Abfallkalender 2022 Plettenberg - Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...

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Abfallkalender 2022 Plettenberg - Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
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                              Sie
                Anmeldu
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Abfallkalender 2022
         Plettenberg
Abfallkalender 2022 Plettenberg - Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Abfallkalender 2022 Plettenberg - Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Inhalt (alphabetisch sortiert)
Abfall......................................................................................................... 42-50
Abfallgebühren............................................................................................... 13
Abfuhrtermine Graue / Gelbe / Blaue Tonne.................................................. 59
Altglas ............................................................................................................ 16
Altkleider......................................................................................................... 22
Altpapier......................................................................................................... 15
Bioabfall.......................................................................................................... 12
Blaue Altpapiertonne................................................................................. 10-11
Bringhof..................................................................................................... 36-38
Bringhöfe in Iserlohn...................................................................................... 39
Bringhof in Werdohl........................................................................................ 40
CDs/DVDs...................................................................................................... 24
Containerstandorte Altkleider......................................................................... 58
Containerstandorte Glas / Papier.............................................................. 57-58
Elektroaltgeräte......................................................................................... 27-30
Elektrogroßgeräte und Sperrmüll................................................................... 54
Gelbe Wertstofftonne..................................................................................... 8-9
Graue Restmülltonne.................................................................................... 6-7
Grünabfall.................................................................................................. 17-19
Grünabfallabfuhr/-container............................................................................ 55
Illegale Abfallablagerung................................................................................ 14
Internet........................................................................................................... 41

                                                                                                                          Welche Information finde ich wo?
Kompostierung............................................................................................... 20
Kontakte........................................................................................................ 3-4
Kork................................................................................................................ 23
Leerungstermine Blaue Altpapiertonne.......................................................... 72
Leerungstermine Gelbe Wertstofftonne..................................................... 70-71
Leerungstermine Graue Restmülltonne.................................................... 68-69
Meine Leerungstermine............................................................................. 74-75
Notizen........................................................................................................... 73
Regeln für einen guten Kompost.................................................................... 21
Schadstoffe................................................................................................ 33-35
Schadstoffmobil und Elektrokleingeräte.................................................... 51-53
Sperrmüll................................................................................................... 25-26
Straßenliste............................................................................................... 60-67
Tausch- und Verschenkmarkt......................................................................... 31
Tipps rund um den Abfall.................................................................................. 5
Vorwort............................................................................................................. 2
Was tun, wenn................................................................................................ 32
Weihnachtsbäume, Abfuhrtermine................................................................. 56

                                                                                                                    1
Abfallkalender 2022 Plettenberg - Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Vorwort
                                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

                                 Die Stadt Plettenberg und der Zweckverband für Abfall-
                                 beseitigung (ZfA) überreichen Ihnen heute den neuen
                                 Abfall- und Wertstoffkalender.

                                In diesem finden Sie wie gewohnt das breite Angebot
                                der Abfallbeseitigung in Ihrer Stadt. Leider kommt es
                                immer wieder vor, dass Abfälle dort landen, wo sie nicht
                                hingehören: auf der Straße, im Wald oder Park. Das ist
                                nicht nur ärgerlich für das Auge. Die Beseitigung dieser
          illegal entsorgten Abfälle bedeutet auch zeitlichen und finanziellen Aufwand.
          Und es hat auch Folgen für die Natur. Abfälle sind für Tiere eine Gefahr, wenn
          sie sich darin verheddern oder sie fressen. Schadstoffe können ins Erdreich
          oder Grundwasser gelangen. Also im Sinne Ihrer Mitmenschen und Umwelt:
          Nutzen Sie öffentliche Mülleimer oder entsorgen Sie Abfälle über Ihre Tonnen
          zu Hause.

          Neben der grauen Restmülltonne stehen Ihnen wie
          gewohnt die gelbe Wertstoff- und die blaue Altpapierton-
          ne zur Verfügung. Auch Sperrmüll, Elektrogroßgeräte
          und Grünabfälle werden auf Wunsch weiterhin ohne
          zusätzliche Gebühren direkt am Grundstück abgeholt.
          Des Weiteren können Abfälle auch an den Bringhöfen
Vorwort

          ordnungsgemäß entsorgt werden. Für alle noch brauch-
          baren Dinge gibt es den Tausch- und Verschenkmarkt
          im Internet, den Sie gern noch häufiger als bisher schon
          nutzen können.

          Die sehr komfortable und moderne Abfallentsorgung in unserer Stadt funkti-
          oniert gut, wenn Sie die Sammelsysteme richtig nutzen. Alle Online-Service-
          angebote finden Sie unter www.zfa-iserlohn.de. Auch mit mobilen Geräten
          können Sie die wichtigsten Dienste nutzen.

          Plettenberg, Dezember 2021

          Ulrich Schulte                        Michael Joithe
          Bürgermeister der Stadt Plettenberg   Verbandsvorsteher des ZfA

          2
Kontakte
Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA)
Corunnastraße 50; 58636 Iserlohn
Internet:                              www.zfa-iserlohn.de
Telefon:                               02371 / 9669-0
Fax:                                   02371 / 9669-66
Abfallberatung:                        02371 / 9669-35
Bringhof-Infonummer:                   0800 / BRINGHOF
(keine Sperrmüllanmeldung)             0800 / 27464463
Bringhof Werdohl                       Montag     10.00 - 13.00 Uhr
Gildestraße 34                         Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr
58791 Werdohl                          Mittwoch geschlossen
                                       Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr
                                       Freitag    15.00 - 18.00 Uhr
                                       Samstag 10.00 - 16.30 Uhr
Stadt Plettenberg
Grünestraße 12, 58840 Plettenberg

                                                                            Kontakte
Sachgebiet Steuern und Abgaben         02391 / 923-138, -218, -208
und Abfallberatung:
Satzungs- und Kalkulationsfragen:      02391 / 923-235
Neues Anmeldeverfahren
Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten und
Grünabfall die Internetseite des ZfA: www.zfa-iserlohn.de, die neuen
Postkarten hier im Heft oder die Internetseite der Stadt Plettenberg:
www.plettenberg.de

                                                                        3
Kontakte
            Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW
            Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn
            Herr Oberle                      02371 / 20504

            Märkischer Kreis, Abfallberatung für Gewerbebetriebe
            Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
            Herr Bartsch                     02351 / 966-6371

            Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG
            Hegestück 20, 58640 Iserlohn
            Zentrale                         02371 / 434-0
            Anlieferung Grünabfall:          Mo - Fr 6.00 - 18.00 Uhr
                                             Sa 7.00 - 13.00 Uhr

            Müllheizkraftwerk Iserlohn (AMK mbH)
Kontakte

            Giesestraße 10, 58636 Iserlohn
            Telefon:                         02371 / 4301-0
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.30 Uhr
                                             Samstagstermine nach Anfrage
                                             www.amk-entsorgung.de

            Deponie Lüdenscheid-Lösenbach
            AEL - Abfallentsorgungsanlage Lösenbach GmbH
            Lösenbacher Landstraße 141, 58509 Lüdenscheid
            (Steinbruch Lösenbach)
            Telefon:                         02351 / 79166
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr

           Empfehlung: Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten vor
           einer Anlieferung nochmals telefonisch bei o.g. Einrichtungen, da
           nach dem Druck Veränderungen erfolgen können.

