Abfallkalender 2021 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für Abfallbeseitigung

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Abfallkalender 2021 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für Abfallbeseitigung
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Abfallkalender 2021
              Balve
Abfallkalender 2021 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für Abfallbeseitigung
Abfallkalender 2021 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für Abfallbeseitigung
Inhalt (alphabetisch sortiert)
Abfall ABC................................................................................................. 42-50
Abfallgebühren............................................................................................... 13
Abfuhrtermine Graue / Gelbe / Blaue Tonne.................................................. 57
Altglas ............................................................................................................ 16
Altkleider......................................................................................................... 23
Altpapier......................................................................................................... 15
Bioabfall.......................................................................................................... 12
Blaue Altpapiertonne................................................................................. 10-11
Bringhof..................................................................................................... 37-40
Bringhof Menden............................................................................................ 38
CDs/DVDs...................................................................................................... 25
Containerstandorte Glas / Papier................................................................... 56
Elektroaltgeräte......................................................................................... 28-31
Elektrogroßgeräte und Sperrmüll................................................................... 53
Gelbe Wertstofftonne..................................................................................... 8-9
Graue Restmülltonne.................................................................................... 6-7
Grünabfall.................................................................................................. 17-19
Grünabfallabfuhr/ Städtischer Bauhof............................................................ 54
Grünabfallcontainerstandorte......................................................................... 55
Illegale Abfallablagerung................................................................................ 14
Internet........................................................................................................... 41
Kompostierung.......................................................................................... 20-21

                                                                                                                          Welche Information finde ich wo?
Kontakte........................................................................................................ 3-4
Kork................................................................................................................ 24
Leerungstermine Blaue Altpapiertonne.......................................................... 65
Leerungstermine Gelbe Wertstofftonne.......................................................... 64
Leerungstermine Graue Restmülltonne......................................................... 63
Meine Leerungstermine............................................................................. 66-67
Regeln für einen guten Kompost.................................................................... 22
Schadstoffe................................................................................................ 34-36
Schadstoffmobil und Elektrokleingeräte.................................................... 51-52
Sperrmüll................................................................................................... 26-27
Straßenliste............................................................................................... 58-62
Tausch- und Verschenkmarkt......................................................................... 32
Tipps rund um den Abfall.................................................................................. 5
Vorwort............................................................................................................. 2
Was tun, wenn................................................................................................ 33

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Abfallkalender 2021 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für Abfallbeseitigung
Vorwort
                                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

                                    Die Stadt Balve und der Zweckverband für Abfallbe-
                                    seitigung (ZfA) überreichen Ihnen heute den neuen
                                    Abfall- und Wertstoffkalender.

                                  An den zahlreichen Containerstandorten haben Sie
                                  die Möglichkeit, kostenlos und ortsnah Altglas, Altpa-
                                  pier und Grünabfall zu entsorgen. Leider landen in
                                  den Containern immer wieder Abfälle, die dort nichts
                                  zu suchen haben. So finden wir in den Grünabfallcon-
          tainern häufig Kunststoffsäcke und Pflanztöpfe aus Plastik. Für die Aufberei-
          tung und Verwertung des Grünabfalls in der Landwirtschaft ist das ein großes
          Problem. Daher bitte ich Sie, ausschließlich Pflanzenteile wie Grünschnitt,
          Äste und Laub in die Container einzuwerfen. Kunststoffsäcke und Pflanztöpfe
          entsorgen Sie bitte über Ihre graue Restmülltonne.

          Neben der grauen Restmülltonne stehen Ihnen wie gewohnt die gelbe Wert-
          stoff- und die blaue Altpapiertonne zur Verfügung. Auch
          Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Grünabfälle werden
          auf Wunsch weiterhin ohne zusätzliche Gebühren direkt
          am Grundstück abgeholt. Des Weiteren können Abfäl-
          le auch an den Bringhöfen ordnungsgemäß entsorgt
          werden. Für alle noch brauchbaren Dinge gibt es den
Vorwort

          Tausch- und Verschenkmarkt im Internet, den Sie gern
          noch häufiger als bisher schon nutzen können.

          Die sehr komfortable und moderne Abfallentsorgung in
          unserer Stadt funktioniert gut, wenn Sie die Sammel-
          systeme richtig nutzen. Alle Online-Serviceangebote
          finden Sie unter www.zfa-iserlohn.de. Auch mit mobilen Geräten können Sie
          die wichtigsten Dienste nutzen.

          Balve, Dezember 2020

          Hubertus Mühling                         Ulrich Schulte
          Bürgermeister der Stadt Balve            stellv. Verbandsvorsteher des ZfA

          2
Kontakte
Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA)
Corunnastraße 50, 58636 Iserlohn
Internet::                                www.zfa-iserlohn.de
Telefon:                                  02371 / 9669-0
Fax:                                      02371 / 9669-66
Abfallberatung:                           02371 / 9669-35
Bringhof-Infonummer:                      0800 / BRINGHOF
                                          0800 / 27464463
Bringhof Menden                           Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Untere Promenade 16                       Di 10.00 - 13.00 Uhr
58706 Menden                              Mi geschlossen
                                          Do + Fr 15.00 - 18.00 Uhr
                                          Sa 10.00 - 16.00 Uhr
Bringhof Iserlohn                         Mo geschlossen
Corunnastraße 50                          Di - Fr 10.00 - 18.00 Uhr
58636 Iserlohn                            Sa 10.00 - 16.00 Uhr

                                                                           Kontakte
Bringhof Werdohl                          Mo 10.00 - 13.00 Uhr
Gildestraße 34                            Di 15.00 - 18.00 Uhr
58791 Werdohl                             Mi geschlossen
                                          Do 10.00 - 13.00 Uhr
                                          Fr 15.00 - 18.00 Uhr
                                          Sa 10.00 - 16.30 Uhr
Stadt Balve
Fragen zum Hausmüll, Grünabfall, DSD, Sperrmüll, Elektrogeräte
Fau Zeußel                                02375 / 926-132
Abfallbeseitigungsgebühren
Herr Schwartpaul                          02375 / 926-133
Öffnungszeiten:                           Mo- Do 8.30 – 12.00 Uhr
                                          Mo 14.30 – 17.00 Uhr
                                          Fr 8.30 – 12.00 Uhr
Anmeldekarten für die Grün-, Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteabfuhr
können auch im Bürgerbüro zu den erweiterten Öffnungszeiten abgeholt
werden. Grünabfallsäcke erhalten Sie nur in den Zimmern 31-33.
                                                                       3
Kontakte
            Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW
            Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn
            Herr Oberle                      02371 / 2194107

