24.06.2021 PRAXIS PLAN & BEMA-Positionen ab 01.07.2021 - BFS health finance

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24.06.2021 PRAXIS PLAN & BEMA-Positionen ab 01.07.2021 - BFS health finance
PRAXIS PLAN® &
BFS health finance
Übersicht neue   PAR-Richtline &
BEMA-Positionen ab 01.07.2021

                                   24.06.2021
Herzlich Willkommen zu unserem Online-Seminar
Die Behandlungsstrecke mit der neuen PAR-Richtlinie ab 01. Juli 2021
Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie

                                                              § 4 Behandlungsbedürftigkeit der
    § 3 Anamnese, Befund, Diagnose und                        Parodontitis
    PA-Status                                                 Diagnosen:
    ü Erhebung der allgemeinen und
                                                              § Parodontitis
      spezifischen Anamnese
                                                              § Parodontitis als Manifestation
    ü Parodontalstatus
                                                                systemischer Erkrankungen,
    ü Zahnverlust durch PA                                    § Generalisierte gingivale
    ü Röntgenbefund                                             Vergrößerungen
    ü Diagnose                                                und Sondierungstiefe von 4 mm oder
                                                              mehr.

    WICHTIGE PUNKTE:

    è Vorbehandlung und PSI-Code sind keine
      Voraussetzungen mehr für eine PA-Behandlung.
    è Röntgenaufnahmen nicht älter als 12 Monate
      (bisher 6 Monate) mit Angabe Knochenabbau (%KA/Alter)
    è Basis Klassifikation der Parodontalerkrankungen
      Staging & Grading
    è HbA1c-Wertes bei Diabetes mellitus und
      konkrete Angabe Tabakkonsum.
    è Die AIT ist ein MUSS vor der CPT
      (Ausnahme: Patienten gem. § 22a SGB V).

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Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie

    § 5 Begutachtung und Genehmigung
    § Durchführung der systematischen Parodontitistherapie nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
    § Die Krankenkasse kann die diagnostischen Unterlagen und die Versicherten begutachten lassen.

    § 6 Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
    ü Erörterung Therapiealternativen, gemeinsame Entscheidungsfindung
    ü Erörterung unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

    ü Information über gesundheitsbewusstes Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren
    ü Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen

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Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie

    § 7 Konservierend-chirurgische Maßnahmen                                                    § 7 und § 8:

    ü Konservierend-chirurgische Maßnahmen      einschl.   Glätten   überstehender    im zeitlichen Zusammenhang mit
      Füllungs- und Kronenränder                                                     der Antiinfektiösen Therapie (AIT)

                                                                                     WICHTIGE PUNKTE:
                                                                                     è Pflicht zur Mitwirkung des
    § 8 Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
                                                                                       Patienten ist nicht mehr
    ü Mundhygieneaufklärung                                                            beinhaltet (Adhärenz)
    ü Bestimmung Entzündungszustand Gingiva                                          è Dokumentation ATG & MHU
    ü Anfärben Plaque                                                                è CAVE: Delegation
    ü individuelle Mundhygieneinstruktion
    ü praktische Anleitung risikospezifische Mundhygiene mit praktischen Übungen

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Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie

    § 9 Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen) - AIT                  § 10 Adjuvante
                                                                                Antibiotikatherapie
    ü Entfernung    aller supragingivalen   und      klinisch    erreichbaren
      subgingivalen weichen und harten Beläge                                   ü Schwere Formen mit raschen
                                                                                  Attachmentverlust
      § an Stellen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm und mehr.
                                                                                ü im zeitlichen Zusammenhang
      § möglichst innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen.                           mit der AIT

    gem. Grading                                                                               Sondierungstiefe
      PA-Status             § 11 Befundevaluation                                                von ≥ 6 mm
     (A – B – C)
                            ü Parodontalstatus
                            ü Zahnverlust durch PA
                            ü Röntgenbefund mit %KA/Alter                                             CPT
       UPT

                            WICHTIGE PUNKTE:
                            è Befundevaluation 3 - 6 Monate nach AIT
                            è CPT: keine Genehmigung notwendig, nur
                              Mitteilung an die GKV.
                            è 3 – 6 Monate nach CPT erneute Evaluation

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Übersicht zur Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie - § 13 UPT

    § 13 Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
    ü Mundhygienekontrolle

    ü Mundhygieneunterweisung
    ü Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne
    ü Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen
    ü Subgingivale Instrumentierung
    ü Erhebung Parodontalstatus

    WICHTIGE PUNKTE:
    è Beginn der UPT:
      3 bis 6 Monate nach Beendigung der AIT oder CPT
    è Intervalle der UPT abhängig vom Granding auf dem
      PA-Plan:
       § A: einmal im Kalenderjahr
       § B: einmal im Kalenderhalbjahr
       § C: einmal im Kalendertertial
    è Zeitraum: 2 Jahre
      genehmigungspflichtige Verlängerungsoption
      um 6 Monate

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Übersicht zu neuen und alten PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

                                                    Punktwert auf den Folgeseiten:
                                                    1,1710 € (AOK BW 01.01.2021)
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                          Hinweis

        04     Erhebung
                                                    § 12 Punkte statt bisher 10 Punkte
               Parodontaler Screening Index
                                                      = 14,05 € Honorar (statt bisher 11,71 €)

                                                    § Änderung in neue Leistungsbeschreibung – Integration in
                                                      die Therapie
       Für Versicherte gem. § 22a SGB V wird eine
       gesonderte Gebührenpositionen eingeführt.
                                                    § Patient erhält Information über das Untersuchungs-
                                                      ergebnis auf Vordruck 11 der Anlage 14a BMV-Z

                                                       Vordruck PSI Mitteilungsblatt nur zur Ansicht. Es werden evtl. noch Änderungen umgesetzt.

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Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                      Hinweis

         4         Erhebung und Erstellung eines                § 44 Punkte statt bisher 39 Punkte
                   Parodontalstatus                               = 51,52 € Honorar (statt bisher 45,67 €)
                                                                § Änderung in neue Leistungsbeschreibung
                                                                § Neues Blatt 1 und 2 für PA-Anträge ab 01.07.2021

                                                 Übergangsregelung
                                                 für PAR-Behandlungen
                                                 1. PA-Pläne mit Genehmigungsdatum
                                                    und Therapiebeginn vor 01.07.2021
                                                    werden nach der alten Vorgehens-
                                                    weise abgerechnet.
                                                 2. PA-Pläne mit Genehmigungsdatum vor
                                                    01.07.2021 aber kein Behandlungs-
                                                    beginn bis zum 30.06.2021 müssen
                                                    zurückgenommen und nach der
                                                    neuen Vorgehensweise neu erstellt
                                                    werden. Das Honorar für den alten
                                                    Plan entfällt.

         Vordruck PA-Status nur zur Ansicht.
     Es werden evtl. noch Änderungen umgesetzt
            und/oder um Blatt 3 ergänzt.

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Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                    Hinweis

        ATG        Parodontologisches Aufklärungs-
                   und Therapiegespräch                       § 28 Punkte = 32,79 € Honorar

                                                              § Das Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
                                                                erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Diagnostik

     Hinweis zur Delegation
     Nach aktuellem Stand ist das parodontologische
     Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
     eine zahnärztliche Gesprächsleistung und somit
     eine Delegation ggf. nicht möglich.

     Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer zuständigen KZV.

     Hinweis zum Zeitpunkt
     Unklare Formulierung:
     „im zeitlichen Zusammenhang“ mit der Diagnostik

     è Hierzu wurde geklärt, dass eine Berechnung in
       der gleichen Sitzung wie der PA-Status nicht
       erfolgen kann, da die Genehmigung der GKV
       abgewartet werden muss.

