Sitzung der Gemeindevertretung - am 17.05.2021 - Gemeinde Brachttal
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Tagesordnung 1. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten in den Gemeindevorstand 2. Ehrung 3. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes 2
Tagesordnung 5. Anfragen 1) Kaufangebote Bauplätze 2) Erforderliche und geplante Aufforstungen im Gemeindewald 3) Installation der Decken UV-C-Lüftungsgeräte in Brachttaler Liegenschaften 4) Sachstand Radwegenetz – Platte 5) Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach, Radweg 3 6) Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der Notbremse in der Corona-Pandemie 7) Zuwegung Windkraftanlagen – Platte 3
Tagesordnung 6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler Geburtsbäumchen“ für neugeborene Brachttaler/innen 7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ des Klimabündnisses 8. Gebührenerlass für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Brachttal 4
1. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten in den Gemeindevorstand 5
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes Kassenbestand Kassenbestand am 3.552.669,36 17.05.2021 Kassenkredite per 0,00 17.05.2021 3.552.669,36 10
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Deckensanierung Mehrzweckhalle Neuenschmidten 11
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Deckensanierung Mehrzweckhalle Neuenschmidten 12
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Deckensanierung Kindertagesstätte Regenbogen 13
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Sand- und Hackschnitzelaustausch Kinderspielplätze 14
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Schnelltestzentrum Wächtersbach 15
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Tanzboden/Schwingboden Alter Konsum • 9.594,00 € Regionalbudget 2021 16
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Brunnen Mehrzweckhalle Neuenschmidten • 5.355,00 € Regionalbudget 2021 17
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Dorfplatz Udenhain • 12.100,00 € Regionalbudget 2021 18
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Sirenenaustausch Rathaus 19
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Umbau Feuerwehrgerätehaus Udenhain • Vergabe von Estrich, Heizungsanlage, Wärmedämmung und Fenster- sowie Türenaustausch 20
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung Im Februar 2021 fand ein Vorgespräch mit einem externen Anbieter zur Durchführung einer Organisationsbetrachtung der Gemeinde Brachttal statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde ein möglicher Projektverlauf skizziert. Das Ziel der Organisationsbetrachtung besteht in der Betrachtung und ggf. Bereinigung der aktuellen Aufbau- und Ablaufstruktur, der organisatorischen Umsetzung der Vorgaben zur Digitalisierung der Kommunen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie der Schaffung der Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige Verwaltung. Der offizielle Projektstart fand in Form einer Auftaktveranstaltung am 12. März 2021 im Rahmen einer Videokonferenz mittels Webex statt. An dieser Veranstaltung nahmen die Dienststellenleitung, die Führungskräfte, die Beschäftigten und die Interessenvertretung der Gemeinde Brachttal teil. 21
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung Das Ziel der Veranstaltung war die Vorstellung der externen Beraterin und die Beschreibung der Ausgangslage, der Zielsetzung und des geplanten Projektvorgehens. Die Vorstellung des vereinbarten Projektplans erfolgte durch die externe Beratung. Im Anschluss an den Vortrag bestand für die Teilnehmen die Möglichkeit der Diskussion bzw. der Klärung von Fragen. Gemäß dem vorliegenden Projektplan konnten im Zeitraum März bis April 2021 die folgenden Meilensteine erreicht werden: Abstimmung des Fragebogenentwurfs für eine Mitarbeiter*innenbefragung zu organisatorischen Fragestellungen Vorstellung und Übersendung des Fragebogens im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der Gemeinde Brachttal Präsentation der Fragebogenauswertung im Rahmen einer Zwischenveranstaltung zu den ersten Erkenntnissen für die Beschäftigten der Gemeinde Brachttal 22