           4
Tipps rund um den Abfall
Abfallvermeidung ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen
Gebühren. Was können Sie tun?

      Inserieren Sie gut erhaltene Dinge kostenlos im Tausch- und
      Verschenkmarkt unter www.zfa-iserlohn.de anstatt sie beim
      Sperrmüll zu entsorgen.

      Verzichten Sie auf überflüssige Verpackungen.

      Nutzen Sie Mehrweg- und Pfandsysteme.

      Machen Sie von Nachfüllpacks Gebrauch.

      Verwenden Sie Einkaufstaschen für den Heimtransport.

      Benutzen Sie Frischhalteboxen und Trinkflaschen.

      Kaufen Sie langlebige u. reparaturfreundliche Produkte.

      Nutzen Sie Akkus statt Batterien. Akkus sind bis zu 1000

                                                                     Tipps rund um den Abfall
      mal wieder aufladbar.

      Verzichten Sie bei Feiern und Festen auf Einweggeschirr
      z. B. Geschirr u. Besteck beim Partyservice leihen.

      Geben Sie Umverpackungen, Altöl, Altbatterien und Akkus
      beim Handel zurück.

      Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Aufkleber „Bitte
      keine Werbung einwerfen!“ anbringen. Gegen Werbe- u.
      Reklamesendungen durch die Post kann man sich durch
      eine Eintragung in die „Robinson-Liste“ schützen:

      DDV Robinsonliste		 Tel.: 07156 / 951010
      Postfach 1401			www.ddv-robinsonliste.de
      71243 Ditzingen

                                                                 5
Graue Restmülltonne
                      Für alle nicht verwertbaren Abfälle stellt Ihnen der ZfA Graue Rest-
                      müllbehälter zur Verfügung.

                      Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die im ZfA-Gebiet
                      gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angelie-
                      fert.

                      Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle, verbunden mit einer Nut-
                      zung der freiwerdenden Energie als Fernwärme und Strom.
                      In die Graue Restmülltonne gehören z. B.:

                       Asche (kalt)               Glühlampen, Spiegel
                       Zigarettenkippen           ausgehärtete Dispersionsfarben
                       Hygieneartikel             Staubsaugerbeutel
                       noch volle Verpackungen    alte Bekleidung
                       Porzellan, Steingut        verschmutzte Papiere, Tapeten
Graue Restmülltonne

                       Töpfe, Spielzeug, etc.

                              Nicht in die Graue Restmülltonne gehören:

                              • Wertstoffe

                              • Schadstoffe

                              • Bauschutt

                      6
Graue Restmülltonne
Hinweise

Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schlie-
ßen lässt. Neben den Behältern stehende Abfälle werden nicht mit-
genommen. Die Behälter bis 240 Liter werden von den Müllwerkern
zur Leerung an die Straße gestellt, wenn der Standort nicht weiter
als 15 m von der Straße entfernt ist, der Zugang befestigt, einen
Meter breit, eben und stufenlos ist.

Am Leerungstag müssen die Behälter den Müllwerkern ab 7.00
Uhr zugänglich sein. Für das unverzügliche Zurückstellen der
geleerten Tonnen hat jeder Grundstückseigentümer selbst Sor-
ge zu tragen.

Die Behälter ab 360 l Volumen sollten so aufgestellt werden, dass
sie vom Sammelfahrzeug direkt aufgenommen werden können.
Ist der Ort der Leerung nicht der normale Standort des Behälters,
muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Behälter
zur Leerung an geeigneter Stelle bereit stehen.

                                                                        Graue Restmülltonne
Leerung

Die Leerung der Behälter erfolgt in der Regel immer am gleichen
Wochentag. Die Grauen Restmüllbehälter (60 l - 360 l) werden
14-täglich geleert, ab 770 l wöchentlich. Verschiebungen bei Feier-
tagen sind in den Termintabellen bereits berücksichtigt!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 32 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

      Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle ab
                          Seite 68.

                                                                    7
Gelbe Wertstofftonne
                                                    In die Gelbe Wertstofftonne gehören
                                                    grundsätzlich nur restentleerte Verpa-
                                                   ckungsmaterialien aus Kunststoffen,
                                                   Verbundstoffen und Metallen.

                                                   Hier einige Beispiele:

                                                  Verpackungen aus Kunststoffen…
                                                  wie z. B. Spül-, Wasch– u. Pflegemit-
                                                 telflaschen, Joghurt-, Margarine– u.
                                                Quarkbecher, Tragetaschen, Beutel, Ein-
                                                wickelfolien, geschäumte Verpackungen
                                               (z. B. Styropor)

                                              Verpackungen aus Verbundstoffen…
                                          wie z. B. Saft- u. Milchkartons, Vakuumverpa-
                                 ckungen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost
Gelbe Wertstofftonne

                       Verpackung aus Metallen…
                       wie z. B. Aluminiumfolien u. - schalen, Konserven- und Getränke-
                       dosen, Schraubverschlüsse und Kronkorken

                       Nicht in die Gelbe Wertstofftonne gehören z. B.:

                                              * Restmüll       * Papier
                                              * Windeln        * Elektrogeräte
                                              * Tapeten        * Bodenbeläge
                                              * Glas		         * Spielzeug

                       8
Gelbe Wertstofftonne
Bitte beachten Sie:

        Stapeln Sie unterschiedliche Verpack-
        ungen nicht ineinander.

        Lösen Sie Aluminiumdeckel vom Rest
        der Verpackung und werfen Sie beides
        ein.

        Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein.

        Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpack-
        ungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die
        Altglas– bzw. Altpapierbehälter.

        Leider befindet sich in den Gelben Tonnen bis zu 50%
        Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich.

        Deshalb gilt: Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden vom

                                                                          Gelbe Wertstofftonne
        Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden.
        Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen wer-
        den. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere Restmüll-
        behälter kostenpflichtig aufgestellt werden müssen.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 32 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

   Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 70.

