4 Agrarpolitik und Agrarförderung - Deutscher Bauernverband eV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen 4 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen 127 4.2 Weiterentwicklung der GAP 2023 – 2027 133 4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen 139 4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume 145 4.5 Bundesagrarhaushalt und nationale Agrarförderung 149 126
4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen EU-Haushalt 2021: EU-Haushalt 2021 kurzgefasst 170,6 Milliarden Euro Der EU-Haushalt des Jahres Der EU-Haushalt für das Jahr 2021 hat ein Volumen von 170,6 Milliarden 2021 umfasst einschließlich der Euro. Nachtragshaushalte (Stand Juli Einnahmen: 2021) 170,6 Milliarden Euro an • 73 % Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Bruttosozial- Zahlungsermächtigungen. Zah- produkt lungsermächtigungen sind Mittel, • 11 % Mehrwertsteuer-Abgaben die im Haushaltsjahr tatsächlich für Ausgaben zur Verfügung ste- • 10 % Zölle auf Waren aus Drittländern, Agrarzölle, Zuckerabgaben hen. Die in EU-Haushaltsplänen • 6 % übrige Einnahmen ebenfalls veranschlagten Mittel für Ausgaben: Verpflichtungen (Verpflichtungs- • 24 % Agrarausgaben: Direktzahlungen und Marktmaßnahmen ermächtigungen) geben an, bis zu welcher Höhe die EU im jeweiligen • 9 % Entwicklung des ländlichen Raumes („2. Säule“) Jahr Ausgaben beschließen kann. • 53 % Struktur- und Kohäsionspolitik, Digitalisierung, Innovation, Sie sind für das Haushaltsjahr 2021 Forschung etc. mit 168,8 Milliarden Euro veran- • 8 % Externe und interne Politikbereiche (Gemeinsame Außen- und schlagt. Sicherheitspolitik, humanitäre Hilfe, Unionsbürgerschaft, besondere Instrumente) Unter der Haushaltsrubrik „Na- • 6 % Verwaltungsausgaben türliche Ressourcen und Umwelt“ fallen 2021 bei den Zahlungser- Quelle: Europäische Kommission mächtigungen 37,4 Milliarden Euro auf Direktzahlungen und 2,6 Milliarden Euro auf Marktmaßnah- men. 15,0 Milliarden Euro sind für die ländliche Entwicklung (ohne ten sich auf diesen Haushalt mit Extra: Wiederaufbaufonds Wiederaufbaufonds-Mittel) vorge- der Kommission im November 2021 sehen. Größter Ausgabenbereich einigen können. Zum EU-Haushalt dazu kommen im Brüsseler Etat ist die Förderung Mittel aus dem Corona-Krise be- über die Fonds für Regionalförde- dingten neuen Aufbauinstrument rung und Kohäsion mit 45,7 Milli- der Europäischen Union, „NextGe- arden Euro. Für das Haushaltsjahr nerationEU“ (NGEU). Dieser Fonds 2022 sollen sich die Verpflichtungs- hat für den Zeitraum von 2021 bis und Zahlungsermächtigungen auf 2023 ein Gesamtvolumen von 750 169,5 bzw. 170,6 Milliarden Euro Milliarden Euro (in Preisen von belaufen. Rat und Parlament hat- 2018) bzw. von 807 Milliarden Euro 127
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen pflichtungsermächtigungen). Das ist fast so viel wie der gewöhnliche EU-Haushalt. Davon dienen 5,7 Mil- liarden Euro der Aufstockung der ELER-Mittel, weitere Einzelheiten dazu siehe Kapitel 4.4. Das Aufbauinstrument der Euro- päischen Union („European Union Recovery Instrument“ - EURI) stellt die zusätzlichen ELER-Mittel für die Jahre 2021 und 2022 bereit. Sie sind bis Ende 2025 zu verausga- ben. Diese Mittel unterliegen den gleichen Regeln wie die originären zu jeweiligen Preisen. NextGenera- nicht rückzahlbare Teil dieses ELER-Mittel (Ausnahme: keine tionEU gilt als „Notfallinstru- Wiederaufbaufonds liegt über nationale Kofinanzierung erforder- ment“, das für einen befristeten den Zeitraum 2020-2023 bei 421,1 lich), es gelten jedoch bestimmte Zeitraum (bis Ende 2023 für Mittel Milliarden Euro, der auf langfristige Vorgaben hinsichtlich ihrer Ver- für Verpflichtungen) eingerichtet Darlehen entfallende Teil beträgt wendungsmöglichkeiten. wurde und für Krisenreaktions-, 385,9 Milliarden Euro. 2022 beträgt Aufbau- und Resilienzmaßnah- das nicht rückzahlbare Mittelvo- Direktzahlungen dominieren men eingesetzt werden soll. Der lumen 143,5 Milliarden Euro (Ver- Agrarhaushalt 2021 entfallen 68 Prozent der EU-Agrarausgaben von 56,0 Milli- arden Euro auf Direktzahlungen, 5 Prozent auf Agrarmarktaus- gaben, 27 Prozent kommen der Ländlichen Entwicklung zu Gute. 1991 wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Markt- stützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrsei- te dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in relativ hohem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Unter den EU-Agrarausgaben für die Markt- stützung spielen die Exporterstat- tungen seit Mitte 2013 keine Rolle mehr. Im Jahr 1993 betrugen die Exporterstattungen noch über 10 Milliarden Euro. 128
4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Anteil des Agrarbudgets geht weiter zurück Während die Gesamtausgaben der EU ansteigen, geht das darin ent- haltende Budget für Direktzahlun- gen und Marktmaßnahmen zurück. Dessen Anteil am EU-Gesamtbud- get (einschl. Mittel außerhalb des MFR, Verpflichtungsermächtigun- gen) ist von 31 Prozent in der För- derperiode 2007-2013 auf rund 28 Prozent in der Förderperiode 2014- 2020 zurückgegangen. Nach dem MFR 2021-2027 geht der Agrar- anteil weiter auf rund 24 Prozent zurück. Die scheinbare Agrarlastigkeit des EU-Haushaltes hat ihre Gründe. Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpo- litik der einzige voll gemeinschaft- lich finanzierte Politikbereich. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrarbereichs am EU-Haus- halt. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 25 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik mit ihren Direkt- zahlungen und Marktmaßnahmen als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel, eine vielfältige Kulturlandschaft und intakte länd- liche Räume. Bruttonationaleinkommens (BNE). Deutscher Nettotransfer Deutschland größter Netto- Der deutsche Beitragsanteil am wird ansteigen zahler EU-Haushalt betrug 2020 20,0 Durch den Austritt des Verei- Prozent. Gemessen daran fällt der nigten Königreiches als bislang Ohne Berücksichtigung der Anteil der EU-Rückflüsse mit 8,5 bedeutendem Nettozahler stei- Finanzierung der EU-Verwal- Prozent relativ bescheiden aus. Mit gen die Nettobeiträge Deutsch- tungsausgaben hat Deutschland anderen Worten: Von jedem Euro, lands ab 2021 deutlich an. Das 2020 nach Kommissionsangaben den Deutschland in die Brüsseler Vereinigte Königreich, das bis zu seinem Ausscheiden aus dem 15,7 Milliarden Euro weniger aus Kasse gibt, erhält es nur 43 Cent Binnenmarkt Ende 2020 noch in dem EU-Haushalt bekommen zurück. Etwas günstiger sieht es bei den Haushalt einzahlte, überwies als es darin eingezahlt hat. Das den Ausgaben zur „Gemeinsamen 2020 netto 10,4 Milliarden Euro. sind 0,46 Prozent des deutschen Agrarpolitik“ (GAP, einschließlich 129
