2022 Sozialversicherung seminar - Alle Änderungen zum Jahreswechsel - BKK exklusiv

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2022 Sozialversicherung seminar - Alle Änderungen zum Jahreswechsel - BKK exklusiv
seminar                      2022
Sozialversicherung

Alle Änderungen
zum Jahreswechsel

Beiträge

Versicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Meldungen

Krankenver­­siche­rung

Pflegever­­siche­rung

Renten­ver­siche­rung

Beschäftigung

Steuer­recht

Teilnehmerunterlage
2022 Sozialversicherung seminar - Alle Änderungen zum Jahreswechsel - BKK exklusiv
seminar                   2022
Sozialversicherung
Alle Änderungen                         Thema                                         Seite
zum Jahreswechsel

                                        Beiträge                                  4 bis 13
                                        Rechengrößen 2022                                 4

                                        Beitragssätze zur KV                              5

                                        Beitragszuschuss zur KV                           6

                                        Beitragszuschuss zur PV                           8

                                        Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung       9

                                        Weitere Beitragssätze                            10

                                        Fälligkeit der GSV-Beiträge                      11

                                        Nachweis der GSV-Beiträge                        12

                                        Corona-Prämie verlängert                         13

                                        Versicherung                             14 bis 15
                                        Geringfügig Beschäftigte:
                                        Corona-Sonderregelungen ausgelaufen              14

                                        Kurzfristig Beschäftigte:
                                        Beurteilung nach Monaten oder Arbeitstagen       15

                                        Jahresarbeitsentgeltgrenze               16 bis 17
                                        Grundsatz                                        16

                                        Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze             17

                                        Meldungen                                18 bis 29
                                        Jahresmeldung 2021                               18
Impressum
                                        Unfallversicherung: Jahresmeldung 2021           19
inside partner
Verlag und Agentur GmbH                 Unfallversicherung: Elektronischer Lohnnachweis 20
Am Bahndamm 9
48739 Legden                            Elektronische AU-Bescheinigung                   21
Telefon 02566 93399-0
Telefax 02566 93399-99                  Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren
Stand: 31. Oktober 2021
                                        ab 2022                                         23

© inside partner                        Neue Grundsätze für das AAG-Verfahren
                                        ab 2022                                         28
Alle Rechte am Seminarpaket
„Sozialversicherung 2022“ vorbe-        Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
halten. Sämtliche Inhalte dürfen        ab 2022                                         29
weder kopiert noch auf andere Wei-
se vervielfältigt oder veröffentlicht

                                        Inhalt
werden. Verwendungen außerhalb
des Seminars­oder Individualisie-
rungen von Inhalt und Ge­s taltung­
sind nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Verlages erlaubt.

2
Sehr geehrte Seminarteilnehmerinnen,
Thema                                        Seite    sehr geehrte Seminarteilnehmer,

                                                      herzlich willkommen zum Seminar
Krankenversicherung                       30 bis 32   „Sozialversicherung 2022“. Wie
                                                      bereits in den letzten Jahren gibt
Digitale Modernisierung von Versorgung                es auch im kommenden Jahr eine
und Pflege                                      30    Vielzahl von Änderungen im Bei-
                                                      trags-, Versicherungs-, Melde- und
                                                      Steuerrecht. Alle diese Neuerungen
Pflegeversicherung                        33 bis 35   möchten wir Ihnen gern im Verlaufe
                                                      der Veranstaltung vorstellen.
Verbesserung der Pflegeleistungen ab 2022       33
                                                      Diese Teilnehmerunterlage gibt
                                                      Ihnen einen Überblick über die
Rentenversicherung                        36 bis 39   anstehenden Änderungen und soll
                                                      Ihnen gleichzeitig die Arbeit im
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung             Seminar­erleichtern. Zusätzlich zu
(euBP)                                          36    den dargestellten Änderungen­haben
                                                      wir ausreichend Platz ge­lassen,
Rente und Hinzuverdienst                        37    damit Sie Hinweise auf­nehmen und
                                                      sich ergänzende Notizen­machen
Digitale Rentenübersicht                        39
                                                      können.

                                                      Wir wünschen Ihnen eine
Beschäftigung                             40 bis 47   infor­mative Veranstaltung und
                                                      ein erfolgreiches, vor allem aber
Begleitende Entgeltunterlagen                         gesundes Jahr 2022.
nur noch elektronisch                           40

Kurzarbeitergeld: Sonderregeln laufen aus        41
                                                      Mit freundlichen Grüßen
Unfallversicherungsschutz ausgeweitet           43
                                                      Ihre BKK Exklusiv
Mindestlohn 2022                                44

EuGH-Urteil stärkt Rechte ausländischer
Leiharbeiter                                    45

Meldungen an die Agentur für Arbeit
künftig digital                                  47

Steuerrecht                               48 bis 58
Anpassung von Grundfreibetrag
und Steuerstufen                                48

Sachbezugsfreigrenze 2022                       49

Gutscheine und Geldkarten 2022                   51

Homeoffice-Pauschale                            54

BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung                57

                                                                                          3
Beiträge                                                                                     2022
Notizen         Voraussichtliche Rechengrößen 2022 *

                    Entgeltgrenzen (in Euro)                 Geltungsbereich               jährlich   monatlich
                                                             West                     84.600,00        7.050,00
                    BBG RV/ALV
                                                             Ost                      81.000,00        6.750,00
                    BBG KV/PV                                West/Ost                 58.050,00        4.837,50
                    Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)       West/Ost                 64.350,00
                    Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)        West/Ost                 58.050,00
                    Geringverdienergrenze                    West/Ost                                    325,00
                    Geringfügigkeitsgrenze                   West/Ost                                    450,00
                                                             West                     39.480,00        3.290,00
                    Bezugsgröße in der SV                    Ost – KV/PV              39.480,00        3.290,00
                                                             Ost – RV/ALV             37.800,00        3.150,00

                *    Bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet

          Rechengrößen 2022                                    Im Zusammenhang mit der Anfang
                                                               2020 in Kraft getretenen gesetzli-
          In der Renten- und Arbeitslosen­                     chen Mindestausbildungsvergütung
          ver­
             sicherung wird die Beitrags­                      verliert diese Regelung jedoch zu-
          bemessungsgrenze in den alten                        nehmend an Bedeutung.
          Bundesländern von 85.200,00
          Euro (monatlich: 7.100,00 Euro)                             § 20 Abs. 3 SGB IV
          auf 84.600,00 Euro (monatlich:
          7.050,00 Euro) gesenkt. In den                       Grds. zahlt der Arbeitgeber die Bei-
          neuen Bundesländern kommt es                         träge zur KV, PV, RV und ALV für
          zu einer Anhebung von 80.400,00                      diese Personen allein. Das gilt auch
          Euro (monatlich: 6.700,00 Euro)                      für den Beitragszuschlag zur PV für
          auf 81.000,00 Euro (monatlich:                       Kinderlose­, die das 23. Lebensjahr
          6.750,00 Euro).                                      vollendet haben (ab 01.01.2022:
                                                               0,35 %), sowie für den durchschnitt-
          In der Kranken- und Pflegeversi-                     lichen Zusatzbeitrag in der KV.
          cherung wird die Beitragsbemes-
          sungsgrenze nicht angehoben. So-                     Wird die Grenze durch eine Ein-
          mit liegt sie auch im kommenden                      malzahlung überschritten, tragen
          Jahr bei 58.050,00 Euro (monat-                      Arbeitnehmer und Arbeitgeber den
          lich: 4.837,50 Euro).                                Beitrag aus dem überschreitenden
                                                               Betrag (zwischen 325,00 Euro und
                                                               der Gesamtsumme) anteilig.
          Geringverdienergrenze­
                                                               Ausnahme: Der Beitragszuschlag
          Die Geringverdienergrenze von                        zur PV für Kinderlose, die das 23.
          325,00 Euro gilt für Auszubildende                   Lebensjahr vollendet haben, ist in
          und Praktikanten, die ein vorge-                     diesen Fällen von dem 325,00 Euro
          schriebenes Vor- oder Nachprakti-                    übersteigenden Betrag allein­vom
          kum absolvieren.                                     Ver­sicherten zu tragen.

4
    Beiträge
Beiträge                                                                                  2022
Krankenversicherung                                                                                 Notizen
Beitragssätze 2022
•   Allgemeiner Beitragssatz:                                     14,6 %
•   Ermäßigter Beitragssatz:                                      14,0 %
•   Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz:                      ____ %
•   Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:                         1,3 % *

*   Anstelle eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte
    Personenkreise einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der für 2022 geltende Wert
    wurde bereits im Juli 2021 (im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungs-
    gesetzes – GVWG) festgeschrieben.