Besondere Anforderungen
Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien
erfüllen: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stu-
fen und Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein,
kein loser Kies. Behälter über 240 l müssen mit dem Entsorgungs-
fahrzeug direkt anfahrbar sein.
                                                                      9
Blaue Altpapiertonne
                       Die Blaue Tonne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger inter-
                       essant, die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontai-
                       ner nicht mehr gehen können oder wollen. Sie soll eine flächendecken-
                       de Erfassung von Altpapier auch bei sinkenden Verwertungspreisen
                       sicherstellen. Da die Bestellung und Nutzung der Blauen Papiertonne
                       freiwillig ist und aus der Bereitstellung keine zusätzlichen Kosten ent-
                       stehen, werden Sie auch nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.

                       Die Blaue Altpapiertonne ist in 2 Größen erhältlich: 240 l, für ca. 6
                       Personen, und 1.100 l für größere Wohnanlagen ab ca. 30 Personen.
                       Die Standardgröße von 240 l ist die Mindestausstattung, da kleinere
                       Behälter bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr nicht sinnvoll sind. Die
                       genauen Leerungstermine für Ihre Straße entnehmen Sie bitte der
                       Tabelle auf Seite 72.

                       Bestellung der Blauen Altpapiertonne
                       Bestellen kann nur der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm
                       Bevollmächtigter (z. B. Hausverwalter). Wenden Sie sich also ggf. an
                       Ihren Vermieter, wenn Sie eine Blaue Tonne erhalten möchten. Neube-
Blaue Altpapiertonne

                       stellungen und Änderungen sind ganzjährig möglich, werden jedoch
                       immer erst zum Quartalswechsel ausgeführt. Das ist aufgrund der er-
                       forderlichen Abfuhrplanung nicht anders möglich. Die Bestellunterlagen
                       können Sie beim ZfA unter der Rufnummer 02371/9669-31 anfordern.

                       Alternative Entsorgungsmöglichkeiten?
                       Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, das Altpapier bei unseren
                       Bringhöfen abzugeben. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin karitati-
                       ven Sammlungen überlassen oder wie bisher zu den Papiercontainern
                       bringen.

                       Besondere Anforderungen
                       Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien erfül-
                       len: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stufen und
                       Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein, kein loser
                       Kies. Die 1.100-l-Behälter müssen mit dem Entsorgungsfahrzeug direkt
                       anfahrbar sein. Ausnahmen sind aufgrund des hohen Gewichts von vollen
                       Papiertonnen nicht möglich.

                       10
Blaue Altpapiertonne

Papierbündel oder Kartons dürfen zur Abholung nicht neben die Papier-
tonne gestellt werden. Sie werden grundsätzlich
nicht mitgenommen! Für größere Mengen oder
sperrige Kartonagen stehen Ihnen wie gewohnt
unsere Bringhöfe sowie die öffentlichen Papiercon-
tainer zur Verfügung.

Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter den
Müllwerkern ab 7:00 Uhr zugänglich sein. Für das
Zurückstellen der geleerten Tonne auf das Grundstück hat jeder Eigentü-
mer selbst Sorge zu tragen. Dies wird nicht von den Müllwerkern übernom-
men.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:
                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe

                                                                              Blaue Altpapiertonne
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören:

                   * Verbundverpackungen (z. B. Tetra Pak)
                   * gebrauchtes Hygienepapier
                   * Aktenordner
                   * Dachpappe, Tapeten
                   * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                   * Pergament- oder Butterbrotpapier

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 32 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

      Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                          Seite 72.
                                                                         11
Bioabfall
            Bei den Bringhöfen im Verbandsgebiet findet eine getrennte Samm-
            lung von Bioabfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bio-
            abfälle dort kostenfrei abgeben.

            Zu Bioabfällen gehören z. B.:

                              Salat-, Gemüse- und Obstreste
                              Überlagerte Nahrungsmittel
                              Feste Speisereste
                              Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
                              Eierschalen

            Nicht in den Bioabfall gehören z. B.:

                              * Windeln und Hygieneartikel
                              * Staubsaugerbeutel
                              * Asche
                              * Zigarettenkippen
Bioabfall

                              * Plastiktüten
                              * Kleintierstreu

            12
Abfallgebühren
Zum Redaktionsschluss lagen die Abfallgebühren noch nicht vor.
Notieren Sie sich die Gebührensätze bei Bedarf auf dieser Seite:

Gebühr je Abfallbehälter bei 14-täglicher Leerung

  60 l Behälter

  80 l Behälter

 120 l Behälter

 240 l Behälter

 360 l Behälter

Gebühr je Abfallbehälter bei wöchentlicher Leerung

                                                                    Abfallgebühren
  770 l Behälter

 1.100 l Behälter

 2.500 l Behälter

 5.000 l Behälter

Fragen zur Gebührenkalkulation und -satzung beantwortet die Stadt
Plettenberg unter der Rufnummer 02391 / 923-235. Nach Verfügbar-
keit finden Sie die Gebührensätze auch unter

                                            www.zfa-iserlohn.de.

                                                              13
Illegale Abfallablagerung
                            Müll ablagern ist verboten!
                            Das Ablagern von Abfällen und Wertstoffen außerhalb der zu-
                            gelassenen Abfallbehälter, z. B. neben den Depotcontainern, auf der
                            Straße, in Grünanlagen oder der freien Landschaft, ist nach der Ab-
                            fallsatzung des ZfA eine Ordnungswidrigkeit! Der ZfA verfolgt Ord-
                            nungswidrigkeiten konsequent und verhängt Bußgelder, denn nur
                            wenn die Spielregeln eingehalten werden, funktioniert das System.

                            Müll ablagern kann teuer werden!
                            Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung mit einem „Umwelt-
                            Knöllchen“ von 20,- € für die Ablagerung eines Sackes Grünabfall
                            neben dem Container bis hin zu Bußgeldern von bis zu 1.000 €, z.
                            B. wenn größere Mengen an Müll abgelagert werden oder wenn
                            Container beschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Bußgeld bis
                            50.000 € verhängt werden.
                            Illegale Entsorgung wird auf keinen Fall akzeptiert!

                            Ihre Hilfe ist erwünscht!
                            Wenn Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachten, egal
Illegale Abfallablagerung

                            wo, scheuen Sie sich nicht, dies zu melden. Notieren Sie sich so
                            viele Fakten wie möglich, dann ist die Chance groß, einen Übeltäter
                            auch zu überführen. Melden Sie solche Fälle bei der Stadtver-
                            waltung oder direkt beim ZfA (02371/9669-31). Müllablagerungen
                            jeglicher Form sind kein Kavaliersdelikt. Sie kosten uns alle viel
                            Geld für die Beseitigung und in manchen Fällen sind es echte Ge-
                            fahrenquellen.

