2020 Österreichische Liga für Menschenrechte - Österreichische Liga für ...
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Österreichische Liga für Menschenrechte 2020
2 BEFUND DIE AUTORiNNEN DES MENSCHENRECHTSBEFUNDS 2020 Dr.in Barbara Helige nen, die sich in Theorie und Praxis „Menschenrechte in Bedrängnis“, mit Sprache(n) und Recht befassen. Seite 4 Seine Intention ist es, im öffentli- chen Diskurs gegen die Instrumen- Barbara Helige ist talisierung von Sprache in gesetz- Präsidentin der lichen Bestimmungen einzutreten, Österreichischen wenn diese zur Diskriminierung von Liga für Menschen- Menschen führen. Das Netzwerk rechte. Sie leitet initiiert Tagungen, nimmt Stellung das Bezirksgericht zu sprachenpolitischen Fragen, Döbling und ist ehemalige Präsi- informiert und steht für Medien- dentin der RichterInnenvereinigung. anfragen bereit. Leiterin der Kommission zur Unter- www.sprachenrechte.at suchung der Missbrauchsfälle im ehemaligen Kinderheim am Wilhelminenberg. Dr.in Marianne Schulze, LLM. „Stärkung der Menschenrechte“, Seite 10 Dr. Heinrich Neisser „Menschenrechte und unternehme- Marianne Schulze, rische Verantwortung“, Seite 6 ist Juristin (Studium in an den Univer- Heinrich Neisser ist sitäten in Wien Staatssekretär a.D. und Sidney) und im Bundeskanzler- Menschenrechts- amt, Bundesminister expertin im SozialRechtsNetz der a.D. für Föderalismus Armutskonferenz. Ihre Schwerpunkt- und Verwaltungsre- themen sind: Menschenrechte, form, Zweiter Nationalratspräsident Deinstitutionalisierung, Partizipation, a.D. Umfassende Lehrtätigkeit an den Mental Health. Universitäten Wien und Innsbruck über Geschichte und Politik der Europäischen Integration, Vorstands- MMag.a Angelika Watzl mitglied der Österreichischen Liga für „Österreichische Flüchtlingspolitik Menschenrechte. an den Außengrenzen“, Seite 12 Angelika Watzl Netzwerk SprachenRechte studiert Rechts- „Sprachenrechte in Österreich“, wissenschaften Seite 8 und Internationale Entwicklung an den Das Netzwerk Universitäten in SprachenRechte ist Wien und Fribourg (CH), mit dem ein freier Zusam- Schwerpunkt Grund- und Menschen- menschluss von rechte. Sie ist Vorstandsmitglied engagierten Perso- der Österreichischen Liga für nen und Institutio- Menschenrechte.
3 BEFUND Mag.a iur Teresa Hatzl, LL.M. Frauenhäuser (AÖF). Die Interessen Biofeedback und Psychophysiologie „Die COVID-19-Pandemie – des Vereins sowie der Frauenhelp- (ÖBfP). Leiter der klinischen Psycho- eine Chance für die Stärkung der line gegen Gewalt vertritt sie auch logie, stellvertretender Koordinator Menschenrechte?“, Seite 14 international im europaweiten der Akademie des Anton Proksch In- Netzwerk WAVE (Woman Against stituts, stellvertretender Institutsvor- Teresa Hatzl studier- Violence Europe). Maria Rösslhumer stand am Institut für Sozialästhetik te Rechtswissen- ist Preisträgerin des Menschen- und Mental Health an der Sigmund schaften in Graz und rechtspreises 2020. Freud Universität Wien. Genf mit Schwer- punkt internationaler Menschenrechts- MMag. Florian Horn Prim. Univ.-Prof. schutz und humanitäres Völkerrecht. „Neuerungen beim Schutz vor Dr. Michael Musalek Sie arbeitet als Advocacy Officer bei ,Hass im Netz‘“, Seite 20 „Von der viralen zur psycho- Amnesty International Österreich mit sozialen Pandemie“, Seite 22 Fokus auf wirtschaftlichen, sozialen Florian Horn und kulturellen Menschenrechten studierte Rechtswis- Michael Musalek ist und internationaler Advocacy. senschaften an den Psychiater und Psy- Universitäten Wien chotherapeut in und Southampton, Wien sowie Ärztli- Andreas Zembaty UK, sowie Wirtschaftswissenschaften cher Leiter des An- „Vernünftige Kriminalpolitik an der Wirtschaftsuniversität Wien. ton Proksch Instituts statt emotionaler Schnellschüsse“, Rechtsanwalt in Wien. Lehraufträge und Institutsvorstand des Instituts Seite 16 an der Universität Wien und der für Sozialästhetik und psychische Sigmund Freud PrivatUniversität. Gesundheit an der Sigmund Freud Andreas Zembaty ist Disziplinarrat und Rechtsanwalts- Privatuniversität Wien und Berlin. Er diplomierter Sozial- prüfer der Rechtsanwaltskammer entwickelte maßgebliche neue An- arbeiter, Lektor an Wien, Mitglied der Österreichischen sätze in der ressourcenorientierten der Donau-Universi- Juristenkommission. Suchtbehandlung. tät Krems (Fachge- biet: Sozialwirtschaft und Soziale Arbeit) und Sprecher des Dr. Oliver Scheibenbogen Vereins NEUSTART. Der Verein wid- „Von der viralen zur psycho- met sich der Resozialisierunghilfe für sozialen Pandemie“, Seite 22 Straffällige sowie der Unterstützung von Opfern und der Prävention. Oliver Scheiben- bogen ist seit 1996 am Anton Proksch Mag.a Maria Rösslhumer Institut tätig, mitt- „Frauenrechte und Kinderrechte lerweile leitet er den sind Menschenrechte“, Seite 18 Bereich Kreativität und Lebensge- staltung (inkl. LERNZENTRUM) und Maria Rösslhumer ist koordinierte Belange der European Politikwissenschaft- Society on Treatment of Alcohol lerin und langjährige Dependence and related Disorders Geschäftsführerin (ESTAD). Biofeedbackthera- des Vereins Autono- peut/-lehrtherapeut und im Vorstand me Österreichische der Österreichischen Gesellschaft für