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Vorgespräch und Auftragsklärung 15.02.21 • Abnahme Projektauftrag und Projektplan 08.03.21 • Durchführung der Auftaktveranstaltung, Projekt Kick-Off 12.03.21 • Abstimmung des Fragebogenentwurfs 19.03.21 • Vorstellung und Übersendung des Fragebogens 25.03.21 • Besprechung der Ergebnisse, Fragebogenauswertung 21.04.21 • Präsentation erster Erkenntnisse 29.04.21 23
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Organisationsbetrachtung der Gemeindeverwaltung Auf Wunsch der Beschäftigten werden seit Anfang Mai 2021 Einzelgespräche angeboten und geführt. Die Gespräche nehmen Bezug auf Fragebogenrückmeldungen und greifen Wünsche der Beschäftigten zu organisatorischen Änderungen auf. Ein erster Maßnahmenplan zu möglichen organisatorischen Änderungen liegt bereits vor und befindet sich derzeit in der Sichtung und Abarbeitung. Die Organisationsbetrachtung wird Ende des Jahres 2021 abgeschossen sein. Im Zeitraum Mai bis Dezember 2021 sind laut Projektplanung die folgenden Arbeitspakete vorgesehen: Workshops mit dem Beschäftigten zur Erstellung eines Aufgabengliederungsplans und damit verbunden eines aktuellen Geschäftsverteilungsplans, Workshops zur Priorisierung von Aufgaben und Definition von Kernaufgaben in Vorbereitung auf die Digitalisierung der Gemeinde Brachttal, Workshops zur zukünftigen Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung, Workshops zur Aufgabenkritik einschließlich Zweck- und Vollzugskritik, Benennung von konkreten organisatorischen Maßnahmen, die der im Projektauftrag formulierten Zielerreichung dienen, Ergebnisdokumentation und Abschlussveranstaltung für die Beschäftigten. Die externe Beratungsfirma steht ggf. auch kurzfristig für die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben, die sich während der Durchführung der Organisationsbetrachtung ergeben, bereit. Dazu gehören beispielsweise die Aktualisierung von Stellenbeschreibungen und -bewertungen, Führungskräftecoachings etc. 24
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Einzel- und Gruppeninterviews Anfang 05.21 • Erster Entwurf Maßnahmenplan 14.05.21 • Workshops: Erstellung der Aufgabengliederung Ende 05.21 • Workshops: Priorisierung der Kernaufgaben Ende 05.21 • Workshops: Aufbau- und Ablauforganisation bis 07.21 bis • Workshops: Zweck- und Vollzugskritik 09.21 • Empfehlung von Maßnahmen bis 11.21 • Ergebnisdokumentation und Abschlussveranstaltung bis 25 12.21
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Personalsituation 26
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • EDV/Telefonanlage Server Kühlanlage Arbeitsrechner von Win7 neu Win10 Microsoft Office von 2008 jetzt 2013 und dann neu Microsoft Exchange Internetverbindung Drucker 27
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Klima10 (kommunales Klimaschutznetzwerk) • Konstituierende Sitzung 28
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Förderung aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie o15.545,97 € • Zuweisung für Gebührenausfälle des Regierungspräsidiums Kassel o 24.719,46 € 29
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Obdachlosenunterbringung • Brücke Schächtelburg • Vergabeverfahren • IKEK • Antrag ist fertiggestellt und geht an die Antragsbehörde 30
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Hochbehälter Streitberg • Vergabe Ingenieurleistung ist erfolgt • Eigenkontrollverordnung (EKVO) • Udenhain und Hellstein sind fast vermessen • Auftrag für Kanalbefahrung optische Prüfung ist erteilt 31
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein Bezüglich dieses Projektes existiert folgender Sachstand: Darstellung des Arbeitsprozesses 1. Ingenieurvertrag abgeschlossen 12/18.01.2021 2. Startgespräch am 25.01.2021 3. Konzeptgespräch am 12.02.2021 4. Konzeptgespräch am 03.05.2021 5. Freigabe der Ausführung durch Gesundheitsamt mündlich erteilt am 03.05.2021.Aufgrund von Corona war dies nicht früher möglich. 6. Erstellung der Ausschreibung bis Ende 21 KW 2021 32
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein 33
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes 34
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Sachstandsbericht Sanierung HB Hellstein Kostenentwicklung 1. Kosten Vergabeverfahren – Basis Betongutachten aus 03/2018 ca. 310.000 € Brutto inkl. Baunebenkosten 2. Kosten Entwurfsplanung 05/2021 450.000 € Brutto inkl. Baunebenkosten Darin enthalten als zusätzliche Maßnahmen Sanierung Fassade ca. 6.000 € Brutto Sanierung Erdauffüllung Behälterdecke durch Aufbringen von Dämmung ca. 55.000 € Netto Sicherheit für Reprofilierung der Wände ca. 75.000 € Brutto – dies kann erst nach Sichtung der Betonwände und Entfernen der Beschichtung festgelegt werden 3. Vorschlag für Budget im Haushalt inkl. sonstigen Kosten und Honorar 450.000 € Brutto 35
