Advanced Nursing Practice Die Rolle der Pflege neu gestalten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Advanced Nursing Practice Die Rolle der Pflege neu gestalten Ingeborg Löser-Priester Langfassung des Artikels aus Dr. med. Mabuse Nr. 170, November/Dezember 2007 Die Bedeutung der Pflege in der Gesundheitsversorgung soll zukünftig aufgewertet werden. Das fordert das aktuelle Statement des Sachverständigenrates zur Begut- achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Mit dem Modell der Advanced Nur- sing Practice könnte die Pflege diesen neuen Aufgaben gewachsen sein. Doch dazu müssten entsprechende Rahmenbedingungen in Deutschland erst noch geschaffen werden. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates zur zukünftigen Entwicklung im Gesundheitswesen mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung: Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ ist kürzlich erschienen. Wer macht in Zukunft was? - Welche Art der Arbeitsteilung entspricht den Anforderungen an das Gesundheitssystem der Zukunft?, das sind u.a. die Fragen, die dem Prüfauftrag der Bundesregierung zu neuen Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit der Ge- sundheitsberufe zugrunde liegen. (Sachverständigenrat 2007: 15) Der Sachverstän- digenrat geht dabei von folgenden Voraussetzungen und Anforderungen an ein mo- dernes Gesundheitssystem aus: • Die Empfehlung einer Weiterentwicklung der Arbeitsteilung zwischen Medizin und Gesundheitsfachberufen und die Verbesserung der Kooperationsbeziehungen al- ler an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Berufsgruppen zielen primär auf eine effizientere und effektivere gesundheitliche Leistungserstellung und weni- ger darauf ab, einem eventuellen Ärztemangel vorzubeugen. • Der Weg zu einer optimalen Ressourcenallokation im Gesundheitswesen setzt bei allen Gesundheitsberufen die Bereitschaft voraus, im Rahmen neuer, teamorien- tierter Arbeitsformen zu einer Neuaufteilung der Tätigkeitsfelder entsprechend der Qualifikation zu kommen und die entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Hierdurch können sowohl die Berufszufriedenheit aller Akteure als auch die Quali- tät der Patientenversorgung und -zufriedenheit verbessert werden. (Vgl. Sachver- ständigenrat 2007: 11 f.) 1
In diesem Zusammenhang wird den Pflegeberufen eine hervorgehobene Bedeutung bei der zukünftigen Entwicklung einer neuen Arbeitsteilung, Kooperation und Verant- wortung im Gesundheitswesen zugewiesen. Der Sachverständigenrat verweist dar- auf, dass eine Tätigkeitsübertragung von Aufgaben insbesondere auf die Pflege und eine größere Handlungsautonomie derselben nicht zu umgehen sei, wenn die Ver- sorgung aufrechterhalten und verbessert werden soll. Die Übertragung internationa- ler, teilweise sehr weitreichender Modelle wie Advanced Nursing Practice (z.B. Nurse Practitioners) sei zu prüfen. (Sachverständigenrat 2007: 23) Vor diesem Hintergrund greift der vorliegende Beitrag die Empfehlungen des Rates zur zukünftigen Entwicklung der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auf und lotet am Beispiel der Arbeitsteilung zwischen Medizin und Pflege die Möglichkeiten des Einsatzes akademisierter Pflegekräfte nach dem Vorbild einer internationalen Advanced Nursing Practice in der Gesundheitsversorgung aus. Advanced Nursing Practice – was ist das? Advanced Nursing Practice steht für ein Modell professioneller Pflege, das mit einer zunehmenden Spezialisierung auf spezifische Gesundheitsprobleme, Erweiterung der klinischen Expertise und dem Angebot von traditionell ärztlichen Interventionen, Fortschritt durch die Anwendung aktuellster Forschungsergebnisse sowie einen kon- tinuierlichen interdisziplinären Austausch und die Zusammenarbeit im therapeuti- schen Team verbunden ist. (Vgl. Spirig/De Geest 2004; Sachs 2006; Deutscher Be- rufsverband für Pflegeberufe 2007) In den USA, England, Skandinavien und den Niederlanden hat sich seit vielen Jahren unter dem Oberbegriff Advanced Nursing Practice eine erweiterte pflegerische Praxis durch den Einsatz von Nurse Practitio- ners und Advanced Nurse Practitioners