Abfallkalender 2020 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Stadt Iserlohn
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Erledigen Sie Anmeldu ngen direk t on line über w w w.zfa -iserlohn für Sperr .de müll, E großgerä lek tro - te und Grünabfa ll Abfallkalender 2020 Iserlohn
Inhalt (alphabetisch sortiert) Abfall ABC.......................................................................................................44-52 Abfallgebühren..................................................................................................... 14 Altglas................................................................................................................... 17 Altkleider............................................................................................................... 22 Altpapier .............................................................................................................. 16 Behälteranforderung............................................................................................. 13 Bioabfall................................................................................................................ 12 Blaue Altpapiertonne.......................................................................................10-11 Bringhof...........................................................................................................38-40 Bringhöfe in Iserlohn............................................................................................ 41 Bringhof Menden.................................................................................................. 42 CDs/DVDs............................................................................................................ 24 Containerstandorte Altkleider..........................................................................64-65 Containerstandorte Glas / Papier....................................................................60-63 Elektroaltgeräte...............................................................................................28-31 Elektrogroßgeräte- und Sperrmüll-Termine.......................................................... 55 Gelbe Wertstofftonne...........................................................................................8-9 Graue Restmülltonne..........................................................................................6-7 Grünabfall........................................................................................................18-19 Grünabfallabfuhr................................................................................................... 56 Grünabfallcontainerstandorte..........................................................................58-59 Illegale Abfallablagerung...................................................................................... 15 Internet................................................................................................................. 43 Welche Information finde ich wo? Kompostierung..................................................................................................... 20 Kontakte..............................................................................................................3-4 Kork...................................................................................................................... 23 Leerungstermine 770 / 1.100 l Restmüll............................................................... 89 Leerungstermine Blaue Altpapiertonne................................................................ 88 Leerungstermine Gelbe Wertstofftonne...........................................................86-87 Leerungstermine Graue Restmülltonne..........................................................84-85 Meine Leerungstermine...................................................................................90-91 Regeln für einen guten Kompost.......................................................................... 21 Reparatur-Café..................................................................................................... 33 Schadstoffe......................................................................................................35-37 Schadstoffmobil, Elektrokleingerätesammlung..................................................... 53 Schadstoffmobil, Termine..................................................................................... 54 So finden Sie Ihre Abfuhrtermine......................................................................... 66 Sperrmüll.........................................................................................................25-27 Straßenliste.....................................................................................................67-83 Tausch- und Verschenkmarkt.............................................................................. 32 Tipps rund um den Abfall....................................................................................... 5 Vorwort................................................................................................................... 2 Was tun, wenn...................................................................................................... 34 Weihnachtsbäume, Abfuhrtermine ...................................................................... 57 1
Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Stadt Iserlohn und der Zweckverband für Abfall- beseitigung (ZfA) überreichen Ihnen heute den neuen Abfall- und Wertstoffkalender. Wie jedes Jahr beantwortet er zahlreiche Fragen rund um die richtige Abfallbeseitigung. Aber wohin geht der Müll, wenn er bei Ihnen von zu Hause abgeholt wurde? Diese Frage wird immer wieder gestellt – vor allem seit die Vermüllung der Meere wieder stärker in den öffent- lichen Fokus gerückt ist. Während der Inhalt der gelben Wertstofftonne sortiert und wiederverwertet wird, wird der Inhalt der grauen Restmülltonne im Iserlohner Müllheizkraftwerk verbrannt. Dort landen auch die Inhalte der gelben Wertstofftonne, die zum Beispiel nicht korrekt sortiert werden konnten oder schlicht dort nichts zu suchen hatten. Zusammen mit den Altglas-, Altpapier- und Grünabfallcontainern sorgt der ZfA für eine Abfalltrennung, die im Sinne einer möglichst guten Wiederverwertung ist. Für die tägliche Entsorgung steht Ihnen unser umfang- reiches Sammelsystem zur Verfügung. Der Service für Restmüll (Grau), Leichtverpackungen (Gelb) und Vorwort Altpapier (Blau) bleibt wie gewohnt. Auch Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Grünabfälle werden auf Wunsch weiterhin ohne zusätzliche Gebühren direkt am Grund- stück abgeholt. Des Weiteren können Abfälle auch an den Bringhöfen ordnungsgemäß entsorgt werden. Für alle noch brauchbaren Dinge gibt es den Tausch- und Verschenkmarkt im Internet, den Sie gern noch häufiger als bisher schon nutzen können. Die sehr komfortable und moderne Abfallentsorgung in unserer Stadt funk- tioniert gut, wenn Sie die Sammelsysteme richtig nutzen. Alle Online-Servi- ceangebote finden Sie unter www.zfa-iserlohn.de. Auch mit mobilen Geräten können Sie die wichtigsten Dienste nutzen. Iserlohn, Dezember 2019 Michael Wojtek Ulrich Schulte Erster Beigeordneter und stellv. Verbandsvorsteher des ZfA Stadtkämmerer der Stadt Iserlohn 2
Kontakte Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) Corunnastraße 50; 58636 Iserlohn Internet: www.zfa-iserlohn.de Telefon: 02371 / 9669-0 Fax: 02371 / 9669-66 Abfallberatung: 02371 / 9669-40 Bringhof-Infonummer: 0800 / BRINGHOF 0800 / 27464463 Bringhof Iserlohn Mo geschlossen Corunnastraße 50 Di - Fr 10.00 - 18.00 Uhr 58636 Iserlohn Sa 10.00 - 16.00 Bringhof Letmathe Mo + Di 10.00 - 18.00 Uhr Untergrüner Straße 18 Mi geschlossen 58644 Iserlohn Do + Fr 10.00 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 16.00 Uhr Kontakte Stadt Iserlohn Abteilung Umwelt- und Klimaschutz Werner-Jacobi-Platz 12, Abteilungsleitung: Frau Badziura Iserlohn 02371 / 217-2925 Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit: Herr Lachmuth 02371 / 217-2941 Herr Turloff 02371 / 217-2948 Fax: 02371 / 217-2949 E-Mail: abfall@iserlohn.de Bereich Steuern und Gebühren Schillerplatz 7, Iserlohn Behälterbestellung/Volumenänderung: Iserlohn (Straßen A-B), Letmathe 02371 / 217-1515 Iserlohn (Straßen C-Z) 02371 / 217-1512 Griesenbrauck, Rheinen 02371 / 217-1513 Hennen, Kalthof, Kesbern 02371 / 217-1513 Sümmern, Drüpplingsen 02371 / 217-1513 Fax: 02371 / 217-4220 E-Mail: steuern@iserlohn.de 3
Kontakte Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn Herr Oberle 02371 / 2194107 Märkischer Kreis, Abfallberatung für Gewerbebetriebe Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid Herr Bartsch 02351 / 966-6371 Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG Hegestück 20, 58640 Iserlohn Zentrale 02371 / 434-0 Anlieferung Grünabfall: Mo - Fr 6.00 - 18.00 Uhr Sa 7.00 - 13.00 Uhr Müllheizkraftwerk Iserlohn (AMK mbH) Giesestraße 10, 58636 Iserlohn Kontakte Telefon: 02371 / 4301-0 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 7.00 - 16.30 Uhr Samstagstermine nach Anfrage www.amk-entsorgung.de Deponie Lüdenscheid-Lösenbach AEL - Abfallentsorgungsanlage Lösenbach GmbH Lösenbacher Landstraße 141, 58509 Lüdenscheid (Steinbruch Lösenbach) Telefon: 02351 / 79166 Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr Empfehlung: Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten vor einer Anlieferung nochmals telefonisch bei o.g. Einrichtungen, da nach dem Druck Veränderungen erfolgen können. 4
Tipps rund um den Abfall Abfallvermeidung ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen Gebühren. Was können Sie tun? Inserieren Sie gut erhaltene Dinge kostenlos im Tausch- und Verschenkmarkt unter www.zfa-iserlohn.de anstatt sie beim Sperrmüll zu entsorgen. Verzichten Sie auf überflüssige Verpackungen. Nutzen Sie Mehrweg- und Pfandsysteme. Machen Sie von Nachfüllpacks Gebrauch. Verwenden Sie Einkaufstaschen für den Heimtransport. Benutzen Sie Frischhalteboxen und Trinkflaschen. Kaufen Sie langlebige u. reparaturfreundliche Produkte. Nutzen Sie Akkus statt Batterien. Akkus sind bis zu 1000 Tipps rund um den Abfall mal wieder aufladbar. Verzichten Sie bei Feiern und Festen auf Einweggeschirr z. B. Geschirr u. Besteck beim Partyservice leihen. Geben Sie Umverpackungen, Altöl, Altbatterien und Akkus beim Handel zurück. Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen!“ anbringen. Gegen Werbe- u. Reklamesendungen durch die Post kann man sich durch eine Eintragung in die „Robinson-Liste“ schützen: www.robinsonliste.de DDV Robinsonliste Postfach 1401 71243 Ditzingen 5
Graue Restmülltonne Für alle nicht verwertbaren Abfälle stellt Ihnen der ZfA Graue Rest- müllbehälter zur Verfügung. Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die im ZfA-Gebiet gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angelie- fert. Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle, verbunden mit einer Nut- zung der freiwerdenden Energie als Fernwärme und Strom. In die Graue Restmülltonne gehören z. B.: Asche (kalt) Glühlampen, Spiegel Zigarettenkippen ausgehärtete Dispersionsfarben Hygieneartikel Staubsaugerbeutel noch volle Verpackungen alte unbrauchbare Bekleidung Porzellan, Steingut verschmutzte Papiere, Tapeten Graue Restmülltonne Töpfe, Spielzeug, etc. Nicht in die Graue Restmülltonne gehören: • Wertstoffe • Schadstoffe • Bauschutt 6
