2020 Österreichische Liga für Menschenrechte - Österreichische Liga für ...

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Österreichische Liga
für Menschenrechte

2020
2

BEFUND

DIE AUTORiNNEN DES
MENSCHENRECHTSBEFUNDS 2020

             Dr.in Barbara Helige                     nen, die sich in Theorie und Praxis
             „Menschenrechte in Bedrängnis“,          mit Sprache(n) und Recht befassen.
             Seite 4                                  Seine Intention ist es, im öffentli-
                                                      chen Diskurs gegen die Instrumen-
                             Barbara Helige ist       talisierung von Sprache in gesetz-
                             Präsidentin der          lichen Bestimmungen einzutreten,
                             Österreichischen         wenn diese zur Diskriminierung von
                             Liga für Menschen-       Menschen führen. Das Netzwerk
                             rechte. Sie leitet       initiiert Tagungen, nimmt Stellung
                             das Bezirksgericht       zu sprachenpolitischen Fragen,
             Döbling und ist ehemalige Präsi-         informiert und steht für Medien-
             dentin der RichterInnenvereinigung.      anfragen bereit.
             Leiterin der Kommission zur Unter-       www.sprachenrechte.at
             suchung der Missbrauchsfälle
             im ehemaligen Kinderheim am
             Wilhelminenberg.                         Dr.in Marianne Schulze, LLM.
                                                      „Stärkung der Menschenrechte“,
                                                      Seite 10
             Dr. Heinrich Neisser
             „Menschenrechte und unternehme-                           Marianne Schulze,
             rische Verantwortung“, Seite 6                            ist Juristin (Studium
                                                                       in an den Univer-
                             Heinrich Neisser ist                      sitäten in Wien
                             Staatssekretär a.D.                       und Sidney) und
                             im Bundeskanzler-                         Menschenrechts-
                             amt, Bundesminister      expertin im SozialRechtsNetz der
                             a.D. für Föderalismus    Armutskonferenz. Ihre Schwerpunkt-
                             und Verwaltungsre-       themen sind: Menschenrechte,
             form, Zweiter Nationalratspräsident      Deinstitutionalisierung, Partizipation,
             a.D. Umfassende Lehrtätigkeit an den     Mental Health.
             Universitäten Wien und Innsbruck
             über Geschichte und Politik der
             Europäischen Integration, Vorstands-     MMag.a Angelika Watzl
             mitglied der Österreichischen Liga für   „Österreichische Flüchtlingspolitik
             Menschenrechte.                          an den Außengrenzen“, Seite 12

                                                                        Angelika Watzl
             Netzwerk SprachenRechte                                    studiert Rechts-
             „Sprachenrechte in Österreich“,                            wissenschaften
             Seite 8                                                    und Internationale
                                                                        Entwicklung an den
                             Das Netzwerk                               Universitäten in
                             SprachenRechte ist       Wien und Fribourg (CH), mit dem
                             ein freier Zusam-        Schwerpunkt Grund- und Menschen-
                             menschluss von           rechte. Sie ist Vorstandsmitglied
                             engagierten Perso-       der Österreichischen Liga für
                             nen und Institutio-      Menschenrechte.
3

                                                                                                                   BEFUND

Mag.a iur Teresa Hatzl, LL.M.             Frauenhäuser (AÖF). Die Interessen         Biofeedback und Psychophysiologie
„Die COVID-19-Pandemie –                  des Vereins sowie der Frauenhelp-          (ÖBfP). Leiter der klinischen Psycho-
eine Chance für die Stärkung der          line gegen Gewalt vertritt sie auch        logie, stellvertretender Koordinator
Menschenrechte?“, Seite 14                international im europaweiten              der Akademie des Anton Proksch In-
                                          Netzwerk WAVE (Woman Against               stituts, stellvertretender Institutsvor-
                 Teresa Hatzl studier-    Violence Europe). Maria Rösslhumer         stand am Institut für Sozialästhetik
                 te Rechtswissen-         ist Preisträgerin des Menschen-            und Mental Health an der Sigmund
                 schaften in Graz und     rechtspreises 2020.                        Freud Universität Wien.
                 Genf mit Schwer-
                 punkt internationaler
                 Menschenrechts-          MMag. Florian Horn                         Prim. Univ.-Prof.
schutz und humanitäres Völkerrecht.       „Neuerungen beim Schutz vor                Dr. Michael Musalek
Sie arbeitet als Advocacy Officer bei     ,Hass im Netz‘“, Seite 20                  „Von der viralen zur psycho-
Amnesty International Österreich mit                                                 sozialen Pandemie“, Seite 22
Fokus auf wirtschaftlichen, sozialen                       Florian Horn
und kulturellen Menschenrechten                            studierte Rechtswis-                       Michael Musalek ist
und internationaler Advocacy.                              senschaften an den                         Psychiater und Psy-
                                                           Universitäten Wien                         chotherapeut in
                                                           und Southampton,                           Wien sowie Ärztli-
Andreas Zembaty                           UK, sowie Wirtschaftswissenschaften                         cher Leiter des An-
„Vernünftige Kriminalpolitik              an der Wirtschaftsuniversität Wien.                         ton Proksch Instituts
statt emotionaler Schnellschüsse“,        Rechtsanwalt in Wien. Lehraufträge         und Institutsvorstand des Instituts
Seite 16                                  an der Universität Wien und der            für Sozialästhetik und psychische
                                          Sigmund Freud PrivatUniversität.           Gesundheit an der Sigmund Freud
                 Andreas Zembaty ist      Disziplinarrat und Rechtsanwalts-          Privatuniversität Wien und Berlin. Er
                 diplomierter Sozial-     prüfer der Rechtsanwaltskammer             entwickelte maßgebliche neue An-
                 arbeiter, Lektor an      Wien, Mitglied der Österreichischen        sätze in der ressourcenorientierten
                 der Donau-Universi-      Juristenkommission.                        Suchtbehandlung.
                 tät Krems (Fachge-
                 biet: Sozialwirtschaft
und Soziale Arbeit) und Sprecher des      Dr. Oliver Scheibenbogen
Vereins NEUSTART. Der Verein wid-         „Von der viralen zur psycho-
met sich der Resozialisierunghilfe für    sozialen Pandemie“, Seite 22
Straffällige sowie der Unterstützung
von Opfern und der Prävention.                              Oliver Scheiben-
                                                            bogen ist seit 1996
                                                            am Anton Proksch
Mag.a Maria Rösslhumer                                      Institut tätig, mitt-
„Frauenrechte und Kinderrechte                              lerweile leitet er den
sind Menschenrechte“, Seite 18            Bereich Kreativität und Lebensge-
                                          staltung (inkl. LERNZENTRUM) und
                 Maria Rösslhumer ist     koordinierte Belange der European
                 Politikwissenschaft-     Society on Treatment of Alcohol
                 lerin und langjährige    Dependence and related Disorders
                 Geschäftsführerin        (ESTAD). Biofeedbackthera-
                 des Vereins Autono-      peut/-lehrtherapeut und im Vorstand
                 me Österreichische       der Österreichischen Gesellschaft für
4

BEFUND

MENSCHENRECHTE IN BEDRÄNGNIS?
Text / Barbara Helige, Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Leiterin des Bezirksgerichts Döbling,
ehemalige Präsidentin der RichterInnenvereinigung.

                                        A
                                                uch wenn 2020 ganz anders         Österreich, fest im Griff. Und hier
                                                verlaufen ist als die Jahre       wird deutlich, dass die vielen gel-
                                                zuvor, gibt es als verlässliche   tenden Menschenrechtsdokumente

              E
                                        Konstante doch wieder den tradi-          noch keine Garantie dafür sind,
                                        tionellen Menschenrechtsbefund            dass es nicht doch zu tiefgreifen-
                                        der Österreichischen Liga für Men-        den Auffassungsunterschieden in

              D
                                        schenrechte. Die Corona-Pandemie          Grundrechtsfragen kommt. In der
                                        und ihre Auswirkungen auf das             Bevölkerung wie auch in der Politik
                                        gesellschaftliche Leben prägten das       gab und gibt es sehr emotionale

              I
                                        ablaufende Jahr. Aber auch – und          Auseinandersetzungen, welchen
                                        gerade – in der Krise wurde das           Maßnahmen bei der Bekämpfung
                                        Grundrechtsbewusstsein in der Be-         der Pandemie der Vorzug zu geben

              T                         völkerung sowie bei den politischen
                                        Verantwortlichen in Gesetzgebung
                                        und Vollziehung besonders auf die
                                                                                  ist. Immer wieder wird deutlich, wie
                                                                                  tief hier die Bruchlinien verlaufen.