                            So machen Sie alles richtig:
                              Befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr.
                              Schalten Sie den Motor aus (Lärmvermeidung).
                              Füllen Sie nur die vorgesehenen Wertstoffe ein.
                              Nehmen Sie Tragehilfen wieder mit nach Hause.
                              Bei vollem Container anderen Standort oder Bringhof nutzen.
                              Informieren Sie uns über illegale Müllablagerungen.

                            Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte der Tabelle ab
                            Seite 55.
                            14
Altpapier
Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Illustrierte, aber auch
Verpackungen aus Papier, wie z. B. Kartons, werden über die Altpa-
piercontainer oder die Blaue Altpapiertonne eingesammelt.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:

                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne ge-
hören:

                  * Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                  * gebrauchtes Hygienepapier
                  * Aktenordner

                                                                     Altpapier
                  * Dachpappe, Tapeten
                  * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                  * Pergament– oder Butterbrotpapier

WICHTIG: Verpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen ge-
        hören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Papier-
        container oder die Blaue Altpapiertonne. Bitte geben Sie
        nur die Pappe (z. B.
        Pralinenschachteln)
        in den Papiercontai-
        ner oder die Blaue
        Altpapiertonne.
        Kunststoffteile der
        Verpackung gehören
        in die Gelbe Tonne.
        Nutzen Sie auch die
        vielerorts angebote-
        nen Bündelsamm-
        lungen für Papier.
                                                                15
Altglas
          Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes wird Altglas flächen-
          deckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die
          entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach
          Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun).
          Tipp: Geben Sie blaues Glas mit ins Grünglas.

          Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben ge-
          trennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst
          in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik,
          Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts
          davon in die Container werfen. Anschließend werden die Scherben
          zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet.

          In die Altglascontainer gehören ausschließlich Glasverpa-
          ckungen, also:

                    Flaschen
                    Konserven- und Marmeladengläser
Altglas

                    sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen
                    aus Glas

          Nicht in den Altglascontainer gehören:

                           * ! ! ! Keramik, Steingut, Porzellan ! ! !
                           * Flachglas (Spiegel-, Fenster-, Autoglas)
                           * Neonröhren, Glühlampen, Energiesparlampen
                           * optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser

          WICHTIG: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder
                  Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern
                  mit in die Glascontainer oder in die Gelbe Wertstoff-
                  tonne. Glas auf keinen Fall in die Gelbe Wertstofftonne
                  geben! Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werk-
                  tags von 7.00 bis 20.00 Uhr!

          16
Grünabfall
Grünabfälle sind Baum-, Strauch- und Grasschnitt sowie Laub und
andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten
Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur Verfügung.
Diese werden in der Herbst-/Winterzeit einmal pro Woche geleert.
Hierbei gilt eine ähnliche Faustregel wie bei Winterreifen, von
Oktober bis Ostern. Wobei sich dieser Zeitraum auch leicht ver-
schieben kann, wenn z. B. im November noch viel Grün anfällt oder
an Ostern noch Schnee liegt. Die restliche Zeit des Jahres werden
die Grüncontainer zweimal pro Woche und zusätzlich nach Bedarf
geleert.
Falls ein Container dennoch voll sein sollte, benutzen Sie bitte ei-
nen anderen Standort. Sind die Container stark überfüllt, so können
Sie dies bei der Stadt Plettenberg, Frau Wystrach (Tel.: 02391/923-
235) melden. Das Ablagern von Grünabfällen jeglicher Art und
sonstigem Müll neben dem Container wird als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. Grundsätzlich ist die
öffentliche Entsorgung nur für private Haushalte vorgesehen.

Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten Terminen

                                                                       Grünabfall
eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück. Die Anmeldung
nehmen Sie am besten per Internet vor: www.zfa-iserlohn.de
oder www.plettenberg.de. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, kön-
nen Sie die neuen grünen Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden
Sie hier im Abfallkalender. Um die Abfuhr zum gewünschten Termin
zu ermöglichen, müssen alle Anmeldungen spätestens 8 Tage vor
dem Abfuhrtermin vorliegen.

                                                                 17
Grünabfall
             Die Grünabfälle müssen ab 7.00 Uhr gebündelt bzw. in Papiersä-
             cken am Straßenrand stehen. Die Säcke erhalten Sie beim Baube-
             triebshof, Am Wall 9. Die Säcke (max. 10 Stück) werden nur bei
             Abgabe bzw. Vorlage der Anmeldung ausgegeben. Für die Con-
             tainer und für die lose Sammlung gilt: Die Baum- und Strauchteile
             sollten eine Länge von 1 m und einen maximalen Durchmesser von
             20 cm nicht überschreiten.

             Zum Grünabfall gehören:           Nicht in den Grünabfall gehören:
                  Baum- und Strauchschnitt       Kunststoff- und Papiersäcke
                  Rasenschnitt und Laub          Speisereste, Obst und Gemüse
                  sonstige verrottbare Grünteile Textilien, Altpapier
                                                 Holzabfälle (z. B. Bretter,
                                                 Sägemehl)
                                                 Kleintierstreu und sonstiger
                                                 Stallmist

             Abfuhr der Weihnachtsbäume
Grünabfall

             Ihre Weihnachtsbäume (ohne jeglichen Baumschmuck) werden
             auch 2021 kostenlos abgeholt. Die Bäume müssen am Abholtag
             bis 7.00 Uhr gut sichtbar an der Straße bereitgestellt sein. Eine
             Anforderungskarte, wie bei der Grünabfuhr, ist nicht erforderlich.
             Die Abfuhrtermine stehen auf Seite 56.
             Zusätzlich zu diesen Abfuhrterminen besteht die Möglichkeit, die
             Weihnachtsbäume über die öffentlichen Grünabfallcontainer und an
             den Bringhöfen zu entsorgen. Bitte geben Sie Weihnachtsbäume
             nur zerkleinert in die Grünabfallcontainer.

             18
Grünabfall
Bitte beachten Sie:
Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am
Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die
Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags
von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den
Containern ist verboten!

Annahme in Iserlohn-Sümmern
Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht
die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände
der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Ge-
werbegebiet Rombrock) selbst anzuliefern.

Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 18.00 Uhr und Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr

Privatanlieferer: bis 500 kg kostenlos,
darüber hinaus 7,75 € pro 100 kg inkl. MwSt.

Landschaftsgärtner und gewerbliche Anlieferer: keine

                                                                        Grünabfall
Freimenge; 65,00 € pro Tonne zzgl. MwSt.

Für Fragen steht Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888378)
von der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung.

                                                                   19
Kompostierung
                Innerhalb eines Jahres kann aus unterschiedlichen organischen
                Abfällen aus Haus und Garten mit Hilfe eines Komposters oder
                Komposthaufens eine nährstoffreiche Erde (Humus) entstehen. Mit
                der Herstellung von Kompost leisten Sie einen praktischen Beitrag
                zum Umweltschutz. Wertvolle Rohstoffe bleiben im Garten. Der
                eigene Kompost erfüllt dabei im Zier- und Nutzgarten bei normalen
                Bodenverhältnissen alle Ansprüche der Pflanzen und des Bodens
                in nahezu idealer Weise.

                Hinweis:
                Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompost min-
                destens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt
                angelegt werden.

                Auf den Kompost gehören:

                             Gartenabfälle
                               - Laub, Rinde, Fallobst
                               - Erde aus Blumentöpfen und Garten
Kompostierung

                               - Rasen-, Baum- und Heckenschnitt

                             Küchenabfälle
                               - Gemüseabfälle aller Art
                               - Obstabfälle
                               - Eierschalen
                               - Kaffeefilter und Teebeutel

                Nicht auf den Kompost gehören:

                              * Asche aus Holz und Kohle
                              * Chemikalien
                              * Zigarettenkippen und -asche
                              * Inhalt von Staubsaugerbeuteln
                              * Tierkadaver, Fäkalien
                              * Stoffe, Textilien
                              * gekochte Speisereste

                20
Regeln für einen guten Kompost
Das Material für den Kompost nicht in eine Mulde legen.
Wichtig ist eine gute Luftversorgung, damit keine Ge-
ruchsbelästigung entsteht.

Um vielfältige Kleinstlebewesen im Komposter zu haben,
muss ein Bodenschluss gewährleistet sein. Kaffee- und
Teesatz und Zwiebelschalen sind ideal zum Anlocken.

Als unterste Schicht grobes Material aufstocken. Danach
mit feineren Stoffen schichtweise oder vermischt aufset-
zen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnis-
gefahr!

Abfälle, die Ungeziefer anlocken (z. B. Speisereste) ge-
ben Sie besser in die Restmülltonne.

Kleinstlebewesen brauchen Feuchtigkeit. Den Kompost-

                                                             Regeln für einen guten Kompost
haufen im Schatten anlegen und stets feucht halten.

Der fertige Haufen sollte abgedeckt werden, um die Wär-
meentwicklung zu fördern sowie die Feuchtigkeitsverluste
zu vermeiden.

Den Komposthaufen mindestens einmal „umsetzen“.

Fertiger Kompost sollte nicht länger als ein Jahr gelagert
werden. Je älter der Kompost, desto geringer ist sein
biologischer Wert.

                                                        21
Altkleider
                                       Altkleider sind Textilien, vornehmlich
                                       Bekleidung, die zwar schon benutzt sind,
                                       sich aber noch in einem guten Zustand
                                       befinden. Diese Art Textilien ist weltweit
                                       begehrt und wird daher nicht nur von
                                       karitativen Organisationen gern gesam-
                                       melt. Da die Erlöse für Altkleider in den
                                       letzten Jahren deutlich gestiegen sind,
                                       haben sich immer mehr rein gewerbliche
                                       Sammler in diesen Markt bewegt. Das
                                       schadet natürlich den karitativen Samm-
             lern und ihren gemeinnützigen Zwecken. Wir haben daher im Mär-
             kischen Kreis ein Modell entwickelt, mit dem wir gemeinnützigen
             Sammlern unter dem Dach des Kreises Schutz bieten können.

             Diese Kooperation zwischen Kreis und Wohlfahrtsverbänden er-
             kennen Sie an einem auf jedem Sammelcontainer aufgebrachten
             Aufkleber mit dem Logo des Märkischen Kreises und der Aufschrift
Altkleider

             „Diese Sammlung ist garantiert für einen guten Zweck!“ Bitte achten
             Sie auf diesen Aufkleber und geben Sie Ihre brauchbaren Altkleider
             möglichst nur in entsprechend gekennzeichnete Container. An
             allen offiziellen Containerstandorten in Ihrer Gemeinde, sowie an
                                                     den Bringhöfen des ZfA
                                                     finden Sie ausschließlich
                                                     diese Container. Bitte teilen
                                                     Sie uns über die Hotline
                                                     0800BRINGHOF mit, wenn
                                                     Sie an unseren Container-
                                                     standorten Altkleidercon-
                                                     tainer entdecken, die den
                                                     Aufkleber nicht tragen und
                                                     verwenden Sie diese nicht.

             Die Containerstandorte für die Altkleidersammlung finden Sie auf
             Seite 58.

             22
Kork
Was ist Kork?
Kork wird aus der mehrere Zentimeter dicken Borke der immer-
grünen Korkeiche gewonnen. Die Haupterzeugerländer sind Por-
tugal und Spanien. Der Baum kann das erste Mal nach 25 Jahren
geschält werden. Danach in Abständen von 7 bis 10 Jahren.

Märkischer Kork ist eine Initiative der Abfall– und Umweltberatung
der Verbraucherzentrale NRW und der Abfallberatung des Mär-
kischen Kreises, um im Kreisgebiet eine flächendeckende Kork-
sammlung aufzubauen.

Warum Kork sammeln?
Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll! Er lässt
sich gut granulieren und als Dämmstoff weiterverwenden.

In die Korksammlung gehören Flaschenkorken, Pinnwände und
Untersetzer aus Kork.

Nicht mit in die Korksammlung gehören verschmutzter Kork,

                                                                        Kork
Kork mit Anhaftungen von Holz, Kunststoffen, Kleber sowie Wein-
flaschenverschlüsse aus Kunststoff („Kunststoffkorken“). Auch
Renovierungsabfälle wie Korkplatten und -tapete gehören nicht in
die Sammlung.

Was passiert mit dem gesammelten Kork?
Der Kork wird gesäubert, verarbeitet und zumeist als Dämmstoff
weiterverwendet.

