Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ

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Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Abdriftvermeidung
DI Hubert Köppl
Pflanzenschutzreferent
Ing. Roman Hauer, LK-NÖ
Landtechnik
Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Abdriftschäden

                 saubere Arbeit,
                  aber zu Nahe
                    am Graben!

Folie 2
Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Pflanzenschutzmittelabdrift-Rechtliche Situation
 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, § 18 Abs. 6
   bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind nachteilige
    Einwirkungen auf Nachbargrundstücke zu vermeiden!
   Informationspflicht bei Unfällen!

 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 364

Folie 3
Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Abdriftproblematik - Bioflächen
 neue EU-Bio-Verordnung (ab 2021 umzusetzen)
   bei PSM-Rückstand auf Bioware: „Betrieb hat ein Problem“
     Vermeidungsstrategien müssen erarbeitet werden
     kein Grenzwert festgelegt
        Fachausschuss für Rückstände in Österreich behandelt das
         Thema
        LE-Projekt beantragt
   Konsequenzen für Biobetrieb bei Rückstand (aktuell):
     Meldepflicht an Kontrollstelle, AMA
     Ware kann nicht als „Bio“ vermarktet werden
     betroffene Fläche:
        keine Bioprämie im Jahr der Kontamination
        wird wieder Umstellungsfläche (2-3 Jahre)

             DI Hubert Köppl, Pflanzenschutzreferent
             Frühjahr 2007 /Folie 4
Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 – Vorsorgemaßn. zur
    Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
                                 (Artikel 28)

Um eine Kontamination durch Erzeugnisse oder Stoffe, die nicht für die
Verwendung in der biologischen Produktion gemäß Artikel 9 Absatz 3
Unterabsatz 1 zugelassen sind, zu vermeiden, ergreifen die Unternehmer
auf jeder Stufe der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs folgende
Vorsorgemaßnahmen:
 Maßnahmen zur Ermittlung und Vermeidung der Risiken einer
   Kontamination – regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen
 Trennung von biologischen und nicht-biologischen Erzeugnissen
   und Umstellungserzeugnissen
 bei begründetem oder nicht auszuräumenden Verdacht einer Nicht-
   Konformität des biologischen bzw. Umstellungserzeugnisses Meldung
   des Erzeugers an Kontrollstelle/Behörde

24.01.2019
5                             OÖ PSM Tage
Abdriftvermeidung DI Hubert Köppl Pflanzenschutzreferent Ing. Roman Hauer, LK-NÖ Landtechnik - LK OÖ
Neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 –
        Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen
                       Erzeugnissen oder Stoffen (Artikel 29) I

     Kontrollstelle/-behörde führt so rasch wie möglich zur Feststellung der
      Quellen und der Ursache unverzüglich eine amtliche Untersuchung
      gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 durch, um die Einhaltung der
      Vorgaben zu untersuchen
     und sie verbietet vorläufig sowohl das Inverkehrbringen der
      betreffenden Erzeugnisse als biologische
      Erzeugnisse/Umstellungserzeugnisse als auch ihre Verwendung in der
      biologischen Produktion bis zum Vorliegen d. Untersuchungsergebnisse
     Endgültiges Verwendungs- und Vermarktungsverbot, wenn U.
        Erzeugnisse oder Stoffe, die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1
          nicht für die Verwendung zugelassen sind, verwendet hat
        nicht die in Art 28 (1) genannten Vorsorgemaßnahmen ergriffen hat
        auf frühere relevante Aufforderungen der zuständigen (Kontroll-)
          behörden oder Kontrollstellen hin keine Maßnahmen ergriffen hat.
24.01.2019
6                              OÖ PSM Tage
Neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 –
        Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen
                       Erzeugnissen oder Stoffen (Artikel 29) II

     Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament und
      dem Rat bis zum 31. Dezember 2024 einen Bericht über die Umsetzung
      dieses Artikels, über das Vorhandensein von Erzeugnissen oder Stoffen,
      die nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen
      Produktion gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 zugelassen sind,
      und über die Bewertung der in Absatz 5 dieses Artikels genannten
      nationalen Vorschriften vor.
     diesem Bericht kann gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag im
      Hinblick auf eine weitere Harmonisierung beigefügt werden!!!