              O                         Probe gestellt. Der terroristische
                                        Anschlag in Wien mit seinen verhee-
                                                                                  Da gibt es – überspitzt formuliert
                                                                                  – jene, die jede Einschränkung der

              R
                                        renden Folgen führt uns vor Augen,        Freiheitsrechte der Bürger nicht nur
                                        dass es ganz verschiedene Arten           akzeptieren, sondern auch fordern,
                                        von Verletzlichkeit einer Gesellschaft    wenn sie nur in irgendeiner Weise

              I
                                        gibt, jede in ihrer Art bedrohlich.       der Gesundheit nützen könnten. Auf
                                        Das darf aber nicht dazu führen,          der anderen Seite stehen Teile der
                                        dass andere wichtige Menschen-            Bevölkerung, die jede Einschränkung

              A                         rechtsthemen vollkommen aus dem
                                        Fokus geraten. Insofern legt der
                                        Menschenrechtsbefund 2020 den
                                                                                  als unerträglich ablehnen, auch wenn
                                                                                  eine gesundheitsfördernde Wirkung
                                                                                  unumstritten ist. Und alle berufen

              L                         Finger auch wieder auf grundrechtli-
                                        che Wunden, die in der öffentlichen
                                        Aufmerksamkeit etwas ins Hinter-
                                        treffen geraten sind. Prominent
                                        findet sich leider wieder die Asyl-
                                        und Fremdenrechtsproblematik, in
                                        der unter dem Stichwort „Moria“
                                        die – neue – österreichische Bundes-
                                        regierung ein beschämendes Mus-
                                        terbeispiel menschenverachtender
                                        Sturheit und Härte an den Tag legte.
                                        Und auch die anderen im Befund
                                                                                        Unsere Gesell-
                                        aufgegriffenen Themen bedürfen                  schaft ist in
                                        dringend der Aufmerksamkeit der
                                        Öffentlichkeit.                                 vielerlei Hinsicht
                                        Doch zurück zu den beherrschenden
                                                                                        verletzlich.
                                        Themen des Jahres: Die Corona-
                                        Pandemie hat seit bald einem Jahr
                                        fast alle Länder der Welt, damit auch
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                                                                                                             BEFUND

sich auf Menschenrechte, einerseits      persönliche Freiheit und andere ge-       Die Diskussion über Für und Wider
auf das Recht auf Gesundheit (wenn       schützte Persönlichkeitsrechte durch      muss geführt werden. So viel Zeit
auch nicht ausdrücklich kodifiziert),    Überwachung bzw. andere präventiv         muss sein!
andererseits auf Freiheitsrechte.        wirkende Sicherungsmaßnahmen
                                         eingeschränkt werden dürfen.
Dabei wird hier nur ein Spannungs-
verhältnis offensichtlich, das auch      Diese Diskussion flammt regelmäßig
den Menschenrechten immanent ist.        nach schrecklichen Taten, die die
Es bedarf hier einer ganz rationalen     Bevölkerung erschüttern, auf. Auf
und präzisen Abwägung der Ver-           diesem so heiklen grundrechtlichen
hältnismäßigkeit, einer Abwägung         Boden geht es ganz besonders um
von Vor-und Nachteilen geplanter         eine offene Diskussion und danach              Es bedarf der
Eingriffe. Dabei sind die denkbaren
Auswirkungen einander gegenüber-
                                         differenziertes Abwägen. Vorweg
                                         muss jedenfalls sichergestellt sein,
                                                                                        sorgfältigen
zustellen, wissensbasiert und fakten-    dass der Vollzug der bestehenden               Abwägung kon-
orientiert. Eine Maßnahme, die nach      – an sich schon weitreichenden
dieser wohldurchdachten und offen        Gesetze – tadellos funktioniert, was           kurrenzierender
kommunizierten Abwägung verfügt
wird, hat eine bessere Chance auf
                                         (evident) nicht selbstverständlich ist.
                                         Die plakative Anlassgesetzgebung
                                                                                        Grundrechte.
Akzeptanz in der Bevölkerung.            kostet meist recht wenig, lässt sich
Dazu brauchen wir Offenheit, eine        aber gut vermarkten. Das sagt noch
ehrliche Diskussion und Einfühlsam-      nichts über das spätere Funktio-
keit der politisch Verantwortlichen.     nieren der oftmals hochfliegenden
„Ho-ruck“-Einschnitte sind bei           Pläne aus.
diesen heiklen Themen nicht zu
tolerieren.                              Auch im aktuellen Anti-Terror-Paket
                                         gibt es dafür ein typisches Beispiel:
Und wenn dies von der Politik            So wird die Unterbringung terroristi-
nicht geliefert wird, liegt es, wie      scher Straftäter im Maßnahmenvoll-
man sieht, an der Zivilgesellschaft,     zug („Präventivhaft“) angekündigt.
für diese Diskussion zu sorgen. So       Wer den Menschenrechtsbefund der
stellten zuletzt Rechtskundige, wie      letzten Jahre aufmerksam verfolgt
unser Vorstandsmitglied Rechtsan-        hat, wird wissen, dass ebendieser
walt Florian Horn, ihre juristische      Maßnahmenvollzug schon die längs-
Expertise zur Verfügung und zeigten      te Zeit massiv kritisiert wird und die
schonungslos Schwächen in Gesetz-        im Jahr 1975 (!) mit dem StGB ein-
gebung und Vollziehung auf. Ebenso       geführten Einrichtungen bei weitem
kommt jenen Organisationen, die          nicht so funktionieren, wie das einst
sich mit sozialen Auswirkungen der       gewollt war. Reformvorhaben sind
Maßnahmen – wie z.B. des Lock-           in den letzten Jahren weitgehend
downs auf die Wohnungslosen – aus-       im Sand verlaufen. Wenn man dann
einandersetzen, eine ganz wichtige       bedenkt, dass es sich bei der nach
Funktion zu.                             diesem Gesetz möglichen – zeitlich
                                         meist unbegrenzten Anhaltung –
Auch bei dem so fassungslos              um eine der massivsten denkbaren
machenden Angriff eines radikal-         Freiheitsbeschränkungen handelt,
islamischen Mörders gibt es bei der      so ist aus menschenrechtlicher Sicht
Frage, wie eine adäquate Reaktion        ein derartiges Vorhaben im Rahmen
der Gesellschaft ausschaut, unter-       einer gesetzlichen Schnellschuss-
schiedliche Zugänge. Und wieder          Aktion nicht hinzunehmen.
stehen Grundrechte zueinander in
Konkurrenz. Während es jedenfalls        Ob bei Corona, Terror oder Frei-
eine staatliche Aufgabe darstellt, die   heitsbeschränkung: Eingriffe in
Sicherheit der Bürger bestmöglich        Menschenrechte sind immer viel zu
zu gewährleisten, stellt sich die        heikel, um als billige Schlagzeile für
Frage, inwieweit zu diesem Zweck         politisches Kleingeld herzuhalten.
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BEFUND

MENSCHENRECHTE UND
UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG:
„BUSINESS & HUMAN RIGHTS“
Text / Heinrich Neisser, Bundesminister a.D. für Föderalismus und Verwaltungsreform, Zweiter Nationalratspräsident a.D.
Umfassende Lehrtätigkeit an Universitäten, Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte.