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen „Ländliche Entwicklung“) aus. Den deutschen Leistungen zur GAP in Höhe von etwa 11,8 Milliarden Euro standen 2020 Rückflüsse von 6,2 Milliarden Euro gegenüber. Polen größter Nettoempfänger Zu den großen Nettoempfängern zählen die mittel- und osteuropäi- schen Länder sowie Griechenland, Portugal und Spanien. Polen ver- buchte 2020 in absoluten Zahlen mit 13,2 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht etwa 2,6 Prozent des polnischen Bruttonatio- naleinkommens (BNE). Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen lässt allerdings nicht unmittelbar darauf schließen, welches Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die Vorteile etwa des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen Steuereinnah- men oder auch in den Exportmög- lichkeiten der Wirtschaft nieder. EU-Mitgliedschaft erhöht Wohlstand Ein internationales Forscherteam unter der Leitung des Institutes für Weltwirtschaft (IfW) hat berechnet, dass die gegenseitige Anerkennung von Standards und die Angleichung der Regeln im Binnenmarkt den Mitgliedstaaten der EU insgesamt jedes Jahr zusätzlichen Wohl- stand von etwa 640 Milliarden Euro bescheren. Davon entfallen rund 130 Milliarden Euro oder 21 Prozent auf Deutschland. Werden neben dem Binnenmarkt auch die Zollfreiheit, der Schengen-Raum, 130
4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Handelsabkommen und der Euro berücksichtigt, erhöht sich der Wohlstandsgewinn in der EU auf jährlich 940 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Deutschland rund 170 Milliarden Euro (18 Prozent). Begrenzung der EU-Ausgaben durch den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) gibt den Rahmen für die jährlichen EU-Haushalte vor, die zwischen Kommission, Rat und Parlament ausgehandelt werden. Mit diesem Verfahren soll vermie- den werden, dass es jedes Jahr zu heftigem Streit über die Finanzen kommt. 80 Prozent der EU-Mittel werden von nationalen oder regio- nalen Regierungen verausgabt. Die meisten von der EU finanzierten Projekte werden von den Mitglied- staaten ausgewählt und verwaltet. Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 Nach dem 2021 beschlossenen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027, einschließlich Konjunk- der externen Konvergenz (Anglei- Neuer Mechanismus bei der tur- und Investitionsprogramm chung der Direktzahlungen unter „Agrarkrisenreserve“ gegen die Folgen der Corona-Krise, den Mitgliedstaaten) für Deutsch- betragen die GAP-Ausgaben 386,7 land sogar um 2 Prozent. Die Mittel Im Rahmen des Agrarbudgets gibt Milliarden Euro. Das sind nominal der 2. Säule steigen nominal um es für die „Agrarkrisenreserve“ gegenüber 2020 (mal 7) gut rund 3 Prozent auf 95,6 Milliarden künftig einen neuen Mechanismus. 1 Prozent mehr. Der ursprüngliche Euro, für Deutschland sogar um Danach werden nicht ausgegebene MFR-Kommissionsvorschlag vom etwas mehr als 5 Prozent auf 8,6 Mittel der Agrarkrisenreserve über 2. Mai 2018 sah hierfür nur 365,0 Milliarden Euro. Der ursprüngliche 450 Millionen Euro auf das nächste Milliarden Euro vor (- 5 Prozent). Kommissionsvorschlag sah für die Haushaltsjahr übertragen. Werden Die darin enthaltenen Mittel für 2. Säule nur 78,8 Milliarden Euro Mittel der Agrarkrisenreserve in Direktzahlungen gehen allerdings vor (- 15 Prozent). Anspruch genommen, wird die um rund 1 Prozent zurück, wegen Agrarkrisenreserve im folgenden 131
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt / Mehrjähriger Finanzrahmen Funktionsweise der „Finanziellen Disziplin“ Die Gewährung der Direktzah- lungen (Betriebsprämien) gegen Jahresende erfolgt aus dem EU-Haushalt des Folgejahres. Die Haushaltsjahre beginnen jeweils am 16. Oktober. Die so genannte „Finanzielle Disziplin“ kommt dann zur Anwendung, wenn die Prognosen für die Finanzierung der Direktzahlungen und der marktbezogenen Ausgaben er- kennen lassen, dass die entspre- chende finanzielle Obergrenze des MFR überschritten wird. Sie führt automatisch zu einer Kür- zung der Direktzahlungen an die Landwirte. Die Regelung musste bisher nicht angewendet werden. Haushaltsjahr zunächst aus nicht genutzten Mitteln für Marktmaß- nahmen und zweckgebundenen Einnahmen wieder aufgefüllt. Reicht dies nicht aus, greift der Mechanismus der „Finanziellen Disziplin“, verbunden mit einer Kürzung der Direktzahlungen. Um den Fonds für die Agrarkrisen- reserve über 450 Millionen Euro in 2023 erstmalig aufzufüllen, sollen in 2022 ungenutzte Mittel der bisherigen Agrarkrisenreserve übertragen werden. Der bisherige Mechanismus der direkten Kopp- lung der Agrarkrisenmittel mit den Direktzahlungen entfällt. 132
4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 – 2027 EU-Agrarpolitik seit 1992 – Abkehr von der Markt- und Preisstützung Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrar- politik“ (GAP) das Ziel, die Ver- sorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welt- handelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den internati- onalen Regeln des Warenhandels unterworfen. Deshalb wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnun- im Juni 2021. Die GAP-Förderung re Orientierung auf Umwelt- und gen Schritt für Schritt aufgegeben. verfolgt drei allgemeine Ziele: a) Klimaziele soll in den GAP-Stra- Im Gegenzug bekommen die Land- die Förderung einer intelligenten, tegieplänen der Mitgliedstaaten wirte seitdem an Umweltauflagen krisenfesten und diversifizierten berücksichtigt werden. gebundene Direktzahlungen, die Landwirtschaft zur Gewährleistung seit 2005 grundsätzlich von der der Ernährungssicherheit, b) die Ergebnisorientierung der Produktion entkoppelt sind und Stärkung von Umweltpflege und Förderung – Mehr nationale flächenbezogen gewährt werden Klimaschutz und c) die Stärkung Verantwortung (siehe Kapitel 4.3). Ergänzend der ländlichen Gebiete. Insgesamt werden Fördermaßnahmen für die sind in der neuen GAP neun spezifi- Die EU will die Ergebnisse ihrer Landwirtschaft und den ländlichen sche Ziele verankert. Diese reichen Förderpolitik künftig systemati- Raum in der „2. Säule“ der GAP von der Sicherung der landwirt- scher erfassen. Die Mitgliedstaaten angeboten (siehe Kapitel 4.4). schaftlichen Einkommen und der sollen ein Indikatoren-System zur Stärkung der Position der Landwir- kontinuierlichen Nachweisführung Weiterentwickelte Ziele der te in der Lebensmittel-Wertschöp- von jährlichen Umsetzungser- GAP-Förderung fungskette bis hin zu Klimaschutz gebnissen und zur Überprüfung und Erhalt der biologischen Arten- langfristiger Wirkung einführen. 