REPORT - Hans-Böckler-Stiftung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
REPORT Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 STRAHLUNGSARMES „QUÖTCHEN“ Die Geschlechterverteilung in Aufsichtsrat und Vorstand 2019 Marion Weckes AUF EINEN BLICK –– Gesetzlich verpflichtete Unternehmen halten sich – wie erwartet – ans Gesetz –– Der überwiegende Anteil der Unternehmen besetzt die Aufsichtsratsmandate jedoch nur mit der ge- setzlich notwendigen Anzahl von Frauen –– Die 30-Prozent-Quote ist die neue gläserne Decke für Frauen im Aufsichtsrat –– Drei Unternehmen suggerierten dem Kapitalmarkt durch (temporäre) Größenveränderungen im Auf- 30 % sichtsrat früher als notwendig die Quote zu erfül- len, haben aber keinen höheren Frauenanteil als zuvor –– Die Quotenverpflichtung von 107 Unternehmen entfaltet bisher allenfalls Strahlkraft auf den ei- genen Vorstand, aber (noch) nicht auf andere Unternehmen
INHALT Vorwort – 3 1 Herausforderungen und Untersuchungsmethodik – 4 2 Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat – 4 2.1 Verteilung in den drei größten Leitindizes – 5 2.2 Verteilung in den quotengebundenen Unternehmen – 6 2.3 Größenänderungen der Aufsichtsratsgremien – 6 3 Geschlechterverteilung im Vorstand – 8 3.1 Verteilung in den drei größten Leitindizes – 8 3.2 Verteilung in den quotengebundenen Unternehmen – 9 4 Vorschläge an den Gesetzgeber – 10 4.1 Korrektur des Gesetzes – 10 4.2 Ausweitung der Grundgesamtheit – 10 4.3 Klarstellung – 10 4.4 Bestätigungsvermerk – 11 4.5 Meldepflicht – 11 4.6 Dynamisierung – 12 5 Fazit – 12 6 Anhang – 13 Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 2
zt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebe- ntrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 nen Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlech- en es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass tergleichstellung zu leisten.< die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Auf- htsräten leer bleiben müssen“, sagt Marion Weckes, Ex- VORWORT tin für Unternehmensführung von der Hans-Böckler-Stif- Abbildung 1 g. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit Gleichstellung geht alle an Im März 2015 wurde „die Frauenquote“ gesetzlich Feste Quote Wie die in Höhe vonim Frauenquote 30 Aufsichtsrat Prozent ausgeweitet werden könnte … ernt von einer hinreichenden, verankert. flächendeckenden Mit dem Artikelgesetz Beteili- für die gleichberech- g von Frauen in Leitungsgremien“, tigte Teilhabe von Frauen und so Männern Weckes.anDer Gel- Führungs- gsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht positionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen usibel, warum Dienst (FüPoG) sie nur soll eine für jene angemessene Beteiligung börsennotierten Unterneh- von 107 Aktuell gilt die Quote in Frauen erreicht werden – vorrangig in n gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftig- Aufsichtsräten paritätisch mitbestimmten und von börsennotierten und zugleich mitbestimmten Un- also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Ge- börsenorientierten Unternehmen ternehmen über Vorgabe einer festen Quote; perspek- lechtergleichstellung sei eine tivisch und über gesamtgesellschaftliche eine Zielgrößenverpflichtung auch in gabe, die nicht nur den börsennotierten Vorstand, Aufsichtsrat und den oberen Unternehmen zwei Führungs- paritätischerebenen Mitbestimmung übertragen unterhalb des Vorstandes vonwerden kön- börsennotierten Quelle: Auszug aus Böckler Impuls, Ausgabe 04 / 2018 © I.M.U. 2019 Zudem gebeoder mitbestimmten es viele Firmen mit Unternehmen. mehr als 2000 Beschäf- kapitalmarkt- Dabei wurdebesetzten „angemessen“ mit mindestens 30 Pro- en, die keinen paritätisch Aufsichtsrat hätten. zent festgelegt. Das Quotengesetz suggeriert durch die 1. Schritt 561 orientierte Ausdehnung auf… Unternehmen sdehnung auf alle großen Kapitalgesellschaften 30-Prozent-Regelung bei Einhaltung eine angemesse- ne Berücksichtigung beider Geschlechter. Die Vertei- ckes plädiertlung dafür, denGesamtbevölkerung in der Geltungsbereichinder Quote aus- Deutschland 1 (50,7 Verbindliche Zielvorgaben ehnen und das Kriterium Prozent „voll Frauen) und mitbestimmt“ die hohe zu strei- Erwerbstätigenquote von Frauendass n. Denkbar wäre, (71,5 Prozent) in einem würde aberSchritt ersten eine weitaus höhere alle deut- Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilha- Beteiligung rechtfertigen. Norwegen war bei Einfüh- 2.beSchritt von Frauen und Männern an Führungsposi- en kapitalmarktorientierten Gesellschaften verpflichtet rung der Quote im Dezember 2003 weitaus mutiger Ausdehnung tionen gingauf… auch die gesetzliche Verpflichtung den. Damit würde die Frauenquote für diejenigen Un- und schrieb damals schon 40 Prozent gesetzlich vor. einher, dass börsennotierte oder mitbestim- nehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapi- mungspflichtige Unternehmen große * Kapitalgesellschaften eigene Zielgrö- markt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr ßen zur Erhöhung des Frauenanteils fürals mit mehr 250Auf- den Beschäftigten 7 waren dies 561 Unternehmen. Mutiges Norwegen Die Liste der kapital- sichtsrat, Vorstand und die beiden Führungs- rktorientierten Gesellschaften wird von der Bundesan- Nach einer zweijährigen Übergangszeit t für Finanzdienstleistungsaufsicht mussten (Bafin) geführt. Bei ~2250 ebenen darunter veröffentlichen müssen. Wie die Umsetzung der Zielgrößen in Gesellschaften ab dem Jahr 2008 in allen Boards of Directors der beiden Leitindizes DAX 30 und MDAX er- men auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstat- der rund 600 börsennotierten Unternehmen folgte, kann der Studie von Allen & Overy 4 aus g in einem gesonderten mindestens Verfahren geprüft 40 Prozent mit Frauen– besetzt eine Lehre sein. dem Jahr 2017 entnommen werden. Sie zeigt Skandalen in den USA zu Beginn des Dieses Ziel wurde erreicht.2Jahrtausends. das enttäuschende Ergebnis, dass ein Drittel Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlech- der Gesellschaften * Definition im DAX 30 und drei Viertel nach Handelsgesetzbuch gleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sin- derWeckes Quelle: im MDAX notierten 2018 Grafik Unternehmen zum Download: eine Ziel- bit.do/impuls1075 Nicht nur die Quote in Höhe von 30 Prozent ist in größe von 0 Prozent für den Vorstand verab- Deutschland niedriger als in Norwegen; auch der Kreis schiedet haben. der vom Gesetz erfassten Unternehmen unterschei- det sich erheblich. Wurden mit dem norwegischen Gesetz rund 600 Unternehmen in die Verantwortung Wie verhält