Graue Restmülltonne Hinweise Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schlie- ßen lässt. Neben den Behältern stehende Abfälle werden nicht mit- genommen. Die Behälter bis 240 Liter werden von den Müllwerkern zur Leerung an die Straße gestellt, wenn der Standort nicht weiter als 15 m von der Straße entfernt ist, der Zugang befestigt, einen Meter breit, eben und stufenlos ist. Am Leerungstag müssen die Behälter den Müllwerkern ab 7.00 Uhr zugänglich sein. Für das unverzügliche Zurückstellen der geleerten Tonnen hat jeder Grundstückseigentümer selbst Sor- ge zu tragen. Die Behälter ab 360 l Volumen sollten so aufgestellt werden, dass sie vom Sammelfahrzeug direkt aufgenommen werden können. Ist der Ort der Leerung nicht der normale Standort des Behälters, muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Behälter zur Leerung an geeigneter Stelle bereit stehen. Graue Restmülltonne Leerung Die Leerung der Behälter erfolgt in der Regel immer am gleichen Wochentag. Die Grauen Restmüllbehälter (60 l - 360 l) werden 14-täglich geleert, ab 770 l wöchentlich. Verschiebungen bei Feier- tagen sind in den Termintabellen bereits berücksichtigt! Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter? Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“. Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 84. 7
Gelbe Wertstofftonne In die Gelbe Wertstofftonne gehören grundsätzlich nur restentleerte Verpa- ckungsmaterialien aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen. Hier einige Beispiele: Verpackungen aus Kunststoffen… wie z. B. Spül-, Wasch– u. Pflegemit- telflaschen, Joghurt-, Margarine– u. Quarkbecher, Tragetaschen, Beutel, Ein- wickelfolien, geschäumte Verpackungen (z. B. Styropor) Verpackungen aus Verbundstoffen… wie z. B. Saft- u. Milchkartons, Vakuumverpa- ckungen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost Gelbe Wertstofftonne Verpackung aus Metallen… wie z. B. Aluminiumfolien u. - schalen, Konserven- und Getränke- dosen, Schraubverschlüsse und Kronkorken Nicht in die Gelbe Wertstofftonne gehören z. B.: Restmüll Papier und Pappe Windeln Elektrogeräte Tapeten Bodenbeläge Glas Spielzeug 8
Gelbe Wertstofftonne Bitte beachten Sie: Stapeln Sie unterschiedliche Verpackungen nicht ineinander. Lösen Sie Aluminiumdeckel vom Rest der Verpackung und werfen Sie beides ein. Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein. Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpack- ungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die Altglas– bzw. Altpapierbehälter. Leider befindet sich in den Gelben Tonnen bis zu 50% Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich. Gelbe Wertstofftonne Deshalb gilt: Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden vom Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden. Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen wer- den. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere Restmüll- behälter kostenpflichtig aufgestellt werden müssen. Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter? Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“. Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 86. 9
Blaue Altpapiertonne Die Blaue Tonne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger inter- essant, die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontai- ner nicht mehr gehen können oder wollen. Sie soll eine flächendecken- de Erfassung von Altpapier auch bei sinkenden Verwertungspreisen sicherstellen. Da die Bestellung und Nutzung der Blauen Papiertonne freiwillig ist und aus der Bereitstellung keine zusätzlichen Kosten ent- stehen, werden Sie auch nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet. Die Blaue Altpapiertonne ist in 2 Größen erhältlich: 240 l, für ca. 6 Personen, und 1.100 l für größere Wohnanlagen ab ca. 30 Personen. Die Standardgröße von 240 l ist die Mindestausstattung, da kleinere Behälter bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr nicht sinnvoll sind. Die genauen Leerungstermine für Ihre Straße entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 88. Bestellung der Blauen Altpapiertonne Bestellen kann nur der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm Bevollmächtigter (z. B. Hausverwalter). Wenden Sie sich also ggf. an Ihren Vermieter, wenn Sie eine Blaue Tonne erhalten möchten. Neube- Blaue Altpapiertonne stellungen und Änderungen sind ganzjährig möglich, werden jedoch immer erst zum Quartalswechsel ausgeführt. Das ist aufgrund der er- forderlichen Abfuhrplanung nicht anders möglich. Die Bestellunterlagen können Sie beim ZfA unter der Rufnummer 02371/9669-31 anfordern. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten? Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, das Altpapier bei unseren Bringhöfen abzugeben. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin karitati- ven Sammlungen überlassen oder wie bisher zu den Papiercontainern bringen. Besondere Anforderungen Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien erfül- len: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stufen und Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein, kein loser Kies. Die 1.100-l-Behälter müssen mit dem Entsorgungsfahrzeug direkt anfahrbar sein. Ausnahmen sind aufgrund des hohen Gewichts von vollen Papiertonnen nicht möglich. 10
Blaue Altpapiertonne Papierbündel oder Kartons dürfen zur Abholung nicht neben die Papier- tonne gestellt werden. Sie werden grundsätzlich nicht mitgenommen! Für größere Mengen oder sperrige Kartonagen stehen Ihnen wie gewohnt unsere Bringhöfe sowie die öffentlichen Papiercontainer zur Verfügung. Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter den Müllwerkern ab 7:00 Uhr zugänglich sein. Für das Zurückstellen der ge- leerten Tonne auf das Grundstück hat jeder Eigentümer selbst Sorge zu tragen. Dies wird nicht von den Müllwerkern übernommen. In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher Schreibpapier, Briefumschläge Kartonagen und Wellpappe Verpackungen aus Papier oder Pappe Blaue Altpapiertonne Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören: Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs) gebrauchtes Hygienepapier Aktenordner Dachpappe, Tapeten Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere Pergament– oder Butterbrotpapier Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter? Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“. Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 88. 11