2018 hatte die EU-Kommission ihre vielfalt. Im Fokus stehen auch die Ebenfalls sollen die Mitgliedstaa- Vorschläge für die GAP nach 2020 ländliche Entwicklung und junge ten quantitative Ziele zur Inan- vorgelegt. Zu einer Einigung mit Landwirte. Die im so genannten spruchnahme der einzelnen För- dem Agrarministerrat und dem Eu- Green Deal und in der Farm-to- dermaßnahmen festlegen. Anhand ropäischen Parlament kam es erst Fork-Strategie vorgesehene stärke- dieser Outputgrößen soll der Erfolg 133
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 „GAP-Strategieplan“ erarbeiten, der beide Säulen der GAP umfasst. Dazu gehört eine SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Chancen-Ri- siken-Analyse), um sektor- bzw. ge- bietsbezogene Handlungsbedarfe und Strategien herauszuarbeiten. Daran knüpfen dann die jeweiligen „Interventionen“ (Fördermaßnah- men) an. Mit dem „GAP-Strategie- plan“ sollen die EU-Staaten ferner ihre Ansätze zur Vereinfachung und Modernisierung der GAP-För- derung darlegen. Für Deutschland ist eine enge Abstimmung zwi- schen Bund und Ländern notwen- der GAP-Förderung gemessen und Ein nationaler GAP-Strategie- dig, da die Fördermaßnahmen der gegebenenfalls nachjustiert wer- plan je Mitgliedstaat 2. Säule in der Verantwortung der den. Insgesamt gibt die EU damit Länder liegen. Die GAP-Strate- die Verantwortung für die Umset- Die EU-Staaten müssen für giepläne sollen zur Jahreswende zung europäischer Ziele stärker in die GAP-Förderung der Jahre 2021/22 der EU-Kommission zur die Hand der Mitgliedstaaten. 2023 bis 2027 einen nationalen Genehmigung vorgelegt werden. Kernelemente der GAP-Direktzahlungen (1. Säule) 2023 bis 2027 in Deutschland • Budget jährlich 4,916 Mrd. Euro ca. 115 Euro/ha für bis zu 120 ha je Junglandwirt bis 40. Lebensjahr für max. 5 Jahre (neu ist ein Qualifikati- • Höhere Umschichtung von der 1. Säule in die onsnachweis) 2. Säule: 8% in 2022; 10% in 2023; 11% in 2024; 15% in 2026 • 1 % bzw. 44-42 Mio. Euro für Mutterschafe/-ziegen; ca. 35 - 33 Euro/Tier • Keine Kappung und Degression • 1 % bzw. 44-42 Mio. Euro für Mutterkühe; ca. 78 -74 Euro/ • Keine gemeinsame Veranlagung verbundener Tier Unternehmen • Deutliche Absenkung der Basisprämie auf 156 bis 146 • Ausbau der Umverteilungsprämie zugunsten der Euro/ha (2021 ca. 254 Euro/ha) ersten 60 Hektare auf 12 % der Nettoobergrenze: ca. 64 - 69 Euro/ha für die ersten 40 ha eines Be- • Nachweis des „Aktiven Landwirts“ über Mitgliedschaft triebs; ca. 38 - 42 Euro/ha für weitere 20 ha in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung • 25% Eco Schemes: Etwa 23% der Nettoobergrenze • Entfall der Zahlungsansprüche ab 2023 (ca. 1.017 - 961 Mio. Euro) für Eco-Scheme-Maß- • Entkopplung der Tierkennzeichnungs-/Tierregistrierungs- nahmen; Erfüllung weiterer 2% über Agrarumwelt- pflichten vom Kürzungs-/Sanktionssystem der Direktzah- maßnahmen der 2. Säule lungen • Jährlich 147,5 Mio. Euro bzw. 3,3 - 3,5 % der Netto- obergrenze für die Junglandwirteprämie mit Quellen: BMEL, EU-Kommission (Stand Nov. 2021) 134
4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Beschlüsse zur GAP-Umsetzung getroffen, viele Details aber noch offen Nach dem Bund-Länderkonsens der Agrarministerkonferenz vom April 2021 hat der Bundestag im Juni 2021 das GAP-Direktzah- lungsgesetz und das GAP-Kondi- tionalitätengesetz beschlossen. Damit wurden die wichtigsten Entscheidungen zur Verteilung der Direktzahlungsmittel in Deutsch- land getroffen. Vor allem durch die neuen Eco Schemes und die erhöhte Umschichtung der Direkt- zahlungen in die 2. Säule wird die Basisprämie ab 2023 auf ca. 156 bis 146 Euro je Hektar deutlich abge- senkt – bei gleichzeitig deutlich anspruchsvolleren Auflagen (Kon- ditionalität). Im November 2021 hat das Bun- deskabinett Entwürfe für Verord- nungen zu den beiden Gesetzen vorgelegt. Diese enthalten De- tailregelungen unter anderem zu den neuen Eco Schemes und zur Konditionalität. Darüber sollte der Bundesrat im Dezember 2021 entscheiden. „Grüne Architektur“ der GAP soll stimmig sein Die Direktzahlungen werden ab 2023 an eine „erweiterte Konditio- nalität“ gebunden. Danach sollen die Anforderungen aus Cross Com- pliance angehoben und um die bis- herigen „Greening“-Bedingungen erweitert werden. Die Einhaltung dieser sogenannten „Baseline“ ist Voraussetzung zur Gewährung der 135
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 Was sind Eco Schemes? Zu der neuen „Grünen Architek- tur“ gehören sogenannte „Eco Schemes“ (Öko-Regelungen) in der 1. Säule der GAP. Hier handelt es sich um freiwillige, einjährige flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die in Deutschland bundeseinheitlich angeboten werden. Daneben wer- den in der 2. Säule der GAP von den Bundesländern AUKM weiter angeboten, die mehrjährig sind. In beiden Programmen müssen die gestellten Anforderungen über die erweiterte „Konditionalität“ hinausgehen. Die flächenbezo- gene „Eco Scheme“-Prämie soll als Zahlung zum Ausgleich der Management- und Opportunitäts- kosten kalkuliert werden. Zu den Managementkosten gehören zum Beispiel die Pflege der Flächen „Basisprämie“. Für die Landwirte Basisprämie nur noch etwa oder die Bewirtschaftungskosten führen diese zusätzlichen Auflagen 150 Euro je Hektar – eines Blühstreifens. zu einer weiteren „Entwertung“ der 2,5 Milliarden Euro für bisherigen Direktzahlungen. Die Agrarumweltmaßnahmen 7 Eco Schemes für Deutschland EU-Kommission