            Märkischer Kreis, Abfallberatung für Gewerbebetriebe
            Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
            Herr Bartsch                     02351 / 966-6371

            Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG
            Hegestück 20, 58640 Iserlohn
            Zentrale                         02371 / 434-0
            Anlieferung Grünabfall:          Mo - Fr 6.00 - 18.00 Uhr
                                             Sa 7.00 - 13.00 Uhr

            Müllheizkraftwerk Iserlohn (AMK mbH)
Kontakte

            Giesestraße 10, 58636 Iserlohn
            Telefon:                         02371 / 4301-0
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.30 Uhr
            Samstagstermine nach Anfrage
            www.amk-entsorgung.de

            Deponie Lüdenscheid-Lösenbach
            AEL - Abfallentsorgungsanlage Lösenbach GmbH
            Lösenbacher Landstraße 141, 58509 Lüdenscheid
            (Steinbruch Lösenbach)
            Telefon:                         02351 / 79166
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr

           Empfehlung: Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten vor
           einer Anlieferung nochmals telefonisch bei o.g. Einrichtungen, da
           nach dem Druck Veränderungen erfolgen können.

           4
Tipps rund um den Abfall
Abfallvermeidung ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen
Gebühren. Was können Sie tun?

      Inserieren Sie gut erhaltene Dinge kostenlos im Tausch- und
      Verschenkmarkt unter www.zfa-iserlohn.de anstatt sie beim
      Sperrmüll zu entsorgen.

      Verzichten Sie auf überflüssige Verpackungen.

      Nutzen Sie Mehrweg- und Pfandsysteme.

      Machen Sie von Nachfüllpacks Gebrauch.

      Verwenden Sie Einkaufstaschen für den Heimtransport.

      Benutzen Sie Frischhalteboxen und Trinkflaschen.

      Kaufen Sie langlebige u. reparaturfreundliche Produkte.

      Nutzen Sie Akkus statt Batterien. Akkus sind bis zu 1000

                                                                     Tipps rund um den Abfall
      mal wieder aufladbar.

      Verzichten Sie bei Feiern und Festen auf Einweggeschirr
      z. B. Geschirr u. Besteck beim Partyservice leihen.

      Geben Sie Umverpackungen, Altöl, Altbatterien und Akkus
      beim Handel zurück.

      Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Aufkleber „Bitte
      keine Werbung einwerfen!“ anbringen. Gegen Werbe- u.
      Reklamesendungen durch die Post kann man sich durch
      eine Eintragung in die „Robinson-Liste“ schützen:

      DDV Robinsonliste		 Tel.: 07156 / 951010
      Postfach 1401			www.ddv-robinsonliste.de
      71243 Ditzingen

                                                                 5
Graue Restmülltonne
                      Für alle nicht verwertbaren Abfälle stellt Ihnen der ZfA Graue Rest-
                      müllbehälter zur Verfügung.

                      Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die im ZfA-Gebiet
                      gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angelie-
                      fert.

                      Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle, verbunden mit einer Nut-
                      zung der freiwerdenden Energie als Fernwärme und Strom.

                      In die Graue Restmülltonne gehören z. B.:

                       Asche (kalt)               Glühlampen, Spiegel
                       Zigarettenkippen           ausgehärtete Dispersionsfarben
                       Hygieneartikel             Staubsaugerbeutel
                       noch volle Verpackungen    alte Bekleidung
                       Porzellan, Steingut        verschmutzte Papiere, Tapeten
Graue Restmülltonne

                       Töpfe, Spielzeug, etc.

                              Nicht in die Graue Restmülltonne gehören:

                              • Wertstoffe

                              • Schadstoffe

                              • Bauschutt

                      6
Graue Restmülltonne
Hinweise

Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schlie-
ßen lässt. Neben den Behältern stehende Abfälle werden nicht mit-
genommen. Die Behälter bis 240 Liter werden von den Müllwerkern
zur Leerung an die Straße gestellt, wenn der Standort nicht weiter
als 15 m von der Straße entfernt ist, der Zugang befestigt, einen
Meter breit, eben und stufenlos ist.

Am Leerungstag müssen die Behälter den Müllwerkern ab 7.00
Uhr zugänglich sein. Für das unverzügliche Zurückstellen der
geleerten Tonnen hat jeder Grundstückseigentümer selbst Sor-
ge zu tragen.

Die Behälter ab 360 l Volumen sollten so aufgestellt werden, dass
sie vom Sammelfahrzeug direkt aufgenommen werden können.
Ist der Ort der Leerung nicht der normale Standort des Behälters,
muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Behälter
zur Leerung an geeigneter Stelle bereit stehen.

                                                                        Graue Restmülltonne
Leerung

Die Leerung der Behälter erfolgt in der Regel immer am gleichen
Wochentag. Die Grauen Restmüllbehälter (80 l - 360 l) werden
14-täglich geleert, ab 770 l wöchentlich. Verschiebungen bei Feier-
tagen sind in den Termintabellen bereits berücksichtigt!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 33 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

     Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                         Seite 63.

                                                                    7
Gelbe Wertstofftonne
                                                    In die Gelbe Wertstofftonne gehören
                                                    grundsätzlich nur restentleerte Verpa-
                                                   ckungsmaterialien aus Kunststoffen,
                                                   Verbundstoffen und Metallen.

                                                   Hier einige Beispiele:

                                                  Verpackungen aus Kunststoffen…
                                                  wie z. B. Spül-, Wasch– u. Pflegemit-
                                                 telflaschen, Joghurt-, Margarine– u.
                                                Quarkbecher, Tragetaschen, Beutel, Ein-
                                                wickelfolien, geschäumte Verpackungen
                                               (z. B. Styropor)

                                              Verpackungen aus Verbundstoffen…
                                          wie z. B. Saft- u. Milchkartons, Vakuumverpa-
                                 ckungen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost
Gelbe Wertstofftonne

                       Verpackung aus Metallen…
                       wie z. B. Aluminiumfolien u. - schalen, Konserven- und Getränke-
                       dosen, Schraubverschlüsse und Kronkorken

                       Nicht in die Gelbe Wertstofftonne gehören z. B.:

                                              * Restmüll       * Papier
                                              * Windeln        * Elektrogeräte
                                              * Tapeten        * Bodenbeläge
                                              * Glas		         * Spielzeug

                       8
Gelbe Wertstofftonne
Bitte beachten Sie:

       Stapeln Sie unterschiedliche Ver-
       packungen nicht ineinander.