     Beitragssätze zur KV                                  Rente/Versorgungsbezüge

     Allgemeiner Beitragssatz                              Der einheitliche allgemeine Beitrags-
                                                           satz findet auch Anwendung für
     Der allgemeine Beitragssatz gilt für                  die versicherungspflichtigen Rentner
     alle Mitglieder, die bei Arbeitsunfä-                 bzw. für die Empfänger von Versor-
     higkeit Anspruch auf Fortzahlung                      gungsbezügen.
     ihres Arbeitsentgelts für mindes-
     tens 6 Wochen haben.                                      §§ 247, 248 SGB V

          § 241 SGB V
                                                           Zusatzbeitrag
     Der allgemeine Beitragssatz in der
     gesetzlichen Krankenversicherung                      Zusätzlich zum allgemeinen bzw.
     beträgt unverändert 14,6 % und                        ermäßigten Beitrag erheben die
     gilt einheitlich für alle Krankenkas-                 Krankenkassen einen kassenindi­
     sen. Arbeitgeber und Arbeitneh-                       vi­duellen, einkommensabhängigen
     mer tragen jeweils die Hälfte der                     Zu­satz­beitrag, wenn ihr Finanzbedarf
     hieraus zu berechnenden Beiträge.                     durch die Zuweisungen des Gesund-
                                                           heitsfonds nicht gedeckt wird.

     Ermäßigter Beitragssatz                                   § 249 Abs. 1 SGB V

     Eine Ermäßigung des allgemeinen                       Anstelle eines individuellen Zusatz-
     Beitragssatzes um 0,6 Prozent-                        beitragssatzes hat die Kranken­kasse
     punkte gilt für Mitglieder, für die                   für bestimmte­Personenkreise einen
     der Anspruch auf Krankengeld aus-                     durchschnittlichen Zu­­satzbeitrag zu
     geschlossen ist (z. B. für die Bezie-                 erheben. Dieser wird vom GKV-
     her von Vorruhestandsgeld und für                     Schätzerkreis ermittelt und vom
     Arbeitnehmer, die eine Vollrente                      Bundes­­ministerium für Gesundheit
     wegen Alters beziehen).                               festgelegt. 2021 lag der durchschnitt-
                                                           liche Zusatzbeitrag bei 1,3 %.
          § 243 SGB V                                      Dieser Wert wurde im Juli 2021 (im
                                                           Rahmen des Gesundheitsversor­
                                                           gungsweiterentwicklungsgesetzes –
                                                           GVWG) auch für 2022 festge-
                                                           schrieben.

                                                               § 242 a SGB V
                                                                                                          5
Beiträge                                                                  2022
Notizen               Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV

                      Höchstbeitragszuschuss 2022
                      • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:
                        4.837,50 Euro x 7,3 % +
                        4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
                      • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch:
                        4.837,50 Euro x 7,0 % +
                        4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
                      • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:
                        4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) +
                        4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022

               Beitragszuschuss                       Maßgebliche Beitrags­
                                                      bemessungs­grundlage
               zur KV
                                                      Als Beitragsbemessungsgrundlage
               Für die zuschussberechtigten frei-     für den Beitragszuschuss für frei-
               willig gesetzlich versicherten bzw.    willig/privat kranken­versicherte Ar-
               privat krankenversicherten Arbeit-     beitnehmer ist das Arbeitsentgelt
               nehmer hatte der Arbeitgeber als       bis zur Beitragsbemessungsgrenze
               Beitragszuschuss bis Ende 2018         zu berücksichtigen (2022: 4.837,50
               die Hälfte des Betrags zu zahlen,      Euro monatlich).
               der sich aus dem allgemeinen Bei-
               tragssatz zur Krankenversicherung      Sofern das Arbeitsentgelt des ver­
               (14,6 %) errechnet.                    sicherungsfreien Arbeitnehmers die
                                                      Beitragsbemessungsgrenze nicht
               Hatten og. Personen keinen An-         er­reicht, fällt der zu zahlende Bei­
               spruch auf Kranken­geld (z. B. Ar-     trags­zu­schuss geringer als der
               beitnehmer, die eine Vollrente         Höchstzuschuss aus.
               wegen Alters beziehen), war bis
               Ende 2018 bei der Berechnung des          § 223 SGB V
               Beitragszuschusses der ermäßigte­
               Beitragssatz anzuwenden (14,0 %).      Da sich der Beitragszuschuss am
                                                      Arbeitsentgelt orientiert, besteht für
               Seit 2019 schließt der Arbeitgeber­    Zeiten, für die der Arbeitnehmer kein
               zuschuss für freiwillig in der GKV     Arbeitsentgelt erhält (z. B. für Zeiten
               versicherte Beschäftigte auch den      des unbezahlten Urlaubs oder des
               halben kassenindivi­du­ellen Zusatz-   unentschuldigten Fernbleibens von
               beitrag der Krankenkasse mit ein.      der Arbeit), auch kein Anspruch auf
                                                      den Beitragszuschuss.
               Abweichend hiervon wird beim
               Beitragszu­schuss, den Arbeitgeber
               ihren privat kran­ken­versicherten
               Arbeitnehmern zahlen, seit 2019
               der halbe durchschnittliche Zusatz-
               beitrag der gesetzlichen Kranken-
               versicherung mit ein­be­zogen.

6   Beiträge
Notizen
PKV-versicherte                          Das BSG hat in seinem Urteil dem
Arbeitnehmer                             Arbeitgeber recht gegeben und
                                         ausgeführt, dass der Zuschuss
Der Arbeitnehmer erhält als Bei-         nur dann hätte beansprucht wer-
tragszuschuss höchstens die Hälfte­      den können, wenn die Ehefrau
des Betrags, den er für seine private    ebenfalls PKV-versichert gewesen
Krankenversicherung aufwen­det.          wäre. Diese Rechtslage gilt auch
Zuschussfähig sind dabei nur die         für Kinder.
Aufwendungen für die Leistungen,
die der Art nach zu den Leistungen
der gesetzlichen Krankenversiche-
rung gehören. Beiträge, die z. B. für
eine Sterbegeldversicherung ge-
zahlt werden, zählen nicht zu den
Aufwendungen des Arbeitnehmers
für seine Krankenversicherung. Die
Beiträge für einen Angehörigen
bleiben bei der Berechnung des Ar-
beitgeberzuschusses immer dann
unberücksichtigt, wenn diesem bei
(unterstellter) Versicherungspflicht
des Arbeitnehmers in der gesetz-
lichen Krankenversicherung keine
Leistungen der Familienversiche-
rung zuständen.

   § 257 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB V

Resultieren die Leistungsansprüche­
für den Arbeitnehmer und seine
Familienangehörigen aus mehreren
privaten Versicherungsverträgen,
ist die Begrenzung auf die Hälfte
der Summe der von dem Arbeit-
nehmer insgesamt zu zahlenden
Beiträge zu beachten.

In 2013 hat das BSG entschieden,
dass PKV-versicherte Arbeitneh-
mer von ihrem Arbeitgeber für ihre
in der GKV freiwillig versicherten
Angehörigen keinen Beitragszu-
schuss mehr verlangen können.

Dem BSG-Urteil lag folgender
Sachverhalt zugrunde: Ein höher-
verdienender Arbeitnehmer war
in der PKV versichert und erhielt
von seinem Arbeitgeber einen Bei-
tragszuschuss nach § 257 SGB V
zu seiner Krankenversicherung.
Da der Höchstzuschuss noch nicht
ausgeschöpft war, beantragte er
für seine freiwillig in der GKV versi-
cherte Ehefrau ebenfalls einen Bei-
tragszuschuss. Diesen Zuschuss
für die Ehefrau hat der Arbeitgeber
abgelehnt.

                                                                                  7
Beiträge                                                                                           2022
Notizen               Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV

                      • Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2022 =                                     73,77 Euro
                          Berechnung: BBG KV/PV 2022 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1

                      • Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2022 =                                       49,58 Euro
                          Berechnung: BBG KV/PV 2022 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2

                      1   Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende
                          Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig.
                      2   Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose)
                          trägt der Arbeitnehmer.

