Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!

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Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
FOLGE 347           DEZEMBER 2020

                                        Schöne Feiertage, viel Glück und
                                          Gesundheit im neuen Jahr!
www: Peggy Choucair_Pixabay

                              Hin´gschaut          Corona Sonder-            Der Wald               Pensionen im    COVID-19
                              2020 – das Jahr      betreuungszeit            in der Krise           Überblick       Update
                              der Pandemie
                              Seite 3              Seite 7                   Seite 8 – 9            Seite 12 – 13   Seite 22 – 23

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                                                verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                   1
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
INHALT                                      Im Portrait
    Im Portrait                            2    KRin Astrid Allerstorfer
    Förderung                              3
    Hin´gschaut                            3
    Ärger bei der Paket-Zustellung         4    Nachdem Kammerrat Friedrich Kre-
    OÖ LAK übernimmt Vorreiterrolle 5           meyr pensionsbedingt aus der Voll-
    Bildungsverein erneut ausgezeichnet 5       versammlung ausschied, musste
    Minusstunden bei flexibler Arbeitszeit 5    diese Funktion nachbesetzt werden.
    LAG 2021                               6
                                                Als Nachfolgerin wurde Astrid Aller-
    Präsident Gerhard Leutgeb neuer
    Landesobmann des LFB                   7    storfer nominiert und in der Voll-
    Corona-Sonderbetreuungszeit            7    versammlung im Juli d.J. angelobt.
    Der Wald in der Krise und die               Die 45-jährige absolvierte nach der
    Holzpreise im Keller                   8
    Homeoffice: Fluch oder Segen?         10
                                                Pflichtschulzeit die Ausbildung zur
    Präsidentenrundfahrt                  11    landwirtschaftlichen Gärtnerin in der
    Alle Pensionen im Überblick           12    Gartenbaufachschule Ritzlhof.
    „Quer durch‘s Lånd“                   14
    Seminare und Lehrgänge 2021           15    Talent für Pflanzen
    BR-Diplom Termine 2021                15    Astrid Allerstorfer arbeitet seit 30 Jah-
    Vollversammlung ÖLAKT                 16
                                                ren als Gärtnerin in der Stiftsgärtnerei
    Ing. Eduard Zentner neuer
    Vizepräsident                         17    Wilhering, die seit 2018 Teil der efko      Seit 2016 ist sie Vorsitzende des
    Ing. Harald Sucher als Präsident            Frischfrucht und Delikatessen GmbH          Betriebsrats. Sie hat für alle in der
    wiedergewählt                         17    ist. Ihre Hauptaufgaben liegen in der       Belegschaft ein offenes Ohr und ist
    Ing. Andreas Freistetter als
    Präsident wiedergewählt               17    Blumenproduktion und deren Vorbe-           bestrebt zu vermitteln, um eine gute
    Johann König als Präsident                  reitung zur Auslieferung. “Die Arbeit       Lösung für alle Anliegen zu finden.
    wiedergewählt                         18    in der Gärtnerei ist nie monoton,           Als Kammerrätin will sie sich für die
    Arbeitsgespräch mit Bundes-                                                             LAK-Mitglieder und im Besonderen
    ministerin Elisabeth Köstinger        19    das ganze Jahr über hat man viel Ab-
    Seminar der LK OÖ                     19    wechslung und es wird nie langwei-          für die Interessen der Beschäftigten
    Meisterlich die Zukunft gestalten 20        lig“, zeigt sie sich begeistert.            im Gartenbau aktiv einsetzen.
    BRin im Gespräch: Gabriele Sekot 21
    COVID-19: Update                      22    Freude am Helfen                            Familie und Wassersport
    Impressum                             23
    Service- und Informationstage         24
                                                „Ich engagiere mich gerne für meine         Astrid Allerstorfer lebt mit ihrem
                                                KollegInnen. Zwischen uns und der           Mann und ihren beiden Kindern in
                                                Betriebsleitung herrscht eine gute ge-      Wilhering. Ihre Freizeit verbringt
    KONTAKT                                     genseitige Akzeptanz und Wertschät-         sie gerne im Garten oder geht wan-
                                                zung. Als Betriebsrätin und Kammerrä-       dern. Im Sommer gönnt sie sich ger-
    DIREKTION                                   tin sehe ich mich auch als Vermittlerin     ne auch einmal das Vergnügen bei
    0732 65 63 81-11                            zwischen meinen KollegInnen und der         einer Rafting-Tour Wildwasser zu
    Abteilung RECHT                             Betriebsleitung “, so Allerstorfer.         erkunden.
    0732 65 63 81-22
    Abteilung FÖRDERUNGEN
    0732 65 63 81-24
    Abteilung BILDUNG
    0732 60 02 73-0
    BEREICHSBETREUERIN
    Mag.a Sandra Schrank
    0664 596 36 37
    BEREICHSBETREUER
    Gerhard Hoflehner
    0664 326 04 14

        www.landarbeiterkammer.at/ooe

        www.facebook.com/lakooe

2                                        verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
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Förderung
Beihilfe zur Lehrlingsförderung
                                            Hin´gschaut
Voraussetzungen                             „2020 – das Jahr
   Mitgliedschaft zur OÖ Landarbeiter-
kammer bei Antragstellung sowie Dienst-      der Pandemie“
nehmereigenschaft und Mitgliedschaft
bei Auszahlung der Beihilfe.                Liebe Kolleginnen,
   In unklaren Fällen entscheidet der
Präsidialausschuss.
                                            liebe Kollegen!                                   Präsident Gerhard Leutgeb

Zweck und Höhe                              Der Jahreswechsel steht vor der Tür       2020 – ein Jahr der Veränderung in
                                            – die Zeit im Jahr, in der wir innehal-   der Kammer: Der unerwartete Tod
   Zur wirtschaftlichen und sozialen        ten, auf Vergangenes zurückblicken        von Eugen Preg, der geplante Füh-
Unterstützung der Lehrlinge, welche         und für das vor uns liegende neue         rungswechsel in der Direktion und
Kammermitglieder der OÖ Landarbeiter-       Jahr Wünsche und Vorsätze fassen.         damit einhergehend die Verände-
kammer sind, gewährt diese nach dem                                                   rung in der Rechtsabteilung, hat viel
positiven Abschluss der jeweiligen Be-
                                            Dieses Jahr wird uns als die Zeit der     an Flexibilität und Miteinander ab-
                                            Pandemie in Erinnerung bleiben.           verlangt.
rufsschulklasse für jedes Lehrjahr einen
                                            Lockdowns, Verordnungen und Ver-
Zuschuss in Höhe von 100 €.
                                            bote stellten unsere Kammermit-           2020 – ein Jahr flexibel, rasch,
                                            glieder wie auch MitarbeiterInnen         unbürokratisch: Schon im ersten
Auszahlung                                  auf die Probe. Ich bin froh, dass wir     Lockdown wurden Stundungen der
                                            die Zeit unter Einsatz größter Fle-       Rückzahlung von Kammerdarlehen
   Die Auszahlung erfolgt in der Reihen-
                                            xibilität – sei es in der Rechtsbera-     gewährt. Unser sozialpolitisches
folge des Einlangens, nach Maßgabe der
                                            tung, bei Fragen zur Kurzarbeit oder      Förderungssystem hilft vielen durch
verfügbaren finanziellen Mittel.            in wirtschaftlichen und sozialen Be-      die Krise. Wir achten darauf, dass
                                            langen – gut meistern konnten.            das auch weiterhin so bleibt.
Antragstellung
                                            2020 – ein Jahr der Hochkonjunktur        Unsere Mitglieder haben zu jeder
   Die Förderung ist mittels Antragsfor-    für die Sozialpartner. So wurde eine      Zeit die Möglichkeit in arbeits- und
mular bei der OÖ Landarbeiterkammer         Vielzahl an Kurzarbeitsvereinbarun-       sozialrechtlichen Angelegenheiten
zu beantragen. Nur vollständig ausgefüll-   gen in Zusammenarbeit mit den             beraten und unterstützt zu werden.
te Anträge werden behandelt.                Betriebsräten,     Betriebsinhabern,      Seminare und Besprechungen wer-
                                            gesetzlichen und freiwilligen Inte-       den von Fall zu Fall bewertet, situ-
Nachweise                                   ressenvertretungen auf den Weg            ationsbedingt verschoben, abgesagt
                                            gebracht.                                 oder bestenfalls unter Einhaltung al-
   Dem Antrag ist eine Kopie des Ab-                                                  ler Auflagen vor Ort oder als Online-
schlusszeugnisses oder eine Bestäti-        2020 – ein Jahr, in dem Ungerechtig-      Seminar abgehalten.
gung des Dienstgebers über den posi-        keiten und Defizite besonders sicht-
tiven Abschluss der Berufsschulklasse       bar wurden: Schlechte Entlohnung          Vieles ist gelungen, manches ist zu
beizulegen.                                 von Arbeitskräften aus Drittstaaten,      verbessern. Wir werden trotz Coro-
                                            die eingeflogen wurden, „einge-           nakrise nicht den Blick für das Gute
Ausschluss des Rechtsanspruchs              sperrte“ Saisonarbeiter und grobe         und Wesentliche verlieren. Besinn-
                                            Mängel in Unterkünften – um hier          liches und Fröhliches möge uns nun
   Auf Gewährung dieser Förderung be-       nur einige Beispiele zu nennen.           durch die Weihnachtszeit begleiten.
steht kein Rechtsanspruch!                                                            Nutzen wir die „stade Zeit zwischen
                                            2020 – ein Jahr des Zusammenhalts:        den Jahren“, um über das, was war
                                            Sorgenvolle Momente im engsten            und ist, nachzudenken. Geben wir
Auskünfte                                   Umfeld, unfassbare Ereignisse in der      der Hoffnung und Zuversicht Raum.
Beratung, Auskunft und Hilfe in Förde-      großen Weltpolitik und nicht zuletzt
rungsfragen erhalten Sie bei unseren        der Terrorakt in Wien haben uns           Ich wünsche uns allen für das neue
Bereichsbetreuern oder direkt in der        erschüttert. Aber die Geschehnisse        Jahr Glück, Erfolg und Gesundheit
Abteilung Förderungen bei Frau Rose-        haben uns auch zusammenwach-
marie Jachs unter 0732 65 63 81-24.         sen, uns nachdenklicher, dankba-          verlässlich, kompetent
                                            rer und demütiger werden lassen.          deine Landarbeiterkammer
                                            Werte wie Solidarität, Besonnenheit
                                            und Entschlossenheit sind wichtiger
Das Formular für den Beihilfen-Antrag       denn je, um unbeschadet aus der
finden Sie auf unserer Website:             Krise zu kommen.
www.landarbeiterkammer.at/ooe/download