4 BEFUND MENSCHENRECHTE IN BEDRÄNGNIS? Text / Barbara Helige, Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Leiterin des Bezirksgerichts Döbling, ehemalige Präsidentin der RichterInnenvereinigung. A uch wenn 2020 ganz anders Österreich, fest im Griff. Und hier verlaufen ist als die Jahre wird deutlich, dass die vielen gel- zuvor, gibt es als verlässliche tenden Menschenrechtsdokumente E Konstante doch wieder den tradi- noch keine Garantie dafür sind, tionellen Menschenrechtsbefund dass es nicht doch zu tiefgreifen- der Österreichischen Liga für Men- den Auffassungsunterschieden in D schenrechte. Die Corona-Pandemie Grundrechtsfragen kommt. In der und ihre Auswirkungen auf das Bevölkerung wie auch in der Politik gesellschaftliche Leben prägten das gab und gibt es sehr emotionale I ablaufende Jahr. Aber auch – und Auseinandersetzungen, welchen gerade – in der Krise wurde das Maßnahmen bei der Bekämpfung Grundrechtsbewusstsein in der Be- der Pandemie der Vorzug zu geben T völkerung sowie bei den politischen Verantwortlichen in Gesetzgebung und Vollziehung besonders auf die ist. Immer wieder wird deutlich, wie tief hier die Bruchlinien verlaufen. O Probe gestellt. Der terroristische Anschlag in Wien mit seinen verhee- Da gibt es – überspitzt formuliert – jene, die jede Einschränkung der R renden Folgen führt uns vor Augen, Freiheitsrechte der Bürger nicht nur dass es ganz verschiedene Arten akzeptieren, sondern auch fordern, von Verletzlichkeit einer Gesellschaft wenn sie nur in irgendeiner Weise I gibt, jede in ihrer Art bedrohlich. der Gesundheit nützen könnten. Auf Das darf aber nicht dazu führen, der anderen Seite stehen Teile der dass andere wichtige Menschen- Bevölkerung, die jede Einschränkung A rechtsthemen vollkommen aus dem Fokus geraten. Insofern legt der Menschenrechtsbefund 2020 den als unerträglich ablehnen, auch wenn eine gesundheitsfördernde Wirkung unumstritten ist. Und alle berufen L Finger auch wieder auf grundrechtli- che Wunden, die in der öffentlichen Aufmerksamkeit etwas ins Hinter- treffen geraten sind. Prominent findet sich leider wieder die Asyl- und Fremdenrechtsproblematik, in der unter dem Stichwort „Moria“ die – neue – österreichische Bundes- regierung ein beschämendes Mus- terbeispiel menschenverachtender Sturheit und Härte an den Tag legte. Und auch die anderen im Befund Unsere Gesell- aufgegriffenen Themen bedürfen schaft ist in dringend der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. vielerlei Hinsicht Doch zurück zu den beherrschenden verletzlich. Themen des Jahres: Die Corona- Pandemie hat seit bald einem Jahr fast alle Länder der Welt, damit auch
5 BEFUND sich auf Menschenrechte, einerseits persönliche Freiheit und andere ge- Die Diskussion über Für und Wider auf das Recht auf Gesundheit (wenn schützte Persönlichkeitsrechte durch muss geführt werden. So viel Zeit auch nicht ausdrücklich kodifiziert), Überwachung bzw. andere präventiv muss sein! andererseits auf Freiheitsrechte. wirkende Sicherungsmaßnahmen eingeschränkt werden dürfen. Dabei wird hier nur ein Spannungs- verhältnis offensichtlich, das auch Diese Diskussion flammt regelmäßig den Menschenrechten immanent ist. nach schrecklichen Taten, die die Es bedarf hier einer ganz rationalen Bevölkerung erschüttern, auf. Auf und präzisen Abwägung der Ver- diesem so heiklen grundrechtlichen hältnismäßigkeit, einer Abwägung Boden geht es ganz besonders um von Vor-und Nachteilen geplanter eine offene Diskussion und danach Es bedarf der Eingriffe. Dabei sind die denkbaren Auswirkungen einander gegenüber- differenziertes Abwägen. Vorweg muss jedenfalls sichergestellt sein, sorgfältigen zustellen, wissensbasiert und fakten- dass der Vollzug der bestehenden Abwägung kon- orientiert. Eine Maßnahme, die nach – an sich schon weitreichenden dieser wohldurchdachten und offen Gesetze – tadellos funktioniert, was kurrenzierender kommunizierten Abwägung verfügt wird, hat eine bessere Chance auf (evident) nicht selbstverständlich ist. Die plakative Anlassgesetzgebung Grundrechte. Akzeptanz in der Bevölkerung. kostet meist recht wenig, lässt sich Dazu brauchen wir Offenheit, eine aber gut vermarkten. Das sagt noch ehrliche Diskussion und Einfühlsam- nichts über das spätere Funktio- keit der politisch Verantwortlichen. nieren der oftmals hochfliegenden „Ho-ruck“-Einschnitte sind bei Pläne aus. diesen heiklen Themen nicht zu tolerieren. Auch im aktuellen Anti-Terror-Paket gibt es dafür ein typisches Beispiel: Und wenn dies von der Politik So wird die Unterbringung terroristi- nicht geliefert wird, liegt es, wie scher Straftäter im Maßnahmenvoll- man sieht, an der Zivilgesellschaft, zug („Präventivhaft“) angekündigt. für diese Diskussion zu sorgen. So Wer den Menschenrechtsbefund der stellten zuletzt Rechtskundige, wie letzten Jahre aufmerksam verfolgt unser Vorstandsmitglied Rechtsan- hat, wird wissen, dass ebendieser walt Florian Horn, ihre juristische Maßnahmenvollzug schon die längs- Expertise zur Verfügung und zeigten te Zeit massiv kritisiert wird und die schonungslos Schwächen in Gesetz- im Jahr 1975 (!) mit dem StGB ein- gebung und Vollziehung auf. Ebenso geführten Einrichtungen bei weitem kommt jenen Organisationen, die nicht so funktionieren, wie das einst sich mit sozialen Auswirkungen der gewollt war. Reformvorhaben sind Maßnahmen – wie z.B. des Lock- in den letzten Jahren weitgehend downs auf die Wohnungslosen – aus- im Sand verlaufen. Wenn man dann einandersetzen, eine ganz wichtige bedenkt, dass es sich bei der nach Funktion zu. diesem Gesetz möglichen – zeitlich meist unbegrenzten Anhaltung – Auch bei dem so fassungslos um eine der massivsten denkbaren machenden Angriff eines radikal- Freiheitsbeschränkungen handelt, islamischen Mörders gibt es bei der so ist aus menschenrechtlicher Sicht Frage, wie eine adäquate Reaktion ein derartiges Vorhaben im Rahmen der Gesellschaft ausschaut, unter- einer gesetzlichen Schnellschuss- schiedliche Zugänge. Und wieder Aktion nicht hinzunehmen. stehen Grundrechte zueinander in Konkurrenz. Während es jedenfalls Ob bei Corona, Terror oder Frei- eine staatliche Aufgabe darstellt, die heitsbeschränkung: Eingriffe in Sicherheit der Bürger bestmöglich Menschenrechte sind immer viel zu zu gewährleisten, stellt sich die heikel, um als billige Schlagzeile für Frage, inwieweit zu diesem Zweck politisches Kleingeld herzuhalten.