sich die Geschlechterverteilung in gezogen, sind es nur 107 Unternehmen (vgl. Abbildung den von der festen Geschlechterquote erfassten 107 1), die hierzulande die beiden Kriterien „börsenno- Unternehmen nun drei Jahre nach Inkrafttreten des tiert“ und „paritätisch mitbestimmter Aufsichtsrat“ Gesetzes? Haben bereits alle vom Gesetz erfassten parallel erfüllen. Dabei unterscheidet sich Norwegen Unternehmen die Quote erfüllt? Haben einige quoten- volkswirtschaftlich erheblich von Deutschland: Letzte- gebundene Unternehmen vorzeitig die Quote erfüllt? res hat 2017 / 2018 rund 16-mal mehr Einwohner, ein Welche Maßnahmen haben die Unternehmen unter- 636-fach höheres Bruttoinlandsprodukt und während nommen, um der Verpflichtung möglichst schnell lediglich neun norwegische Unternehmen in der For- nachzukommen? Auch soll die Frage beantwortet bes-2000-Liste3 geführt werden, sind es mehr als 50 werden, ob der bereits erhöhte Anteil an Frauen im deutsche Unternehmen. Aufsichtsrat eine Strahlkraft entfaltet für die Beset- zung der Vorstandsgremien. In Norwegen lässt sich dies fast zehn Jahre nach Einführung der Quotenver- 1 Vgl. Statistisches Bundesamt 2018, https://www.destatis. de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Bevoelkerung. pflichtung für den Aufsichtsrat nicht belegen 5. Die pdf?__blob=publicationFile [25.2.2019]. nachfolgende Auswertung liefert Fakten und schließt 2 Vgl. http://ftp.iza.org/dp8266.pdf [25.2.2019]. mit Überlegungen zu der Frage: Sind die gesetzlichen 3 Vgl. https://www.forbes.com/global2000/#263e594f335d [25.2.2019]. Regelungen in Deutschland hinreichend? 4 Vgl. http://www.allenovery.com/publications/de-de/Pages/ Gesetzliche-Frauenquote-Eine-Erfolgsgeschichte.aspx [25.2.2019]. Marion Weckes 5 Vgl. Hannemann, Matthias (2017): Vom Norden lernen…, in: Referat Corporate Governance brand eins, Heft 11 / 2017, https://www.brandeins.de/maga- zine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2017/frauen-maenner/ und Börsennotierte Unternehmen, vom-norden-lernen [25.2.2019]. Hans-Böckler-Stiftung Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 3
1 HERAUSFORDERUNGEN UND diglich drei Indizes (DAX 30, MDAX und SDAX). In- dem aber sowohl im MDAX als auch im SDAX die UNTERSUCHUNGSMETHODIK Anzahl der Unternehmen von 50 auf 60 bzw. 70 Das FüPoG ist für Unternehmen in der Privatwirt- erhöht wurde, bleibt die Summe der Unternehmen schaft zweigliedrig aufgebaut: Es umfasst zum ei- bei 160 konstant. nen die starre Quote, zum anderen die Verpflichtung, – Zum anderen werden die Unternehmen separat verbindliche Zielvorgaben für den Aufsichtsrat, den untersucht, die vom Gesetz zur Erfüllung der Ge- Vorstand und die zwei Führungsebenen darunter schlechterquote im Aufsichtsrat erfasst werden auszuweisen. – also jene, die börsennotiert und zugleich paritä- Die und / oder-Verknüpfung der zwei Kriterien „Bör- tisch mitbestimmt sind. Dies sind in der Summe sennotierung“ und „Mitbestimmungsform“ ergibt, 107 Unternehmen, die zu fast 75 Prozent (79 Un- welche Gesellschaften die verbindlichen Zielvorga- ternehmen) auch in einem der drei neu definierten ben veröffentlichen müssen bzw. welche zusätzlich Indizes gelistet sind. die feste Quote im Aufsichtsrat erfüllen müssen (vgl. Abbildung 2). Die Gesamtauswertung zeigt die Veränderung des Für die beiden Merkmale „Börsennotierung“ und Frauenanteils in den Aufsichtsräten und Vorständen „Mitbestimmungsform“ gibt es derzeit keine Mög- dieser Unternehmen zum Stichtag 31.12. zwischen lichkeit – und erst recht keine für die Kumulation den Jahren 2005 und 2018. beider –, sie „auf Knopfdruck“ abzurufen. Dies führt Ein Drittel (64) der insgesamt 188 7 untersuchten dazu, dass die Grundgesamtheit der Unternehmen, Unternehmen weisen keine Mitspracherechte der welche die feste Quote im Aufsichtsrat erfüllen müs- Beschäftigten im Aufsichtsrat auf. 107 Unternehmen sen, manuell erhoben wird. Die Grundgesamtheit der haben einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat Unternehmen, welche die verbindlichen Zielvorgaben (davon lediglich einen nach dem Montanmitbestim- publizieren müssen, kann nur näherungsweise ge- mungsgesetz) und 17 Unternehmen einen Aufsichts- schätzt werden. rat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)8. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die Besetzung der Aufsichtsrats- und Vorstands- gremien. Nicht untersucht wird, ob und wie die ver- bindlichen Zielvorgaben publiziert wurden. Die Unter- suchung umfasst zwei Grundgesamtheiten: 2 GESCHLECHTERVERTEILUNG IM AUFSICHTSRAT – Zum einen werden jene Unternehmen untersucht, die jeweils zum 31.12. eines jeden Betrachtungs- Das Jahr 2018 wurde als Superwahljahr angekündigt. jahres in einem der vier Leitindizes (DAX 30, Allein im DAX 30 standen zehn reguläre Neuwahlen SDAX, MDAX oder TecDAX) gelistet waren. Für an. In zwölf anderen Unternehmen gab es außeror- jedes Jahr beträgt die ausgewertete Anzahl der dentliche Anlässe für Neubesetzungen.9 Insgesamt Unternehmen somit 160. Mit dem 24.9.2018 wur- auf Kapitalseite standen im DAX 30 und im MDAX fast den die vier Leitindizes jedoch neu strukturiert.6 200 Mandate zur Neuwahl an. Auch für das Jahr 2019 Seitdem verteilen sich 160 Unternehmen auf le- wird prognostiziert, dass es durch planmäßige Wah- len zu ca. 160 Neubesetzungen kommen wird.10 6 Die bestehende Trennung nach den Segmenten Tech und Classic wurde in diesem Zuge aufgehoben. Unternehmen Abbildung 2 im DAX, die den Technologie-Sektoren zugeordnet sind, können nun auch in den TecDAX aufgenommen werden. Geltungsbereich des FüPoG Werte aus dem TecDAX können gleichzeitig auch in MDAX und SDAX notieren. http://deutsche-boerse.com/dbg-de/ ueber-uns/insights/Die-DAX-Indexfamilie-wird-umfassend- umgebaut/3495362 [15.2.2019]. 7 160 Unternehmen der drei Leitindizes und 107 quotenge- Mitbestimmungsform bundene Unternehmen; 79 davon sind auch in einem der drei Leitindizes gelistet. nicht Drittel- Mitbestimmungs- 8 Im Jahr 2009 gab es ca. 1.500 Unternehmen, die eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach dem Drittel- mitbestimmt beteiligungs- gesetz von 1976 beteiligungsgesetz aufwiesen – überwiegend in der Rechts- Gesetz form GmbH oder Aktiengesellschaft. Eine kursorische Überprüfung der Zahlen im Jahr 2015 ergab keine signifi- nein verbindliche Zielvorgaben kante Veränderung. Vgl. Grafik zur Zusammensetzung nach notierung dem Drittelbeteiligungs-Modell unter http://www.boeckler. Börsen- für Aufsichtsrat, (zusätzlich) 30-Prozent- de/hbs_showpicture.htm?id=28790&chunk=1 [25.2.2019]. Vorstand und die oberen Quote im Aufsichtsrat 9 Vgl. Schweinsberg, Klaus (2018): Diversität in Aufsichtsrä- ja ten – mehr Pflicht als Kür, in: Board, 4 / 2018, S. 143 ff. zwei Führungsebenen 10 Vgl. Fockenbrock, Dieter (2018): Super-Wahljahr in Auf- sichtsräten – doch es fehlen geeignete Fachleute, Handels- blatt onlline am 2.4.2018, https://www.handelsblatt.com/ unternehmen/management/deutsche-konzerne-super- wahljahr-in-aufsichtsraeten-doch-es-fehlen-geeignete- fachleute/21127562.html?ticket=ST-549487-FrQwPenIjCr- Quelle: Eigene Darstellung © I.M.U. 2019 w0XRMWyxM-ap3 [25.2.2019]. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 4
