Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
Sitzung der
Gemeindevertretung
    am 17.05.2021

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
Tagesordnung
1. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und
   Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten in
   den Gemeindevorstand
2. Ehrung
3. Mitteilungen des Vorsitzenden der
   Gemeindevertretung
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
Tagesordnung
5. Anfragen
 1) Kaufangebote Bauplätze
 2) Erforderliche und geplante Aufforstungen im
    Gemeindewald
 3) Installation der Decken UV-C-Lüftungsgeräte in
    Brachttaler Liegenschaften
 4) Sachstand Radwegenetz – Platte
 5) Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach,
    Radweg 3
 6) Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der
    Notbremse in der Corona-Pandemie
 7) Zuwegung Windkraftanlagen – Platte
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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
Tagesordnung
6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler
   Geburtsbäumchen“ für neugeborene
   Brachttaler/innen
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative
   „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ des
   Klimabündnisses
8. Gebührenerlass für die Benutzung der
   Kindertagesstätte der Gemeinde Brachttal

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
1. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und
Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten in
              den Gemeindevorstand

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
2. Ehrung

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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
3. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
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Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Kassenbestand

 Kassenbestand am                  3.552.669,36
 17.05.2021
 Kassenkredite per                            0,00
 17.05.2021
                                   3.552.669,36

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Deckensanierung Mehrzweckhalle Neuenschmidten

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Deckensanierung Mehrzweckhalle Neuenschmidten

                                              12
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Deckensanierung Kindertagesstätte Regenbogen

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Sand- und Hackschnitzelaustausch
  Kinderspielplätze

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Schnelltestzentrum Wächtersbach

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Tanzboden/Schwingboden Alter Konsum
 • 9.594,00 € Regionalbudget 2021

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Brunnen Mehrzweckhalle Neuenschmidten
 • 5.355,00 € Regionalbudget 2021

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Dorfplatz Udenhain
 • 12.100,00 € Regionalbudget 2021

                                               18
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Sirenenaustausch
  Rathaus

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Umbau Feuerwehrgerätehaus Udenhain
 • Vergabe von Estrich,
   Heizungsanlage,
   Wärmedämmung
   und Fenster- sowie
   Türenaustausch

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung
Im Februar 2021 fand ein Vorgespräch mit einem externen Anbieter zur
Durchführung einer Organisationsbetrachtung der Gemeinde Brachttal statt.
Im Rahmen dieses Gespräches wurde ein möglicher Projektverlauf skizziert.
 Das Ziel der Organisationsbetrachtung besteht in
 der Betrachtung und ggf. Bereinigung der aktuellen Aufbau- und
  Ablaufstruktur,
 der organisatorischen Umsetzung der Vorgaben zur Digitalisierung der
  Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie
 der Schaffung der Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige
  Verwaltung.
Der offizielle Projektstart fand in Form einer Auftaktveranstaltung am 12.
März 2021 im Rahmen einer Videokonferenz mittels Webex statt. An dieser
Veranstaltung nahmen die Dienststellenleitung, die Führungskräfte, die
Beschäftigten und die Interessenvertretung der Gemeinde Brachttal teil.

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung
Das Ziel der Veranstaltung war die Vorstellung der externen Beraterin und
die Beschreibung der Ausgangslage, der Zielsetzung und des geplanten
Projektvorgehens.
Die Vorstellung des vereinbarten Projektplans erfolgte durch die externe
Beratung. Im Anschluss an den Vortrag bestand für die Teilnehmen die
Möglichkeit der Diskussion bzw. der Klärung von Fragen.
 Gemäß dem vorliegenden Projektplan konnten im Zeitraum März bis April
2021 die folgenden Meilensteine erreicht werden:
 Abstimmung des Fragebogenentwurfs für eine
  Mitarbeiter*innenbefragung zu organisatorischen Fragestellungen
 Vorstellung und Übersendung des Fragebogens im Rahmen einer
  Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der Gemeinde Brachttal
 Präsentation der Fragebogenauswertung im Rahmen einer
  Zwischenveranstaltung zu den ersten Erkenntnissen für die Beschäftigten
  der Gemeinde Brachttal

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
           • Vorgespräch und Auftragsklärung
15.02.21