Bioabfall Auf den Bringhöfen im Verbandsgebiet findet eine getrennte Samm- lung von Bioabfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bio- abfälle dort kostenfrei abgeben. Zu Bioabfällen gehören z. B.: Salat-, Gemüse- und Obstreste Überlagerte Nahrungsmittel Feste Speisereste Kaffee- und Teesatz (mit Filter) Eierschalen Nicht in den Bioabfall gehören z. B.: * Windeln und Hygieneartikel * Staubsaugerbeutel * Asche * Zigarettenkippen Bioabfall * Plastiktüten * Kleintierstreu 12
Behälteranforderung Restabfallbehälter und Gelbe Wertstofftonnen müssen schriftlich vom Grundstückseigentümer oder Grundstücksverwalter beim Be- reich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn angefordert werden. Für Wohngrundstücke schreibt die Satzung ein Restmüllvolumen von 20 l pro Person und Woche vor. Fällt im Einzelfall erheblich we- niger Abfall an, kann auf ausführlich begründeten Antrag ein gerin- geres Volumen aufgestellt werden, wobei aber 10 l pro Person und Woche nicht unterschritten werden dürfen. Bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken ist zu beachten, dass auch die Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebe- trieben dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Das hierfür benötigte Volumen ist ebenfalls vom Grundstückseigentümer anzufordern. Die Bemessung richtet sich nach den Vorgaben der Satzung über die Abfallentsorgung des ZfA. Für Abfälle zur Verwertung müssen sich Gewerbebetriebe einer privatrechtlichen Entsorgung bedienen. Behälteranforderung Änderungen des Restmüllvolumens sind im Laufe des Jahres auf schriftlichen Antrag hin möglich. Ist der Antrag begründet, veran- lasst der Bereich Steuern und Gebühren den Austausch der Be- hälter und passt die Gebühr satzungsgemäß zum 1. des folgenden Quartals an. Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-l-Behälter ermäßigt, sofern der Gebührenpflichtige für das abgelaufene Jahr nachweist, dass auf dem Grundstück während des Jahres nur eine Person gewohnt hat. Der Antrag ist bis spätestens zum 31. März des Folgejahres zu stellen. 13
Abfallgebühren Zum Redaktionsschluss lagen die Abfallgebühren noch nicht vor. Notieren Sie sich die Gebührensätze bei Bedarf auf dieser Seite: Gebühr je Abfallbehälter bei 14-täglicher Leerung 60 l Behälter 80 l Behälter 120 l Behälter 240 l Behälter 360 l Behälter Gebühr je Abfallbehälter bei wöchentlicher Leerung Abfallgebühren 770 l Behälter 1.100 l Behälter 2.500 l Behälter 5.000 l Behälter Zu Gebührenfragen berät die Stadt Iserlohn unter den Rufnummern des Bereichs Steuern und Gebühren (siehe Seite 3) . Nach Ver- fügbarkeit finden Sie die Gebührensätze auch unter www.zfa-iserlohn.de. 14
Illegale Abfallablagerung Müll ablagern ist verboten! Das Ablagern von Abfällen und Wertstoffen außerhalb der zuge- lassenen Abfallbehälter, z. B. neben den Depotcontainern, auf der Straße, in Grünanlagen oder der freien Landschaft, ist nach der Ab- fallsatzung des ZfA eine Ordnungswidrigkeit! Der ZfA verfolgt Ord- nungswidrigkeiten konsequent und verhängt Bußgelder, denn nur wenn die Spielregeln eingehalten werden, funktioniert das System. Müll ablagern kann teuer werden! Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung mit einem „Umwelt- Knöllchen“ von 20,- € für die Ablagerung eines Sackes Grünabfall neben dem Container bis hin zu Bußgeldern von bis zu 1.000 €, z. B. wenn größere Mengen an Müll abgelagert werden oder wenn Container beschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Bußgeld bis 50.000 € verhängt werden. Illegale Entsorgung wird auf keinen Fall akzeptiert! Ihre Hilfe ist erwünscht! Wenn Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachten, egal Illegale Abfallablagerung wo, scheuen Sie sich nicht, dies zu melden. Notieren Sie sich so viele Fakten wie möglich, dann ist die Chance groß, einen Übeltäter auch zu überführen. Melden Sie solche Fälle bei der Stadtverwal- tung (02371/217-2948) oder direkt beim ZfA (02371/9669-31). Müll- ablagerungen jeglicher Form sind kein Kavaliersdelikt. Sie kosten uns alle viel Geld für die Beseitigung und in manchen Fällen sind es echte Gefahrenquellen. So machen Sie alles richtig: Befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr. Schalten Sie den Motor aus (Lärmvermeidung). Füllen Sie nur die vorgesehenen Wertstoffe ein. Nehmen Sie Tragehilfen wieder mit nach Hause. Bei vollem Container einen anderen Standort oder Bringhof nutzen. Informieren Sie uns über illegale Müllablagerungen. Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 58. 15
Altpapier Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Illustrierte, aber auch Verpa- ckungen aus Papier, wie z. B. Kartons, werden über die Altpapier- container oder die Blaue Altpapiertonne eingesammelt. In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher Schreibpapier, Briefumschläge Kartonagen und Wellpappe Verpackungen aus Papier oder Pappe Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne ge- hören: Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs) gebrauchtes Hygienepapier Aktenordner Dachpappe, Tapeten Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere Altpapier Pergament– oder Butterbrotpapier WICHTIG: Verpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Pa- piercontainer oder die Blaue Altpapiertonne. Bitte geben Sie nur die Pappe (z. B. Pralinenschachteln) in den Papiercontainer oder die Blaue Altpapiertonne. Kunststoffteile der Verpackung gehö- ren in die Gelbe Tonne. Nutzen Sie auch die vielerorts angebotenen Bün- delsammlungen für Papier. 16