               Beitragszuschuss                                    Arbeitnehmer, die nach beamten­
                                                                   rechtlichen Vorschriften oder Grund­
               zur PV­                                             sätzen bei Krankheit und Pflege
                                                                   Anspruch auf Beihilfe oder Heilfür­
               Bei der Prüfung des Anspruchs                       sorge haben und bei einem privaten
               und bei der Berechnung des Bei-                     Versicherungsunternehmen pflege­
               tragszuschusses zur Pflegeversi-                    versichert sind, erhalten keinen
               cherung für freiwillig gesetzlich                   Beitragszuschuss. Für diese Per-
               krankenversicherte oder privat                      sonen tritt an die Stelle des Bei-
               versicherte­Arbeitnehmer gelten                     tragszuschusses die Beihilfe oder
               die vorgenannten Aus­    führungen                  Heilfürsorge des Dienstherrn zu
               zum Beitragszuschuss zur Kranken-                   den Aufwendungen aus Anlass der
               versicherung entsprechend. Der                      Pflege.
               Zuschuss wird auch den Arbeit-
               nehmern gewährt, die sich von der                        § 61 Abs. 8 Satz 1 SGB XI
               Versicherungspflicht in der sozialen
               Pflege­versicherung haben befreien
               lassen.                                             Höhe des
                                                                   Beitragszuschusses
                  § 23 SGB XI // § 61 SGB XI //
                  § 22 SGB XI
                                                   Als Beitragszuschuss ist die Hälfte
                                                   des Beitrags zu zahlen, den der Ar-
               Voraussetzung für den Beitragszu- beitgeber bei Versicherungspflicht
               schuss ist, dass der Beschäftigte in der sozialen Pflegeversicherung
               für sich und seine Angehörigen­ als Beitragsanteil zu zahlen hätte.
               Vertrags­leistungen beanspruchen Die Höhe des Beitragszuschus-
               kann, die nach Art und Umfang den ses richtet sich nach dem gesetz-
               Leistungen des SGB XI gleichwer- lich vorgeschriebenen Beitrags-
               tig sind und sie alle bei Versiche- satz (2022: unverändert 3,05 %).
               rungspflicht des Beschäftigten in Der Zuschuss ist begrenzt auf die
               der sozialen Pflegeversicherung Hälfte­des Beitrags, den der Be-
               versichert wären.                   schäftigte für seine private­Pflege-
                                                   versicherung zu zahlen hat.

                                                                        § 61 Abs. 2 Satz 2 SGB XI

8   Beiträge
Beiträge                                                            2022
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung                                      Notizen
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

                               Ab 01.01.2022

 Steuerfrei                 8 % der RV-BBG West
 – jährlich                  2022: 6.768,00 Euro

 Sozialversicherungsfrei    4 % der RV-BBG West
 – jährlich                  2022: 3.384,00 Euro

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss ab 2022
• Ab dem kommenden Jahr muss jeder Arbeitgeber, der eine
  Entgeltumwandlung (z. B. über eine Direktversicherung)
  durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart,
  15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten.

    Beiträge                                Verpflichtender
    zur betrieb­lichen                      Arbeitgeber­zuschuss
    Altersversorgung                        ab 2022
    Anfang 2018 ist das Betriebs­   ren­    Ab 2022 muss jeder Arbeitgeber,
    ten­stärkungs­gesetz (BRSG) in Kraft    der eine Entgeltumwandlung über
    getreten. Seit diesem Zeitpunkt         eine Direktversicherung, Pensions-
    können Arbeitnehmer bis zu 8 %          kasse oder einen Pensionsfonds
    der jährlichen Beitragsbemessungs­      durchführt und dabei Sozialversi-
    grenze (West) in der gesetzlichen       cherungsbeiträge einspart, 15 %
    Rentenversicherung steuerfrei in        des umgewandelten Entgelts als
    die betriebliche Altersversorgung       Zuschuss leisten. Bislang waren
    (bAV) einzahlen. Dies entspricht in     hiervon nur Neuzusagen seit 2019
    2022 einem steuerfreien Einzah-         betroffen.
    lungsbetrag von maximal 6.768,00
    Euro jährlich.

    Als Ausgleich für diese Erhöhung
    der steuer­ freien Ansparung ist –
    ebenfalls Anfang 2018 – die Steu-
    erfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 3
    EStG (1.800,00-Euro-Grenze) er-
    satzlos entfallen.

    Unverändert sozialversicherungs-
    frei sind Ein­ zahlungsbeträge bis
    zu 4 % der jähr­lichen Beitragsbe-
    messungsgrenze (West) in der
    ge­setzlichen Rentenversicherung.
    Dies ent­spricht in 2022 einem sozi-
    alversicherungsfreien Einzahlungs-
    betrag von maximal 3.384,00 Euro
    jährlich.

                                                                                       9
Beiträge                                                                                 2022
Notizen                Weitere Beitragssätze 2022              *

                       • Arbeitslosenversicherung:                 2,4 % (voraussichtlich unverändert)

                       • Rentenversicherung:                       18,6 % (voraussichtlich unverändert)

                       • Pflegeversicherung:                       3,05 % (voraussichtlich unverändert)

                       • Insolvenzgeldumlage:                      0,15 % (bis Ende 2021: 0,12 %)

                       • Künstlersozialabgabe:                     4,2 % (voraussichtlich unverändert)

                       * Bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet.

                Weitere Beitragssätze                               Die Umlage wird allein vom Arbeit-
                                                                    geber getragen. Umlagepflichtig
                Die Beitragssätze zur Rentenversi-                  sind grundsätzlich alle Arbeitgeber;
                cherung (2021: 18,6 %), zur Arbeits-                unabhängig davon, wie viele Arbeit­
                losenversicherung (2021: 2,4 %)                     nehmer sie beschäftigen. Ausge-
                und zur Pflegeversicherung (2021:                   ­nommen sind nur Arbeitgeber, über
                3,05 %) bleiben zum Jahreswechsel                    deren Vermögen ein Insolvenz­ver­
                voraussichtlich unverändert. Aller-                  fahren nicht zulässig ist (z. B. öffent-
                dings stand diese Entscheidung bei                   liche Verwaltung).
                Redaktionsschluss noch aus.

                Ebenfalls keine Veränderung soll es                 Beiträge
                bei der Künstlersozialabgabe ge-                    zur Umlageversicherung
                ben – sie liegt somit auch im kom-
                menden Jahr voraussichtlich bei                     Die Mittel zur Durchführung des
                4,2 %.                                              Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen­
                                                                    dungen werden durch gesonderte
                Die Künstlersozialabgabe wird als                   Umlagen (U1 und U2) von den am
                Umlage der Unternehmen erhoben,                     Ausgleich beteiligten Arbeitgebern
                die künstlerische und publizistische                aufgebracht.
                Leistungen verwerten.
                                                                           § 9 AAG
                Die Insolvenzgeldumlage hingegen
                wird im kommenden Jahr auf 0,15 %                   Die Höhe der Umlagesätze ist in
                steigen (2021: 0,12 %).                             der Satzung der zuständigen Aus-
                                                                    gleichskasse festgelegt.
                Die Insolvenzgeldumlage dient vor-
                rangig der Finanzierung ausgefalle-
                ner Entgeltansprüche des Arbeit-
                nehmers im Falle der Insolvenz
                seines Arbeitgebers. Die Umlage
                wird vom laufenden und einmalig
                gezahlten rentenversicherungspflich-
                tigen Arbeitsentgelt erhoben.

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Fälligkeit der GSV-Beiträge 2022                                                                       Notizen
Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit 1

    Monat                 Jan.       Feb.        März       April        Mai       Juni

    Fällig bis            27.         24.         29.        27.         27.        28.

    Monat                 Juli       Aug.       Sept.        Okt.       Nov.       Dez.

    Fällig bis            27.         29.         28.        27. 2       28.        28.