           • Abnahme Projektauftrag und Projektplan
08.03.21

           • Durchführung der Auftaktveranstaltung, Projekt Kick-Off
12.03.21

           • Abstimmung des Fragebogenentwurfs
19.03.21

           • Vorstellung und Übersendung des Fragebogens
25.03.21

           • Besprechung der Ergebnisse, Fragebogenauswertung
21.04.21

           • Präsentation erster Erkenntnisse
29.04.21

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung
Auf Wunsch der Beschäftigten werden seit Anfang Mai 2021 Einzelgespräche angeboten und geführt.
Die Gespräche nehmen Bezug auf Fragebogenrückmeldungen und greifen Wünsche der Beschäftigten
zu organisatorischen Änderungen auf.
Ein erster Maßnahmenplan zu möglichen organisatorischen Änderungen liegt bereits vor und befindet
sich derzeit in der Sichtung und Abarbeitung.
Die Organisationsbetrachtung wird Ende des Jahres 2021 abgeschossen sein. Im Zeitraum Mai bis
Dezember 2021 sind laut Projektplanung die folgenden Arbeitspakete vorgesehen:
 Workshops mit dem Beschäftigten zur Erstellung eines Aufgabengliederungsplans und damit
   verbunden eines aktuellen Geschäftsverteilungsplans,
 Workshops zur Priorisierung von Aufgaben und Definition von Kernaufgaben in Vorbereitung auf
   die Digitalisierung der Gemeinde Brachttal,
 Workshops zur zukünftigen Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung,
 Workshops zur Aufgabenkritik einschließlich Zweck- und Vollzugskritik,
 Benennung von konkreten organisatorischen Maßnahmen, die der im Projektauftrag formulierten
   Zielerreichung dienen,
 Ergebnisdokumentation und Abschlussveranstaltung für die Beschäftigten.
Die externe Beratungsfirma steht ggf. auch kurzfristig für die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben,
die sich während der Durchführung der Organisationsbetrachtung ergeben, bereit. Dazu gehören
beispielsweise die Aktualisierung von Stellenbeschreibungen und -bewertungen,
Führungskräftecoachings etc.

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
             • Einzel- und Gruppeninterviews
 Anfang
  05.21

             • Erster Entwurf Maßnahmenplan
 14.05.21

             • Workshops: Erstellung der Aufgabengliederung
Ende 05.21

             • Workshops: Priorisierung der Kernaufgaben
Ende 05.21

             • Workshops: Aufbau- und Ablauforganisation
   bis
  07.21

   bis
             • Workshops: Zweck- und Vollzugskritik
  09.21

             • Empfehlung von Maßnahmen
   bis
  11.21

             • Ergebnisdokumentation und Abschlussveranstaltung
   bis

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  12.21
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Personalsituation

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• EDV/Telefonanlage
 Server
 Kühlanlage
 Arbeitsrechner von Win7
  neu Win10
 Microsoft Office von 2008
  jetzt 2013 und dann neu
 Microsoft Exchange
 Internetverbindung
 Drucker

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Klima10 (kommunales Klimaschutznetzwerk)
 • Konstituierende Sitzung

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Förderung aus dem Sondervermögen „Hessens
  gute Zukunft sichern“ Schutzmaßnahmen zur
  Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
 o15.545,97 €
• Zuweisung für Gebührenausfälle des
  Regierungspräsidiums Kassel
 o 24.719,46 €

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Obdachlosenunterbringung

• Brücke Schächtelburg
 • Vergabeverfahren

• IKEK
 • Antrag ist fertiggestellt und geht an die
   Antragsbehörde

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Hochbehälter Streitberg
 • Vergabe Ingenieurleistung ist erfolgt

• Eigenkontrollverordnung (EKVO)
 • Udenhain und Hellstein sind fast vermessen
 • Auftrag für Kanalbefahrung optische Prüfung ist
   erteilt

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein

Bezüglich dieses Projektes existiert folgender
Sachstand:
Darstellung des Arbeitsprozesses
1. Ingenieurvertrag abgeschlossen 12/18.01.2021
2. Startgespräch am 25.01.2021
3. Konzeptgespräch am 12.02.2021
4. Konzeptgespräch am 03.05.2021
5. Freigabe der Ausführung durch Gesundheitsamt
    mündlich erteilt am 03.05.2021.Aufgrund von
    Corona war dies nicht früher möglich.
6. Erstellung der Ausschreibung bis Ende 21 KW
    2021
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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein

 Kostenentwicklung
1.   Kosten Vergabeverfahren – Basis Betongutachten aus 03/2018
     ca. 310.000 € Brutto inkl. Baunebenkosten
2.   Kosten Entwurfsplanung 05/2021 450.000 € Brutto inkl.
     Baunebenkosten Darin enthalten als zusätzliche Maßnahmen
     Sanierung Fassade ca. 6.000 € Brutto Sanierung Erdauffüllung
     Behälterdecke durch Aufbringen von Dämmung ca. 55.000 €
     Netto
     Sicherheit für Reprofilierung der Wände ca. 75.000 € Brutto –
     dies kann erst nach Sichtung der Betonwände und Entfernen der
     Beschichtung festgelegt werden
3.   Vorschlag für Budget im Haushalt inkl. sonstigen Kosten und
     Honorar

450.000 € Brutto

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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Information zur OD Streitberg
   Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil kann
     die Ausführung der Deckenerneuerung in der OD Streitberg in
     Ausführungsobhut der Gemeinde Brachttal übergeben werden. Die
     Kosten für die Arbeiten an der Fahrbahn blieben jedoch weiter bei
     Hessen Mobil. In Verbindung mit den anderen notwendigen
     Maßnahmen nimmt dies den Zeitdruck sowohl aus der Bauzeit als
     auch der Planung. Diese Möglichkeit konnte nach nochmaliger
     Kontaktaufnahme erreicht werden.
   Bis zum 18.05.2021 läuft nun ein Interessensbekundungsverfahren
     zur Ausschreibung der Planungsleistung. Danach werden die
     teilnehmenden Büros um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.
   Die Auswertung und Beauftragung ist für Ende Juni geplant. Im
     Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen zu den
     Bauleistungen erstellt.
   Die anderen Versorgungsträger wurden seitens der Verwaltung
     kontaktiert und haben vereinzelt schon entsprechende Planungen
     übergeben.