                          verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                   3
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
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    Ärger bei der Paket-Zustellung
    Das bestellte Paket liegt vor   ist. Jedoch kann es schwie-     dafür gibt es nicht. In den     on senden. Beinahe alle
    der Wohnungstüre, der Zu-       rig sein diese Ansprüche        Geschäftsbedingungen            Zustelldienste bieten eine
    steller hinterlässt nur eine    durchzusetzen und zu be-        sind oftmals entsprechen-       online bzw. telefonische
    Benachrichtigung oder die       weisen, dass man zu Hause       de Hinweise enthalten. So       Umleitung der Lieferung
    gefällige Nachbarin über-       gewesen ist.                    ist beispielsweise bei der      an. Sie müssen dafür nur
    nimmt Ihre Bestellung. Die                                      Post vorgesehen, dass eine      einen Shop oder eine Nie-
    Vorweihnachtszeit ist für       Ordentliche Zustellung          Übergabe an Nachbarn            derlassung des jeweiligen
    die Mitarbeiterinnen und        Nicht selten wird ein Paket     grundsätzlich möglich ist.      Transporteurs aufsuchen.
    Mitarbeiter von Transport-      einfach abgelegt. Diese „Zu-    Wollen Sie dies nicht, müs-     Damit verhindern Sie das
    unternehmen eine große          stellform“ ist grundsätzlich    sen Sie widersprechen. In       Ablegen vor der Tür oder
    Herausforderung. Oftmals        unzulässig. Der Empfänger       der Praxis kann es zu ei-       die Abgabe in der Nach-
    sind die KonsumentInnen         muss die Lieferung in Hän-      nem Beweisproblem kom-          barschaft!
    die Leidtragenden.              den halten, damit sie in sei-   men, wenn die Ware be-
                                    nen Besitz übergeht. Wird       schädigt ist.
    So schildern betroffene
    KonsumentInnen den AK-          das Paket beschädigt oder
                                                                    Wenn Sie selbst für Ihre
    Konsumentenschützern,           geht verloren, trägt der
                                                                    Nachbarn ein Paket über-
    dass Sie zuhause auf ein Pa-    Versender das Risiko. Wur-
                                                                    nehmen, entstehen keine
    ket warten, niemand läutet      de das Paket von einem Un-
                                                                    besonderen Verpflichtun-
    und im Postfach findet sich     ternehmen an Sie versandt,
                                                                    gen. Allerdings dürfen Sie
    eine Hinterlegungsbenach-       können Sie von diesem die
                                                                    das Paket nicht öffnen.
    richtigung. Das ist ärgerlich   erneute Lieferung bzw. den
    und rechtlich nicht zulässig.   Austausch der beschädig-        Haftung
    Sollte so etwas auch Ihnen      ten Ware verlangen. Bei
                                    Verlust des Pakets müssen       Die Haftung für beschädig-
    passieren, wenden Sie sich
                                    nicht Sie sich auf die Suche    te oder verlorene Waren
    umgehend mit einer Be-
                                    machen. Es ist egal, ob das     trifft grundsätzlich den Ver-
    schwerde an die Zustellfir-
                                    Paket tatsächlich verloren-     sender (also das Unterneh-
    ma. Informieren Sie auch
                                    ging, angeblich bei einem       men). Ausgenommen sind
    den Verkäufer, damit er sei-
                                    Nachbarn hinterlegt wurde       jene Fälle, in denen Sie auf
    ne Transportfirma zur kor-                                                                           Mag.a Ulrike Weiß, MBA
                                    oder der Zusteller sich ge-     eigenen Wunsch ein ande-
    rekten Lieferung auffordert.                                                                     AK OÖ/Konsumenteninformation
                                    irrt hat.                       res Transportunternehmen
    Auch die Postschlichtungs-                                                                       Gerade in der Vorweih-
                                                                    vereinbart haben. Hier geht
    stelle der RTR (Rundfunk        Wenn Sie hingegen eine                                           nachtszeit ist eine zeit-
                                                                    die Gefahr einer Beschädi-
    und Telekom Regulierungs-       Abstellgenehmigung erteilt                                       gerechte und ordnungs-
                                                                    gung oder des Verlustes auf
    GmbH) kann Ihnen helfen.        haben, übernehmen Sie                                            gemäße Zustellung der
                                                                    Sie über, sobald die Ware
    Eine Entschädigung für die      das Risiko des Verlusts bzw.                                     Pakete besonders wichtig.
                                                                    dem Transporteur überge-
    verlorene Wartezeit gibt es     einer Beschädigung.                                              Beschädigungen aufgrund
                                                                    ben wird.
    nicht. Allenfalls kann man                                                                       des Transports oder nur die
    die Fahrtkosten zur Abhol-      Wenn Nachbarn ein Paket         » Tipp: Wenn Sie Ihre Pa-        Hinterlegung der Zustel-
    station von der Zustellfir-     übernehmen, spricht man         kete selber in Empfang           lungsbenachrichtigung ver-
    ma zurückverlangen, wenn        von „Ersatzzustellung“. Eine    nehmen wollen, lassen Sie        ärgern die KonsumentInnen
    der Paketshop weit weg          klare gesetzliche Regelung      diese an eine Abholstati-        gerade in dieser Zeit sehr.