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Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                    Hinweis

         MHU     Patientenindividuelle
                 Mundhygieneunterweisung                      § 45 Punkte = 52,70 € Honorar

                                                              § Die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt
                                                                im zeitlichen Zusammenhang mit der AIT

     Leistungsinhalt:
     §   Mundhygieneaufklärung
     §   Bestimmung Entzündungszustand Gingiva
     §   Anfärben von Plaque
     §   individuelle Mundhygieneinstruktion
     §   praktische Anleitung Mundhygiene, Bestimmung
         geeigneter    Mundhygienehilfsmittel und deren
         Anwendung

     Hinweis zum Zeitpunkt
     Unklare Formulierung:
     „im zeitlichen Zusammenhang“ mit der AIT
     è Sinnvollerweise    ist   die   patientenindividuelle
       Mundhygieneunterweisung vor Beginn der AIT
       (Antiinfektiöse Therapie) durchzuführen.
     è Hierzu wurde geklärt, dass eine Berechnung in der
       gleichen Sitzung wie der PA-Status nicht erfolgen
       kann, da die Genehmigung der GKV abgewartet
       werden muss.
13
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021
                                          „alte“
     BEMA-Nr. Beschreibung                          Hinweis
                                         BEMA-Nr.
       AITa   Antiinfektiöse Therapie     P200      § löst BEMA P200 ab
              a) je behandeltem
                 einwurzeligen Zahn                 § Honorar unverändert bei 14 Punkten = 16,39 €
                                                    § NEU: Behandlung erst ab 4 mm Taschentiefe
                                                      (statt bisher 3,5 mm)

      AITb    Antiinfektiöse Therapie     P201      § löst BEMA P201 ab
              b) je behandeltem
                 mehrwurzeligen Zahn                § Honorar unverändert bei 26 Punkten = 30,45 €
                                                    § NEU: Behandlung erst ab 4 mm Taschentiefe
                                                      (statt bisher 3,5 mm)

      CPTa    Chirurgische Therapie       P202      § löst BEMA P202 ab
              a) je behandeltem
                                                    § Honorar unverändert bei 22 Punkten = 25,76 €
                 einwurzeligen Zahn
                                                    § NEU: Behandlung erst ab 6 mm Taschentiefe
                                                      (statt bisher 5,5 mm)
                                                    § NEU: keine Genehmigung notwendig - neues Formular
                                                      zur Mitteilung an die GKV
      CPTb    Chirurgische Therapie       P203      § löst BEMA P203 ab
              b) je behandeltem
                                                    § Honorar unverändert bei 34 Punkten = 39,81 €
                 mehrwurzeligen Zahn
                                                    § NEU: Behandlung erst ab 6 mm Taschentiefe
      Für Versicherte gem. § 22a SGB V                (statt bisher 5,5 mm)
      werden für AIT & CPT gesonderte
                                                    § NEU: keine Genehmigung notwendig - neues Formular
      Gebührenpositionen eingeführt.
                                                      zur Mitteilung an die GKV
14
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                    Hinweis

         BEVa      Befundevaluation
                                                              § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar
                   a) nach AIT
                                                              § 3 - 6 Monate nach Beendigung der AIT

         BEVb      Befundevaluation
                                                              § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar
                   b) nach CPT
                                                              § 3 - 6 Monate nach Beendigung der CPT

     Leistungsinhalt:
     §   Sondierungstiefen und Sondierungsblutung
     §   Zahnlockerung
     §   Furkationsbefall
     §   Röntgenbefund
         mit röntgenologischen Knochenabbau (%/Alter)

     Hinweis zur Delegation
     Nach aktuellem Stand ist die Befundevaluation
     eine zahnärztliche Leistung und somit eine
     Delegation ggf. nicht möglich.

     Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer zuständigen KZV.

     Für alle PAR-Leistungen gelten die Vorgaben des Delegationsrahmens der Bundeszahnärztekammer bzgl. der
     Frage, welche Leistungen bzw. Leistungsbestandteile zahnärztliche Mitarbeiter*innen (ZFA, ZMF, ZMV, DH)
     erbringen dürfen.
15
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                          Hinweis

       108    Einschleifen des natürlichen Gebisses § Honorar unverändert
              zum     Kauebenenausgleich  und   zur   6 Punkte = 7,03 €
              Entlastung, je Sitzung

       111    Nachbehandlung       im Rahmen   der § Honorar unverändert
              systematischen      Behandlung   von   10 Punkte = 11,71 €
              Parodontopathien, je Sitzung

16
Berechnungsbeispiel PA-Behandlung ab 01.07.2021

Punktwert Berechnungsbeispiel: 1,1710 € (AOK BW 01.01.2021)
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung
     BEMA-Nr.       Anzahl    Honorar       Leistung

     1. Sitzung: Untersuchung und Beratung – Honorar BEMA: 77,29 €

        01            1       21,08 €       Eingehende Untersuchung

        04            1       14,05 €       Erhebung Parodontaler Screening Index: Code 3 in allen Sextanten
                                            Beratung des Patienten über Parodontitis: Verbesserung der Mundhygiene
           -          -            -        notwendig.   Für   PA-Behandlung    Röntgenaufnahmen     zur   Diagnostik und
                                            Therapieplanung notwendig. Nächster Termin: Erhebung PA-Status

      Ä935d           1       42,16 €       Orthopantomogramm (OPG): Knochenabbau __ (%KA/Alter)

     2. Sitzung: PA-Status und Zst – Honorar BEMA: 70,26 €

        4             1       51,52 €       Erhebung und Erstellung eines Parodontalstatus Staging & Grading
     AIT       f          f   ü        ü       ü       ü    ü      ü      ü     ü       ü     ü     kü    b    kü     f
               18     17      16       15     14       13   12    11     21    22       23    24    25    26    27   28
               48     47      46       45     44       43   42    41     31    32       33    34    35    36    37   38
     AIT       f      kü      b        kü      ü       ü    ü      ü      ü     ü       ü     ü     kü    kü    f     f
                                                                                    INFO: Das Fehlen von Zahnstein ist
                                                                                    nicht mehr Voraussetzung für die zu
                                                                                    beantragende Parodontitistherapie.
                                                                                    Neu aufgenommen wurde, dass das
       107            1       18,74 €       Entfernen harter Zahnbeläge
                                                                                    Glätten überstehender Füllungs- und
                                                                                    Kronenränder (je nach Indikation) vor
                                                                                    oder im zeitlichen Zusammenhang mit
                                                                                    der PAR-Therapie zu erfolgen hat.

18
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung
     BEMA-Nr.   Anzahl    Honorar   Leistung

     3. Sitzung: Mundhygieneunterweisung & ATG – Honorar BEMA: 85,49 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z

                                    Parodontologisches        Aufklärungs-
                                    und Therapiegespräch:                      INFO: lt. KZBV kann das ATG, da es
                                    Erörterung von Therapiealternativen (xy)   sich um eine Maßnahme handelt, die
                                    – Pat. möchte AIT, über UPT 1x pro         der Genehmigung unterliegt, erst
       ATG         1      32,79 €   Halbjahr in den nächsten 2 Jahren (4x      nach der Befürwortung des PAR-
                                    UPT) bei Grad B aufgeklärt. Aufklärung     Behandlungsplanes     durch    die
                                    gesundheitsbewusstes Ver-halten und        Krankenkasse    durchgeführt  und
                                    Wechselwirkung    PA     mit    anderen    abgerechnet werden.
                                    Erkrankungen.

                                    Patientenindividuelle
                                                                               INFO: Die MHU kann vor, parallel mit
                                    Mundhygieneunterweisung:
                                                                               oder nach der AIT durchgeführt
                                    Mundhygieneaufklärung mit Bestimmung
                                                                               werden. Allerdings unterliegt auch
                                    des Entzündungszustandes der Gingiva.
                                                                               diese Leistung der Genehmigung
       MHU         1      52,70 €   Anfärben von Plaque, individuelle Mund-
                                                                               durch die Krankenkasse.
                                    hygieneinstruktion   mit     praktischer
                                                                               Eine Verknüpfung des Leistungsan-
                                    Anleitung zur Mundhygiene, Bestimmung
                                                                               spruchs mit der Motivation des
                                    geeigneter Mundhygienehilfsmittel und
                                                                               Patienten besteht nicht mehr.
                                    deren Anwendung.

