REPORT - Hans-Böckler-Stiftung

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REPORT
Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019

STRAHLUNGSARMES
„QUÖTCHEN“
Die Geschlechterverteilung in Aufsichtsrat und Vorstand 2019
Marion Weckes

AUF EINEN BLICK
–– Gesetzlich verpflichtete Unternehmen halten sich
   – wie erwartet – ans Gesetz

–– Der überwiegende Anteil der Unternehmen besetzt
   die Aufsichtsratsmandate jedoch nur mit der ge-
   setzlich notwendigen Anzahl von Frauen

–– Die 30-Prozent-Quote ist die neue gläserne Decke
   für Frauen im Aufsichtsrat

–– Drei Unternehmen suggerierten dem Kapitalmarkt
   durch (temporäre) Größenveränderungen im Auf-
                                                         30 %
   sichtsrat früher als notwendig die Quote zu erfül-
   len, haben aber keinen höheren Frauenanteil als
   zuvor

–– Die Quotenverpflichtung von 107 Unternehmen
   entfaltet bisher allenfalls Strahlkraft auf den ei-
   genen Vorstand, aber (noch) nicht auf andere
   Unternehmen
   INHALT
                            Vorwort – 3

                            1     Herausforderungen und Untersuchungsmethodik – 4

                            2     Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat – 4
                            2.1   Verteilung in den drei größten Leitindizes – 5
                            2.2   Verteilung in den quotengebundenen Unternehmen – 6
                            2.3   Größenänderungen der Aufsichtsratsgremien – 6

                            3   Geschlechterverteilung im Vorstand – 8
                            3.1 Verteilung in den drei größten Leitindizes – 8
                            3.2 Verteilung in den quotengebundenen Unternehmen – 9

                            4     Vorschläge an den Gesetzgeber – 10
                            4.1   Korrektur des Gesetzes – 10
                            4.2   Ausweitung der Grundgesamtheit – 10
                            4.3   Klarstellung – 10
                            4.4   Bestätigungsvermerk – 11
                            4.5   Meldepflicht – 11
                            4.6   Dynamisierung – 12

                            5     Fazit – 12

                            6     Anhang – 13

    Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 2
zt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den                             auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebe-
ntrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015                              nen Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlech-
 en es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass                          tergleichstellung zu leisten.<
  die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Auf-
htsräten leer bleiben müssen“, sagt Marion Weckes, Ex-
              VORWORT
tin für Unternehmensführung           von der Hans-Böckler-Stif-                                                                                  Abbildung 1

g. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit
                                                                                 Gleichstellung geht alle an
              Im März 2015 wurde „die Frauenquote“ gesetzlich                    Feste Quote
                                                                                 Wie die     in Höhe vonim
                                                                                          Frauenquote    30 Aufsichtsrat
                                                                                                            Prozent      ausgeweitet werden könnte …
  ernt von einer  hinreichenden,
              verankert.               flächendeckenden
                          Mit dem Artikelgesetz               Beteili-
                                                  für die gleichberech-
  g von Frauen   in Leitungsgremien“,
              tigte Teilhabe von Frauen und  so Männern
                                                 Weckes.anDer    Gel-
                                                              Führungs-
gsbereich der    Quote   sei viel  zu   eng gesteckt.   Es  sei nicht
              positionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
usibel, warum Dienst  (FüPoG)
                 sie nur        soll eine
                          für jene        angemessene Beteiligung
                                      börsennotierten     Unterneh-  von                                         107
                                                                                       Aktuell gilt die Quote in
              Frauen   erreicht  werden   – vorrangig in
n gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftig-  Aufsichtsräten
                                                                                       paritätisch mitbestimmten und
              von börsennotierten und zugleich mitbestimmten Un-
  also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Ge-                              börsenorientierten Unternehmen
              ternehmen über Vorgabe einer festen Quote; perspek-
 lechtergleichstellung     sei eine
              tivisch und über           gesamtgesellschaftliche
                                  eine Zielgrößenverpflichtung   auch in
 gabe, die nicht    nur  den   börsennotierten
              Vorstand, Aufsichtsrat und den oberen  Unternehmen
                                                         zwei Führungs-
  paritätischerebenen
                 Mitbestimmung          übertragen
                       unterhalb des Vorstandes    vonwerden     kön-
                                                        börsennotierten          Quelle: Auszug aus Böckler Impuls, Ausgabe 04 / 2018 © I.M.U. 2019
 Zudem gebeoder     mitbestimmten
                es viele  Firmen mit   Unternehmen.
                                          mehr als 2000 Beschäf-                                                                               kapitalmarkt-
                  Dabei wurdebesetzten
                                 „angemessen“    mit mindestens  30 Pro-
 en, die keinen paritätisch                  Aufsichtsrat    hätten.
             zent festgelegt. Das Quotengesetz suggeriert durch die
                                                                                   1. Schritt                                  561             orientierte
                                                                                   Ausdehnung auf…                                             Unternehmen
sdehnung auf    alle großen Kapitalgesellschaften
             30-Prozent-Regelung     bei Einhaltung eine angemesse-
             ne Berücksichtigung beider Geschlechter. Die Vertei-
ckes plädiertlung
               dafür,   denGesamtbevölkerung
                   in der    Geltungsbereichinder     Quote aus-
                                                  Deutschland  1
                                                                 (50,7               Verbindliche Zielvorgaben
 ehnen und das     Kriterium
             Prozent            „voll
                       Frauen) und     mitbestimmt“
                                   die hohe              zu strei-
                                             Erwerbstätigenquote   von
             Frauendass
 n. Denkbar wäre,     (71,5 Prozent)
                            in einem würde  aberSchritt
                                       ersten    eine weitaus höhere
                                                        alle deut-                   Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilha-
             Beteiligung rechtfertigen.   Norwegen war    bei Einfüh-              2.beSchritt
                                                                                         von Frauen und Männern an Führungsposi-
 en kapitalmarktorientierten      Gesellschaften     verpflichtet
             rung der Quote im Dezember 2003 weitaus mutiger                       Ausdehnung
                                                                                    tionen gingauf…
                                                                                                 auch die gesetzliche Verpflichtung
 den. Damit würde die Frauenquote für diejenigen Un-
             und schrieb damals schon 40 Prozent gesetzlich vor.                    einher, dass börsennotierte oder mitbestim-
nehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapi-                               mungspflichtige Unternehmen          große   * Kapitalgesellschaften
                                                                                                                             eigene     Zielgrö-
markt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr                             ßen zur Erhöhung des Frauenanteils fürals
                                                                                                                         mit  mehr       250Auf-
                                                                                                                                       den    Beschäftigten
 7 waren dies 561   Unternehmen.
                Mutiges  Norwegen Die Liste der kapital-                            sichtsrat, Vorstand und die beiden Führungs-
rktorientierten Gesellschaften wird von der Bundesan-
                Nach einer zweijährigen Übergangszeit
 t für Finanzdienstleistungsaufsicht                    mussten
                                          (Bafin) geführt.    Bei
                                                                                                  ~2250
                                                                                    ebenen darunter veröffentlichen müssen. Wie
                                                                                    die Umsetzung der Zielgrößen in Gesellschaften
                ab dem Jahr 2008 in allen Boards of Directors                       der beiden Leitindizes DAX 30 und MDAX er-
men auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstat-
                der rund 600 börsennotierten Unternehmen                            folgte, kann der Studie von Allen & Overy 4 aus
 g in einem gesonderten
                mindestens Verfahren    geprüft
                             40 Prozent mit  Frauen– besetzt
                                                     eine Lehre
                                                             sein.                  dem Jahr 2017 entnommen werden. Sie zeigt
  Skandalen in den  USA   zu  Beginn  des
                Dieses Ziel wurde erreicht.2Jahrtausends.
                                                                                    das enttäuschende Ergebnis, dass ein Drittel
Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlech-                              der Gesellschaften
                                                                                 * Definition                  im DAX 30 und drei Viertel
                                                                                              nach Handelsgesetzbuch
gleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sin-                           derWeckes
                                                                                 Quelle:   im MDAX      notierten
                                                                                                 2018 Grafik         Unternehmen
                                                                                                              zum Download:           eine Ziel-
                                                                                                                            bit.do/impuls1075
                    Nicht nur die Quote in Höhe von 30 Prozent ist in               größe von 0 Prozent für den Vorstand verab-
                Deutschland niedriger als in Norwegen; auch der Kreis               schiedet haben.
                der vom Gesetz erfassten Unternehmen unterschei-
                det sich erheblich. Wurden mit dem norwegischen
                Gesetz rund 600 Unternehmen in die Verantwortung                     Wie verhält sich die Geschlechterverteilung in
                gezogen, sind es nur 107 Unternehmen (vgl. Abbildung             den von der festen Geschlechterquote erfassten 107
                1), die hierzulande die beiden Kriterien „börsenno-              Unternehmen nun drei Jahre nach Inkrafttreten des
                tiert“ und „paritätisch mitbestimmter Aufsichtsrat“              Gesetzes? Haben bereits alle vom Gesetz erfassten
                parallel erfüllen. Dabei unterscheidet sich Norwegen             Unternehmen die Quote erfüllt? Haben einige quoten-
                volkswirtschaftlich erheblich von Deutschland: Letzte-           gebundene Unternehmen vorzeitig die Quote erfüllt?
                res hat 2017 / 2018 rund 16-mal mehr Einwohner, ein              Welche Maßnahmen haben die Unternehmen unter-
                636-fach höheres Bruttoinlandsprodukt und während                nommen, um der Verpflichtung möglichst schnell
                lediglich neun norwegische Unternehmen in der For-               nachzukommen? Auch soll die Frage beantwortet
                bes-2000-Liste3 geführt werden, sind es mehr als 50              werden, ob der bereits erhöhte Anteil an Frauen im
                deutsche Unternehmen.                                            Aufsichtsrat eine Strahlkraft entfaltet für die Beset-
                                                                                 zung der Vorstandsgremien. In Norwegen lässt sich
                                                                                 dies fast zehn Jahre nach Einführung der Quotenver-
                1   Vgl. Statistisches Bundesamt 2018, https://www.destatis.
                    de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Bevoelkerung.      pflichtung für den Aufsichtsrat nicht belegen 5. Die
                    pdf?__blob=publicationFile [25.2.2019].                      nachfolgende Auswertung liefert Fakten und schließt
                2   Vgl. http://ftp.iza.org/dp8266.pdf [25.2.2019].
                                                                                 mit Überlegungen zu der Frage: Sind die gesetzlichen
                3   Vgl. https://www.forbes.com/global2000/#263e594f335d
                    [25.2.2019].                                                 Regelungen in Deutschland hinreichend?
                4   Vgl. http://www.allenovery.com/publications/de-de/Pages/
                    Gesetzliche-Frauenquote-Eine-Erfolgsgeschichte.aspx
                    [25.2.2019].                                                                                              Marion Weckes
                5   Vgl. Hannemann, Matthias (2017): Vom Norden lernen…, in:                                    Referat Corporate Governance
                    brand eins, Heft 11 / 2017, https://www.brandeins.de/maga-
                    zine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2017/frauen-maenner/
                                                                                                             und Börsennotierte Unternehmen,
                    vom-norden-lernen [25.2.2019].                                                                      Hans-Böckler-Stiftung

