24.06.2021 PRAXIS PLAN & BEMA-Positionen ab 01.07.2021 - BFS health finance
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PRAXIS PLAN® & BFS health finance Übersicht neue PAR-Richtline & BEMA-Positionen ab 01.07.2021 24.06.2021
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Die Behandlungsstrecke mit der neuen PAR-Richtlinie ab 01. Juli 2021
Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie § 4 Behandlungsbedürftigkeit der § 3 Anamnese, Befund, Diagnose und Parodontitis PA-Status Diagnosen: ü Erhebung der allgemeinen und § Parodontitis spezifischen Anamnese § Parodontitis als Manifestation ü Parodontalstatus systemischer Erkrankungen, ü Zahnverlust durch PA § Generalisierte gingivale ü Röntgenbefund Vergrößerungen ü Diagnose und Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr. WICHTIGE PUNKTE: è Vorbehandlung und PSI-Code sind keine Voraussetzungen mehr für eine PA-Behandlung. è Röntgenaufnahmen nicht älter als 12 Monate (bisher 6 Monate) mit Angabe Knochenabbau (%KA/Alter) è Basis Klassifikation der Parodontalerkrankungen Staging & Grading è HbA1c-Wertes bei Diabetes mellitus und konkrete Angabe Tabakkonsum. è Die AIT ist ein MUSS vor der CPT (Ausnahme: Patienten gem. § 22a SGB V). 4
Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie § 5 Begutachtung und Genehmigung § Durchführung der systematischen Parodontitistherapie nach Genehmigung durch die Krankenkasse. § Die Krankenkasse kann die diagnostischen Unterlagen und die Versicherten begutachten lassen. § 6 Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ü Erörterung Therapiealternativen, gemeinsame Entscheidungsfindung ü Erörterung unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ü Information über gesundheitsbewusstes Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren ü Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen 5
Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie § 7 Konservierend-chirurgische Maßnahmen § 7 und § 8: ü Konservierend-chirurgische Maßnahmen einschl. Glätten überstehender im zeitlichen Zusammenhang mit Füllungs- und Kronenränder der Antiinfektiösen Therapie (AIT) WICHTIGE PUNKTE: è Pflicht zur Mitwirkung des § 8 Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung Patienten ist nicht mehr ü Mundhygieneaufklärung beinhaltet (Adhärenz) ü Bestimmung Entzündungszustand Gingiva è Dokumentation ATG & MHU ü Anfärben Plaque è CAVE: Delegation ü individuelle Mundhygieneinstruktion ü praktische Anleitung risikospezifische Mundhygiene mit praktischen Übungen 6
Behandlungsstrecke der neuen PAR-Richtlinie § 9 Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen) - AIT § 10 Adjuvante Antibiotikatherapie ü Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge ü Schwere Formen mit raschen Attachmentverlust § an Stellen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm und mehr. ü im zeitlichen Zusammenhang § möglichst innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen. mit der AIT gem. Grading Sondierungstiefe PA-Status § 11 Befundevaluation von ≥ 6 mm (A – B – C) ü Parodontalstatus ü Zahnverlust durch PA ü Röntgenbefund mit %KA/Alter CPT UPT WICHTIGE PUNKTE: è Befundevaluation 3 - 6 Monate nach AIT è CPT: keine Genehmigung notwendig, nur Mitteilung an die GKV. è 3 – 6 Monate nach CPT erneute Evaluation 7
Übersicht zur Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie - § 13 UPT § 13 Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ü Mundhygienekontrolle ü Mundhygieneunterweisung ü Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne ü Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen ü Subgingivale Instrumentierung ü Erhebung Parodontalstatus WICHTIGE PUNKTE: è Beginn der UPT: 3 bis 6 Monate nach Beendigung der AIT oder CPT è Intervalle der UPT abhängig vom Granding auf dem PA-Plan: § A: einmal im Kalenderjahr § B: einmal im Kalenderhalbjahr § C: einmal im Kalendertertial è Zeitraum: 2 Jahre genehmigungspflichtige Verlängerungsoption um 6 Monate 8
Übersicht zu neuen und alten PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 Punktwert auf den Folgeseiten: 1,1710 € (AOK BW 01.01.2021)
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis 04 Erhebung § 12 Punkte statt bisher 10 Punkte Parodontaler Screening Index = 14,05 € Honorar (statt bisher 11,71 €) § Änderung in neue Leistungsbeschreibung – Integration in die Therapie Für Versicherte gem. § 22a SGB V wird eine gesonderte Gebührenpositionen eingeführt. § Patient erhält Information über das Untersuchungs- ergebnis auf Vordruck 11 der Anlage 14a BMV-Z Vordruck PSI Mitteilungsblatt nur zur Ansicht. Es werden evtl. noch Änderungen umgesetzt. 10
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis 4 Erhebung und Erstellung eines § 44 Punkte statt bisher 39 Punkte Parodontalstatus = 51,52 € Honorar (statt bisher 45,67 €) § Änderung in neue Leistungsbeschreibung § Neues Blatt 1 und 2 für PA-Anträge ab 01.07.2021 Übergangsregelung für PAR-Behandlungen 1. PA-Pläne mit Genehmigungsdatum und Therapiebeginn vor 01.07.2021 werden nach der alten Vorgehens- weise abgerechnet. 2. PA-Pläne mit Genehmigungsdatum vor 01.07.2021 aber kein Behandlungs- beginn bis zum 30.06.2021 müssen zurückgenommen und nach der neuen Vorgehensweise neu erstellt werden. Das Honorar für den alten Plan entfällt. Vordruck PA-Status nur zur Ansicht. Es werden evtl. noch Änderungen umgesetzt und/oder um Blatt 3 ergänzt. 11
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch § 28 Punkte = 32,79 € Honorar § Das Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Diagnostik Hinweis zur Delegation Nach aktuellem Stand ist das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) eine zahnärztliche Gesprächsleistung und somit eine Delegation ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer zuständigen KZV. Hinweis zum Zeitpunkt Unklare Formulierung: „im zeitlichen Zusammenhang“ mit der Diagnostik è Hierzu wurde geklärt, dass eine Berechnung in der gleichen Sitzung wie der PA-Status nicht erfolgen kann, da die Genehmigung der GKV abgewartet werden muss. 12