Es drängt sich daher die Frage auf: Wie wirken sich den. Ende 2018, 13 Jahre später, leiten immerhin diese Neubesetzungen auf die Erfüllung der festen sieben Frauen jeweils eines der insgesamt 160 Quotenvorgabe und auf die Geschlechterverteilung Kontrollgremien. im Aufsichtsrat aus? – Doch der Anstieg der weiblichen Aufsichtsrats- vorsitzenden täuscht darüber hinweg, dass der Frauenanteil nach wie vor im sehr niedrigen ein- 2.1 Verteilung in den drei größten Leitindizes stelligen Prozentbereich (4,5 Prozent) liegt. Zudem vertreten erst seit 2013 mehr als zwei Frauen eine Im Jahr 2005 summierten sich die Aufsichtsratspos- Kontrollspitze. ten innerhalb der 160 Unternehmen auf insgesamt 1.770 Mandate. Lediglich 181 Mandate davon waren Eine kumulierte Betrachtung der Indizes lässt jedoch mit einer Frau besetzt.11 Dies entsprach einem Anteil unberücksichtigt, dass die Indizes sich hinsichtlich von 10,2 Prozent. Marktkapitalisierung und Börsenumsatz unterschei- 13 Jahre später stehen nur noch 1692 Mandate in- den. So spiegelt der DAX die 30 größten und umsatz- nerhalb der zu diesem Zeitpunkt relevanten Grundge- stärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter samtheit zur Verfügung. 30,4 Prozent davon sind nun Wertpapierbörse gelistet sind. Der MDAX enthält da- mit Frauen besetzt, dies entspricht 514 Mandaten. gegen die 60 größten Unternehmen der klassischen Zwischen den Jahren 2005 und 2018 stieg damit der Branchen unterhalb der DAX-30-Werte. Der SDAX prozentuale Anteil der Frauen in den Kontrollgremien wiederum umfasst die 70 größten Unternehmen der um knapp über 20 Prozentpunkte. Die Geschlechter- klassischen Branchen unterhalb der MDAX-Werte. quote über alle Unternehmen hinweg ist damit in den Eine Betrachtung der einzelnen Indizes ist daher an- Aufsichtsratsgremien knapp erreicht. gebracht – insbesondere deshalb, weil im Regelfall Aktuell gibt es unter den 160 untersuchten Unter- mit zunehmender Größe des Unternehmens auch die nehmen 79, die aufgrund der für sie geltenden ver- Aufsichtsratsgröße ansteigt (vgl. Abbildung 3). pflichtenden Quote natürlich Aufsichtsrätinnen ha- Ein Vergleich aller Indizes über den gesamten Zeit- ben. Damit sind 81 Unternehmen frei bei der Entschei- verlauf zeigt: Seit 2005 weist der DAX-30-Index stets dung, die Aufsichtsratsgremien geschlechtergerecht den höchsten Anteil an Frauen im Kontrollgremium zu besetzen. Und innerhalb dieser Unternehmen gibt auf. Die Differenz zum Frauenanteil in den anderen In- es nach wie vor 23 Unternehmen, die keine einzige dizes ist bis Ende 2011 in etwa gleich groß geblieben, Frau in ihrem Aufsichtsratsgremium vorweisen kön- vergrößert sich aber seit 2011.12 Für alle drei Indizes nen. Weitere 27 Unternehmen haben nur eine Frau im Gremium. Dies ist insofern erschreckend, als auch in Abbildung 3 diesen Gremien Neu- und Wiederwahlen stattgefun- den haben. Die Männer-Seilschaften lösen sich dem- Entwicklung der Anzahl von Frauen und Männern im Aufsichtsrat in den einzelnen nach nur sehr langsam auf. Indizes 2005 – 2018 Erfreulicher hat sich dagegen die Besetzung der Aufsichtsratsvorsitze und der stellvertretenden Auf- 1.200 sichtsratsvorsitze entwickelt: 1.000 – Anfang 2019 gibt es 23 weibliche stellvertretende 800 Vorsitzende in der Untersuchungsgruppe. Damit stieg die Anzahl seit 2005 zwar kontinuierlich 600 von 5,3 Prozent auf nun 14,5 Prozent an, aber nur jedes siebte Unternehmen stellt überhaupt einen 400 weiblichen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz. · Von den 23 stellvertretenen Aufsichtsratsvor- 200 sitzenden waren zudem 14 von der Arbeitneh- mervertreterseite. Davon waren wiederum zehn 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende in einem DAX-30-gelisteten Unternehmen. männliche Aufsichtsräte · Während die Kapitalseite in den 160 untersuch- DAX 30 MDAX SDAX TecDAX ten Unternehmen 72 Mandate als stellvertreten- weibliche Aufsichtsräte de Aufsichtsratsvorsitzende mit Männern be- DAX 30 MDAX SDAX TecDAX setzte, schafften es nur neun Anteilseignerinnen DAX-30; mAR DAX-30; wAR MDAX; mAR MDAX; wAR auf solch einen Posten. Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank SDAX; mAR © I.M.U. SDAX; wAR 2019TecDAX; mAR TecDAX; wAR – Im Jahr 2005 gab es nur eine einzige Aufsichts- ratsvorsitzende neben 159 männlichen Vorsitzen- 12 Ausführlich hierzu Weckes, Marion (2016): Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30 %? – Die 11 Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes, gibt es in der untersuchten Grundgesamtheit einige Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), https://www. Mehrfach-Mandatsträger. boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2016_21.pdf [13.2.2019] Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 5
wird aber deutlich, dass ab dem Jahr 2010 eine er- setzt. Dies entspricht einem Anteil von 33,2 Prozent. sichtliche Anzahl von Frauen in den Aufsichtsrat ge- Die Gesamtbetrachtung suggeriert, dass das Gesetz wählt wurde. wirkt. Eine Betrachtung auf Unternehmensebene zeigt je- doch: Diese börsennotierten und zugleich paritätisch Zwischenfazit mitbestimmten Unternehmen weisen nicht alle zum 31.12.2018 mindestens einen Frauenanteil in Höhe – In den 160 Unternehmen der drei Leitindizes von 30 Prozent auf. 22 Unternehmen unterschreiten ist die Frauenquote in den Aufsichtsräten die 30-Prozent-Quote, u. a. weil noch (Nach-)Wahlen zwar um 20 Prozentpunkte auf 30,4 Prozent anstehen, aber auch aufgrund der Rundungsregelung gestiegen; sie erfüllt, kumuliert betrachtet, nach § 96 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz. Die Getrenntbe- aber nur knapp die Mindestquote. trachtung der Bänke im Aufsichtsrat (Anteilseigner- – 23 der 160 Unternehmen haben nach wie und Arbeitnehmervertretern) und die zusätzlich kauf- vor keine Frau im Aufsichtsrat. männisch und gesetzlich zugelassene Abrundung – Weitere 27 Unternehmen haben nur eine der Personenzahl führt bei einer Aufsichtsratsgröße einzige Aufsichtsrätin. insbesondere von 