hat angekündigt, bei der Prüfung der nationalen Die Agrarumweltmaßnahmen in Mit dem GAP-Direktzahlungsgesetz GAP-Strategiepläne darauf zu ach- beiden Säulen der GAP werden in hat der Bundestag 7 Eco Schemes ten, dass das „Umweltambitions- Deutschland auf etwa 2,5 Milliar- für Deutschland beschlossen. Die niveau“ der Agrarförderung in den Euro pro Jahr anwachsen. Vor Maßnahmen reichen von zusätz- beiden Säulen der GAP steigt. allem durch die höhere Umschich- licher Ackerbrache, Blüh- und tung von Mitteln in die 2. Säule und Altgrasstreifen über vielfältige die Einführung der Eco Schemes Ackerkulturen und Grünlandex- schrumpft die Basisprämie auf tensivierung bis zum Ausgleich für etwa 156 Euro je Hektar in 2023 Natura 2000 Flächen. Der bundes- und in den Jahren danach sukzes- einheitliche Förderkatalog enthält sive auf etwa 146 Euro je Hektar in relativ viele Überschneidungen den Folgejahren. Die Greening-Prä- mit etablierten und deutlich hö- mie entfällt. Basisprämie und her dotierten Fördermaßnahmen Greening-Prämie betragen 2021 der Länder in der 2. Säule. Für etwa 254 Euro je Hektar. Grünlandbetriebe sind die Mög- 136
4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 04 Agrarpolitik und Agrarförderung lichkeiten zur Teilnahme an den Saldierungsverfahren zwischen Eco Schemes eingeschränkter als den Eco Schemes Was sind Opportunitäts- für Ackerbaubetriebe. Die fach- kosten? liche und politische Diskussion Die Eco Schemes können vom Diese werden auch Verzichts- um die Eco Schemes dauerte zur Landwirt erstmals im Antragsver- oder Nutzungskosten genannt. Jahreswende 2021/22 an. Liegen fahren zum 15. Mai 2023 beantragt Konkret geht es bei Ackerbra- die Management- und Opportuni- werden. Der Landwirt kann eine chen und Altgrasstreifen um die tätskosten von Eco Schemes oder oder mehrere Maßnahmen aus- entgangenen Ernteerträge und Agrarumweltmaßnahmen der wählen. Danach ermitteln Bund die Mehrkosten, z. B. für Ersatzbe- und Länder im Herbst 2023, ob die schaffung von Tierfutter. 2. Säule über den angebotenen Prämiensätzen, werden Landwirte geplanten Budgets für die 7 Maß- Quelle: DBV diese Förderangebote in der Regel nahmen ausreichen. Bei Über- bzw. nicht in Anspruch nehmen. Einige Unterbeantragung können die Agrarregionen drohen bei den tatsächlich ausgezahlten Prämien Vereinfachung der Gemeinsa- diskutierten Fördersätzen für Eco um bis zu 10 Prozent nach unten men Agrarpolitik nur punktuell Schemes aus der Förderung her- oder oben abweichen. Wird das auszufallen. Budget für die Eco Schemes ins- Ab 2023 sollen die EU-Staaten den gesamt überbeantragt, so erfolgt „Aktiven Landwirt“ wieder prüfen, ein Rückgriff auf das Budget der der 2018 in Deutschland entfallen Basisprämie. konnte. In Deutschland soll der Opportunitätskosten für Ackerbrache* Opportunitätskosten für Altgrasstreifen* Quelle: Thünen-Institut * Grenzopportunitätskosten bei 6 Prozent Ackerbrache (einjährig) und bei 6 Prozent Grünland-Altgrasstreifen 137
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Weiterentwicklung der GAP nach 2023 Nachweis relativ einfach über die Mitgliedschaft in der Landwirt- Anforderungen an den „Guten landwirtschaftlichen und ökolo- schaftlichen Unfallversicherung gischen Zustand“ (GLÖZ) erfolgen. Bei der Konditionalität • GLÖZ 1: Erhalt des Dauergrünlands – Verhältnis der Dauergrünland- (bisher Cross Compliance) werden fläche zur Landwirtschaftsfläche die Tierkennzeichnung und -regis- • GLÖZ 2: Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren trierung entfallen. Bei den europä- • GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Ackerstoppeln ischen und nationalen Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland • GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Wasserläufen sind die Vorgaben komplizierter • GLÖZ 5: Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung des geworden. Die EU fordert auch Risikos der Degradierung von Böden einschließlich der Berücksichtigung der Hangneigung künftig die Berücksichtigung der ökologisch fragwürdigen Fünf- • GLÖZ 6: Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung jahresfrist für die Entstehung von • GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland Dauergrünland. • GLÖZ 8: Mindestanteil von Ackerland als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente (4 Prozent) Monitoring – Fernüberwachung • GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Pflügens von als umweltsensi- aller Flächen bel eingestuften Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten In der künftig eingeführten digi- Quellen: BMEL, EU-Kommission talen und Geodaten basierten Beantragung von flächenbezo- genen Prämien wird mittelfristig Vereinfachungspotenzial gesehen. Dies bedeutet aber die flächen- deckende Fernüberwachung aller Antragsflächen. Spätestens ab 2024 ren. Eine Verpflichtung zur Brache müssen die EU-Staaten sogenannte von 4 Prozent der Ackerfläche bzw. Flächenmonitoringsysteme in der alternativ zur Anlage von Land- GAP-Förderung einsetzen. schaftselementen wird ab 2023 gelten. Die bisherige Regelung aus Konditionalität dem Greening zur Fruchtarten- diversifizierung wird durch eine Die Konditionalität bündelt ab jährliche Fruchtwechselregelung 2023 die bisherigen Cross Compli- abgelöst. ance- und Greening-Anforderungen zu einem Auflagensystem für alle flächenbezogenen Direktzahlun- gen. Die Beschlüsse auf EU-Ebene geben den Mitgliedstaaten bei verschiedenen GLÖZ-Kriterien Auslegungsspielräume, die in Deutschland im Herbst 2021 noch nicht vollständig entschieden wa- 138