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis MHU Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung § 45 Punkte = 52,70 € Honorar § Die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der AIT Leistungsinhalt: § Mundhygieneaufklärung § Bestimmung Entzündungszustand Gingiva § Anfärben von Plaque § individuelle Mundhygieneinstruktion § praktische Anleitung Mundhygiene, Bestimmung geeigneter Mundhygienehilfsmittel und deren Anwendung Hinweis zum Zeitpunkt Unklare Formulierung: „im zeitlichen Zusammenhang“ mit der AIT è Sinnvollerweise ist die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung vor Beginn der AIT (Antiinfektiöse Therapie) durchzuführen. è Hierzu wurde geklärt, dass eine Berechnung in der gleichen Sitzung wie der PA-Status nicht erfolgen kann, da die Genehmigung der GKV abgewartet werden muss. 13
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 „alte“ BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis BEMA-Nr. AITa Antiinfektiöse Therapie P200 § löst BEMA P200 ab a) je behandeltem einwurzeligen Zahn § Honorar unverändert bei 14 Punkten = 16,39 € § NEU: Behandlung erst ab 4 mm Taschentiefe (statt bisher 3,5 mm) AITb Antiinfektiöse Therapie P201 § löst BEMA P201 ab b) je behandeltem mehrwurzeligen Zahn § Honorar unverändert bei 26 Punkten = 30,45 € § NEU: Behandlung erst ab 4 mm Taschentiefe (statt bisher 3,5 mm) CPTa Chirurgische Therapie P202 § löst BEMA P202 ab a) je behandeltem § Honorar unverändert bei 22 Punkten = 25,76 € einwurzeligen Zahn § NEU: Behandlung erst ab 6 mm Taschentiefe (statt bisher 5,5 mm) § NEU: keine Genehmigung notwendig - neues Formular zur Mitteilung an die GKV CPTb Chirurgische Therapie P203 § löst BEMA P203 ab b) je behandeltem § Honorar unverändert bei 34 Punkten = 39,81 € mehrwurzeligen Zahn § NEU: Behandlung erst ab 6 mm Taschentiefe Für Versicherte gem. § 22a SGB V (statt bisher 5,5 mm) werden für AIT & CPT gesonderte § NEU: keine Genehmigung notwendig - neues Formular Gebührenpositionen eingeführt. zur Mitteilung an die GKV 14
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis BEVa Befundevaluation § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar a) nach AIT § 3 - 6 Monate nach Beendigung der AIT BEVb Befundevaluation § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar b) nach CPT § 3 - 6 Monate nach Beendigung der CPT Leistungsinhalt: § Sondierungstiefen und Sondierungsblutung § Zahnlockerung § Furkationsbefall § Röntgenbefund mit röntgenologischen Knochenabbau (%/Alter) Hinweis zur Delegation Nach aktuellem Stand ist die Befundevaluation eine zahnärztliche Leistung und somit eine Delegation ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer zuständigen KZV. Für alle PAR-Leistungen gelten die Vorgaben des Delegationsrahmens der Bundeszahnärztekammer bzgl. der Frage, welche Leistungen bzw. Leistungsbestandteile zahnärztliche Mitarbeiter*innen (ZFA, ZMF, ZMV, DH) erbringen dürfen. 15
Neue und alte PAR-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis 108 Einschleifen des natürlichen Gebisses § Honorar unverändert zum Kauebenenausgleich und zur 6 Punkte = 7,03 € Entlastung, je Sitzung 111 Nachbehandlung im Rahmen der § Honorar unverändert systematischen Behandlung von 10 Punkte = 11,71 € Parodontopathien, je Sitzung 16
Berechnungsbeispiel PA-Behandlung ab 01.07.2021 Punktwert Berechnungsbeispiel: 1,1710 € (AOK BW 01.01.2021)
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung BEMA-Nr. Anzahl Honorar Leistung 1. Sitzung: Untersuchung und Beratung – Honorar BEMA: 77,29 € 01 1 21,08 € Eingehende Untersuchung 04 1 14,05 € Erhebung Parodontaler Screening Index: Code 3 in allen Sextanten Beratung des Patienten über Parodontitis: Verbesserung der Mundhygiene - - - notwendig. Für PA-Behandlung Röntgenaufnahmen zur Diagnostik und Therapieplanung notwendig. Nächster Termin: Erhebung PA-Status Ä935d 1 42,16 € Orthopantomogramm (OPG): Knochenabbau __ (%KA/Alter) 2. Sitzung: PA-Status und Zst – Honorar BEMA: 70,26 € 4 1 51,52 € Erhebung und Erstellung eines Parodontalstatus Staging & Grading AIT f f ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü kü b kü f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 AIT f kü b kü ü ü ü ü ü ü ü ü kü kü f f INFO: Das Fehlen von Zahnstein ist nicht mehr Voraussetzung für die zu beantragende Parodontitistherapie. Neu aufgenommen wurde, dass das 107 1 18,74 € Entfernen harter Zahnbeläge Glätten überstehender Füllungs- und Kronenränder (je nach Indikation) vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der PAR-Therapie zu erfolgen hat. 18
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung BEMA-Nr. Anzahl Honorar Leistung 3. Sitzung: Mundhygieneunterweisung & ATG – Honorar BEMA: 85,49 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch: INFO: lt. KZBV kann das ATG, da es Erörterung von Therapiealternativen (xy) sich um eine Maßnahme handelt, die – Pat. möchte AIT, über UPT 1x pro der Genehmigung unterliegt, erst ATG 1 32,79 € Halbjahr in den nächsten 2 Jahren (4x nach der Befürwortung des PAR- UPT) bei Grad B aufgeklärt. Aufklärung Behandlungsplanes durch die gesundheitsbewusstes Ver-halten und Krankenkasse durchgeführt und Wechselwirkung PA mit anderen abgerechnet werden. Erkrankungen. Patientenindividuelle INFO: Die MHU kann vor, parallel mit Mundhygieneunterweisung: oder nach der AIT durchgeführt Mundhygieneaufklärung mit Bestimmung werden. Allerdings unterliegt auch des Entzündungszustandes der Gingiva. diese Leistung der Genehmigung MHU 1 52,70 € Anfärben von Plaque, individuelle Mund- durch die Krankenkasse. hygieneinstruktion mit praktischer Eine Verknüpfung des Leistungsan- Anleitung zur Mundhygiene, Bestimmung spruchs mit der Motivation des geeigneter Mundhygienehilfsmittel und Patienten besteht nicht mehr. deren Anwendung. è Unabhängig von der MHU kann jede Praxis im Rahmen ihres Prophylaxe-Konzepts Leistungen, wie eine professionelle Zahnreinigung anbieten. è Die Erbringung einer PZR ist jedoch keine Voraussetzung für die Beantragung einer PAR-Behandlung. 19
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung BEMA-Nr. Anzahl Honorar Leistung 4. Sitzung: AIT im I. und IV. Quadranten – Honorar BEMA: 281,02 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z - - - Beratung Patient über Behandlungsablauf 40 3 28,11 € 16-11 Infiltrationsanästhesie 41a 1 14,05 € 47 Leitungsanästhesie AITa 9 147,51 € 15,13-11,45-41 Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn AITb 3 91,35 € 16,14,47 Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn 5. Sitzung: AIT im II. und III. Quadranten – Honorar BEMA: 302,10 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z - - - Beratung Patient über Behandlungsablauf 111 1 11,71 € 16-11,47,45-41 PA-Nachbehandlung 40 4 37,48 € 11-27 Infiltrationsanästhesie 41a 1 14,05 € 36 Leitungsanästhesie AITa 9 147,51 € 21-23,25,35-31 Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn AITb 3 91,35 € 24,27,36 Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn è Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, können – unter Beachtung des Zielleistungsprinzips – gem. § 8.7 BMV-Z privat mit dem Patienten vereinbart und nach GOZ berechnet werden. 20