16 Personen regelmäßig zu einem – Nur jedes 23ste Unternehmen hat eine geringeren Frauenanteil (25 Prozent) als bei einer Ge- Aufsichtsratsvorsitzende. samtbetrachtung, die über 30 Prozent liegen würde. – Jedes siebte Unternehmen hat – vor allem 85 Unternehmen haben einen Frauenanteil von 30 dank der Mitbestimmungsseite – eine stell- Prozent oder darüber. Lediglich 38 haben mindestens vertretende Aufsichtsratsvorsitzende. eine Frau mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Dar- unter sind drei Unternehmen, die einen Frauenanteil von über 45 Prozent vorweisen können. Ein weiteres Unternehmen ist im Aufsichtsrat geschlechterparitä- 2.2 Verteilung in den quotengebundenen tisch besetzt und in einem Unternehmen gibt es mehr Unternehmen Frauen als Männer im Aufsichtsrat. Innerhalb der 107 Aufsichtsratsgremien gibt es Mit dem Jahresende 2016 sind alle Unternehmen, lediglich vier weibliche Aufsichtsratsvorsitzende (3,7 welche die beiden Merkmale „börsennotiert“ und Prozent). Alle übrigen Gremien werden von einem „paritätisch mitbestimmt“ erfüllen, mindestens mit Mann geleitet. beiden Geschlechtern im Aufsichtsrat besetzt, wie Unter den 32 Stellvertretenden, die von der Kapi- der Abbildung 4 zu entnehmen ist. talseite gestellt werden, sind lediglich zwei Frauen Kumuliert betrachtet, gab es in den 107 quoten- (6,3 Prozent). Von der Arbeitnehmerseite werden ins- gebundenen Unternehmen Ende 2018 1.594 Auf- gesamt 103 stellvertretende Mandate besetzt. 17 da- sichtsratsmandate. Davon waren 530 weiblich be- von sind Frauen (16,5 Prozent). Abbildung 4 Zwischenfazit Quotengebunde Unternehmen und davon Aufsichtsratsgremien mit mindestens – Ende 2018 wird von 22 quotengebundenen einer Frau 2005 bis 2018 Unternehmen die 30 Prozent Quote unter- schritten (21,5 Prozent). – Die überwiegende Zahl (85) der quoten- 120 gebundenen Unternehmen (79,4 Prozent) hat mindestens 30 Prozent Frauen im 100 Aufsichtsrat. – Doch nur 38 Unternehmen (35,5 Prozent) 80 haben einen höheren Frauenanteil im Auf- sichtsrat als gesetzlich notwendig. 60 – Die Gremienleitung ist dabei immer noch fest in Männerhand (96 Prozent). 40 20 0 2.3 Größenänderungen der Aufsichtsratsgremien 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Die minimale und maximale Größe eines Aufsichts- Anzahl Unternehmen mit Frauen rats orientiert sich zunächst am Grundkapital der Anzahl paritätisch mitbestimmter börsennotierter Unternehmen Gesellschaft (§ 95 Aktiengesetz). Unterliegt das Un- Anzahl UN m. Frauen Anzahl paritä4sch mitbest.börsennot. UN ternehmen zudem dem Mitbestimmungsgesetz (Mit- Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019 bestG), hängt die Größe des Gremiums auch von der Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 6
Anzahl der Beschäftigten ab (§ 7 MitbestG). Verein- quote auf Arbeitnehmerseite in noch bis zum facht kann man sagen: Ein Aufsichtsratsgremium hat Jahr 2018 laufende Mandate eingreifen würde, mindestens drei und maximal 21 Mitglieder. Damit kann diese kurzfristig nur durch eine zeitweise kann es durchaus vorkommen, dass sich aufgrund Erweiterung des Aufsichtsrats erfüllt werden. gestiegener Beschäftigtenzahlen oder veränderten Zudem ermöglicht eine zeitlich begrenzte Er- Grundkapitals die Aufsichtsratsgröße ändert. Dabei weiterung des Aufsichtsrats angesichts der ist es möglich, freiwillig ein größeres Aufsichtsrats- derzeitigen Altersstruktur einen geordneten und gremium zu beschließen als gesetzlich mindestens effektiven Generationswechsel. Daher soll der vorgeschrieben. Aufsichtsrat der E.ON SE für einen begrenzten Von den quotengebundenen 107 Unternehmen ha- Zeitraum von zwei Jahren auf 18 Mitglieder ver- ben mehrere Unternehmen während der letzten De- größert werden.“ Im Zeitraum Juni 2016 bis Juni kade ihre Aufsichtsratsgröße (temporär) angepasst. 2018 wurde der Aufsichtsrat damit von zwölf 15 der untersuchten Unternehmen haben über den auf 18 Mitglieder erweitert. Auf der Hauptver- Zeitverlauf ab 2005 ihre Aufsichtsratsgröße verän- sammlung im Mai 2018 jedoch reduziert sich dert. Zwölf davon haben ihr Gremium dabei vergrö- der Aufsichtsrat durch einen neuen Beschluss ßert, drei verkleinert. Seit Inkrafttreten des FüPoG im nicht vollständig. Die Begründung hierfür: „Mit Jahr 2015 haben zehn Unternehmen ihren Aufsichts- Beendigung der Hauptversammlung 2018 wird rat verändert: in acht Unternehmen wurde er vergrö- der Aufsichtsrat gemäß §§ 8, 8a der geltenden ßert, in zwei verkleinert. Satzung der E.ON SE auf zwölf Mitglieder redu- Die Verkleinerungen erfolgten, weil sich die Be- ziert. Im Zuge der Verkleinerung des Aufsichts- schäftigtenzahlen reduziert haben und somit nach rats werden drei Mitglieder der Anteilseigner- dem MitbestG ein kleineres Gremium möglich ist, wo- seite altersbedingt ausscheiden. Vorstand und von die Unternehmen Gebrauch machten. Die Gründe Aufsichtsrat schlagen eine Erweiterung des der Unternehmen, die ihren Aufsichtsrat vergrößert Aufsichtsrats auf 14 Mitglieder vor, um trotz des haben, sind dagegen vielfältiger: Ausscheidens langjähriger Mitglieder die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich des – Vier Unternehmen verweisen auf die gestie- Diversitätskonzepts und des Kompetenzprofils gene Anzahl der Beschäftigten u. a. aufgrund auch künftig vollumfänglich zu erfüllen. § 8a von Unternehmenszusammenschlüssen oder der geltenden Satzung der E.ON SE beinhaltet Konzernbeherrschung. die bis zur Beendigung der Hauptversammlung · Ein Unternehmen davon verweist ergänzend da- am 9. Mai 2018 befristete Vergrößerung des rauf, dass vorher freiwillig die 30-Prozent-Quote Aufsichtsrats auf 18 Mitglieder und soll daher erfüllt wird. aufgehoben werden.“ Das Gremium wird nun · Ein Unternehmen begründet die Vergrößerung unbefristet aus 14 Personen bestehen. des Aufsichtsrats zudem mit dem Hinweis auf die Erfüllung von Diversität. Trotz aller strukturellen Veränderungen – Ein Unternehmen hat aufgrund eines Beschlusses wurde seit 2015 die 30-Prozent-Quote nicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Aufsichts- erreicht. Zum Jahresende 2018 waren von 14 rat gesetzeskonform vergrößert. Aufsichtsratsmitgliedern lediglich vier weiblich. – Drei Unternehmen dagegen nennen explizit die Di- Dies entspricht einem Frauenanteil von lediglich versität als Grund und wollen durch die Neuwah- 28,6 Prozent. Die Getrenntbetrachtung der Bän- len vorzeitig die gesetzlich geforderte 30-Prozent- ke im Aufsichtsrat und die zulässige Abrundung Quote erfüllen. der Personen führen hier zu einer Unterschrei- tung der 30 Prozent. Die Vergrößerung des Aufsichtsratsgremiums be- gründen die drei Unternehmen in den Tagesordnun- gen der einzelnen Hauptversammlungen wie folgt: Der Fall Deutsche Börse AG Der Fall E.ON Auch die Hauptversammlung der Deutschen Börse AG stimmte im Mai 201814 der Vergrö- In der Tagesordnung für die Hauptversammlung ßerung des Aufsichtsratsgremiums zu. Der im Juni 201613 kündigt E.ON SE einen Beschluss Vorstand begründete die Vergrößerung damit, zur Satzungsänderung an. Die Begründung dass „vor dem Hintergrund der künftigen pari- hierfür lautet: „Da eine – von der E.ON SE ge- tätischen Zusammensetzung des Aufsichtsrats wünschte – kurzfristige Erfüllung der Frauen- nach den Bestimmungen des MitbestG und um 14 Vgl. Einladung zur Deutsche Börse AG Hauptversammlung 13 Vgl. Einladung zur E.ON Hauptversammlung 2016, https:// 2018, http://deutsche-boerse.com/blob/3334626/e63feb- www.eon.