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5.1 Kaufangebote Bauplätze
Anfrage FWB
Sehr geehrter Herr Zimmer,
der Fraktion Freie Wähler Brachttal (FWB) wurde zugetragen, dass
mehrere Kaufangebote für Grundstücke innerhalb der Ortsbereiche sowie
im sogenannten Bauerwartungsland, mit der Möglichkeit zur Nutzung
als Bauland, an die Gemeinde Brachttal gerichtet wurden.
Dies wirft Fragen auf, um deren Beantwortung in der Sitzung der
Gemeindevertretung im Mai 2021 gebeten wird.
1. Trifft es zu, dass es in den letzten zwei Jahren Kaufangebote gab?
2. Aus welchen Ortsbezirken gab es Kaufangebote?
3. Wer trifft die Entscheidung, ob Kaufangebote angenommen werden?
4. Nach welchen Kriterien wird über Annahme und Ablehnung von
    Kaufangeboten entschieden?
5. Wann sind die ehrenamtlichen Gemeindevorstände und die
    Gemeindevertreter bzgl. Kaufangeboten zu informieren und
    Beschlüsse zu fassen?
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5.1 Kaufangebote Bauplätze
1.   Trifft es zu, dass es in den letzten zwei Jahren Kaufangebote gab?

Im Oktober 2019 hat es zu einem größeren Gelände durch den Eigentümer nur eine mündliche
Signalisierung einer Verkaufsbereitschaft gegeben, nachdem die Verwaltung im Zuge einer
Auskunftseinholung zu der Art der zulässigen Nutzung auf der Fläche nachgehakt hat. Hier wurde nach
Kenntnisnahme der Bereitschaft des Eigentümers seitens des Vorstandes um Überprüfung der
Gegebenheiten gebeten. Nach Rücksprache mit Fachbüros ist aufgrund der vorhandenen Kanalhöhen
und Kapazitäten in den anliegenden Wegen eine Erschließung des Gebietes nur über die etwas weiter
wegliegende Durchgangsstraße technisch sinnvoll. Hier stehen allerdings Gebäude und Privatflächen
im Weg. Des Weiteren muss eine Überplanung/Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes erfolgen.
Daher wurde der Vorgang nicht weiter verfolgt und sollte im Rahmen einer IKEK Förderung neu
bedacht werden.

 Auf Nachfrage der Gemeinde Brachttal wurde für das alte Bahndammgelände hinter dem
Gemeindegrundstück in der Sandwerkstraße seitens der Hessischen Landgesellschaft als Eigentümerin
ein Kaufangebot von 2,80 €/m² für 1.915 m² gemacht.
Der Erwerb wurde auch vom Vorstand am 31.10.2019 beschlossen. Vor Kaufabwicklung sollte mit dem
momentanem Paten zum Kriechtier- und Amphibienschutz (mit Vertragslaufzeit bis 31.12.2024) der
angrenzenden Gemeindefläche eine adäquate Ausgleichssachleistung erörtert werden. Dies erfolgte
jedoch aufgrund einer ausstehenden Beurteilung des Bestandes zur Findung von Alternativflächen noch
nicht.

 Die auf Nachfrage der Verwaltung angebotenen Landwirtschaftsflächen von einer nicht in der
Gemeinde wohnhaften Privatperson in der Gemarkung Spielberg wurden im Verfahrensablauf vom
Anbietenden zurückgezogen.

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5.1 Kaufangebote Bauplätze
2.   Aus welchen Ortsbezirken gab es Kaufangebote?
      In Bezug auf Frage 1 nur aus Hellstein und Spielberg
3.   Wer trifft die Entscheidung, ob Kaufangebote angenommen werden?
      Mit bei der Bauverwaltung schriftlich vorgelegten Angeboten für Flächen wird
     gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal von 19.10.1993 verfahren.
4.   Nach welchen Kriterien wird über Annahme und Ablehnung von Kaufangeboten
     entschieden?
      Die Bauverwaltung gibt nur eine Bewertung zu den Flächen ab. Hier wird im
     Wesentlichen das Potential der Fläche aufgrund der Lage (Bauflächen,
     Kompensationsflächen etc.), der übliche Marktpreis und evtl. zusätzlich
     notwendige Maßnahmen (Bauleitplanung, Erschließung, etc.) überprüft.
5.   Wann sind die ehrenamtlichen Gemeindevorstände und die Gemeindevertreter
     bzgl. Kaufangeboten zu informieren und Beschlüsse zu fassen?
      Verweis auf § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal von 19.10.1993 in
     Verbindung mit der Artikelsatzung zur Einführung des Euro Erwerb, Tausch,
     Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu einem Betrag von 50.000,00
     € im Einzelfall - Übertragung der Entscheidung an den Gemeindevorstand ab
     50.000,00 € ist die Gemeindevertretung das Entscheidungsgremium.