Berechnungsbeispiel GKV PAR-Behandlung BEMA-Nr. Anzahl Honorar Leistung 6. Sitzung: Nachbehandlung – Honorar BEMA: 11,71 € ggf. zzgl. § 8.7 BMV-Z - - - Beratung Patient über Behandlungsablauf 111 1 11,71 € 16-27,36-47 PA-Nachbehandlung è Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, können – unter Beachtung des Zielleistungsprinzips – gem. § 8.7 BMV-Z privat mit dem Patienten vereinbart und nach GOZ berechnet werden. Die auf dem Parodontalstatus beantragten Leistungen þ PA-Status (Nr. 4) þ ATG þ MHU þ ATI a/b können nun abgerechnet werden können. Alle anderen Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke, wie ü BEV (Befundevaluation) ü CPT (chirurgische Parodontitistherapie) ü UPT Leistungen werden jeweils gesondert über die Monatsabrechnung abgerechnet. 21
Übersicht zu den neuen UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021
UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Leistung UPT Unterstützende Parodontitistherapie Hinweise: è Die Maßnahmen nach Nrn. UPT a bis g sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Die Frequenz ist abhängig vom festgestellten Grad der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL: Grad A einmal im Kalenderjahr -> Mindestabstand zehn Monate Grad B einmal im Kalenderhalbjahr -> Mindestabstand fünf Monate Grad C einmal im Kalendertertial -> Mindestabstand drei Monate WICHTIG: Änderungen im Rahmen der Befundevaluation hinsichtlich des Gradings (z. B. Verbesserung – mit dem Rauchen aufgehört) führt nicht zu einem veränderten Leistungsanspruch der UPT Frequenz. è Die UPT umfasst ü Mundhygienekontrolle ü Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich) ü Vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen ü bei Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit Sondierungstiefe von ≥ 5 mm die subgingivale Instrumentierung der betroffenen Zähne ü ab dem zweiten Jahr einmal im Kalenderjahr die Untersuchung des Parodontalzustandes (Befunderhebung gem. § 11) 23
Neue UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis UPTa Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 18 Punkte = 21,08 € Honorar a) Mundhygienekontrolle UPTb Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 24 Punkte = 28,10 € Honorar b) Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich) UPTc Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 3 Punkte = 3,51 € Honorar c) Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Patienten gem. § 22a SGB V: Belägen, je Zahn 1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate. UPTd Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 15 Punkte = 17,57 € Honorar d) Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen Berechnungsfähig bei: ü bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im Rahmen der zweiten und vierten UPT gemäß § Patienten gem. § 22a SGB V: 13 Abs. 3 PAR-RL, 1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate. ü bei Versicherten mit festgestelltem Grad C der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL 24
Neue UPT-Leistungen im BEMA ab 01.07.2021 BEMA-Nr. Beschreibung Hinweis UPTe Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 5 Punkte = 5,86 € Honorar e) Subgingivale Instrumentierung Berechnungsfähig bei: je einwurzeligen Zahn ü Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und -bluten ü an allen Stellen mit Sondierungstiefe ≥ 5 mm UPTf Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 12 Punkte = 14,05 € Honorar f) Subgingivale Instrumentierung Berechnungsfähig bei: je mehrwurzeligen Zahn ü Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und -bluten UPTe/f - Patienten gem. § 22a SGB V: 1x je Kalenderhalbjahr, Mindestabstand 5 Monate. ü an allen Stellen mit Sondierungstiefe ≥ 5 mm UPTg Unterstützende Parodontitistherapie § neue Position: 32 Punkte = 37,47 € Honorar g)Untersuchung des Parodontalzustands, Hinweis: die hierzu notwendige Dokumentation des klinischen Befunds umfasst § Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten der Untersuchung nach Nr. BEV ü Sondierungstiefen oder nach Nr. UPTd verglichen. Dem ü Sondierungsblutung Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und ü Zahnlockerung es wird mit ihm das weitere Vorgehen ü Furkationsbefall besprochen. ü röntgenologischen Knochenabbau mit Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patienten- § Die Leistung nach Nr. UPTg ist ab dem alter (%/Alter). Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal im Kalenderjahr abrechenbar. 25
Übersicht zur Berechnungsfähigkeit der UPT bei Grad A, B und C Grading 1. Jahr 2. Jahr UPTa UPTa + UPTb (ggf.) 10 Monate + UPTb (ggf.) Einstufung + UPTc + UPTc auf dem + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) PA-Plan in + UPTg a = Mundhygienekontrolle Grad A b = Mundhygieneunterweisung c = Reinigung aller Zähne („PZR“) g = Untersuchung Parodontalzustand e/f = subgingivale Instrumentierung d = Messung Sodierungstiefen/-blutung 5 Monate 5 Monate 5 Monate Einstufung UPTa UPTa UPTa UPTa auf dem + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) PA-Plan in + UPTc + UPTc + UPTc + UPTc Grad B + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTd + UPTg + UPTd 3 Mon. 3 Mon. 3 Mon. 3 Mon. 3 Mon. Einstufung auf dem UPTa UPTa UPTa UPTa UPTa UPTa PA-Plan in + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) + UPTb (ggf.) Grad C + UPTc + UPTc + UPTc + UPTc + UPTc + UPTc + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTe/f (ggf.) + UPTd + UPTd + UPTg + UPTd + UPTd 26
Privatvereinbarungen im Rahmen der PAR & UPT