6 BEFUND MENSCHENRECHTE UND UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG: „BUSINESS & HUMAN RIGHTS“ Text / Heinrich Neisser, Bundesminister a.D. für Föderalismus und Verwaltungsreform, Zweiter Nationalratspräsident a.D. Umfassende Lehrtätigkeit an Universitäten, Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte. D ie Menschenrechtspolitik ist Auseinandersetzungen. In interna- Lebensbedingungen moderne zu einem umfassenden Topos tionalen Organisationen findet eine Städte; in afrikanischen Bergwerken politischer und gesellschaft- Diskussion statt, die einen immer arbeiten Menschen in Verhältnissen, licher Entwicklungen geworden. stärkeren Widerhall erfährt. Im Men- die absolut unmenschlich sind. Aber Menschenrechte sind ein wichtiger schenrechtsrat der Vereinten Natio- auch für Unternehmen entstehen Gradmesser der menschlichen nen, der OECD, der ILO (Internatio- menschenrechtliche Risiken. So etwa Zivilisation. In den Verfassungen des nale Arbeitsorganisation) entstehen die Verantwortlichkeit von Großkon- 19. Jahrhunderts gewährleisteten Formen einer interinstitutionellen zernen für die Lieferketten und die Grundrechte den Schutz individueller Zusammenarbeit. Die Vereinten dort beschäftigten Arbeitnehmer Eingriffe in die Freiheitssphäre des Nationen haben ein „Forum für („Hidden Workforce“). Besondere Einzelnen. Sie waren Abwehrrechte Unternehmen und Menschenrechte“ Erfahrungen hat die Textilbranche ge- gegen Eingriffe des Staates. Im eingesetzt, um eine Diskussion und macht. Das Thema wird von internati- 20. Jahrhundert hatte vor allem die den Austausch von Erfahrungen zu onalen Gewerkschaften aufgegriffen. Entwicklung in den internationalen ermöglichen. Seit dem Jahr 2014 International tätige Unternehmen Konventionen den Menschenrechten gibt es im Menschenrechtsrat Be- entwickeln Compliance-Systeme für eine soziale Dimension gegeben. Die mühungen, „Leitprinzipien“ in einen menschenrechtliche Fragen. Zuneh- Entwicklung sozialer Grundrechte verbindlichen Vertrag überzuführen. mende Aktualität gewinnt die Prob- hat in der Menschenrechtsdiskussion lematik auch in den internationalen zu neuen Orientierungen geführt. Der Europarat hat im Jahr 2014 die Investitionsschutzabkommen. In der Allgemeinen Erklärung der Formulierung von „Leitprinzipien“ Menschenrechte aus dem Jahre 1948 unterstützt und Empfehlungen für Alle diese Faktoren verlangen ein heißt es: „Alle Menschen sind frei deren Umsetzung festgelegt. Die menschenrechtskonformes Verhalten und gleich an Würde und Rechten Europäische Union hat in mehreren als Teil der Unternehmenskultur. geboren. Sie sind mit Vernunft und Dokumenten Abhilfemaßnahmen Gewissen begabt und sollen ein- erörtert, die auch Entwicklungsper- Der menschenrechtliche Fokus aller ander im Geiste der Brüderlichkeit spektiven beinhalten. Schließlich ist Bemühungen, Menschenrechte auch begegnen.“ Die Globalisierung hat noch darauf hinzuweisen, dass auch im Unternehmensbereich zu res- die Menschenrechtsfragen auch in die wissenschaftliche Debatte zu die- pektieren, ist die Verpflichtung, die die Vorstandsetagen der Unterneh- sem Thema immer intensiver wird. Menschenwürde zu schützen. Grund- mungen gebracht. Unternehmerische rechte und Verfassungen haben das Verantwortung ist eine Perspektive Die soziale Wirklichkeit liefert uns er- Ziel, den Schutz der Person und ihrer der Menschenrechtspolitik geworden schütternde Bilder, die die Dringlich- Würde zu gewährleisten. Der Schutz („Corporate Social Responsibility“). keit einer neuen unternehmerischen der Menschenwürde ist eine men- Die Einhaltung der Menschenrechte Verantwortlichkeit sichtbar machen. schenrechtliche Fundamentalnorm. wird für Unternehmen immer mehr Kinderarbeit, die jungen Menschen In der Grundrechtecharta der Euro- eine zentrale Herausforderung, eine aussichtslose Zukunft verheißt; päischen Union steht am Beginn der sowohl gesellschaftlich als auch Arbeitsverhältnisse, die Ausdruck Satz: „Die Würde des Menschen ist geschäftlich. einer modernen Sklaverei sind; in unantastbar. Sie ist zu achten und den Vereinigten Emiraten errichten zu schützen.“ In der deutschen Ver- „Business and Human Rights“ wird Gastarbeiter aus den asiatischen fassung, dem sogenannten Bonner zum Thema unternehmenspolitischer Ländern unter menschenunwürdigen Grundgesetz, steht am Anfang eine
7 BEFUND gleichartige Garantie. Das deutsche werden. Dazu gehört eine breite Unternehmen bei Menschenrechts- Bundesverfassungsgericht hat in Palette von Möglichkeiten, die man verletzungen intensiv diskutiert. Es einer langjährigen Rechtsprechung in drei Kategorien erfassen kann: gibt kein internationales Gericht, diese Maxime konkretisiert. Es sieht vor dem Unternehmen strafrechtlich darin einen sozialen Wert- und > Staatliche judizielle Maßnahmen: zur Verantwortung gezogen werden Achtungsanspruch, der einem Men- Es sind dies Verfahrensmöglichkei- können. Nationale Rechtsordnungen schen wegen seines Menschseins ten zivilrechtlicher, strafrechtlicher kennen zwar ein Unternehmensstraf- zukommt. Der Schutz der mensch- oder verwaltungsrechtlicher Natur. recht, die Straftatbestände reichen lichen Würde bedeutet das Verbot, Besondere Regelungen sind für allerdings nicht aus, um Menschen- Menschen zum bloßen Objekt des Konzernunternehmungen not- rechtsverletzungen in Unternehmen Staates zu machen. wendig, da Menschenrechtsverlet- sanktionieren zu können. zungen von Tochtergesellschaften Die verstärkte Einbeziehung der in anderen Staaten nur schwer Die Ausführungen dieses Beitrages Würde des Menschen in die interna- durchgesetzt und geahndet haben nur einen Teil der Problematik tionale menschenrechtliche Debatte werden können. der Begründung einer menschen- ist für den Verlauf der Entwicklung rechtlichen Verantwortung der Unter- einer unternehmerischen Verantwor- > Staatliche nichtjudizielle Maßnah- nehmen transparent gemacht. Es han- tung für die Wahrung der Menschen- men: Dabei handelt es sich um Auf- delt sich dabei um einen Prozess, der rechte von wesentlicher Bedeutung. sichtsbeschwerden innerhalb der sich vor allem in internationalen Orga- Die Diskussionen haben bis jetzt staatlichen Verwaltung, Beschwer- nisationen allmählich entwickelt hat, noch nicht dazu geführt, dass ver- den bei der Volksanwaltschaft, bei der in seinen Entwicklungstendenzen bindliche Regelungen beschlossen nationalen Menschenrechtsinstituti- zu fördern und zu beschleunigen wurden. In zahlreichen Resolutionen onen. Eine spezifische Möglichkeit ist. Sein Ziel ist die Ausweitung des in internationalen Organisationen sind „nationale Kontaktstellen“, allgemeinen Menschenrechtsschutzes gibt es jedoch Ansatzpunkte für die die in den OECD-Richtlinien für über den institutionellen Rahmen des Etablierung neuer Maßstäbe einer multinationale Unternehmungen Staates hinaus. Damit würde auch Unternehmensverantwortung. Im Erwähnung finden und als Informa- die Wirtschaft in wesentlichen Teilen Jahr 2000 wurden „Guiding Princi- tions-, Mediations- und Informati- zu einem Verantwortungsträger für ples on Business & Human Rights“ onsstellen tätig sind. die Umsetzung der Menschenrechte (sogenannte „Ruggie Principles“) werden. Die Verankerung einer festgeschrieben, die auf einem Drei- >N ichtstaatliche Beschwerdemög- menschenrechtlichen Verantwortung säulen-Modell beruhen: „Protect, lichkeiten: Dabei handelt es sich der Unternehmen auf der Grundlage Respect and Remedy“. Zwischen um Instrumente, die eine subsi- rechtlich verbindlicher Verpflichtun- den Säulen besteht eine wechsel- diäre Bedeutung haben und die gen – und nicht nur aufgrund von seitige Interdependenz. Besondere judiziellen Möglichkeiten ergän- Empfehlungen – ist eine Heraus- Bedeutung kommt dabei der dritten zen. Sie können den Rechtsschutz forderung unserer Zeit. Politik – im Säule zu. Unter dem Begriff „Reme- erweitern. In diesem Zusammen- Besonderen die Entscheidungsträger dy“ versteht man Abhilfemaßnah- hang soll auch die Idee einer in internationalen Organisationen men, d.h. rechtliche Möglichkeiten, Menschenrechtsberichterstattung – muss die bestehenden Initiativen die Unternehmensverantwortung von Unternehmen erwähnt wer- aufgreifen und weiterführen. In einem geltend zu machen, wobei vor allem den, die die Europäische Union in breit angelegten öffentlichen Diskurs die Verbindung zum allgemeinen einer Richtlinie aus dem Jahr 2014 muss sie dazu aufgefordert und ermu- Menschenrechtsschutz berück- verankert hat. Damit sollen große tigt werden. sichtigt werden muss. Bei Men- Unternehmen von öffentlichem schenrechtsverletzungen müssen Interesse in ihren Berichten eine Die gegenwärtig im Amt befindliche Beschwerdemöglichkeiten gegeben Erklärung aufnehmen, die sich Bundesregierung scheint diese sein, die auch Ansprüche auf Wie- „mindestens auf Umwelt-, Sozial- Problematik erkannt zu haben. In dergutmachung mit einschließen. und Arbeiternehmerbelange, auf ihrem Arbeitsprogramm für die Für den unternehmerischen Bereich die Achtung der Menschenrechte Jahre 2020 bis 2024 („Aus Verant- werden umfangreiche Sorgfalts- und auf die Bekämpfung von wortung für Österreich“) hat sie dies pflichten statuiert, deren Verletzung Korruption und Bestechung“ zum Ausdruck gebracht (S. 182): Haftung und Verpflichtung zur Wie- beziehen. „Prüfung zusätzlicher Maßnahmen dergutmachung zur Folge haben. zur Stärkung der unternehmerischen Die Staaten haben ein konkretes In den vergangenen Jahren wurden Verantwortung für Menschenrechte System der Abhilfe zu schaffen, in die Möglichkeiten von strafrecht- im Sinne der OECD-Leitsätze für dem judizielle Verfahren ermöglicht lichen Sanktionen gegenüber multinationale Unternehmen“.