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5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald
Anfrage FWB
Sehr geehrter Herr Zimmer,
es ist hinreichend bekannt, dass die deutschen Wälder in vielen Bereichen
aufgrund von Trockenheit und Borkenkäfer, aber auch anderen Ursachen,
geschädigt sind. Auch in Brachttal wurden bereits geschädigte Fichten aus dem
Gemeindewald entnommen. Nicht nur daher bestand und besteht auch das
Interesse an dem Betriebsbuch Gemeindewald.
Die Abholzungen werfen nun neue Fragen auf, deren Antworten wir nicht im
Betriebsbuch zu finden denken.
Daher bitten wir um deren Beantwortung in der Sitzung der
Gemeindevertretung im Mai 2021.
1. Gibt es aktuell noch schadhaften Wald in dem Holz entnommen werden
     soll/muss?
2. Welche Flächen und Parzellen wurden und werden noch
     eingeschlagen/geräumt?
3. Welche Baumarten sollen in welchen Flächen aufgeforstet werden?
4. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
5. Wurden auch Bürgerprojekte zur Aufforstung geplant?                      40
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald
1. Gibt es aktuell noch schadhaften Wald in dem Holz entnommen werden
   soll/muss?
    Nein, kürzlich wurde die schadhafte Fichte in Abt. 21, 31, 51 (im
   Norden) und 41 (auch im Norden) entnommen (Karten in der nächsten
   Folie). Hiernach sollte die geschädigte Fichte aus den Vorjahren im
   Gemeindewald Brachttal abgeräumt sein. Die Holzernte wurde nicht zuletzt
   aus Arbeitsschutzgründen mit dem Harvester durchgeführt. Derzeit läuft die
   Rückung des Holzes.
2. Welche Flächen und Parzellen wurden und werden noch
   eingeschlagen/geräumt?
    Siehe oben
3. Welche Baumarten sollen in welchen Flächen aufgeforstet werden?
    Da die Flächen zum Schutz der neuen Bäume vor dem Großen braunen
   Rüsselkäfer erfahrungsgemäß 1-2 Jahre in Ruhe gelassen werden müssen,
   wird im kommenden Jahr die Aufforstung für Herbst 2023 geplant. In den
   Vorjahren wurden sehr gute Erfahrungen mit Bergahorn gemacht. Es ist
   sinnvoll die Pflanzung so abzustimmen, dass der Fördertatbestand zur
   Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen gem. der neuen
   Extremwetterrichtlinie erfüllt wird.
                                                                          41
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald

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5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald

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5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald

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5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald

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5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald
4. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
    Für Pflanze + Pflanzung sollte man pro Stück etwa 2 €
   einkalkulieren, die tatsächliche Pflanzfläche wird dann jedoch erst
   vor Bestellung der Pflanzen festgelegt. Sehr wahrscheinlich können
   wir zu diesem Zeitpunkt bereits durch Naturverjüngung verjüngte
   Flächen aussparen, was den Pflanzaufwand reduziert. Zu gegebenem
   Zeitpunkt sollte dann je nach Größe der jeweiligen Pflanzfläche über
   Einzel- oder Flächenschutz der Pflänzchen nachgedacht werden.
   Richtwerte sind hier 10 €/lfm bei Zaun und etwa 3 €/Pflanze bei
   Einzelschutz.
5. Wurden auch Bürgerprojekte zur Aufforstung geplant?
    Derzeit ist nichts geplant, allerdings ist eine Sponsorenaktion
   denkbar. Hier könnte jeder Bürger eine exemplarische Pflanze
   spenden. Eine aktive Beteiligung von Bürgern bei der Pflanzung ist
   organisatorisch und personell sehr aufwändig.
                                                                     46
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften
Anfrage SPD
Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeindevorstandes,
in der Gemeindevertretersitzung im Oktober 2020 beschloss die
Gemeinde die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten. Nach unserer
Information wurden die Geräte inzwischen geliefert. In der GNZ vom 7.
April 2021, Seite 23, erläutern Sie einige Punkte zu den Geräten.
Wir bitten um mündliche Beantwortung folgender Fragen in der
Gemeindevertretersitzung am 17. Mai 2021:
1. Wurden diese Geräte tatsächlich geliefert und wann ist geplant, diese
    Geräte im Kindergarten, in der Verwaltung und im Hauptgebäude der
    Grundschulbetreuung anzubringen?
2. Um welche Geräte handelt es sich konkret, welche Art von Wartung
    fällt an, müssen/können die Erzieher/innen in die Funktion
    eingreifen?
3. Welche Folge- und Wartungskosten entstehen der Gemeinde?
                                                                       47
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften
1. Wurden diese Geräte tatsächlich geliefert und wann ist geplant, diese
   Geräte im Kindergarten, in der Verwaltung und im Hauptgebäude der
   Grundschulbetreuung anzubringen?
    6 Geräte sind bereits geliefert. Die restlichen 14 Exemplare
   werden in der laufenden Woche angeliefert.
    Arbeitsauftrag zur Installation ist an den Bauhof erteilt. Aufgrund
   fehlender Befestigungsmaterialien (Lieferschwierigkeiten) verschiebt
   sich die Installation.
2. Um welche Geräte handelt es sich konkret, welche Art von Wartung
   fällt an, müssen/können die Erzieher/innen in die Funktion
   eingreifen?
    UV-C Luftreinigungsgeräte der Fa. OSS
    Eine Bedienung durch die Erzieher/-innen ist nur zum Ein- und
   Ausschalten notwendig.
3. Welche Folge- und Wartungskosten entstehen der Gemeinde?
    Nach 9.000 Betriebsstunden Austausch der UVC-Lampen
    48 € (4 Lampen a 12 €)
                                                                       48
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften

                                                               49
5.4 Sachstand Radwegenetz Platte
Anfrage SPD
Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands,
Im August 2018 teilte Wächtersbachs Bürgermeister Weiher folgendes mit:
Hessen Mobil stellt für Sommer 2019 70% der förderfähigen Kosten für den
Teilabschnitt der Radwegverbindung zwischen Wittgenborn, Spielberg, Streitberg,
Leisenwald und Waldensberg sowie eine Anbindung an den Radweg R3 in Aussicht.
Im Wortlaut: „Gemeinsam mit Bürgermeister Wolfram Zimmer aus Brachttal
werde ich den Antrag weiter vorbereiten.“ (Quelle: osthessen-news.de).
Auf Antrag der Freien Wähler Brachttal beauftragte die Gemeindevertretung den
Gemeindevorstand mit Beschluss vom 21.10.2019 einstimmig: „…die Kosten für eine
Konzepterstellung Radwege in Brachttal (für die Anschlussrichtung Spielberger Platte,
unter Berücksichtigung der neuesten Planungen der Stadt Wächtersbach und den neuen
Radwegekonzept des Main-Kinzig-Kreises) zu ermitteln und in den HFB-Ausschuss
zur Beratung für den HH2020 zu übergeben“.
Laut HFB-Ausschuss in der Gemeindevertretungssitzung am 2.3.2020, sollte das
Thema im April 2020 weiterverfolgt werden. Der Haushaltsplan 2021 sieht für die Jahre
2019 bis 2021 sowie im Planungszeitraum bis 2024 keinerlei Aufwendungen für
Planungen zum Radwegenetz vor.
Bitte teilen Sie uns in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.5.2021 mit, wie der
Planungsstand ist, ob und wenn ja, wie die Planungen weiterverfolgt werden oder, sollte
es keine weiteren Planungen geben, warum dies der Fall ist.

                                                                                   50
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3
Anfrage SPD
Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeindevorstands,
wie sie der Gemeindevertretung bereits mitteilten und auch in der Presse zu
lesen war, ist die Radwegebrücke stark beschädigt. Sie ist zurzeit gesperrt.
Die Gemeindevertretung wird sich zu einem späteren Zeitpunkt intensiv damit
auseinandersetzen müssen.
Um den aktuellen Verlauf der Entwicklung nachzuvollziehen, bitten wir um
mündliche Beantwortung folgender Fragen in der Gemeindevertretersitzung am
17. Mai 2021:
1. Welche baulichen Möglichkeiten gibt es, die Sperrung aufzuheben?
2. Gibt es bereits Vorstellungen bezüglich eines Neubaus oder einer
    Sanierung?
3. Welche Kosten werden je nach Ausführung auf den Haushalt zukommen?
4. Gibt es bereits Informationen, ob es eine finanzielle Beteiligung durch
    Kreis, Land oder andere öffentlich Träger geben kann?
5. Welche Zeitvorstellungen im Hinblick auf die Wiedereröffnung sind
    denkbar?
                                                                          51
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3
1. Welche baulichen Möglichkeiten gibt es, die Sperrung aufzuheben?
    Das Bauwerk ist aufgrund der tiefgreifenden Schäden an den
   Widerlagern, hier insbesondere im Bereich der Bauwerksauflager, so
   stark geschädigt, dass eine provisorische Ertüchtigung bis zur
   Bauwerksinstandsetzung (und damit temporäre Freigabe für den Rad-
   und Fußgängerverkehr) aus unserer Sicht nicht möglich ist.
2. Gibt es bereits Vorstellungen bezüglich eines Neubaus oder einer
   Sanierung?
   Ist Gegenstand der Beauftragung, welche in 6-8 Wochen beginnt.
3. Welche Kosten werden je nach Ausführung auf den Haushalt
   zukommen?
    Ist ebenfalls Gegenstand der Beauftragung. Der Vertrag beinhaltet
   die HAOI-Leitungsphasen 1-3 sowie die zusätzlichen Leistungen der
   Bestandsvermessung. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 soll
   entschieden werden, ob der Überbau wirtschaftlich instandgesetzt
   werden kann oder ggf. auch ein Neubau unter Erhalt der Widerlager
   erfolgt. Nach dieser Entscheidung richtet sich auch der weitere
   Zeitverlauf für die folgenden Planungsschritte.                  52
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3
4. Gibt es bereits Informationen, ob es eine finanzielle Beteiligung
   durch Kreis, Land oder andere öffentlich Träger geben kann?
    Nein. Erfolgt nach Vorlage der Planung und Kostenschätzung der
   Ausführung.
5. Welche Zeitvorstellungen im Hinblick auf die Wiedereröffnung sind
   denkbar?
    Im Falle einer Instandsetzung des Überbaus kann die Maßnahme
   aus jetziger Sicht dann so geplant werden, dass eine Ausschreibung
   der Maßnahme zum Ende des Jahres 2021/ Anfang 2022 erfolgt,
   sodass ein Baubeginn im März 2022 möglich ist.