Wo kann der Kork abgegeben werden?

         in allen Bringhöfen des ZfA

                                                                  23
CDs/DVDs
           Millionenfach werden CDs und DVDs auf den Markt geworfen und
           landen früher oder später im Hausmüll. CDs bestehen aus einem
           Verbundwerkstoff aus Kunststoff, aus Aluminium und Lack. Beim
           Recycling wird nicht nur die Polycarbonatschicht der CDs wieder
           gewonnen, sondern auch die abgetragene Aluminiumschicht. Die
           Automobilindustrie setzt diese Werkstofffraktion für Metalliclacke
           ein. Das Kunststoffrecyklat wird in der Medizintechnik, in der Haus-
           haltswarenindustrie und in der Automobilindustrie eingesetzt.

           Tipp: CDs mit persönlichem Inhalt können Sie gegen unbefugtes
           Lesen durch Dritte schützen, indem Sie mit tiefen und breiten
           Kratzern die Oberseite (also die bedruckte Seite!) beschädigen und
           damit die Daten unlesbar machen.

           Initiiert durch den Märkischen Kreis ist in Werdohl Anfang 2005 eine
           Möglichkeit zur Abgabe alter CDs/DVDs geschaffen worden.

           Annahmestellen für CDs in Plettenberg:
CDs/DVDs

           A.        Bringhof Letmathe
                     Untergrüner Straße 18

           B.        Bringhof Werdohl
                     Gildestraße 34

           C.        Bringhof Iserlohn
                     Corunnastraße 50

           24
Sperrmüll
Anmeldeverfahren
Wir holen Ihren Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren, nach vorhe-
riger Anmeldung, direkt vor Ihrem Grundstück ab.

per Internet
Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll (auch Elektrogroßge-
räte und Grünabfall) vorrangig die Möglichkeit auf unserer Internet-
seite www.zfa-iserlohn.de oder www.plettenberg.de.

per Postkarte
Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die neuen Anmelde-
postkarten nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender.

Rechtzeitig anmelden
Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, müssen
alle Anmeldungen spätestens 8 Tage vor dem Abfuhrtermin im
Rathaus vorliegen.

                                                                       Sperrmüll
Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7.00 Uhr zur Abholung
bereit stehen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von
einer öffentlichen Fläche, z. B. vom Bürgersteig oder vom Stra-
ßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müll-
werkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum
Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern
nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen
werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass
der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

Die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite
54. Bei Rückfragen zu Ihrer Sperrmüllanmeldung (keine telefo-
nischen Anmeldungen) wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwal-
tung unter der Telefonnummer 02391/923-301 oder -302.

                                                                 25
Sperrmüll
            Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
            Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet
            im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals
            Sperrmüll!
            Hier einige Beispiele für Sperrmüll:
                        Möbel, Polstermöbel
                        Betten, Matratzen
                        Wäscheständer, Koffer etc.
                        Fahrräder
                        Teppiche (außer Verlegeware)

            Nicht mit abgefahren werden:
                      * in Säcken verpackte Abfälle
                      * lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
                      * Abbruchmaterial und Gebäudeteile z. B.: Paneele, Bret-
                        ter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Bad-
                        keramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen, Tape-
Sperrmüll

                        tenreste
                      * Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
                      * Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
                      * Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
                      * Kartonagen

            Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit
            Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühl-
            te und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht
            werden!
            Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Ko-
            sten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt!
            Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die
            Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt,
            handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
            Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsamm-
            lung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC.
            26
Elektroaltgeräte
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von
anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräten finden Sie
daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig
sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwer-
tung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum
einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten
gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können.

Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Mög-
lichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben.
Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßge-
räten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – we-
der in der Gelben noch in der Grauen Tonne – entsorgt werden.

Das illegale Entsorgen von Elektrogeräten – vor allem die illegale
Ausfuhr ins Ausland – kann die Umwelt schädigen. Denn Elektro-
geräte enthalten oft Schadstoffe, die gesondert entsorgt werden
müssen. Achten Sie daher auch darauf, dass Geräte beim Entsor-
gen nicht zu Bruch gehen. Personenbezogene Daten auf Geräten

                                                                       Elektroaltgeräte
wie Smartphones und Computern sollten Sie vor der Entsorgung
löschen.

Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem:
         Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
         Haartrockner, Rasierer
         Toaster, Kaffeemaschine
         Mobilfunkgeräte wie Smartphones
         IT-Geräte wie Computer
         Staubsauger, Bügeleisen
         Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
         Bohrmaschine

Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnom-
men werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen
werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den
Geräten und werden später fachkundig entfernt.

                                                                  27
Elektroaltgeräte
                   Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese be-
                   finden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik
                   und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im
                   Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausge-
                   gangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschä-
                   digungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus
                   vor der Entsorgung abgeklebt werden.

                   Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbands-
                   gebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in
                   Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Anschriften und
                   Öffnungszeiten können Sie dem Abfallkalender sowie der Website
                   des Zweckverbandes entnehmen.

                   Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des
                   Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt re-
                   gelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunk-
                   ten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten
                   Elektrokleingeräte entgegennimmt. Die Haltepunkte und Zeiten sind
Elektroaltgeräte

                   im Abfallkalender und auf der Website des Zweckverbandes zu
                   erfahren.

                   Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegen-
                   genommen. Dazu zählen:
                             Kühl- und Gefrierschränke
                             Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
                             Elektroherde und Mikrowellen
                             elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
                             elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen
                             Fernseher und Monitore
                             Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
                             Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren)

                   Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die
                   Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden
                   solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt.

                   28
Elektroaltgeräte
Dazu ist eine Anmeldung per weißer Anforderungskarte aus dem
Abfallkalender oder über die Website des Zweckverbandes not-
wendig. Beachten Sie, dass die Geräte am Abholtag ab 07:00 Uhr
an der Straße zur Abholung bereitgestellt werden müssen, damit
diese mitgenommen werden. Die Abholung ist privaten Haushalten
vorbehalten.

Lassen Sie vor allem Kühlgeräte nie von Schrotthändlern oder
anderen Personen mitnehmen! Diese trennen oft nur die werthal-
tigen Metallteile heraus. Dabei treten stark klimaschädliche Stoffe
                                          aus, was unbedingt vermie-
                                          den werden muss.

                                        Alle großen Elektronikge-
                                        schäfte sind im Übrigen
                                        verpflichtet, Elektroaltge-
                                        räte kostenlos zurückzu-
                                        nehmen. Kleine Elektroge-
                                        räte mit einer Kantenlänge

                                                                       Elektroaltgeräte
                                        von höchstens 25 Zentime-
                                        tern müssen grundsätzlich
vom Großhandel und den Fachgeschäften mit einer Verkaufsfläche
von über 400 m² entgegengenommen werden – unabhängig davon,
ob die Geräte dort gekauft wurden. Bei Elektrogeräten mit einer
Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern ist eine kostenlose Ent-
gegennahme nur dann verpflichtend, wenn auch ein neues Elek-
trogroßgerät gekauft wird. Kleine Händler sind von der Regelung
ausgenommen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass Ihr Gerät
angenommen wird, bringen Sie es am besten zu einem Bringhof in
Ihrer Nähe.