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 491df3571ff37b7f0b02e07802/data/agm2018-agenda_ archiv/2016.html [25.2.2019]. de.pdf [13.2.2019]. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 7
die im Zusammenhang mit dem Wachstum der- Zwischenfazit Gesellschaft und der Gruppe gestiegenen An- forderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, ins- – Drei Unternehmen wollten eine (temporäre) besondere im Hinblick auf die Diversität und die Vergrößerung des Aufsichtsrats nutzen, um Internationalisierung der Aufsichtsratsarbeit, früher als durch reguläre Wahlen die Ge- widerzuspiegeln“ die Anzahl der Aufsichtsrats- schlechterquote zu erfüllen. mitglieder von zwölf auf 16 Mitglieder erhöht – Keines der drei Unternehmen konnte gegen- werden soll. über der ursprünglichen Aufsichtsratsgröße den Frauenanteil erhöhen. Ende 2018 waren von 16 Mitgliedern fünf weiblich (31,25 Prozent). Die Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent war jedoch im Jahr 2017 mit nur zwölf Mitgliedern bereits erfüllt. 3 GESCHLECHTERVERTEILUNG IM VORSTAND Der Fall Adidas AG Der Global Gender Gap untersucht den Unterschied zwischen Männern und Frauen in den Kategorien Auch die Adidas AG führt seit der Hauptver- Wirtschaftliche Beteiligung und Chancen, Bildungser- sammlung im Mai 2016 ein Aufsichtsratsgremi- folg, Gesundheit und Überleben sowie Politische Be- um mit 16 statt zwölf Mitgliedern. Gegenüber teiligung. Der Report 201818 zeigt, dass Deutschland der Hauptversammlung wurde dies damit be- Rang 14 von 149 Ländern belegt. Dass die nordischen gründet, dass dies notwendig sei „im Zusam- Länder (Island, Norwegen, Schweden Finnland) die menhang mit dem Wachstum der Gesellschaft Liste anführen, überrascht dabei nicht; auch nicht, und [… den] gestiegenen Anforderungen an die dass Frankreich und Dänemark besser abschneiden. Aufsichtsratstätigkeit, insbesondere im Hinblick Sind es doch alles Länder, die bekannt für ihre frü- auf die Diversität und die Internationalisierung hen Bemühungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Fa- der Aufsichtsratsarbeit“.15 milie und Beruf sind.19 Aber dass Nicaragua, Ruanda und Namibia einen geringeren Gap aufweisen, macht Mit der Erhöhung der Anzahl der Mandate stutzig. Es sind keine Länder, die mit Geschlechter- stieg jedoch nicht der Frauenanteil. Ganz im Ge- gleichheit direkt assoziiert werden. Auch der detail- genteil: Waren in den Jahren 2014 und 2015 von lierte Blick in die Global-Gender-Gap-Studie ist frus- zwölf Aufsichtsratsmandaten vier mit Frauen trierend: In der Kategorie Wirtschaftliche Beteiligung besetzt, so zeigt sich in den Jahren 2016 und und Chancen belegt Deutschland sogar nur Platz 36. 2017, dass es keine Frau zusätzlich ins Gremi- Deutschland hat demnach hohes Aufholpotenzial. um geschafft hat. Damit ist der Frauenanteil Wie groß der Nachholbedarf hierzulande ist, ver- prozentual sogar gesunken von 33 auf 25 Pro- deutlichen Spekulationen in den Medien, ob es 2019 zent. Auch hier führt die Getrenntbetrachtung oder 2020 eine erste CEO im DAX gibt.20 Wie groß ist der Bänke und die zulässige Abrundung der der Gap im Vorstand der Unternehmen tatsächlich? Personenzahl zu einer Unterschreitung der 30 Prozent. 3.1 Verteilung in den drei größten Leitindizes Immer wieder wird seitens der Presse kritisiert, In Unternehmen der Leitindizes DAX 30, MDAX und deutsche Aufsichtsräte seien zu groß und dadurch zu SDAX ist kumuliert betrachtet der Anteil von Frauen schwerfällig in ihrer Arbeit.16 Empirisch lässt sich dies im Vorstand prozentual immer noch einstellig (8 Pro- nicht belegen, da es viele freiwillig größere Aufsichts- zent). Zum 31.12.2018 waren von den 704 Vorstands- ratsgremien gibt.17 mandaten gerade mal 56 mit Frauen besetzt. Aller- dings verteilten sich diese auf nur 49 Unternehmen. Sieben Unternehmen hatten dabei zwei Frauen im 18 Vgl. http://reports.weforum.org/global-gender-gap-re- 15 Vgl. Einladung zur Adidas AG Hauptversammlung 2016, port-2018/results-and-analysis/ [26.2.2019]. https://www.adidas-group.com/media/filer_public/1a/ 19 Vgl. Bahle, Thomas (2017): Familienpolitik in den EU-Staa- e4/1ae4e337-0241-4bb9-8420-8234d0edd52d/einla- ten: Unterschiede und Gemeinsamkeiten, Bundeszentrale dung2016_print_de.pdf [25.2.2019]. für politische Bildung Online, 19.4.2017; http://www.bpb. 16 Vgl. Prange, Sven (2009): Aufsichtsrat Ahnungslos, in: Han- de/politik/innenpolitik/familienpolitik/246763/unterschiede- delsblatt Online vom 11.7.2009, https://www.handelsblatt. und-gemeinsamkeiten?p=all [26.2.2019]. com/unternehmen/management/professionalisierung-der- 20 Tödtmann, Claudia / Salz, Jürgen / Schlesiger, Christian aufseher-aufsichtsrat-ahnungslos/3218016.html [25.2.2019]. (2019): Will we see the first female CEO of a DAX com- 17 Vgl. Gerum, Elmar / Debus, Malte (2006): Die Größe des pany in 2019?, Handelsblatt today online, 10.1.2019, Aufsichtsrats als rechtspolitisches Problem – Einige em- https://www.handelsblatt.com/today/companies/gender- pirische Befunde, Zwischenbericht, Studie im Auftrag der equality-will-we-see-the-first-female-ceo-of-a-dax-com- Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), https://www.boeckler.de/ pany-in-2019/23845800.html?ticket=ST-576441-jOb3DT- pdf_fof/97358.pdf [25.2.2019]. fR7h4Jy20xfH69-ap6 [26.2.2019]. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 8