4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen Gemeinsame Agrarpolitik 2014 bis 2022 Mit dem „Greening“ der Agrarre- form 2013 (d. h. Erhalt von Dau- ergrünland, Bereitstellung von Ökologischen Vorrangflächen, Fruchtartenvielfalt) in der 1. Säule hat ein weiterer Schritt zur Ausrich- tung auf gesellschaftliche Anfor- derungen stattgefunden. Im Jahr 2019 erhielten die rund 6,2 Millio- nen Antragsteller in der EU-28 im Durchschnitt 256 Euro/ha Direkt- zahlungen. Darin ist ein Anteil von 10 Prozent der Direktzahlungen enthalten, die an die Produktion gekoppelt sind. 2021 und 2022 gelten als Übergangsjahre, bevor ab dem Jahr 2023 die reformierte GAP-Förderung bis 2027 in Kraft tritt (siehe Kapitel 4.2). Weniger Direktzahlungen – Anhebung der Umschichtung in die 2. Säule Durch die Angleichung der Direkt- zahlungsbeträge zwischen den EU-Staaten und durch die allge- meine Kürzung der EU-Direktzah- lungen stehen den Landwirten in Deutschland ab 2021 rund 2 Pro- Direktzahlungsmittel in die 2. Säule 2. Säule umgeschichtet werden. Die zent weniger Direktzahlungsmittel gehen den deutschen Landwirten Bundesländer sind übereingekom- zur Verfügung (Vergleich 2021 zum weitere Direktzahlungsmittel von men, die Mittel zweckgebunden für Referenzjahr 2020 ohne das Verei- 295 Millionen Euro verloren. Der die Förderung einer nachhaltigen nigte Königreich). Durch die nati- Betrag wächst in 2022 auf 393 Landwirtschaft zu verwenden. onal auch für 2021 beschlossene Millionen Euro an, dann werden 8 Umschichtung von 6 Prozent der Prozent der Direktzahlungen in die 139
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen Landwirte sind also nicht nur durch das Fachrecht, sondern noch stär- ker über das Förderrecht an die Einhaltung von Auflagen aus einem von circa 100 Seiten umfassenden Katalog gebunden. Verstöße führen zu Kürzungen bzw. Sanktionen der EU-Gelder. Den Cross-Complian- ce-Verpflichtungen unterliegen auch die Zahlungen für flächen- und tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule (u. a. Agrarumweltmaßnah- men, Ausgleichszulage, Förderung Öko-Landbau). Ab dem Jahr 2023 werden die bisherigen Cross-Com- pliance-Regelungen durch die so genannte Konditionalität abgelöst. Zwischenfrüchte, Untersaaten und Brachen sind wichtigste Ökologische Vorrangflächen In 2021 haben die Landwirte in Deutschland Ökologische Vorrang- flächen (ÖVF) beim „Greening“ im Umfang von 1,41 Millionen Hektar angegeben, nach Anwendung der ökologischen Gewichtungsfaktoren entspricht dies 715.000 Hektar ÖVF. Cross Compliance von Standards. Bis einschließlich 2022 Damit wurde das Mindestmaß von EU-Agrarzahlungen umfassen die Cross-Complian- 5 Prozent Ökologischer Vorrang- ce-Regelungen 13 Einzelvorschrif- fläche bezogen auf die beantragte Mit Cross Compliance, auch Auf- ten über die Grundanforderungen Ackerfläche um gut einen Prozent- lagenbindung genannt, sind die an die Betriebsführung (GAB) und punkt überschritten. Die Ökologi- EU-Direktzahlungen an die Land- 7 Regelungen zur Erhaltung land- schen Vorrangflächen wurden 2021 wirte seit der Agrarreform von wirtschaftlicher Flächen in einem zu etwa 44 Prozent über die Varian- 2003 an die Erfüllung von Aufla- guten landwirtschaftlichen und te Zwischenfrüchte bzw. Untersaa- gen im Bereich Umweltschutz, ökologischen Zustand (GLÖZ), mit ten erbracht. Danach folgen Acker- Tier- und Pflanzengesundheit und denen u. a. Bodenerosion reduziert, brache mit anteilig etwa 24 Prozent Tierschutz sowie an den Erhalt die Beseitigung von Landschafts- und Leguminosen mit 13 Prozent. der Flächen in gutem Bewirt- elementen verhindert, aus der Seit 2018 wird die Option der Honig- schaftungs- und Umweltzustand Erzeugung genommene Flächen brachen angeboten. Davon wurden gebunden. Im internationalen begrünt und Gewässer geschützt 2021 Ackerflächen im Umfang von Vergleich setzt die EU damit hohe werden sollen. 22.700 Hektar angelegt. 140
4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Agrar-Direktzahlungen 2021 in Deutschland: Vier Förderelemente in der 1. Säule • Basisprämie: 2021 170,77 Euro/ha • Greeningprämie: 2021 83,17 Euro/ha • Zuschlag für die ersten Hek- tare (Umverteilungsprämie): 50,12 Euro/ha für die ersten 30 Hektar; 30,07 Euro/ha für die Hektare 31 bis 46 • Junglandwirtezuschlag: 44,27 Euro/ha für bis zu 90 Hektar Quelle: BMEL Relativ wenig Landschafts- Kleinerzeugerregelung zur Prozent des nationalen Finanzrah- elemente und Randstreifen im Vereinfachung mens für Direktzahlungen können Greening-System hierfür verwendet werden. Dazu Landwirte konnten 2015 einmalig können bis zu 2 Prozent für die Die relativ geringe Beantragung in ein vereinfachtes Antragsverfah- Förderung des Eiweißpflanzenan- von Landschaftselementen lässt ren im Rahmen der sogenannten baus gewährt werden. Mit Aus- sich zu großen Teilen mit bürokra- Kleinerzeugerregelung wech- nahme von Deutschland werden tischen Hemmnissen erklären. Ein seln. Mit der damit verbundenen gekoppelte Zahlungen in allen positives Beispiel, weil bürokra- Freistellung von Cross Compliance, anderen EU-Staaten vor allem in tiearm, ist dagegen die Beantra- dem „Greening“ und dem Regime den Bereichen Rinder-, Milchvieh-, gung von Landschaftselementen der Zahlungsansprüche ist der An- Schaf- und Ziegenhaltung sowie im in Schleswig-Holstein: Dort wird spruch auf Direktzahlungen für den Pflanzenbau angeboten, was auf ein Großteil der Ökologischen Kleinerzeuger auf jährlich maximal den Erzeugermärkten zu Wettbe- Vorrangflächen über Landschafts- 1.250 Euro begrenzt. In 2020 waren werbsverzerrungen führen kann. elemente wie Hecken und Gräben rund 22.700 Landwirte als Kleiner- Für das Jahr 2021 meldeten die 26 erbracht. Im übrigen Bundesgebiet zeuger angemeldet. betreffenden EU-Staaten insge- liegt der Anteil deutlich darunter. samt 260 gekoppelte Fördermaß- Auch vorhandene Randstreifen Begrenzte Koppelung der nahmen mit einem Budget von 4,2 werden von Landwirten oft nicht Direktzahlungen Milliarden Euro, was einem Anteil als ÖVF angegeben, weil sie mit von rund 10 Prozent der EU-Direkt- förderrechtlichen Risiken verbun- Auf Drängen vieler EU-Staaten zahlungen entspricht. den sind. sind an die Produktion gekoppelte Zahlungen weiterhin in begrenz- tem Umfang möglich. Bis zu 13 141