1   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
2   Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-
    Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 26.10.2022

         Fälligkeit                                          Fälligkeit der Beiträge
                                                             aus Versorgungsbezügen
         der GSV-Beiträge
                                                             Beiträge aus Versorgungsbezügen­
         Beiträge, die nach dem Arbeitsent-                  werden einheitlich am 15. des
         gelt zu bemessen sind, sind in vo-                  Folge­monats der Auszahlung fällig.
         raussichtlicher Höhe der Beitrags-                  Hierdurch sollte den heutigen stan-
         schuld spätestens am drittletzten                   dardisierten maschinellen Verfahren
         Bankarbeitstag des Monats fällig,                   der Beitragsabführung Rech­   nung
         in dem die Beschäftigung, mit der                   getragen sowie eine unbürokrati-
         das Arbeitsentgelt erzielt wird, aus-               sche und einheitliche Beitragszah-
         geübt worden ist oder als ausgeübt                  lung für alle Zahlstellen und Kran-
         gilt. Ein verbleibender Restbeitrag                 kenkassen sichergestellt werden.
         wird zum drittletzten Bankarbeits-
         tag des Folgemonats fällig.                               § 256 Abs. 1 Satz 2 SGB V

         Der Arbeit­geber kann abweichend
         hiervon den Betrag in Höhe der
         Beiträge des Vormonats zahlen;
         für einen verbleibenden Restbetrag
         bleibt es bei der Fälligkeit zum dritt-
         letzten Bankarbeitstag des Folge-
         monats.

             § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB IV

                                                                                                             11
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Notizen                Nachweis der GSV-Beiträge 2022

                       Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit 1

                           Monat                 Jan.       Feb.        März       April        Mai       Juni

                           Abgabe bis            25.         22.         25.        25.         24.        24.

                           Monat                 Juli       Aug.       Sept.        Okt.       Nov.       Dez.

                           Abgabe bis            25.         25.         26.        25. 2       24.        23.

                       1   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
                           Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.
                       2   Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-
                           Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 24.10.2022

                Nachweis                                            Nachweis von Beiträgen
                                                                    aus Versorgungsbezügen
                der GSV-Beiträge
                                                                    Wie bereits beschrieben, werden
                Als einheitlicher Zeitpunkt für die                 Beiträge aus Versorgungsbezügen
                Einreichung des Beitragsnachwei-                    einheitlich am 15. des Folgemonats
                ses gilt der zweite Arbeitstag vor                  der Auszahlung fällig. Dies hat zur
                Fälligkeit der Beiträge.                            Folge, dass der durch die Zahlstelle
                                                                    zu erstellende Beitragsnachweis
                   § 28 f SGB IV                                    spätestens 2 Arbeitstage vor die-
                                                                    sem Fälligkeitstermin der Kranken-
                Die Spitzenorganisationen der                       kasse vorliegen muss.
                Sozialversiche­rung haben festge-
                legt, dass die Aussage, nach der
                der Beitragsnachweis spätestens
                zu Beginn des fünftletzten Bank-
                arbeitstages des Monats vorliegen
                muss, so zu verstehen ist, dass der
                Beitragsnachweis der Einzugsstelle
                um 0.00 Uhr dieses Tages vorzu-
                liegen hat. Der Beitragsnachweis
                ist also nur dann rechtzeitig einge-
                reicht, wenn die Einzugsstelle am
                gesamten fünftletzten Bankarbeits-
                tag des Monats über den Beitrags-
                nachweis verfügen kann.

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Beiträge                                                                2022
Corona-Prämie verlängert                                                              Notizen
01.03.2020 bis 31.03.2022
• Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern 1.500,00 Euro steuer-
  und sozialversicherungsfrei zahlen.
• Voraussetzung
  − Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen,
     sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
     gezahlt werden.
  − Die Prämie soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung
     durch die Corona-Krise dienen.
• Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht
  zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt gezählt wird.

    Corona-Prämie                            Durch die Steuerfreiheit zählt die
                                             Sonder­zahlung nicht zum Arbeitsent-
    verlängert                               gelt und ist daher beitragsfrei in der
                                             Sozialversicherung. Das gilt auch für
    Bedingt durch die Corona-Krise           Minijobber: Die Sonderzahlung ge-
    können Arbeitgeber ihren Beschäf-        hört nicht zum Verdienst und hat da-
    tigten bis zum 31.03.2022 Beihilfen      mit keinen Einfluss auf die 450-Euro-
    und Unterstützungen bis zu einem         Verdienstgrenze.
    Betrag von 1.500,00 Euro so­    zial­
    versicherungs- und steuerfrei in
    Form von Zuschüssen und Sachbe-
    zügen gewähren. Ursprünglich galt
    diese Frist bis zum 31.12.2020, wur-
    de dann bis zum 30.06.2021 und ak-
    tuell bis zum 31.03.2022 verlängert.

    Die Corona-Prämie darf nicht aus ei-
    ner Gehaltsumwandlung stammen,
    sondern muss zusätzlich zum ohne-
    hin geschuldeten Arbeitslohn geleis-
    tet werden. Zudem muss erkennbar
    sein, dass die Prämienzahlung einer
    Abmilderung der zusätzlichen Belas-
    tung durch die Corona-Krise dient.

    Die Sonderleistung ist ein steuer-
    licher Freibetrag. Natürlich können
    Arbeitgeber auch höhere Prämien an
    ihre Mitarbeiter zahlen. Diese sind im
    genannten Zeitraum und unter den
    genannten Voraussetzungen jedoch
    nur bis zu einer Höhe von 1.500 Euro
    steuerfrei.

    Wichtig: Die steuerfreien Leistungen
    sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

                                                                                            13
Versicherung                                                            2022
Notizen          Geringfügig Beschäftigte

                 Corona-Sonderregelungen ausgelaufen
                 • Kurzfristig Beschäftigte:
                   − Vom 01.03. bis zum 31.10.2021 wurde die Zeitgrenze von
                       3 auf 4 Monate bzw. von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben.
                    − Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2021
                       hinausgehen, waren zum 01.11. neu zu beurteilen.
                 • Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
                   − Vom 01.06. bis zum 31.10.2021 war ein unvorhersehbares
                       Überschreiten der Verdienstgrenze in bis zu 4 statt in bis
                       zu 3 Monaten möglich.

          Geringfügig                             Arbeits­
                                                         tage befristet ist. Entspre-
                                                  chende Vorbeschäftigungen in 2021
          Beschäftigte                            werden ggf. hinzuaddiert.

          Auch für Arbeitgeber, die Saison­       Auch geringfügig entlohnte Beschäf-
          kräfte be­schäftigen, hat die Corona-   tigte profitierten von den befriste-
          Pandemie große­Herausforderun-          ten Sonderregelungen, die corona­
          gen mit sich gebracht. Sie konnten      bedingt für kurzfristig Beschäftigte
          aufgrund der Einreise­be­schrän­kun­    galten.
          gen kaum Saisonkräfte aus den
          Nachbarländern rekrutieren.             Zum Hintergrund: Überschreitet
                                                  das Arbeitsentgelt regelmäßig
          Auf dieses Problem hat der Gesetz-      450,00 Euro im Monat, so liegt
          geber reagiert und die Zeitgrenzen      vom Tage des Überschreitens an
          für sozialversicherungsfreie kurz-      keine geringfügig entlohnte Be-
          fristige Beschäftigungen in den         schäftigung mehr vor. Ein nur ge-
          letzten beiden Jahren jeweils vor-      legentliches und nicht vorherseh-
          übergehend ausgedehnt. Seit An-         bares Überschreiten der Arbeits-
          fang März 2021 lag sie bei 4 Mo-        entgeltgrenze führt nicht zur Been-
          naten oder 102 Arbeits­tagen. Seit      digung der geringfügig entlohnten
          dem 01.11.2021 gelten allerdings        Beschäftigung; in Anlehnung­an
          wieder die vor März 2021 maßgeb-        die Zeitgrenzen kurzfristiger Be-
          lichen Werte von 3 Monaten oder         schäftigungen ist als gelegentlich
          70 Arbeitstagen.                        grundsätzlich ein Zeitraum bis zu 3
                                                  Monaten innerhalb­eines Zeitjahres
          Das heißt konkret: Seit dem             anzusehen.
          01.11.2021 liegt eine kurzfristige
          Beschäftigung nur noch dann vor,        Für Beschäftigungszeiträume vom
          wenn die Beschäftigung seit ih-         01.06. bis 31.10.2021 waren nicht
          rem Beginn im Jahr 2021 die seit        vorhersehbare Überschreitungen
          01.11.2021 geltende Zeitgrenze          bis zu 4 Monaten innerhalb des
          für kurzfristige Beschäftigungen        für den jeweiligen Entgeltabrech-
          nicht überschreitet, also auf längs-    nungszeitraum zu bildenden Zeit-
          tens insgesamt 3 Monate bzw. 70         jahres als gelegentlich anzusehen.