4                                     verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
OÖ Landarbeiterkammer                                           Minusstunden bei
übernimmt Vorreiterrolle                                        flexibler Arbeitszeit
                                                                Mag. Lukas Scharinger | Abteilung RECHT
Die OÖ LAK nimmt seit 1. Oktober 2020 als erste Landar-
beiterkammer österreichweit am elektronischen Rechts-
verkehr (ERV) teil.                                            Das Thema Arbeitszeit und Minusstunden ist kom-
Dieser ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung       plex und nicht immer einfach zu durchschauen.
aller Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwor-          Bei allen Modellen flexibler Arbeitszeit kann sich aus
tungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungs-       dem Auseinanderklaffen von Entlohnung (auf Basis
anmeldungen uvm.) samt Beilagen an die Gerichte. Auch          der Durchschnittsstunden) und erbrachter Normalar-
sämtliche Schriftsätze von den Gerichten sowie den geg-        beitszeit bei Ende des Durchrechnungs- bzw. Gleitzeit-
nerischen Streitparteien – wie beispielsweise AUVA, PVA,       raumes sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
uvm. – werden über dieses System ohne jegliche Zeitver-        das Problem von Zeitguthaben oder Zeitschulden er-
zögerung rasch zugestellt.                                     geben: Es wurde zu viel oder zu wenig Entgelt bezahlt.
Der ERV ersetzt damit die konventionelle Übermittlung          Tritt der Fall ein, dass eine/ein DN aufgrund flexib-
von Dokumenten unter Einhaltung der gesetzlichen Be-           ler Arbeitszeit mehr bezahlt bekommen hat, als sie/
stimmungen.                                                    er Arbeitsstunden leistete, liegt bei Ende des Durch-
                                                               rechnungszeitraumes oder bei Beendigung des
Vorteile:                                                      Dienstverhältnisses objektiv eine Zeitschuld vor.
•   Rasche Information zum Fall                                Wurde allerdings deren Einarbeitung – zB während
•   Schnell und umweltfreundlich (Zeit, Porto, Papier)         der Kündigungsfrist – vereinbart, erkrankt die/der
•   Korrekte Daten                                             DN aber in der Folge, gelten die Stunden dennoch
•   Verfügbarkeit: 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag                als erbracht, sodass kein Zeitminus mehr besteht.
•   Sicherheit: automatische Protokollierung aller Schritte    Das Gesetz sieht für Zeitschulden keine besondere
•   Rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung             Regelung vor. Für die Einarbeitungspflicht bzw. Rück-
•   Datenschutzkonform                                         verrechenbarkeit oder ggf. Nichtrückverrechenbar-
                                                               keit des zu viel erhaltenen Entgelts kommt es dar-
OÖ LAK Bildungsverein                                          auf an, aus welchem Grund die Zeitschuld entstand.
                                                               Liegt der Grund für die Zeitschuld bei der/beim DN
erneut ausgezeichnet                                           (zB Gleitzeit) oder vereitelt der durch ihre/sein zure-
                                                               chenbares Beendigungsverhalten (zB vorzeitiger Aus-
Das „EBQ“ gibt ein Qualitätssiche-                             tritt ohne wichtigen Grund, verschuldete Entlassung)
rungsverfahren für Bildungs- und Wei-                          die notwendige Abdeckung, wird die einvernehmli-
terbildungseinrichtungen vor, garan-                           che Einarbeitung bzw. die Rückverrechnung des Ent-
tiert einen einheitlichen und hohen                            geltüberhangs zulässig sein, sofern sich nicht aus dem
Standard in der Erwachsenenbildung                             Kollektivvertrag Günstigeres für die/den DN ergibt
und schafft Transparenz.                                       (zu viel Rückforderung kann Lohndumping sein!).
Nur wenn sich eine Bildungseinrich-                            Liegt der Grund für die Zeitschuld der/beim DG (zB
tung regelmäßig externen Audits durch                          weil die/der DN wegen Schlechtwetter nach Hau-
das Institut für Berufs- und Erwachse-                         se geschickt wurde o.ä.), hat die Rückverrechnung
nenbildungsforschung unterzieht und                            ohne Einverständnis der/des DN zu unterbleiben.
die definierten Qualitätsnormen nach-                          Oftmals ist die Rückforderung von Entgelt wegen
weisen kann, erhält das „OÖ. Erwach-                           offener Minusstunden unzulässig. Es ist Angele-
senenbildungs-Qualitätssiegel“.                                genheit und Risiko der/des DG, DN im Rahmen der
Das Institut für Aus- und Weiterbildung der OÖ LAK hat sich    vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit zu be-
im November wieder diesem Verfahren unterzogen – und           schäftigen. Ist sie/er dazu nicht in der Lage, hat sie/
das mit Erfolg! So können sich Mitglieder der OÖ LAK und       er das vertragliche Entgelt trotzdem zu bezahlen.
Interessenten bei Entscheidungen für Bildungsangebote an       Immer wieder kommt es auch vor, dass Minusstun-
diesen Vorgaben orientieren und können darauf vertrau-         den, die in der Arbeitgebersphäre liegen, vom Ur-
en, inhaltlich und methodisch optimal betreut zu werden.       laubskonto abgezogen werden. Das Gesetz schließt
„Bildung erweitert unseren Horizont“, so die GFin Sarah        aus, dass die/der DG der/den DN zu einem Urlaubs-
Schindler, BEd, der die Zufriedenheit der Bildungs-Teilneh-    verbrauch zwingen kann. Ohne Zustimmung der/
merInnen ein großes Anliegen ist.                              des DN ist eine solche Vorgehensweise unzulässig.

                          verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                              5
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Maishits 2021
    SY   CALO FAO 250
    Früher mehr
    •   Ertragssieger AGES Gruppe 1
    •   früh druschbar                                  Aus neun Landarbeitsordnungen
    •
    •
        kurz und exzellent standfest
        robust im Frühjahr
                                                         wird ein bundeseinheitliches
                                                                   LAG 2021
    FILMENO FAO ca. 290                                 Seit 1.1.2020 fällt das Landarbeitsrecht nicht mehr unter
                                                        den Kompetenztatbestand des Art 12 der Bundes-Verfas-
    Leistung garantiert                                 sung (Grundsatzgesetz Bund, Ausführungsgesetze und
    •   höchste Grün- und Trockenmasseerträge           Vollziehung Länder), sondern unter Art 11 B-VG (Gesetz
    •   sehr gute NDF-(Zellwand)-Verdaulichkeit         Bund, Vollziehung Länder). Aufgrund dieser B-VG-Novel-
                                                        le trat mit 1.1.2020 das Landarbeitsgesetz (LAG) außer
    •   sehr gute HT-Toleranz                           Kraft, die Ausführungsgesetze der Länder gelten seitdem
    •   Stay-green erweitert Erntefenster               im jeweiligen Bundesland als Bundesrecht weiter, so dass
                                                        derzeit neun Bundesgesetze dieselbe Materie mit zum
                                                        Teil auf das jeweilige Bundesland zugeschnittenen Son-
    ARNO®                                               dernormen regeln (in Oberösterreich gilt die OÖ. Landar-
                                                        beitsordnung als Bundesgesetz).
    DKC 3939 | FAO ca. 330
                                                        Mit dem Entwurf LAG 2021 sollen diese neun Bundesge-
    Das Supertalent                                     setze mit voraussichtlich 1.4.2021 in ein neues einheitli-
    •   steht perfekt                                   ches Landarbeitsgesetz 2021 zusammengeführt werden.
    •   gesund von Kopf bis Fuß                         Grundsätzlich steht dieses Vorhaben unter der Prämisse,
                                                        dass der Inhalt der arbeitsrechtlichen Regelungen insge-
    •   drischt enorm
                                                        samt nicht verändert werden soll.
    •   für Vieh und Industrie
                                                        Die Zusammenfassung von neun Landarbeitsordnungen
                                   www.saatbau.com      bringt es aber mit sich, dass zahlreiche bisher unter-
                                                        schiedliche Normen vereinheitlicht werden müssen. Die
                                                        von den Juristen aller Landarbeiterkammern Österreichs
                                                        gemeinsam verfasste Stellungnahme zum LAG 2021 (auf
                                                        unserer Website) verfolgte dabei das Ziel, dass es bei
                                                        der Zusammenführung von Normen zu keinem Entfall
                                                        bestehender Rechtsansprüche bzw. zu keiner Absenkung
                                                        bestehender Schutznormen auf ein niedrigeres Niveau
                                                        kommt.
                                                        Es wurde nunmehr im Verhandlungswege eine Zusage
                                                        von der Arbeitgeberseite erreicht, dass jene Bestimmun-
                                                        gen, welche nicht in das neue LAG übernommen werden,
                                                        in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt werden. Zu-
                                                        dem wurde vereinbart, dass die Umsetzung in den Kollek-
                                                        tivverträgen nach einem Jahr evaluiert wird. Werden die-
                                                        se Regelungen in den KVs bis dahin nicht (ausreichend)
                                                        umgesetzt, so werden diese nachträglich in das neue LAG
                                                        2021 übernommen.
                                                        Das LAG 2021 ist im Ergebnis eine Neukodifikation des
                                                        Arbeitsrechts für den land- und forstwirtschaftlichen
                                                        Wirtschaftszweig. Die Gesetzwerdung des LAG 2021
                                                        bleibt abzuwarten!

6                             verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Präsident Gerhard Leutgeb neuer Landesobmann des LFB
Einen klaren Vertrauensbeweis und Arbeitsauftrag erhielt         in seinem Bericht über die vergangene Funktionsperiode
Präsident Gerhard Leutgeb bei der Wahl am Landestag              Bilanz. „Auch für die Zukunft sind Einigkeit, Geschlossen-
des Oö. Land- und Forstarbeiterbundes (LFB) im Novem-            heit und Zusammenarbeit im Oö. LFB wichtige Eckpfeiler,
ber 2020. Mit 100 Prozent der Stimmen wurden er, sei-            um Herausforderungen zu meistern, die Interessen unse-
ne beiden Stellvertreter KRin Gertraud Wiesinger und KR          rer Mitglieder erfolgreich zu vertreten und damit die Ar-
Manuel Schwabl sowie die Vorstandsmitglieder durch die           beits- und Lebensbedingungen der DienstnehmerInnen in
Delegierten gewählt.                                             der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich positiv zu
Dem LFB kommt nicht nur als freiwillige Interessenver-           beeinflussen“, so Leutgeb in seiner Rede.
tretung, sondern insbesondere als Kollektivvertragspart-         Einen Landestag in Pandemie-Zeiten abzuhalten ist an sich
ner eine wichtige Rolle in der Sozialpartnerschaft in OÖ         schon eine Herausforderung und etwas Besonderes. Dank
zu. Der LFB verhandelt alljährlich federführend über 16          gebührt deshalb an dieser Stelle allen Mitgliedern und
Kollektivverträge. Nach dem Tätigkeitsbericht von Landes-        Funktionären, die mit ihrem disziplinierten Verhalten eine
sekretär KR Friedrich Gattringer legte Präsident Leutgeb         corona-konforme Abwicklung ermöglicht haben.