Vorstandsgremium. Dabei sind in den 30 DAX-Unter- Abbildung 5 nehmen fast die Hälfte der Frauen tätig (26). In den 60 MDAX-Unternehmen sind es dagegen nur 17, in den Weiblich besetzte Vorstandsposten ab 2015 im DAX 30, MDAX und SDAX 70 SDAX-Unternehmen sogar nur 13 Frauen (vgl. Ab- bildung 5). 79 von diesen insgesamt 160 Unternehmen müs- 60 sen den Aufsichtsrat mit der verpflichtenden Quote 56 50 besetzen, da sie paritätisch mitbestimmt sind. Unter- 51 teilt man die 160 Unternehmen in quotengebundene 40 45 und nicht quotengebundene Gesellschaften, zeigt 37 30 sich eine abweichende Entwicklung beider Gruppen. Innerhalb der nicht quotengebundenen Unternehmen 20 ist die Anzahl der weiblich besetzten Vorstandspos- 10 ten weitestgehend gleich geblieben. Die Vorstands- posten bei den quotengebundenen Unternehmen 0 2015 2016 2017 2018 sind allerdings kontinuierlich mehr mit Frauen besetzt worden (vgl. Abbildung 6). Unterstellt man, dass sich die seit 2015 zu beob- Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019 achtende Entwicklung wie in Abbildung 5 fortsetzt und durchschnittlich sechs Vorstandsposten jedes Jahr mit Frauen statt mit Männern besetzt werden, wären in 59 Jahren die Hälfte der Vorstandsposten der un- Abbildung 6 tersuchten Unternehmen mit Frauen besetzt – also im Jahr 2077. Weiblich besetzte Vorstandsposten nach quotengebundenen und nicht quoten- Unter den 56 Vorständinnen in den untersuchten gebundenen Unternehmen innerhalb der drei Leitindizes 2005 – 2018 160 Unternehmen sind vier Vorstandsvorsitzende. Übernahmen Diese CEOs leiten alle Unternehmen, die im SDAX ge- listet sind. 100% 60 56 90% unbekannt 80% 50 Sons0ge Welt Fazit für die drei größten Leitindizes 70% 60% China – Weibliche Vorstände sind immer noch eher 40 50% USA 35 die Ausnahme als die Regel. 40% – Nur rund jedes vierte Unternehmen hat 30 Sons0ges Europa 30% überhaupt Frauen im Vorstand. 20% 21 Großbritannien – Nur sieben von 160 untersuchten Unterneh- 10% 16 20 men haben zwei Vorständinnen. Deutschland 0% – Kein Unternehmen im DAX und im MDAX 2014 2015 2016 2017 hat eine weibliche CEO. 10 11 – In den quotengebundenen Unternehmen 5 wurden im gleichen Zeitraum mehr Vor- 0 standsposten mit einer Frau besetzt als in 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 nicht quotengebundenen Unternehmen. in quo'erten Unternehmen – Setzt die Entwicklung sich weiterhin so in nicht quo'erten Unternehmen Anzahl gesamt fort, erreichen wir in rund 60 Jahren eine Anzahl gesamt in nicht quotengebundenen Unternehmen geschlechtparitätische Besetzung der Vor- in quotengebundenen Unternehmen standsgremien in den drei Leitindizes. Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019 Übernahmen 100% 3.2 Verteilung in den quotengebundenen 90% unbekannt Unternehmen 80% Sons'ge Welt 70% Ende 2018 waren zwar 43 von insgesamt 494 Vor- einmal 60% zwei von 107 Vorstandsgremien (1,7 Prozent) China standposten weiblich besetzt, prozentual sind Frauen werden 50% von einer Frau geleitet. USA aber weiterhin nur einstellig vertreten (8,7 Prozent). Bei der Neubesetzung von Vorstandsposten wird 40% Doch die Quote der Frauen ist nicht nur bei den ein- oft zu bedenken gegeben, dass es sich in der Regel Sons'ges Europa 30% fachen Vorstandsposten weit entfernt von einer Ge- um Verträge handelt mit drei- bis fünfjähriger Laufzeit. 20% Großbritannien schlechterparität; noch dramatischer sind die Zahlen Zudem kommt es häufig zu Vertragsverlängerungen, 10% für den Posten des Vorstandsvorsitzenden. Gerade weil die Leistungen der Vorstände keinen Wechsel er- Deutschland 0% 2014 2015 2016 2017 Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 9
fordern. Dies führe in der Summe dazu, dass es län- sicherstellen, dass Unternehmen einbezogen werden, gerer Übergangsphasen bedarf, bis ein signifikanter die sich der gesetzlichen Mitbestimmung entziehen.22 Anteil von Frauen in DAX-Vorständen angestellt wird. Allerdings ist die Diskussion um eine geschlechterge- rechte Besetzung nicht neu. Seit mehr als 20 Jahren 4.2 Ausweitung der Grundgesamtheit belegen Studien, dass die Berücksichtigung von Frau- en in Führungspositionen verbessert werden muss.21 Gleichstellung geht gemäß Artikel 3 Grundgesetz Hätte man die Hinweise in den vielen Studien früh- alle an. Sie ist kein Anliegen, das nur Unternehmen zeitig aufgenommen, wäre die Quote der weiblichen verordnet werden kann, die zugleich börsennotiert Führungskräfte und Vorständinnen heute eine andere. und paritätisch mitbestimmt sind. Deshalb muss zü- gig daran gearbeitet werden, das bestehende Gesetz zu überarbeiten, damit mehr Unternehmen in den Zwischenfazit für die 107 von der festen Geltungsbereich des Quotengesetzes kommen und Quote erfassten Unternehmen verpflichtet sind, beide Geschlechter gerecht zu be- rücksichtigen. Dazu bietet sich das Kriterium „große – Die Zahl weiblicher Vorstände steigt Kapitalgesellschaft“ nach der Definition des § 267 des kontinuierlich. Handelsgesetzbuches (HGB) 23 an. Dieser Paragraph – Sie liegt jedoch nach wie vor auf sehr niedri- definiert Größenklassen für Kapitalgesellschaften: Sie gem einstelligem Niveau (8,7 Prozent). werden in kleine, mittelgroße und große Kapitalge- – Die Begründung, dass in Folge der laufen- sellschaften eingeteilt. Je nach Größe ergeben sich den Verträge ein Anstieg Zeit brauche, ver- Erleichterungen bezüglich der Rechnungslegung, Prü- kennt die langjährige Diskussion. fungspflicht und Offenlegung des Jahresabschlusses. Alle nach § 267 HGB großen Kapitalgesellschaften, die das Größenkriterium „Anzahl der Beschäftigten >= 250“ erreichen und gesetzlich verpflichtet sind, ei- nen Aufsichtsrat zu installieren – unabhängig davon, 4 VORSCHLÄGE AN DEN GESETZGEBER ob sie am Kapitalmarkt aktiv sind – sollten in den Gel- tungsbereich einbezogen werden. Hierzu zählen dann neben der Aktiengesellschaft auch Rechtsformen wie die KGaA, Genossenschaften und GmbHs. 4.1 Korrektur des Gesetzes Diese Gesetzesänderung würde Unternehmen er- fassen, die hinsichtlich ihrer Bilanzsumme, Umsatzer- Dass im Gesetzgebungsverfahren die börsennotier- löse und Beschäftigtenanzahl so groß sind, dass ih- ten Unternehmen als primäre Zielgruppe für die feste nen eine schnellere geschlechtergerechte Besetzung Quote fokussiert wurden, erschließt sich auf Anhieb, im Aufsichtsrat zugemutet werden kann. Hierdurch da sie als Unternehmen von öffentlichem Interesse würde sich die Veränderung in der Besetzung der gelten. Eine weitere Reduzierung erfolgte, indem das Aufsichtsratsgremien erheblich beschleunigen. Merkmal „(voll) mitbestimmt“ hinzugezogen wurde. Die Wahl dieses Kriteriums scheint willkürlich zu sein. Denn es ist nicht erklärbar, warum nur Unternehmen, 4.3 Klarstellung die einen mit Arbeitnehmervertreter*innen besetzten Aufsichtsrat haben, die Geschlechterquote erfüllen Das Quotengesetz erfasst Unternehmen, welche die sollen. Es handelt sich hierbei um ein gesamtgesell- zwei Merkmale „Börsennotierung“ und „Umfang der schaftliches Anliegen, das