Freiräume für private Leistungen Natürlich sind nicht alle modernen Behandlungsmethoden im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Um bei Patienten sinnvolle Prophylaxe-Maßnahmen und wirkungsvolle Parodontal-Therapien umsetzen zu können, sind Vereinbarungen von Privatbehandlungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z unerlässlich. Zur neuen Richtlinie gibt es viel Lob, aber auch Skepsis und Kritik aus den Reihen der Spezialisten. Nur stellt sich die Frage: sind Privatvereinbarungen überhaupt noch möglich? Wir freuen uns, Ihnen dem brandaktuellen PRAXIS PLAN Präsenz-Seminar konkrete, individuelle Lösungen zu präsentieren. Unsere Themen für Sie: § Abrechnungskonzepte für die Prophylaxe § Selbstständige Leistungen – Analogie gem. § 6.1 GOZ § PA-Diagnostik– Initialtherapie und deren Berechnung § Geschlossene PA-Behandlungen und mögliche Zusatzleistungen § Offene PA-Behandlungen und mögliche Zusatzleistungen § Regenerative Methoden und Behandlung von Knochendefekten § UPT – unterstützende Parodontitistherapien § Privatvereinbarungen treffen? Um Ihr Prophylaxe-Konzept sowie die notwendigen und häufig aufwändigen Parodontal-Behandlungen aufwandsgerecht vergütet zu bekommen, sind klare Abrechnungskonzepte notwendig. Wir freuen uns bereits sehr darauf, diese mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten. Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf unserer Homepage www.praxis-plan.de 28
Ende unseres Online-Seminars Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Umsetzung
Ihre Referentinnen Andrea Räuber Manuela Hackenberg schreibt als Gründerin und Geschäftsführerin der Firma PRAXIS PLAN seit schreibt als Gründerin und Geschäftsführerin der Firma PRAXIS PLAN 2000 Erfolgsgeschichte. seit 2000 Erfolgsgeschichte. Mehr als 50.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im Laufe Mehr als 50.000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter wurden von ihr im von über 20 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung und des Laufe von über 20 Jahren in allen Bereichen der Abrechnung und des Praxismanagement geschult. Durch die intensive Betreuung von Praxismanagement geschult. Durch die intensive Betreuung von Zahnarztpraxen bundesweit ist Sie immer am Puls der Zeit. Sie kennt die Zahnarztpraxen bundesweit ist Sie immer am Puls der Zeit. Sie kennt Probleme, mit denen sich die Zahnarztpraxen im Praxisalltag die Probleme, mit denen sich die Zahnarztpraxen im Praxisalltag auseinandersetzen müssen. auseinandersetzen müssen. Ihre beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare u. a. für Zahnärztekammern, Rechenzentren, Industrieunternehmen, Zahn- Ihre beratende Tätigkeiten, Vorträge und Seminare u. a. für technische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu ihren Zahnärztekammern, Rechenzentren, Industrieunternehmen, Aktivitäten. Als Referentin lässt Frau Räuber stets ihre Erfahrungen in die Zahntechnische Labors und Software-Firmen gehören ebenfalls zu Seminare einfließen, eröffnet spannende Einblicke in die Praxis und ihren Aktivitäten. Als Referentin lässt Frau Hackenberg stets ihre erarbeitet mit Ihnen konkrete Lösungen. Erfahrungen in die Seminare einfließen, eröffnet spannende Einblicke in die Praxis und erarbeitet mit Ihnen konkrete Lösungen. Sie ist Dental practice manager, ZMV, ZMP, Kommunikationstrainerin und Moderatorin, Master/Coach(DVNLP), Systemischer Coach, lizenzierte KTQ- Sie ist Dental practice manager, ZMV, lizenzierte KTQ-Trainerin zur Trainerin zur Einrichtung eines praxisinternen QM - Systems und Einrichtung eines praxisinternen QM - Systems . Seit 1999 als Qualitätscoach des Landes Baden Württemberg. Seit 1997 als Referentin Referentin und Beraterin in Zahnarztpraxen tätig. Autorin der PRAXIS und Beraterin in Zahnarztpraxen tätig. Autorin der PRAXIS PLANer PLANer Publikationen und diverse Autorentätigkeit. Publikationen und diverse Autorentätigkeit. Schwerpunkte: Praxis-Coaching, Betriebswirtschaft, Organisation und Schwerpunkte: Praxis-Coaching, Betriebswirtschaft, Organisation und Professionelle Abrechnung. Professionelle Abrechnung. 30
Aktualisierung Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer, im Gesundheitswesen und gerade bei neuen Richtlinien und BEMA-Positionen wird erfahrungsgemäß häufig noch nachgebessert. Dadurch können sich in den nächsten Wochen und Monaten Änderungen ergeben, die bei der Durchführung des heutigen Online-Workshops noch nicht bekannt sind. Das vorliegende Handout nimmt sich der Thematik der neuen Richtline zu Parodontal-Behandlungen ab 01.07.2021 bei gesetzlich versicherten Patienten sowie den dazu neue eingeführten bzw. neu formulierten BEMA-Leistungen an. Es setzt Schwerpunkte zum Thema Umsetzung der neuen PAR-Richtline in der zahnärztlichen Praxis. Es können und sollen hier nicht alle Bereiche der Berechnung von Parodontal-Behandlungen auf Basis der neuen PAR- Richtlinie mit den zugehörigen BEMA-Positionen dokumentiert werden. Das Handout erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Praxis hat verschiedene Behandlungsschwerpunkte, die abweichende Gestaltung der Berechnung von Parodontal-Behandlungen ermöglichen und unterschiedliche Ansatzpunkte liefern. Jeglicher Nachdruck, Vervielfältigung, Wiedergabe dieser Dokumentationsmappe bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von PRAXIS PLAN®. Hinweis für Mitbewerber und freiberuflich tätige Teilnehmer: Bitte beachten Sie, dass die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht zur Nutzung im Rahmen Ihrer eigenen Seminare und Schulungen verwendet werden dürfen. Herzlichst, Ihre Andrea Räuber & Manuela Hackenberg PRAXIS PLAN® Stand: Juni 2021 31
FAQs Antworten zu Ihren Fragen
PSI-Patienteninformation Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 04 Erhebung Parodontaler Screening-Index 12 14,05 € I. Muss jeder Patient nach der Erhebung des PSI-Codes eine Patienteninformation ausgehändigt bekommen oder nur im Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung? Die Aushändigung der Patienteninformation „Ergebnisse Parodontaler Screening- Index“ ist in den Leistungsumfang der BEMA-Nummer 04 (PSI) aufgenommen worden, sodass diese zwingend erforderlich ist, um diese Leistung zu Lasten der GKV abzurechnen. Dies ist unabhängig von einer parodontalen Behandlungsbedürftigkeit. Abrechnungsbestimmung Nr. 3 zur BEMA-Nr. 04 (PSI) Der Versicherte erhält eine Information über das Untersuchungsergebnis, den möglichen Behandlungsbedarf, die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und eines röntgenologischen Befunds sowie zur Stellung der Diagnose. Diese Informationen erfolgen in einer für den Versicherten verständlichen Art und Weise auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z. 33