           Corona-Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch
   Rund um den ersten Lockdown wurde für den Fall von Schulschließungen die „Sonderbetreuungszeit“ eingeführt.
   Voraussetzung für die Inanspruchnahme war bisher eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.

Mit der nunmehr beschlossenen Novelle gibt es rückwirkend        Sonderbetreuungszeit wochenweise, tageweise oder halb-
mit 1.11.2020 einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreu-         tageweise zu konsumieren.
ungszeit – die Zustimmung der/des DG ist nicht mehr nötig.       Die Neuregelung tritt rückwirkend mit 1.11.2020 in Kraft und
Die Inanspruchnahme ist der/dem DG unverzüglich mit-             kann bis 9.7.2021 in Anspruch genommen werden. Bereits
zuteilen. Statt drei – wie im Frühjahr – kann die Sonderbe-      seit 1.11.2020 gewährte Sonderbetreuungszeiten sind auf
treuungszeit in Summe nun bis zu vier Wochen in Anspruch         die Maximaldauer von vier Wochen anzurechnen, davor be-
genommen werden. Die/Der DG ist zur Entgeltfortzahlung           reits konsumierte Betreuungszeiten nicht.
verpflichtet, hat jedoch nun gegenüber dem Bund einen An-        Unabhängig von den Voraussetzungen des neu geschaffenen
spruch auf Rückersatz des gezahlten Entgelts in voller Höhe      Rechtsanspruchs ist es bei Schulschließungen möglich, mit
bis zur Höchstbeitragsgrundlage.                                 der/dem DG eine Sonderbetreuungszeit für die notwendige
Voraussetzungen:                                                 Kinderbetreuung für Kinder unter 14 zu vereinbaren. Auch
• Kind hat das 14. LJ noch nicht vollendet und ist betreu-       diesfalls bekommt die/der DG künftig die vollen Lohnkosten,
   ungspflichtig                                                 und nicht nur wie bisher die Hälfte, ersetzt. Ist die Schule
                                                                 oder der Kindergarten während des zweiten Lockdowns
• Einrichtung ist aufgrund behördlicher Maßnahmen teil-
                                                                 gänzlich oder teilw. geschlossen und soll das Kind – unab-
   weise oder ganz geschlossen, oder
                                                                 hängig von der angebotenen Betreuung in der Schule – zu
• Kind bis zum vollend. 14. LJ, für das eine Betreuungspflicht   Hause betreut werden, kann mit der/dem DG eine freiwillige
   besteht, wird von der Behörde abgesondert (Quarantäne)        „Sonderbetreuungszeit“ vereinbart werden.
• DN hat alles Zumutbare unternommen, damit vereinbar-           Die Sonderbetreuungszeit kürzt bestehende Urlaubs- oder
   te Arbeitsleistung zustande kommt (zB alternative Kinder-     Zeitausgleichsguthaben nicht!
   betreuungsmöglichkeit in der Schule)
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Eltern-             »   Informationsstand: 24.11.2020, beruht auf dem Beschluss
teile ist nicht zulässig, weshalb jedenfalls empfohlen wird,           des Nationalrates vom 20.11.2020
die Sonderbetreuungszeit „nacheinander“ zu konsumieren.            »   Novelle muss noch vom Bundesrat beschlossen und im
                                                                       Bundesgesetzblatt kundgemacht werden
Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass eine Be-
                                                                   »   Weiterführende Infos: www.landarbeiterkammer.at/ooe
treuung längerfristig gewährleistet ist. Möglich ist auch, die

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Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Fotos: Gerhard Leutgeb
       Der Wald in der Krise und die Holzpreise im Keller
    Der Wald ist nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen,      wurden öffentliche Gebäude, wie die Bioschule Schlägl,
    sondern auch eine seit Jahrhunderten vom Menschen              die Agrarbildungszentren Hagenberg und Salzkammergut
    geprägte Kulturlandschaft, also Wirtschaftsraum und            sowie die Forstfachschule Traunkirchen in Holzbauweise
    Wirtschaftsfaktor und darüber hinaus für viele auch Erho-      errichtet. Aber auch im privaten Häuserbau findet das Na-
    lungs- und Freizeitraum.                                       turmaterial immer größer werdende Beliebtheit.
                                                                   Ein weiterer Vorteil für die Umwelt ist, dass Holz kaum Ab-
    Das Wetter setzt dem Wald zu                                   fall verursacht: Nebenprodukte wie Sägespäne, Sägemehl
    Die Fichte ist der ideale Holzlieferant und deswegen in der    und Hackschnitzel können für die Herstellung von Papier,
    Forstwirtschaft so beliebt. Sie wächst schnell und gerade,     Span- und Faserplatten oder für moderne Heizsysteme
    nach 80 Jahren ist sie erntereif und es geht ins Sägewerk.     verwendet werden.
    Aber gerade diese Holzart ist für die veränderten klimati-
    schen Bedingungen nicht gut gerüstet. Die Fichte ist ein       Maschinen ersetzen die Muskelkraft
    sogenannter „Flachwurzler“, wenig sturmbeständig und
                                                                   Pferde und Schlitten gehören längst der Vergangenheit an.
    leidet ganz besonders unter den geringen Niederschlä-
                                                                   So wie einst die Motorsäge die Handsäge ersetzte – und
    gen. Wenn also der Wasserspiegel sinkt, gelangt die Fichte
                                                                   damit die Waldarbeit revolutionierte – so hat es in den
    schnell einmal an ihre Grenzen. Den Borkenkäfer freut´s;
                                                                   1990er Jahren der Harvester getan. Mittlerweile prägen
    der Schädling hat beste Bedingungen und ein leichtes Spiel.
                                                                   neben der Motorsäge die schweren Holzerntemaschinen
    Die Ertragseinbußen der letzten drei Jahre sind enorm. Al-     das Bild in unseren Wäldern. Die Harvester fällen, entasten
    leine 2019 waren zwei Drittel der Ernte Schadholz. Ganz        und vermessen die Bäume, brauchen aber breite Wege,
    besonders dramatisch nach unten ging es mit den Prei-          sogenannte Rückegassen. Damit diese den Boden nicht zu
    sen für Fichtenholz. Diese Baumart wurde vom Käfer am          sehr verdichten, sollte der bestenfalls gefroren sein. Doch
    stärksten befallen und Schadholz überschwemmt prak-            das ist in Zeiten des Klimawandels nur noch selten der Fall.
    tisch den Markt. Vor 40 Jahren war das Festmeter Rund-
    holz 1.700 Schilling wert. Heute bekommt man für ein           Forstarbeit ist und bleibt gefährlich
    Festmeter Qualitätsholz gerade einmal 70 Euro.
                                                                   Forstarbeit war und ist Knochenarbeit. In den 1950er
    Mit dem Pflanzen von Laubholz alleine wird es aber nicht
                                                                   und 1960er Jahren gab es viele schwere Unfälle, weil
    getan sein; nur durch richtige waldbauliche Behandlung
                                                                   es an zweckmäßiger und sicherer Arbeitskleidung fehl-
    wird auch ein ökonomischer Erfolg erzielt werden können.
                                                                   te. Helme wurden überhaupt erst in den 1970er Jah-
    Vielseitig verwendbar                                          ren flächendeckend eingeführt. Auch heute noch ist die
                                                                   Forstarbeit mit Gefahren verbunden. Durch die Verwen-
    Wichtigstes Bauholz in all seinen Formen ist die Fichte. Die   dung von Schutzausrüstung wie Helm, Gehörschutz und
    Fichte erzielt den höchsten Gewinn und lässt sich besser       Schnittschutzkleidung sowie strengen Unfallverhütungs-
    als alle anderen verfügbaren Holzarten verarbeiten.            vorschriften ist das Arbeiten im Wald aber in den letzten
    Der Werkstoff Holz wird in seiner enormen Vielfalt einem       Jahren sicherer geworden. Forstarbeiter sind ständig kör-
    immer breiteren Anwender- und Kundenkreis bewusst; u.a.        perlichen Belastungen ausgesetzt.