     è Unabhängig von der MHU kann jede Praxis im Rahmen ihres
       Prophylaxe-Konzepts Leistungen, wie eine professionelle Zahnreinigung
       anbieten.
     è Die Erbringung einer PZR ist jedoch keine Voraussetzung für
       die Beantragung einer PAR-Behandlung.

19
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung
     BEMA-Nr.   Anzahl   Honorar    Leistung

     4. Sitzung: AIT im I. und IV. Quadranten – Honorar BEMA: 281,02 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z

        -         -         -       Beratung Patient über Behandlungsablauf

        40        3      28,11 €    16-11 Infiltrationsanästhesie

       41a        1      14,05 €    47 Leitungsanästhesie

       AITa       9      147,51 €   15,13-11,45-41 Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn

      AITb        3      91,35 €    16,14,47 Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn

     5. Sitzung: AIT im II. und III. Quadranten – Honorar BEMA: 302,10 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z

        -         -         -       Beratung Patient über Behandlungsablauf

       111        1      11,71 €    16-11,47,45-41 PA-Nachbehandlung

        40        4      37,48 €    11-27 Infiltrationsanästhesie

       41a        1      14,05 €    36 Leitungsanästhesie

       AITa       9      147,51 €   21-23,25,35-31 Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn

      AITb        3      91,35 €    24,27,36 Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn

     è Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, können – unter
       Beachtung des Zielleistungsprinzips – gem. § 8.7 BMV-Z privat mit dem Patienten vereinbart und nach
       GOZ berechnet werden.

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Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung

     BEMA-Nr.    Anzahl      Honorar   Leistung

     6. Sitzung: Nachbehandlung – Honorar BEMA: 11,71 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z

          -         -           -      Beratung Patient über Behandlungsablauf

         111       1         11,71 €   16-27,36-47 PA-Nachbehandlung

     è Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, können – unter
       Beachtung des Zielleistungsprinzips – gem. § 8.7 BMV-Z privat mit dem Patienten vereinbart und nach
       GOZ berechnet werden.

     Die auf dem Parodontalstatus beantragten Leistungen
     þ   PA-Status (Nr. 4)
     þ   ATG
     þ   MHU
     þ   ATI a/b
     können nun abgerechnet werden können.

     Alle anderen Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke, wie

     ü BEV (Befundevaluation)
     ü CPT (chirurgische Parodontitistherapie)
     ü UPT Leistungen
     werden jeweils gesondert über die Monatsabrechnung abgerechnet.

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Übersicht zu den neuen UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021
UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021
     BEMA-Nr.    Leistung

       UPT       Unterstützende Parodontitistherapie

     Hinweise:

     è Die Maßnahmen nach Nrn. UPT a bis g sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht
       werden.
        Die Frequenz ist abhängig vom festgestellten Grad der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL:

        Grad A      einmal im Kalenderjahr -> Mindestabstand zehn Monate

        Grad B      einmal im Kalenderhalbjahr -> Mindestabstand fünf Monate

        Grad C      einmal im Kalendertertial -> Mindestabstand drei Monate

        WICHTIG: Änderungen im Rahmen der Befundevaluation hinsichtlich des Gradings (z. B. Verbesserung – mit dem
        Rauchen aufgehört) führt nicht zu einem veränderten Leistungsanspruch der UPT Frequenz.

     è Die UPT umfasst
        ü Mundhygienekontrolle
        ü Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich)
        ü Vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen
        ü bei Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit
          Sondierungstiefe von ≥ 5 mm die subgingivale Instrumentierung der betroffenen Zähne
        ü ab dem zweiten Jahr einmal im Kalenderjahr die Untersuchung des Parodontalzustandes
          (Befunderhebung gem. § 11)

23
Neue UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                        Hinweis

      UPTa    Unterstützende Parodontitistherapie                 § neue Position: 18 Punkte = 21,08 € Honorar
              a) Mundhygienekontrolle

      UPTb    Unterstützende Parodontitistherapie                 § neue Position: 24 Punkte = 28,10 € Honorar
              b) Mundhygieneunterweisung
                 (soweit erforderlich)

      UPTc    Unterstützende Parodontitistherapie                 § neue Position: 3 Punkte = 3,51 € Honorar
              c) Supragingivale und gingivale Reinigung
                 aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und          Patienten gem. § 22a SGB V:
                 Belägen, je Zahn                                   1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate.

      UPTd    Unterstützende Parodontitistherapie                 § neue Position: 15 Punkte = 17,57 € Honorar
              d) Messung von Sondierungsbluten und
                 Sondierungstiefen                                Berechnungsfähig bei:
                                                                  ü bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der
                                                                    Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im
                                                                    Rahmen der zweiten und vierten UPT gemäß §
               Patienten gem. § 22a SGB V:                          13 Abs. 3 PAR-RL,
               1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate.
                                                                  ü bei Versicherten mit festgestelltem Grad C der
                                                                    Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im
                                                                    Rahmen der zweiten, dritten, fünften und
                                                                    sechsten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL

24
Neue UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021

     BEMA-Nr. Beschreibung                                       Hinweis

      UPTe    Unterstützende Parodontitistherapie                § neue Position: 5 Punkte = 5,86 € Honorar
              e) Subgingivale Instrumentierung                   Berechnungsfähig bei:
                 je einwurzeligen Zahn
                                                                 ü Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und -bluten
                                                                 ü an allen Stellen mit Sondierungstiefe ≥ 5 mm
       UPTf   Unterstützende Parodontitistherapie                § neue Position: 12 Punkte = 14,05 € Honorar
              f) Subgingivale Instrumentierung                   Berechnungsfähig bei:
                 je mehrwurzeligen Zahn
                                                                 ü Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und -bluten
              UPTe/f - Patienten gem. § 22a SGB V:
              1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate.
                                                                 ü an allen Stellen mit Sondierungstiefe ≥ 5 mm

      UPTg    Unterstützende Parodontitistherapie                § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar
              g)Untersuchung des Parodontalzustands,
                                                                 Hinweis:
                die hierzu notwendige Dokumentation des
                klinischen Befunds umfasst                       § Die erhobenen Befunddaten werden mit den
                                                                   Befunddaten der Untersuchung nach Nr. BEV
                ü   Sondierungstiefen                              oder nach Nr. UPTd verglichen. Dem
                ü   Sondierungsblutung                             Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und
                ü   Zahnlockerung                                  es wird mit ihm das weitere Vorgehen
                ü   Furkationsbefall                               besprochen.
                ü   röntgenologischen Knochenabbau mit Angabe
                    des Knochenabbaus in Relation zum Patienten- § Die Leistung nach Nr. UPTg ist ab dem
                    alter (%/Alter).                               Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal
                                                                   im Kalenderjahr abrechenbar.
25
Übersicht zur Berechnungsfähigkeit der UPT bei Grad A, B und C

      Grading                             1. Jahr                                                   2. Jahr

                    UPTa                                                                      UPTa
                  + UPTb (ggf.)                                      10 Monate              + UPTb (ggf.)
     Einstufung   + UPTc                                                                    + UPTc
      auf dem     + UPTe/f (ggf.)                                                           + UPTe/f (ggf.)
     PA-Plan in                                                                             + UPTg
                   a = Mundhygienekontrolle
      Grad A       b = Mundhygieneunterweisung
                   c = Reinigung aller Zähne („PZR“)                                         g = Untersuchung Parodontalzustand
                   e/f = subgingivale Instrumentierung                                       d = Messung Sodierungstiefen/-blutung