                                                                                                                                          Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 3
1 HERAUSFORDERUNGEN UND                                           diglich drei Indizes (DAX 30, MDAX und SDAX). In-
                                                                                            dem aber sowohl im MDAX als auch im SDAX die
                            UNTERSUCHUNGSMETHODIK
                                                                                            Anzahl der Unternehmen von 50 auf 60 bzw. 70
                          Das FüPoG ist für Unternehmen in der Privatwirt-                  erhöht wurde, bleibt die Summe der Unternehmen
                          schaft zweigliedrig aufgebaut: Es umfasst zum ei-                 bei 160 konstant.
                          nen die starre Quote, zum anderen die Verpflichtung,            – Zum anderen werden die Unternehmen separat
                          verbindliche Zielvorgaben für den Aufsichtsrat, den               untersucht, die vom Gesetz zur Erfüllung der Ge-
                          Vorstand und die zwei Führungsebenen darunter                     schlechterquote im Aufsichtsrat erfasst werden
                          auszuweisen.                                                      – also jene, die börsennotiert und zugleich paritä-
                             Die und / oder-Verknüpfung der zwei Kriterien „Bör-            tisch mitbestimmt sind. Dies sind in der Summe
                          sennotierung“ und „Mitbestimmungsform“ ergibt,                    107 Unternehmen, die zu fast 75 Prozent (79 Un-
                          welche Gesellschaften die verbindlichen Zielvorga-                ternehmen) auch in einem der drei neu definierten
                          ben veröffentlichen müssen bzw. welche zusätzlich                 Indizes gelistet sind.
                          die feste Quote im Aufsichtsrat erfüllen müssen (vgl.
                          Abbildung 2).                                                   Die Gesamtauswertung zeigt die Veränderung des
                             Für die beiden Merkmale „Börsennotierung“ und                Frauenanteils in den Aufsichtsräten und Vorständen
                          „Mitbestimmungsform“ gibt es derzeit keine Mög-                 dieser Unternehmen zum Stichtag 31.12. zwischen
                          lichkeit – und erst recht keine für die Kumulation              den Jahren 2005 und 2018.
                          beider –, sie „auf Knopfdruck“ abzurufen. Dies führt               Ein Drittel (64) der insgesamt 188 7 untersuchten
                          dazu, dass die Grundgesamtheit der Unternehmen,                 Unternehmen weisen keine Mitspracherechte der
                          welche die feste Quote im Aufsichtsrat erfüllen müs-            Beschäftigten im Aufsichtsrat auf. 107 Unternehmen
                          sen, manuell erhoben wird. Die Grundgesamtheit der              haben einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat
                          Unternehmen, welche die verbindlichen Zielvorgaben              (davon lediglich einen nach dem Montanmitbestim-
                          publizieren müssen, kann nur näherungsweise ge-                 mungsgesetz) und 17 Unternehmen einen Aufsichts-
                          schätzt werden.                                                 rat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)8.
                             Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich
                          auf die Besetzung der Aufsichtsrats- und Vorstands-
                          gremien. Nicht untersucht wird, ob und wie die ver-
                          bindlichen Zielvorgaben publiziert wurden. Die Unter-
                          suchung umfasst zwei Grundgesamtheiten:                         2 GESCHLECHTERVERTEILUNG IM
                                                                                            AUFSICHTSRAT
                          – Zum einen werden jene Unternehmen untersucht,
                            die jeweils zum 31.12. eines jeden Betrachtungs-              Das Jahr 2018 wurde als Superwahljahr angekündigt.
                            jahres in einem der vier Leitindizes (DAX 30,                 Allein im DAX 30 standen zehn reguläre Neuwahlen
                            SDAX, MDAX oder TecDAX) gelistet waren. Für                   an. In zwölf anderen Unternehmen gab es außeror-
                            jedes Jahr beträgt die ausgewertete Anzahl der                dentliche Anlässe für Neubesetzungen.9 Insgesamt
                            Unternehmen somit 160. Mit dem 24.9.2018 wur-                 auf Kapitalseite standen im DAX 30 und im MDAX fast
                            den die vier Leitindizes jedoch neu strukturiert.6            200 Mandate zur Neuwahl an. Auch für das Jahr 2019
                            Seitdem verteilen sich 160 Unternehmen auf le-                wird prognostiziert, dass es durch planmäßige Wah-
                                                                                          len zu ca. 160 Neubesetzungen kommen wird.10

                                                                                          6  Die bestehende Trennung nach den Segmenten Tech und
                                                                                             Classic wurde in diesem Zuge aufgehoben. Unternehmen
                                                                            Abbildung 2
                                                                                             im DAX, die den Technologie-Sektoren zugeordnet sind,
                                                                                             können nun auch in den TecDAX aufgenommen werden.
Geltungsbereich des FüPoG                                                                    Werte aus dem TecDAX können gleichzeitig auch in MDAX
                                                                                             und SDAX notieren. http://deutsche-boerse.com/dbg-de/
                                                                                             ueber-uns/insights/Die-DAX-Indexfamilie-wird-umfassend-
                                                                                             umgebaut/3495362 [15.2.2019].
                                                                                          7 160 Unternehmen der drei Leitindizes und 107 quotenge-
                                           Mitbestimmungsform                                bundene Unternehmen; 79 davon sind auch in einem der
                                                                                             drei Leitindizes gelistet.
                     nicht                 Drittel-        Mitbestimmungs-                8 Im Jahr 2009 gab es ca. 1.500 Unternehmen, die eine
                                                                                             Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach dem Drittel-
                     mitbestimmt           beteiligungs-   gesetz von 1976                   beteiligungsgesetz aufwiesen – überwiegend in der Rechts-
                                           Gesetz                                            form GmbH oder Aktiengesellschaft. Eine kursorische
                                                                                             Überprüfung der Zahlen im Jahr 2015 ergab keine signifi-
            nein                                  verbindliche Zielvorgaben                  kante Veränderung. Vgl. Grafik zur Zusammensetzung nach
notierung

                                                                                             dem Drittelbeteiligungs-Modell unter http://www.boeckler.
 Börsen-

                     für Aufsichtsrat,                     (zusätzlich) 30-Prozent-          de/hbs_showpicture.htm?id=28790&chunk=1 [25.2.2019].
                     Vorstand und die oberen               Quote im Aufsichtsrat          9 Vgl. Schweinsberg, Klaus (2018): Diversität in Aufsichtsrä-
              ja                                                                             ten – mehr Pflicht als Kür, in: Board, 4 / 2018, S. 143 ff.
                     zwei Führungsebenen
                                                                                          10 Vgl. Fockenbrock, Dieter (2018): Super-Wahljahr in Auf-
                                                                                             sichtsräten – doch es fehlen geeignete Fachleute, Handels-
                                                                                             blatt onlline am 2.4.2018, https://www.handelsblatt.com/
                                                                                             unternehmen/management/deutsche-konzerne-super-
                                                                                             wahljahr-in-aufsichtsraeten-doch-es-fehlen-geeignete-
                                                                                             fachleute/21127562.html?ticket=ST-549487-FrQwPenIjCr-
Quelle: Eigene Darstellung © I.M.U. 2019                                                     w0XRMWyxM-ap3 [25.2.2019].

Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 4
Es drängt sich daher die Frage auf: Wie wirken sich     den. Ende 2018, 13 Jahre später, leiten immerhin
diese Neubesetzungen auf die Erfüllung der festen          sieben Frauen jeweils eines der insgesamt 160
Quotenvorgabe und auf die Geschlechterverteilung           Kontrollgremien.
im Aufsichtsrat aus?                                     – Doch der Anstieg der weiblichen Aufsichtsrats-
                                                           vorsitzenden täuscht darüber hinweg, dass der
                                                           Frauenanteil nach wie vor im sehr niedrigen ein-
2.1   Verteilung in den drei größten Leitindizes           stelligen Prozentbereich (4,5 Prozent) liegt. Zudem
                                                           vertreten erst seit 2013 mehr als zwei Frauen eine
Im Jahr 2005 summierten sich die Aufsichtsratspos-         Kontrollspitze.
ten innerhalb der 160 Unternehmen auf insgesamt
1.770 Mandate. Lediglich 181 Mandate davon waren         Eine kumulierte Betrachtung der Indizes lässt jedoch
mit einer Frau besetzt.11 Dies entsprach einem Anteil    unberücksichtigt, dass die Indizes sich hinsichtlich
von 10,2 Prozent.                                        Marktkapitalisierung und Börsenumsatz unterschei-
    13 Jahre später stehen nur noch 1692 Mandate in-     den. So spiegelt der DAX die 30 größten und umsatz-
nerhalb der zu diesem Zeitpunkt relevanten Grundge-      stärksten Unternehmen wider, die an der Frankfurter
samtheit zur Verfügung. 30,4 Prozent davon sind nun      Wertpapierbörse gelistet sind. Der MDAX enthält da-
mit Frauen besetzt, dies entspricht 514 Mandaten.        gegen die 60 größten Unternehmen der klassischen
Zwischen den Jahren 2005 und 2018 stieg damit der        Branchen unterhalb der DAX-30-Werte. Der SDAX
prozentuale Anteil der Frauen in den Kontrollgremien     wiederum umfasst die 70 größten Unternehmen der
um knapp über 20 Prozentpunkte. Die Geschlechter-        klassischen Branchen unterhalb der MDAX-Werte.
quote über alle Unternehmen hinweg ist damit in den      Eine Betrachtung der einzelnen Indizes ist daher an-
Aufsichtsratsgremien knapp erreicht.                     gebracht – insbesondere deshalb, weil im Regelfall
    Aktuell gibt es unter den 160 untersuchten Unter-    mit zunehmender Größe des Unternehmens auch die
nehmen 79, die aufgrund der für sie geltenden ver-       Aufsichtsratsgröße ansteigt (vgl. Abbildung 3).
pflichtenden Quote natürlich Aufsichtsrätinnen ha-          Ein Vergleich aller Indizes über den gesamten Zeit-
ben. Damit sind 81 Unternehmen frei bei der Entschei-    verlauf zeigt: Seit 2005 weist der DAX-30-Index stets
dung, die Aufsichtsratsgremien geschlechtergerecht       den höchsten Anteil an Frauen im Kontrollgremium
zu besetzen. Und innerhalb dieser Unternehmen gibt       auf. Die Differenz zum Frauenanteil in den anderen In-
es nach wie vor 23 Unternehmen, die keine einzige        dizes ist bis Ende 2011 in etwa gleich groß geblieben,
Frau in ihrem Aufsichtsratsgremium vorweisen kön-        vergrößert sich aber seit 2011.12 Für alle drei Indizes
nen. Weitere 27 Unternehmen haben nur eine Frau im
Gremium. Dies ist insofern erschreckend, als auch in                                                                                         Abbildung 3
diesen Gremien Neu- und Wiederwahlen stattgefun-
den haben. Die Männer-Seilschaften lösen sich dem-       Entwicklung der Anzahl von Frauen und Männern im Aufsichtsrat in den einzelnen
nach nur sehr langsam auf.                               Indizes 2005 – 2018
    Erfreulicher hat sich dagegen die Besetzung der
Aufsichtsratsvorsitze und der stellvertretenden Auf-     1.200
sichtsratsvorsitze entwickelt:
                                                         1.000

– Anfang 2019 gibt es 23 weibliche stellvertretende
                                                           800
  Vorsitzende in der Untersuchungsgruppe. Damit
  stieg die Anzahl seit 2005 zwar kontinuierlich           600
  von 5,3 Prozent auf nun 14,5 Prozent an, aber nur
  jedes siebte Unternehmen stellt überhaupt einen          400
  weiblichen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz.
  · Von den 23 stellvertretenen Aufsichtsratsvor-          200
     sitzenden waren zudem 14 von der Arbeitneh-
     mervertreterseite. Davon waren wiederum zehn            0
                                                                 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
     stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende in
     einem DAX-30-gelisteten Unternehmen.                        männliche Aufsichtsräte
  · Während die Kapitalseite in den 160 untersuch-                  DAX 30        MDAX          SDAX        TecDAX
     ten Unternehmen 72 Mandate als stellvertreten-
                                                                 weibliche Aufsichtsräte
     de Aufsichtsratsvorsitzende mit Männern be-                    DAX 30        MDAX          SDAX        TecDAX
     setzte, schafften es nur neun Anteilseignerinnen                           DAX-30; mAR   DAX-30; wAR   MDAX; mAR    MDAX; wAR
     auf solch einen Posten.
                                                         Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank
                                                                                  SDAX; mAR      © I.M.U.
                                                                                                SDAX; wAR 2019TecDAX; mAR TecDAX; wAR
– Im Jahr 2005 gab es nur eine einzige Aufsichts-
  ratsvorsitzende neben 159 männlichen Vorsitzen-
                                                         12 Ausführlich hierzu Weckes, Marion (2016): Beginnender
                                                            Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30 %? – Die
11 Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen           Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes,
   gibt es in der untersuchten Grundgesamtheit einige       Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), https://www.
   Mehrfach-Mandatsträger.                                  boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2016_21.pdf [13.2.2019]