8                                    verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Fichtenwindwurf: Der Baum wurde mit dem kompletten
    Bäume fällen, gewusst wie: Kontrolle der Fallrichtung          Wurzelsystem aus dem Boden gelöst und gestürzt

Die Arbeit im Wald kann durchaus mit Extremsport vergli-     Konzept der Nachhaltigeit
chen werden. Die Anzahl der forstwirtschaftlichen Arbei-
                                                             Bäume wachsen ständig nach, doch das Wachstum dau-
ter schwindet von Jahr zu Jahr. Der Altersdurchschnitt ist
                                                             ert je nach Holzart oft mehr als eine Generation.
dementsprechend hoch. Junge Menschen – bis auf weni-
ge Ausnahmen – wollen sich diese körperlich fordernde        Das Konzept der Nachhaltigkeit sieht vor, dass für jeden
Arbeit nicht mehr antun, brechen die Forstfacharbeiter-      gefällten Baum ein neuer angepflanzt werden soll. Wäl-
ausbildung ab oder suchen sich nach der Ausbildungszeit      der speichern Wasser, produzieren Sauerstoff und bin-
eine andere berufliche Herausforderung.                      den Kohlendioxid. Unsere Wälder sind für Mensch, Natur

                                                            "
                                                             und Klima unverzichtbar.
Neben dem Mangel an Nachwuchs bereiten einige ge-
werbliche Schlägerungsunternehmen Sorgen. Sie drü-
cken den Preis, beschäftigen selten eigenes Personal und
kümmern sich nicht um die Kulturpflege. Nicht selten ist        Die Holzerzeugung dient dem Gemeinwohl:
zu beobachten, dass rumänische Arbeitskräfte – auch
                                                                Sie schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung im
bekannt als „Turnschuh-Holzhacker“ – für eine äußerst
geringe Entlohnung arbeiten müssen. Die Leiharbeit ver-         ländlichen Raum. Wir müssen deshalb nachhal-
drängt Schritt für Schritt die guten und sicheren Arbeits-      tig denken und handeln – für unseren Wald ge-
plätze der Fachkräfte.                                          nauso wie für unseren Berufsstand.

Arbeitgeber Forstwirtschaft
Für die Waldarbeiter ist die Arbeit nicht nur sicherer ge-
worden, sondern auch produktiver. Schaffte ein kräftiger
Holzfäller seinerzeit einen bis maximal drei Festmeter
Holz in der Stunde, ernten die Forstfacharbeiter heute
pro Tag etwa 20 bis 30 Festmeter, je nach Stärke des
Holzes. Ein Festmeter entspricht dabei einem Kubikme-
ter reiner Holzmasse. Deshalb werden heutzutage in der
Forstwirtschaft weniger Arbeitnehmer benötigt als frü-
her. Dennoch: Die Holzbranche ist und bleibt ein wichti-
ger Arbeitgeber.
In den privaten Forst- und Gutsbetrieben in Oberöster-
reich – wie beispielsweise die Forst- und Gutsverwal-
tung Starhemberg, Castell-Castell´sche Forstverwaltung
Hochburg, Revertera´sche Gutsverwaltung, Mayr-
Melnhof´sche Forstverwaltung Kogl oder das Stift Schlägl      Präsident Gerhard Leutgeb kennt die Probleme und Heraus-
– wird vorbildlich nachhaltig bewirtschaftet.                           forderungen im und mit unserem Wald.

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Schöne Feiertage, viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr!
Foto: LukasGehrer_pixabay
                       Homeoffice: Fluch oder Segen?
     Seit Corona ist Homeoffice in aller Munde. Im Arbeitsrecht bedarf es dazu allerdings neuer Regelungen, damit die
     Arbeit von zu Hause nicht zum Fluch wird. Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie schlagartig und
     nachhaltig geändert, sodass es unumgänglich ist, für diesen Bereich ein Regelwerk zu schaffen.

     Homeoffice-Grundlagen                                             wenn dies durch den Vertrag gedeckt ist. Der Vertrag ist aus
                                                                       Sicht der/des DN, trotz eines womöglich weit formulierten
     Homeoffice ist grundsätzlich zu vereinbaren. Dies kann durch
                                                                       Arbeitsortes, wohl dahingehend auszulegen, dass die Wohn-
     eine Betriebsvereinbarung oder durch persönliche Zustim-
                                                                       räume der/des DN gerade nicht umfasst sein werden. Aus be-
     mung erfolgen. Eine solche Vereinbarung sollte die näheren
                                                                       triebsverfassungsrechtlicher Sicht handelt es sich bei einem
     Rahmenbedingungen festlegen (zB Ausstattung, Kostentra-
                                                                       Wechsel von Büroarbeit zu Homeoffice, der voraussichtlich
     gung, Erreichbarkeit der/des DN). Ausnahmen gibt es für DN,
                                                                       länger als 13 Wochen andauert, grundsätzlich um eine dau-
     die zur COVID-19-Risikogruppe gehören. Diese haben einen
                                                                       ernde Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz (Arbeitsort
     subsidiären Anspruch auf Dienstfreistellung unter Fortzah-
                                                                       der/des DN ändert sich). Diese Versetzung ist dem Betriebs-
     lung des Entgelts. Diese Regelung ist derzeit bis 31.12.2020
                                                                       rat mitzuteilen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Be-
     befristet. Der Anspruch auf Dienstfreistellung besteht je-
                                                                       triebsrates ist bei einer verschlechternden Versetzung erfor-
     doch dann nicht, wenn die Erbringung von Arbeitsleistungen
                                                                       derlich. Praktisch bedeutend wird die Mitbestimmung durch
     im Homeoffice möglich ist. In diesem Fall muss die/der DG
                                                                       den Betriebsrat im Falle einer vom Dienstvertrag gedeckten
     Homeoffice erlauben bzw. kann die/der DG das Homeoffice,
                                                                       Versetzung sein, da andernfalls die Versetzung konkret mit
     soweit zumutbar, anordnen.
                                                                       der/dem DN vereinbart werden muss und dementsprechend
     Die/Der DG hat die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und     auch dessen Willen entsprechen wird. Es gilt grundsätzlich
     die anfallenden Kosten (zB Strom, Internetkosten, Drucker-        das „Prinzip der Freiwilligkeit“.
     patronen etc.) sind grundsätzlich von der/vom DG zu tragen.
     Sofern es keine näheren Regelungen gibt, könnte es für die/       Homeoffice hat im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf
     den DN allerdings unter Umständen schwierig sein, diese           und Familie sicherlich viele Vorteile. Um ein ausgewogenes
     Kosten nachzuweisen. Idealerweise wird bereits im Vorfeld         Umfeld gestalten zu können, ist die Schaffung von gesetzli-
     ein pauschaler Aufwandsersatz vereinbart. Die/Der DG ist          chen Rahmenbedingungen unumgänglich.
     allerdings nicht dazu verpflichtet, Arbeitstische, Arbeitsflä-    Homeoffice braucht Regeln
     chen und Sitzgelegenheiten im Homeoffice einzurichten. Die
     Regelgungen über vereinbarte Normalarbeitszeit und geleis-        Dienstnehmerschutz ist ein nicht zu vernachlässigendes The-
     tete Mehr- und Überstunden gelten auch im Homeoffice. Ar-         ma. Dabei geht es vor allem darum, welche Vorschriften des
     beitzeitsaufzeichnungen sind zu führen, bei weitergehenden        Dienstnehmerschutz im Homeoffice gelten sollten. Auch bei
     Kontrollmaßnahmen (zB Einsatz von Software, die Tastatur-         der Arbeitszeit besteht Regelungsbedarf, denn die Arbeit im
     oder Mausbewegungen überwachen) wird in der Regel eine            Homeoffice wird zwangsläufig eine Umstellung auf „Vertrau-
     Betriebsvereinbarung bzw. die Zustimmung der einzelnen            ensarbeitszeit“ mit sich bringen. Letztlich wird die Erledigung
     DN erforderlich sein.                                             vereinbarter Aufgaben im Vordergrund stehen, nicht die zeit-
                                                                       liche Präsenz der/des DN. Demgegenüber sollten jedoch auch
     Für die Zeit der Corona-Krise gelten Unfälle, die sich im Home-   die Kontrolle der einzuhaltenden Pausen, Mindestruhezeiten
     office im Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen,            und die Höchstzahl der geleisteten Stunden gewährleistet sein.
     als Arbeitsunfälle. Diese Bestimmung gilt voraussichtlich bis
     März 2021. Nach bisheriger Rechtslage war ein Arbeitsunfall       Nahezu ungeklärt ist bis dato die Vorgehensweise beim Auf-
     im Homeoffice nicht explizit geregelt. Nach der neuen Rege-       wandsersatz für die Verwendung von einem privaten PC,
     lung sollten aber auch diverse Wegunfälle (zB Arztwege) oder      Laptop, Bildschirm, Drucker samt Zubehör und die Kosten für
     Unfallereignisse im Zusammenhang mit der Befriedigung             Internetverbindung sowie den dadurch verbrauchten Strom
     lebensnotwendiger Bedürfnisse (zB WC-Besuch, Nahrungs-            durch die/den DG. Hier stellt sich insofern die Frage, inwie-
     aufnahme), die sich während der Arbeitszeit im Homeoffice         weit die/der DG ihre/seine Ersparnisse an die DN weitergibt.
     ereignen, als Arbeitsunfälle zählen. Daher ist nach Auslaufen     Die Regierungsspitze kann sich eine Weiterentwicklung der
     dieser Regelung im Rahmen des COVID-19-Maßnahmen-                 Pendlerpauschale zu einer Homeofficepauschale vorstellen,
     gesetzes eine umfassende Regelung für den Versicherungs-          mit der Internetkosten und Betriebsmittel berücksichtigt
     schutz im Homeoffice unabdingbar.                                 werden. Auch das Thema Datenschutz darf im Homeoffice
     Auf arbeitsvertraglicher Ebene kann eine Änderung des Ar-         nicht unberücksichtigt bleiben.
     beitsortes nur einseitig durch Weisung der/des DG erfolgen,                     Gastbeitrag: Mag. Gerhard Bohnstingl, LAK Steiermark

10                                      verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Rundfahrt unseres Präsidenten Gerhard Leutgeb
                         und Vizepräsidentin Gertraud Wiesinger
Im September besuchten Präsident Gerhard Leutgeb, Vi-       Maschinenrings Gusental. Präsident Gerhard Leutgeb und
zepräsidentin Gertraud Wiesinger und Bereichsbetreuer       Vizepräsidentin Gertraud Wiesinger stellten sich den Mit-
Gerhard Hoflehner einige Filialen der Lagerhausgenossen-    arbeiterInnen vor und nutzten diese Gelegenheiten, um
schaft Eferding – OÖ Mitte sowie die Geschäftsstelle des    sich für ihre Fragen und Anliegen Zeit zu nehmen.