Altglas Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes wird Altglas flächen- deckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun). Tipp: Geben Sie blaues Glas mit in den Grünglascontainer. Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben ge- trennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik, Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts davon in die Container. Anschließend werden die Scherben zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet. In die Altglascontainer gehören ausschließlich Glasverpa- ckungen, also: Flaschen Konserven- und Marmeladengläser sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen Altglas aus Glas Nicht in den Altglascontainer gehören: ! ! ! Keramik, Steingut, Porzellan ! ! ! Flachglas (Spiegel-, Fenster-, Autoglas) Neonröhren, Glühlampen, Energiesparlampen optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser WICHTIG: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern mit in die Glascontainer oder in die Gelbe Wertstofftonne. Glas auf keinen Fall in die Gelbe Wertstofftonne geben! Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr! 17
Grünabfall Grünabfälle sind Baum-, Strauch-, und Grasschnitt sowie Laub und andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur Verfügung. Diese werden mindestens zweimal pro Woche und zusätzlich nach Bedarf geleert. Falls ein Container dennoch voll sein sollte, be- nutzen Sie bitte einen anderen Standort. Sind die Container stark überfüllt, so können Sie dies bei Ihrer Stadtverwaltung melden: 02371 / 217-2948. Das Ablagern von Grünabfällen jeglicher Art und sonstigem Müll neben dem Container wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. Grundsätzlich ist die öffentliche Entsorgung nur für private Haushalte vorgesehen. Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten Terminen eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück. Die Anmeldung nehmen Sie am besten per Internet vor: www.zfa-iserlohn.de. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können Sie die grünen Anmel- depostkarten nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und im Rathaus. Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, muss die Karte spätestens am Mittwoch der Woche vor dem Abfuhr- Grünabfall termin vorliegen, die Online-Anmeldung muss für alle Reviere späte- stens am Mittwoch der Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen. Die Grünabfälle müssen ab 7.00 Uhr gebündelt bzw. in Papiersä- cken am Straßenrand stehen. Die Säcke erhalten Sie im Rathaus und an den Bringhöfen. Die Säcke (max. 10 Stück) werden nur bei Abgabe bzw. Vorlage der Anmeldung ausgegeben. Für die Container und für die lose Sammlung gilt: Die Baum- und Strauchteile sollten eine Länge von 1 m und einen ma- ximalen Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten. Die Standorte der Grünabfallcontainer und die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte den Tabellen ab Seite 56. Zum Grünabfall gehören: Nicht in den Grünabfall gehören: Baum- und Strauchschnitt Kunststoff- und Papiersäcke Rosenschnitt und Laub Speisereste, Obst und Gemüse sonstige verrottbare Textilien, Altpapier Grünteile Holzabfälle (z. B. Bretter, Sägemehl) Kleintierstreu und sonstiger Stallmist 18
Grünabfall Bitte beachten Sie: Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den Containern ist verboten! Abfuhr der Weihnachtsbäume Ihre Weihnachtsbäume (ohne jeglichen Baumschmuck) werden wie gewohnt kostenlos abgeholt. Die Bäume müssen am Abholtag bis 7.00 Uhr gut sichtbar an der Straße bereitgestellt sein. Eine An- forderungskarte, wie bei der Grünabfuhr, ist nicht erforderlich. Die Abfuhrtermine stehen auf Seite 57. Zusätzlich zu diesen Abfuhrterminen besteht die Möglichkeit, die Weihnachtsbäume über die öffentlichen Grünabfallcontainer und an den Bringhöfen zu entsorgen. Bitte geben Sie Weihnachtsbäume nur zerkleinert in die Grünabfallcontainer. Annahme in Iserlohn-Sümmern Grünabfall Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Ge- werbegebiet Rombrock) selbst anzuliefern. Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 18.00 Uhr und Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr Privatanlieferer: bis 500 kg kostenlos, darüber hinaus 7,75 € pro 100 kg inkl. MwSt. Landschaftsgärtner und gewerbliche Anlieferer: keine Freimenge; 65,00 € pro Tonne zzgl. MwSt. Für Fragen steht Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888378) von der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung. 19
Kompostierung Innerhalb eines Jahres kann aus unterschiedlichen organischen Abfällen aus Haus und Garten mit Hilfe eines Komposters oder Komposthaufens eine nährstoffreiche Erde (Humus) entstehen. Mit der Herstellung von Kompost leisten Sie einen praktischen Beitrag zum Umweltschutz. Wertvolle Rohstoffe bleiben im Garten. Der eigene Kompost erfüllt dabei im Zier- und Nutzgarten bei normalen Bodenverhältnissen alle Ansprüche der Pflanzen und des Bodens in nahezu idealer Weise. Hinweis: Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompost min- destens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt angelegt werden. Auf den Kompost gehören: Gartenabfälle - Laub, Rinde, Fallobst - Erde aus Blumentöpfen und Garten Kompostierung - Rasen-, Baum- und Heckenschnitt Küchenabfälle - Gemüseabfälle aller Art - Obstabfälle - Eierschalen - Kaffeefilter und Teebeutel Nicht auf den Kompost gehören: Asche aus Holz und Kohle Chemikalien Zigarettenkippen und -asche Inhalt von Staubsaugerbeuteln Tierkadaver, Fäkalien Stoffe, Textilien gekochte Speisereste 20
Regeln für einen guten Kompost Das Material für den Kompost nicht in eine Mulde legen. Wichtig ist eine gute Luftversorgung, damit keine Ge- ruchsbelästigung entsteht. Um vielfältige Kleinstlebewesen im Komposter zu haben, muss ein Bodenschluss gewährleistet sein. Kaffee- und Teesatz und Zwiebelschalen sind ideal zum Anlocken. Als unterste Schicht grobes Material aufstocken. Danach mit feineren Stoffen schichtweise oder vermischt aufset- zen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnis- gefahr! Abfälle, die Ungeziefer anlocken (z. B. Speisereste) ge- ben Sie besser in die Restmülltonne. Kleinstlebewesen brauchen Feuchtigkeit. Den Kompost- Regeln für einen guten Kompost haufen im Schatten anlegen und stets feucht halten. Der fertige Haufen sollte abgedeckt werden, um die Wär- meentwicklung zu fördern sowie die Feuchtigkeitsverluste zu vermeiden. Den Komposthaufen mindestens einmal „umsetzen“. Fertiger Kompost sollte nicht länger als ein Jahr gelagert werden. Je älter der Kompost, desto geringer ist sein biologischer Wert. 21