                                                                                                             Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 5
wird aber deutlich, dass ab dem Jahr 2010 eine er-                                setzt. Dies entspricht einem Anteil von 33,2 Prozent.
                         sichtliche Anzahl von Frauen in den Aufsichtsrat ge-                              Die Gesamtbetrachtung suggeriert, dass das Gesetz
                         wählt wurde.                                                                      wirkt.
                                                                                                              Eine Betrachtung auf Unternehmensebene zeigt je-
                                                                                                           doch: Diese börsennotierten und zugleich paritätisch
                             Zwischenfazit                                                                 mitbestimmten Unternehmen weisen nicht alle zum
                                                                                                           31.12.2018 mindestens einen Frauenanteil in Höhe
                             – In den 160 Unternehmen der drei Leitindizes                                 von 30 Prozent auf. 22 Unternehmen unterschreiten
                               ist die Frauenquote in den Aufsichtsräten                                   die 30-Prozent-Quote, u. a. weil noch (Nach-)Wahlen
                               zwar um 20 Prozentpunkte auf 30,4 Prozent                                   anstehen, aber auch aufgrund der Rundungsregelung
                               gestiegen; sie erfüllt, kumuliert betrachtet,                               nach § 96 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz. Die Getrenntbe-
                               aber nur knapp die Mindestquote.                                            trachtung der Bänke im Aufsichtsrat (Anteilseigner-
                             – 23 der 160 Unternehmen haben nach wie                                       und Arbeitnehmervertretern) und die zusätzlich kauf-
                               vor keine Frau im Aufsichtsrat.                                             männisch und gesetzlich zugelassene Abrundung
                             – Weitere 27 Unternehmen haben nur eine                                       der Personenzahl führt bei einer Aufsichtsratsgröße
                               einzige Aufsichtsrätin.                                                     insbesondere von 16 Personen regelmäßig zu einem
                             – Nur jedes 23ste Unternehmen hat eine                                        geringeren Frauenanteil (25 Prozent) als bei einer Ge-
                               Aufsichtsratsvorsitzende.                                                   samtbetrachtung, die über 30 Prozent liegen würde.
                             – Jedes siebte Unternehmen hat – vor allem                                       85 Unternehmen haben einen Frauenanteil von 30
                               dank der Mitbestimmungsseite – eine stell-                                  Prozent oder darüber. Lediglich 38 haben mindestens
                               vertretende Aufsichtsratsvorsitzende.                                       eine Frau mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Dar-
                                                                                                           unter sind drei Unternehmen, die einen Frauenanteil
                                                                                                           von über 45 Prozent vorweisen können. Ein weiteres
                                                                                                           Unternehmen ist im Aufsichtsrat geschlechterparitä-
                         2.2     Verteilung in den quotengebundenen                                        tisch besetzt und in einem Unternehmen gibt es mehr
                                 Unternehmen                                                               Frauen als Männer im Aufsichtsrat.
                                                                                                              Innerhalb der 107 Aufsichtsratsgremien gibt es
                         Mit dem Jahresende 2016 sind alle Unternehmen,                                    lediglich vier weibliche Aufsichtsratsvorsitzende (3,7
                         welche die beiden Merkmale „börsennotiert“ und                                    Prozent). Alle übrigen Gremien werden von einem
                         „paritätisch mitbestimmt“ erfüllen, mindestens mit                                Mann geleitet.
                         beiden Geschlechtern im Aufsichtsrat besetzt, wie                                    Unter den 32 Stellvertretenden, die von der Kapi-
                         der Abbildung 4 zu entnehmen ist.                                                 talseite gestellt werden, sind lediglich zwei Frauen
                            Kumuliert betrachtet, gab es in den 107 quoten-                                (6,3 Prozent). Von der Arbeitnehmerseite werden ins-
                         gebundenen Unternehmen Ende 2018 1.594 Auf-                                       gesamt 103 stellvertretende Mandate besetzt. 17 da-
                         sichtsratsmandate. Davon waren 530 weiblich be-                                   von sind Frauen (16,5 Prozent).

                                                                                             Abbildung 4     Zwischenfazit

Quotengebunde Unternehmen und davon Aufsichtsratsgremien mit mindestens                                      – Ende 2018 wird von 22 quotengebundenen
einer Frau 2005 bis 2018                                                                                       Unternehmen die 30 Prozent Quote unter-
                                                                                                               schritten (21,5 Prozent).
                                                                                                             – Die überwiegende Zahl (85) der quoten-
120
                                                                                                               gebundenen Unternehmen (79,4 Prozent)
                                                                                                               hat mindestens 30 Prozent Frauen im
100
                                                                                                               Aufsichtsrat.
                                                                                                             – Doch nur 38 Unternehmen (35,5 Prozent)
 80
                                                                                                               haben einen höheren Frauenanteil im Auf-
                                                                                                               sichtsrat als gesetzlich notwendig.
 60
                                                                                                             – Die Gremienleitung ist dabei immer noch
                                                                                                               fest in Männerhand (96 Prozent).
 40

 20

   0                                                                                                       2.3   Größenänderungen der Aufsichtsratsgremien
       2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
                                                                                                           Die minimale und maximale Größe eines Aufsichts-
   Anzahl Unternehmen mit Frauen                                                                           rats orientiert sich zunächst am Grundkapital der
   Anzahl paritätisch mitbestimmter börsennotierter Unternehmen                                            Gesellschaft (§ 95 Aktiengesetz). Unterliegt das Un-
                    Anzahl UN m. Frauen                Anzahl paritä4sch mitbest.börsennot. UN
                                                                                                           ternehmen zudem dem Mitbestimmungsgesetz (Mit-
Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019                                                       bestG), hängt die Größe des Gremiums auch von der

Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 6
Anzahl der Beschäftigten ab (§ 7 MitbestG). Verein-             quote auf Arbeitnehmerseite in noch bis zum
facht kann man sagen: Ein Aufsichtsratsgremium hat              Jahr 2018 laufende Mandate eingreifen würde,
mindestens drei und maximal 21 Mitglieder. Damit                kann diese kurzfristig nur durch eine zeitweise
kann es durchaus vorkommen, dass sich aufgrund                  Erweiterung des Aufsichtsrats erfüllt werden.
gestiegener Beschäftigtenzahlen oder veränderten                Zudem ermöglicht eine zeitlich begrenzte Er-
Grundkapitals die Aufsichtsratsgröße ändert. Dabei              weiterung des Aufsichtsrats angesichts der
ist es möglich, freiwillig ein größeres Aufsichtsrats-          derzeitigen Altersstruktur einen geordneten und
gremium zu beschließen als gesetzlich mindestens                effektiven Generationswechsel. Daher soll der
vorgeschrieben.                                                 Aufsichtsrat der E.ON SE für einen begrenzten
   Von den quotengebundenen 107 Unternehmen ha-                 Zeitraum von zwei Jahren auf 18 Mitglieder ver-
ben mehrere Unternehmen während der letzten De-                 größert werden.“ Im Zeitraum Juni 2016 bis Juni
kade ihre Aufsichtsratsgröße (temporär) angepasst.              2018 wurde der Aufsichtsrat damit von zwölf
15 der untersuchten Unternehmen haben über den                  auf 18 Mitglieder erweitert. Auf der Hauptver-
Zeitverlauf ab 2005 ihre Aufsichtsratsgröße verän-              sammlung im Mai 2018 jedoch reduziert sich
dert. Zwölf davon haben ihr Gremium dabei vergrö-               der Aufsichtsrat durch einen neuen Beschluss
ßert, drei verkleinert. Seit Inkrafttreten des FüPoG im         nicht vollständig. Die Begründung hierfür: „Mit
Jahr 2015 haben zehn Unternehmen ihren Aufsichts-               Beendigung der Hauptversammlung 2018 wird
rat verändert: in acht Unternehmen wurde er vergrö-             der Aufsichtsrat gemäß §§ 8, 8a der geltenden
ßert, in zwei verkleinert.                                      Satzung der E.ON SE auf zwölf Mitglieder redu-
   Die Verkleinerungen erfolgten, weil sich die Be-             ziert. Im Zuge der Verkleinerung des Aufsichts-
schäftigtenzahlen reduziert haben und somit nach                rats werden drei Mitglieder der Anteilseigner-
dem MitbestG ein kleineres Gremium möglich ist, wo-             seite altersbedingt ausscheiden. Vorstand und
von die Unternehmen Gebrauch machten. Die Gründe                Aufsichtsrat schlagen eine Erweiterung des
der Unternehmen, die ihren Aufsichtsrat vergrößert              Aufsichtsrats auf 14 Mitglieder vor, um trotz des
haben, sind dagegen vielfältiger:                               Ausscheidens langjähriger Mitglieder die Ziele
                                                                für seine Zusammensetzung einschließlich des
– Vier Unternehmen verweisen auf die gestie-                    Diversitätskonzepts und des Kompetenzprofils
  gene Anzahl der Beschäftigten u. a. aufgrund                  auch künftig vollumfänglich zu erfüllen. § 8a
  von Unternehmenszusammenschlüssen oder                        der geltenden Satzung der E.ON SE beinhaltet
  Konzernbeherrschung.                                          die bis zur Beendigung der Hauptversammlung
  · Ein Unternehmen davon verweist ergänzend da-                am 9. Mai 2018 befristete Vergrößerung des
    rauf, dass vorher freiwillig die 30-Prozent-Quote           Aufsichtsrats auf 18 Mitglieder und soll daher
    erfüllt wird.                                               aufgehoben werden.“ Das Gremium wird nun
  · Ein Unternehmen begründet die Vergrößerung                  unbefristet aus 14 Personen bestehen.
    des Aufsichtsrats zudem mit dem Hinweis auf
    die Erfüllung von Diversität.                                    Trotz aller strukturellen Veränderungen
– Ein Unternehmen hat aufgrund eines Beschlusses                wurde seit 2015 die 30-Prozent-Quote nicht
  des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Aufsichts-              erreicht. Zum Jahresende 2018 waren von 14
  rat gesetzeskonform vergrößert.                               Aufsichtsratsmitgliedern lediglich vier weiblich.
– Drei Unternehmen dagegen nennen explizit die Di-              Dies entspricht einem Frauenanteil von lediglich
  versität als Grund und wollen durch die Neuwah-               28,6 Prozent. Die Getrenntbetrachtung der Bän-
  len vorzeitig die gesetzlich geforderte 30-Prozent-           ke im Aufsichtsrat und die zulässige Abrundung
  Quote erfüllen.                                               der Personen führen hier zu einer Unterschrei-
                                                                tung der 30 Prozent.
Die Vergrößerung des Aufsichtsratsgremiums be-
gründen die drei Unternehmen in den Tagesordnun-
gen der einzelnen Hauptversammlungen wie folgt:
                                                                Der Fall Deutsche Börse AG