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen schlag für die ersten 60 Hektare ausgebaut. Zuschlag für Junglandwirte Einen Prämienzuschlag können alle Landwirte unter 40 Jahre er- halten, die erstmals einen landwirt- schaftlichen Betrieb übernehmen. Der Zuschlag wird 5 Jahre lang gewährt. Für junge Gesellschafter in Personengesellschaften (z.B. GbR) und junge Gesellschafter ju- ristischer Personen (z.B. Genossen- schaft, GmbH) wird die Förderung analog gewährt, soweit sie Mitent- scheidungsrechte über wichtige Vorgänge im Unternehmen haben. Dafür werden in Deutschland bis 2022 etwa 44 Euro je Hektar für bis zu 90 Hektar gezahlt. Im Jahr 2021 haben rund 26.600 Betriebe Anträge auf Junglandwirteförde- rung gestellt. Die der beantragten Junglandwirteförderung zu Grun- de gelegte Fläche beträgt rund 970.000 Hektar. Ferner wurden in 2021 knapp 1.000 Neueinsteiger bei den Direktzahlungen erfasst. Studie über die Kosten der EU-Standards Das HFFA Research Institut in Berlin hat berechnet, welche Kosten mit den relativ hohen EU-Anforderungen für die deutsche Bundeseinheitliche Flächen- die ersten 46 Hektare (Umvertei- Landwirtschaft verbunden sind. prämie und Zuschlag für erste lungsprämie) eines Betriebs gilt seit In der HFFA-Studie werden unter Hektare 2014. Eine betriebliche Kappung „Mehrkosten“ sowohl Steigerungen bzw. Degression der Direktzahlun- von Produktionskosten als auch In den Jahren 2017 bis 2019 erfolg- gen findet wegen des Zuschlags für Minderungen von Erlösen erfasst, te die bundesweite Angleichung die ersten Hektare in Deutschland und zwar vor allem bei Produkti- der Basisprämie. Der Zuschlag für nicht statt. Ab 2023 wird der Zu- onsstandards mit Umweltbezug. 142
4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Viele EU-Umweltstandards sind weltweit einzigartig Eine ganze Reihe von EU-Stan- dards und Auflagen hat in Dritt- ländern wie Australien, Neusee- land, USA, Brasilien, Kanada oder die Ukraine keine Entsprechung. Dazu gehören das Greening der GAP, die Auflagen aus der Düngeverordnung oder aus der EU-Pflanzenschutzgesetzgebung oder Cross Compliance-Vorgaben im Rahmen der EU-Direktzah- lungen. Die Berliner Forscher des HFFA ermittelten im Rahmen von Fallstudien zwar Unterschiede in den Auflagen der Hauptbewerber außerhalb der EU, jedoch sind diese grundsätzlich durchweg wesentlich niedriger als in der deutschen bzw. europäischen Landwirtschaft. Berechnet werden konnten die folgenden EU-Standards und Auf- lagen: EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), neue Düngeverordnung, EU-Regeln über das Inverkehrbrin- gen von Pflanzenschutzmitteln, spezifische Standards und Auflagen in der Tierhaltung, Bürokratie und Cross Compliance im Rahmen der GAP, Greening der EU-Direktzah- lungen sowie die Novelle der Tech- nischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Nicht erfasst sind dagegen Standards und Auflagen, deren Kosten sich nur schwer oder gar nicht erfassen lassen. Unterschied- liche Sozialstandards blieben in der Studie unberücksichtigt. 143
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 GAP-Förderung und Umweltleistungen Wettbewerbsnachteil der Hohe Inanspruchnahme von deutschen Landwirtschaft von Agrarumweltmaßnahmen gut 4 Milliarden Euro Nach Ergebnissen des ELER-Moni- Die berücksichtigten EU-Standards toring für das Jahr 2019 wirtschaf- und Auflagen sind für die deutsche teten landwirtschaftliche Betriebe Landwirtschaft mit Kosten von rund auf etwa 5,0 Millionen Hektar 5,3 Milliarden Euro oder 315 Euro besonders umwelt- und klimascho- je Hektar verbunden. Nur etwa 1,2 nend und/oder förderten die Biodi- Milliarden Euro oder 69 Euro je versität. Für dadurch entstehende Hektar würden an entsprechenden höhere Kosten und/oder niedrigere Kosten anfallen, wenn in der EU Erträge zahlten EU, Bund und vergleichbare Wettbewerbsbedin- Länder in 2019 etwas mehr als 900 gungen wie in wichtigen Wettbe- Millionen Euro. Darunter fällt auch werbsländern außerhalb der EU der Öko-Landbau mit den Umstel- gelten würden. Damit haben die lungs- und Beibehaltungsprämien. deutschen Landwirte gegenüber ih- 2019 brachten EU, Bund und Län- ren Berufskollegen im Wettbewerb der dafür 303 Millionen Euro auf. und bei offenen Märkten einen Nachteil von 4,1 Milliarden Euro oder 246 Euro je Hektar. 144
4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume Die „zweite Säule“ der Gemein- samen Agrarpolitik (GAP) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist auf die Förderung der Land- wirtschaft und der ländlichen Räume ausgerichtet. Aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die EU-Direktzahlungen und EU-Markt- maßnahmen in der „ersten Säule“ der GAP finanziert, siehe Kapitel 4.3. Aus dem Europäischen Land- wirtschaftsfonds für die Entwick- lung des ländlichen Raums (ELER) wird die „zweite Säule“ der GAP finanziert. Die 2. Säule fördert u.a. Investitionen in der Landwirtschaft, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Strukturwandel abzufedern. Mit Agrarumweltmaß- nahmen und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen si- chergestellt werden. Viele weitere Maßnahmen haben die Förderung ländlicher Infrastrukturen im Fo- kus. Umsetzung der Förderung der gabe „Verbesserung der Agrar- Bundesländer entscheiden Ländlichen Entwicklung (2. Säule) struktur und des Küstenschutzes“ liegt in Deutschland in der Zu- (GAK), siehe Kapitel 4.5. Unabhän- Im Vergleich zur 1. Säule, wo die ständigkeit der Bundesländer. Die gig von der Maßnahmenfinanzie- EU die Finanzierung zu 100 Prozent Förderschwerpunkte der einzelnen rung durch EU, Bund und/oder trägt, müssen die EU-Mittel der 2. Bundesländer sind unterschiedlich. Land, für den einzelnen Förder- Säule grundsätzlich mit nationa- Eingang in die Länderprogram- nehmer vor Ort sind ausschließlich len öffentlichen Mitteln von Bund me finden auch Maßnahmen der die Förderbestimmungen seines und Ländern ergänzt werden. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsauf- Bundeslandes maßgebend. 145