14
     Versicherung
Versicherung                                                       2022
Geringfügig Beschäftigte                                                  Notizen
Kurzfristig Beschäftigte:
Beurteilung nach Monaten oder Arbeitstagen
• Bisher:
  Wurde an mindestens 5 Tagen in der Woche gearbeitet, waren
  3 Monate maßgebend. Bei weniger als 5 Arbeitstagen in der
  Woche wurden 70 Arbeitstage berücksichtigt.
• BSG-Urteil:
  Beide Zeitgrenzen sind gleichwertig. Folge: Eine Beschäftigung
  ist auch dann kurzfristig, wenn sie im Voraus auf mehr als
  3 Monate vertraglich begrenzt ist, jedoch an nicht mehr als
  70 Arbeitstagen ausgeübt wird.

    Kurzfristig Beschäftigte:
    Beurteilung nach
    Monaten oder Arbeits­
    tagen

    Für kurzfristige sozialversicherungs­
    freie Beschäftigungen gilt entwe-
    der die Zeitgrenze von 3 Monaten
    oder es werden 70 Arbeitstage
    für die Beurteilung herangezogen.
    Welche Zeitgrenze gilt, war in der
    Vergangenheit von der Anzahl der
    wöchentlichen Arbeitstage abhän-
    gig.

    Für kurzfristig Beschäftigte, die
    mindestens 5 Tage in der Woche
    arbeiteten, waren 3 Monate maß-
    gebend. Bei weniger als 5 Arbeits-
    tagen in der Woche wurden 70 Ar-
    beitstage berücksichtigt.

    Im November 2020 hat das Bun-
    dessozialgericht diese Vorgehens-
    weise gekippt und festgelegt, dass
    beide Zeitgrenzen gleichwertige Al­
    ternativen­für eine kurzfristige Be-
    schäftigung sind. Eine Beschäfti-
    gung ist also auch dann kurzfristig,
    wenn sie im Voraus auf mehr als 3
    Monate vertraglich begrenzt ist, je-
    doch an nicht mehr als 70 Arbeits-
    tagen ausgeübt wird.

                                                                                15
JAE-Grenze                                                            2022
Notizen          Grundsatz

                 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
                 • Arbeitnehmer sind ab 01.01.2022 krankenversicherungsfrei,
                   wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2021
                   (= 64.350,00 Euro) als auch die JAE-Grenze 2022
                   (ebenfalls 64.350,00 Euro) überschreitet.
                 • Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze
                   sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.

          Ausscheiden aus der                    Berufsanfänger
          Versicherungspflicht:                  Berufsanfänger mit einem Arbeits­
          Grundsatz                              entgelt­direkt­oberhalb der JAE-
                                                 Grenze (z. B. Personen nach abge-
          Die Versicherungspflicht für Arbeit­   schlossenem Hochschulstudium)
          nehmer endet mit Ablauf des Ka-        sind ab Beschäftigungsaufnahme
          lenderjahres, in dem das zu berück-    versicherungsfrei und können frei-
          sichtigende Jahresarbeitsentgelt       williges Mitglied der GKV werden
          (JAE) die maßgebliche Jahres­    ar­   oder sich privat versichern.
          beits­entgeltgrenze (JAE-Grenze)
          über­steigt, und das Entgelt auch      Das Beitrittsrecht zur freiwilligen
          die JAE-Grenze des Folgejahres         Krankenversicherung ist dabei in-
          übersteigt.                            nerhalb von 3 Monaten nach Be-
                                                 schäftigungsaufnahme auszuüben.
          Für den Jahreswechsel 2021/2022
          bedeutet dies:

          Arbeitnehmer sind ab 01.01.2022
          kranken­ver­sicherungsfrei, wenn ihr
          regelmäßiges JAE sowohl die JAE-
          Grenze 2021 (64.350,00 Euro) als
          auch die JAE-Grenze­2022 (un­ver­
          ändert 64.350,00 Euro) überschrei-
          tet.

     Jahresarbeits-
16
     entgeltgrenze
JAE-Grenze                                                            2022
Besondere JAE-Grenze                                                               Notizen
Vertrauensschutzregelung
• Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 die JAE-Grenze überschritten
  hatten und deshalb versicherungsfrei und bei einem privaten
  Versicherungsunternehmen versichert waren, gilt eine besondere
  JAE-Grenze (2022: unverändert 58.050,00 Euro).
• Arbeitgeber müssen bei einer Neueinstellung prüfen, ob die
  besondere JAE-Grenze anzuwenden ist.
• Die besondere JAE-Grenze gilt auch bei zwischenzeitlicher
  Krankenversicherungspflicht weiter.

    Besondere Jahres­                        Daher hat der Arbeitgeber bei
                                             Neueinstellungen den Arbeitneh-
    arbeitsentgeltgrenze                     mer stets zu fragen, ob er am
                                             31.12.2002 wegen Überschreitens
    Neben der bereits beschriebenen          der JAE-Grenze krankenversiche-
    allgemeinen­JAE-Grenze ist eine          rungsfrei und bei einem privaten
    besondere JAE-Grenze zu berück-          Krankenversicherungsunternehmen
    sichtigen.                               mit einer Krankheitskostenvollver-
                                             sicherung versichert war.
    Diese gilt für Arbeitnehmer, die
    am 31.12.2002 wegen Überschrei-          Sofern der Arbeitnehmer zu diesem
    tens der an diesem Tag geltenden         Personenkreis gehört, wird er kran-
    JAE-Grenze (= 40.500,00 Euro)            kenversicherungsfrei, wenn sein
    versicherungsfrei und bei einem          regelmäßiges JAE die besondere
    privaten Krankenversicherungsun­         Jahresarbeitsentgeltgrenze über-
    ter­
       nehmen versichert waren. Bei          steigt.
    dieser privaten Krankenversiche­
    rung muss es sich um eine Krank­         Dies gilt selbst dann, wenn der Ar-
    heitskosten­vollversicherung han-        beitnehmer zwischenzeitlich kran-
    deln.                                    kenversicherungspflichtig war. Der
                                             Arbeitgeber hat entsprechende
       § 6 Abs. 7 SGB V                      Nachweise zu den Entgeltunterla-
                                             gen zu nehmen.
    Solange das Arbeitsentgelt der Be-
    troffenen die jeweils geltende­be-
    sondere Jahres­ar­beits­ent­gelt­gren­
    ze übersteigt (2022 = unverändert
    58.050,00 Euro), bleiben sie ver­
    sicherungsfrei.

    Ob die Voraussetzungen für die
    Anwendung der besonderen JAE-
    Grenze vorliegen, hat der Arbeitge-
    ber nicht nur bei bestehenden Be-
    schäftigungsverhältnissen zu be­
    achten, sondern auch bei Neuein­
    stellungen zu prüfen.

                                                                                         17
Meldungen                                                                             2022
Notizen          Jahresmeldung 2021

                    Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung
                    Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis
                    zum 31.12.2021.
                    Abmeldung zum                                                        31.12.2021
                    Beschäftigungszeit                                        01.01. bis 31.12.2021
                    Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende)                          30

                    Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung
                    Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2021 wegen Überschreitens der JAE-
                    Grenze aus der Krankenversicherungspflicht aus. Ab 01.01.2022 ist sie privat
                    kranken- und pflegeversichert. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht.
                    Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum                              31.12.2021
                    Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                    32
                    Anmeldung mit Beitragsgruppe 0110 zum                              01.01.2022
                    Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel)                    12

          Jahresmeldung 2021                           Keine Jahresmeldung
                                                       bei Meldung aus anderen
          Eine Jahresmeldung ist für jeden             Gründen
          am 31.12. eines Jahres versiche-
          rungspflichtig Beschäf­tigten mit            Eine Jahresmeldung entfällt, wenn
          der ersten folgenden Lohn- und               bereits wegen einer Unterbrechung
          Gehaltsabrechnung, spätestens je-            der Beschäftigung (z. B. Kranken-
          doch bis zum 15.02. des folgenden            geldbezug) eine Unterbrechungs-
          Jahres zu erstatten. Der späteste            meldung zu erstatten war und der
          Abgabetermin für das Kalen­derjahr           31.12.2021 in den Unterbrechungs-
          2021 ist demnach der 15.02.2022.             zeitraum fällt. Außerdem ist auch
                                                       keine Jahresmeldung zu erstellen,
          Für geringfügig entlohnte Beschäf-           wenn wegen einer Änderung im
          tigte sind ebenfalls Jahresmeldun-           Beschäftigungs- oder Versicherungs-
          gen zu erstatten. Hingegen sind für          verhältnis ohnehin zum 31.12.2021
          kurzfristig Beschäftigte seit einigen        eine Sonstige Meldung, z. B. we-
          Jahren keine Jahresmeldungen                 gen Änderung der Beitragsgruppe,
          mehr abzugeben.                              erstattet wurde.