D
         ie Menschenrechtspolitik ist    Auseinandersetzungen. In interna-          Lebensbedingungen moderne
         zu einem umfassenden Topos      tionalen Organisationen findet eine        Städte; in afrikanischen Bergwerken
         politischer und gesellschaft-   Diskussion statt, die einen immer          arbeiten Menschen in Verhältnissen,
licher Entwicklungen geworden.           stärkeren Widerhall erfährt. Im Men-       die absolut unmenschlich sind. Aber
Menschenrechte sind ein wichtiger        schenrechtsrat der Vereinten Natio-        auch für Unternehmen entstehen
Gradmesser der menschlichen              nen, der OECD, der ILO (Internatio-        menschenrechtliche Risiken. So etwa
Zivilisation. In den Verfassungen des    nale Arbeitsorganisation) entstehen        die Verantwortlichkeit von Großkon-
19. Jahrhunderts gewährleisteten         Formen einer interinstitutionellen         zernen für die Lieferketten und die
Grundrechte den Schutz individueller     Zusammenarbeit. Die Vereinten              dort beschäftigten Arbeitnehmer
Eingriffe in die Freiheitssphäre des     Nationen haben ein „Forum für              („Hidden Workforce“). Besondere
Einzelnen. Sie waren Abwehrrechte        Unternehmen und Menschenrechte“            Erfahrungen hat die Textilbranche ge-
gegen Eingriffe des Staates. Im          eingesetzt, um eine Diskussion und         macht. Das Thema wird von internati-
20. Jahrhundert hatte vor allem die      den Austausch von Erfahrungen zu           onalen Gewerkschaften aufgegriffen.
Entwicklung in den internationalen       ermöglichen. Seit dem Jahr 2014            International tätige Unternehmen
Konventionen den Menschenrechten         gibt es im Menschenrechtsrat Be-           entwickeln Compliance-Systeme für
eine soziale Dimension gegeben. Die      mühungen, „Leitprinzipien“ in einen        menschenrechtliche Fragen. Zuneh-
Entwicklung sozialer Grundrechte         verbindlichen Vertrag überzuführen.        mende Aktualität gewinnt die Prob-
hat in der Menschenrechtsdiskussion                                                 lematik auch in den internationalen
zu neuen Orientierungen geführt.         Der Europarat hat im Jahr 2014 die         Investitionsschutzabkommen.
In der Allgemeinen Erklärung der         Formulierung von „Leitprinzipien“
Menschenrechte aus dem Jahre 1948        unterstützt und Empfehlungen für           Alle diese Faktoren verlangen ein
heißt es: „Alle Menschen sind frei       deren Umsetzung festgelegt. Die            menschenrechtskonformes Verhalten
und gleich an Würde und Rechten          Europäische Union hat in mehreren          als Teil der Unternehmenskultur.
geboren. Sie sind mit Vernunft und       Dokumenten Abhilfemaßnahmen
Gewissen begabt und sollen ein-          erörtert, die auch Entwicklungsper-        Der menschenrechtliche Fokus aller
ander im Geiste der Brüderlichkeit       spektiven beinhalten. Schließlich ist      Bemühungen, Menschenrechte auch
begegnen.“ Die Globalisierung hat        noch darauf hinzuweisen, dass auch         im Unternehmensbereich zu res-
die Menschenrechtsfragen auch in         die wissenschaftliche Debatte zu die-      pektieren, ist die Verpflichtung, die
die Vorstandsetagen der Unterneh-        sem Thema immer intensiver wird.           Menschenwürde zu schützen. Grund-
mungen gebracht. Unternehmerische                                                   rechte und Verfassungen haben das
Verantwortung ist eine Perspektive       Die soziale Wirklichkeit liefert uns er-   Ziel, den Schutz der Person und ihrer
der Menschenrechtspolitik geworden       schütternde Bilder, die die Dringlich-     Würde zu gewährleisten. Der Schutz
(„Corporate Social Responsibility“).     keit einer neuen unternehmerischen         der Menschenwürde ist eine men-
Die Einhaltung der Menschenrechte        Verantwortlichkeit sichtbar machen.        schenrechtliche Fundamentalnorm.
wird für Unternehmen immer mehr          Kinderarbeit, die jungen Menschen          In der Grundrechtecharta der Euro-
eine zentrale Herausforderung,           eine aussichtslose Zukunft verheißt;       päischen Union steht am Beginn der
sowohl gesellschaftlich als auch         Arbeitsverhältnisse, die Ausdruck          Satz: „Die Würde des Menschen ist
geschäftlich.                            einer modernen Sklaverei sind; in          unantastbar. Sie ist zu achten und
                                         den Vereinigten Emiraten errichten         zu schützen.“ In der deutschen Ver-
„Business and Human Rights“ wird         Gastarbeiter aus den asiatischen           fassung, dem sogenannten Bonner
zum Thema unternehmenspolitischer        Ländern unter menschenunwürdigen           Grundgesetz, steht am Anfang eine
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                                                                                                                 BEFUND

gleichartige Garantie. Das deutsche     werden. Dazu gehört eine breite             Unternehmen bei Menschenrechts-
Bundesverfassungsgericht hat in         Palette von Möglichkeiten, die man          verletzungen intensiv diskutiert. Es
einer langjährigen Rechtsprechung       in drei Kategorien erfassen kann:           gibt kein internationales Gericht,
diese Maxime konkretisiert. Es sieht                                                vor dem Unternehmen strafrechtlich
darin einen sozialen Wert- und          > Staatliche judizielle Maßnahmen:         zur Verantwortung gezogen werden
Achtungsanspruch, der einem Men-           Es sind dies Verfahrensmöglichkei-       können. Nationale Rechtsordnungen
schen wegen seines Menschseins             ten zivilrechtlicher, strafrechtlicher   kennen zwar ein Unternehmensstraf-
zukommt. Der Schutz der mensch-            oder verwaltungsrechtlicher Natur.       recht, die Straftatbestände reichen
lichen Würde bedeutet das Verbot,          Besondere Regelungen sind für            allerdings nicht aus, um Menschen-
Menschen zum bloßen Objekt des             Konzernunternehmungen not-               rechtsverletzungen in Unternehmen
Staates zu machen.                         wendig, da Menschenrechtsverlet-         sanktionieren zu können.
                                           zungen von Tochtergesellschaften
Die verstärkte Einbeziehung der            in anderen Staaten nur schwer            Die Ausführungen dieses Beitrages
Würde des Menschen in die interna-         durchgesetzt und geahndet                haben nur einen Teil der Problematik
tionale menschenrechtliche Debatte         werden können.                           der Begründung einer menschen-
ist für den Verlauf der Entwicklung                                                 rechtlichen Verantwortung der Unter-
einer unternehmerischen Verantwor-      > Staatliche nichtjudizielle Maßnah-       nehmen transparent gemacht. Es han-
tung für die Wahrung der Menschen-         men: Dabei handelt es sich um Auf-       delt sich dabei um einen Prozess, der
rechte von wesentlicher Bedeutung.         sichtsbeschwerden innerhalb der          sich vor allem in internationalen Orga-
Die Diskussionen haben bis jetzt           staatlichen Verwaltung, Beschwer-        nisationen allmählich entwickelt hat,
noch nicht dazu geführt, dass ver-        den bei der Volksanwaltschaft, bei        der in seinen Entwicklungstendenzen
bindliche Regelungen beschlossen          nationalen Menschenrechtsinstituti-       zu fördern und zu beschleunigen
wurden. In zahlreichen Resolutionen       onen. Eine spezifische Möglichkeit        ist. Sein Ziel ist die Ausweitung des
in internationalen Organisationen         sind „nationale Kontaktstellen“,          allgemeinen Menschenrechtsschutzes
gibt es jedoch Ansatzpunkte für die       die in den OECD-Richtlinien für           über den institutionellen Rahmen des
Etablierung neuer Maßstäbe einer          multinationale Unternehmungen             Staates hinaus. Damit würde auch
Unternehmensverantwortung. Im             Erwähnung finden und als Informa-         die Wirtschaft in wesentlichen Teilen
Jahr 2000 wurden „Guiding Princi-         tions-, Mediations- und Informati-        zu einem Verantwortungsträger für
ples on Business & Human Rights“          onsstellen tätig sind.                    die Umsetzung der Menschenrechte
(sogenannte „Ruggie Principles“)                                                    werden. Die Verankerung einer
festgeschrieben, die auf einem Drei-    >N
                                          ichtstaatliche Beschwerdemög-            menschenrechtlichen Verantwortung
säulen-Modell beruhen: „Protect,         lichkeiten: Dabei handelt es sich          der Unternehmen auf der Grundlage
Respect and Remedy“. Zwischen            um Instrumente, die eine subsi-            rechtlich verbindlicher Verpflichtun-
den Säulen besteht eine wechsel-         diäre Bedeutung haben und die              gen – und nicht nur aufgrund von
seitige Interdependenz. Besondere        judiziellen Möglichkeiten ergän-           Empfehlungen – ist eine Heraus-
Bedeutung kommt dabei der dritten        zen. Sie können den Rechtsschutz           forderung unserer Zeit. Politik – im
Säule zu. Unter dem Begriff „Reme-       erweitern. In diesem Zusammen-             Besonderen die Entscheidungsträger
dy“ versteht man Abhilfemaßnah-          hang soll auch die Idee einer              in internationalen Organisationen
men, d.h. rechtliche Möglichkeiten,      Menschenrechtsberichterstattung            – muss die bestehenden Initiativen
die Unternehmensverantwortung            von Unternehmen erwähnt wer-               aufgreifen und weiterführen. In einem
geltend zu machen, wobei vor allem       den, die die Europäische Union in          breit angelegten öffentlichen Diskurs
die Verbindung zum allgemeinen           einer Richtlinie aus dem Jahr 2014         muss sie dazu aufgefordert und ermu-
Menschenrechtsschutz berück-             verankert hat. Damit sollen große          tigt werden.
sichtigt werden muss. Bei Men-           Unternehmen von öffentlichem
schenrechtsverletzungen müssen           Interesse in ihren Berichten eine          Die gegenwärtig im Amt befindliche
Beschwerdemöglichkeiten gegeben          Erklärung aufnehmen, die sich              Bundesregierung scheint diese
sein, die auch Ansprüche auf Wie-        „mindestens auf Umwelt-, Sozial-           Problematik erkannt zu haben. In
dergutmachung mit einschließen.          und Arbeiternehmerbelange, auf             ihrem Arbeitsprogramm für die
Für den unternehmerischen Bereich        die Achtung der Menschenrechte             Jahre 2020 bis 2024 („Aus Verant-
werden umfangreiche Sorgfalts-           und auf die Bekämpfung von                 wortung für Österreich“) hat sie dies
pflichten statuiert, deren Verletzung    Korruption und Bestechung“                 zum Ausdruck gebracht (S. 182):
Haftung und Verpflichtung zur Wie-       beziehen.                                  „Prüfung zusätzlicher Maßnahmen
dergutmachung zur Folge haben.                                                      zur Stärkung der unternehmerischen
Die Staaten haben ein konkretes         In den vergangenen Jahren wurden            Verantwortung für Menschenrechte
System der Abhilfe zu schaffen, in      die Möglichkeiten von strafrecht-           im Sinne der OECD-Leitsätze für
dem judizielle Verfahren ermöglicht     lichen Sanktionen gegenüber                 multinationale Unternehmen“.
8