Lagerhausfiliale Bachmanning                                Maschinenring Gusental

Lagerhausfiliale Gunskirchen                                Lagerhausfiliale Enns

Lagerhausfiliale Lambach                                    Lagerhausfiliale Perg

Lagerhauswerkstätte Wels                                    Lagerhausfiliale Münzbach

                           verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                            11
Alle Pensionen
Pensionsart                    Wartezeit                                                Altersbestimmungen                                          Erwerbstätigkeit

                                                                                        Männer ab 65. Lebensjahr (LJ) und
                                                                                                                                                    Die Aufgabe der Erwerbstätig-
                               Nach APG: (§ 4 Abs. 1) für ab. 1.1.1955 Geborene         Frauen ab 60. Lebensjahr*                                   keit ist nicht erforderlich.
                               180 Versicherungsmonate (=15 Jahre), von denen           *Übergangsregelung ab 2024 bis 2033 wie folgt:              Beantragt ein 65-jähriger Mann
                               mind. 84 Monate (=7 Jahre) durch eine Erwerbstätig-      Geb. von –     bis              LJ                          oder eine 60-jährige Frau eine
                               keit erworben wurden, dazu zählen auch:                  02.12.63 – 01.06.64            60,5                         Alterspension, steht es ihm/ihr
Alters(regel)pension           - Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes mit Be-     02.06.64 – 01.12.64             61                          frei, die Berufstätigkeit aufzu-
                                hinderung                                                                                                           geben, das bisherige Dienstver-
§§ 253, 261 ASVG                                                                        02.12.64 – 01.06.65            61,5                         hältnis fortzusetzen, ein neues
                               - Weiter- bzw. Selbstversicherung für die Pflege eines   02.06.65 – 01.12.65             62
                                nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3                                                                                  Dienstverhältnis aufzunehmen,
§§ 4, 15 APG                                                                            02.12.65 – 01.06.66            62,5                         eine selbstständige Erwerbstä-
                               - Familienhospizkarenz
                                                                                        02.06.66 – 01.12.66             63                          tigkeit fortzusetzen oder eine
                               - Bezug von Pflegekarenzgeld bei Pflegeteilzeit                                                                      selbstständige Erwerbstätigkeit
                                                                                        02.12.66 – 01.06.67            63,5
                               Wenn bis 1.12.2004 mind. 1 Vers.Monat vorliegt,          02.06.67 – 01.12.67             64                          zu beginnen.
                               greift im Günstigkeitsfall auch die ASVG-Wartezeit.      02.12.67 – 01.06.68            64,5                         Eine normale Alterspension
                                                                                                                                                    gebührt immer ungekürzt.
                                                                                        ab 02.06.68			                  65

Erhöhte Alterspension
                                                                                        Wenn trotz Erreichen des Anfallsalters für die Alterspen-
(Bonifikation)                 wie Alterspension                                        sion (60. bzw. 65. LJ) weitergearbeitet wird, ohne eine
                                                                                        Eigenpension zu beanspruchen.
§ 261C ASVG

                                                                                        Männer, nach dem 31.12.1953 geboren, mit 62. LJ,
                                                                                        Frauen nach folgender Übergangsregelung:
                                                                                        Geb. von –       bis           LJ
                                                                                        01.01.59 – 31.12.59            57
Langzeitversicherungs-                                                                                                                              Wegfall der Pension, wenn
                                                                                        01.01.60 – 31.12.60            58
                                                                                                                                                    das Bruttoeinkommen über
Pension                        wie Alterspension                                        01.01.61 – 31.12.61            59                           der Geringfügigkeitsgrenze
„Hackler-Pension“                                                                       01.01.62 – 01.12.63            60                           (2021: 475,86 €/Monat) liegt.
                                                                                        02.12.63 – 01.06.64           60,5
                                                                                        02.06.64 – 01.12.64            61
                                                                                        02.12.64 – 01.06.65           61,5
                                                                                        ab 02.06.65		                  62
                                                                                        Männer und Frauen ab dem 62. LJ
                                                                                        Praktische Bedeutung hat die Korridorpension bis            Wegfall der Pension, wenn
Korridorpension                                                                         zum Jahr 2027 aber nur für Männer, da bis zu diesem         das Bruttoeinkommen über
                               wie Alterspension                                                                                                    der Geringfügigkeitsgrenze
§ 4 ABS 2 APG                                                                           Zeitpunkt Frauen die Regelpension mit dem 60. LJ in
                                                                                        Anspruch nehmen können. Für Frauen wird die Korridor-       (2021: 475,86 €/Monat) liegt.
                                                                                        pension erst ab 2028 schlagend.

                                                                                                                                                    Wegfall der Pension, wenn
                                                                                                                                                    das Bruttoeinkommen über
Schwerarbeitspension           wie Alterspension                                        Männer und Frauen ab dem 60. LJ
                                                                                                                                                    der Geringfügigkeitsgrenze
                                                                                                                                                    (2021: 475,86 €/Monat) liegt.

                              • bis zum 50. LJ 60 Versicherungsmonate innerhalb der
                                letzten 10 Jahre (= Rahmenfrist);
                              • zw. dem 50. und 60. LJ ist pro weiterem Lebens-
                                monat ein weiterer Versicherungsmonat not-wendig,                                                                   Gem. § 86 Abs. 3 Z. 2 ASVG:
Invalidität- und Berufsun-      wobei sich die Rahmenfrist um 2 Monate erhöht;                                                                      - Aufgabe der Tätigkeit auf-
                              • ab dem 60. LJ 180 Versicherungsmonate innerhalb                                                                      grund derer Invalidität besteht
fähigkeits-Pension
                                der letzten 30 Jahre oder                                                                                            (Ausnahme: Pflegegeldbezie-
§§ 254ff, 261, 271ff ASVG     • 180 Beitragsmonatew (Selbstversicherung bis max.                                                                     her ab Stufe 3)
                                12 Monate) oder 300 Versicherungsmonate                                                                             - Im Falle einer Erwerbstätigkeit
§ 6 APG                       • Keine Wartezeit, wenn                                                                                                wird Pension als Teilpension
                               - Folge von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit,                                                                       gewährt.
                               - Stichtag vor Vollendung des 27. LJ liegt und
                               mind. 6 Versicherungsmonate vorliegen.

                                                                                        Heiratet ein(e) Pensionist(in), so gebührt nach dem Tod
Witwen(r)pension                                                                        eine unbefristete Witwen(r)pension nur, wenn aus der
                               Wartezeit für Verstorbene wie bei Invaliditätspension
§§ 258, 264 ASVG; § 7 APG                                                               Ehe ein Kind stammt bzw. legitimiert wurde oder die
                                                                                        Ehe eine bestimmte Zeit gedauert hat.
Waisenpension
§§ 260, 266 ASVG; § 7 APG

                             *Seit 1.1.2020 bis voraussichtlich 31.12.2021: Kein Pensionsabschlag bei 540 Beitragsmonaten der Pflichtversicher