       Lösen Sie Aluminiumdeckel vom
       Rest der Verpackung und werfen
       Sie beides ein.

       Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein.

       Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpack-
       ungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die
       Altglas– bzw. Altpapierbehälter.

       Leider befindet sich in den Gelben Tonnen bis zu 50%
       Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich.

                                                                         Gelbe Wertstofftonne
       Deshalb gilt: Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden vom
       Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden.
       Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen wer-
       den. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere Restmüll-
       behälter kostenpflichtig aufgestellt werden müssen.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 33 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

     Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                         Seite 64.

                                                                     9
Blaue Altpapiertonne
                       Die Blaue Tonne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger inter-
                       essant, die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontai-
                       ner nicht mehr gehen können oder wollen. Sie soll eine flächendecken-
                       de Erfassung von Altpapier auch bei sinkenden Verwertungspreisen
                       sicherstellen. Da die Bestellung und Nutzung der Blauen Papiertonne
                       freiwillig ist und aus der Bereitstellung keine zusätzlichen Kosten ent-
                       stehen, werden Sie auch nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.

                       Die Blaue Altpapiertonne ist in 2 Größen erhältlich: 240 l, für ca. 6
                       Personen, und 1.100 l für größere Wohnanlagen ab ca. 30 Personen.
                       Die Standardgröße von 240 l ist die Mindestausstattung, da kleinere
                       Behälter bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr nicht sinnvoll sind. Die
                       genauen Leerungstermine für Ihre Straße entnehmen Sie
                       bitte der Tabelle auf Seite 65.

                       Bestellung der Blauen Altpapiertonne
                       Bestellen kann nur der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm
                       Bevollmächtigter (z. B. Hausverwalter). Wenden Sie sich also ggf. an
                       Ihren Vermieter, wenn Sie eine Blaue Tonne erhalten möchten. Neube-
Blaue Altpapiertonne

                       stellungen und Änderungen sind ganzjährig möglich, werden jedoch
                       immer erst zum Quartalswechsel ausgeführt. Das ist aufgrund der er-
                       forderlichen Abfuhrplanung nicht anders möglich. Die Bestellunterlagen
                       können Sie beim ZfA unter der Rufnummer 02371/9669-31 anfordern.

                       Alternative Entsorgungsmöglichkeiten?
                       Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, das Altpapier bei unseren
                       Bringhöfen abzugeben. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin karitati-
                       ven Sammlungen überlassen oder wie bisher zu den Papiercontainern
                       bringen.

                       Besondere Anforderungen
                       Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien erfül-
                       len: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stufen und
                       Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein, kein loser
                       Kies. Die 1.100-l-Behälter müssen mit dem Entsorgungsfahrzeug direkt
                       anfahrbar sein. Ausnahmen sind aufgrund des hohen Gewichts von
                       vollen Papiertonnen nicht möglich.

                       10
Blaue Altpapiertonne
Papierbündel oder Kartons dürfen zur Abholung nicht neben die Papier-
tonne gestellt werden. Sie werden grundsätzlich nicht mitgenommen! Für
größere Mengen oder sperrige Kartonagen stehen
Ihnen wie gewohnt unsere Bringhöfe sowie die öffentli-
chen Papiercontainer zur Verfügung.

Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter den
Müllwerkern ab 7:00 Uhr zugänglich sein. Für das Zu-
rückstellen der geleerten Tonne auf das Grundstück hat
jeder Eigentümer selbst Sorge zu tragen. Dies wird nicht von den Müllwer-
kern übernommen.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:
                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

                                                                              Blaue Altpapiertonne
Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören:

                   * Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                   * gebrauchtes Hygienepapier
                   * Aktenordner
                   * Dachpappe, Tapeten
                   * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                   * Pergament– oder Butterbrotpapier

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 33 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

      Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf
                          Seite 65.

                                                                         11
Bioabfall
            Bei den Bringhöfen im Verbandsgebiet findet eine getrennte Samm-
            lung von Bioabfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bio-
            abfälle dort kostenfrei abgeben.

            Zu Bioabfällen gehören z. B.:

                              Salat-, Gemüse- und Obstreste
                              Überlagerte Nahrungsmittel
                              Feste Speisereste
                              Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
                              Eierschalen

            Nicht in den Bioabfall gehören z. B.:

                              * Windeln und Hygieneartikel
                              * Staubsaugerbeutel
                              * Asche
                              * Zigarettenkippen
Bioabfall

                              * Plastiktüten
                              * Kleintierstreu

            12
Abfallgebühren
Zum Redaktionsschluss lagen die Abfallgebühren noch nicht vor.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Balve unter der
Telefonnummer 02375 / 926-133.

Notieren Sie sich die Gebührensätze bei Bedarf auf dieser Seite:

Gebühr je Abfallbehälter bei 14-täglicher Leerung

   80 l Behälter

  120 l Behälter

  240 l Behälter

  360 l Behälter

  770 l Behälter

                                                                        Abfallgebühren
 1.100 l Behälter

Gebühr je Abfallbehälter bei wöchentlicher Leerung

  770 l Behälter

 1.100 l Behälter

 2.500 l Behälter

 5.000 l Behälter

Nach Verfügbarkeit finden Sie die Gebührensätze auch unter

                                             www.zfa-iserlohn.de.

                                                                   13
Illegale Abfallablagerung
                            Müll ablagern ist verboten!
                            Das Ablagern von Abfällen und Wertstoffen außerhalb der zuge-
                            lassenen Abfallbehälter, z. B. neben den Depotcontainern, auf der
                            Straße, in Grünanlagen oder der freien Landschaft, ist nach der Ab-
                            fallsatzung des ZfA eine Ordnungswidrigkeit! Der ZfA verfolgt Ord-
                            nungswidrigkeiten konsequent und verhängt Bußgelder, denn nur
                            wenn die Spielregeln eingehalten werden, funktioniert das System.