auch Unternehmen erfül- Mitbestimmung im Aufsichtsrat“ kumulativ bzw. ein- len sollten, die einen sogenannten nicht mitbestimm- zeln erfüllen (vgl. Abbildung 7). ten Aufsichtsrat haben (= Aufsichtsrat, der nur mit Jedoch hat eine erhebliche Anzahl von Gesell- Anteilseignervertreter*innen besetzt ist). schaften mit beschränkter Haftung beispielsweise Wenn beabsichtigt war, mit dem Kriterium „mitbe- keinen vorgeschriebenen Aufsichtsrat nach dem stimmt“ jene Unternehmen in den Fokus zu nehmen, Drittelbeteiligungsgesetz eingerichtet. Zudem gibt die als „große Unternehmen“ gelten, wäre es sinn- es auch Unternehmen, die zwar einen Aufsichtsrat voller gewesen, das Größenkriterium „Anzahl der Be- haben, jedoch keine Arbeitnehmervertreter*innen schäftigten“ zu wählen. Deshalb müsste dringend das wählen lassen.24 Das Gesetz läuft hiermit ins Leere Merkmal „mitbestimmt“ gestrichen und durch die Beschäftigtenzahl ersetzt werden. Dies würde auch 22 Tornau, Joachim F. (2016): Mitbestimmungsflucht – Wie sich Unternehmen davonstehlen, in: Magazin Mitbestim- mung, Ausgabe 03 / 2016, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), htt- 21 Vgl. u. a. Holst, Elke / Friedrich, Martin (2017): Führungs- ps://www.boeckler.de/65940_66018.htm# [26.02.2019]. kräfte-Monitor 2017. Update 1995–2015, Politikberatung 23 Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html kompakt Nr. 121, DIW Berlin (Hg.), https://www.diw.de/ [26.02.2019]. documents/publikationen/73/diw_01.c.561925.de/diwkom- 24 Bayer, Walter / Hoffmann, Thomas (2015): Gesetzeswid- pakt_2017-121.pdf [26.2.2019] und Kleinert, Corinna (2006): rige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, in: GmbH- Frauen in Führungspositionen – Karriere mit Hindernissen, Rundschau, Ausgabe 17 / 2015, Link zum Inhaltsverzeichnis IAB-Kurzbericht, Ausgabe Nr. 9 / 6.6.2006, http://doku.iab. der Ausgabe 17 / 2015: https://www.gmbhr.de/41722.htm de/kurzber/2006/kb0906.pdf [26.2.2019]. [26.2.2019]. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 10
und sollte präzisiert werden. Hier ist der Gesetzgeber Abbildung 7 gefordert klarzustellen, dass auch Unternehmen das FüPoG anzuwenden haben, wenn sie sich nicht an Geltungsbereich des FüPoG die Bestimmungen des DrittelbG oder des MitbestG halten. Eine weitere Unklarheit besteht in der Frage: Hat Mitbestimmungsform eine Kapitalgesellschaft eine jährliche Erklärung zur Geschlechterquote im Internet zu veröffentlichen, nicht Drittel- Mitbestimmungs- mitbestimmt beteiligungs- gesetz von 1976 wenn sie als Tochterunternehmen in den Konzern- Gesetz abschluss eines Mutterunternehmens einbezogen ist und die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 nein verbindliche Zielvorgaben notierung Börsen- HGB nutzt und damit zulässigerweise auf die Auf- für Aufsichtsrat, (zusätzlich) 30-Prozent- stellung eines Lageberichts verzichtet? Dies sollte im Vorstand und die oberen Quote im Aufsichtsrat ja Rahmen einer Gesetzesüberarbeitung ebenfalls ein- zwei Führungsebenen deutig geregelt werden. Quelle: Eigene Darstellung © I.M.U. 2019 4.4 Bestätigungsvermerk Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Wirt- delsrechtliche Abschlussprüfung in Teilen fehlerhaft schaftsprüfers ist für ein Unternehmen höchst wich- ist. Mit dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk tig, weil dieser signalisiert, dass alle Normen und Vor- würde nach außen kommuniziert, warum ein unein- schriften eingehalten werden. Allerdings führen ähn- geschränkter Bestätigungsvermerk nicht möglich lich gelagerte Sachverhalte der Unternehmenspraxis war. Finanzierungen über Banken würden dadurch derzeit zu unterschiedlichen Auswirkungen auf den erheblich erschwert, weil Banken eingeschränkte Be- Bestätigungsvermerk.25 Schüppen / Walz26 verweisen stätigungsvermerke sehr kritisch sehen. Zudem setzt anschaulich darauf, dass die Nichteinrichtung des ge- die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einen setzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrats (§ 321 Abs. 1 uneingeschränkten Bestätigungsvermerk voraus. Satz 3 HGB) ein vom Wirtschaftsprüfer im Prüfungs- bericht anzugebender Gesetzesverstoß ist. Der Bestä- tigungsvermerk ist zwar nicht einzuschränken, jedoch 4.5 Meldepflicht um einen sonstigen Hinweis zu ergänzen (§ 322 Abs. 3 Satz 2 HGB). Immer noch muss manuell erfasst werden, ob ein Un- Anders ist es laut Schüppen / Walz 27 bei der Ziel- ternehmen einen nach dem Mitbestimmungsgesetz größenfestlegung für den Frauenanteil: Unterbleiben von 1976 zusammengesetzten Aufsichtsrat hat28 bzw. Angaben oder sind diese fehlerhaft im Lagebericht, haben müsste. Auch die Anzahl jener Unternehmen, führt dies zur Einschränkung des Bestätigungsver- die theoretisch ein nach dem Drittelbeteiligungsge- merks. Verstößt die Gesellschaft durch unterlasse- setz besetztes Aufsichtsratsgremium haben müssten, ne oder fehlerhafte Zielgrößenfestlegung gegen das ist nur eine Schätzung.29 Zudem gibt es keine tages- Gesetz, berichtet jedoch hierüber im Lagebericht zu- aktuelle Liste jener Unternehmen, deren Aktien am treffend, ist lediglich eine Angabe im Prüfungsbericht regulierten Markt gehandelt werden. notwendig (§ 321 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Datenerhebung und die dennoch teils nur Beide Sachverhalte – die Nichteinrichtung eines möglichen Schätzzahlen zeigen: Für beide Merkma- gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsratsgremi- le – „Börsennotierung“ und „Mitbestimmung“ – gilt, ums sowie die berichtete unterlasse bzw. fehler- dass sie nicht primär für ein Gesetz geeignet sind. Mit hafte Zielgrößenverfolgung – müssten hinsichtlich Erlass eines Gesetzes sollte immer sichergestellt sein, des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers dass ihre Einhaltung auch tatsächlich vom Gesetz- korrigiert werden. Beide Situationen sollten einen geber nachvollzogen werden kann. Dazu bietet sich eingeschränkten Bestätigungsvermerk erforderlich eine Meldepflicht im elektronischen Bundesanzeiger machen. Dies hätte zur Folge, dass damit die han- an. Wenn ein Unternehmen vom Geltungsbereich des FüPoG erfasst wird bzw. aus diesem herausfällt, sollte eine Verpflichtung zur Meldung im elektroni- 25 Vgl. IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.350.1): Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung schen Bundesanzeiger greifen – ähnlich dem aktien- zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und rechtlichen Statusverfahren zur Zusammensetzung Prüfungsbericht. 26 Vgl. Schüppen, Matthias / Walz, Susanne (2015): „Mitbe- stimmungslücke“ und mangelhafte Berichterstattung über 28 Vgl. Ehrenstein, Irene (2017): 641 paritätisch mitbestimmte die „Frauenquote“. Auswirkungen auf das Prüfungsergeb- Unternehmen, Mitbestimmungsportal, 20.4.2017, Hans- nis, in: WPg, 22.2015, S. 1155 ff. Strukturell stellen sich die Böckler-Stiftung (Hg.), https://www.mitbestimmung.de/ gleichen Fragen wie bei der Entsprechenserklärung (§ 161 html/frage-1-546.html [26.02.2019]. AktG). Die Angaben sind als Teil der Erklärung zur Unter- 29 Tornau, Joachim F. (2016): Mitbestimmungsflucht – Wie nehmensführung gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht in sich Unternehmen davonstehlen, in: Magazin Mitbestim- die Prüfung einzubeziehen. mung, Ausgabe 03 / 2016, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), htt- 27 Vgl. ebd. ps://www.boeckler.de/65940_66018.htm [26.02.2019]. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 11