erfolgreich als ein wesentlicher Teil des me- dizinisch-pflegerischen Versorgungssystems etabliert.1 Nurse Practitioner und Ad- vanced Nurse Practitioner sind professionell Pflegende, die neben einem grundstän- 1 Ausgehend vom angelsächsischen Raum ist in der Vergangenheit im Zuge der Entwicklung einer erweiterten Pflegepraxis neben den synonym verwendeten Berufsbezeichnungen Nurse Practitioner und Advanced Nurse Practitioner eine Reihe von neuen Berufsbildern und -bezeichnungen entstan- den, die durch eine unklare Abgrenzung und Definition bei Behörden, Professionen und Arbeitgebern zunächst für eine Verwirrung bezüglich Bedeutung, Entscheidungs- und Handlungsspielraum sowie 2
digen Pflegestudium über Berufserfahrung und eine weitere akademische Qualifikati- on, i. d. R. ein Masterstudium, verfügen. Dies qualifiziert sie im Rahmen professionel- ler Pflegearbeit insbesondere für die theoriegeleitete Pflege und die notwendige Ver- knüpfung von Forschung und Praxis (Evidence-based Nursing). Nurse Practitioners sind in den unterschiedlichsten Sektoren der Gesundheitssicherung und Krankenver- sorgung tätig, z.B. im Bereich Familienberatung (Family Nurse Practitioner), der geri- atrischen Pflegeberatung (Geriatric Nurse Practitioner) oder aber der psychomenta- len Gesundheitsberatung (Psycho-mental Health Nurse Practitioner). Das Aufgaben- spektrum der Nurse Practitioners umfasst insbesondere: • das Erkennen von akuten und chronischen Erkrankungen in definierten Aufgaben- feldern, • die Entwicklung eines entsprechenden Versorgungsmanagements, in dem einige Tätigkeiten des Hausarztes übernommen, insbesondere aber ergänzt und unter- stützt werden sowie • Maßnahmen der Gesundheitserhaltung, Krankheitsprävention, Beratung sowie Patienten- und Angehörigenschulungen für bestimmte Zielgruppen. (Vgl. Projekt- gruppe 2005: 35) Ihr Einsatzgebiet kann sowohl im ambulanten Bereich als auch im teilstationären o- der stationären Sektor des Gesundheitswesens angesiedelt sein. Das Berufsprofil der Nurse Practitioners, das die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen eben- so einschließt wie die Verordnung von Medikamenten, ist mit dem ärztlichen Berufs- recht in Deutschland zur Zeit allerdings nicht vereinbar. Vereinbar ist jedoch die Grundausrichtung der Berufsausübung: Wahrnehmung von kurativen, rehabilitativen, palliativen, gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen der Versorgungs- gestaltung sowie Maßnahmen der Versorgungssteuerung (Case-Management) und der Qualitätssicherung beispielsweise im Rahmen des Disease-Managements bei chronischen Erkrankungen. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang die Ergänzung standardisierter Behandlungsleitlinien im Rahmen des Disease-Mangements durch individualisierte Begleitung, Beratung und Unterstützung chronisch Kranker durch Ausbildung geführt hat (siehe hierzu Sachs 2007; Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe 2007; 3
akademisch qualifizierte Pflegekräfte in der Hausarztpraxis bzw. in Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen der integrierten Versorgung und im häuslichen Le- bensumfeld. Mit Blick auf den gesundheitspolitisch gewollten Ausbau der Primärprä- vention könnt es darüber hinaus auch um bevölkerungsorientierte Ansätze des Krankheitsmanagements gehen (Populationsbezogenes Disease-Management . PDM). (Vgl. hierzu Nadolski 2005: 89 ff.) Ausgehend von den Erfahrungen anderer Länder wird auch in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes - Schwerpunktbe- richt Pflege - darauf verwiesen, dass professionell Pflegende hierzulande eine wichti- ge Vernetzungsfunktion im Gesundheitswesen wahrnehmen können. Aufgrund ihrer Nähe zu Alltagssituationen der pflege- und hilfebedürftigen Menschen könnten pro- fessionell Pflegende Hilfebedarfe sachgerecht einschätzen, beraten, erforderliche Hilfen anbahnen und bei pflegerischen Fragen und Problemen praktikable Lösungen anbieten. Aus diesem Grunde sei es naheliegend, Vernetzung und Case- Management in Zukunft auch in Deutschland als pflegerisches Tätigkeitsfeld zu imp- lementieren. (Vgl. Pick et