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 28 32,79 € 04 Erhebung Parodontaler Screening-Index 12 14,05 € I. Darf das ATG in selber Sitzung neben der Bema Nr. 4 erbracht und berechnet werden? Wir vertreten die Auffassung, dass das ATG nicht in der gleichen Sitzung wie die BEMA-Nummer 4 berechnet werden kann, da für die Berechnung des ATG eine Genehmigung seitens der Krankenversicherung vorliegen muss. Diese Auffassung wird auch durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die auch von der KZV BW veröffentlicht wurde, unterstützt: Lt. KZBV kann das ATG, da es sich um eine Maßnahme handelt, die der Genehmigung unterliegt, erst nach der Befürwortung des PAR-Behandlungsplanes durch die Krankenkasse durchgeführt und abgerechnet werden. Es liegt uns jedoch auch die Stellungnahme der KZV Bayern vor, welche die Auffassung vertritt, dass der Parodontalstatus nach BEMA-Nummer 4 in der gleichen Sitzung mit der Leistung ATG berechnet werden kann. Wir bitten Sie daher, sich bei Ihrer zuständigen KZV rückzuversichern. KZVB: „Aus der Darstellung der Behandlungsstrecke ergibt sich, dass das ATG im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Parodontalstatus stattfinden soll. Es kann durchaus in derselben Sitzung wie die Erhebung des Parodontalstatus erfolgen. Es macht nur Sinn, das Gespräch nach der Erhebung des Parodontalstatus durchzuführen, da die Befunde und Diagnosen sowie die Erörterung von eventuell bestehenden Therapiealternativen Leistungsinhalt des Aufklärungs- und Therapiegesprächs sind.“ 34
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 28 32,79 € 04 Erhebung Parodontaler Screening-Index 12 14,05 € II. Darf man ATG und MHU kombiniert in der AIT Sitzung abrechnen oder muss das ATG vorher in einem zusätzlichem Termin erfolgen? Wir können diese Frage nur mit einem „Jein“ beantworten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gibt es für diese Positionen keinen Berechnungsausschluss. Zu beachten ist jedoch, dass dem Patienten im parodontologischen Aufklärungsgespräch die Therapiealternativen aufgewiesen werden müssen. Der Patient sollte im Rahmen dieses Gesprächs die Möglichkeit bekommen, die Alternativen abzuwägen und sich frei für oder gegen eine PAR-Behandlung zu entscheiden. Ob dies in einer Sitzung möglich ist, bleibt seitens der Praxis im Einzelfall abzuwägen. Gerade in Anbetracht des Patientenrechtegesetzes muss eine vollumfängliche Aufklärung über alle möglichen Therapiealternativen erfolgen. Wird diese Aufklärung vernachlässigt, kann die Einwilligung des Patienten in die Behandlung unwirksam sein. KZVB: Die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang nach Nr. AIT. Die Systematik der wissenschaftlich anerkannten PAR-Behandlungsstrecke muss eingehalten werden. Inwieweit eine sitzungsgleiche Abrechnung im Einzelfall(!) dieser wissenschaftlichen Systematik entspricht, obliegt der Entscheidung des Zahnarztes. KZV BW: Die Adhärenz der Patient*innen ist nicht mehr wie bisher in den Richtlinien verankert. Die MHU kann vor, parallel mit oder nach der AIT durchgeführt werden. Eine Verknüpfung des Leistungsanspruchs mit der (mangelnden oder fehlenden) Motivation der Patient*innen besteht insofern nicht mehr. Unabhängig davon kann jede Praxis im Rahmen ihres Prophylaxekonzepts prophylaktische Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung weiterhin anbieten. Die Erbringung einer PZR kann jedoch nicht Voraussetzung für die Beantragung einer PAR-Behandlung zulasten der GKV sein. 35
ATG - Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 28 32,79 € III. Ist das ATG delegierbar? Der Leistungsinhalt der BEMA-Leistung ATG lautet ü Aufklärung über ggf. bestehende Therapiealternativen ü Ablauf der PAR-Therapie und unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) ü Aufklärung über gesundheitsbewusstem Verhalten (Risikofaktoren: z. B. Tabakkonsum) ü Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen – wie Diabetes Unter Berücksichtigung des Delegationsrahmens ist dieser in Teilen delegierbar. Während Befundung, Diagnose und Therapiewahl dem Zahnarzt vorbehalten sind, können weiterführend die Abläufe der Behandlung, Ursachen des Krankheitsbildes, wie auch die Aufklärung zu gesundheitsbewusstem Verhalten an einen qualifizierten Mitarbeiter delegiert werden. Der Delegationsrahmen ist im Zahnheilkundegesetz verankert §1 Abs. 5. Die neue PAR-Richtlinie hat den Delegationsrahmen nicht verändert. Dieser führt beispielhaft delegierbare Tätigkeiten (nicht Leistungen!) auf. Unter anderem werden folgende Tätigkeiten genannt: „Motivation und Instruktion, Ursachen von Parodontopathien erklären, Demonstration, praktische Übung und Motivation zur Mundhygiene, Remotivation“ KZBV zur Delegation der PAR-Tätigkeiten Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) regeln die vertragszahnärztlichen Leistungen. Der G-BA, der Bewertungsausschuss sowie die Bundesmantelvertragspartner treffen in diesem Zusammenhang keine Aussagen hinsichtlich der Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten. Regelungen zur möglichen Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. In Anlehnung an die genannten Bestimmungen sind Teile von Leistungsinhalten an entsprechend qualifiziertes Fachpersonal unverändert delegierbar. Wie bei jeder Delegation muss die Möglichkeit eines persönlichen Tätigwerdens der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet sein. 36
MHU - Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 MHU Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung 45 32,79 € I. Wie ist die Politur im Rahmen der MHU berechnungsfähig? Eine reine Politur ist im BEMA nicht beschrieben. Werden harte Beläge entfernt, kann hierfür auch neben der BEMA - Leistung MHU die Position 107 BEMA (Zst) berechnet werden. Ist die Berechnungsfähigkeit der BEMA-Nummer 107 (Zst) bereits erschöpft (einmal im Kalenderjahr), ist eine Leistung nach der GOZ-Position 4050/4055 mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig. Diese beinhaltet auch die Politur. Jedoch sind die Positionen 4050 und 4055 GOZ neben der Nr. 107 BEMA - zum Beispiel für das Entfernen der weichen Beläge oder für das Polieren - nicht vereinbarungsfähig, da es hierbei zu einer unzulässigen Überschneidung der Leistungsinhalte käme. Eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 wäre – vorausgesetzt der vollständige Leistungsinhalt wird erfüllt – neben der MHU vereinbarungsfähig. Die Nr. 1040 GOZ ist neben der Nr. 107 BEMA (Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung) für dieselbe Sitzung nicht vereinbarungsfähig, da sich die Leistungsinhalte überschneiden. FAZIT: Unabhängig von der neuen PAR-Behandlungsstrecke kann jede Praxis im Rahmen ihres Prophylaxekonzepts prophylaktische Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung weiterhin anbieten. Die Erbringung einer PZR kann jedoch nicht Voraussetzung für die Beantragung einer PAR-Behandlung zulasten der GKV sein. 37