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume ELER-Förderung als Kofinanzierung Der maximale EU-Kofinanzie- rungssatz an den öffentlichen Ausgaben einer ELER-Maßnah- me beträgt bislang 53 Prozent (Basissatz) und geht nach zwei Übergangsjahren in der neuen Förderperiode ab 2023 auf 43 Prozent zurück. Für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einschließlich der Ökolandbauför- derung gilt bisher ein maximaler EU-Kofinanzierungssatz von 75 Prozent, ab 2023 von 80 Prozent. Als „Übergangsregionen“ haben die meisten Gebiete in den neuen Bundesländern sowie die Regie- rungsbezirke Lüneburg und Trier einen besonderen Förderstatus: Sie können ihre EU-Kofinanzie- rungssätze ab 2023 auf bis 60 Prozent anheben, bislang bis 75 Prozent. Für umgeschichtete EU-Mittel aus der 1. Säule sowie Mittel aus dem EU-Wiederauf- baufonds gilt die Ausnahme, dass deren Einsatz nicht mit nationalen Mitteln kofinanziert werden muss. den, wie die Stärkung von Grün- landstandorten, die Förderung von der Natur benachteiligter Gebiete, Agrarumwelt- und Klimaschutz- maßnahmen, Ökolandbau und Mittelvolumen für 2014-2020 setzten über die ELER-Programme tiergerechte Haltungsverfahren. bei 2,4 Milliarden Euro pro Jahr hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von zusammen gut 2,7 Milliarden Nationaler GAP-Strategieplan In Deutschland standen in der För- Euro ein. Hinzu kamen insgesamt greift ab 2023 derperiode 2014-2020 knapp 16,9 gut 1,1 Milliarden Euro EU-Mittel Milliarden Euro an öffentlichen aus der Umschichtung der Direkt- Die Bundesländer haben bisher in Mitteln (EU, Bund und Länder) für zahlungen aus der ersten Säule in ihren Programmen zur ländlichen die Förderung der ländlichen Ent- die 2. Säule. Wie bisher sollen auch Entwicklung (Entwicklungspro- wicklung zur Verfügung. Das waren künftig die Umschichtungsmittel gramme Ländlicher Raum, EPLR) durchschnittlich rund 2,4 Milliar- für landwirtschaftsnahe Maßnah- die konkreten Fördermaßnahmen den Euro pro Jahr. Einige Länder men der 2. Säule eingesetzt wer- und deren Dotierung festgelegt. 146
4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Die Europäische Kommission hat diese genehmigt, auch für die Übergangsjahre 2021 und 2022. Wesentliche Teile der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) wurden von der EU-Kommission als sogenannte Nationale Rahmenregelung (NRR) genehmigt. Die Länder-Pro- gramme nehmen darauf Bezug. Im Prinzip gilt dies auch für die neue Förderperiode, die nach zwei Übergangsjahren erst in 2023 mit der Umsetzung des Nationalen GAP-Strategieplans beginnen wird. Dieser umfasst Maßnahmen der 1. und 2. Säule und damit im Zeitraum 2023- 2027 ein „Projektvolumen“ über insgesamt gut 30 Milliarden Euro EU-Mittel. Ausgangspunkt ist eine SWOT-Analyse (Stärken-Schwä- chen-Chancen-Risiken-Analyse). Auf der SWOT-Analyse bauen dann die „Analyse der Bedarfe“ und die zu ergreifenden Maßnahmen (In- terventionen) auf. Maßnahmen der 1. Säule bleiben weiterhin in der Regelungskompetenz des Bundes, während die Ausgestaltungs- und Erheblich mehr Mittel für Prozent mehr. Zu den ELER-Mitteln Durchführungskompetenz für die 2. Säule-Maßnahmen kommen die nationalen Kofinan- 2. Säule-Maßnahmen unverändert zierungsmittel und nationale top- bei den Bundesländern liegt. Die In der bisherigen Förderperiode ups (nationale Maßnahmen ohne Bundesländer setzen mit den ih- standen Deutschland jährlich 1,411 ELER-Kofinanzierung) hinzu. nen zugeteilten EU-Mitteln (ELER) Milliarden Euro ELER-Mittel (ein- und Bundesmitteln (GAK) sowie schließlich Umschichtungsmittel Nationaler GAP-Strategieplan den gebotenen Ländermitteln ihre aus der 1. Säule) zur Verfügung. In noch in Arbeit eigenen Prioritäten. Die Bundeslän- der neuen Förderperiode sind es der können auch ohne finanzielle unter Einbeziehung der EU-Wieder- Der Gesamtumfang an Mitteln für Beteiligung der EU ELER-konforme aufbaufonds-Mittel und der vor- 2. Säule-Maßnahmen wird frühes- und im Nationalen Strategieplan gesehenen Umschichtungsmittel tens erst Anfang 2022 feststehen, aufgeführte Maßnahmen durchfüh- mit jährlich 1,707 Milliarden Euro wenn der Nationale GAP-Strategie- ren (nationale top ups). rund 296 Millionen Euro oder 21 plan mit der dann voraussichtlich 147
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 „Zweite Säule“ – Förderung ländlicher Räume vieler Eco Scheme-Maßnahmen in der 1. Säule stehen zahlreiche Agrarumweltmaßnahmen der Län- der in der 2. Säule auf dem Prüf- stand oder sogar zur Disposition. Weil der Nationale GAP-Strategie- plan die EU-rechtliche Grundlage für die GAP-Zahlungen ab 2023 darstellt, wird eine Genehmigung durch Brüssel bis Ende 2022 als zwingend erforderlich angesehen. Neuer Verteilungsschlüssel der ELER-Mittel Mit Beginn der Förderperiode 2021-2027 greift nach ersten An- passungen in 2021 und 2022 ab 2023 ein neuer Verteilungsschlüs- sel der ELER-Mittel auf die Bun- desländer. Im neuen Verteilungs- schlüssel spielen der Umfang der landwirtschaftlichen Fläche und die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe eine wesentliche Rolle. Es finden aber auch eine Reihe von Kriterien Berücksichtigung, die auf Bevölkerung, Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und Ländlich- keit abzielen. Die Anpassung des Schlüssels war die Folge der Um- stellung auf ein gesamtdeutsches Fördersystem. Die ostdeutschen Bundesländer haben dadurch ihren seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung bestehenden Förder-Sonderstatus verloren. Mit der Umstellung des ELER-Vertei- lungsschlüssels bekommen west- feststehenden nationalen Ausge- mung durch die Kommission die deutsche Bundesländer deutlich staltung von erster und zweiter Förderschwerpunkte der Länder mehr ELER-Mittel. Säule Brüssel zur Genehmigung bei den 2. Säule-Maßnahmen fest. vorgelegt werden wird. Dann ste- Durch die deutliche Anhebung der hen auch vorbehaltlich der Zustim- Konditionalität und die Einführung 148
4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen Kräftiger Anstieg des Bundes- agrarhaushalts in 2021 Wie der Bundeshaushalt 2020 ist auch der Bundeshaushalt 2021 von der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie geprägt. Er sieht Ausgaben über 498,2 Milliarden Euro vor. Für den darin enthaltenen Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) sind 7,676 Milliarden Euro vor- gesehen. Das sind gegenüber dem Vorjahr 654 Millionen Euro oder 9,3 Prozent mehr. Der Zuwachs geht im Wesentlichen auf die Ein- führung des Investitions- und Zu- kunftsprogramms Landwirtschaft 2021-2024 („Bauernmilliarde“) so- wie auf die zweite und letzte Tran- che des Corona-Konjunkturpakets (Investitionsförderung Stallbau und Konjunkturmaßnahmen Wald und Holz) zurück (+ 547 Mio. Euro). Bundesagrarhaushalt 2022 noch nicht beschlossen Im Juni 2021 hatte die frühere Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 2022 beschlossen. Danach gehen die für den Bundes- agrarhaushalt (Einzelplan 10) vor- 2021 (minus 670 Mio. Euro). Der Millionen Euro. Eine Zunahme des gesehenen Mittel gegenüber 2021 zusätzliche Zuschuss zur Landwirt- Bundesagrarhaushaltes ist dage- stark zurück, von 7,676 Milliarden schaftlichen Unfallversicherung gen beim Zukunfts- und Investiti- Euro in 2021 auf 7,261 Milliarden (LUV) in Höhe von 77 Millionen onsprogramm Landwirtschaft (plus Euro in 2022. Das ist ein Minus von Euro läuft gemäß bisherigem 71 Mio. Euro), beim Insektenschutz 415 Millionen Euro. Wesentliche Koalitionsvertrag in 2021 aus. Der (plus 65 Millionen Euro) und durch Ursache dafür ist das Auslaufen Bundeszuschuss zur LUV reduziert das Klimaschutz-Sofortprogramm des Corona-Konjunkturpaketes in sich demzufolge von 177 auf 100 (plus 190 Mio. Euro für GAK, Wald 149