4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes • Information zur OD Streitberg Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil kann die Ausführung der Deckenerneuerung in der OD Streitberg in Ausführungsobhut der Gemeinde Brachttal übergeben werden. Die Kosten für die Arbeiten an der Fahrbahn blieben jedoch weiter bei Hessen Mobil. In Verbindung mit den anderen notwendigen Maßnahmen nimmt dies den Zeitdruck sowohl aus der Bauzeit als auch der Planung. Diese Möglichkeit konnte nach nochmaliger Kontaktaufnahme erreicht werden. Bis zum 18.05.2021 läuft nun ein Interessensbekundungsverfahren zur Ausschreibung der Planungsleistung. Danach werden die teilnehmenden Büros um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten. Die Auswertung und Beauftragung ist für Ende Juni geplant. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen zu den Bauleistungen erstellt. Die anderen Versorgungsträger wurden seitens der Verwaltung kontaktiert und haben vereinzelt schon entsprechende Planungen übergeben. 36
5.1 Kaufangebote Bauplätze Anfrage FWB Sehr geehrter Herr Zimmer, der Fraktion Freie Wähler Brachttal (FWB) wurde zugetragen, dass mehrere Kaufangebote für Grundstücke innerhalb der Ortsbereiche sowie im sogenannten Bauerwartungsland, mit der Möglichkeit zur Nutzung als Bauland, an die Gemeinde Brachttal gerichtet wurden. Dies wirft Fragen auf, um deren Beantwortung in der Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2021 gebeten wird. 1. Trifft es zu, dass es in den letzten zwei Jahren Kaufangebote gab? 2. Aus welchen Ortsbezirken gab es Kaufangebote? 3. Wer trifft die Entscheidung, ob Kaufangebote angenommen werden? 4. Nach welchen Kriterien wird über Annahme und Ablehnung von Kaufangeboten entschieden? 5. Wann sind die ehrenamtlichen Gemeindevorstände und die Gemeindevertreter bzgl. Kaufangeboten zu informieren und Beschlüsse zu fassen? 37
5.1 Kaufangebote Bauplätze 1. Trifft es zu, dass es in den letzten zwei Jahren Kaufangebote gab? Im Oktober 2019 hat es zu einem größeren Gelände durch den Eigentümer nur eine mündliche Signalisierung einer Verkaufsbereitschaft gegeben, nachdem die Verwaltung im Zuge einer Auskunftseinholung zu der Art der zulässigen Nutzung auf der Fläche nachgehakt hat. Hier wurde nach Kenntnisnahme der Bereitschaft des Eigentümers seitens des Vorstandes um Überprüfung der Gegebenheiten gebeten. Nach Rücksprache mit Fachbüros ist aufgrund der vorhandenen Kanalhöhen und Kapazitäten in den anliegenden Wegen eine Erschließung des Gebietes nur über die etwas weiter wegliegende Durchgangsstraße technisch sinnvoll. Hier stehen allerdings Gebäude und Privatflächen im Weg. Des Weiteren muss eine Überplanung/Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes erfolgen. Daher wurde der Vorgang nicht weiter verfolgt und sollte im Rahmen einer IKEK Förderung neu bedacht werden. Auf Nachfrage der Gemeinde Brachttal wurde für das alte Bahndammgelände hinter dem Gemeindegrundstück in der Sandwerkstraße seitens der Hessischen Landgesellschaft als Eigentümerin ein Kaufangebot von 2,80 €/m² für 1.915 m² gemacht. Der Erwerb wurde auch vom Vorstand am 31.10.2019 beschlossen. Vor Kaufabwicklung sollte mit dem momentanem Paten zum Kriechtier- und Amphibienschutz (mit Vertragslaufzeit bis 31.12.2024) der angrenzenden Gemeindefläche eine adäquate Ausgleichssachleistung erörtert werden. Dies erfolgte jedoch aufgrund einer ausstehenden Beurteilung des Bestandes zur Findung von Alternativflächen noch nicht. Die auf Nachfrage der Verwaltung angebotenen Landwirtschaftsflächen von einer nicht in der Gemeinde wohnhaften Privatperson in der Gemarkung Spielberg wurden im Verfahrensablauf vom Anbietenden zurückgezogen. 38