BEFUND

SPRACHENRECHTE IN ÖSTERREICH
Text / Netzwerk SprachenRechte ist ein Zusammenschluss von Personen und Institutionen, die sich mit Sprache(n) und
Recht befassen. Es tritt für das Grundrecht jedes Menschen auf Schutz und Förderung seiner sprachlichen Identität ein.

A
        ls Stiefkind der Menschen-       und Minderheitensprachen und das
        rechte werden Sprachen-          Rahmenübereinkommen zum Schutz
        rechte manchmal bezeichnet,      nationaler Minderheiten geschützt,
nur zögernd werden sie anerkannt         die Bestimmungen werden in der
und bestenfalls zögerlich umge-          Praxis jedoch oft mangelhaft umge-
setzt. Während Menschenrechte in         setzt, insbesondere was die österrei-             Kein Schutz für
erster Linie individuelle Rechte und
Freiheiten formulieren, passen die
                                         chische Gebärdensprache ÖGS be-
                                         trifft. Für sie fehlen nach wie vor die
                                                                                           zugewanderte
sogenannten Sprachenrechte nicht         Umsetzungsbestimmungen – auch                     sprachliche
ganz problemlos dazu, da sie für         15 Jahre nach ihrer Anerkennung!
ganze Sprachgruppen das Recht                                                              Minderheiten?
einfordern, im Bildungswesen ihre        Österreich vertritt wie die meisten
eigene Sprache zu lernen, sich mehr-     europäischen Staaten nach wie vor
sprachig weiterzuentwickeln und          die Auffassung, dass die bestehen-
auch öffentlich andere Sprachen zu       den Übereinkommen zum Schutz
gebrauchen als die gängige Sprache       sprachlicher Minderheiten nur für
der Mehrheitsgesellschaft.               die autochthonen, anerkannten Min-
                                         derheiten Gültigkeit haben und nicht
Für die in Österreich anerkannten        für die sogenannten neuen, zuge-
Minderheiten sind die Sprachen-          wanderten Minderheiten (Migrant-
rechte zwar kodifiziert (BVG Art.        Innen, Geflüchtete), die so nur durch       tungen von Deutschkompetenzen
8, Staatsvertrag von 1955, Art. 7,       das Diskriminierungsverbot der              abhängig zu machen, wie z.B. die
Volksgruppengesetz) sowie durch          Allgemeinen Erklärung der Men-              oberösterreichische Wohnbauför-
die Europäische Charta für Regional-     schenrechte, durch Artikel 27 des In-       derung-Deutschkenntnis-Verord-
                                         ternationalen Pakts über bürgerliche        nung vom 2.1.2020.
                                         und politische Rechte und die Euro-
                                         päische Menschenrechtskonvention          b) Weiterhin gilt für die Erfüllung der
                                         hinsichtlich ihrer mitgebrachten              sogenannten Integrationsverein-
                                         Sprachen geschützt sind – und auch            barung – und damit für zahlreiche
                                         dieses Diskriminierungsverbot wird            aufenthaltsrechtliche Bewilligun-
                                         in Österreich immer wieder in Frage           gen von Drittstaatsangehörigen
                                         gestellt. Die von der ÖVP-FPÖ-Bun-            – die Verpflichtung zum Nachweis
     Sprachen-                           desregierung 2018 vorgenommenen               von Deutschkenntnissen bzw. zur
                                         Verschärfungen des Fremdenrechts              Ablegung von Deutsch- und Wer-
     rechte werden                       gelten auch unter der derzeitigen             teprüfungen. Damit kommt der
                                         Regierung weiter:                             Gesetzgeber seiner Verantwor-
     in Österreich                                                                     tung nicht nach, im Rahmen einer
     nur mangelhaft                      a) Zwar hat der Verfassungsgerichts-
                                             hof am 12.12.2019 die Geset-
                                                                                       Vereinbarung für niederschwellige
                                                                                       und kostengünstige Lernange-
     umgesetzt.                              zesbestimmung aufgehoben, die             bote zu sorgen.
                                             den vollen Bezug der Sozialhilfe
                                             (Mindestsicherung) für Drittstaats-      Die ohnehin gravierenden
                                             angehörige an den Nachweis               Eingriffe in die Menschenrechte
                                             von Deutschkenntnissen auf dem           (Zusammenleben in der Familie,
                                             Niveau B1 knüpfte, es gibt aber          gesicherter Aufenthalt) werden
                                             weiterhin Ansätze, soziale Leis-         durch die Corona-Pandemie zu
9