8 BEFUND SPRACHENRECHTE IN ÖSTERREICH Text / Netzwerk SprachenRechte ist ein Zusammenschluss von Personen und Institutionen, die sich mit Sprache(n) und Recht befassen. Es tritt für das Grundrecht jedes Menschen auf Schutz und Förderung seiner sprachlichen Identität ein. A ls Stiefkind der Menschen- und Minderheitensprachen und das rechte werden Sprachen- Rahmenübereinkommen zum Schutz rechte manchmal bezeichnet, nationaler Minderheiten geschützt, nur zögernd werden sie anerkannt die Bestimmungen werden in der und bestenfalls zögerlich umge- Praxis jedoch oft mangelhaft umge- setzt. Während Menschenrechte in setzt, insbesondere was die österrei- Kein Schutz für erster Linie individuelle Rechte und Freiheiten formulieren, passen die chische Gebärdensprache ÖGS be- trifft. Für sie fehlen nach wie vor die zugewanderte sogenannten Sprachenrechte nicht Umsetzungsbestimmungen – auch sprachliche ganz problemlos dazu, da sie für 15 Jahre nach ihrer Anerkennung! ganze Sprachgruppen das Recht Minderheiten? einfordern, im Bildungswesen ihre Österreich vertritt wie die meisten eigene Sprache zu lernen, sich mehr- europäischen Staaten nach wie vor sprachig weiterzuentwickeln und die Auffassung, dass die bestehen- auch öffentlich andere Sprachen zu den Übereinkommen zum Schutz gebrauchen als die gängige Sprache sprachlicher Minderheiten nur für der Mehrheitsgesellschaft. die autochthonen, anerkannten Min- derheiten Gültigkeit haben und nicht Für die in Österreich anerkannten für die sogenannten neuen, zuge- Minderheiten sind die Sprachen- wanderten Minderheiten (Migrant- rechte zwar kodifiziert (BVG Art. Innen, Geflüchtete), die so nur durch tungen von Deutschkompetenzen 8, Staatsvertrag von 1955, Art. 7, das Diskriminierungsverbot der abhängig zu machen, wie z.B. die Volksgruppengesetz) sowie durch Allgemeinen Erklärung der Men- oberösterreichische Wohnbauför- die Europäische Charta für Regional- schenrechte, durch Artikel 27 des In- derung-Deutschkenntnis-Verord- ternationalen Pakts über bürgerliche nung vom 2.1.2020. und politische Rechte und die Euro- päische Menschenrechtskonvention b) Weiterhin gilt für die Erfüllung der hinsichtlich ihrer mitgebrachten sogenannten Integrationsverein- Sprachen geschützt sind – und auch barung – und damit für zahlreiche dieses Diskriminierungsverbot wird aufenthaltsrechtliche Bewilligun- in Österreich immer wieder in Frage gen von Drittstaatsangehörigen gestellt. Die von der ÖVP-FPÖ-Bun- – die Verpflichtung zum Nachweis Sprachen- desregierung 2018 vorgenommenen von Deutschkenntnissen bzw. zur Verschärfungen des Fremdenrechts Ablegung von Deutsch- und Wer- rechte werden gelten auch unter der derzeitigen teprüfungen. Damit kommt der Regierung weiter: Gesetzgeber seiner Verantwor- in Österreich tung nicht nach, im Rahmen einer nur mangelhaft a) Zwar hat der Verfassungsgerichts- hof am 12.12.2019 die Geset- Vereinbarung für niederschwellige und kostengünstige Lernange- umgesetzt. zesbestimmung aufgehoben, die bote zu sorgen. den vollen Bezug der Sozialhilfe (Mindestsicherung) für Drittstaats- Die ohnehin gravierenden angehörige an den Nachweis Eingriffe in die Menschenrechte von Deutschkenntnissen auf dem (Zusammenleben in der Familie, Niveau B1 knüpfte, es gibt aber gesicherter Aufenthalt) werden weiterhin Ansätze, soziale Leis- durch die Corona-Pandemie zu
9 BEFUND unüberwindlichen Hürden für die zwischen den Sprachen wechseln, durch die peer group und ein Wahrnehmung dieser Rechte: Kur- völlig verkannt. Andere Sprachen soziales Hineinwachsen in die se und Prüfungen fallen aus, nicht als Deutsch werden zum „Integra- Regelklasse nicht stattfinden kann. allen Betroffenen ist es möglich, tionshindernis“ uminterpretiert. Erfolgreiches Deutschlernen wie Online-Angebote wahrzunehmen. Die Anerkennung mehrsprachiger auch die soziale Integration in die Und nach wie vor fehlen Sprach- Identitäten gehört aber zu den österreichische Schule werden so angebote, bei denen anstelle elementaren Sprachenrechten. verhindert (vgl. die Stellungnahme von Prüfungen Anwesenheit und von SOS-Mitmensch2). Mitwirkung als Erfolgskriterien Die Kinderrechte-Konvention gelten würden. (1948, in Österreich seit 2011 im d) Der Verbleib in diesen „Deutsch- Verfassungsrang) gesteht Kindern förderklassen“ kann bis zu zwei c) Die mitgebrachten Sprachen ausdrücklich das Recht auf Identität Jahren dauern und dazu führen, werden nicht als Bereicherung für und Familienbeziehungen zu, was dass die Möglichkeit einer po- die österreichische Gesellschaft sprachenrechtlich eine Anerkennung sitiven Schullaufbahn verloren wahrgenommen, sondern als und Förderung der Familiensprachen geht. Das bedeutet erneut eine Zeichen mangelnder Anpassungs- von Kindern und die Förderung ihrer soziale Belastung, die zu einer bereitschaft missverstanden, und Mehrsprachigkeit zur Folge haben lebenslangen Stigmatisierung der der „Sprachnationalismus“ („nur müsste. Die folgenden Entwicklun- betreffenden Kinder führen kann. Deutschkenntnisse zählen“) wurde gen müssen als eine Bedrohung Sprache wird hier benutzt, um in den letzten zwei Jahrzehnten dieser (mehrsprachigen) Identität Bildungsgerechtigkeit zu verhin- immer stärker. Das zeigt u.a. der von Kindern gesehen werden: dern (vgl. die Stellungnahme Integrationsbericht 2019, in dem des ÖDaF3). es heißt: „Es kommt dann auch a) D ie Einführung von Deutsch- bei den schon seit ihrer Geburt in kenntnissen als Schulreifekriterium e) Muttersprachenverbote bzw. Österreich lebenden Ankerperso- (Schulorganisationsgesetz, Schul- Deutschgebote außerhalb des nen vor, dass die Herkunftsspra- pflichtgesetz 2018) führt dazu, Unterrichts in Hausordnungen von che der Eltern oder Großeltern dass Kinder ohne ausreichende Schulen, wie in der „Empfehlung und des nachziehenden Ehepart- Kenntnisse der Unterrichtssprache für Hausordnung an Oberöster- ners erneut zur Alltagssprache in Deutsch, unabhängig von ihren reichs Schulen“, stellen einen wei- der neu gegründeten Familie wird sonstigen Sprachkompetenzen, teren diskriminierenden Eingriff und Deutsch in den Hintergrund beim Eintritt in die Schule segre- in die sprachlichen Rechte von tritt“ (Expertenrat für Integration: giert werden; ein wertschätzender Kindern