5.1 Kaufangebote Bauplätze 2. Aus welchen Ortsbezirken gab es Kaufangebote? In Bezug auf Frage 1 nur aus Hellstein und Spielberg 3. Wer trifft die Entscheidung, ob Kaufangebote angenommen werden? Mit bei der Bauverwaltung schriftlich vorgelegten Angeboten für Flächen wird gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal von 19.10.1993 verfahren. 4. Nach welchen Kriterien wird über Annahme und Ablehnung von Kaufangeboten entschieden? Die Bauverwaltung gibt nur eine Bewertung zu den Flächen ab. Hier wird im Wesentlichen das Potential der Fläche aufgrund der Lage (Bauflächen, Kompensationsflächen etc.), der übliche Marktpreis und evtl. zusätzlich notwendige Maßnahmen (Bauleitplanung, Erschließung, etc.) überprüft. 5. Wann sind die ehrenamtlichen Gemeindevorstände und die Gemeindevertreter bzgl. Kaufangeboten zu informieren und Beschlüsse zu fassen? Verweis auf § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal von 19.10.1993 in Verbindung mit der Artikelsatzung zur Einführung des Euro Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu einem Betrag von 50.000,00 € im Einzelfall - Übertragung der Entscheidung an den Gemeindevorstand ab 50.000,00 € ist die Gemeindevertretung das Entscheidungsgremium. 39
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald Anfrage FWB Sehr geehrter Herr Zimmer, es ist hinreichend bekannt, dass die deutschen Wälder in vielen Bereichen aufgrund von Trockenheit und Borkenkäfer, aber auch anderen Ursachen, geschädigt sind. Auch in Brachttal wurden bereits geschädigte Fichten aus dem Gemeindewald entnommen. Nicht nur daher bestand und besteht auch das Interesse an dem Betriebsbuch Gemeindewald. Die Abholzungen werfen nun neue Fragen auf, deren Antworten wir nicht im Betriebsbuch zu finden denken. Daher bitten wir um deren Beantwortung in der Sitzung der Gemeindevertretung im Mai 2021. 1. Gibt es aktuell noch schadhaften Wald in dem Holz entnommen werden soll/muss? 2. Welche Flächen und Parzellen wurden und werden noch eingeschlagen/geräumt? 3. Welche Baumarten sollen in welchen Flächen aufgeforstet werden? 4. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt? 5. Wurden auch Bürgerprojekte zur Aufforstung geplant? 40
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 1. Gibt es aktuell noch schadhaften Wald in dem Holz entnommen werden soll/muss? Nein, kürzlich wurde die schadhafte Fichte in Abt. 21, 31, 51 (im Norden) und 41 (auch im Norden) entnommen (Karten in der nächsten Folie). Hiernach sollte die geschädigte Fichte aus den Vorjahren im Gemeindewald Brachttal abgeräumt sein. Die Holzernte wurde nicht zuletzt aus Arbeitsschutzgründen mit dem Harvester durchgeführt. Derzeit läuft die Rückung des Holzes. 2. Welche Flächen und Parzellen wurden und werden noch eingeschlagen/geräumt? Siehe oben 3. Welche Baumarten sollen in welchen Flächen aufgeforstet werden? Da die Flächen zum Schutz der neuen Bäume vor dem Großen braunen Rüsselkäfer erfahrungsgemäß 1-2 Jahre in Ruhe gelassen werden müssen, wird im kommenden Jahr die Aufforstung für Herbst 2023 geplant. In den Vorjahren wurden sehr gute Erfahrungen mit Bergahorn gemacht. Es ist sinnvoll die Pflanzung so abzustimmen, dass der Fördertatbestand zur Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen gem. der neuen Extremwetterrichtlinie erfüllt wird. 41
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 42
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 43
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 44
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 45
5.2 Erforderliche und geplante Aufforstung im Gemeindewald 4. Welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Für Pflanze + Pflanzung sollte man pro Stück etwa 2 € einkalkulieren, die tatsächliche Pflanzfläche wird dann jedoch erst vor Bestellung der Pflanzen festgelegt. Sehr wahrscheinlich können wir zu diesem Zeitpunkt bereits durch Naturverjüngung verjüngte Flächen aussparen, was den Pflanzaufwand reduziert. Zu gegebenem Zeitpunkt sollte dann je nach Größe der jeweiligen Pflanzfläche über Einzel- oder Flächenschutz der Pflänzchen nachgedacht werden. Richtwerte sind hier 10 €/lfm bei Zaun und etwa 3 €/Pflanze bei Einzelschutz. 5. Wurden auch Bürgerprojekte zur Aufforstung geplant? Derzeit ist nichts geplant, allerdings ist eine Sponsorenaktion denkbar. Hier könnte jeder Bürger eine exemplarische Pflanze spenden. Eine aktive Beteiligung von Bürgern bei der Pflanzung ist organisatorisch und personell sehr aufwändig. 46