MHU - Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 MHU Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung 45 32,79 € II. Ist die MHU delegierbar? Auch hier gilt, dass die neue PAR-Richtlinie keine Veränderung des Delegationsrahmens verursacht hat. Die MHU umfasst folgende Leistungen: ü Mundhygieneaufklärung ü Bestimmung des Entzündungszustandes der Gingiva ü Anfärben von Plaque ü Individuelle Mundhygieneinstruktion ü Praktische Anleitung zur Mundhygiene und die Anwendung von Hilfsmitteln Diese Leistungen sind entsprechend des Delegationsrahmens der Bundeszahnärztekammer delegierbar. Vorausgesetzt ist natürlich die entsprechende Qualifikation des Mitarbeiters und die umfassende Begleitung durch den Zahnarzt persönlich. KZBV zur Delegation der PAR-Tätigkeiten Die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) regeln die vertragszahnärztlichen Leistungen. Der G-BA, der Bewertungsausschuss sowie die Bundesmantelvertragspartner treffen in diesem Zusammenhang keine Aussagen hinsichtlich der Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten. Regelungen zur möglichen Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. In Anlehnung an die genannten Bestimmungen sind Teile von Leistungsinhalten an entsprechend qualifiziertes Fachpersonal unverändert delegierbar. Wie bei jeder Delegation muss die Möglichkeit eines persönlichen Tätigwerdens der Zahnärztin oder des Zahnarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet sein. 38
CPT - Chirurgische Therapie Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 CPT Chirurgische Therapie CPTa a) je behandeltem einwurzeligen Zahn 22 25,76 € CPTb b) je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 34 39,81 € I. Wenn bei der BEVa eine Sondierungstiefe von 6mm oder mehr festgestellt wird, der Patient aber keine chirurgische PAR-Behandlung wünscht, verliert er seinen Anspruch auf die UPT-Leistungen? Nein. Im Rahmen der Befundevaluation entscheiden der Zahnarzt und der Patient gemeinsam auf Grundlage der erhobenen Befunde, welche weiteren Therapiemaßnahmen eingeleitet werden sollen. Entscheidet der Patient sich gegen das offene Vorgehen (CPT), wird die Behandlung im Rahmen der UPT-Leistung bestmöglich weitergeführt. KZV BW: Vor der Chirurgischen Therapie (CPT) wird immer zuerst eine Antiinfektiöse Therapie (AIT) durchgeführt. Bestehen auch nach der AIT noch Sondierungstiefen ≥ 6 mm, ist lt. den PAR-Richtlinien zu prüfen, ob die zahnmedizinische Notwendigkeit besteht, an einzelnen Parodontien zusätzlich ein offenes Vorgehen durchzuführen. Die Entscheidung, ob ein offenes Vorgehen durchgeführt werden soll, trifft die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt nach gemeinsamer Erörterung mit der oder dem Versicherten. Im Frontzahnbereich besteht aus ästhetischen Gründen eine strenge Indikation zum offenen Vorgehen. Keinesfalls kann ohne die Einwilligung der Patient*innen eine Leistung, hier die chirurgische Therapie, durchgeführt werden. Die Nicht-Einwilligung ist zu dokumentieren. Die UPT kann dennoch durchgeführt werden. 39
CPT - Chirurgische Therapie Honorar BEMA-Nr. Leistung Punkte PW: 1,1710 CPT Chirurgische Therapie CPTa a) je behandeltem einwurzeligen Zahn 22 25,76 € CPTb b) je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 34 39,81 € II. Benötige ich eine Bestätigung, dass die GKV die Mitteilung über die Notwendigkeit der CPT erhalten hat? Nein, bislang wäre eine solche Notwendigkeit nicht bekannt. Es ist lediglich verpflichtend vor Beginn der CPT die Mitteilung an die GKV zu übermitteln. Das Abwarten einer Empfangsbestätigung ist nicht notwendig. Hinweis: Die chirurgische Parodontitistherapie muss nach der neuen Richtlinie nicht mehr beantragt werden. Sie ist lediglich der Krankenkasse anzuzeigen. Daher ist auch keine zusätzliche Begutachtung mehr vorgesehen 40
UPT - Unterstützende Parodontitistherapie I. Ist bei der UPT ein Zeitfenster für die Dauer der Behandlung vorgegeben? Bspw. wie bei der GOZ 1000. Nein. Für die Berechnung der UPT-Leistungen muss der Leistungsinhalt vollständig erbracht werden, unabhängig von der benötigten Zeitdauer. II. Wie wird die subgingivale Reinigung bei der UPT mit Anästhesie abgerechnet? Delegierbar oder ärztliche Leistung? Die subgingivale Instrumentierung ist gemäß Abrechnungsbestimmung zu den BEMA-Nrn. UPTe/f nur bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr eine vertragszahnärztliche Leistung Eine subgingivale Reinigung kann ggf. eine vorherige Anästhesie erfordern, welche – im Bedarfsfall – wie gewohnt als UPT = PAR-Leistung gekennzeichnet mit der Quartalsabrechnung abgerechnet wird. In Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) empfehlen wir eine entsprechende Dokumentation. Während es sich bei der Anästhesie um eine zahnärztliche Leistung handelt, kann die subgingivale Reinigung an einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter delegiert werden. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer führt die Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen als delegierbare Leistung beispielhaft auf. Die neue PAR-Richtlinie hat keinen Einfluss auf den Delegationsrahmen. Regelungen zur möglichen Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten richten sich auch weiterhin insbesondere nach dem allgemeinen Berufsrecht auf Grundlage des Zahnheilkundegesetzes (§ 1 Abs. 5 ZHG) und dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. KZV BW: Bei einer subgingivalen Instrumentierung kann unter Umständen im Rahmen einer UPT eine Anästhesie erforderlich sein. Das ist weder abrechnungstechnisch noch zahnmedizinisch ausgeschlossen. Die Notwendigkeit der Anästhesie ist zu dokumentieren und das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. 41