12                                                 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
im Überblick
Besondere Voraussetzungen                                                                           Ausmaß der Pension
                                                                                                    - Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt die Pensions-
                                                                                                     berechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem (Pensionshöhe = Ge-
                                                                                                     samtbemessungsgrundlage x Prozentsatz).
                                                                                                    - Der Prozentsatz hängt von der Zahl der erworbenen Versicherungsmonate
                                                                                                     und vom Pensionsantrittsalter ab.
                                                                                                    - Pro VJ gebührt bei Inanspruchnahme der Pension zum Regelpensionsalter
                                                                                                     1,78 % der Gesamtbemessungsgrundlage. Sind keine KEZ-Monate vorhanden,
                                                                                                     sind G-BMGL und BMGL ident. Es werden 2 Pensionsberechnungen durchge-
                                                                                                     führt: erstens nach geltendem Recht und zweitens eine Vergleichs-pension
                                                                                                     nach dem Gesetzesstand 31.12.2003.
                                                                                                    Die zur Auszahlung gelangende Pension muss mind. einen bestimmten Prozent-
                                                                                                     satz der Vergleichspension betragen.
                                                                                                    - Für Personen, die ab 1.1.1955 geboren wurden, erfolgt die Pensionsberech-
                                                                                                     nung nach den Bestimmungen des APG, d.h. es wurde für diesen Personen-
                                                                                                     kreis ein Pensionskonto aufgebaut.
                                                                                                    - Zum Stichtag 1.1.2014 wurde dafür eine „Kontoerstgutschrift“ errechnet. Dazu
                                                                                                     kommen die jährlichen Teilgutschriften (1,78 % der Jahres-Beitragsgrundlagen).
                                                                                                    Wie Alterspension, darüber hinaus:
                                                                                                    - für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme der Alterspension gebührt
                                                                                                     frühestens ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit (§ 236) eine Erhö-
                                                                                                     hung um 4,2 % der Leistung nach § 261 bis max. 91,76 % der Höchstbemes-
                                                                                                     sungsgrundlage
                                                                                                    - bleibt ein Rest von weniger als 12 Monaten, so beträgt das Ausmaß der Erhö-
                                                                                                     hung für jeden Restmonat 1/12 von 4,2 % (= 0,35%)
                                                                                                    - bei aufrechtem Dienstverhältnis über 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) Lebens-
                                                                                                     jahren Reduktion der PV-Beiträge um die Hälfte (für Pensionsberechnung wird
                                                                                                     die volle BGL berücksichtigt)

Männer benötigen 540 Beitragsmonate, Frauen, geb. bis 31.12.1958, benötigen 480 Beitrags-
monate, danach Übergangsregelung wie folgt:
Geb. von –      bis   Beitragsmonate
01.01.59 –   31.12.59       504
                                                                                                    Für ab 01.10.52 geborene Männer und ab 01.01.55 geborene Frauen:
01.01.60 –   31.12.60       516
                                                                                                    Abschlag: 4,2% pro Jahr (0,35% pro Monat), maximal: 12,6 %
01.01.61 –   31.12.61       528
                                                                                                    *siehe dazu auch Neuregelung seit 01.01.2020
ab 01.01.62		               540
Es werden grds. nur Beitragsmonate aufgrund Erwerbstätigkeit berücksichtigt, als solche
zählen auch Zeiten der Kinderziehung (KEZ; bis max. 60 Monate), Zeiten des Bezuges von
Wochengeld sowie des Präsenz-/Zivildienstes.

                                                                                                    Seit 01.01.2014 gilt:
ab Stichtag 2017: 480 Versicherungsmonate (= 40 Versicherungsjahre)                                 Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen beträgt der Abschlag 0,425 %
                                                                                                    pro Monat (= 5,1 % pro Jahr – max. 15,3 %) der Pension.

540 Versicherungsmonate und                                                                         Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr der Inanspruch-
                                                                                                    nahme der Pension vor dem Regelpensionsalter 1,8 % der Leistung, bei Inan-
Schwerarbeit durch mindestens 120 Monate in den letzten 20 Jahren                                   spruchnahme der Schwerarbeitspension 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter 9 %
SONDERBESTIMMUNG: Frauen, geb. 01.01.59 bis 31.12.63, haben Anspruch auf Schwerar-                  der beim Regelpensionsalter gebührenden Leistung.
beitspension mit 55. LJ, wenn 40 qualifizierte Versicherungsjahre vorliegen.                        *siehe dazu auch Neuregelung seit 1.1.2020
Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt vor bei:
- Angestellten mit Berufsschutz: wenn sich ihr Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat,        Pensionsabschlag 4,2% pro Jahr, der Maximalabschlag darf aber 13,8 % der
 dass sie außerstande sind, ihren bisherigen oder einen gleichwertigen Beruf auszuüben.             Leistung nicht übersteigen.
- Eine Verweisung auf die nächstniedrigere Verwendungsgruppe ist nach der ständigen Judi-
 katur des OGH zulässig;
                                                                                                    Für Personen, die nach dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, gelten die bishe-
- Arbeitern mit Berufsschutz: wenn sich ihr Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat,           rigen Regelungen nicht mehr. Diese Personen erhalten eine Pension nur dann,
 dass sie aus Gesundheitsgründen in ihrem Berufsfeld nicht mehr arbeiten können;                    wenn dauernde Invalidität/BU vorliegt; liegt vorübergehende Invalidität/BU vor,
- Personen ohne Berufsschutz: wenn sie zu keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr fähig             so gebührt bei Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Umschulungsgeld
 sind. Berufsschutz liegt vor, wenn in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag mindestens 7,5        (AMS) in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 22 % oder bei Maßnahmen der
 Jahre (90 Monate) eine Tätigkeit als Angestellter oder in einem erlernten Beruf ausgeübt           gesundheitlichen Rehabilitation Rehabilitationsgeld (ÖGK) in Höhe des Kran-
 wurde. Hat der Versicherte bereits das 60. LJ vollendet gilt der sog. Tätigkeitsschutz: für die    kengeldes (mind. Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende).
 Beurteilung der Invalidität/Berufsunfähigkeit gilt die Tätigkeit, die in den letzten 15 Jahren     *siehe dazu auch Neuregelung seit 1.1.2020
 vor dem Stichtag mindestens durch 10 Jahre ausgeübt wurde; dabei sind zumutbare Ände-
 rungen der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder durch Eheschließung legitimiert wurde oder die/der
Witwe/Witwer im Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. LJ vollendet hat oder die Ehe
mind. 10 Jahre gedauert hatte. Ansonsten ist die Pension auf 2,5 Jahre befristet.

Kinder bis zur Vollendung des 18. LJ; darüber hinaus nur, wenn das Kind eine Berufsausbildung
bzw. ein Studium (ernsthaft und zielstrebig) betreibt, jedoch max. bis zur Vollendung des 27. LJ.

ung auf Grund einer Erwerbstätigkeit. Als solche Beitragszeiten gelten Kinderbetreuungszeiten bis zu 60 Monaten.

                                            verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                                                     13
„Quer durch‘s Lånd“

                                                  Der neugewählte Betriebsrat nach
                                                  der konstituierenden Sitzung der
                                                  Lagerhausgenossenschaft Grein am
                                                  9.11.2020.
                                                  v.l.: Arb-BR: Manfred Kaiselgruber,
                                                  BRV Johann Ebner, Peter Müller;
                                                  Ang-BR:     Gerald     Leonhartsberger,
                                                  BRV Sandra Grafeneder, Sandra Geiblinger

                                                  Konstituierende Sitzung des Ar-
                                                  beiterbetriebsrates    der      Fürst
                                                  Starhemberg’schen Familienstiftung
                                                  am 30.10.2020 in Walding: Als BRV
                                                  wurde KR Peter Ettinger und als Stell-
                                                  vertreter Alois Bauernberger wieder-
                                                  gewählt. Neu im Betriebsrats-Team
                                                  ist Daniel Knogler
                                                  v.l.: Landessekr. KR Friedrich Gattringer,
                                                  BR Daniel Knogler, BR-Vorsitzender KR
                                                  Peter Ettinger und BR Alois Bauernberger

                                                  In der Besprechung am 14.10.2020
                                                  zwischen dem BR und der GF der neu-
                                                  en Lagerhaus Innviertel-Traunviertel-
                                                  Urfahr eGen wurde die Fortführung
                                                  der bisherigen Sozialleistungen auch
                                                  für die Urfahraner beschlossen.
                                                  v.l.: Benjamin Werth, Ernst Schicklberger,
                                                  KD Dr. Siegfried Glaser, GF Dir. Mag.
                                                  Stefan Schamberger, KR Manuel Schwabl,
                                                  Landessekr. KR Friedrich Gattringer, Ger-
                                                  hard Hoflehner, Daniela Lanzerstorfer,
                                                  Michaela Leibetseder, Erwin Durstberger

                                                  Zu einem ersten Kennenlernen tra-
                                                  fen sich am 9.10.2020 in Rottenmann
                                                  (Steiermark) einige BR-KandidatInnen.
                                                  Weiters wurden Vorbereitungen für
                                                  die Wahl des gemeinsamen Betriebsra-
                                                  tes der PIG Austria GmbH (zusammen-
                                                  geschlossene Schweinezuchtverbände
                                                  der Bundesländer OÖ, NÖ und Stmk)
                                                  getroffen. BR-Kandidat Karl Famler aus
                                                  OÖ konnte leider nicht anwesend sein.
                                                  v.l.: BR Johann Scheibmayr und Anna
                                                  Stögmüller (OÖ), Stefanie Söllner (NÖ),
                                                  Verena Doppelhofer (Stmk)

14   verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Seminarübersicht 2021                                     BR-Diplom Termine