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften Anfrage SPD Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstandes, in der Gemeindevertretersitzung im Oktober 2020 beschloss die Gemeinde die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten. Nach unserer Information wurden die Geräte inzwischen geliefert. In der GNZ vom 7. April 2021, Seite 23, erläutern Sie einige Punkte zu den Geräten. Wir bitten um mündliche Beantwortung folgender Fragen in der Gemeindevertretersitzung am 17. Mai 2021: 1. Wurden diese Geräte tatsächlich geliefert und wann ist geplant, diese Geräte im Kindergarten, in der Verwaltung und im Hauptgebäude der Grundschulbetreuung anzubringen? 2. Um welche Geräte handelt es sich konkret, welche Art von Wartung fällt an, müssen/können die Erzieher/innen in die Funktion eingreifen? 3. Welche Folge- und Wartungskosten entstehen der Gemeinde? 47
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften 1. Wurden diese Geräte tatsächlich geliefert und wann ist geplant, diese Geräte im Kindergarten, in der Verwaltung und im Hauptgebäude der Grundschulbetreuung anzubringen? 6 Geräte sind bereits geliefert. Die restlichen 14 Exemplare werden in der laufenden Woche angeliefert. Arbeitsauftrag zur Installation ist an den Bauhof erteilt. Aufgrund fehlender Befestigungsmaterialien (Lieferschwierigkeiten) verschiebt sich die Installation. 2. Um welche Geräte handelt es sich konkret, welche Art von Wartung fällt an, müssen/können die Erzieher/innen in die Funktion eingreifen? UV-C Luftreinigungsgeräte der Fa. OSS Eine Bedienung durch die Erzieher/-innen ist nur zum Ein- und Ausschalten notwendig. 3. Welche Folge- und Wartungskosten entstehen der Gemeinde? Nach 9.000 Betriebsstunden Austausch der UVC-Lampen 48 € (4 Lampen a 12 €) 48
5.3 Installation der Decken UV-C Lüftungsgeräte in Liegenschaften 49
5.4 Sachstand Radwegenetz Platte Anfrage SPD Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands, Im August 2018 teilte Wächtersbachs Bürgermeister Weiher folgendes mit: Hessen Mobil stellt für Sommer 2019 70% der förderfähigen Kosten für den Teilabschnitt der Radwegverbindung zwischen Wittgenborn, Spielberg, Streitberg, Leisenwald und Waldensberg sowie eine Anbindung an den Radweg R3 in Aussicht. Im Wortlaut: „Gemeinsam mit Bürgermeister Wolfram Zimmer aus Brachttal werde ich den Antrag weiter vorbereiten.“ (Quelle: osthessen-news.de). Auf Antrag der Freien Wähler Brachttal beauftragte die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand mit Beschluss vom 21.10.2019 einstimmig: „…die Kosten für eine Konzepterstellung Radwege in Brachttal (für die Anschlussrichtung Spielberger Platte, unter Berücksichtigung der neuesten Planungen der Stadt Wächtersbach und den neuen Radwegekonzept des Main-Kinzig-Kreises) zu ermitteln und in den HFB-Ausschuss zur Beratung für den HH2020 zu übergeben“. Laut HFB-Ausschuss in der Gemeindevertretungssitzung am 2.3.2020, sollte das Thema im April 2020 weiterverfolgt werden. Der Haushaltsplan 2021 sieht für die Jahre 2019 bis 2021 sowie im Planungszeitraum bis 2024 keinerlei Aufwendungen für Planungen zum Radwegenetz vor. Bitte teilen Sie uns in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.5.2021 mit, wie der Planungsstand ist, ob und wenn ja, wie die Planungen weiterverfolgt werden oder, sollte es keine weiteren Planungen geben, warum dies der Fall ist. 50
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3 Anfrage SPD Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands, wie sie der Gemeindevertretung bereits mitteilten und auch in der Presse zu lesen war, ist die Radwegebrücke stark beschädigt. Sie ist zurzeit gesperrt. Die Gemeindevertretung wird sich zu einem späteren Zeitpunkt intensiv damit auseinandersetzen müssen. Um den aktuellen Verlauf der Entwicklung nachzuvollziehen, bitten wir um mündliche Beantwortung folgender Fragen in der Gemeindevertretersitzung am 17. Mai 2021: 1. Welche baulichen Möglichkeiten gibt es, die Sperrung aufzuheben? 2. Gibt es bereits Vorstellungen bezüglich eines Neubaus oder einer Sanierung? 3. Welche Kosten werden je nach Ausführung auf den Haushalt zukommen? 4. Gibt es bereits Informationen, ob es eine finanzielle Beteiligung durch Kreis, Land oder andere öffentlich Träger geben kann? 5. Welche Zeitvorstellungen im Hinblick auf die Wiedereröffnung sind denkbar? 51