                                        5 Monate                      5 Monate                      5 Monate
     Einstufung      UPTa                                  UPTa                        UPTa                        UPTa
      auf dem      + UPTb (ggf.)                         + UPTb (ggf.)               + UPTb (ggf.)               + UPTb (ggf.)
     PA-Plan in    + UPTc                                + UPTc                      + UPTc                      + UPTc
      Grad B       + UPTe/f (ggf.)                       + UPTe/f (ggf.)             + UPTe/f (ggf.)             + UPTe/f (ggf.)
                                                         + UPTd                      + UPTg                      + UPTd

                               3 Mon.                3 Mon.                3 Mon.          3 Mon.              3 Mon.
     Einstufung
      auf dem       UPTa            UPTa                     UPTa                UPTa              UPTa              UPTa
     PA-Plan in   + UPTb (ggf.)   + UPTb (ggf.)            + UPTb (ggf.)       + UPTb (ggf.)     + UPTb (ggf.)     + UPTb (ggf.)
      Grad C      + UPTc          + UPTc                   + UPTc              + UPTc            + UPTc            + UPTc
                  + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.)          + UPTe/f (ggf.)     + UPTe/f (ggf.)   + UPTe/f (ggf.)   + UPTe/f (ggf.)
                                  + UPTd                   + UPTd              + UPTg            + UPTd            + UPTd

26
Privatvereinbarungen im Rahmen der PAR & UPT
Freiräume für private Leistungen
     Natürlich sind nicht alle modernen Behandlungsmethoden im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen
     enthalten. Um bei Patienten sinnvolle Prophylaxe-Maßnahmen und wirkungsvolle Parodontal-Therapien
     umsetzen zu können, sind Vereinbarungen von Privatbehandlungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z unerlässlich.
     Zur neuen Richtlinie gibt es viel Lob, aber auch Skepsis und Kritik aus den Reihen der Spezialisten. Nur stellt sich
     die Frage: sind Privatvereinbarungen überhaupt noch möglich?
     Wir freuen uns, Ihnen dem brandaktuellen PRAXIS PLAN Präsenz-Seminar konkrete, individuelle
     Lösungen zu präsentieren.

     Unsere Themen für Sie:
     § Abrechnungskonzepte für die Prophylaxe
     § Selbstständige Leistungen – Analogie gem. § 6.1 GOZ
     § PA-Diagnostik– Initialtherapie und deren Berechnung
     § Geschlossene PA-Behandlungen und mögliche Zusatzleistungen
     § Offene PA-Behandlungen und mögliche Zusatzleistungen
     § Regenerative Methoden und Behandlung von Knochendefekten
     § UPT – unterstützende Parodontitistherapien
     § Privatvereinbarungen treffen?

     Um Ihr Prophylaxe-Konzept sowie die notwendigen und häufig aufwändigen Parodontal-Behandlungen
     aufwandsgerecht vergütet zu bekommen, sind klare Abrechnungskonzepte notwendig. Wir freuen uns
     bereits sehr darauf, diese mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten.

           Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf unserer Homepage www.praxis-plan.de

28
Ende unseres Online-Seminars

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung
Ihre Referentinnen

                                  Andrea Räuber                                                               Manuela Hackenberg
     schreibt als Gründerin und Geschäftsführerin der Firma PRAXIS PLAN seit       schreibt als Gründerin und Geschäftsführerin der Firma PRAXIS PLAN
     2000 Erfolgsgeschichte.                                                       seit 2000 Erfolgsgeschichte.
     Mehr als 50.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im Laufe
                                                                                   Mehr als 50.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im
     von über 20 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung und des
                                                                                   Laufe von über 20 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung und des
     Praxismanagement geschult. Durch die intensive Betreuung von
                                                                                   Praxismanagement geschult. Durch die intensive Betreuung von
     Zahnarztpraxen bundesweit ist Sie immer am Puls der Zeit. Sie kennt die
                                                                                   Zahnarztpraxen bundesweit ist Sie immer am Puls der Zeit. Sie kennt
     Probleme, mit denen sich die Zahnarztpraxen im Praxisalltag
                                                                                   die Probleme, mit denen sich die Zahnarztpraxen im Praxisalltag
     auseinandersetzen müssen.
                                                                                   auseinandersetzen müssen.
     Ihre beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare u. a. für
     Zahnärztekammern,       Rechenzentren,     Industrieunternehmen,    Zahn-     Ihre beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare u. a. für
     technische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu ihren              Zahnärztekammern,          Rechenzentren,      Industrieunternehmen,
     Aktivitäten. Als Referentin lässt Frau Räuber stets ihre Erfahrungen in die   Zahntechnische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu
     Seminare einfließen, eröffnet spannende Einblicke in die Praxis und           ihren Aktivitäten. Als Referentin lässt Frau Hackenberg stets ihre
     erarbeitet mit Ihnen konkrete Lösungen.                                       Erfahrungen in die Seminare einfließen, eröffnet spannende Einblicke
                                                                                   in die Praxis und erarbeitet mit Ihnen konkrete Lösungen.
     Sie ist Dental practice manager, ZMV, ZMP, Kommunikationstrainerin und
     Moderatorin, Master/Coach(DVNLP), Systemischer Coach, lizenzierte KTQ-        Sie ist Dental practice manager, ZMV, lizenzierte KTQ-Trainerin zur
     Trainerin zur Einrichtung eines praxisinternen QM - Systems und               Einrichtung eines praxisinternen QM - Systems . Seit 1999 als
     Qualitätscoach des Landes Baden Württemberg. Seit 1997 als Referentin         Referentin und Beraterin in Zahnarztpraxen tätig. Autorin der PRAXIS
     und Beraterin in Zahnarztpraxen tätig. Autorin der PRAXIS PLANer              PLANer Publikationen und diverse Autorentätigkeit.
     Publikationen und diverse Autorentätigkeit.
                                                                                   Schwerpunkte: Praxis-Coaching, Betriebswirtschaft, Organisation und
     Schwerpunkte: Praxis-Coaching, Betriebswirtschaft, Organisation und
                                                                                   Professionelle Abrechnung.
     Professionelle Abrechnung.

30
Aktualisierung

     Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,
     im Gesundheitswesen und gerade bei neuen Richtlinien und BEMA-Positionen wird erfahrungsgemäß häufig noch
     nachgebessert. Dadurch können sich in den nächsten Wochen und Monaten Änderungen ergeben, die bei der
     Durchführung des heutigen Online-Workshops noch nicht bekannt sind.
     Das vorliegende Handout nimmt sich der Thematik der neuen Richtline zu Parodontal-Behandlungen ab 01.07.2021
     bei gesetzlich versicherten Patienten sowie den dazu neue eingeführten bzw. neu formulierten BEMA-Leistungen an.
     Es setzt Schwerpunkte zum Thema Umsetzung der neuen PAR-Richtline in der zahnärztlichen Praxis.
     Es können und sollen hier nicht alle Bereiche der Berechnung von Parodontal-Behandlungen auf Basis der neuen PAR-
     Richtlinie mit den zugehörigen BEMA-Positionen dokumentiert werden. Das Handout erhebt keinen Anspruch auf
     Vollständigkeit. Jede Praxis hat verschiedene Behandlungsschwerpunkte, die abweichende Gestaltung der Berechnung
     von Parodontal-Behandlungen ermöglichen und unterschiedliche Ansatzpunkte liefern.
     Jeglicher Nachdruck, Vervielfältigung, Wiedergabe      dieser   Dokumentationsmappe   bedarf   der   ausdrücklichen,
     schriftlichen Genehmigung von PRAXIS PLAN®.
     Hinweis für Mitbewerber und freiberuflich tätige Teilnehmer:
     Bitte beachten Sie, dass die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt
     sind und nicht zur Nutzung im Rahmen Ihrer eigenen Seminare und Schulungen verwendet werden dürfen.
     Herzlichst, Ihre

     Andrea Räuber & Manuela Hackenberg
     PRAXIS PLAN®

     Stand: Juni 2021

31
FAQs
Antworten zu
Ihren Fragen
PSI-Patienteninformation

                                                                                                    Honorar
      BEMA-Nr.     Leistung                                                                Punkte
                                                                                                    PW: 1,1710

          04       Erhebung Parodontaler Screening-Index                                    12      14,05 €

     I.   Muss jeder Patient nach der Erhebung des PSI-Codes eine Patienteninformation ausgehändigt
          bekommen oder nur im Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung?