                            Müll ablagern kann teuer werden!
                            Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung mit einem „Umwelt-
                            Knöllchen“ von 20,- € für die Ablagerung eines Sackes Grünabfall
                            neben dem Container bis hin zu Bußgeldern von bis zu 1.000 €, z.
                            B. wenn größere Mengen an Müll abgelagert werden oder wenn
                            Container beschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Bußgeld bis
                            50.000 € verhängt werden.
                            Illegale Entsorgung wird auf keinen Fall akzeptiert!

                            Ihre Hilfe ist erwünscht!
                            Wenn Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachten, egal
Illegale Abfallablagerung

                            wo, scheuen Sie sich nicht, dies zu melden. Notieren Sie sich so
                            viele Fakten wie möglich, dann ist die Chance groß, einen Übeltäter
                            auch zu überführen. Melden Sie solche Fälle bei der Stadtver-
                            waltung oder direkt beim ZfA (02371/9669-31). Müllablagerungen
                            jeglicher Form sind kein Kavaliersdelikt. Sie kosten uns alle viel
                            Geld für die Beseitigung und in manchen Fällen sind es echte Ge-
                            fahrenquellen.

                            So machen Sie alles richtig:
                              Befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr.
                              Schalten Sie den Motor aus (Lärmvermeidung).
                              Füllen Sie nur die vorgesehenen Wertstoffe ein.
                              Nehmen Sie Tragehilfen wieder mit nach Hause.
                              Bei vollem Container anderen Standort oder Bringhof nutzen.
                              Informieren Sie uns über illegale Müllablagerungen.

                            Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte der Tabelle ab
                            Seite 55.
                            14
Altpapier
Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Illustrierte, aber auch Verpa-
ckungen aus Papier, wie z. B. Kartons, werden über die Altpapier-
container oder die Blaue Altpapiertonne eingesammelt.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
gehören:

                  Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                  Schreibpapier, Briefumschläge
                  Kartonagen und Wellpappe
                  Verpackungen aus Papier oder Pappe

Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne ge-
hören:

                  * Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                  * gebrauchtes Hygienepapier
                  * Aktenordner

                                                                     Altpapier
                  * Dachpappe, Tapeten
                  * Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                  * Pergament– oder Butterbrotpapier

WICHTIG: Verpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen ge-
        hören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Papier-
        container oder die Blaue Altpapiertonne. Bitte geben Sie
        nur die Pappe (z. B.
        Pralinenschachteln)
        in den Papiercontai-
        ner oder die Blaue
        Altpapiertonne.
        Kunststoffteile der
        Verpackung gehören
        in die Gelbe Tonne.
        Nutzen Sie auch die
        vielerorts angebote-
        nen Bündelsamm-
        lungen für Papier.
                                                                15
Altglas
          Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes wird Altglas flächen-
          deckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die
          entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach
          Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun).
          Tipp: Geben Sie blaues Glas mit ins Grünglas.

          Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben ge-
          trennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst
          in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik,
          Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts
          davon in die Container. Anschließend werden die Scherben zu
          neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet.

          In die Altglascontainer gehören ausschließlich Glasverpa-
          ckungen, also:

                    Flaschen
                    Konserven- und Marmeladengläser
                    sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen
Altglas

                    aus Glas

          Nicht in den Altglascontainer gehören:

                           * ! ! ! Keramik, Steingut, Porzellan ! ! !
                           * Flachglas (Spiegel-, Fenster-, Autoglas)
                           * Neonröhren, Glühlampen, Energiesparlampen
                           * optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser

          WICHTIG: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder
                  Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern mit
                  in die Glascontainer oder in die Gelbe Wertstofftonne.
                  Glas auf keinen Fall in die Gelbe Wertstofftonne geben!
                  Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werktags von
                  7.00 bis 20.00 Uhr!

          16
Grünabfall
Vorrang vor der Sammlung der Grünabfälle über die öffentliche
Verwertungsschiene haben grundsätzlich eigenverantwortliche Be-
seitigungs- und Verwertungswege. Der vernünftigste Weg zur Ver-
wertung ist die Kompostierung im eigenen Garten. Nur so können
Transport und großtechnische Kompostierung eingespart werden
(vgl. Kap. Kompostierung). Nach Maßgabe der geänderten Pflan-
zen-Abfall-Verordnung dürfen Gartenabfälle i.d.R. nicht mehr ver-
brannt werden. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich „Bauen,
Umweltschutz, Stadtentwicklung“ Ihrer Stadtverwaltung (Zimmer
45, Tel.: 02375/926-145). Im Rahmen der öffentlichen Entsorgung
bestehen folgende Angebote:

Grünabfallcontainer
Im gesamten Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur
Verfügung. Diese werden mindestens zweimal pro Woche und
zusätzlich nach Bedarf geleert. Falls ein Container dennoch voll
sein sollte, benutzen Sie bitte einen anderen Standort. Sind die
Container stark überfüllt, so können Sie dies bei der Stadt Balve
melden. Das Ablagern von Grünabfällen jeglicher Art und sonstigem

                                                                    Grünabfall
Müll neben dem Container wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und
mit einer Geldbuße geahndet. Grundsätzlich ist die öffentliche
Entsorgung nur für private Haushalte vorgesehen.

Die Standorte der Grünabfallcontainer und die Termine der
Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 55.

Grünabfallabfuhr
Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten Ter-
minen eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück.
Die Anmeldung nehmen Sie am besten per Internet vor:
www.zfa-iserlohn.de. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können
Sie die grünen Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie hier im
Abfallkalender und im Rathaus. Um die Abfuhr zum gewünschten
Termin zu ermöglichen, muss die Karte spätestens acht Tage vor
dem Abfuhrtermin vorliegen, bei der Online-Anmeldung reichen drei
Tage aus.

                                                               17
Grünabfall
             Zum Grünabfall gehören:

                       Baum- und Strauchschnitt
                       Rasenschnitt und Laub
                       sonstige verrottbare Grünteile

                              Nicht in den Grünabfallcontainer gehören:

                             * Kunststoff- und Papiersäcke
                             * Speisereste , Obst und Gemüse
                             * Textilien, Altpapier
                             * Holzabfälle (z. B. Bretter, Zäune, Sägemehl)
                             * Kleintierstreu und sonstiger Stallmist
             Bitte beachten Sie:
             Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am
             Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die
             Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags
             von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den
Grünabfall

             Containern ist verboten!

             Für die Container und für die lose Sammlung gilt: Die Baum- und
             Strauchteile sollten eine Länge von 1 m und einen maximalen
             Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten.