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3 1. Welche baulichen Möglichkeiten gibt es, die Sperrung aufzuheben? Das Bauwerk ist aufgrund der tiefgreifenden Schäden an den Widerlagern, hier insbesondere im Bereich der Bauwerksauflager, so stark geschädigt, dass eine provisorische Ertüchtigung bis zur Bauwerksinstandsetzung (und damit temporäre Freigabe für den Rad- und Fußgängerverkehr) aus unserer Sicht nicht möglich ist. 2. Gibt es bereits Vorstellungen bezüglich eines Neubaus oder einer Sanierung? Ist Gegenstand der Beauftragung, welche in 6-8 Wochen beginnt. 3. Welche Kosten werden je nach Ausführung auf den Haushalt zukommen? Ist ebenfalls Gegenstand der Beauftragung. Der Vertrag beinhaltet die HAOI-Leitungsphasen 1-3 sowie die zusätzlichen Leistungen der Bestandsvermessung. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 soll entschieden werden, ob der Überbau wirtschaftlich instandgesetzt werden kann oder ggf. auch ein Neubau unter Erhalt der Widerlager erfolgt. Nach dieser Entscheidung richtet sich auch der weitere Zeitverlauf für die folgenden Planungsschritte. 52
5.5 Sachstand zur Rad- und Fußwegbrücke Schlierbach Radweg R3 4. Gibt es bereits Informationen, ob es eine finanzielle Beteiligung durch Kreis, Land oder andere öffentlich Träger geben kann? Nein. Erfolgt nach Vorlage der Planung und Kostenschätzung der Ausführung. 5. Welche Zeitvorstellungen im Hinblick auf die Wiedereröffnung sind denkbar? Im Falle einer Instandsetzung des Überbaus kann die Maßnahme aus jetziger Sicht dann so geplant werden, dass eine Ausschreibung der Maßnahme zum Ende des Jahres 2021/ Anfang 2022 erfolgt, sodass ein Baubeginn im März 2022 möglich ist. 53
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der Notbremse in der Corona-Pandemie Anfrage SPD Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstandes, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, die am 23. April in Kraft getreten ist, führt dazu, dass Kinder nur im Ausnahmefall die Kinderbetreuungsangebote besuchen dürfen bzw. können. Wir möchten uns ein Bild der Situation machen, stellen deshalb folgende Fragen und bitten um Antwort in der Gemeindevertretersitzung am 17. Mai 2021: 1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in den gemeindlichen Kindertagesstätten dar? (Bei der Beantwortung bitte u.a. an folgenden Fragen orientieren: Wie viele Kinder sind betroffen, wie ist die aktuelle Auslastung, d.h., von wie vielen Kindern wird die Notbetreuung aktuell genutzt, gibt es noch freie Plätze, stehen genügend Testmöglichkeiten für Erzieher/innen zur Verfügung, wie oft wird getestet, wie werden die Kinder/das Kita-Personal geschützt?) 2. Gibt es Gruppen die komplett geschlossen werden mussten? 3. Wie stellt sich die Situation in der betreuten Grundschule dar? (Bitte orientieren Sie sich bei der Beantwortung an Frage 1.) 54
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der Notbremse in der Corona-Pandemie 1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in den gemeindlichen Kindertagesstätten dar? (Bei der Beantwortung bitte u.a. an folgenden Fragen orientieren: Wie viele Kinder sind betroffen, wie ist die aktuelle Auslastung, d.h., von wie vielen Kindern wird die Notbetreuung aktuell genutzt, gibt es noch freie Plätze, stehen genügend Testmöglichkeiten für Erzieher/innen zur Verfügung, wie oft wird getestet, wie werden die Kinder/das Kita-Personal geschützt?) Wie bekannt befanden sich die Kindertagestätten der Gemeinde Brachttal vom 27.04.21 bis einschließlich 06.05.21 durch die Bundesnotbremse statt in einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in einem Notbetrieb. Während dieser Notbetreuung gab es in den Kindertagestätten folgende Auslastung: Regenbogen 41 % Schatzkiste 52% Kein Kind/Familie wurde abgewiesen. Jeder pädagogischen Fachkraft und dem Küchenpersonal (mit Kinderkontakt) stehen zwei Schnelltest pro Woche zur Verfügung. Diese werden aktuell von 90% des Personals genutzt. Des Weiteren kann sich jede Fachkraft zusätzlich ein Mal pro Woche in einem Schnelltestzentrum testen lassen. 55
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der Notbremse in der Corona-Pandemie Wie werden Kinder und das Kita Personal geschützt? Durch das umfassende Hygienekonzept der Brachttaler Kindertagestätten Die Umsetzung des Hygienekonzeptes des Landes Hessen für Kindertagestätten Maskenpflicht (Bereitstellung von FFP2 Masken) Co2 Ampeln in jeder Gruppe Betretungsverbot der Eltern in den Kindertageseinrichtungen (Minimierung von Kontakten) Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Kindertagestätten Bisher haben ca. 62% der Fachkräfte sich Erstimpfen lassen 56