al. 2004: 50 f.) Auf den hier angedeuteten Bedarf an Versorgungsalternativen hat der Gesetzgeber bereits regiert und Rahmenbedingungen geschaffen, die Krankenkassen und Leis- tungserbringern prinzipiell Spielräume zur Versorgungsgestaltung durch Modellvor- haben, Strukturverträge, integrierte Versorgung und Disease-Management- Progamme geben und prinzipiell eine fach- und sektorenübergreifende Leistungser- stellung ermöglichen. (Vgl. Sachverständigenrat 2007: 11) Die Vorstellung einer Ad- vanced Nursing Practice ist mit den modernen Formen der Kooperation zu vereinba- ren, die den Ausführungen des Sachverständigenrates zugrunde liegen und die zu- künftig weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollten. Hierzu gehören: • „das ambulante multiprofessionelle Team, das die Versorgung einer älter werden- den, vermehrt an chronischen und multiplen Erkrankungen leidenden Bevölkerung zur Aufgabe hat und alle Berufsgruppen umfasst, die für die Versorgung ‘in der Fläche’ notwendig sind, • das transsektorale Case-Management, das die Fallführung in den drei Sektoren ambulante, stationäre und rehabilitative Versorgung zum Ziel hat, und das neue Hasseler 2006). 4
Funktionen, vor allem hinsichtlich der an den Patienten orientierten Abstimmung der Behandlung beim Übergang zwischen den Sektoren und das Erreichen des gemeinsamen Behandlungserfolges in den Mittelpunkt stellt, und • das hochspezialisierte Behandlungsteam im Krankenhaus, das innovationsnahe Verfahren entwickelt und verwendet und dabei auf Spezialisierung sowie neue Formen der Zusammenarbeit der Berufsgruppen zurückgreift, da sonst die Innova- tion nicht umsetzbar wäre.“ (Sachverständigenrat 2007: 19 f.) Der Rat empfiehlt, das transsektorale Case-Management weiter zu stärken, entspre- chende Qualifikationsstrukturen auszubauen und in diesem Prozess insbesondere die Qualifikationen der Pflegeberufe zu nutzen. Dazu gehört allerdings, dass die ärzt- liche Berufsgruppe die prozessuale Steuerung durch nicht-ärztliche Case-Manager als maßgeblich und verbindlich anerkennt. (Vgl. ebenda: 24 ff.) Zusammengenommen: Die mit Advanced Nursing Practice verbundene Erweiterung der Pflegepraxis ist Ausdruck der dynamischen Entwicklung von Gesundheitsberu- fen, die sich an den Bedürfnissen von Patienten und den damit verbundenen Berufs- kompetenzen orientiert. (Vgl. Spirig et al. 2004) Mit Advanced Nursing Practice ver- bindet sich ein hohes Maß an beruflicher Autonomie und die Erkenntnis, dass die Arbeitsteilung und die Art der Kooperation zwischen Medizin und Pflege keine stati- sche Größe darstellt, sondern sich – orientiert an den Erfordernissen eines modernen Gesundheitswesens – durchaus verändern kann. Der Status Quo ist indessen ge- kennzeichnet durch eine zentrale Vormachtstellung der ärztlichen Profession im ku- rativ ausgerichteten System der Gesundheitssicherung und Krankenversorgung, die zum Teil aus den rechtlichen Rahmenbedingungen wie der Bundesärzteordnung und dem Heilpraktikergesetz (HPG) resultiert. In verschiedenen Rechtsnormen ist zudem die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt verankert (ärztliches Berufsrecht, Sozialrecht, Vergütungsrecht). Aber: im Alltag der Krankenversorgung ist tatsächlich eine große Zahl von Gesundheitsberufen an der Feststellung, Heilung, Linderung von Krankheiten (und damit Heilkunde) direkt beteiligt. Auf nicht-ärztliche Gesundheitsberufe nimmt das HPG jedoch keinerlei Bezug, präventive Aufgaben sind dort nicht beschrieben. (Vgl. Sachverständigenrat 2007: 18) Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß selbständiges Handeln nicht-ärztlicher Ge- 5