                 Gartenbau- und Baumschulbetriebe                       Modul I: Grundzüge des Arbeitsrechts von A-Z
                 Do, 21. Jänner 2021, 9:00 – 17:00 Uhr,                     Do, 14. Jänner 2021, 9:00 – 17:00 Uhr, Landhotel
                 Gasthaus Knechtelsdorfer, 4980 Antiesenhofen               Schicklberg, 4550 Kremsmünster
                 LagerhausbetriebsrätInnen (Aufsichtsräteschulung)      Modul II: AR-Aufbau, Unser Sozialsystem
                 Do, 11. Februar 2021, 9:00 – 17:00 Uhr,                    Do, 4. Februar 2021, 9:00 – 17:00 Uhr, Seminarkul-
                 Parkhotel Stroissmüller, 4701 Bad Schallerbach            tur an der Donau, 4085 Waldkirchen am Wesen
                 Mahl- und Mischgenossenschaften
                                                                        Modul III: Betriebsrat – Grundlagen, Datenschutz
                 Di, 16. März 2021, 18:00 Uhr,
                 Gasthaus Fischer, 4073 Dörnbach                            Di, 23. Februar 2021, 9:00 – 17:00 Uhr, Seminarkul-
                                                                            tur an der Donau, 4085 Waldkirchen am Wesen
                 Landesverband für Leistungsprüfung und Qualitäts-
                 sicherung in OÖ                                        Modul IV: Betriebsratswahl, Betriebsratsfonds
                 Do, 22. April 2021, 9:00 – 17:00 Uhr,                      Di, 9. März 2021, 9:00 – 17:00 Uhr, Landhotel
                 Seminarkultur an der Donau, 4085 Waldkirchen               Schicklberg, 4550 Kremsmünster
                 am Wesen                                               Modul V: Social Media für den Betriebsrat
                                                                            Do, 18. März 2021, 9:00 – 17:00 Uhr, Wifi Gries-
              Lehrgangsübersicht 2021                                       kirchen, 4710 Grieskirchen
                                                                        Modul VI: Kommunikation – Konflikte gut lösen
                                                                            Mi, 24. und Do, 25. März 2021, 9:00 – 17:00 Uhr
                 Ausbildung zur/zum StaplerfahrerIn                         Seminarkultur an der Donau, 4085 Waldkirchen/Wesen
                 Mo, 8. – Mi, 10. Februar 2021, 8:00 – 17:00 Uhr,           Hinweis: Bei der Anmeldung bitte ev. Nächti-
                 Seminarort: Zentralraum OÖ                                 gungswunsch bekannt geben!
                 C95 FahrerInnen-Qualifizierung Gesamtweiterbil-
                 dung für den Führerschein im Güterverkehr nach
                 BGBl. II 139/2008
                 Diese Aus- und Weiterbildung wird in Zusammen-
                 arbeit mit dem WIFI nur für Betriebe angeboten.
                                                                        Ausbildung der AusbilderInnen
                 Termine auf Anfrage.
                                                                        Wenn Sie künftig Lehrlinge ausbilden wollen erhalten Sie
              ADR – GefahrgutlenkerIn                                   mit dieser Ausbildung das Know-how, um die Interessen der
                 Basisausbildung mit Prüfung                            Lehrlinge und die der/des ArbeitgeberIn erfüllen zu können.
                 Fr, 12. März, 18:00 – 22:00 Uhr, Sa, 13. und           Ausbildungsplan
                 So, 14. März 2021, 9:00 – 17:30 Uhr,
                 Seminarort: Cafe „Zum alten Backhaus“, 4064 Oftering   » Rechtliche Grundlagen bei der Lehrlingsausbildung
                                                                        » Methoden der Lehrlingsauswahl, Lehrlingsaufnahme
                 Fortbildung zur Verlängerung der Bescheinigung         » Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktlösung
                 Sa, 13. und So, 14. März 2021, 9:00 – 17:30 Uhr          (zwischenmenschliche Probleme mit Jugendlichen)
                 Seminarort: Cafe „Zum alten Backhaus“, 4064 Oftering   » Führungsverhalten
                                                                        » Motivation
                 Aufbaukurs „TANK“ mit Prüfung
                 Termin und Seminarort werden am Ende der Basi-         » Erfolgskontrolle bei der Lehrlingsausbildung
                 sausbildung vereinbart.                                Termin
                 Erste-Hilfe Grund- und Auffrischungskurs               » 24. & 25.2. und 17. & 18.3.2021, 8:00 – 17:00 Uhr
                 Termin auf Anfrage.                                    » Seminarort: Meggenhofen
                 Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
                                                                        » Voraussetzung: Vollendetes 18. Lebensjahr
                 Termin auf Anfrage.                                    » Unterrichtseinheiten: 40 UE
                                                                        » Prüfung: Fachgespräch
                 Ausbildung und Auffrischung zur/zum Brand-
                 schutzbeauftragten                                     » Teilnehmeranzahl: Mind. 10, max. 25 Personen
                 Termin auf Anfrage.                                    » Kosten: 460,00 € pro Person inkl. Unterlagen, Gebühren
                                                                         bei mind. 10 TeilnehmerInnen, exkl. Verpflegung
                                                                        Alle Teilnehmenden erhalten nach erfolgreich abgeleg-
                                                                        tem Fachgespräch ein AusbilderInnenzeugnis.
pixabay.com

                   Änderungen im Seminarprogramm sowie Fristenänderungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung
                                  verlässlich,
                                 des           kompetent
                                      Coronavirus  finden– deine Landarbeiterkammer
                                                           Sie aktuell auf www.landarbeiterkammer.at/ooe       15
Fotos: ÖLAKT
     Vollversammlung des Österreichischen Landarbeiterkammertages
     Landwirtschaft soll attraktiver werden
     Die österreichischen Landarbeiterkammern wollen Jobs in        gekauft werden, dann schafft das 3.100 Arbeitsplätze und
     der Land- und Forstwirtschaft für heimische Arbeitskräfte      eine Wertschöpfung von 140 Mio. Euro“, sprach Köstinger
     attraktiver machen. „Unser Ziel ist es, dass landwirtschaft-   eine aktuelle Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes an.
     liche Betriebe mit der Produktion hochwertiger, regionaler     „Umso besser, wenn die Jobs in den Produktionsbetrieben
     Lebensmittel auch möglichst viele nachhaltige und ganz-        zukünftig vermehrt mit heimischen Arbeitskräften abge-
     jährige Jobs in ihren Regionen schaffen“, erklärte der Vor-    deckt werden könnten“, so Köstinger.
     sitzende des Österreichischen Landarbeiterkammertages          „Viele Mitglieder der Landarbeiterkammern leisten in den
     (ÖLAKT) NÖ LAK Präsident Andreas Freistetter.                  Betrieben einen wichtigen Beitrag, uns alle mit qualitativ
     Beraten wurde im Rahmen der Bundes-Vollversammlung             hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Gerade die Co-
     über gesetzliche Änderungen, die es erlauben, dass ein         ronakrise führt uns dies vor Augen. Jede Initiative, die mit-
     Pool von Arbeitskräften ganzjährig je nach Saison in ver-      hilft, bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern und
     schiedenen Betrieben und Branchen (zB im Frühjahr und          neue Jobs zu schaffen, stärkt die Regionen und den länd-
     Sommer bei der Spargel- und Gemüseernte, im Herbst &           lichen Raum“, betonte Landesrat Daniel Fellner, in Vertre-
     Winter im Weinbau und Forst) eingesetzt werden kann.           tung von Landeshauptmann Peter Kaiser.
     „Wenn die Möglichkeiten für ganzjährige Beschäftigungs-        Auch Landesrat Martin Gruber sicherte den ÖLAKT-De-
     möglichkeiten gleich im Zuge der aktuellen Schaffung einer     legierten die Unterstützung für ihre Konzepte zu. „Durch
     Bundes-Landarbeitsordnung ausgebaut werden, würde              regionale Qualitätsproduktion sichern wir auch Jobs in
     es die Branche attraktiver für heimische Arbeitskräfte ma-     den ländlichen Regionen. Wir müssen das heimische Ar-
     chen“, versicherte Freistetter.                                beitskräftepotenzial aber in Zukunft noch stärker in den
                                                                    Produktionsbetrieben nutzen.“
     Regionale Qualitätsproduktion schafft Arbeitsplätze
     Ihre Teilnahme musste Bundesministerin Elisabeth Kös-
     tinger kurzfristig absagen, sicherte den ÖLAKT-Delegier-
     ten jedoch per Videobotschaft ihre Unterstützung zu.
     „Wer regionale Lebensmittel kauft, stärkt unsere heimi-
     schen Betriebe und schützt die Umwelt durch kurze Trans-
     portwege. Wenn um 1 % mehr heimische Lebensmittel

                                                                    Das neue ÖLAKT-Präsidium, v.l.: Der neue stellvertretende Vorsit-
                                                                    zende Eduard Zentner, Vorsitzender Andreas Freistetter, stellver-
                                                                    tretender Vorsitzender Andreas Gleirscher und stellvertretender
                                                                    Vorsitzender Alexander Rachoi

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