     Die Aushändigung der Patienteninformation „Ergebnisse Parodontaler Screening-
     Index“ ist in den Leistungsumfang der BEMA-Nummer 04 (PSI) aufgenommen
     worden, sodass diese zwingend erforderlich ist, um diese Leistung zu Lasten der GKV
     abzurechnen.

     Dies ist unabhängig von einer parodontalen Behandlungsbedürftigkeit.

     Abrechnungsbestimmung Nr. 3 zur BEMA-Nr. 04 (PSI)

     Der Versicherte erhält eine Information über das Untersuchungsergebnis, den
     möglichen Behandlungsbedarf, die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und
     eines röntgenologischen Befunds sowie zur Stellung der Diagnose. Diese
     Informationen erfolgen in einer für den Versicherten verständlichen Art und Weise
     auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z.

33
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
                                                                                                         Honorar
      BEMA-Nr.    Leistung                                                                Punkte
                                                                                                        PW: 1,1710

          ATG     Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch                      28           32,79 €

          04      Erhebung Parodontaler Screening-Index                                     12           14,05 €

     I.   Darf das ATG in selber Sitzung neben der Bema Nr. 4 erbracht und berechnet werden?

     Wir vertreten die Auffassung, dass das ATG nicht in der gleichen Sitzung wie die BEMA-Nummer 4 berechnet werden
     kann, da für die Berechnung des ATG eine Genehmigung seitens der Krankenversicherung vorliegen muss.

     Diese Auffassung wird auch durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die auch von der KZV BW
     veröffentlicht wurde, unterstützt: Lt. KZBV kann das ATG, da es sich um eine Maßnahme handelt, die der
     Genehmigung unterliegt, erst nach der Befürwortung des PAR-Behandlungsplanes durch die
     Krankenkasse durchgeführt und abgerechnet werden.

     Es liegt uns jedoch auch die Stellungnahme der KZV Bayern vor, welche die Auffassung vertritt, dass der
     Parodontalstatus nach BEMA-Nummer 4 in der gleichen Sitzung mit der Leistung ATG berechnet werden kann. Wir
     bitten Sie daher, sich bei Ihrer zuständigen KZV rückzuversichern.

     KZVB: „Aus der Darstellung der Behandlungsstrecke ergibt sich, dass das ATG im zeitlichen Zusammenhang mit der
     Aufstellung des Parodontalstatus stattfinden soll. Es kann durchaus in derselben Sitzung wie die Erhebung des
     Parodontalstatus erfolgen. Es macht nur Sinn, das Gespräch nach der Erhebung des Parodontalstatus durchzuführen,
     da die Befunde und Diagnosen sowie die Erörterung von eventuell bestehenden Therapiealternativen Leistungsinhalt
     des Aufklärungs- und Therapiegesprächs sind.“

34
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
                                                                                                             Honorar
      BEMA-Nr.     Leistung                                                                   Punkte
                                                                                                             PW: 1,1710

        ATG        Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch                         28           32,79 €

         04        Erhebung Parodontaler Screening-Index                                        12           14,05 €

     II. Darf man ATG und MHU kombiniert in der AIT Sitzung abrechnen oder muss das ATG vorher in einem
         zusätzlichem Termin erfolgen?
     Wir können diese Frage nur mit einem „Jein“ beantworten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gibt es für diese Positionen
     keinen Berechnungsausschluss. Zu beachten ist jedoch, dass dem Patienten im parodontologischen
     Aufklärungsgespräch die Therapiealternativen aufgewiesen werden müssen. Der Patient sollte im Rahmen dieses
     Gesprächs die Möglichkeit bekommen, die Alternativen abzuwägen und sich frei für oder gegen eine PAR-Behandlung
     zu entscheiden. Ob dies in einer Sitzung möglich ist, bleibt seitens der Praxis im Einzelfall abzuwägen.
     Gerade in Anbetracht des Patientenrechtegesetzes muss eine vollumfängliche Aufklärung über alle möglichen
     Therapiealternativen erfolgen. Wird diese Aufklärung vernachlässigt, kann die Einwilligung des Patienten in die
     Behandlung unwirksam sein.

     KZVB: Die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang nach Nr. AIT. Die
     Systematik der wissenschaftlich anerkannten PAR-Behandlungsstrecke muss eingehalten werden. Inwieweit eine
     sitzungsgleiche Abrechnung im Einzelfall(!) dieser wissenschaftlichen Systematik entspricht, obliegt der Entscheidung
     des Zahnarztes.

     KZV BW: Die Adhärenz der Patient*innen ist nicht mehr wie bisher in den Richtlinien verankert. Die MHU kann vor,
     parallel mit oder nach der AIT durchgeführt werden. Eine Verknüpfung des Leistungsanspruchs mit der (mangelnden
     oder fehlenden) Motivation der Patient*innen besteht insofern nicht mehr. Unabhängig davon kann jede Praxis im
     Rahmen ihres Prophylaxekonzepts prophylaktische Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung weiterhin
     anbieten. Die Erbringung einer PZR kann jedoch nicht Voraussetzung für die Beantragung einer PAR-Behandlung
     zulasten der GKV sein.
35
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
                                                                                                               Honorar
      BEMA-Nr.     Leistung                                                                    Punkte
                                                                                                              PW: 1,1710

         ATG       Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch                          28            32,79 €

     III. Ist das ATG delegierbar?
     Der Leistungsinhalt der BEMA-Leistung ATG lautet
     ü   Aufklärung über ggf. bestehende Therapiealternativen
     ü   Ablauf der PAR-Therapie und unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)
     ü   Aufklärung über gesundheitsbewusstem Verhalten (Risikofaktoren: z. B. Tabakkonsum)
     ü   Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen – wie Diabetes
     Unter Berücksichtigung des Delegationsrahmens ist dieser in Teilen delegierbar. Während Befundung, Diagnose und
     Therapiewahl dem Zahnarzt vorbehalten sind, können weiterführend die Abläufe der Behandlung, Ursachen des
     Krankheitsbildes, wie auch die Aufklärung zu gesundheitsbewusstem Verhalten an einen qualifizierten Mitarbeiter
     delegiert werden.
     Der Delegationsrahmen ist im Zahnheilkundegesetz verankert §1 Abs. 5. Die neue PAR-Richtlinie hat den
     Delegationsrahmen nicht verändert. Dieser führt beispielhaft delegierbare Tätigkeiten (nicht Leistungen!) auf. Unter
     anderem werden folgende Tätigkeiten genannt: „Motivation und Instruktion, Ursachen von Parodontopathien erklären,
     Demonstration, praktische Übung und Motivation zur Mundhygiene, Remotivation“

     KZBV zur Delegation der PAR-Tätigkeiten
     Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) regeln die
     vertragszahnärztlichen Leistungen. Der G-BA, der Bewertungsausschuss sowie die Bundesmantelvertragspartner treffen in
     diesem Zusammenhang keine Aussagen hinsichtlich der Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten. Regelungen zur möglichen
     Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf
     Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. In
     Anlehnung an die genannten Bestimmungen sind Teile von Leistungsinhalten an entsprechend qualifiziertes
     Fachpersonal unverändert delegierbar. Wie bei jeder Delegation muss die Möglichkeit eines persönlichen Tätigwerdens der
     Zahnärztin oder des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet sein.