5.6 Notbetreuung von Kindergartenkinder aufgrund der Notbremse in der Corona-Pandemie 2. Gibt es Gruppen die komplett geschlossen werden mussten? In der Zeit von Januar bis heute 12.05.2021 mussten zwei von sieben Gruppen jeweils zwei Tage auf Grund von Ausfall des pädagogischen Fachpersonals geschlossen werden. 3. Wie stellt sich die Situation in der betreuten Grundschule dar? (Bitte orientieren Sie sich bei der Beantwortung an Frage 1.) Fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung. Nachfrage bei dem Verein möglich. 57
5.7 Zuwegung Windkraftanlage Platte Anfrage SPD Sehr geehrter Herr Zimmer, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstands, die Wegebeschaffenheit rund um die Windkraftanlagen (WKA) „auf der Platte“ ist seit Jahren ein unerledigtes Thema. Immer wieder wurde gefordert, diese zu verbessern. Im Zuge der Diskussionen um die „Weißfläche“, also einer möglichen Bebauung mit weiteren WKA, wurde dieses Thema gegen Ende 2020 wieder akut. In der Ortsbeiratssitzung Spielberg am 20. Januar 2021 sagte die Firma Renertec eine Wiederherstellung der Zuwegung zu. Der Ortsbeirat sollte an entsprechenden Beratungen beteiligt werden. Nach unseren Informationen gab es im März 2021 einen Vor-Ort-Termin der Firma Renertec, einem Bauunternehmen und Bürgermeister Wolfram Zimmer. Der Ortsbeirat Spielberg wurde, so unsere Kenntnis, nicht informiert und war dementsprechend nicht beteiligt. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 17. Mai 2021: 1. Gab es ein entsprechendes Treffen? Falls ja: 2. Welche Teilnehmer waren anwesend? 3. Was war Inhalt/Ergebnis des Treffens, was ist im Weiteren geplant? 4. Wurde der Ortsbeirat Spielberg tatsächlich nicht über das Treffen informiert und eingeladen? Falls nein: Warum nicht? 58
5.7 Zuwegung Windkraftanlage Platte 1. Gab es ein entsprechendes Treffen? Ja. Falls ja: 2. Welche Teilnehmer waren anwesend? Bürgermeister Zimmer, Bauunternehmen und Vertreter der Fa. Renertec 3. Was war Inhalt/Ergebnis des Treffens, was ist im Weiteren geplant? Arbeitstreffen mit der Fragestellungmit der Verbesserung der Wegeoberfläche. Nach der konstituierenden Sitzung des OB Spielberg ein Ortstermin zur Besprechung der erarbeitenden Verbesserungsvorschläge des Bauunternehmens. 4. Wurde der Ortsbeirat Spielberg tatsächlich nicht über das Treffen informiert und eingeladen? Falls nein: Warum nicht? Ja, da zu diesem Zeitpunkt der Ortsbeirat nicht geschäftsführend im Amt war. 59
6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler Geburtsbäumchen Sehr geehrter Herr Detzer, die Fraktion FWB stellt in der Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal im Mai 2021 den folgenden Antrag. Die Gemeindevertretung Brachttal beschließt: Alle neugeborenen Brachttalerinnen und Brachttaler erhalten ab dem Jahr 2021 ein Geburtsbäumchen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in einer Haushaltsstelle bereitzustellen. Begründung / Erläuterung: Es gibt die alte Tradition des Bäumchenstellens in vielen Regionen Deutschlands. Traditionell wurden für Mädchen Birnenbäume und für Jungen Apfelbäume gepflanzt. Der Brauch enthält eine vielfältige Symbolik, diese beinhaltet die Fruchtbarkeit, das Gedeihen, das Wachstum und das Früchtetragen. In der heutigen Zeit, in der es immer weniger Obstbäume und damit auch weniger Lebensraum für wichtige Insekten gibt, sollte die familienfreundliche Gemeinde Brachttal, mit ihrer Lage in der Ökomodellregion Main-Kinzig-Kreis, diese Tradition aufgreifen. 60
6. Einführung des Begrüßungsgeschenks „Brachttaler Geburtsbäumchen Die Gemeinde soll künftig, wenn Neugeborene im Einwohnermeldeamt erfasst werden, die Familien aktiv anschreiben und ihnen eine Informationskarte zum „Brachttaler Geburtsbäumchen“ zukommen lassen. In der letzten Oktoberwoche des laufenden Jahres erhalten die Familien dann einen Obstbaum ihrer Wahl (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge, Mirabelle). Die Übergabe der Geburtsbäumchen erfolgt an einem geeigneten Ort, wie zum Beispiel dem Bauhof oder dem Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins, den man für eine beratende Kooperation gewinnen sollte. Die Familie kann das Geburtsbäumchen, sofern keine eigene geeignete Fläche vorhanden ist, auf einem gemeindlichen Gelände pflanzen. Für die Geburtsbäumchen soll ein Budget von 2.000 Euro im Haushalt eingestellt werden. Berechnungsgrundlage: 1.400 Euro bei 40 Neugeborenen pro Jahr x ca. 35,- EUR pro Bäumchen 600 Euro für sonstige Ausgaben wie z. B. Informationskarten, Einladungen, Urkunden oder ähnliches. Weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich. 61