                                                                   53
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der
Notbremse in der Corona-Pandemie
Anfrage SPD
Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeindevorstandes,
die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, die
am 23. April in Kraft getreten ist, führt dazu, dass Kinder nur im Ausnahmefall
die Kinderbetreuungsangebote besuchen dürfen bzw. können.
Wir möchten uns ein Bild der Situation machen, stellen deshalb folgende
Fragen und bitten um Antwort in der Gemeindevertretersitzung am 17. Mai
2021:
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in den gemeindlichen
    Kindertagesstätten dar? (Bei der Beantwortung bitte u.a. an folgenden
    Fragen orientieren: Wie viele Kinder sind betroffen, wie ist die aktuelle
    Auslastung, d.h., von wie vielen Kindern wird die Notbetreuung aktuell
    genutzt, gibt es noch freie Plätze, stehen genügend Testmöglichkeiten für
    Erzieher/innen zur Verfügung, wie oft wird getestet, wie werden die
    Kinder/das Kita-Personal geschützt?)
2. Gibt es Gruppen die komplett geschlossen werden mussten?
3. Wie stellt sich die Situation in der betreuten Grundschule dar? (Bitte
    orientieren Sie sich bei der Beantwortung an Frage 1.)
                                                                             54
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der
Notbremse in der Corona-Pandemie
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in den gemeindlichen
   Kindertagesstätten dar? (Bei der Beantwortung bitte u.a. an folgenden
   Fragen orientieren: Wie viele Kinder sind betroffen, wie ist die aktuelle
   Auslastung, d.h., von wie vielen Kindern wird die Notbetreuung aktuell
   genutzt, gibt es noch freie Plätze, stehen genügend Testmöglichkeiten für
   Erzieher/innen zur Verfügung, wie oft wird getestet, wie werden die
   Kinder/das Kita-Personal geschützt?)
    Wie bekannt befanden sich die Kindertagestätten der Gemeinde
   Brachttal vom 27.04.21 bis einschließlich 06.05.21 durch die
   Bundesnotbremse statt in einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
   in einem Notbetrieb.
   Während dieser Notbetreuung gab es in den Kindertagestätten folgende
   Auslastung:
   Regenbogen 41 %
   Schatzkiste 52%
   Kein Kind/Familie wurde abgewiesen.
   Jeder pädagogischen Fachkraft und dem Küchenpersonal (mit
   Kinderkontakt) stehen zwei Schnelltest pro Woche zur Verfügung.
   Diese werden aktuell von 90% des Personals genutzt.
   Des Weiteren kann sich jede Fachkraft zusätzlich ein Mal pro Woche in
   einem Schnelltestzentrum testen lassen.                                   55
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der
Notbremse in der Corona-Pandemie
Wie werden Kinder und das Kita Personal geschützt?
 Durch das umfassende Hygienekonzept der Brachttaler
  Kindertagestätten
 Die Umsetzung des Hygienekonzeptes des Landes Hessen für
  Kindertagestätten
 Maskenpflicht (Bereitstellung von FFP2 Masken)
 Co2 Ampeln in jeder Gruppe
 Betretungsverbot der Eltern in den Kindertageseinrichtungen
  (Minimierung von Kontakten)
 Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Kindertagestätten
 Bisher haben ca. 62% der Fachkräfte sich Erstimpfen lassen

                                                                    56
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der
Notbremse in der Corona-Pandemie
2. Gibt es Gruppen die komplett geschlossen werden mussten?
    In der Zeit von Januar bis heute 12.05.2021 mussten zwei von
   sieben Gruppen jeweils zwei Tage auf Grund von Ausfall des
   pädagogischen Fachpersonals geschlossen werden.
3. Wie stellt sich die Situation in der betreuten Grundschule dar? (Bitte
   orientieren Sie sich bei der Beantwortung an Frage 1.)
    Fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung.
    Nachfrage bei dem Verein möglich.