UPT - Unterstützende Parodontitistherapie III. Ob die UPT e und f abgerechnet werden kann ist ja abhängig von der Taschentiefe. Richtet sich dies nach der Taschentiefe bei der ersten Befunderstellung oder nach der Taschentiefe während der Befundevaluation (BEV)? Die Leistungen UPTe und UPTf sind bei Sondierungstiefen von ≥ 4 mm und –bluten oder an allen Stellen mit Sondierungstiefe ≥ 5 mm berechnungsfähig. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Werten um die aktuellen im Rahmen der BEV (Befundevaluation), UPTd (Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen) oder UPTg (Untersuchung des Parodontalzustandes) gemessenen Werte handelt. IV. Muss für die Berechnung der UPTg ein aktuelles Röntgenbild vorliegen? Zum Leistungsinhalt der UPTg (Untersuchung des Parodontalzustandes) gehört die Erhebung und Dokumentation des röntgenologischen Knochenabbaus mit Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Ob dafür ein aktuelles Röntgenbild angefertigt werden muss, hängt davon ab, ob eine entsprechende rechtfertigende Indikation vorliegt. Insoweit sind die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung zu beachten. Der röntgenologische Knochenabbau und der Knochenabbau-Index ist im Laufe der PAR-Behandlungsstrecke bei folgenden Sitzungen zu erheben: ü bei Aufstellung des PAR-Plans nach Bema-Nummer 4 ü bei den Befundevaluationen nach Bema-Nummern BEVa und BEVb ü und bei der Untersuchung des Parodontalzustandes nach Bema-Nummer UPTg KZV BW: Lt. Richtlinie umfasst der Röntgenbefund im Rahmen der Befundevaluation den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbauindexes (Knochenabbau in %/Alter). Allerdings sind dabei die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der rechtfertigenden Indikation unbedingt zu beachten, ebenso das Wirtschaftlichkeitsgebot. Für die Erbringung der Leistung nach BEMA-Nr. BEV muss deshalb jeweils unter Beachtung dieser Vorgaben die rechtfertigende Indikation für die Erstellung eines erneuten Röntgenbildes geprüft werden. 42
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema I. Darf vor der BEMA Nr. 4 eine klassische PAR-Vorbehandlung erbracht und berechnet (bspw. GOZ 1040) werden? Ist die Berechnung der GOZ 1040 nach der Erstellung des PAR-Planes (BEMA Nr. 4) möglich? Wir vertreten die Auffassung, dass eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ-Position 1040 weiterhin mit dem gesetzlich versicherten Patienten vereinbarungsfähig ist, solange die Leistung zahnmedizinisch indiziert ist und sich keine Leistungsüberschneidung mit einer im BEMA berechnungsfähigen Leistung ergibt. Da es keine vergleichbare zu diesem Zeitpunkt berechnungsfähige BEMA-Leistung gibt, steht einer Vereinbarung nichts im Wege. Von der KZBV haben wir den Hinweis bekommen, dass die KZVen angewiesen wurden zu diesen Fällen Stellung zu beziehen, sodass wir Ihnen zusätzlich anraten die Auffassung Ihrer zuständigen KZV zu hinterfragen. Die KZV Westfalen-Lippe äußerte sich telefonisch, dass die PAR-Vorbehandlung wie bisher gehandhabt weiterhin auch privat mit den Patienten vereinbart werden darf. Gleiches gilt für die PZR im Rahmen der UPT, wenn festgestellt wird, dass diese entsprechend der Grade der Patienten nicht ausreichend sind. KZV BW zu Vorbehandlung: Die neue PAR-Richtlinie sieht vor, dass Vorbehandlungsmaßnahmen nicht mehr zwingend vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung abgeschlossen werden müssen. Sowohl die in der alten Behandlungsrichtlinie geforderte Mitwirkung der Patient*innen (B.V.4) als auch das Fehlen von Zahnstein (B.V.1) als Voraussetzung für die PAR-Behandlung wurden gestrichen. Konservierend-chirurgische Maßnahmen sind wie bisher je nach Indikation vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Parodontitistherapie durchzuführen. Neu aufgenommen wurde, dass das Glätten überstehender Füllungs- und Kronenränder je nach Indikation ebenfalls vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Parodontitistherapie zu erfolgen hat. Das Fehlen von Zahnstein ist nicht mehr Voraussetzung für die zu beantragende Parodontitistherapie. 43
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema II. Welche GOZ Behandlungen (bspw. GOZ 1040) zwischen PAR-Befund und AIT sind möglich und welche GOZ Behandlungen während der UPT-Phase von zwei Jahren? Wie bereits bei der vorangegangenen Frage ausgeführt, ist eine Vereinbarung der GOZ 1040 vor der PAR-Behandlung nach AIT aus unserer Sicht weiterhin möglich. Auch während des UPT-Zeitraums können beispielsweise die GOZ 1040, aber auch die GOZ 4025, eine Desinfektion der Zahnfleischtaschen mittels Laser, mikrobielle Diagnostik und andere nicht im BEMA aufgeführte oder zu diesem Zeitpunkt nicht berechnungsfähige Leistungen mit dem gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden. Beispielsweise ist bei einem in Grad A eingestuften Patienten für die UPT-Leistungen ein Mindestabstand von 10 Monaten vorgegeben. Ist in diesem Zeitraum eine professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040 indiziert, kann diese auch zu diesem Zeitraum vereinbart werden. KZV BW zu UPT: Der Leistungsanspruch der Patient*innen bezüglich der Frequenz der UPT richtet sich nach dem eingestuften Grad. Wenn bspw. bei Grad A mehr als einmal im Kalenderjahr Zahnreinigungsmaßnahmen gewünscht oder erforderlich sind, gibt es folgende Möglichkeiten. Als rein vertragszahnärztliche Maßnahmen können unter Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen einmal die hierfür vorgesehenen UPT-Leistungen und für die weitere Entfernung harter Zahnbeläge im selben Jahr die BEMA-Nr. 107 „Entfernung harter Zahnbeläge, je Sitzung“ oder bei Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen die BEMA-Nr. 107a „Entfernung harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach §15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII erhalten, je Sitzung“ abgerechnet werden. Gehen die Leistungen im Zusammenhang mit der weiteren Zahnreinigung über den Leistungsumfang des Entfernens harter Zahnbeläge hinaus, so ist diese Zahnreinigung auf privater Basis nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbar und kann nach GOZ in Rechnung gestellt werden. 44