             Annahme am städtischen Bauhof

             Grünabfälle aus dem privaten Kleingartenbereich können unter
             Aufsicht zu bestimmten Annahmezeiten am städt. Bauhof „Am
             Willsdörn“ (Gewerbegebiet „Glärbach“) angeliefert und kostenlos
             über die dort bereitgestellten Container entsorgt werden.

             Die Termine finden Sie auf Seite 54.

             18
Grünabfall
Häckseldienst

Da fast immer auch größere und sperrigere Mengen Baum- und
Strauchschnitt anfallen können, wird zusätzlich zur Abrundung des
Angebotes kostenlos ein Häckselgerät am Bauhof eingesetzt

Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser bis max.
20 cm haben und braucht nicht auf eine bestimmte Länge gekürzt
werden. Bürger, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, können
gehäckseltes Material bei Bedarf mitnehmen und im eigenen Gar-
ten zum Abdecken von Pflanzflächen, zur Unkrauthemmung oder
Kompostierung verwenden.

Häckselgut kann an allen Mittwochs- und Samstagsterminen, an
denen eine Anlieferung von Grünabfall möglich ist, mitgenommen
werden, solange der Vorrat reicht.

Annahme in Iserlohn-Sümmern
Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht

                                                                        Grünabfall
die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände
der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Ge-
werbegebiet Rombrock) selbst anzuliefern.

Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 18.00 Uhr und Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr

Privatanlieferer: bis 500 kg kostenlos,
darüber hinaus 7,75 € pro 100 kg inkl. MwSt.

Landschaftsgärtner und gewerbliche Anlieferer: keine
Freimenge; 65,00 € pro Tonne zzgl. MwSt.

Für Fragen steht Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888378)
von der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung.

                                                                   19
Kompostierung
                Innerhalb eines Jahres kann aus unterschiedlichen organischen
                Abfällen aus Haus und Garten mit Hilfe eines Komposters oder
                Komposthaufens eine nährstoffreiche Erde (Humus) entstehen. Mit
                der Herstellung von Kompost leisten Sie einen praktischen Beitrag
                zum Umweltschutz. Wertvolle Rohstoffe bleiben im Garten. Der
                eigene Kompost erfüllt dabei im Zier- und Nutzgarten bei normalen
                Bodenverhältnissen alle Ansprüche der Pflanzen und des Bodens in
                nahezu idealer Weise.

                Hinweis:
                Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompost min-
                destens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt
                angelegt werden.

                Auf den Kompost gehören:

                             Gartenabfälle
                               - Laub, Rinde, Fallobst
                               - Erde aus Blumentöpfen und Garten
Kompostierung

                               - Rasen-, Baum- und Heckenschnitt

                             Küchenabfälle
                               - Gemüseabfälle aller Art
                               - Obstabfälle
                               - Eierschalen
                               - Kaffeefilter und Teebeutel

                Nicht auf den Kompost gehören:

                             * Asche aus Holz und Kohle
                             * Chemikalien
                             * Zigarettenkippen und -asche
                             * Inhalt von Staubsaugerbeuteln
                             * Tierkadaver, Fäkalien
                             * Stoffe, Textilien
                             * gekochte Speisereste

                20
Kompostierung
Neben der Kompostierung in offen angelegten Komposthaufen, die
für größere Gärten nach wie vor die sinnvollste Lösung sind, bietet
sich für kleinere Gärten das Kompostieren in Behältern an.

Der Bürger kann durch Eigenkompostierung auch auf die von ihm
zu entrichtende Abfallgebühr Einfluss nehmen: Auf Antrag des
Anschlusspflichtigen, der kompostierfähige Abfälle vollständig und
dauerhaft kompostiert und wiederverwertet und nicht der öffent-
lichen Abfallbeseitigung überlässt, wird die Gebühr um 4 € pro Ein-
wohner und Jahr ermäßigt.

                                                                      Kompostierung

                                                                 21
Regeln für einen guten Kompost
                                      Das Material für den Kompost nicht in eine Mulde legen.
                                      Wichtig ist eine gute Luftversorgung, damit keine Ge-
                                      ruchsbelästigung entsteht.

                                      Um vielfältige Kleinstlebewesen im Komposter zu haben,
                                      muss ein Bodenschluss gewährleistet sein. Kaffee- und
                                      Teesatz und Zwiebelschalen sind ideal zum Anlocken.

                                      Als unterste Schicht grobes Material aufstocken. Danach
                                      mit feineren Stoffen schichtweise oder vermischt aufset-
                                      zen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnis-
                                      gefahr!

                                      Abfälle, die Ungeziefer anlocken (z. B. Speisereste) ge-
                                      ben Sie besser in die Restmülltonne.

                                      Kleinstlebewesen brauchen Feuchtigkeit. Den Kompost-
Regeln für einen guten Kompost

                                      haufen im Schatten anlegen und stets feucht halten.

                                      Der fertige Haufen sollte abgedeckt werden, um die Wär-
                                      meentwicklung zu fördern sowie die Feuchtigkeitsverluste
                                      zu vermeiden.

                                      Den Komposthaufen mindestens einmal „umsetzen“.

                                      Fertiger Kompost sollte nicht länger als ein Jahr gelagert
                                      werden. Je älter der Kompost, desto geringer ist sein
                                      biologischer Wert.

                                 22
Altkleider
                       Altkleider sind Textilien, vornehmlich Beklei-
                       dung, die zwar schon benutzt sind, sich aber
                       noch in einem guten Zustand befinden. Diese
                       Art Textilien ist weltweit begehrt und wird da-
                       her nicht nur von karitativen Organisationen
                       gern gesammelt. Da die Erlöse für Altkleider
                       in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind,
                       haben sich immer mehr rein gewerbliche
                       Sammler in diesen Markt bewegt. Das scha-
det natürlich den karitativen Sammlern und ihren gemeinnützigen
Zwecken. Wir haben daher im Märkischen Kreis ein Modell entwi-
ckelt, mit dem wir gemeinnützigen Sammlern unter dem Dach des
Kreises Schutz bieten können.