24.01.2019
7                              OÖ PSM Tage
DI Hubert Köppl, Pflanzenschutzreferent
Frühjahr 2007 /Folie 8
Ausbringen der Pflanzenschutzmittel
Witterungsbedingungen beachten! Kein Pflanzenschutz bei
  Lufttemperatur >25 °C
  Windgeschwindigkeit >5 m/s (3 m/s)
  und relative Luftfeuchtigkeit
Windskala

                Windgeschwindigkeit
   Windstärke                              Merkmale
                       m/s
                                      Rauch steigt gerade
           0          0 - 0,2
                                          aufwärts
                                      Wind nur durch Rauch
           1         0,3 - 1,5
                                           erkennbar
                                      Blätter säuseln, Wind
           2         1,6 - 3,3
                                        im Gesicht fühlbar
                                       Blätter und dünne
           3         3,4 - 5,4
                                      Zweige bewegen sich

Folie 10
Abdrift - Kennzahlen
      Tropfengröße     Freifallge-   Zeit bis zur           Abdrift bei
          in µm      schwindigkeit    Zielfläche            5 m/s Wind
                        in cm/s      aus 70 cm                 in m

           50             7,2           12,5                      50
           100            25             3,5                      14
           150            46              2                        8
           200            70             1,3                       5
           300           115             0,8                       3
           500           200            0,45                       2

                                                    Quelle: Ernst Herbst-Landtechnik

Folie 11
Existenzdauer von Spritztropfen

 Tropfendurch-   Temperatur in °C   Rel. Luftfeuchte   Tropfen Existenz-
 messer in µm                       in %               dauer in s

           100          20                 70                 20
           100          20                 40                 9
           100          30                 70               17-18
           100          30                 40                 8

Folie 12
Folgen von Abdrift
Oberflächengewässer und Feldbrunnen
      Gefährdung der Wasserorganismen
      Rückstände in Oberflächenwasser und Grundwasser
Biologisch und konventionell bewirtschaftete
Nachbarflächen
      Schäden an den Kulturen
      Rückstände von nicht erlaubten Pflanzenschutzmitteln
Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen und Siedlungen
      Schädigung von Pflanzen in Hausgärten und Nicht-Ziel-Organismen
      Belästigung und Gesundheitsgefährdung von Anrainern
Befestigte Wege und versiegelte Flächen
      Antrocknen der Spritzbrühe auf befestigten Flächen
      Abschwemmung in Kanal bereits durch geringe Regenmengen
Abdrift über Wind und Thermik
DI Hubert Köppl, Pflanzenschutzreferent
Frühjahr 2007 /Folie 15
DI Hubert Köppl, Pflanzenschutzreferent
Frühjahr 2007 /Folie 16
Wie reduziert man Abdrift ?
    Gestängehöhe anpassen  eher Richtung 40 cm anstatt
    der üblichen 50 bis 60 cm Zielflächenabstand (bereits 10 cm
    mehr Abstand können die Abdrift verdoppeln!!!)
    Niedrigere Fahrgeschwindigkeiten reduzieren
    Turbulenzen und Gestängeschwingungen
    Druck anpassen je höher der Druck, desto feiner sind die
    Tropfen und desto größer ist die Abdrift.
Lösung gegen das Überspritzen
  am Feldrand
    Äußerste Düse(n) schließen (schlechte Querverteilung zum
     Feldrand)

Quelle: Amazone
Beispiel Randdüsenschaltung

           Quelle: Amazone
Viel Erfolg im Pflanzenschutz 2019
 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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