und Jugendlichen dar. Integrationsbericht 2019: 84). Hier Umgang mit Mehrsprachigkeit, wird der Charakter der lebens- wie er eigentlich in den Lehrplä- Das Netzwerk SprachenRechte weltlichen Mehrsprachigkeit von nen verankert ist, wird so von spricht sich mit aller Deutlichkeit Migrantenfamilien, die vielfach Anfang an verhindert. gegen diese Instrumentalisierung von Sprache für eine ausgrenzende b) Als sprachenrechtlich besonders Integrations- und Bildungspolitik problematisch wird das Sprach- aus. screening mit einem fachlich umstrittenen Verfahren (Mika-D) vor Schuleintritt eingeschätzt, Netzwerk SprachenRechte: weil die Testsituation für Kinder zu Schulbeginn belastend und kontakt@sprachenrechte.at stigmatisierend ist (siehe dazu die www.sprachenrechte.at Mehrsprachige Stellungnahmen des Netzwerks SprachenRechte1). Dies wiegt Identitäten umso schwerer, als die Konse- werden nicht quenzen der Testungen für die Kinder von existenzieller Bedeu- als Bereicherung tung sind. 1) www.sprachenrechte.at/stellungnahme-zu-mika-d erkannt. c) J e nach Testergebnis erfolgt 2) https://www2.sosmitmensch.at/kritische- stellungnahmen-zu-separierungsgesetz eine Zuweisung zu separaten 3) https://www.oedaf.at/site/interessenvertretungsprac/ Deutschförderklassen, was dazu stellungnahmenpresse führt, dass ein Sprachenlernen
10 BEFUND STÄRKUNG DER MENSCHENRECHTE: ERWEITERUNG DES GRUNDRECHTSKATALOGS DIE ARMUTSKONFERENZ LEGT EINEN ENTWURF FÜR EIN BUNDESVERFASSUNGSGESETZ SOZIALE SICHERHEIT VOR. Text / Marianne Schulze, Menschenrechtsexpertin im SozialRechtsNetz der Armutskonferenz. D ie Maßnahmen zur Eindäm- Leben sowie soziale, wirtschaftliche mung der COVID-19-Pan- und kulturelle Teilhabe gewähr- demie haben die bereits leisten. Aus Anlass von „100 Jahre offensichtliche Ungleichheit in der Bundesverfassungsgesetz” hat die Trotz „Wohl- Gesellschaft noch deutlicher werden Armutskonferenz den langjährigen lassen; die Konsequenzen der Maß- Plan, soziale Menschenrechte als fahrtsstaat“: nahmen werden bereits bestehende Verfassungsrechte anzuerkennen, Die Praxis Ungleichheiten dramatisch verstär- konkretisiert und einen Entwurf ken. Armutsbetroffene Menschen für ein Bundesverfassungsgesetz zeichnet ein werden noch weniger finanzielle „Soziale Sicherheit“ vorgelegt.1 Mittel und damit drastisch reduzierte anderes Bild. Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Das Regierungsprogramm 2020– Teilnahme haben. 2024 sieht nun eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor. Menschenrechtlich haben armuts- Ein Ansinnen, das vor dem Hinter- betroffene und armutsgefährdete grund von langjährig unerfüllten Menschen in Österreich wenig Menschenrechtsverpflichtungen verfassungsrechtlichen Schutz. Denn inmitten pandemiebedingt wachsen- der Schwerpunkt des Menschen- der Ungleichheiten große Aktualität rechtsschutzes liegt in Österreich bekommt. Der Verfassungskonvent auf politischen und bürgerlichen 2004 hatte dazu bereits Fortschritte Rechten, wie zum Beispiel Mei- erzielt, die aber zu keinem formalen nungsfreiheit. Menschenrechte wie Abschluss führten. das Recht auf soziale Sicherheit oder Bildung sind gar nicht oder nur ansatzweise verfassungsrechtlich verankert. Als Argument wird oft auf den vergleichsweise sehr gut ausge- bauten Wohlfahrtsstaat hingewiesen. Das Selbstverständnis als wohliger Wohlfahrtsstaat mag viele nach wie vor überzeugen, die Praxis zeichnet Soziale hingegen ein gänzlich anderes Bild mit wachsenden Ungleichheiten Menschenrechte sowie insbesondere der Problematik als Verfassungs- der Sicherung eines menschen- würdigen Daseins. rechte? Soziale Menschenrechte umfassen eine Vielzahl an menschenrechtli- chen Verpflichtungen, die ein in ma- terieller Hinsicht menschenwürdiges
11 BEFUND Die Auswirkungen der Verankerung Das Vorhaben der Regierung ist es, 1) Armutskonferenz, Entwurf Bundesverfassungs- sozialer Sicherheit werden im Er- diese Erweiterung des Grundrechts- gesetz Soziale Sicherheit http://www.armuts- kenntnis des Bundesverfassungs- katalogs voranzutreiben. Konträr zu konferenz.at/files/armutskonferenz_verfassungs- gesetz_soziale_sicherheit_entwurf.pdf. gerichts in Karlsruhe zu „Hartz IV“ diesem Ansinnen hat der Ministerrat 2) BVerfGH, Rz (135), deutlich. „[Die] Gewährleistung Anfang Oktober zwar die Wichtig- Weiterverweise zwecks Lesbarkeit entfernt. eines menschenwürdigen Existenz- keit sozialer Rechte angesichts 3) Vgl. http://www.armutskonferenz.at/blog/blog- minimums erstreckt sich nur auf wachsender Arbeitslosenzahlen 2019/richtungsweisendes-urteil-des-bundesverfas- diejenigen Mittel, die zur Aufrecht- und steigender Armutsgefährdung sungsgerichtshof-karlsruhe-zu-hartz-iv.html. erhaltung eines menschenwürdigen betont, im gleichen Absatz jedoch 4) „Sicher ist aber, dass gerade dann, wenn die Zahl der Menschen, die zur Führung eines menschenwür- Daseins unbedingt erforderlich sind. gemeint, dass die Rechtsprechung digen Lebens auf Sozialhilfeleistungen angewiesen [Die] physische Existenz des Men- des Europäischen Menschenrechts- sind, steigt, was tendenziell gerade in wirtschaftlich schen [umfasst] auch die Sicherung gerichtshofs und des Europäischen schwierigen Zeiten der Fall sein kann, die Bundes- der Möglichkeit zur Pflege zwischen- Gerichtshofs „umfassende Leit- länder zur Entlastung ihrer Sozialbudgets (massive) Leistungskürzungen ins Auge fassen können.“ menschlicher Beziehungen und zu linien“ bieten würde.5 Hiesel: Ist der Sozialstaat verfassungsrechtlich abge- einem Mindestmaß an Teilhabe am sichert?, Das Recht der Arbeit, 2018/1, 54. gesellschaftlichen, kulturellen und Die Ableitung von Leitlinien bietet 5) Bericht der Bundesregierung zur Universellen politischen Leben, denn der Mensch jedoch keinen Schutz vor Rückschrit- Menschenrechtsprüfung A/HRC/WG.6/37/AUT/1; https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/ als Person existiert notwendig in ten und Einschnitten, keine Grundla- Zentrale/Aussenpolitik/Menschenrechte/3._AT_ sozialen Bezügen.