   Der Fall E.ON                                                Auch die Hauptversammlung der Deutschen
                                                                Börse AG stimmte im Mai 201814 der Vergrö-
   In der Tagesordnung für die Hauptversammlung                 ßerung des Aufsichtsratsgremiums zu. Der
   im Juni 201613 kündigt E.ON SE einen Beschluss               Vorstand begründete die Vergrößerung damit,
   zur Satzungsänderung an. Die Begründung                      dass „vor dem Hintergrund der künftigen pari-
   hierfür lautet: „Da eine – von der E.ON SE ge-               tätischen Zusammensetzung des Aufsichtsrats
   wünschte – kurzfristige Erfüllung der Frauen-                nach den Bestimmungen des MitbestG und um

                                                             14 Vgl. Einladung zur Deutsche Börse AG Hauptversammlung
13 Vgl. Einladung zur E.ON Hauptversammlung 2016, https://      2018, http://deutsche-boerse.com/blob/3334626/e63feb-
   www.eon.com/de/investor-relations/hauptversammlung/          491df3571ff37b7f0b02e07802/data/agm2018-agenda_
   archiv/2016.html [25.2.2019].                                de.pdf [13.2.2019].

                                                                                                      Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 7
die im Zusammenhang mit dem Wachstum der-                       Zwischenfazit
                            Gesellschaft und der Gruppe gestiegenen An-
                            forderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, ins-                 – Drei Unternehmen wollten eine (temporäre)
                            besondere im Hinblick auf die Diversität und die                  Vergrößerung des Aufsichtsrats nutzen, um
                            Internationalisierung der Aufsichtsratsarbeit,                    früher als durch reguläre Wahlen die Ge-
                            widerzuspiegeln“ die Anzahl der Aufsichtsrats-                    schlechterquote zu erfüllen.
                            mitglieder von zwölf auf 16 Mitglieder erhöht                   – Keines der drei Unternehmen konnte gegen-
                            werden soll.                                                      über der ursprünglichen Aufsichtsratsgröße
                                                                                              den Frauenanteil erhöhen.
                               Ende 2018 waren von 16 Mitgliedern fünf
                            weiblich (31,25 Prozent). Die Geschlechterquote
                            von mindestens 30 Prozent war jedoch im Jahr
                            2017 mit nur zwölf Mitgliedern bereits erfüllt.
                                                                                         3 GESCHLECHTERVERTEILUNG IM
                                                                                           VORSTAND
                            Der Fall Adidas AG                                           Der Global Gender Gap untersucht den Unterschied
                                                                                         zwischen Männern und Frauen in den Kategorien
                            Auch die Adidas AG führt seit der Hauptver-                  Wirtschaftliche Beteiligung und Chancen, Bildungser-
                            sammlung im Mai 2016 ein Aufsichtsratsgremi-                 folg, Gesundheit und Überleben sowie Politische Be-
                            um mit 16 statt zwölf Mitgliedern. Gegenüber                 teiligung. Der Report 201818 zeigt, dass Deutschland
                            der Hauptversammlung wurde dies damit be-                    Rang 14 von 149 Ländern belegt. Dass die nordischen
                            gründet, dass dies notwendig sei „im Zusam-                  Länder (Island, Norwegen, Schweden Finnland) die
                            menhang mit dem Wachstum der Gesellschaft                    Liste anführen, überrascht dabei nicht; auch nicht,
                            und [… den] gestiegenen Anforderungen an die                 dass Frankreich und Dänemark besser abschneiden.
                            Aufsichtsratstätigkeit, insbesondere im Hinblick             Sind es doch alles Länder, die bekannt für ihre frü-
                            auf die Diversität und die Internationalisierung             hen Bemühungen hinsichtlich Vereinbarkeit von Fa-
                            der Aufsichtsratsarbeit“.15                                  milie und Beruf sind.19 Aber dass Nicaragua, Ruanda
                                                                                         und Namibia einen geringeren Gap aufweisen, macht
                                Mit der Erhöhung der Anzahl der Mandate                  stutzig. Es sind keine Länder, die mit Geschlechter-
                            stieg jedoch nicht der Frauenanteil. Ganz im Ge-             gleichheit direkt assoziiert werden. Auch der detail-
                            genteil: Waren in den Jahren 2014 und 2015 von               lierte Blick in die Global-Gender-Gap-Studie ist frus-
                            zwölf Aufsichtsratsmandaten vier mit Frauen                  trierend: In der Kategorie Wirtschaftliche Beteiligung
                            besetzt, so zeigt sich in den Jahren 2016 und                und Chancen belegt Deutschland sogar nur Platz 36.
                            2017, dass es keine Frau zusätzlich ins Gremi-               Deutschland hat demnach hohes Aufholpotenzial.
                            um geschafft hat. Damit ist der Frauenanteil                     Wie groß der Nachholbedarf hierzulande ist, ver-
                            prozentual sogar gesunken von 33 auf 25 Pro-                 deutlichen Spekulationen in den Medien, ob es 2019
                            zent. Auch hier führt die Getrenntbetrachtung                oder 2020 eine erste CEO im DAX gibt.20 Wie groß ist
                            der Bänke und die zulässige Abrundung der                    der Gap im Vorstand der Unternehmen tatsächlich?
                            Personenzahl zu einer Unterschreitung der 30
                            Prozent.
                                                                                         3.1   Verteilung in den drei größten Leitindizes

                           Immer wieder wird seitens der Presse kritisiert,              In Unternehmen der Leitindizes DAX 30, MDAX und
                        deutsche Aufsichtsräte seien zu groß und dadurch zu              SDAX ist kumuliert betrachtet der Anteil von Frauen
                        schwerfällig in ihrer Arbeit.16 Empirisch lässt sich dies        im Vorstand prozentual immer noch einstellig (8 Pro-
                        nicht belegen, da es viele freiwillig größere Aufsichts-         zent). Zum 31.12.2018 waren von den 704 Vorstands-
                        ratsgremien gibt.17                                              mandaten gerade mal 56 mit Frauen besetzt. Aller-
                                                                                         dings verteilten sich diese auf nur 49 Unternehmen.
                                                                                         Sieben Unternehmen hatten dabei zwei Frauen im

                                                                                         18 Vgl. http://reports.weforum.org/global-gender-gap-re-
                        15 Vgl. Einladung zur Adidas AG Hauptversammlung 2016,              port-2018/results-and-analysis/ [26.2.2019].
                           https://www.adidas-group.com/media/filer_public/1a/           19 Vgl. Bahle, Thomas (2017): Familienpolitik in den EU-Staa-
                           e4/1ae4e337-0241-4bb9-8420-8234d0edd52d/einla-                   ten: Unterschiede und Gemeinsamkeiten, Bundeszentrale
                           dung2016_print_de.pdf [25.2.2019].                               für politische Bildung Online, 19.4.2017; http://www.bpb.
                        16 Vgl. Prange, Sven (2009): Aufsichtsrat Ahnungslos, in: Han-      de/politik/innenpolitik/familienpolitik/246763/unterschiede-
                           delsblatt Online vom 11.7.2009, https://www.handelsblatt.        und-gemeinsamkeiten?p=all [26.2.2019].
                           com/unternehmen/management/professionalisierung-der-          20 Tödtmann, Claudia / Salz, Jürgen / Schlesiger, Christian
                           aufseher-aufsichtsrat-ahnungslos/3218016.html [25.2.2019].       (2019): Will we see the first female CEO of a DAX com-
                        17 Vgl. Gerum, Elmar / Debus, Malte (2006): Die Größe des           pany in 2019?, Handelsblatt today online, 10.1.2019,
                           Aufsichtsrats als rechtspolitisches Problem – Einige em-         https://www.handelsblatt.com/today/companies/gender-
                           pirische Befunde, Zwischenbericht, Studie im Auftrag der         equality-will-we-see-the-first-female-ceo-of-a-dax-com-
                           Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), https://www.boeckler.de/            pany-in-2019/23845800.html?ticket=ST-576441-jOb3DT-
                           pdf_fof/97358.pdf [25.2.2019].                                   fR7h4Jy20xfH69-ap6 [26.2.2019].

Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 8
Vorstandsgremium. Dabei sind in den 30 DAX-Unter-                                                                                                       Abbildung 5
nehmen fast die Hälfte der Frauen tätig (26). In den 60
MDAX-Unternehmen sind es dagegen nur 17, in den           Weiblich besetzte Vorstandsposten ab 2015 im DAX 30, MDAX und SDAX
70 SDAX-Unternehmen sogar nur 13 Frauen (vgl. Ab-
bildung 5).
    79 von diesen insgesamt 160 Unternehmen müs-           60
sen den Aufsichtsrat mit der verpflichtenden Quote                                                                                              56
                                                           50
besetzen, da sie paritätisch mitbestimmt sind. Unter-                                                                       51
teilt man die 160 Unternehmen in quotengebundene           40                                      45
und nicht quotengebundene Gesellschaften, zeigt                              37
                                                           30
sich eine abweichende Entwicklung beider Gruppen.
Innerhalb der nicht quotengebundenen Unternehmen           20
ist die Anzahl der weiblich besetzten Vorstandspos-
                                                           10
ten weitestgehend gleich geblieben. Die Vorstands-
posten bei den quotengebundenen Unternehmen                 0
                                                                          2015                   2016                    2017                 2018
sind allerdings kontinuierlich mehr mit Frauen besetzt
worden (vgl. Abbildung 6).
    Unterstellt man, dass sich die seit 2015 zu beob-     Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019
achtende Entwicklung wie in Abbildung 5 fortsetzt und
durchschnittlich sechs Vorstandsposten jedes Jahr
mit Frauen statt mit Männern besetzt werden, wären
in 59 Jahren die Hälfte der Vorstandsposten der un-                                                                                                     Abbildung 6
tersuchten Unternehmen mit Frauen besetzt – also im
Jahr 2077.                                                Weiblich besetzte Vorstandsposten nach quotengebundenen und nicht quoten-
    Unter den 56 Vorständinnen in den untersuchten        gebundenen Unternehmen innerhalb der drei Leitindizes 2005 – 2018
160 Unternehmen sind vier Vorstandsvorsitzende.
                                                                                                  Übernahmen
Diese CEOs leiten alle Unternehmen, die im SDAX ge-
listet sind.                                              100%
                                                           60                                                                                           56
                                                            90%                                                                                   unbekannt
                                                           80%
                                                          50                                                                                      Sons0ge Welt
  Fazit für die drei größten Leitindizes                   70%
                                                           60%                                                                                    China
  – Weibliche Vorstände sind immer noch eher              40
                                                           50%                                                                                    USA     35
    die Ausnahme als die Regel.                            40%
  – Nur rund jedes vierte Unternehmen hat                 30                                                                                      Sons0ges Europa
                                                           30%
    überhaupt Frauen im Vorstand.                          20%                                                                                          21
                                                                                                                                                  Großbritannien
  – Nur sieben von 160 untersuchten Unterneh-
                                                           10% 16
                                                          20
    men haben zwei Vorständinnen.                                                                                                                 Deutschland
                                                            0%
  – Kein Unternehmen im DAX und im MDAX                                   2014           2015                  2016          2017
    hat eine weibliche CEO.                               10         11
  – In den quotengebundenen Unternehmen
                                                                     5
    wurden im gleichen Zeitraum mehr Vor-                  0
    standsposten mit einer Frau besetzt als in                    2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
    nicht quotengebundenen Unternehmen.
                                                                                                    in quo'erten Unternehmen
  – Setzt die Entwicklung sich weiterhin so                                                       in nicht quo'erten Unternehmen
                                                                    Anzahl gesamt
    fort, erreichen wir in rund 60 Jahren eine                                                    Anzahl gesamt
                                                                    in nicht quotengebundenen Unternehmen
    geschlechtparitätische Besetzung der Vor-                       in quotengebundenen Unternehmen
    standsgremien in den drei Leitindizes.
                                                          Quelle: Fred Gockeln, I.M.U.-Datenbank © I.M.U. 2019
                                                                                                   Übernahmen

                                                          100%
3.2   Verteilung in den quotengebundenen                   90%                                                                                    unbekannt
      Unternehmen                                          80%
                                                                                                                                                  Sons'ge Welt
                                                           70%
Ende 2018 waren zwar 43 von insgesamt 494 Vor-            einmal
                                                           60%    zwei von 107 Vorstandsgremien (1,7 Prozent)                                     China
standposten weiblich besetzt, prozentual sind Frauen      werden
                                                           50%     von einer Frau geleitet.
                                                                                                                                                  USA
aber weiterhin nur einstellig vertreten (8,7 Prozent).       Bei der Neubesetzung von Vorstandsposten wird
                                                           40%
Doch die Quote der Frauen ist nicht nur bei den ein-      oft zu bedenken gegeben, dass es sich in der Regel                                      Sons'ges Europa
                                                           30%
fachen Vorstandsposten weit entfernt von einer Ge-        um Verträge handelt mit drei- bis fünfjähriger Laufzeit.
                                                           20%                                                                                    Großbritannien
schlechterparität; noch dramatischer sind die Zahlen      Zudem kommt es häufig zu Vertragsverlängerungen,
                                                           10%
für den Posten des Vorstandsvorsitzenden. Gerade          weil die Leistungen der Vorstände keinen Wechsel er-                                    Deutschland
                                                               0%
                                                                           2014           2015                  2016         2017
                                                                                                                       Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 9
fordern. Dies führe in der Summe dazu, dass es län-               sicherstellen, dass Unternehmen einbezogen werden,
                        gerer Übergangsphasen bedarf, bis ein signifikanter               die sich der gesetzlichen Mitbestimmung entziehen.22
                        Anteil von Frauen in DAX-Vorständen angestellt wird.
                        Allerdings ist die Diskussion um eine geschlechterge-
                        rechte Besetzung nicht neu. Seit mehr als 20 Jahren               4.2   Ausweitung der Grundgesamtheit
                        belegen Studien, dass die Berücksichtigung von Frau-
                        en in Führungspositionen verbessert werden muss.21                Gleichstellung geht gemäß Artikel 3 Grundgesetz
                        Hätte man die Hinweise in den vielen Studien früh-                alle an. Sie ist kein Anliegen, das nur Unternehmen
                        zeitig aufgenommen, wäre die Quote der weiblichen                 verordnet werden kann, die zugleich börsennotiert
                        Führungskräfte und Vorständinnen heute eine andere.               und paritätisch mitbestimmt sind. Deshalb muss zü-
                                                                                          gig daran gearbeitet werden, das bestehende Gesetz
                                                                                          zu überarbeiten, damit mehr Unternehmen in den
                            Zwischenfazit für die 107 von der festen                      Geltungsbereich des Quotengesetzes kommen und
                            Quote erfassten Unternehmen                                   verpflichtet sind, beide Geschlechter gerecht zu be-
                                                                                          rücksichtigen. Dazu bietet sich das Kriterium „große
                            – Die Zahl weiblicher Vorstände steigt                        Kapitalgesellschaft“ nach der Definition des § 267 des
                              kontinuierlich.                                             Handelsgesetzbuches (HGB) 23 an. Dieser Paragraph
                            – Sie liegt jedoch nach wie vor auf sehr niedri-              definiert Größenklassen für Kapitalgesellschaften: Sie
                              gem einstelligem Niveau (8,7 Prozent).                      werden in kleine, mittelgroße und große Kapitalge-
                            – Die Begründung, dass in Folge der laufen-                   sellschaften eingeteilt. Je nach Größe ergeben sich
                              den Verträge ein Anstieg Zeit brauche, ver-                 Erleichterungen bezüglich der Rechnungslegung, Prü-
                              kennt die langjährige Diskussion.                           fungspflicht und Offenlegung des Jahresabschlusses.
                                                                                             Alle nach § 267 HGB großen Kapitalgesellschaften,
                                                                                          die das Größenkriterium „Anzahl der Beschäftigten
                                                                                          >= 250“ erreichen und gesetzlich verpflichtet sind, ei-
                                                                                          nen Aufsichtsrat zu installieren – unabhängig davon,
                        4 VORSCHLÄGE AN DEN GESETZGEBER                                   ob sie am Kapitalmarkt aktiv sind – sollten in den Gel-
                                                                                          tungsbereich einbezogen werden. Hierzu zählen dann
                                                                                          neben der Aktiengesellschaft auch Rechtsformen wie
                                                                                          die KGaA, Genossenschaften und GmbHs.
                        4.1     Korrektur des Gesetzes                                       Diese Gesetzesänderung würde Unternehmen er-
                                                                                          fassen, die hinsichtlich ihrer Bilanzsumme, Umsatzer-
                        Dass im Gesetzgebungsverfahren die börsennotier-                  löse und Beschäftigtenanzahl so groß sind, dass ih-
                        ten Unternehmen als primäre Zielgruppe für die feste              nen eine schnellere geschlechtergerechte Besetzung
                        Quote fokussiert wurden, erschließt sich auf Anhieb,              im Aufsichtsrat zugemutet werden kann. Hierdurch
                        da sie als Unternehmen von öffentlichem Interesse                 würde sich die Veränderung in der Besetzung der
                        gelten. Eine weitere Reduzierung erfolgte, indem das              Aufsichtsratsgremien erheblich beschleunigen.
                        Merkmal „(voll) mitbestimmt“ hinzugezogen wurde.
                        Die Wahl dieses Kriteriums scheint willkürlich zu sein.
                        Denn es ist nicht erklärbar, warum nur Unternehmen,               4.3   Klarstellung
                        die einen mit Arbeitnehmervertreter*innen besetzten
                        Aufsichtsrat haben, die Geschlechterquote erfüllen                Das Quotengesetz erfasst Unternehmen, welche die
                        sollen. Es handelt sich hierbei um ein gesamtgesell-              zwei Merkmale „Börsennotierung“ und „Umfang der
                        schaftliches Anliegen, das auch Unternehmen erfül-                Mitbestimmung im Aufsichtsrat“ kumulativ bzw. ein-
                        len sollten, die einen sogenannten nicht mitbestimm-              zeln erfüllen (vgl. Abbildung 7).
                        ten Aufsichtsrat haben (= Aufsichtsrat, der nur mit                  Jedoch hat eine erhebliche Anzahl von Gesell-
                        Anteilseignervertreter*innen besetzt ist).                        schaften mit beschränkter Haftung beispielsweise
                           Wenn beabsichtigt war, mit dem Kriterium „mitbe-               keinen vorgeschriebenen Aufsichtsrat nach dem
                        stimmt“ jene Unternehmen in den Fokus zu nehmen,                  Drittelbeteiligungsgesetz eingerichtet. Zudem gibt
                        die als „große Unternehmen“ gelten, wäre es sinn-                 es auch Unternehmen, die zwar einen Aufsichtsrat
                        voller gewesen, das Größenkriterium „Anzahl der Be-               haben, jedoch keine Arbeitnehmervertreter*innen
                        schäftigten“ zu wählen. Deshalb müsste dringend das               wählen lassen.24 Das Gesetz läuft hiermit ins Leere
                        Merkmal „mitbestimmt“ gestrichen und durch die
                        Beschäftigtenzahl ersetzt werden. Dies würde auch                 22 Tornau, Joachim F. (2016): Mitbestimmungsflucht – Wie
                                                                                             sich Unternehmen davonstehlen, in: Magazin Mitbestim-
                                                                                             mung, Ausgabe 03 / 2016, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), htt-
                        21 Vgl. u. a. Holst, Elke / Friedrich, Martin (2017): Führungs-      ps://www.boeckler.de/65940_66018.htm# [26.02.2019].
                           kräfte-Monitor 2017. Update 1995–2015, Politikberatung         23 Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html
                           kompakt Nr. 121, DIW Berlin (Hg.), https://www.diw.de/            [26.02.2019].
                           documents/publikationen/73/diw_01.c.561925.de/diwkom-          24 Bayer, Walter / Hoffmann, Thomas (2015): Gesetzeswid-
                           pakt_2017-121.pdf [26.2.2019] und Kleinert, Corinna (2006):       rige Mitbestimmungslücken bei der GmbH, in: GmbH-
                           Frauen in Führungspositionen – Karriere mit Hindernissen,         Rundschau, Ausgabe 17 / 2015, Link zum Inhaltsverzeichnis
                           IAB-Kurzbericht, Ausgabe Nr. 9 / 6.6.2006, http://doku.iab.       der Ausgabe 17 / 2015: https://www.gmbhr.de/41722.htm
                           de/kurzber/2006/kb0906.pdf [26.2.2019].                           [26.2.2019].

Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 10
und sollte präzisiert werden. Hier ist der Gesetzgeber                                                                                                Abbildung 7
gefordert klarzustellen, dass auch Unternehmen das
FüPoG anzuwenden haben, wenn sie sich nicht an                       Geltungsbereich des FüPoG
die Bestimmungen des DrittelbG oder des MitbestG
halten.
    Eine weitere Unklarheit besteht in der Frage: Hat                                                           Mitbestimmungsform
eine Kapitalgesellschaft eine jährliche Erklärung zur
Geschlechterquote im Internet zu veröffentlichen,                                          nicht                Drittel-         Mitbestimmungs-
                                                                                           mitbestimmt          beteiligungs-    gesetz von 1976
wenn sie als Tochterunternehmen in den Konzern-                                                                 Gesetz
abschluss eines Mutterunternehmens einbezogen
ist und die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3                                nein                               verbindliche Zielvorgaben

                                                                     notierung
                                                                      Börsen-
HGB nutzt und damit zulässigerweise auf die Auf-
                                                                                           für Aufsichtsrat,                     (zusätzlich) 30-Prozent-
stellung eines Lageberichts verzichtet? Dies sollte im                                     Vorstand und die oberen               Quote im Aufsichtsrat
                                                                                     ja
Rahmen einer Gesetzesüberarbeitung ebenfalls ein-                                          zwei Führungsebenen
deutig geregelt werden.

                                                                     Quelle: Eigene Darstellung © I.M.U. 2019
4.4    Bestätigungsvermerk

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Wirt-                   delsrechtliche Abschlussprüfung in Teilen fehlerhaft
schaftsprüfers ist für ein Unternehmen höchst wich-                  ist. Mit dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk
tig, weil dieser signalisiert, dass alle Normen und Vor-             würde nach außen kommuniziert, warum ein unein-
schriften eingehalten werden. Allerdings führen ähn-                 geschränkter Bestätigungsvermerk nicht möglich
lich gelagerte Sachverhalte der Unternehmenspraxis                   war. Finanzierungen über Banken würden dadurch
derzeit zu unterschiedlichen Auswirkungen auf den                    erheblich erschwert, weil Banken eingeschränkte Be-
Bestätigungsvermerk.25 Schüppen / Walz26 verweisen                   stätigungsvermerke sehr kritisch sehen. Zudem setzt
anschaulich darauf, dass die Nichteinrichtung des ge-                die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einen
setzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrats (§ 321 Abs. 1                uneingeschränkten Bestätigungsvermerk voraus.
Satz 3 HGB) ein vom Wirtschaftsprüfer im Prüfungs-
bericht anzugebender Gesetzesverstoß ist. Der Bestä-
tigungsvermerk ist zwar nicht einzuschränken, jedoch                 4.5         Meldepflicht
um einen sonstigen Hinweis zu ergänzen (§ 322 Abs. 3
Satz 2 HGB).                                                         Immer noch muss manuell erfasst werden, ob ein Un-
   Anders ist es laut Schüppen / Walz 27 bei der Ziel-               ternehmen einen nach dem Mitbestimmungsgesetz
größenfestlegung für den Frauenanteil: Unterbleiben                  von 1976 zusammengesetzten Aufsichtsrat hat28 bzw.
Angaben oder sind diese fehlerhaft im Lagebericht,                   haben müsste. Auch die Anzahl jener Unternehmen,
führt dies zur Einschränkung des Bestätigungsver-                    die theoretisch ein nach dem Drittelbeteiligungsge-
merks. Verstößt die Gesellschaft durch unterlasse-                   setz besetztes Aufsichtsratsgremium haben müssten,
ne oder fehlerhafte Zielgrößenfestlegung gegen das                   ist nur eine Schätzung.29 Zudem gibt es keine tages-
Gesetz, berichtet jedoch hierüber im Lagebericht zu-                 aktuelle Liste jener Unternehmen, deren Aktien am
treffend, ist lediglich eine Angabe im Prüfungsbericht               regulierten Markt gehandelt werden.
notwendig (§ 321 Abs. 1 Satz 3 HGB).                                     Die Datenerhebung und die dennoch teils nur
   Beide Sachverhalte – die Nichteinrichtung eines                   möglichen Schätzzahlen zeigen: Für beide Merkma-
gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsratsgremi-                      le – „Börsennotierung“ und „Mitbestimmung“ – gilt,
ums sowie die berichtete unterlasse bzw. fehler-                     dass sie nicht primär für ein Gesetz geeignet sind. Mit
hafte Zielgrößenverfolgung – müssten hinsichtlich                    Erlass eines Gesetzes sollte immer sichergestellt sein,
des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers                      dass ihre Einhaltung auch tatsächlich vom Gesetz-
korrigiert werden. Beide Situationen sollten einen                   geber nachvollzogen werden kann. Dazu bietet sich
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erforderlich                     eine Meldepflicht im elektronischen Bundesanzeiger
machen. Dies hätte zur Folge, dass damit die han-                    an. Wenn ein Unternehmen vom Geltungsbereich
                                                                     des FüPoG erfasst wird bzw. aus diesem herausfällt,
                                                                     sollte eine Verpflichtung zur Meldung im elektroni-
25 Vgl. IDW Prüfungshinweis (IDW PH 9.350.1): Auswirkungen
   der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung         schen Bundesanzeiger greifen – ähnlich dem aktien-
   zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und               rechtlichen Statusverfahren zur Zusammensetzung
   Prüfungsbericht.
26 Vgl. Schüppen, Matthias / Walz, Susanne (2015): „Mitbe-
   stimmungslücke“ und mangelhafte Berichterstattung über            28 Vgl. Ehrenstein, Irene (2017): 641 paritätisch mitbestimmte
   die „Frauenquote“. Auswirkungen auf das Prüfungsergeb-               Unternehmen, Mitbestimmungsportal, 20.4.2017, Hans-
   nis, in: WPg, 22.2015, S. 1155 ff. Strukturell stellen sich die      Böckler-Stiftung (Hg.), https://www.mitbestimmung.de/
   gleichen Fragen wie bei der Entsprechenserklärung (§ 161             html/frage-1-546.html [26.02.2019].
   AktG). Die Angaben sind als Teil der Erklärung zur Unter-         29 Tornau, Joachim F. (2016): Mitbestimmungsflucht – Wie
   nehmensführung gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht in                sich Unternehmen davonstehlen, in: Magazin Mitbestim-
   die Prüfung einzubeziehen.                                           mung, Ausgabe 03 / 2016, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), htt-
27 Vgl. ebd.                                                            ps://www.boeckler.de/65940_66018.htm [26.02.2019].