Altkleider Altkleider sind Textilien, vornehmlich Bekleidung, die zwar schon benutzt sind, sich aber noch in einem guten Zustand befinden. Diese Art Textilien ist weltweit begehrt und wird daher nicht nur von karitativen Organisationen gern gesam- melt. Da die Erlöse für Altkleider in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, haben sich immer mehr rein gewerbliche Sammler in diesen Markt bewegt. Das schadet natürlich den karitativen Samm- lern und ihren gemeinnützigen Zwecken. Wir haben daher im Mär- kischen Kreis ein Modell entwickelt, mit dem wir gemeinnützigen Sammlern unter dem Dach des Kreises Schutz bieten können. Diese Kooperation zwischen Kreis und Wohlfahrtsverbänden er- kennen Sie an einem auf jedem Sammelcontainer aufgebrachten Aufkleber mit dem Logo des Märkischen Kreises und der Aufschrift „Diese Sammlung ist garantiert für einen guten Zweck!“ Bitte achten Altkleider Sie auf diesen Aufkleber und geben Sie Ihre brauchbaren Altkleider möglichst nur in entsprechend gekennzeichnete Container. An allen offiziellen Containerstandorten in Ihrer Gemeinde, sowie an den Bringhöfen des ZfA finden Sie ausschließlich diese Container. Bitte teilen Sie uns über die Hotline 0800 27464463 mit, wenn Sie an unseren Containerstandorten Altkleidercontainer entde- cken, die den Aufkleber nicht tragen und verwenden Sie diese nicht. Die Containerstandorte für die Altkleidersammlung finden Sie auf Seite 64. 22
Kork Was ist Kork? Kork wird aus der mehrere Zentimeter dicken Borke der immer- grünen Korkeiche gewonnen. Die Haupterzeugerländer sind Por- tugal und Spanien. Der Baum kann das erste Mal nach 25 Jahren geschält werden. Danach in Abständen von 7 bis 10 Jahren. Märkischer Kork ist eine Initiative der Abfall– und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW und der Abfallberatung des Mär- kischen Kreises, um im Kreisgebiet eine flächendeckende Kork- sammlung aufzubauen. Warum Kork sammeln? Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll! Er lässt sich gut granulieren und als Dämmstoff weiterverwenden. In die Korksammlung gehören Flaschenkorken, Pinnwände und Untersetzer aus Kork, Korkplatten (ohne Kleber oder Beschich- tung), Korktapeten (ohne Kleber oder Beschichtung). Kork Nicht mit in die Korksammlung gehören verschmutzter Kork, Kork mit Anhaftungen von Holz, Kunststoffen, Kleber sowie Weinfla- schenverschlüsse aus Kunststoff („Kunststoffkorken“). Was passiert mit dem gesammelten Kork? Der Kork wird gesäubert, verarbeitet und zumeist als Dämmstoff weiterverwendet. Wo kann der Kork abgegeben werden? In allen Bringhöfen des ZfA, im Rathaus, in den Bürgerbüros Letmathe und Hennen sowie bei der Verbraucher-Zentrale. 23
CDs/DVDs Millionenfach werden CDs und DVDs auf den Markt geworfen und landen früher oder später im Hausmüll. CDs bestehen aus einem Verbundwerkstoff aus Kunststoff, aus Aluminium und Lack. Beim Recycling wird nicht nur die Polycarbonatschicht der CDs wieder gewonnen, sondern auch die abgetragene Aluminiumschicht. Die Automobilindustrie setzt diese Werkstofffraktion für Metalliclacke ein. Das Kunststoffrecyklat wird in der Medizintechnik, in der Haus- haltswarenindustrie und in der Automobilindustrie eingesetzt. Tipp: CDs mit persönlichem Inhalt können Sie gegen unbefugtes Lesen durch Dritte schützen, indem Sie mit tiefen und breiten Kratzern die Oberseite (also die bedruckte Seite!) beschädigen und damit die Daten unlesbar machen. Annahmestellen für CDs in Iserlohn: A. Bringhof Iserlohn Corunnastraße 50 CDs/DVDs B. Bringhof Letmathe Untergrüner Straße 18 24
Sperrmüll Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals Sperrmüll! Hier einige Beispiele für Spermüll: Möbel, Polstermöbel Betten, Matratzen Wäscheständer, Koffer etc. Fahrräder Teppiche (außer Verlegeware) Nicht mit abgefahren werden: in Säcken verpackte Abfälle lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc. Abbruchmaterial und Gebäudeteile z. B.: Paneele, Bretter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen, Sperrmüll Tapetenreste Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC) Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen Restabfälle (in jeglichen Behältnissen) Kartonagen Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühl- te und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht werden! 25
Sperrmüll Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Ko- sten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt! Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsamm- lung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC. Sperrmüll 26
Sperrmüll Anmeldeverfahren der Sperrmüllabfuhr per Internet Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll (auch Elektrogroßge- räte und Grünabfall) vorrangig die Möglichkeit auf unserer Internet- seite www.zfa-iserlohn.de. per Postkarte Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und im Rathaus. Rechtzeitig anmelden Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, muss Ihre Sperrmüllkarte spätestens vier Tage vor dem Abfuhrtermin im Rat- haus vorliegen, bei der Online-Anmeldung reichen drei Tage. Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7:00 Uhr zur Abholung bereit stehen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von einer öffentlichen Fläche, z. B. vom Bürgersteig oder vom Stra- Sperrmüll ßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müll- werkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden! Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 55. Bei Rückfragen zu Ihrer Sperrmüllanmeldung wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung (02371/217-2948). 27