“2 ge für richterliche Kontrolle oder gar UPR-Staatenbericht.pdf. eine Garantie für die Partizipation In Österreich wird die Diskussion des von armutsbetroffenen und armuts- absoluten Minimums der Existenz- gefährdeten Menschen. sicherung regelmäßig in Bezug zu „unmenschlicher und erniedrigender Der rechtliche Schutz von armuts- Behandlung (Art 3 EMRK)“ gesetzt3. betroffenen und armutsgefährdeten Das ist für ein vergleichsweise wohl- Menschen steht im Mittelpunkt des habendes Land eine Bankrott- SozialRechtsNetz – ein neues Projekt erklärung und eine Absage an die der Armutskonferenz, ein Netzwerk für eine Demokratie so unerläss- zur Unterstützung von armutsbe- liche Solidarität. Die mangelnde troffenen und armutsgefährdeten verfassungsrechtliche Absicherung Menschen. Mittels strategischer macht weitere Einschnitte und damit Klagsführung soll aufgezeigt Leistungskürzungen möglich.4 Ein werden, welche Konsequenzen die Faktum, das durch entsprechende mangelnde menschenrechtliche Vorgaben auf Verfassungsebene Verankerung sozialer Menschen- abgewendet werden könnte. rechte hat. Erweiterung des Grundrechtskatalogs notwendig Der Entwurf der Armutskonferenz „Bundesverfassungsgesetz Soziale Sicherheit“ sieht neben der Gewähr- leistung eines menschenwürdigen Daseins für alle Menschen folgende Menschenrechts- Rechte vor: Recht auf Gesundheits- versorgung, Recht auf Bildung, basierte Budgets Recht auf Arbeit und Recht auf den neuesten Stand der Wissenschaft. als Ziel der Weiters macht der Entwurf Vor- schläge für menschenrechtsbasierte Armuts- Budgets und damit verbunden die konferenz. Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzi- pien, allen voran Nicht-Diskriminie- rung und Chancengleichheit.
12 BEFUND ÖSTERREICHISCHE FLÜCHTLINGSPOLITIK AN DEN AUSSENGRENZEN Text / Angelika Watzl, Studium der Rechtswissenschaften und der Internationalen Entwicklung, Stv. Leiterin der Rechts- beratung in Asyl- und Fremdenrecht für Diakonie Flüchtlingshilfe in Traiskirchen, Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga der Menschenrechte. W ie beinahe jedes Jahr Vollständigkeit halber sei erwähnt, Grenzen mit Folter und Polizei- haben wir auch 2020 wie- dass es nach wie vor auch in Öster- gewalt und nicht zuletzt über die der einen Bericht zum Um- reich viele Baustellen im Asyl- und menschenunwürdigen Lebensum- gang Österreichs mit Flüchtlingen Fremdenrechtsbereich gibt, die stände in den Lagern auf den grie- in den Menschenrechtsbericht der unserer Aufmerksamkeit bedürfen: chischen Inseln stiegen jedoch und Österreichischen Liga für Menschen- angefangen von der Situation unbe- reißen nicht ab. All dies geschieht rechte aufgenommen. Nicht weil wir gleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht in Österreich und dennoch ist vor Ort so viele Menschen im Asyl- bis hin zur Unterbringung und vielen unsere Regierung dafür genau so verfahren hätten (insgesamt wurden anderen Themen, die das alltägliche verantwortlich wie für Geschehnisse laut Statistik des Bundesministeriums Leben von Geflüchteten in Öster- auf österreichischem Staatsgebiet. für Inneres bis August 2020 etwas reich prägen; nicht zu vergessen die Die Argumentation des Bundes- mehr als 7.000 Erstanträge gestellt; noch abzuwartenden Entwicklungen kanzlers und des Innenministeriums ein erneuter Rückgang im Vergleich rund um die neue Bundesagentur für diesbezüglich ist kühl und abwei- zu 2019 um 4,65 Prozent). Vielmehr Betreuungs- und Unterstützungsleis- send: Österreich hätte bereits in der fanden die großen politischen tungen, die mit 1. Jänner 2021 ihre Vergangenheit sehr viele Menschen Versäumnisse dieses Jahr auf euro- Arbeit aufnehmen wird. aufgenommen und wenn wir es in päischer Ebene statt – für die die dieser Situation wieder täten, würde österreichische Politik jedoch nicht Es ist dieses Jahr 2020 nicht das ers- dies einen sogenannten „Pull-Effekt“ minder verantwortlich zeichnet.Der te Mal, dass politische Versäumnisse auslösen, der noch mehr Menschen auf europäischer Ebene menschliche nach Europa bringt. Tragödien verursachen. Es ist nur leider wieder einmal ein Anlass, da- rüber zu berichten. Seit 2015 wurde die Flüchtlingspolitik sukzessive an die Außengrenzen der Europäischen Union verlagert und verschwindet daher immer mehr aus unserem unmittelbaren Blickfeld. 2016 wurde der Pakt mit der Türkei geschlossen, Auch Versäum- der gegen hohe Geldleistungen die Einreise von Asylsuchenden nach nisse auf euro- Europa aufhalten soll. 2018 wurde päischer Ebene bei einem Gipfeltreffen der EU- Der „Pull- Staats- und -Regierungschefs der lassen Österreich Schwerpunkt auf den Außengrenz- Faktor“ ist nicht aus der Ver- schutz festgelegt und eine Politik der Abwehr und Abschottung expli- Europa selbst! zit formuliert. Die Asylantragszahlen antwortung. in Österreich gingen stark zurück. Die Berichte über entsetzliche Zustände in Lagern osteuropäischer Staaten, illegale Push Backs an den
13 BEFUND Die Schlussfolgerung daraus scheint verfolgen, doppelt gefährlich und zu sein, alle um Asyl ansuchenden wir dürfen nicht aufhören, unsere Menschen nach Möglichkeit an den Regierungen für ihre Versäumnisse Außengrenzen anzuhalten, einzu- verantwortlich zu machen – auch sperren und dort unter so entsetzli- wenn sie an den Außengrenzen chen Bedingungen zum Ausharren stattfinden. zu zwingen, dass sichergestellt Wo bleiben die ist, ein abschreckendes Beispiel zu erzeugen. Wie der griechische konstruktiven Vorschläge? 1) Interview im Standard vom 30.9.2020: Vizemigrationsminister Georgios https://www.derstandard.at/story/2000120351295/ Koumoutsakos jedoch sagte: griechischer-vizemigrationsminister-der-pull-fak- tor-ist-europa-selbst?ref=rec [Zugriff: 9.11.2020] „Der Pull-Faktor ist Europa selbst.“1 Ob wir in einer akuten Notsituation grausam sind oder uns entscheiden, zumindest die Schwächsten der gestrandeten Menschen aufzu- nehmen, ändert nichts daran, dass immer Menschen vor Europas Toren stehen – die Frage ist nur, wie wir damit umgehen. menschenrechtlichen Standards zur Bei den Befürwortern dieser Politik Abschreckung Hilfesuchender nicht ebenso wie bei deren Gegnern wird aufhören. sehr viel davon gesprochen, was nicht geht: „Wir können nicht alle Mit der Hinderung an der Einreise aufnehmen!“ – „Wir können die nach Europa geschieht jedoch noch Menschen nicht ertrinken lassen!“ etwas anderes. Nicht nur müssen – „Wir können nicht zuschauen!