                                                                                                                     Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 11
des Aufsichtsrates nach § 97 Aktiengesetz. Ob diese               In den Vorständen der quotengebundenen Unter-
                        pflichtgemäß erfolgt ist, kann zusätzlich durch den            nehmen besteht ebenfalls weiterhin Aufholbedarf. Zu
                        Wirtschaftsprüfer geprüft werden.                              Beginn des Jahres 2019 waren lediglich 43 Vorstände
                                                                                       weiblich. In sieben Unternehmen waren dabei jeweils
                                                                                       zwei Frauen im Vorstand. In nur zwei Unternehmen
                        4.6     Dynamisierung                                          gibt es jeweils eine weibliche Vorstandsvorsitzende. In
                                                                                       Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Vorstands-
                        Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von              verträgen in der Regel um drei- bis fünfjährige Lauf-
                        Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG)               zeiten handelt, war auch nicht zu erwarten, dass ad
                        gibt vor, dass beide Geschlechter mindestens zu 30             hoc viel mehr Frauen einen Vorstandposten besetzen.
                        Prozent in den vom Gesetz erfassten Aufsichtsrats-             Weit vor der gesetzlichen Verpflichtung zu den Zielvor-
                        gremien vertreten sein müssen. Eine gleichberechtig-           gaben hätten unternehmerische Maßnahmen ergriffen
                        te Teilhabe ergibt sich daraus nicht. Eine Annäherung          werden müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten
                        daran könnte aber erreicht werden, indem jede ge-              zu qualifizieren. Dieses Fazit gilt umso mehr für nicht
                        setzliche Vorgabe nach beispielsweise zehn Jahren30            quotengebundene Unternehmen. Diese besetzen der-
                        mit einer automatischen Erhöhung auf mindestens 40             zeit noch weitaus weniger Frauen im Vorstand. Das
                        Prozent31 verbunden wird. Für das bestehende FüPoG             Gesetz entfaltet damit nicht die erhoffte Wirkung auf
                        hieße dies, dass es (zehn Jahre nach Inkrafttreten)            Unternehmen, die von der Quote nicht erfasst werden.
                        mit dem Jahr 2025 eine Mindestquote von 40 Prozent                Damit lässt sich attestieren: Ein „kleines“ Quoten-
                        vorschreiben würde. Die gleiche Systematik könnte              gesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zu-
                        auch bei jeder anderen neuen gesetzlichen Regelung             dem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch kei-
                        zugrunde gelegt werden.                                        nen Kulturwandel. Freiwillige – wenn auch gesetzlich
                                                                                       erforderliche – Selbstverpflichtungen kommen nicht
                                                                                       mit Siebenmeilenstiefeln daher, sondern trippeln nur
                                                                                       vor sich hin. Nach wie vor sind es die Rollen- und Ge-
                                                                                       schlechterstereotype, die Karrierepfade von Frauen
                        5 FAZIT                                                        hemmen. Es bedarf neuen Gestaltungswillens, um

                        Eine gesetzliche Geschlechterquote wirkt in den we-            – das Gesetz zu korrigieren, damit auch Unterneh-
                        nigen Unternehmen, für die sie gilt. Allerdings errei-           men, die sich der Mitbestimmung im Aufsichtsrat
                        chen nur Unternehmen mindestens 30 Prozent Frau-                 entziehen, im Geltungsbereich erfasst werden,
                        en im Aufsichtsrat, sofern Neu- oder Nachwahlen                – den Geltungsbereich des bisher wenig ambitionier-
                        bereits anstanden und die Abrundungsmöglichkeit                  ten Gesetzes auszuweiten,
                        nicht genutzt wurde. Insgesamt handelt es sich um              – Kontrolle und Transparenz zu schaffen durch Mel-
                        85 Unternehmen.                                                  depflichten und Verpflichtung zu eingeschränkten
                            Unter den insgesamt 107 quotengebundenen Un-                 Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfer,
                        ternehmen sind nach wie vor noch 22, welche die                – durch eine Dynamisierung eine Annäherung an eine
                        Quote unterschreiten. Einige Unternehmen haben                   geschlechterparitätische Besetzung im Aufsichtsrat
                        Maßnahmen ergriffen, um die Quote – so ihre Argu-                zu erreichen.
                        mentation gegenüber den Aktionären – vorzeitig zu
                        erfüllen. Keines der drei Unternehmen steht jedoch             Ideen hierfür liegen mit diesem Report vor. Die Vor-
                        nach der Gremienvergrößerung besser da als vorher.             schläge sind Schlussfolgerungen aus der Praxis und der
                        Es muss resümierend testiert werden: Das Gesetz er-            Auswertung der Daten für die zurückliegenden Jahre
                        füllt lediglich seinen Minimalzweck. Gerade einmal 38          und sollten Einzug in die politische Meinungsbildung
                        von 107 Unternehmen haben einen höheren Frauen-                haben. Nun sind Politiker*innen, Unternehmer*innen,
                        anteil als gesetzlich erforderlich. Davon hat nur ein          Gewerkschafter*innen und Investor*innen gefordert,
                        Unternehmen gleich viele Frauen wie Männer im Gre-             die Geschlechterparität in Führungspositionen weiter
                        mium. Und nur in einem Unternehmen gibt es mehr                zu forcieren, so wie es Brandenburg mit dem Parité-
                        weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder. Die           Gesetz 32 für den Landtag getan hat. Schaden würde
                        Mehrzahl der Unternehmen stellt nur so viele weibli-           uns das nicht, ganz im Gegenteil, denn „gerade in Füh-
                        che Aufsichtsratsmitglieder, wie gesetzlich erforder-          rungspositionen wirken sich gemischte Teams äußerst
                        lich. Die Geschlechterquote in Höhe von 30 Prozent             fruchtbar auf den Unternehmenserfolg aus.“33
                        lässt sich damit als neue gläserne Decke für den Auf-
                        sichtsrat umschreiben.
                                                                                       32 Vgl. Wehner, Markus (2019): Vorbild auch für den Bund?:
                                                                                          Parteien müssen in Brandenburg gleich viele Frauen
                                                                                          und Männer aufstellen, Frankfurter Allgemeine Online,
                        30 Die Dauer eines Aufsichtsratsmandats beläuft sich übli-        31.1.2019, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorbild-
                           cherweise auf fünf Jahre. Damit müsste nach Beendigung         auch-fuer-den-bund-brandenburg-beschliesst-das-erste-
                           des zweiten regulären Besetzungszyklus nach Inkrafttreten      parite-gesetz-16017976.html [26.2.2019].
                           der Vorschrift eine Ausweitung der Quote im Unternehmen     33 Vgl. Zitat von Ludger Ramme, Hauptgeschäftsführer der
                           erfolgen.                                                      Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände in: Ja-
                        31 Ein Gremium mit drei Mandaten muss von dieser Regelung         nik, Christoph (2013): Gemischte Teams: Erfolgsmodell für
                           ausgenommen werden.                                            die Zukunft, VAA Newsletter, Ausgabe Juli 2013.

Mitbestimmungsreport Nr. 48, 03.2019 Seite 12
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