sundheitsberufe mit Blick auf haftungsrechtliche Konsequenzen erfolgen kann. Hier- aus besteht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit vieler Beschäftigter und Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen. (Vgl. ebenda) Dieses Unwissen gepaart mit fehlender interprofessioneller Standardisierung (Leitlinienerstellung) und mangel- haftem Wissen um die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen anderen Berufsgruppen führt einerseits zur Verrichtung von Aufgaben, die unter dem jeweiligen Ausbildungs- niveau der einzelnen Berufsgruppen liegen. Andererseits kann es zu einer Ver- schlechterung der Versorgungsqualität, einer unnötigen Patientengefährdung und damit einer ineffizienten Krankenversorgung beitragen. (Vgl. ebenda) Inhaltlich zielt die Ausbildung sämtlicher Gesundheitsberufe nur unzureichend auf eine spätere Ko- operation, d.h. die Ausbildungsinhalte in den unterschiedlichen Berufen sind nicht aufeinander abgestimmt. (Vgl. ebenda: 18) Hieraus ergeben sich unmittelbar einige Überlegungen zur Veränderung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen, die die Realisierung einer Advanced Nursing Practice unterstützen. Rahmenbedingungen in Deutschland Am Beispiel der Pflege lässt sich verdeutlichen, dass sich das berufliche Selbstver- ständnis und Selbstbewusstsein der Gesundheitsfachberufe - in erster Linie ausge- löst durch die voranschreitende Akademisierung der Ausbildungen - verändert. Da- durch werden zwangsläufig die Dominanz und Macht der ärztlichen Profession in Frage gestellt. Professionelles pflegerisches Handeln begreift sich nicht mehr als die Summe (meist aus dem Krankheitsbild abgeleiteter) Einzelmaßnahmen und - tätigkeiten, sondern als prozesshaftes Geschehen, das kurative, präventive, gesund- heitsfördernde, rehabilitative und palliative Angebote gleichermaßen umfasst. Die Arbeit nach dem Pflegeprozess ist mittlerweile unabdingbarer Bestandteil qualitätssi- chernden Arbeitens in der Pflege. Sie ist die professionelle Methode, um theoriegelei- tetes und forschunsgorientiertes Arbeiten in der Pflegepraxis zu verankern. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung von Evidence-based Nursing in der Praxis zu- künftig weiter zunehmen. Das Gutachten des Sachverständigenrates unterstützt die- se Entwicklung: Auch in Zukunft soll die Pflege „eigenständig erstens den pflegeri- schen Bedarf einschätzen, zweitens Verantwortung für die Durchführung der Pflege tragen, und drittens die Überprüfung der Resultate der pflegerischen Versorgung ü- bernehmen“ (Sachverständigenrat 2007: 23). „Die Verordnungsfähigkeit für Pflege- 6
bedarfsmittel sollte in die Hand der Pflege gelegt werden“ (ebenda). Darüber hinaus sollten auch weiterreichend Tätigkeitsübertragungen wie eine zeitlich begrenzte Mög- lichkeit der Verordnung bestimmter Medikamentengruppen geprüft werden. (Ebenda: 23 f.) Bei der Diskussion um die Abkoppelung der Leistungserbringung durch nicht- ärztliche Gesundheitsberufe von der ärztlichen Verordnung im SBG V müssen Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Dazu sind die rechtli- chen Voraussetzungen zu klären und ggf. zu verändern, denn die wohl stärkste Bar- riere bei der Veränderung der Arbeitsteilung zwischen Medizin und Gesundheits- fachberufen bildet die gesetzlich fixierte Dominanz der Ärzteschaft bezüglich der Di- agnosenstellung, Therapie, Überweisung, Entlassung und Nachbehandlung (Vgl. Sachs 2007: 113). Verbesserung der Kooperation durch Rechtsfortschritt Die Klärung der Rechtslage und deren Veränderung leistet einen Beitrag zur Ver- sachlichung und Weiterentwicklung der Diskussion um die Kooperationsbeziehungen zwischen Ärzten und Pflegekräften. Die derzeitige rechtliche Abgrenzung ärztlicher und pflegerischer Tätigkeiten, so wichtig und nützlich sie im Berufsalltag (z.B. aus haftungsrechtlichen Gründen) auch ist, wirkt als retardierendes Element bei der Ent- wicklung zeitgemäßer Standards professionellen Handelns in der Pflege, weil sie die überkommene Aufgabenverteilungen - die weitgehend aus ärztlicher Sicht formuliert sind - festschreibt. Rechtsfortschritt in der Frage der Kooperation und Arbeitsteilung zwischen Medizin und Pflege sollte indessen auch Ausdruck und Resultat des theo- retischen und praktischen Fortschritts in Pflegewissenschaft und -praxis sein und Pflegenden mehr Autonomie in der Praxis der Gesundheitssicherung und Kranken- versorgung zugestehen. D.h. wer partnerschaftliche Zusammenarbeit will, ist gut be- raten, pflegerische Autonomie anzuerkennen und zu fördern. Und das auch über die ärztlicherseits abgesteckten Reservate hinaus. (Vgl. hierzu Kuhle- mann/Löser/Priester 1997) Der Sachverständigenrat empfiehlt in diesem Zusammenhang die Modernisierung der Definition des Heilkundebegriffs, die aktuell noch auf dem Heilpraktikergesetz von 1939 basiert: „Zum einen sollte die Neudefinition verdeutlichen, das die Gesund- heitsversorgung der Bevölkerung nur in Kooperation aller Gesundheitsberufe erfol- gen kann. Zum anderen sollten auch Aufgaben der Prävention, also der Verhinde- 7