“ die Asylsuchenden nicht im Inland Letzteres sagen beide Seiten. Es versorgt, untergebracht, in einem gibt jedoch erschreckend wenige rechtlichen Verfahren behandelt, bis gar keine Vorschläge, wie hier abgeschoben oder integriert wer- gemeinschaftlich zu handeln ist. den. Es wird der Bevölkerung auch die Möglichkeit genommen, mit Im September dieses Jahres Flüchtlingen in Kontakt zu kommen. wurde von der neuen EU-Kommis- 2015 sind die Einreisezahlen in die sionspräsidentin von der Leyen ein Höhe gegangen. Und trotz der Migrations- und Asylpakt vorgestellt. damit verbundenen Überlastung ist Er soll ein flexibles System bein- eine ungeahnte Solidaritätswelle halten, in dem jeder Staat je nach ausgebrochen! Sehr viele Menschen Kooperationsbereitschaft Aufgaben – auch solche, die davor überhaupt übernimmt. Es bleibt abzuwarten, nicht in den Flüchtlingsbereich wie darüber abgestimmt wird. involviert waren – haben die Not Dringend notwendig wäre eine der Menschen gesehen und gehan- gemeinsame Vorgehensweise, denn delt. Unterstützung in Form von bis zuletzt wurde nur auf Einzeler- Sach- und Geldspenden bis hin zu eignisse reagiert und nie agiert. Die Obdachgewährung, Begleitung und Regierungschefs Europas haben Patenschaften; viele haben sich ein- es verabsäumt, ein abgestimmtes gebracht – mit einem erstaunlichen Konzept zu erarbeiten. Nur so kann Output! Weil es etwas anderes ist, eine dynamische und gestalterische über „(Wirtschafts-)Flüchtlinge“ Kraft entwickelt werden, um mit den zu reden als sie in persona in der kommenden Herausforderungen eigenen Straße zu sehen. Man ent- kompetent umgehen zu können. So- scheidet anders, wenn man den Be- lange ein solches fehlt, wird das un- troffenen in die Augen sehen muss. würdige Gezerre um Antragszahlen Deswegen ist die Abschottungs- und das gegenseitige Unterbieten in politik, die die EU-Staaten derzeit
14 BEFUND DIE COVID-19-PANDEMIE – EINE CHANCE FÜR DIE STÄRKUNG DER MENSCHENRECHTE? Text / Teresa Hatzl, Advocacy Officer bei Amnesty International Österreich mit Fokus auf wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten und internationaler Advocacy. I m Herbst stiegen die Zahlen der Doch solche Maßnahmen, die eine Eingriffe in das Recht auf Versamm- mit dem Coronavirus infizierten Einschränkung der Menschenrechte lungsfreiheit bereits erfolgt sind. Menschen in Österreich rasant nach sich ziehen, müssen klar ge- und Szenarien einer Überlastung des setzlich geregelt, notwendig und Bei einem Vergleich mit Deutschland österreichischen Gesundheitssys- verhältnismäßig sein. Sie müssen wird ersichtlich, dass es dort für sol- tems, insbesondere der intensivme- klar und transparent kommuniziert che Fälle einen effektiveren Rechts- dizinischen Kapazitäten, sind wieder werden und stets auf den neuesten schutz gibt – das Eilverfahren.5 Ein allgegenwärtig. Erkenntnissen der Wissenschaft ähnlicher Mechanismus fehlt bislang beruhen.2 Das ergibt sich auch in Österreich. Doch gerade vor dem Die Ankündigung eines zweiten eindeutig aus dem internationalen Hintergrund der Verschärfungen der Lockdowns am 31. Oktober1 zog Menschenrechtsschutz. COVID-19-Maßnahmen erscheint die folglich auch Vergleiche mit dem Verbesserung des Rechtsschutzes ersten Lockdown nach sich. Denn es Vor diesem Hintergrund muss gegen Eingriffe in das Recht auf ist unbestritten, dass die bisherigen kritisch hinterfragt werden, ob die Versammlungsfreiheit wichtiger denn erlassenen Maßnahmen zur Eindäm- intensiven Einschränkungen der je.6 Denn in herausfordernden Zeiten mung der Pandemie unmittelbare Versammlungsfreiheit, basierend auf wird die Bedeutung des Rechts auf und mittelbare Auswirkungen auf den anfangs geltenden Ausgangsbe- Versammlungsfreiheit noch verstärkt, unsere Menschenrechte hatten und schränkungen, tatsächlich geeignet da es eine Möglichkeit ist, Unzufrie- noch immer haben. Dies verdeut- und verhältnismäßig – im Sinne des denheit mit und Forderungen an die lichen die Berichte von Amnesty gelindesten Mittels zur Minimierung Politik zum Ausdruck zu bringen. International Österreich, die auch des Infektionsrisikos – gewesen sind. unterstreichen, dass die Menschen- rechte stets im Mittelpunkt aller Die letzten Wochen zeigten, dass Eine Frage der rechtlichen Ver- Bemühungen stehen sollten. Demonstrationen unverhältnismä- ankerung und Zugänglichkeit ßige Beschränkungen auferlegt Die COVID-19-Pandemie verdeut- Eine Frage scheint in diesem Zu- wurden. So wurde z.B. im September licht auch die Grenzen des Wohl- sammenhang besonders relevant: eine angemeldete mobile De- fahrtsstaates und die Folgen der Wurden Erfahrungen und Erkennt- monstration in Linz auf eine Stand- fehlenden rechtlichen Verankerung nisse aus dem ersten Lockdown bei kundgebung mit einer maximalen von wirtschaftlichen, sozialen und der Erarbeitung der Maßnahmen Teilnehmer*innenzahl beschränkt, kulturellen Rechten in Österreich, berücksichtigt? obwohl seitens der Organisator*in- die dazu führen, dass Menschen nen entsprechende Vorkehrungen keine Möglichkeit haben, ihre Rechte zur Minimierung des Infektionsrisikos durchzusetzen und dadurch zu Bitt- Eine Frage der Verhältnismä- getroffen wurden.3 Der eingebrach- steller*innen werden. ßigkeit und des Rechtsschutzes ten Beschwerde wurde erst im Nach- Grundsätzlich gilt, dass bei der Ver- hinein stattgegeben.4 Ein Beispiel, das dies gut veranschau- abschiedung von Maßnahmen zum licht, sind die Auswirkungen von Schutz der öffentlichen Gesundheit, Dies veranschaulicht ein weiteres Kurzarbeit und steigender Arbeitslo- insbesondere zur Vorbeugung einer menschenrechtliches Problem in sigkeit auf das Recht auf Arbeit und Überlastung des Gesundheitssystems diesem Zusammenhang, nämlich soziale Sicherheit. und zum Schutz des Lebens, den die Unzulänglichkeit des geltenden verantwortlichen Entscheidungsträ- Rechtsschutzes für solche Fälle. Daten belegen, dass als Folge des ger*innen ein gewisser Ermessens- Denn Entscheidungen in Beschwer- ersten Lockdowns mehr als 500.000 spielraum zukommt. den erfolgen erst dann, wenn die Menschen arbeitslos und rund