Seit August 2018 zählt im Übrigen alles zu den Elektrogeräten,
was fest verbaute elektronische Teile besitzt. Das kann ein
Schuh mit Beleuchtung sein, aber auch ein elektronisch verstell-
barer Fernsehsessel. Auch diese neuen „Elektrogeräte“ können
über den Handel oder an den Bringhöfen entsorgt werden.

                                                                 29
Elektroaltgeräte
                   Nachtspeicherheizgeräte

                   Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können
                   diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen
                   abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe
                   wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche
                   Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten
                   Voraussetzungen annehmen.

                   Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen,
                   wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und ange-
                   liefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesund-
                   heitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherhei-
                   zungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen
                   nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von
                   Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)-
                   Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem
                   zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim
                   Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen.
Elektroaltgeräte

                   Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind,
                   können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern.
                   Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsäch-
                   lich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis
                   können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir
                   davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt.

                   Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus pri-
                   vaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den
                   Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen pri-
                   vaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine
                   Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgerä-
                   teabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich.

                   Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizungen
                   finden Sie auf unserer Internetseite: www.zfa-iserlohn.de/w3d6

                   30
Tausch- und Verschenkmarkt
„Das ist doch viel zu schade für den Müll“ hat wohl jeder schon
einmal gedacht, wenn Spielgeräte, Möbel oder sonstige Dinge im
Wege standen. Was für den einen ein Platzverschwender ist, ist für
den anderen vielleicht das lang gesuchte Liebhaberstück. Schade
nur, dass oft der eine vom anderen nichts weiß. Mit dem Tausch- und
Verschenkmarkt bringen wir Sie zusammen.

Handeln Sie nachhaltig, fördern Sie die möglichst lange Nutzung
brauchbarer Dinge. Dazu haben wir in unserem Internetangebot für
Sie den kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt eingerichtet.

Unter www.zfa-iserlohn.de können Sie Angebote und Gesuche
eintragen, ohne dass Ihre persönlichen Daten sichtbar sind. Zu Ihrem
Beitrag können Sie bis zu drei Fotos hinterlegen.

Zugelassen sind nur
Angebote von Objekten, die
verschenkt oder getauscht
werden sollen. Sobald Sie

                                                                        Tausch- und Verschenkmarkt
den entsprechenden Artikel
verschenkt oder gefunden
haben, löschen Sie als
Inserent einfach den Eintrag.
Die „vergessenen“ Einträge
werden nach einer Laufzeit
von 30 Tagen automatisch
deaktiviert.

Der Tausch- und
Verschenkmarkt hat für Sie viele Vorteile: Er schafft schnell Platz,
spart den Gang zum Bringhof oder die Anmeldung zur Abholung,
somit Zeit und Geld. Außerdem leisten Sie einen wertvollen Beitrag
zum Schutz unserer Ressourcen. Je länger ein Artikel verwendet
wird, umso mehr hat sich der zur Produktion erforderliche Energie-
und Rohstoffeinsatz gelohnt.

                                                                   31
Was tun, wenn...
                   ...ich einen Abfallbehälter beantragen, abbestellen oder die
                      Behältergröße ändern möchte?
                     Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung
                     sprechen Sie für die Graue Restmüll- und die Gelbe
                     Wertstofftonne die Stadtverwaltung an: 02391 / 923-138, -208
                     oder -218. Die Blaue Altpapiertonne kann direkt über den ZfA
                     bestellt werden: 02371 / 9669-31.
                     Sind Sie Mieter, wenden Sie sich in jedem Fall an den
                     Grundstückseigentümer bzw. Ihren Vermieter oder die
                     Hausverwaltung.

                   ...mein Abfallbehälter nicht geleert wurde?
                     Melden Sie sich bei der Abfallberatung des ZfA.
                     Kostenlose Service-Rufnummer: 0800 / 27464463
                     oder bei der Stadtverwaltung: 02391 / 923-138, -208 oder -218

                   ...mein Abfallbehälter beschädigt oder verschwunden ist?
                     Melden Sie sich bei der Stadtverwaltung.
Was tun, wenn...

                     Rufnummer 02391 / 923-138, -218 oder -208.

                   ...meine angemeldete Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte- oder
                      Grünabfallabfuhr nicht erfolgt ist?
                     Melden Sie sich beim Baubetriebshof.
                     Rufnummer 02391 / 923-301 oder -302.

                   ...der öffentliche Container überfüllt ist?
                     Nutzen Sie alternativ den nächst gelegenen
                     Container oder einen der
                     Bringhöfe im Verbandsgebiet.
                     Wo sich der nächste Standort
                     befindet, sehen Sie auf den
                     neuen Schildern, hier im
                     Kalender ab Seite 55 und in
                     unserem Internetangebot:
                     www.zfa-iserlohn.de
                   32
Schadstoffe
Wir alle verwenden in unseren Haushalten Produkte, die umweltge-
fährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig
gedankenlos in den Mülleimer oder in die Toilette gegeben. Durch
dieses Verhalten wird unsere Umwelt gefährdet.

Jeder kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem problema-
tische Stoffe möglichst gemieden werden. Gibt es keine umwelt-
freundlichen Alternativen, müssen die schädlichen Stoffe gesondert
gesammelt werden. Einige Stoffe nimmt der Handel zurück. Zusätz-
lich steht für vieles das Schadstoffmobil zur Verfügung.

Helfen Sie mit:

    Kaufen Sie Produkte, die Schadstoffe enthalten, immer nur in
    den Mengen, die Sie wirklich brauchen. Zudem gibt es viel-
    fach alternative Produkte, die vergleichsweise umweltfreund-
    licher sind.

    Entgiften Sie Ihren Hausmüll, sammeln Sie Giftmüll separat.

                                                                     Schadstoffe
    Niemals Abfälle an den Haltestellen des Schadstoffmobils
    ablagern! Sie schaffen so, fahrlässig oder vorsätzlich,
    eine Gefährdung, für die Sie haftbar gemacht werden
    können. Denken Sie vor allem an spielende Kinder.

Das Schadstoffmobil ist privaten Haushalten vorbehalten. Schad-
stoffe aus privaten Haushalten können dort kostenlos abgegeben
werden. Standorte und Termine finden Sie ab Seite 51.