PA Vorbehandlungen bzw. UPT außerhalb des Bema III. Ist ein Kombitermin PAV 1 + MHU und PAV 2 + ATG (Abrechnung GOZ/BEMA zusammen) möglich? Ein solches Behandlungskonzept ist aus gebührenrechtlicher Sicht umsetzbar. Solange keine Überschneidung der Leistungsinhalte erfolgt, ist die Berechnung in gleicher Sitzung möglich. Eine gute Dokumentation zur Abgrenzung der erbrachten Leistungen ist hier zu empfehlen. Allerdings ist aus unserer Sicht – hinsichtlich der neuen PAR- Behandlungsstrecke und gebührenrechtlichen Aspekten – eher eine Kombination aus PAV I + ATG und PAV 2 + MHU angeraten. Das Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) dient der gemeinsamen Entscheidungsfindung mit dem Patienten über die nachfolgende Therapie, so dass dieses am Beginn der Behandlungsstrecke – nach Genehmigung des PA-Planes – zu sehen ist. Inhalt des ATG: ü Erörterung von evtl. Therapiealternativen und deren Bedeutung ü Gemeinsamen Entscheidungsfindung mit dem Patienten über die nachfolgende Therapie einschließlich der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). ü Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten: Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren: ü Beispielsweise der Verweis auf ärztliche Behandlung bei Patienten, bei denen die allgemeine Anamnese Hinweise auf nicht adäquat behandelte Allgemeinerkrankungen. (Zahn-)ärztliche Aufklärung und Beratung zur Einstellung oder Einschränkung von Tabakkonsum. ü Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, koronare Erkrankungen usw.). 45
Abrechnung der Leistungen I. Wie werden die Leistungsnummern an die KZV übermittelt? Das eHKP-Verfahren wird erst im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung stehen. Die Anträge sind bis dahin in ausgedruckter Form der Krankenkasse zwecks Genehmigung vorzulegen. Für die Abrechnung des PAR-Planes werden digitale Übergangslösungen von den KZV angeboten bis ab dem 01.10.2021 die Softwarehersteller die entsprechenden PAR-Abrechnungsmodule zur Verfügung stellen können. KZV BW: Der Text der neuen Richtlinie geht von einem (digitalen) Datensatz aus, welcher elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln ist. Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht bestehen, gibt es zumindest vorübergehend ein an die neuen Richtlinien und Leistungsbeschreibungen angepasstes Papierformular (Parodontalstatus Blatt 1 und Blatt 2) für das Antragsverfahren. Für die Abrechnung gibt es kein Papierformular, da diese gemäß BMV-Z elektronisch erfolgt. II. Wie wird die UPT abgerechnet? Mit der Monats- oder mit der Quartalsabrechnung? Die UPT-Leistungen werden monatlich, vergleichbar mit den Kontrollleistungen im Rahmen der Schienentherapie, abgerechnet. Der Punktwert richtet sich nach dem Tag der Leistungserbringung. KZV BW: Nach wie vor gilt, dass die auf dem Parodontalstatus beantragten Leistungen nach der AIT incl. der hierfür erforderlichen Nachbehandlungen im Sinne der BEMA-Nr. 111 abgerechnet werden können. Danach können alle anderen Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke, wie die BEV, die chirurgische Parodontitistherapie oder Leistungen aus der UPT jeweils gesondert über die Monatsabrechnung abgerechnet werden. 46
Abrechnung der Leistungen III. Wann gilt die PAR-Therapie als beendet, sodass mit der ZE-Planung begonnen werden kann? Die PAR-Behandlung kann nach der Befundevaluation als abgeschlossen angesehen und eine prothetische Versorgung angestrebt werden. Wenn sich in der BEVa die Notwendigkeit einer chirurgischen PAR-Behandlung (CPT) ergibt, sollte die prothetische Versorgung erst nach der darauf folgenden BEVb erfolgen. KZV BW: Es gibt keine Bestimmung dahingehend, dass die UPT-Strecke abgeschlossen sein muss, bevor Zahnersatz beantragt werden kann. Bei dringender prothetischer Versorgungsnotwendigkeit ist das angesichts der Dauer der UPT auch nicht sinnvoll. Die AIT und die chirurgische Phase sollten abgeschlossen sein, bevor eine ZE-Behandlung durchgeführt wird IV. Was ist mit dem genehmigten PAR-Plan, wenn der Patient während der Behandlungsstrecke umzieht? Es ist davon auszugehen, dass die bereits erbrachten Leistungen seitens der Zahnarztpraxis im Falle eines Praxiswechsels beispielsweise durch Umzug, abgerechnet werden können und die Weiterbehandlung in der neuen Praxis erfolgt. Um das genaue Vorgehen abzuklären, empfehlen wir Ihnen bei Vorliegen eines solchen Falles, die Rücksprache mit Ihrer zuständigen KZV und der Krankenversicherung Ihres Patienten. KZV BW: Derzeit wird noch auf Bundesebene geklärt, unter welchen Prämissen ein nachbehandelnder Zahnarzt oder eine nachbehandelnde Zahnärztin eine laufende UPT weiterführen kann, wenn ein Patient oder eine Patientin z.B. die Praxis wechselt oderumzieht. Diese Frage ist auch für Situationen zu klären, wenn die Patientin oder der Patient nach der durchgeführten AIT z.B. in eine Mund-, Kiefer- und gesichtschirurgische oder eine oralchirurgische Praxis zur CPT überwiesen wird 47
Übergangsregelung I. Kann der alte PA-Plan auf das neue PA-Formular übertragen werden bzw. können ggf. telefonisch die noch offenen Fragen mit den Patienten abgeklärt werden, sodass der PA-Plan zur erneuten Genehmigung an die GKV geschickt werden kann? Da die Leistungsbeschreibung der BEMA-Nummer 4 mit Einführung der neuen PAR-Richtlinie verändert wurde, müssen diese neuen Leistungsinhalte für die Berechnung erbracht werden. Da es sich beim Staging und Grading um eine umfassende Befunderhebung mit neuen Kriterien handelt, ist u. E. eine Neuvorstellung des Patienten notwendig. KZV BW: Liegen Behandlungen, die ab dem 01.07.2021 begonnen werden, noch Genehmigungen zugrunde, die nach den bis zum 30.06.2021 geltenden Regelungen erteilt worden sind, so hat der Zahnarzt einen neuen PAR-Plan nach den ab dem 01.07.2021 geltenden Vorgaben zu erstellen und bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse entscheidet daraufhin unter Anwendung der ab dem 01.07.2021 geltenden Regelungen über den PAR-Plan und hebt die Genehmigungsentscheidung über den alten PAR-Plan auf. Eine Gebühr für die Erstellung des alten PAR-Plans kann in diesen Fällen nicht abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht begonnen werden kann. Da der Patient ab 01.07.2021 weitergehende Leistungsansprüche hat, muss der PAR-Plan erneut von der Krankenkasse genehmigt und die Genehmigungsentscheidung über den alten PAR-Plan aufgehoben werden. Sofern zeitnah zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie und Leistungen eine Behandlung terminiert ist, empfehlen wir Ihnen, mit der Krankenkasse wegen der Genehmigung des neuen Behandlungsplanes Kontakt aufzunehmen. 48
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