Elektroaltgeräte Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräte finden Sie daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwer- tung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können. Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Mög- lichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben. Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßge- räten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – we- der in der Gelben noch in der Grauen Tonne – entsorgt werden. Das illegale Entsorgen von Elektrogeräten – vor allem die illegale Ausfuhr ins Ausland – kann die Umwelt schädigen. Denn Elektro- geräte enthalten oft Schadstoffe, die gesondert entsorgt werden müssen. Achten Sie daher auch darauf, dass Geräte beim Entsor- gen nicht zu Bruch gehen. Personenbezogene Daten auf Geräten Elektroaltgeräte wie Smartphones und Computern sollten Sie vor der Entsorgung löschen. Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem: Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren Haartrockner, Rasierer Toaster, Kaffeemaschine Mobilfunkgeräte wie Smartphones IT-Geräte wie Computer Staubsauger, Bügeleisen Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio Bohrmaschine Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnom- men werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den Geräten und werden später fachkundig entfernt. 28
Elektroaltgeräte Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese be- finden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausge- gangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschä- digungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus vor der Entsorgung abgeklebt werden. Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbands- gebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Anschriften und Öffnungszeiten können Sie dem Abfallkalender sowie der Website des Zweckverbandes entnehmen. Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt re- gelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunk- ten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten Elektrokleingeräte entgegennimmt. Die Haltepunkte und Zeiten sind Elektroaltgeräte im Abfallkalender auf Seite „Schadstoffmobil, Termine“ ab Seite 54 und auf der Website des Zweckverbandes zu erfahren. Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegen- genommen. Dazu zählen: Kühl- und Gefrierschränke Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner Elektroherde und Mikrowellen elektrische Heiz- und mobile Klimageräte elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen Fernseher und Monitore Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!) Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren) Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt. 29
Elektroaltgeräte Dazu ist eine Anmeldung per weißer Anforderungskarte aus dem Abfallkalender oder über die Website des Zweckverbandes notwen- dig. Beachten Sie, dass die Geräte am Abholtag ab 07:00 Uhr an der Straße zur Abholung bereitgestellt werden müssen, damit diese mitgenommen werden. Lassen Sie vor allem Kühlgeräte nie von Schrotthändlern oder anderen Personen mitnehmen! Diese trennen oft nur die werthal- tigen Metallteile heraus. Dabei treten stark klimaschädliche Stoffe aus, was unbedingt vermieden werden muss. Alle großen Elektronikge- schäfte sind im Übrigen verpflichtet, Elektroaltge- räte kostenlos zurückzu- nehmen. Kleine Elektroge- räte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentime- tern müssen grundsätzlich vom Großhandel und den Fachgeschäften mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² entgegengenommen werden – un- abhängig davon, ob die Geräte dort gekauft wurden. Bei Elektroge- räten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern ist eine kostenlose Entgegennahme nur dann verpflichtend, wenn auch ein neues Elektrogroßgerät gekauft wird. Kleine Händler sind von der Regelung ausgenommen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass Ihr Gerät angenommen wird, bringen Sie es am besten zu einem Bringhof in Ihrer Nähe. Seit August 2018 zählt im Übrigen alles zu den Elektrogeräten, was fest verbaute elektronische Teile besitzt. Das kann ein Schuh mit Beleuchtung sein, aber auch ein elektronisch verstell- barer Fernsehsessel. Auch diese neuen „Elektrogeräte“ können über den Handel oder an den Bringhöfen entsorgt werden. 30
Elektroaltgeräte Nachtspeicherheizgeräte Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen. Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen, wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und ange- liefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesund- heitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherhei- zungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)- Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen. Elektroaltgeräte Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind, können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern. Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsäch- lich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt. Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus pri- vaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen pri- vaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgerä- teabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich. Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizungen finden Sie auf unserer Internetseite: www.zfa-iserlohn.de/e5b3 31
Tausch- und Verschenkmarkt „Das ist doch viel zu schade für den Müll“ hat wohl jeder schon einmal gedacht, wenn Spielgeräte, Möbel oder sonstige Dinge im Wege standen. Was für den einen ein Platzverschwender ist, ist für den anderen vielleicht das lang gesuchte Liebhaberstück. Schade nur, dass oft der eine vom anderen nichts weiß. Mit dem Tausch- und Verschenkmarkt bringen wir Sie zusammen. Handeln Sie nachhaltig, fördern Sie die möglichst lange Nutzung brauchbarer Dinge. Dazu haben wir in unserem Internetangebot für Sie den kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt eingerichtet. Unter www.zfa-iserlohn.de können Sie Angebote und Gesuche eintragen, ohne dass Ihre persönlichen Daten sichtbar sind. Zu Ihrem Beitrag können Sie bis zu drei Fotos hinterlegen. Zugelassen sind nur Angebote von Objekten, die verschenkt oder getauscht werden sollen. Sobald Sie Tausch- und Verschenkmarkt den entsprechenden Artikel verschenkt oder gefunden haben, löschen Sie als Inserent einfach den Eintrag. Die „vergessenen“ Einträge werden nach einer Laufzeit von 30 Tagen automatisch deaktiviert. Der Tausch- und Verschenkmarkt hat für Sie viele Vorteile: Er schafft schnell Platz, spart den Gang zum Bringhof oder die Anmeldung zur Abholung, somit Zeit und Geld. Außerdem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen. Je länger ein Artikel verwendet wird, umso mehr hat sich der zur Produktion erforderliche Energie- und Rohstoffeinsatz gelohnt. 32