                                                                       57
5.7 Zuwegung Windkraftanlage Platte
Anfrage SPD
Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands,
die Wegebeschaffenheit rund um die Windkraftanlagen (WKA) „auf der Platte“ ist seit
Jahren ein unerledigtes Thema. Immer wieder wurde gefordert, diese zu verbessern. Im
Zuge der Diskussionen um die „Weißfläche“, also einer möglichen Bebauung mit
weiteren WKA, wurde dieses Thema gegen Ende 2020 wieder akut.
In der Ortsbeiratssitzung Spielberg am 20. Januar 2021 sagte die Firma Renertec eine
Wiederherstellung der Zuwegung zu. Der Ortsbeirat sollte an entsprechenden
Beratungen beteiligt werden.
Nach unseren Informationen gab es im März 2021 einen Vor-Ort-Termin der Firma
Renertec, einem Bauunternehmen und Bürgermeister Wolfram Zimmer. Der Ortsbeirat
Spielberg wurde, so unsere Kenntnis, nicht informiert und war dementsprechend nicht
beteiligt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 17. Mai 2021:
1. Gab es ein entsprechendes Treffen?
Falls ja:
2. Welche Teilnehmer waren anwesend?
3. Was war Inhalt/Ergebnis des Treffens, was ist im Weiteren geplant?
4. Wurde der Ortsbeirat Spielberg tatsächlich nicht über das Treffen informiert und
     eingeladen? Falls nein: Warum nicht?

                                                                                 58
5.7 Zuwegung Windkraftanlage Platte
1. Gab es ein entsprechendes Treffen?
    Ja.
Falls ja:
2. Welche Teilnehmer waren anwesend?
    Bürgermeister Zimmer, Bauunternehmen und Vertreter der Fa.
    Renertec
3. Was war Inhalt/Ergebnis des Treffens, was ist im Weiteren geplant?
     Arbeitstreffen mit der Fragestellungmit der Verbesserung der
    Wegeoberfläche.
     Nach der konstituierenden Sitzung des OB Spielberg ein
    Ortstermin zur Besprechung der erarbeitenden
    Verbesserungsvorschläge des Bauunternehmens.
4. Wurde der Ortsbeirat Spielberg tatsächlich nicht über das Treffen
    informiert und eingeladen? Falls nein: Warum nicht?
     Ja, da zu diesem Zeitpunkt der Ortsbeirat nicht geschäftsführend
    im Amt war.
                                                                     59
6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler
                  Geburtsbäumchen
Sehr geehrter Herr Detzer,
die Fraktion FWB stellt in der Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal im Mai 2021
den folgenden Antrag.
Die Gemeindevertretung Brachttal beschließt:
Alle neugeborenen Brachttalerinnen und Brachttaler erhalten ab dem Jahr 2021 ein
Geburtsbäumchen.
Die notwendigen finanziellen Mittel sind in einer Haushaltsstelle bereitzustellen.