          Beitragspflichtiges
          Entgelt

          Als beitragspflichtiges Arbeitsent­gelt
          ist in die Jahresmeldung maximal
          ein Betrag in Höhe der Beitrags­
          be­messungsgrenze­ der Ren­ten­
          ver­siche­rung einzutragen (Jahres-
          meldung 2021: 85.200,00 Euro
          alte Bundesländer, 80.400,00 Euro
          neue Bundesländer).

             § 28a SGB IV

18
     Meldungen
Meldungen                                                               2022
UV-Jahresmeldung 2021                                                                 Notizen

 Beispiel
 Beschäftigung bei Arbeitgeber A
 01.02. – 31.03.2021               AE   4.000,00 Euro
 01.06. – 31.07.2021               AE   4.000,00 Euro
 01.10. – 31.10.2021               AE   2.000,00 Euro
 Meldungen zur Sozialversicherung
 01.02. – 31.03.2021               AE   4.000,00 Euro         GD 30
 01.06. – 31.07.2021               AE   4.000,00 Euro         GD 30
 01.10. – 31.10.2021               AE   2.000,00 Euro         GD 30

 UV-Jahresmeldung
 01.01. – 31.12.2021               AE 10.000,00 Euro          GD 92

   Unfallversicherung:                         • s eine Zuordnung zur jeweilig
                                                  anzuwendenden Gefahrtarif-
   Jahresmeldung 2021                             stelle.

   Für jeden in der gesetzlichen Unfall-       Die UV-Jahresmeldung ist grund-
   versicherung versicherungspflichtig         sätzlich bis zum 16.02. des Fol-
   Beschäftigten ist unabhängig von            gejahres der Versicherungspflicht
   den Entgeltmeldungen zur übrigen            zur Unfallversicherung (Meldezeit-
   Sozialversicherung eine UV-Jahres-          raum) zu erstatten. Der späteste
   meldung zu erstatten. Für gering-           Abgabe­termin für das Kalenderjahr
   fügig entlohnte Beschäftigte und            2021 ist demnach der 16.02.2022.
   kurzfristig Beschäftigte sind eben-
   falls UV-Jahresmeldungen abzuge-            Abweichend hiervon ist eine UV-
   ben.                                        Jahresmeldung in Fällen der Insol-
                                               venz oder der vollständigen Einstel-
   Mit der UV-Jahresmeldung sind               lung des Unternehmens und der
   insbesondere folgende Angaben               damit verbundenen dauerhaften
   zwingend zu übermitteln:                    Beendigung aller Beschäftigungs-
                                               verhältnisse bereits mit der nächs-
   • die Versicherungsnummer,                  ten Entgeltabrechnung, spätestens
                                               innerhalb von 6 Wochen, abzuge-
   • d
      ie Betriebsnummer des Be-               ben.
     schäftigungsbetriebes,
                                               Unabhängig vom tatsächlichen Be-
   • d
      as Kalenderjahr der Versiche-           schäftigungszeitraum ist im Melde-
     rungspflicht zur Unfallversiche-          zeitraum stets „01.01.“ bis „31.12.“
     rung,                                     des Kalenderjahres der Unfallversi-
                                               cherungspflicht anzugeben. In der
   • d
      ie Mitgliedsnummer                      Meldung sind die in der Unfallver-
     des Unternehmers,                         sicherung beitragspflichtigen Ar-
                                               beitsentgelte für alle Teilzeiträume
   • d
      ie Betriebsnummer des                   zusammenzufassen.
     zuständigen Unfallversicherungs­
     trägers,

   • d
      as in der Unfallversicherung
     beitragspflichtige Arbeitsentgelt
     sowie

                                                                                            19
Meldungen                                                               2022
Notizen                 Unfallversicherung

                        Elektronischer Lohnnachweis – Beitragsjahr 2021
                        • Inhalt:
                           Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden
                           Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.
                        • Abgabe des elektronischen Lohnnachweises für das Beitrags-
                           jahr 2021 spätestens bis zum 16.02.2022.

                        Stammdatendienst
                        • Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV
                           hinterlegten Daten (Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstellen).
                        • Zeitpunkt:
                           Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.

                 Unfallversicherung:                     Stammdatendienst
                 Elektronischer                          Nach § 101 Abs. 4 SGB IV hat der
                 Lohnnachweis                            Unternehmer vor der Erstattung des
                                                         elektronischen Lohnnachweises ei-
                 Im elektronischen Lohnnachweis          nen automatisierten Abgleich mit
                 für die Unfall­versicherung sind die    der bei der Deutschen Gesetzli-
                 angewandten Gefahrtarifstellen so-      chen Unfallversicherung errichteten
                 wie die Summen der auf die einzel-      Stammdatendatei durchzuführen.
                 nen Gefahrtarifstellen entfallenden     Daraufhin werden dem Unter­
                 Unfallversicherungsentgelte, Arbeits­   neh­mer für den elektronischen
                 stunden und Arbeitnehmer zu mel-        Lohnnachweis die entsprechen-
                 den. Anzugeben ist auch, ob es          den Stamm­daten mit Gültigkeiten
                 sich um ein Unternehmen handelt,        durch Datenübertragung zur Verfü-
                 dessen Beiträge sich nicht nach         gung gestellt.
                 Entgelten bemessen (z. B. Kopf-
                 pauschale). Diese Angaben dienen        Der UV-Lohnnachweis darf erst
                 als Grundlage zur Berechnung des        versandt werden, wenn vorab vom
                 Beitrags und der Fremdumlagen           Stammdatendienst die richtigen
                 für die Unfallversicherung.             UV-Daten abgerufen worden sind.
                                                         Dazu zählen z. B. die Mitglieds-
                    § 99 SGB IV                          nummer oder Gefahrtarifstellen.
                                                         So soll sichergestellt werden, dass
                                                         nur Meldungen mit korrekter Mit-
                                                         gliedsnummer und richtigen Ge-
                                                         fahrtarifstellen übermittelt werden.

                                                            § 101 SGB IV

20   Meldungen
Meldungen                                                                 2022
Elektronische AU-Bescheinigung                                                           Notizen
Verschiebung des Abrufverfahrens
• Der maschinelle Abruf der AU-Daten durch die Arbeitgeber wird
    vom 01.01.2022 auf den 01.07.2022 verschoben.

Informations- statt Vorlagepflicht ab Mitte 2022
• Ab dem 01.07.2022 müssen erkrankte Arbeitnehmer keine AU-
    Bescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen, diesen jedoch
    über die AU und deren Dauer informieren.

Abruf erst nach Mitteilung durch den Arbeitnehmer
• Auf Basis der Information des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber
    für Zeiträume, für die ein Beschäftigungsverhältnis bei ihm besteht
    oder bestand, die eAU bei der Krankenkasse anfordern.
•   Ein regelmäßiger wie auch automatisierter Abruf von Arbeitgebern
    ist nicht zulässig.

     Elektronische                             Informations-
                                               statt Vorlagepflicht
     AU-Bescheinigung                          ab Mitte 2022