36
MHU - Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
                                                                                                          Honorar
      BEMA-Nr.     Leistung                                                                  Punkte
                                                                                                          PW: 1,1710

          MHU      Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung                              45           32,79 €

     I.   Wie ist die Politur im Rahmen der MHU berechnungsfähig?

     Eine reine Politur ist im BEMA nicht beschrieben. Werden harte Beläge entfernt, kann hierfür auch neben der BEMA -
     Leistung MHU die Position 107 BEMA (Zst) berechnet werden.
     Ist die Berechnungsfähigkeit der BEMA-Nummer 107 (Zst) bereits erschöpft (einmal im Kalenderjahr), ist eine
     Leistung nach der GOZ-Position 4050/4055 mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig. Diese beinhaltet auch die
     Politur.
     Jedoch sind die Positionen 4050 und 4055 GOZ neben der Nr. 107 BEMA - zum Beispiel für das Entfernen der weichen
     Beläge oder für das Polieren - nicht vereinbarungsfähig, da es hierbei zu einer unzulässigen Überschneidung der
     Leistungsinhalte käme.

     Eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 wäre – vorausgesetzt der
     vollständige Leistungsinhalt wird erfüllt – neben der MHU vereinbarungsfähig. Die Nr.
     1040 GOZ ist neben der Nr. 107 BEMA (Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung) für
     dieselbe Sitzung nicht vereinbarungsfähig, da sich die Leistungsinhalte
     überschneiden.

     FAZIT:
     Unabhängig von der neuen PAR-Behandlungsstrecke kann jede Praxis im Rahmen
     ihres Prophylaxekonzepts prophylaktische Leistungen wie eine professionelle
     Zahnreinigung weiterhin anbieten. Die Erbringung einer PZR kann jedoch nicht
     Voraussetzung für die Beantragung einer PAR-Behandlung zulasten der GKV sein.

37
MHU - Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
                                                                                                               Honorar
      BEMA-Nr.     Leistung                                                                    Punkte
                                                                                                              PW: 1,1710

         MHU       Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung                                 45            32,79 €

     II. Ist die MHU delegierbar?

     Auch hier gilt, dass die neue PAR-Richtlinie keine Veränderung des Delegationsrahmens verursacht hat.
     Die MHU umfasst folgende Leistungen:
     ü   Mundhygieneaufklärung
     ü   Bestimmung des Entzündungszustandes der Gingiva
     ü   Anfärben von Plaque
     ü   Individuelle Mundhygieneinstruktion
     ü   Praktische Anleitung zur Mundhygiene und die Anwendung von Hilfsmitteln
     Diese Leistungen sind entsprechend des Delegationsrahmens der Bundeszahnärztekammer delegierbar. Vorausgesetzt
     ist natürlich die entsprechende Qualifikation des Mitarbeiters und die umfassende Begleitung durch den Zahnarzt
     persönlich.

     KZBV zur Delegation der PAR-Tätigkeiten
     Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) regeln die
     vertragszahnärztlichen Leistungen. Der G-BA, der Bewertungsausschuss sowie die Bundesmantelvertragspartner treffen in
     diesem Zusammenhang keine Aussagen hinsichtlich der Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten. Regelungen zur möglichen
     Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf
     Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. In
     Anlehnung an die genannten Bestimmungen sind Teile von Leistungsinhalten an entsprechend qualifiziertes
     Fachpersonal unverändert delegierbar. Wie bei jeder Delegation muss die Möglichkeit eines persönlichen Tätigwerdens der
     Zahnärztin oder des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet sein.

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CPT - Chirurgische Therapie
                                                                                                         Honorar
     BEMA-Nr.     Leistung                                                                 Punkte
                                                                                                         PW: 1,1710

          CPT     Chirurgische Therapie

          CPTa    a) je behandeltem einwurzeligen Zahn                                       22          25,76 €

          CPTb    b) je behandeltem mehrwurzeligen Zahn                                      34          39,81 €

     I.    Wenn bei der BEVa eine Sondierungstiefe von 6mm oder mehr festgestellt wird, der Patient aber
           keine chirurgische PAR-Behandlung wünscht, verliert er seinen Anspruch auf die UPT-Leistungen?

     Nein. Im Rahmen der Befundevaluation entscheiden der Zahnarzt und der Patient gemeinsam auf Grundlage der
     erhobenen Befunde, welche weiteren Therapiemaßnahmen eingeleitet werden sollen. Entscheidet der Patient sich
     gegen das offene Vorgehen (CPT), wird die Behandlung im Rahmen der UPT-Leistung bestmöglich weitergeführt.

     KZV BW:
     Vor der Chirurgischen Therapie (CPT) wird immer zuerst eine Antiinfektiöse Therapie (AIT) durchgeführt. Bestehen
     auch nach der AIT noch Sondierungstiefen ≥ 6 mm, ist lt. den PAR-Richtlinien zu prüfen, ob die zahnmedizinische
     Notwendigkeit besteht, an einzelnen Parodontien zusätzlich ein offenes Vorgehen durchzuführen.
     Die Entscheidung, ob ein offenes Vorgehen durchgeführt werden soll, trifft die Vertragszahnärztin oder der
     Vertragszahnarzt nach gemeinsamer Erörterung mit der oder dem Versicherten. Im Frontzahnbereich besteht aus
     ästhetischen Gründen eine strenge Indikation zum offenen Vorgehen.
     Keinesfalls kann ohne die Einwilligung der Patient*innen eine Leistung, hier die chirurgische Therapie,
     durchgeführt werden. Die Nicht-Einwilligung ist zu dokumentieren. Die UPT kann dennoch durchgeführt
     werden.

39
CPT - Chirurgische Therapie
                                                                                                Honorar
     BEMA-Nr.     Leistung                                                             Punkte
                                                                                                PW: 1,1710

        CPT       Chirurgische Therapie

        CPTa      a) je behandeltem einwurzeligen Zahn                                  22      25,76 €

       CPTb       b) je behandeltem mehrwurzeligen Zahn                                 34      39,81 €

     II. Benötige ich eine Bestätigung, dass die GKV die Mitteilung über die
         Notwendigkeit der CPT erhalten hat?

     Nein, bislang wäre eine solche Notwendigkeit nicht bekannt.

     Es ist lediglich verpflichtend vor Beginn der CPT die Mitteilung an die GKV zu
     übermitteln.

     Das Abwarten einer Empfangsbestätigung ist nicht notwendig.

     Hinweis:

     Die chirurgische Parodontitistherapie muss nach der neuen Richtlinie nicht mehr
     beantragt werden. Sie ist lediglich der Krankenkasse anzuzeigen. Daher ist auch
     keine zusätzliche Begutachtung mehr vorgesehen

40
UPT - Unterstützende Parodontitistherapie

     I.   Ist bei der UPT ein Zeitfenster für die Dauer der Behandlung vorgegeben? Bspw. wie bei der GOZ
          1000.
     Nein. Für die Berechnung der UPT-Leistungen muss der Leistungsinhalt vollständig erbracht werden, unabhängig von
     der benötigten Zeitdauer.

     II. Wie wird die subgingivale Reinigung bei der UPT mit Anästhesie abgerechnet? Delegierbar oder
         ärztliche Leistung?
     Die subgingivale Instrumentierung ist gemäß Abrechnungsbestimmung zu den BEMA-Nrn. UPTe/f nur bei
     Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von
     5 mm oder mehr eine vertragszahnärztliche Leistung
     Eine subgingivale Reinigung kann ggf. eine vorherige Anästhesie erfordern, welche – im Bedarfsfall – wie gewohnt als
     UPT = PAR-Leistung gekennzeichnet mit der Quartalsabrechnung abgerechnet wird. In Hinblick auf das
     Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) empfehlen wir eine entsprechende Dokumentation.
     Während es sich bei der Anästhesie um eine zahnärztliche Leistung handelt, kann die subgingivale Reinigung an einen
     entsprechend qualifizierten Mitarbeiter delegiert werden. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer führt
     die Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen als delegierbare Leistung
     beispielhaft auf. Die neue PAR-Richtlinie hat keinen Einfluss auf den Delegationsrahmen. Regelungen zur möglichen
     Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf
     Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer.

