekten, berät und
informiert bei der Planung und Umsetzung und leistet fi-
nanzielle Förderung studentischer Projekte. Die geltenden
Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf
unserer Webseite www.stw-thueringen.de/kultur.

 INTERNATIONALES
Kulturell gibt es besondere Angebote für Sie im Café
International in Jena und Erfurt, bei den Culture Talks
in Weimar sowie im Internationalen Centrum im Haus
auf der Mauer in Jena.

Im Rahmen des Austauschprogramms mit der franzö-
sischen Partnereinrichtung CROUS Amiens-Picardie ver-
mitteln wir auch 16-monatige Praktika nach Frankreich.
Studierende, die im Ausland studieren möchten, können
in den Informationszentren des Studierendenwerks den
internationalen Studentenausweis ISIC bekommen.

Ausführliche Informationen zu diesen Angeboten finden
Sie auf unserer Webseite:
                                                            Internationales

www.stw-thueringen.de/internationales.
                                                                Kultur &

                                                      31
Standorte & Kontaktdaten   STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

                            SERVICETEIL
                           ANSCHRIFTEN UND KONTAKTE
                           AN DEN HOCHSCHULORTEN:
                           Erfurt                                     33
                           Ilmenau                                    36
                           Jena                                       39
                           Nordhausen                                 42
                           Schmalkalden                               44
                           Standorte der Dualen Hochschule
                           Gera-Eisenach                              46
                           Weimar                                     48
                           Begegnungsstätte „Haus Rosenbaum“
                           Siegmundsburg                              50
                           Presse- und Öffentlichkeitsarbeit          50

                           Studierendenwerk Thüringen

                           Postanschrift:
                           Studierendenwerk Thüringen
                           Postfach 100822
                           07708 Jena

                           Besucheranschrift:
                           Studierendenwerk Thüringen
                           Philosophenweg 22
                           07743 Jena
                           Tel.: 03641-9400500
                           Fax: 03641-9400502
                           E-Mail: poststelle@stw-thueringen.de
                           www.stw-thueringen.de

                           Die aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten
                           entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

                           32
WEGWEISER 2020/2021        STANDORTE & KONTAKTDATEN

 STANDORT ERFURT                                           1
infopunkt Erfurt

                                                          ERFURT
 Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, Mensagebäude,
   99089 Erfurt
   Tel.: 0361-7371818
   infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de
 Altonaer Str. 25, FH-Campus, Haus 6,
   bei der Cafeteria, 99089 Erfurt, Tel.: 0361-6700134
   infopunkt-erfurt-fh@stw-thueringen.de

STUDENTISCHES WOHNEN
Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, MG 1, 99089 Erfurt
Tel.: 0361-7371821 / 7371806
Fax: 0361-7371991
wef@stw-thueringen.de

STUDIENFINANZIERUNG
Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, 99089 Erfurt
Tel.: 0361-7371853
Fax: 0361-7371992
f@stw-thueringen.de

Servicebüros
 Nordhäuser Straße 63, Glasbox Eingang Uni-Campus,
  99089 Erfurt
  Tel.: 0361-7371872
  Fax: 0361-7371992
 Altonaer Straße 25, FH-Campus, Haus 6,
  Beratungsbox bei der Cafeteria, 99089 Erfurt
  Tel.: 0361-6700134
  f@stw-thueringen.de

Postanschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
PF 80 02 43, 99028 Erfurt

SOZIALES UND BERATUNG
Allgemeine Sozialberatung
Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, Raum 109
99089 Erfurt

                                                     -›
Tel.: 0361-7371811
Fax: 0361-7371990
asb-erfurt@stw-thueringen.de

                                                     33
STUDIERENDENWERK THÜRINGEN

1        Psychosoziale Beratung
         Nordhäuser Straße 63, Uni-Campus, MG 1, Zi. 107/108
         99089 Erfurt
         Tel.: 0361-7371820 / 30
ERFURT

         Fax: 0361-7371990
         psb-erfurt@stw-thueringen.de

         Rechtsberatung für Studierende
         Pohl & Wittmann, Rechtsanwälte, Marktstr. 3,
         99084 Erfurt
         Tel.: 0361-789203
         Fax: 0361-7892040
         Sprechzeit nach Vereinbarung

         VERSICHERUNGEN
         Gesetzliche Unfallversicherung
          Universität Erfurt
           Doreen Kranhold
           Verwaltungsgebäude, Raum 0136, 99089 Erfurt
           Tel.: 0361-7375334
           doreen.kranhold@uni-erfurt.de
          FH Erfurt
           Solveig Kosak, Carina Thieme
           Altonaer Str. 25, Haus 7 / EG, 99085 Erfurt
           Tel.: 0361-6700111
           information@fh-erfurt.de

         Freizeitunfallversicherung, Haftpflichtversicherung
         Universität Erfurt und FH Erfurt
         infopunkt Erfurt
         Nordhäuser Str. 63, Uni-Campus, Mensagebäude,
         99089 Erfurt
         Tel.: 0361-7371818
         Fax: 0361-7371699
         infopunkt-erfurt-uni@stw-thueringen.de
         infopunkt-erfurt-fh@stw-thueringen.de

         KINDEREINRICHTUNG
         Campus-Kinderland
         Saalestraße 5/6, 99089 Erfurt
         Tel.: 0361-7371851
         kita-campus-kinderland@stw-thueringen.de

         Flexible Kinderbetreuung Räuberhöhle
         Plauener Weg 8, Uni-Campus, 99089 Erfurt
         Infos und Anmeldung über infopunkt Erfurt Uni (S.33).

          34
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