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen und Forschung) vorgesehen. Die neue Bundesregierung wird einen neuen Bundeshaushalt 2022 ein- bringen, der sich vom bisherigen Entwurf unterscheiden wird. Unab- hängig vom Einzelplan 10 sind die landwirtschaftsbezogenen Mittel des Energie- und Klimafonds (EKF) zu betrachten. Sie sollen auf Grund des Klimaschutz-Sofortprogramms in 2022 um 301 auf 492 Millionen Euro ansteigen, um Energieeffi- zienz, Humuserhalt/-aufbau und Moorbodenschutz stärker zu för- dern. Neue EKF-Maßnahme soll die Honorierung der Ökosystemleis- tung Wald (200 Mio. Euro) werden. Investitions- und Zukunfts- programm Landwirtschaft Die Regierungskoalition hatte am 28. Januar 2020 eine Milliarde Euro zusätzliche Bundesmittel („Bauernmilliarde“) über die Jahre 2021 bis 2024 für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerecht vereinbart. Als Inves- titions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) sollen über die Jahre 2021 bis 2024 vor allem Investitionen in Lagerung, Ausbrin- gungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über die Landwirtschaftliche Ren- tenbank. Die Förderung beträgt grundsätzlich 40 Prozent der för- derfähigen Kosten. Für den inves- tiven Teil des IuZ stehen über den Vierjahreszeitraum 816 Millionen 150
4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Euro Bundesmittel zur Verfügung. Weitere 140 Millionen Euro, pro Jahr 35 Millionen Euro, dienen der Stärkung des GAK-Sonder- rahmenplans Insektenschutz. Die übrigen 44 Millionen Euro des IuZ sind zur Mittelaufstockung bei der Innovationsförderung und bei der „Digitalisierung der Landwirtschaft“ vorgesehen. Konjunkturpaket und Investi- tionsprogramm Stallumbau Im Rahmen des Mitte 2020 be- schlossenen Corona-Konjunk- turpaktes steht der Land- und Forstwirtschaft in 2020 und 2021 ein Förderbetrag von einer weite- ren Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 300 Millionen Euro auf das „Investitionsförder- programm Stallumbau“, das die Förderung von Stallumbauten in der Sauenhaltung zum Ziel hat. Das Programm endete zum 30. September 2021. Die insgesamt 130 Förderanträge ergaben ein Investitionsvolumen von etwa 75 Millionen Euro, das mit rund 30 Millionen Euro gefördert wird.. 151
04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen Aufwuchs der Mittel in der Agrarsozialpolitik Der Bundesagrarhaushalt 2021 erfährt durch gesetzlich bedingte Mehrausgaben auch eine Steige- rung in der Agrarsozialpolitik (+ 98 Millionen Euro). Ein weiterer Zu- schuss an die Landwirtschaftliche Krankenkasse über 30 Millionen Euro aus dem „Gesundheitsfonds“ für entstandene Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie steht im Etat des Bundesgesundheitsmi- nisteriums und ist nicht Bestandteil des Bundesagrarhaushalts. Dieser Zuschuss soll in 2022 auf 84 Millio- nen Euro erhöht werden. Energie- und Klimafonds mit zusätzlichen Mitteln Aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) stehen dem Bundeslandwirt- Förderung der Forst- und Kommunalwaldes (7,7 Millionen schaftsministerium 2021 190 Milli- Holzwirtschaft Hektar). Da jeder zweite Landwirt onen Euro zur Verfügung (2020 70 in Deutschland Wald besitzt – Millionen Euro), um die Anpassun- Von der einen Milliarde Euro für zusammen 1,4 Millionen Hektar, gen der Land- und Forstwirtschaft die Land- und Forstwirtschaft aus ergibt sich hieraus auch eine Un- an den Klimawandel wirksam dem Corona-Konjunkturpaket terstützung der Landwirtschaft. zu flankieren. Damit werden das entfielen in 2020 und 2021 700 Die Antragstellung erfolgte über Bundesprogramm Energieeffizienz Millionen Euro auf die Forst- und die Fachagentur Nachwachsende in Landwirtschaft und Gartenbau Holzwirtschaft. Davon wiederum Rohstoffe (FNR). mit 42 Millionen Euro und der entfallen 100 Millionen Euro auf Unabhängig vom Konjunkturpaket Waldklimafonds mit 30 Millionen die Förderung von klimafreund- erfolgt die in 2019 beschlossene fortgeführt. Erstmals sind Mittel lichem Bauen mit Holz und 100 GAK-Förderung zur „Förderung eingeplant für die energetische Millionen Euro auf das Investi- von Maßnahmen zur Bewältigung Nutzung von Wirtschaftsdünger, tionsprogramm Wald und Holz der durch Extremwetterereignisse den Humuserhalt und -aufbau im (Förderung moderner Forsttechnik verursachten Folgen im Wald“. Boden und den Moorbodenschutz. über die Landwirtschaftliche Ren- Zusammen mit den Länder-Kofi- tenbank). Schließlich dienten 500 nanzierungsmitteln sind hierfür für Millionen Euro einer einmaligen die vier Jahre 2020 bis 2023 knapp flächenbezogenen Waldprämie 800 Millionen Euro vorgesehen. zur Unterstützung des Privat- und 152
4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Weitere GAK-Mittelaufstockung Nachdem die GAK-Bundesmittel in 2020 kräftig aufgestockt worden sind, fällt die Steigerung in 2021 vergleichsweise gering aus. Maß- gebend für den Zuwachs um rund 26 Millionen Euro in 2021 ist die Aufstockung des Sonderrahmen- plans Insektenschutz mit Mitteln des Investitions- und Zukunftspro- gramms Landwirtschaft (IuZ). Zum Ausgleich für Pflanzenschutzmittel- anwendungsverbote in bestimmten Gebieten („Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“) sollen im Rah- men des GAK-Sonderrahmenplans Insektenschutz in 2022 weitere 65 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. GAK 2021: Rund 1,8 Milliarden Euro Bundes- und Ländermittel Im Rahmen der Bund-Länder-Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) stellten Bund und Länder 2021 1,806 Milliarden Euro bereit. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter die Agrarinvestitionsförderung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteilig- te Gebiete. 153
Sie können auch lesen