     KZV BW:
     Bei einer subgingivalen Instrumentierung kann unter Umständen im Rahmen einer UPT eine Anästhesie erforderlich
     sein. Das ist weder abrechnungstechnisch noch zahnmedizinisch ausgeschlossen. Die Notwendigkeit der Anästhesie ist
     zu dokumentieren und das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

41
UPT - Unterstützende Parodontitistherapie

     III. Ob die UPT e und f abgerechnet werden kann ist ja abhängig von der Taschentiefe. Richtet sich dies
          nach der Taschentiefe bei der ersten Befunderstellung oder nach der Taschentiefe während der
          Befundevaluation (BEV)?
     Die Leistungen UPTe und UPTf sind bei Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und –bluten oder an allen Stellen mit
     Sondierungstiefe ≥ 5 mm berechnungsfähig. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Werten um die
     aktuellen im Rahmen der BEV (Befundevaluation), UPTd (Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen)
     oder UPTg (Untersuchung des Parodontalzustandes) gemessenen Werte handelt.

     IV. Muss für die Berechnung der UPTg ein aktuelles Röntgenbild vorliegen?
     Zum Leistungsinhalt der UPTg (Untersuchung des Parodontalzustandes) gehört die Erhebung und Dokumentation des
     röntgenologischen Knochenabbaus mit Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Ob dafür
     ein aktuelles Röntgenbild angefertigt werden muss, hängt davon ab, ob eine entsprechende rechtfertigende Indikation
     vorliegt. Insoweit sind die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung zu beachten.
     Der röntgenologische Knochenabbau und der Knochenabbau-Index ist im Laufe der PAR-Behandlungsstrecke bei
     folgenden Sitzungen zu erheben:
     ü bei Aufstellung des PAR-Plans nach Bema-Nummer 4
     ü bei den Befundevaluationen nach Bema-Nummern BEVa und BEVb
     ü und bei der Untersuchung des Parodontalzustandes nach Bema-Nummer UPTg

     KZV BW:
     Lt. Richtlinie umfasst der Röntgenbefund im Rahmen der Befundevaluation den röntgenologischen Knochenabbau
     sowie die Angabe des Knochenabbauindexes (Knochenabbau in %/Alter). Allerdings sind dabei die Vorgaben der
     Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der rechtfertigenden Indikation unbedingt zu beachten, ebenso das
     Wirtschaftlichkeitsgebot. Für die Erbringung der Leistung nach BEMA-Nr. BEV muss deshalb jeweils unter Beachtung
     dieser Vorgaben die rechtfertigende Indikation für die Erstellung eines erneuten Röntgenbildes geprüft werden.

42
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema

     I.   Darf vor der BEMA Nr. 4 eine klassische PAR-Vorbehandlung erbracht und berechnet (bspw. GOZ
          1040) werden? Ist die Berechnung der GOZ 1040 nach der Erstellung des PAR-Planes (BEMA Nr. 4)
          möglich?
     Wir vertreten die Auffassung, dass eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ-Position 1040 weiterhin mit dem
     gesetzlich versicherten Patienten vereinbarungsfähig ist, solange die Leistung zahnmedizinisch indiziert ist und sich
     keine Leistungsüberschneidung mit einer im BEMA berechnungsfähigen Leistung ergibt. Da es keine vergleichbare zu
     diesem Zeitpunkt berechnungsfähige BEMA-Leistung gibt, steht einer Vereinbarung nichts im Wege.
     Von der KZBV haben wir den Hinweis bekommen, dass die KZVen angewiesen wurden zu diesen Fällen Stellung zu
     beziehen, sodass wir Ihnen zusätzlich anraten die Auffassung Ihrer zuständigen KZV zu hinterfragen.

     Die KZV Westfalen-Lippe äußerte sich telefonisch, dass die PAR-Vorbehandlung
     wie bisher gehandhabt weiterhin auch privat mit den Patienten vereinbart werden
     darf. Gleiches gilt für die PZR im Rahmen der UPT, wenn festgestellt wird, dass diese
     entsprechend der Grade der Patienten nicht ausreichend sind.

     KZV BW zu Vorbehandlung: Die neue PAR-Richtlinie sieht vor, dass
     Vorbehandlungsmaßnahmen nicht mehr zwingend vor dem Beginn der eigentlichen
     Behandlung abgeschlossen werden müssen. Sowohl die in der alten
     Behandlungsrichtlinie geforderte Mitwirkung der Patient*innen (B.V.4) als auch das
     Fehlen von Zahnstein (B.V.1) als Voraussetzung für die PAR-Behandlung wurden
     gestrichen. Konservierend-chirurgische Maßnahmen sind wie bisher je nach
     Indikation vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Parodontitistherapie
     durchzuführen. Neu aufgenommen wurde, dass das Glätten überstehender Füllungs-
     und Kronenränder je nach Indikation ebenfalls vor oder im zeitlichen
     Zusammenhang mit der Parodontitistherapie zu erfolgen hat. Das Fehlen von
     Zahnstein    ist   nicht   mehr   Voraussetzung     für   die  zu    beantragende
     Parodontitistherapie.

43
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema

     II. Welche GOZ Behandlungen (bspw. GOZ 1040) zwischen PAR-Befund und AIT sind möglich und
         welche GOZ Behandlungen während der UPT-Phase von zwei Jahren?

     Wie bereits bei der vorangegangenen Frage ausgeführt, ist eine Vereinbarung der GOZ 1040 vor der PAR-Behandlung
     nach AIT aus unserer Sicht weiterhin möglich.

     Auch während des UPT-Zeitraums können beispielsweise die GOZ 1040, aber auch die GOZ 4025, eine Desinfektion
     der Zahnfleischtaschen mittels Laser, mikrobielle Diagnostik und andere nicht im BEMA aufgeführte oder zu diesem
     Zeitpunkt nicht berechnungsfähige Leistungen mit dem gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden.

     Beispielsweise ist bei einem in Grad A eingestuften Patienten für die UPT-Leistungen ein Mindestabstand von 10
     Monaten vorgegeben. Ist in diesem Zeitraum eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 indiziert, kann diese
     auch zu diesem Zeitraum vereinbart werden.

     KZV BW zu UPT: Der Leistungsanspruch der Patient*innen bezüglich der Frequenz der UPT richtet sich nach dem
     eingestuften Grad. Wenn bspw. bei Grad A mehr als einmal im Kalenderjahr Zahnreinigungsmaßnahmen gewünscht
     oder erforderlich sind, gibt es folgende Möglichkeiten.
     Als rein vertragszahnärztliche Maßnahmen können unter Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen einmal die
     hierfür vorgesehenen UPT-Leistungen und für die weitere Entfernung harter Zahnbeläge im selben Jahr die BEMA-Nr.
     107 „Entfernung harter Zahnbeläge, je Sitzung“ oder bei Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen
     Menschen die BEMA-Nr. 107a „Entfernung harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach §15 SGB XI
     zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII erhalten, je Sitzung“ abgerechnet werden.
     Gehen die Leistungen im Zusammenhang mit der weiteren Zahnreinigung über den Leistungsumfang des
     Entfernens harter Zahnbeläge hinaus, so ist diese Zahnreinigung auf privater Basis nach § 8 Abs. 7 BMV-Z
     vereinbar und kann nach GOZ in Rechnung gestellt werden.