Diese Kooperation zwischen Kreis und Wohlfahrtsverbänden er-
kennen Sie an einem auf jedem Sammelcontainer aufgebrachten
Aufkleber mit dem Logo des Märkischen Kreises und der Aufschrift
„Diese Sammlung ist garantiert für einen guten Zweck!“ Bitte achten
Sie auf diesen Aufkleber und geben Sie Ihre brauchbaren Altkleider

                                                                                                Altkleider
möglichst nur in entsprechend gekennzeichnete Container. An
allen offiziellen Containerstandorten in Ihrer Gemeinde, sowie
                                an den Bringhöfen des ZfA finden
                                Sie ausschließlich diese Container.
                                Bitte teilen Sie uns über die Hotline
                                0800BRINGHOF mit, wenn Sie an
                                unseren Containerstandorten Altklei-
                                dercontainer entdecken, die den Auf-
                                kleber nicht tragen und verwenden
                                Sie diese nicht.

Brucknerweg (nahe Kath. Kindergarten)                Arnsberger Str./Kerkeiken
Brucknerweg (MHD-Unterkunft)                         Uferstraße/DRK-Kindergarten (Parkplatz)
Mittelstr./Garbecker Str. (ehemals-DRK Unterkunft)   Kapellenstr. 6 (Alte Schule)
Gewerbegebiet Braukhaussiepen (DRK-Unterkunft)       Horster Straße (Parkplatz Schützenhalle)
Ecke Schulstraße/Im Natfeld                          Meisenweg

                                                                                          23
Kork
       Was ist Kork?
       Kork wird aus der mehrere Zentimeter dicken Borke der immer-
       grünen Korkeiche gewonnen. Die Haupterzeugerländer sind Por-
       tugal und Spanien. Der Baum kann das erste Mal nach 25 Jahren
       geschält werden. Danach in Abständen von 7 bis 10 Jahren.

       Märkischer Kork ist eine Initiative der Abfall– und Umweltberatung
       der Verbraucherzentrale NRW und der Abfallberatung des Mär-
       kischen Kreises, um im Kreisgebiet eine flächendeckende Kork-
       sammlung aufzubauen.

       Warum Kork sammeln?
       Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll! Er lässt
       sich gut granulieren und als Dämmstoff weiterverwenden.

       In die Korksammlung gehören Flaschenkorken, Pinnwände und
       Untersetzer aus Kork, Korkplatten (ohne Kleber oder Beschich-
       tung), Korktapeten (ohne Kleber oder Beschichtung).
Kork

       Nicht mit in die Korksammlung gehören verschmutzter Kork,
       Kork mit Anhaftungen von Holz, Kunststoffen, Kleber sowie Weinfla-
       schenverschlüsse aus Kunststoff.

       Was passiert mit dem gesammelten Kork?
       Der Kork wird gesäubert, verarbeitet und zumeist als Dämmstoff
       weiterverwendet.

       Wo kann der Kork abgegeben werden?

                in allen Bringhöfen des ZfA,
                Rathaus, Bürgerbüro
                Bücherei, Gebäude der VHS
                Fam. Hermanns, Sorpestraße 11, 58802 Balve-Mellen

       24
CDs/DVDs
Millionenfach werden CDs und DVDs auf den Markt geworfen und
landen früher oder später im Hausmüll. CDs bestehen aus einem
Verbundwerkstoff aus Kunststoff, aus Aluminium und Lack. Beim
Recycling wird nicht nur die Polycarbonatschicht der CDs wieder
gewonnen, sondern auch die abgetragene Aluminiumschicht. Die
Automobilindustrie setzt diese Werkstofffraktion für Metalliclacke
ein. Das Kunststoffrecyklat wird in der Medizintechnik, in der Haus-
haltswarenindustrie und in der Automobilindustrie eingesetzt.

Tipp: CDs mit persönlichem Inhalt können Sie gegen unbefugtes
Lesen durch Dritte schützen, indem Sie mit tiefen und breiten
Kratzern die Oberseite (also die bedruckte Seite!) beschädigen und
damit die Daten unlesbar machen.

Annahmestellen für CDs in Balve:

Bringhof Menden
Untere Promenade 16

                                                                       CDs/DVDs

                                                                 25
Sperrmüll
            Wir holen Ihren Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren, nach vorhe-
            riger Anmeldung, direkt vor Ihrem Grundstück ab.

            Anmeldeverfahren

            per Internet
            Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll (auch Elektrogroßge-
            räte und Grünabfall) vorrangig die Möglichkeit auf unserer Internet-
            seite www.zfa-iserlohn.de.

            per Postkarte
            Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten
            nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und im Rathaus.

            Rechtzeitig anmelden
            Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, muss die
            Karte spätestens acht Tage vor dem Abfuhrtermin vorliegen, bei der
            Online-Anmeldung reichen drei Tage aus.
Sperrmüll

            Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7.00 Uhr zur Abholung
            bereit stehen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von
            einer öffentlichen Fläche, z. B. vom Bürgersteig oder vom Stra-
            ßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müll-
            werkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden!

            Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum
            Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern
            nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen
            werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass
            der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

            Die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite
            53. Bei Rückfragen zu Ihrer Sperrmüllanmeldung wenden Sie
            sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

            26
Sperrmüll
Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet
im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals
Sperrmüll!

Hier einige Beispiele für Sperrmüll:

            Möbel, Polstermöbel
            Betten, Matratzen
            Wäscheständer, Koffer etc.
            Fahrräder
            Teppiche (außer Verlegeware)

Nicht mit abgefahren werden:
          * in Säcken verpackte Abfälle
          * lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
          * Abbruchmaterial und Gebäudeteile z. B.: Paneele,
            Bretter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen,

                                                                        Sperrmüll
            Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen,
            Tapetenreste, Renovierungsabfälle
          * Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
          * Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
          * Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
          * Kartonagen

Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit
Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühl-
te und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht
werden!

Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Ko-
sten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt!
Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die
Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt,
handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsamm-
lung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC.                      27
Elektroaltgeräte
                   Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von
                   anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräte finden Sie
                   daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig
                   sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwer-
                   tung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum
                   einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten
                   gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können.

                   Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Mög-
                   lichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben.
                   Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßge-
                   räten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – we-
                   der in der Gelben noch in der Grauen Tonne – entsorgt werden.

                   Das illegale Entsorgen von Elektrogeräten – vor allem die illegale
                   Ausfuhr ins Ausland – kann die Umwelt schädigen. Denn Elektro-
                   geräte enthalten oft Schadstoffe, die gesondert entsorgt werden
                   müssen. Achten Sie daher auch darauf, dass Geräte beim Entsor-
                   gen nicht zu Bruch gehen. Personenbezogene Daten auf Geräten
Elektroaltgeräte

                   wie Smartphones und Computern sollten Sie vor der Entsorgung
                   löschen.