rung von Krankheiten, in die Definition eingehen. Auch ist zu prüfen, wie weit die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung durch Ärzte, die in verschiedenen Rechtsnormen definiert ist, einer Veränderung bedarf“ (Sachverständigenrat 2007: 27). Ein richtiger Schritt in dieser Richtung ist auch die durch das Gutachten des Sach- verständigenrates angeregte Entwicklung interprofessioneller Leitlinien (vgl. Sach- verständigenrat 2007: 27), denn Leitlinien können dazu beitragen, der Rechtsunsi- cherheit zwischen den Gesundheitsberufen entgegenzuwirken. Der „state of the art“ bestimmt letztendlich den haftungsrechtlichen Standard. Mit Hilfe von Leitlinien las- sen sich die Arbeitsanteile der Gesundheitsfachberufe an der Leistungserbringung darstellen, Möglichkeiten der Tätigkeitsübernahme abbilden und wissenschaftlich begründen. Qualifikationen und Akademisierung der Pflegeberufe weiterentwickeln Der Akademisierung der Pflegeberufe kommt bei der Etablierung einer Advanced Nursing Practice eine besonderen Bedeutung zu. Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen für die Pflegeberufe in Deutschland sollte, wenn sie gesund- heits- und berufspolitisch sinnvoll sein soll, mit einer Neuordnung der Tätigkeitsfelder verbunden werden. (Vgl. Stemmer/Dorschner 2007: 160) Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft hält die Erweiterung pflegewissenschaftlicher Studiengänge für dringend erforderlich, da z.B. die Ausbildung klinischer Pflegespezialisten auf Masterniveau bislang völlig fehle. (Vgl. Stemmer/Dorschner 2007: 164). Schwer- punktsetzungen im Rahmen von Bachelor-Studiengängen (wie z.B. Pflegeprozess- steuerung, Klinische Expertise im Wundmanagement oder der Kontinenzberatung, Praxisanleitung, Konzeptentwicklung) könnten auf der Masterebene im Sinne eines konstruktiven Aufbaus fortgesetzt werden. (Vgl. ebenda: 161 f.) Die Deutsche Ge- sellschaft für Pflegewissenschaft betont mit Blick auf eine Verbesserung des Leis- tungsangebotes professioneller Pflegekräfte den gezielten Einsatz hochqualifizierter Pflegepersonen mit Wissenschafts- und Forschungsexpertise in folgenden Aufgaben- feldern: • „Begutachtung im Kontext von Pflegebedarf und Pflegebedürftigkeit (Expertise in Widerspruchsverfahren, Funktion als Sachverständige bei Gericht), 8
• Beratung, Anleitung und Schulung von Patienten und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, • Entwicklung von Beratungskonzepten, • Entwicklung und wissenschaftlich fundierter Evaluation von Pflegekonzepten zu spezifischen Fragestellungen wie ontologische Pflege, Pflege von Personen mit chronischen Erkrankungen usw., • Casemanagement, Schnittstellenmanagement und interdisziplinäre Konsultatio- nen“ (Stemmer/Dorschner 2007: 164). Eine notwendige Interdisziplinarität könnte sich an den Hochschulen unter einem gemeinsamen Dach einer Fakultät für Gesundheitswissenschaften entwickeln. Ins- besondere die Fachhochschulen und Universitäten sind in Kooperation mit Institutio- nen, Kostenträgern, Ministerien des Bundes und der Länder sowie Berufsverbänden zukünftig gefordert, an hiesige Verhältnisse angepasste Kompetenzprofile einer Ad- vanced Nursing Practice zu entwickeln, entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten und modellhaft zu erproben. Nicht jede Tätigkeit erfordert den Einsatz einer akademisch ausgebildeten Fachkraft. Auch darüber wird innerhalb der Pflegewissenschaft seit geraumer Zeit diskutiert. Der Sachverständigenrat empfiehlt die Konzipierung unterschiedlicher Ausbildungs- niveaus innerhalb der einzelnen Gruppen von Gesundheitsberufen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen gestuften, aufeinander abgestimmten Berufsausbildungen innerhalb der pflegerischen Berufsgruppe werden entweder befürwortet (siehe Ro- bert Bosch Stiftung 2000; Stemmer/Dorschner 2007; Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe 2007) oder als aggressives berufliches Machtmodell hinterfragt, das diejenigen, die dem angestrebten Status der „Professionals“ nur unvollständig ent- sprechen, ausgrenzt, wodurch Deprofessionalisierung drohe. (Siehe hierzu bei- spielsweise Bögemann-Großheim 2004; Bischoff-Wanner 2001; Meifort 2001) Kom- pliziert wird diese Situation dadurch, dass zudem durch gestufte, aufeinander abge- stimmte Berufsausbildungen innerhalb einer Berufsgruppe, aber auch zwischen den Berufsgruppen graduierte Verantwortlichkeiten entstehen, die wiederum eindeutiger Haftungsregelungen bedürfen. 9
In diesem Zusammenhang spricht sich der Sachverständigenrat für einen Verzicht auf die Festlegung sog. Vorbehaltsaufgaben für einzelne Gesundheitsfachberufe aus. Diese Vorbehaltsaufgaben erhöhten zwar bei gefahrengeneigten Eingriffen die Sicherheit der Patienten, letztlich verfestigten sie jedoch unflexible Strukturen. Statt dessen wird die Formulierung von Poolkompetenzen befürwortet. Die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit notwendigen Qualifikation wird definiert und kann von verschiedenen Gesundheitsberufen erworben und flexibel eingesetzt werden. Dieser Gedanke sollte weiterverfolgt werden. Allerdings müssen die Berufsausbildung, das Studium oder die Weiterbildung diese Poolkompetenzen auch vermitteln. Modellprojekte vorantreiben Eine Voraussetzung für die nachhaltige Veränderung der Kooperation und Aufga- benverteilung zwischen den Gesundheitsberufen und zur Entwicklung einer Advan- ced Nursing Practice bildet die „Bereitschaft der einzelnen Leistungserbringer zum Umdenken, zum Paradigmenwechsel und damit zur Ablösung von traditionellen, in- zwischen überholten Verfahren, die die Ressourcen und Steuerungshoheiten vertei- len“ (Sachverständigenrat 2007: 22). Wegen der Brisanz der Veränderung der Auf- gabenverteilung wird vom Sachverständigenrat empfohlen, die skizzierten Verände- rung in kleinen Schritten zu beginnen: „Im ersten Schritt können über den Weg der Delegation ärztliche Aufgaben an nicht-ärztliche Gesundheitsberufe abgegeben wer- den. Im zweiten Schritt sollten regionale Modellprojekte zur Veränderung des Profes- sionenmix und zur größeren Eigenständigkeit nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe durchgeführt und evaluiert werden. Wenn diese Modellprojekte ihre Praktikabilität erwiesen haben, erfolgt im dritten Schritt eine breitere Einführung der Neuerung“ (e- benda: 22). Der Rat empfiehlt die Verankerung einer Modellklausel zur stärkeren Einbeziehung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe (ebenda). Einzelne Länderministerien beschreiben bereits derzeit, vor allem im Kontext der Auswirkungen des demographischen Wandels, ihre Bemühungen zur Zukunftsgestal- tung des Professionenmix in der Gesundheitsversorgung. Hierzu gehören beispiels- weise die Unterstützung bei der Implementierung grundständiger primärqualifizieren- der Pflegestudiengänge in einzelnen Bundesländern oder die Sicherstellung der am- bulanten Versorgung durch arztentlastende und gemeindenahe Projekte wie z.B. das 10
Modellprojekt AGnES (Arzt-entlastende, Gemeinde-nahe, E-Healthgestütze, Syste- mische Intervention, kurz AGnES), in dem speziell weitergebildete Gesundheits- und Krankenpfleger/innen zur Entlastung der Landärzte in Bundesländern mit geringer Bevölkerungsdichte eingesetzt werden. (Vgl. Sachverständigenrat 2007: 21; van den Berg et al. 2007; Korzilius/Rabbata 2006) Sachs erklärt in diesem Zusammenhang den (allerdings nicht unumstrittenen) Ärztemangel als wohl wirksamste Einflussgröße für die Chance einer Advanced Nursing Practice-Entwicklung in Deutschland. Hier- aus könnte sich eine Professionalisierungsmöglichkeit im Sinne von „step into the breach“ (wörtlich: in die Bresche springen) bieten, obwohl eine Substitutionsfunktion nicht im Interesse einer modernen Auffassung von Pflege liege. Voraussetzung dafür