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ Sehr geehrter Herr Detzer, für die Sitzung der Gemeindevertretung, reichen wir ein: Antrag auf Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ des Klimabündnisses Information und Begründung: STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Deshalb greifen die Planungen des MKK zum Radverkehrskonzept auch auf die Daten des STADTRADELNs zurück. Falls Brachttal nicht teilnimmt, bleiben wir in Hinblick auf diese Daten ein „weißer Fleck“, was sich nachteilig auswirken könnte, da viele Kommunen im MKK in den letzten Jahren teilgenommen haben. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, uns damit CO2 einsparen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen. Die Gemeindeverwaltung hat es durch STADTRADELN leichter, die Radinfrastruktur gezielt zu verbessern. 62
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ Sie kann über eine Beteiligungsplattform direkt auf das Wissen der Bürger*innen als Radexpert*innen des Alltags zurückgreifen. Die Radelnden melden über eine App Schlaglöcher, plötzlich endende Radwege oder eine unübersichtliche Verkehrsführung direkt in einem digitalen Stadtplan. Die beim STADTRADELN per App getrackten Strecken werden anonymisiert von der Technischen Universität Dresden ausgewertet. Die Erkenntnisse – zum Beispiel wo wie viel und wie schnell gefahren wird oder wo der Radverkehrsfluss verlangsamt wird – können der Kommune bereitgestellt werden. Radfahrer sind nicht gezwungen, über eine App die Daten erfassen zu lassen, diese können auch im Nachhinein online oder offline gemeldet werden. Da es sich um einen Wettbewerb handelt und darum geht, möglichst viele Kilometer zu sammeln, „messen“ wir uns mit anderen Kommunen. Aber auch innerhalb Brachttals können Teams gebildet werden, beispielsweise können Vereine als Team auftreten, um einen gemeindeinternen Wettbewerb zu veranstalten. Die Teilnahmegebühren am STADTRADELN von € 545.-, die pro Gemeinde erhoben werden, übernimmt das Land Hessen! Quelle: www.nahmobil-hessen.de 63
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ Weitere Kosten, z.B. Für die Radler*innen entstehen grundsätzlich nicht. Für Gewinne könnten geringe Aufwendungen entstehen, sofern diese über die Gemeinde finanziert werden. In Hessen sind zurzeit >120 Kommunen und Städte gemeldet. Birstein nimmt beispielsweise vom 13.5. – 2.6.2021 teil. Die Aktion sollte vor den hessischen Sommerferien durchgeführt werden! Begründung: • Möglichkeit, die Daten für das Radverkehrskonzept MKK zur Verfügung zu stellen • Temperaturen vermutlich fahrradgeeignet • Genügend Zeit für die Gemeinde o Um sich anzumelden o Werbung für das Stadtradeln zu machen • Info an Vereine, Medien, über Webseite, Brachttal aktuell o Mitbürger*innen mehrfach zur Teilnahme aufzufordern. • Genügend Zeit für Vereine und Radfahrer Teams zu gründen. 64
7. Teilnahme der Gemeinde Brachttal an der Initiative „Stadtradeln – Radeln für ein gutes Klima“ Die SPD-Fraktion beantragt deshalb: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt • die Teilnahme der Gemeinde an der Kampagne Stadtradeln • die Teilnahme auf einen Zeitraum festzulegen, der vor den Sommerferien 2021 liegt Weitere Begründungen zu den Teilnahmebedingungen, Auswertungen und wie beim STADTRADELN gewonnen werden kann, erfolgen bei Bedarf mündlich. 65
8. Gebührenerlass für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Brachttal Sehr geehrter Herr Detzer, für die Sitzung der Gemeindevertretung reichen wir ein: Antrag auf Gebührenerlass für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Brachttal Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, die am 23. April in Kraft getreten ist, führt dazu, dass Kinder nur im Ausnahmefall die Kinderbetreuungsangebote besuchen dürfen bzw. können. Damit herrscht erneut der Zustand der Monate Januar und Februar. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb, die gleichen Nachlässe für die betroffenen Eltern, die ihre Kinder nicht unterbringen können, anzuwenden Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gebührensatzung der Kindertagesstätten zu ändern, bzw. anzupassen, damit die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung die Nachlässe für Betroffene beschließen kann. Begründung: mündlich 66
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