des Aufsichtsrates nach § 97 Aktiengesetz. Ob diese In den Vorständen der quotengebundenen Unter- pflichtgemäß erfolgt ist, kann zusätzlich durch den nehmen besteht ebenfalls weiterhin Aufholbedarf. Zu Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Beginn des Jahres 2019 waren lediglich 43 Vorstände weiblich. In sieben Unternehmen waren dabei jeweils zwei Frauen im Vorstand. In nur zwei Unternehmen 4.6 Dynamisierung gibt es jeweils eine weibliche Vorstandsvorsitzende. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Vorstands- Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von verträgen in der Regel um drei- bis fünfjährige Lauf- Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) zeiten handelt, war auch nicht zu erwarten, dass ad gibt vor, dass beide Geschlechter mindestens zu 30 hoc viel mehr Frauen einen Vorstandposten besetzen. Prozent in den vom Gesetz erfassten Aufsichtsrats- Weit vor der gesetzlichen Verpflichtung zu den Zielvor- gremien vertreten sein müssen. Eine gleichberechtig- gaben hätten unternehmerische Maßnahmen ergriffen te Teilhabe ergibt sich daraus nicht. Eine Annäherung werden müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten daran könnte aber erreicht werden, indem jede ge- zu qualifizieren. Dieses Fazit gilt umso mehr für nicht setzliche Vorgabe nach beispielsweise zehn Jahren30 quotengebundene Unternehmen. Diese besetzen der- mit einer automatischen Erhöhung auf mindestens 40 zeit noch weitaus weniger Frauen im Vorstand. Das Prozent31 verbunden wird. Für das bestehende FüPoG Gesetz entfaltet damit nicht die erhoffte Wirkung auf hieße dies, dass es (zehn Jahre nach Inkrafttreten) Unternehmen, die von der Quote nicht erfasst werden. mit dem Jahr 2025 eine Mindestquote von 40 Prozent Damit lässt sich attestieren: Ein „kleines“ Quoten- vorschreiben würde. Die gleiche Systematik könnte gesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zu- auch bei jeder anderen neuen gesetzlichen Regelung dem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch kei- zugrunde gelegt werden. nen Kulturwandel. Freiwillige – wenn auch gesetzlich erforderliche – Selbstverpflichtungen kommen nicht mit Siebenmeilenstiefeln daher, sondern trippeln nur vor sich hin. Nach wie vor sind es die Rollen- und Ge- schlechterstereotype, die Karrierepfade von Frauen 5 FAZIT hemmen. Es bedarf neuen Gestaltungswillens, um Eine gesetzliche Geschlechterquote wirkt in den we- – das Gesetz zu korrigieren, damit auch Unterneh- nigen Unternehmen, für die sie gilt. Allerdings errei- men, die sich der Mitbestimmung im Aufsichtsrat chen nur Unternehmen mindestens 30 Prozent Frau- entziehen, im Geltungsbereich erfasst werden, en im Aufsichtsrat, sofern Neu- oder Nachwahlen – den Geltungsbereich des bisher wenig ambitionier- bereits anstanden und die Abrundungsmöglichkeit ten Gesetzes auszuweiten, nicht genutzt wurde. Insgesamt handelt es sich um – Kontrolle und Transparenz zu schaffen durch Mel- 85 Unternehmen. depflichten und Verpflichtung zu eingeschränkten Unter den insgesamt 107 quotengebundenen Un- Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfer, ternehmen sind nach wie vor noch 22, welche die – durch eine Dynamisierung eine Annäherung an eine Quote unterschreiten. Einige Unternehmen haben geschlechterparitätische Besetzung im Aufsichtsrat Maßnahmen ergriffen, um die Quote – so ihre Argu- zu erreichen. mentation gegenüber den Aktionären – vorzeitig zu erfüllen. Keines der drei Unternehmen steht jedoch Ideen hierfür liegen mit diesem Report vor. Die Vor- nach der Gremienvergrößerung besser da als vorher. schläge sind Schlussfolgerungen aus der Praxis und der Es muss resümierend testiert werden: Das Gesetz er- Auswertung der Daten für die zurückliegenden Jahre füllt lediglich seinen Minimalzweck. Gerade einmal 38 und sollten Einzug in die politische Meinungsbildung von 107 Unternehmen haben einen höheren Frauen- haben. Nun sind Politiker*innen, Unternehmer*innen, anteil als gesetzlich erforderlich. Davon hat nur ein Gewerkschafter*innen und Investor*innen gefordert, Unternehmen gleich viele Frauen wie Männer im Gre- die Geschlechterparität in Führungspositionen weiter mium. Und nur in einem Unternehmen gibt es mehr zu forcieren, so wie es Brandenburg mit dem Parité- weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder. Die Gesetz 32 für den Landtag getan hat. Schaden würde Mehrzahl der Unternehmen stellt nur so viele weibli- uns das nicht, ganz im Gegenteil, denn „gerade in Füh- che Aufsichtsratsmitglieder, wie gesetzlich erforder- rungspositionen wirken sich gemischte Teams äußerst lich. Die Geschlechterquote in Höhe von 30 Prozent fruchtbar auf den Unternehmenserfolg aus.“33 lässt sich damit als neue gläserne Decke für den Auf- sichtsrat umschreiben. 32 Vgl. Wehner, Markus (2019): Vorbild auch für den Bund?: Parteien müssen in Brandenburg gleich viele Frauen und Männer aufstellen, Frankfurter Allgemeine Online, 30 Die Dauer eines Aufsichtsratsmandats beläuft sich übli- 31.1.2019, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorbild- cherweise auf fünf Jahre. Damit müsste nach Beendigung auch-fuer-den-bund-brandenburg-beschliesst-das-erste- des zweiten regulären Besetzungszyklus nach Inkrafttreten parite-gesetz-16017976.html [26.2.2019]. der Vorschrift eine Ausweitung der Quote im Unternehmen 33 Vgl. Zitat von Ludger Ramme, Hauptgeschäftsführer der erfolgen. Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände in: Ja- 31 Ein Gremium mit drei Mandaten muss von dieser Regelung nik, Christoph (2013): Gemischte Teams: Erfolgsmodell für ausgenommen werden. die Zukunft, VAA Newsletter, Ausgabe Juli 2013. Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 12
Sie können auch lesen