                                                               33
Schadstoffe
              Was sind Schadstoffe und wo fallen sie an?

              Haushalt:
              Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Haushaltsreiniger, Kosmetikartikel,
              Batterien (vorrangig zurück zum Handel !)

              Auto:
              Bremsflüssigkeit, Lacke, Kaltreiniger, Ölfilter, Pflegemittel,
              Rostschutzmittel, verunreinigte Putzlappen
              Starterbatterien und Altöl (vorrangig zurück zum Handel !)

              Garten:
              Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel,
              Holzschutzfarben, Unkrautvernichter, Kunstdünger

              Hobbybereich:
              Farben, Beizmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe
Schadstoffe

              Von der Annahme ausgeschlossen sind:

                                 * Reifen
                                 * Munition und Kampfstoffe
                                 * radioaktive Abfälle
                                 * Dispersionsfarben

              TIPP: Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben gehören in
                    ausgehärtetem Zustand in die Restmülltonne! Leere Farbei-
                    mer können in die Gelbe Tonne gegeben werden. Eimer mit
                    flüssiger Farbe können kostenpflichtig am Bringhof abgege-
                    ben werden, jedoch nicht am Schadstoffmobil.

              34
Schadstoffe
Wenn möglich - zurück zum Handel:
Geräte- und Autobatterien werden aufgrund des Batteriegesetzes
durch den Handel kostenlos zurückgenommen.
Auch Altöle werden vom Handel kostenlos zurückgenommen.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten immer vorrangig!

Hier einige Tipps für die richtige Entsorgung:
Bitte geben Sie Ihre Schadstoffe möglichst in der Originalverpa-
ckung und in geschlossenen Behältern ab. Eine Vermischung
verschiedener Substanzen muss unbedingt vermieden werden, da
hierdurch chemische Reaktionen ausgelöst werden können und
eine Wiederverwertung unmöglich wird. Eine gute Hilfe, problema-
tische Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrenhinweise oder die Ge-
fahrensymbole, die Sie auf vielen Verpackungen finden:

                                                                      Schadstoffe
hautätzend,                     akut toxisch, hautreizend,
augenschädigend,                augenreizend, die
korrosiv ggü. Metallen          Ozonschicht schädigend

entzündbar, selbstzersetzend,    gewässergefährdend
selbsterhitzungsfähig

                                 krebserzeugend,
akute Toxizität                  reproduktionstoxisch,
                                 Sensibilisierung der Atemwege
                                                                 35
Bringhof
           Der Bringhof, das Plus an Service
           Für die Nutzung durch Privathaushalte betreibt der ZfA im Ver-
           bandsgebiet vier Bringhöfe: Iserlohn, Letmathe, Menden und Wer-
           dohl.

           Abfälle können Sie nur abgeben, wenn diese aus dem Verbands-
           gebiet stammen. Als Bürger aus diesem Bereich finanzieren Sie die
           Bringhöfe über Ihre Abfallgebühren. Wir nehmen daher keine Abfäl-
           le aus anderen Städten an.

           Diese Abfälle sind kostenlos
           Die Annahme am Bringhof ist kostenlos, wenn Sie Abfälle zu uns
           bringen, die bei unseren anderen Sammelsystemen ebenfalls
           nichts kosten, z. B. an den Containerstandorten oder im Rahmen
           der Sperrmüllsammlung. Hier einige Beispiele für Abfälle und Wert-
           stoffe, die Sie kostenlos anliefern können:

            Altkleider, Altschuhe               Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)
Bringhof

            CDs & DVDs (ohne Hüllen)            PUR-Schaumdosen
            Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren,   Papier, Pappe und Kartonagen
            Energiesparlampen
            Grünabfälle, Bioabfälle             Sperrmüll, wie Polstermöbel,
                                                Schränke usw.
            Verpackungsglas (Flaschen, Mar-     Tinten- und Tonerpatronen
            meladengläser, etc.)

           Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
           Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt, z. B. Möbel-
           stücke (zerlegt), Betten, Matratzen, Fahrräder, Wäscheständer,
           Koffer, etc. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke
           passen, sind niemals Sperrmüll!

           36
Bringhof
Einige Abfälle sind kostenpflichtig
Dabei handelt es sich um Restabfälle und solche Abfallarten, die
nicht mit in der Abfallgebühr kalkuliert sind, weil sie nicht bei jedem
anfallen. Für diese Abfälle ist ein pauschales Entgelt von 7,50 € zu
zahlen. Das Entgelt bezahlt also nur derjenige, der diese Abfälle
auch tatsächlich anliefert. Da die Gebühr für die Restmüllbehälter
volumenabhängig ist, ist der Restmüll am Bringhof ebenfalls kosten-
pflichtig. Wenn Sie uns kostenpflichtige Abfälle bringen, kommt es
nur darauf an, dass die Mengenbegrenzung nicht überschritten
wird. Wenn Sie gleichzeitig mehrere unterschiedliche kostenpflich-
tige Abfälle abgeben, wird es dadurch nicht teurer, solange die
Obergrenze nicht überschritten wird.

Beispiel:    1 Waschbecken			                        = 7,50 €
		           1 Waschbecken + 1 Fenster               = 7,50 €

Einige Abfälle können Sie kostenpflichtig anliefern:
 Bauschutt, Flachglas         Fußböden, Vertäfelungen

                                                                          Bringhof
 Renovierungsabfälle          Bretter, Bau- und Gartenhölzer
 Geschäumte Baustoffe         Restmüll
 Fenster, Türen, Zargen       Kleinteile von Entrümpelungen
 Rohre, Zäune                 PKW-Einzelreifen ohne Felgen

So viel dürfen Sie uns bringen
Es ergibt keinen Sinn, auf dem Bringhof größere Mengen anzu-
nehmen. Diese Mengen gehören direkt zum Müllheizkraftwerk oder
zum Bauschuttentsorger. Für sämtliche Abfälle gilt daher eine Men-
genbegrenzung. Bei schweren Abfällen wie Bauschutt, erfolgt die
Mengenabschätzung nach Gewicht (max. 75 kg). Bei leichten Ab-
fällen, z. B. Styropor, wird das Volumen als Bezugsgröße herange-
zogen (max.1 cbm). An Restmüll (dazu zählen auch Kleinteile von
Entrümpelungen wie Töpfe, Pfannen, Geschirr etc.) dürfen maximal
70 Liter, an Reifen maximal 3 Stück angeliefert werden. Die Mitar-
beiter vor Ort schätzen die Menge und legen die Gebühr fest.

                                                                   37
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