15 BEFUND 1,3 Millionen Menschen zur Kurz- schaftlichen, sozialen und kulturellen Verankerung von wirtschaftlichen, arbeit angemeldet gewesen sind.7 Rechten deutlich. Es reicht nicht aus, sozialen und kulturellen Menschen- Frauen, vor allem Alleinerzieherin- dass solche Unterstützungsleistungen rechten würde dazu einen wichtigen nen, Menschen, die armutsgefährdet vorhanden sind – sie müssen vielmehr Beitrag leisten, um dies auch nach- oder atypisch beschäftigt sind, oder auch zugänglich sein, insbesondere haltig sicherzustellen. auch Ein-Personen-Unternehmen für Menschen, die zu einer besonders waren von diesen Auswirkungen schutzwürdigen Gruppe gehören.11 besonders stark betroffen.8 Daher ist es dringend erforderlich, 1) Bundeskanzleramt, Bundesregierung: Einschrän- Der Wegfall des gänzlichen oder dass Corona-Unterstützungsleistun- kungen sind notwendig, um die Intensivmedizin teilweisen Einkommens kann für gen allen Menschen ohne physische, aufrechtzuerhalten, 31.10.2020, abrufbar unter viele Menschen eine ernsthafte Exis- bürokratische oder sprachliche https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanz- tenzbedrohung darstellen. Um dies Barrieren zugänglich sind und ge- leramt/nachrichten-der-bundesregierung/2020/ bundesregierung-einschraenkungen-sind-notwen- zu mildern, ist es notwendig, dass währleistet ist, dass der Grundsatz dig-um-die-intensivmedizin-aufrechtzuerhalten.html Staaten gezielte Maßnahmen umset- eines menschenwürdigen Daseins 2) UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und zen, um eine angemessene Abhilfe in bei der Bemessung der Höhe und kulturelle Rechte, General Comment Nr. 25 (2020) solchen Situationen zu schaffen. Das Dauer der Unterstützungsleistungen on science and economic, social and cultural rights, UN Doc. E/C.12/GC/25, para 82 ist kein Wohlwollen eines Staates, berücksichtigt wird. Die rechtliche 3) Kurier, Mobile Klima-Demo von „Fridays for Future“ sondern vielmehr seine menschen- in Linz wegen Corona untersagt, 23.09.2020, abruf- rechtliche Verpflichtung.9 bar unter https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/ fridays-for-future-mobile-klima-demo-in-linz-we- gen-corona-untersagt/401041667 In Österreich wurden Instrumente AMNESTY INTERNATIONAL 4) Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde wie der Härtefall-Fonds oder der statt und erklärte, dass die Vorschreibung von Familienhärtefonds geschaffen. Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes durch AMNESTY INTERNATIONAL ÖSTER- Doch bei näherer Betrachtung wird den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde in REICH UND DIE COVID-19-PANDEMIE rechtswidriger Weise erfolgte, da das Recht auf klar, dass nicht alle Menschen, die Versammlungsfreiheit nur zum Schutze bestimmter Unterstützung benötigen, diese auch Seit Beginn der COVID-19-Pandemie Interessen gesetzlich eingeschränkt werden kann. tatsächlich bekommen. beobachtet, dokumentiert und analysiert Abrufbar unter https://www.lvwg-ooe.gv.at/Ent- Amnesty International Österreich laufend scheidungen/2020/751003_3.pdf So wurden Bezieher*innen von die Auswirkungen der getroffenen 5) Deutsche Welle, Verfassungsgericht kassiert ge- nerelles Demo-Verbot wegen Corona, 16.04.2020, Sozialhilfe/Mindestsicherung und Maßnahmen zur Eindämmung der abrufbar unter https://www.dw.com/de/verfas- Menschen, die vor der Pandemie COVID-19-Pandemie in Österreich. sungsgericht-kassiert-generelles-demo-verbot-we- geringfügig beschäftigt gewesen Bereits im April 2020 veröffentlichte gen-corona/a-53151498 sind, als Antragsteller*innen für Amnesty International Österreich neun 6) Siehe Amnesty International Österreich, Stellung- nahme zum Ministerialentwurf betreffend ein Unterstützungsleistungen aus dem Forderungen – basierend auf ihrem Zwi- Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, Familienhärtefonds ausgeschlossen. schenbericht über die Auswirkungen der das Tuberkulosegesetz und das COVID-19-Maßnah- COVID-19 Pandemie auf die Menschen- mengesetz geändert werden, September 2020 Auch bei den Auszahlungen aus dem rechte –, um mithilfe der Menschenrechte 7) Siehe Arbeitsmarktservice Österreich, Spezialthema -Mai 2020, https://www.ams.at/content/dam/ Härtefall-Fonds wurde deutlich, dass gestärkt durch die COVID-19-Pandemie download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/ nicht alle Menschen gleichermaßen zu kommen. berichte-auswertungen/001_spezialthema_0520.pdf; Zugang dazu haben. So bedeutete Kurier, 123.000 Arbeitslose mehr als vor der Corona- In ihrer Kurzanalyse „Soziale Rechte sind etwa die Voraussetzung eines inlän- Menschenrechte“ beleuchtete Amnesty Krise, 26. Mai 2020, https://kurier.at/wirtschaft/ live-pressekonferenz-zu-standort-und-beschaefti- dischen Bankkontos einen faktischen International Österreich die Auswirkun- gung/400852301 Ausschluss der Antragstellung für gen der getroffenen Maßnahmen auf das 8) Amnesty International Österreich, Kurzanalyse: Sozi- beispielsweise 24-Stunden-Pflege- Recht auf soziale Sicherheit und ange- ale Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 9 betreuer*innen aus anderenEU-Mit- messene Arbeitsbedingungen und brach- 9) UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und gliedstaaten. Versuche, eine Lösung te kritische Stellungnahmen in Bezug auf kulturelle Rechte, Allgemeine Erläuterungen Nr. 19; UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und dafür zu finden, wie die Vorausset- die Änderungen des Epidemiegesetzes kulturelle Rechte, Statement on the coronavirus zung einer österreichischen Steuer- und COVID-19-Maßnahmengesetzes im disease (COVID-19) pandemic and economic, nummer, schrammten – gekoppelt Rahmen der Begutachtungsprozesse ein. social and cultural rights, UN Doc. E/C.12.2020/1, 17.04.2020, para 15 mit bestehenden Sprachbarrieren – Abrufbar im Corona-Newsblog unter 10) A mnesty International Österreich, Kurzanalyse: So- an den Lebensrealitäten von 24-Stun- www.amnesty.at/themen/newsblog- ziale Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 12 den-Pflegebetreuer*innen vorbei.10 corona-virus-und-menschenrechte/ 11) Siehe dazu auch das sog. „AAAQ-Framework“; Am- nesty International Österreich, Kurzanalyse: Soziale Das macht einen wesentlichen amnesty.at Rechte sind Menschenrechte, Juli 2020, S. 13 Aspekt im Zusammenhang mit wirt-
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