Reparatur-Café Im Jahre 2018 wurde ein Reparatur-Cafe ins Leben gerufen. Hierher können interessierte Bürger defekte Gegenstände wie Toaster, Computer, Fahräder, Uhren u.a. hinbringen und instandsetzen lassen und dabei ggf. auch aktiv mitwirken. Für Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt. Diese Veranstaltungen finden jeweils ab 16:00 Uhr im Bürgerraum der IGW am Fritz-Kühn-Platz (Am Bielstein 17 - unterer Eingang) statt. Termine für 2020 Januar Februar März April Mai Juni Do. 16.01. Do. 20.02. Fr. 20.03. Do. 14.05. Do. 18.06. Juli August September Oktober November Dezember Fr. 21.08. Do. 17.09. Do. 19.11. Do. 10.12. Reparatur-Café 33
Was tun, wenn... ...ich einen Abfallbehälter beantragen, abbestellen oder die Behältergröße ändern möchte? Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung sprechen Sie für die Graue Restmüll- und die Gelbe Wertstofftonne die Stadtverwaltung an (siehe Seite 3). Beide Tonnenarten können auch über die Internet-Präsenz der Stadt Iserlohn online beantragt oder abbestellt werden. Zu dem erforderlichen Online- Formular gelangen sie über „Ihr Anliegen von A-Z“. Die Blaue Altpapiertonne kann direkt über den ZfA bestellt werden: 02371 / 9669 - 31. Sind Sie Mieter, wenden Sie sich in jedem Fall an den Grundstückseigentümer bzw. Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. ...mein Abfallbehälter nicht geleert wurde? Melden Sie sich bei der Abfallberatung des ZfA. Kostenlose Service-Rufnummer: 0800 / 27464463 oder bei der Stadtverwaltung: 02371 / 217-2948 Was tun, wenn... ...mein Abfallbehälter beschädigt oder verschwunden ist? Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung: Rufnummer: 02371 / 217-2948 ...meine angemeldete Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte- oder Grünabfallabfuhr nicht erfolgt ist? Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung: Rufnummer: 02371 / 217-2948 ...der öffentliche Container überfüllt ist? Nutzen Sie alternativ den nächst gelegenen Container oder einen der Bringhöfe im Verbandsgebiet. Wo sich der nächste Standort befindet, sehen Sie ab Seite 58 und in unserem Internetangebot: www.zfa-iserlohn.de 34
Schadstoffe Wir alle verwenden in unseren Haushalten Produkte, die umweltge- fährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig gedankenlos in den Mülleimer oder in die Toilette gegeben. Durch dieses Verhalten wird unsere Umwelt gefährdet. Jeder kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem problema- tische Stoffe möglichst gemieden werden. Gibt es keine umwelt- freundlichen Alternativen, müssen die schädlichen Stoffe gesondert gesammelt werden. Einige Stoffe nimmt der Handel zurück. Zusätz- lich steht für vieles das Schadstoffmobil zur Verfügung. Helfen Sie mit: Kaufen Sie Produkte, die Schadstoffe enthalten, immer nur in den Mengen, die Sie wirklich brauchen. Zudem gibt es viel- fach alternative Produkte, die vergleichsweise umweltfreund- licher sind. Entgiften Sie Ihren Hausmüll, sammeln Sie Giftmüll separat. Schadstoffe Niemals Abfälle an den Haltestellen des Schadstoffmobils ablagern! Sie schaffen so, fahrlässig oder vorsätzlich, eine Gefährdung, für die Sie haftbar gemacht werden können. Denken Sie vor allem an spielende Kinder. Schadstoffe aus privaten Haushalten können kostenlos am Schad- stoffmobil abgegeben werden. Standorte und Termine finden Sie ab Seite 53. 35
Schadstoffe Was sind Schadstoffe und wo fallen sie an? Haushalt: Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Haushaltsreiniger, Kosmetikartikel, Batterien (vorrangig zurück zum Handel) Auto: Bremsflüssigkeit, Lacke, Kaltreiniger, Ölfilter, Pflegemittel, Rostschutzmittel, verunreinigte Putzlappen Starterbatterien und Altöl (vorrangig zurück zum Handel) Garten: Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzfarben, Unkrautvernichter, Kunstdünger Hobbybereich: Farben, Beizmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe Schadstoffe Von der Annahme ausgeschlossen sind: Reifen Munition und Kampfstoffe radioaktive Abfälle Dispersionsfarben TIPP: Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben gehören in ausgehärtetem Zustand in die Restmülltonne! Leere Farbei- mer können in die Gelbe Tonne gegeben werden. Eimer mit flüssiger Farbe können kostenpflichtig am Bringhof abgege- ben werden, jedoch nicht am Schadstoffmobil. 36
Schadstoffe Wenn möglich - zurück zum Handel: Geräte- und Autobatterien werden aufgrund des Batteriegesetzes durch den Handel kostenlos zurückgenommen. Auch Altöle werden vom Handel kostenlos zurückgenommen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten immer vorrangig! Hier einige Tipps für die richtige Entsorgung: Bitte geben Sie Ihre Schadstoffe möglichst in der Originalverpa- ckung und in geschlossenen Behältern ab. Eine Vermischung verschiedener Substanzen muss unbedingt vermieden werden, da hierdurch chemische Reaktionen ausgelöst werden können und eine Wiederverwertung unmöglich wird. Eine gute Hilfe, problema- tische Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrenhinweise oder die Ge- fahrensymbole, die Sie auf vielen Verpackungen finden: Schadstoffe C = ätzend Xi = reizend F = leicht entzündlich N = umweltgefährdend T = giftig Xn = gesundheitsschädlich 37
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