     Abruf der AU-Daten                        Bis zum 30.06.2022 wird neben
     erst ab 01.07.2022                        der digitalen Übermittlung der
                                               AU-Daten an die Krankenkassen
     Ursprünglich sollten Vertragsärzte        weiterhin eine Papierbescheini-
     die Daten der Arbeitsunfähigkeit          gung zur Vorlage beim Arbeitgeber
     (kurz: AU) gesetzlich Krankenver-         ausgestellt. Ab dem 01.07.2022
     sicherter ab dem 01.01.2021 elek-         stellen die Krankenkassen den Ar-
     tronisch an die Krankenkassen             beitgebern die AU-Daten zum Ab-
     übermitteln. Die hierfür notwendi-        ruf zur Verfügung; diese wiederum
     ge technische Infra­struk­tur konnte      sind dazu verpflichtet, die bereitge-
     – auch bedingt durch die Corona-          stellten Daten abzurufen.
     Pandemie – nicht rechtzeitig flä-
     chendeckend bei den Artpraxen             Damit einher geht, dass erkrank-
     bzw. den Krankenkassen aufge-             te Arbeitnehmer ab diesem Zeit-
     baut werden. Daher entschied das          punkt keine AU-Bescheinigung
     Bundesministerium für Gesund-             mehr beim Arbeitgeber vorlegen
     heit, den Verfahrensstart auf den         müssen. Es besteht lediglich eine
     01.10.2021 zu verschieben.                „Informationsverpflichtung“      für
                                               gesetzlich Krankenversicherte; sie
     Dies hat sich auch auf den Start          müssen ihren Arbeitgeber auch
     des elektro­nischen Übermittlungs-        weiterhin unverzüglich über die Ar-
     verfahrens von AU-Daten (eAU)             beitsunfähigkeit sowie deren vor-
     ausgewirkt. So wurde der maschi-          aussichtliche Dauer informieren.
     nelle Abruf der AU-Daten durch die
     Arbeitgeber auf den 01.07.2022            Ist der Arbeitnehmer nicht gesetz-
     verschoben. Ursprünglich war als          lich versichert oder findet die ärztli-
     Starttermin der 01.01.2022 vorge-         che Untersuchung nicht bei einem
     sehen. Zu diesem Termin soll nun          Vertragsarzt statt, besteht die bis-
     das Pilotverfahren starten, dessen        herige Verpflichtung zur Vorlage
     Beginn ursprünglich für Mitte 2021        einer AU-Bescheinigung beim Ar-
     vorgesehen war.                           beitgeber fort.

                                                                                               21
Notizen
                 Abruf erst nach                        Damit keine stetigen neuen An-
                 Mitteilung durch den                   fragen durch den Arbeitgeber er-
                 Arbeitnehmer                           folgen, stellt die Rückmeldung
                                                        mit dem Meldegrund „4“ eine
                 Auf Basis der Information des Ar-      Zwischen­ nachricht der Kranken-
                 beitnehmers kann der Arbeitgeber       kasse dar. Diese prüft weitere 14
                 für Zeiträume, für die ein Beschäf-    Tage regelmäßig, ob ein Eingang
                 tigungsverhältnis bei ihm besteht      der Daten erfolgt und übermittelt
                 oder bestand, die eAU bei der          sie unaufgefordert an den Arbeit-
                 Krankenkasse anfordern. Ein regel-     geber. Fallen Zeiten eines statio-
                 mäßiger wie auch automatisierter       nären Aufenthalts im Krankenhaus
                 Abruf von Arbeitgebern ist nicht       in den Anfragezeitraum, werden
                 zulässig. Zudem muss jede einzel-      diese Zeiten und parallel auch ggf.
                 ne AU-Bescheinigung (Erst- und         die vorliegenden eAU-Daten über-
                 Folgebescheinigungen)       separat    mittelt.
                 bei der Krankenkasse angefordert
                 werden. Die Krankenkasse meldet
                 dem Arbeitgeber dann – analog der      Abruf der
                 bisherigen AU-Bescheinigung – die      Folgebescheinigung
                 ihr jeweils vorliegenden Daten.
                                                        War der Arbeitnehmer vor der ak-
                                                        tuellen Arbeitsunfähigkeit durchge-
                 Abruf der                              hend arbeitsun­fähig, ist von einer
                 Erstbescheinigung                      Folgebescheinigung auszugehen.
                                                        In diesem Fall gibt der Arbeitgeber
                 War der Arbeitnehmer vor der ak-       als Beginn der Arbeitsunfähigkeit
                 tuellen Arbeitsunfähigkeit – wenn      den Tag nach dem Ende der vor-
                 auch nur für kurze Zeiträume – ar-     herigen eAU an. Die Prüfung der
                 beitsfähig, dann ist von einer Neu-    Krankenkasse erfolgt dann analog
                 erkrankung auszugehen. In diesem       zum Abruf einer Erstbescheini-
                 Fall gibt der Arbeitgeber als Beginn   gung. Aufgrund eines Wechsels
                 der Arbeitsunfähigkeit das erstma-     des Arztes oder einer Mitbehand-
                 lige Fehlen des Arbeitnehmers in       lung durch einen Facharzt bzw.
                 diesem Krankheitsfall an.              aufgrund eines statio­  nären Auf-
                                                        enthalts in einem Krankenhaus
                 Aufgrund der gesetzlichen Vorga-       können mehrere Meldungen für
                 ben bedarf es im Regelfall der Vor-    eine An­frage vorliegen. Damit die
                 lage einer AU-Bescheinigung erst       Arbeitgeber unverfälschte Daten
                 ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähig-      erhalten, werden alle relevanten
                 keit. Diese Abweichung wird da-        Datensätze an ihn weitergegeben.
                 durch kompensiert, dass die Kran-
                 kenkassen bei Eingang der Anfor-
                 derung der eAU prüfen, ob ein AU-      Geringfügig Beschäftigte
                 Fall zu dem Datum vorliegt. Liegt
                 kein entsprechender Zeitraum ei-       Das eAU-Verfahren für geringfü-
                 ner Arbeitsunfähigkeit vor, wird bis   gig Beschäftigte weicht nicht vom
                 zu 5 Tage in die Zukunft geprüft, ob   oben beschriebenen eAU-Verfah-
                 ein AU-Zeitraum vorliegt.              ren ab. Allerdings erfolgt die Abfra-
                                                        ge des Arbeitgebers nicht bei der
                 Liegt ein entsprechender AU-           Minijob-Zentrale, sondern bei der
                 Zeitraum vor, so wird dieser ent-      Krankenkasse, bei der der Arbeit-
                 sprechend der Anforderung dem          nehmer tatsächlich versichert ist.
                 Arbeitgeber übermittelt. Liegt hin-    Da diese Daten bisher von den Ar-
                 gegen kein passender AU-Zeitraum       beitgebern nicht benötigt wurden,
                 vor, antwortet die Krankenkasse        müssen sie zukünftig erhoben und
                 mit Meldegrund „4 – eAU liegt          auch gepflegt werden.
                 nicht vor“.

22   Meldungen
Meldungen                                                             2022
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022                                  Notizen
Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
Angaben zur Lohnsteuer
• Ab dem 01.01.2022 sind in allen Entgeltmeldungen für geringfügig
  entlohnte Beschäftigungen Steuerdaten anzugeben.
• Neuer Datenbaustein „Steuerdaten“:
  − Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers,
  − Angabe der Identifikationsnummer des Beschäftigten (Steuer-ID),
  − Kennzeichen zur Art der Besteuerung.

    Angaben zur Lohn-                      Zu beachten: Für einzelne Arbeit-
                                           geber, z. B. für Hausgemeinschaf-
    steuer bei geringfügig                 ten, wird nicht immer eine Steuer­
    Beschäftigten                          nummer vergeben. Insofern ist die
                                           Angabe hier nur verpflichtend, wenn
    Bei geringfügigen entlohnten Be-       für den Arbeitgeber eine Steuer-
    schäftigungen ist die Minijob-Zen­     nummer vergeben wurde.
    trale auch für die Erhebung und
    den Einzug der auf das erzielte Ent-
    gelt fälligen Pauschsteuer zustän-     Kennzeichen zur Art
    dig. Damit deren korrekte Abfüh-       der Besteuerung
    rung besser geprüft werden kann,
    wurden die Entgeltmeldungen für        Mit dem Kennzeichen „Art der Be-
    geringfügig entlohnte Beschäftigte     steuerung“ soll Folgendes doku-
    (auch in privaten Haushalten) um       mentiert werden:
    steuerliche Angaben ergänzt.
                                           Kennzeichen „1“:
    Ab dem 01.01.2022 sind nun in den
    Entgeltmeldungen für gering­fü­gig     Einheitliche Pauschsteuer in Höhe
    Beschäftigte (Personengruppe 109)      von 2 %
    im neuen Daten­  baustein „Steuer-
    daten“ die Steuer­nummer des Ar-       Kennzeichen „2“:
    beitgebers, die Identifikationsnum-
    mer des Beschäftigten (Steuer-ID)      Andere Art der Besteuerung (pau-
    und ein Kennzeichen zur Art der        schale Lohnsteuer in Höhe von
    Besteuerung anzugeben.                 20 %, individuelle Besteuerung
                                           nach den Lohnsteuerabzugsmerk-
    Dies betrifft alle ab dem 01.01.2022   malen oder keine Steuern).
    zu erstellenden DEÜV-Meldungen –
    auch die für das Vorjahr (z. B. Jah­
    res­meldungen 2021 oder rückwir-
    kende Änderungen von DEÜV-Mel-
    dungen aus 2021).