                   Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem:
                            Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
                            Haartrockner, Rasierer
                            Toaster, Kaffeemaschine
                            Mobilfunkgeräte wie Smartphones
                            IT-Geräte wie Computer
                            Staubsauger, Bügeleisen
                            Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
                            Bohrmaschine

                   Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnom-
                   men werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen
                   werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den
                   Geräten und werden später fachkundig entfernt.

                   28
Elektroaltgeräte
Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese be-
finden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik
und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im
Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausge-
gangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschä-
digungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus
vor der Entsorgung abgeklebt werden.

Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbands-
gebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in
Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Anschriften und
Öffnungszeiten können Sie dem Abfallkalender sowie der Website
des Zweckverbandes entnehmen.

Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des
Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt re-
gelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunk-
ten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten
Elektrokleingeräte entgegennimmt. Die Haltepunkte und Zeiten sind

                                                                     Elektroaltgeräte
im Abfallkalender und auf der Website des Zweckverbandes zu
erfahren.

Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegen-
genommen. Dazu zählen:
          Kühl- und Gefrierschränke
          Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
          Elektroherde und Mikrowellen
          elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
          elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen
          Fernseher und Monitore
          Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
          Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren)

Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die
Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden
solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt.

                                                               29
Elektroaltgeräte
                   Dazu ist eine Anmeldung per weißer Anforderungskarte aus dem
                   Abfallkalender oder über die Website des Zweckverbandes notwen-
                   dig. Beachten Sie, dass die Geräte am Abholtag ab 07:00 Uhr an
                   der Straße zur Abholung bereitgestellt werden müssen, damit diese
                   mitgenommen werden.

                   Lassen Sie vor allem Kühlgeräte nie von Schrotthändlern oder
                   anderen Personen mitnehmen! Diese trennen oft nur die werthal-
                   tigen Metallteile heraus. Dabei treten stark klimaschädliche Stoffe
                   aus, was unbedingt vermieden werden muss.

                                                          Alle großen Elektronikge-
                                                          schäfte sind im Übrigen
                                                          verpflichtet, Elektroaltge-
                                                          räte kostenlos zurückzu-
                                                          nehmen. Kleine Elektroge-
                                                          räte mit einer Kantenlänge
                                                          von höchstens 25 Zentime-
                                                          tern müssen grundsätzlich
Elektroaltgeräte

                                                          vom Großhandel und den
                                                          Fachgeschäften mit einer
                   Verkaufsfläche von über 400 m² entgegengenommen werden – un-
                   abhängig davon, ob die Geräte dort gekauft wurden. Bei Elektroge-
                   räten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern ist eine
                   kostenlose Entgegennahme nur dann verpflichtend, wenn auch ein
                   neues Elektrogroßgerät gekauft wird. Kleine Händler sind von der
                   Regelung ausgenommen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass
                   Ihr Gerät angenommen wird, bringen Sie es am besten zu einem
                   Bringhof in Ihrer Nähe.

                   Seit August 2018 zählt im Übrigen alles zu den Elektrogeräten,
                   was fest verbaute elektronische Teile besitzt. Das kann ein
                   Schuh mit Beleuchtung sein, aber auch ein elektronisch verstell-
                   barer Fernsehsessel. Auch diese neuen „Elektrogeräte“ können
                   über den Handel oder an den Bringhöfen entsorgt werden.

                   30
Elektroaltgeräte
Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können
diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen
abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe
wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche
Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten
Voraussetzungen annehmen.

Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen,
wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und ange-
liefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesund-
heitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherhei-
zungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen
nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von
Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)-
Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem
zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim
Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen.

                                                                     Elektroaltgeräte
Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind,
können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern.
Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsäch-
lich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis
können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir
davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt.

Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus pri-
vaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den
Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen pri-
vaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine
Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgerä-
teabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizungen
finden Sie auf unserer Internetseite: www.zfa-iserlohn.de/f2k6

                                                               31
Tausch- und Verschenkmarkt
                             „Das ist doch viel zu schade für den Müll“ hat wohl jeder schon
                             einmal gedacht, wenn Spielgeräte, Möbel oder sonstige Dinge im
                             Wege standen. Was für den einen ein Platzverschwender ist, ist für
                             den anderen vielleicht das lang gesuchte Liebhaberstück. Schade
                             nur, dass oft der eine vom anderen nichts weiß. Mit dem Tausch- und
                             Verschenkmarkt bringen wir Sie zusammen.

                             Handeln Sie nachhaltig, fördern Sie die möglichst lange Nutzung
                             brauchbarer Dinge. Dazu haben wir in unserem Internetangebot für
                             Sie den kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt eingerichtet.

                             Unter www.zfa-iserlohn.de können Sie Angebote und Gesuche
                             eintragen, ohne dass Ihre persönlichen Daten sichtbar sind. Zu Ihrem
                             Beitrag können Sie bis zu drei Fotos hinterlegen.

                             Zugelassen sind nur
                             Angebote von Objekten, die
                             verschenkt oder getauscht
                             werden sollen. Sobald Sie
Tausch- und Verschenkmarkt

                             den entsprechenden Artikel
                             verschenkt oder gefunden
                             haben, löschen Sie als
                             Inserent einfach den Eintrag.
                             Die „vergessenen“ Einträge
                             werden nach einer Laufzeit
                             von 30 Tagen automatisch
                             deaktiviert.

                             Der Tausch- und
                             Verschenkmarkt hat für Sie viele Vorteile: Er schafft schnell Platz,
                             spart den Gang zum Bringhof oder die Anmeldung zur Abholung,
                             somit Zeit und Geld. Außerdem leisten Sie einen wertvollen Beitrag
                             zum Schutz unserer Ressourcen. Je länger ein Artikel verwendet
                             wird, umso mehr hat sich der zur Produktion erforderliche Energie-
                             und Rohstoffeinsatz gelohnt.

                             32
Was tun, wenn...
...ich einen Abfallbehälter beantragen, abbestellen oder die
   Behältergröße ändern möchte?
  Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung
  sprechen Sie für die Graue Restmüll- und die Gelbe
  Wertstofftonne die Stadtverwaltung an: 02375 / 926-133. Die
  Blaue Altpapiertonne kann direkt über den ZfA bestellt werden:
  02371 / 9669 - 31. Sind Sie Mieter, wenden Sie sich in jedem Fall
  an den Grundstückseigentümer bzw. Ihren Vermieter oder die
  Hausverwaltung.