                                                                                                                             BEFUND

  unüberwindlichen Hürden für die            zwischen den Sprachen wechseln,            durch die peer group und ein
  Wahrnehmung dieser Rechte: Kur-            völlig verkannt. Andere Sprachen           soziales Hineinwachsen in die
  se und Prüfungen fallen aus, nicht         als Deutsch werden zum „Integra-           Regelklasse nicht stattfinden kann.
  allen Betroffenen ist es möglich,          tionshindernis“ uminterpretiert.           Erfolgreiches Deutschlernen wie
  Online-Angebote wahrzunehmen.              Die Anerkennung mehrsprachiger             auch die soziale Integration in die
  Und nach wie vor fehlen Sprach-            Identitäten gehört aber zu den             österreichische Schule werden so
  angebote, bei denen anstelle               elementaren Sprachenrechten.               verhindert (vgl. die Stellungnahme
  von Prüfungen Anwesenheit und                                                         von SOS-Mitmensch2).
  Mitwirkung als Erfolgskriterien          Die Kinderrechte-Konvention
  gelten würden.                           (1948, in Österreich seit 2011 im         d) Der Verbleib in diesen „Deutsch-
                                           Verfassungsrang) gesteht Kindern              förderklassen“ kann bis zu zwei
c) Die mitgebrachten Sprachen             ausdrücklich das Recht auf Identität          Jahren dauern und dazu führen,
    werden nicht als Bereicherung für      und Familienbeziehungen zu, was               dass die Möglichkeit einer po-
    die österreichische Gesellschaft       sprachenrechtlich eine Anerkennung            sitiven Schullaufbahn verloren
    wahrgenommen, sondern als              und Förderung der Familiensprachen            geht. Das bedeutet erneut eine
    Zeichen mangelnder Anpassungs-         von Kindern und die Förderung ihrer           soziale Belastung, die zu einer
    bereitschaft missverstanden, und       Mehrsprachigkeit zur Folge haben              lebenslangen Stigmatisierung der
    der „Sprachnationalismus“ („nur        müsste. Die folgenden Entwicklun-             betreffenden Kinder führen kann.
    Deutschkenntnisse zählen“) wurde       gen müssen als eine Bedrohung                 Sprache wird hier benutzt, um
    in den letzten zwei Jahrzehnten        dieser (mehrsprachigen) Identität             Bildungsgerechtigkeit zu verhin-
    immer stärker. Das zeigt u.a. der      von Kindern gesehen werden:                   dern (vgl. die Stellungnahme
    Integrationsbericht 2019, in dem                                                     des ÖDaF3).
    es heißt: „Es kommt dann auch          a) D
                                               ie Einführung von Deutsch-
    bei den schon seit ihrer Geburt in        kenntnissen als Schulreifekriterium    e) Muttersprachenverbote bzw.
    Österreich lebenden Ankerperso-           (Schulorganisationsgesetz, Schul-          Deutschgebote außerhalb des
    nen vor, dass die Herkunftsspra-          pflichtgesetz 2018) führt dazu,            Unterrichts in Hausordnungen von
    che der Eltern oder Großeltern            dass Kinder ohne ausreichende              Schulen, wie in der „Empfehlung
    und des nachziehenden Ehepart-            Kenntnisse der Unterrichtssprache          für Hausordnung an Oberöster-
    ners erneut zur Alltagssprache in         Deutsch, unabhängig von ihren             reichs Schulen“, stellen einen wei-
    der neu gegründeten Familie wird          sonstigen Sprachkompetenzen,              teren diskriminierenden Eingriff
    und Deutsch in den Hintergrund            beim Eintritt in die Schule segre-        in die sprachlichen Rechte von
    tritt“ (Expertenrat für Integration:      giert werden; ein wertschätzender         Kindern und Jugendlichen dar.
    Integrationsbericht 2019: 84). Hier       Umgang mit Mehrsprachigkeit,
    wird der Charakter der lebens-            wie er eigentlich in den Lehrplä-      Das Netzwerk SprachenRechte
    weltlichen Mehrsprachigkeit von           nen verankert ist, wird so von         spricht sich mit aller Deutlichkeit
    Migrantenfamilien, die vielfach           Anfang an verhindert.                  gegen diese Instrumentalisierung
                                                                                     von Sprache für eine ausgrenzende
                                           b) Als sprachenrechtlich besonders       Integrations- und Bildungspolitik
                                               problematisch wird das Sprach-        aus.
                                               screening mit einem fachlich
                                               umstrittenen Verfahren (Mika-D)
                                               vor Schuleintritt eingeschätzt,       Netzwerk SprachenRechte:
                                               weil die Testsituation für Kinder
                                               zu Schulbeginn belastend und          kontakt@sprachenrechte.at
                                               stigmatisierend ist (siehe dazu die   www.sprachenrechte.at
        Mehrsprachige                          Stellungnahmen des Netzwerks
                                               SprachenRechte1). Dies wiegt
        Identitäten                           umso schwerer, als die Konse-
        werden nicht                          quenzen der Testungen für die
                                              Kinder von existenzieller Bedeu-
        als Bereicherung                      tung sind.
                                                                                     1) www.sprachenrechte.at/stellungnahme-zu-mika-d
        erkannt.                           c) J e nach Testergebnis erfolgt         2) https://www2.sosmitmensch.at/kritische-
                                                                                         stellungnahmen-zu-separierungsgesetz
                                               eine Zuweisung zu separaten
                                                                                     3) https://www.oedaf.at/site/interessenvertretungsprac/
                                               Deutschförderklassen, was dazu            stellungnahmenpresse
                                               führt, dass ein Sprachenlernen
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BEFUND

STÄRKUNG DER MENSCHENRECHTE:
ERWEITERUNG DES GRUNDRECHTSKATALOGS
DIE ARMUTSKONFERENZ LEGT EINEN ENTWURF FÜR EIN BUNDESVERFASSUNGSGESETZ SOZIALE SICHERHEIT VOR.

Text / Marianne Schulze, Menschenrechtsexpertin im SozialRechtsNetz der Armutskonferenz.

                                      D
                                              ie Maßnahmen zur Eindäm-        Leben sowie soziale, wirtschaftliche
                                              mung der COVID-19-Pan-          und kulturelle Teilhabe gewähr-
                                              demie haben die bereits         leisten. Aus Anlass von „100 Jahre
                                      offensichtliche Ungleichheit in der     Bundesverfassungsgesetz” hat die
      Trotz „Wohl-                    Gesellschaft noch deutlicher werden     Armutskonferenz den langjährigen
                                      lassen; die Konsequenzen der Maß-       Plan, soziale Menschenrechte als
      fahrtsstaat“:                   nahmen werden bereits bestehende        Verfassungsrechte anzuerkennen,
      Die Praxis                      Ungleichheiten dramatisch verstär-      konkretisiert und einen Entwurf
                                      ken. Armutsbetroffene Menschen          für ein Bundesverfassungsgesetz
      zeichnet ein                    werden noch weniger finanzielle         „Soziale Sicherheit“ vorgelegt.1
                                      Mittel und damit drastisch reduzierte
      anderes Bild.                   Möglichkeiten zur gesellschaftlichen    Das Regierungsprogramm 2020–
                                      Teilnahme haben.                        2024 sieht nun eine Erweiterung
                                                                              des Grundrechtskatalogs vor.
                                      Menschenrechtlich haben armuts-         Ein Ansinnen, das vor dem Hinter-
                                      betroffene und armutsgefährdete         grund von langjährig unerfüllten
                                      Menschen in Österreich wenig            Menschenrechtsverpflichtungen
                                      verfassungsrechtlichen Schutz. Denn     inmitten pandemiebedingt wachsen-
                                      der Schwerpunkt des Menschen-           der Ungleichheiten große Aktualität
                                      rechtsschutzes liegt in Österreich      bekommt. Der Verfassungskonvent
                                      auf politischen und bürgerlichen        2004 hatte dazu bereits Fortschritte
                                      Rechten, wie zum Beispiel Mei-          erzielt, die aber zu keinem formalen
                                      nungsfreiheit. Menschenrechte wie       Abschluss führten.
                                      das Recht auf soziale Sicherheit
                                      oder Bildung sind gar nicht oder nur
                                      ansatzweise verfassungsrechtlich
                                      verankert. Als Argument wird oft auf
                                      den vergleichsweise sehr gut ausge-
                                      bauten Wohlfahrtsstaat hingewiesen.
                                      Das Selbstverständnis als wohliger
                                      Wohlfahrtsstaat mag viele nach wie
                                      vor überzeugen, die Praxis zeichnet            Soziale
                                      hingegen ein gänzlich anderes Bild
                                      mit wachsenden Ungleichheiten
                                                                                     Menschenrechte
                                      sowie insbesondere der Problematik             als Verfassungs-
                                      der Sicherung eines menschen-
                                      würdigen Daseins.                              rechte?
                                      Soziale Menschenrechte umfassen
                                      eine Vielzahl an menschenrechtli-
                                      chen Verpflichtungen, die ein in ma-
                                      terieller Hinsicht menschenwürdiges
11