44
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema

     III. Ist ein Kombitermin PAV 1 + MHU und PAV 2 + ATG (Abrechnung GOZ/BEMA zusammen) möglich?

     Ein solches Behandlungskonzept ist aus gebührenrechtlicher Sicht umsetzbar. Solange keine Überschneidung der
     Leistungsinhalte erfolgt, ist die Berechnung in gleicher Sitzung möglich. Eine gute Dokumentation zur Abgrenzung der
     erbrachten Leistungen ist hier zu empfehlen.

     Allerdings ist aus unserer Sicht – hinsichtlich der neuen PAR-
     Behandlungsstrecke und gebührenrechtlichen Aspekten – eher
     eine Kombination aus PAV I + ATG und PAV 2 + MHU
     angeraten.
     Das Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
     dient der gemeinsamen Entscheidungsfindung mit dem Patienten
     über die nachfolgende Therapie, so dass dieses am Beginn der
     Behandlungsstrecke – nach Genehmigung des PA-Planes – zu
     sehen ist.

     Inhalt des ATG:
     ü Erörterung von evtl. Therapiealternativen und deren Bedeutung
     ü Gemeinsamen Entscheidungsfindung mit dem Patienten über die
       nachfolgende       Therapie einschließlich der unterstützenden
       Parodontitistherapie (UPT).
     ü Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten:
       Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren:
     ü Beispielsweise der Verweis auf ärztliche Behandlung bei Patienten, bei denen
       die allgemeine Anamnese Hinweise auf nicht adäquat behandelte
       Allgemeinerkrankungen. (Zahn-)ärztliche Aufklärung und Beratung zur
       Einstellung oder Einschränkung von Tabakkonsum.
     ü Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen (z. B.
       Diabetes mellitus, koronare Erkrankungen usw.).

45
Abrechnung der Leistungen

     I.   Wie werden die Leistungsnummern an die KZV übermittelt?

     Das eHKP-Verfahren wird erst im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung stehen. Die Anträge sind bis dahin in
     ausgedruckter Form der Krankenkasse zwecks Genehmigung vorzulegen. Für die Abrechnung des PAR-Planes werden
     digitale Übergangslösungen von den KZV angeboten bis ab dem 01.10.2021 die Softwarehersteller die
     entsprechenden PAR-Abrechnungsmodule zur Verfügung stellen können.

     KZV BW:
     Der Text der neuen Richtlinie geht von einem (digitalen) Datensatz aus, welcher elektronisch an die Krankenkasse zu
     übermitteln ist. Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht bestehen, gibt es zumindest vorübergehend
     ein an die neuen Richtlinien und Leistungsbeschreibungen angepasstes Papierformular (Parodontalstatus Blatt 1 und
     Blatt 2) für das Antragsverfahren. Für die Abrechnung gibt es kein Papierformular, da diese gemäß BMV-Z elektronisch
     erfolgt.

     II. Wie wird die UPT abgerechnet? Mit der Monats- oder mit der Quartalsabrechnung?

     Die UPT-Leistungen werden monatlich, vergleichbar mit den Kontrollleistungen im Rahmen der Schienentherapie,
     abgerechnet. Der Punktwert richtet sich nach dem Tag der Leistungserbringung.

     KZV BW:
     Nach wie vor gilt, dass die auf dem Parodontalstatus beantragten Leistungen nach der AIT incl. der hierfür
     erforderlichen Nachbehandlungen im Sinne der BEMA-Nr. 111 abgerechnet werden können.
     Danach können alle anderen Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke, wie die BEV, die chirurgische
     Parodontitistherapie oder Leistungen aus der UPT jeweils gesondert über die Monatsabrechnung abgerechnet werden.

46
Abrechnung der Leistungen

     III. Wann gilt die PAR-Therapie als beendet, sodass mit der ZE-Planung begonnen werden kann?

     Die PAR-Behandlung kann nach der Befundevaluation als abgeschlossen angesehen und eine prothetische Versorgung
     angestrebt werden. Wenn sich in der BEVa die Notwendigkeit einer chirurgischen PAR-Behandlung (CPT) ergibt, sollte
     die prothetische Versorgung erst nach der darauf folgenden BEVb erfolgen.

     KZV BW:
     Es gibt keine Bestimmung dahingehend, dass die UPT-Strecke abgeschlossen sein muss, bevor Zahnersatz beantragt
     werden kann. Bei dringender prothetischer Versorgungsnotwendigkeit ist das angesichts der Dauer der UPT auch nicht
     sinnvoll. Die AIT und die chirurgische Phase sollten abgeschlossen sein, bevor eine ZE-Behandlung durchgeführt wird

     IV. Was ist mit dem genehmigten PAR-Plan, wenn der Patient während der Behandlungsstrecke umzieht?

     Es ist davon auszugehen, dass die bereits erbrachten Leistungen seitens der Zahnarztpraxis im Falle eines
     Praxiswechsels beispielsweise durch Umzug, abgerechnet werden können und die Weiterbehandlung in der neuen
     Praxis erfolgt. Um das genaue Vorgehen abzuklären, empfehlen wir Ihnen bei Vorliegen eines solchen Falles, die
     Rücksprache mit Ihrer zuständigen KZV und der Krankenversicherung Ihres Patienten.

     KZV BW:
     Derzeit wird noch auf Bundesebene geklärt, unter welchen Prämissen ein nachbehandelnder Zahnarzt oder eine
     nachbehandelnde Zahnärztin eine laufende UPT weiterführen kann, wenn ein Patient oder eine Patientin z.B. die
     Praxis wechselt oderumzieht.
     Diese Frage ist auch für Situationen zu klären, wenn die Patientin oder der Patient nach der durchgeführten AIT z.B.
     in eine Mund-, Kiefer- und gesichtschirurgische oder eine oralchirurgische Praxis zur CPT überwiesen wird

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Übergangsregelung

     I.   Kann der alte PA-Plan auf das neue PA-Formular übertragen werden bzw. können ggf. telefonisch die
          noch offenen Fragen mit den Patienten abgeklärt werden, sodass der PA-Plan zur erneuten
          Genehmigung an die GKV geschickt werden kann?

     Da die Leistungsbeschreibung der BEMA-Nummer 4 mit Einführung der neuen PAR-Richtlinie verändert wurde, müssen
     diese neuen Leistungsinhalte für die Berechnung erbracht werden. Da es sich beim Staging und Grading um eine
     umfassende Befunderhebung mit neuen Kriterien handelt, ist u. E. eine Neuvorstellung des Patienten notwendig.

     KZV BW:
     Liegen Behandlungen, die ab dem 01.07.2021 begonnen werden, noch
     Genehmigungen zugrunde, die nach den bis zum 30.06.2021 geltenden
     Regelungen erteilt worden sind, so hat der Zahnarzt einen neuen PAR-Plan
     nach den ab dem 01.07.2021 geltenden Vorgaben zu erstellen und bei der
     zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse entscheidet
     daraufhin unter Anwendung der ab dem 01.07.2021 geltenden Regelungen
     über den PAR-Plan und hebt die Genehmigungsentscheidung über den alten
     PAR-Plan auf.
     Eine Gebühr für die Erstellung des alten PAR-Plans kann in diesen Fällen
     nicht abgerechnet werden.
     Das bedeutet, dass die Behandlung nicht begonnen werden kann. Da der
     Patient ab 01.07.2021 weitergehende Leistungsansprüche hat, muss der
     PAR-Plan   erneut   von   der   Krankenkasse    genehmigt    und    die
     Genehmigungsentscheidung über den alten PAR-Plan aufgehoben werden.
     Sofern zeitnah zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie und Leistungen eine
     Behandlung terminiert ist, empfehlen wir Ihnen, mit der Krankenkasse
     wegen der Genehmigung des neuen Behandlungsplanes Kontakt
     aufzunehmen.

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