sei ein Zuwachs an Kompetenzen und Einfluss im erweiterten Versorgungsfeld. (Vgl. Sachs 2007: 112) Rationalisierung oder Professionalisierung als Triebfeder? Mit Blick auf die gesundheitlichen Problemlagen der Patienten ist eine enge interdis- ziplinäre Kooperation notwendig, die sich an den Erfordernissen einer adäquaten Diagnostik und Behandlung einschließlich der Prävention, Rehabilitation und Pflege orientiert und individuelle Präferenzen und lebensweltliche Kontextfaktoren des Pati- enten berücksichtigt. (Vgl. Sachverständigenrat 2003: 88) Der innovative Gehalt des aktuellen Gutachtens des Sachverständigenrates liegt darin, dass die Empfehlung zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation mit Vorschlägen zur Delegation von Aufgaben unter ärztlicher Anordnung und Aufsicht sowie eine völlig eigenständi- ge Ausführung bestimmter - zur Zeit weitgehend Ärzten vorbehaltener - Tätigkeiten durch Gesundheitsfachberufe verbunden wird. Das Gutachten des Sachverständi- genrates verdeutlicht: Die Veränderungen werden sich nur durch einen Mix verschie- dener Formen beruflicher Rollenveränderungen vollziehen: Tätigkeiten können von einer Berufsgruppe auf die andere übertragen werden (Delegation oder Substitution), es kann zu Spezialisierungen auf bestimmt Aufgaben kommen und neue Aufgaben- gebiete müssen integriert werden (Diversifikation bzw. Enhancement). (Vgl. Sachver- ständigenrat 2007: 22) Diese Entwicklung zeichnet sich in Konturen ab. In Deutsch- land werden bereits Konzepte praktiziert, bei denen pflegerische Kompetenz im Sys- tem der Gesundheitssicherung und Krankenversorgung stärker genutzt wird. Hierzu gehören z.B. die Arbeit spezialisierter Pflegefachkräfte in Wundkompetenzentren und Tandempraxen (vgl. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe 2007), das bereits 11
erwähnte Projekt AGnES, der Einsatz von Pflegekräften als Case-Manager im Rah- men des Modellprojektes Pflegebudget oder das im Rahmen einer von der Robert Bosch Stiftung und dem Bundesministerium für Gesundheit geförderte Modellprojekt zur Familiengesundheitspflege (Schüssler 2007; nähere Informationen auch unter http://www.familiengesundheitspflege.de) Auch die mit der in 2008 anstehenden Re- form der Pflegeversicherung angedachten Innovationen wie die Einführung von Pfle- gestützpunkten und Fallmanagement ließen sich auf diese Weise (weiter-)entwickeln. (Siehe hierzu Richter 2007: 23; Klie 2007: 14 ff.) Die Beispiele zeigen: Mit der Ent- wicklung einer Advanced Nursing Practice können sich weitreichende Professionali- sierungsmöglichkeiten der Gesundheitsfachberufe verbinden. Der damit von Berufs- verbänden und -inhabern verknüpften Hoffnung auf eine Anerkennung als autonome Dienstleistungsberufe mit anerkannten Kompetenzen und geregelter Selbstkontrolle steht allerdings die Annahme gegenüber, dass unter einer Veränderung der Arbeits- teilung und Kooperationsbeziehungen der Gesundheitsberufe in erster Linie nicht eine Erweiterung im Sinne von mehr Handlungsautonomie und Verantwortung ver- standen wird, sondern eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch Gesundheits- fachberufe im Sinne einer Verschiebung von Versorgungsverantwortung unter hoher Qualität und Kostenreduktion auf die hierfür am besten geeignete Berufsgruppe. Ers- te Ansätze dazu gibt es bereits mit Blick auf die Arbeitsteilung zwischen Medizin und Gesundheits- und Krankenpflege in Krankenhäusern (siehe hierzu z.B. Griesha- ber/Richter 2007) oder im Rahmen des Chronic-Care-Modells in der ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen Ärzten und Arzthelferinnen (siehe hierzu z.B. Gensi- chen et al. 2006). Rationalisierung und nicht Professionalisierung stellt somit mögli- cherweise den stärksten Prädiktor zur Veränderung bzw. Erweiterung der Berufsrol- len der Gesundheitsfachberufe dar. Die Entwicklung einer Advanced Nursing Practi- ce stellt sich unter den genannten Bedingungen damit als zwar gesundheitspolitisch sinnvolles und notwendiges, aber schwer zu realisierendes Reformmodell dar. 12