                                                                                                                            BEFUND

Die Auswirkungen der Verankerung        Das Vorhaben der Regierung ist es,       1) Armutskonferenz, Entwurf Bundesverfassungs-
sozialer Sicherheit werden im Er-       diese Erweiterung des Grundrechts-           gesetz Soziale Sicherheit http://www.armuts-
kenntnis des Bundesverfassungs-         katalogs voranzutreiben. Konträr zu          konferenz.at/files/armutskonferenz_verfassungs-
                                                                                     gesetz_soziale_sicherheit_entwurf.pdf.
gerichts in Karlsruhe zu „Hartz IV“     diesem Ansinnen hat der Ministerrat
                                                                                 2) BVerfGH, Rz (135),
deutlich. „[Die] Gewährleistung         Anfang Oktober zwar die Wichtig-             Weiterverweise zwecks Lesbarkeit entfernt.
eines menschenwürdigen Existenz-        keit sozialer Rechte angesichts          3) Vgl. http://www.armutskonferenz.at/blog/blog-
minimums erstreckt sich nur auf         wachsender Arbeitslosenzahlen                2019/richtungsweisendes-urteil-des-bundesverfas-
diejenigen Mittel, die zur Aufrecht-    und steigender Armutsgefährdung              sungsgerichtshof-karlsruhe-zu-hartz-iv.html.
erhaltung eines menschenwürdigen        betont, im gleichen Absatz jedoch        4) „Sicher ist aber, dass gerade dann, wenn die Zahl
                                                                                     der Menschen, die zur Führung eines menschenwür-
Daseins unbedingt erforderlich sind.    gemeint, dass die Rechtsprechung
                                                                                     digen Lebens auf Sozialhilfeleistungen angewiesen
[Die] physische Existenz des Men-       des Europäischen Menschenrechts-             sind, steigt, was tendenziell gerade in wirtschaftlich
schen [umfasst] auch die Sicherung      gerichtshofs und des Europäischen            schwierigen Zeiten der Fall sein kann, die Bundes-
der Möglichkeit zur Pflege zwischen-    Gerichtshofs „umfassende Leit-               länder zur Entlastung ihrer Sozialbudgets (massive)
                                                                                     Leistungskürzungen ins Auge fassen können.“
menschlicher Beziehungen und zu         linien“ bieten würde.5                       Hiesel: Ist der Sozialstaat verfassungsrechtlich abge-
einem Mindestmaß an Teilhabe am                                                      sichert?, Das Recht der Arbeit, 2018/1, 54.
gesellschaftlichen, kulturellen und     Die Ableitung von Leitlinien bietet      5) Bericht der Bundesregierung zur Universellen
politischen Leben, denn der Mensch      jedoch keinen Schutz vor Rückschrit-         Menschenrechtsprüfung A/HRC/WG.6/37/AUT/1;
                                                                                     https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/
als Person existiert notwendig in       ten und Einschnitten, keine Grundla-         Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/3._AT_
sozialen Bezügen.“2                     ge für richterliche Kontrolle oder gar       UPR-Staatenbericht.pdf.
                                        eine Garantie für die Partizipation
In Österreich wird die Diskussion des   von armutsbetroffenen und armuts-
absoluten Minimums der Existenz-        gefährdeten Menschen.
sicherung regelmäßig in Bezug zu
„unmenschlicher und erniedrigender      Der rechtliche Schutz von armuts-
Behandlung (Art 3 EMRK)“ gesetzt3.      betroffenen und armutsgefährdeten
Das ist für ein vergleichsweise wohl-   Menschen steht im Mittelpunkt des
habendes Land eine Bankrott-            SozialRechtsNetz – ein neues Projekt
erklärung und eine Absage an die        der Armutskonferenz, ein Netzwerk
für eine Demokratie so unerläss-        zur Unterstützung von armutsbe-
liche Solidarität. Die mangelnde        troffenen und armutsgefährdeten
verfassungsrechtliche Absicherung       Menschen. Mittels strategischer
macht weitere Einschnitte und damit     Klagsführung soll aufgezeigt
Leistungskürzungen möglich.4 Ein        werden, welche Konsequenzen die
Faktum, das durch entsprechende         mangelnde menschenrechtliche
Vorgaben auf Verfassungsebene           Verankerung sozialer Menschen-
abgewendet werden könnte.               rechte hat.

Erweiterung des
Grundrechtskatalogs notwendig
Der Entwurf der Armutskonferenz
„Bundesverfassungsgesetz Soziale
Sicherheit“ sieht neben der Gewähr-
leistung eines menschenwürdigen
Daseins für alle Menschen folgende              Menschenrechts-
Rechte vor: Recht auf Gesundheits-
versorgung, Recht auf Bildung,                  basierte Budgets
Recht auf Arbeit und Recht auf den
neuesten Stand der Wissenschaft.                als Ziel der
Weiters macht der Entwurf Vor-
schläge für menschenrechtsbasierte
                                                Armuts-
Budgets und damit verbunden die                 konferenz.
Verwendung von öffentlichen Mitteln
auf Basis von Menschenrechtsprinzi-
pien, allen voran Nicht-Diskriminie-
rung und Chancengleichheit.
12

BEFUND

ÖSTERREICHISCHE FLÜCHTLINGSPOLITIK
AN DEN AUSSENGRENZEN
Text / Angelika Watzl, Studium der Rechtswissenschaften und der Internationalen Entwicklung, Stv. Leiterin der Rechts-
beratung in Asyl- und Fremdenrecht für Diakonie Flüchtlingshilfe in Traiskirchen, Vorstandsmitglied der Österreichischen
Liga der Menschenrechte.

W
           ie beinahe jedes Jahr         Vollständigkeit halber sei erwähnt,      Grenzen mit Folter und Polizei-
           haben wir auch 2020 wie-      dass es nach wie vor auch in Öster-      gewalt und nicht zuletzt über die
           der einen Bericht zum Um-     reich viele Baustellen im Asyl- und      menschenunwürdigen Lebensum-
gang Österreichs mit Flüchtlingen        Fremdenrechtsbereich gibt, die           stände in den Lagern auf den grie-
in den Menschenrechtsbericht der         unserer Aufmerksamkeit bedürfen:         chischen Inseln stiegen jedoch und
Österreichischen Liga für Menschen-      angefangen von der Situation unbe-       reißen nicht ab. All dies geschieht
rechte aufgenommen. Nicht weil wir       gleiteter minderjähriger Flüchtlinge     nicht in Österreich und dennoch ist
vor Ort so viele Menschen im Asyl-       bis hin zur Unterbringung und vielen     unsere Regierung dafür genau so
verfahren hätten (insgesamt wurden       anderen Themen, die das alltägliche      verantwortlich wie für Geschehnisse
laut Statistik des Bundesministeriums    Leben von Geflüchteten in Öster-         auf österreichischem Staatsgebiet.
für Inneres bis August 2020 etwas        reich prägen; nicht zu vergessen die     Die Argumentation des Bundes-
mehr als 7.000 Erstanträge gestellt;     noch abzuwartenden Entwicklungen         kanzlers und des Innenministeriums
ein erneuter Rückgang im Vergleich       rund um die neue Bundesagentur für       diesbezüglich ist kühl und abwei-
zu 2019 um 4,65 Prozent). Vielmehr       Betreuungs- und Unterstützungsleis-      send: Österreich hätte bereits in der
fanden die großen politischen            tungen, die mit 1. Jänner 2021 ihre      Vergangenheit sehr viele Menschen
Versäumnisse dieses Jahr auf euro-       Arbeit aufnehmen wird.                   aufgenommen und wenn wir es in
päischer Ebene statt – für die die                                                dieser Situation wieder täten, würde
österreichische Politik jedoch nicht     Es ist dieses Jahr 2020 nicht das ers-   dies einen sogenannten „Pull-Effekt“
minder verantwortlich zeichnet.Der       te Mal, dass politische Versäumnisse     auslösen, der noch mehr Menschen
                                         auf europäischer Ebene menschliche       nach Europa bringt.
                                         Tragödien verursachen. Es ist nur
                                         leider wieder einmal ein Anlass, da-
                                         rüber zu berichten. Seit 2015 wurde
                                         die Flüchtlingspolitik sukzessive an
                                         die Außengrenzen der Europäischen
                                         Union verlagert und verschwindet
                                         daher immer mehr aus unserem
                                         unmittelbaren Blickfeld. 2016 wurde
                                         der Pakt mit der Türkei geschlossen,
  Auch Versäum-                          der gegen hohe Geldleistungen die
                                         Einreise von Asylsuchenden nach
  nisse auf euro-                        Europa aufhalten soll. 2018 wurde
  päischer Ebene                         bei einem Gipfeltreffen der EU-                   Der „Pull-
                                         Staats- und -Regierungschefs der
  lassen Österreich                      Schwerpunkt auf den Außengrenz-                   Faktor“ ist
  nicht aus der Ver-
                                         schutz festgelegt und eine Politik
                                         der Abwehr und Abschottung expli-
                                                                                           Europa selbst!
                                         zit formuliert. Die Asylantragszahlen
  antwortung.                            in Österreich gingen stark zurück.
                                         Die Berichte über entsetzliche
                                         Zustände in Lagern osteuropäischer
                                         Staaten, illegale Push Backs an den
13