                                                                                       23
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Notizen                 Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

                        Kurzfristig Beschäftigte:
                        Angaben zum Versicherungsschutz
                        • Ab dem 01.01.2022 haben Arbeitgeber in jeder Anmeldung für
                          einen kurzfristig Beschäftigten anzugeben, ob dieser gesetzlich
                          oder privat krankenversichert bzw. anderweitig im Krankheitsfall
                          abgesichert ist.
                        • Neues Datenfeld „Kennzeichen Krankenversicherung“:
                           1 = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert.
                           2 = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder
                               anderweitig im Krankheitsfall abgesichert.

                 Angaben zum                              Das Kennzeichen „1“ ist zu ver-
                                                          wenden, sofern für die Dauer der
                 Versicherungsschutz                      Beschäftigung ein Versicherungs-
                 kurzfristig                              schutz bei einer gesetzlichen Kran-
                                                          kenkasse in Deutschland besteht –
                 Beschäftigter                            und zwar unabhängig von der Art
                                                          der Versicherung (Pflichtversicher-
                 Kurzfristig Beschäftigte sind in al-     ter, freiwilliges Mitglied oder famili-
                 len Zweigen der Sozialversicherung       enversichert).
                 versicherungsfrei. Um sicherzustel-
                 len, dass für sie eine Absicherung       Das Kennzeichen „2“ ist zu ver-
                 im Krankheitsfall besteht, haben         wenden, wenn während der Be-
                 Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 in         schäftigung eine Versicherung
                 jeder Anmeldung für einen kurzfris-      bei einem privaten Krankenversi-
                 tig Beschäftigten anzugeben, ob          cherungsunternehmen        besteht.
                 dieser gesetzlich oder privat kran-      Als privat krankenversichert gilt
                 kenversichert bzw. anderweitig im        ein kurzfristig Beschäftigter auch
                 Krankheitsfall abgesichert ist.          dann, wenn er über seinen Arbeit-
                                                          geber für die Zeit der Beschäfti-
                 Zur Umsetzung dieser neuen Mel-          gung über eine private Gruppen-
                 depflicht wurde im Datensatz             versicherung (beispielsweise für
                 „Meldungen“ ein neues Daten-             Saison-Arbeitskräfte) abgesichert
                 feld „Kennzeichen Krankenversi-          ist. Zudem ist das Kennzeichen „2“
                 cherung“ aufgenommen. Dieses             zu verwenden, wenn der Beschäf-
                 ist für Meldezeiträume ab dem            tigte im Krankheitsfall Leistungen
                 01.01.2022 bei der Anmeldung             aus Sondersystemen erhält oder
                 oder gleichzeitiger An- und Abmel-       einen Anspruch auf Sachleistungen
                 dung einer kurzfristigen Beschäf-        zu Lasten eines ausländischen Ver-
                 tigung mit den Kennzeichen „1“           sicherungsträgers hat.
                 oder „2“ zu befüllen.

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Meldungen                                                               2022
Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022                                      Notizen
Kurzfristig Beschäftigte:
Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten
• Ab dem 01.01.2022 meldet die Minijob-Zentrale dem
    Arbeitgeber unverzüglich nach Eingang einer Anmeldung für
    einen kurzfristig Beschäftigten zurück, ob weitere kurzfristige
    Beschäftigungen
    bestehen oder im gleichen Kalenderjahr bestanden haben.
•   Die Rückmeldung erfolgt mit dem Datensatz Krankenkassen-
    meldung und dem neuen Abgabegrund „07“.
•   Eine Korrektur der von der Minijob-Zentrale abgegebenen
    Rückmeldung bei Änderungen der Meldehistorie ist nicht
    vorgesehen.

     Angaben zu                                Die Rückmeldung ist von der Mini-
                                               job-Zentrale unverzüglich nach Ein-
     Vorbeschäftigungs­                        gang der Anmeldung zu erstellen.
     zeiten kurzfristig                        Insofern können auch nur die Ver-
                                               hältnisse zum Zeitpunkt des Ein-
     Beschäftigter                             gangs der Anmeldung Grundlage
                                               der Rückmeldung sein. Eine Kor-
     Ab dem 01.01.2022 meldet die              rektur der von der Minijob-Zentrale
     Minijob-Zentrale dem Arbeitge-            abgegebenen Rückmeldung bei
     ber unverzüglich nach Eingang der         Änderungen der Meldehistorie ist
     Anmeldung für einen kurzfristig           nicht vorgesehen.
     Beschäftigten zurück, ob zum Zeit-
     punkt der Anmeldung weitere kurz-
     fristige Beschäftigungen bestehen
     oder in dem vorausgehenden Zeit-
     raum im gleichen Kalenderjahr be-
     standen haben.

     Für die Rückmeldung der Minijob-
     Zentrale zu etwaigen Vorbeschäf-
     tigungszeiten wurde im Datensatz
     Krankenkassenmeldung (DSKK) ein
     neuer Meldegrund „07“ (Rückmel­
     dung Beschäftigungszeiten für kurz-
     fristig Beschäftigte) aufgenommen.
     Die Angabe erfolgt mit dem Kenn-
     zeichen „Kurzfristige Beschäftigung“
     im neuen Datenbaustein „Rück-
     meldung bei kurzfristiger Beschäf-
     tigung“ (DBKB) und beschränkt
     sich auf die Feststellung, ob im
     Kalenderjahr der Verarbeitung der
     Anmeldung eine weitere kurzfris-
     tige Beschäftigung bestand oder
     besteht.

                                                                                           25
Meldungen                                                              2022
Notizen                 Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren ab 2022

                        • Anpassungen im Datensatz Betriebsdatenpflege, um die
                            Qualität der bisher abgegebenen Änderungsmeldungen zu
                            verbessern.
                        •   Streichung der Meldegründe 60 und 61
                            (Änderung des Namens oder der Anschrift).
                        •   Angabe des Geburtslandes bei Anmeldungen, bei gleichzeitigen
                            An- und Abmeldungen und bei Sofortmeldungen, sofern keine
                            Versicherungsnummer in der Meldung enthalten ist.

                        Angaben für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
                        • Ab 2022 sollten die zur Einrichtung eines neuen Arbeit-
                          geberkontos benötigten Angaben von den Krankenkassen
                          maschinell anfordert und von den Arbeitgebern maschinell
                          übermittelt werden. Dieses neue Verfahren wurde auf 2023
                          verschoben.

                 Anpassungen                              Angabe der Rechtsform
                 im Datensatz                             Im bestehenden Verfahren wird die
                 Betriebsdatenpflege                      Rechtsform des Beschäftigungs-
                                                          betriebs als zwingender Bestand-
                 Der Arbeitgeber hat zur Teilnahme­       teil der Firmierung oftmals nicht
                 an den Meldeverfahren zur Sozial­        oder fehlerhaft angegeben. Zusätz-
                 versicherung bei der Bundesagentur       lich zur Benennung der Rechtsform
                 für Arbeit für jeden seiner Beschäf-     im Firmennamen ist die Rechts-
                 tigungsbetriebe eine Betriebsnum-        form daher künftig im Datensatz
                 mer elektronisch zu beantragen.          „Betriebsdatenpflege“ (DSBD) mit
                 Er hat dazu der Bundesagentur für        einem neuen fünfstelligen Rechts-
                 Arbeit die notwendigen Angaben,          formschlüssel anzugeben. Für die
                 insbesondere den Namen und die           Angabe des Rechtsformschlüssels
                 Anschrift des Beschäftigungsbe-          wurde das Feld „RECHTSFORM
                 triebes, den Beschäftigungsort,          (RF)“ geschaffen. Anzugeben sind
                 die wirtschaftliche Tätigkeit des        die Schlüsselzahlen zur Angabe der
                 Beschäf­tigungsbetriebes und die         Rechtsform entsprechend der Ver-
                 Rechts­form des Betriebes elektro-       fahrensanforderung DSBD.
                 nisch zu übermitteln.

                 Änderungen der vorgenannten Da-
                 ten sind seit dem 01.07.2019 aus-
                 schließlich maschinell zu melden.
                 Aus Sicht der Bundesagentur für
                 Arbeit ist die Qualität der bisher ab-
                 gegebenen Änderungsmeldungen
                 zur Betriebsdatenpflege jedoch
                 noch optimierungswürdig.

                 Aus diesem Grunde haben die Spit-
                 zenorganisationen der Sozialversi-
                 cherung verschiedene Anpassun-
                 gen zum 01.01.2022 beschlossen.

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