Literatur Bischoff-Wanner, C. (2001): 170 Jahre Sonderweg in der Ausbildung der Pflege – und kein Ende!? Über das Ausbildungsmodell „Pflege neu denken“. Hrsg. Von der Robert Bosch Stiftung. In: Pflege und Gesellschaft 6, 3: 78-86 Bögemann-Großheim, E. (2004): Zum Verhältnis von Akademisierung, Professionali- sierung und Ausbildung im Kontext der Weiterentwicklung pflegerischer Berufskom- petenz in Deutschland. In: Pflege und Gesellschaft 9, 3: 100-107 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (2007): Advanced Nursing Practice: eine Chance für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Positionspapier des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V., Version vom 27.7.2007. Gensichen, J.; Muth, C.; Butzlaff, M.; Rosemann, T.; Raspe, H.; Müller de Cornejo, G.; Beyer, M.; Härter, M.; Müller, U.; Angermann, C.; Gerlach, F.; Wagner, E.: Die Zukunft ist chronisch: das Chronic Care-Modell in der deutschen Primärversorgung. Übergreifende Behandlungsprinzipien einer proaktiven Versorgung für chronisch Kranke. In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 100, 5: 365-374 Grieshaber, U.; Richter, E. (2007): Pflege von der Leine lassen. In: Forum Sozialsta- tion 31, 8: 22 Hasseler, M. (2006): Prävention als originäre Aufgabe der Pflege – Kompetenzen, Aufgaben und Zuständigkeiten präventiver Pflegeberufe im internationalen Vergleich. In: Hasseler, M.; Meyer, M.: Prävention und Gesundheitsförderung – Neue Aufgaben für die Pflege. Grundlagen und Beispiele. Hannover: Schlütersche Verlagsgesell- schaft, 35-58 Klie. T. (2007): Tauziehen ums Case Management. In: : Forum Sozialstation 31, 8: 14-19 Korzilus, H.; Rabbata, S. (2006): Gemeindeschwestern: Die Geheimwaffe gegen Ü- berlastung und Unterversorgung. In: Deutsches Ärzteblatt 103, 44: A 2926-A 1928 Kuhlemann, P.; Löser, I.; Priester, K.: Zwischen Delegation und Autonomie. In: Pfle- ge aktuell, 12: 750-754 Meifort, B. (2001): Eliten brauchen Heloten. Heiteres Berufebasteln in der Kranken- pflege. In: Dr. med. Mabuse 26, 130: 40-44 Nadolski, H. (2005): Disease-Management in den USA: Die zweite Generation der Programme. In: Müller de Cornejo, G.: Stichwort: Disease-Management. Ziele, Kon- zepte, Erfahrungen. Bonn, Bad Homburg: KomPart Verlagsgesellschaft, 89-105 Pick, P.; Brüggemann, J.; Grote, C.; Grünhagen, E.; Lampert, T. (2004): Schwer- punktbericht zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Pflege. Berlin: Robert Koch - Institut 13
Projektgruppe (2005): Qualifizierung für das Gebiet der Allgemeinmedizin. Bericht der aufgrund des Beschlusses der 76. Gesundheitsministerkonferenz am 02./03. Juli 2003 in Chemnitz eingesetzten Projektgruppe Richter, E. (2007): Forum Interview: Mehr Autonomie für die Pflege. In: Forum Sozi- alstation 31, 8: 23) Robert Bosch Stiftung (Hrsg.)(2000): Pflege neu denken. Zur Zukunft der Pflegeaus- bildung. Stuttgart: Schattauer Verlag Sachs, M. (2007): „Advanced Nursing Practice“ – Trends: Implikationen für die deut- sche Pflege. In: Pflege und Gesellschaft, 12, 2: 101-117 Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007): Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Ge- sundheitsversorgung. Kurzfassung. http://www.svr-gesundheit.de Schüssler, D. (2007): Neue Aufgaben(-teilung) in den Gesundheitsberufen: Familien- gesundheit sichern – ein Handlungsfeld für die Pflege. In: Pflegezeitschrift 60, 9: 495- 498 Spirig, R.; De Geest, S. (2004): Editorial: Advanced Nursing Practice lohnt sich! In: Pflege 17, 3: 233-236 Stemmer, R.; Dorschner, S. (2007): Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft zu ausgewählten Aspekten der Umstrukturierung von pflegebe- zogenen Studiengängen zu Bachelor- und Masterangeboten aus pflegewissenschaft- licher Sicht. In: Pflege und Gesellschaft 12, 2: 160-164 van den Berg, N.; Meinke, C.; Heymann, R.; Dreier, A.; Terschüren, C.; Hoffmann, W. (2007): Community Medicine Nurses – Arztunterstützung in ländlichen Regionen. In: Pflege und Gesellschaft 12, 2: 118-134 Autorin Ingeborg Löser-Priester geb. 1959, ist Professorin für Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhoch- schule Rheinland-Westfalen-Lippe. loeser-priester@efh-bochum.de 14
Sie können auch lesen