                                                                                                                        BEFUND

Die Schlussfolgerung daraus scheint                                            verfolgen, doppelt gefährlich und
zu sein, alle um Asyl ansuchenden                                              wir dürfen nicht aufhören, unsere
Menschen nach Möglichkeit an den                                               Regierungen für ihre Versäumnisse
Außengrenzen anzuhalten, einzu-                                                verantwortlich zu machen – auch
sperren und dort unter so entsetzli-                                           wenn sie an den Außengrenzen
chen Bedingungen zum Ausharren                                                 stattfinden.
zu zwingen, dass sichergestellt               Wo bleiben die
ist, ein abschreckendes Beispiel
zu erzeugen. Wie der griechische
                                              konstruktiven
                                              Vorschläge?
                                                                               1) Interview im Standard vom 30.9.2020:
Vizemigrationsminister Georgios                                                    https://www.derstandard.at/story/2000120351295/
Koumoutsakos jedoch sagte:                                                         griechischer-vizemigrationsminister-der-pull-fak-
                                                                                   tor-ist-europa-selbst?ref=rec [Zugriff: 9.11.2020]
„Der Pull-Faktor ist Europa selbst.“1
Ob wir in einer akuten Notsituation
grausam sind oder uns entscheiden,
zumindest die Schwächsten der
gestrandeten Menschen aufzu-
nehmen, ändert nichts daran, dass
immer Menschen vor Europas Toren
stehen – die Frage ist nur, wie wir
damit umgehen.
                                        menschenrechtlichen Standards zur
Bei den Befürwortern dieser Politik     Abschreckung Hilfesuchender nicht
ebenso wie bei deren Gegnern wird       aufhören.
sehr viel davon gesprochen, was
nicht geht: „Wir können nicht alle      Mit der Hinderung an der Einreise
aufnehmen!“ – „Wir können die           nach Europa geschieht jedoch noch
Menschen nicht ertrinken lassen!“       etwas anderes. Nicht nur müssen
– „Wir können nicht zuschauen!“         die Asylsuchenden nicht im Inland
Letzteres sagen beide Seiten. Es        versorgt, untergebracht, in einem
gibt jedoch erschreckend wenige         rechtlichen Verfahren behandelt,
bis gar keine Vorschläge, wie hier      abgeschoben oder integriert wer-
gemeinschaftlich zu handeln ist.        den. Es wird der Bevölkerung auch
                                        die Möglichkeit genommen, mit
Im September dieses Jahres              Flüchtlingen in Kontakt zu kommen.
wurde von der neuen EU-Kommis-          2015 sind die Einreisezahlen in die
sionspräsidentin von der Leyen ein      Höhe gegangen. Und trotz der
Migrations- und Asylpakt vorgestellt.   damit verbundenen Überlastung ist
Er soll ein flexibles System bein-      eine ungeahnte Solidaritätswelle
halten, in dem jeder Staat je nach      ausgebrochen! Sehr viele Menschen
Kooperationsbereitschaft Aufgaben       – auch solche, die davor überhaupt
übernimmt. Es bleibt abzuwarten,        nicht in den Flüchtlingsbereich
wie darüber abgestimmt wird.            involviert waren – haben die Not
Dringend notwendig wäre eine            der Menschen gesehen und gehan-
gemeinsame Vorgehensweise, denn         delt. Unterstützung in Form von
bis zuletzt wurde nur auf Einzeler-     Sach- und Geldspenden bis hin zu
eignisse reagiert und nie agiert. Die   Obdachgewährung, Begleitung und
Regierungschefs Europas haben           Patenschaften; viele haben sich ein-
es verabsäumt, ein abgestimmtes         gebracht – mit einem erstaunlichen
Konzept zu erarbeiten. Nur so kann      Output! Weil es etwas anderes ist,
eine dynamische und gestalterische      über „(Wirtschafts-)Flüchtlinge“
Kraft entwickelt werden, um mit den     zu reden als sie in persona in der
kommenden Herausforderungen             eigenen Straße zu sehen. Man ent-
kompetent umgehen zu können. So-        scheidet anders, wenn man den Be-
lange ein solches fehlt, wird das un-   troffenen in die Augen sehen muss.
würdige Gezerre um Antragszahlen        Deswegen ist die Abschottungs-
und das gegenseitige Unterbieten in     politik, die die EU-Staaten derzeit
14

BEFUND

DIE COVID-19-PANDEMIE – EINE CHANCE
FÜR DIE STÄRKUNG DER MENSCHENRECHTE?
Text / Teresa Hatzl, Advocacy Officer bei Amnesty International Österreich mit Fokus auf wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechten und internationaler Advocacy.

I
    m Herbst stiegen die Zahlen der      Doch solche Maßnahmen, die eine           Eingriffe in das Recht auf Versamm-
    mit dem Coronavirus infizierten      Einschränkung der Menschenrechte          lungsfreiheit bereits erfolgt sind.
    Menschen in Österreich rasant        nach sich ziehen, müssen klar ge-
und Szenarien einer Überlastung des      setzlich geregelt, notwendig und          Bei einem Vergleich mit Deutschland
österreichischen Gesundheitssys-         verhältnismäßig sein. Sie müssen          wird ersichtlich, dass es dort für sol-
tems, insbesondere der intensivme-       klar und transparent kommuniziert         che Fälle einen effektiveren Rechts-
dizinischen Kapazitäten, sind wieder     werden und stets auf den neuesten         schutz gibt – das Eilverfahren.5 Ein
allgegenwärtig.                          Erkenntnissen der Wissenschaft            ähnlicher Mechanismus fehlt bislang
                                         beruhen.2 Das ergibt sich auch            in Österreich. Doch gerade vor dem
Die Ankündigung eines zweiten            eindeutig aus dem internationalen         Hintergrund der Verschärfungen der
Lockdowns am 31. Oktober1 zog            Menschenrechtsschutz.                     COVID-19-Maßnahmen erscheint die
folglich auch Vergleiche mit dem                                                   Verbesserung des Rechtsschutzes
ersten Lockdown nach sich. Denn es       Vor diesem Hintergrund muss               gegen Eingriffe in das Recht auf
ist unbestritten, dass die bisherigen    kritisch hinterfragt werden, ob die       Versammlungsfreiheit wichtiger denn
erlassenen Maßnahmen zur Eindäm-         intensiven Einschränkungen der            je.6 Denn in herausfordernden Zeiten
mung der Pandemie unmittelbare           Versammlungsfreiheit, basierend auf       wird die Bedeutung des Rechts auf
und mittelbare Auswirkungen auf          den anfangs geltenden Ausgangsbe-         Versammlungsfreiheit noch verstärkt,
unsere Menschenrechte hatten und         schränkungen, tatsächlich geeignet        da es eine Möglichkeit ist, Unzufrie-
noch immer haben. Dies verdeut-          und verhältnismäßig – im Sinne des        denheit mit und Forderungen an die
lichen die Berichte von Amnesty          gelindesten Mittels zur Minimierung       Politik zum Ausdruck zu bringen.
International Österreich, die auch       des Infektionsrisikos – gewesen sind.
unterstreichen, dass die Menschen-
rechte stets im Mittelpunkt aller        Die letzten Wochen zeigten, dass          Eine Frage der rechtlichen Ver-
Bemühungen stehen sollten.               Demonstrationen unverhältnismä-           ankerung und Zugänglichkeit
                                         ßige Beschränkungen auferlegt             Die COVID-19-Pandemie verdeut-
Eine Frage scheint in diesem Zu-         wurden. So wurde z.B. im September        licht auch die Grenzen des Wohl-
sammenhang besonders relevant:           eine angemeldete mobile De-               fahrtsstaates und die Folgen der
Wurden Erfahrungen und Erkennt-          monstration in Linz auf eine Stand-       fehlenden rechtlichen Verankerung
nisse aus dem ersten Lockdown bei        kundgebung mit einer maximalen            von wirtschaftlichen, sozialen und
der Erarbeitung der Maßnahmen            Teilnehmer*innenzahl beschränkt,          kulturellen Rechten in Österreich,
berücksichtigt?                          obwohl seitens der Organisator*in-        die dazu führen, dass Menschen
                                         nen entsprechende Vorkehrungen            keine Möglichkeit haben, ihre Rechte
                                         zur Minimierung des Infektionsrisikos     durchzusetzen und dadurch zu Bitt-
Eine Frage der Verhältnismä-             getroffen wurden.3 Der eingebrach-        steller*innen werden.
ßigkeit und des Rechtsschutzes           ten Beschwerde wurde erst im Nach-
Grundsätzlich gilt, dass bei der Ver-    hinein stattgegeben.4                     Ein Beispiel, das dies gut veranschau-
abschiedung von Maßnahmen zum                                                      licht, sind die Auswirkungen von
Schutz der öffentlichen Gesundheit,      Dies veranschaulicht ein weiteres         Kurzarbeit und steigender Arbeitslo-
insbesondere zur Vorbeugung einer        menschenrechtliches Problem in            sigkeit auf das Recht auf Arbeit und
Überlastung des Gesundheitssystems       diesem Zusammenhang, nämlich              soziale Sicherheit.
und zum Schutz des Lebens, den           die Unzulänglichkeit des geltenden
verantwortlichen Entscheidungsträ-       Rechtsschutzes für solche Fälle.          Daten belegen, dass als Folge des
ger*innen ein gewisser Ermessens-        Denn Entscheidungen in Beschwer-          ersten Lockdowns mehr als 500.000
spielraum zukommt.                       den erfolgen erst dann, wenn die          Menschen arbeitslos und rund
15