Begründung / Erläuterung:
Es gibt die alte Tradition des Bäumchenstellens in vielen Regionen Deutschlands.
Traditionell wurden für Mädchen Birnenbäume und für Jungen Apfelbäume gepflanzt.
Der Brauch enthält eine vielfältige Symbolik, diese beinhaltet die Fruchtbarkeit, das
Gedeihen, das Wachstum und das Früchtetragen.
In der heutigen Zeit, in der es immer weniger Obstbäume und damit auch weniger
Lebensraum für wichtige Insekten gibt, sollte die familienfreundliche Gemeinde
Brachttal, mit ihrer Lage in der Ökomodellregion Main-Kinzig-Kreis, diese Tradition
aufgreifen.                                                                           60
6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler
                  Geburtsbäumchen
Die Gemeinde soll künftig, wenn Neugeborene im Einwohnermeldeamt erfasst werden,
die Familien aktiv anschreiben und ihnen eine Informationskarte zum „Brachttaler
Geburtsbäumchen“ zukommen lassen.
In der letzten Oktoberwoche des laufenden Jahres erhalten die Familien dann einen
Obstbaum ihrer Wahl (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge, Mirabelle).
Die Übergabe der Geburtsbäumchen erfolgt an einem geeigneten Ort, wie zum Beispiel
dem Bauhof oder dem Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins, den man für eine
beratende Kooperation gewinnen sollte.
Die Familie kann das Geburtsbäumchen, sofern keine eigene geeignete Fläche
vorhanden ist, auf einem gemeindlichen Gelände pflanzen.
Für die Geburtsbäumchen soll ein Budget von 2.000 Euro im Haushalt eingestellt
werden.
Berechnungsgrundlage:
1.400 Euro bei 40 Neugeborenen pro Jahr x ca. 35,- EUR pro Bäumchen 600 Euro für
sonstige Ausgaben wie z. B. Informationskarten, Einladungen, Urkunden oder
ähnliches.
Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.
                                                                               61
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative
       „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“
Sehr geehrter Herr Detzer,
für die Sitzung der Gemeindevertretung, reichen wir ein:
Antrag auf Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln
für ein gutes Klima“ des Klimabündnisses
Information und Begründung:
STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst
viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad
unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deshalb greifen die
Planungen des MKK zum Radverkehrskonzept auch auf die Daten des
STADTRADELNs zurück. Falls Brachttal nicht teilnimmt, bleiben wir in Hinblick auf
diese Daten ein „weißer Fleck“, was sich nachteilig auswirken könnte, da viele
Kommunen im MKK in den letzten Jahren teilgenommen haben.
Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, uns damit CO2
einsparen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel
kommen. Die Gemeindeverwaltung hat es durch STADTRADELN leichter, die
Radinfrastruktur gezielt zu verbessern.
                                                                                  62
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative
       „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“
Sie kann über eine Beteiligungsplattform direkt auf das Wissen der Bürger*innen als
Radexpert*innen des Alltags zurückgreifen. Die Radelnden melden über eine App
Schlaglöcher, plötzlich endende Radwege oder eine unübersichtliche Verkehrsführung
direkt in einem digitalen Stadtplan.
Die beim STADTRADELN per App getrackten Strecken werden anonymisiert von der
Technischen Universität Dresden ausgewertet. Die Erkenntnisse – zum Beispiel wo wie
viel und wie schnell gefahren wird oder wo der Radverkehrsfluss verlangsamt wird –
können der Kommune bereitgestellt werden.
Radfahrer sind nicht gezwungen, über eine App die Daten erfassen zu lassen, diese
können auch im Nachhinein online oder offline gemeldet werden.
Da es sich um einen Wettbewerb handelt und darum geht, möglichst viele Kilometer zu
sammeln, „messen“ wir uns mit anderen Kommunen. Aber auch innerhalb Brachttals
können Teams gebildet werden, beispielsweise können Vereine als Team auftreten, um
einen gemeindeinternen Wettbewerb zu veranstalten.
Die Teilnahmegebühren am STADTRADELN von € 545.-, die pro Gemeinde
erhoben werden, übernimmt das Land Hessen!
Quelle: www.nahmobil-hessen.de
                                                                                63
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative
       „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“
Weitere Kosten, z.B. Für die Radler*innen entstehen grundsätzlich nicht. Für Gewinne
könnten geringe Aufwendungen entstehen, sofern diese über die Gemeinde finanziert
werden.
In Hessen sind zurzeit >120 Kommunen und Städte gemeldet. Birstein nimmt
beispielsweise vom 13.5. – 2.6.2021 teil.
Die Aktion sollte vor den hessischen Sommerferien durchgeführt werden!
Begründung:
• Möglichkeit, die Daten für das Radverkehrskonzept MKK zur Verfügung zu stellen
• Temperaturen vermutlich fahrradgeeignet
• Genügend Zeit für die Gemeinde
   o Um sich anzumelden
   o Werbung für das Stadtradeln zu machen
• Info an Vereine, Medien, über Webseite, Brachttal aktuell
   o Mitbürger*innen mehrfach zur Teilnahme aufzufordern.
• Genügend Zeit für Vereine und Radfahrer Teams zu gründen.

                                                                                  64
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative
       „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“
Die SPD-Fraktion beantragt deshalb:
Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt
• die Teilnahme der Gemeinde an der Kampagne Stadtradeln
• die Teilnahme auf einen Zeitraum festzulegen, der vor den Sommerferien 2021 liegt

Weitere Begründungen zu den Teilnahmebedingungen, Auswertungen und wie beim
STADTRADELN gewonnen werden kann, erfolgen bei Bedarf mündlich.

                                                                                 65
8. Gebührenerlass für die Benutzung der
        Kindertagesstätten der Gemeinde Brachttal
Sehr geehrter Herr Detzer,
für die Sitzung der Gemeindevertretung reichen wir ein:
Antrag auf Gebührenerlass für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde
Brachttal
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, die am 23.
April in Kraft getreten ist, führt dazu, dass Kinder nur im Ausnahmefall die
Kinderbetreuungsangebote besuchen dürfen bzw. können.
Damit herrscht erneut der Zustand der Monate Januar und Februar. Die SPD-Fraktion
beantragt deshalb, die gleichen Nachlässe für die betroffenen Eltern, die ihre Kinder
nicht unterbringen können, anzuwenden
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gebührensatzung der Kindertagesstätten zu
ändern, bzw. anzupassen, damit die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die
Nachlässe für Betroffene beschließen kann.
Begründung: mündlich

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