...mein Abfallbehälter nicht geleert wurde?
Melden Sie sich bei der Abfallberatung des ZfA.
Kostenlose Service-Rufnummer: 0800 / 27464463.
Oder bei Ihrer Stadtverwaltung: 02375 / 926-132

...mein Abfallbehälter beschädigt oder verschwunden ist?
Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung.
Rufnummer: 02375 / 926-132

                                                                      Was tun, wenn...
...meine angemeldete Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte- oder
   Grünabfallabfuhr nicht erfolgt ist?
  Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung
  Rufnummer: 02375 / 926-132

  ...der öffentliche Container überfüllt ist?
  Nutzen Sie alternativ den nächst gelegenen
  Container oder einen der Bringhöfe im
  Verbandsgebiet. Wo sich der nächste
  Standort befindet,
  sehen Sie ab Seite
  55 und in unserem
  Internetangebot:
  www.zfa-iserlohn.de

                                                                33
Schadstoffe
              Wir alle verwenden in unseren Haushalten Produkte, die umweltge-
              fährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig
              gedankenlos in den Mülleimer oder in die Toilette gegeben. Durch
              dieses Verhalten wird unsere Umwelt gefährdet.

              Jeder kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem problema-
              tische Stoffe möglichst gemieden werden. Gibt es keine umwelt-
              freundlichen Alternativen, müssen die schädlichen Stoffe gesondert
              gesammelt werden. Einige Stoffe nimmt der Handel zurück. Zusätz-
              lich steht für vieles das Schadstoffmobil zur Verfügung.

              Helfen Sie mit:

                   Kaufen Sie Produkte, die Schadstoffe enthalten, immer nur in
                   den Mengen, die Sie wirklich brauchen. Zudem gibt es viel-
                   fach alternative Produkte, die vergleichsweise umweltfreund-
                   licher sind.

                   Entgiften Sie Ihren Hausmüll, sammeln Sie Giftmüll separat.
Schadstoffe

                   Niemals Abfälle an den Haltestellen des Schadstoffmobils
                   ablagern! Sie schaffen so, fahrlässig oder vorsätzlich,
                   eine Gefährdung, für die Sie haftbar gemacht werden
                   können. Denken Sie vor allem an spielende Kinder.

              Schadstoffe aus privaten Haushalten können kostenlos am Schad-
              stoffmobil abgegeben werden. Standorte und Termine finden Sie ab
              Seite 51.

              34
Schadstoffe
Was sind Schadstoffe und wo fallen sie an?

Haushalt:
Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Haushaltsreiniger, Kosmetikartikel,
Batterien (vorrangig zurück zum Handel)

Auto:
Bremsflüssigkeit, Lacke, Kaltreiniger, Ölfilter, Pflegemittel,
Rostschutzmittel, verunreinigte Putzlappen
Starterbatterien und Altöl (vorrangig zurück zum Handel)

Garten:
Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel,
Holzschutzfarben, Unkrautvernichter, Kunstdünger

Hobbybereich:
Farben, Beizmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe

                                                                      Schadstoffe
Von der Annahme ausgeschlossen sind:

                    * Reifen
                    * Munition und Kampfstoffe
                    * radioaktive Abfälle
                    * Dispersionsfarben

TIPP: Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben gehören in
      ausgehärtetem Zustand in die Restmülltonne! Leere Farbei-
      mer können in die Gelbe Tonne gegeben werden. Eimer mit
      flüssiger Farbe können kostenpflichtig am Bringhof abgege-
      ben werden, jedoch nicht am Schadstoffmobil.

                                                                 35
Schadstoffe
              Wenn möglich - zurück zum Handel:
              Geräte- und Autobatterien werden aufgrund des Batteriegesetzes
              durch den Handel kostenlos zurückgenommen.
              Auch Altöle werden vom Handel kostenlos zurückgenommen.
              Nutzen Sie diese Möglichkeiten immer vorrangig!

              Hier einige Tipps für die richtige Entsorgung:
              Bitte geben Sie Ihre Schadstoffe möglichst in der Originalverpa-
              ckung und in geschlossenen Behältern ab. Eine Vermischung
              verschiedener Substanzen muss unbedingt vermieden werden, da
              hierdurch chemische Reaktionen ausgelöst werden können und
              eine Wiederverwertung unmöglich wird. Eine gute Hilfe, problema-
              tische Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrenhinweise oder die Ge-
              fahrensymbole, die Sie auf vielen Verpackungen finden:
Schadstoffe

              C = ätzend		                 Xi = reizend

              F = leicht entzündlich       N = umweltgefährdend

              T = giftig			                Xn = gesundheitsschädlich

              36
Bringhof
Der Bringhof, das Plus an Service
Für die Nutzung durch Privathaushalte betreibt der ZfA im Ver-
bandsgebiet vier Bringhöfe: Iserlohn, Letmathe, Menden und Wer-
dohl.

Abfälle können Sie nur abgeben, wenn diese aus dem Verbands-
gebiet stammen. Als Bürger aus diesem Bereich finanzieren Sie die
Bringhöfe über Ihre Abfallgebühren. Wir nehmen daher keine Abfäl-
le aus anderen Städten an.

Diese Abfälle sind kostenlos
Die Annahme am Bringhof ist kostenlos, wenn Sie Abfälle zu uns
bringen, die bei unseren anderen Sammelsystemen ebenfalls
nichts kosten, z. B. an den Containerstandorten oder im Rahmen
der Sperrmüllsammlung. Hier einige Beispiele für Abfälle und Wert-
stoffe, die Sie kostenlos abgeben können:

 Altkleider, Altschuhe               Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)

                                                                         Bringhof
 CDs & DVDs (ohne Hüllen)            PUR-Schaumdosen
 Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren,   Papier, Pappe und Kartonagen
 Energiesparlampen
 Grünabfälle, Bioabfälle             Sperrmüll, wie Polstermöbel,
                                     Schränke usw.
 Verpackungsglas (Flaschen, Mar-     Tinten- und Tonerpatronen
 meladengläser, etc.)

Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt, z. B. Möbel-
stücke (zerlegt), Betten, Matratzen, Fahrräder, Wäscheständer,
Koffer, etc. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke
passen, sind niemals Sperrmüll!

                                                                    37
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