                                                                                                                              BEFUND

1,3 Millionen Menschen zur Kurz-       schaftlichen, sozialen und kulturellen      Verankerung von wirtschaftlichen,
arbeit angemeldet gewesen sind.7       Rechten deutlich. Es reicht nicht aus,      sozialen und kulturellen Menschen-
Frauen, vor allem Alleinerzieherin-    dass solche Unterstützungsleistungen        rechten würde dazu einen wichtigen
nen, Menschen, die armutsgefährdet     vorhanden sind – sie müssen vielmehr        Beitrag leisten, um dies auch nach-
oder atypisch beschäftigt sind, oder   auch zugänglich sein, insbesondere          haltig sicherzustellen.
auch Ein-Personen-Unternehmen          für Menschen, die zu einer besonders
waren von diesen Auswirkungen          schutzwürdigen Gruppe gehören.11
besonders stark betroffen.8
                                       Daher ist es dringend erforderlich,
                                                                                   1) Bundeskanzleramt, Bundesregierung: Einschrän-
Der Wegfall des gänzlichen oder        dass Corona-Unterstützungsleistun-              kungen sind notwendig, um die Intensivmedizin
teilweisen Einkommens kann für         gen allen Menschen ohne physische,              aufrechtzuerhalten, 31.10.2020, abrufbar unter
viele Menschen eine ernsthafte Exis-   bürokratische oder sprachliche                  https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanz-
tenzbedrohung darstellen. Um dies      Barrieren zugänglich sind und ge-               leramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/
                                                                                       bundesregierung-einschraenkungen-sind-notwen-
zu mildern, ist es notwendig, dass     währleistet ist, dass der Grundsatz             dig-um-die-intensivmedizin-aufrechtzuerhalten.html
Staaten gezielte Maßnahmen umset-      eines menschenwürdigen Daseins              2) UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und
zen, um eine angemessene Abhilfe in    bei der Bemessung der Höhe und                  kulturelle Rechte, General Comment Nr. 25 (2020)
solchen Situationen zu schaffen. Das   Dauer der Unterstützungsleistungen              on science and economic, social and cultural rights,
                                                                                       UN Doc. E/C.12/GC/25, para 82
ist kein Wohlwollen eines Staates,     berücksichtigt wird. Die rechtliche
                                                                                   3) Kurier, Mobile Klima-Demo von „Fridays for Future“
sondern vielmehr seine menschen-                                                       in Linz wegen Corona untersagt, 23.09.2020, abruf-
rechtliche Verpflichtung.9                                                             bar unter https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/
                                                                                       fridays-for-future-mobile-klima-demo-in-linz-we-
                                                                                       gen-corona-untersagt/401041667
In Österreich wurden Instrumente       AMNESTY INTERNATIONAL                       4) Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde
wie der Härtefall-Fonds oder der                                                       statt und erklärte, dass die Vorschreibung von
Familienhärtefonds geschaffen.                                                         Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes durch
                                       AMNESTY INTERNATIONAL ÖSTER-
Doch bei näherer Betrachtung wird                                                      den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde in
                                       REICH UND DIE COVID-19-PANDEMIE                 rechtswidriger Weise erfolgte, da das Recht auf
klar, dass nicht alle Menschen, die
                                                                                       Versammlungsfreiheit nur zum Schutze bestimmter
Unterstützung benötigen, diese auch    Seit Beginn der COVID-19-Pandemie               Interessen gesetzlich eingeschränkt werden kann.
tatsächlich bekommen.                  beobachtet, dokumentiert und analysiert         Abrufbar unter https://www.lvwg-ooe.gv.at/Ent-
                                       Amnesty International Österreich laufend        scheidungen/2020/751003_3.pdf

So wurden Bezieher*innen von           die Auswirkungen der getroffenen            5) Deutsche Welle, Verfassungsgericht kassiert ge-
                                                                                      nerelles Demo-Verbot wegen Corona, 16.04.2020,
Sozialhilfe/Mindestsicherung und       Maßnahmen zur Eindämmung der
                                                                                      abrufbar unter https://www.dw.com/de/verfas-
Menschen, die vor der Pandemie         COVID-19-Pandemie in Österreich.               sungsgericht-kassiert-generelles-demo-verbot-we-
geringfügig beschäftigt gewesen        Bereits im April 2020 veröffentlichte
                                                                                      gen-corona/a-53151498

sind, als Antragsteller*innen für      Amnesty International Österreich neun
                                                                                   6) Siehe Amnesty International Österreich, Stellung-
                                                                                       nahme zum Ministerialentwurf betreffend ein
Unterstützungsleistungen aus dem       Forderungen – basierend auf ihrem Zwi-          Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950,
Familienhärtefonds ausgeschlossen.     schenbericht über die Auswirkungen der          das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnah-
                                       COVID-19 Pandemie auf die Menschen-             mengesetz geändert werden, September 2020
Auch bei den Auszahlungen aus dem      rechte –, um mithilfe der Menschenrechte    7) Siehe Arbeitsmarktservice Österreich, Spezialthema
                                                                                       -Mai 2020, https://www.ams.at/content/dam/
Härtefall-Fonds wurde deutlich, dass   gestärkt durch die COVID-19-Pandemie
                                                                                       download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/
nicht alle Menschen gleichermaßen      zu kommen.                                      berichte-auswertungen/001_spezialthema_0520.pdf;
Zugang dazu haben. So bedeutete                                                        Kurier, 123.000 Arbeitslose mehr als vor der Corona-
                                       In ihrer Kurzanalyse „Soziale Rechte sind
etwa die Voraussetzung eines inlän-    Menschenrechte“ beleuchtete Amnesty
                                                                                       Krise, 26. Mai 2020, https://kurier.at/wirtschaft/
                                                                                       live-pressekonferenz-zu-standort-und-beschaefti-
dischen Bankkontos einen faktischen    International Österreich die Auswirkun-         gung/400852301
Ausschluss der Antragstellung für      gen der getroffenen Maßnahmen auf das       8) Amnesty International Österreich, Kurzanalyse: Sozi-
beispielsweise 24-Stunden-Pflege-      Recht auf soziale Sicherheit und ange-          ale Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 9
betreuer*innen aus anderenEU-Mit-      messene Arbeitsbedingungen und brach-       9) UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und
gliedstaaten. Versuche, eine Lösung    te kritische Stellungnahmen in Bezug auf        kulturelle Rechte, Allgemeine Erläuterungen Nr. 19;
                                                                                       UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und
dafür zu finden, wie die Vorausset-    die Änderungen des Epidemiegesetzes             kulturelle Rechte, Statement on the coronavirus
zung einer österreichischen Steuer-    und COVID-19-Maßnahmengesetzes im               disease (COVID-19) pandemic and economic,
nummer, schrammten – gekoppelt         Rahmen der Begutachtungsprozesse ein.           social and cultural rights, UN Doc. E/C.12.2020/1,
                                                                                       17.04.2020, para 15
mit bestehenden Sprachbarrieren –
                                       Abrufbar im Corona-Newsblog unter           10) A
                                                                                        mnesty International Österreich, Kurzanalyse: So-
an den Lebensrealitäten von 24-Stun-
                                       www.amnesty.at/themen/newsblog-                 ziale Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 12
den-Pflegebetreuer*innen vorbei.10     corona-virus-und-menschenrechte/            11) Siehe dazu auch das sog. „AAAQ-Framework“; Am-
                                                                                        nesty International Österreich, Kurzanalyse: Soziale
Das macht einen wesentlichen           amnesty.at                                       Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 13
Aspekt im Zusammenhang mit wirt-
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